1874 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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einer Darlehnsschuld von

mit vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 774,000 Reichsmark

1 Fahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den

geschieht vom

bereits getilgten Schuldbeträgen.

Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuld⸗ kapitals zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation erspar⸗ ten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 500 beziehungsweise 200 Mark ab⸗

gerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre.... ab,

in dem Monate Juni jeden Jahres.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung 1 sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fünig.

en oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, oder dem reisblatte. Sollte letzteres Blatt eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes Blatt substituirt, und die Veränderung in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich

ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge,

feitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu Staats⸗Anzeiger, 2 in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsber an dessen Stelle tretenden Organe, und in dem Friedländer

Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und am 1. Oktober jeden Jahres, von heute an ge⸗ rechnet, mit vier ein halb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen 3

Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons beziehungsweise dieser Schul

verschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Domnau, sowie der in den vorgedachten Blättern bekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol⸗

genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Fühan. päteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird

verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der

der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an

nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden,

22

gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener und vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Ge⸗ .120 sequ. bei dem Königlichen

richts⸗Ordnung Theil I. Titel 51 Kreisgerichte zu Bartenstein.

Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll Demfenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab⸗ lauf der vierfährisen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗

meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na

Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis da⸗ hin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt

werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zins⸗ 8. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

coupons bis zum Schlusse des Jahres. ..

.

Die Ausgabe einer neuen

Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons.

Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern

deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur

mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Unterschrift ertheilt. Domnau, den.. t b (Stempel.) Das kreisständische Finanz⸗Komite des Friedländer Kreises. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

xn. KRegierungsbezirk Königsberg. Erster (bis....) Zinscoupon

zu der Kreis⸗Obligation des Friedländer Kreises. 9 Litt.. Nr... 2 . Reichsmark zu vier und ein halb Prozent Zinsen, über Reichsmark.. . Pfennige.

8

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe 1 und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obli⸗ gation für das Halbjahr von bis mit (in Buchstaben) Reichsmark .FPfennigen bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Domnau sowie bei der in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder an dessen Stelle tretenden Organe, und in dem Friedländer Kreisblatte bekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin.

Domnau, den. ten. 18. . 8

Das kreisständische Finanz⸗Komite des Friedländer Kreises. Ddiieesser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.

Anmerkung: Die Namens⸗Unterschriften der Mitglieder des Komites können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln ggedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen werden. 2*

Provinz Preußen. Regierungsbezirk K Talon 2

zur 9 Kreis⸗Obligation des Friedländer Kreiseet.

Deer Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Friedländer Kreises L 8g 82 1 Nr.. 1. über Reichsmark à vier und ein halb Prozent Zinsen, die ... te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18.. bis 18. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Domnau sowie bei der in dem Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung zu Königsberg oder an dessen Stelle tretenden Organe und in dem Friedländer Kreisblatte bekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten In⸗ habers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. Domnau, den . . ten 18

Das kreisständische Finanz⸗Komite des Friedländer Kreises.

rkung. 1) Die Namens⸗Unterschriften der Mitglieder des

Komites können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln

gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigen⸗ . E1““ 1““ 8 1

Reichsmark, in Buchstaben von MReichsmark, welcher Betrag an den Kreis 22 worden und

Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Domnau, sowie bei der noch bekannt zu machen Zahlungsstelle in Berlin gegen Ablieferung des der älteren

r Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und

1 von 6 Monaten aufzurufen.

8 * versehen werden.

Blattseite unter den beiden letzten 91 5F abweichenden Lettern in nach rucken:

9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.

Talon.

Finanz⸗Ministerium. 84

Bekanntmachung.

münzen (Deutscher Reichs⸗

(500 Gramm gleich Ein Pfund Münzgewicht Gesetz⸗Sammlung, Seite 312) angegeben. kassen zu 5 Thlr. 20 Sgr.

Mindesten folgendes Gewicht haben:

A. Die von 1750 bis 1820 auf freien Stempelnl

geprägten Friedrichsd'or:

die halben von 639 3 preuß. gleich 3,248 Gramme, . die ganzen von 127,88 do. 6,490 do.

. die doppelten von 256,776 do. 13,0381 do. B. Die seit 1821 im Ringe geprägten Friedrichsd'or: .die halben von 64,664 preuß. gleich 3,222 Gramme,

die ganzen von 130,328 do. die doppelten von 260,656 Berlin, den 7. April 1874. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.

Saale des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen.

legung der bezüglichen

April d. Berlin, 8. April 1874.

Koönigliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

befördert worden.

Lehrer Borchers zum Oberlehrer befördert worden.

händigen Namens⸗Unterschrift eines Kontrolbeamten

2) Ver Talon ist zum Unterschiede auf der anzen mi tehender Art zu

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 17. v. Mts., betreffend die Außerkurssetzung und Einlösung der Landes⸗Gold⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ Anzeiger vom 20. v. Mts.), wird nachstehend das gesetzlich zu⸗ lässige Mindestgewicht der preußischen Friedrichsd'or in Grammen im Sinne des Artikel 1 des Münzvertrages vom 24. Januar 1857; Preußische

Die preußischen Friedrichsd'or werden an den Enlösungs⸗ in dem Falle angenommen bezie⸗ hungsweise umgewechselt, wenn sie vollwichtig oder nur durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert sind und zum

Die Ziehung der 4. Klasse 149. Königlich preußischer Klassen⸗ Lotterie wird am 17. April d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs⸗

Die Erneuerungs⸗Loose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor⸗ Loose aus der 3. Klasse bis zum 13. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen.

Am Gymnasium in Bartenstein sind die ordentlichen Lehrer Dr. Franz Heyer und Dr. Rudolf Thimm zu Oberlehrern

Am Andreas⸗Gymnasium in Hildesheim ist der ordentliche

AAiichtamtliches. Preußen. Berlin, 8. April.

gungs⸗Kommission.

Revier.

.

stehende Bestimmungen zu treffen:

leistungen und deren Vergütung maßgebend gewesen sind.

beizubringen sind.

nicht geltend gemacht werden.

Kommunikation mit der Militärverwaltung nicht zu beschaffen, so ist es zulässig, auf die sonst in der Verwaltungspraxis üblichen Beweismittel zurückzugehen. die vollständigen Verhandlungen, vor Feststellung der Ansprüche, der betheiligten Militärverwaltung zur Erklärung vorzulegen und

Entscheidung in Berücksichtigung zu ziehen. Auch ist den bezüg⸗

lichen festgestellten Liquidationen (V.) die Erklärung der Militär⸗

verwaltung beizufügen.

Ansprüche, welche auch auf diesem Wege nicht genügend

5 sgtelh werden können, sind von der Anerkennung ausge⸗ hlossen.

der Ansprüche übertragen ist (I. 3), haben zufolge des §. 3 des Gesetzes vom 23. Februar 1874 ihre Feststellungen etwaigen Erinnerungen des Rechnungshofes gegenüber zu vertreten.

V. Die von den einzelnen Bundesregierungen dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt behufs Zahlung, beziehungsweise Erstattung der festgestellten Beträge mitzutheilenden, gehörig belegten Liquida⸗ tionen müssen außer dem Atteste eines Rechnungsbeamten über die erfolgte Prüfung nach den Zahlen und nach den Belägen

eine dahin gehende Bescheinigung der feststellenden Behörde ent⸗

halten, daß die Prüfung auf Grund des Gesetzes vom 23. Fe⸗ bruar 1874 stattgefunden, und daß in der Liquidation nur

Erstattung nach dem gedachten Gesetze zu 11““ e

erfolgen hat.

8

V Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag um 10 ½ Uhr den Wirklichen Geh. Rath Grafen von Keller, nahm dann militärische Meldungen entgegen und präsidirte von 12 Uhr ab einer Konferenz der Landes⸗Vertheidi⸗

Nach Beendigung der Sitzung begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Sohei zur Schnepfenjagd nach dem Spandauer

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung am 29. v. M. beschlossen, zur Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1874, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergü⸗ tungen für Kriegsleistungen der Gemeinden, nach⸗

¹n. Bei Ausführung des Gesetzes sind im Allgemeinen die⸗ jenigen Vorschriften gleichmäßig anzuwenden, welche für die Ausführung des Gesetzes vom 11. Mai 1851 über die Kriegs⸗

Es gilt dies namentlich von denjenigen Vorschriften, durch welche festgestellt ist: 1) von welchen Behörden die Ansprüche aufzurufen sind, 2) bei welchen Behörden die Anmeldung der Ansprüche zu erfolgen hat, 3) welche Behörden die Prüfung und Feststellung der Ansprüche zu bewirken haben, 4) welche Bescheinigungen und Nachweise zur Begründung der Ansprüche

II. Die Ansprüche sind von den zuständigen Behörden (I. 1) in deren amtlichen Anzeigeblättern mit einer Präklusivfrist 1— 1 Ansprüche, welche beim Ablauf dieser, mit dem Tage der Ausgabe des betreffenden Anzeigeblat⸗ tes beginnenden Frist nicht angemeldet sind, können nachträglich III. Sind die zur Begründung eines Anspruches erforder⸗ lichen Bescheinigungen und Nachweise (I. 4.) auch im Wege der Es sind jedoch in solchen Fällen

sind die von dieser etwa geltend zu machenden Bedenken bei der

JV. Die Behörden, welchen die Prüfung und Feststellung

solche Beträge enthalten sind, deren Vergütung, beziehungsweise⸗

Ueber Kundgebungen für das dem Reichstage vorliegende Militärgesetz geben wir im Anschluß an unsere gestrigen Berichte weiter folgende Mittheilungen:

Der in Hamburg in der Versammlung vom 4. April gefaßte Beschluß, betreffend eine an die Hamburger Reichstags⸗ abgeordneten zu richtende Aufforderung wegen ihrer demnäch⸗ stigen Abstimmung in der Militärfrage, ist dem Reichskanzler mitgetheilt worden und darauf folgende, an den Herrn C. Jacob adressirte Antwort des Fürsten von Bismarck hier eingegangen:

b „Berlin, 6. April 1874.

Den in Hamburg am 4. d. M. im Börsensaale versammelt ge⸗ wesenen Herren sage ich für das Vertrauen zur Reichsregierung, wel⸗ ches in dem gefaßten Beschlusse ausgedrückt ist, und für die Mitthei⸗ lung, mit der Sie mich beehrten, meinen verbindlichsten Dank. Die in der ersten Handelsstadt Deutschlands von so gewichti⸗ gen Stimmen ausgesprochene Ueberzeugung, daß das Heer als ein organisches Glied der Nation dauernd im Stande sein müsse, die friedliche Arbeit vor gewaltsamer Störung zu schützen, wird Wider⸗ hall finden und ist ein werthvolles Pfand für das Gelingen einer Perftänbegihg zwischen den verbündeten Regierungen und dem Reichs⸗ age.“

Der Stettiner „Ostsee⸗Ztg.“ ist folgender Aufruf zur Ver⸗ öffentlichung zugegangen:

Die Unterzeichneten haben in dem Vertrauen auf die Zustim⸗ mung vieler ihrer Mitbürger beschlossen, die nachfolgende Adresse an den Reichstag in Berlin zu richten. Wir bitten alle Gleichgesinnten durch Unterschrift ihres Namens ihre Zustimmung zu erklären. Die Nähe der Verhandlungen über das Militärgesetz rechtfertigt die Bitte, mit der Unterschrift möglichst zu eilen. Die Adressen werden bis Sonnabend, den 11. April incl., ausliegen (folgen die Namen).

Hoher Reichstag! Aus den Berichten über die Verhandlungen der bezüglichen Kommission des Hohen Reichstages haben wir erse⸗ hen, daß die Vorlage der Reichsregierung, betreffend das Militär⸗ gesetz, auf Schwierigkeiten stößt, welche uns nach den glänzenden Er⸗ folgen unserer Heeresverwaltung nicht gerechtfertigt erscheinen.

In der Ueberzeugung, daß die Forderungen der Reichsregierung in der gesammten militärischen und politischen Lage ihre volle Be⸗ gründung finden, sprechen wir deshalb die Erwartung aus, daß der Hohe Reichstas in dieser Angelegenheit einen Konflikt mit der Reichs⸗ regierung zu vermeiden wissen wird.

Stettin, den 7. April 1874. ¹ 11“

(Folgen die Unterschriftel.l).

Ein Telegramm aus, Hannover vom heutigen Tage meldet: Der Vorstand und die Vertrauensmänner der national⸗ liberalen Partei unterzeichneten heute eine in der Militärgesetzfrage Adresse, in welcher die entschiedene Mahnung aus⸗ gesprochen wird, jeden Konflikt mit der Regierung zu vermeiden.

Die „Kölnische Zeitung“ enthält einen längeren Bericht über eine zahlreich besuchte Versammlung von Reichstags⸗ wählern in Cöln, welche am 6. d. M. Abends im Saale der Lesegesellschaft unter Vorsitz des Geheimen Raths v. Ammon stattgefunden hat. In derselben wurde mit Einstimmigkeit der Erlaß folgender Adresse an den Reichstag beschlossen:

Hoher Reichstag! Die von inneren und äußeren Feinden be⸗ drohte Lage des neu erstandenen Deutschen Reiches erfordert dringend, daß über die Heeresvorlage kein Konflikt zwischen der Reichsregierung und dem Reichstage entstehe. Schon jetzt, wo eine solche Möglichkeit uns erst droht, klingt der Jubel aller Reichsfeinde mißtönend an unser Ohr. Wir wollen aber nicht, daß Deutschlands Ehre und Macht⸗ stellung gefährdet werde; wir vergessen nicht den Dank, den wir unserem siegreichen Kaiser, seinen Feldherren und dem tapferen deut⸗ schen Volksheere verschulden; deswegen erlauben wir uns, unsere volle Ueberzeugung dahin auszusprechen, daß es ein unberechenbares natio⸗ nales Unglück wäre, wenn eine Einigung nicht erzielt würde. Wir bitten daher den Hohen Reichstag, daß er durch vertrauensvolles Enigegenkommen die jitzt das Land drückende peinliche Ungewißheit baldigst beseitige. 8

Cöln, den 6. April 1874.

Außer diesen und den gestern bereits mitgetheilten Kund⸗ gebungen liegen weitere Berichte über Versammlungen und Adressen vor aus Buckau, Celle, Norden, Münden, Leer, Emden, Scharmbeck, dem Amte Lauenstein, Flensburg, Remscheid, Iser⸗ lohn, Rheydt, Herdecke, Duisburg, Gladbach, Lahr, Bochum, dem Mettmanner Kreise, Marburg, Neuwied, Weißenfels, Dur⸗ lach, Constanz, Udestedt ꝛc.

Die Bestimmung im Art. 4 Nr. 3 der Instruktion über die Bildung der Amtsbezirke und die Berufung der Amtsvor⸗ steher ꝛc. vom 18. Juni v. J. hat, nach einem Reskript des Ministers des Innern, den Fall des §. 58 Abs. 1 der Kreis⸗ ordnung im Auge, in welchem es sich darum handelt, die zeit⸗ weilige Wahrnehmung der Verwaltung eines Amts⸗ bezirks, für welchen eine zum Amtsvorsteher geeignete Person nicht hat ermittelt werden können, dem Vorsteher eines be⸗ nachbarten Bezirks zu übertragen. Eine solche Uebertra⸗ gung kann nur mit Einwilligung des betreffenden Amtsvor⸗ stehers erfolgen, wie sich dies aus den legislativen Verhandlun⸗ gen über die Kreisordnung ergiebt. Demgemäß ist durch die gedachte Bestimmung der Instruktion vom 18. Juni v. J. angeordnet, daß zunächst die Bereitwilligkeit des von dem Kreistage bezeichneten Amtsvorstehers zur zeitweiligen Wahrneh⸗ mung der Verwaltung des betreffenden benachbarten Amtsbezirkes von dem Landrathe festgestellt werden soll, bevor darüber an den Ober⸗Präsidenten behufs weiterer Anordnung Bericht er⸗ stattet wird. Dagegen ist die in Rede stehende Bestimmung nicht auch auf den Fall des §. 57 Absatz 4 der Kreisordnung anzu⸗ wenden, welcher die einstweilige Uebertragung der Stellvertretung eines Amtsvorstehers an einen benachbarten Amtsvorsteher be⸗ trifft. Für diesen Fall wiederholt die Instruktion vom 18. Juni v. J. im Art. 4 unter Nr. 6 nur die vorgedachte Bestimmung der Kreisordnung fast wörtlich dahin, „daß in denjenigen Amts⸗ bezirken, für welche in Ermangelung hierzu geeigneter Personen Stellvertreter der Amtsvorsteher nicht haͤben ernannt werden können, die Stellvertretung einstweilen einem der benachbarten Amtsvorsteher durch den Kreisausschuß übertragen werden soll.“ Nach der Fassung, wie nach der Absicht des Gesetzes kann es keinem Zweifel unterliegen, daß jeder Amtsvorsteher zur zeitweiligen Vertretung eines anderen benachbarten Amtsvorstehers verpflichtet ist. Das Gesetz würde eine Lücke enthalten, wenn man eine solche Verpflichtung nicht annehmen wollte. Denn während im §. 58 der Kreisordnung ausdrücklich vorgesehen ist, daß, wenn die zeitweilige Wahrneh⸗ mung der Verwaltung eines Amtsbezirks durch den Vorsteher

eines benachbarten Bezirks nicht thunlich ist, der Ober⸗Präsi⸗ dent auf Vorschlag des Kreisausschusses einen kommissarischen Amtsvorsteher zu ernennen hat, enthält der §. 57 eine analoge Bestimmung bezüglich der Ernennung eines kommissarischen Stell⸗ vertreters nicht. Auch erscheint es an sich gerechtfertigt, zwar die Uebernahme der Stellvertretung eines Amtsvorstehers für den Vorsteher eines benachbarten Bezirks zu einer Zwangspflicht im Sinne des §. 8 der Kreisordnung zu machen, da es sich hierbei der Regel nach nur um eine kürzere vorübergehende Verwaltung eines Amtsbezirks im Falle der Behinderung oder des Abganges des betreffenden Amtsvorstehers handeln wird, dagegen die der

Regel nach ungleich mühevollere Verwaltung eines Amtsbezirks 8 8— ““

ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Gardelegen, sung seines Wohnsitzes in Oebisfelde, ernannt worden.

der Pensionirung zurückgelegte Gesammtdienstzeit, -e. b- im aktiven Dienste zugebrachte Zeit. ziere und Militärärzte, welche aus genannten Bestimmungen Ansprüche

AUundigenden, bis 1. jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen, nach Maßgabe des vor⸗

gelegten 8 Entwürfe der Schuldscheine, Talons und Coupons die Genehmi⸗

gung ertheilt hat.

für welchen ein Amtsvorsteher überhaupt nicht hat ernannt wer⸗

den können, er a seiner ausdrücklichen Einwilligung zu übertragen ꝛc.

dem Vorsteher eines benachbarten Bezirks nur mit

Der Minister des Innern hat den Landräthen der Pro⸗

vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen den Cirkular⸗Erlaß vom 24. April 1870 in Erinnerung bringen

lassen, ulzen zum FAen zu Pngesstoniren, bezw. Schankwirthe als Schulzen zu bestätigen. Di h stätigung der jetzt neu zu wählenden Schulzen zu beachten und Schankwirthen die Bestätigung als Schulzen nur in denjenigen Fällen zu ertheilen, in denen nach ihrem p ichtmäßigen Ermessen die Verhältnisse eine solche Ausnahme hinrei end begründen, auch die Persönlichkeit des Gewählten die Gewähr für die gehörige Erfüllung der mit dem Schulzenamte verbundenen Pflichten, wie für den ordnungsmäßigen Betrieb des Schankgewerbes in sich trägt und Mißstände aus der Verbindung des Schulzenamtes mit dem Betriebe einer Schankwirthschaft nicht zu besorgen sind.

wonach es in der Regel für unstatthaft zu erachten ist, 2 Betriebe des Schankwirthschafts⸗Ge⸗

Die Landräthe haben diesen Grundsatz bei der Be⸗

Der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗

Kavallerie⸗Brigade, Frhr. von Loë, welcher sich mit kurzem Urlaub nach Bonn begeben hatte, ist von dort hierher zurück⸗

gekehrt.

Am 6. d. M. starb zu Potsdam im 87. Lebensjahre

die Gräfin Luise zu Stolberg⸗Wernigerode, geb. Freiin . d. Recke, .

Fämmerer Grafen Anton zu Stolberg⸗Wernigerode, Mutter des im Jahre 1872 verstorbenen Präsidenten des Herrenhauses und Ober⸗Präsidenten von Schlesien, Grafen Eberhard zu Stolberg⸗

Wernigerode.

Wittwe des im Jahre 1854 verstorbenen Oberst⸗

Der Thierarzt erster Klasse Roepke zu Calbe a. Milde unter Anwei⸗

Die durch eine Rutschung des Bahnkörpers zuß

nhof Rothfließ in der Nacht von 5. zum 6. d. Mts. Bahuch f. radlr Senkung ist 40 Meter lang, 32 Meter breit und 4 bis 6 Meter tief. gonn geleis ist heute fertig geworden, so daß die Züge wieder durch⸗ geführt werden können und das Umsteigen der Passagiere aufhört.

Das alsbald begonnene Umgehungs⸗

Bayern. München, 5. April. Der König ließ sich

in Folge eines leichten Unwohlseins bei der gestern Abends in der Hostapelle veranstalteten Auferstehungsfeier durch den Prinzen Luitpold vertreten, geben war.

welcher dabei vom großen Cortége um⸗

Gegenüber den sich widersprechenden Nachrichten über die

Verhandlungen der Kommission bezüglich des Fortbestandes der Berharalorstlehranstalt in Aschaffenburg theilt die

„Allg. Ztg.“ mit, daß sich bei derselben einzelne Stimmen für Belassung der Anstalt in Aschaffenburg, derselben mit der Universität in Würzburg, eine Stimme auch für Vereinigung mit der polytechnischen Schule hierselbst ausge⸗ sprochen habe, daß jedoch die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder für Vereinigung der Anstalt mit der Universität in München sich aussprach und daß wie schon telegraphisch erwähnt in diesem Sinn auch das kommissionelle Gutachten abgefaßt ist, das nun zunächst Gegenstand weiterer Berathungen im Ministerium

bilden wird.

sowie für Vereinigung

Vom Kriegs⸗Ministerium wurden am 3. d. M.

diesenigen Bestimmungen bekannt gegeben, welche als Abände⸗ rungen und beziehungsweise als Ergänzungen der bisher zum Vollzuge des Reichs⸗Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 und der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1873 „die Bewilligung von Pensionszulagen für die nach älteren Normen pensionirten Offiziere und Militärbeamten betr.

i Vorschriften künftig und mit Rückwirkung auf die Entscheidung gekommenen einschlägigen Fälle in An⸗

wendung zu treten haben.

Nach denselben beginnt die Wirksamkeit der Bestimmung des .21 88 denslben iize Penstonsgesepes a. für die Theilnehmer am

riege gegen Frankreich vom 1. August 1870 an, b. für die, übrigen Fegef es Dienste wieder herongezogehe pensionirten Offiziere und

ilitärärzte vom 21. Juli 1 an. Bei Be müil fͤr 1 Anspruch auf den Eintritt in eine Pensionszulage nach der Allerhöchsten Verordnung vom 28. Juni 1873 oder auf das Vor⸗ rücken in eine höhere solche Zulage kommt in Anrechnung: à. die bei

Bei Berechnung der Dienst⸗

7.

b. die nach der Pensionirte Offi⸗

auf eine ihnen günstigere Regelung ihrer Pensionsverhältnisse ableiten

üö b 1 ih allsig d denen die zu können glauben, haben ihre desfallsigen Anmeldungen, zu denen Bebrauchsformulatien durch die lithograpzische Offizin des Kriegs⸗ Mintsteriums abgegeben werden, gehörig ausgefüll⸗ und Unterschrift versehen, unter Couvert einzureichen.

mit ihrer

Der Veteranen⸗ und Kriegerverein Münchens

hält am 10. Mai, dem Erinnerungstag an den Friedensschluß, Fahnenweihe und feiert sein Stiftungsfest.

Sachsen. Dresden, 8. April. Das heutige „Dr. J.“ enthält eine Bekanntmachung vom 31. März, wonach das Ministerium des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Chem⸗ nitz, unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadt⸗ gemeinde, beschlossenen anderweiten Anleihe von Sechs Mil⸗ lionen Mark Reichswährung gegen Ausgabe von auf den In⸗ haber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden oder zu dahin aber mit vier und ein halb Prozent sowie der vorgelegten

Anleihe⸗ und Tilgungsplanes,

Baden. Karlsruhe, 2. April. Am 31. v. M. ver⸗ starb hierselbst der Direktor des Großherzoglichen Verwaltungs⸗ hofes, Mitglied der Ersten Kammer, Ludwig Fecht, im 59. Lebensjahre.

Mecklenburg. Schwerin, 7. April. Der Erbgroß⸗

herzog hat sich gestern Abend von hier nach Weimar begeben.

Der Herzog Paul Friedrich, welcher zum Osterfest hier ein⸗ getroffen war, ist heute Morgen wieder abgereist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 7. April. Im Laufe des heutigen Nachmittags trafen der Herzog von Altenburg, sowie der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin zum Besuche am Großherzoglichen Hofe hier ein.

Oldenburg. Oldenburg, 5. April. Der Groß⸗ herzog wird in nächster Zeit dem Fürstenthum Birkenfeld einen

Besuch abstatten. 8 In den nächsten Tagen wird eine Versammlung der

Wähler stattfinden, um den Reichstagsabgeordneten des 1.

5

und 2. Wahlbezirks im Großherzogthum Gelegenheit zu geben, die Stellung ihrer Wähler gegenüber dem Armeegesetz kennen zu lernen.

Das Großherzogliche Staatsministerium, Departement der Finanzen, erließ unter dem 26. März d. J. eine Bekannt⸗ machung, dahin gehend, daß bei der Veranlagung der Ein⸗ kommensteuer nach Artikel 8 des Einkommensteuergesetzes vom 6. April 1864 die Zinsen der verzinslichen Schulden in Abzug zu bringen sind. Verzinsliche Schulden der Steuerpflichtigen sollen aber nur so weit als vorhanden angenommen werden, als deren Vorhandensein den Schätzungsausschüssen mit Bestimmtheit bekannt ist, oder als die Schulden bis zum 7. Mai unter An⸗ gabe des Namens und Wohnortes des Gläubigers und des Zinsfußes von dem Schuldner angegeben und auf Verlangen speziell nachgewiesen sind.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 6. April. Der Erbprinz und die Erbprinzessin sind nach längerer Abwesenheit in diesen Tagen wieder hierher zuruͤckgekehrt.

S 8 1“ 1“ 2

1.““ Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. April. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse“ versichert, ist das Antwort⸗ schreiben des Kaisers auf das aus Veranlassung der neuesten kirchlichen Gesetzesvorlagen an ihn gerichtete Schreiben des Papstes am Ostersonntage abgegangen. Gleichzeitig dürfte, demselben Blatte zufolge, ein Telegramm des Grafen Andrassyj an den österreichischen Gesandten beim päpstlichen Stuhle, Grafen Paar, als offizielle Erwiderung Oesterreichs auf die Encyelica

des Papstes an die österreichischen Bischöfe abgesandt sein.

Großbritannien und Irland. London, 6. April. Während des Verweilens des Hofes in Osborne wird die Kö⸗ nigin die Marine⸗Invaliden des Aschanti⸗Krieges im Hospitale zu Haslar besuchen. Am 22. d. M. wird Ihre Majestät in Osborne eine Revue über die aus dem Aschanti⸗Feldzuge heim⸗ gekehrten Matrosen und Marinetruppen abhalten.

General⸗Major Sir Garnet Wolseley ist zum Ge⸗ neral⸗Inspektor der Hülfstruppen (Miliz, Peomanry, Kavallerie und Freiwillige) ernannt worden. Der Posten war durch die Ernennung des Generals Sir James Lindsay zum militärischen Sekretär des Commandeur en chef vacant geworden.

Wie die „Morning⸗Post“ erfährt, hat der Minister des Innern der Familie des s

verstorbenen Dr. Livingstone mit⸗ theilen lassen, daß die Ueberführung der irdischen Hülle des Reisenden von Southampton nach London sowie die Beisetzung derselben in der Westminster⸗Abtei auf öffentliche Kosten ge⸗ schehen werde.

Spanien. Nach in Bayonne eingetroffenen Meldun⸗ gen ist am 7. April der Angriff der Regierungstruppen auf San Pedro de Abanto durch ein heftiges Artilleriefeuer eingeleitet worden, und wurde der Sturm auf die Position noch heute erwartet. Das stürmische Meer verhindert die Mit⸗ wirkung der Flotte bei den militärischen Operationen um Bil⸗ bao. Der Carlistenanführer Saballs erhebt in der Pro⸗ vinz Gerona Zwangskontributionen. Der Zolldienst in Junqutera (Provinz Gerona, unweit Perpignan) wird für Don Carlos verwaltet.

Türkei. (Wes. Ztg.) Das Budget für das Jahr 1290 der Hedschra (1874—75) ist folgendermaßen veranschlagt: Aus⸗ gabe 5,026,916 Beutel oder 25,134,580 türkische Lire (150,807,480 Thlr.); Einnahme 1,961,484 Beutel oder 24,807,420 türkische Lire (148,844,520 Thlr.); Deficit 65,432 Beutel oder 327,160 türkische Lire (1,962,960 Thlr.)

Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. April. Die Uebersiedelung der Turkmenen, welche in zwei Kreisen des Gouvernements Astrachan nomadisiren, nach der Halbinsel Mangyschlak soll, wie die „M. 3.“ meldet, in diesen Tagen beschlossen worden sein. Den Turkmenen, welche im Astrachanschen Gouvernement zu verbleiben wünschen, soll es unter der Bedingung gestattet werden, daß sie sich binnen eines halben Jahres einer Stadt⸗ oder Landgemeinde des Gouverne⸗ ments nach eigener Wahl anschreiben lassen.

Nach der „M. Z.“ findet zur Zeit zwischen den Ministerien des Innern und der Finanzen ein Meinungsaustausch darüber statt, eine Normalzahl für die Handlungen mit spirituösen Getränken in den Städten aufzustellen und die Städte zu diesem Zweck nach ihrer Bevölkerungszahl, sowie nach ihrer ad⸗ ministrativen, kommerziellen und industriellen Bedeutung in ver⸗ schiedene Kategorien einzutheilen.

Amerika. Aus Washington wird unterm 5. d. Mts. per Kabel gemeldet: Die englisch⸗amerikanische Kom⸗ mission hat ihre Arbeiten geschlossen. Hr. Howard wird die britischen Unterthanen gemachten Zuerkennungen vor dem 26. September auszahlen.

New⸗York, 7. April. (W. T. B.) Nach hier eingegan⸗ genen Neahrichten ist in Cuba die Installirung des Generals Concha als Generalkapitän erfolgt.

Der „A. A. C.“ gehen folgende Nachrichten aus Buenos⸗Ayres, 5. März, zu: 1z

„Die Revolution in Paraguay ist zu Ende. Unweit Ascension hat eine Schlacht stattgefunden, in welcher die Regierungsarmee ge⸗ schlagen wurde. Die Rebellen machten 500 Gefangene, worauf eine freundschaftliche Uebereinkunft zu Stande kam. Präsident Jovellanos bleibt im Amte und bildet sein Kabinet aus den Oppositionsführern. Der nächste Schritt wird der von der Legislatur genehmigte Verkauf der Eisenbahn sein, zu dem Behufe, die in London fälligen April⸗ Coupons zu decken. Die Beziehungen zwfschen Chili und der Argen⸗ tinischen Republik haben sich in keiner Weise gebessert. Professor Gould hat seinen Jahresbericht veröffentlicht, aus welchem erhellt, daß die Uranometria Argentina in Kurzem vollendet sein wird. Sie wird 1700 Karten, jede mit 50 Sternen, das jst 85,000 Sterne, um⸗ fassen, von denen ein Drittel bisher der astronomischen Welt unbe⸗ kannt war.“

Nachrichten aus Rio de Janeiro vom 7. März mel⸗ den: „Man erwartet, der oberste Gerichtshof werde in Kurzem die Verhaftung des Bischofs von Para anordnen. Das gelbe Fieber hat ein wenig zugenommen; während der letzten 14 Tage raffte dasselbe täglich im Durchschnitt drei Menschen weg.“

Asien. Das offtzielle Wochenbulletin des Vizekönigs von Indien über die bengalische Hungersnoth meldet, daß das Wetter während der letzten 14 Tage ungemein günstig war, daß der Regen viel Gutes gethan hat und daß die Bevölkerung in Folge der zeitigen Frühjahrsernte im Stande war, den Boden für die Späternte vorzubereiten. Mit Ausnahme von Tirhut ist die Lage der Bevölkerung entschieden gut und hoffnungsvoll.

sammtzahl der zur Anzeige gelangten Todesfälle durch Hunger beträgt nur dreizehn. Man fürchtet indeß, daß eine gewisse An⸗ zahl alter Leute und Kinder den Entbehrungen erlegen sein mö⸗ gen oder erliegen werden. Wenn die Frühjahrsernte, die nun gewisse Distrikte beschäftigt, vorüber ist, erwartet man, daß die Zahl der an den Nothbauten beschäftigten Personen einen großen Zuwachs erfahren wird. Aus Japan bringt eine neue Post bis zum 24. Februar reichende Nachrichten: Am 29. Januar empfing die Kaiserin von Japan die Frauen und sonstigen Familienglieder der Gesandten von den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Belgien. Der Kaiser hat verfügt, daß sein Einkommen in derselben Weise besteuert werden soll, wie dasjenige seiner Unterthanen. Dem Schatze wird dadurch ein Betrag von 25,000 Dollars zufließen. Die Regierung macht große Anstrengungen, um die Rebellion der Samourat zu unterdrücken; viele der Soldaten haben jedoch ihre Waffen weggeworfen und weigern sich, gegen ihre Landsleute zu fechten. Die „Gazette“ erklärt die Furcht der in Japan wohnen⸗ den Fremden für unbegründet; auch die finanzielle Lage des Landes sei zufriedenstellend. Die Samourai von Saga, in Fizen, haben sich in den Tempeln versammelt und verlangen die Absendung einer Expedition nach Corea. Die Bewegung ist fortwährend im Wachsen. Am Abend des 1. Februar drangen dieselben in die Bank von Ono, in Fukoocka ein, und betrugen sich so gewaltthätig, daß das ganze Bankpersonal entfloh. Die Errichtung einer Telegraphenlinie in nördlicher Richtung macht guten Fortschritt.

China. Ein Telegramm aus Hongkong meldet unterm 5. d. M., daß in Peking und Tientsin alle Ursachen der Be⸗ sorgniß verschwunden sind.

Afrika. Aus einer per Dampfer „Anglian“ in London eingetroffenen Cap⸗Post mit den Daten: Capstadt, 10. und St. Vincent, 25. März, ist Folgendes hervorzuheben: Der in Maritzburg verhandelte Prozeß des Kaffernhäuptlings Langaliba⸗ lele, der angeblich die Ursache der jüngsten Rebellion in Natal war, hat mit der lebenslänglichen Verbannung des Angeklagten seinen Abschluß gefunden. In den Strömen des Distrikts Bokk⸗ well ist Gold gefunden worden. Die Regierung hat eine Kom⸗ mission ernannt, um die nöthigen Untersuchungen anzustellen. Im Hochlande haben große Ueberschwemmungen stattgefunden. Hope Town an den Ufern des Orangeflusses wurde beinahe weg⸗ geschwemmt.

Ueber die Lage der Dinge an der Goldküste überbringt der in Liverpool angekommene Dampfer „Bonny“ folgende bis zum 12. März reichende Nachrichten:

In Cape Coast waren Abgesandte von Kumassie angekommen, um die Vertragsbedingungen zu diskutiren. Sie erheben Einwände gegen das Aufgeben der Menschenopfer und behaupten, daß Sir Garnet Wolseley als Kriegsentschädigung nur 5000 und nicht 50,000 Unzen Goldes verlangt habe. Unter den Abgesandten befindet sich der Sohn des Königs Koffi Calcalli. Letzterer ist, wie es heißt, krank, und unter seinen Vasallen sollen große Spaltungen existiren. Kapitän Glover empfing am 8. Februar die Unterwerfung des Königs von Duabin und am 12. Februar besetzte er Kumassie mit 4600 Mann. König Koffi Calcalli ließ ihm 14 Unzen Goldes auf einem goldenen Teller überreichen, mit dem Ersuchen, seine Truppen über den Prah zurückziehen zu wollen. Kapitän Glovers Verluste betrugen 10 Todte und 24 Verwundete. In Trans Volta hatte die Streitkraft unter Kapitän Goldsworthy 25 Todte und 120 Verwundete. Alle Opera⸗ tionen jenseits des Volta wurden auf Sir Garnet Wolseleys Befehl suspendirt.

Anstralien. Sidney (in Neu⸗Süd⸗Wales), 6. April. (W. T. B.) Ueber die Flucht Rocheforts und seiner Genossen ist Folgendes bekannt geworden: Dieselben hatten Erlaubniß erhalten, behufs Fangens von Fischen einen Ausflug machen zu dürfen. Eine am Ziel ihrer Exkursion vor Anker liegende Barke nahm sie auf und führte sie aufs hohe Meer.

Coursbuch der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung, 1874 April, I. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enthält die Eijenbahnverbindungen in Deutschland und der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rund⸗ reise⸗Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau

eingetretenen resfp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner noch gültig: Abtheilung II., März⸗April, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampfschiff⸗Course, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammen⸗ stellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. Mit 2 Karten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Breslau, 2. April. Im Auftrage des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ist Seitens des Ober⸗ Präsidenten der Provinz Schlesien unter dem 27. März der provin⸗ zialständischen Kommission zur Errichtung des Museums der bildenden Künste mitgetheilt worden, daß im Staatshaushaltsetat pro 1874

die Summe von 120,000 Thlr. als einmalige Staatsbeihülfe zum Bau eines Provinzial⸗Museums der bildenden Künste in Breslau bewilligt ist.

München, 8. April. (W. T. B.) Der Direktor der Maler⸗ Akademie, Wilhelm von Kaulbach, ist gestern Abend 8 ¼ Uhr an der Cholera gestorben.

Am 25. März starb hierselbst der Direktor der hiesigen Kunst gewerbeschule, Hermann Dyck. ““ 16

Professor Karl v. Piloty malt gegenwärtig ein * Bild, welches die Verstoßung der Anna Boleyn durch Heinrich VI darstellt. Die Figuren des beinahe fertigen Gemäldes sind lebensgroß die Technik ist eine überaus glänzende. 8

Tübingen, 2. April. Der erdentliche Professor Dr. Schön berg an der staatswirthschaftlichen Fakultät der Universität ist vo der ihm seither, neben dem Lehrauftrag für Nationalökonomie, obge⸗ legenen Vertretung der Polizeiwissenschaft, Politik und Encyklopädie der Staatswissenschaften enthoben, und die in der gedachten Fakultät erledigte ordentliche Professur mit einem Lehrauftrag für innere Ver waltung, 12925 und Encyklopädie der Staatswissenschaften dem Re⸗ gierungs⸗Assessor Dr. Jolly bei dem Ober⸗Präsidium für Elsaß⸗ Lothringen in Straßburg übertragen worden.

Die Nr. 28 der „Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung“ vom 5. April hat folgenden Inhalt: Das Steuerwesen in Sachsen vor dem dreißigjährigen Kriege. Rezen⸗ sionen und Besprechungen.

Die Generalversammlung der Deutschen Shakespeare⸗ Gesellschaft findet am 23. d. M., Vormittags um 11 Uhr, im Saale des Stadthauses zu Weimar statt. Auf der Tagesordnung steht: Begrüßung der Versammlung am Tage der zehnjährigen Stif⸗

Alle Berichte stimmen darin überein, daß der Nothstand nirgends so groß ist, als in Baheyra, Thanna und Durbunga. D. G

tung der Gesellschaft, durch den General⸗Intendanten Frhrn. von . g des Kreisgerichtsrathes und Universitätsrichters Dr. 8 I1“ 1u.“*“ ““ 82 8 ½ F .

des Kaiserlichen General⸗Postamts, und umfäßt die bis zum 1. April