sich auch der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Dr. Delbrück betheiligte, indem er auf die Anfragen der nöhe Dr. Kapp und Mosle, betreffend den Kulihandel, antwortete. Bei Schluß des Blattes war der Reichstag in die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfes, betreffend, die Ausgabe von eichs ⸗Kassenscheinen, eingetreten und antwortete der Staats⸗Minister Camphausen auf eine Ausführung des Abg.
Siemens.
— In der Woche vom 29. März bis 4. April 1874 sind geprägt n 1,004,474 Mark 1⸗Markstücke; 190,849 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 121,966 Mark 90 Pf. 10⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen:
worden an Silbermünzen:
eu. 4 „ . fernes
G isten Königlichen Tlügseh vater n — “ ches — pfing Zerzog und die Erbgroßherzogin von l sih gestern zum Besuche der Königlichen Fa⸗ milie hier Angetrfe und haben im Königlichen Residenzschlosse Wohnung genonster der Justiz und der auswärtigen Angele⸗ — Der Mittnacht ist nach Berlin abgereist, um an
genheiten v 1 28 Arbeite es Bundesrathes theilzunehmen.
NM enburg. Schwerin, 17. April. Mit dem Schnell⸗ Fgestern Nachmittags, kurz vor 5 Uhr, die Groß⸗ hege rsi⸗Mutter und die Herzogin Karoline von herzcrburg⸗Strelitz hier ein. Ihre Königlichen Hoheiten
6051 Mark 28 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 5774 Mark 42 Pf. 1⸗Pfen⸗ Meß am Bahnhofe von dem Großherzoge, der Großherzogin,
nigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 819,369,060
Mark 20⸗Markstücke,
10⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 227,060 Mark 72 2⸗Pfennigstücke, 56,807 Mark 21 Pf 1⸗Pfennigstücke. sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,021,535,810 Mg; an Silbermünzen: 16,044,046 Mark 40 Pf.; an Nickelmüz n:
vm: 1,460,032 Mark 20 Pf.; an Kupfermünzen: 295,693 Kark
63 Pf.
— Zu der vom Reichskanzler⸗Amte als Avang zum internationalen Signalbuche herausgegebenexe Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Hande Marine mit ihren Unterscheidungs⸗Signalen für 1874“ ist ben der erste Nachtrag erschienen.
— Die Vorschriften im Artikel 136 ,es Gesetzes vom 3. Mai 1852 über das administrative⸗Strafverfahren in Steuer⸗Kontraventionsfällen, ach welchen die Ver⸗ waltungsbehörde, so lange noch kein Srafbescheid erlassen ist, sich der Entscheidung enthalten und mgen Einleitung des ge⸗ richtlichen Verfahrens das Erforderlic veranlassen kann, haben bisher und namentlich in der Cirkuer⸗Verfügung vom 13. Mai 1869 des Finanz⸗Ministers die Aslegung gefunden, daß vor der ausdrücklichen Verzichtleistunc der Verwaltungsbehörde auf iijhhre Entscheidung ein gerichtlices Strafverfahren selbst dann unzulässig sei, wenn der Befhuldigte wegen der Kontravention zur gerichtlichen daßs gebrack ist. 8 1 Nachdem jedoch das Ober⸗Tribunal in dem Erkenntnisse vom 19. Mai 1870 den Irundsatz ausgesprochen hat, daß in Folge der Verhaftung ds Beschuldigten das Gericht derart mit der ganzen Sache befast sei, daß das gerichtliche Strafverfahren von einem vorgängigen Verzichte der Verwaltungsbehörde auf administratives Strofverfahren nicht mehr abhängig gemacht werden kann, hat sich der Finanz⸗Minister dieser Ansicht des höchsten Gerichtszofes angeschlossen und unter Aufhebung der Cirkular⸗Verfögung vom 13. Mai 1869 die zugleich zur Be⸗ schleunigung des Verfahrens und Abkürzung der Untersuchungs⸗ haft dienende sofortige Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nach Ablieferung des Kontravenienten an die Gerichte als zu⸗ lässig und sachgemäß anerkannt.
— Der dem Königlich preußischen Hauprsreueramte für ausländische Gegenstände in Berlin untergeord⸗
wor
— Das Füfilier⸗Bataillon 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ments Königin Elisabeth passirte heute auf dem Durch⸗ u“ 78 “ O. Spandau Berlin; dasselbe tra 4 Uhr Vormittags am Königsthor ein und marschi nördlich um Berlin herum. .
— — Der hiesige Kaiserlich russische Militär⸗Bevollmächtigt von Dahler ist zum Obersten befördert worden.
8 — Der Königlich belgische Genie⸗Hauptmann van Noer⸗ beeck, sowie der Lieutenant in der französischen Marine Vi⸗ eomte de Gontaut⸗Biron sind hier eingetroffen.
— Der französische Botschaftssekretär in St. Petersbur Graf d’'Aunay, ist heute früh von dort hier 2
— S. M. Kanonenboot „Albatroß“ ist am 17. d. Nachmittags im Hafen von Kiel geankert. An Bord Alles wont
Posen, 16. April. In Gemäßheit der von dem Minister
der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten menfen der Erlasse vom 14. Mai v. J. und vom 9. Juli v. J. zu den Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 gegebenen Erklärungen, namentlich über die bei dem Präparandenwesen zu beachtenden Ressortverhältnisse hat der Ober⸗Präsident unter Auf⸗ hebung der von dem Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ Kollegium unterm 22. März v. J. erlassene Instruktion über die Präpa⸗ randenbildung in der Provinz Posen unterm 12. März
d. J. eine neue Verordnung erlassen, welche jetzt i veröffentlicht wird. g erlassen, welche jetzt im Amtsblatt
Beayern. München, 18. April. (W. T. B.) Der König hat gestern Nachmittag den Legations⸗Rath Reither in Audienz empfangen, welcher für die oberste Leitung des Königlichen Kabinets in Aussicht genommen sein soll.
— Zum päpstlichen Nuntius hierselbst ist nach dem „Korr. v. u. f. D.“ der bisherige Nuntius im Haag, Monsignore Bianchi, ernannt. Da Derselbe jedoch erst im Monat Juli in München eintreffen wird und Monsignore Meglia München im nächsten Monat verläßt, so wird der bisherige Uditore Emilio de Taliani die Geschäfte der Nuntiatur versehen
Sachsen. Dresden, 17. April. Landtag des Königreichs Sachsen tritt, Journal“ vernimmt, am 27. d. M.
Chemnitz, 16. April. Die hier lebenden Veteranen des schleswig⸗holsteinischen Feldzuges vom Jahre 1849 feierten am 13. d. M. den Tag, an welchem vor 25 Jahren ein Theil der sächsischen Armee an der Erstürmung der Düppler Schanzen ruhmvoll theilgenommen hat. An den König Albert wurde bei dieser Gelegenheit ein Telegramm folgenden Inhalts abgesendet:
;Sr. Majestät, unserem erhabenen großmächtigs⸗ önig Alb bringen untertbänigst vereinte 782. Kheb a e tes e e Schanzen vom 13. April 1849 zur heutigen erhabenen Erinnerungs⸗ feier ein tausendfaches Hurrab. Das Komite der schleswig⸗holsteinischen Kriezer beim Feste im „Elysium“ zu Chemnitz.“
Württemberg. Stuttgart, 16. April. r Köni hat gestern den zum Gouverneur der Festung Si Königlich preußischen General⸗Lieutenant von Berger in Audienz empfangen. g ließ Se. Majestät dem General⸗ Lieutenant a. D. von Baur, welcher am 15. d. M. das fünf⸗
Der vertagt gewesene itt, wie das „Dresdener wieder zur Berathung zu⸗
Mitb“
— Waater Fagetlst 1aͤtbend üelhüt ist die Befuanin zur Erledigung
wucroßherzogin⸗Mutter, sowie von dem Herzog Wilhelm und
202,166,750. Mark 10⸗Marksticcke; „Droßherzogin⸗T „Herzog nd Silbermünzen: 10,927,359 Nark 1⸗Trartstic, 3,921 323 Mart 39 asten rheeen emen dem Fürften Bendüschgrüs necst enn
Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 1,338,065 Mark 30 Pf.
essinnen Töchtern empfangen. Die Herrschaften fuhren alsdann in Galawagen nach dem Großherzoglichen Schlosse.
Braunschweig. Braunschweig, 18. April. Die Ges. u. V. S. enthält: Gesetz, Abänderungen der Neuen Wegeord⸗ nung für das Herzogthum Braunschweig vom 5. Juni 1871. betreffend, d. d. Braunschweig, den 4. April 1874.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 16. April. Durch das im Gesetzblatt vom 14. d. M. veröffentlichte, mit dem letz⸗ ten Landtag vereinbarte Gesetz wird bestimmt, daß in Abände⸗ rung des Grundgesetzes vom Jahre 1831 die Vorsitzenden der Stadträthe, wenn nicht in einzelnen Fällen ausdrücklich ihre Wahl auf längere Zeit oder eine lebenslängliche Anstellung be⸗ schlossen wird, künftighin nur auf sechs Jahre gewählt werden sollen, nach deren Ablauf sie aber sofort wieder wählbar sind.
— Die Baugewerke des Herzogthums haben sich unter dem Namen eines allgemeinen altenburgischen Baugewerken⸗Vereins, der seinen Sitz in hiesiger Stadt hat, zu einer neuen Innung vereinigt, welche, nachdem ihre Statuten landesherrlich bestätigt worden sind, damit nach Maßgabe der deutschen Gewerbeordnung auch die Rechte einer Korporation erlangt hat.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 16. April. Nach⸗ dem das Herzogliche Hoflager für den Sommer wieder hierher verlegt worden, ist auch das Hofopern⸗ und Schauspieler⸗ personal im Laufe dieser Woche wieder hier eingetroffen, und die Vorstellungen auf hiesiger Bühne werden vom 19. d. Mts. beginnen.
— Eine gestern publizirte Herzogliche Verordnung be⸗ stimmt, daß vom 1. Juli d. J. an von den Verwaltungen der öffentlichen Kassen in den Herzogthümern Coburg und Gotha die Reichsmarkrechnung zur Anwendung zu bringen ist.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 16. April. Der Fürst und die Prinzessin Elisabeth ha⸗
f
ben sich zum Kurgebrauche nach Aachen begeben.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. April. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute den seitherigen päpstlichen Nuntius Falcinelli zur Entgegennahme seines Abberufungsschreibens in besonderer Audienz. Die Abreise des Kaisers nach Ofen ist auf morgen Agegh festaaertn, g. entwürf betreffs des Baues der Eisenbahnetme Hexp, den Gesetz⸗ Neutitschein an, desgleichen die vom E“ ersten kon⸗ fessionellen Gesetze vorgenommenen Aenderungen mit Ausnahme des §. 54, bezüglich dessen der frühere Beschluß aufrecht erhal⸗ nn murcde schjc “ betreffend die Anerkennung der
igionsgesellschaften, wurde mit großer Majorität i . . angenommen. 8 166“ eute hat das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Anerkennung der Religionsgesellschestbn nach den Anträgen des Ausschusses unverändert in zweiter Lesung ange⸗ 8 1 erfolgt in der nächsten Sitzung. ie Berathung des Kloster f nächs Donnerstag festgesetzt. w E“
Niederlande. Haag, 14. April. Nach einem heute Vor⸗ mittag dem Departement der Kolonien — des General⸗Gouverneurs von Niederländisch⸗Ostindien welches gestern in Buitenzorg (bei Batavia) aufgegeben worden war, hat General⸗Lieutenant van Swieten durch telegraphische Depesche dem General⸗Gouverneur gemeldet: „Die Staaten an der Westküste von Trumon an bis und mit Waylah erkennen die niederländische Oberherrschaft (oppermagt) an. Es ist nun daselbst die Blockade aufgehoben.“ Trumon ist der südlichste Ser. des vehirchen ei. von Atchin, und Waylah liegt
» viel nördlicher, daß zwei Drittel dieses Küstenstri diesen beiden Staaten einbegriffen gab ““
Großbritannien und Irland. London, 17. April (W. T. B.) Der Kanzler der Schatzkammer, Sir Stafford Northeote, hat in seiner Budgetvorlage beantragt, zwecks Reduktion von 7 Millionen der öffentlichen Schuld Annuitäten zu 1 bis zum Jahre 1885 laufen. — — In der heutigen Sitzung des Oberhauses wurde eine Dotation von 25,000 Pfd. Sterl. an Genean Sennc, für dessen Verdienste in dem Feldzuge gegen die Aschantis bewilligt. — Im Unterhaus e brachte Sir John Edward Jenkins die Suezkanal⸗Angelegenheit zur Sprache. Der Premier Disraeli bestätigte, daß Lesseps mit Schticßung des Kanals gedroht habe und daß die Pforte auf Durchführungen der Bedingungen be⸗ stehe, welche von der internationalen Kommission aufgestellt worden seien. Er fügte hinzu, die französische Regierung habe Lesseps Vorstellungen gemacht und ihn aufgefordert, von allen V gewaltsamen Maßnahmen abzustehen und sich den von der Kom⸗ mission getroffenen Bestimmungen zu fügen. Seines Erachtens seien die Lessepschen Drohungen nur die Folge einer momentanen Erregtheit desselben, und halte er Herrn von Lesseps für einen Mann, der sich in die Umstände zu schicken wissen werde.
Frankreich. Paris, 17. April. (W. T. B Di legitimistischen Journale veröffentlichen eine Zuschrift Lunde Bruns, die sich über die Angriffe der „Union“ gegen das Septennat zustimmend ausspricht. Durch den Be⸗ schluß der Nationalversammlung vom 20. November v. J. sei keine neue Institution geschaffen, nur die Dauer der dem Marschall Mac Mahon übertragenen Amtsgewalt, die jedoch von dessen Person nicht getrennt werden könne sei verlängert worden. „Wir — heißt es in dem Schreiben 81 beabsichtigen nicht wiederzufordern und wiederzunehmen, was wir selbst erst bewilligt und übertragen haben, aber wir werden darüber wachen, daß dieses Pfand in den loyalen Händen des Marschalls Mac Mahon bleibe; wir werden nicht zulassen, daß
zigste Jahr seit seiner Ernennung zum Offizier zurücklegte, durch 11“ 94 1b
an dem Wesen desselben
oder an den Bedingungen, unter denen
dasselbe in die Hand des Marschalls gelegt wurde, irgend etwas geändert werde.“ Die Zuschrift schließt mit der Versicherung, daß die Legitimisten die zuverlässigsten Freunde des Marschall⸗ Präsidenten seien.
Spanien. Madrid, 16. April. (W. T. B.) Die amt⸗ liche „Gaceta“ berichtet von einem Gefechte mit den Car⸗ listen bei Preduabena, wobei die Carlisten 53 Todte und 22 Verwundete, darunter 3 ihrer Führer, gehabt haben sollen. Andere carlistische Trupps seien über die portugiesische Grenze getreten und dort internirt worden. Dieselbe meldet ferner, daß man mit schleuniger Formirung eines vierten zur Verstärkung der Nordarmee bestimmten Corps beschäftigt sei.
— Nach einer aus Santander in St. Jean de Luz am 17. April eingegangenen Nachricht war der Korrespondent der „Times“, Marsh, von den Carlisten aufgegriffen und mit dem Tode bedroht worden. Der französische Konful in Algorta hat die Freilassung desselben herbeigeführt.
Griechenland. Athen, 5. April. Die Kammer hat ihre während der Ministerkrise unterbrochenen Sitzungen wieder aufgenommen, die Steuergesetze zu Ende berathen und das Budget der Einnahmen für 1874 ohne lange Debatten angenommen. Sodann brachte das Ministerium die im vorigen Jahre von Deligiorgi mit mehreren Banken abgeschlossenen Verträge ein, nach welchen der Zins festgesetzt, der neugegründeten Kreditbank das Recht, im Bereiche der jonischen Inseln Papiergeld auszu⸗ geben, verliehen wird und den drei Banken, d. h. der National⸗, der jonischen und der Kreditbank einige andere Privilegien er⸗ theilt werden, wogegen die Regierung einige Millionen zu 6 Prozent erhält, um ältere Schulden zu tilgen und das Defizit im Budget zu decken. Das Ministerium Bulgaris brachte die Verträge vor die Kammer, um dieser seit einem Jahre schweben⸗ den Frage ein Ende zu machen, beantragte aber die Verwerfung der Verträge, welche es im vorigen Jahre als Opposition be⸗ kämpft hatte. Nach dreitägigen Debatten wurde die Abstimmung wieder auf unbestimmte Zeit verschoben, weil die Kreditbank unterdessen neue Vorschläge gemacht hatte. — Heute, am griechischen Palmsonntag, beginnen in der Kammer die Debatten über das Ausgabenbudget, weil man nach den Osterfeiertagen Beschluß⸗ unfähigkeit des Hauses fürchtet.
Türkei. Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Die Pforte hat für den Fall, daß Herr v. Lesseps im dienst⸗ lichen Betriebe des Suezkanals irgend welche Unterbrechung eintreten lassen sollte, dem Vice⸗König von Aegypten die Ermäch⸗ tigung ertheilt, den Dienst auf dem Suezkanale für Rechnung der Suezkanal⸗Gesellschaft weiter betreiben zu lassen.
Wie ein zweites Telegramm von demselben Tage meldet, hat die Pforte dem Vice⸗König von Aegypten die früher bereits er⸗ theilten Weisungen telegraphisch wiederholt und erklärt, daß sie darin im Hinblick auf die von der internationalen Kommission getroffene Entscheidung nicht das Geringste ändern könne. Die russische Regierung hat Lesseps aufgefordert, der Entscheidung der internationalen Kommission sich zu unterwerfen.
Dänemark. Kopenhagen, 15. April. Einige Tage vor Schluß der Reichstagsversammlung reichte der vom Lands⸗ thing niedergesetzte Ausschuß sein Gutachten über den Gesetz⸗ vorschlag, betreffend die Zoll⸗ und Schiffsabgaben ein. Der Ausschuß hat sich in eine Majorität und in mehrere Mi⸗ noritäten getheilt. Die Majorität stimmt mit der Regierung lichen Fräd wedahß man die indirekten Steuern in keinem wesent⸗
2 8- F. Nach diese Steuern, wenn sie nicht hoͤher hibhaer E
hier der Fall ist, einen so großen Vortheil vor anderen Steuern daß von ihrer Herabsetzung keine Rede sein dürfte, wenn man nicht eben das Aequivalent für den Herabgang gänzlich ent⸗ behren könnte. Die Regierung ist nach Dafürhalten der Majorität in mehreren Punkten sogar zu weit gegangen. Die Salzsteuer müsse z. B. beibehalten werden, weil sie jetzt circa 172,000 Rdl. ein⸗ bringt und die Aufhebung derselben keinenfalls von fühlbarer Einwir⸗ kung sein würde. Ebenfalls die Steuer für gesalzene Heringe und die jetzige Steuertaxe für Schiffe in ausländischer Fahrt. Die Her⸗ absetzung des Zolles für Galanteriewaaren findet die Majorität auch unbegründet, und ihrer Meinung nach müßten die Zoll⸗ erleichterungen bei Einfuhr von Porzellan und Fayence, Instru⸗ menten, Kleidungsstücken, verschiedenen Oelen, Licht und Seife einigen Baumwollenstossen u. M. etwas eingeschränkt werden. Dagegen befürwortet die Majorität eine Herabsetzung des Ein⸗ fuhrzolles für Rohstoffe oder Hülfsstoffe der Industrie und bringt daher die Aufhebung des Zolles für Band⸗ und Stangeneisen für unverarbeitete Balken und Hölzer und in Uebereinstimmung damit einige Herabsetzungen des Zolles für die aus diesen Stoffen verarbeiteten Waaren in Vorschlag. Dadurch würde jedoch eine Mindereinnahme von 373,000 Rdl. entstehen, welche durch eine Erhöhung der Branntweinssteuer so vollständig gedeckt werden müßte, daß in Folge des dadurch eingenommenen Ueberschusses eine Hecabsetzung des Kaffeezolles ermöglicht würde. Falls der Vorschlag der Majorität angenommen wird, so wird die Ver⸗ ringerung der Zolleinnahmen, welche nach dem Regierungsvor⸗
schlage ungefähr 630,000 Rdl. 342 9 betrug, um 342,000 Rdl. sich
Amerika. New⸗Pork, 16. April. (W. T. B.) N.
Meldungen aus Arkansas hat der vpubtitagasche welcher durch den demokratischen Gegenkandidaten Brooks aus seinem Amte verdrängt wurde, den Belagerungszustand prokla⸗ mirt und hält den Sitz der Regierung cernirt. Von dem Prã⸗
sidenten Grant ist die Intervention der Uni . lehnt worden. r Unionsregierung abge
Asien. Ueber die Hungersnoth in Bengalen
das Ministerium für Indien eine vom 89 März datihte 15 des Vice⸗Königs erhalten, welche Rechenschaft uͤber die zur Lin⸗ derung des entstandenen Elends gethanenen Schritte ablegt und einen Bericht über die gegenwärtige Lage der Bevölkerung in den entscheidenden Distrikten erstattet. Die Depesche spricht die Erwartung aus, daß der Flächenraum des ärgsten Noth⸗ standes auf einen Landstrich mit einer Bevölkerung von
sandt.
8 1
ca. 15 Millionen Einw. beschränkt werden wird diesen werden einer ungefähren Schätzung zufolge in 42 schlimmsten Periode 2,633,000 Personen oder etwa 18
Prozent der Bevölkerung mit Lebensmitteln unter die Arme ge⸗
griffen werden müssen.
Was die Getreid 8 Vorkehrungen für eine ezufuhr betrifft, so find
Lieferung von 465,000 Tonnen ge⸗
troffen worden, die eine Reserve von 127,000 Tonnen belassen
werden. Im Durchschnitt werden täglich vom Norden und Westen 1700 Tonnen Getreide in die nothleidenden Distrikte ge⸗ es Am drückendsten ist die Noth in Behar und Tirhut, wo as Volk in ungeheurer Anzahl zu den Nothbauten strömt. In
dem Bezirke Durbunga sind mehrere Todesfälle in Folge von Hun⸗
gersnoth Cemeldet, — man befürchtet, daß noch mehrere vor⸗
kommen dürften. Die Organisation, welche dort schlecht war, ist jetzt verbessert. .
— Aus Japan meldet die „China Mail“: der Premier⸗Minister, hat seine Entlassung eingereicht, weigert wurde. Das Volk verlangt einen Krieg mit Corea. Dies oder ein Bürgerkrieg wird als unvermeidlich erachtet. Ein furchtbarer Aufstand ist in Hizen ausgebrochen. Taga ist gänz⸗ lich in den Händen der Rebellen. Die Bewegung dürfte sich leicht ausdehnen, da sie von Samurai in Nagasaki geleitet wird; es hieß, daß die Rebellen diesen Platz zu stürmen beabsichtigten und nur 7 Meilen davon ent⸗ fernt waren. Die Konsular⸗ und andere Behörden schickten all ihre Werthsachen an Bord eines Schiffes, und Jedermann war vorbereitet, sich binnen kürzester Zeit einzuschiffen. Ein Frei⸗ willigen⸗Corps wurde gebildet. Patrouillen machten die Runde und Wachen wurden auf den Anhöhen ausgestellt. Der Gouver⸗ neur schloß sein Bureau und machte Anstalten, von seinem Posten zurückzutreten. Signale wurden erneuert, nach welchen die Matrosen der Kriegsschiffe ans Land kommen sollten. Die meisten Leute hielten die Situation für sehr ernst, da die Regierung keinen Verlaß auf die Truppen oder eingebornen Civilisten setzen konnte. Die neuesten Berichte melden, daß die Regierungstruppen den Rebellen eine Schlappe beigebracht haben, und für die Sicherheit der Ausländer werden nun keine ernst⸗ Programm der Rebellen: 1) daß die Beamten unter der jetzigen lichen Besorgnisse gehegt. Folgendes war, wie man sagt, das Regierung, wo immer sie gefunden, getödtet werden sollen; 2) daß die Insurgenten einen Angriff auf Korea organisiren; 3) daß ein Angriff auf europäische Ansiedler gemacht werde.
Iwakura, die ver⸗
Die Nr. 16 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, (Berlin, Carl Hey⸗ manns Verlag) hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen: Verweisunz von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 2) Münz wesen: Uebersicht üͤber die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesraths⸗Beschluß, betreffend zollfreie Wieder⸗ cinfuhr der auf der landwirthschaftlichen Ausstellung zu Bremen aus⸗ gestellten Gegenstände; Kompetenzen und Aufhebung von Zoll⸗ und Steuerstellen. 4) Marine und Schiffahrt: Notiz, betreffend Erscheinen der amtlichen Schiffsliste ꝛcw. 5) Heimathwesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. 6) Postwesen: Bekanntmachungen, betreffend: Korrespondenzverkehr mit den Fidji⸗Inseln; Postverbindung mit Mexiko; See⸗Postverbindung mit Norwegen auf der Route Frede⸗ rikshavn⸗Christianssand. 7) Konulatwesen: Ernennungen.
— Nr. 8 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgen⸗ den Inhalt: Umwandlung der Kilometer in Meilen. — Berichtigung des Reglements über die Geldverpflegung der Marinetheile und in Dienst gestellten Schiffe im Frieden. — Lieferung von Backpflaumen und Pflaumenmus im Bereiche der Marinestation der Ostsee. — Er⸗ gänzung zu den Bekleidungsbestimmungen für die Offiziere, Aerzte und Beamten ꝛc. der Kaiserlichen Marine. — Verlegung des Termins zur Einreichung der Abschriften des Kontos „Abrechnung mit der General⸗ Militärkasse’“. — Verlegung des Hydrographischen Bureaus und des Decernats für Rechnungs⸗Revision in der Admiralität. — Kohlen⸗ beschaffung in St. Thomas. — Personal⸗Veränderungen.
— Die Nr. 9 des Beihefts zum „Marine⸗Verordnungs” Blatt“ hat folgenden Inhalt: 1) Erläuterungen zu Anlage VI. der Konstruktion für den Kommandanten eines von Se. Maj. Schiffen oder Fahrzeugen. — 2) Noch ein Wort zur Panzerfrage. —. 3) Ueber Nordpolfahrten. — 4) Ueber den Dienst an Bord Sr. Maj. Schiffe (Fortsetzung.) — 5) Ueber die Seetaktik der nächsten Zukunft. — 6) Betrachtungen über die Seekriegführung an der Küste. — 7) Die Benutzung des Schiffes als Hauptwaffe bei den Griechen.
— Nr. 16 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgen⸗ den Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 24. März 1874, betreffend das durch die amtliche Korrespondenz der Polizei⸗Anwalte entstehende Porto. — Allgemeine Verfügung vom 26. März 1874, betreffend die Zuständigkeit der Justizbehörden in Ansehung verschiedener Verwal⸗ fungs⸗Angelegenheiten. — Allgemeine Verfügung vom 2. April 1874, betreffend den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien vom 14. Mai 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 229). — Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 13. Februar 1874. Fst in einem zwischen mehreren Armenverbänden über die Verpflichtung zur Uebernahme der Armenpflege anhängigen Rechtsstreite die Entscheidung von der Vor⸗ frage abhängig, ob eine selbständige Gemeinde und ein selbständiger Armenverband bestehe und welches der Bezirk derselben sei, so ist diese Frage nicht von den Gerichten, sondern von den Verwaltungsbehörden zu entscheiden.
— Der 11. Jahrg. des Jahrgangs der preußischen Ge⸗ richtsverfassung, redigirt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, ist soeben im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) (8. 30 ¼ Bogen) erschienen. Das Buch selbst zerfällt in drei Theile, deren ersterer, der allgemeine, die Gerichtsorganisation sämmtlicher preußischen Provinzen, sowie die in ihnen bestehenden Sondergerichte, wie Militär⸗, Disziplinar⸗, Universitäts⸗, Handels⸗, Gewerbegerichte u. s. w. bezüglich ihrer Kompetenz und den Ver⸗ fahrungsmodus behandelt. An ihn reiht sich der zweite oder besondere Theil, dessen Aufgabe es ist, ein übersichtliches Bild von der Einrich⸗ tung und Besetzung des Justiz⸗Ministeriums und der Gerichtsbehörden zu geben, hinsichtlich letzterer ihr territorialer Umfang, die in ihren Bezirken liegenden Städte und die Einwohnerzahl der ihrer Juris⸗ diktion Unterworfenen besondere Erwähnung finden. Der dritte und letzte Theil enthält eine Uebersicht der Gerichtsbehörden und des Beamtenpersonals sämmtlicher Provinzen, ferner ein Ortschaftsverzeich⸗ niß mit sämmtlichen Städten der Monarchie und derjenigen Orte, in denen sich der Sitz einer Gerichtsbehörde befindet, sowie die Angabe, ob an ihnen ein Gymnasium, Progymnasium, Real⸗ oder höhere Bürgerschule besteht und zu welcher Servisklasse sie zählen, und schließ⸗ lich ein sorgfältig zusammengestelltes, das Nachschlagen wesentlich er⸗ leichterndes Namensregister.
— Das Jahrbuchfür Elsaß⸗Lothringen 1874 ist (in Straß⸗ burg, C. F. Schmidts Universitäͤts⸗Buchhandlung, Friedrich Bull) er⸗ schienen. Dasselbe enthält die Genealogie des Kaiserlichen Hauses, die Zusammensetzung der Central⸗ und Lokal⸗Reichsbehörden, ein alphabetisches Verzeichniß der Gemeinden in Elsaß⸗Lothringen mit Angabe der Häuser⸗ und Einwohnerzahl (1871) und Beiträge zur Statistik von Elsaß⸗Lothringen (Flächeninhalt, Bevölkerung, Vieh⸗ stand, Elsaß⸗Lothringen, Staatsforstverwaltung, Steinkohlen, Bis⸗ thümer, Sparkasseneinlagen, Finanzverhältnisse).
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 18. April. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags nahm zu §. 40 des Reichs⸗Militär⸗Gesetzes (die Ver⸗ pflichtung der Militärpersonen zur Entrichtung der Staatssteuern betreffend) der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Del⸗ brück nach dem Abg. von Benda das Wort:
Meine Herren! Auch ich beschränke mich zur Zeit ausschließlich auf den §. 40 und richte an Sie die Bitte, den §. 40 in der Fassung Ihrer Kommission anzunehmen. 1 1 8
Der Herr Vorredner hat schon darauf hingewiesen, daß es sich hier eigentlich nur darum handelt, den thatsächlich überall bestehenden, aber von der Landesgesetzgebung abhängigen Rechtszustand generell zu fixiren, also aus dem, was bereits in den einzelne deutschen St ten
¹Rechtens ist, a
eichsrecht zu machen. Men könnte ja ein⸗ wenden, daß eben, weil es überall besteht — und das ist der Stand⸗ punkt des Herrn Abgeordneten aus Württemberg, der diesen Para⸗ graphen angefochten hat, dieser Paragraph überflüssig ist. Ich möchte indessen der Meinung nicht sem, ich glaube, daß es von Werth ist, dieses gemeine Recht gegen Aenderungen der Einzelgesetzgebung für die Zukunft sicher zu stellen, und lediglich aus diesem Grunde, weil es darauf ankommt, etwas überall Bestehendes zu fixiren, finde ich gar kein Bedenken gegen die Annahme des Paragraphen, die ich Ihnen nur wiederholt empfehlen kann.
— Auf die Anfrage des Abg. Ausfeld, ob die zwischen Preußen und den einzelnen Bundesstaaten abgeschlossenen Militär⸗Konventionen dem Reichstage würden vorgelegt werden und ob die Landesregierungen verpflichtet seien, diese Konventionen den Landesvertretungen vorzulegen, antwortete der Staats⸗ Minister Dr. Delbrück: 3 3 Meine Herren! Der Herr Vorredner hat bemerkt, daß aus der Mittheilung, welche der Reichskanzler an den Herrn Präsidenten des Hauses gerichtet hat und welcher die von ihm bezeichneten Verträge beigegeben sind, nicht erhellt, weshalb die Mittheilung erfolgt sei. Sie ist deshalb erfolgt, weil schon in der ersten Session des Norddeutschen Reichstages vom Hause der Wunsch ausge⸗ sprochen wurde, die Militär⸗Konvention zwischen Preußen und den einzelnen Bundesstaaten kennen zu lernen. Diesem Wunsche ist damals bereitwilligst entsprochen worden; es ist, als später weitere Militär⸗Konventionen hinzutraten, ebenso dem Hause Mittheilung ge⸗ macht worden, und in Konsequenz dieser Praxis geschah es, daß auch die von dem Herrn Vorredner erwähnten Konventionen dem Hause mitgetheilt worden sind. Er hat mit vollem Rechte hervorgehoben, daß an diese Mittheilung nicht der Antrag auf Genehmigung dieser Konven⸗ tionen durch den Reichstag geknüpft ist, indem wir nicht davon aus⸗ gegaagen sind, daß diese Konventionen Stoff enthalten, welcher der. Genehmigung des Reichstages bedürfe. Die Frage dagegen, inwieweit die einzelnen Staaten, welche diese Konventionen abgeschlossen haben, nach ihrer Landesverfassung verpflichtet sind, diese Konventionen ihrer Landesvertretung vorzulegen, diese Frage kann ich im Augenblick nicht beantworten. Ihr ist natürlich durch die Mittheilung diefer Konven⸗ tionen an den Reichstag in keiner Weise präjudizirt.
— Zu §. 41, welcher nach dem Vorschlage der Kommission lautet: „Zur Annahme von Aemtern in der Verwaltung und Vertretung der kirchlichen oder politischen Gemeinden und weiteren Kommunalverbände bedürfen aktive Militärpersonen der Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten“, erklärte der stellver⸗ tretende Bundes⸗Kommissar General⸗Major von Voigts⸗ Rhetz:
Meine Herren! Den Ausführungen des Herrn Referenten kann ich vom Standpunkte der verbündeten Regierungen nicht vollständig beipflichten. Ich muß auch noch hinzufügen, daß ich den Gang der Verhandlungen innerhalb der Kommission nicht so aufgefaßt habe, wie es seinerseits geschehen ist. —
Das Alinea 1 des §. 41 beabsichtigte allerdings einen gleich⸗ mäßigen Zustand innerhalb des deutschen Reichsheeres herbeizufuühren. Als Maßstab dafür sollte dasjenige dienen, was in der größten deut⸗ schen Armee seither Rechtens gewesen ist. Nach preußischem Recht sind nun aber die Mitglieder der aktiven Armee nicht Angehörige der Gemeinden. Es ist dieses ausgesprochen sowohl in den Städteord⸗ nungen als auch in den bezüglichen Gesetzen. In den Städteordnungen von 1808 und 1822, sowie ferner in denen von 1831, 1853, 1856 und 1867 ist der Grundsatz immer aufrecht erhalten worden, daß die bewaffnete Macht, soweit sie der aktiven Armee angehört, Gemeindeangehörige nicht in dem Sinne sind, wie der Herr Berichterstatter es aufgefaßt hat. Sie haben in der Kommission beschlossen, den §. 41 zu modisiziren und aus dem §. 41 nur einzelne Bestimmungen herauszuheben. Wenn Sie beabsichtigen, diese zum Reichsgesetze zu erheben, dann ist es die Auffassung der verbündeten Regierungen, daß der status quo der ein⸗ zelnen Landesgesetzgebungen dadurch nicht alterirt wird, sondern daß der Zustand kleibt, wie er bisher Rechtens gewesen ist; vur das, was im Kommissionsvorschlage zu §. 41 niedergelegt worden ist, ist nun⸗ mehr geltendes Recht im Reiche. Auch dies hat schon seine Vor⸗ zuͤge, weil verschiedene Bestimmungen innerhalb des Reiches, so weit es die Materie der vorgeschlagenen Abänderungen umfaßt, bestehen.
Ich habe hiermit, meine Herren, nur dem Standpunkte der Regierungsvorlage Ausdruck geben wollen, und ich würde, wenn dieses gewahrt ist, mich auch nicht gegen den §. 41 in der veränderten Fassung der Kommission auszusprechen haben.
— Zu §. 59 hatten die Abgg. von Woedtke und von Ger⸗ lach den Antrag gestellt, Alinea 2 (Anrechnung der Offtziers⸗ besoldung auf die Civilbesoldung eingezogener Beamten) anders zu fassen. Der Staats⸗Minister Dr. Delbrück äußerte darüber nach dem Abg. von Gerlach:
Ich erkenne das Wohlwollen dankbar an, das in dem eben ver⸗ theidigten Amendement für die Beamten ausgedrückt ist, und es wird mir deshalb schwer, dagegen zu sprechen, aber ich halte mich doch dazu für verpflichtet. Ich glaube, daß die Annahme dieses Amendements zunächst für die Beamten eine bevorzugte Stellung genüber allen uͤbrigen Berufsklassen im Lande geschaffen würde. Es ist ja gar keine Frage, daß nicht blos für die Beamten, sondern für sehr zahlreiche andere Personen die Einziehung zum Dienst in dem hier vorausgesetzten Fall sehr erhebliche Vermögensnachtheile zur Folge hat. Wenn der Staat seinerseits einen Theil dieser Nachtheile für seine Beamten auf seine Schultern nimmt, so thut er das, um sich seinen Beamtenstand zu erhalten; aber weiter damit zu gehen, als unbedingt nothwendig ist, würde, glaube ich, zu einer Unbilligkeit ge⸗ gen alle übrigen in gleicher Lage befindlichen Personen führen, die nicht Beamte sind. Es kommt ferner in Betracht, daß es si bei der vorliegenden Frage doch auch um ein finanzielles Interesse handelt, welches ich zwar nicht als entscheidend hinstellen will, welches ich aber im Augenblic so wenig zu übersehen im Stande bin, daß ich schon aus 85. Grunde Anstand nehmen muß, mich für das Amendement zu erklären.
Statistische Nachrichten.
8 Leipzigs Ausfuhr von Büchern, Musikalien und Bildern nach Nordamerika betrug nach den statistischen Zusammenstellungen des amerikanischen Konsulats in Leipzig im ersten Quartal dieses Jahres 119,212 Thlr. 2 Nsr. (gegen 117,217 Thlr. 25 Ngr. in dem gleichen Zeitraume des vorigen Jahres).
— Von der Statistischen Skizze der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Monarchie nebst Liechtenstein 1874 von Dr. H. F. Brachelli, K. K. Hofrath und o. ö. 1e- Vorstand des statistischen Departements im K. K. österr. Handels⸗Ministerium ꝛc. ꝛc. (Leipzig 1874; J. C. Hinrichssche Buchhandlung), ist die vierte verbesserte Auflage erschienen. Das Buch, welches gleichzeitig die Er⸗ gänzung zu der 7. Auflage von Stein und Wappäus Handbuch der Geographie und Statistik bildet, enthält in gedrängter Kürze (nur 53 Seiten) und auf Grund des neusten statistischen Materials eine voll⸗ ständige Uebersicht über Oesterreich⸗Ungarns geographische, Nationa⸗ litäts⸗ und Religionsverhältnisse, Land⸗ und Forstwirthschaft, Bergbau, Hüttenwesen, Salinen, gewerbliche Industrie, Handel und Verkehr, Unterrichtsanstalten, Kirchenwesen, Staatsverfassung, Staatsverwaltung, Finanzen und Kriegswesen.
— Nach dem Ausweise des Finanz⸗Ministeriums stellt sich die Quantität der Ein⸗ und Ausfuhr Rußlands für den Monat Januar 1874 im Vergleich zu der des entsprechenden Monats im Vor⸗ jahre folgendermaßen: 8
Einfuhr. Roher Zucker 1051 Pud (— 3679 Pud); Raffinirtea
Wein 66,714 Pud (+ 1726 Pud); Flasf Flaschen); 1 103,599 Flaschen (+ 17,488 Flaschen); Salz 837,028 :
(— 2291 Pud); verarbeiteten Tabak und Cigarren 242 Pud (— 92
Wein 16,491 Flaschen (+ 1222 ud (— 80,112 Pud); unverarbeiteten Tabak 21,995 Puod
ud); Baumwolle 337,916 Pud (+, 41,784 Pud); Baumwollengarn 328 Pud (+ 11,673 Pud); Farbhölzer 17,065 Pud . 5667 Pud);
Indigo 5063 Pud (+ 3807 Pud); Aetherische Oele zu Beleuchtungs⸗ zwecken 265,487 Pud (— Pud); Schmiedeeisen 256,494 und Eisenplatten 65,117 Pud (+ 116,366 Pud); 3 1 8232 Pud (+ 3195 Pud); ungesponnene Wolle 3260 Pud (+ 3233 Pud); Kunstwolle 245 Pud (— 1702 Pud); Wollengarn 23,115 Pud ◻ 6799 Pud); Seide 1730 Pud (+ 321 P 4 1— (— 572 Pud); Steinkohlen 1,504,565 Pud (— 185,504 Pud); Loko⸗ mnotiven, Lokomobilen und Maschinentheile 111,246 Pud (+ 31,854 Pud); Baumwollenstoffe 10,500 Pud (+ 3086 Pud);
75 Pud); Gußeisen 95,749 Pud (+ 70,511 Pud (— 31,871 Pud): Eisenblech Pud (— 16,409 Pud); Schienen 297,892 Blei 7332 Pud (— 3855 Pud); Wolle
ud); Soda 30,033 Pud
Wollenstoffe 12223 Pud (—+ 4877 Pud); Seidenstsffe 856 Pud (+ 36 Pud); Leinemstoffe für 209,680 Rubel (+ 10,661 Rubel). Ausfuhr. Getreide und Mehl 1,371,884 Tschetwert († 962,602 Tschw.), Lein⸗ und Hanfsamen 52,728 Pud (+. 28,099 Pud); Lein⸗ und Hanföl 1261 Pud (+ 1163 Pud); Butter 51 Pud (— 2700 Pud); Alkohol und Branntwein 120,016 Pud (+ 45,465 Pud); Honig und Syrup 21,700 Pud (+ 8900 Pud); Tabak 19,182 Pud († 17,990 Pud); Rinder 580 (— 994); Schafe 29,161 (— 8494); Pferde 1710 (◻☛ 908); Talg 471 Pud (+ 345 Pud); Flachs 565,191 Pud (+ 145,105 Pud); Flachswerg 4158 Pud (s— 5808 Pud); Hanf 99,838 Pud (s— 4061 Pud); Hanfwerg 2374 Pud (+ 2174 Pud); Leinen⸗und Hanfgarn 2879 Pud (+ 1098 Pud); Leder 10,486 Pud (— 17,285 Pud); Juchtenleder 466 Pud (— 419 Pyud); Knochen 1452 Pud (+¼ 1321 Pud); Wolle 21,965 Pud (+ 3089 Pud); Borsten 3948 Pud (— 6643 Pud); Pferdehaare 300 Pud (— 899 Pud); Potasche 50 Pud (— 575 Pud); Eisen 1153 Pud (— 449 Pud); Kupfer 2 Pud (+ 2 Pud); Lumpen 38,223 Pud (+ 21,200 Pud); Seilerwaaren 3526 Pud (+ 1902 Pud); Segeltuch 500 Stück (— 970 Stück); grobe Leinwand 1103 Arschinen + 477 Arschinen); Holz für 236,214 Rubel (— 2306 Ru⸗ bel); Pelzwaaren 1138 Pud (+ 455 Pud). .
— Die Ausfuhr von Gold und Silber in Münzen unnd Barren aus dem Hafen von New⸗York belief sich während der ersten drei Monate dieses Jahres auf 8,247,512 Dollars gegen 14,352,316 Dollars in der entsprechenden Periode des Vorjahres und 5,224,621 Dollars im ersten Quartale 1872. Eingeführt wurden während dieser Zeit an Edelmetallen in Münzen und Barren in 1874 1,135,873 Dollar⸗, gegen 652,852 Dollars in 1873 und 561,214 Dol⸗ lar in 1872. Der Werth der gesammten Ausfuhr während des ersten Quartals 1874 betrug 68,962,950 Dollars Papier, gegen 64,387,898 Dollar in derselben Periode des Vorjahres. Der Werth der gesamm-⸗ ten Einfuhr in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. März incl. be⸗- lief sich 1874 auf 103,321,036 Dollars Gold gegen 119,619,444 Dol⸗ lars in 1873. Es hat sich mithin in den oben erwähnten Perioden von 1874 im Vergleich zu denen in 1873 die Ausfuhr von Gold und Silber um 6,104,804 Dollars, die Einfuhr von Waaren um 16,298,408 Dollar vermindert, die Einfuhr von Gold und Silber dagegen um 483,021 Dollars, die Ausfuhr von Waaren um 4,575,052 Dollars zugenommen. — — Die 11. und letzte Kurliste der Wintersaison in Meran, die mit März endete, zählt 785 Parteien mit 1421 Personen, die seit 1. No⸗ vember in Meran sich aufhielten.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. 8
Berlin, 18. April. Der Kongreß der deutschen Gesell⸗ schaft für Chirurgie beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit
chen auf Antrag des Ausschusses Berlin. Aus der wissenschaftlichen Diskussion ist noch hervorzuheben, daß sich eine entschiedene Opposition gegen die Lammblut⸗Transfusion geltend machte. Den Schluß des Kon⸗ gresses bildete die Vorlegung neu erfundener chirurgischer Instrument
— Nach dem Monatsbericht der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin lasen im Februar d. J. folgende Herren: Kirchhoff, Zur Frage vom Stimmstein der Athena. — Braun, Ueber Blattstellung und Verzweigung der Sela⸗ ginella. — Mdmmsen, Bericht über den Fortgang der Arbeiten am Corpus inscr. Latinarum. Ueber die Chronologie der Briefe Fronto's. — Dove, Ueber das mittlere Fortschreiten ungewöhnlicher Wärme⸗ erscheinungen über die Erdoberfläche. Druckfehler⸗Berichtigung. Notiz über Tschirnhausens Brenngläser. — Ad. Bernh. Meyer, Mittheilung über die von ihm auf Neu⸗Guinea und den Inseln Jobi, Mysore und Mafoor im Jahre 1873 gesammelten Amphibien. — Neesen, Ueber elastische Nachwirkung bei Torsion. — Kronecker, Nachtrag z seinem Aufsatze „über Schaaren quadratischer Formen.“ — Hagen, Fortsetzung seiner Untersuchungen über den Luftwiderstand. — Siemens, Ueber ein von ihm konstruirtes Kapillar⸗Galvanoskop. — Peters, Ueber ueue Reptilien (Peropus, Agama, Euprepes, Lygosoma, Typhlops Heterolepis) der herpetologischen Sammlung des Berliner zoologischen Hrafeums — Weber, Ueber das Saptagatakam des Hala, nach neuen handschriftlichen Hülfsmitteln. — vom Rath, Ueber die Krystallisation und Zwillingsbildungen des Trydymits. — Beyrich, Ueber die Bra⸗ chiopoden⸗Gattung Ismeria.
Cassel, 12. April. Ein Komite, bestehend aus dem Ober⸗ Präsidenten v. Bodelschwingh, dem Regierungs⸗Präsidenten Harden⸗ berg, dem Landes⸗Direktor von Bischoffshausen, den Reichstagsabge⸗ ordueten Bähr, Harnier, Weigel u. A., erläßt in hiefigen Blättern einen Aufruf zur Spendung von Beiträgen für die Errichtung eines Spohr⸗Denkmals in hiesiger Stadt. Ludwig Spohr hat b kanntlich eine Reihe von Jahren in Kassel gewirkt. Das Denkma soll dem Vernehmen nach am Ständeplatz aufgestellt werden.
Weimar, 16. April. Die Generalversammlung der deut⸗ schen Shakespeare⸗Gesellschaft findet am 23. April, Vor⸗ mittags um 11 Uhr, im Saale des Stadthauses hierselbst statt. Auf der Tagesordnung steht: Begrüßung der Versammlung am Tage der ehnjährigen Stiftung der Gese schaft durch den General⸗Intendanten
hrn. v. Losn; Vortrag des Kreisgerichtsraths und Universitäts⸗ richters Dr. Thuͤmmel über Shakespeares Kindergestalten; Erstattung des Jahresberichtes; Rechnungslegung und Wahl des Ortes der nächsten Jahresversammlung. 8 1 G 1 hes Ie „Jenaische Zeitung“ wird, wie die „Weim. Ztg.“ erfährt, am 26. d. M. ihr 200 fähriges Jubiläum feiern und an diesem Tage eine Festnummer als die erste Nummer des 201. Jahr⸗ angs ausgeben. In diesem Sr Zeitraume ist die „Jenaische Feitumng“, zwar unter verschiedenen Titeln, ununterbrochen im Neuen⸗ hahnschen Verlage erschienen. 1 1 88 1
— Der Revisor der Sparkasse in Wrimar Herr C. F. Stapf hat Zinstafeln zur Zinsenberechnung für die neue deutsche Mark währung berechnet, die im s von Bernhard Friedrich Voigt zu Weimar (1874) erschienen sind. us den Tabellen sind die Zinsen von 1, 1 ½, 2, 2 ½, 3 ½ ꝛc. bis 10 Prozent von den Kapitalwerthen 1 — 10 inkl., 20, 30, 40, 50, 100 — 1000 inkl., 2000 — 10,000 inkl., 20,000, 30,000, 40,000, 50,000 und 60,000 Mark auf Tage, Monate und Jahr, bis auf den Bruchtheil⸗Pfennig berechnet, sofort ersichtlich resp. durch einfache Addition leicht zu finden. Die zweckmäßige An⸗ ordnung der Tabellen, welche bis 60,000 Mark nur 38 Rubriken einnehmen, . haben gestattet, den Stoff auf den handlichen Raum von 272 S. kl. 8. mnsammenzudrängen. Als Anhang sind Tafeln zur Umrechnung der deutschen Währungen in Reichswährung beigefügt. Das indische Packetboot „Malwa“ ist mit
London, 15. April. angelangt.
der Leiche Dr. Livingstone's beute in Southampton
Komites unter der Führung des Bürgermeisters, Admiral Sir Willom Hall, Oberst Grant, Oswald Livingstone (des Verstorbenen jüngster Sohn) u. A. an Bord desselben. Die Leiche, die in drei Särgen
Zucker — Pnd (— 4 Pud); Thee 56,870 Pud (+ 6598 Pud); Kaffee 23 470 Pud (— 14,260 Pud); Oel 90,961 Pud — 24,969 Pud);
eingeschlossen ist, befand sich auf dem Verdecke und wurde in einen
der Wahl des ständigen Versammlungsortes und proklamirte als sol:
Bald nach der Ankunft des Schiffes im Dock begaben sich die Lokal⸗