1874 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 Werner, interim. Kasernen⸗Inspektor in Darmstadt, zum Kasernen⸗ Inspektor ernannt.

Den 28. Januar 1874. Crusius, Proviantmstr. in Straß⸗ burg, nach Schleswig, Kühl, Proviantmstr. in Schleswig, nach Straßburg versetzt. 8

en 4. Februar. 1874. Kühnel, internim. Kasernen⸗Inspektor in Breslau, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.

Den 5. Februar 1874. Zantopf, interim. Kasernen⸗Inspektor,

zum Kasernen⸗Inspektor ernannt. 8 Den 22. Februar 1874. Brandes, Depot⸗Magazinverwal⸗

ter in Jüterbog, als Proviantamts⸗Afsistent nach Wesel, Nowattny, Proviantamts⸗Assistent in Wesel, als Depot⸗Magazinverwalter nach Jüterbog versetzt.

Ddie heut ausgegebene Nr. 10 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa⸗ piere: Badische 4 proz. Eisenbahn⸗Obligationen de 1859— 1864. Badische 35 Fl.⸗Anleihe. Barletta 50 Lire⸗Loose de 1870. Bayerische 4 proz. Prämien⸗Anleihe de 1866. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. Brüs⸗ seler Prämien⸗Anleihe de 1872. Coburger Bierbrauerei⸗ Aktien⸗Gesellschaft, Prioritäts⸗Obligationen. Duisburger, Schwiebuser, Sonneberger Stadt⸗Obligationen. Kur⸗ und Neumärkische Pfandbriefe (Rückstände). Lebuser, Lublinitzer, Ostrowo'er, Preußisch⸗Stargarder, Teltower, Thorner, Westhavelländische Kreis⸗Obliga⸗ tionen. Pappenheimer Prämien⸗Anleihe. Prager Ketten⸗ brück⸗Aktien. Oesterreichische Prämien⸗Anleihe de 1864. Russisch⸗Englische 4 ½ proz. Anleihen de 1849 und 1860 (Rückstände). Russische konsolidirte Eisenbahn⸗Obliga⸗ tionen (Russisch⸗Englische 5 proz. Anleihen de 1870, 1871, 1872) (Rückstände). Sachsen⸗Meiningensches Staats⸗ Prämien⸗Anlehen. Schlesische Pfandbriefe Litt. B. (Rück⸗ stände)h. Schwedische Wexib 4 proz. Güter⸗Hypotheken⸗Ver⸗ eins⸗Anleihe. Schwedische 4 ½εproz. Reichs⸗Hypothekenbank⸗ Pfandbriefe de 1862. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 2 ½ Sgr.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

b Preußen. Berlin, 7. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Mi⸗ litärkabinets entgegen und empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin empfingen gestern Vormittags 10 ½ Uhr den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern. Um 11 ½ Uhr ertheilte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Grafen Platen⸗Hallermünde Audienz. Beide Höchsten Herrschaften be⸗ gaben Sich Nachmittags 2 ½ Uhr zum Dejeuner zu Ihren Kö⸗ niglichen Hoheiten dem Grafen und der Gräfin von Flandern in das Königliche Schloß, von wo Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit die Höchsten Gäste zur Verabschiedung nach dem Anhaltischen Bahnhofe geleitete.

Der Bundesrath und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Das Bundesamt für das Heimathswesen hat ausgesprochen, daß als Ort des Dienstverhältnisses im Sinne des §. 29 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 nicht jeder Ort anzusehen ist, an welchem ein Gewerbegehülfe das Ge⸗ werbe seines Arbeitgebers im Umherziehen betreibt.

Im ferneren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstages ergriff in der Berathung des Gesetzes über den Impfzwang der Abgeordnete Dr. Zinn das Wort, der durch Zahlenangaben den großen Nutzen der Vaccination und Revacci⸗ nation nachwies. Der Bundesbevollmächtigte Ministerial⸗Rath von Riedel (s. unter Reichstagsangelegenheiten) theilte statistisches Material für diese Frage mit. Dann wurde §. 1 in der von der freien Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen:

Der Impfung mit Schutzpocken foll unterzogen werden:

1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgen⸗ den Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat;

2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privat⸗ schule, mit Ausnahme der Sonntags⸗ und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft wor⸗ den ist.

Ohne Diskussion wurden angenommen:

§. 2. Ein Impfpflichtiger (§. 1), welcher nach ärztlichem Zeug⸗ niß ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit nicht ge⸗ impft werden kann, ist binnen Jahresfrist nach Aufhören des diese Gefahr begründenden Zustandes der Impfung zu unterziehen.

Ob diese Gefahr noch fortbesteht, hat in zweifelhaften Fällen der zuständige Impfarzt (§. 6) endgültig zu entscheiden.

§. 3. Ist eine Impfung nach dem Urtheil des Arztes (§. 5) erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre, und,

falls sie auch dann erfolglos bleibt, im dritten Jahre wiederholt werden.

Die zuständige Behörde kann anordnen, daß die letzte Wieder⸗ holung der Impfung durch den Impfarzt (§. 6) vorgenommen werde.

§. 4. Ist die Impfung ohne gesetzlichen Grund (§§. 1, 2) un⸗ terblieben, so ist sie binnen einer von der zuständigen Behörde zu setzenden Frist nachzuholen. 3 -

§. 5. Jeder Impfling muß frühestens am sechsten, spätestens am achten Tage nach der Impfung dem impfenden Arzte vorgestellt werden.

Für die §§. 6 und 7 hatte der Abg. Buhl folgende Fassung vorgeschlagen:

„In jedem Bundesstaate werden Impfbezirke gebildet, deren 5* einem Impfarzte unterstellt wird. Der Impfarzt nimmt in

er Zeit von Anfang Mai bis Ende September jeden Jahres an den vorher bekannt zu machenden Orten und Tagen für die Be⸗ wohner des Impfbezirks Impfungen unentgeltlich vor. Die Orte für die Vornahme der Impfungen, sowie für die Vorstellung der Impflinge (§. 5) werden so gewählt, daß kein Ort des Bezirks von dem nächst belegenen Impforte mehr als 5 Kilometer entfernt ist.“

Der §. 6 wurde in dieser Fassung trotz des Widerspruchs

des Bundes⸗Kommissars angenommen. Die §§. 8 und 9 wurden ohne Debatte, ein von der freien Kommission beantrag⸗

ter §. 9a. ohne erhebliche Debatte angenommen; der letztere

lautet:

„Die Landesregierungen haben nach näherer Anordnung des Bun⸗ desrathes dafür zu sorgen, daß eine angemessene Anzahl von Impf⸗ instituten zur Beschaffung und Erzeugung von Schutzpocken⸗Lymphe eingerichtet werde. Die Impfinstitute geben die Schutzpocken⸗Lymphe an die öffentlichen Impfärzte unentgeltlich ab und haben über Her⸗ kunft und Abgabe derselben Listen zu führen. Die öffentlichen Impf⸗ ärzte sind verpflichtet, auf Verlangen Schutzpocken⸗Lymphe, soweit ihr entbehrlicher Vorrath reicht, an andere Aerzte unentgeltlich abzu⸗

eben.“ 8 Um 4 Uhr vertagte sich das Haus bis Montag 12 Uhr.

An Reichs⸗Goldmünzen waren bis zum 15. Fe⸗ bruar 200,697,500 Mark in 10 Markstücken ausgeprägt worden. In der Woche vom 15. bis 21. Februar wurden ferner in Ber⸗ lin geprägt 299,110 Mark; mithin Gesammt⸗Ausprägung 200,996,610 Mark in 10 Markstücken.

An Reichs⸗Silbermünzen stücken waren bis zum 15. Februar Mark und in Zwoanzigpfennigstücken 2,711,886 Mark 40 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 15. bis 21. Februar 1874 sind ferner geprägt in 1 Mark⸗ stücken: in Berlin 269,336 Mark, in Hannover 64,590 Mark, in Frankfurt 59,000 Mark, in München 120,045 Mark, in Stutt⸗ gart 116,960 Mark, in Karlsruhe 67,306 Mark, in Darmstadt 31,500 Mark, in Zwanzigpfennigstücken in Hannover 60,661 Mark in München 38,852 Mark 20 Pfennige, in Dresden 106,300 Mark, in Stuttgart 36,045 Mark 20 Pfennige, mithin stellt sich die Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Silbermünzen auf 9,282,700 Mark 80 Pfennige und zwar in 1 Markstücken 6,328,956 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 2,953,744 Mark 80 Pfennige.

An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 15. Februar d. J. 761,890 Mark 40 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 15. bis zum 21. Februar 1874 sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 29,896 Mark 60 Pfennige, in Frankfurt a. M. 24,414 Mark 30 Pfennige, in München 10,787 Mark 60 Pfennige, in Stuttgart 12,561 Mark, in Karlsruhe 13,650 Mark, in Darmstadt 4375 Mark, mithin Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Nickelmünzen 857,574 Mark 90 Pfennige.

An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 15. Februar d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 113,117 Mark 34 Pfennige und in 1 Pfennigstücken 16,860 Mark 5 Pfennige ausge⸗ prägtworden. In der Woche vom 15. bis 21. Februar 1874 sind an 2 Pfennigstücken ferner geprägt: in Berlin 2351 Mark 20 Pfennige, in Hannover 4132 Mark 40 Pfennige, in Frankfurt a. M. 1500 Mark, in München 2152 Mark 90 Pfen⸗ nige, in Stuttgart 2394 Mark 60 Pfennige, in Darmstadt 1950 Mark; an 1 Pfennigstücken in Berlin 1696 Mark 70 Pfennige, in Hannover 1994 Mark 20 Pfennige, in Frankfurt 750 Mark, in München 1003 Mark 92 Pfennige, in Karlsruhe 1125 Mark; mithin eine Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Kupfermünzen von 151,028 Mark 31 Pfennige, und zwar in 2 Pfennigstücken 127,598 Mark 44 Pfennige, in 1 Pfennigstücken 23,429 Mark 71 Pfennige. . ½ b

Nach angestellten Ermittelungen erstreckt sich die Land⸗ briefbestellung im Deutschen Reichs⸗Postgebiet gegen⸗ wärtig auf 50,000 Ortschaften. Dieselben werden von 10,500 Landbriefträgern belaufen. Es sind über 17,000 Landorte mit Post⸗Briefkasten versehen. Diese Orte werden regelmäßig täg⸗ lich (excl. Sonntag) von den Landbriefträgern belaufen. Von den Ortschaften, welche Briefkasten noch nicht besitzen, werden 19,000 täglich belaufen. Es haben somit 36,000 Landorte täg⸗ liche Postverbindung. Die übrigen 14,000 Landorte werden nur dann begangen, wenn Sendungen dorthin zu bestellen sind. Um den Landbriefbestellungsdienst noch weiter zu vervollkommnen, ist für das Jahr 1874 eine Vermehrung der Landbriefträger um 400, sowie auch die Verkleinerung der Reviere durch Er⸗ richtehc von 340 neuen Postagenturen, in Aussicht genommen worden.

Der General⸗Lieutenant von Colomb, Kommandant von Cassel, welcher vor Kurzem hierzu ernannt und aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen gn hat sich zum Antritt seiner neuen Stellung nach Cassel be⸗ geben.

Der Oberst und Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministe⸗ rium von Hartmann ist in dienstlichen Angelegenheiten auf einige Tage nach Magdeburg gereist.

Stettin, 3. März. Der Wirkliche Geheime Rath und General⸗Landschafts⸗Direktor von Köller eröffnete heute als Vorsitzender den 45. Kommunal⸗Landtag von Altpom⸗ mern mit einem dreifachen Lebehoch auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen, zu welchem die Ver⸗ sammlung einstimmend sich erhob. Der Vorsitzende übertrug dem Landrath von Puttkamer⸗Versin das Amt des Censors und die Führung der Präsenzliste und theilte mit, daß als Stellver⸗ treter einberufen seien: 1) der Rittmeister a. D. von Schöning auf Megow für den Landrath a. D. von Wedell⸗Cremzow, 2) der Rittergutsbesitzer von Lepel auf Neuendorf für den Ritter⸗ gutsbesitzer von Lepel⸗Netzelkow, 3) der Rathsherr Sievert zu Stolp für den Rathsherrn Grunau daselbst, 4) der Bürger⸗ meister Zingler zu Neustettin für den Bürgermeister Müller zu Cöslin, 5) der Kaufmann Nippkow zu Lauenburg für den Kommerzien⸗Rath Hemptenmacher zu Ruͤgenwalde, 6) der Kauf⸗ mann v. Stade zu Anclam für den Kaufmann Wendorff daselbst. Als neu eingetreten wurden dem Landtage vorgestellt die Abgeordneten: Rittmeister von Schöning auf Megow und Raths⸗ herr Sievert zu Stolp.

Demnächst vertheilte der Vorsitzende die eingegangenen Pro⸗ ponenda.

Darauf wurde die heutige erste Sitzung geschlossen und die nächste Sitzung auf den 4. März anberaumt.

Trier, 6. März. (W. T. B.) Heute Abend 5 ¼ Uhr ist der hiesige Bischof Dr. Eberhard durch den Landrath ver⸗ haftet und in das hiesige Gefängniß gebracht worden.

Württemberg. Stuttgart, 5. März. Der Herzog und die Herzogin Eugen Erdmann von Württem⸗ berg mit Tochter, der Herzogin Pauline sind gestern Abend zum Besuche der Königlichen Familie hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen.

Durch Art. 7 des Finanzgesetzes vom 30. Januar d. J. ist dem Departement des Innern zur Entschädigung der durch die reichsgesetzliche Aufhebung der Floßabgaben benachthei⸗ ligten früheren Besitzer dieser Gefälle einschließlich 4 ½ Prozent Zinsen vom 1. Juli 1872 bis 1. März 1874 die Summe von 74,618 Fl. 28 Kr. aus dem württembergischen Antheil an

und zwar in 1 Mark⸗ d. J. 5,600,219

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der französischen Kriegsentschädigung ausgesetzt worden. Nachdem die bisher Abgabeberechtigten, der Vertreter der früher abgabepflichtig gewesenen Flößerschaft, die Gemein⸗ den und Bezirksbehörden über den rechtlichen Bestand, den Umfang und den Geldwerth der Bezugsrechte, wiederholt vernommen wurden und bezüglich der Berechnung der Abfin⸗ dungssumme das Anerkenntniß der Betheiligten herbeigeführt worden ist, wurde durch Allerhöchste Entschließung vom 5. d. M. die Bezahlung der Entschädigungssummen für 18 einstige Hebe⸗ stellen am Neckar angeordnet.

Wie dem „St. A. f. W.“ aus verläßlicher Quelle mit⸗ getheilt wird, sind die durch das jüngst verabschiedete Gesetz vom 7. vorigen Monats gewährten Aufbesserungen der Mili⸗ tärpensionen und der Bezüge der Invaliden aus den Feldzügen 1812/15 und 1866 in den letzten Tagen bei dem Kriegszahlamte angewiesen worden und werden demnächst zur Auszahlung gelangen.

Mecklenburg. Schwerin, 6. März. (W. T. B.) Die beiden mecklenburgischen Regierungen wollen die Ant⸗ wort der Stände in der Verfassungsangelegenheit unter Vorbehalt der Wiederaufnahme der Verhandlungen und unter der Voraussetzung annehmen, daß die Stände auch ihrerseits bestrebt sein werden, eine endliche Verständigung auf Grund der Vorlage herbeizuführen. Der Landtag soll morgen geschlos⸗ sen werden.

Braunschweig. Braunschweig, 5. März. Ueber die Grundzüge des zwischen dem Herzog und der Stadt Genf am 26. d. abgeschlossenen Vertrages, wird dem „Br. Tgbl.“ Fol⸗ gendes geschrieben:

„Die Basis der Erbauseinandersetzung über das Testament des Herzogs Karl ist auf den status quo des Besitzes gegründet, mit Aus⸗ nahme der dem Fideicommißvermögen angehörenden Kleinodien, zu welchen u. A. bekanntlich auch das Onyxgefäß gehört. Leider fehlt an demselben nach Mittheilungen aus Genf die frühere geschmackvolle Goldfassung. Nach dem zwischen den Vertretern der Berechtigten ab⸗ geschlossenen Vertrage bleibt das im hiesigen Lande befindliche und seit 1830 kuratorisch verwaltete bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen des Herzogs Karl als Aequivalent für dem Lande entfremdete Vermögenstheile, sammt und sonders im Besitz Sr. Hoheit des Her⸗ zogs, wogegen Se. Hoheit auf clle weiteren Ansprüche an die der Stadt Genf zugefallenen Erbschaft verzichtet. Nach ungefährer Werth⸗ schätzung beträgt das bisher im Namen des Herzogs Karl durch die Kuratoren Präsident Dr. Trieps und Regierungs⸗Rath Neubourg ver⸗ waltete, im hiesigen Lande befindliche Vermögen zwischen 8⸗ und 900,000 Thlr. Vor Dr. Trieps wurde längere Jahre hindurch die Kuratel durch den verstorbenen Obergerichts⸗Rath Baumgarten geführt.“

Der Stadt Genf wird übrigens, wie dasselbe Blatt meldet, neuerdings von Seite des Steuer⸗Departements des Kantons von der Erbschaft des Herzogs Karl eine Erbschaftssteuer von 2,471,401 Franks abverlangt. Der Genfer Gemeinderath hat die Berechtigung dieser Forderung, gestützt auf das Gutachten mehrerer Advokaten, bestritten und in erster Linie an den Staats⸗ rath rekurrirt.

Anhalt. Dessau, 3. März. Im Herbste vorigen Jahres hat sich in Halle a. S. ein Gefängnißverein für die Provinz Sachsen und das Herzogthum Anhalt gebildet, welcher nach dem Vorbilde der großen und schon seit 47 Jahren bestehenden Rheinisch⸗Westfälischen Gefängnißgesellschaft den Zweck verfolgt, den aus den Gefängnissen und Zuchthäusern Entlassenen die Rückkehr zu einem ordentlichen Wandel und ehrlichen Erwerbe durch Rath, Fürsprache und wo es nöthig und rathsam ist, durch materielle Unterstützung zu erleichtern, auch sich der oft hülflosen Familien der Gefangenen anzunehmen. Heute war nun, wie der „Anh. Staats⸗Anzeiger“ meldet, im hiesigen Kreisgerichts⸗ Gebäude eine Anzahl von Männern versammelt, welche, von dem Herrn Kreisgerichts⸗Direktor Pietscher berufen und geleitet,

über die Gründung eines den Dessauischen Kreis umspan⸗ Die Nothwendigkeit eines

nenden Kreisvereins beriethen. solchen Vereins wurde allseitig anerkannt; über die vom Halli⸗ schen Provinzial⸗ und Landesverein vorgelegten Statuten wollte man indessen noch nicht endgültig beschließen. Vielmehr wurde zunächst ein provisorisches Komite gewählt, bestehend aus den Herren Kreisgerichts⸗Direktor Pietscher, Regierungs⸗Rath Walther und Diakonus Grape, und demselben aufgetragen, die definitive Konstituirung des Vereins für den Dessauischen Kreis vorzube⸗ reiten und thunlichst bald zu bewerkstelligen.

Lübeck, 5. März. Die gemeinsame Kommission des Senates und der Bürgerschaft zur Bearbeitung von Vorlagen für eine Repvision der Verfassungsurkunde hat ihre Arbeiten jetzt beendigt. Unter den Aenderungen ist hervorzuheben die Herabsetzung der Beschlußfähigkeit des aus 30 Mitgliedern bestehenden Bürgerausschusses von der jetzigen

Zahl von 20 auf 15 neben Erhöhung seiner Kompetenz in

Geldbewilligungen von der jetzigen Courantmarksumme auf die doppelte Summe in Reichsmark. Ueber die Anträge der Kom⸗ mission hat zunächst der Senat zu befinden, der dann erst seinerseits die an die Bürgerschaft zu bringenden Anträge formulirt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. März. Das Herren⸗

haus nahm die Wahlen gr die Kommission betreffs Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und die Budgetkommission vor

und sodann in dritter Lesung die Gesetzentwürfe über die

Wahrung der Rechte der Pfandbriefbesitzer, über die Bemessung der Reisegebühren für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses,

über die Aushebung des Rekrutenkontingents für 1874 an;

ferner das Gesetz betreffs der Begünstigung hinsichtlich der Ge⸗ bührenpflicht der anläßlich des Kaiser⸗Jubiläums und der Ver⸗

mählung der Erzherzogin Gisela errichteten Stiftungen und das Gesetz, betreffend die steuerfreien Jahre von Neu⸗, Um⸗ und Zu⸗

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6. März. Die Reise des Kaisers nach Pesth ist, wie von dort gemeldet wird, um einige Tage verschoben worden.

Das Herrenhaus hat in seiner heutigen Sitzung den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Schweden und Norwegen, sowie den Postvertrag mit Rußland angenommen.

Im Abgeordnetenhause wurde die Debatte über die konfessionellen Gesetze fortgesetzt. Lienbacher und Harrant, für dieselbe Eduard Sueß, welcher im Laufe seiner Rede sein Amendement, betreffend die Vereidigung der Bischöfe auf die Verfassung, ankündigte und empfahl;

ebenso Dr. Venturi, welcher erklärte, die Bevölkerung Süd⸗Tirols

begrüße die Gesetzvorlage als einen wahrhaft fortschrittlichen le⸗ gislatorischen Akt. In der morgenden Sitzung wird die Ge⸗ neraldebatte fortgesetzt.

Der „Deutschen Zeitung“ zufolge hat das Centrum des

Abgeordnetenhauses beschlossen, gegenüber dem Antrage auf Auf⸗ nahme einer Bestimmung über den Eid der Bischöfe in das Ge⸗ setz über Regelung der äußeren Kirchenverhältnisse sich ablehnend zu verhalten. Das gedachte Blatt will wissen, auch die Regie⸗

Gegen die Vorlage sprachen

rung sei einem Antrage dieser Art nicht zugeneigt, wenigstens habe der Ministerrath noch keinen förmlichen darauf bezüglichen Beschluß gefaßt.

7. März. (W. T. B.) Wie die „Wiener Zeitung“ erfährt, hat der Kaiser die von dem General⸗Adjutanten Grafen von Bellegarde aus Gesundheitsrücksichten nachgesuchte Ent⸗ lassung nicht angenommen, sondern demselben einen Urlaub von sechs Monaten bewilligt.

Pesth, 5. März. Dem Abgeordnetenhause unter⸗ breitete Joseph Gull einen Beschlußantrag, worin die Annullirung des bekannten Ministerialerlasses, betreffend die sächsische Univer⸗ sität ausgesprochen und das Repräsentationsrecht der Unistersität anerkannt werden soll. Die vom Honvéd⸗Minister vor⸗ gelegten Militärgesetzentwürfe wurden dem Honvéd⸗Ausschusse zugewiesen, dessen Neuwahl Sonnabend stattfindet. Vom Ober⸗ hause wurden die Gesetzvorlagen über die Handelsverträge und die Modifikationen des Katastergesetzentwurfes überbracht. Die vom Oberhausfe gewünschten Aenderungen an der Gesetzvorlage über die Ableitung der Binnenwässer wurden genehmigt. In der Generaldebatte über den Metermaßgesetz⸗Entwurf sprachen Szaͤthmary, Ernst Simonyi und Csaky für die ungarische Be⸗ nennung der neuen Maße und der Handels⸗Minister Zichy für Beibehaltung der auch vom Centralausschusse angenommenen Originalbezeichnungen. Der Gesetzentwurf wurde von der Ma⸗ jorität unverändert angenommen. Der Gesetzentwurf üter die Advokatursordnung wurde den Sektionen zugewiesen.

7. März. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Szlavy gab in der Sitzung des Abgeornetenhauses heute die Erklärung ab, daß das Kabinet bisher seine De⸗ mission noch nicht eingereicht habe, dieselbe aber dem Kaiser bei seinem bevorstehenden Besuche morgen unterbreiten werde.

Agram, 5. März. Der Kaiser hat den Landtagsbeschluß sanktionirt, dem zufolge der Landesregierung ein außerordentli⸗ cher Kredit von 40,000 Fl. für Vorarbeiten zur Universi⸗ täts⸗Eröffnung bewilligt wurde, welche nächsten Oktober stattfinden wird.

Belgien. Brüssel, 6. März. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh besichtigten gestern Nachmittag in Begleitung des Königs und der Königin das Rathhaus, und wohnten am Abend der Vorstellung der Oper „Tannhäuser“ im Theater de la Monnaie bis zum Schlusse bei. Die nieder⸗ ländische Fregatte „de Valck“ ist auf der Rhede von Vließingen eingetroffen, um dem Herzog und der Herzogin bei der Ueberfahrt nach England die üblichen Ehrenbezeugungen zu erweisen.

Großbritannien und Irland. London, 5. März. Das neue Kabinet trat gestern in Downing⸗Street wieder zu einer Berathung zusammen, bei der sämmtliche Minister zu⸗ gegen waren. .

Der Schatzkanzler empfing gestern eine Deputation von Mitgliedern der Centralkammer für Landwirthschaft, um ihm die Zweckmäßigkeit einer Aufhebung der Malzsteuer nahe zu legen. Der Minister erinnerte in seiner Antwort die Depu⸗ tation an die Schwierigkeiten, die einen Schatzkanzler, der plötz⸗ lich in's Amt tritt, umgeben, und wies darauf hin, daß die Malzsteuer nur einen Theil einer großen und sorgfältige Er⸗ wägung erfordernden, sehr wichtigen Frage bilde. Alles, was er sagen könnte, sei, daß die Regierung den vorgebrachten Argu⸗ menten die ernstlichste Aufmerksamkeit schenken und dieselben bei der Beschlußfassung über die finanziellen Arangements für das Jahr in gehörige Erwägung ziehen würde. 6 8el

Frankreich. Paris, 5. März. Der oberste Kriegs⸗ wath hat den Gesetzesvorschlag über die Territorialarmee einstimmig angenommen. Dieselbe soll aus 75 Regimentern bestehen. Der Kriegs⸗Minister hat sich einzelne Abände⸗ rungen der Detailbestimmungen vorbehalten.

Versailles, 6. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung begründete Christophle seine Interpellation über das Verhalten der Regierung gegen⸗ über den Angriffen des „Figaro“ auf die Nationalversammlung. Derselbe will, daß die letztere überhaupt nicht von Zeitungen angegriffen werden dürfe, und macht dem Ministerium die Parteilichkeit zum Vorwurf, die sich aus der verschiedenartigen Behandlung des „Figaro“ und des „XIX. Siscle“ ergebe. Das Ministerium schädige damit das Ansehen des Prä⸗ sidenten Mac- Mahon. Der Herzog von Broglie wies darauf hin, daß der „Figaro“ widerrufen habe, während andere Zeitungen dies nicht gethan hätten, und hob her⸗ vor, daß wohl Niemand den Argwohn hegen werde, der Präsi⸗ dent könne seinen Eid verletzen und der Nationalversammlung den derselben gebührenden Schutz versagen wollen. Zugleich er⸗ innerte derselbe daran, daß die jetzigen Ansichten der Linken über die Behandlung der Presse von der von derselben zur Zeit der Präsidentschaft Thiers entwickelten vollständig verschieden seien, und versicherte, die Regierung werde der Nationalversamm⸗ lung, die eben im Begriffe stehe, die konstitutionellen Fragen zur Entscheidung zu bringen, Achtung zu verschaffen wissen. Hierauf wurde die einfache, jeden Tadel gegen die Regierung ausschließende Tagesordnung mit 388 gegen 311 Stimmen an⸗ genommen.

Spanien. Madrid, 6. März. (W. T. B.) Der Marschall Serrano hat nach den vorliegenden Meldungen vom Kriegsschauplatze im Norden mit dem General Moriones eine Zusammenkunft gehabt und dessen Truppen inspizirt. Die Verstärkungen, welche seit der Abreise des Mar⸗ schalls nach dem Norden abgegangen sind, belaufen sich auf etwa 16,000 Mann, so daß die Gesammtstärke der Regierungstruppen jetzt etwa 65,000 Mann beträgt. Die Carlisten haben ihre Streitkräfte in einem Umkreise von drei Lieues um Bilbao konzentrirt.

Italien. Rom, 2. März. Der König empfing gestern den japanischen Gesandten beim italienischen Hofe Sano, der sein Abberufungsschreiben überreichte, und nach ihm den Nach⸗ folger desselben, Kavassé, welcher sein Beglaubigungsschreiben überreichte.

Im vorigen Jahre wurden der Regierung Gesuche be⸗ treffs Urbarmachung von 36,340 Hektaren Wald eingereicht, und für 33,824 Hektaren wurde die Erlaubniß dazu ertheilt. Das Forstkomite von Corneo hat 170 Hektaren Wald wieder ange⸗ pflanzt, das von Genua 711 und verschiedene Privatpersonen 1788 Hektaren. 1

Türkei. Konstantinopel, 6. März. (W. T. B.) In Lahedsch (in Jemen, an der Südspitze von Arabien bei Aden) hat die Verhaftung einer unter britischem Schutze stehenden Per⸗ son durch die türkischen Truppen zu Mißhelligkeiten zwischen den türkischen und englischen Behörden geführt. Die Freilassung des Verhafteten ist britischerseits bisher erfolglos gefordert worden.

Das zwischen dem entlassenen Finanz⸗Minister Hamdi

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Pascha und der Societé ottomane über 130,000 Pfd. Sterl. kürzlich abgeschlossene Vorschußgeschäft ist von der türkischen Regierung annullirt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. März. Der neuernannte General⸗Gouverneur von Warschau, General v. Kotzebue, ist am 27. Februar von Odessa in Warschau ein⸗ getroffen, und hat am folgenden Tage die Civil⸗ und Militär⸗ behörden, die Geistlichkeit, die fremden Konsuln und die Vertreter der städtischen Behörden empfangen.

Bezüglich der Uebersiedelung der Turkmenen, welche in einzelnen Kreisen des Gouvernements Astrachan als Nomaden leben, nach der Halbinsel Mangyschlak, hat der „N. Z.“ zufolge das Ministerium der Reichsdomänen folgende Maßregeln zur Bestätigung höheren Orts vorgelegt:

1) Die Turkmenen sind durch den Gouverneur aufzufordern, ohne Staatsunterstützung nach der Halbinsel Mangyschlak überzusiedeln und sich den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Nomaden zu unterwerfen, oder

2) wenn sie an Ort und Stelle zu verbleiben wünschen, sich in⸗ 8 eines Jahres bei einer Land⸗ oder Stadtgemeinde anschreiben zu lassen.

3) Wenn letzteres nicht erfolgt, werden die Turkmenen auf admi⸗ nistrativem Wege nach Mangyschlak übergeführt werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. März. Das Konstitutions⸗Komite des norwegischen Stor⸗ things hat dem Vernehmen nach mit 2 Stimmen die Annahme des Grundgesetzvorschlages wegen des Zutritts der Staatsräthe zu den Verhandlungen des Storthings in seinem Gutachten be⸗ fürwortet, und soll diese Angelegenheit noch in der ersten Hälfte dieses Monats zur Verhandlung im Storthing gelangen.

Dänemark. Kopenhagen, 4. März. Die heutige „Berl. Tid.“ enthält eine Königliche Botschaft an die Isländer in Betreff der Aufstellung eines Verfassungsgesetzes für die besonderen Angelegenheiten Islands, worin der König seine Zufriedenheit daruüber zu erkennen giebt, daß das isländische Verfassungswerk, an welchem so lange Zeit gearbeitet worden, jetzt zum endlichen Abschluß gebracht worden ist, und äußert seine Anerkennung und seinen Dank für das Zutrauen, welches vie Repräsentation des Landes dem Könige und seiner Regie⸗ rung dadurch bewiesen habe, daß sie ihm die Ordnung dieser wichtigen Sache überließ.

Ueber die finanzielle Stellung des Königlichen Thea⸗ ters am Schlusse des Theaterjahres vom 1. Juli 1872 bis 30. Juni 1873 hat das Ministerium dem Finanzausschuß mitgetheilt, daß, während eine Einnahme von im Ganzen 248,500 Rdl. und eine Ausgabe von 248,032 Rdl. oder ein Ueberschuß von 468 Rdl. budgetirt war, die Einnahmen ca. 300,820 Rdl. und die Ausgaben ca. 270,590 Rdl. betragen haben, so daß am Schlusse des Jahres die Abrechnung einen Ueberschuß von ungefähr 30,000 Rdl. aufzuweisen hatte. Das neue Königliche Theater, welches auf dem Königs⸗Neumarkt neben dem alten Theater gebaut wird, soll mit? eginn der Theatersaison in diesem Jahre eröffnet werden.

Amerika. (A. A. C.) Nachrichten aus Buenos Ayres vom 31. Januar melden: , Die Wahlen, welche morgen stattfinden sollen, beschäftigen die öffentliche Aufmerksamkeit ausschließlich. Beide Parteien, die Mitristas wie die Alsinistas, haben Vorkehrungen für einen heißen Kampf ge⸗ troffen, und die Morgenblätter bringen Leitartikel über das erwartete Blutvergießen. Der Erzbischof hat es versucht, sich ins Mittel zu legen, aber nutzloser Weise. Die nebenbuhlerischen Parteien blicken mit Eifersucht auf die Vorbereitungen zur Aufrechthaltung der Ordnung. Außer der üblichen berittenen und Fußpolizei, die 1300 Mann stark ist, und der städtischen Garnison wird ein weiteres Bataillon aus Entre Rios erwartet. Es sind auch Pferde nach den ländlichen Kreisen, wo Krawalle erwartet werden, geschickt worden. Gerüchte von Differenzen mit Brasilien sind vielfach im Umlauf, und der Ton der Zeitungen hier und in Rio ist vermessen und kriegerisch. Die Ankunft schwerer Artillerie und Kriegsmunition aus den Vereinigten Staaten und Deutschland, sowie die paraguitischen Schwierigkeiten bestärken diese Gerüchte. Die Cholera herrscht noch immer in einer milden Form; im Durchschnitt erliegen derselben täglich 7 Personen.

Afrika. Von der Goldküste veröffentlicht die „Western Morning News“ das nachstehende Telegramm:

„„Cape Coast⸗Castle, 8. Februar. Das Castell feuerte einen Kö⸗ niglichen Salut ab und die Schiffe waren mit Flaggen geschmückt, da die Nachricht eingetroffen, daß Kumassie nach schwerem ampfe genommen und von unsern Truppen besetzt worden sei; König Koffi ist ein Gefangener und seine Armee ist gänzlich gesprengt. Heute sollen die Friedensbedingungen endgültig geregelt werden. Die Schätze in Femazsie sollen, wie verlautet, weggeführt und vergraben wor⸗ den sein.

Die britische Admiralität hat indeß noch keine Bestätigung bes von der Gefangennahme des Königs von Aschanti erhalten.

Asien. Ueber den Verlauf der Hungersnoth in Ben⸗ galen meldet ein Telegramm der „Daily News“ aus Dur⸗ bunpah unterm 4. d. M. Folgendes:

„„Der Nothstand und die Sterblichkeit im östlichen Tirhut ver⸗ größern sich rasch. In einem Dorfe unweit Mazufferpore haben in vier Tagen 18 Todesfälle durch Hunger stattgefunden. Nahezu 30,000 Personen sind an den hiesigen Straßen⸗Nothbauten beschäftigt; vorige Woche betrug ihre Zahl nur 15,000. Eine Anstrengung, etwa 1000 der Schwächeren durch gekochte Speisen zu unterstützen, ist vereitelt worden, weil sie sich aus Kastenvorurtheilen weigern, dieselben zu ge⸗ nießen. Die armen Leute zogen es vor, bei ihren durch die Unter⸗ schleife der eingeborenen Aufseher reducirten armseligen Löhnen zu hungern. Es ist kein Regen gefallen.“

Mit Bezug auf die britische Mission nach Jarkund meldet ein Telegramm der „Times“ aus Calcutta unterm 4. d.: „Briefe, die gestern von Herrn Forsyth d. d. Kaschgar, 31. De⸗ zember via Pamir, Cabul und Peschawur eingegangen sind, melden, daß der Emir von Yarkund für diese Route geneigt ist und freundschaftliche Beziehungen mit dem Emir von Afghani⸗ stan aufrechthält.“

Australien. (A. A. C.) Der am 17. Februar in San Francisco eingetroffene australische Postdampfer brachte die Nach⸗ richt von dem am 8. Februar zu Hawai erfolgten Tode des Königs Lunalilo. Der König, dessen Hinscheiden seit mehre⸗ ren Tagen erwartet wurde, starb an einer Luftröhren⸗Krankheit. Das Ministerium hat die Mitglieder des gesetzgebenden Körpers aufgefordert, sich am 12. Februar zu versammeln und über die künftige Regierung des Landes zu berathschlagen. Zu Rakoo⸗ lawe fand am 4. v. M. eine Massenversammlung statt, welche sich zu Gunsten David Kalakua's, des mächtigsten Häuptlings der Nation, als Nachfolger Lunalilo's erklärte. Außer der Königin Emma, Wittwe Kamehameha's, wird auch eine Frau Bishop, Gattin des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, als Nachfolgerin Lunalilo's genannt. Jedenfalls wird die Frage 1 im gesetzgebenden Körper heftige Kämpfe ver⸗ ursachen.

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Walter Fürst: Hr. Fricke.

„Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin. Carl Heymanns Verlag) hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwal⸗ tungssachen: Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. 2) Fi⸗ nanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft⸗ lichen Steuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche a. fůür das Jahr 1873, b. für den Monat Januar 1874. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Umwandlung und Kompetenz von Steuerämtern. Marine und Schiffahrt: Quarantaine⸗Vorschrift: Mittheilung, betr. Beginn der Seesteuermannsprüfung in Flensburg, betr. die amtliche Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine für 1874. Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamtes für das Heimath⸗ wesen. Konsulatwesen: Ernennungen. Personalveränderungen ꝛc.: Beiordnung eines Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern; Er⸗ nennung.

Nr. 10 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die preu⸗ ßische Gesetzgebung und Rechtspflege enthält folgende All⸗ gemeine Verfügung vom 5. März 1874, betreffend den Stempel zu den vor Gericht nur der Unterschrift nach anerkannten Urkunden. Fer⸗ ner ein Erkenntniß des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 7. Januar 1874: Nach dem preußischen Allgemeinen Landrecht ist ein katholischer Bischof nicht befugt, die Amtsenthebung eines Kle⸗ G Ausschließung des geistlichen Gerichts endgültig zu ver⸗

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 7. März. Im wissenschaftlichen Verein in der Sing⸗Akademie hält heute Nachmittag 5 Uhr Dr. Freiherr von Richthofen einen Vortrag über „China einst und jetzt“.

Das soeben ausgegebene 3. (März⸗) Heft III. Bandes dr „Deutschen Monatshefte“, Zeitschrift für die gesammten Kulturinteressen des Deutschen Vaterlandes, herausgegeben im Auftrage der Redaktion des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers (Berlin, Carl Heymanns Verlag, SW., Anhaltische⸗ straße 12), hat folgenden Inhalt: 1) Das Gebäude des Reichskanzler⸗ Amtes in Berlin (mit Illustrationen). 2) General⸗Feldmarschall Graf von Moltke über das Reichs⸗Militärgesetz. 3) Die deutsche Rechts⸗ einheit vor und seit dem Erlasse des Verfassungsgesetzes vom 20. De⸗ zember 1872. 4) Die Siegel der Universitäten im Deutschen Reich III. (mit Illustrationen). 5) Zur Statistik der Kreisverbände in Preu⸗ ßen. 6) Zur Literatur über den Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich. III. 7) Chronik des Deutschen Reichs. 8) Monatschronik für Januar 1874: England, Italien, Rußland, Amerika. 9) Litera⸗ tur: „Die Ahnen“, Roman von Gustav Freytag, II. Abtheilung: 1ng Nest der Zaunkönige“. 10) Eingegangene literarische Neuig⸗ eiten.

Zur Feier des fünfzigjährigen Jahrestages der von Professor Poggendorff seit 1824 redigirten „Annalen der Physik und Chemie“ am 28. Februar haben mehrere italienische Gelehrte in Rom demsel⸗ ben ihre Sympathien ausdrücken wollen, und daher an den mit der Veranstaltung der Vorbereitungen für dieses Fest betrauten Professor Du Bois⸗Reymond das folgende Telegramm gerichtet: „Professor Emil Du Bois⸗Reymond, Viktoriastraße 17, Berlin. Wir ätzen die Verdienste des ehrwürdigen Professors Poggendorff und die wissen⸗ schaftliche Bedeutung seiner Annalen hoch. Wollen Sie sich bei ihm zum Dolmetscher unserer Gefühle der Bewunderung für das mit so großer Ausdauer im Laufe von 50 Jahren geleistete ruhmvolle Werk machen und ihm unsere herzlichen Glückwünsche ausdrücken. Die wis⸗ senschaftlichen Feste sind Familienfeste. Zur Stunde, in welcher sich die Berliner Gelehrten zum festlichen Bankette versammelten, trenken auch wir im „Hotel New⸗York“ auf die Gesundheit des ehrwürdigen Pesttten. 8 G Cannizzaro. Bel⸗

rami. Tommasi. Crudeli. Volpicelli. Respighi. Todaro. Boll. Struwer. Cossa. Macgluso. Blaserni⸗ gx 8

Von den im Verlage von Fr. Kortkampf in Berlin er⸗ scheinenden Preu zischen Gesetzen ist das 17. Heft, enthaltend die Evangelische Kirchen⸗Gemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung für die Provinzen Preußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien und Sachsen ꝛc. ꝛc., Allerhöchster Erlaß vom 10. September 1873, mit den Instruktionen des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths läuternden Anmerkungen, III. Aufl, soeben erschiennä..

Gewerbe und Handel.

Wien, 7. März. (W. T. B.) Gegenüber den Gerüchten, be treffend die Superdividende der Kreditanstalt, wird von unte richteter Seite mitgetheilt, daß definitive Beschlüsse hierüber noch nicht gefaßt sind und alle bezüglichen Mittheilungen auf Kombinationen erühen. 8 London, 6. März. (W. T. B.) In einer heute stattgehabten Versammiung der Besitzer von Obligationen der auswärtigen spanischen Schuld wurden die Seitens der spanischen Regierung wegen Einlösung der fälligen Coupons jüngst gemachten Vorschläge

angenommen. Verkehrs⸗Anstalten.

„Trriest, 7. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Aurora“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute früh 2 Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen. „New⸗York, 6. März. (W. T. B.) Die Eriebahn beab⸗ sichtigt neue konsolidirte hypothekarische Bonds zum Betrage von drei Mill. Pfd. Sterl. zu emittiren, die mit 7 pCt. verzinst und zum Course von 98 ausgegeben werden sollen.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 8. März. Opernhaus. (62. Vorstellung.) Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Aufzügen von Richard Wagner. Senta: Fr. v. Voggenhuber, Daland: Hr. Fricke. Erik: Hr. Diener. Der Holländer: Hr. Betz. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 3 8

Schauspielhaus. (66. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Die Realisten. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 8. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Neununddreißigste Vorstellung der französis chen Schauspieler⸗Gesellschaft. Sixiéme représentation de: Le Demi- Monde. Comédie en cing actes, en prose, par Mr. A. Dumas fils.

Montag, 9. März. Opernhaus. Keine Vorstellung. Erste Symphonie⸗Soirée (zweiter Cyklus) der Königlichen Kapelle. b

Schauspielhaus. (67. Vorstellung). Des Meeres und der Liebe Wellen. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Grillparzer. An⸗ fang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Dienstag, 10. März. Opernhaus. (63. Vorstellung.) Tell. Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Rossini. Ballet von P. Taglioni. Mathilde: Frl. Lehmann. Hedwig: Frl. Lammert. Gemmy: Frl. v. Bretfeld. Tell: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Arnold: Hr. Diener.

Schauspielhaus. (68. Vorstellung.) Die Hagestolzen. Lust⸗ spiel in 3 Akten von Iffland. Margarethe: Fr. Niemann⸗Raabe, als Gast. Vorher: Ein Afrika⸗Reisender. Plauderei in 1 Akt deutsch von Winter. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗ reise. 1 Dienstag, 10. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Vierzigste Vorstellung der französischen Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft. Sixiéme représentation de: La Tasse cassée. Premidère représentation de: L'Eté la int. Première re-

présentation de: Le Brésilier. 8