1874 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Apr 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Amerika. (A. A. C.) Buenos Ayres, 17. März. Zwischen der hiesigen Regierung und der von Montevideo ist ein Bruch eingetreten, weil Präsident Ellauri Montevideo sreen Buenos Ayres schloß und den Uruguay offen ließ. Prä⸗ dent Sarmiento schloß den Uruguay gegen alle Häfen der orientalischen Republik, was große Sensation in Montevideo erzeugte. Es geht indeß heute das Gerücht, daß die Schwierig⸗ keit geregelt werden wird. Nachdem die Gasgesellschaft 43 lich von der Munizipalität Zahlung für die Straßenbeleuchtung während der letzten 22 Monate gefordert hatte, schnitt sie am 6. d. die Zufuhr ab. Daraufhin erbrach die Munizipalität das Gashaus und zwang die Arbeiter, die Beleuchtung der Stadt fortzusetzen. Am 11. d. wurden indeß die Polizisten zurück⸗ gezogen, und seidem werden die Straßen durch Petroleum be⸗ leuchtet. Der Vorfall verursachte beträchtliche Aufregung. Rio de Janeiro, 26. März. Der Kaiser hat das Urtheil gegen den Bischof von Olinda, das auf 4 Jahre Zwangs⸗ arbeit lautete, in vierjährige einfache Einsperrung verwandelt und die Festung Santa Cruz zu seinem Aufenthalt während der Strafzeit bestimmt. Er soll mit jeder Rücksicht behandelt wer⸗ den, ausgenommen der Freiheit, die Festung zu verlassen. Gegen⸗ wärtig ist der Bischof in der Festung St. Joago internirt. Der neue Importtarif wird im nächsten Juli in Kraft treten. Das gelbe Fieber hat zugenommen; im Durchschnitt sterben daran täglich vier Personen.

Asien. Ueber die Hungersnoth in Bengalen liegen heute amtliche und Privat⸗Telegramme mit günstigeren Nachrich⸗ ten vor. Namentlich deutet das vom 18. d. M. datirte Wochen⸗

Telegramm des Vice⸗Königs von Indien eine erhebliche Besse⸗ rung in den Aussichten der Hungersnoth⸗Distrikte an. Die Früh⸗ jahrsernte ist südlich vom Ganges unerwartet gut ausgefallen, und in anderen Distrikten, wo sie spärlich ausfiel, ist das Defizit bis zu einem gewissen Grade durch eine ausnahmsweise reichliche Mowha⸗Ernte ausgeglichen worden. Der Statthalter der nord⸗ östlichen Provinzen drückt seine Ueberzeugung aus, daß man dort der Gefahr vollkommen gewachsen ist, und daß alle Anstalten getroffen sind, um der Hungersnoth wirksam zu begegnen und sie abzuwenden. Im Ganzen sind bis jetzt nur 21 Todesfälle durch Hunger gemeldet worden. Sir Richard Temples letztes Telegramm aus Durbunga ist sogar optimistischer als das des Vice⸗Königs. Es meldet, daß dem Nothstande nunmehr wirk⸗ sam Einhalt geschehen ist. Die physische Beschaffenheit der bei den Nothbauten beschäftigten Personen hat sich gebessert. Im Distrikt Durbunga sind 227,000 und Mudhubini 195,000 Per⸗ sonen bei den Nothbauten beschäftigt. Weitere Todesfälle sind nicht eingetreten.

Afrika. (A. A. C.) Aus der Capstadt wird unterm 16. März berichtet: Das Cap⸗Parlament wird nicht vor Mitte Mai zusammentreten. Das Resultat der Wahlen ist nun be⸗ kannt. Von einer Gesammtzahl von 68 Mitgliedern hatten 37 keine Sitze in der letzten Assembly inne, und 28 hatten nie vor⸗ her gedient. In Natal bildete der Prozeß des rebellischen Stam⸗ mes noch immer das Tagesgespräch. Langalabaleles Verurthei⸗ lung zu lebenslänglicher Verbannung bestätigt sich. Die gegen eine Söhne und die Häuptlinge gefällten Urtheile variiren von sechsmonatlicher Zwangsarbeit bis zu fünfjähriger Transporta⸗ tion. Die Zeitungen von Natal behaupten, daß die von der Regierung gethanen Schritte geboten waren, um einen Ein⸗ ebornen⸗Aufstand zu verhindern, der für Natal hätte ernstlich werden können, da die Insubordination und die rebellischen Ab⸗ sichten dieses Stammes augenscheinlich waren. Bischof Colenso bezeichnet noch immer den Prozeß als unbillig. Stürmische Witterung verhinderte den Besuch der Diamantenfelder. Es sind auf denselben einige große Funde gemacht worden.

8

Die Nr. 35 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ ostverwaltung hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügung: Vom 18. April 1874. Protestaufnahme bei Postmandaten. Erstat⸗ tung der Kosten der Reisen, welche die Postgehülfen behufs Ablegung des Postamts⸗Assistenten⸗Examens ausführen. Vom 14. April. Ein⸗ richtung eines Eisenbahn⸗Postamts in Königsberg i. Pr. Dampf⸗ chiffverbindung zwischen Bremen und Hamburg einerseits, und avanna andererseits.

1 RNeichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 22. April. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages nahm in der Diskussion über den

Gesetzentwurf, betreffend die Verhinderung der unbefugten Aus⸗

übung an Kirchenämtern, der Bundesbevollmächtigte Dr. Leon⸗

hardt nach dem Abg. Reichensperger (Olpe) das Wort:

Meine Herren! Der Vorredner hat gesagt: die verbündeten Re⸗ st. eeaer bütten an den Reichstag eine Zumuthung gestellt, an welche rüher nie gedacht worden sei. Dies ist jedenfalls eine sehr richtige Bemerkung. Wie erklärt sich das? Die Erklärung ist eine genz ein⸗ fache. Früher hat auch Niemand daran gedacht, daß Rom die Kühn⸗ heit haben könnte, das Dogma der Unfehlbarkeit zu proklamiren und damit Front zu machen gegen den Staat, der Herr Vorredner hat das Gesetz genannt eine Proskriptionsbill oder ein Proskriptionsgesetz; ich laube, durch solche Namen werden Sie sich nicht einschüchtern lassen.

ie Sache selbst ist sehr einfach. Das Gesetz in der Gestalt, wie es Ihnen jetzt vorgelegt ist, liegt auf dem Gebiete des Staatsrechts, nicht des Strafrechts. Allerdings hätte die Sache strafrechtlich auf⸗ gefaßt werden können, und dann wäre man gekommen zu Strafen, und zwar zu der Strafe der Verbannung oder, wenn man ältere deutsche Zustände heranziehen wollte, zu der Strafe der Reichsacht. Allein dieser Weg ist nicht eingeschlagen worden aus dem Grunde, weil er bedenklich, weil er mit sehr schweren Folgen verknüpft ist. Was Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, meine Herren, die Expatriirung, um mich so auszudrücken, ist eine bei weitem viel mildere Maßregel, wie die Verbannung und die Reichsacht. Wer diese beiden Strafen kennt, wird darüber nicht einen Augenblick zweifelhaft sein. Auf dem Gebiete des Staatsrechts liegt nun aber das Gesetz, indem es Ihneu eine Präventivmaßregel vorschlägt. Es ist eine einfache logische und rechtliche Folge, daß, wer das Recht des Staats negirt, es sich gefallen lassen muß, daß ihm auch vom Staate sein Recht negirt wird. Eine solche Negirung des Rechts des Staats liegt aber vor; daruüber, glaube ich, kann kein Zweifel sein.

Ich will nun darüber mit dem Herrn Vorredner nicht streiten, in wie weit im Staate das Recht des passiven und sogar des aktiven Widerstandes gegen die Gesetze anerkannt werden kann. Ich glaube, daß Niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen das Recht des Staats zu befolgen; er mag sich vom Staate trennen; er wird dann außerhalb des Staates wie Jemand, der nicht zum Staate geh rt behandelt werden.

Dann hat der Herr Vorredner noch das Gesetz ein Ausnahme⸗ geseß genannt. Unstreitig ist das Gesetz ein Ausnahmegesetz; aber es andelt sich auch um Ausnahmezustände. Und für Ausnahmezustände paßt selbstverständlich ein Ausnahmegesetz.

Dann hat der Herr Vorredner in dieser Beziehung bemerklich ge⸗ macht: solche Ausnahmegesetze würden auch in anderen Fällen gerecht⸗ fertigt sein. Das will ich gar nicht leugnen; aber man macht doch

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solche praktische Bedürfnisse sind nur hervorgetreten gegen die Bischöfe und Geistlichen als Verächter des Gesetzes. Auch ist es ja ganz einfach, daß die Verletzung des Gesetzes, die Nichtachtung des Gesetzes eine ganz verschiedene ist. Das Gesetz wird nicht geachtet alle Tage, in jeder Stunde. Jeder, der ein Verbrechen, ein Vergehen begeht, der verletzt und nichtachtet das Gesetz. Aber darum handelt es sich hier gar nicht, sondern es handelt sich hier gan eigfach darum, daß direkt das Gesetz nichtgeachtet wird, daß man sich direkt gegen das Gesetz auflehnt, das ist im Staate eben nicht zu dulden, und wer das thut, der ist in der Lage, aus dem Staate entfernt zu werden. Es ist bemerklich gemacht, ebenso wäre es gerechtfertigt, daß auch Duellanten unter diese Ausnahmebestimmungen kämen und expatriirt würden. Das ist ganz etwas Anderes, der Duellant achtet das Gesetz nicht; aber das Recht des Staates, Gesetze über das Duell zu geben, das mißachtet er nicht, das erkennt er an. Die Bischöfe aber negiren das Recht des Staates, Gesetze zu geben, und daneben mißachten sie die Gesetze. Grundsätzlich, meine Herren, würde man sagen: die eigentlich richtige Maßregel ist die der Expatriirung; wer im Staate sich den Gesetzen desselben nicht unterwirft, den setzt man aus. Wenn nun grundsätzlich diese Strafe nicht im Gesetz aufgestellt worden ist, so ist das wieder lediglich ge⸗ schehen aus Ruͤcksichten der Milde; Milde hat man walten lassen ge⸗ 2 die Konsequenz des Rechts, man will erst die Internirung in An⸗ pruch nehmen und nur im äußersten Falle zu dem grundsätzlich allein korrekten Mittel der Expatriirung schreiten. Ich glaube deshalb, daß von dem Standpunkte des Staatsrechts der Gesetzentwurf durchaus gerechtfertigt ist in allen seinen Theilen.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Erwerbung eines Dienstge⸗ bäudes für das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt, voraelegt worden.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Artikel. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zum An⸗

kaufe des zu Berlin in der Linkstraße Nr. 44 belegenen Grundstücks und zur inneren Einrichtung des darauf befindlichen Gebäudes als Dienstgebäude für das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt einen Betrag bis zur Höhe von 168,000 Thlrn. zu verwenden. Ddie Mittel zur Deckung dieses Betrages sind, bis zur Bereit⸗ stellung durch den Reichshaushalts⸗Etat, aus den bereitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen. * 88

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin, 22. April. Der Direktor der Kunstakademie zu Karls⸗ ruhe, C. F. Lessing, ist hier angekommen, um an der Konferenz der Direktoren sämmtlicher deutschen Kunstakademien theilzunehmen, welche gestern hier zusammengetreten ist. 1

Am 14. d. Mts. starb, wie schon gemeldet, zu Göttingen der Senior der Juristenfakultät, der Justiz Rath und Pro⸗ fessor Dr. Georg Julius Ribbentrop. Der Verstorbene wurde am 2. Mai 1798 zu Bremerlehe geboren, erhielt seine Schulbildung zu Stade, Braunschweig und Cassel, studirte vom Jahre 1814 an zu Göttingen und Berlin Jurisprudenz, wurde von 1817 bis 1823 Accessist bei der Universitätsbibliothek in Götlingen und erhielt am 25. Sep⸗ tember 1819 die juristische Doktorwürde. Im Jahre 1822 wurde er außerordentlicher Beisitzer des Spruchkollegiums, am 26. April 1823, noch nicht 25 Jahre alt, außerordentlicher und am 25. Februar 1832 ordentlicher Professor der Rechte an der Georgia Augusta. Später wurde ihm der Charakter als Hofrath und als Geheimer Justiz⸗Rath verliehen. Weniger als Schriftsteller, wie als Lehrer im Gebiete des römischen Rechts bekannt, hat er in seiner über 50 Jahre währenden akademischen Laufbahn als Dozent eine nutzbringende Thätigkeit ent⸗ wickelt und viele Schüler herangebildet.

Ueber die Größenverhältnisse und das annähernde Gewicht der Kaiserglocke, deren Inschrift lautet: „Die mnahe Gloch vicht ich; des Kaisers Ehre preis' ich. Auf heil'ger Warte steh' ich: Dem Deutschen Reich erfleh' ich: Daß Fried' und Ehr' ihm Gott bescheer“, werden folgende Angaben gemacht: Die senkrechte Höhe der Glocke beträgt 4,40 Meter, der untere Durchmesser 3,50 Meter, der Um⸗ fang 10,85 Meter. Die Glocke hängt an einer Schraube; an diese Schraube ist auch der Klöppel. (Schwengel) angehängt. Die Schraube wiegt 500 Kilo, d. i. 10 Centner, der Klöppel ist lang 3,30 Meter und wiegt 800 Kilo, d. i. 16 Centner. Der Glocken⸗ mantel ist dick: unten 27 Cm., oben 10 Cm. Zum Guß der Glocke waren an Metall nöthig: 22 große Kanonenläufe und etwa 100 Centner Zinn. Das Gewicht der ganzen Glocke beträgt über 25,000 Kilo, das sind 500 Ctr., und hätte Fan die Kaiserglocke fast dasselbe Gewicht, wie die große Glocke zu Toulouse, welche 510 Ctr. wiegt. (Die Glocke auf dem Stephansthurm in Wien, die 1711 aus eroberten türkischen Kanonen gegossen, wiegt nur 368 Ctr., die zu Er⸗ furt, 1497 gegossen, 281 Ctr., die zu Breslau, 1508 gegossen, 220 Ctr., die zu Santiago di Compostella 300 Ctr., die der Domkirche zu Mailand 300 Ctr., die des Münsters in Bern 240 Ctr, die 1563 zu Moskau gegossene 440 Ctr.) Die Kaiserglocke wird bis Ende Juni den Rhein hinunter an ihren Bestimmungsort gebracht werden. Florenz, 20. April. Das vierhundertjährige Jubi⸗ läum der Geburt Michel Angelo’'s wird erst im Mai 1875 gefeiert werden, da die Resultate neuer Forschungen als das Geburts⸗ jahr das Jahr 1475 mit großer Wahrscheinlichkeit festgestellt haben. Der Tag ist noch nicht bestimmt.

Nach Mittheilung des „Giornale di Padowa“ hat man einige noch nicht gedruckte Sonnette Petrarca's aufgefunden, welche bei der bevorstehenden Jubiläumsfeier des Dichters veröffentlicht wer⸗

Landwirthschaft.

„Berlin, 22. April. Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich preußischen Staaten ver⸗ anstaltet am 2., 3. und 4. Mai in der Reitbahn der Tattersall⸗ Gesellschaft, Georgenstraße 19, eine große Ausstellung für alle

Produkte des Gartenbaues und mit der Gärtnerei irgendwie in Be⸗

ziehung stehenden Gegenstände.

Washington, 20. April. (W. T. B.) Nach den bei dem Departement der Landwirthschaft eingegangenen Berichten ist der en der EEE“ efa Unionsstaa⸗ en ein ganz vorzüglicher, der zu den besten Hoffnungen berechtigt. Die Fläche des kultivirten Landes hat sich um 8 % vermehrt. 88

Gewerbe und Handel.

Unter den Industriezweigen Deutschlands nehmen die Baum⸗ wollen⸗ und Wollenwaaren⸗Industrie eine besonders her⸗ vorragende Stelle ein, und es dürfte deshalb von Interesse sein, die Bedeutung und Entwickelung beider in Ziffern, soweit dies überhaupt möglich ist, näher darzulegen. Die Verkehreübersichten des Deut⸗ schen Zollgebiets für das Jahr 1873, welche das Kaiserliche statistische Amt jetzt veröffentlicht, gewähren das hierzu erforderliche Material, und geben wir nach demselben die nachfolgenden Zusammenstellungen über die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen, Garnen und Zeugwaa⸗ ren, soweit sie die vorgenannten Gewerkszweige betreffen, für die Jahre 1863—1873. Bei Benutzung der betreffenden Zahlen darf allerdings nicht übersehen werden, daß im Laufe dieser Zeit das Deutsche Zollgebiet sich mehrfach vergrößert hat, so im Jahre 1867 durch den Anschluß von Schleswig⸗Holstein, im Jahre 1868 durch den Anschluß von Lauenburg, den beiden Mecklenburg und Lübeck, und

1) Rohe Baum- 2) Baumwollen⸗ 3) Baumwollen⸗ wolle.

88 8 „garn. waaren. Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Ctr. Gtr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. 238,700 161,400 72,000 8,000 74,800 258,600 139,400 74,800 7,100 177,500 232,500 198,300 79,100 13,800 155,500 383,000 254,200 76,000 12,900 158,500 516,000 291,800 86,800 16,500 185,100 789,400 341,900 98,900 27,300 245,500 936,400 313,200 66,900 28,500 198,600 482,700 285,800 67,800 26,100 208,000 1,095,000 429,000 77,500 40,200 188,000 . 637,500 456,900 98,800 49,100 221,100 6, 1,163,800 436,400 97,800 55,200 188,500 4) Rohe Schafwolle. 5) Wollengarn. 6) Wollenwaaren. Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Einfuhr. Ausfuhr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. ECtr. 453,200 153,900 225,400 61,100 270,900 491,200 154,800 227,200 28,100 226,800 712,400 160,000 2238,100 41,400 257,000 673,500 276,500 195,900 37,400 266,100 888,000 240 900 234,900 53,700 293,800 924,100 354,300 271,500 76,400 296,400 1,048,400 420,800 300,700 90,100 315,000 815,400 374,900 282,800 119,900 371,400 1,258,600 610,000 392,800 161,500 371,200 1,216,400 512,800 344,300 L 174,200 370,900 1,088,700 249,000 329,200 104,900 149,400 361,600

Als ein Merkmal der hohen Entwickelung der deutschen Baum⸗ wollen⸗ und Wollen⸗Industrie tritt in den vorstehenden Ziffern die gemeinsame Erscheinung hervor, daß bei den Rohstoffen und den Garnen die Einfuhr, dagegen bei den Zeugwaaren die Ausfuhr in bedeutendem Maße vorgeherrscht hat. Im Uebrigen haben aber beide Industriezweige weniger für den auswärtigen Markt, als viel⸗ mehr für den vermehrten Bedarf des Inlandes gearbeitet. Denn die Ausfuhr fertiger Baumwollen⸗ und Wollenwaaren hat im Verlaufe des letzten Jahrzehnts keine erheblichen Fortschritte gemacht.

Verkehrs⸗Anstalten.

Liverpool, 21. April. (W. T. B.) Das heute von Santos hier angekommene Schiff „Covenanter“ hat am 16. d. den Dampfer „Teutonia“ von der westindischen Linie der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft auf 490 nördlicher Breite und 15 west⸗ licher Länge mit gebrochenem Hauptschaft angetroffen und angesprochen. Der Dampfer war unter Segel und steuerte den Cours nach Ost⸗

nordost.

Oe. do Ho do beo do SEg=FZbAdhd

1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. St. Petersburg, Dienstag, 21. April, Abends. Einem jüngeren Bruder des Khans von Khiwa ist gestattet worden, als Fähndrich in ein Dragoner⸗Regiment einzutreten.

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 23. April. Opernhaus. (100. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Ghislanzoni, deutsch von Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (109. Vorstellung.) Pitt und Fox. Lust⸗ spiel in 5 Aufzügen von Rudolph Gottschall. Anfang halb

7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Donnerstag, 23. April. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Vierundsechszigste Vorstellung der französi⸗ schen Schauspieler⸗Gesellschaft. Cinquiéme représentation de: Les trois chapeaux. Comédie en trois actes par Mr. Alfred Hennequin.

Freitag, 24. April. Opernhaus. (101. Vorstellung.) Hamlet. Große Oper in 5 Akten und 7 Tableaux nach Shakespeare. Musik von Thomas. Ballet von P. Taglioni. Gertrude: Frl. Lammert. Ophelia: Frl. Grossi (letztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube). König: Hr. Salomon. Hamlet: Hr. Betz. Lasrtes: Hr. Schott. Geist: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (110. Vorstellung.) Was ihr wollt! Lust⸗ spiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Teiegrspzische iütterenssnertense,

Ort.

Bar. Abw Temp. Abw [P. L. v. M.] R. r. M.

21. April.

6TI 22. April. 8

0,2 sS., schwach. wenig be

0., schwach. Regen. ¹)

Windstille. bedeckt.

Windstille. bedeckt.

SW., schw. sehr bewölkt.

WSW., lebh. wenig bewölkt. lebh. bedeckt. 8 lebhaft. bedeckt. 88

S, schw. ²)

S., schw. 3

W., mässig. bewölkt.

SSW., schw. heiter.

W., schw. heiter.

bedeckt. SW., schw. heiter.

heiter. . Windstille. zieml. heiter. S., schw. völlig heiter W., schw. völlig heiter 080., schw. heiter. S., stille. schön. S. schwach. heiter. 080., s. schw.

S0, schwach. ganz heiter N., s. schw. heiter.

S., s. schwach. heiter..) 880., schw. ganz heiter. NW., schw. heiter. 0NO., schw. schön.

S0., mässig. heiter.

80., schw. W., s. schw. 0., schw. heiter, neblig. Windstille. trübe.

S0., fast stille. trübe.

SW, mässig. heiter. 880., stille. bewölkt. NNO., bew. trübe. NO., stille. schön.

¹) Gestern Abend Regen. ²) Gestern Nachmittag WNW. mässig. ³) Strom S. Gestern Nachmittag WNW. schwach. Strom N. ⁴) Gest. Mittag 129,40. 8

Redaktion und Rendantur: Schwreget.

Berlin: Verlag der Expedilion (Kessel). Druck: W. Elsner.

Allgememe Hianmels- ansicht

7 Constantin. 340,0 schön. 7 Haparanda 333,0 7 Christians. 331,7 7 Hernösand .333,9 7 Helsingfors. 334,9 7 Petersburg. 335,1 7 Stockholm . 335,4 7 Skudesnäs. 334,0 7 Oxöe 335,4 8 Fredericksh 8 Helsingör.. 7 Moskau 329,9 7 Fleonsburg 337,1 7 Königeverg. 338,4 6 Danzig. 338,8 6 Puttbus. 336,9 7 Kieler Haf. 340,1 7(Cöslin 338.7 6 Weserleuch. 337,9 7 Wilhelmsh. 336,2 6 Stettin 336,5 7 Gröningen . 338.1 6 Bremen 337,5 7 Helder 338,9 6 Berlia 337,8 [ . 334,5 6 Münstor 335,6 6 Torga. 335,8 6 Preslau 334,1 7 Brässed . 336,8 6 Cöln 336,4 6 Wi 7334,2 .330,0 6 Trier 333,2 7 Cherbourg. 338,4 7 Havre 338,2 7 Karlsruhe. 334,3 7Paris 338,3 St. Mathieu 339,1 7,Constantin. 339,8

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Gesetze nur dann, wenn praktische Bedürfnisse dafür vorliegen, und

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seit dem 1. Januar 1872 durch den Zuwachs von Elsaß⸗Lothringen

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16 Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 58.)

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Berlin, Mittwoch, den 22. April

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An z

Inseraten⸗Erpedition des HDeutschen Reichs-Anzeigers und KAöniglich

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

reußischen Staats-An eigers:

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Vor⸗

8 K

v Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Paul Schmidt ist die gerichtliche Haft wegen Urkunden⸗ fälschung, Unterschlagung und Diebstahls in den Ak⸗ ten S. 432 de 1874, Kommission II., beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt wer⸗ den können. Es wird ersucht, den ꝛc. Schmidt im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst ab⸗ zuliefern. Berlin, den 18. April 19874. König⸗ liches Stadtgericht Abtheilung für Untersuchungs⸗ Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Be⸗ schreibung. Alter: 24 Jahr, geboren am 24. Mär 1850. Geburtsort: Neuratz a./O. Größe: 5 Fuß 5 Zoll 6 Strich. Haare: dunkelblond. Augen: blau. Augenbrauen: dunkel. Nase: gebogen. Kinn und Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: länglich. Ge⸗ sichtsfarbe: blaß. Zähne: gut. Gestalt: schlank. Sprache: deutsch, französisch und englisch.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

11522]2 Konkurs⸗Eröffnung. Ueber das Vermögen der Kauffrau Emilie Preuß, geb. Homann, (Firma E. Preuß junior) in Drengfurt ist am 11. April 1874, Nachmittags 5 Uhr der kaufmänuische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 16. März 1874 festgesetzt. 68

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Buchhalter Julius Meyers hier in Rastenburg wohn⸗ haft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners aufgefordert, in dem auf

den 28. April 1874, Vormittags 12 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. I., vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath Hilbert, anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters ab⸗ zugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben u verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Zesitz der Gegenstände 3

bis zum 1. Juni 1874 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. 8 1 b

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte 1

bis zum 19. Mai 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Vene lhngaongts

am 2. Juni 1874, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. I., vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗ ren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. ““ 8

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge⸗ richtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtizten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an⸗ zeigen. 2

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die hier wohnhaften Rechtsanwalte Justizrath Erler und Rechtsanwalt Loeffke zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. 8 Rastenburg, den 15. April 18747.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 1“ Hilbert.

werden

Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Friedrich Koslowski zu Brom⸗ berg ist von dem Kaufmann Samuel Levy hier eine von 110 Thlr. 5 Sgr. nachkräglich ange⸗ meldet. 1 Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf

den 7. Mai er. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins⸗ zimmer Nr. 38 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kennt⸗ niß gesetzt werden.

Bromberg, den 17. April 18742.. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.

Plath. 1

[1608] Bekanntmachung.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 4

nserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von

5. Industrielle Etablifsements,Fabriken u. Großhande 6. Verschiedene Bekanntmachnngen. 1

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien⸗Nachrichten.

udolf Mosse in Berlin, Leipzig, ambhurg, Frank⸗ furt a. M., t Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

reslan, Zalle, Prag, Wien, Künchen,

9. Central⸗Handels⸗Register.

Erscheint in sepa⸗- rater Beilage.

hierselbst, sowie über das Privatvermögen der beiden Gesellschafter, Kaufleute Ludwig und Jacob Bloch, ist der Kaufmann Paul Zorn zum definitiven Ver⸗ walter der Massen bestellt worden. Breslau, den 11. April 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[1590] Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Lothar v. Kornatzki hier, Bischofstraße Nr. 12, ist beendigt. Breslau, den 11. April 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[1601] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Tuch⸗ machermeisters Julins Engel zu Berge ist der Kaufmann Heinrich Senftleben hierselbst als defini⸗ tiver Verwalter der Masse bestellt worden.

Forst, den 14. April 1874.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

[1584] Bekanntmachung.

Der Konkurs über das Vermögen des Stein⸗ setzermeisters Friedrich Fabian zu Calbe a. S. ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt worden. 1

Calbe a. S., den 17. April 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

7 . 92 11175] Subhastations⸗Patent.

Das dem Gutsbesitzer Friedrich L Berlin gehörige, zu Herzfelde belegene, im Hypo⸗ thekenbuch von Herzfelde Band IV. Nr. 19, Seite 214, verzeichnete Landgut, welchem die Krugschenk⸗ gerechtigkeit zusteht, nebst Zubehör soll

den 2. Juni 1874, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlagsg

den 3. Juni 1874, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 226 Hektaren 20 Aren 90 Qu.⸗ Metern mit einem Reinertrag von 846511 0ꝙ Thlrn. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 268 Thlrn. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschat gen, andere das Grundstück betreffende Nachwemaegen und besondere Kaufbedingungen sind in umerem Bureau IV. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Alt⸗Landsberg, den 20. Maͤrz 1874. 8

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗Richter.

Laske zu

K 21* 81598] Oeffentliche Vorladung.

Das Direktorium der Ritterschaftlichen Pri⸗ vatbank in Pommern zu Stettin hat gegen die Handelsgesellschaft de Ronse & Co., Wilhelms⸗ straße Nr. 53 und die beiden Inhaber dieser Handlung: 3

1) den Kaufmann Johann Gricz de Ronse,

2) den Kaufmann Arthur Leistner, 1 unter Ueberreichung des von Gf. Seelow ausgestell⸗ ten, von de Ronse & Co. acceptirten Wechsels vom 27. Juni 1873, über 970 Thlr. 26 ½ Sgr. lautend, ahlbar am 27. September 1873, die Klage auf Vahlung dieses Wechselbetrages nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 27. September 1873, 5 Thlr. 10 Sgr. Protestkosten, 3 Thlr. 13 Sgr. Ricambiospesen und Porto und 3 Thlr. 7 Sgr. Provision angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufent⸗ halt des Kaufmanns Johann Gricz de Ronse und des Kaufmanns Arthur Leistner unbekannt ist, so werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf den 1. September 1874, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ Gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Orginal einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. 8

Erscheinen die Beklagten 718 bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ jachen und Urkunden auf den Antrag der Klägerin in contumacium für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagten gusgesprochen werden.

Berlin, den 16. April 1874. 11““ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

[1068] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der von der Königlichen Bank⸗Kommandite zu Frankfurt a. O. unter dem 12. Januar 1872 aus⸗ gestellte Pfandschein Nr. 3143, lautend über einen von dem B. Blütchen

u Alt⸗Doebern hinterlegten Brandenburgischen

lehrer⸗Seminars für etatsmäßig 80 Seminaristen

loren gegangen. Alle Diejenigen, welche auf den ge⸗ dachten Rentenbrief und den darüber ausgestellten Pfandschein als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, dieselben vor oder spätestens in dem auf den 1. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Hackel in unserem Ge⸗ richtsbäude, Logenstraße Nr. 6 hierselbst, Zimmer Nr. 48 anberaumten Termine anzuzeigen, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und der Pfandschein durch Erkenntniß wird für er⸗ loschen erklärt werden. Frankfurt a. O., den 14. März 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1282] . In Sachen, betreffend das Debitwesen des Tuch⸗ machermeisters W. Wusterhausen hierselbst,

steht auf Freitag, den 12. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, Liquidationstermin und auf Freitag, den 3. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, ein Termin:

1) zum Versuch der gütlichen Aufgreifung des Debit⸗ wesens, 2) zur Erklärung der Gläubiger über die angemel⸗ deten Forderungen und 3) zur Prioritätsdeduktion vor Großherzoglichem Stadtgerichte hierselbst an, wozu die interessirenden Gläubiger unter den gesetz⸗ lichen Nachtheilen hierdurch geladen werden. Fürstenberg, den 20. März 1874. Großzherzogliches Stadtgericht. 8 G. Horn. 8

1

In dem Depositorio des unterzeichneten Kreisge⸗ richts befinden sich folgende, vor länger als 56 Jahren niedergelegte Testamente: a. des Ein⸗ wohners Johann Friedrich Klage und dessen Ehe⸗ frau Marie Dorothee, gebornen Geßner, früheren Wittwe Rebetti aus Brandenburg, vom 14. Mai 1860, b. des Lehnschulzen Gottfried Hintze und dessen Ehegattin Charlotte Withelmine, gebornen Neumann, aus Deetz, vom 13. März 1817, c. des Hutfabrikanten Buchheim und dessen Ehefrau, ge⸗ bornen Ernst, aus Brandenburg, vom 13. Dezember 1817. Da bis jetzt die Publikation dieser Testa⸗ mente weder nachgesucht, noch dem Gericht sonst von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zu⸗ verlässiges bekannt geworden, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und werden die Interessenten aufgefordert, binnen spätestens 6 Mo⸗ naten die Publikation derselben nachzusuchen. Vrandenburg, den 15. April 1874.

Königliches Kreisgericht.

[1397] Ediktalcitation.

Der Dienstknecht Karl Julius Linde, am 19. Juli 1827 zu Altgurkowschbruch geboren, ein außer⸗ ehelicher Sohn der Hanne Christiane Linde, später verehelichten Klinder, hat zu Marien 1861 seinen Dienst bei dem Muͤhlenbesitzer Jaeckel zu Kupfer⸗ brück verlassen und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Er sowohl als seine Erben und Erbeserben werden deshalb auf⸗ gefordert, sich spätestens bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt im Termine am

28. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung des Dienstknechts Karl Julius Linde ausgesprochen wird.

Friedeberg N.⸗M., 2. April 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

In unserem Depositorio befindet sich der Erb⸗ vertrag der Schwertfegerschen Eheleute vom 8. Dezember 1817 aus dem Archive des ehemaligen Domkapitels⸗Gerichts. Der unbekannte Erbe wird aufgefordert, die Publikation zu beantragen.

Merseburg, den 17. April 1874.

Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, 4 Submissionen ꝛc. [1529] 1 „3200 Hektoliter Schmiedekohlen“ werden in öffentlicher Submission Mittwoch, den 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäftsbüreau vergeben. Werstegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Schmiedekohlen“ sind bis zu diesem Termine einzureichen. Lieferungs⸗Bedingungen ind im Bureau einzusehen und gegen Erstattung er Kopialien abschriftlich zu beziehen. Danzig. den 16. April 1874. b Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

[1587] Die Oekonomie des hie

Eeg.

gen Königl. Schul⸗

soll vom 1. September c. ab zunächst auf 1 Jahr an den Mindestfordernden kontraktlich ausgethan werden. Hierzu steht ein Lizitations⸗Termin auf

Sonnabend, den 9. Mai c., Nachm. 2 Uhr, hier im Seminare an, zu welchem Unternehmungs⸗ lustige eingeladen werden. Die 11“X“ Versagung des Zuschlages behält sich das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kollegium in Königsberg unbedingt vor.

Am Schlusse des Lizitations⸗Termins erlegt jeder der 3 Mindestfordernden 200 Thlr. Kaution baar

In dem Konkurse über das Vermöͤgen der Han⸗ delsgesellschaft L. 2 J. Bloch, Holteistraße Nr. 26

entenbrief von 6000 Thlr. ist angeblich ver⸗

sonstige Entschädigung, bis der Zuschlag erfolgt ist; darauf erhalten die übrigen Bewerber ihre Interims⸗ Kaution auf ihre Kosten zurückgestellt. Die Lizita⸗ tionskosten trägt Derjenige, welchem der Zuschlag ertheilt wird. Die kontraktlichen Bedingungen können hier bis zum 7. Mai cr. täglich Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr eingesehen werden. Graudenz, den 18. April 1874.

Jordan, Seminar⸗Direktor

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Die Ausführung der Pflasterarbeiten auf den Bahnhöfen Pogegen und Stonischken mit zusammen 3849 Quadratmeter Kopfstein⸗ und 5807 Quadrat⸗ meter Rundstein⸗Pflaster, inklusive Lieferung der hierzu erforderlichen Kopesteine, soll in zwei Loosen im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Portofreie Offerten werden bis zum Termin Donnerstag, den 30. April cr., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten entgegen genommen. Zeichnung und Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus und können letztere auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Tilsit, den 9. April 1874. Der Königliche Baurath Suche. ö13 ; 8 77 5 S Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Maurer⸗, Zimmer⸗ und Dachdecker⸗Ar⸗ beiten nebst Material⸗Lieferung zur Erweiterung des Stationsgebäudes auf Bahnhof Gottesberg sollen verdungen werden. Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf Donnerstag, den 30. April 1874, 8 Vormittags 11 Uhr, im Büreau der V. Betriebs⸗Inspektion hier, anbe⸗ raumt, wo auch die Zeichnungen und die Bedingun⸗ gen eingesehen, und Formulare zu den Offerten, gegen Erstattung von 15 Sgr. Schreibgebühren bis zum 27. April cr. bezogen werden können. Hirschberg, den 20. April 1874. Der komm. Betriebs⸗Inspektor.

1588

Bekanntmachung.

—A Hannoversche Staatsbahn. Die in der Zeit vom 1. Juli 1874 bis ultimo Juni 1875 auszuführende Lieferung von 6000 Doppelladungen gesiebten Stückkohlen, 62430 melirten Kohlen zur Loko⸗ motivfeuerung, 856909 n Ofenkohlen und 260 8 Schmiedekohlen,

soll im Wege öffentlicher Submission vergeben wer⸗ den. Offerten darauf sind bis zu dem auf 8

Dienstag, den 1 1874, Vormittags

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anberaumten Termine 8e2 versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Steinkohlen“ an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen können in dem Bureau desselben eingesehen, auch auf portofreie, an diesen zu richtende Requisitionen bezogen werden.

Hannover, den 17. April 1874.

Der Königliche Ober⸗Betriebs⸗Inspektor. A. Reitemeier.

[1583]

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[1600] Bekanntmachung. 1

Mit Bezug auf die Verordnung vom 16. Juni 1819 und das Allerhöchste Privilegium vom 5. Juli 1867 wird bekannt gemacht, daß die Krotoschiner Stadtobligation Litt. B. Nr. 9 über 50 Thlr. gestohlen worden ist.

Die Amortisation wird bei dem Ge⸗ richte seiner Zeit erfolgen, falls die Obligationen nicht etwa inzwischen ermittelt werden sollte. ]3. 2

Krotoschin, den 17. April 1874.]

Der Magistrat. 2ö.

[1594]

Die auf das Leken des Frdr. Ludwig Hecht in Berlin unterm 18. Februar 1863 aus⸗ gestellte Poliee Nr. 16812 zum Betrage von Thlr. 500. —. ist angeblich verloren gegangen und wird Jeder, der rechtliche Ansprüche an obige Police zu haben vermeint, hiermit aufgefordert, solche sofort und spätestens bis zum 20. Juli e. bei der unterzeichneten Direktion geltend zu machen, da die Annullirung besegge Police beantragt worden ist.

Hamburg, den 16. April 1874. -

Die Direktion 8 der Lebens⸗ und Pensions⸗Versiche⸗ errungs⸗Gesellschaft „Janus“.

zur Seminarkasse ohne Anspruch auf Zinsen oder

Mieth. Anug. Wm. Schmidt.

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