naf 7 % festgesetzte Divid. wird abzügl. der bereits gezahlten Ab- achlagsdivid. von 5 % gegen Dividendenschein Nr. 2 mit 24 Sgr. von jetzt ab bei dem Berliner Bankverein und Jacob Landau in
Berlin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 97.
Schlesische Centralbank für Landwirthschaft und Handoel. Die Divid. pro 1873 von 8 % kann vom 1. Mai cr. ab mit 16 Thlr. pr. Aktie gegen Dividendenschein Nr. 2 bei der Filiale und Riezs
& Itzinger in Berlin erhoben werden.
Elsass-Lothringen. i. E.; s. Ins. in Nr.
General-Versammlungen.
Deutsche Transatlantische Dampfschiffahrts-Gesell- schaft. Ordentl. Gen.-Versz. in Hamburg.
Akt.-Ges. für Boden-
Taschinenfabrik Germanla, vorm. J. S. Schwalbe
Bergbau-Akt.-Ges. Borussla. Ordentl. Gen.-Vers. in Dortmund; s. Ins. in Nr. 97
ostpreussische Südbahn. Ordentl. 1 Königsberg i. Pr.; s. Ius. in Nr. 97. Ausreichung von Aktien.
Phönix Akt.-Ges. für Bergbau und Hüttenbetrieb. Die Aktien mit Talon und Dividendenscheinen können von jetzt ab gegen Rückgabe der Quittung über die geschehene Vollz. bei der Gesell- schaftskasse in Laar bei Ruhrort in Empfang genommen werden.
Gen.-Vers. in
S* = .
und Kommunal-Kredit in Ord. Gen.-Vers. zu Strassburg 97.
& Sohn. Ordentl. Gen.-Vers. in Chemnitz.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8
1M. 707”1 Bekanntmachung.
Die Anfertigung der Schmiedearbeiten zur dies⸗ jährigen Instandsetzung der über die Unterspree füh⸗ renden Brücken soll im Wege der Submission ver⸗ geben werden.
Zu diesem Behufe sind die Bedingungen und die Anschlags⸗Extrakte in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt. 3
Der Einreichung der Submissionen wird bis zum 6. k. Mts. entgegengesehen.
Berlin, den 22. April 1874.
Königliche Ministerial⸗Bau⸗-⸗
Kommission. Kühlenthal. Zeidler.
I. 70602 Bekanutmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Nägeln zu der diesjährigen baulichen Instandsetzung der fiskalischen Brücken uͤber die Spree und über den Landwehr⸗ und Louisenstädtischen Kanal soll im Wege der Submis⸗ ston vergeben werden. . 8
Die Bedingungen, nach welchen die Submis⸗ sionen bis zum 6. k. Mts. einzureichen sind, die Bedarfsnachweisungen und die Probenägel liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus.
Berlin, den 23. April 1874.
Königliche
Ministerial⸗Bau⸗Kommission. Kühlenthal. Zeidler. (2.C. 211/4. D.)
Es sind zu liefern und solle mission verdungen werden: . 525 Stück Achsen mit Rädern, die Achsen aus ungehärtetem Gußstahl, die Rad⸗ ese. Schmiedeeisen, die Bandagen aus Besse⸗ merstahl, 1050 Stück Slagige Tragfedern von Gußstahl.
Die Bedingungen liegen im Centralbureau zu
Königsberg zur Einsicht aus und werden auf Ver⸗ langen gegen Erstattung der Kopialien von je 5 Sgr. übersendet werden.
Die Offerten sind bis zum 15. Mai cr., Vor⸗ mittags 11 Uhr, mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehen der Unterzeichneten einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten statt⸗ finden wird. eInnlIon)
Die Direktion.
88
ʒFSZüddeutsche allgemeine
Dr. 705]2 Bekanntmachung.
Die Anfertigung der Zimmerarbeiten einschließ⸗ lich der Lieferung der zugehörigen Materialien zum Neubau eines Theiles der hölzernen Uferschälung an der Straße Neu⸗Cölln a./W., soll im Wege der Submission vergeben werden. Die bezüglichen Be⸗ dingungen und der Anschlagsextrakt liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus und wird der Einreichung der Submissionen bis zum 6. k. M. entgegengesehen.
Berlin, den 23. April 1874.
Königliche Ministerial⸗Bau⸗
8 Kommission. E. C.211¼40.)
Kühlenthal. Zeidler. 1M. 7041 Bekanntmachung.
Die Anfertigung der Schmiedearbeiten zur dies⸗ jährigen Instandsetzung der fiskalischen Beücken über die Oberspree und über den Landwehr⸗ und Louisen⸗ Kanal soll im Wege der Submission er⸗ olgen.
Die bezüglichen Bedingungen und Anschlags⸗ Extrakte liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, und wird der der Submission bis zum 6. k. Mts. entgegengesehen.
Berlin, den 23. April 1874.
Königliche Ministerial⸗Van⸗Kommission. Kühlenthal. Zeidler.
Verloosung,
Am rtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung. 8
Nach dem Beschlusse der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung der Herren Aktionäre der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern sollen von dem Reingewinne für die Zeit vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1873 9 Prozent = 45 Thlr. für jede Aktie als Dividende vertheilt werden vee gegen Rückgabe der Dividendenscheine pro 1873 (Nr. 4) in der Zeit vom 1. bis 31. Mai d. J. tägli gezahlt werden: 8 1 bei der unterzeichneten Bank und sämmtlichen Preußischen Privat⸗Noten⸗Banken, in Anelamn bei dem Herrn A. F. Wendorff, .— in Berlim bei den Herren Mendelssohn & Co.,
bei den Herren Breest & Gelpcke und
bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft, Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, 8 Cöglim bei dem Herrn Bernhard Behrend, 8 Dresden bei den Herren George Meusel & Co., Frankfurt a. O. bei dem Herrn L. Mende, Gotha bei dem Herrn Stephan Lenheim, 8 9 Hamburg bei den Herren J. H. & G. F. Baur in Altona, Königsberg i. Pr. bei den Herren J. Simon Wwe. & Söhne, Leipzig bei den Herren Becker & Co. und
bei den Herren Frege & Co. Magdebursg bei dem Herrn H. L. Banck, Posem bei den Herren Hartwig Mamroth & Co Stolp bei den Herren Gebr. Ladisch,; Stralsundk bei dem Herrn Carl Siebe. 8
Stettin, den 25. April 1874. Direktorium der EBitterschaftlichen FrAvAetserün in Poname
5
Verschiedene Bekanntmachungen.
EIHIEIISCIE EFIEIC
88
Hindersin. AK 2 1“
1“
Bilam per 31. Dezem
An Immobilien⸗Conto Thlr. Mobilien⸗Conto
Cassa⸗Conto. . .
Wechsel⸗Conto ..
DPebiizetn ..
Darlehen⸗Conto . . .
Lombard⸗Conto . . ..
Effecten⸗Conto . . . . . Conto
Per vollgezahltes Actien⸗Capital . . . . Thlr. Accepten-Conto . .
Creditoren.. Lombard⸗Conto . . . Depositen⸗Cont 8
20,000 12,244 416,549 607,410 4,279,590 194,285 1,123,247 1,130,124 504,494
.n 2
— SoCASSOoO
lnaangagg a2 aga
Gewinn⸗ und Verlust
8,287,947
8,287,947
Vorlust-Conto-
“ alair⸗Conto . . . . Sorten⸗Conto. . . . Werthlose Forderungen. Effecten⸗Conto
46,301 6,393 702,009
185,038 103,145 504,494
Interessen⸗Conto. ECu“ ilanz⸗Conto. .
1
Thlr.
Cöln, den 31. Dezember
1873.
792,678 (c.
10 7 2. 160/IV.)
792,678
8
— ““ 1“ “
Hagel⸗
versicherungs⸗Gesellschaf 1.
Unter Hinweis auf §. 39“*9 der Gese
“
afts⸗Statuten laden wir hiermit sämmtliche Titl. Be⸗ Außerordentlichen General⸗Versammlung Dienstag, den 26. Mai l.
Is, Vormittags 9 Uhr,
in das Gesellschaftslokal, Reuhanserstraße 3 dahier, ergebenst ein.
Tages⸗Ordnung: der General⸗Versammlung vom 9. März d. J. gewählten Ler Kommis Gesellschaft in Rücksicht auf deren Vermögens⸗ und Geschäftslage.
1) Antrag der in Auflösung der
ion auf
2) Erledizung der in den §§. 40 und 41 der Statuen aufgeführten Gegenstände. 8
1. vom gegen iuten hingewiesen wird.
München, den 22. April 1874.
Süddeutsche allgemeine Hagelversicherungs⸗Gesellschaft.
Vorzeigen der Polizen oder Antheilscheine ausgehändigt, wobei noch
Die zum Eintritte erforderlichen Legitimationen (§. 8 der Statuten, Absatz 2) werden in der 1. bis 15. Mai l. J., je von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in obgenanntem Gesellschaftslokale
ausdrücklich auf §. 11 der Sta⸗ (H. 8360)
Der I. Vorsitzende des Verwaltungsrathes:
Eberhard Graf von Fugger⸗Blumenthal.
* §. 39 der Statuten lautet:
Auflösung der
Gesellschaft. stellen:
§. 39. Der Verwaltungsrath hat die Frage der Auflösung und schaft dem Beschlusse einer zu diesem Zwecke einzuberufenden Generalversammlung zu unter⸗
Liquidation der Gesell⸗
wenn das Versicherungskapital drei Jahre hinter einander unter die Summe von 10 Millionen Gulden sinkt. Die Auflösung gilt in diesem Falle als beschlossen, wenn nicht zwei Dritttheile der in der General⸗Versammlung vertretenen Stimmen das Fortbestehen der Gesellschaft be⸗
schließen;
wenn 75 % des Garantiefonds erschöpft sind (§. 34 letzt. Abs.). Auflöfung als beschlossen, wenn nicht der Ausse besi Liegt diese Einwilligung vor, so kann die Auflösung nur
drücklich in die Fortsetzung willigt.
In diesem Falle gilt die Ausschuß als Organ der Antheilscheinbesitzer aus⸗
mit einer Mehrheit von zwei Dritttheilen der in der General⸗Versammlung vertretenen Stim⸗
men beschlossen werden;
wenn der Verwaltungsrath oder der Ausschuß aus sonstigen Gründen die
Auflösung der Ge⸗
sellschaft für räthlich halt. In diesem Falle ist der Beschluß, die Gesellschaft aufzulösen, ur gültig, wenn die Vertreter eines Dritttheils sämmtlicher Polizen und der Hälfte der
noch nicht zur Rückzahlung gekündigten
Antheilscheine an der Abstimmung Theil genommen
haben. Wenn bei einer geringeren Vertretung die Mehrheit sich für die Auflösung ausspricht,
so entscheidet eine auf vier Wochen später einzuberufende
Mehrheit der vertretenen Stimmen.
General⸗Versammlung durch einfache
Hungersnoth in Indien und die Goßner’sche,
Mission.
Das von dem seligen Goßner in Indien begonnene Werk ist die einzige deutsche Mission, welche durch die hort jetzt hereingebrochene Hungersnoth mit be⸗
deashe wird. In dem am härtesten heimgesuchten
Distrikte Tirhut sind zwei Stationen, Durbampar
und Muzafferpur, gelegen, das Kolhs⸗Missionsgebiet grenzt unmittelbar an die Niederungen Ben⸗ galens und ist durch eine außergewöhnliche Ver⸗ rheuerung der landesüblichen Nahrungsmittel in empfindliche Mitleidenschaft gezogen worden. Die dadurch nöthig gewordenen Maßregeln, als: große
Reiseinkäufe, Erhöhung der Gehälter der vielen!
Katechisten und Lehrer, Steigerung der Kosten der in dieser Nothzeit durch eine außerordentliche Schulen, Almosen an Hungernde ꝛc. erheischen Geld⸗ Liebessteuer zu Hülfe kommen, nachdem wir vorläu⸗ sendungen, zumal der Jahresabschluß für 1873 fig Rath zu schaffen gesucht hoben. Jeder Einzelle von Neuem ein Defizit dargelegt hat. Bis zu den von uns ist bereit, Gaben zu dem genannten Zwecke letzten aus Indien eingelaufenen Briefen hofften anzunehmen. Der HErr aber vergelte jedes ihm in wir, daß die englische Regierung durch besondere seinen „Geringsten⸗ dargebrachte Opfer nach dem Unterstützung unseren Missionären und ihren Ge⸗ Reichthum seiner Güte und Treue! 8 meinden helfen würde. Allein das Wenige, was ge⸗ Das Curatoriumder Goßner'schen Mission. währt worden ist, deckt nicht im Entferntesten das Be⸗ Dr. Büchsel, General⸗Superintendent und Pastor dürfniß. Vielmehr können wir, denen die Verant⸗ an St. Matthäus, Matthäikirchstr. 22, v. Uhden, wortung für das Gedeihen des Werkes des seligen Staats⸗Minister a. D. und Chef⸗Präsident des Goßners obliegt, uns der Pflicht nicht entziehen, Obertribunals, Viktoriastr. 29d. 8 Hof⸗ den Schritt zu thun, welchen die Christen in lieferant, Bernburgerstr. 31. Ferd. Uhden, 128s England bereits seit mehreren Monaten mit gutem tikulier, Potsdamerstr. 31. Flender, Geh. Rech⸗ Erfolge für ihre Missionen gethan haben, nämlich nungs⸗Rath, Behrenstr. 72. iz. Fesh; Missions⸗ an Alle, welche unsere Sache um des HErrn Inspektor und Privatdozent, otsdamerstr. 31. willen lieb haben, die herzliche Bitte zu Pank, Pastor an St. Philippus, Philippstr. 10. richten, sie möchten unseren Hindu- und Eding, Obertribunals⸗Rath, Hafenplatz 2. Hing⸗ Kolhschristen und damit unserer Mission mann, Pastor a.d. Jerusalem. Kirche, Markgrafenstr. .
[1687]
1“
88
8
Während des Sommers werden au 3. Mai er. bis auf weitere Bekanntmachung
Ertrafahrten für ermäßigte Fahrpreise von Berlin nach Spandau, Seegefeld, Anhaltepunkt bei Finkenkrng und Nauen, sowie zurück gelegt werden. Die Fahrpreise betragen für Hin⸗ und Rücktour: II.. Klaf
Klasse.
5 Sgr.
„ den 1“
von Berlin bis Spandau und zurück . . . . . . . . .. „ Berlin bis seegefeld und Finkenkrug und zurück. . 7 ½ „ Berlies bis Nauen und zurück . . . . . . . .. . .15 Spamndau bis seegefeld und Finkenkrug und zurück. 5 „ Spandau bis Nauen und zurück . . . . .. .. 10 Der Extrazug geht ab: Die Rückfahrt findet statt von Berlin MNachmitt. 2 ½ Uhr. von Nauen . . . . . Abds. Spandanmn . . . . . f „ „ Finkenkrug .. 8 „ Seegefeld . . . . 5 „ „ goegefelcd ... . Ankunft bei Finkenkrug . 3 ½ „ „ spandam . . .. 3 9 ¼ Uhr. 8 in Nauemn . . . . 3 ¾ „ in Berlimn Ankunft .. . “ Der Billetverkauf und der Abgang des Extrazuges findet in Berlin auf der Ankunfisseite des Bahnhofsgebäudes statt. 8 3 Die Hinfahrt nach dem Anhaltepunkte, von welchem der Finkenkrug % Meile entfernt ist, kann an den vorgedachten Sonn⸗ und Festtagen auch schon mit dem Hauptpersonenzuge um 8 Uhr Morgens und mit dem gemischten Zuge um 11 Uhr 15 Minuten Vormittags von Berlin aus gegen senas von Extrazug Billets zu vorbemerkten Preisen geschehen, die Rückfahrt aber erst mit dem zurückkehrenden Extrazuge
2 2
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8
erfolgen. Für die fahrplanmäßigen Züge haben die Extrazugbillets bei der Rückfahrt keine Gültigkeit. 8 Berlin, den 23. April 1874. vAeA4“*“
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