v. Rosenberg, Sec. Lt. vom Kais. Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, v. Trotha II., Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Regt. Königin Elisa⸗ eth, zu Pr. Lts. befördert. Plüddemann, Port. Fähnr. vom Gren. Regt. Nr. 9, in das Inf. Regt. Nr. 85 versetzt. Frh. v. Schleinitz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, zum Hauptm. und Comp. Chef, Ramier, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Petersdorff, Port. Fähnrich von demselben Regiment Spie⸗ kermann, Port. Fähnr. vom Füs. Regt. Nr. 34, zu Sec. Lts., v. d. Osten, Thiede, Sec. Lts. vom Inf. Regt. Nr. 54, zu Pr. Lis. befördert. Schumann, char Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 55, Hacke, char. Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 57, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Koschitzky, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, um Hauptm. und Comp. Chef, v. Fischer, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., v. Trümbach, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Busse, Boelcke, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., Nordmann, v. Specht, Unteroffs. vom Fnf. Regt. Nr. 82, Köchl v, Unteroff. vom Inf. Regt. Nr. 91, zu Pr. Lts. befördert. v. Winterfeldt, Pr. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 5, uUnter Versetzung in das Train⸗Bat. Nr. 9, zum Rittm. und Comp. Chef befördert. Stegmayer, Pr. Lt. von der Großh. Hessischen Train⸗Compagnie, unter Beförderung zum Rittmeister und Com⸗ pagnie⸗Chef, in das Train⸗Vataillon Nr. 1 versetzt und leichzeitig behufs Führung einer vakanten Comp. zur Dienstl. beim rain⸗Bat. Nr. 2 kommandirt. v. Krosigk, Pr. Lt. vom Train⸗ Blut. Nr. 4, behufs Führung einer vakanten Comp. zur Dienstl. beim Train-⸗Bat. Nr. 5 kommandirt. Meridies, Sec. Lt. vom Train⸗ Bat. Nr. 6, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstl. beim Garde⸗Train⸗Bat. und unter Versetzung zur Großh. Hess. Train⸗ Comp., zum Pr. Lt. befördert. Glubrecht, Sec. Lt. vom Train⸗ Bat. Nr. 6, in das Train⸗Bat. Nr. 14 versetzt. Anlike, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 9, zum Pr. Lt. befördert. Krüger, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 11, unter Entbindung von dem Kommdo zur Dienstl. beim Train⸗Bat. Nr. 15, in das Train⸗Bat. Nr. 4 versetzt. v. Treskow, Pr. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 14, zur Dienstl. beim Garde⸗Train⸗Bat. kommandirt. Schmidt, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 83, unter Beförderung zum außeretatsm. Sec. Lt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, Div. Art., versetzt. Brennhausen, char. ort. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Port. Fähnr., Becker, r. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, zum Hauptm. und Comp. Chef, Wolff, Seconde⸗Lieutenant von demselben Regiment, zum Pr. Lt., v. Tschudi, Port. Fähnr. von dems. Regt., v. Massow, Port. m Inf. Regk. Nr. 94 zu Sec. Lts., Bonhard, Sec. Lt. Regt. Nr. 117, zum Pr. Lt., Wilhelmy, Unteroff. vom Drag. Regt. Nr. 23, zum Port. Fähnr. befördert. v. Conrady, Gen. Maj. und Chef des Generalstabes XI. Armee⸗Corps, zum Commdr. der 59. Inf. Brig., Frh. v. Hilgers, Ob. Lt. und Abthl. Chef im Großen Generalstabe, zum Chef des Generalstabes XI. Armee⸗ Corps ernannt. v. Kretschman I, Maj. vom Generalstabe des XIV. Armee⸗Corps, unter Ernennung zum Abth. Chef, in den Großen Ge⸗ eralstab versetzt. ehh 5 härz 1874 v. Berger, Gen. Lt. und Kommandant von Hannover, unter Versetzung zu den Offizieren von der Armee, zum Gouverneur der Festung Ulm auf beiden Donau⸗Ufern ernannt. v. Barby, Gen. Maj. und Commdr. der 20. Kavp. Brigade, zum Kommandanten von Hannover ernannt. v. Kleist, Oberst und Commdr. des Ulan. Regts. Nr. 9, unter Stellung à la suite dieses „ mit der Führung der 20. Kav. Brig. beauftragt. v. Wright, Oberst und Chef des Generalstabes VIII. Armee⸗Corps, unter Stel⸗ lung à la suite des Generalstabes der Armee, zum Commdr. der 30. Kav. Brig., v. Haenisch, Oberst⸗Lt. und Commdr. des Drag. Regts. ersetzung in den Generalstab, zum Chef des General⸗ stabes VIII. Armee⸗Corps ernannt. v. Schönfels, Major vom Großen Generalstabe, dem Drag. Regt. Nr. 23 aggreg., in welchem Verhältniß derselbe die Führung dieses Regts. übernimmt.
2) In der Reserve und Landwehr.
Den 12. März 1874. v. Wartenberg, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Krech, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, 8 Sec. Lts. der Res. des Kais. Franz Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 2, Deimel, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Landw. „ zum Pr. Lt., befördert. v. Krane⸗Matena, Sec. Lt. von der Kavall. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, in die Kategorie der Res. Offiz. zurückversetzt, und als solcher dem Kür. Regt. Nr. 2 ugetheilt. Charisius, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. 7r. 53, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 57, Ungnad, Vice⸗Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 69, Eitel, Vice⸗Wachtm. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Nr. 11, befördert. v. Hüners⸗ dorff, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, zum Pr. Lt. befördert. Klein, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. r. I116, zum Sec. Lt. der Reserve des Inf. Regts. Nr. 83, Pricken, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 118, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, Racke, Vice⸗Wachtm. von demselben
Bat., zum Sec. Lt. der Reserve des Drag. Regts. Nr. 5 befördert.
3) Im Sanitäts⸗Corps. 1 Den 14. März 1874. Dr Hillenkamp, Assist. Arzt 1. Kl. deer Landw. vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 16, mit einem Patent 88 vom 9. Juli 1873 zum Stabsarzt der Landwehr befördert.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. 1 Den 10. März 1874. von Rosenberg⸗Gruszynski, Gen. der Inf. von der Armee, unter Entbindung von seinem Verhältniß als Gouverneur der Festung Ulm, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches mit Pension zur Disp. gestellt.
Den 12. März 1874. von Schaevenbach, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß als Hauptm. mit Pension und der Regts. Uni⸗ form der Abschied bewilligt. Hartwich, Sec. Lt. von der Res. des
4. Garde⸗Gren. Regts. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Feuerstack, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., der Abschied bewilligt. rug, Rittm. von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Triepcke, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Krönig, Port. Fähnr. vom f. Regt. Nr. 13, zur Disposition der Ersatz ⸗Behörden ent⸗ Gr. von Hatzfeldt, Seconde⸗Lt. à la suite des usaren⸗Regts. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Reserve⸗ ffizieren des Regts. übergetreten. Seiler, Sec. Lt. von der Res. nf. Regts. Nr. 15, Behufs Auswanderung, Hermens, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Wenders, Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats., Becker, Pr. Lt. von der Infant. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Heister, Rittm. a. D., zuletzt Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 5 mit seiner Pension und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform in die Katezorie der zur Disposition gestellten Offiziere ver⸗ setzt. v. Holtzendorff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79. als Haupt⸗ mann mit Pensi d der Regts. Uniform der Abschied be⸗ willigt. Schlüter I., Sec. Lt. von der Infanterie des Res. Landw. Bats. Nr. 73, Schliephacke, Mitschexlich, Sec. Lts. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 7 , ersterem als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Roques, Haupt⸗ mann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 32, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Üniform, Vollmar, Hauptmann und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 81, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Armstroff, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. (Nr. 95, der Abschied bewilligt. 11.6“
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 3. März 1874. Holm, interimist. Kasernen⸗Inspektor in Münster, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt. Den 6. März 1874. Dittrich, Feldw., zum Zahlm. beim Ostpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 1, Corps⸗Art., ernannt. 3 Den 7. März 1874. veim Füs. Bat. Gren. Regtsz. 110 ernannt.
Maier, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm.
Remonte⸗Depotp Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 3. März 1874. Bast, Roßarzt bei dem Remonte⸗Depot
in Wirsitz. Den 11. März 1874. Krause, Oekonomie⸗Inspektor bei dem Remonte⸗Depot in Neuhof⸗Treptow a. R., beide mit Pension in den
nachgesuchten Ruhestand versetzt.
Die heut ausgegebene Nr. 12 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa⸗ piere: Arnswalder, Groß⸗Strehlitzer, Schivelbeiner Kreis⸗Obligationen. Bamberger he Sacc Baumwollen⸗ Spinnerei ꝛc., Prioritäts⸗Obligationen. Brüsseler Prämien⸗ Anleihe de 1867. Bukarester Prämien⸗Anleihe. Düssel⸗ dorfer, Leer'er, Liegnitzer, Stolp'er Stadt⸗Obligationen. Gothenburger Güter⸗Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe I. Serie. Koslow⸗Woronesch⸗Eisenbahn⸗Obligationen de 1872. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Oldenburgische Staats⸗Anleihen D. 2. de 1855, C. 2. de 1857 und 4 prozentige Eisenbahn⸗Anleihe de 1865. Orel⸗Griasi⸗Eisenbahn⸗Obli⸗ gationen de 1872. Polnische 4 prozentige Liquidations⸗Pfand⸗ briefe. Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate. Stettiner Kaufmannschaft (Schauspielhaus⸗) Obligationen. Theiß⸗Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen. Türkische 6 prozentige Anleihe de 1869. Vorarlberger Eisenbahn⸗Aktien und Prioritäts⸗Obligationen.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vir durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21 ½ Sgr.
Preußen. Berlin, 21. März. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen vorgestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin zu Sachsen. 3
. wohnte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Kö⸗ nigin mit Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin von Baden und der Erbgroßherzogin von Sachsen⸗Weimar dem Examen in dem Kaiserin Augusta⸗Erziehungsstifte bei. — Das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl statt. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing Ihre Majestäten den König und die Königin von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe und geleitete Dieselben auf das Königliche Schloß, wo Se. Majestät der Kaiser und König die Hohen Gäste bewillkommneten.
Heute findet die Familientafel auf dem Schlosse bei Sr. Majestät dem König von Sachsen statt. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte die Wohlthätigkeits⸗Verkäufe für die Diakonissen⸗Anstalt Kaiserswerth und den Lette⸗Verein.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem als Dolmetscher für die Gesandtschaft in China designirten Herrn Feindel Audienz, nahm darauf militärische Meldungen entgegen und empfing um 1 Uhr den Wirklichen Geheimen Rath von Obst⸗ elder. Um 5 Uhr Nachmittags nahmen Beide Kronprinzliche 898 chaften am Familien⸗Direr bei Sr. Königlichen Hoheit
em Prinzen Friedrich Carl Theil.
Abends 7 Uhr wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit eintge Zeit der Vorstellung im Opernhause bei, begab Sich um 8 Uhr zum Empfange Ihrer Majestäten des —— und der Königin von Sachsen nach dem Anhaltischen Bahnhofe und begrüßte später die Abends 9 ¼ Uhr eingetroffenen Großherzoglich sächsischen
Herrschaften.
— Mit Rücksicht auf das der Schonung noch immer be⸗ dürfende persönliche Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs, werden die sonst üblichen Gratulationen bei der Allerhöchsten Geburtstagsfeier in diesem Jahre insofern beschränkt, als morgen Vormittag um 10 ½ Uhr nur die zum engsten Königlichen Hofe gehörigen Personen, einschließ⸗ lich der General⸗ und Flügel⸗Adjutanten, um 10 ¾ Uhr die Mitglieder der Königlichen Familie und die zum Besuch hier anwesenden fremden Fürsten zur Gratulation bei Sr. Majestät erscheinen.
cheine 11 Uhr werden Se. Majestät der Kaiser und König dem Gottesdienst in der Kapelle des Kronprinzlichen Palais bei⸗ wohnen, welcher von dem Hofprediger, Ober⸗Konfistorial⸗Rath Dr. Koegel abgehalten wird.
Um 12 ½ Uhr empfangen Se. Majestät die Generale, von denen nur ein kleiner Theil am Abend gesehen wird.
Die Fürsten und Fürstinnen werden um 1 Uhr nur bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin zur Beglückwünschung empfangen. 1
Die sonst noch üblichen offiziellen Gratulationen entgegen⸗ zunehmen, müssen Se. Majestät Sich für dieses Mal versagen; Allerhöchstdieselben werden aber bei der am Abend im Königlichen Palais stattfindenden Festlichkeit die betreffenden Personen zu begrüßen Gelegenheit haben.
Die Marschallstafel für den gesammten Königlichen Hof und die Gefolge der fremden Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften am Allerhöchsten Geburtstage Sr. Majestät findet Nachmittags um 4 Uhr im Königlichen Schlosse in der neuen Gallerie statt.
— Am Montag Nachmittag um 5 Uhr findet im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zu Ehren der hier anwesenden Allerhöchsten und Höchsten Gäste ein Gala⸗Diner statt.
— Se. Großherzogliche Hoheit der Erbgroßher⸗ zog von Oldenburg ist heute früh aus Straßburg im Elsaß hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Ludwig von Hessen ist heute früh aus Darmstadt hier angekommen und hat im Kronprinzlichen Palais Wohnung genommen.
— Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (21.) Sitzung des Deutschen
Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Delbrück und andere Bundesbevollmächtigte
beiwohnten, wurde zunächst die Interpellation des Abg. Fürsten Hohenlohe⸗Langenburg verlesen:
„ob von den verbündeten Regierungen beabsichtigt wird, die in Folge des Münzvertrages vom 24. Januar 1857 als gesetzliches Zah⸗ lungsmittel geltenden Vereinsthaler Oesterreichischen Gepräges dem⸗ nächst außer Cours zu setzen?
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück erklärte, die Interpellation am Dienstag beantworten zu wollen.
Dann wurde der Antrag des Abg. Sonnemann angenommen:
Der Reichstag wolle beschließen: 1) Auf Grund des Art. 31 der Reichsverfassung zu verlangen, daß das gegen den Reichstags⸗Ab⸗ geordneten Most (Chemnitz) bei dem Bezirksgerichte zu Leipzig beziehungsweise dem Ober⸗Appellationsgerichte zu Dresden, wegen Beleidigung durch die Presse schwebende Strafverfahren für die Dauer der gegenwärtigen Sitzungsperiode de Reichstages aufgehoben werde.
) Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zur Ausführung dieses Be⸗ schlusses das Nöthige zu veranlassen.
Es folgte die erste und zweite Berathung des Gesetzent⸗ wurfes, betreffend die Erwerbung eines Grundstückes Behufs Errseeh eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien:
Wir Wilhelm ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum Ankaufe eines im III. Bezirke Fenhesh. der Stadt Wien gelegenen Grundstückes behuftz Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien einen Betrag bis zur Höhe von 150,000 Thaler zu verwenden.
Die Mittel zur Deckung dieses Betrages sind vorbehaltlich der etatsmäßigen Regelung aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen.
An der sehr lebhaften Debatte betheiligten sich der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück, die Abgg. Frhr. v. Hoverbeck, Dr. Windthorst, v. Ludwig, v. Mallinckrodt, Graf Frankenberg, v. Unruh (Magdeburg), Dr. Bamberger und Mosle. In namentlicher Abstimmung wurde dann das Gesetz mit 169 gegen 133 Stimmen angenommen.
Bei Schluß des Blattes setzte das Haus die zweite Berathung des Preßgesetzes fort.
— In der Woche vom 1. bis 7. März 1874 sind geprägt wor⸗ den an Silbermünzen: 879,894 Mark 1⸗Markstücke; 265,254 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 74,172 Mark 50 Pf. 10⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 18,916 Mark 92 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 5259 Mark 82 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Mark 20⸗Markstücke, 201,784,890 Mark 10⸗Markstücke; an Silber⸗ münzen: 7,165,085 Mark 1⸗Markstücke, 3,063,742 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 964,030 Mark 20 Pf. 10⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 152,304 Mark 24 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 30,341 Mark 81 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 819,309,060 Märk 20⸗Markstücke, 201,784,890 Mark 10⸗Markstücke = 1,021,093,950 Mark; an Silbermünzen: 8,044,979 Mark 1⸗Markstücke, 3,328,996 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke = 11,373,975 Mark 40 Pf.; an Nickelmünzen: 1,038,202 Mark 70 Pf. 10⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 171,221 Mark 16 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 35,601 Mark 63 Pf. 1⸗Pfennigstücke = 206,822 Mark 79 Pf.
— Die Kommission zur Crörterung der Frage über das Dr. Scheiblersche Verfahren zur Bestimmung des Raffinationswerths des Rohzuckers, welche gestern unter dem Vorsitz des General⸗Steuer⸗Direktors, Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Raths Hasselbach, hier zusammengetreten ist, besteht aus folgenden Mitgliedern: Huber, Geheimer Regierungs⸗ Rath, hier; Fleischauer, Regierungs⸗Rath, aus Straßburg; Dr.“ Hoffmann, Professor, hier; Dr. Landolt, Professor, aus Aachen; Dr. elhaus, Professor, IEFgs. Bernh. Freise, Fabrikant, aus Nrustadt⸗Magdeburg; D. Coste, Kommerzien⸗Rath, aus Mag⸗ deburg; Dr. A. Seyferth, aus Braunschweig; Adolph Rheilen, Fabrikant, aus Stuttgart; Schütze, Steuer⸗Inspektor, aus Mag⸗
deburg. — Als Prokollführ 4 1 Appelt von vier. Prokollführer fungirt der Rechnungs⸗Rath
— Die HKaniglich italienische Regierung hat es für win⸗ schenswerth eraatet, die Beinsaetungen 82 ö“ in Deutschland um sonst in Betracht kommende Behörden darauf aufmerksam machen zu lassen, daß das Edikt des Kardinal Pacca, welches die Asfuhr von Kunstantiquitäten aus Rom ohne Genehmigmg der Regierung bei schweren Strafen verbietet, für die Provit; Rom noch in voller Geltung steht. Nach diesem Edikt hat e-t Kommission, zur Zeit die Herren Pompioni, Taddolini und d. Direktor Rosa, über die Ausfuhr zu entscheiden, und kann diesce, falls die Regierung die 8— gegenstände nicht selbst ankaum will, gegen einen Zoll von 20 Prozent vom Landesherrn genttet werden. Dem Zolle sind unterworfen antike Skulpturen, Mraike Gemälde aus der klassi⸗ schen Schule und seltene antike Manvorblöcke.
— Zu der gestern von uns veröffreg; 8 des Fmanz⸗Ministers vom 17. d. N., othsrndekcurtmachung kurssetzung der Landesgoldmünzenand deren Einlösun durch die damit bean ta Königlichen Kaseg hat der 189 Minister noch folgende Bestimmungen getroffer ⸗
1) Die nur noch in sehr geringer Anzah.I 1öö zeichnung „Neue oder Mittel⸗Friedrichsd'or“ vorko Inden Gold⸗ münzen preußischen Gepräges mit den Jahreszahlen 2e 5. 1756 1757 und 1759, die bisher schon nicht zu dem I ges 5 Thlr. 20 Sgr. angenommen werden durften, sind zu ae gen Münzsorten zu rechnen, für welche der von der Mülecr⸗ waltung festzusetzende Metallwerth vergütet wird.
2) Die zum Werthe von 5 Thlr. 20 Sgr. in Zahlung ar. genommenen oder gegen Reichsgoldmünzen bezw. Landessilber⸗ münzen eingelösten preußischen Friedrichsd'or und kurhessischen Pistolen sind, wie dies in Gemäßheit der Verfügung vom 19. April 1873 seither schon geschehen ist, an die hiesige Reichs⸗ Hauptkasse per Post unter portofreiem Rubrum gegen Ersatz im Abrechnungswege abzuliefern, wogegen . —
3) Diejenigen preußischen Friedrichsd'or, welche ein geringe⸗ res als das Passirgewicht haben, sowie die sonstigen Landesgoldmün⸗ zen mit den von den Einzahlern eingereichten Verzeichnissen an die hiesige Königliche Münze behufs Festsetzung des zu vergütenden Metallwerths und zur Ausfüllung der Kolonnen 4, 5 und 6 der Verzeichnisse mindestens wöchentlich ebenfalls per Post unter portofreiem Rubrum abzusenden sind.
4) Jeder Absendung ad 3 ist eine summarische Zusammen⸗ stellung der einzelnen Verzeichn se beizufügen, welche zu enthal⸗ ten hat: a. Laufende Nr., b. Namen und Wohnort des Ein⸗ zahlers, c. die Gesammt⸗Stückzahl der von demselben eingelie⸗ ferten Goldmünzen und d. die von der Münzverwaltung aus⸗ zufüllenden Kolonnen 4, 5 und 6 der Spezial⸗Verzeichnisse. Jedes von den einzelnen Einzahlern gelieferte Gesammtpaquet (Beutel, Düt ist mit der Nr. dieser Zusammenstellung zu
5) Die Münzverwaltung ist beauftragt, nach Festsetzung
und Angabe des Metallwerthes in den Spezialverzeichnissen und
in der summarischen Zusammenstellung, in welcher von ihr der Gesammtbetrag des zu vergütenden Metallwerths auch mit Buchstaben zu schreiben und zu unterzeichnen ist, diese Schrift⸗ e der Einlösungskasse sobald als irgend möglich zurückzu⸗ enden.
6) Sodann hat die Einlösungskasse durch das Regierungs⸗ Amtsblatt und durch eine der gelesensten Zeitungen ihres Be⸗ zirks oder auf sonst geeignete Weise bekannt zu machen, daß die Beträge des von der Münzverwaltung festgesetzten Metallwerthes
für die in der näher zu bezeichnenden Zeit bei ihr eingelieferten
Goldmünzen gegen Rückgabe des mit ihrer Empfangsbescheini⸗ gung versehenen Verzeichnisses nunmehr erhoben werden können.
7) Die mit den Quittungen der Empfänger des Metall⸗ werths versehenen Spezial⸗Verzeichnisse sind nebst der von der Münzverwaltung unterzeichneten summarischen Zusammenstellung an die Reichs⸗Hauptkasse gegen Ersatz des vorschußweise gezahl⸗ ten Metallwerths im Abrechnungswege einzusenden.
8) Mit dem 1. April d. J. treten alle bisher ertheilten - über Einziehung einzelner Landesgoldmünzen außer
raft.
— Nach §. 35 des hannöverschen Gesetzes vom 8. Mai 1838 über die Errichtung einer Wittwenkasse für die Kö⸗ nigliche Hof⸗ und Civildienerschaft sollen die Beiträge der Mitglieder des Instituts in Vierteljahrs⸗ oder Monatsraten durch diejenige Kasse, welche den Mitgliedern ihre Besoldung zu
zahlen hat, von den entsprechenden vierteljährlichen oder monat⸗
lichen Besoldungsraten für Rechnung der Wittwenkasse in Abzug gebracht werden. Vielfach sind Ausfälle an den Beiträgen der Mitglieder dieser Kasse dadurch entstanden, daß die Beiträge von den Besoldungsquoten nicht rechtzeitig oder nicht in der vollen gesetzmäßigen Höhe zum Abzug gelangt waren. Letzteres Er⸗ ebniß ist namentlich dadurch herbeigeführt, daß bei Gehaltsauf⸗ a gasdign die Direktion der Hof⸗ und Civildiener⸗Wittwenkasse zu Hannover nicht durch sofortige und erschöpfende Mittheilung über die Art und Höhe der erfolgten Aufbesserung zu rechtzeitiger anderweiter Festsetzung der nach Maßgabe der Aufbesserung sich erhöhenden Wittwenkassenbeiträge in den Stand oder bei Ueber⸗ gang in andere Dienststellen, sowie bei Versetzungen durch ver⸗ säumte Benachrichtigung über die fernerhin das Gehalt zahlende Kasse nicht zu rechtzeitiger Requisition dieser Kasse in Betreff des Abzuges der Wittwenkassen⸗Beiträge in die Lage ge⸗ setzt war. Auch sind der genannten Kasse wiederholt Ver⸗ luste daraus erwachsen, daß in Folge verzögerter Einziehung der Wittwenkassenbeiträge Rückstände sich gebildet haben, deren spätere Beitreibung wegen inzwischen stattgehabten Dienstaustritts des betreffenden Beamten und wegen Insolvenz desselben resp. seines Nachlasses nicht zu erreichen war. Um für die Folge derartigen Mißständen möglichst vorzubeugen, haben der Finanz⸗ Minister und der Minister des Innern zur Beachtung Seitens sämmtlicher zur Anstellung von Civilbeamten berechtigter Be⸗ hörden ihres Ressorts bestimmt, daß bezüglich der Beamten, welche der hannoverschen Hof⸗ und Civildiener⸗Wittwenkasse als Mitglieder angehören, ohne Unterschied, ob dieselben in der Pro⸗ vinz Hannover oder in einer der älteren Provinzen angestellt sind, der Direktion dieser Kasse fortan
1) bei Verbesserungen des Diensteinkommens, welche solchen Beamten zu Theil werden, sofort eine erschöpfende Mittheilung über die Art und Höhe der Aufbesserung zu machen,
2) bei einem Uebergang in eine andere Dienststelle, sowie bei Versetzungen unverzüglich eine die Besoldungsverhältnisse der neuen Stelle vollständig erörternde Mittheilung, sowie eine Benachrichtigung über die Kasse, aus welcher der betreffende Beamte demnächst seine Besoldung zu empfangen hat, Seitens der dieser Kasse vorgesetzten Behörde zuzustellen,
3) jede sonstige zur Berechnung und Sesiseßung der Wittwen⸗ kassenbeiträge dienende Auskunft auf ergehende Rückfragen mit möglichster Beschleunigung zu geben und endlich 8-—
4) bei Verheirathungen oder Wiederverheirathungen solcher Wittwenkassen⸗Interessenten eine Mittheilung von der Eheschließung unter Beifügung des Geburtsscheines der Ehefrau zu machen ist.
— Der General⸗Lieutenant und General à la suite Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs, Friedrich Wilhelm Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, ist hier angekommen und im Hotel du Nord abgestiegen, desgleichen der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von Obernitz, Commandeur der 14. Division, von Düssel⸗ dorf; derselbe ist im Thiergarten⸗Hotel abgestiegen.
— Der Commandeur der 11. Division, General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf Brandenburg J. ist heute früh aus Breslau hier ein⸗ getroffen.
— Der französische erste Botschaftssekretär in St. Peters⸗ burg, Graf René de Favernay, hat gestern Abend seine Reise nach dort fortgesetzt.
— Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg⸗Stolberg
ist mit Gemahlin, geborenen Prinzessin von Waldeck
und Pyrmont, aus Stolberg hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Die in London erbaute deutsche Panzerfregattek „Kaiser“ ist vorgestern glücklich vom Stapel gelaufen. — S. M. S. „Augusta“ ist am 19. d. früh in See gegangen.
— Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19. d. M. rücksichtlich der Abschaffung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer die von uns in Nr. 66 d. Bl. mitgetheilten Anträge ihrer Deputation angenommen.
Posen, 20. März. Die Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit der Aufnahme einer Anleihe von 750,000 Thlrn. aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds einverstanden erklärt. Der Magistratsantrag ging auf eine halbe Million, die Finanzkommission hatte diesen Antrag auf 750,000 Thlr. erweitert, um mit ca. 250,000 Thlr. die alten Stadtschulden abzustoßen und dadurch eine jährliche Er⸗ sparniß ca. 11,000 Thlr. zu erzielen. Die 750,000 Thlr. wer⸗ den der „Pos. Ztg.“ zufolge voraussichtlich mit 4 ½ Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent (in 39 Jahren) zu amortisiren sein. In Betreff des Theaterbaues wurde beschlossen, die Bausumme
ür denselben auf 120,000 — 150,000 Thlr. festzustellen, und
ne Konkurrenz zur Einreichung von Bauprojekten auszuschrei⸗ be Die Bausumme soll aus dem vom Reichs⸗Invalidenfonds 8 zwährenden Darlehen entnommen, event. auf sonstige Weise urch unfnahme eines Darlehns beschafft werden.
hieß der nächste Städtetag der Provinz Posen soll in hiesiger adt abgehalten werden, und hat der Magistra au
das Gesuch, zu diesem Zwecke ein entsprechendes Lokal zu be⸗ willigen, bereit erklärt, einen Saal im Rathhause zur Be⸗ nutzung herzugeben. —— werden die Versammlungen bald nach Ostern d. J. abgehalten werden.
Bayern. München, 18. März. Prinz Leopold hat in der Nacht vom 16. d. M. mit seiner Gemahlin, Prinzessin Gisela die Reise ach Italien angetreten.
— Der vom Justiz⸗Ministerium ausgearbeitete Entwurf einer Vormundschaftsordnung liegt nun im Drucke vor. Dieselbe bezweckt eine einheitliche Drdnung des Vormundschafts⸗ wesens für das rechtsrheinische Bayern und in Verbindung mit der zu erwartenden Verlassenschaftsordnung eine Ersparung an Richterpersonal durch Entlastung der Untergerichte.
Die vormundschaftlichen Organe sind nach dem Entwurfe: 1) das Vormundschaftsgericht; 2) der Familienrath; 3) der Vormund. Das Vormundschaftsgericht (Einzelngericht) hat die Aufsicht über die Vor⸗ mundschaften, wählt die Mitglieder des Familienrathes, nimmt die Verpflichtung derselben und der Vormünder vor, und der Vormund⸗ schaftsrichter hat den Vorsitz in den Sitzungen des Familienrathes. Der Familienrath tritt an Stelle der bisherigen Ober⸗Vormund⸗ schaft. Der Vormund ist in allen wichtigeren Fragen an dessen Zustimmung gebunden und hat demselben über seine Thätigkeit Rechenschaft zu geben. Der Familienrath wird aus den männlichen Verwandten und Verschwägerten des Bevormundeten gebil⸗ det und besteht aus 2—4 Mitgliedern. Der Vormund hat die Be⸗ schlüsse des Familienraths auszuführen, und es stebt ihm hierbei, so weit nöthig, die Hülfe des Gerichts zur Seite. Zur Vormundschaft berechtigt sind in folgender Reihe: 1) der Vater, 2) wer vom Vater für den Todesfall als Vormund bestimmt ist, 3) die Mutter, und zwar die außereheliche, so lange sie sich nicht verheirathet, die eheliche, so lange sie nicht zu einer neuen Ehe schreitet, 4) wer von der Mutter für den Todesfall als Vormund bestimmt ist, 5) der väterliche und nach ihm der mütterliche Großvater. Zur Vormundschaft über Verheirathete ist der andere Ehetheil vor allen übrigen Personen berufen. Die Vormund⸗ schaft kann innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt werden: 1) von der Mutter und der Ehefrau, 2) von Personen, welche das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, 3) von Hersanan welche bereits drei Vormundschaften verwalten. Die Vormundschaft über Getsährche (wegen Wahnsinns ꝛc.) kann nur eingeleitet werden, wenn das Bezirks⸗ hee auf erhobene Entmündigungklage die Entmündigung ausge⸗
prochen hat. Für den Fall, daß eine Vertretung nur zur Vermögens⸗ verwaltung nothwendig ist z. B für Abwesende), wird ein Güter⸗ pfleger bestellt, welchem unter Umständen ein Familienrath vorgesetzt werden kann. Ungerechtfertigte Verweigerung der Uebernahme oder Fortführung einer Vormundschaft, ordnungswidrige Handlungen des Vormunds oder der Mitglieder des Familienraths sind mit Geldstrafen bedroht. Bezüglich der Vormundschaften in standesherrlichen Familien tritt eine Aenderung nicht ein. Der Vormund wird in diesen Fällen nach §. 10 der 4. Verf.⸗Beil. vom Familienhaupt oder vom Appella⸗ tionsgericht bestellt, die Obervormundschaft steht dem Finanz⸗Minister b. Die Vormundschaft bezüglich der Dienerschaft der Fürstlich
hurn und Taxisschen Familie bleibt der Fürstlichen Justizbehörde vorbehalten.
— Der Gesetzentwurf bezüglich der Zuständigkeit der Königlichen Polizei⸗Direktion und des Stadt⸗Ma⸗ gistrats in München ist nach eingehender Berathung nun⸗ mehr soweit gediehen, daß er an den Staatsrath gelangen und dann den Kammern unmittelbar nach ihrem Wiederzusammentritt
vorgelegt werden kann.
— Zum Vollzuge der reichsgesetzlichen Bestimmungen, nach welchen die in Umlauf befindlichen bisherigen Landesgoldmünzen in denjenigen Bundesstaaten, welche sie ausgeprägt haben, in den Monaten April bis Juni d. J. auf Rechnung des Reichs eingelöst werden, hat, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, das Finanz⸗Ministerium hinsichtlich der bayerischen Landes⸗ goldmünzen folgende Anordnungen getroffen:
1) Da für bayerische Landesgoldmünzen, als welche hier insbe⸗ sondere bayerische Dukaten, dann ganze und halbe Goldkronen baye⸗ rischen Gepräges in Betracht kommen, niemals ein Fanaesgeseclich ein⸗ für allemal festgestellter Kassencours bestand, so können dieselben auch nicht zu einem im Voraus bestimmbaren Preise eingelöst, sondern es muß hierfür nach der Vorschrift im §. 4 der Bekannt⸗ machung vom 6. Dezember 1873 der Werth ihres Gehaltes an feinem Golde durch das Königliche Hanpirrscan. noch im Einzelnen fest⸗ fejest werden. Die Verzütung des Metallwerthes erfolgt erst nach
einer Feststellung und im Verhältnisse von 813 fl. 45 kr. für das Pfund Feingold. 2) Als Einlösungskasse für die bayerischen Landesgoldmünzen wird die Kasse des Königlichen Hauptmün amtes in München bestimmt. Außerdem sind aber sämmtliche Rentämter verpflichtet, auf Wunsch Derjenigen, welche die bayerischen Goldmün⸗ zen einliefern, die Uebersendung an das Hauptmünzamt und die Aus⸗ zahlung der von letzterem festgesetzten Vergütung zu vermitteln. Vom 1. Juli 1874 ab dürfen weitere Einlieferungen von Goldmünzen zum Zwecke der Einlösung nicht mehr stattfinden.
Sachsen. Dresden, 20. März. Das Gesetz⸗ und Ver⸗ ordnungsblatt für das Königreich Sachsen veröffentlicht u. A. das Gesetz vom 19. Februar d. J., einige prozeßrechtliche Bestimmungen betreffend.
„Hessen. Darmstadt, 18. März. Der Graf und die Gräfin von Flandern besuchten gestern, von Frankfurt kommend, den Prinzen und die Prinzessin Ludwig auf einige Stunden.
— Am 13. März Morgens verstarb in Büdingen nach längerem, schwerem Leiden die verwittwete Fürstin Thekla zu Bsenburg und Büdingen, geborne Gräfin zu Erbach⸗ Fürstenau, nach kürzlich vollendetem 59. Jahre.
Oldenburg. Oldenburg, 20. März. Der Groß⸗ herzog wird sich in Anlaß des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers morgen früh in Begleitung der Flügel⸗Adjutanten Oberst⸗Lieutenants Zedelius und von Heimburg nach Berlin be⸗ geben und für einige Tage im Hotel Royal Wohnung
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Desterreich⸗Ungarn. Pesth, 20. März. (W. T. B.) Das neue Ministerium hat sich jetzt definitiv folgendermaßen konstituirt: Minister⸗Präsident Bitto, Finanz⸗Minister Ghyczy, Handels⸗Minister Bartal, Minister des Innern Szapary, Minister am Kaiserlichen Hoflager Freiherr v. Wenckheim, Minister für Kommunikationen und öffentliche Arbeiten Graf Zichy, Unter⸗ richts⸗Minister Trefort, Justiz⸗Minister Dr. Pauler, Honved⸗ Minister Szende, Minister für Kroatien und Slavonien Graf Pejacsevich. — Morgen findet die Vereidigung der in das Ministerium neu eingetretenen Mitglieder statt. Der Reichstag soll darauf auf kurze Zeit vertagt werden.
— Das Abgeordnetenhaus beendete die dritte Lesung der zweiten konfessionellen Gesetzvorlage über die Beiträge des Pfründenvermögens zum Religionsfonds und nahm das Gesetz
in endgiltiger Abstimmung mit 192 gegen 38 Stimmen an.
“ begann die Budgetdebatte und wurde hierbei das Ela⸗ orat des Ausschusses angenommen, nach welchem die Gegen⸗
stände der Spezialberathung in 6 Kapiteln des Budgets g
migt werden.
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Schweiz. Bern, 20. März. (W. T. B.) Aus dem Berner Jura sind weitere fünf Geistliche ausgewiesen und in Delsperg und Laufen die Lokalitäten, in denen Privatgottes⸗ dienst abgehalten wurde, geschlossen worden.
— Die Genfer Regierung weigert sich, wie der „Augsb. A. Z.“ geschrieben wird, auf das Anerbieten des Munizipal⸗ raths, statt der vom Staate Genf verlangten Erbschaftssteuer von 2,400,000 Fr. die gleiche Summe von sich aus für kanto⸗ nale Wohlthätigkeitsanstalten und Institute zu verwenden, einzu⸗ treten, und beharrt auf Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes.
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Großbritannien und Irland. London, 19. März. Die Königin emfing gestern auf Windsor Deputationen der Korporationen von London, Dublin und Edinburgh, sowie der Universitäten von Oxford und Cambridge und anderer Körper⸗ schaften, die ihr anläßlich der Vermählung ihres Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Maria Alexan⸗ drowna von Rußland Glückwunsch⸗Adressen überreichten. Ihre Majestät beantwortete jede Adresse mit einer kurzen Ansprache, worauf die Deputationen in der Waterloo⸗Kammer zusammen
dejeunirten.
„—, Bei dem Premier⸗Minister Disraeli, Lord Derby, sowie bei Lord Granville, dem Führer der Opposition im Oberhause, fanden gestern die der jedesmaligen Eröffnung der “ vorangehenden parlamentarischen Diners
a
— Der Minister des Innern, Croß, sowie Sir Massen Lopes, der Civillord der Admiralität, wurden gestern, ersterer für Südwest⸗Lancashire, letzterer für Süd⸗Devon, ohne Opposi⸗ tion zu Mitgliedern des Hauses der Gemeinen wiedergewählt.
— Beide Häuser des Parlaments traten heute um 2 Uhr zu einer Sitzung zusammen, in welcher vom Lordkanzler die Thronrede der Königin verlesen wurde. Dieselbe lautet:
„Mylords und Gentlemen! Ich bediene mich wieder Ihres Flaßg so zeitig, als es die Vorbereitungen in Folge des Rücktritts der letzten Regierung gestatteten. Meine Beziehungen mit sämmtlichen auswärtigen Mächten fahren fort, die freundlichsten zu sein. Ich werde nicht ermangeln, den aus diesen herzlichen Beziehungen entstehen⸗ den Einfluß für die Erhaltung des europäaischen Friedens und die ge⸗ wissenhafte Beobachtung internationaler Verträge auszuüben. Die Verheirathung meines Sohnes, des Herzogs von Edinburgh, mit der Großfürstin Marie Alexandrowna von Rußland ist sowohl eine Quelle der Glückseligkeit für mich wie ein Pfand der Freundschaft zwischen zwei großen Reichen. Der Krieg mit dem König von Aschanti hat in der Einnahme und Zerstörung seiner Hauptstadt und in Unterhandlungen geendet, die, ich hoffe, zu einer befriedigenderen Lage der Dinge, als bisher an der Westküste Afrikas vorherrschte, führen mögen. Der Muth, die Disziplin und Ausdauer, welche meine Streitkräfte des Land⸗ und Seedienstes ent⸗ falteten, haben, zusammen mit der in der Führung der Expedition bekundeten Energie und Geschicklichkeit, den traditionellen Ruf der britischen Waffen unter den schwierigsten Verhältnissen glänzend auf⸗ rechtgehalten. Ich bedauere in hohem Grade, daß die Dürre des letz⸗ ten Sommers die volkreichsten Provinzen meines indischen Reiches be⸗ keeffen und über einen von vielen Millionen bewohnten Flächenraum äußersten Mangel, der in einigen Theilen auf eine wirkliche Hungers⸗ noth hinausläuft, erzeugt hat. Ich habe den General⸗Gouverneur von Indien angewiesen, in dem Bestreben, dieses fürchterliche Unglück zu lindern, keine Kosten zu sparen.
Gentlemen vom Hause der Gemeinen! Die Etats für die Aus⸗ 85 des kommenden Finanzjahres werden Ihnen unverzüglich unter⸗
reitet werden.
Mylords und Gentlemen! Der Verzug und die Unkosten, welche die Uebertragung von Grundbesitz in England begleiten, sind lange als ein Vorwurf für unser Gesetzsystem und als ein ernstliches Hinderniß für Transaktionen in Grundeigenthum verspürt worden. Sce Ge⸗ genstand hat in früheren Sessionen die Aufmerksamkeit des Parlaments beschäftigt, und ich hoffe, daß die Maßeezeln, die man Ihrer Erwä⸗ gung nun unterbreiten wird, als darauf berechnet, viel von dem Uebel, über welches Klagen laut geworden sind, zu beseitigen, befunden werden dürften. Sie werden wahrscheinlich der Meinung sein, daß die Reform der Gerichtsbarkeit und die Vermischung der Handhabung von Gesetz und Equity, die durch die Akte der letzten Session für England bewirkt wurde, nach denselben Prinzipien auf Irland ausgedehnt werden sollten, und Sie werden ersucht werden, einen Theil Ihrer Zeit der Ausführung dieses Gegenstandes zu wid⸗ men. Der größere Theil der Veränderungen würde auf die Tribu⸗ nale Schottlands unanwendbar sein; aber Sie werden in Betreff dieses Theiles meines Königreiches eingeladen werden, den befriedigendsten Modus, um die Seeeteer mit der jüngsten Gesetzgebung in Einklang zu bringen, in Erwägung zu ziehen, und unter anderen Maßregeln bezüglich seiner besonderen Interessen wird Ihnen ein Gesetzentwurf zur Amendirung des Gesetzes mit Bezug auf Bodenrechte und für die grleicgkeres der Uebertragung von Grundbesitz vorgelegt werden. Ernstliche Differeuzen sind betreffs de Wirksamkeit der jüngsten Parlaments⸗Akte, welche die Beziehunge zwischen Meister und Arbeiter berührt, der Akte von 1871, - von Vergehen in Verbindung mit Gewerbe handelt, und des Ver⸗ schwörungsgesetzes, insbesondere in dessen Verbindung mit diesen Ver⸗ gehen Fe en, und große Klassen des Gemeinwesens haben dagegen remonstrirt. Was diese Gegenstände anbetrifft, so wünsche ich, daß Sie, ehe irgend eine neue Gesetzgebung versucht wird, sich im Besitz aller wesentlichen Thatsachen und der genauen strei⸗ tigen Faven befinden sollten, und zu diesem Behufe habe i eine Königliche Kommission ernannt, um den Stand und die Wirksamkeit des jetzigen Gesetzes zum Behufe dessen baldiger Amendirung, falls solche für nöthig befunden werden sollte, zu prüfen. Es wird eine Gesetzvorlage eingebracht werden, die sich
it solchen Theilen der den Verschleiß von berauschenden Getränken regelnden Gesebe, die zu Klagen, welche die Einmischung des Parla⸗ ments zu verdienen scheinen, Anlaß gegeben haben, befaßt. Ihre Auf⸗ merksamkeit wird auch auf die Gesetze, welche Begräbniß⸗ und Spar⸗ Kassen betreffen, gelenkt werden. Alle diese Dinge werden Ihrer ernst⸗ lichen Erwägung bedürfen, und möge der Allmächtige Ihre Berathuugen für die Wohlfahrt meines Reiches leiten.“
— 20. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses machte Disraeli die Mittheilung, daß er gleich nach den Osterferien, welche vom 31. März bis zum 13. April dauern sollen, am 16. k. Mts. das Budget vorlegen werde. Das Haus trat darauf in die Berathung eines von Mr. Isaac Butt eingebrachten Zusatzantrages zu der auf die Thronrede erlassenen Adresse ein, welcher unter Hinweis darauf, daß die Unzufriedenheit Irlands wesentlich durch das dortige Regierungs⸗ system veranlaßt werde, die Abstellung der Klagen Irlands dem Hause zur Berücksichtigung empfiehlt. Nachdem sich mehrere Redner, namentlich Gladstone und der Staatssekretär für Irland, Sir Michael Hicks Beach, gegen die Annahme des Antrages ausge⸗ sprochen hatten, wurde derselbe mit 314 gegen 50 Stimmen ab⸗ be Von der Regierung wurde dann noch eine Vorlage,
etreffend die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfd. FeFeichean Veranlassung der Huugersnoth in Bengalen ein⸗ gebracht.
Im Oberhause machte der Staatssekretär für Indien, Marquis von Salisbury, die Anzeige, daß die Regie⸗ rung die Aufnahme einer Anleihe von 10 Millionen Pfund
gterl., wovon 3 Millionen sofort erforderlich seien, zur Be⸗ seitigung der Hungersnoth in Bengalen beantragen werde.