richtiger Würdigung der hohen Bedeutung, welche die Förderung
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neral v. Voigts⸗Rhetz hatte am Sonntag eine längere Audienz
Gesetzsammlung
über die Wahlen der Vorstände der Stadträthe. Februar 1874. öffentlichung der Einträge
lung der Vertreterzahl unter die Wählerklassen gerichtet waren,
chaftsmitglieder zu
„Wiener Z.“ meldet, hat der Kaiser am 9. nisterresidenten der Republik Costa⸗Rica ernannten Dr. Siegfried Borchardt in besonderer Audienz empfangen und dessen Be⸗ gllaubigungsschreiben entgegen genommen. — VAus Rom wird dem
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den Inhalt derjenigen Artikel, in welchen der Entwurf des Reichs⸗Eisenbahn⸗Gesetzes besprochen ist, ein zusammenstellendes übersichtliches Referat zu veröffentlichen, ersuchen wir die Löbl. Redaktionen, uns die betreffenden Artikel unter Kreuzband zu⸗ gehen zu lassen. Ein gleiches Ansuchen richten wir an die Herren Verleger der den Entwurf des Reichs⸗Eisenbahn⸗Gesetzes betreffenden Broschüren. Den Eingang derselben werden wir in diesem Blatt jedesmal sofort anzeigen.
— Nach dem letzten Berichte der „Laiser Wilhelm⸗ Stiftung für deutsche Invaliden“ zählte Preußen 8 Provinzial⸗, 4 Bezirks⸗ und 282 Zweigvereine. In Betreff der übrigen Staaten Deutschlands hält sich der Bericht nur in allgemeinen Angaben. In Bayern ist von dem Centralkomite des Landesvereins die statutenmäßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Netz von Vereinen sichert jedem hülfsbedürftigen Krieger die Gewährung zureichender Hülfe. In Württemberg hat Se. Majestät der König das Protektorat und Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach das Präsidium des Vereins übernommen. Nach vollständiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungs⸗ rath durch Vermittelung der Behörden über die Be⸗ dürfnisse sämmtlicher im Lande wohnenden Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebungen aufgenommen und über die Art und Größe der zu gewährenden Hülfe Beschluß gefaßt. Außer Geldunterstützungen läßt der Verein sich auch die Ver⸗ mittlung angemessener Beschäftigung der Invaliden angelegen sein. Im Königreich Sachsen ist der dortige Landesverein der Ansicht, daß durch Zuweisung von Arbeit den Hülfsbedürf⸗ tigen eine größere Wohlthat erwiesen werde, als vurc Geldunter⸗ stützung. In Baden war der Gesammtverein bemüht, mit Hülfe seiner Bezirksvereine den an ihn gestellten Anforderungen Genüge zu leisten. Für das Großherzogthum Hessen haben die bis Schluß des Jahres 1872 gewähreen Unterstützungen den 5. Theil der gesammten Einnahmen in Anspruch genommen. Im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit der Stiftung in der Thätigkeit von 24 Zweig⸗ vereinen. In Oldenburg ist ein Landesvercin vom 1. Juli 1872 ab ins Leben getreten.
— Der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern ha⸗ ben den Grundsatz aufgestellt, daß die städtischen Magistrate zwar verpflichtet sind, das ihnen in Gewerbesteuer⸗Kontra⸗ ventionssachen erwachsende Porto insoweit zu tragen, als der betreffende Kontravenient zur Erstattung nicht herangezogen werden kann, daß im Uebrigen aber das von den Staatsbehör⸗ den in derartigen Angelegenheiten vorgeschossene Porto im Falle der Uneinziehbarkeit auf die Staatskasse zu übernehmen ist.
Hiernach haben die Magistrate ein Interesse dabei, daß die an sie ergehenden Verfügungen der Staatsbehörden in Gewerbe⸗ steuer⸗Kontraventionssachen den bestehenden allgemeinen Vor⸗ schriften entsprechend (§. 1 des Regulativs vom 28. November 1869 und Cirkular⸗Verfügung vom 30. Juni 1871) von der betreffenden Staatsbehörde frankirt werden, weshalb die Bezirks⸗ regierungen veranlaßt worden sind, den gedachten Vorschriften gemäß künftig auch in Kontraventionssachen der fraglichen Art zu verfahren.
— Der General⸗Lieutenant und Inspecteur der Gewehr⸗ fabriken Wolff von Linger hat sich in dienstlichen Angele⸗ genheiten nach dem Elsaß und Thüringen begeben.
— Der Vice⸗Admiral z. D. Jachmann, zuletzt Befehls⸗ haber der sämmtlichen in Dienst gestellten Seestreitkräfte, hat seinen Wohnsitz von hier nach Oldenburg verlegt.
vi1A4“X“ — Der apostolische Nuntius Erzbischo heute Abend hier ein. ef Pest, 13. April. Der hauptstädtische Finanzausschuß wird bei der Generalversammlung des Munizipiums die Einberufung einer Enquète unter Betheiligung der Handelskammer und der Handelskreise verlangen, um über die Mittel zur Hintanhaltung des drohenden Verfalls des Getreidehandels zu berathen.
Schweiz. Bern, 14. April. (W. T. B.) Der Bun⸗ desrath hat eine Verordnung erlassen, wonach Telegra⸗ phenlinien im Innern der Schweiz dem Publikum zur Privatbenutzung miethweise überlassen werden können. — — Durch Urtheilsspruch des hiesigen Appellationshofes sind die renitenten Mitglieder des katholischen Kirchenge⸗ meinderaths von Charmoille im Berner Jura abge⸗ setzt worden.
Niederlande. Haag, 11. April. Graf Sievers, Lega⸗ tionsrath bei der russischen Gesandtschaft am niederländischen Hofe, hat sich vorgestern vom Haag nach Amsterdam begeben und wird dort einige Tage verweilen, um aus Anlaß der bevor⸗ stehenden Ankunft des Kaisers von Rußland in der nieder⸗ Hauptstadt einige vorbereitende Anordnungen zu — In einer gestern abgehaltenen außerordentlichen Sitzung des Gemeinderaths von Rotterdam wurde die offizielle An⸗ zeige gemacht, daß der König und die Königin den daselbst am 21. Mai aus Anlaß des 25jährigen Regierungsjubiläums stattfindenden Festlichkeiten beiwohnen werden. Der Gemeinde⸗ rath nahm diese Eröffnung mit lebhaftesten Beifallsrufen auf.
Großbritannien und Irland. London, 13. April. Auf Osborne empfing die Königin am Freitag die von der Goldküste zurückgekehrten Commandeure der Eingeborenen⸗Trup⸗ pen, Kapitän Glover und Kapitän Sartorius. Es wurde ihnen die Ehre zu Theil, zur Königlichen Tafel gezogen zu werden. — Prinz Arthur wird, nachdem er drei Jahre beim ersten Ba⸗ taillon der Schützenbrigade gestanden, demnächst in das in Maid⸗ stone stationirte 7. Husaren⸗Regiment eintreten, um so seine Dienst⸗ runde in den verschiedenen Zweigen des Militärdienstes zu kom⸗ pletiren.
— Der Kaiser von Rußland wird den gegenwärtigen Dispositionen zufolge erst am 15. Mai in England eintreffen. In Folge dieses Besuches wird die Königin ihren üblichen Früh⸗ jahrsbesuch in Balmoral ausfallen lassen. Zu Ehren des Kai⸗ sers wird eine große Truppen⸗Revue im großen Park von Windfor stattfinden, und in Verbindung mit derselben werden 10,000 Mann Truppen auf dem Kavallerie⸗Uebungsplatze in der Nähe von Windsor kampiren.
— Der Premier⸗Minister Disraeli und Lord Derby sind anläßlich der heute wieder beginnenden Parlaments⸗ session vom Lande noch London zurückgekehrt. Die übrigen Minister hatten die Hauptstadt während der Osterferien nicht verlassen.
Frankreich. Paris, 13. April. Der Präsident Mar⸗ schall Mac Mahon besucht heute die Stellen, wo die neuen Pariser Forts errichtet werden sollen.
— Im Kriegs⸗Ministerium beschäftigt man sich gegen⸗ wärtig mit der Bewaffnung und der Equipirung der Terri⸗ torial⸗Armee. Im Monat Mai sollen die Bestellungen in dieser Hinsicht gemacht werden.
— Die Seine⸗Präfektur hat an den Mauern von Paris folgende Bekanntmachung anschlagen lassen:
„Territorial Armee. Klassen 1866, 1865, 1864, 1863, 1862, 1861, 1860, 1859, 1858, 1857, 1856, 1855. Laut den Instruktionen
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Jacobini
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— Der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ungarische Gesandte am Königlich dänischen Hofe, Graf Kalnocki, ist gestern Abend nach Kopenhagen abgereist. 86
Hannover, 14. April. Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburgist gestern Nachmittag 3 Uhr 45 Minuten hier eingetroffen.
Bayern. München, 13. April. Zufolge Allerhöchster Bestimmung wird am 24. d. M. am Königlichen Hofe das Fest des Ritterordens vom h. Georg gefeiert werden, und werden, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, bei Senäflssn die Prinzen Ludwig und Leopold den Ritterschlag als Großpriore erhalten. Seit 1870 war kein Ritterfest mehr abgehalten worden.
— Das heute ausgegebene Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ veröffentlicht den Königlichen Abschied für den Landrath von Oberbayern, in dem es heißt: „Der Landrath hat in
und Hebung des Volksschulwesens und hiermit der Volksbildung behauptet, diesem wichtigen Gegenstande, wie in den Vorjahren, so auch bei seiner letzten Versammlung eine besondere Bedacht⸗ nahme zugewendet und bedeutende Mittel für diesen Zweck be⸗ willigt. Wir nehmen hiervon gern Veranlassung, demselben hierfür Unsere volle Anerkennung auszusprechen.“
— Der Staats⸗Minister Dr. v. Fäustle wird erst in einigen Tagen wieder nach Berlin abreisen.
Braunschweig. Braunschweig, 14. April. Der Ge⸗
bei dem Herzog und nahm später an der Herzoglichen Tafel Theil. Am Montag hat sich derselbe zu einer Inspektion 18 zweiten Bataillons des 67. Infanterie⸗Regiments nach Blanken⸗ burg begeben, von wo er heute nach Hnnnover zurückkehrt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 14. April. amml enthält: Bekanntmachung des Herzog⸗ lichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, die Bildung eines allgemeinen altenburgischen Baugewerken⸗Vereins betreffend. Vom 23. Februar 1874. Gesetz, betreffend die Aufhebung einiger Vorschriften des §. 123 des Grundgesetzes vom 29. April 1831 Vom 28. Justiz⸗Ministerial⸗Bekanntmachung, die Ver⸗ in die Handelsregistern betreffend.
Die
Vom 9. März 1874.
Bremen, 9. April. Die Bürgerschaft beschäftigte gestern mit ihrem eignen Wahlgesetz. Es wurde beschlossen, 85 gestellten Anträge, welche namentlich auf eine gerechtere Verthei⸗ an die Deputation wegen Verringerung der Zahl der Bürger⸗ verweisen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. April. Wie die
d. M. den zum Mi⸗
„Ung. Lloyd“ telegraphirt, daß Graf Paar das Kaiserliche Schreiben am 10. d. M. d m besonderer Audienz überreicht habe. 8 Mere
des Kriegs⸗Ministers ist der Termin für das Enschreiben in die Listen der Territorial⸗Armee bis zum Samstag, 25. April 1875 cin⸗ schließlich verlängert. Die Leute der obenerwähnten Klassen, die sich noch nicht haben einschreiben lassen, werden in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, sich bis Ablauf des neuen Termins auf der Marrie ihres Domizils einzustellen und die zu ihrem Einschreiben auf die Listen der genannten Armee vorgeschriebenen Erklärungen abzugeben.“
— Der Herzog von Aumale ist gestern aus Lyon in Paris angekommen.
— Der Civil⸗Ingenieur Lander unter der Anklage, sich verhaftet.
„— 14. April. (W. T. B.) Die Bonapartistisch gesinnten Mitglieder des Generalraths von Korsika sind in der Sitzung des letzteren nicht erschienen, um dadurch gegen das Verhalten des Prinzen Napoleon, des Vorsitzenden des General⸗ raths zu protestiren. Die Sitzung des Generalraths, zu der von 60 .c;.he che nur 19 erschienen waren, mußte deshalb vertagt werden.
Spanien. Madrid, 13. April. (W. T. B.) Der Admiral Topete ist gestern hier eingetroffen. Derselbe hat einem Ministerrathe beigewohnt und mehrfache Besprechun⸗ gen mit den einzelnen Ministern und anderen hervorragenden politischen Persönlichkeiten gehabt. Der Admiral wird morgen sich wieder nach dem Hauptquartier der Armee vor Bilbao zurückbegeben.
— Ein Telegramm aus Bayonne, 14. April, Morgens, meldet: Die Verhandlungen zwischen den um Bilbao stehen⸗ den Carlisten und Regierungstruppen sind abgebrochen. Der Wiederbeginn der Feindseligkeiten steht bevor.
Italien. Rom, 11. April. Der Kronprinz Humbert hat die Ehrenpräsidentschaft der internatianalen Blumen⸗ und Garten⸗ früchte⸗Ausstellung und des botanischen Kongresses, welche näch⸗ sten Monat in Florenz eröffnet werden sollen, angenommen.
— Der Prinz Leopold von Bayern nebst Ge⸗ mahlin, Erzherzogin Gisela sind von Turin im strengsten Incognito in Mailand angekommen.
— Die „Italienischen Nachrichten“ unter der Rubrik: klärung:
„Italienische und andere Blätter haben in letzter Zeit mehrfach von Unterhandlungen gesprochen, welche stattgefunden haben sollen zur Versöhnung des Vatikans mit der italienischen Regierung. Man gab sogar eine Reihe von Einzelheiten an, nannte die Sö. welche am meisten dabei betheiligt gewesen seien, und als Basis der Versöh⸗ nung wurde ein Abkommen über das Exequatur der Bischöfe hinge⸗ stellt, worüber man von beiden Seiten übereingekommen wäre. Alle diese Gerüchte sind gänzlich grundlos. Die Regierung halt sich bei der Ertheilung des Placet und Exequatur ganz genau an die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom Jahre 1871 und hat dem Vatikan betreffs der Präsentation der Ernennungsbulle gar keine Vorschläge gemacht. Zwei oder drei Bischöfe haben sich allerdings nicht selbst um die Ertheilung des Königlichen Exequatur beworben, sondern dritte Personen beauftragt, dem betreffenden Syndikus ihre Bulle vorzulegen und für sie das Exe⸗ quatur zu verlangen, und dem steht der Geist des angeführten Gesetzes nicht im Wege. Ebenso bedarf eine andere Nachricht der Berichtigung. Es heißt, die neapolitanischen Bischöfe ernennen, ohne das Königliche Erequatur erlangt zu haben, einen Pfarrer nach dem andern. Das
wurde gestern morgen bei der Kommune betheiligt zu haben,
veröffentlichen
1 heute „Unsere Informationen“
folgende Er⸗
trifft
1““
rung nicht offiziell anzcigen, so werden sie von dieser auch nicht in den Genuß ihrer Benefizien eingesetzt, und sie sind zwar die Seelsorger ihrer Gemeinden, bleiben aber ohne Gehalt. — In den Streit des Bischofs von Mantua mit den von ihren Gemeinden ernannten Pfar⸗ rern hat sich die Regierung nicht eingemischt, sondern ganz unbekümmert um die religiöse Frage nur für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung gesorgt.
Türkei. Belgrad, 13. April. Der Sultan hat seinen Ober⸗Ceremonienmeister und seinen Adjutanten nach Varna ent⸗ sendet, um daselbst den Fürsten Milan zu begrüßen. Der Fürst wird die Reise nach Konstantinopel auf der Jacht „Petrew Piale“ machen; in seiner Suite werden sich etwa 40 Personen befinden.
chweden und Norwegen. Stockholm, 10. April. Der Reichstag hat heute den Regierungsvorschlag zum neuen sogenannten „Mellemrigslov“ für Schweden und Norwegen in unveränderter Form angenommen. Derselbe Vorschlag wurde schon früher vom Storthing genehmigt. 1 — — Nach der Verabschiedung des Justiz⸗Ministers Adler⸗ creutz hat der Staatsrath Bredberg die Geschäfte des Justiz⸗ Ministeriums übernommen.
— Der Amtmann im Amte Malmöhus, v. Troil, welcher um seinen Abschied eingekommen ist, wird von dem früheren Justiz⸗Minister Adlercreutz in diesem Amte ersetzt werden.
Amerika. Betreffs der Vertheilung der Alapaega⸗ Entsch ädigung meldet eine Washingtoner Depesche der „New⸗Vork Tribune“, daß das Justiz⸗Komite des Repräsen⸗ tantenhauses in seiner Sitzung vom 29. März die Hauptpunkte des Gesetzentwurfs festgestellt habe, betreffend die Vertheilung des Genfer Zuerkennungsfonds. Die erste Resolution be⸗ trifft die Ausschließung der Versicherungs⸗ Gesellschaften von der Vertheilung des Fonds. Man ist der An⸗ sicht, daß sie durch ihre erhöhten Prämien für ihre Verluste völlig entschädigt wurden. Die zweite Resolution ver⸗ fügt, daß die Eigenthümer von gekaperten Schiffen und Ladun⸗ gen eine dem Uebermaß des Verlustes über die erhaltene Ver⸗ sicherungssumme gleiche Summe erhalten sollen. Die dritte Resolution bestimmt, daß Personen, die bei der Versicherung ihrer Schiffe und Ladungen Kriegsrisikos zahlten, eine Summe erhalten sollen, die der Differenz zwischen den wirklich gezahlten Prämien und den Prämien, die unter gewöhnlichen Verhält⸗ nissen gezahlt worden wären, gleichkommt.
Asien. Ueber die Hungersnoth in Bengalen liegt heute das vom 11. April datirte Wochentelegramm des Vice⸗ Königs vor. Demselben zufolge ist in den Preisen wie in der allgemeinen Situation seit dem Telegramm vom 4. keine we⸗ sentliche Veränderung eingetreten. Die größten Schwierigkeiten sind nach dem Bericht des Statthalters auf den Distrikt Tirhut beschränkt, von wo die jüngsten Berichte indeß günstig lauten. Vier neue Hungersnoth⸗Todesfälle sind gemeldet worden; im Ganzen 17.
Buitenzorg, 13. April. (W. T. B.) Die an der Westküste von Sumatra belegenen Bezirke haben von Troemon bis Waylah die niederländische Oberhoheit anerkannt. Die Blokade dieses Theils der Küste ist deshalb aufgehoben worden⸗ b
— Aus Singapore meldet ein Telegramm vom 11. d. M., daß bei Sir Andrew Clark, dem Gouverveur der Staatsnieder⸗ lassungen, einige atschinesische Gesandte zum Besuch weilen.
Afrika. Der „Wien. Ztg.“ wird telegraphisch aus Alexandrien, 12. April gemeldet: Die ägyptische Re⸗ gierung schloß eine neunprozentige konsolidirte, nicht rückkäuf⸗ liche Nationalanleihe von fünf Millionen Pfd. Sterl. ab, welche zum Paricourse emittirt wird. Die Anleihe ist völlig von Eingebornen gezeichnet.
Australien. Aus Melbourne wird unterm 11. d. per Kabel gemeldet: „Das Resultat der zweiten Serie von Wahlen 88 8b — Victoria ist der Regierung günstig. —
je Vierteljahrseinkünfte von Victoria belaufen sich auf über 1,000,000 Lstr.“
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 15. April. In der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstags äußerte sich in der Diskussion über §. 1 des Reichs⸗Militärgesetzes der stellvertretende Bundes⸗Bevollmäch⸗ tigte, General⸗Major von Voigts⸗Rhetz über die zu diesem Paragraphen gestellten Amendements, wie folgt:
Meine Herren! Das sehr eingehende Referat des Herrn Abg. Miquel wird mir gestatten, kürzer zu sein, wie ich es sonst hätte sein müssen.
Das Amendement Bennigsen hat bereits eine Erklärung vom Bundesrathstische erhalten; darauf näher einzugehen, erscheint daher nicht erforderlich, und es bleiben mir nur übrig die beiden Amen⸗ dements von Mallinckrodt und Ausfeld.
Diiese beiden Amendements coincidiren in der Hauptsache. Es ist die alljährliche Feststellung der Friedenspräsenzstärke durch das Etatsgesetz. Es ist das Amendement Mallinckrodt ein Anschluß an das Gesetz vom Jahre 1814, aber mit dem oben genannten Zusatz, der allerdings den Geist und den Gedanken des Gesetzes von 1814 so wesentlich modifizirt, daß von demselben in dem Amendement wenig übrig bleibt. Die Zusätze in dem Amendement Ausfeld, wonach die einjährig Freiwilligen nicht eingerechnet werden sollen, und daß für das Jahr 1875 die Friedenspräsenzstärke van 401,000 Mann festgesetzt wird, unterscheidet im Wesentlichen die beiden Amendements nicht von einander. Eine jährliche Feststellung der Friedenspräsenzstärke durch ein Etatgesetz trifft nicht dasjenige, was die verbündeten Regierungen fordern zu müssen glauben. Ein solches Etatgesetz hängt naturgemäß von der Auffassung des jeweiligen Reichs⸗ tages ab; es ist möglich, daß ein solcher Reichstag in späterer Zeit dieselbe Auffassung hat, wie der jetzt tagende; es kann aber auch an⸗ ders kommen. Wenn aber die Reichstage wechseln, so ist es Erfahrung, daß in früherer Zeit so auch bei den Wahlen des zeitigen Reichstags die Armee das Hauptagitationsmittel hat abgeben müssen. Man hat gesagt, es würde sich dies nicht ändern, dadurch daß die Friedens⸗ präsenzstärke, die Cadres für immer festgestellt wären; man würde bei den Wahlen dem Volke versprechen, man wolle das Gesetz ändern, das ist aber ein himmelweiter Unterschied von dem Versprechen, mau wolle das Budget beschränken oder wohl gar nicht bewilligen. Ein Gesetz kann man eben nur ändern, wenn die Faktoren, welche dabei mitzusprechen haben, darin einverstanden sind; das Budget kann da⸗ gegen einseitig verworfen werden. Wir würden aber, meine Herren, wenn wir uns auf ein solches alljährliches Budgetberathen und Feststellen der Friedenspräsenzstärke einlassen wollten, zu sehr unliebsamen Debatten kommen. Was wir in dieser Richtung zu erwarten haben, ist schon ganz klar ausgesprochen. Es handelt sich dabei von vornherein darum, daß ganze Waffengattungen gestrichen werden können; es handelt sich ferner darum, daß 21 Kavallerie⸗Regimenter und eine sehr namhafte Zahl von Bataillonen in der Luft hängen sollen, und daß von den jährlichen Berathungen es abhängen würde, ob diese Regimenter und Bataillone weiter bestehen sollen. Es versteht sich von selbst, daß selche Zustände in der Armee demoralisirend wirken und Erbitterung erzeugen müßten,
dürfen sie thun; aber wenn diese Pfarrer ihre Ernennung der Regie⸗
das aber können Sie nicht wünschen, die Regierung ebenso wenig.
Mich anschließend an die Aeußerungen des Hrn. v. Benningsen
glaube auch ich, daß die Armee die glückliche Stellung im Lande hat,
als ein Eißgenthum des Landes angesehen zu werden, daß Jeder sich als ein Stück der Armee und die Armee als ein Stück von sich ansieht.
Das Interesse, meine Herren, was die verbündeten Regierungen an dem Zumandekommen dieses Gesetzes nehmen, ist gewiß eben so groß wie das, welches Sie selbst daran haben. Die verbündeten Re⸗ Fefnngen wissen, daß, wenn einmal ein Reichstag kommt, der andere
uffassungen als der gegenwärtige hat, dieses deshalb keineswegs ein
sogenannter illoyaler Reichstag zu sein braucht und doch der Regierung die größten Verlegenheiten bereiten kann. Wir wissen aus den Mit⸗ theilungen in der Kommission, die von Seiten des Centrums gemacht sind, und denen von keiner Seite des Centrums widersprochen worden sind, daß es sich darum handelt, die zweijährige Dienstzeit einzuführen, daß man von der Ansicht ausgeht, die einjährige Dienstzeit sei eine Ungerechtigkeit, die Cadres seien zwar nicht gesetzwidrig, aber auch nicht
gesetzlich festgestellt. Wir wissen ferner, daß man der Meinung ist,
mit einer Friedenspräsenzstärke von circa 300,000 Mann die Armee künftig im Stande erhalten zu können. Dies ist aber synonym mit einer Dienstzeit von etwa 1 Jahr 8 Monaten bei der Infanterie. Wir wissen ferner durch die Mittheilungen einer andern großen Partei, daß sie allerdings eine gewisse Cadreszahl bewelligen will, daß sie sich aber vorbehält, diese einmal auch nicht zu bewilligen, wenn die Ver⸗ hältnisse ihres Erachtens es gestatten sollten. Nun stehen die augen⸗ blicklichen Majoritätsverhältnisse im Hause derart, daß ein anderer Reichstag diese beiden Parteien um so viel Stimmen vermehren kann, daß dieselbe dann die Maj rität habe. Sie würden gewiß weit ent⸗ fernt sein zu glauben, daß sie nunmehr illoyale Parteien seien, weil sie eine andere Meinung haben als die heutige Majorität.
Der Herr Abg. Richter hat hervorgehoben, wenn subversive Ten⸗ denzen im Reichstage zur Sprache kämen, dann würde der §. 1 mit einer fixirten, dauernden, oder zeitweise fixirten Friedenspräsenzstärke keine Abhülfe bieten., Das ist allerdings insofern richtig, als ein solcher Reichstags das Budget verwerfen oder so verstümmeln kann, daß damit nicht regiert werden kann. Das ist aber dann wieder be⸗ denklich, weil die Verfassung vorgesehen, wie die Regierung in solchem Falle verfahren könnte. Man würde voraussichtlich auf einen Appell an das Land eine Antwort bekommen im Sinne der Regierung. Wollte man Absetzungen voraussetzen, die den Bestand der Armee unmöglich machen, indem z. B. der Reichstag die Pferde, Löhnung, Verpflegung, Ausrüstung für die Leute und was dergleichen mehr ist, nicht mehr bewilligen wollte, so ist — Gott sei Dank! — eine solche Kenntniß über die Armeeverhätnisse im Lande, daß Jeder wissen würde, was er da zu thun hätte, wenn die Regie⸗ rung bäte, andere Abgeordnete zu schiken. 1
Es darf hervorgehoben werden, daß in diesem Gesetze gegeben wird, was sie fordern, das heißt: daß viele Dinge, die bisher im Wege der Verordnung geregelt sind, nunmehr im Wege des Gesetzes geregelt werden sollen. Während seither Verordnungen die Mög⸗ lichkeit einer leichten und fluxiblen Verwaltung der Regierung ermöglichte, soll dies jetzt geändert werden. Ich nehme nicht an, daß Sie diese meine Worte dahin verstehen werden, es handle sich hierbei um Willkür und Parteilichkeit. Sie kennen unsere Instruktion, haben sich ernstlich damit beschäftigt, und⸗wissen daher, daß es der Heeres⸗ verwaltung fern liegt, Parteilichkeit und Mißwollen bei der Ausfüh⸗ rung dieser Instruktionen zu üben.
Eine Reihe konstitutioneller Bedenken sind es nun, wenn ich den Verhandlungen richtig gefolgt bin, die dem vorliegenden Gesetze in der Form, wie die Regierung es gefordert hat, entgegentreten. 8
Zunächst, daß Sie den berechtigten Einfluß des Reichstages auf die Angelegenheiten der Armee durch eine dauernde Fixirung der Cadres und der Friedenspräsenzstärke bedroht glauben. Ich kann die⸗ sen Grund nicht für durchschlagend erachten; sobald das Gesetz perfekt ist, wird der Richter angesprochen, oder, wie das sonst geschieht, der Weg der Petition an den Reichstag beschritten werden, um etwaige Remedur eintreten zu lassen. cbNFesrr vuseener
Ein zweiter vielfach besprochener Grund ist das beschränkte Budgetrecht gewesen. Es ist richtig, daß, wenn Friedenspräsenzstärke und Cadres festgesetzt sind, wenn, wie es in den letzten verflossenen sieben Jahren der Fall gewesen ist, eine Summe Geldes pro Kopf bewilligt würde, daß dann das Budgetrecht ein äußerst eingeschränktes sein würde. Anders steht die Sache aber, wenn nur die Friedensprä⸗ senzstärke fixirt wird. Sie werden jede einzelne Position Ihrer Prü⸗ fung und Ihrer Berathung unterziehen. Es ist bereits gesagt worden, daß der Militäretat eine große Zahl von Titeln enthält, die aus⸗ fcließlich nach wie vor Ihrer Prüfung und Ihrer Entscheidung un⸗ terbreitet sein werden; aber auch die andern Titel, die jetzt mehr oder minder beschränkt sind, lassen immerhin einen sehr weiten Spielraum offen. Es handelt sich aber nicht blos um das Ordinarium, sondern, da jede Armee auch vom Extraordinarium lebt, um dieses; es handelt sich ferner um Nachtragskredite, um Ermäßigung oder Steigerung der Preise, wobei ich nicht unterlassen will, zu bemerken, daß es mir allerdings außerordentlich sachgemäß erscheint, wenn man Fachmänner über die Preise fragen würde, womit aber keineswegs ausgeschlossen wäre oder bestritten werden könnte, daß nur vom Reichstage zu ent⸗ scheiden sein würde, in wie weit dergleichen Urtheilen Folge zu geben wäre. 3 1 1
Es ist fernerhin angedeutet, daß das Budgetrecht nur in demselben beschränkten Maße vermindert werden würde, wie dies durch jedes andere Finanzgesetz, welches anstandslos durch das Haus gegangen ist, geschieht, Ich erinnere an das Invalidengesetz. Dasselbe fordert die Anerkennung des Invaliden und die Zahlung der Pension an ihn; das Reichs⸗ beamtengesetz nicht minder, wenn der Reichstag eine Absetzung seiner Kompetenzen eintreten lassen sollte, so hat derselbe ein klagbares Recht darauf. Wenn das Deutsche Reich in die Lage kommen würde, eine Anleihe zu machen, so würden für die Amortisation und für die Zinsenzahlung Zahlungen geleistet werden müssen; es ist unzweifelhaft richtig, daß Sie die Bewilligung ausgesprochen haben, aber es ist damit nicht ebenso ausgesprochen, daß Sie die Bewilligung unter⸗ lassen könnten. Eigentlich steht es nicht anders mit dem Militärbudget. Es darf auch nicht übersehen werden, meine Herren, daß es sich nicht um einen Zwang, sondern um eine Selbstbeschränkung handelt, die der Reichstag sich auflegt, eine Selbstbeschränkung, der sich der Staats⸗ mann so wenig entziehen darf, wie der Privatmann.
Die finanziellen Bedenken, meine Herren, die hier Ausdruck ge⸗ funden haben, müssen anerkannt werden. Sie wissen, daß das Pausch⸗
uantum, als es bewilligt wurde, nicht blos ven dem damaligen riegs⸗Minister, sondern auf allen Seiten des Hauses als unauskömm⸗ lich betrachtet wurde; man glaubte, die Kompensation in der Okkupa⸗ tion und im Retablissement zu finden, hat sie auch theilweise gefun⸗ den, aber nicht vollständig. Man ist dadurch gezwungen worden, zu allen möglichen Virements zu greifen. Man hat die Rekruten später eingestellt, Wintermanquements eintreten lassen, die Einfährig⸗Freiwilligen auf den Etat genommen; das alles waren finanzielle Nothwendigkeiten, die immer mit schwerem Herzen von Seiten der Heeresverwaltung acceptirt worden sind, aber unter dem Drang der Verhältnisse acceptirt werden mußten. Es ist nothwendig, daß eine wesentliche Erhöhung der Geldmittel bewilligt werde. Das Budget fordert von Ihnen im Ganzen 19 Millionen mehr, eine Summe, von der man wohl nach den Ausführungen, die in diesem Hohen Hause wiederholentlich ge⸗ hört worden sind, glauben durfte, daß sie in sofern mit Befriedigung aufgenommen werden würde, als man auf eine Budgeterhöhung von 125 oder 130 Millionen gefaßt zu sein schien. 3 Es ist vielfach ausgesprochen worden, daß die Gelder nicht pro⸗ duktiv angelegt seien, welche für die Armee gegeben würden. Das ist richtig; die Armee kann nicht produktiv sein in dem Sinne wie Eisen⸗ bahnen, Forsten, Bergwerke u. s. w., aber so ganz unproduktiv sind die Gelder nicht angelegt. Es ist in neuerer Zeit vomn Professor Jäger ein wissenschaftliches Werk herausgegeben, welches unter Ande⸗ rem nachweist, daß die aktive Dienstpflicht im Heere ein außerordent⸗ lich großes Kapital an Arbeit entwickelt, indem sie den einzelnen Mann zur Arbeit stählt und erzieht. Und, meine Herren, ich bitte Sie, doch nicht zu vergessen, daß die Armee keine Isolani gewesen ist; sie ist stets zur rechten Zeit gekommen, und hat redlich alles zurück⸗ bezahlt, was für sie gegeben ist.
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das Futter für
Der Hr. Abg. Reichensperger fagt, das Volk würde übermaßig belastet, und zitirt eine Aeußerung, daß die Regierung bereits vom Kapitalstock des Volks zu zehren anfange. Es ist richtig, die Armee kostet Geld, sehr viel Geld, aber wenn die Armee gut ist, wenn sie ihre Zwecke erfüllt, dann bleibt sie relativ billig, wogegen, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllt, sondern geschlagen wird, dann ist sie eine Verschwendung. Kostet die Armee nun wirklich relativ so viel Geld? Gestatten Sie, daß ich einige Zahlen über die Armee⸗Budgets der maßgebenden großen Staaten mittbeilen darf.
Frankreich hatte im Jahre 1868 rund 92 Millionen Thaler, im Jahre 1874 124 Millionen Thaler, also eine Differenz von 31 Millionen oder 34 Prozent — es ist dies lediglich das Ordinarium —3ͤ Oesterreich steigt in denselben Jahren von 50 Millionen auf 67 Mllionen, also um 16 Millionen oder 32 Prozent; Rußland von 112 Millionen auf 144 Millionen und wird in den nächsten drei Jahren auf 148 Millionen steigen, also um 32 Millionen oder um 29 Prozent; Italien von 38 Millionen auf 44 Millionen, also um 6 Millionen oder 16 Prozent; England hat 105 Millionen, eine Zahl, die alternirend etwas höher, etwas geringer gewesen ist, Deutschland steigt von 90 auf 95 Millionen und durch das demnächst Ihnen vorzulegende Budget im Ganzen auf 109 Millioner, also um 19 Millionen oder um 20 Prozent.
Die Friedenspräsenzstärken, meine Herren, sind wiederholentlich
hier genannt worden; — ich darf Sie durch Wiederholung nicht er⸗ müden, jedenfalls aber, wenn Sie die Zahlenverhältnisse des Budgets und die Friedenspräsenzstärke mit einander in Vergleich stellen wollen, werden Sie uns das Zeugniß nicht vorenthalten, daß wir billig wirth⸗ schaften und keine Gelder vergeuden. Damit ist die Sache aber noch nicht abgethan. Für die Steuerzahler tritt noch hinzu das Budget der Marine. Dieses hinzugerechnet stellen sich die Zahlen folgender⸗ maßen: Frankreich und Rußland 165,000,000, Deutschland 118,000,000. Urtheilen Sie — bitte — selbst, daß die relative Belastung mit Rücksicht auf die Bevölkerungszahl keine zu große ist. Jetzt wende ich mich zu der Präsenzziffer. Diese Präsenzziffer ist wiederholentlich als zu hoch bezeichnet; sie ist es in der That nicht. Die allgemeine Wehrpflicht und die dreijährige Dienstzeit sind durch die Verfassung festgestellt. Die Majorität dieses Hauses glaubt mit den verbündeten Regierungen, daß, die provisorische Formation ausge⸗ nommen, die Cadres zurecht bestehen.
Endlich, meine Herren, giebt der Mobilmachungsplan mit seinen Beilagen auf Grund des §. 61 der Verfassung die Stärke der Kriegs⸗ armee an. Diese Stärke ist von Niemand bemängelt worden.
Wollen Sie diesen Faktoren sämmtlich volle Rechnung tragen, dann würden Sie bei durchgeführter dreijähriger Dienstzeit und bei der Nothwendigkeit, zur Kriegskompletirung der Armee 190 Rekruten in die Bataillone einzustellen, gezwungen sein, die Bataillone von 566 auf 610 Mann zu erhöhen, d. h. die Armee statt 401,000 etwa
34,000 Mann stark zu machen und wollten Sie auch die allgemeine Wehrpflicht zur vollen Wahrheit machen, dann würden Sie die Armee auf 450,000 bis 454,000 Mann bringen müssen.
Die Zahl von 401,000 Mann ist, wie bekannt, auf das eine Prozent der Bevölkerung von 1867 basirt. Schon jetzt ist eine Herab⸗ minderung eingetreten; in 5 Jahren werden wir um 30,000 Mann, in 25 Jahren um 100,000 Mann unter die jeweilige Präsenzziffer herabgemindert sein, wobei ich nur annehme, daß die Besdölkerung in Deutschland gleichmäßig, nicht progressiv steigt.
Die Regierungen haben aber geglaubt, mit 401,000 Mann weiter⸗ hin fertig werden zu können und eine Vermehrung nicht vorschlagen zu sollen, mit Rücksicht auf andre Verhältnisse und auf die Finanzlage. Sie wissen, daß mit der Stärke von 401,000 und mit der Kriegs⸗ stärke von 1,251,000 Mann es nothwendig ist, eine große Zahl von Mannschaften nach zweijähriger Dienstzeit zu beurlauben, und daß diese Beurlaubungen unter dem Drucke des Pauschquantums bis zu zwei Dritteln des zur Entlassung kommenden Jahrganges hinaufgeschraubt wurden; mit diesen zwei Dritteln glauben aber die verbündeten Regierungen die Schlagfähigkeit des deutschen Heeres nicht aufrecht halten zu können, und sie sind ge⸗ zwungen, davon zurückzugehen und die Beurlaubungen einzuschränken in einem Maße, daß das Interesse der Armee gewahrt bleibt, und daß dennoch die büͤrgerlichen Verhältnisse des Individuums berück⸗ sichtigt werden.
Die Gründe, meine Herren, eine Herabminderung der Friedens⸗ präsenzstärke nicht anzunehmen, beruhen nun einerseits in unserer augenblicklich gespannten Lage. Sie erkennen an, daß die Lage der Dinge der Art ist, daß eine Verminderung, sei es in der Stärke, sei es in der Qualität der Armee, nicht geduldet werden kann. Diesen Stand⸗ punkt nimmt auch die Militärverwaltung in vollem Maße mit Ihnen an. Von hier aus aber, meine Herren, trennt sich die Auffassung der Heeresverwaltung von der Ihrigen. Der Gedanke, in späteren Zeiten eine andere Organisation, eine Verminderung der Dienstzeit in der Kopfstärke eintreten zu lassen, geht von der Meinung aus, daß eine eine Friedensära eintreten werde, die uns dazu berechtigt. Eine solche Friedensära, meine Herren, kann allerdings ex post sehr wohl erkannt werden, sie aber pro futuro zu erkennen, wird wohl Niemand gegeben sein. Wollen Sie berücksichtigen, daß wir im Jahre 1830, im Jahre 1848 und 49, im Jahre 1850, 1856, 1858, daß wir im Jahre 1864, 66, 70 vor großen Kriegen gestanden haben, viermal zum Kriege gekommen sind, die anderen Male wieder abgerüstet haben. Nun aber ist unsere Armee wie alle Armeen, die auf der allgemeinen Wehrpflicht und auf dem Cadresystem beruhen, nicht in der Lage wie Armeen, die auf dem Werbesystem beruhen, zeitweise sich verstärken oder vermindern zu können. Jede Jahreseinstellung und 8 Jahrsentlassung bedingt ein Zwölftel der Stärke und ein Zwölftel der Tüchtigkeit unserer Armee, die wie dereinst ins Feld stellen sollen. Ich möchte Sie fragen, meine Herren, wer will entscheiden, ob die Mannschaft, die wir heute eingestellt haben, über zwölf Jahre aus der Landwehr ausscheidet, oder ob sie vor dem Feinde steht? Das kann Niemand. Meine Herren! Es ist ein alter Spruch: keine Nation darf die Lehren der Geschichte ungestraft ignoriren. Ich will nicht hinausgeben in die alte Geschichte, da könnte ich der Beispiele viel anführen, sondern ich halte mich genau an unsere vaterländischen Verhältnisse. Ich erinnere Sie daran, meine Herren, daß in den Revolutionskriegen Preußen — viermal, im Felde — dreimal gefochten hat für seine Unabhängigkeit, daß Oesterreich viermal, Rußland dreimal, daß Spanien die Waffen nicht niedergelegt hat, ebenso wenig England. Das waren schwach
bevölkerte, finanziell schwache Staaten, unter einem furchtbaren Dru⸗e leidend, und dennoch haben sie es möglich gemacht, immer wieder auf⸗ zustehen, als es sich darum handelte, ihre Freiheit zu erringen. Mit welchem Rechte darf man nun glauben, daß das große Frankreich mit 37 ½ Millionen Bewohnern sich in einem ersten Kriege werde für immer niedergeworfen erachten? Im Gegentheil, es kann zu einem zweiten Kriege schreiten, — ja, wenn der zweite unglücklich, so ist es möglich, in einem dritten aufzustehen, und wenn es einsieht, daß es zu selbständiger Aktion zu schwach, so wird es voraus⸗ sichtlich seine Freunde da suchen, wo wir unsere Feinde zu finden
zaben. 8 ü Ich möchte an die Aeußerung des Hrn. Abg. Reichensperger an⸗ knüpfen, der sagte: Die Koalition werde uns gefährden und dieser Koalition müssen wir gewachsen sein. Das Deutsche Reich — davon bin ich so innig überzeugt wie irgend einer von Ihnen — ist zwar ein großes, ein starkes und in der Einigung ernsthaft begriffenes Reich, aber, meine Herren, es ist nicht alt, nicht geeint und nicht stark genug, um schon Niederlagen ertragen zu können; wir dürfen nicht anders rechnen als mit dem Siege, und wollen wir eine sieghafte Armee haben, dann dürfen wir nicht feilschen mit den Mitteln, die die Armee fordert an Menschen und an Geld. H
Meine Herren! Es ist von dem Herrn Referenten bereits die große Zahl derjenigen Mannschaften, die in den verschiedenen Armeen um Kriege vorbereitet werden, aufgeführt worden. Sie haben dem großen Werth beigelegt, und das spricht für die guten deutschen Nerven und für Ihre militärischen Kenntnisse, die Ihnen sagen, daß große Haufen ausgebildeter und braver Leute noch lange keine Armee ausmachen. Aber, meine Herren, es giebt andere Zahlen, mit denen
Sie es nicht zurückweisen werden zu rechnen; es sind das die Stärken der Operationsarmeen, wie sie thatsächlich nicht bles auf dem Papier
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bestehen. Sie sind genommen aus dem Material, welches so offiziell ist, wie es nur irgend zu haben war.
Meine Herren! Die Operationsarmee in Frankreich besteht nach Abzug der Trains, — die Hälfte der Gensd'armerie und die alge⸗ rischen Truppen mit eingerechnet — aus 712,000 Mann; die russische Armee — und zwar nur die reguläre — aus 942,000 Mann. Ich hole nach, daß Frankreich 2160 ins Feld stellt, Rußland 2512 Geschütze; Oesterreich hat 548,000 Mann mit 1456 Ge⸗ schützen, Deutschland 568,000 Mann mit 1800 Geschützen. Danach also sind wir der Kriegsstärke nach die dritte größte Armee. Wir haben demnach alle Veranlassung, wenn wir unsere zeitige politische Situation, unsere geographische Lage ins Auge fassen, daran zu denken, daß unsere Armee durch ihre Tüchtigkeit er⸗ setzen muß, was ihr in der Zahl gebricht. 1
Die Tüchtigkeit der Armee, meine Herren, besteht nun in der Schnell igkeit, mit der sie mobil wird, in der guten Führung, in der guten Bewaffnung und Ausrüstung, in der Ausbildung des einzelnen Mannes und in der numerischen Stärke. Von diesen sämmtlichen Dingen, meine Herren, dürfen wir wohl nur als unser Eigenthum die Führung und die innere Ausbildung so lange betrachten, als wir nichts versäumen, in dieser Bezichung immer vorwärts zu schreiten und uns vor Rückschritten zu hüten. Die anderen Dinge, meine Herren, können wir nicht als Monopol betrachten, nachdem die anderen Armeen ja im Wesentlichen unsere Institutionen adoptiren. Die all⸗ gemeine Wehrpflicht wird überall angenommen, das Uebrige wird sich von selbst ergeben.
Nun fragt es sich, ob wir denn wirklich alles Mögliche thun, um im Felde als die innerlich tüchtigste Armeen zu erscheinen. Er⸗ lauben Sie mir, Ihnen einiges bezügliche statistische Material zu geben.
Es sind Kriegs⸗Bataillone zusammengestellt, wie sie sich in Deutsch⸗ land bei zweijähriger, bei unserer jetzigen Dienstzeit, und wie bei fünf⸗ jähriger Dienstzeit darstellen: Es besteht das Kadre bei zweijähriger Dienstzeit aus 464 Mann, die 6 Monate bis 1 ½ Jahre dienen, — vorausgesetzt, daß wir im Frühjahre mobil machen. Dazu kommen 478 Mann Augmentation, die nur eine zweijährige Dienstzeit haben. Bei unsern jetzigen Verhältnissen kommen wir zu einem Kadre von 492 Mann, welche 6 Monate, 1 Jahr 6 Monate und 2 Jahr 6 Mo⸗ nate dienen. Wir stellen nur 450 drei⸗, eventuell zweijährig Gediente ein. Bei fünfjähriger Dienstzeit besteht das Kadre aus 475 Mann von ½ bis 4 ½jährig gedienten Leuten, 320 Mann von 5 Jahr und 113 Mann von 6 Monaten Gedienten.
3 Unter diesen Umständen frage ich Sie, meine Herren, bei welchem Bataillon liegt die Voraussetzung der größten innern Tüchtigkeit? Es würde eine Selbstüberhebung der Heeresverwaltung sein, wenn sie mit den Bataillons Nr. 1 mit Bestimmtheit darauf rechnete, nicht die Schlacht allein, sondern gegen das Bataillon Nr. 2 und 3 siegreich auch den Krieg zu gewinnen. Wir fordern nicht mehr in der Dienst⸗ zeit, als wir früher gebabt haben; wir haben das Recht a priori zu schließen, daß wir damit auch jeder künftigen Aufgabe gewachsen sein werden; wir können aber denen nicht zustimmen, welche behaupten, daß eine zweijährige Dienstzeit auch ausreiche. Es sei denn, daß der Beweis dafür erbracht werde; ich bezweifle aber, daß dies gelingen werde. Aus einer mir sehr erklärlichen, von mir wohlverstandenen Dis⸗ kretion haben sich die Parteien des Hauses nicht gemüßigt gefunden, auch noch auf die zweijährige Dienstzeit einzugehen. Ich folge auf diesem Wege, diskutire diese Frage nicht, so viel Verlockendes es auch an und für sich hat, damit von dieser Stelle aus wieder einmal ganz klar der militärische Standpunkt unter der veränderten Lage der Jetztze t dar⸗ gelegt werde. Ich schließe, meine Herren, mit dem Ausspruch: wir brauchen eine starke Armee, um eine kräftige und starke Politik zu treiben; wir brauchen eine gefürchtete Armee, um den Frieden zu er⸗ halten. Das, meine Herren, werden Sie nicht erreichen, wenn Sie alljährlich die Armee in ihrem Bestande in Frage stellen, und deshalb bitte ich Sie, daß Sie die beiden Amendements, von denen ich An⸗ fangs zu sprechen die Ehre hatte, ablehnen wollen.
Dem Abg. von Mallinckrodt entgegnete der Bundesbevoll⸗ mächtigte, Staats⸗Minister Delbrück:
Meine Herren! Ich will Ihre Aufmerksamkeit nicht auf lange Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe überhaupt nicht die Absicht ge⸗ habt, in dieser Diskussion das Wort zu ergreifen, indessen ich darf einige von den Aeußerungen des Herrn Vorredners nicht ohne Erwide rung lassen; denn sie fallen mehr auf das Gebiet, was ich zu vertreten habe, als auf das militärische. Er hat im Eingange seiner Rede ein Bild des Militarismus, des Imperialismus und Cäsarismus ent worfen, wie er jetzt über Deutschland hereindringt, und ich kann viel⸗ leicht dieselbe Bemerkung in Beziehung auf ihn gebrauchen, die er vorher einem anderen Herrn Abgeordneten gegenüber gebraucht hat Ich habe das auch schon öfter gehört und gelesen, und ich mache ihn nicht zum Autor davon; indessen als Illustration dieser seiner An⸗ führung hat er auf zwei Punkte hingewiesen, auf die ich doch mit einigen Worten zurückkommen muß. 8 8
Er hat gefragt: wo sind die Milliarden geblieben? Sie sind ver schlungen von der Armee oder für überwiegend militärische Zwecke Meine Herren, da möchte ich doch daran erinnern: was hatten denn eigentlich diese Milliarden für eine Bedeutung? Diese Milliarden sind von Frankreich gefordert worden als eine Entschädi⸗ gung für die Kriegskosten, sie sind nicht gefordert worden, damit die deutschen Regierungen sich damit Kapitalien machen. Dieser Forde⸗ rung entsprechend sind die von Frankreich geleisteten Zahlungen ver wendet, und es war ganz natürlich, daß sie in ganz überwiegenden Maße, abgesehen von der unmittelbaren Deckung der Kriegskosten verwendet werden mußten theils für die mittelbaren Folgen des Krie⸗ ges, wie z. B. die Pensionen, theils für die Wiederherstellung und Ausbildung der Wehrhaftigkeit des Volkes, mit anderen Worten: im Interesse der Erhaltung des Friedens. Wenn auf die einzelnen Bundes⸗ staaten nach der Erfüllung dieser Zwecke noch Beträge gefallen sind, von denen ich sehr wohl weiß, daß sie nicht sehr groß gewesen sind, so fal⸗ len sie ebenfalls in die Kategorie der Kriegsentschädigung; denn, meine Herren, durch alles das, was hat direkt ausgeglichen werden können — und Sie selbst haben ja im Laufe der gegenwärtigen Session noch eine Bewilligung in diesem Sinne gemacht — durch alles das haben zablreiche Verluste, welche die Nation durch den Krieg erlitten hat, ihre Ausgleichung nicht finden können, wie sie überhaupt einer direkten Ausgleichung gar nicht fähig sind. Darin liegt in der That die Berechtigung dessen, daß die einzelnen deutschen Staaten aus der Kriegsentschädigung Zahlungen empfangen haben. Diese Zahlungen dienten auch zur Ausgleichung von Kriegsschäden, wenn auch in sehr indirekter Weise, und an eine Bereicherung — ich wiederhole es — an eine Bereicherung für die deutschen Staatskassen hat man bei Fest⸗ setzung der Kriegskosten⸗Enrschädigung niemals gedacht.
Es ist das ein Stück Militarismus. Ein Stück Imperialismus oder Cäsarismus findet der Herr Vorredner darin, daß es im Deutschen Reich keine Minister mehr gebe. Ich bin vielleicht der Unbefangenste, der darüber sprechen kann, weil ich im spezifischen Sinne für mein Theil, obgleich ich dieses Prädikat führe, keinen Anspruch darauf mache, aber um deswillen bin ich, glaube ich, ein um so unbefangnener Zeuge, um versichern zu können, — und ich kann es offen aussprechen, weil es ja kein Geheimniß ist — daß mir die in Deutschland vor⸗ handenen Minister in meiner Stellung als Präsident des Reichskanzler⸗ Amts und Vertreter des Reichskanzlers schon sehr viel Sorge gemacht haben, daß ich versichern kann, sie sind nicht weggewischt aus der deutschen Politik und aus dem deutschen Staatswesen, sie reden noch ihr sehr gewichtiges Wort mit in jeder Woche und an jedem Tage.
Das wäre das, was ich über den Cäsarismus zu sagen habe. Ich will nicht eingehen auf die Behauptung, daß, sei es die Vorlage der verbündeten Regierungen, sei es das von anderer Seite gestellte Amendement, mit dem sich die Regierungen einverstanden erklärt haben, von dem Reichstage verlangt, auf eine vollständige Mitwirkung bei der Gestaltung des Militärbudgets zu verzichten, es ist das eine wie⸗ derholt besprochene und wiederholt widerlegte Behauptung. Ich kann mich wenden zu dem eigentlichen Fond des Vortrags des Herrn Abgeordneten, welcher darin gipfelte, daß er an die Stelle der dreijährigen eine durchschnittlich zweifährige
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