gemäßigt. Die 1—8 auf einen friedlichen Ausgang vergrößert sich auch durch den Glauben, daß die argentinischen Rüstungen und Panzerschiffe nicht gegen Brasilien gerichtet sind, sondern nur den Zweck haben, Chili zur Regelung der pata⸗ gonischen Frage zu bewegen. Die Aussicht einer baldigen Kollision ist groß, falls nicht die gegenwärtige argentinische Mission nach Chili den Sturm beschwichtigt. Die brasilianische Regierung ergreift indeß Vorsichtsmaßregeln gegen Eventualitä⸗ ten, da die Kriegsvorbereitungen der argentinischen Konföderation einen großen Offensiv⸗ und Defensiv⸗Charakter tragen. Die ar⸗ gentinische Konföderation hat auch einen Gesandten nach Bo⸗ livia gesandt, um dasselbe für die argentinischen Ansichten ge⸗ schmeidig zu machen. Der öffentliche Gesundheitszustand in Rio bessert sich, obwohl die Erkrankungen am gelben Fieber ein we⸗ nig zugenommen haben. Im Durchschnitt kommt täglich ein Todesfall vor. In Montevideo hatte der Kongreß das Budget votirt und war im Begriff, zur Präsidentenwahl zu schreiten. In Paraguay neigten sich die Angelegenheiten zum Frieden.
Asien. Nach einer offiziellen im Haag eingegangenen De⸗ pesche aus Atchin vom 16. d. M. war die Lage der Dinge daselbst unverändert. Es hieß, der Feind hätte schon drei Mal den Entschluß gefaßt gehabt, einen allgemeinen Angriff auf die Niederländer zu machen, hätte aber denselben stets auf Betrieb der Häuptlinge wieder aufgegeben. Der Widerstand der Atchi⸗ nesen ist ein vollkommen passiver; im Innern des Landes sollen dieselben fortfahren, sich zu verstärken und zu konzentriren. Der Radja von Bandara hat den Niederländern seine Dienste an⸗ geboten. Die Befestigungsarbeiten im Kraton schreiten vorwärts. Der General van Swieten hält es für zweckmäßig, daß Groß⸗ Atchin zum Freihafen erklärt werde.
Die Nr. 25 des „Amts⸗Blatt der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Generalverfügung: vom 16. März 1874. Wirksamkeit der für die Angehörigen der ö“ bestehenden Wohlthätigkeits⸗ ꝛc. Institute pro 1873.
— Nr. 12 des „Justiz⸗Ministerialblatts für die Preu⸗ ischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung
om 4. Februar 1874, betreffend den Arbeitsverdienst der gerichtlichen Gefangenen. — Allgemeine Verfügung vom 16. März 1874, betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Königlich preußischen nd den schweizerischen Justizbehörden. — Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribvunals vom 26. Februar 1874: Die im §. 1 des Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 873 für die Uebertragung eines geistlichen Amts erforderte Bedin⸗ gung, daß gegen die Anstellung von der Staatsregierung kein Einspruch erhoben worden sei, ist nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der Kan⸗ idat dem Ober⸗Präsidenten benannt worden und die im §. 15 des 888 bestimmte Frist abgelaufen ist, ohne daß Einspruch erhoben urde. — Die Nr. 6 des Central⸗Blattes der Abgaben⸗, Gewerbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den König⸗ ich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Cirkularver⸗ ügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Bescheinigung der Einnahmeübersichten durch die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern betreffend, vom 26. Dezember 1873. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Postsendungen von Spiel⸗ karten mit Berührung des braunschweigischen Gebiets betreffend, vom 2. Januar 1874. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Mini⸗ stersums, die spezielle Revision der Waaren bei der Ablassung aus ö“ betreffend, vom 19. Dezember 1873. — Cirkular⸗ Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Verzollung der inneren Umscsteung einer Waare betreffend, vom 22. Dezember 1873. — Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die im Großherzegthum Hessen zur Ausfertigung und zur Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend, vom 8. Januar 1874. — Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die probe⸗ weisen Revisionen betreffend, vom 16. Januar 1874.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. März. Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Ufer⸗, Ward⸗ und Hegungs⸗Ordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz, vom 12. September 1763, vor⸗ gelegt worden. 8 8- 38
Statistische Nachrichten.
Aus der österreichischen Monarchie wurde im Jahre 1873 ausgeführt: 70,495 Ochsen und Stiere, 27,672 Kühe, 7733 Stück Jungvieh, 40,156 Kaͤlber, 328,925 Schafe und Ziegen, 20,163 Lämmer und Kitzen, 177,288 Schweine, 33,056 Spanferlel; aus Ungarn (und iinsgesammt aus der österreichisch⸗ungarischen Monarchie) 3119 (73,614)
Ochsen und Stiere, 1372 (29,044) Kühe, 27 (7760) Stück Jungvieh, 6620 (46,776) Kälber, 19,481 (348,406) Schafe und Ziegen, 8475 (28,638) Lämmer und Kitzen, 3336 (180,624) Schweine, 83 (33,139) Spanferkel.
— Während der Betriebsperiode 1873 (d. i. vom 1. September 1872 bis Ende August 1873) standen in Böh men 948 Brauereien im Betriebe, welche nach offiziellen Daten 9,016,250 Eimer Bier er⸗ zeugt und an vorgeschriebener Verzehrungssteuer 9,231,348 Fl. entrich⸗ tet haben. Von dem erzeugten Bierquantum entfallen für die obige Betriebsperiode auf die Hauptstadt Prag 435,934 Eimer und auf das Land 8,850,316 Eimer.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin, 21. März. Nach dem Monatsbericht der König⸗ lich Preußischen Akademie der Wissenschaften lasen im Januar folgende Herren: Curtius, Ueber griechische Inschriften aus Kyzikos. — Stenzler und Weber, Ueber Nilakantha's Rösselsprung. — Hofmann, Neber Synthese aromatischer Monamine durch Atomwan⸗ derung im Molecvl, ferner über das ätherische Oel von Tropaeolum majus. — vem Rath, Ueber die chemische Zusammensetzung der Pla⸗
gioklase (trikliner Feldspathe). — Ketteler, Die Grenzbedingungen der
Spiegelung und Brechung für den Hauptschnitt bewegter Mittel. — Sn Ueber die Gehörknöchelchen und ihr Verhältniß zu dem ersten
ungenbeinbogen bei Sphenodon punctatus. — Peters, Ueber die Ent⸗ wickelung der Caecilien und besonders der Caecilia compressicauda. — Poggendorff, Neue Beobachtungen an der Elektromaschine zweiter Art. — Kronecker, Ueber Schaaren von quadratischen Formen. — Haar⸗ mann und Tiemann, Ueber die künstliche Darstellung des Vanillins. — Hagen, Ueber den Widerstand der Planscheiben. — Buchholz, Be⸗ merkungen über die im Camaroongebiet vorkommenden Arten von Cha⸗ maeleonen. —
— Das märkische Ehe⸗, Familien⸗ und Erbrecht, ein⸗ schließlich des in Züllichau, Crossen und Cottbus gül⸗ tigen Rechts in seinen Abweichungen vom Allgemeinen Landrecht, zusammengestellt und erörtert von A. Crome, König⸗ licher Kreisrichter. Berlin, 1874. Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchoruckerei (R. v. Decker). 6 Bogen. 8. — Das kleine Werk enthält das gesammte für den Praktiker erforderliche Material in gedrängter und übersichtlicher Weise. Es beginnt mit einer Ein⸗ leitung, die besonderen Gesetze und deren Stellung zum Allgemeinen Landrecht, römischen Recht, Sachsenrecht und Reichsgesetzen enthaltend,
kehandelt dann in drei Kapiteln von der Ehe das Vermögen der Ehe⸗ leute, das Erbrecht der Ehegatten und die Vermögensabsonderung, um sich weiterhin über die Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder und diejenigen der übrigen Familienmitglieder zu verbreiten und in einem ferneren Abschnitt in konziser Weise das Ergebniß der Erörte⸗ rungen zusammenzufassen.
— Das Protektorat auf der Universität Jena wird mit dem 1. April laufenden Jahres auf den Professor der philosophischen Fa⸗
—
kultät Hofrath Dr. Geuther übergehen.
— Aus Manila vom 7. Februar wird geschrieben: Vor einigen Tagen hatten wir Morgens 6 Uhr ein sehr heftiges Erdbeben, welches sich um 1 Uhr stark und um 2 Uhr so wie um 7 Uhr Nach⸗ mittags schwächer wiederholte.
Landwirthschasft. Im Regier ungsbezirk Cassel ist der Stand der Winter⸗
saaten ein so befriedigender, daß die Hoffnung auf eine reiche Ernte berechtigt erscheint. Der Mangel an ländlichen Arbeitern hat sich in der letzten Zeit in Folge der Stockung im Fabrikbetriebe weniger fühl⸗ bar gemuaͤcht.
— Die Ausstellung von Milch⸗ und Käsereiprodukten in Mailand, welche am 30. und 31. März und am 1. April d. J. stattfindet, wird 7 Gruppen umfassen und zwar: 1) Jede Gattung von Geräthen für die Milchwirthschaft, sowohl in der natürlichen Größe als auch Modelle oder Zeichnungen derselben. 2) ülfssubstan⸗ zen zur Käsebereitung, Lab, Färbe⸗ und Konservirungsstoffe u. dgl. 3) Instrumente und Substanzen zur Erprobung der Milch und deren Produkte. 4) Konservirte und kondensirte Milch. 5) Butter von Milch, vom Obers, von der aus der Käseerzeugung restirenden Milch; gesalzene und ausgelassene Butter. 6) Käse jeder Sorte. 7) Modelle und Grundrisse von Milchwirthschaften und Käsereien. Für diese Ausstellung, welche dem Publikum von 2 bis 5 Uhr Nachmittags ge⸗ öffnet sein wird, sind die in die obigen sieben Gruppen fallenden Gegenstände anzumelden und sollen der Direktion der Käniglichen Ackerbauschule in Mailand, Corso S. Celso Nr. 56, übergeben werden.
Die Aussteller haben zwei, die Natur des auszustellenden Gegen⸗ standes bezeichnende Erklärungen zu verfassen, von welchen eine mit dem Zulassungsgesuche einzusenden, die andere der Sendung beizulegen und von außen auf der Emballage zu befestigen ist. Diese Erklärung hat außer dem Vor⸗ und Zunamen und der Wohnung des Ausstellers die Angabe der Gruppe, zu welcher der eingesendete Gegenstand ge⸗ hört, zu enthalten, sowie auch darin anzugeben ist, welcher Flächen⸗ raum und zwar in horizontaler und vertikaler Lage gewünscht wird. Es ist jedoch nicht gestattet, zwei identische Gegenstände auszustellen, wenn sie mehr als 1000 Quadrat⸗Centimeter vertikalen oder horizon⸗ talen Flächenraums einnehmen sollen. Auf jedem ausgestellten Ge⸗ genstande sind folgende Angaben ersichtlich zu machen: 1) Vor⸗ und Zuname, sowie Wohnungsort des Ausstellers, und ob er beabsichtigt zu konkurriren. 2) Die Benennung des ausgestellten Gegenstandes, so wie die detaillirte Angabe des Gebrauches, zu welchem er bestimmt ist. 3) Der Verkaufspreis in der Fabrik. 4) Ob die ausgestellten Gegenstände verkäuflich sind oder nicht. 5) Angabe über die Wichtig⸗ keit der Fabrikation.
Vor Eröffnung der Ausstellung wird eine Prüfung der aus⸗ gestellten Gegenstände von einer zusammengesetzten Jury, deren Mit⸗ glieder, wenn sie selbst Aussteller sind, außer Konkurs erklärt werden, vorgenommen, um den Grad der Wichtigkeit der Gegenstände den Be⸗ suchern anzudeuten.
Bei gleichen Verdiensten werden jene Gegenstände den Vorzug erhalten, welche größere und vortheilhaftere Handelsbedingungen bieten.
Die Jury wird auch die Normen für das Verkosten der Pro⸗ dukte feststellen, und wenn es die Verhältnisse gestatten, werden ver⸗ gleichende Versuche mit den verschiedenen Geräthen und Fabrikations⸗ methoden der Butter auf Kosten der Aussteller vorgenommen.
Zur Prämiirung der Aussteller verfügt die Jury über eine gol⸗ dene und sieben silberne Medaillen und werden außerdem jeder Me⸗ daille Verleihungsdiplome beigegeben. 1u“
Bei dem mit der gedachten Ausstellung verbundenen fachmänni⸗ schen Kongresse wird über folgende Fragen berathen werden, und zwar: bezüglich der Bedingungen für Käsereiverträge; bezüglich der Zustandebringung von Käsereigenossenschaffen während der Alpenweide; über den günstigsten Zeitpunkt für die Bereitung der einzelnen Käse⸗ gattungen; über die Verwerthung der Milchreste, über Zeit und Art des Salzens von Käse und Butter; bezüglich der Errichtung von Niederlagen für die Erhaltung von Käse; über die Anforderungen des Verkehrs bezüglich der Molkereien, endlich bezüglich der besten Erzeugungsweise von Butter und Käse für entferntere Gegenden.
Gewerbe und Handel.
Berlin, 23. März. Zu der vorgestrigen Gener lung der Aktionäre der Deutschen Hypothekenbank (Aktien⸗Gesellschaft) waren 43 Aktionäre erschienen, welche mit 2183 Stimmen ein Aktien⸗Kapital von 2,183,000 Thlr. vertraten. Nachdem der Vorsitzende des Aufsichtsraths in warmen Worten des durch den Tod nach kurzer Thätigkeit ausgeschiedenen Direktors Alexander Bertheim gedacht hatte, gelangte der Bericht der Revisoren zur Verlesung, und wurde hierzu auf Antrag eines Aktionärs von der Versammlung beschlossen, daß die Revisoren in Zukunft berechtigt sein sollen, nach ihrem Ermessen einen vereidigten Bücherrevisor hinzuzu⸗ iehen. Auf Vorlesung des von der Dircktion erstatteten Geschäfts⸗ berichts wurde Seitens der Versammlung verzichtet und demnächst dem Aufsichtsrathe und der Direktion ohne weitere Diskussion Decharge ertheilt. Zu Revisoren für das Geschäftsjahr 1874 wurden ernannt die Herren: Dr. L. Darmstaedter zu Charlottenburg, Bernh. Fried⸗ heim in Berlin und Ad. Salomon in Berlin. Dieselben nahmen die Wahl an. Bei der demnächst erfolgenden Neuwahl an Stelle von 4 ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrathes wurden durch Stimmenmehrheit die Herren Theodor Werther (wiedergewählt), Re⸗ gierungs⸗Rath a. D. Ascher, S. Bertheim, Gustav Salinger, sämmt⸗ lich in Berlin, gewählt, von welchen die erstgenannten 3 anwesend waren, und die auf sie gefallenen Wahlen annahmem Dem Vorschlage des Vorsitzenden gemäß beschloß die Versammlung einstimmig, die bei starken Reserven (10 % des Reingewinns = Thlr. 10,552. 27. 9. zum ordentlichen Reservefond und außerdem Thlr. 37,210. 12. 6. Provisions⸗ reserve) auf 5 % festgesetzte Dividende für das abgelaufene Geschäfts⸗ jahr schon vom 2. April cr. ab zur Vertheilung zu bringen⸗
Breslau, 21. März. (W. T. B.) In der heute stattgehabten Generalversammlung der Aktionäre der Breslauer Provinzial⸗ Wechslerbank wurde die Reduzirung des Grundkapitals der Ge⸗ sellschaft um 250,000 Thlr. durch Rückkauf der eigenen Aktien zum Maximalcourse von 72 beschlossen.
„— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks⸗ wirthschaft“, Organ des Oberschlesischen berg⸗ und hüttenmänni⸗ schen Vereins, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen in Ober⸗ schlesien, enthält in Nr. 11 vom 19. März d. J.: Oberschlesiens Handelskammer oder auch Handelskammern. — Zur Tariffrage. — Produktion, Handel und Verkehr. (Oberschlesische Aktiengesellschaften. Von der Börse. Kohlenproduktion Deutschlands. Russischer Handel und Verkehr mit dem Auslande. Packetadressenfrage.) — Anzeigen.
Mit Nr. 12 beginnt die Veröffentlichung der tabellarischen Uebersichten sämmtlicher Berg⸗ und Huüttenwerke Ober⸗ schlesiens (nach Ortslage, Besitzer, Produktion, Materialien⸗Ver⸗ Fesne. Arbeiterzahl, Maschinenkraft, Geldwerth u. s. w.) im Jahre
Die „Zeitschrift für Gewerbe ac.“ ist durch alle Buch⸗ handlungen (in ganz⸗ und in vierteljährigem Abonnement) und durch alle Postanstalten (nur in vierteljährigem Abonnement) zu beziehen. Einzelnummern werden auf Verlangen als „Probenummern“ un⸗ entgeltlich verabfolgt.
— Die Magdeburger Privatbank veröffentlicht ihren Ge⸗ schäftsbericht pro 1873, dem wir Folgendes entnehmen: Der Umlauf der Noten der Bank erreichte mit 927,000 Thlr. pro Tag die Höhe
des Vorjahres (966,000 Thlr.) nicht ganz; eingelöst wurden 3,827,000 Thlr. in 1873 gegen 3,712,000 Thlr. in 1872. Der Gesammtumsatz von 21,698,000 Thlr. ist gegen 1872 um 3,469,000 Thlr. zurückge⸗ blieben; der erzielte Bruttogewinn betrug 109,480 Thlr., ihm ent⸗ spricht ein Reingewinn von 76,079 Thlrn. Dem Reservefonds wur⸗ den 13,105 Thlr. überwiesen, derselbe wird in der Bilanz vom 31. De⸗ zember 1873 mit 185,291 Thlr. aufgeführt. 63,000 Thlr. kommen als 6,3 % Dividende (31 Thlr. 15 Sgr. pro Aktie) zur Vertheilung an die Aktionäre.
Frankfurt a. M., 19. März. Ja der heutigen Versammlung von Besitzern von Rockford⸗Bonds, in welcher 230 Bonksbesitzer, die zusammen 845,200 Dollars Bonds vertraten, anwesend waren, wurde mit 819 Stimmen beschlossen, die Proposition der Verwaltung der Rock⸗ fordbahn und des New⸗Yorker Komites wegen der Konvertirung der Bonds in Prioritäts⸗Aktien abzulehnen, dagegen aber die durch die Hypotheken⸗ Urkunde gesicherten Rechte der Bondsbesitzer in ihrem vollen Umfange geltend zu machen und zunächst für die Einsetzung eines Receivers zu wirken, event. den Verkauf der Bahn zu beantragen.
— Nr. 12 der „Deutschen Industrie⸗Zeitung“, Organ der Handels⸗ und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, (verantwortlicher Redacteur: Max Diezmann) enthält: Handels⸗ und Gewerbekammern: Plenarsitzung der Handels⸗ und Gewerbekammer zu Zittau am 4. März 1874. Englands Handelsbewegung im J. 1873. Von A. Totis. (Schluß aus Nr. 11.) — Technik: Die Eigenschaften der verschiedenen Wirkmaterialien und ihr Einfluß auf das „Wirken“. Von G. Willkomm Die Dampfkessel auf der Wiener Weltausstel⸗ lung. (Fortsetzung aus Nr. 11.) Beitrag zur Kenntniß des Holzgeistes und dessen Fabrikation. Von E. Dollfus. (Schluß aus Nr. 11.) Uebermangansäure als Entzündungsmittel. Brutapparat. — Indu⸗ strielle Briefe: Manchester: Wochenschau über den englischen Maschi⸗ nen⸗ und Metallmarkt. — Technische Notizen. Fragen. Beantwor⸗ tungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen. Personalnach⸗ richten. Patentertheilungen. Korrespondenz.
Hamburg, 21. März. (W. T. B.) Die Hamburg⸗ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Gesellschaft hat die Dividende für das Jahr 1873 auf 12 % oder 180 Reichsmark für die ganzen Aktien, für die Viertelaktien auf 45 Reichsmark festgesetzt.
Wien, 21. März. (W. T. B.) Die „Börsen⸗Korrespondenz“ meldet, daß von einer größeren Anzahl von Aktionären der Kredit⸗ Anstalt für die am 16. k. M. stattfindende außerordentliche General⸗ Versammlung der Antrag auf Umwandelung der vorhandenen 250,000 Aktien à 160 Fl. in 200,000 Aktien à 200 Fl. vorbereitet wird.
Brüssel, 21. März. (W. T. B.) Die hiesige Nationalbank hat den Diskont auf 6 pCt. erhöht.
London, 18. März. Gestern traten die Delegirten der ver⸗ einigten Handelskammern (49 an Zahl) im Westminster⸗Palacc⸗ Hotel zu ihrer jährlichen Generalversammlung zusammen. Unter dem Vorsitz des Herrn Sampson Lloyd gelangte das Amendement zu den Bankerottgesetzen, das Bankgesetz von 1844, sowie die Einkommen⸗ steuer zur Diskussion. Es wurde beschlossen, in einer Eingabe an den Schatzkanzler die Zweckmäßigkeit einer gänzlichen Aufhebung der letzt⸗ erwähnten Steuer, sowie die Niedersetzung einer Königlichen Kommis⸗ sion oder eines parlamentarischen Sonderausschusses zur Untersuchung der Wirksamkeit des Bankgesetzes zu befürworten. 1
Verkehrs⸗Anstalten.
Berlin. Auf der Ostbahn sind in Betreff 1 4 lung der Retourbillets zur Rückfahrt vom 20. März c. ab noch
folgende Bestimmungen in Kraft getreten: 2
Werden auf der Ostbahn zur Fahrt zwischen zwei Stationen, bei denen ein direkter Retourbilletverkehr nicht besteht, welche aber durch Vermitelung von Retourbillet⸗Zwischenstationen in fortlaufender Fahrt mit Retourbillets zu erreichen sind, dergleichen benutzt, so sind die sämmtlichen gelösten Retourbillets auf der Station, auf der die Rück⸗ fahrt angetreten wird, abstempeln zu lassen. 8
Für die Gültigkeitsdauer sämmtlicher Villets ist das für die letzte Strecke — von der Anfangsstation der Hinfahrt ab gerechnet — gelöste Billet maßgebend.
Die sämmtlichen Billets werden erst vor der Endstation der gan⸗ zen Fahrt abgenommen und sind daher sämmtlich so lange aufzube⸗ wahren.
Triest, 22. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Diana- ist heute Nacht 1 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
London, 19. März. Zwischen Liverpool und Brasilien ist nunmehr eine neue Dampflinie eröffnet. Sie heißt die „Liver⸗ pool und Amazonenfluß Postdampfer⸗Linie“ und ihr Pionier⸗Dampfer „Mallard“ verließ am 19. ds. Liverpool en route nach Monars (Hauptstadt der Provinz Amazonas).
St. Petersburg, 18. März. Das Projekt der mittel⸗ asiatischen Eisenbahn wird, wie die „N. Z.“ meldet, demnächst in einer besonderen Kommission unter dem Vorsitz des Hrn. Skern⸗ wall behandelt werden.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 24. März. Opernhaus. (77. Vorstellung.) Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Eva: Fr. Mallinger. Hans Sachs: Hr. Betz. Walter: F. Niemann. David: Hr. Sachse. Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.
2 heSchauspielhaus. (82. Vorstellung.) Was ihr wollt. Lust⸗ spiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
reise. 8 Dienstag, 24. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Achtundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Septiéme et derniére représentation (demandé) de: Le Demi-Monde. Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas flls.
Mittwoch, 25. März. Opernhaus. (78. Vorstellung.) Viertes Gastspiel der italienischen Operngesellschaft des Hrn. Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Desirée⸗Artôt, der Her⸗ ren de Padilla und Marini. Der Barbier von Sevilla. Ko⸗ mische Oper in 4 Abtheilungen. Musik von Rossini.
7 Uhr. Hohe Preise.
Schauspielhaus. (83. Vorstellung). Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Iffland. Margarethe: Fr. Niemann⸗ Raabe. Hierauf: Die Schwäbin. Lustspiel in 1 Akt von Castelli. Julie: Fr. Niemann⸗Raabe, als Gast. Anfang 7 Uhr Mittel⸗Preise.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen über der Katholischen Kirche, besindet, zu legen. 8
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung. 8
Redaktien und Rendantur: Schwieger. 1b 8 Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen
1.
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No. 70.
—
Königreich Preußen.
Prr ekünn wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Königsberg i. Pr. zum Betrage von 8 3,300,000 Mark Reichsmünze.
Vom 16. Februar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Königsberg i. Pr. im Einver⸗ ständnisse mit der Stadtverordneten⸗Versammlung daselbst darauf an⸗ getragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilezgs vom 18. Mai 1870 (Gesetz⸗Sammlung S. 389) gemachten Anleihe und zur Bestreitung der weiteren durch den Bau einer Wasserleitung entstehenden Kosten, von dem Reichs⸗Inva⸗ lidenfonds aufzunehmendes Darlehn im 11“ von 1,100,000 Thalern oder 3,300,000 Mark Reichswährung, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende mit Zinsscheinen versehene Stadtanleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung S. 75) durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Königsberg i. Pr. zur
Ausgabe von, auf 5 Inhaber lautenden Stadt⸗Obligationen bis
um Betrage von Drei Millionen dreimslhundert tausend Mark Reichsmünze, welche nach dem anliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und, von beiden Seiten unkündbar, nach dem Fcfigeste ten Tilgungsplan durch Aus⸗ loosfung bis spätestens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vor⸗ behalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne edoch dadurch den Iahabesn der Obligationen in Ansehung ihrer efriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. Das der Stadt Königsberg i. Pr. gegebene Privilegium vom 13. Oktober 18723 zur Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Stadt⸗Obligationen zum Gesammtbetrage von 450,000 Thalern wird hiermit zurüͤckgenommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 e“ Gegeben Berlin, den 16. Februar 1874. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Prfußemn
Fesenpgebesis- Königsberg. Stadtwappen. 9 Anleiheschein 1“ der Stadt Königsberg i. Pr. 11 Mark Reichswährung. “ Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg vom ten . 1874 Stück )
4 5———Fᷓg
* „Der Magistrat der Stadt Königsberg urkundet und bekennt hier⸗ mit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von . . . . . . Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der bissigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 3,300,000 Mard Reichswährung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindestens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst ge⸗ ehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen vom 9. Dezember 1873. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Königsberg mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8
Königsberg i. Pr., den. ten... . (Stadtsiegel.) Der Magistrat der Könsglichen Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗ Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen Fol. . . . Nr. .. der Kontrole.
8
Ausgefertigt i
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. auf unehmenden Anleihe von 1,100,000 Thlr. preußisch Courant oder 3,300,000 Mark Reichswährung.
Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Königsberg i. Pr. haben beschlossen, behufs Rückzahlung der auf Grund des Privilegs vom 18. Mai 1870 (Gesetz⸗Sammlung S. 389) gemachten Anleihe und zur Bestreitung der weiteren durch den Bau einer Wasserleitung entstehenden Kosten die Summe von 1,100,000 Thalern oder 3,300,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗ Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Königsberg zu beschaffen, welche mit 4 ½ Prozent jährlich ver⸗ zinslich, von Seiten des Gläubitzers wie der Schuldnerin unkündbar ist, und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation mit ährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuld⸗ apitals unter Hinzurechnung der ersparten 8 unterliegt, so daß die S spätestens im Jahre 1912 beendet ist.
8 Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger,
beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen, auf den
Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Anleihescheine der Stadt Königsberg von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage ver Schuld gleichkommt, umzutauschen.
Für diese event. auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die vack geyfn Bestimmungen:
1) Die Anleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine eder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls soviel Anleihe⸗ cheine zu 300 Mark auszufertigen, daß der von der Staatsbehörde genehmigte Amortisationsplan ausgeführt werden kann.
2) Die Anleihescheine werden mit halbjährlich am 1. Juli und 1. Januar fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum von fünf Jahren und mit einer Anweisung zur Erneuerung der Zinscoupons versehen.
en Zinscoupons werden in Königsberg bei der Stadt⸗ hauptkasse und in Berlin bei dem vom Magistrat zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen eingelöst.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ ahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗ cheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lauten⸗ den Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗An⸗ leihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt.
„ Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der 8 Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. 8
Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den .9 um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen chuld⸗ kapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 23. März
Die Ausloosung erfolgt im Monate Jahres in einem öffentlichen Termin; die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht min⸗ destens drei Monate vor dem Aash blugaeeesge. Die Auszahlung des Nominalbetrages der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 31. Dezember bei der Stadthauptkasse zu Königsberg und bei den durch den Magistrat der Stadt Königs⸗ berg in Berlin zu bestimmenden Stellen gegen Auslieferung des An⸗ leihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. 2” dem 1XAX“ hört die Verzinsung ausgelooster Anleihe⸗ eine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ “ nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:
a. die in §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Königsberg gemacht werden, und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Königsberg 1
b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Stadtgerichte zu Königsberg;
c. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen. Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den 88 daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Ver⸗ Lö der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ ommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmaͤchungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens ein in Königsberg und ein in Berlin erscheinendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Ma⸗ gistrat der Stadt Königsberg und macht die Namen der gewählten .. sowie ctwaige Aenderungen derselben, im „Reichs⸗Anzeiger“
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeide Königs⸗ berg mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. .
Königsberg, den 9. Dezember 1873. G
Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt. (Unterschrift.) 18
August 12
Provinz Preußen.
Reihe. . Schein Nr...
Regierungsbezirk Königsberg. (Trockenstempel.) (Stadtwappen.)
5,2 Sunh Anleiheschein der Stadt Königsberg i. Pr. Littr Nr. v.. Mark Reichswährung.
... Mark . . Pfennige.
Al...
8
r dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am 19 Zinsen aus der Stadthauptkasse Mark . Pfennige Reichswährung. Königsberg, den 18.. Der Magistrat Königlicher xangt und Residenzstadt. (Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mitgliedes).
Dieser Zinsschein verjährt nach 1 b Unterschrift des Kontrolbeamten denNöö Mia 8 Kontrolbuch Seite .. . . Nr. ...
am letzten Dezember 1....
8 Auf der Rückseite. CF“ 1“ .,..ö Pfennige Seeng
zahlbar durch die Stadthauptkasse zu Königsberg, sowie in Berlin bei den vom Magistrat der Stadt Königsberg zu bestimmenden und öffentlich bekunnt zu machenden Stellen.
Provinz Preußen. Riegierungsbezirk Königsberg. (Trockener Stempel.) (Stadtwappen.)
Anweisung
11u“
nleiheschein der Stadt Königsberg i. Pr. Littr N. A11AX“ Mark Reichswährung.
—
Frßaher empfängt gegen diese Anweisung die. scheine für die fünf Jahre ocu bis. bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Königsberg sowie in Berlin bei den mit der Zinszah⸗ lung betrauten Stellen, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden st.
Königsberg, den. 18. 8
.. te Reihe Zins⸗
Der Magistrat der Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.
agistrats⸗Mitgliedes). Unterschrift des Kontrolbeamten. Kontrolbuch Seite Nr....
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Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. März. In der Sitzung des Deutschen Reichstags am 21. d. M. motivirte der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts Staats⸗Minister Delbrück die Vorlage, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks zur Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Botschaft in Wien wie folgt:
Meine Herren! Es ist eine Erfahrung, die wohl der Mehrzahl von Ihnen persönlich nahe getreten ist, daß es je länger je mehr in großen Städten, in den Hauptstädten, schwiaiger wird, zu einem eini⸗ Prnjaßen erträglichen Preise — passende Wohnungen zu bekommen. Diese Lage hat sich in Wien jest in sehr b. Maße fülbar gemacht. Die deutsche Botschaft in ien befindet
18 gegenwärtig in einem gemietheten Hause zu einem für Wiener Ver⸗ hä taisfe sehr mäßigen Preise. Dieses Verhältniß kann ind 5
(Facsimile der Rüterseh ter des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines 1
eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
jeder eit gelöst werden und die Faifchaft in die Lage versetzt sein — welche sie mit der englischen Botschaft theilen würde — in der größten Verlegenheit sich zu befinden, wo sie sich etabliren soll, und genöthigt sein, sehr erhebliche Kosten für ein schließlich doch nicht genügend aus⸗ reichendes Lokal zu verwenden. 8 .
Diese Lage hat zu der Erwägung geführt, ob es nicht zweckmäßi⸗
Pr sei, für die Botschaft in Wien ein eigenes Gebäude zu erwerben.
z war dabei zunächst die Absicht, ein bereits fertiges Haus zu kau⸗ fen, und es sind längere Zeit hindurch hierauf die Bemühungen gerichtet gewesen, sie haben indessen zu einem annehmbaren Ergebniß nicht geführt. Die käuflichen Haͤuser, an denen es allerdings nicht fehlte, waren der Art, daß sie eine große und kostspielige bauliche Um⸗ gestaltung erfordert haben würden, um für die Zwecke der Botschaft brauchbar zu werden; denn diese verkäuflichen Häuser gehören in die Kategorie derjenigen Häuser, welche man in Wien Zinshäuser nennt: sie sind darauf berechnet, an eine große Menge von Personen im Einzelnen vermiethet zu werden. Andere ältere, in der inneren Stadt gelegene Gebäude, welche an sich für die Botschaft sehr geeignet gewesen sein würden, wären nur zu Preisen zu erwerben ge⸗ wesen, die von der Verwaltung für entschieden zu hoch gehalten werden mußten, und so entschloß man sich endlich nicht ohne Widerstreben zu dem Gedanken, ein eigenes Gebäude auf einem zu erwerbenden Bau⸗ platze zu errichten.
Es bot sich da zunächst die Frage dar, ob das nicht in der neu sten und vearie sen Stadtgegend Wiens, an der Ringstraße zu geschehen habe, und die Kaiserlich Königliche österreichische Regierung würde bereitwilligst ein geeignetes Terrain zum Taxpreise der deutschen Botschaft überlassen haben. Indessen 8. diese Kombination wäre
der Ringstraße der Natur der Sache nach ungemein hoch ist.
Terrain in der Vorstadt Landstraße, in einer Gegend, wo die groß⸗
an sich guten Stadtgegend kein zu hoher ist. Es sind deshalb vor⸗ läufige Punktationen mit den Se der Grundstücke abgeschlossen, Punktationen, von welchen die Verwaltung zurücktreten kann, an welche die Verkäufer nur gebunden sind bis zum 25. d.
den vorliegenden Gegenstand aus dem Nachtragsetat herauszuschälen, welcher dem Hause in diesen Tagen noch vorgelegt werden wird, und in welchem für einige andere extraordinäre Ausgaben Summen werden
Vorlage in Beziehung auf die Deckungsmittel für die verlangte Summe bestimmte Dispositionen nicht getroffen sind es wird das geschehen durch den dem Hause in diesen Tagen zugehenden Nachtragsetat.
Ich habe unter diesen Umständen zu bitten, daß das Haus der Vorlage zustimmen möge.
gegnete der Staats⸗Minister Delbrück:
soweit ich sie geben kann, bis zur Spezialdiskussion vorbehalten. Was zuerst die Verzehrungssteuer betrifft, so erkenne ich bereit⸗ willig an, daß das ein etwas sonderbarer Ausdruck ist für eine Steuer, die von Baumaterialien erhoben wird. macht, sondern das ist ein bestehender Ausdruck für ein Oktroi, welches von den Baumaterialien und von anderen Gegenständen erhoben wird, und auf welches im jetzigen Momente verzichtet wird. Herr Vorredner von mir den Nachweis verlangt hat, wie viel das nun ausmachen würde für den in Aussicht genommenen Bau, so bin ich allerdings nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten; denn sie würde in der That nur beantwortet werden können, wenn ein Anschlag über den Bau vorläge, aus welchem sich ergäbe, wie viel tausend Ziegel, wie viel an Bausteinen, wie viel an Balken zu dem Hause
anzugeben, wie hoch die Grundsteuer von den jetzt angekauften Grundstücken
was, wie ich vermach⸗ präzis auch erst würde beantwortet werden können, wenn der An chlag vorläge, aus welchem sich die Grundfläche des Gebäudes und die sonstigen Dimensionen ergeben.
Delbrück noch einmal das Wort:
Meine Herren! Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß die Hoffnung, die der Herr Vorredner auf das Herabgehen der Grund- stückspreise in Wien ausgesprochen hat, wie mir scheint, nach der ganzen Lage der Verhältnisse eine sehr unwahrs 1 der bekannten Ereignisse an der Wiener Börse die Preise in der That etwas herunter gegangen, und ich glaube, daß es ein ungemein glücklicher Mo⸗ ment war, in welchem die Einleitungen zur Erwerbung dieses Grundstückes getroffen worden sind. Ich kann die feste Ueberzeugung aussprechen, nicht blos aus meiner Anschauung heraus, sondern auf Grund von Thatsachen, daß es ungemein leicht sein würde, das Grundstück, um welches es sich jetzt handelt, heute schon zu einem höheren Preise wie⸗ der los zu werden als zu dem es nach der Punktation jetzt zu erwer⸗ ben ist. Die Verhältnisse in Wien sind der Art, daß man eine vor⸗ übergehende Preiserniedrigung, wie sie jetzt eingetreten ist, ja natürlich auch einmal in Zukunft für möglich halten kann; sie sind aber der Art, daß mit Sicherheit auf ein dauerndes Steigen der Preise zu rech- nen ist; denn die große Entwicklungsfähigkeit der österreichischen Haupt⸗ stadt ist durch den letzten Börsenkrach wohl ein klein wenig aufgehal⸗ ten, aber in keiner Weise ernstlich in Frg⸗ gestellt, und mit dieser Entwicklungsfähigkeit der österreichischen Hauptstadt wächst natürlich auch der Preis des Grund und Bodens. 8
Nun möchte ich noch auf Eines aufmerksam machen, worauf es ja bei dieser Frage ankommt, daß es nämlich nichts weniger als gleich⸗ gültig ist, ob ein solches Grundstück sehr weit entfernt vom Centrum der Stadt liegt. Ich meine dabei gar nicht den Botschafter selbst oder sein Personal, die werden am allerwenigsten darunter leiden, sondern ich meine alle diejenigen Deutschen, die nach Wien kommen und dort die Vermittelung und Hülfe der Botschaft in Anspruch zu nehmen haben, und für die es nicht gleichgültig ist, ob ein solihes chaftshotel weit an den äußersten Grenzen der Stadt liegt und für je schwer erreichbar ist, oder ob es in einer einigermaßen erreichbaren Nähe sich befindet. 1 8
Was ich in Bezug auf die Erwerbung eines fertigen⸗Hauses vorhin gesagt habe, kann ich nur auf das Entschiedenste aufrecht erhalten. Meine Herren, ich glaube, ein großer Theil von Ihnen kennt das neuere Wien aus eigener Anschauung, und ich glaube, Sie wissen zum sroßen Theil, daß die neuen großen Wiener Häuser, so brillant ihre agaden auch sind, völlig unbrauchbar sind für die Zwecke einer Bot⸗ schaft, unbrauchbar, wenn sie nicht mit einem Kostenaufwande umge⸗ baut werden sollen, der weit über jedes vernünftige Maß hinausgeht. Die alten Paläste im Innern der Stadt würden wohl brauchbar sen 8 se sind aber in festen Händen, und es wäre ein reiner Zufall, auf en man verständigerweise nicht rechnen kann, wenn man abwarten
wollte, bis der Moment eintritt, wo ein solcher Palast aus festen Händen herauskommt und auch zu mäßigem Preise zu haben ist.
dadurch sehr theuer gewesen, da der Taxpreis für die Grundstücke an .
So hat man denn die Aufmerksamkeit zuletzt gerichtet auf ein britannische Regierung ein Botschaftsgebäude errichten läßt, in der Gegend des unteren Belvedère, und es ist gelungen, da ein vollkommen geeignetes, ausreichendes Terrain für einen relativ mäßigen Preis zu erlangen. Für unsere hiesige Auffassung wird es gewiß ein⸗- leuchten, daß ein Preis von 400 Thlr. für die Quadratruthe, und darauf berechnet sich der in Aussicht genommene Preis, in einer
Mts. Die Kuͤrze dieses Termins, — und dieser Termin hätte nur unter finan-⸗ ziellen Opfern verlängert werden können, — hat es nothwendig gemacht,
erbeten werden. Es ist dieses auch der Grund, weshalb in der vorliegenden
* einige Bemerkungen des Abg. Frhr. von Hoverbeck ent⸗
Meine Herren! Ich habe mir die Beantwortung dieser Fragen,
Ich habe ihn aber nicht ge⸗
Wenn der
verwendet werden sollen. Ebenso bin ich für heute nicht in der Lage,
ist, und wie viel das künftige Gebäude an Gebäudesteuer zahlen würde,
Nach dem Abg. von Mallinckrodt nahm der Staats⸗Minister
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cheinliche ist. Es sind seßt infolge 1
ot⸗-⸗