“ 1— 1 1
Art. 9. Eine Kopie dieses Vertrages soll vom König von Aschanti unterzeichnet und binnen 14 Tagen von dato dem Administrator Ihrer Majestät Regierung in Cape CoasteCastle übersandt werden.
Art. 10. Dieser Vertrag soll als der Vertrag von Fommanah gekannt sein.
Gegeben in Fommanah am 13. Februar 1874 . 8
— Wie eine Depesche an den Minister für die Kolonien meldet, hat General Wolseley auf Grund des befriedigenden Endes des Krieges mit dem König von Aschanti den am 12. Juni 1873 über Elmina und Umgegend verhängten Belage⸗ rungszustand aufgehoben. u.“
Die Nr. 23 und 24 des „Amts⸗Blatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung“ haben folgenden Inhalt: General⸗ Verf: vom 17. März 1874. Versiegelung der Geldbriefe. — Vom 16 März 1874. Waarenproben nach Griechenland via Italien. — Vom 17. März 1874. Behandlung der Vorschußsendungen, welche nach Postagenturen gerichtet sind. — Bescheidung: vom 13. März 1874. Beförderungskosten für Extrapostreisen in Staatsdienstangele⸗ genheiten. — General⸗Verf.: vom 19. März 1874. Warnung vor einem aus dem Gefängniß entsprungenen Postdiebe.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
“ Die Königliche Reierung zu Münster bringt zur öffentlichen Kenntuiß, daß nach angestellten Ermittelungen auch der bei Diez hergestellte sogenannte hydraulische Lahnkalk mit gutem Erfolge zur Fabrikation von Schwemmsteinen verwendet werden kann und benutzt wird. Voraussetzung für die Erlangung solider Schwemm⸗ steine ist jedoch, daß nur scharfer und harter Bimsteinsand unter Aus⸗ schluß alles von verwitterten Bänken herrührenden sog. „faulen und erdigen“ Materials verwendet werde, daß der Bimsteinsand einen ausreichenden Zusatz von gutem hydraulischen Kalk erhalte und die Mischung beider Theile recht sorgfältig und innig erfolge, daß die Steine gut gepreßt und daß sie eine der Bindekraft des Kalks ent⸗ sprechende Zeit lang nach ihrer Herstellung abgelagert werden.
Mainz, 17. März. Die näheren Bestimmungen über das am 4., 5. und 6. Juli hier stattfindende große Musikfest sind in der am Mittwoch abgehaltenen Delegirtenversammlung der verbündeten Städte festgestellt worden. Zunächst ward der Dirigent der hiesigen Liedertafel, Kapellmeister Lux, einstimmig zum Dirigenten des Festes erwählt. Für das Programm der Aufführungen wurden endgültig folgende Nummern festgesetzt: das Oratorium „Paulus“ von Men⸗ delssohn, die Ouverture zu „Oberon“, der dritte Theil der Faustmusik von Robert Schumann und als Krönung des Ganzen Beethovens neunte Symphonie. Das Orchester bilden das hiesige Theaterorchefter und bedeutende auswärtige Orchester, während der sangliche Theil die imposanten Kontingente sämmtlicher Gesangvereine und verbündeten Städte zur Verfügung hat. fr⸗ 11“— b.
London, 18. März. Der „Times“ wird Andrew Mac Callum aus Korosco in Nubien unterm 16. Februar geschrieben: „Es wird interessiren zu erfahren, daß ich an der Südseite des Föster Tempels von Abu Simbel den Eingang zu einer in den Felsen gehauenen gemalten Kammer fand. Dieselbe ist 21 Fuß 2 ½ Zoll lang, 14 Fuß 8 Zoll breit und bis zum Beginn des Bogens 12 Fuß hoch, reich ausgehauen und im besten Style der besten Periode der ägyp⸗ tischen Kunst gemalt, zeigte die Porträts von Ramses dem Großen und befindet sich in vorzüglich erhaltenem Zustande. Ob diese gemalte Kammer das innere Heiligthum eines kleinen Tempels oder Theil eines Grabmals, oder, wie die wohlbekannte Gruppe in Ibrim, nur ein Speos ist, wird von künftigen Forschern festgestellt werden müssen.“
Oxford, 12. März. Wie die offizielle „Oxford University Ga⸗ ette“ vom 10. März ankündigt, liegt dem Senat der Universität ein
utrag vor, dem zufolge Herrn Professor Reinhold Pauli in Göt⸗ tingen die akademische Würde eines „Doctor of Civil Law“ honoris causa am 15. April d. J. zuerkannt werden soll. R. Pauli hat die Geschichte Englands von Lappenberg (Bd. 4 und 5) fortgesetzt und sich durch seine „Bilder aus Alt⸗England“ (Gotha 1860) und in neue⸗ rer Zeit durch seine „Aufsätze zur englischen Geschichte“ (Leipzig 69) sowie durch einen kleinen Beitrag zur älteren Geschichte der Universität Orford bekannt gemacht.
— Aus Rom schreibt man der „K. Z.“: Das neue Jahr ist an Resultaten der Ausgrabung von antiken Kunstgegenstän⸗ den bisher außergewöhnlich ergiebig gewesen. Kaum vergeht eine Woche, daß nicht beachtenswerthe Skulpturen, Thongeräth oder me⸗ tallene Gegenstände zu Tage kommen. Auch auf Straßenpflaster und Reste von Wohnhäufern ist man in dem Bereich der neuen Qnartiere häufig gestoßen, und die Zahl der Fragmente von Inschriften auf Stein hatte im vorigen Monat im Ganzen bereits das zweite Tausend
9%☛
überschritten. Die Inschriften, abgesehen von denen auf Sarkophagen und Cippen, sind freilich meist solcher Weise fragmentirt, daß für die Wissenschaft nur ein verhältnißmäßig kleiner Ertrag herauskommen möchte. Alle diese Funde beziehen sich auf das heidnische Alterthum. Aber auch die Kenntniß des christlichen Alterthums scheint nicht leer ausgehen zu sollen. Außerhalb der Stadtmauern rechts von der Via Ar⸗ deatina bei Tor Maranciaä, haben die Arbeiten in der Katakombe der h. Domitilla jüngst zur Entdeckung einer mittelgroßen Basilica geführt, die bisher vollständig unter der Erde verborgen war und jetzt unter de Rossi's Leitung ausgegraben wird. Sie ist dreischiffig: die Basen der Säulenreihen zwischen dem Mittelschiff und den Seitenschiffen stehen noch auf threr Stelle. Mit der Katakombe hat sie direkte Verbin⸗ dung, und ein Gang der Katakombe zieht sich unter der Sohle der Basilica durch. Man hat denselben theilweise aufgedeckt, und dabei sind mehrere Reiben von Lokuli, Einzelgräbern, zu Tage gekommen, noch mit dem ursprünglichen Kalkverputz der Verschlußplatten und im Innern ganz unversehrt. Der Bau, dessen Seitenmauern roh aus Ziegeln aller Art und mit untergemischten Marmorstücken aufgeführt sind, mag etwa bis zu einem Drittel aufgedeckt sein; man ist eifrig beschäftigt, ihn ganz frei zu legen. 1“ 8 11A4“ — Professor Palmieri, Direktor des Obserwatoriums am Vesuv, berichtet im „Giornale di Napoli“ vom 14. d. M.: Seit dem denk⸗ würdigen Ausbruch vom 27. April 1872 blieb auf dem Gipfel des Vesuv ein weiter und tiefer Krater zurück, der durch eine cyktopische Mauer aus großen Lavastücken in zwei Abtheilungen geschieden war. Der Durch⸗ messer dieses Kraters betrug 300, die Tiefe 250 Meter. Der obere Theil der Kraterwände war sehr brüchig, der untere kom⸗ pakt. Vom Rande stürzten sehr häufig Schlacken und Steine in den Kraterschlund hinunter, ohne dessen Tiefe merklich verringert zu haben. Seit wenigen Tagen ist nun die cyklopische Scheide⸗ wand verschwunden und der Krater beinahe ausgefüllt. Ob die Wände eingesunken sind, oder der Kratergrund sich gehoben hat, läßt der Rauch und auch das Wetter gegenwärtig nicht recht erkennen. Hat sich der Grund des Kraters gehoben, so ist das ein Zeichen eines nahen Ausbruches.
Landwirthschaft.
Berlin, 20. März. Der Klub der Landwirthe beging am Dienstag Abend die Gedächtnißfeier für seinen langjährigen Vor⸗ sitzenden, den am 22. Februar d. J. zu Mentone verstorbenen Wirk⸗ lichen Geheimen Kriegs⸗Rath Mentzel. Professor Dr. Thaer aus Gießen zeichnete in großen Zügen das Wirken des Verstorbenen. Mentzel, am 6. August 1801 zu Waldenburg in Schlesien geboren, erhielt, durch Schule und Praxis vorgebildet, seine weitere Ausbildung auf der landwirthschaftlichen Akademie zu Möglin, und nachdem er einige Jahre bei Thaer's Großvater die Schäferei geleitet, trat er 1824 in den Staatsdienst und wurde bereits im Jahre 1829 zum Direktor der sämmtlichen Remonte⸗Depots ernannt. Außer dieser Thätigkeit im Kriegs⸗Ministerium hat Mentzel als Mitzglied des Lan⸗ des⸗Oekonomie⸗Kollegiums seit dem Jahre 1846 durch Schrift und Rede für die Landwirthschaft eine segensreiche Wirksamkeit entfalt⸗t. Erßschrieb außer zahlreichen Aufsätzen ein Handbuch über die ratio⸗ nelle Schafzucht und gab lange Jahre hindurch den bekannten land⸗ wirthschaftlichen Kalender heraus.
Gewerbe und Handel.
Der vorliegende Geschäftsbericht der Berliner Papier⸗ fabrik, Aktien⸗Gesellschaft, enthält folgende Daten: Die Erhöhung sämmtlicher Arbeitslöhne verursachte eine Mehrausgabe von 4200 Thlrn, ferner wurden durch die Steigerung der Lumpenpreise von 5,7 auf 7,2 Thlr. pro Ctr. bei einem Verbrauch von 11,973 Ctr. sehr er⸗ hebliche Mehrkosten herbeigeführt. Die Bilanz der Fabrik vom 31. Dezember 1873 schließt auf beiden Seiten mit 904,782 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. Der Gewinn des Jahres 1873 beläuft sich auf 45,293 Thlr., von diesem soll nach den inzwischen durch die General⸗ versammlung genehmigten Anträgen des Aufsichtsrathes 33,000 Thlr. als 6prozentige Dividende auf das Aktienkapital (550,000 Thlr.) ent⸗ fallen, von dem Rest gehen 762 Thlr. 10 Sgr. an den Reservefonds, 1303 Thlr. 17 Sgr. als Tantièmen an Beamte der Gesellschaft, 382 Thlr. 13 Sgr. 8 Pf. werden auf neue Rechnung vorgetragen. Die Bilanz wird im Inseratentheil veröffentlicht.
Frankfurt a. M., 19. März. (W. T. B.) In der heutigen Genekalversammlung der Oesterreichisch⸗deutschen Bank wurde beschlossen, eine Dividende von 5 Thlr. pro Aktie zu vertheilen, eine Spezialreserve von 200,000 Fl. für das Konsortialgeschäft auszuscheiden und 51,240 Fl. pro 1874 zu übertragen. Gleichzeitig wurde mit⸗ getheilt, daß das Appellationsgericht die vom Handelsgericht ver⸗ weigerte Eintragung der Kapitals⸗Reduktion verfügt habe und die Reduktion des Kapitals auf 6 Millionen nunmehr gerichtlich anerkannte Thatsache sei.
— Der zwanzigste Jahresbericht der We b kann, obgleich das Jahr 1873 keine so erfreulichen Resultate geliefert hat wie das Vorjahr, doch konstatiren, daß das regelmäßige Ge⸗
schäft in den meisten Geschäftszweigen Fortschritte gemacht hat. Der
Bestand der Bank an eigenen Effekten und das Conto⸗Correntgeschäft blieben von Verlusten nicht ganz verschont und veranlaßten eine be⸗ sondere Reservelegung von 96,600 Thlrn. Die Noten⸗ mission war
durchschnittlich etwas höher als im Vorjahre, ging aber gegen Schluß
des Jahres sehr bedeutend zurück Noten waren täglich und durch⸗ schnittlich im Umlauf 3,443,700 Thlr. in 1873 gegen 3,383,250 Thlr. in 1872. Die Metalldeckung betrug durchschnittlich 1,296,580 Thlr. gegen 1,287,920 Thlr. in 1872. Die Bilanz vom 31. Dezember 1873 ergiebt einen
Wechselbestand von 3,528,251 Thlr., einen Banknoten⸗Einlölungsfonds
von 1,300,000 Thlr., anderweitige Kassenbestände in Höhe von 427,581 Thlr. ꝛc. Das Aktienkapital wird unter demselben Datum
auf 5,000,000 Thlr., der Reservefonds auf 329,792 Thlr. angegeben. Der Gesammtumsatz betrug 264,179,515 Thlr. und führte zu einem
Bruttogewinn von 593,256 Thlr. Von diesem verbleiben nach sämmt⸗
lichen Abschreibungen, Abgaben und Zahlung von 4 % Zinsen an die
Aktionäre weitere 61,391 Thlr., von welchen nach Abzug von 4321
Thlr. zur Dotirung des Reservefonds und 4321 Thlr. Tantièmen eine 8
Superdividende von 1 % zur Vertheilung kommt.
Verkehrs⸗Anstalten.
London, 18. März. Eine die Interessen der bahnen des Vereinigten Königreiches repräsentirende Deputation
machte gestern dem Schatzkanzler ihre Aufwartung, um die gänzliche
Aufhebung der Eisenbahn⸗Passagiersteuer zu befürworten. Der Minister räumte in seiner Erwiderung auf das Ansuchen der einflußreichen Deputation ein, daß die Frage an sich von nationaler Wichtigkeit sei, und versprach, daß bei der Ausarbeitung des Budgets
die Ansichten der Deputation die ernstlichste Aufmerksamkeit der Re⸗
gierung finden würden.
New⸗York, 19. März. (W. T. B.) Der Dampfer der Ham⸗ burg⸗Amerikanischen Gesellschaft „Thuringia“ ist gestern Nach⸗ mittag 5 Uhr hier eingetroffen.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 21. März. Opernhaus. (74. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von C. M. von Weber. Agathe: Frl. Reinmann, vom Stadttheater in Lübeck, als Gast. Aennchen: Frl. Haupt. Caspar: Hr. Fricke. Max: Hr. Diener. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (79. Vorstellung.) Die Maler. Lustspiel in 3 Aufzügen von Adolph Wilbrandt. Elsa: Fr. Niemann⸗ Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Sonnabend, 21. März. Schaupielhauses. Sechsundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Quatriéme représentation de: Christiane. Comédie en quatre actes, en prose (du théàtre français), par Mr. Edmond Gondinet.
Sonntag, 22. März.
(75. Vorstellung.) Prolog von Friedrich Adami, gesprochen von rn. Berndal. Lohengrin. . Wagner. Elsa: Fr. Mallinger. Ortrud: Frl. Lammert.
König Heinrich: Hr. Fricke. Lohengrin: Hr. Niemann. Telra⸗
mund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. Sr. Majestät des Kaisers und Königs: (80. Vorstellung.)
Prolog von Friedrich Adami, gesprochen von Hrn. Kahle. Jubel⸗ 8 Hierauf: Torquato Tasso. Anfang halb 7 Uhr.
Ouvertüre von C. M. von Weber. Schaufpiel in 5 Aufzügen von Göthe. Mittel⸗Preise.
Sonntag, 22. März. Schauspielhauses. zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft. L'Eté de la Saint-Martin. Comédie en un acte, en prose, par M. M. Meilhac et Halévy. Premieère représentation de: Histoire anciennne. Comédie en un acte, par M. M. Edmond Aboute et E. de Najac.
Im Saal⸗Theater des Königlichen
et Bourget. mans.
H. Chivot.
Stiftungen zur Unterstützung der Invaliden und hülfsbedürftigen Krieger der Armee
Ueber die Abgrenzung der Wirksamkeit derjenigen Stiftungen, welche sich die Unterstützung der Invaliden und hülfsbedürftigen alten Krieger der vaterländischen Armee zur Aufgabe gestellt haben, bestehen vielfach irrthümliche Voraussetzungen. Jede dieser Stiftungen hat ihr bestimmt abgegrenztes Feld der Thä⸗ tigkeit, aber es wird von vielen Seiten angenommen, daß die Wohlthaten aller Stiftungen jedem der Hülfe und Unterstützung bedürftigen invaliden Krieger ohne Ausnahme zu Theil werden können. Die nächste Folge dieser Unkenntniß ist, daß die Unter⸗ stützungsanträge oft nicht an die richtige Adresse gelangen, wo⸗ durch Weiterungen, Zeitverlust und vermehrte Portoausgaben entstehen. Die Grundgesetze und Statuten der einzelnen Stif⸗ tungen bestimmen über den Wirkungskreis derselben Folgendes:
Die im Jahre 1852 gegründete Stiftung „National⸗ Dank für Veteranen“ ist errichtet: „zur Unterstützung der würdigen ergrauten Krieger, welche am Abend eines langen und ehrenwerth geführten Lebens der Hülfe und des Beistandes bedürfen.“ Das Grundgesetz bestimmt, daß „Anspruch auf Be⸗ willigung von Unterstützungen“ haben sollen „hülfsbedürftige und erwer sunfähige alte Krieger vom Feldwebel oder Wacht⸗ meister abwärts, welche Feldzüge in der preußischen Armee oder doch in deren Gemeinschaft mitgemacht haben und weder eine Invalidenpension beziehen noch gesetzlich „beanspruchen können.“ Für die zu gewährende Unterstützung soll „die ältere Periode der Dienstzeit“ entscheidend sein und zwar dergestalt, daß „die Krieger neuerer Feldzüge erst berücksichtigt werden können, wenn Harsoaedfnfäige Krieger eines ältern Feldzuges nicht mehr vor⸗
anden sind.“ Im Wesentlichen ist hiernach die Nationaldank⸗ Stiftung für Veteranen zur Zeit auf diejenigen alten Krieger, welche an den Feldzügen von 1813 bis 1815 Theil genommen haben, eine Invalidenpension aus der Staatskasse jedoch nicht beziehen, beschränkt. Die Zahl derselben hat nach speziellen Ermittelungen zu Ende des Jahres 1872 noch 12,926 betragen. Das 8n Alter die⸗ ser Porkämpfer für Deutschlands Unabhängigkeit macht dieselben jetzt sämmtlich erwerbsunfähig und in höherem Grade unter⸗ stützungsbedürftig. Außer den Kriegern selbst wendet die Stif⸗ tung ihre Fürsorge auch den hinterbliebenen Wittwen derselben zu. Innerhalb der Jahre 1854 bis 1872 einschließlich hat die Nationaldank⸗Stiftung, soweit darüber Buch und Rechnung geführt worden ist, die Summe von 1,527,799 Thlrn. als Un⸗ terstützung vertheilt. ☚ lm e
Schon vorher war im Jahre 1850 der Verein „Volks⸗ dank für Preußens Krieger“ entstanden. Nach dem Statut
1
der Stiftung sind „die gesammelten Beiträge zu einem Unter⸗ stützungsfonds für die in den Kriegsbegebenheiten der Jahre 1848 und 1849 verwundeten preußischen Krieger und die Hinter⸗ bliebenen der Gefallenen“ bestimmt. †
Ein Verwaltungsrath, dessen geschäftsführendes Mitglied gegenwärtig der Kommerzien⸗Rath F. Vollgold ist, führt die Geschäfte dieser Stiftung, welche letztere am Schlusse des Jahres 1872 noch einen Vermögensbestand von etwa 20,000 Thlr. be⸗ saß. Unterstützungen daraus werden lediglich den in den Jahren 1848 und 1849 verwundeten preußischen Kriegern, die in Baden und S gefochten haben, und den Hinterbliebenen derselben gewährt.
Aus Anlaß des Krieges mit Dänemark im Jahre 1864 wurde die „Kronprinz⸗Stiftung“ errichtet. Aus den Mitteln derselben können nur Krieger, welche diesen Feldzug mitgemacht haben, oder die Angehörigen derselben unterstützt werden. Die Verwaltung wird vom Königlichen Kriegs⸗Mi⸗ nisterium, Abtheilung für das Invalidenwesen, geführt. Ende Februar 1869 besaß die Kronprinz⸗Siftung einen Vermögens⸗ bestand von 364,540 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.
Der Krieg gegen Oesterreich im Jahre 1866 rief die Er⸗ richtung der „Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung“ hervor. Zweck und Aufgabe derselben ist nach ihrem Statut: „an die in jenem, für Preußens Ehre und Deutschlands Neu⸗ gestaltung geführten Kriege durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe bedürftigen Krieger und die Familien der entweder im Kriege gefallenen oder erwerbs⸗ unfähig gewordenen Personen Hülfe und Unterstützung zu ge⸗ währen.“ Die Wirksamkeit dieser Stiftung erstreckt sich hiernach lediglich auf die Invaliden des Feldzuges von 1866 und die Angehörigen derselben. An Unterstützungen wurden aus Central⸗ mitteln der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung, seit Errichtung 88o bis zum 3. August 1873 überhaupt 418,388 Thaler vertheilt. .
Die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung endlich, die in Folge des Krieges von 1870—71 errichtet ist, bezweckt „die Unter⸗ stützung der im Kampfe gegen Frankreich oder in Folge des⸗ selben durch Verwundung oder Krankheit erwerbsunfähig ge⸗ wordenen Krieger und deren Angehörigen.’ Die Wohlthaten dieser Stiftung können also lediglich Denjenigen, die den letzten Krieg gegen Frankreich mitgemacht haben, oder den Hinter⸗ bliebenen derselben zu Theil werden.
Das Protektorat über die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung führen des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstselbst; das Protektorat über die Stiftung „Nationaldank für Veteranen“
wird im Namen Sr. Majestät des Kaisers und Königs von des
Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit geführt, Höchst⸗
welcher auch Protektor der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung und der Kronprinz⸗Stiftung ist. An der Spitze der Verwaltung der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen steht ein Kuratorium. Der Präsident desselben, General⸗Lieutenant von Maliszewski,
Gouverneur des Invalidenhauses, leitet die Geschäfte. Die
Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung wird verwaltet von dem Central⸗Komite und dem „geschäftsführenden Ausschuß“, als dessen
Vorsitzender der General⸗Lieutenant von Stosch, Staats⸗Minister
und Chef der Kaiserlichen Admiralität, fungirt. Stellvertreter desselben ist der Stadtrath M. Magnus in Berlin. Die Geschäfte der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung leitet der „Verwaltungs⸗Ausschuß“, dessen Vorsitzender zur Zeit der General⸗Lieutenant z. D. von Borcke ist.
Unterstützungen aus dem Centralfonds dieser drei Stiftungen
wurden gewährt: von der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen im Jahre 1872 in 2788 Fällen 17,592 Thlr.; von der Victoria⸗National⸗ Invaliden⸗Stiftung in dem Verwaltungsjahre vom 3. August 1872 bis dahin 1873 an 1250 Empfänger 50,845 Thlr. und von der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung im Jahre 1872 an 3977 Empfänger
107,765 Thlr. Der Vermögensbestand belief sich am
Schlusse dieser Verwaltungsjahre bei dem Centralfonds der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen auf 183,182 Thlr., bei
der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung auf 877,917 Thlr. und bei der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung auf 1,428,978 Thlr. Nur etwa ein Drittel des Kapitalbestandes der Nationaldank⸗Stiftung steht zur freien Verfügung des Kuratoriums. Die übrigen, den Spezial⸗ nnd Regimenter⸗Stiftungen angehörigen Kapitalbestände
dürfen niemals angegriffen werden, es kommen davon nur die
Zinsen zu Unterstützungen zur Verwendung.
Die Central⸗Verwaltungskosten haben im Jahre
1872 bci der Nationaldank⸗Stiftung für Veteranen 2446 Thlr. betragen, wovon jedoch 1240 Thlr. aus dem Ertrage des Ver⸗ waltungsblattes „der Nationaldank“ gedeckt und nur 1206 Thlr. aus anderweiten Stiftungsfonds bestritten sind; bei der Victoria⸗
National⸗Invaliden⸗Stiftung beliefen sich diese Kosten im Ver⸗
waltungsjahre den 3. August 1872 — 73 auf 3135 Thlr. und
bei der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung im Jahre 1872 auf 6501 Thlr.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedikion (Kessel). Druck: Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilag
geimarischen Bank
Haupteisen⸗
Im Saal⸗Theater des Königlichen 8
Opernhaus. Zur Feier des Aller⸗ höchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers und Königs:
Romantische Oper in 3 Akten von
Zur Feier des Allerhöchsten Geburtfestes
Siebenundvierzigste Vorstellung der fran-⸗ Troisième représentation de:
L'homme à marier, — Le monde tel qu'il est, chansonnettes comiques par Mrs. Edmond Lhuillier Sixième représentation de: Les forfaits de Piper- Comédie-Vaudeville en un acte, par M. M. A. Duru et
daß der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von
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freitag, den 20. März
Königreich Preußen.
rivilegium wegen Ausgabe auf je den Inhaber lautender Antheil⸗ cheine der Stadt Potsdam, Regierungsbezirk Potsdam, zum Betrage von 300,000 Thalern oder 900,000 Mark.
Vom 20. Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Potsdam im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf angetra⸗ gen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen von dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds aufzunehmendes Darlehen im Betrage von 300,000 Thlru. oder 900,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Anleihescheine aus⸗ geben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Pri⸗ vilegium zur Ausstellung von Drei Hundert Tausend Thalern oder Neun Hundert Tausend Mark Potsdamer Stadt⸗Anleihescheinen nach beiliegendem Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 8. Dezember 1873 festgestellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874.
L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsda EI (Stadtwappen.) N 8Z116“ r
e
Stadt Potsdam
— über 6 ... Mark Reichswährung.
eit des landesherrlichen Privilegiums vom
“ 20. Februar 1874. 1 8 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, G- vom. I““
Der Magistrat der Stadt Potsdam urkundet und bekennt ar
Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von
der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet
der in Höhe von 9000 Mark Reichswährung genehmigten nleihe.
Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert, und die Tilgung der Anleihe mit Einem Proazent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten umstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Potsdam mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit ihrer Steuerkraft.
Hhhamn bden ien 1687..
(Stadtsiegel.)
8 Der Magistrat. 11u“ (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder.)
Hierzu sind Zinsscheine Nr. .. bis Controlbuch
I nebst Anweisung ausgereicht. Kontrolbeamter.
8
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Fete aufzu⸗ nehmenden Anleihe von 300,000 Thaler preußisch Courant oder 900,000 Mark Reichswährung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Potsdam haben beschlossen, die Mittel zur Bestreitung der Kosten von außergewöhnlichen Gemeindebedürfnissen im Gesammtbe⸗ trage von 300,000 Thalern oder 900,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Potsdam zu beschaffen, welche mit 4 ½ Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkünd⸗ bar ist, und vom Jahre 1874 ab einer begegnöglgen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuld⸗ kapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist. 8
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schnldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu⸗ biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Vinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Potsdam von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher nicht getilgten Betrage der Schuld gleich kommt, umzu⸗ tauschen.
Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautende Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗ leihers, resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200. Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechts⸗ nachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls so viel Anleihescheine zu 500 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 500. Mark ausgestellte, von der Staatsbehörde genehmigte Amortisations⸗ plan ausgeführt werden kann.
2) Die Zinsen werden mit jährlich vier ein halb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hau tkasse in Potsdam, sowie in Berlin bei der vom Magistrate der Stadt Potsdam zu bestim⸗ menden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünffährigen
L und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ gegeben. Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinszah⸗ lung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine anf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betra⸗ ges von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfolgt im Monate August jeden Jahres in öffentlicher Magistratssitzung. Die Bekanntmachung der durch das
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Loos gezogenen Aneilhescheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgen⸗ den 2. Januar bei der Stadt⸗Hauptkasse in Potsdam und bei der durch den Magistrat der Stadt Potsdam in Berlin zu bestimmenden Stelle gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. . 8
In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Ver⸗ zinsung ausgelooster Anleihescheine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. 1 8
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufzebot und die Amortisation verlorenec oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung: 3
a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Potsdam gemacht werden und werden 8 alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Potsdam stattfindet; 1
b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Potsdam;
c. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen,
sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Ouittung ausgezahlt werden.
6) Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam, oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein in Potsdam und Berlin erschei⸗ nendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Potsdam und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs⸗Anzeiger bekannt.
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Pots⸗ dam mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Potsdam, den 8. Dezember 1873.
Der Magistrat.
8 8 .
Provinz Brandenburg. Mark . .. (Trockener Stempel.) Regierungsbezirk Potsdam. (Stadtwappen.) Zinsschein
zum 1 Anleiheschein der Stadt Potsdam. . .. . Nr. ... über .. .. Mark Reichswährung.
“
Inhaber empfängt am. .ten . . an halbjähr⸗ lichen Zinsen aus der Potsdamer Stadt⸗Hauptkasse Mark .. . Ppf. Reichswährung. 8
Potsdam, den . . ten
Der Magistrat. 1 (Facsimile der Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder.)
Dieser Zinsschein verjährt ““ nach dem Gesetze vom 31. Kontrolbuch
“ “ v“ mber.
Auf der Rückseite.
8 am 1 .
. .. Mark. Pf. Reichswährung, 1 zahlbar durch die Stadt⸗Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der von dem Magistrate der Stadt Potsdam zu bestimmenden und
öffentlich bekannt zu machenden Stelle.
(Trockener Stempel). Regierungs⸗
bezirk Potsdam.
Stadtwappen) Kontrolbuch Seite .. Kontrolbeamter.
Provinz Brand nburg.
Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Potsdam. 8 E1“ über ... . Mark Reichswährung.
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die.. Zinsscheine für die fünf Jahre vom .“ bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Potsdam, sowie in Berlin bei der mit der Zinszahlung betrauten Stelle, sofern von dem Inhaber des An⸗ leihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist.
Potsdam, den. . ten . 18 Der Magistrat.
(Facsimile der Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier
Magistrats⸗Mitglieder.) 1 Anmerkung zu den Schemas für die Zinsscheine und Anwei⸗ ungen:
Die Namenzunterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und der beiden Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Faecsimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anwei⸗ sung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
—
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen des Saalkreises, Regierungsbezirk Merseburg, beschlosse⸗ nen Bau einer Kreischaussee von der Saalfähre im unteren Theile der Stadt Wettin über Neutz und den an der Halle⸗Bernburger Staatsstraße belegenen Gasthof zum Roß im Anschluß an die fiska⸗ lische Löbejüner Kohlenstraße im Dorfe Naundorf am Petersberge in Verbindung mit dem in dessen Nähe belegenen Bahnhofe gleichen
amens der Halle Ascherslebener Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Saalkreise das Expropriationsrecht für die zu die⸗ ser Shaulge erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Ueber⸗ nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be⸗
.. te Reihe
1 8 8 en Staats⸗Anzeiger.
1874.
freiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats⸗Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 11
Berlin, den 9. Februar 1874. S
Camphausen. Dr. Achenbach.
Finanz Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
An den
8 8 Statistische Nachrichten.
In den amtlich⸗ festgestellten Bevölkerungszahlen für das Deutsche Reich nach der Zählung vom 1. Dezember 1871 sind vom Kaiserlichen statistischen Amt nachträglich noch einzelne Unge⸗ nauigkeiten entdeckt und berichtigt worden. Es ist jetzt ermittelt: die ortsanwesende Bevölkerung von Elsaß⸗Lothringen auf 1,549,738 (statt 1,549,587) Einw., vom Deutschen Reich folglich auf 41,010,150 istatt 41,009,999) Einw.; ortsanwesende Bevölkerung des deutschen Zollgebiets, Preußen 24,507,536 (statt 24,507,526) Einw., Elsaß⸗ Lothringen 1,549,738 (statt 1,549,587) Einw., daher gesammtes Zoll⸗ gebiet 40,677,964 (statt 40,677,803) Einw.; ortsanwesende Bevölke⸗ rung der Zollausschlüsse, Preußen 96,815 (statt 96,825) Einw., daher Deutsches Reich 529,931 (statt 529,941) Einw.
— Der eben erschienene neue (36.) Jahrgang von dem Schulz⸗ schen Adreßbuch für den deutschen Buchhandel u. s. w., herausgegeben von Herm. Schulz, hat durch die den Berliner Fir⸗ men beigefügte Angabe der nach den Himmelsgegenden geordneten Postbezirke und durch eine übersichtliche Zusammenstellung der soge⸗ nannten Eisenbahn⸗Buchhandlungen neue praktische Bedürfnisse befrie⸗ digt. — Der „Statistischen Uebersicht, des Adreßbuches entnehmen wir folgende Notizen: Im Ganzen enthält dasselbe 4369 Firmen; davon beschäftigen sich 1074 nur mit dem Verlags⸗Buchhandel, 173 mit dem Verlags⸗Kunsthandel, 95 mit dem Verlags⸗Musikalienhandel, 118 mit dem Sortiments⸗Kunsthandel, 146 mit dem Sortiments⸗Musika⸗ lienhandel, 86 mit dem Antiquariatshandel und 2608 im Allgemeinen mit dem Sortiments⸗Buch⸗, Antiquar⸗, Kunst⸗, Musikalien⸗, Landkar⸗ ten⸗, Papier⸗ und Schreibmaterialienhandel; doch befinden sich unter letzteren viele, welche ebenfalls bedeutenden Verlag besitzen. Von den auswärtigen Handlungen halten 1439 Auslieferungslager in Leipzig; 796 Sortiments⸗Buch⸗ u. s. w. Handlungen nehmen unverlangte Neuig⸗ keiten an, wogegen 2303 ihren Bedarf davon selbst wählen. Der ge⸗ sammte Verkehr aller dieser Firmen konzentrirt sich auf 7 Haupt⸗ Kommissionsplätze mit 214 Kommissionären, wovon auf Leipzig 104 (mit 4034 Kommittenten), Berlin 34 (312 Kommittenten), Stuttgart 17 (569 Komm.), Wien 32 (475 Komm.), Prag 15 (94 Komm.), Pesth (Buda⸗Pesth) 7 (74 Komm.) und Zürich 5 (mit 92 Kommittenten) kommen. An neuen Etablissements sind im vorigen Jahre bis Mitte Februar d. J. 256 erstanden, und 82 ältere Hand⸗ lungen traten in näͤhere Verbindung mit dem Gesammtbuchhandel, so daß das Adreßbuch im Ganzen 338 neue Firmen aufzunehmen hatte. Von den oben angeführten 4369 Firmen mit 124 Filialen (in 1085 Städten) kommen 3373 (in 755 Städten) auf das Deutsche Reich, 5 (in 1 Stadt) auf Luxemburg, 553 (in 185 Städten) auf Oesterreich, 485 (in 117 Städten) auf die übrigen curopäischen Staaten, 74 (in 24 Städten) auf Amerika, 2 auf Asien (Jeddo und Tiflis), und end⸗ lich 1 auf Australien (Tamunda).
— Nach offiziellen Mittheilungen betrug die Einfuhr Ruß⸗ lands bei den wichtigsten Handelsartikeln im Jahre 1873 (im Ver⸗ gleich mit 1872): Rohzucker 119,869 (1872: 494,466 Pud, raffinirter Zucker 923 (3413) P., Cantonthee 729,985 (790,444) P., Oel 1,392,405 (1,423,486) P., Wein 1,074,958 (1,074,958) P., in Flaschen 377,182 (389,034) Fl., Champagner 1,205,135 (1,195,970) Fl., Salz 12,412,253 (11,712,537) P., rohe Baumwolle 3,393,812 (3,393,002, P., Farbe⸗ hölzer 363,700 (584,437) P., Petroleum 2,716,114 (1,790,336) P., rohe Gußwaaren 2,332,002 (1,624,547) P., fagçonnirtes und altes Eisen 4,829,351 (3,655,007) P., Eisenblech 1,632,456 (1,050,624) P., Schienen 7,617,651 (6,002,167) P, Blei 921,765 (708,730) P., Steinkohlen 49,479, 188 (64,782,600) P., Lokomotiven und Maschinen 2,172,378 (2,193,974) P., leinene Gewebe 2,567,848 (2,455,032) Rubel.
Die Ausfuhr betrug: Cerealien 21,562,911 (19,950,449) Tschetw., Lein⸗ und Hanfsaat 2,639,380 (2,298,705) P., Sprit und Branntwein 707,083 (655,763) P., Leinen 9,041,204 (7,238,837) P., SHan⸗ 5,215,221 (3,790,080) P., Knochen 908,455 (1,014,723) P., olle 923,767 (1,316,866) P, Eisen 938,461 (737,476) P. Lumpen 702,558 (623,234) P., Segeltuch und dergl. 6,839,517 (7,604,171) Stüc, Holz 29,966,779 (22,404,229) Rubel.
— Die „St. Petersb. Z.“ enthält statistische Mittheilungen über die Ausgaben, welche in Rußland für den öffentlichen Unter⸗ richt geleistet werden. Nach denselben beläuft sich das Budget des Ministeriums der Volksaufklärung pro 1874 allerdings nur auf 13,135,089 Rub. (inkl. Nebenkosten); es ist aber hierbei zu berücksich⸗ tigen, daß in Rußland das Unterrichtswesen nicht in diesem Ministe⸗ rium centralisirt ist, vielmehr sich auch in den Budgets fast aller an⸗ deren Ressorts Ausgaben für Unterrichtszwecke befinden. So sind in dem Etat des Kriegs⸗Ministeriums pro 1874 4,782,994 R. und in den Etats 8 anderer Verwaltungen 3,607,508 R. für Unterrichtszwecke ausgeworfen, so daß der Staat im Ganzen 21,525,601 R. = 4,01 % sämmtlicher Staatsausgaben darauf verwendet, wovon nur 61,02 % auf das Ministerium der Volksaufklärung, 22,22 ‧% auf das Kriess⸗ Ministerium und 16,76 % auf die übrigen Verwalkungen fallen. Auch die Gouvernements⸗ und Kreis⸗Landstände, die Gemeinden und die Privathülfe leisten Bedeutendes für das Schulwesen, die Landschaften allein unterhielten Anfangs 1873 8000 Volksschulen. Was die Staats⸗ ausgaben für dasselbe betrifft, so bildeten sie von den gesammten Staatsausgaben 1866: 3,27 %, 1871: 3,88, 1872: 3,89, 1873: 3,8, 1874: 4,01 %; sie vermehrten sich 1871/2 um 1,8, 1872/3 um 5 „1, 1873/4 um 5,4, 1866/71 um 44,1, 1871/4 um 13,4, 1866/74 um 63,8 %.
Gewerbe und Handel.
Dem Geschäftsbericht der Direktion der Westfälischen Bank zu Bielefeld für das Geschäftsjahr 1873 entnehmen wir folgende An⸗ gaben: Die Geschäfte der Bank haben im verflossenen Jahre — abgesehen von den vorgekommenen, nicht unbedeutenden Verlusten — ein erfreuliches Resultat ergeben und den Beweis geliefert, daß auch das verdoppelte Aktienkapital eine befriedigende Rente aufzubringen geeignet ist. — Das an der Dividende partizipirende Grundkapital betrug im letzten Jahre 2,000,000 Thlr. gegen 750,000 Thlr. in 1872; der Gesammt⸗Un.satz betrug in 1873 96,393,507 Thlr. gegen 86,658,841 Thlr. in 18722. — Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konrto ergiebt einen Bruttogewinn von rot. 196,900 Thlr., dem nach Abzug der Verwaltungskosten ein Reingewinn von 174,892 Thlrn. entspricht. Von diesem sind nach den Vorschlägen der Direktion dem Delkredere⸗ Konto zu überweisen 44,892 Thlr.; von dem Rest von 130,000 Thlr. beziehen die Aktionäre eine 6 prozentige Dividende (120,000 Thlr), während fernere 10,000 Thlr. zu den statutenmäßigen Dividenden ver⸗ wandt werden. Das Delkredere⸗Konto besteht gegenwärtig aus der erwähnten Ueberweisung von 44,892 Thlrn. und einer Summe von rot. 3509 Thlrn., die dem Reservefond — als über den statuten⸗ mäßigen Betrag von 20 Prozent 86 Aktienkapitals hinausgehend — entnommen ist. u