““]
eutscher
E“ Fegec. Ausserordentl. Liverpool, 25. März, Nachm. (W. T. B.) Baumwolle
(Schlussbericht): Umsatz 15,000 B., davon für Spekuhtion und Erx-
oort 3000 B. Stetig. 3 8 Middl. Orleans 8 5⁄ , middl. amerikanische 8 ½, fair Dhollerah 5 ½, middl. fair Dhollerah 4 ½, good middl. Dhoflerah 4 ½, middl. Dhollerah 4 , fair Bengal 4 ⅜, fair Broach 5 ¼, new fair Oo 5 ½%, good fair Oomra 6 ½, fair Madras 5 ¼, fair Pernam 8 ⁄¼, fair Smyrna 6 ⅞, fair Egyptian 8 ⅛. 1 8 1 Uplan nicht 1 unter low middling Juli-August-Lieferung 8ꝛ , good fair Oomra Februar-Verschiffung via Canal 6 ¾ d. Upland nicht unter good ordinary Mai-Juni-Liefer mg 8 %, desgleichen Februar-Verschiffung 8 ¾16, Orleans Februar-März-Verschiffung 8 ¼◻ d.
Glasgow, 25. März, Nachmittags. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 82 sh. 12. 25. März. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- “ * 80wp) . Zufuhren der Woche: Weizen 2353, Gerste 332, Bohnen 12, Hafer 114 Tons. Mehl 3270 Sack. Weizen 1 sh. niedriger bei schleppendem Geschäft. Gerste eher tbeurer. Andere Artikel ruhig. Parls. 25. März, Nachmittags. (W. IT. B.) 8 229 2 ktenmarkt. Weizen ruhig, per März 36,00, per Mai- August 35,50, — Kehl behauptet, per März 74,75, per April ee,Ne Mai-August 74.50. — Rüböl ruhig, pr. März 81,25, Pr. Mai- August 83,25, pr. September-Dezember 85,50. — Spiritus ruhig, pr. März 64,50. Wetter: Bedeckt. Iavre, 25. März, Abends. (W. T. B.) Wollauktion. Bei der heute fortgesetzten Auktion waren die Preise bei sehr lebhaftem Geschäft sehr fest. Es wurden von den zum Verkauf angebotenen 2449 B. 2044 B. verkauft. New-Nork, 25. März, Abends 6 Uhr. (W. 2 B.) b Waxrenbericht. Baumwolle in New-York 16 ⅝, do. in New- Orleans 16 ½. Petroleum in New-York 8 “ 88 8 28,⸗ 8 iladelphi . Gae.I1- n 6 ½ fd. ½. Me 8 8 — ellsohaft gex und E1““ 1D58 C. Kaffes 23. Zacker (Fair refining Frankfurter Hypothekenbank. Ordentl. Gen.-Vers. Strom-Gefahr, Danzig. Die Bilanz, sowie das Gewinn- und Ver Muscovados) 7 ½. Getreidefracht 7. in Frankfurt a⸗M. lust-Konto am 31. Dezember 1873; s. Ins. in Nr. 72. 8 “ 1 8 „r. 3) Aus der Verloosung vom 12. Dezem Von Serie I. 2028 11829 Privilegium vom Von Serie “ vom 3Serie I G. Ar 96 bas 109 vhir. „. ⸗ e.. 2. „E. Nr. 188 über? glr. Buchstabe A. Nr. 77. 78 à 1000 Thlr. 2000 Thlr. Buchstabe A. Nr. 16 à 1000 Thlr. 1000 Thlr. 4) Aus der Verloosung vom 15. Dezember 1871. C. . 1 18 18 652 ““ “ 111. 400 Thlr. Serie II. 4. Nr. 7 über 1000 Thlr. 82 8 ZZ11“ r. erie 828 9 üb 900 Thlr. 174. 193. 203. 207. „ E. 176 2 P Thlr. 9 Thr Serie III. 6. Nr. 49 über 100 Thlr Diese Obligationen werden den Inhabern hiermit 8 zum 1. Juli 1874 mit der Aufforderung gekündigt, 3 8
C. Nr. 86 über 100 Thlr. 211. 212. 220. 21. 3 D Nr. 126 Kber 50 Ttrt.. 222 à 100 Thlr. 1700 Thlr. r ekün Nr. 155 über den Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli 1874
D. Nr. 155 über 50 Thlr.
417. 429 431 436. 5r 5) Aus der Verloosung vom 15. 1 fällig werdenden Zins⸗Coupons und Talons von dem genannten Tage ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗
bis zum 7. k. Mts. 1“ Bü-Sas. . 9 lüber 50 Thlr. entgegen. 1437. 459. 484.509. Serie I. D. Nr. 309 über 50 Thlr kasse in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 21. März 1874. 330 à 25 Thlr. 325 Thlr. 8 v. 25 Thlr⸗ Königliche 1 PVon Serie II. (1450 Thlr.) Privilegium vom m ““ 1, p. “ b - 1““ Gleichzeitig wird an die Einlösung der bereits D. 150 über 50 Thlr. Ministerial⸗Bau⸗Kommission. “ früher aufgerufenen Obligationen: E’ 187 über 25 Thlr. Kühlenthal. Zeidler. „ 70. 74. 85. 87. 88. 18 ng; 1 Serie II. C. Nr. 102 über 100 Th 7. wiederholt erinnert 2) Aus der Verloosung vom 10. Dezember 1869. 8 2 .
88 nah ais eir 1 3 S0016 t5 d'impresslon alsacienne.
bernta & Shamrock Bergwerks-Gesellschaft. Die vierte Gen.-Vers. in Berlin. E 25 % = 50 Thlr. ist am 1. April cr. bei S. veee I-n veghe. und Wollwäscherei. 1 8 1 li ntl. Gen.-Vers. in Pr. 3 8 Bleichröder und der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin zu nb Han-Gezollschaft. Ordentl. Gen.-Vers. in Dresden.
leisten.
Halle-Leipziger Bisengiesserel und Maschinenbau- Anredee- ö Gen.-Vers. in Schkeuditz bei Leipzig. Rathenower Fabrik für Holzarbelt, Akt.-Ges. Ordentl. Gen.-Vers. in Rathenow. 1 Zucker-Rafflnerie Brunonla. Ordentl. Gen.-Vers. in Braunschweig. Industrie-Aktien-Gesellschaft zu Culm. Ordentl. Gen.-Vers. in Culm. Lett.Ho eohüctahrt der Ober-Elbe. Ordentl. Gen.-Vers. in Dresden. 1 Posener Banbank. Ordentl. Gen.-Vers. in Posen. Privatbank zu Gotha. Ordentl. Gen.-Vers. in Gotha; 81
Westfallsche Bergbau-Akt.-Ges. Ordentl. Gen.-Vers. Das Abonnement brträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
in Courl bei Dortmund. Kündigungen und Verloosungen. für das Vierteljahr. Insertionspreis fürden Raum einer Druckzeile 3 Ggr.
Auszahlungen. „
Internationale Bank in Hamburg. Die Ausz. der Dividenden- scheine Nr. 3 pro 1873 mit 16 Rmk. 80 Pf. per Stück erfolgt vom 25. März cr. ab bei der Gesellschaftskasse in Hamburg
Akt.-Ges. für Feilenfabrikatlon (sonst 0C. Schaaf & Co.) Die Ausz. der Superdivid. per 1873 von 2 x¼ = 4 Thlr. per Aktie Fegen Dividendenschein Nr. 4, erfolgt bei der Gesellschaftskasse in
erlin.
Hibernta & Shamrook Bergwerks-Gesellschaft. Die für das Geschäftsjahr 1873 auf 13. g. festgestellte Divid. wird von jetzt ab bei S. Bleichröder und der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin ausgezahlt.
Bergwerks-Gesellschaft Dahlbusch. Die für 1873 festge- setzte Divid. von 9 Thlr. 10 Sgr. pro Aktie wird vom 1. April cr. ab bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln ausgezahlt.
Naumburger Braunkohlen-Akt.-des. Die Einlösung des Dividendenscheins Nr. 1 mit 5 % = 5 Thlr. erfolgt vom 1. April c. ab bei der Gesellschaftskasse in Naumburg 2/S.
Landgräflloh Hesslsche konzess. Landesbank. Die Super- divid. pro 1873 pro Aktie von 8 fl. 45 kr. wird von jezt ab bei von Erlanger & Söhne in Frankfurt a/M. ausgezahlt.
Braunkohlenabbau-Gesellschaft Nariengrube bel Meusel- witz. Die Divid. für das Geschäftsjahr vom 1. Mai bis 31. De- zember a. p. wird pro Vollaktie mit 5 Thlrn. und pro Interims- schein au porteur mit 3 Thlrn. 6 Sgr. 6 Pf. vom 1. April cr. ab bei der Gesellschaftskasse in Altenburg ausgezahlt.
Akt.-Ges. für Wagenbau, vorm. Jos. Neuss. Die Ausz. der Divid. gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 mit 8 Thlrn. erfolgt vom 2. April cr. ab bei der Gesellschaftskasse in Berlin.
General-Versammlungen.
14. 14. 15. 15.
16. 27.
30.
1 * 5
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Alle Post-Anstalten des In- und Aunslandes fan wseee. Besteilung an; für Kerlin außer den Postanstalten mstr. Nr. 32.
5 8
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8 8
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Kostener Kreis-Obligatlonen à 5 %. Die sämmtlichen Oblig. sind zum 1. Juli c. gekündigt; s. Ins. in Nr. 72. ] Brandenburger Stadt-Obligationen. Das Verzeichniss der 11““ ausgeloosten zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in 11““
8
den 27. März, Abends.
Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Außerdem erscheint am 15. jeden Monats ein „Postblatt“ zum Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für
Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, welches Nachrichten von allgemeinem Interesse über den Berlin die Expedition dieses Blattes, Wilhelmstr. 32, sowie die hiesigen Stadtpost⸗Aemter, —
d 8 1 Verkehr mit der Post ꝛc. auf Grund amtlicher Materialien bringt, und unter Anderem auch außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nach⸗ eine tabellarische Uebersicht der geltenden Portosätze für die frankirten Briefe, Drucksachen, Waaren⸗ lieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.
1— gg . proben nach dem Inlande und dem Auslande enthält. Das „Postblatt“ ist auch im besonderer Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger
5 er vierteljä Abonnement zum Preise von 1 Thaler jährlich durch die Post und den Buchhandel zu beziehen und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt einschließlich der Das Central⸗Handelsregister für das Deutsche Reich, welches in der Rege 11“ des Postblattes und des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich täglich als besonderes Beiblatt zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preuß 9 ge 1 Thlr. 15 Sgr.
2 Staats⸗Anzeiger erscheint, ist zu Bekanntmachungen aller Eint „ Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und 27 8 8* “ Hüngels
1 registern des Deutschen Reichs bestimmt und hat den Zweck, dem Handels⸗ b des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhandlungen 8 8 g 1 . 11“
2 1 8 S dem betheiligenden Publikum Gelegenheit zu bieten, sich über die Rechtsverhältnisse der verschiedenen 11“ die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Deutschen Reichs ꝛc. Firmen leichter zu informiren, als dies durch Zusammensuchen der Bekanntmachungen aus e
8— roßen Zahl von Lokalblättern geschehen kann. Zweckmäßig geordnet jährli Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im .2. 3 sahs 7 EoE1““
9 über den Inhalt erhöhen den praktischen Nutzen des Central⸗Handelsregisters. Das Central⸗Han⸗ Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen delsregister k 1 5 1 jährli 2 gaun auch durch besonderes Abonnement zum Preise von 17 3 Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen 68 e v111“*“
8 1 1 1 Zele⸗ durch die Post und durch den Buchhandel bezogen werden.
2 Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes⸗Kommissarien 1.s 1 Il . 8 8 b “ — resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die eea g Hsans⸗gg8⸗ hes Pestscher Fise-n nd Königlich Preußischen Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind. — Staats⸗Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Hauptbank heraus⸗
Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften. Thüringlsche Bank. Die Bilanz, sowie das Gewinn- und Ver- lust-Konto ult. 1873; s. Ins. in Nr. 72. 1 oldenburgische Spar- und Leihbank. Die Bilanz und das Gewinn- und Verlust-Konto ult. 1873; s. Ins. in Nr. 72. Gedanla, Versicherungs-Aktlen-Gesellschaft gegen See- und
27. März.
—”gq—
er 1870.
IM. 4641 Bekanntmachung.
Die Anfertigung der Steinsetzerarbeiten zur Neupflasterung verschiedener Straßenstrecken soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Indem wir dies bekannt machen und auf die in unserer Registratur zur Einsicht ausliegenden Bedin⸗ gungen und Anschlags⸗Extrakte Bezug nehmen, sehen wir der Einreichung der Submissionen
¹ 2. September 1864. III. D 132 über 50 Thlr. b Phs 1) Aus der Verloosung vom 15. Dezember 1868 1 ’ 3 ’ u er Verloo ung om Dezember 8 über 25 8 92. 98. 106. 110. F. „ 198 über 25 Thlr
à 100 Thlr.. 900 Thlr.
Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn.
147 à 50 Thlr. 50 Thlr.
Serie II. E. Nr. 171 über 25 Thlr.
Wollstein, den 21. März 1874. Königlicher Landrath.
Für die Lieferung bez. Bearbeitung von: . 1) 50 Stück zweispurigen Rechts⸗ und Links⸗ Weichen, [1172] 2) 5 Stück dreispurigen Weichen, 3) 80 Stück Zungenschienen, 4) circa 6500 Kilogramm einzelner Weichen⸗ theile aus Gußeisen, 1 5) circa 7000 Kilogramm einzelner Weichen⸗ theile aus Schmiedeeisen, können die Bedingungen und Zeichnungen von hier gegen Einsendung von 7 ½ Sgr. bezogen werden. Für
[M. 470]
8I1“
Danziger Ma
Verschiedene Bekanntmachungen.
chinenbaun⸗Actien
⸗Gesellschaft.
6
Gewinn- und Verlust-Conto
ad 1 bis 3 liefert die Verwaltung Backen⸗ und Zungenschienen, die letzteren ungehobelt.
Offerten mit Aufschrift: „Submission auf Weichen“ sind längstens bis 15. April er., Abends, an mich franko einzusenden.
Von denselben konnten die bis zum 29. April c. ohne Erwiederung gebliebenen Offerten nicht accep⸗ tirt werden. 1
Fulda, den 24. März 1874.
Der g8eee; 1““ i 8
An Grund
[11711 Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn. 1 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. 8 Die Hersellung einer Gaseinrichtung, mit Ausnahme des Gaserzeugers, für den gemeinschaft⸗ lichen Bahnhof Bebra, veranschlagt zu 7774 Thlrn., soll ungetheilt im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Bedingungen, Kostenanschlag und eichnungen sind von der Unterzeichneten gegen die erstellungskosten zu beziehen und Offerten an die⸗ selbe bis zum Submissionstermine „Samstag, den 11. April cr., Mittags 12 Uhr,“ einzureichen. Fulda, am 24. März 1874. Königliche Betriebs⸗Inspeltion. Schilling.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1ne
Bekanntmachung.
stück⸗Conto
Abschreibung der Reparaturen ꝛc. „ Inventarium⸗Conto
Abschreibung à 7 ½ « vom Saldo de 1872
„ Material⸗Conto Verlust darauf . . . 1 “ „y“ „ Lc A*“ 22 Unkosten⸗Conto für gehabte Unkosten, und zwar: Gehälter und Gratifikationen
Kohlen und Coke Fi “ rankenkasse und Unfall⸗ Versicherung. . Steuu Fuhrlohn... Oele, Farben zc. -SSezg. eleuchtung Frachten Porti und Stempel Papier, 8 Reisespesen ꝛc. „ Kosten der
8 8 6 2
690512
2,208 17 49,112, 8
Thlr. 92,073. 16. —
Thlr. 16,064. 20. — 12,668. 4. 6 636. 8. —
537. 7. 6 “ 664. 22.
1,675. 10.
1,517. 25.
4,054. 18.
Druckkosten, “ 39,690 101,335
Actien.. 905. 15.
8 8
Per Saldo de 1872 . Fabrikations⸗Conto
Brutto⸗Gewinn. Reservefonds⸗Conto
Abschreibung vom Saldo de 1872
Bilanz
’ 100,299,.—
Thlr. 2,170. 15. 7 926 141
Namen des Deutschen Reiches den Schiffsrheder John M. Hen⸗
88
Porto⸗Ermäßigung für Briefe nach und aus Hayti
*
Hayti und San Domingo ist von 6 Sgr. oder 21 Kr. auf
Ferner veröffentlicht der Deutsche Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger den authentischen Wortlaut der⸗ jenigen landesherrlichen Erlasse und der durch dieselben genehmigten und bestätigten Urkunden ꝛc., welche nach §. 1 des Gesetzes vom 10. April 1872 nur durch die Regierungs⸗Amtsblätter
publizirt werden.
Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staatskunde, sowie über deutsche Kunst, Literatur und
Kulturgeschichte zu bringen.
—
mnrrrm
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Staats⸗ und Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, Dr. Achenbach, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im derson in Amble zum Vice⸗Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
484*“ und San Domingo via Hamburg direkt.
Das Porto für die auf Verlangen des Absenders über Hamburg mit den direkten zwischen Hamburg und Westindien coursirenden Dampfschiffen beförderten Briefe nach und aus
Sgr. bz. 10 Kr. sür je 15 Grammen ermäßigt worden. Berlin, den 23. März 1873. Kaiserliches General⸗Postamt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober⸗Tribunals⸗Rath Scholtz zum Mitgliede des Staatsrathes und zum Mitgliede des Gerichtshofes zur Ent⸗
scheidung der Kompetenz⸗Konflikte zu ernennen;
8
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
Zur Ausloosung der nach §. 4 des durch Aller⸗ höchstes Privilegium vom 27. November 1846 be⸗ stätigten Nachtrags zum Statut unserer Gesellschaft, sowie der gemäß §. 4 des durch Allerhöchstes Pri⸗ vilegium vom 11. August 1848 bestätigten Nach⸗
3 gedachten Statut, zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen I. und II. Emission haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 9. April c., Rachmittags 5 Uhr, im Vcrwaltungsbüreau auf unserm Bahnhofe zu Berlin angesetzt, welchem bei⸗ zuwohnen den Inhabern oben gedachter Beüetett. Obligationen I. und II. Emission gegen Vorzeigung b die Befugniß zusteht. geetbe vecs.
erlin und Hamburg, 16. März 1874. .
8 Die Direktion.
Grundstücks⸗ und Gebäude⸗Conto . . . . . . . . Fabrikations⸗Conto 1 V Gegenstände in Arbeit und auf Vorrath laut ’ b 4*“ Inventar⸗Conto . . . . Material⸗Conto Bestand laut Cassa⸗Conto .. Diverse Dibitores
am 31. Dezember 1873
1 1. 1 1
126,382 15 2]%
28,060 27 5 114,739 25 9
78,308 2 6 1,466 21 11 47,556 3 5
V
396,500 6 2
*
Inventur.
Actien⸗Capital⸗Conto
3000 Actien
ypotheken⸗Conto ccepten⸗Conto. Diverse Creditores Dividenden⸗Conto nicht abgehobene Dividenden pro 1872. Reservefonds⸗Conto nach Abschreibung des
Die Direction. G. Baum
A. Wagenknecht.
Passiva.
à Thlr. 1
Verlustes von Thlr. 926. 14. 9
1“
9 Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto sind von uns genehmigt und festgestellt worden.
Bei der am 9. Dezember 1873 bewirkten Aus⸗ loosung von [1158]
Bomster Kreis⸗Obligationen
find folgende Buchstaben und Nummern gezogen worden:
Danziger Maschinenban⸗Actien⸗Gesellschaft. Aufsichtsrath.
Der
Damm
Stadtverordnetenversammlung zu Grünberg gemäß, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Grünberg für
Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Hüpeden und dem chirurgischen Dr. Köllner, Beide Mitglieder des Medizinal⸗ Kollegiums der Provinz Hannover, den Charakter als Medizinal⸗ Rath; sowie
Dem Kreisgerichts⸗Sekretär Wawrzinczek in Ujest bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen;
Den Ober⸗Bürgermeister von Albert zu Greiz, der von der Stadtverordnetenversammlung zu Wesel getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Wesel für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und
Den Kreis⸗Sekretär Schüler zu Hersfeld, der von der etroffenen Wahl
die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 3 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Registratur⸗Hülfsarbeiter im Ministerium der geistli⸗
* zc. Angelegenheiten Carl Gotthelf Theodor Friedrich
ordhausen ist der Charakter als Geheimer Registratur⸗ Assistent verliehen worden.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Sommer⸗Se⸗
maester beginnt am 8. April d. Js. und findet bis auf Weiteres vboöche ntlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends, um 12 Uhr im Sen atssaale statt.
8
Behufs derselben haben: .
1) die Studirenden, welche von einer anderen Uni⸗ versität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten nebst dem Schul⸗ zeugnisse,
2) diejenigen, welche die Universitäts⸗Studien erst be⸗ gginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges
Schulzeugniß, und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere “ vorzulegen. .“ In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts⸗ mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Uni⸗ versitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.
Berlin, den 25. März 1874.
Die Immatrikulations⸗Kommission hiesiger Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität. Weierstraß. Lehnert.
Bekanntmachung. Dieejenigen jungen Leute, welche gar keiner Maturitätsprü⸗ fung sich unterzogen haben, beim Besuche einer inländischen Uni⸗ versität auch nur beabsichtigen, eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise, oder eine besondere Bildung für ein ge⸗ wisses Berufsfach sich zu geben, ohne daß sie sich für den eigent⸗ lichen gelehrten Staats⸗ und Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 auf hie⸗ siger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Universität müssen schrift⸗ lich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden und ha⸗ ben Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Füh⸗ rung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Aus⸗ bildung beizulegen. Die Immatrikulation erfolgt übrigens nur auf die nächsten 3 Semester und wird diese Beschränkung bei der Immatrikulation sowohl auf der Matrikel, als auch auf der Erkennungskarte und dem Anmeldebuch vermerkt. Gesuche um Verlängerung der Matrikel sind vor Ablauf des dritten Se⸗ mesters bei dem unterzeichneten Kuratorio schriftlich unter Ueber⸗ reichung der Matrikel des Anmeldebuchs und der Erkennungs⸗ karte anzubringen.
Beerlin, den 25. März 1874.
Königliches Universitäts⸗Kuratorium In Vertretung: Weierstraß. Lehnert.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Baumeister Massalsky zu Memel ist als 1h Eisenbahn⸗Baumeister bei der Ostbahn angestellt worden.
Dem Dr. W. Haarmann hierselbst ist unter dem 25. März d. J. ein Patent
auf das von ihm beschriebene Verfahren, das Vanillin künst⸗ lich herzustellen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
gegeben wird und die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industriepapiere enthält, erscheint wöchentlich ein mal zu dem vierteljährlichen Abonnementspreise von 15 Sgr. “ 8 Der buchhändlerische Debit
der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle,
des Postblattes und
des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich ist an Cark Heymanns Verlag (Berlin SW.,
88
Anhaltstraße 12) übertragen worden.
— — — — ——
Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 20. März 1874, betreffend die Ge⸗ suche der Justizbeamten um Anstellung, Versetzung oder send die d. 5
Die Bestimmungen der allgemeinen Verfügung vom 29. N ⸗ ber 1865 über das bei Gesuchen um Anstelkung⸗ Wersetung ꝛc. vde⸗ obachtende Verfahren sind vielfach irrig aufgefaßt worden, haben zu unnöthigen Schreibereien und entbehrlichen Hin⸗ und Hersendungen von Personalakten geführt und dadurch die Wiederbesetzung der erledig⸗ ten Stellen oft in einer die Interessen des Dienstes beeinträchtigenden Weise verzögert.
Um diese Mißstände in Zukunft abzustellen, Minister hierdurch Folgendes:
1) Gesuche der Justizbeamten um Anstellung oder Versetzung in Richterstellen bei Gerichten erster Instanz, in Staatsanwalts⸗, Rechts⸗ anwalts⸗ oder Notarstellen sind den Vorständen derjenigen Provinzial⸗ Justizbehörde, deren Ressort der Bewerber angehört, — Prgninfian der Appellationsgerichte, Ober⸗Staatsanwalten, General⸗Prokurator Kron⸗Oberanwalt — einzureichen. —
Ist das Gesuch auf Verleihung einer bestimmten Stelle in einem anderen Departement eder in einem anderen Zweige der Justizverwal⸗ tung gerichtet, so haben die genannten Vorstände solches dem Vor⸗ eiesh esteutcen Behörde zu übermitteln, in deren Bezirk die Stelle erledigt ist.
Stellt sich dagegen ein Beamter für alle Stellen der von ihm bezeichneten Kategorie in einem oder mehreren Departements oder in dem ganzen Bereiche der Monarchie zur Verfügung, so ist ein der⸗ artiges Gesuch von dem betreffenden Vorstande unmittelbar dem Justiz⸗Minister einzureichen. —
In allen Fällen haben die übermittelnden Vorstände gleichzeitig auf Grund der Dienstakten die Personalien (Lebensalter, Konfession, Familienverhältnisse ꝛc.), die Zeit des Eintritts in den Staatsdienst, die Anziennität, das Prädikat, welches der Beamte in der großen Staatsprüfung erhalten hat, anzugeben und sich über die Qualifikation und die dienstlichen Leistungen desselben, sowie über andere etwa in Betracht kommende Umstände zu äußern. Die Dienstakten sind diesen Aeußerungen nur dann beizufügen, wenn sie erhebliche Momente ent⸗ halten, welche in den vorgedachten, thunlichst kurz zu fassenden Mit⸗ theilungen nicht die genügende Erläuterung finden möchten.
2) Auch Gesuche um Beförderung in Präsidenten⸗ und Direktoren⸗ Stellen bei ben Gerichten erster Instanz, in Rathsstellen bei den Appellationsgerichten und Ober⸗Staatsanwalts⸗Stellen, sowie Gesuche der Präsidenten und Direktoren bei Gerichten erster Instanz um Ver⸗ setzung in eine Stelle derselben oder einer andern Amtskategorie, sind an die Vorstände derjenigen Provinzial⸗Justizbehörden, deren Ressort 8 der Peferh üngehört, 1.
ach Beifügung der unter Nr. gedachten Aeußerung haben diese Vorstände das Gesuch, wenn dasselbe eine bestimaates Pugsdhg en⸗ oder Direktorstelle bei einem Gericht erster Instanz betrifft, dem Vor⸗ stande desjenigen Appellationsgerichts, in dessen Departement die Stelle erledigt ist, zu übermitteln, anderenfalls aber unmittelbar an den Justiz⸗Minister zu befördern. Gesuche um Verleihung von höheren als den vorerwähnten Stellen, insbesondere von Präsidenten und Vice⸗Präsidentenstellen bei den Provinzial⸗Justizbehörden, sowie von Rathsstellen bei dem Ober⸗ Tribunal, glaubt der Fustiz⸗Minister nicht erwarten zu dürfen.
3) Sind die eonis Fnstizbebürden oder deren Vorstände von dem Justiz⸗Minister zu Vorschlägen behufs Wiederbesetzung einer in ihrem Departement erledigten Slelle aufgefordert worden, so haben dieselben ihren Vorschlägen sämmtliche die Stelle betreffenden Bewer⸗ ”ng s che nebst den Aeußerungen der Vorstandsbeamten (Nr. 1 und 2 beizufügen. Ist dagegen eine solche Aufforderung nicht er⸗ gangen, so sind die Gesuche und Aeußerungen dem Justiz⸗Minister mittels Umschlages Feure en.
4) Gesuche von Appellationsgerichts⸗Räthen oder Ober⸗Staats⸗ anwalten um Versetzung in eine andere Stelle ihrer bisherigen oder
1¹ ““
bestimmt den Justiz⸗
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