1874 / 55 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Cöln, 3. März Nachmittags 1 Uhr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Wetter: Prachtwetter. Weizen besser, hiesiger loco 9. 10 fremder loco 9, 5, pr. März 8, 28 ½, pr. Mai 8, 24 ½, pr. Juli 8, 20, pr. November 7, 24 ½. Roggen besser, fremder loco 6, 25, pr. März 6, 15 ½, pr. Mai 6, 12, pr. Juli 6, 3, pr. November 5, 21. Rüböl höker, loco 10 ⁄10, pr. Mai 10 ½0, pr. Oktober 10 26. Leinöl loco —.

Bremen, 3. März. (W. T. B.) Petreleum ruhig, Standard white loco 13 Mk. 25 Pf. 1 1

Hamburg, 3. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Wei- zen loco flau, auf Termine höher. Roggen loco ruhig, auf Termine besser.

Weizen per 126 pfd. pr. März pr. 1000 Kilo netto 251 Br., 249 Gd., per April-Mai pr. 1000 Kilo nette 262 Br., 261 Gd., pr. Mai-Juni pr. 1000 Kile nette 262 Br., 260 Gd., pr. Juni-Juli- pr. 1000 Kilo nette 262 Br., 261 Gd. Roggen pr. März 1000 Kile netto 194 Br., 192 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo nette 189 Br., 188 Gd., pr. Mai-Juni 1000 Kilo netto 189 Br., 188 Gd., pr. Juni-Juli 1000 Kilo netto 190 Br., 188 Gâü. Hafer fest. Gerste still. Rüböl besser, loco und pr. Mai 61 ½8, pr. Oktober pr. 200 Pfd. 64 ½. Spiritus fest, pr. März und pr. April-Mai 56, pr. Juli-August 57, pr. August-September pr. 100 Lnter 100 pCt. 58. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 13,10 Br., 13,00 Gd., pr. März 13,00 Gd., pr. August-Dezember 15,30 Gd. Wetter: Schön.

Amsterdamna, 2. März, Nachm. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr. März 368, pr. Mai 366, pr. Norember —. Roggen pr. März 258 ½.

Antwerpen, 3. März, 4 Uhr 30 Min. Jachm. †. ³ E.)

Getreidemarkt (Schlussbericht.) Weizen ruhig, dänischer 35 ½. Roggen steigend, Petersburg 24. Hafer unverändert. Gerste behauptet. 8

Petroleurs-Markt (Schlnssbericht). Raffinirtes. Type weias. loco 31 ½ bez. u. Br., pr. März 31 bez. 31 ½ Br., per April 32 bez. u. Br., per September 36 Br., per September-Dezember 36 ½ Br. Weichend.

London, 3. März. (W. T. B.)

Dem „Reuter'schen Bureau“ aus Rio de Janeiro vom 7. Februar pr. Dampfer „Tiber“ zugegangene Berichte melden: Cours auf London 26 ½ d., auf Hamburg —. Preis für Kaffee good fitst 11,600 Reis. Verkauft seitAbgang letzter Post 110,000, Totalexvort seit letzter Post 107,750 Sack. Davon nach dem Kanal 5250, nach Nord-Europa 43,250, nach dem Mittelmeer 6750, nach den Ver-

11.““ 3000 Sack. 37 ½ sh.

(Anfangsbericht.) bericht.) 5 ¼,

Dhollerab 6 ½¼. kair

Orleans 15 . 14 ¼.

inigten Staaten von Nordamerika 51,500, nach anderen Häfen

Vorrath 17.

März, Vormittags. (W. T. B.) hmasslichar Umsatz 12,000 B. Unvrerändort. Tagesimport 9000 B., davon 8000 B. amerikanische.

Orleans nicht unter low middling April-Mai-Lieferung 8 d.

Lüverpool, 3. März, Nachmittags. Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation

Liverpool, 3. Mut

Basamwollo. and Export 2000 B. Williger. Middl Orleans 8 51 , m1.144l. amerikanische 7 16, fair Ohollerak

midgl. fair Dbollerah 4 ¼, good mwiddl. Dhollerah 4 ⅛, midadl. 4, fair Bezgal 4 ½, fair Breach 5 ½, now fair Oomra 5 ⅛½I, good fair Oomre 6 ½, fair Madras 5 ¼. fair Pernam 8 ½, fair Smyrna Sgyptian 8 ¼ 1 Liverpool, 3. März. (W. T. B.) Getreidenarkt. Weisser Weizen 1 d. billiger, Mehl ruhig. Mais 3 d. niedriger.

Manchester, 3. März, Nachmittags. 12r Water Armitage 8 ¼½, 12r Water Taylor 10 ¼, 20r Water

Micholls 12, 30r Water Gidlow 13 ½, 30r Water Clayton 13 ⅞⅝, 40r

Mule Mayoll 12 ⅛, 40r Medio Wilkinso Rowland 13 ½, 40r Double Weston 14 ½, 60r Double Weston 16 ¼, 25.

Printers ¹⁄16 ³⁄% 8 ½ pfd. 120. Markt ruhig. Hull. 3. März. Getreidemarkt.

Waarenberichtt.

Mehl 6 D. 55 22 ¼. Zucker (Fair refining Muscovados)

(W. T. B.) (W. T. B.)

Weirzen ruhig, pe

Talg loco 46 ¾, pr

7..

Fracht nach dem

(W. T. B.)

n 14 ½, 36r Warpcops Qnalität

Bedeutender Vorrath von Weizen Markte, englischer 2 sh. billiger, fremder unthätig. Glasgow, 3. März. numbers warrants 91 sh. Paris, 3. z. Nachmittags. (W. T. B.) Produktenmarkt. Mai-August 35. 50.

Roheisen fest.

Mehl fest, per März 74, 75, 75, 25, per Mai-August 75, 50. Rüböl weichend, pr. März 80, 00, pr. Mai-August 82, 00, pr. September-Dezember 84, 00. Spi- ritus ruhig, pr. März 65, 50. Wetter: Bedeckt.

St. Fetersburg, 3. März, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. pr. Mai 13 ¾. Roggen loco 7,90, per Mai 8,20. 4,80. Hanf pr. Juni 34 ½. Wetter: 10 Grad Kälte.

New-Nork, 3. März, Abends 6 Uhr. Baumwolle in New-York 16, do. in Newm- Petroleum in New-York 15 ¼, do. in Philadelphia C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 57 C. Kaffee

Leinsaat (9 Pud) pr.

* anal

Baumwolle. Gen.-Vers. in Berlin.

Offleben. Herzfelder Dampfziegelel Akt

(Schluss- Gen.-Vers. in Berlin.

ordentl. Gen.-Verz. in Dresden. Rostocker Vereins-Bank. Rostock.

4 f

dentl. Gen.-Vers. in Lübeck. Berlin; s. Ins. in Nr. 53.

fabrikation. 1

s. Ins. in Nr. 53. Barmer Bank-Verein. Barmen.

(W. T. B.)

Gen.-Vers. in Grünberg i. Schl.

ö1“ Gesellschaft für Kanal- und W.

9. April.

am Herforder Diskonto-Bank. Mixed Herford.

Ordentl. Gen.-Vers. in Cöln.

r März 36, 00, per per April Verzeichniss der am digten Oblig.; s. Ins. in Nr. 53.

kanntmachung in Nr. 53.

August 46. Weizen Den Status ult. Februar cr.

Hafer per Mai-Juni Mai 13 ¾.

(w. T. B.)

der Bank

Privatbank, der Kommerz-Bank in Lüb

Bank in Hamburg, der Frankfurter Bank,

Norddeutsche Bank in Hamburg. Getreidefracht 10.

1u ral-Versammlun 11“ 1 Grosse Berliner Pferde-Eisenbahn Akt.-Ges. Ordentl.

Culmbacher Aktien-Exportbler-Brauerel. Ordentl. Gen.-Vers. in

Hanseatlsche Dampfsochiffahrts-Gesellschaft.

Kündigungen und Verloosumngen.

Berlin-Stettiner Prioritäts-Obligationen I. Emission. 21. v. M. ausgeloosten zum 1. Juli cr. geki

Ausweise von Banken. Preussische Bank. Den Status vom 28. Februar

Aktien-Bank des Grossherzogthums Posen-

Consolidirtes Braunkohlen-Bergwerk Caroline bel Ordentl. Gen.-Vers. in Magdeburg.

-Ges. Ausserordentl.

Auzsser-

Or-

Deutsche Hypothekenbank. Ordentl. Gen.-Vers. in

Bochumer Verein für Bergbau und Ghussstahl- Ausserordentl. Gen.-Vers.

in Bochum;

Ausserordentl. Gen.-Vers. ia

Allgemeine Rückversioherungs-Akt.-Ges. Ordentl.

Eq11A1 asserbauten. Ordentl.

Gen.-Vers. zu Oldenburg; s. Ins. in Nr. 53. Ordentl. Gen.-Vers. in

11. Commerner Bergwerks- und Hütten-Aktlen-Verein.

Das

cr.; s. Be-

des Berliner Kassen-

Vereins, der Danziger Privat-Aktlen-Bank, der Magdeburger

der Provinzial- er Norddentschen er Bremer Bank und

dir.

der Oldenburgischen Spar- und eleg eusn Inserate in Nr. 53. 1

e Bilan, se wie das

Gewinn- und Verlust-Konto pro 1873; s. Ins. in Nr. 53.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Vom 8. März d. J. ab werden die Preise der hiesigen Produkte bis auf Weitercs betragen: 1) für rohe Werkstücke für den Debit auf dem Land⸗ und Wasserwege pro Kbm. 7 Thlr, für den Debit auf der Eisenbahn 7 Thlr., 2) für extra Bausteine pro Kbm. 2 Thlr. 21 Sgr., resp. pro Ctr. 2 Sgr. 8 Pf., 3) für gewöhnliche Bausteine 2 Thlr. 6 Sgr., resp. 2 Sgr. 2 Pf., 4) für Brennsteine 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., resp. 1 Sgr. 10 Pf., 5) für Kothen 1 Thlr. 9 Sgr., resp. 1 Sgr. 6 Pf., 6) für Zwittersteine 28 Sgr., resp. 10 Pf., 7) für Kalksteingeröll 20 Sgr., resp. 9 Pf., 8) für Kalksteingrutz für eine Kahn⸗ ladung 6 Thlr., für eine zweispännige Fuhre 2 Sgr., resp. 1 Pf., 9) für Stückenkalk pro Centner 12 Sgr.

[301] Die durch

behrli

die

9 Pf., resp. 12 Sgr. 9 Pf., 10) für Mehlkalk resp. 3 Sgr. Die Preise gelten ab hier. Die nähe⸗ ren Verkaufsbedingungen werden auf portofreie fragen von der Berginspektion mitgetheilt. Rüdersdorf, den 3. März 1874. Königliche Berginspektion.

Bekanntmachung. Einstellung des

Königlichen Eisengießerei zu Balin ent⸗ gewordenen

Maschinen, Utensilien und Geräthe u. s. w.

sollen an den Meistbietenden verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf

3 Sgr.,

An⸗

Betriebes der Die Lizi

liegen vom

in dem Amteszimmer der Eisengließerei, Invaliden⸗

straße 46, anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Ersuchen eingeladen werden, Preisofferten bis zum 17. März abzugeben, auch im Termin perfönlich zu

das Verzeichniß der zu verkoufenden Gegenstände

Filchgiesgeret zur Einsicht aus. stände können in den Wochentagen in den Stunden von 10— 12 Uhr in Augenschein genommen werden.

Berlin, den 2. März 1874. Königliches Eisengießerei⸗Amt.

[808]

den 18. März d. J,, Hypotheken-Ve

Vormittags 10 Uhr

Aktienkapital . . . Emission von Certifikaten, Depôöt- und Prämien- SgI“ Depositen und Obligo's Prämien-Einnahme . Reserven 1. Dividende pro 1873

tations⸗ und Verkaufsbedingungen, sowie

dem Amtslokal der

a 10. März an in der Sämmtliche Gegen⸗

(a. 90/3)

Preussische

rsicherungs-

Aktien-Gesellschaft. status Ende Februar 1824. Passiva.

Thlr.] 5,000,000 ——

674 381 12

20,332 5 5 662,388/˙28 8 220,000, 65,124 5

Ueberschüsse 8

Verschiedene Bekanntmachungen.

IM. 308]

Porzellan- und Steingut-Ma Aktien-Gesellschaft, 2

(vormals Matthiessen).

Aktienwechse

Effekten. . Wechselbestand

b Lombardvorschüsse.

8 ““ Hypotheken, eigene

do. der Emission sKautioneffekten vDoebiteoeren. Kassa- und Bank-Gut- haben . .

8 8. 8

An Zinsen⸗Conto . . .. Handlungs⸗Unkosten⸗Conto Gespann⸗Conto Abschreibungen: An Maschinen⸗ und Modell⸗Conto: 10 % de Mur 25,984. 25.. Fnventarien⸗Conto: 10 % de Rhr 24,580. 7.. Pferde⸗ und Wagen⸗Conto: 10 x de Rhw. 1773. 20.. Grundstück⸗ und Gebhäude⸗Conto:

WI“ Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto pr.

1 X de ghw 133,000. —..

welcher sich vertheilt auf: Tantième⸗Conto: 5 % dem Aufsichtsrath . . . 5 % der Direktion und Beamten Dividenden⸗Conto: 85 % den Aktionären, 7 p. 2. Nu. Aktien⸗Capital .. 14,000 Reservefond⸗Conto: Z1166““ 825 Rest⸗Ueberschuß ... 8 3 38 15,515

825 825

%

Bilance

30,800 pr. 31. D.

31. Dezember 1873.

Credit.

Per Waaren⸗Fabrikations⸗Conio:

Gewinn .. Effekten⸗Conto: Coursgewinn

Brutto⸗Gewinn.

EöE“

1873.

Gesellschaftsgebäude und Inventar 1“ Grundstücke . . . .. Agentur- und Geschäfts- unkosten.

Activa.

TIIr. s10,668,850 77 5 3,736,875/ 41,000 604,738 12 1 145,470 25 1,868,317 22 2 3,026.623 16, 227,653 1— 296,799 11

506,013 ¹0

V 106,314 27 104,000

5,044 2

Thlr.

Dr. Otto Hübner.

[M. 298]

Erworbene Renten-Forderungen Erworbene kündbare hypothekarische For- derungen .Ausgegebene unkünd- bare Pfandbriefe .. Ausgegebene kündbare Pfandbriefe

ist

An Grundstück⸗ und Gebäude⸗Conto 131,670

Maschinen⸗ und Modell⸗Conto. Inventarien⸗Conto. .. Pferde⸗ und Wagen⸗Conto ECb5ööö Schuldbuch⸗Conto. Bau⸗Conto 0. Waaren⸗Fabrikations⸗Conto.

22,122

32,694

23,386 10

7 1,596 20 37754 25

ghlr

35,973 20 17,483 16

268,681 18

Tiefenfurth, den 19. Februar 1874.

268,681 18

Passiva.

Per Aktien⸗Capital⸗Conto Hypotheken⸗Conto

Schuldbuch⸗Conto

Tantième⸗Conto. . Dividenden⸗Conto. Reservefonds⸗Conto

Schlesische Porzellan⸗ und Steing

Der Aufsichtsrath:

G. R. Besser. C. G. Schüller. R. Sporleder. C. G. Haucke. Eugen Rüdenburg. Obige Conten haben wir geprüft und mit den Bücher

Waldemar Fetting. Die Dividende kann vom 15. März ab erhoben werden bei der Gesellschaftskasse in Tiefenfurth, bei Hrn. Gottlob Robert Besser in

1“

Aktien⸗Gesellschaft.

Die

N.

i übereinstimmend gefunden.

Die Revisoren:

der Hm. Hugo Möhring in Berlin, Spandauerbrüce 10.

Ewald Walter.

1873 ein Nachtrag ff. in

zu haben.

Direction: Matthiessen.

(a. 148/3)

nen Berlin, Breslau und 2 ½ Sgr. pro Exemplar

iederschlesisch⸗Mä

Gotha, den 28. Februar 1874.

Deutsche Grundkredit-Bank. v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.

Thlr. [16,668,85 % 7 5

Die Direktion.

Justiz-Rath Wolff.

trafe, Bürgermeister a. D.

Monats-Uebersicht vom 28. Februar 1874. (Gemöäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.)

unkündbare THIr. 21,312,868. 8. 5

hypothekarische ungc

1,742,900. —. 20,232,000. —.

8 816,000. —. (a. 83/3.

zum Tarif für den

Bremen⸗ resp. Hamburg⸗ Schlesischen Güter⸗Ver⸗ 2 kehr (Route Uelzen⸗Stendal⸗ Berlin) vom

1. Oktober Kraft getreten, enthaltend

die Aufnahme einiger Stationen der Oldenburzgischen, der Westfälischen, der Hannöverschen Eisenbahn und Station Peitz der Halle⸗Sorau⸗Gubener Bahn in den vorgenannten Verband⸗Verkehr. plare dieses Nachtrages sind bei unseren Verband⸗ Stationen Liegnitz, Breslau, Hirschberg, Landeshut, Liebau und Dittersbach, sowie in Berlin unentgeltlich Berlin, 22. Februar 1874. Königliche Direktion der Niederschles.⸗Märk. Eisenbahn.

Am 15. Februar cr. ist für den Transpoört von Ge⸗ treide ꝛc. von galizischen und rumänischen Stationen

*e Ausnahmetarif in Kraft ge⸗ G treten, welcher Frachtsätze nach Stationen der Oberschlesischen, der diesseitigen Bahn, der Sächsischen Staatsbahn, der Leipzig⸗S Magdeburg⸗Leipziger, Hannöverschen Staatsbahn und Berlin⸗Stettiner Bahn, sowie nach Stationen des Preußisch⸗Braunschweigischen, Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Verbandes Exemplare des Tarifs werden bei unseren Expeditio⸗

Druck⸗Exem⸗

ein

resdener, Norddeutschen und enthält.

Görlitz zum Preise von verabfolgt. Berlin, den

28. Februar 1874. Königliche Direktion der kischen Eisenbahn.

der

Bom 15. Februar er. ab

1“ 8

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 3 Agr.

Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

8

Berlin, 5. März. 1 1.“ „Der Erkältungszustand, an welchem Se. Majestät der Kais er und König seit den letzten Tagen der verflossenen 88 Fene. 188 regelmäßigen Verlauf, wird jedoch 8 iederaufnahme der Spazierfahrten für die nächsten noch nicht gestatten. fah ö“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem Vice⸗Admiral z. D. Jachmann zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwer⸗ tern am Ringe; dem Obersten z. D. Gregorovius zu Königs⸗ berg i. Pr., bisher Commandeur des Ostpreußischen Fuß⸗Ar⸗ tillerie⸗Regiments Nr. 1, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und dem Zahlmeister a. D. Weiß zu Witten⸗ berg, bisher beim 3. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment e 2”, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 vSes. Erlaubniß hahes ng erliehenen nichtpreußischen Ordens⸗s e ean⸗ htpreußisch rdens⸗Insignien zu er des Comthurkreuzes mit dem Stern des Kaiserli E Franz Joseph⸗Ordens: dem Obersten Bogun⸗ von Wangenheim, Comman⸗ deur des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2; des Comthurkreuzes desselben Ordens: den persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, Oberst⸗Lieutenant Grafen von 78.8g. ö und Pealer vhn Prittwitz und Gaffron, sowie dem Hauptmann von Derschau im Kai ranz Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 2; sch 1 Pess gns 8 des Ritterkreuzes desselben Orden: dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Gablenz vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1;

des Kaiserlich österreichischen Ordens der GEisernen ““ zweiter Klasse:

„dem Major von Siefart im Kaiser Fr 4 dier⸗Regiment Nr. 2; der dritten Klasse desselben Ordens:

dem als Adjutanten zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prin⸗ zen Carl von Preußen kommandirten Hauptmann von Unruh vom Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, Corps⸗Artillerie, und dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Nordenflucht, Adjutanten des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2; des Großkreuzes des Königlich bayerischen Ver⸗ 6 —— heiligen Michael: b em General⸗Major von Dannenberg, Comman 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade; ““ des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: ddem Major von Grävenitz, Abtheilungs⸗Commandeur im Corps⸗Artillerie, und

em Major von Balluseck, Abtheilungs⸗Commandeur im Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, Divistons⸗Artillerie; des Comthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen 1“ b dem General⸗Major Grafen von Wartensleben von Armee, zur Disposition des Chefs des Generalstabes der Armee; sowie des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes erster Klasse:

dem Obersten von Wussow, Commandeur des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1.

Deuntsches Reich.

13. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages. Freitag, den 6. März 1874, Vormittags 11 Uhr.

Tagesordnung:

1) Antrag des Abg. Windthorst und Genossen (die Sisti⸗ rung des gegen den Abg. v. Ludwig eingeleiteten Strafverfahrens betreffend). 2) Zweite Berathung des Gesetzentwurfs über den Impfzwang. 33) Wahlprüfungen. 4) Erster Bericht der Kom⸗ Pelüan für Petitionen. 5) Zweiter Bericht der Kommission für

etitionen.

Königreich preußen.

1

8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geußt:

„Den Kreisgerichts⸗Direktor Birnbaum zu Heilsberg in

gleicher Amtseigenschaft an das Kreisgericht in Rössel zu ver⸗

setzen; Den Kreisgerichts⸗Rath Wohlfromm in Charlottenburg zum Direktor des Kreisgerichts in Goldberg; und b eden W Frahesar Dr. Eduard Lübbert Gießen zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fa⸗ kultät der Universität zu Kiel zu ernennen.

8

auch die Expedition:

5. März, Abends.

Wilhelmstr. Nr. 32.

8

—— A. 12rAnNng

8 Finanz⸗Ministerium.

Nachdem durch den Staatshaushalts⸗Etat pro 1874 die Mittel zur Aufbesserung der Besoldung der Forst Hülfsaufseher bewilligt worden, ermächtige ich die Königliche Regierung, statt der durch die Circular⸗Verfügung vom 12. April 1872 IIb. 6,530 bestimmten Sätze vom 1. Januar c. ab folgende Normal⸗Sätze zur vnendsng zu bringen:

a. für die im Besitze des unbeschränkten Forst⸗Versorgungs⸗ scheins sich befindenden Forst⸗Hülfsaufseher, 8— Fich für die erste Hälfte innerhalb eines Regierungs⸗ ꝛc. Bezirks monatlich 24 Thlr., für die zweite Hälfte ner b eines Regierungs⸗ ꝛc. Bezirks monatlich 22 Thlr.;

b. für die noch zu den Reserve⸗Jägern gehörenden Forst⸗ Hülfsaufseher, und zwar für diejenigen, welche eine Militär⸗ Dienstzeit von über 10 Jahren zurückgelegt haben, monatlich 20 Thlr., für diejenigen, welche eine Militär⸗Dienstzeit von 7 bis 10 Jahren zurückgelegt haben, monatlich 18 Thlr. und für die jüngeren monatlich 16 Thlr. Bei außergewöhnlicher lokaler Theuerung können an einzelnen Orten diese Sätze, soweit die Königliche Regierung es für unabweisbar erachtet, um 1 Thlr. pro Monat erhöht werden.

c. Für die Dauer der Försterprüfung beträgt der Minimal⸗ satz der täglichen Remuneration 14 Sgr.

d. An Stelle der Sätze von 12, 13 und 14 Thlr. der ge⸗ dachten Cirkular⸗Verfügung treten bei der ersten Einberufung eines Reserve⸗Jägers zur dauernden Beschäftigung im König⸗ lichen Forstschutzdienst die Sätze von resp. 14, 15 und 16 Thlr. pro Monat.

e. An Stelle der Sätze von 12, 14 und 15 Sgr. für die zeitweise beurlaubten Jäger treten die Sätze von resp. 14, 16 und 17 Sgr. pro Tag. Den zur Dienstleistung bei der König⸗ lichen Forstverwaltung beurlaubten Feldwebeln und Sergeanten des Jägercorps, wenn solchen ausnahmsweise die Fortsetzung des Forstdienstes noch während des 7. und event. 8. Monats ihrer Beurlaubung zum Forstschutzdienste gestattet wird, ist vom Be⸗ ginn des 7. Monats ab statt der bis daßet von der vorstver⸗ waltung bezogenen Remuneration zu gewähren: einen. Feld⸗ webel pro Tag 20 Sgr., einem Sergeanten JI. Klasse pro Tag 18 Sgr, snen⸗ 89 Klasse pro Tag 15 Sar. an

elle der durch die Cirkular Verfügung vom 30. Augu . IIb. 15,034 bestimmten Sätze. hhs G

‚f. An Stelle der Sätze von 12, 8 und 9 Sgr. der mehr erwähnten Cirkular⸗Verfügung vom 12. April 1872 treten bei Requisition von Militär⸗Kommandos die Sätze von resp. 14, 10 und 11 Sgr. pro Tag.

Soweit den Forst⸗Hülfsaufsehern für Reisetage Reisegelder zustehen, sind diese nach dem gesetzlichen Satze von 1 Thlr. (Gesetz 18 88 1873 und Cirkular⸗Verfügung vom 6. Juni 1873

. 21 1. 8069 du gewähren.

Auch tritt an Stelle der Bestimmung der Cirkular⸗Verfügung vom 12. Februar 1867 IIb. 691, daß Reisekosten nur bei Ent⸗ fernungen von mindestens ¼ Meile zulässig sind; nach §. 6 des Gesetzes vom 24. März 1873 die Vorschrift, daß Reisekoͤsten find, wenn die Entfernung mehr als Meile

eträgt.

Der Passus im 5. und 6. Satze sub 2 der Cirkular⸗ Verfügung vom 12. Februar 1867 bezüglich der Hülfsjäger er⸗ leidet daher die Aenderung, daß er nunmehr lautet: „Die per⸗ sönlichen Reisekosten für die desfallsige Reise, wenn dieselbe mehr als ⅛6 Meile ausmacht, sind aus Kap. 2 Tit. 30 des Forst⸗ verwaltungs⸗Etats zu bewilligen. Auf Hülfsjäger kann aber der §. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 10. Juni 1848 nicht Anwendung finden. Die Hülfsjäger erhalten für solche Reisen die gesetzlichen Tagegelder, dürfen aber außerdem für die Tage einer solchen Reise den ihnen für die Dauer der Beschäftigung bewilligten Diätensatz nicht beziehen. 8—

Für die Reise, welche ein Hülfsjäger zum Antritt einer ihm angewiesenen Beschäftigung nach seinem Stationsorte auszu⸗ führen hat, sind ihm nur die gesetzlichen Tagegelder und Reise⸗ kosten, ebenfalls aus Kap. 2 Tit. 30 zu gewähren. Die Ver⸗ gütung findet jedoch nicht statt, wenn die Reise behufs Aus⸗ führung der Förster⸗Prüfung nothwendig wird.“ 1

Hülfsjäger erhalten auch für die Tage, für welche sie die gesetzlichen Tagegelder für Reisen zu den Forstgerichts⸗Terminen beziehen, nur diese Tagegelder, nicht aber daneben noch die Beschäftigungs⸗Diäten.

Der Hülfsaufseher⸗Fonds Kap. 2 Tit. 6 wird hierdurch vom 1. Januar d. J. ab auf den Jahresbetrag von.. Thlr. buchstäblich.. erhöht.

Die Königliche Regierung wird daher veranlaßt, diesen Be⸗ trag statt der bisher zahlbaren Summe vom Jahre 1874 ab zur Soll⸗Ausgabe zu stellen und den Mehrbetrag gegen die bisher etatsmäßige Summe nachweisen, auch auf den nächsten Verwal⸗ tungs⸗Etat übernehmen zu lassen.

Eine Ueberschreitung dieses Fonds ist nicht zulässig. Müssen extraordinäre Forstschutzkosten aufgewendet werden, so ist nach der dieserhalb in der Eirkular⸗Verfügung vom 12. Februar 1867 Seite 2 und 3 enthaltenen Vorschrift zu verfahren. An die Stelle des daselbst bezeichneten Forst⸗Extraordinarit Abtheilung 2 und 3 tritt überall Kap. 2 Tit. 30 und an Stelle des Tit. I. der Tit. 6 Kap. 2.

Schließlich wird wiederholt empfohlen, durch thunlichste Be⸗

schränkung in der Zahl der Personen zur Forstschutz⸗Verstä und in der Zeit ihrer Annahme die deg afece⸗ dan aerfebennng weiter auszudehnen, als es bei gehöriger Anspannung aller etats⸗ veisigen ee unabweisbar ist, um einen efriedigenden Zustand des Forstschutzes aufrecht zu

Berlin, den 27. Februar Tüchus

Der Finanz⸗Minister.

8 1 Camphausen. 88

An sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluß von Sig⸗ maringen) und an die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind: der bisherige Haupt⸗Steueramts⸗Assistent -1 venge zum Geheimen expedirenden Sekretär, der bisherige Regierungs⸗ Sekretär Ullrich zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator, die bisherigen Bureau⸗Diätarien Kröger, Graetz, Weiße und Degeler zu Geheimen Registratoren und die Kanz⸗ lei⸗Diätarien Zenzen, Schröder, Mahlke und Sydow zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden. 8

Der bisherige Baumeister Hermann Süß zu Wanzleben ist als Königlicher Kreis⸗Baumeister daselbst angestellt mesben.

Der bisherige Königliche Landbaumeister Karl Friedrich Dittmar in Bonn ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und ihm die Bauinspektor⸗Stelle zu Erfurt verliehen worden.

Justiz⸗Ministerium. Der Kreisgerichts⸗Direktor Baier in Goldberg cher Amtseigenschaft an worden.

ist in glei⸗ das Kreisgericht in Bunzlau versetzt

Ober⸗Rechnungskammer.

„Der bisherige Ober⸗Steuer⸗Controleur zu Limburg, Hein⸗ rich Eduard Moritz Marquardt, ist zum e. direnden Kalkulator bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz, der Staats⸗ Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, nach Hannover.

und Minister für Dr. Achenbach, 8ss

Üixins

8 Bekanntmachung für Seefahrer. In der hiesigen Staats⸗Navigationsschule beginnt am 11 die Prüfung zum Steuermann für große Fahrt. 8 u“ 9 Flensburg, den 3. März 1874. v“ Die Prüfungs⸗Kommi DOehme,

Vorsitzender.

Nichtamtliches. DHSvS enitsches RNeich. 8

Preußen. Berlin, 5. März. Se. Majestät de E1I1I18“ ig 1 heute Vormittag Se. König⸗ iche Hoheit den Prinzen Albrecht von Preußen, 5 aus Hannover hier eingetroffen ist. Ptss Hechtelcher

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Gräfin - Füehbche das Kaiserin Augusta Erziehungsstift. Zu dem Diner im Königlichen Palais war der Königlich belgische Gesandte geladen.

Heute findet im Königlichen Palais eine dramatische Abend⸗ unterhaltung statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz fuhr gestern Vormittags um 10 Uhr mit Sr. Königlichen Hoheit dem Grafen von Flandern zur Fasanenjagd nach dem Neuen Palais bei Potsdam und kehrte Nach mittags um 3 Uhr von bdort zurück. Um 5 Uhr folgten Ihre aiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin der Einladung zum Diner bei Ihren Majestäten; nach demselben besuchte Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit mit Ihrer Königlichen Hoheit der Gräfin von Flandern die Vorstellung im Schauspielhause.

Der Artikel 15 des Rheinischen Gemeinde⸗ Verfassungsgesetzes vom 15. Mai 1856 überträgt nach einer Entscheidung des Ministers des Innern, bezüglich der⸗ jenigen Angelegenheiten, bei denen mehr als eine Gemeinde be⸗ theiligt ist, die Berathung und Beschlußfassung in allen Fällen den Bürgermeistereivertretern der betreffenden Gemeinden ohne daß es einen Unterschied macht, ob die qu. Gemeinden zu Einer, oder ob sie zu verschiedenen Bürgermeistereien gehören.

Der Art. 15 cit. beabsichtigt ebenso wie der, durch ihn vollständig aufgehobene §. 60 der Gemeinde⸗Ordnung vom 23. Juli 1845 die Art und Weise, wie die mehreren Gemeinden gemeinsamen Angelegenheiten erledigt werden sollen, de⸗ finitiv zu regeln. Für diejenigen Fälle, in denen

die qu. Gemeinden zu Einer Bürgermeisterei gehören 8 8* EI111