1874 / 74 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

sie in gewissen Fällen zusammentreten und gemeinsam abstimmen? Sollen etwaige Konflikte gemeinsam oder durch beiderseitige Kommis⸗ sionen beigelegt werden? 16) Soll der Senat das Recht haben, auf Antrag der vollziehenden Gewalt die Deputirten⸗Kammer aufzulösen? Soll ihm bis zum Zusammentritt einer neuen Deputirten⸗Kammer ein Theil der gesetzlichen Gewalt zustehen? 8 .

25. März. Das „Journal officiel“ veröffentlicht den zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Vertrag über den Anschluß der neu zu bauenden Eisenbahnen von Lille nach Cominee und von Tourcoing nach Menin an die vorhandenen belgischen, bez. französischen Bahnen an der bel⸗ gisch⸗französischen Grenze. 8

Vor zwei Tagen wurde der wegen seiner Theilnahme an der Kommune zum Tode verurtheilte und dann zu lebens⸗ länglicher Deportation begnadigte Kapitän Mathuzewitch degradirt. Der Degradirung, welche in dem großen Hof der „Ecole militaire“ stattfand, wohnten drei Infanterie⸗Regimenter, ein Jäger⸗Bataillon, ein Artillerie⸗ und ein Kürassier⸗Regiment bei. Außerdem mußten 300 Offiziere der Garnison von Paris auf Befehl anwohnen. Ein Oberst führte den Oberbefehl.

Versailles, 26. März. (W. T. B.) Die Interpellation Pelletans betreffs der Civilbeerdigungen wurde heute nach dem Be⸗ schlusse der Nationalversammlung auf 6 Monate zurück⸗ gestellt. Hierauf begann die Berathung über die in der Umge⸗ bung von Paris auszuführenden neuen Befestigungswerke. Der Präsident der Armeekommission, Lasteyrie, bekämpfte das System, wonach in weiterer Entfernung von Paris Forts errichtet werden sollen, weil der Zweck, dadurch mehr Truppen in Paris zu im⸗ mobilisiren, nicht erreicht werde. Auch hob er den großen, da⸗ durch herbeigeführten Kostenaufwand und die Schwierigkeiten der Vertheidigung hervor und empfahl, die Befestigungen in mehr begrenztem Raume anzulegen. Brunnet spricht für die Vorschläge der Kommission und will dieselben noch weiter er⸗ gänzt wissen durch Errichtung von 4 großen verschanzten Lagern in der Nähe von Paris. Oberst Denfert; sprach sich aus äͤhn⸗ lichen Gründen wie Lasteyrie gegen die Vorschläge der Kom⸗ mission aus. Die Debatte wurde sodann auf morgen vertagt.

Die für die Dauer der Ferien der Nationalversammlung

gewählte Permanenzkommission ist aus 16 Mitgliedern der Rechten und 9 Mitgliedern der Linken zusammengesetzt.

Spanien. Somorrostro, 27. März. (W. T. B.) Die Regierungstruppen haben heute weitere Fortschritte gemacht und das unmittelbar an San Pedro de Albanto be⸗ legene Dorf Pucheta durch einen Bajonnetangriff genommen. Der rechte Flügel der carlistischen Position wird von den Trup⸗ pen heftig bedrängt.

Italien. Rom, 24. März. Die „It. N.“ melden Fol⸗ gendes: Mehrere in Neapel erscheinende Zeitungen haben beun⸗ ruhigende Gerüchte über den Zustand Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin von Aosta, verbreitet, welche insofern unbe⸗ gründet sind, als im Befinden der Hohen Frau keine außer⸗ ordentliche Verschlimmerung eingetreten ist, obwohl es noch immer viel zu wünschen übrig läßt.

Türkei. Konstantinopel, 26. März. (W. T. B.) Die Journale veröffentlichen das vom Sultan genehmigte Bud⸗ get für 1874 1875. In demselben sind die Einnahmen auf 24,800,000, die Ausgaben auf 25,600,000 türkische Lire veran⸗ schlagt. Darnach ergiebt sich ein Defizit von 800,000 Lire, wel⸗ ches durch eine Verminderung der Ausgaben beseitigt werden soll. Die eingesetzte Spezial⸗Kommission hat die Amortisirung von 14 ¼¾ Millionen der schwebenden Schuld beantragt.

Ueber die Beziehungen zwischen der Türkei und Per⸗ sien wird russischen Blättern aus Konstantinopel gemeldet, daß

.der dortige Vertreter Persiens demnächst mit der Pforte Unter⸗ handlungen wegen des Handelsvertrages anknüpfen dürfte,

dessen Grundzüge schon vor einigen Jahren durch den persi⸗

schen Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mirza⸗Hussein⸗ Khan ausgearbeitet sind. Der Minister, der nach kurzer Un⸗ gnade im Januar d. J. wieder in sein Amt eingesetzt worden ist, scheint die auswärtige Politik wieder kräftig in die Hand nehmen zu wollen; denn man hört des Weiteren, daß auch die Verhandlungen zwischen Persien und der Pforte, welche in Konstantinopel seit mehreren Jahren in Bezug auf das Reglement der Rechtspflege schwebten, jetzt geschlossen und daß die obwaltenden Differenzen, die sich der endgiltigen Redak⸗ tion des Projektes entgegenstellten, nunmehr als beseitigt zu be⸗ trachten sind. Die Konvention ist auf den Brief Rechid⸗Pascha's an Mirza⸗Hussein⸗Khan gleich nach der Anwesenheit des Schah in Konstantinopel basirt und wird gleich nach der Auswechselung der betreffenden Noten zwischen beiden Regierungen in Kraft treten. Nach der in Rede stehenden Konvention sollen türkische Individuen dieselben Rechte in Persien genießen, wie die eigenen Landeskinder, und umgekehrt.

Rumänien. Bukarest, 26. März. (W. T. B.) Nach dem Berichte des Budgetausschusses betragen die Staats⸗ ausgaben pro 1875 voranschlagsmäßig 97 Millionen Franken; das Defizit beziffert sich demzufolge auf 6 Millionen Franken.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. März.

Der Kongreß der Vertreter russischer Agrarbanken hat am 10. März um 8 Uhr Abends im Saale des Konseils des Finanz⸗Ministers seine Sitzungen eröffnet. Nachdem der Vorsitzende, Staats⸗Sekretär Fürst Obolenski, den Zweck der Versammlung dargelegt und auf die Bedeutung der Fragen hingewiesen, deren Erörterung nach dem vom Finanz⸗Minister be⸗ stätigten Programm den Mitgliedern des Kongresses anheimgestellt worden, sprach er am Schluß seiner Rede die Heoffnung aus, daß durch die vereinten Anstrengungen der Bankvertreter diese Fragen eine ihrer Bedeutung entsprechende Lösung finden werden.

Darauf machte der Vorsitzende Mittheilung über die an die Mit⸗

lieder vertheilte Sammlung von Material und Ausweisen über die zur

rathung vorliegenden Fragen und über die Zusammensetzung des Kongresses. Der Justiz⸗Minister hatte es zweckmäßig gefunden, daß an den Arbeiten des Kongresses in Bezug auf die Hypothekenfrage auch Vertreter seines Restorts theilnehmen, und so waren der Wirk⸗ liche Staatsrath Markow und der Staatsrath Golubew zum Kon⸗ greß delegirt worden.

Der Vorsitzende stellte darauf den Antrag, den Kongreß in drei Sektionen zu theilen, um die in den Plenarversammlungen aller Mit⸗ glieder zur Erörterung kommenden Fragen einer Vorberathung zu unterziehen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und sogleich zur Bildung der Sektionen geschritten. Die erste Sektion wird sich mit den in den Bereich der Artikel 1 und 2 des Programms gehö⸗ renden Fragen, die zweite Sektion mit den durch Artikel 3 und 4 an⸗ gedeuteten und die dritte Sektion ausschließlich mit dem Artikel 5 be⸗ schäftigen.

Die „Mosk. Ztg.“ schreibt, daß die Meinungsäußerun⸗ gen des Justiz Ministeriums in Bezug auf die Reform der Gerichtsinstitutionen in Westsibirien, sowie auch die von der besonderen, beim Justiz⸗Ministerium konstituirten Kom⸗ mission entworfenen Projekte nebst Bemerkungen der II. Ab- theilung der eigenen Kanzlei Sr. Majestät des Kaisers und des Finanz⸗Ministeriums und ein Memoire des General⸗Gouver⸗ neurs von Westsibirien zur Begutachtung zugegangen sind. Dem erwähnten Projekt zufolge beabsichtigt man zu⸗ nächst das Hauptaugenmerk auf die Verbesserung des gegenwärtigen Gerichtsverfahrens durch Kreirung von Untersuchungsrichtern und Erhöhung des Gehalts der Beamten der gegenwärtigen Gerichtsbehörden zu richten. Ferner soll die Einführung der friedensgerichtlichen Institutionen in Sibirien mit vorheriger Reorganisation der Gerichte für Bauern und nicht einheimische Völkerstämme, die Ernennung der Friedensrichter in volkreichen Städten durch die Krone, wie dieses bereits im Kau⸗ kasus und in den westlichen Gouvernements geschieht, die Reor⸗ ganisation der Prokuratur ꝛc. in Betracht gezogen werden. Falls von Seiten des Finanz⸗Ministeriums keine Schwierigkeiten vor⸗ liegen, soll die Gerichtsreform noch in diesem Jahre zur Aus⸗ kommen, andernfalls aber spätestens zu Anfang des nächsten Jahres.

Schweden und Norwegen. Christiania, 22. März. Das Lagthing hat jetzt, gleichwie vordem das Odelthing, den Regierungsvorschlag zum sogenannten „Mellemrigslov’ ein⸗ stimmig ohne Diskussion angenommen, und diese, für den ge⸗ meinschaftlichen Verkehr und die materielle Entwickelung der Brüderreiche so wichtige Reform ist somit jetzt norwegischerseits gesichert, während anzunehmen ist, daß auch der schwedische Reichstag seine Einwilligung geben wird.

Am 25. d. M. soll dem Vernehmen nach noch der Konsti⸗ tutions⸗Komite⸗Antrag, betreffend die Staatsrathsangele⸗ genheit, zur Verhandlung im Storthing kommen.

Dänemark. Kopenhagen, 24. März. Die „Mini⸗ sterialtidende“ theilt mit, daß zufolge Berichts der Königlichen Münze an das Finanz⸗Ministerium bis zum 16. d. M. 285,000 Zwei⸗Oerestücke gleich 5700 Kronen oder 2850 Nigs⸗ daler Rigsm. geprägt worden sind. .

Der betreffende Folkethingsausschuß hat heute sein Gutachten über die Folkethingswahl am 14. November 1873 für den zweiten Wahlkreis des Amtes Aalborg, laut welcher der Justiz⸗Minister Klein mit 850 Stimmen gegen 841 zum Folke⸗ thingsabgeordneten für den genannten Kreis gewählt wurde, abgegeben. Die Mehrzahl des Ausschusses (Alberti, Boisen, J. A. Hansen, Holm und Högsbro, sämmtlich Mitglieder der ver⸗ einigten Linken) beantragen, das Thing möge die Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl des Justiz⸗Ministers verweigern.

Amerika. Washington, 27. März. (W. T. B.) Der Senat hat eine Bill angenommen, durch welche der Betrag 1u.“ Greenbacks auf 400 Millionen beschränkt wird.

Nr. 13 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 20. März 1874, betreffend die Gesuche der Justizbeamten um Anstellung, Versetzung oder Beförde⸗ rung. Allgemeine Verfügung vom 19. März 1874, betreffend die Berechnung von Gehältern und anderen fortlaufenden Kompetenzen für Theile eines Zeitabschnittes. Erkenntniß des Königlichen Ge⸗ 1 efe zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 9. Januar

Verordnung über die Ergänzung des Offizier⸗ Corps der Kaiserlichen Marine nebst Allerhöchster Ka⸗ binets⸗Ordre vom 10. März 1874 ist soeben im Verlage der Königl. Geh. Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen. Alle älteren entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die Verordnung vom 16. Juni 1864, sind hierdurch aufgehoben.

Statistische Nachrichten.

München, 25 März. In einem nach amtlichen Mittheilunzen aufgestellten Verzeichniß über die täglichen Cholera⸗Fälle in München, welches das heute erschienene „Aerztliche Intelligenzblatt“ enthält, sind in der Zeit vom 9. März, an welchem Tage die polizei⸗ lichen Berichte über den Tagesstand eingestellt wurden, bis zum 22. März 39 Erkrankungen und 28 Todesfälle an Cholera vorgekommen. Die höchsten Ziffern weist der 18. März mit 8 Erkrankungen und 6 Todesfällen auf. Für die übrigen Tage sind nachstehende Ziffern mitgetheilt: 9. März 2 Erkrankungen, 2 Todesfälle; 10 März 2, 2; 11. März 2, 1; 12. März 1, 1; 13. März 3, 4; 14. März 2, —; 15. März 2, 2; 16. März 2, 3: 17. März 2, —; 19. März 2, 2; 20. März 3, 2; 21. März 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 27. März. Im Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird der diesjährige Kursus der Vorlesungen am

Sonnabend, den d. M. 5 Uhr mit dem Vortrage des Haup tmannz im Großen Generalstabe, Helmuth, über „die Schlacht bei Sedan“ beschlossen werden.

Die Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins versam⸗ melten sich am 24. d. M. unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Ge⸗ neral⸗Intendanten Kammerherrn v. Hülsen im Saale des „Hotel Hauffe“ zu Leipzig zu der alljährlichen geschäftlichen Besprechung.

Goslar, 23. März. ie im vorigen Herbst die südliche Seite des Daches der Kaiserpfalz durch einen Sturm abgedeckt wurde, so riß ein heftiger Windstoß am Freitag Nachmittags 3 Uhr auch das alte Dach auf der Nordseite nieder. Uebrigens schreitet die Restauration des Kaiserhauses rüstig vor. Mit der Vollendung des neuen Daches auf dem westlichen 85* ist letzterer bis auf den Bo⸗ den des Saales vollständig hergestellt, und man hat den Mittelbau, sowie den nördlichen Flügel in Angriff genommen.

Aus Laibach wird nach Wien gemeldet; „Am 21. d. um 8 Uhr Morgens hat in der Südbahnstation in Sanct Peter und in Dornegg bei Illyrisch⸗Feistritz ein starkes wellenförmiges Erdbeben stattgefunden. Es war von Getöse begleitet und hatte die Richtung von Süd nach Nord. Nachmittags um 2ꝛ ¾ Uhr erfolgte ein zweite aber schwächerer Stoß.“ Wie aus Fiume gemeldet wird, hat si daselbst am 21. d. Mts. gegen 8 Uhr früh ein ziemlich starker Erd⸗ stoß fühlbar gemacht.

Wie die Sternwarte zu Pola an die Wiener Sternwarte telegraphisch berichtet, wurde am 18. März um 14 Uhr 26 Minuten mittlere Sternzeit ein bisher unbekannter Planet entdeckt. Derselbe ist 11. Größe und recht hell. Weitere Beobachtungen über dieses Gestirn werden auch von Wien aus angestellt werden und die Resultate dann bekannt gegeben werden.

Gewerbe und Handel.

Paris, 26. März. (W. T. B.) Gegenüber den an der Börse verbreiteten anderweitigen Gerüchten wird von unterrichteter Seite mitgetheilt, daß das Vorschußgeschäft im Betrage von 40 Mill. Fres., über welches fuͤr die Tuͤrkei mit einer aus der Banque d'escompte, der Banque ottomane und den Bankhäusern Hentsch und Hirsch bestehenden Gruppe verhandelt wird, zwar noch nicht unter⸗ zeichnet, aber dem Abschlusse nahe sei. Die Ratifikation der Kon⸗ vention mit dem Crédit mobilier ist von Konstantinopel noch nicht

eingelangt. b Verkehrs⸗Anstalten.

Swinemünde, 27. März. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist gestern Abend von New⸗York wohlbehalten hier eingetroffen.

Mannheim, 23. März. (Mnnh. Anz.) Die Rhein⸗Dampf⸗ schiffahrt ist eröffnet; von morgen an werden die Boote der Cöln⸗ Düsseldorfer Gesellschaft ihre regelmäßigen Fahrten nach Cöln, Arn⸗ heim und Rotterdam wieder aufnehmen. Auch die Niederländische Dampfschiff⸗Rhederei hat ihre Fahrten wieder begonnen.

St. Petersburg, 25. März. Das Konsortium ööae

der russisch⸗indischen Eisenbahn, mit anderen Worten des Lesseps'schen Projekts, welches in Paris zusammengetreten ist, besteht nach der „Rufs. Eisenb. Zig.“ und dem „Engineering“ aus folgenden Personen: Ferdinand Lesseps, Erbauer des Suez⸗Kanals, Fürst Scha⸗ chowskoi, Geuverneur von Estland, dessen Reise nach Paris wir vor Kurzem meldeten, K. Lesseps, J. Elphinstone, W. Lesseps, Antur⸗de⸗ Bragar, Baron Dijon, den Ingenieuren Cotard und Stuart, endlich dem Sekretär Delamarre. Neue Telegraphenlinien sollen dem „Golos zufolge im Laufe dieses Jahres zwischen folgenden Orten angelegt werden: 1) von Wologda nach Usstjug⸗Weliki; 2) von Pskow nach Porchow; 3) von Lipezk nach Lebedjan; 4) von Alatyr nach Ardatow (Gou⸗ vernement Ssimbirfk); 5) von Kerensk nach Spassk (Gouvernement Tambow; 6) von Meshibushje nach Letitschew; 7) von Wiburg über Kexholm nach Sserdobol; 8) von Wiburg nach dem Hafen von Tran⸗ sund; 9) von Exenas nach der Fiskarsschen Fabrik: 10) von Taurog⸗ gen nach Tilsit; 11) von Pernau über die Insel Moon nach Arens⸗ burg auf Oesel und dann nach dem Gute Grossenhof auf Dagden; 12) im Kaukasus von Signach über Lagodechi nach Sakataly und Nucha. Sobald diese Linien sowie einige projektirte Leitungen und Stationen hergestellt worden, wird unser Telegraphennetz 58,415 Werst Linien, 112,205 Werst Leitungen und 703 Stationen umfassen.

Aus dem Wolff’schen Telegraphen⸗Büreau.

Pest, Freitag 27. März, Morgens. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Antrag des Abg. Pulsky, den Bericht des Subcomites des Ein⸗ undzwanziger⸗Ausschusses direkt vor das Haus zu bringen, an⸗ genommen, wodurch der Einundzwanziger⸗Ausschuß selbst be⸗ seitigt erscheint.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 28. März. Opernhaus. (81. Vorstellung.) Romeo und Julia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Musik von Gounod. Julia: Fr. Mallinger. Stefano: Frl. Haupt. Tybald: Hr. Woworsky. Romeo: Hr. Schott. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (86. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Pitt und Fox. Lustspiel in 5 Aufzügen von Ru⸗ dolph Gottschall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

„Sonnabend, 28. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Fünfzigste Vorstellung der französischen Schau⸗ spieler⸗Gesellschaft. Première représentation de: La Dame aux Camélias. Pièce en cinq actes par Mr. Alexandre Dumas flls.

Sonntag, 29. März. Opernhaus. (82. Vorstellung.) Die Afrikanerin. Oper in 5 Akten von Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von P. Taglioni. Ines: Frl. Grossi. Se⸗ lika: Fr. v. Voggenhuber. Vasco de Gama: Hr. Niemann. Nelusko: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

„Schauspielhaus. (87. Vorstellung). Pitt und Fox. Lust⸗ spiel in 5 Aufzügen von Rudolph Gottschall. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 29. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen SöFa iesgegh Einundfünfzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Deuxiéme représentation de: La Dame Camélias. Piêèce en cinq actes par Mr. Alexandre Dumas fils.

Königliches Schauspielhaus.

Der gestrigen ersten Aufführung des fünfaktigen Lustspiels „Pitt und Fox“ von Rudolf Gottschall durfte ein gün⸗ stiger Erfolg um so sicherer prognostizirt werden, als dasselbe bereits vor mehreren Jahren auf einer hiesigen größegen Privat⸗ bühne sich in wiederholten Darstellungen bewährt hat. Auch

gehört das Stück bereits seit einem Dezennium dem Repertoire des Wiener Hof⸗Burgtheaters an, und erfreut sich eines beson⸗ deren Vorzuges seitens des dortigen Publikums.

„Pitt und Fox“ und die „Diplomaten“ gehören ohne Zwei⸗

fel nach Erfindung und Ausführung zu den besten Leistungen der neueren deutschen Dramatik heiteren Genres. Der französischen Lustspieldichtung, namentlich der neuesten fran⸗ zöfischen Richtung, die in Deutschland geistvolle Nachahmung ge⸗ funden hat, feindlich gesinnt, nimmt Gottschall eine selbständige Stellung ein. Er hat die Aeußerlichkeit des französischen Theaters wohl durchschaut, wenn er in einem seiner Sonnette an die eutsche Bühne, die seinen Standpunkt kennzeichnen, sagt: „der geistige Kern ist hohl und eitel Lüge“, und daß er diese Klippe

zu vermeiden weiß, davon zeugt sein „Pitt und Fox“. Der Dich⸗ ter giebt uns darin nicht nur ein Lustspiel, sondern als geistigen Kern auch ein lebensvolles Bild der englischen Zustände aus dem Jahre 1783 am Hofe, aus dem Paͤrlament, von den Kämpfen zwischen den beiden Staatsmännern um die India⸗Bill und aus den Kreisen der aristokratischen Gesellschaft. Und mit origineller Erfindung verbindet das Stück die Vorzüge aller Dichtungen Gottschalls: eine blendend geistvolle Sprache, die in den Scenen des Zusammentreffens der Titelhelden gipfelt; hier sprühen nicht „Blitze aus geladenen Fläschen“, sondern wahre Geistesblitze, die ihre zündende Wirkung nicht verfehlen. Was die gestrige Darstellung betrifft, so dürfte sich für die Rolle des liebenswürdigen, leichtsinnigen Lebemannes Fox nicht leicht ein geeigneterer Darsteller finden als Hr. Liedtke, der, sollte das Lustspiel, was wohl anzunehmen, sch auf dem Re⸗ pertoire erhalten, damit seinen vortrefflichen Lustspielcharakteren eine neue erheiternde Leistung eingereiht haben würde. Ihm gegenüber suchte Hr. Ludwig dessen Pendant, den konsequen⸗ ten, tüchtigen Pitt in angemessener Weise zu charakterisiren.

Der berühmte Redner und Dichter der „Lästerschule“, Sheridan, ist nur in den Umrissen angedeutet, so daß Hr. Kahle in dieser Rolle nur wenig hervortrat. Hr. Wünzer gab den polternden indischen Nabob Snoughton, Hr. Berndal den König, eine Rolle, die in den Details sehr fleißig ausgeführt ist. Aus dem Dialog scheint hervorzugehen, daß der Dichter die Spuren der späteren Krankheit Georgs III. hat andeuten wollen, welcher Umstand eine entsprechende Auffassung der Rolle Seitens des Künstlers be⸗ dingt hätte. Die anmuthige Putzmacherin Harriet, spätere Nabobstochter, wurde durch Frl. Meyer, die Herzogin von Devonshire durch Frl. Keßler dargestellt. Beide Damen errangen nach der ländlichen Maskerade im 4. Akte nebst Hrn. Liedtke lauten Beifall und erschienen vor der Gardine. Das Lustspiel fand eine allseitig wohlwollende Aufnahme.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlint Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Zwei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage.

nzeiger und Königlch Prrufischen Stnats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 26. März

v111A“*“

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten⸗ der Anleihescheine der Stadt Görlitz bis zum Betrage von 500,000 Thaler oder 1,500,000 Mark.

Vom 20,. Februar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Görlitz im Einverständnisse mit der Stadtverordneten⸗Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten für außer⸗ ewöhnliche Gemeindebedürfnisse von dem Reichs⸗Invalidenfonds auf⸗

8 zunehmendes Darlehn im Betrage von 500,000 Thalern oder 1,500,000

Mark, auf Verlangen des Darleihers, auf jeden Inhaber lautende, it Zinsscheinen versehene Stadt⸗Anleihescheine ausgeben zu dürfen, er⸗ eilen wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833

wegen Ausstellung veon Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung n jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur

eventuellen Ausstellung von „Fünf Hundert Tausend Thaler oder

Einer Million 8 Hundert Tausend Mark“ Görlitzer Stadt⸗An⸗

uster mit den

leihescheine III. Serie, welche nach dem beigefügten

dazu gehörigen Bedingungen auszufertigen sind, mit Vorbehalt der

Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da⸗ durch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Februar 1874. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Liegnitz. 8— Serie III. Littr.... Sitahtwappen) W

Anleiheschein

der Stadt Görlitz

1 Mark Reichswährung.

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

... ten . .1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu

Liegnitz vom ... ten 1874. Stück . ..) 1

„Der Magistrat der Stadt Görlitz beurkundet und bekennet hi mit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Diese Summe bildet einen Theil der in 1 von 1,500,000 Mark genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapitals

1“ dieses erfolgt mit Vier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der

Anleihe mit Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten nachstehend abge⸗ druckten Bedingungen. b

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Görlitz mit ihrem gesammten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Görlitz, den Der Magistrat. 8 (Eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Magistrats unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen Fol. . . Nr. .. der Kontrole. N. N. Kontrolbeamter.

Bedingungen zu der von der Stadtgemeinde Görlitz aufzunehmen⸗ d

den Anleihe von 500,000 Thlr. Pr. Courant oder 1,500,000 Mark

Reichswährung. Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Görlitz haben zur Deckung der Geldmittel für außergewöhnliche Ge⸗ meindebeduͤrfnisse die Aufnahme einer Anleihe von 500,000 Thlr. oder

schlossen. Diese Anleihe ist von beiden Seiten unkündbar, mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen und vom Jahre 1874 ab mit jähr⸗ lich einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane bis spätestens im Jahre 1911 zu tilgen.

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolger das Recht einge⸗ räumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihe⸗ scheine der Stadt Görlitz von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, wel⸗ cher dem noch nicht getilgten Betrage der Anleihe gleichkommt, um⸗ zutauschen. 1 .

diese eventuell auszufertigenden, auf jeden Inhaber lautenden Anleihescheiae gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Anleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher, resp. dessen Rechtsnachfolger, bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder Gattung sein soll.

2) Die auf jährlich vier und einhalb vom Hundert festgestellten Zinsen werden am 1. April und 1. Oktober gegen Rückgabe der aus⸗ gefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in

stimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen S und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beige⸗ geben. Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der Anweisung; geht letztere verloren, so erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine gegen rechtzeitige Vorlegung des Anleihescheins an den Inhaber des etzteren.

8 3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen Stadt⸗Anleihescheine wird die Un⸗ kündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt.

Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nennwerthe. Dem Magistrat bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die hierdurch ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.

Die Ausloosung erfolgt im Monate Mai jeden Jahres.

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihe⸗ scheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungs⸗ termine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt am 1. Oktober desselben Jahres bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Görlitz und bei der durch den Magistrat zu Görlitz sn bestimmenden Zahlungsstelle in Berlin, gegen Auslieferung des Unleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird deren Werth vom Kapitalbetrage abgezogen. Mit fähn ö“ hört die Verzinsung ausgelooster Anleihe⸗ scheine auf.

4) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Görlitz.

5) Bezüglich der verlorenen oder vor ihrer Einlösung vernichteten Anleihescheine kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Be⸗ stimmungen in Anwendung: 1

a, Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate in Görlitz gemacht werden. Diesem stehen alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zu, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gezen die Ver⸗ fügung des Magistrats findet Rekurs an die Königliche Regierung zu Liegnitz statt. 3

b. Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei

dem Königlichen Kreisgerichte zu Hanlch. 1 c. Die in den §§. 6, 9 und 12 derselben Verordnung vorgeschrie⸗

soll demjenigen, welcher den Ver vierjährigen Ve den stattgehabten

Görlitz, sowie in Berlin bei der vom Magistrate zu Görlitz zu be⸗

benen Bekanntmachungen geschehen durch die unter Nr. 6 bezeichneten Blätter. 3

Zinsscheine können weder gufgeboten noch amortisirt werden; doch fust von Zinsscheinen vor Ablauf de jährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet un Beft der Zinsscheine durch Vorzeiguug der Anleihe⸗ scheine oder sonst in glaubhafter Weise darlegt, nach Ablauf der

Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine 185 Quittung ausgezahlt werden. 8 n

6) Sämmtliche diese eihe betreffenden Bekanntmachungen er

folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger oder durch

das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König⸗

lichen Regierung zu Liegnitz oder das an dessen Stelle tretende

Organ, und durch mindestens je ein in Berlin und in Görlitz er⸗ öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt de agistrat zu Görlitz und macht die Namen der gewählten sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs⸗Anzeige bekannt. Görlitz, den 9. Dezember 1873. Der Magistrat.

Preußische Oberlausitz. Regierungsbezirk Liegnitz.

Zinsschein Nr.... Fastta äam Merk ...Pfen utz zum Anleiheschein Serie III. Littr. Nr... . 1 der Stadt Görlitz hübber .. ... Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt am .. . ten 18. die halbjähr lichen Zinsen à 4 ½ Prozent mit . . . .Mark. Pfennige Reichs währung bei der Stadthauptkasse zu Görlitz oder in Berlin bei der von dem Magistrate zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stelle.

Görlitz, den .. ten

(Stempel.) Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschriften des Vorsitzenden und eines Mitgliedes

des Magistrats.) 8 Controlbuch Seite .. 3 2

Controlbeamter. Auf der Rückseite. Dieser Zinsschein verjährt, wenn dessen Betrag n vier Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres erhoben wird.

Preußische Oberlausitz. Anweisung

zum Anleiheschein Serie III. Littr. Nr. über Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die . . . te scheine für die zehn Jahre vom . . . bis

Zinsenzahlung

scheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist.

Görlitz, den 1“

(Stempel.

Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschrift des Vorsitzenden und des Magistrats.)

Anmerkung: Zu den Schemas für die Zinsscheine und Anweisun⸗

-

8.

eines Mitgliedes

gen. Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und

des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faecsimile⸗

stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein oder jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kon⸗

trolbeamten versehen werden.

1,500,000 Mark Reichswährung aus dem Reichs⸗Invalidenfonds be⸗

Inseraten⸗Expedition

Oeffentlicher Anzeiger.

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗

Regierungsbezirk Liegnitz. . . der Stadt Görlitz

Folge Zins⸗

bei der C““ zu Görlitz oder in Berlin bei der mit der etrauten Stelle, sofern von dem Inhaber des Anleihe⸗

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

reußischen Staats-Anzeigers:

1. Steckhriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 72. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, 3 ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen zc.

Vor⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der von der Königlichen Staatsanwaltschft hinter dem Wirthschaftsschreiber Stanislaus 88 markiewicz unterm 16. Juni 1873 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch erneuert.

Der am 11. April 1872 wider den Schiffer August Heinrich Fischer erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Alt⸗Landsberg, den 19. März 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Oeffentliche Vorladung. Wider die nachstehend aufgeführten Personen: 1) den Wehrmann Stanis⸗ laus Dobroczyüski, 41 Jahre alt, aus Chlewo; 2) den Wehrmann Johann Stempniak, 40 Jahre alt, aus Kusnicastara; 3) den Wehrreiter Franz Göreski, 40 Jahre alt, aus Stupia; 4) den Wehrmann Anton Kinaslowski, 39 Jahre alt, aus Sshüldtzerg; 5) den Wehrreiter Leon Ignatz Baranowski, 38 8 alt, aus Kempen; 6) den Wehrmann Michael Blachowski, 38 Jahre alt, aus Graböw; 7) den Wehrmann Locke, 36 Jahre alt, aus Streyzew; 8) den

ehrmann Andreas Kusnik, 36 Jahre alt, aus Ottos⸗ berg; 9) den Wehrmann Martin Grzeskowski, 35 Jahre alt, aus Schildberg; 10) den Wehrreiter Simon Ogonelski, 37 Jahre alt, aus Biadaszki; 11) den Reservist Johann Woysala, 37 Jahre alt, aus Lipie, ist die Untersucung wegen Auswanderns als beurlaubte Reservisten resp. Landwehrmänner ohne Erlaubniß auf Grund der Anklage des Polizei⸗ Anwalts vom 20. Februar 1874, gemäß §. 360 ad 3 des Strafgesetzbuches eingeleitet worden. Zur Ver⸗ antworiung und zum mündlichen öffentlichen Ver⸗ fahren in der Sache ist ein Termin auf den 2. Okto⸗ ber 1874, Vormittags 10 Uhr, vor unserem Kom⸗ missarius für Uebertretungen hierselbst anberaumt worden. Die oben genannten Angeklagten werden zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen, zur Pftgesehken Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz be⸗ stimmt anzuführende Thatsachen mit zur Stelle zu

4. ‚Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

5 Indu rielle Etablifsements, Fabriken n. handel. 5 furt g. K.,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien⸗Nachrichten. &

reslan, alle, Urug, Wien, München,

Nürnberg, Straßhurg, Zürich und Stuttgart.

9. Central⸗Handels⸗Register. Erscheint in sepa⸗ rater Beilage.

bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden. Kempen, 7. März 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Kommissarius für Uebertretungen.

Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Januar 1874 sind nachstehende Kantonisten: 1) der Weißgerbergesell Johann Carl Ferdinand Schramm, geb. den 12. Dezember 1852 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, Sohn des Hausbesitzers Anton Schramm, 2) Carl Heinrich Heilmann, Eh den 31. Januar 1853 zu Ober⸗Weiftrißz Kreis Schweid⸗ nitz, Sohn des Bauergutsbesitzers August Heilmann, wegen Umgehung des Militärdienstes durch uner⸗ laubtes Auswandern zu je 50 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer einmonatlichen Gefängniß⸗ strafe verurtheilt worden. Der gegenwärtige Auf⸗ enthaltsort der Kondemnaten ist uns unbekannt, und ersuchen wir deshalb alle Gerichtsbehörden, von den⸗ selben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event. die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 11. März 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[950] Bekanntmach gr. (Konkurs⸗Ordnung §§. 123, 128, 148, 329; Instr. §8. 11 13). Konkurs⸗Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Friedeberg N./ M. Erste Abtheilung, den 11. März 1874, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermögen des Kupferschmiedemeisters Wilhelm Waldow zu Neuwede 1116“

ll ist der kaufmän⸗

nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung auf 8

den 3. März 1874 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann L. Rosenberg zu Neuwedell bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf

den 23. Nur 1874, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Krönitz hier im Terminszimmer Nr. I. anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu befreien seien.

Allen, welche von dem Gemeinschulder etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 1. Mai 1874 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur eee e abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben Fricheabilgte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 15. April 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der simmntt schen. inner⸗ fanh der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, owie Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf

den 7. Mai 1874, Vormitrags 9 Uhr,

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vor dem Kommissar Fheemn Kreisrichter Krönitz hier im Terminszimmer Nr. I. zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer⸗ den die Rechtsanwalte Massow (Justiz⸗Rath), Ben⸗ necke und Schurich hier, Nodt und v. Frangois in Arnswalde, zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Friedeberg N./M., den 11. März 1874. 8

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[7255 Aufforderung der Erbschaftsgläubiger und Legatare

im erbschaftlichen Liquidationsverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 17. August 1873 zu Salzburg verstorbenen Bäckermeisters und Stadt⸗ raths Johann Carl August Se aus Charlotten⸗ burg ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren r worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshingig sein oder nicht

bis zum 11. April 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seis⸗ Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestakt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Sate halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nach⸗ laßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.

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