1874 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Sparsamkeit im ersten Jahre circa 300 Thaler, im zweiten Jahre circa 250 Thaler. Bei größerer Einschränkung gelingt es, mit 200 Thalern jährlich auszukommen. Logis und Kost nehmen die Akademiker nach freier Wahl in den Privathäusern und den Speise⸗ wirthschaften des Ortes Proskau.

Nähere Nachrichten über die Akademie, deren Einrichtungen und Lehr⸗Hülfsmittel enthält die bei Wiegandt und Hempel in Berlin er⸗ schienene und durch alle Buchhandlungen zu beziehende Schrift: „Die Königliche landwirthschaftliche Akademie Proskau“, ferner die Schrift:

Der landwirthschaftliche Unterricht“ von H. Settegast. Breslau 1873; auch ist der unterzeichnete Direktor gern bereit, auf Anfragen weitere Auskunft zu ertheilen.

Proskau, den 7. Februar 1874. 1

Der Direktor der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie

Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Settegast.

Nichtamtliches. Dentsches RNeich.

Preußen. Berlin, 3. März. Se. Majestät Kaiser und König waren in Folge einer leichten Er⸗ kältung in den letzten Tagen verhindert, die gewohnten Ausfahrten zu unternehmen. Alllerhöchstdieselben konnten deshalb auch den Festlichkeiten, welche zu Ehren der hier anwesenden fremden Fürstlichen Gäste im Schloß und bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin stattfanden, nicht beiwohnen, und empfingen daher die Besuche der Höchsten Herrschaften in Allerhöchstihrem Palais. Die militärischen Meldungen, sowie die Vorträge nahmen Se. Majestät täglich entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war am Sonnabend in der 8. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend, und wohnte vorgestern dem Gottesdienste im Dom bei.

Bei dem großen Diner auf dem Schlosse am 1. März hat Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs auf das Wohl Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland und auf das Wohl Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin von Wales getrunken.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Königin haben die Königlichen Kammerherren Freiherr von Klin⸗ kowström und Freiherr von Frankenberg übernommen.

Gestern Abend verabschiedeten sich Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Wales von den Kaiserlichen Majestäten. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte Ihre Sanigliche Hoheit die Gräfin von Flandern auf dem Königlichen Schlosse.

Heute empfingen Beide Majestäten den Besuch Ihrer König⸗ lichen Hoheiten des Grafen und der Gräsin von Flandern und Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh. Auf dem Königlichen Schlosse findet ein großes Diner zu Ehren der Hohen Güste statt. 8 e

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag 10 ½ Uhr zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh nach dem Ostbahnhofe und geleiteten Höchstdieselben in das Kaiserliche Palais.

Nachmittags 3 Uhr wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Schlußsitzung des französischen Konsistoriums im alten Gymnasium in der Niederlagstraße bei. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais Familiendiner statt. Abends 7 Uhr besuchten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin von Wales die Vor⸗ stellung im Opernhause, von wo Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit Sich um 9 Uhr nach dem Anhaltischen Bahnhofe begab, um daselbst Ihre Königlichen Hoheiten den Grafen und die Gräfin von Flandern zu empfangen und nach dem Königlichen Schloß zu geleiten. Um 11 ½ Uhr verabschiedete Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit von Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinz und der Prinzessin von Wales, Höchstwelche vom Lehrter Bahnhofe aus die Abreise antraten.

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Se. Majestät der Kaiser und König haben unterm 24. v. M. Bekleidungsbestimmungen für die Offiziere, Aerzte, Militärbeamten ꝛc. der Marine, sowie Bestimmungen über die Uniform der Offiziere ꝛc. des Beurlaubtenstandes, zur Disposition gestellter und verabschiedeter Offiziere der Marine genehmigt. Dieselben treten am 1. April c. in Kraft und sind in Nr. 5 des „Marine⸗Verord ungs⸗Blatts“ veröffentlicht wordben.

Der Ausschuß des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (12.) Sitzung des Deutschen Reichstags, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichs⸗ kanzler Fürst von Bismarck, die Bundesbevollmächtigten, Staats⸗Minister Delbrück und von Fäustle, sowie der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog beiwohnten, wurde nach einigen geschäftlichen Mittheilungen das Resultat der Wahl zur Kommission für den Bau des Reichstagsgebäudes mitgetheilt; es sind gewählt die Abgg. Graf von Maltzan (Militzsch), Freiherr Schenck von Stauffenberg, Römer (Hildesheim), von Unruh (Magde⸗ burg), Duncker, Dr. Reichensperger (Crefeld), von Forcade de Biaix. Zunächstwurde dann der Antrag des Abg. Dr. Windthorst, betreffend die Aufhebung des Strafverfahrens gegen die Abgg. Majunke und Sonnemann mit sehr großer Majorität angenommen. Dann trat das Haus in die Berathung des Antrages der Abgg. Guerber u. Genossen ein, betreffend die Aufhebung des §. 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871, welches die Einrichtung der Verwaltung Elsaß⸗Lothringens regelt. Der Antrag wurde vom Abg. Guerber in längerer Rede begründet. Nach Beendigung dieser Rede ergriff der Direktor der Abtheilung für Elsaß⸗Lothringen, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog, das Wort, um den Standpunkt der Reichsregierung dar⸗ zulegen. Für den Antrag sprach dann bei Schluß des Blattes der Abg. Winterer, der besonders auf die Schulverhältnisse in Elsaß⸗Lothringen einging.

Der Staatshaushaltsetat für das Jahr 1874, welcher dem im amtlichen Theile veröffentlichten Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsetats für 1874, vom 26. v. M., beiliegt, ist in diesem Blatt fast in allen Titeln bereits unter der Rubrik „Landtagsangelegenheiten“ mitgetheilt worden. Wir beschränken uns daher jetzt auf eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, nach den verschiedenen Ministerien geordnet:

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1 de Ausgaben: Betriebs⸗

taats⸗

Erhebungs⸗ nede

und Verwal⸗ ausgaben tungskosten Thlr. Thlr. Thlr.

Staats⸗Ministerium . . .. 147,900 157,050 533,468

Minist. der ausw. Angel. 137,200

Finanz⸗Ministerium 126,575,766 21,463,950 31,951,804

Ministerium für Handel ꝛc. 89,548,193 65,578,873 12,481,961

Justiz⸗Ministerium 14,175,000 19,772,350

Minist. des Innern . .. 921,601 10,106,348

Minist. für die landw. Ang. 1,133,885 2,913,783

Minist. f. die geistl. ꝛc. Ang. 255,672 11,607,784

zusammen 232,758,017 87,199,873 89,504,698

Dazu Betriebs⸗ ꝛc. Ausgaben 87,199,873 Dotationen (Kronfideikommißfonds,

öffentliche Schuld, Landtag) 22,043,510

Summa der dauernden Ausgaben 198,748,081 Dazu einmalige und außerordentliche Ausgaben (Staats⸗Ministerium 49,450 Thlr.; Finanz⸗Mini⸗ sterium 2,581,635 Thlr.; Ministerium für Handel ꝛc. 24,008,536 Thlr.; Justiz⸗Ministerium 2,059,690 Thlr.; Ministerium des Innern 1,008,502 Thlr.; Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten 1,049,794 Thlr.; Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten 3,237,329 Thlr.; Herrenhaus

15,000 Thlr.; zusammen . . . EII1I1I1X“*X“

Summa der Ausgaben 232,758,017

Der Minister des Innern hat aus Veranlassung eines Spezialfalls kürzlich Veranlassung genommen, sich über die Kompetenz der Deputationen für das Heimathwesen dem Land⸗Armenverbande gegenüber wie folgt aus⸗ zusprechen:

Die Zuständigkeit der Deputationen für das Heimathwesen bewegt sich innerhalb der Grenzen der, eine ausdehnende Aus⸗ legung nicht zulassenden Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1871. Der §. 63 dieses Gesetzes hat aber den Deputationen, an Stelle der Bezirksregierungen, nur die Entscheidung auf Be⸗ schwerden gegen die Vorstände der Orts⸗Armenverbände wegen verweigerter oder nicht genügend gewährter Unter⸗ stützung übertragen. Da die Vorschriften der Gesetze über die materielle Zuständigkeit der Behörden dem öffentlichen Rechte angehören, so erscheint schon mit Rücksicht hierauf die Annahme nicht wohl statthaft, daß ein Land⸗Armenver⸗ band, von welchem bisher, wenngleich in ungenügender oder angeblich ungenügender Weise die Armenpflege für ein Individuum thatsächlich geübt worden ist, sich damit bezüg⸗ lich des Maßes der zu gewährenden Unterstützung der Auto⸗ rität der betreffenden Deputation stillschweigend unterworfen habe. Das Bedenkliche einer derartigen Auffassung dürfte sich sofort ergeben, wenn man erwägt, daß die von der Deputation zu erlassende, eine Erhöhung des bisher Gewährten anordnende Entscheidung ohne Weiteres rechtlich unwirksam werden müßte, sobald der Land⸗Armenverband nach Empfangnahme der qu. Entscheidung erklärte, nunmehr eine Verpflichtung überhaupt nicht mehr anerkennen zu wollen.

Es wird unter solchen Umständen davon auszugehen sein, daß ein Hülfsbedürftiger, wenn er die nöthige Unterstützung von dem angeblich verpflichteten Land⸗Armenverbande nicht er⸗ langen kann —, in diesem Falle, wie wenn ein aus privatrecht⸗ lichen Titeln Verpflichteter die Unterstützung verweigert, lediglich (gemäß §. 28 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870) an den betreffenden Orts⸗Armenverband zu verweisen ist, welchem letzteren es dann überlassen bleibt, den Land⸗Armenverband in dem für Streitsachen der Armenverbände gesetzlich geordneten Verfahren zu belangen.

In dem, durch Nr. 48 des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ vom 25. Februar ver⸗ öffentlichten Bescheide an den Verein Berliner Kaufleute vom 20. v. M. hat der Finanz⸗Minister darauf aufmerksam gemacht, daß die Preußische Bank große Bestände an ¼⅛ und ½ Thaler⸗ stücken deutschen Gepräges besitzt, und daß die Kassen derselben bereit sind, gegen Banknoten die gewünschten Summen in diesen Münzsorten auszuwechseln. Unter Bestätigung dieser Bereit⸗ willigkeit theilt das Königliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium uns mit, daß die Haupt⸗Bank⸗Kasse angewiesen worden ist, Thaler⸗ stücke nicht blos in Beuteln à 500 Thlr. und 100 Thlr., sondern thunlichst auch in Rollen à 50 und 10 Thlr. dem Publikum gegen Banknoten zur Verfügung zu stellen. Es ist dadurch Jedem die Möglichkeit gewährt, sich den erforderlichen Bedarf an kleinen Zahlungsmitteln ohne Schwierigkeit zu verschaffen.

Der Lüneburger Silberschatz, der unter Zustim⸗ mung des Landtags von der preußischen Staatsregierung er⸗ worben ist, wird noch im Laufe der Woche im Deutschen Ge⸗ werbemuseum hierselbst eintreffen. Die Ausstellung desselben erfolgt voraussichtlich um die Mitte des Monats und wird seiner Zeit öffentlich bekannt gemacht werden.

Der General⸗Lieutenant von Colomb, Kommandant von Cassel, ist auf der Durchreise von Neisse nach Cassel zur Abstattung persönlicher Meldung hier eingetroffen.

S. M. S. „Augusta“ ist vorgestern in Wilhelms⸗ haven in Dienst gestellt.

Bayern. München, 1. März. Der Herzog Carl Theodor begiebt sich dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge morgen fruͤh von Possenhofen mittelst Extrazuges hierher, um alsbald nach Brombach abzureisen, woselbst in kurzer Zeit seine Ver⸗ mählung mit der Herzogin Maria von Braganza statt⸗ finden wird.

Der neuernannte zweite Vice⸗Präsident des Reichs⸗Ober⸗ handelsgerichts Carl Hocheder, ist gestern Abend nach Leipzig abgereist, um seine neue Stelle alsbald anzutreten. Derselbe scheidet demnächst aus dem bayerischen Staatsdienst aus.

Der erwartete Armeebefehl ist mit der Unterschrift Sr. Majestät des Königs heute Vormittag an das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium zurückgelangt und wird nun sofort gedruckt und publi⸗ zirt werden.

Durch Entschließung des Staats⸗Ministeriums des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten ist der Stadtge⸗ meinde Bamberg in Anerkennung der von derselben für das Volksschulwesen mit großer Opferwilligkeit übernommenen Leistungen ein Vorschlag bei Besetzung der Lehrstellen an den Volksschulen eingeräumt worden.

Zum Zwecke der neuen Eintheilung der Staats⸗ straßen nach 5 Kilometerzeichen wird das Versetzen und die Umarbeitung der alten Stundensteine nunmehr nach und nach ausgeführt werden.

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Nürnberg, 1. März. Die Tagesordnung des am 19. April dahier stattfindenden bayerischen Anwaltstages enthält nachstehende Punkte: 1 28

1) Antrag des Anwaltsrathes auf Abänderung einiger Bestim⸗ mungen der Statuten des Anwaltsvereines, 2) Wahl des Vorortes für die nächste Wahlperiode, 3) Bestimmung von Ort und Zeit des nächsten Anwaltstages, 4) Wahl der Vorstandschaft, des Ausschusses und der Ersatzmänner, 5) Festsetzung der zu erhebenden Beiträge, 6) Bescheidung der Rechnungen für 1870 74, 7) Besprechung und Be⸗ schlußfassung über eine Mittheilung des Vorstandes des. deutschen An⸗ waltvereins wegen eines Gutachtens, die Grundsätze bei Regelung der Gebührenverhältnisse der Anwalte im Deutschen Reiche betr. (Referent Advokat Gunzenhäuser in Fürth).

Württemberg. Stuttgart, 27. Februar. Der evan gelische Synodus hat heute seine diesjährigen ordentliche Berathungen geschlossen. ““

Heilbronn, 26. Februar. Das Komite für die Einfüh⸗ rung der Tauerei auf dem Neckar verhandelte gestern in Gegenwart des Ministers des Innern von Sick und mehrerer Regierungs⸗Räthe über diesen Gegenstand. Es wurde bei dieser Gelegenheit die Mittheilung gemacht, daß die Ausführung der Neckarkorrektion an der Heilbronner Grenze bei Neckarsulm be⸗

reits genehmigt sei und im Laufe dieses Jahres zur Ausfüh⸗

rung kommen werde. Was das Gesuch um Konzession bei Ein⸗ führung der Dampfschleppschiffahrt mit versenktem Drahtseil auf dem Neckar betrifft, so steht voraussichtlich einer baldigen will⸗ fährigen Entschließung nichts entgegen. Das Komite wird noch eine besondere Bitte um weitere angemessene Staatsunterstützung dieses gemeinnützigen Unternehmens bei den betreffenden Mi⸗ nisterien einreichen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 28. Februar.

In der heutigen Sitzung des Landtags ist bei der Berathung des Ausgabe⸗Etats die von der Staatsregierung proponirte

Erhöhnng der Domänenrente des Großherzoglichen Hauses von

280,000 Thlr auf 300,000 Thlr. jährlich Gegenstand der Be⸗ rathung und Beschlußfassung geworden. Die Majorität des Finanz⸗Ausschusses empfahl die Genehmigung der Vorlage, denn man müsse anerkennen, daß nach den früheren Verabschiedungen eine Erhöhung der ausgeworfenen Summe nicht etwa ausge⸗ schlossen, und daß die Forderungen von 20,000 Thlr. mehr durch das Sinken des Geldwerthes und das Steigen der Lebens⸗ mittel, infolge deren sich eine Umwälzung in allen wirthschaft⸗ lichen Verhältnissen vollzogen habe, gerechtfertigt sei. Die Minorität stellte sich auf den Standpunkt, daß die Verein

barung, nach welcher die Domänenrente auf 280,000 Thlr. be

bestimmt worden sei, als bindend für alle Zeiten angesehen wer⸗ den müsse, und daß man an diesem Abkommen zwischen dem Fürstenhause und dem Lande nicht rütteln solle. Nach einer kurzen Debatte, in welcher hervorgehoben wurde, daß es nur gerecht sei, wenn mit dem sehr bedeutenden Steigen der Ein

kuünfte aus dem Kammervermögen auch die Domänenrente steige, die zur Bestreitung der jetzt soviel kostspieligeren Hofhaltung nicht genüge, und daß umgekehrt, wenn die Einnahmen später beträchtlich sinken sollten, auch eine Herabsetzung der Domänen⸗ rente nicht ausgeschlossen sei, wurde der Antrag der Ausschuß

Majorität, also die Erhöhung der Domänenrente um 20,000 Thlrn., von welcher Summe Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog jedoch bis zum Jahre 1878 nur die Hälfte in Anspruch

nehmen will, mit allen gegen 4 Stimmen zum Beschlusse 8

erhoben.

Anhalt. Dessau, 1. März. Heute Mittag fand zu Ehren der Hohen Gäste Sr. Hoheit des Herzogs und Ihrer Hoheit der Herzogin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafe und der Gräfin von Flandern, im Herzoglichen Palais ein Gala⸗Diner statt.

Vor dem Diner hatte der Königlich belgische Gesandte, Baron von Nothomb, die Ehre, von Sr. Hoheit dem Herzog in besonderer Audienz empfangen zu werden, um seine Kreditive zu überreichen, in welchen er als Gesandter Sr. Majestät de Königs von Belgien am diesseitigen Hofe beglaubigt wird. Gleich⸗ zeitig überbrachte derselbe im Auftrage seines Souveräns Sr. Hoheit das Großkreuz des Leopold⸗Ordens.

Niederlande. Haag, 2. März. (W. T. B.) Von der Zweiten Kammer wurde heute der erste Artikel des Gesetz⸗ Entwurfs über die Einführung der Goldwährung mit 40 gegen 29 Stimmen abgelehnt und darauf die ganze Vorlage vom Ministerium zurückgezogen.

Großbritannien und Irland. London, 28. Fe⸗

bruar. Der neue Hofstaat der Königin ist nach einer vom „Globe“ veröffentlichten offiziellen Liste wie folgt zusammen⸗ gesetzt: Oberhofmeister Earl Beauchamp, Oberstkämmerer Marquis von Hertford, Ober⸗Hofstallmeister Earl von Brad⸗ ford, Ober⸗Hofjägermeister Earl von Hardwicke, Kapitän der Peomen der Garde Lord Skelmersdale, Kapitän der Gent⸗ lemen⸗at⸗Arms Marquis von Exeter, Schatzmeister Carl Percy, Vicekämmerer Viscount Barrington. Die Königin ist gestern in Begleitung der Prinzesfin Beatrice von der Hauptstadt nach Windsor zurückgekehrt, nach⸗ dem sie vorher die Ruinen des „Pantechnicom“ in Augenschein genommen hatte. Auf Windsor findet am nächsten Montag ein Ministerrath unter dem Vorsitze der Königin statt. Dem Hof journal zufolge werden der Herzog und die Herzogin von Edinburgh in Begleitung der Königin am 12. März ihren öffentlichen Einzug in London halten. 8 Der Prinz und die Prinzessin von Wales wer⸗

den am 5. März von St. Petersburg in Marlborough⸗House

zurückerwartet. Die Osterfeiertage werden der Prinz und die Prinzessin wahrscheinlich in Sandringham verleben.

Der Herzog von Chartres hat sich nach Paris zu⸗ rückbegeben. 8

Lord Cairns, der neue Lordkanzler, wurde gestern in seinem Gerichtshofe in Lincolns⸗inn von dem Ober⸗Reichs⸗ Archivar (Master of the Rolls) in Gegenwart der Lordrichte und Vicekanzler in sein neues Amt eingeschworen. Am Schlusse der Installirungs⸗Ceremonie lud Se. v Sir Joh Karslake und Sir John Baggallay ein, ihre Sitze als Attorney General resp. Solicitor⸗General einzunehmen.

Frankreich. Versailles, 2. März. (W. T. B.) Aus der Mitte der Nationalversammlung ist der Antrag gestellt worden, diejenigen in Frankreich wohnenden Ausländer, welche in ihrer Heimath einer Militärdienstpflicht nicht unterworfen sind, zum Dienste in der französischen Armee heranzuziehen. Die Initiativ⸗ kommission der Nationalversammlung beschloß, diesen Antrag i Erwägung zu ziehen. In der heutigen Sitzung der Versamm lung wurde nach langer Debatte die Wahl von Swiney für das Departement Finistere bestätigt.

WE1ö“ uu“ Spanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Der „Gaceta“ zufolge beträgt der Verlust der Armee in der letzten Schlacht am Monte Albano etwa 800 Mann an Todten und Verwundeten; der Verlust der Carlisten ist ebenfalls beträchtlich.

Der Marschall Serrano ist gestern in Santander eingetroffen.

Wie dem „Reuterschen Bureau“ in London aus Eli⸗

ondo vom 1. März telegraphirt wird, ist nach einer Mel⸗ e des Kommandanten von Vergara (Provinz Guipuzcoa bei lacencia) eine Abtheilung Regierungstruppen von 5000 Mann ei der Brücke Saint Pierre von Pomorotro (Somorrostro?) von den Carlisten überfallen worden. Die Brücke wurde von den letzteren in die Luft gesprengt. Der größere Theil der Trup⸗ pen wurde gefangen genommen, gegen 1000 Mann sind bei der Sprengung der Brücke ertrunken oder auf andere Weise um⸗ gekommen.

Nach aus Madrid in Lissabon eingegangenen Mel⸗ dungen haben der Gemeinderath und die Provinzial⸗ deputation von Madrid am Sonntag Sitzungen abge⸗ halten und mehrere Maßregeln genehmigt, durch welche die Regierung in dem Kampfe gegen die Carlisten unterstützt wer⸗ den soll. Die progressistische Partei stellte dem Marschall Ser⸗ rano telegraphisch ihren ganzen Einfluß zur unbedingten Ver⸗ fügung. Der Bantier Gandeara hatte eine Zusammenkunft mit den Vertretern der Presse und schlug die Ausrüstung und Or⸗ ganisation von 10,000 Freiwilligen vor. Zu diesem Zwecke soll von den Bankhäusern und Kapitalisten von Madrid eine freiwillige Anleihe von 30 Millionen Realen aufgebracht werden, an der sich Gandeara persönlich mit 4 Millionen betheiligen will. Nach aus carlistischer Quelle stammenden Depeschen wäre die Uebergabe von Bilbao indeß bereits erfolgt.

Italien. Rom, 24. Februar. (It. N.) Die Deputirten⸗ kammer hat, wie schon telegraphisch mitgetheilt wurde, ver⸗ gangenen Sonnabend die Verhandlungen über den die Papier⸗ geld⸗Emission regelnden Gesetzentwurf geschlossen und ihn mit 199 gegen 63 Stimmen angenommen. Viele Abgeord⸗ nete sind am Sonnabend Abend und Sonntag Morgen in ihre Heimath gereist. Der Minister⸗Präsident ist nach Neapel ge⸗ gangen, um sich, dem „Piccolo Giornale“ von Neapel zufolge, mit dem Könige über die parlamentarische Lage und die Auf⸗ lösung der Kammer zu besprechen, falls sie die von ihm vor⸗ geschlagenen Finanzmaßregeln ablehnen sollte.

Der „Popolo Romano“ schreibt: Es bestätigt sich, daß der Kardinal Antonelli ein Cirkular an die Patriarchen gerichtet hat, worin er sie ersucht, ihre Weihbischöfe nach Rom zu ent⸗ senden, weil sie der Popst vor seinem Tode noch sprechen will. Ebenso soll Pius IX. den Wunsch ausgesprochen haben, daß sich die Bischöfe der verschiedenen Nationalitäten unter einander verständigen und nach einander nach Rom kommen mögen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 28. Februar. Der Regierungs⸗Anzeiger veröffentlicht einen; Kaiserlichen Erlaß, welcher zur Verminderung der durch die Einstellung der diesjährigen Rekruten entstehenden Ueberzahl an Mannschaften eine sofortige Beurlaubung der älteren Jahrgänge anordnet. Auf zeitweiligen Urlaub sollen entlassen werden alle Mannschaften, welche am 1. (13.) Januar d. J. acht Jahre oder länger gedient hatten und sich bis jetzt noch in den Reihen der Linien⸗ oder Lokaltruppen befinden. Von manchen Waffengattungen und namentlich von der reitenden Garde⸗ und Linien⸗Artillerie, von der Garde⸗Division, den Gubernial⸗ und Linien⸗Grenadieren, den Kreis⸗, Orts⸗, Lazareth⸗ und andern Kommandos werden alle Mannschaften be⸗ urlaubt, welche sieben Jahre gedient haben, d. h. welche spä⸗ testens bis zum 1. (13.) Januar 1867 eingestellt worden sind. Von den übrigen Waffengattungen wird auf zeitweiligen Urlaub nur eine solche Zahl dieser Mannschaften entlassen, wie sie zur Beseitigung der Ueberzahl erforderlich ist. Stellt sich ungeachtet der Beurlaubung unter den angegebenen Bedingungen noch eine überkomplete Zahl von Mannschaften heraus, so soll von den Lokaltruppen nach dem 15. (27.) Mai und von den Linien⸗ truppen nach Beendigung der Sommerübungen ein entsprechender Theil der Mannschaften von der Januar⸗Aushebung von 1868 entlassen werden.

Die erste russische Handelskaravane soll in die⸗ sem Jahre von mehreren russischen Kapitalisten nach Afghanistan abgesandt werden und zwar von Astrabad aus nach Mehsched, Kandahar und Kabul.

Die russisch⸗österreichische Konvention zum Schutze des literarischen Eigenthums ist nach der „N. 3.2 zu Stande ge⸗ kommen und wird in kürzester Zeit die Allerhoͤchste Bestätigung erhalten.

Der „Golos“ bestätigt, daß die Regierung für die Ex⸗ pedition an den Amu⸗Darja 20,000 Rbl. angewiesen und zwar aus den von Chiwa zu zahlenden Kontributionssummen. Die Expedition wird ihre Thätigkeit vorzugsweise auf das rechte Ufer des Amu⸗Darja beschränken und deshalb auch nur eine Bedeckung von einer Ssotnja Kosaken und 25 Schützen erhal⸗ ten. Auf das linke Ufer wird die Expedition nur dann hin⸗ übergehen dürfen, wenn der Chef derselben im Einvernehmen mit dem Chef des Amu⸗Darja⸗Gebiets und den Autoritäten von Chiwa findet, daß hieraus keinerlei Komplikationen zu befürchten sind. Die Hauptaufgabe der Expedition ist, die Untersuchung des Amu⸗Darja in Bezug auf seine Schiffbarkeit, seine Wassermenge zu verschiedenen Jahres⸗ zeiten, Ausführung meteorologischer und auch wahrscheinlich magnetischer Beobachtungen, Erforschung der Bewegungen des Triebsandes in den benachbarten Wüsten ꝛc. Die Landschaft von Ssaratow soll, da sie im Interesse einer Eisenbahn auf die ge⸗ nauere Erforschung der Steppen am Aral⸗See großes Gewicht legt, auch ihrerseits bereit sein, der Expedition eine Subvention von 5000 Rbl. zu gewähren, was übrigens vorläufig nur ein Gerücht ist. Die Streifereien der Turkmenen und Kirgisen an der Westseite des Aral⸗Sees erheischen auch in diesem Jahre die Absendung kleinerer Kosakenpartien nach dem Ust⸗Urt, die zur definitiven Herstellung der Ordnung im Mangys akschen Bezirk beitragen duͤrfte. Kriegerische Operationen in den teppen wer⸗ den aber wohl in diesem Jahre nicht unternommen werden, es sei denn, daß die Turkmenen durch ihre Räubereien solche pro⸗ voziren.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Februar. In der Berechnung der Staatsein künfte für 1875 ist der Staatsausschuß im Ganzen zu denselben Resultaten gelangt, welche die Königliche Proposition enthält; nur die ordentlichen hat er um 115,000 Kronen erhöht, auf 25,135,000 Kronen, die außerordentlichen aber bei 39,640,000 Kronen gelassen. Ueber die vermehrten Staatsausgaben im Jahre 1875 hat der Staatsausschuß eine Berechnung aufgestellt, aus welcher hervor⸗ geht, daß die Regierung in ihrer Proposion über 21 Millionen

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mehr gefordert hat, als das Budget für 1874 enthält; davon 6,280,000 für die Eisenbahnen (1874: 7,250,000, für 1875 vor⸗ geschlagen 13,530,000) und 14,730,000 für die übrigen Staats⸗ bedürfnisse.

Die Regierung hat dem Reichstage vorgeschlagen, zur Anlage einer Eisenbahn von Sunnana in Dalsland, am See Wetter, über Mellerud nach der norwegischen Grenze bei Högen, wo sie eine norwegische Bahn treffen wird, zu welcher Aktien zu dem Betrage von 1 Million gezeichnet sind und 3 Millionen durch Obligationsanleihen angeschafft werden sollen, eine Staatsunterstützung von 1 Million zu bewilligen.

26. Februar. Beide Kammern des schwedischen Reichstages haben gestern Abend die Eingabe des Staats⸗ ausschusses wegen Löhnungszulage, nämlich daß die Löh⸗ nungen von 1875 ab eine Zulage von 20 Prozent erhalten, mit Ausnahme der zwischen 5000 und 9000 Kronen befindlichen Löhnungen, welche eine Zulage von 1500 Kronen erhalten, an⸗ genommen. Dagegen haben die Kammern die Eingabe des Ausschusses, betreffend Einschränkungen in dem Budget des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, verworfen und den Regierungsvorschlag angenommen. Ferner haben die Kam⸗ mern gegen den Antrag des Ausschusses die verlangte Summe, 1”” Kronen, zur Ausstellung in Philadelphia be⸗ willigt.

Christiania, 22. Februar. Die Thronrede, mit wel⸗ cher der König Oskar den norwegischen Storthing am 18. Februar eröffnet hat, lautet in der Uebertragung wie folgt:

„Gute Herren und norwegische Männer! Mit Freuden treffe ich wieder mit dem Storthing zusammen im gemeinsamen Streben für das Wohl des geliebten Vaterlandes. Unsere Beziehungen zu den fremden Mäͤchten sind von der freundschaftlichsten Art. Ich habe einen neuen und lieben Beweis dafür durch die Fürstlichen Besuche erhalten, die Mir aus Anlaß Meiner und der Königin Krönung gemacht wur⸗ den. Seitdem das Storthing zuletzt hier versammelt war, sind die Verhältnisse stets für unsere Erwerbszweige günstig gewesen. Das Land ist mit starken Schritten in Thätigkeit und Wohlstand vorwärts ge⸗ gangen. Gleichzeitig ist inzwischen eine allgemeine Preissteigerung ein⸗

getreten, welche so wesentlich die Lage der mit fester Besoldung angestellten

Beamten verschlechtert hat, daß das Einschreiten der Regierung nothwendig geworden ist. Vorschläge zu zeitweiligen Gehaltszulagen werden deshalb dem Storthing vorgelegt werden. Ich habe sorgfältig die durch den Storthingbeschluß im Jahr 1872 hervorgerufenen Fragen in Erwägung gezogen, wonach den Mitgliedern des Staatsraths das Recht eingeräumt werden soll, an den Verhandlungen des Storthings theilzunehmen. Meine Erwägungen haben mich zu der Ueberzeugung gebracht, daß die betreffende Reform, um eine segensreiche zu werden, von gewissen Veränderungen im Grundgesetze begleitet sein muß. Ein Vorschlag, welcher dasjenige enthält, was Ich in dieser Hinsicht für nöthig halte, wird dem Storthing vorgelegt werden. Dem Storthing werden Vorschläge zu einem neuen Gesetz für die Handels⸗ und See⸗ fahrts⸗Verhältnisse zwischen den vereinigten Reichen (Schweden und Norwegen) vorgelegt werden. Die Erleichterung für den Waaren⸗ umsatz und die Schiffahrt, welche der Vorschlag bezweckt, wird beiden Völkern zu gute kommen, indem sie das Feld der beider⸗ seitigen Thätigkeit erweitern wird. Nachdem Ich gefunden habe, daß der Beschluß des letzten Storthings in Bezug auf Veränderungen in der Wehrpflichtsgesetzzebung, welcher in mehreren wichtigen Punkten von Meinem dem Storthing vorgelegten Vorschlag abweichend war, nicht van Mir sanktionirt werden könne, habe Ich in Erwäanng ge⸗ zogen, wie weit es zweckmäßig sein könnte, jetzt einen erneuten Vorschlag über diesen Gegenstand vorzulegen. In Erwägung aber der herrschen⸗ den Meinungsverschiedenheit habe ich gefunden, daß es zweckdienlicher sein werde, ehe die Sache aufs neue beim Storthing eingebracht wird, vollständig beleuchtet zu sehen, indem sie in Verbindung mit anderen die Armee betreffenden Fragen berathen wird. Darauf abzielende Vorarbeiten sind im Werke. Die Mittel, welche vom letzten Storthing bewilligt wurden zur Förderung von Norwegens Theilnahme an der Weltausstellung in Wien, sowie zu einer allgemeinen norwegischen Ausstellung in Drammen, sind gut angewendet worden, wenn auch die Gleichzeitigkeit dieser Ausstellungen in einem gewissen Grade für jede derselben hinderlich war. Ueber neue Eisenbahnanlagen und damit in Verbindung stehende Untersuchungen sind Fragen in großer Ausdeh⸗ nung in Anregung gebracht worden. Es liegt darin ein Beweis von den wachsenden Kräften der Nation. Die Mittheilungen an das Storthing, welche durch das Eisenbahnwesen hervorgerufen sind, können erst in einiger Zeit gegeben werden. Indem Ich hierdurch die Verhandlungen des Storthings für eröffnet erkläre, erbete ich des Himmels Segen auf eure Arbeiten herab und verbleibe euch, gute Herren und norwegische Männer, in aller Königlichen Huld und Gnade wohlgewogen.“

Amerika. Aus Washington wird unterm 27. Februar per Kabel gemeldet: Der Senat hat die Vorlage angenommen, welche für die Bedürfnisse des Marine⸗Departements die Summe von 17,000,000 Dollars appropriirt

2. März. Der Schatzsekretär Richardson hat den Verkauf von 3 Millionen Gold angeordnet. Ein Ankauf von Bonds findet nicht statt.

New⸗York, 27. Februar. Die Inhaber von Obligationen des Staates Louisiang haben einen temporären Einhaltsbefehl gegen die Inkraftsetzung des Fundirungsgesetzes erwirkt.

„Nr. 1 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staa⸗ ten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular, die Landestrauer um Ihre Majestät die Hochselige Königin⸗Wittwe Elisabeth betreffend, vom 19. Dezember 1873. Erlaß, die Veränderung der Kreis⸗ resp. Regierungs⸗ bezirks⸗Grenzen betreffend, vom 24. November 1873. Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompe⸗ tenz⸗Konflikte, vom 14. November 1873: Wenn in dem gegen einen Beamten wegen einer Vornahme einer Amtshandlung angestrengten Entschädigungsprozesse der Konflikt auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 13. Februgr 1854 (Ges. S. S. 86) erhoben werden soll, so muß vor allen Dingen feststehen, daß jene Handlung von dem be⸗ treffenden Beamten in der Absicht und mit dem Bewußtsein, einer Pflicht zu genügen, vorgenommen worden. Erkenntniß des Köng⸗ lichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, vom 14. November 1873: Der §. 1 des Gesetzes vom 13. Februar 1854 (Ges. S. S. 86) bezieht sich auch auf mittelbare Staatsbeamte, z. B. Vorsteher einer jüdischen Synagogen⸗Gemeinde (ecfr. §§. 35 seq. des Gesetzes vom 23. Juli 1847, Ges. S. S. 263). Eirkular an die Königlichen Landdrosteien der Provinz Hannover, an das Königliche dahe Frschtre hier und an das Königlich statistische Bureau hier⸗ elbst, die Versicherung der Ehefrauen der unmittelbaren Staats⸗ beamten bei der allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt betreffend, vom 15. Nepember 1873. Cirkular, das Verfahren bei Pensioni⸗ rung auf Widerruf oder Kündigung angestellter Beamten betreffend, vom 23. November 1873. Cirkular, die Verrechnung der den Beamten zustehenden Wohnungsgeldzuschüsse betreffend, vom 24. No⸗ vember 1873. Bescheid, den Wohnungsgeldzuschuß für Kreis⸗ Schul⸗Inspektoren betreffend, vom 15. September 1873. Bescheid, die Anrechnung der freien Wohnung oder der Miethsentschä⸗ digung bei Pensionirung der Seminar⸗Lehrer und ⸗Lehrerinnen be⸗ treffend, vom 11. August 1873. Bescheid wegen Entrichtung des Wittwenkassen⸗Beitrags von Gehaltsverbesserungen, vom 27. Septem⸗ ber 1873. Cirkular⸗Verfügung der Regierung zu Oppeln, betreffend den Religions⸗Unterricht der Elementarschulen, vom 1. Oktober 1873. Bescheid wegen Beschaffung konfessionellen Religions⸗Unterrichts für die Minderheit der Schuüͤler, vom 11. September 18è73. Be⸗

scheid, die freie Wahl der Schule in Beziehung auf das Glaubens⸗

bekenntniß betreffend, vom 12. September 1873. Cirkular⸗Verfü⸗ gung, das Verfahren bei Vereidigung der Lehrer betreffend, vom 6. Oktober 1873. Bescheid, die den Medizinalbeamten für Besor⸗ gung gerichtsärztlicher, medizinal⸗ oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährende Vergütung betreffend, vom 12. November 1873. Bescheid, die den Medizinalbeamten für die Beforgung gerichtsärztli⸗ cher, medizinal⸗ oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen betreffend, vom 21. November 1873. Cirkular, die Taxpreise der Blutegel betreffend, vom 16. Dezember 1873. Cir⸗ kular, die Bildung der Amtsausschüsse betreffend, vom 18. Dezember 1873. Verfügung, betreffend die Erledigung der Anträge auf Ent⸗ scheidungen, welche nach der Kreisordnung dem Kreisausschusse zustehen, in der Zeit, wo die betr. Organe der Kreisverwaltung noch nicht in Wirksamkeit sind, vom 25. Dezember 1873. Cirknlar, die Ordrung des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerichten betreffend, vom 29. Dezember 1873. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kom⸗ petenz⸗Konflikte vom 14. November 1873: Ein Gemeindebeschluß, wodurch das Gehalt des Ortsschulzen erhöht wird, kann von einem einzelnen Gemeindemitgliede, welches demgemäß zur Honorirung des Schulzen herangezogen worden ist, nicht mittelst einer gegen den letz⸗ teren angestrengten Klage angefochten werden. Bescheid, das poli⸗ zeiliche Einschreiten gegen verwahrloste Unmündige, resp. die Tragung der Kosten der betreffenden Maßregeln betreffend, vorr 2. November 1873. Cirkular, die Paßbestimmungen für den Reiseverkehr im Königreich Polen und in den Kaiserlich Russischen Staaten betreffend, vom 24. Dezember 1873. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, vom 14. November 1873: gegen die von der Ortspolizeibehörde oder in deren Auftrag ausgeführte Wegschaffung eines, über die Baufluchtlinie der Dorfstraße hinaus er⸗ richteten und den öffentlichen Verkehr beeinträchtigenden, Gartenzauns ist sofern nicht ein entgegenstehender spezieller Rechtsartikel be⸗ hauptet werden kann das Beschreiten des Rechtsweges unzulässig, insbesondere vermittelst einer Besitzstörungsklage. Cirkular, die Be⸗ willigung von Zehrgeld ꝛc. für zur Entlassung kommende Gefangene, für die Rückreise in die Heimath betreffend, vom 9. Dezember 1873. db Cirkular, die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen König⸗ licher Behörden durch den Staats⸗Anzeiger betreffend, vom 18. No⸗ vember 1873. Cirkular, die unfreiwillige Versetzung von auf Kün⸗ digung angestellten Beamten in den Ruhestand betreffend, vom 12. No⸗ vember 1873. Cirkular⸗Verfügung, die Berechnung der Miethen für Dienstwohnungen der Eisenbahn⸗Beamten betreffend, vom 16. De⸗ zember 1873. Eirkular, die Einsendung von Todtenlisten an die Erbschaftssteuer⸗Aemter betreffend, vom 3. Dezember 1873. Cirkular, die Ansammlung und Abführung älterer Thalerstücke be⸗ treffend, vom 10. Oktober 1873. Cirkular, die Ansammlung und Abführung älterer Thalerstücke betreffend, vom 24. November 1873. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe, sowie die Form und das Gepräge der Reichsmünzen, welche in Gemäßheit der Reichsgesetze vom 4. Dezember 1871 und 9. Juli 1873 ausgeprägt werden, vom 5. Februar 1874.

Landtags⸗Angelegenheiten. 3 Am 28. Februar starb zu Wiesbaden der Königliche Major a. D. nd Rechtsritter des Johanniter⸗Ordens, Leo Werner Graf von Schlieffen auf Sandow (geboren 1802), welcher dem Herrenhause als Vertreter des Grafenverbandes der Provinz Pommern angehörte.

Statistische Nachrichten. Berlin. Der Sollertrag der Steuer vom inländischen Ta⸗ baksbau im Deutschen Zollgebiete für das Erntejahr 1873 ist auf überhaupt 684,021 Thlr. festgestellt worden, während er im Erntejahr 1872 nur 612,281 Thlr. betragen hat. Es ergiebt sich sonach für 1873 ein Mehr von 72,220 Thlr. oder 11,8 %. Da der im Zoll⸗ vereinsgebiet erzeugte Tabak nach Maßgabe der Größe der mit Tabak bepflanzten Grundstücke einer Steuer unterliegt, welche durch Gesetz vom 26. Mai 1868 von je 6 Qu.⸗Ruthen Preuß. (oder nach Bundes⸗ raths⸗Beschluß vom 29. September 1871 85 Qu.⸗Meter) mit Tabak bepflanzten Bodens auf 6 Sgr. jährlich normirt ist, so läßt sich aus der Höhe der festgestellten Steuer mit ziemlicher Genauigkeit der Flächeninhalt der in steuerpflichtigem Umfange mit Tabak bebauten Ländereien berechnen. Die nachfolgende Tabelle läßt näher ersehen, wie sich der Tabaksbau in den einzelnen Staaten des Reichs in den Jahren 1873 und 1872 gestaltet hat:

““ Starten. Mit Tabak bebaute Fläche:

1873. 1972829..

8086,61 Hektar. 6948,28 Hektar.

6508,5 5722,87 11“ 5,98 8 254,16 Baden. . 7955,52 öX“ 8 8 1183,23 Thüringen. . 8. 231,33 Mecklenburg. 4 194,47 Braunschweig 8 90,03 Anhalt ö“ . 172,17 8 Elsaß⸗Lothringen. .3838,30 8459 o zusammen

anSa a a a2 a k

1 29,070,89 Hektar. 25,217,17 ektar.

Zu dieser Uebersicht ist vorweg zu bemerken, daß de für 1873 angegebenen Flächen nur nach Maßgabe der in den einzelnen Staaten aufgekommenen Tabakssteuer berechnet worden sind, während die für 1872 angegebenen den wirklichen Umfang der mit Tabak bestellten steuer⸗ pflichtigen Ländereien darstellen. Abgesehen hiervon ergiebt sich aber, daß im Jahre 1873 der Tabaksban im deutschen Zollgebiete ein stär⸗ kerer als im Vorjahr gewesen ist; es sind ca. 2853 Hektaren oder fast 11 x mehr, als in 1872 mit Tabak bestellt worden. Der Haupt⸗ grund für diese Zunahme des Anbaues dürfte lediglich in dem Um⸗ stande zu suchen sein, daß die in Aussicht genommene Erhöhung der Tabakssteuer, welche in den Jahren 1872 und 1873 die Preise des intändischen Tabaks auf eine nie dagewesene Höhe getrieben hatte, 8 S Veranlassung gab, den Anbau nach Möglichkeit aus⸗ zudehnen.

Daen stärksten Tabaksbau hat Baden (hauptsächlich in den Be⸗ zirken Schwetzingen, Mannheim, Lahr, Heidelberg, Bruchsal, Karls⸗ ruhe, Offenburg) mit 8176,87 Hektar oder 28,1 % der gesammten mit Tabak bestellten Fläche. Ihm zunächst folgt Preußen mit 8086,84 Hektar oder 27,8 %, deren Haupttheil auf die Provinzen Brandenburg (Ukermark und Gegend von Frankfurt a./O.), Pommern, Bezirke Stettin und Stargard), Sachsen (Bezirke Stendal, Nordhausen, Burg), Hannover (Bezirk Münden), Rheinland (Bezirke Coblenz und Cleve) und Schlesien (Bezirke Oels, Breslau und Ratibor) sich ver⸗ theilt, wogegen der Tabaksbau der übrigen Provinzen von geringerer Bedeutung ist. Die Vertheilung des mit Tabak bestellten Areals in den einzelnen preußischen Provinzen läßt die folgende Uebersicht

näher ersehen. * der Ge⸗

„1873. sammtfläche. 1872. .2467,2 Hektar 30,8 2204,50 Hektar 31,7 Henn 1 . 19,⸗, 1359,07 19,5 achsen 955,925 11,8 796,76 11,5 Hannover 695,00 538,274 7 Rheinprovinz 683,99 8,4 555,93 80 Schlesien.. . . 577,87 74 555,83 7, übr. Provinzen 1099,48b 152 9⁴986 5 137 zusammen 8086/1 Heftar. 6948,2 Hekrar. Bayern partizipirt an dem Tabaksbau von 1873 mit 6508,7 Hektar oder 22,4 %, deren Haupttheil auf die Rheinpfalz (Bezirke dudnsa⸗hn und Kaiserslautern) entfällt, während in Altbayern nur in den Bezirken von Nürnberg und Fürth Tabak in nennenswerthem

*% der Ge⸗

Brandenburg

Umfange produzirt wird. Auch in Elsaß⸗Lothringen, besonders in den Bezirken Schlettstadt, Straßburg und Hagenau, wird vie

Fümmeere

sammtfläche.