BI111“
Militärischer Seits. wurde der Festtag in herkömmlicher Weise ec. bei der Reveille wurde von der Kuppel der Schloßkapelle von dem Musik⸗Corps eines hiesigen Garde⸗Kaval⸗ lerie⸗Regiments ein Choral geblasen. Um 10 Uhr begann der Gottesdienst in der Garnisonkirche und in der katholischen St. Michaels⸗ kirche, bei welchem die Truppentheile der gesammten durch Deputationen vertreten waren. Um 12 Uhr fand an 8 Königswache für die Generalität und das Offizier⸗Corps die e⸗ Ausgabe statt. Zu derselben Zeit wurden auf dem Königsp ab 101 Kanonenschüsse gelöst, wozu die Geschütze vom Garde⸗Feld⸗
tillerie⸗ Regiment kommandirt waren. 8 dehas e dge der Erkrankung des Reichskanzlers Fürsten von
is war das diplomatische Corps bei dem Oberst⸗Kämmerer Redern 8. einem Festmahle versammelt, während der Staats⸗Sekretär des Auswärtigen Amtes, Staats⸗Minister von Bülow, die Beamten des Auswärtigen Amtes eingeladen hatte. Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, gab den Mitgliedern des Bundesraths und den Räthen des Reichskanzler⸗Amtes, der Vice⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, den vortragenden Räthen des Staats⸗ und des Finanz⸗Ministeriums und die übrigen Ministerg den vortragenden Räthen ihrer Ressorts Festdiners. l 88 Die Mitglieder des Deutschen Reichstages hatten sich in der Kaisergallerie, die Präsidenten und Räthe des Kammergerichts und die Mitglieder der Ober⸗Staatsanwaltschaft im Hotel Royal und die städtischen Behörden im Rathhause zu Festmahlen ver⸗ einigt. Hh.rssE. . Die Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität beging den Allerhöchsten dea as Mittags 12 Uhr in der großen Aula in feierlicher Weise, während die Königlichen Akademien der Wissenschaften und der Künste, die erstere bereits vorgestern, zur Feier des Tages öffentliche Sitzungen hielten. — Auch in den Gymnasien, Realschulen und den übrigen Lehranstalten wurden bereits am Sonnabend feierliche Akte abgehalten. In den Königlichen Theatern fanden Festvorstellungen statt, welche durch Prologe und die Klänge der Jubelouvertüre eingeleitet wurden. Auch die Vorstellungen in sämmtlichen
übrigen Theatern der Residenz wurden durch festliche Worte er⸗ böffnah 8 zum Theil Aufführungen von Stücken patrio⸗ ihalts folgte.
e ezus 5 allgemeinen Feier bildete Abends eine um⸗ fangreiche Illumination, als deren Glanzpunkte namentlich die
2.
Linden und deren nächste Umgebung hervortraten. ebs 8
1 Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Ol⸗ denburg traf gestern früh mit Gefolge, den Oberst⸗Lieutenants und Flügeladjutanten Zedelius und von Heimburg und Premier⸗ Lieutenant von Adelebsen hier ein und nahm Wohnung im
Hotel Royal. — Se. Durchlaucht der Fürst Reuß j. L. ist heute früh nach Gera zurückgekehrt.
— In der heute unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Dr. Delbrück abgehaltenen 20. Plenarsitzung des Bundesraths wurde über die Behandlung der Vereinsthaler österreichischen Gepräges berathen.
— Der Ausschuß des Bundesraths und die vereinigten Ausschüsse für “ und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Im ferneren Verlaufe der Sitzung am 21. d. M. setzte
der Deutsche Reichstag die zweite Berathung des Preßgesetzes fort. §. 20 desselben lautet: “ Die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Straf⸗ prozesses dürfen durch die Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis dieselben in öffentlicher Verhandlung kund gegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat.
Der Abg. Graf zu Eulenburg beantragte, die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen, welche zu Anfang des §. 20 fon enden 55 enthielt: L 8 8
Die Namen der Geschworenen und 8 dürfen in Zeitungen nur bei der Mittheilung über die Zusammensetzung des Gerichts ge⸗ nannt werden.
Gegen diesen letzten Antrag sprachen sich die Abgg. Dr. Marquardsen, Herz, Dr. Schwarze, Dr. Reichensperger und Dr. Banks aus, für denselben der Kommissarius des Bundesraths, Land⸗ rath von Brauchitsch. — In der Abstimmung wurde der Vor⸗ schlag der Kommission angenommen. .
Gleichzeitig zur Diskussion gestellt wurden die §§. 21 und 22:
§. 21. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten werden bestraft: -
1) Zuwiderhandlungen gegen die in den §§. 17 (Verbot gewisser ausländischer FPtio gen, 18 (Plakate), 19 (Aufforderung zur Auf⸗ bringung von Geldstrafen) und 20 (Veröffentlichung von Anklage⸗ schriften) enthaltenen Verbote. —
2) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §8. 6. 7 (Name des Druckers, Verlegers und Redacteurs) und 9 (Dualifika⸗ tion des Redacteurs), . durch falsche Angaben mit Kenntniß der
ichtigkeit begangen werden. Sg Straße difft den Verleger einer periodischen Druckschrift auch dann, wenn er wisgentlich geschehen läßt, daß auf derselben eine ien als vöpememaric her Redacteur benannt wird, welche an der
ion nicht betheiligt ist. .
8 1 Mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft werden bestraft: b 1“
1— s Zepsberhangamgen gegen die §§. 6, 7, 9, die nicht durch §. 21. Ziffer 2 getroffen sind; 2 2) eechl tesin agen gegen die §§. 8, 10 und 15 (Pflicht⸗ exemplare); 1 5
3) Zuwiderhandlungen gegen die §§. 11 (Aufnahme amtlicher Bekanntmachungen) und 12 (Berichtigung falscher Angaben).
In den Fällen der Ziffer 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein, und hat das Strafurtheil zugleich die Aufnahme des eingesandten Artikels in die nächstfolgende Nummer anzuordnen. b
Hierzu lagen zahlreiche Aenderungsanträge vor; es wurde aber auf Antrag des Abg. Wölfel nur Alinea 4 des §. 21. folgendermaßen geändert: 1 1
Dieselbe Strafe trifft den Verleger einer periodischen Druckschrift,
wenn er wissentlich geschehen läßt, daß auf derselben eine Person fälschlich als Redacteur genannt wird. 1
An der Diskussion betheiligten sich die Abgg. Baron von Minnigerode, Struckmann, Wölfel, Abeken, Hullmann und Dr. Dr. Marquardsen und der Kommissarius des Bundesraths, Land⸗
rath von Brauchitsch, der sich besonders gegen den Antrag des Abg. Abeken aussprach, daß der Redacteur die Aufnahme einer Berichtigung verweigern könnte, wenn er die Richtigkeit seiner Behauptungen beweisen könnte.
Die Diskussion wandte sich dann dem von der Kommission
geee ensn §. 20 der Regierungsvorlage zu:
dar tellt wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu 2 Jahren benctent Sind mildernde Umstände vorhanden o tritt Geldstrafe
bis zu 600 Mark ein. äö— 82 Wer die im §. 166 des Strafgesetzbuches für das 53s Reich vorgesehenen Handlungen mittelst der Presse verübt, wird mit Ge⸗ fängniß nicht unter drei Monaten und bis zu vier Jahren bestraft. Diesen Paragraphen befürwortete der Kommissarius des Bundesrathes Landrath v. Brauchitsch, gegen denselben sprachen die Abgg. v. Kardorff und Traeger. Der Paragraph wurde daratf mit allen gegen Eine Stimme abgelehnt.
Die §§. 23 und 25 wurden in der Diskussionk zusammen⸗ efaßt: gef 8 23. Die Verantwortlichkeit für Handlungen, deren Strafbar⸗ keit durch den Inhalt einer Druckschrift begründet wird, bestimmt sich nach den bestehenden allgemeinen Strafgesetzen. Ist die Druckschrift eine periodische, so ist der verantwortliche Redacteur mit der Strafe des Thäters zu belegen, wenn nicht durch besondere Umstände die Annahme seiner Thäterschaft ausgeschlossen wird. 8 3
§. 25. Begründet der Inhalt einer Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so sind der verantwortliche Redacteur, der Verleger, der Drucker, derjenige, welcher die Druckschrift gewerbsmäßig vertrieben oder sonst öffentlich verbreitet hat (Verbreiter), soweit sie nicht nach §. 23 als Thäter oder Theilnehmer zu bestrafen sind, mit Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit Haft oder mit Festungs⸗ haft oder Gefängniß bis zu einem Jahre zu belegen, wenn nicht durch besondere Umstände die Annahme der Vernachlässigung der pflichtmäßigen Sorgfalt ausgeschlossen wird. Die Bestrafung bleibt jedoch für jede der benannten Personen ausgeschlossen, wenn sie als den Verfasser oder den Einsender, mit dessen Einwilligung die Veröffentlichung geschehen ist, oder wenn es sich um eine nicht perio⸗ dische Druckschrift handelt, als den Herausgeber derselben, oder als einen der in obiger Reihenfolge vor ihr Benannten eine Person bis zur Verkündigung des ersten Urtheils nachweist, welche in dem Bereich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaats sich befindet, oder falls sie verstorben ist, sich zur Zeit der Veröffentlichung be⸗
den hat. — 88 Von den hierzu vorliegenden zahlreichen Amendements wurde
nur das des Abg. Dr. Banks angenommen, im §. 23 und 25 die gesperrten Worte „durch besondere Umstände“ abzuändern in „den vorliegenden Umständen nach“. An der Diskussion bethei⸗ ligten sich die Abgg. Dr. Schwarze, Struckmann und Dr. Banks. §. 24. Der Redacteur, Verleger und Drucker sind berechtigt, das Zeugniß über die Person des Verfassers, Herausgebers und Einsenders zu verweigern. W“
Gegen diesen Paragraphen sprach der Kommissarius des Bundesraths, Landrath von Brauchitsch; derselbe wurde aber nach einer kurzen Debatte angenommen.
ch Hneraf vertagte sich das Haus gegen 5 ½ Uhr bis heut 11 Uhr.
— In der heutigen (22.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher 8 Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗ Minister Delbrück, und andere Bundesbevollmächtigte beiwohnten, wurde zunächst das Gesetz, betreffend die Erwerbung eines Grundstückes behufs Erbauung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien in dritter Lesung definitiv genehmigt. 1 fhrne das Haus die zweite Berathung des Preß⸗ gesetzes fort. §. 26: 1 Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Vergehen, wel he durch Druckschriften ftrafbaren Inhalts begangen werden, sowie der⸗ jenigen sonstigen Vergehen, welche in diesem Gesetze mit Strafe be⸗ droht sind, 1 in sechs Monaten,
ne De ezangenommen. “ der ven⸗ her Beschlagnahme handelt, war bei Schluß dee Bluttes noch nicht zur Abstimmung gelangt. An der sehr lebhaften Debatte über denselben betheiligten sich außer dem Kommissarius des Bundesraths, Landrath von Brauchitsch, die Abgg. Dr. Marquardsen, Herz, von Puttkamer (Lyck), Dr. von Treitschke, Sonnemann, und von Mallinckrodt, der beim Schlusse des Blattes das Wort noch hatte.
— Rücksichtlich der Kompetenz der Kreisausschüsse zur Entscheidung von Beschwerden gegen Ver⸗ fügungen der städtischen Polizeiverwalter hatte eine Bezirksregierung die Ansicht ausgesprochen, daß der letzte Absatz des §. 79 der Kreisordnung (welcher mit §. 80 in logischem Zusammenhange steht), indem er den städtischen Polizeiverwaltern eine gleiche Exekutivstrafgewalt, wie den Amtsvorstehern beilegt, beziehungsweise den Kreisausschuß als die Berufungsinstanz für der⸗ gleichen Strafanordnungen hinstellt, nur die in §. 135 sub I. bis VI. erwähnten besonderen Fälle von polizeilichen Anordnun⸗ gen im Auge gehabt haben könne. Der Minister des Innern hat sich mit dieser Auffassung nicht einverstanden erklärt und seine Ansicht wie folgt begründet.
Weder der §. 79, noch der §. 80 der Kreisordnung ver⸗ weist auf den späteren, in einem anderen Abschnitte enthal⸗ tenen §. 135, während sonst in dem Gesetze die zur Erläu⸗ terung früherer Paragraphen dienenden Bezugnahmen auf spätere Paragraphen nicht fehlen, wie beispielsweise die Allegate in den §§. 60 und 65 beweisen. Aber abgesehen hiervon ent⸗ spricht die Auslegung der Bezirksregierung weder dem Wort⸗ laute, noch dem Sinne derselben.
Der Absatz 1 des §. 79 giebt dem Landrathe, dem Amts⸗ und dem Ortsvorsteher die Befugniß, in Ausübung ihrer Polizeigewalt die durch ihre gesetzlichen Befugnisse gerecht⸗ fertigten Anordnungen durch Anwendung der gesetzlichen Zwangs⸗ mittel durchzusetzen. Die folgenden Absätze des Paragraphen ent⸗ halten nähere Vorschriften über die von den genannten Beamten an⸗ zuwendenden Zwangsmittel, und der letzte Absatz legt den Polizeiver⸗ waltern in den zu Landkreisen gehörigen Städten gleiche Befugnisse bei, wie den Amtsvorstehern. Wenn es hiernach nicht zweifelhaft erscheint, daß der §. 79 die Befugniß der Amtsvorsteher zur An⸗ wendung der gesetzlichen Zwangsmittel in allen zu ihrer Kom⸗ petenz gehörigen polizeilichen Angelegenheiten (§. 59 Nr. 1) geregelt hat, so ist durch den Schlußsatz des §. 79 in gleicher Weise auch die Befugniß der städtischen Polizeiverwalter geregelt. Es würde auch an jedem legislativen Grunde gefehlt haben, die Exekutivgewalt der städtischen Polizeiverwalter nur für die im §. 135 aufgeführten und nicht 5 auch für die übrigen zu ihrer Kompetenz gehörigen polizeilichen Angelegenheiten zu ordnen.
Ist dies aber der Fall, so erstreckt sich nach §. 80 Absatz 1 und 2 auch die Kompetenz des Kreisausschusses zur Entscheidung von Beschwerden über exekutivische Anordnungen und Straffest⸗ setzungen städtischer Polizeiverwalter nicht nur auf vissönigen dieser Erlasse, welche in den im §. 135 aufgeführten polizeilichen Angelegenheiten ergangen sind, sondern auf alle, der städtischen Polizeiverwaltern im Landkreise kraft ihrer polizei⸗ lichen Befugnisse getroffenen exekutivischen Anordnungen und Straffestsetzungen überhaupt. Der Absatz 3 des
. 80 enthält sogar noch eine Erweiterung der Kompetenz des reisausschusses, indem er den letzteren auch zur Entscheidun darüber beruft, ob im Sinne des §. 6 des Gesetzes vom 11. Ma
von den
§. 79 sein oder nicht — als gesetzwidrig oder unzulässig auf⸗
en ist. . zuhcha st. hiernach dem Kreisausschusse die Befugniß zusteht, über Beschwerden Einzelner gegen Verfügungen städtischer Poli⸗ zeiverwalter zu entscheiden — sie mögen die im §. 135 besonders aufgeführten oder andere polizeiliche Angelegenheiten betreffen — so ist doch im Uebrigen das bisherige Aufsichtsrecht der Bezirks⸗ Regierung über die städtischen Polizeiverwaltungen bestehen ge⸗ blieben und derselben dadurch die im allgemeinen staatlichen In⸗ teresse erforderliche Einwirkung auf die polizeilichen Angelegen⸗ heiten der Städte in ausreichendem Maße gewahrt. Etwaige Differenzen, welche mit dem einen oder anderen Kreisausschusse bei der Ausübung dieses Aufstchtsrechts von Seiten der Re⸗ gierung entstehen möchten, werden durch die Vermittelung des Verwaltungsgerichts, in welchem der Präsident der Regierung jeder Zeit den Vorsitz übernehmen kann, unschwer ihre Aus⸗ gleichung finden.
— Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom gestrigen Tage ist denhn worden, daß die Offiziere des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, des Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 2, des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth, des 4. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin und des Garde⸗Schützen⸗Bataillons auf den Aermelpatten des Waffenrocks Stickereien zu tragen haben.
— Das Kaiserlich russische Gefolge, welches Ihre Kaiserliche Hoheit die “ b Edinburgh nach London geleitete, be⸗ stehend aus der Kaiserlichen Ober⸗Hofmeisterin Fürstin Wia⸗ semsky, Ober⸗Stallmeister Fürst Wladimir Bariatinsky und General von Ozerow, ist gestern Morgen von dort hier eingetroffen und Abends nach St. Petersburg weitergereist.
— S. M. S. „Arcona“ ist am 15. d. Mts. in Mel⸗ bourne angekommnen. An Bord ist Alles wohl.
Bayern. München, 21. März. Wie die „Allg. Ztg.“ ——** hat Se. Majestät der König an den König Victor Emanuel anläßlich dessen 25 jährigen Regierungsjubiläums ein herzliches Glückwunschschreiben gerichtet und ist der bayerische Gesandte am italienischen Hofe, Frhr. v. Bibra, be⸗ auftragt worden, dasselbe am Jubiläumstage, 23. März, im Quirinal dem König zu überreichen.
essen. Darmstadt, 20. März. Am 24. d. M. wird
der EEö“ der Zweiten Kammer, welcher seit dem Tode des Abg. Metz keine Sitzung gehalten, unter dem Vorsitze des Vice⸗Präsidenten der Kammer, Abg. Georg, wieder zusammentreten, um eine Reihe von Sitzungen abzuhalten. Als erster Gegenstand der Berathung ist das Nachtrags⸗Budget be⸗ zeichnet. 1
Braunschweig. Braunschweig, 20. März. (Mgdb. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung fand die Schlußberathung über den Entwurf einer revidirten Feuerordnung statt. Auf Antrag des Staats⸗Ministeriums wurden die §§. 30 und 31 als §§. 2 und 3 wiederhergestellt. In denselben handelt es sich um die Ernennung eines Brand⸗ direktors für jeden Kreis auf 3 Jahre durch die Kreisversamm⸗ lungen, sowie um Veranstaltung von Versammlungen Seitens der Branddirektoren, um gemeinsame, das Feuerlöschwesen be⸗ treffende Angelegenheiten zu berathen. Die Paragraphen wurden bei namentlicher Abstimmung mit 22 gegen 18 Stimmen und mit ihnen das ganze Gesetz angenommen. — Zu der Gesetzes⸗ vorlage über den bäuerlichen Grundbesitz ward ebenfalls im Ganzen die Zustimmung ertheilt. 2
In der heutigen Sitzung erstattete die betreffende Kommission Bericht über die Proposition betreffs des Vertrags zwischen dem Herzoge und der Stadt Genf. Sodann fand die Schluß⸗ berathung über den Entwurf, betreffend die Einrechnung der Woh⸗ nungsgeldzuschüsse in die Pension der Beamten, statt. Auch wurde der Vorschlag der Kommission in Bezug auf den Antrag. es möchten die Wohnungsgeldzuschüsse auch in die Wittwen⸗ pensionen eingerechnet werden, angenommen. Danach ist die Re⸗ gierung ersucht worden, die Angelegenheit in Erwägung zu ziehen. Zum Schluß kam das Projekt, vom Harze Wasser her⸗ beizuschaffen, zur Sprache.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 21. März. Das heute ausgegebene 12. Landesgesetzsamm⸗ lungsstuͤck enthält: Höchste Verordnung, die Gleichberechtigung der Realschule zu Arnstadt mit der zu Sondershausen zur Ab⸗ haltung von Maturitäts⸗Prüfungen und zur Ausstellung von Zeugnissen der Reife betreffend — vom 10. März 1874. 8
Lauenburg. Ratzeburg, 21. März. Am 26. d. M. findet eine Sitzung der Ritter⸗ und Landschaft statt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. März. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile die Ernennung des Grafen Franz Zichy zum Botschafter in Konstantinopel, ferner die Ernennung des bisherigen Minister⸗ Residenten in China, Freiherrn von Calice, zum diplomatischen Agenten und General⸗Konsul in Bukarest. Der ehemalige Ge⸗ neral⸗Direktor der Wiener Weltausstellung, Freiherr von Schwarz, ist zum Gesandten in den Vereinigten Staaten, und der bishe⸗ rige Stellvertreter des General⸗Konsuls in London, Ministerial⸗ Rath Ritter von Schäffer, zum Minister⸗Residenten für China und Japan ernannt worden. en nimmt provisorisch der bisherige diplomatische Agent und Gene ral⸗Konsul Schreiner,
— Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 18. März 1874, betreffend die Steuerfreijahre für Neu⸗, Um und Zubauten. 8
— Das Abgeordnetenhaus setzte gestern die Budget⸗ debatte fort und erledigte die Budgets des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für die Landesvertheidigung, sowie mehrere Titel des Kultus⸗ und Unterrichtsbudgets.
— 23. März. (W. T. B.) Die „Montagsrevue“ melde die Kommission des Herrenhauses für die konfessionellen Vorlagen habe die Gesetzvorlage über die äußeren Rechte der katholischen Kirche mit geringen Modifikationen in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. Zum Berichterstatter der Kommission sei Hasner bestellt. Die Verhandlung über diese Gesetzvorlage im Herrenhause finde möglicherweise bereits am Donnerstag statt. 1
Zara, 21. März. Der Bischof von Lesina, Georg Dubo kovich, ist heute in Folge eines Schlaganfalles gestorben.
Pesth, 21. März. Die in das Kabinet neu eingetretenen Mitglieder sind heute vereidigt worden. 8
— (Wien. Z.) Das neue Ministerium wird sich Montag Vormittags um 10 Uhr dem Unterhause, um 11 Uhr dem Ober⸗ hause und Montag Abends dem Deak⸗Klub vorstellen. Im
er mittelst der Presse den Ungehorsam gegen das Gesetz oder die Verletzung von Gesetzen als etwas Erlaubtes oder Verdienstliches A““ A“
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1842 eine polizeiliche Verfügung — dieselbe mag eine auf po⸗ lizeiliche Zwangsvollstreckung gerichtete Verfügung im S es
gestrigen N nisterrathe Vorschlag angeregt, den B
Den Posten des Letzteren 9883 —
richt des Neuner⸗Auss chusses
neuen Ministerium zuzustellen äußern könne. Osterferien nur noch
— „Naplôé“ rechnet auf Delegationssession. Für lative blieben dann die zweite
Ende Juni würde der Reichstag bis Neunerausschuß wird seinen Bericht dieser
zwanziger⸗Ausschusse vorlegen, diesen Bericht ohne jede merito breiten werde.
— Ghyezy erschien heute in der Club⸗Konferenz der um der Partei für ihre Unterstützung zu danken, er wolle auf die künftige Haltung der Partei keine im Namen
Mittelpartei, und erklärte, seiner Person gegenüber mahidy versicherte ihm auch künftighin ihre
die Mittelpartei möge ihre
gegenüber eine freundliche aecceptirte diesen Antrag.
meldete ihren Austritt an. Partei mit der Fraktion
aufrecht erhalten und weiter erscheinen lassen.
— Der „GPesther Lloyd“ erklärt
nach die ungarische Regierung
Anstalt wegen Begebung der zweiten 76 Millionen der unga⸗ rischen Goldanleihe angefragt Das Blatt fügt hinzu, es handle auf Wiener Zeitungsnachrichten
Begebung der Anleihe in den
gen Häusern in dieser Beziehung nach Wien und Pesth gerichtet
worden seien. Niederlande.
Atchin zur Berathung. Der
van de Putte, erklärte in Beantwortung derselben,
ei in der Lage,
werden, hätten.
tehenden Verträge genügten n zugleich noch wurde darauf die Weiterb stimmte Zeit vertagt.
Großbritannien und Die Königin wird nicht diefe dern erst am nächsten Dienstag 8 — Der Herzog und di
porationen von London,
englischen Presbyterianer⸗Geistlichen, Verheirathung Glückwunsch⸗Adressen
geben sich die Hohen Königin nach Windsor.
8 8
hatte Colonel Taylor, der neue
caster, um seinen Sitz für die Grafschaft
gen, in der Person des Herrn „Home Rule,“ einen Gegenkand
Abstimmung schlug er ihn aber mit einer Majorität von 961
(W. T. B.) General Wolseley und sein Portsmouth eingetroffen und werden im Tages hierselbst erwartet.
— Das Unterhaus genehmigte eine vom Schatzkanzler betreffend die Gewährung eines Supple⸗ mentarkredits im Gesammtbetrage von 900,000 Pfd. Sterl. zur
Stimmen.
— 21. März. Generalstab sind in Laufe des heutigen
eingebrachte Vorlage,
Bestreitung von Ausgaben, die laßt sind. 800,000 Pfd. Sterl. das laufende Jahr in Anspruch
— 22. März. (W. T. B.)
einer Deputation abgelehnt, welche seine Verwendung zu Gunsten der gefangen gehaltenen Fenier nachsuchen wollte.
(W. T. B.) Wolseley ist gestern von der Königin empfangen worden.
Paris, 21. März.
23. März.
Frankreich. veröffentlicht das Gesetz,
die Einführung neuer St
— Die Kommission für die Prüfung des Gesetzes über die
Verlängerung der Vollm hielt vorgestern eine Sitzung
Broglie gestern zu vernehmen. lich gegen den Entwurf. sitzung vom 18. d. M. kann es daß die Kammer die Beschlüsse
den Regierungsantrag sind, umstoßen wird.
für den Buchhandel hielt am Die allgemeine Diskussion wurde
— Der für den 1. April nison von für die neue 24er Kanone
adoptirt. wird mit Eifer betrieben.
Granaten bestellt; erfolgen. Die Granaten selbst
des Departements der Eure gegossen; sie werden aber in den
Militärwerkstätten fertig gestellt. „Versailles, 21. März. Sitzung der Nationalversam
— ohne vorgehende Diskussion im Plenum des Einundzwanziger⸗Ausschusses dem Abgeordneten⸗ hause mit dem Antrage vorlegen zu lassen, das Operat dem „ damit sich dasselbe über die zu treffenden Regierungsmaßregeln und vorzulegenden Gesetzentwürfe In diesem Falle die Delegationswahlen vornehmen und sich bis ungefähr 20. April vertagen.
Sympathien bewahren. sich Ghyczy entfernt hatte, wurde der Beschlußantrag diskutirt, Sonderstellung im Reichstage aufrecht erhalten, Ghyczy auf's Wärmste unterstützen und dem Ministerium Haltung beobachten. Die Minorität, welche heftig opponirte, Die Fusion der Achtundvierziger⸗ Po Moesary stößt auf Schwierigkeiten. Die Gegner des Fusionsprojektes, Csanady und Iranyi, wollen mit 12 Parteigenossen selbständig die Achtundvierziger Partei „Magyar Ujsag“ als Partei⸗Organ
Haag, 21. ung der Zweiten
1 alle finanziellen Erfordernisse des Krieges be⸗ streiten zu können, es seien noch 28 Millionen disponibel von den für 1874 bewilligten Beträgen. bis die Niederlande ein befriedigendes Resultat erzielt Die Absichten der Regierung seien darauf gerichtet, sich dauernd in Atchin festzusetzen und die kleineren Vasallenstaaten zu zwingen, die niederländische Oberhoheit anzuerkennen.
einige als geheim bezeichnete Aktenstücke vor, und eraͤthung der Interpellation auf unbe⸗
Irland.
empfingen gestern im Buckingham⸗Palast Deputationen der Kor⸗ Edinburgh und Dublin, sowie der
Neuvermählten zu einem Besuche der
—— Die durch die Bildung des neuen Ministeriums be⸗ dingten Neuwahlen sind nun vollendet. Zahl der neuen Minister ohne Opposition wiedergewählt wurde,
G betreffend die von der Nationalver⸗ sammlung genehmigte Erhöhung einzel ner Steuern und
Nach den Vorgängen in der Kammer⸗
Paris wird nicht eintreten. sind endgültig angenommen. Artilleriekomite hat auch einen neuen Zünder Die Fabrikation der Granaten Die Artillerie⸗Behörde hat bei ver⸗ schiedenen Gießereien in Paris 500,000 bronzene Schrauben für in zwei Monaten soll eine gleiche Bestellung
würde der Reichstag vor den
eine kurze Dauer der diesjährigen
meritorische Arbeiten der Legis⸗ Hälfte Mai und der ganze Juni. zum Herbste vertagt. Der Tage dem Einund⸗ und erwartet man, daß der letztere rische Diskussion dem Hause unter⸗
Pression ausüben. Do⸗ der Partei, dieselbe werde Nachdem
Die Majorität
die Wiener Meldung, wo⸗ bei der österreichischen Kredit⸗ haben soll, für unbegründet. sich nur um Anfragen, welche über die Nothwendigkeit der nächsten Monaten von auswärti⸗
März. (W. T. B.) In der Kammer gelangte die Inter⸗ rt betreffks des Krieges in Minister der Kolonien, Fransen die Regierung
Der Krieg müsse fortgesetzt
Die be⸗
icht mehr. — Der Minister legte
London, 20. März. Woche, wie man erwartet, son⸗ nach London kommen.
e Herzogin von Edinburgh
„ die ihnen anläßlich ihrer überreichten. Morgen be⸗
Während die größere Kanzler des Herzogthums Lan⸗ Dublin wiederzuerlan⸗ eines Anhängers des bekämpfen. Bei der
Parnell, idaten zu
durch den Aschantikrieg veran⸗ werden von diesem Betrage für genommen.
Disraeli hat den Empfang
Der General Sir Garnet
Das „Journal officiel“
euern.
achten der Gemeinderäthe und beschloß, den Herzog von Die Kommission ist bekannt⸗
aber keinem Zweifel unterliegen, der Kommission, falls sie gegen — Die Kommission 19. d. M. ebenfalls Sitzung. geschlossen. —
erwartete Wechsel in der Gar⸗ Die eisernen Lafetten Das für die Feldgeschütze für die Feldgeschütze
werden in den Eisengießereien
(W. T. B.) In der heutigen
8 5
Batbie den Bericht der Dreißiger⸗Kommission über das Wahl⸗ gesetz und General Chabaud⸗Latour seinen Bericht über die Be⸗ festigungsarbeiten um Paris vor. Oberst Chaper beantragte, den letzteren nicht drucken zu lassen und in geheimer Sitzung hierüber zu berathen. Der Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Herzog von Decazes, bekämpfte diesen Antrag, indem er ausführte, Niemand könne gegen die Maßregeln Einspruch er⸗ heben, welche das französische Volk für seine Vertheidigung träfe. Die Politik der Regierung sei eine durchaus friedliche, eine öffentliche Diskussion der Vorlage werde diesen friedlichen Charakter nur bestätigen. Der Antrag Chaper ward hierauf abgelehnt.
Bayonne, 22. März. (W. T. B.) Der Pfarrer Santa Cruz ist auf der französisch⸗spanischen Grenze Seitens der französischen Behörden verhaftet und hierher in Gewahrsam ge⸗ bracht worden.
Portugal. Lissabon, 21. März. Marine⸗Minister hat den Cortes das Budget für die Kolonien vorgelegt und dabei die Bewilligung von einer Million Frs. zum Ankauf und zum Bau von Kriegsschiffen, sowie überhaupt zur Retablirung der Flotte beantragt.
Italien. Rom, 18. März. Die Deputirtenkammer beendete gestern die Generaldiskussion über die Reform der Geschwornengerichte. Mehrere Abgeordnete begründeten Verbesserungsanträge, zogen sie aber nach den Gegenerklärungen der Kommissionsmitglieder und des Minister Siegelbewahrers wieder zurück. Darauf wurde die Generaldiskussion geschlossen und in die Berathung der einzelnen Artikel eingetreten. Zuvor ward jedoch der nachstehende Entwurf zur Adresse verlesen, welche die Deputirtenkammer dem König an seinem 25jäh⸗ rigen Regierungsjubiläum unterbreiten will:
„Sire! Es sind nun 25 Jahre, seit Ihre Majestät den Thron bestiegen haben, welchen Ihr erhabener Vater freiwillig verlassen hatte, nachdem er vergeblich den Tod auf dem Schlachtfelde gesucht hatte. Er ließ Ihnen als Erbschaft die Aufgabe, ein ehrenvoll’s Unglück wieder gut zu machen und große Geschicke zu erfüllen. Sie übernahmen diese Erbschaft mit dem festen Vorsatze, die von einem widrigen Schicksale diktirten Dekrete wieder zu tilgen. An jenem traurigen Tage gelobten Sie sich, das Königreich Italien herzustellen. Das war Ihr Gelübde am Tage von Novara, am 23. März 1849. Sie haben es gelöst. Im Verlaufe von wenigen Jahren haben Sie den Weg von einem Jahrhundert zurückgelegt. Es war ein rauher, von Schwierigkeiten und Gefahren durchkreuzter Weg. Aber unerschütterlichen Glaubens, festen Vorsatzes und unbeugsamen Willens, weder Verlockungen noch Gegenvorstellungen nachgebend, im Vertrauen auf die Gerechtigkeit der Sache und auf die Kraft liberaler Institutionen und voll Liebe zum Volke haben Sie alle Schwierig⸗ keiten besiegt, allen Gefahren getrotzt und glücklich bestanden. Sie haben das Ziel erreicht. Italien ist heute frei und einig und nimmt den ihm gebührenden Platz unter den civilisirten Völkern ein. In⸗ dem Sie die glorreichsten Ueberlieferungen der Vergangenheit mit den edelsten Bestrebungen der Gegenwart verbanden, haben Sie das größte civilisatorische Werk der Neuzeit vollbracht, haben Sie aus Italien eine Nation und aus dieser Nation ein Beispiel der Freiheit und eine Bürgschaft des Friedens gemacht. Indem Sie den Italienern ihre sh zurückeroberten, verdienten Sie sich den Beifall und den
ank der Menschheit und retteten sowohl die Religion wie die Civili⸗ sation aus großem Unglück.
„Sire, an diesem für Sie, Italien so glücklichen Tage periode von 25 Jahren ab. Bei solcher Goöße der Erinnerungen er⸗ hebt sich das Gefühl der Dankbarkeit gegen Ew. Majestät höher und lebendiger. Die gauze Nation empfindet es. Die Deputirtenkammer bittet Ew. Majestät, den respekt⸗ und liebevollen Ausdruck desselben gnädig entgegennehmen zu wollen. Ja, Sire, Italien dankt Ihnen, Europa bewundert Sie, die Geschichte wird Ihren Namen preisen.
Die Adresse wurde einstimmig angenommen. — Fr. Min⸗ ghetti legte hierauf der Kammer den Rechnungsabschluß der Staatskasse am Ende des Jahres 1873, das rektifizirte Budget des Jahres 1874 und den Voranschlag für das Jahr 1875 vor, indem er einige erläuternde Bemerkungen daran knüpfte. Das Deftzit des Jahres 1873 schließe mit 133 Millio⸗ nen, 35 weniger als man erwartet hätte, ab. Die Einnahmen des Jahres 1873 haben den Voranschlag um 30 Millionen über⸗ troffen, und das rektifizirte Bndget des Jahres 1874 weise ein um 10 Millionen günstigeres Resultat auf, als im Voranschlage berechnet gewesen war. Das Defizit von 1874 werde nicht über 128 Millionen betragen, und wenn nicht unberechenbare Un⸗ glücksfälle einträten, brauche der Staat weder neues Papier⸗ geld auszugeben noch Anleihen zu machen, wie man schon seit einer Reihe von Monaten böswilliger Weise zu verbreiten suche. Für das Jahr 1875 sei ein Defizit von nur 79 Mill. in Aussicht; er gehe jedoch bei dieser Berechnung von der Vor⸗ aussetzung aus, daß Italien Frieden im Innern behalte und keinen Krieg mit dem Auslande bekomme, daß die Steuern regelmäßig (wie in den letzten Jahren) einkommen und keine unnöthige Ausgaben gemacht werden, und daß die Ernte gut ausfalle.D Weiter theilte der Minister⸗Präsident mit, daß er der Kammer nächstens einen Entwurf zum Ankauf der römischen Eisenbahnen durch den Staat vorlegen werde, daß aber die Verhandlungen zur Ueberlassung derselben an eine andere Gesellschaft noch zu keinem Resultate geführt hätten. Zum Schluß erklärte er, daß er ohne die Genehmigung der von ihm vorgeschlagenen Finanz⸗ maßregeln nicht an der Spitze der Regierung bleiben könne. Darnach ward die Sitzung geschlossen.
— Nach der vom Finanz⸗Minister veröffentlichten Ueber⸗ sicht der im Februar verkauften Kirchengüter, wurden in diesem Monate 1076 Stück für 2,928,196 L. 34. verkauft und im Januar 815 Stück für 2,151,645 L., und vom 26. Oktober 1867 bis Ende Februar 1874 alles in Allem 96,567 Stück fü
452,737,738 L. 96.
„— 22. März. (W. T. B.) Der König wird aus Veranlassung seines morgigen 25jährigen Regierungs⸗ Jubiläums bereits heute das diplomatische Corps empfangen und die eingetroffenen eigenhändigen Beglückwünschungsschreiben des Deutschen Kaisers, der Kaiser von Rußland und Oesterreich, der Königin von England, des Präsidenten Mac Mahon, sowie ein Gratulations⸗Telegramm des Präsidenten Grant ent⸗ gegennehmen. — Zahlreiche Deputationen sind bereits hier eingetroffen,
Wum dem Könige ihre Gluͤckwünsche zu der Feier darzubringen. .
Griechenland. Athen, 22. März. (W. T. B.) Fünf englische Fregatten sind in dem Piräeus eingetroffen.
Türkei. (W. T. B.) Wie aus Paris, 21. März, Abends, gemeldet wird, hat die türkische Regierung dem Vernehmen nach mit denjenigen Häusern, mit welchen sie die Anleihe von 1873 kontrahirte, einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem sie von dieser Anleihe 200,000 Obligationen, welche von jenen Häusern fest übernommen waren, aber noch nicht placirt sind, gegen Zah⸗ lung von 297 ½ Fres. pro Obligation zurückkauft; die Kaufs⸗ summe ist innerhalb 6 Monaten zahlbar. Die betreffenden Bank⸗
(W. T. B.) Der
für Ihre erhabene Dynastie und für schließt sich eine denkwürdige Geschichts⸗
mlung legte der Berichterstatter
das interimistische Finanzgesetz vorgeschlagen
Option bezüglich der von der Anleihe übrig gebliebenen 800,000 Obligationen und auf das ihnen zustehende Recht, der Pforte die Kontrahirung einer neuen Anleihe vor dem Februar 1875 zu untersagen. Die Pforte beabsichtigt, sich mittelst des Gesammt⸗ restes der Obligationen aus der Anleihe von 1873 die nöthigen Fonds zu beschaffen, um die im April fälligen Coupons zu be⸗ zahlen und andere Bedürfnisse zu bestreiten.
Rumänien. Bukarest, 21. März. (W. T. B.) Aus dem Senat ist in Gemäßheit der Bestimmungen des Art. 78 der rumänischen Verfassung, nachdem die vierjährige Legislatur⸗ periode abgelaufen ist, die eine Hälfte der Senatoren durch das Loos ausgeschieden. Die diesjährige verlängerte Session des Senats wird jedoch durch die bisherigen Mitglieder zu Ende ge⸗ führt werden.
— 22. März. (W. T. B.) Vom Finanz⸗Minister sind der D eputirtenkammer F vnef, betreffend die Auf⸗ nahme einer Anleihe von 27 Millionen Franken und betreffend die Einführung des Salzmonopols vorgelegt worden.
— 23. März. (W. T. B.) Das gestrige Geburtsfest des Deutschen Kaisers wurde von den hier lebenden deut⸗ schen Staatsangehörigen durch einen feierlichen Gottesdienst in der evangelischen Kirche und hierauf durch ein Banket festlich begangen. Der deutsche General⸗Konsul v. Pfuel führte bei dem letzteren den Vorsitz; der Toast auf den Kaiser wurde mit dem größten Enthusiasmus aufgenommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. Die Bucharasche Gesandtschaft ist gestern von Petersburg abgereist, nachdem sie sich am 18. bei dem General⸗Gouverneur von Turkestan verabschiedet hatte.
„—— Die Frage von der Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung des Reiches in Betreff der mit der Leistung der Militärpflicht nach dem neuen System verbundenen Rechte und Pflichten soll, der „St. Pet. Ztg.“ zufolge, noch vor dem Beginn der nächsten Rekrutirung zum Austrag gebracht werden, da die Resultate der Arbeiten der Militärpflicht⸗Kommission be⸗ reits dem Reichsrath zur Prüfung zugegangen sind.
„— Gegenwärtig sind, wie die „N. Z.) berichtet, die Chefs sämmtlicher Kavallerie⸗Divisionen in Petersburg versammelt, um an den Arbeiten eines besonderen Komites theilzunehmen, dessen Aufgabe es ist, Abänderungen im gegenwärtigen Ka⸗
vallerie⸗Reglement nach Preußischem Muster in Erwägung zu ziehen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. März.
Ein Antrag, betreffend die Einführung der schwedischen Sprache als Gegenstand der mündlichen Prüfung beim Abgange von der Gelehrtenschule ist von dem dazu eingesetzten Ausschusse ver⸗ worfen, aber gestern von der Zweiten Kammer nach einer langen Diskussion ohne Abstimmung angenommen worden. Christiania, 18. März. Das Storthing hat heute ohne Debatte das gemeinschaftliche schwedisch⸗norwegische Handels⸗ und Seefahrtsgesetz (Mellemrigsloven) ange⸗ nommen. — Das Konstitutions⸗Komite hat am Sonnabend sein Gutachten über die Staatsraths⸗Angelegenheit ab gegeben. Die Mehrzahl befürwortet die Durchführung der Re form ohne jede Verbindung mit den übrigen Bestimmungen, welche von der Regierung als Bedingungen für ihren Anschluß an demselben vorgeschlagen worden sind. Es läugnet nicht, daß die in Betreff der Löhnungszulagen eingebrachten Vorschläge unabhängig von der Staatsrathssache behandelt zu werden ver⸗ dienen, aber meint, daß jede Sache für sich in Erwägung gezogen werden müßte, und daß sie in keinerlei unauflöslichen Zusam⸗ menhang mit einander gebracht werden dürften.
Dänemark. Kopenhagen, 19. März. In der am gestrigen Tage zuerst abgehaltenen Folkethingssitzung wurde vom Finanz⸗Minister der Vorschlag zu einem interimistischen Finanzgesetz für 1874 — 75 eingebracht. Der Präsident theilte mit, daß dieser Vorschlag ihm in einem Schreiben vom Finanz⸗Minister, Dat. den 28. v. Mts., angemeldet worden sei. Er habe es jedoch für das Richtigste gehalten, die Behandlung des Finanzgesetzes im Folkething zu Ende führen zu lassen, bevor würde, und hatte sich davon überzeugt, daß durch diese Hinausschiebung keine be⸗ rechtigten Rücksichten bei Seite geschoben kwürden.
Der Gesetzvorschlag lautet folgendermaßen:
§. 1. Bis zur Emanirung des Finanzgesetzes für das Finanz⸗ jahr vom 1. April 1874 bis 31. März 1875, aber jedenfalls nicht über den 30. April d. J. hinaus wird die Regierung ermächtigt, vor⸗ läufig die nothwendigen laufenden Ausgaben nach den bisher geltenden Regeln zu besorgen, jedoch so, daß die Hauptsummen und besonderen Püfte⸗, welche im Vorschlage zum Finanzgesetz für das genannte Finanzjahr nicht überschritten werden, so wie auch die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben einzufordern. §. 2. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1874 in Kraft.
In der heutigen Sitzung des Folkethings wurde das Gesetz einstimmig nach einer kurzen Bemerkung des Abgeordneten Berg, daß der gestellte Termin für die Giltigkeit des int. Finanzgesetzes zu kurz sein dürfte, wenn das jetzt ans Lands⸗ thing nach beendigter dritten Behandlung im Folkething über⸗ gegangene Finanzgesetz wieder zum Folkething zurückkehren und dann noch einmal ans Landsthing überwiesen werden sollte, einstimmig zur zweiten Berathung überwiesen.
Amerika. Washington, 20. März. (A. A. C.) Der Senat hat die Armee⸗Etats im Betrage von 28,000,000 Dollars genehmigt. Zufolge dieser Etats wird die Effektivstärke der Vereinigten Staaten⸗Armee um 5000 Mann reduzirt. — Die Regierung hat den cubanischen Freibeuterdampfer „Edgar Stuart“ mit Beschlag belegt.“
New⸗VYork, 23. März. (W. T. B.) Nachrichten aus Mexiko melden, daß die religiöfe Bewegung sich weiter aus⸗ gedehns und auch in Puebla zu Exzessen geführt hat. Die dor⸗ tige protestantische Kirche wurde von einer Volksmenge angegriffen und der Geistliche gemißhandelt.
Buenos⸗Ayres, 14. Februar. Der Kontrakt für die Eisenbahn von Buenos Ayres nach Chili ist, der „A A. C.“* zufolge, vom Minister des Innern unterzeichne worden. Die Länge der Linie ist 840 Meilen und ihre Kosten sind auf 6 Millionen Pfd. Sterl. veranschlagt. — Die Cholera herrscht noch immer; es kommen täglich etwa vier Todesfälle vor.
Rio de Janeiro, 23. Februar. (A. A. C.) Die „Anglo Brasilian Times“ sagt, daß der Majestät des Civilgesetzes Genüge geschehen sei, indem das Ober⸗Tribunal mit nur einer Gegen⸗ stimme den Bischof von Olinda für schuldig fand und ihn m einer Majorität von 6 gegen 2 Stimmen zu dem mittleren Strafmaße von 4 Jahren Zwangsarbeit verurtheilte. — Die wahrscheinliche Erwählung des Generals Mitre z Präsidenten der Argentinischen Republik hat di
häuser verzichten auf jede Reklamation und auf alle Rechte der
Befürchtung, daß ein Krieg mit der Konföderation drohe,