Gesichtspunkte eine Einigung herstellen ließe, dann wäre, wie bemerkt, der prinzipielle Standpunkt der Kommission gewahrt — und ein solcher Ausweg scheint mir vorhanden zu sein. Ich bin nun aller⸗ dings in der etwas wenig erquicklichen Lage, ein betreffendes Amende⸗ ment nicht zur Hand zu haben. Es ist nämlich in dem Artikel 6 von den Befugnissen die Rede, welche die Organe der Gemeinde in ug auf gewisse Kosten haben sollen. Als solche Kosten werden 2 der Fassung der Kommission die Kosten für Bildung und Wirk⸗ samkeit der Gemeinde⸗Kirchenräthe und Gemeindevertretungen er⸗ mwähnt. Wenn die §§. 71, 72 und 74 in dem Art. 6 der jetzigen Kommissionsvorlage keine Erwähnung gefunden haben, so würde ich von dem eben angedeuteten Standpunkte aus ein besonderes Gewicht nicht darauf legen, dieselben wieder in den Paragraphen aufgenommen zu sehen, weil ich mich der Wahrheit der Bemerkung nicht verschließen kann, daß für Provinzialsynoden und Generalsynode, die doch nur in größeren Zwischenräumen zusam⸗ mentreten können, zunächst allerdings die ausreichenden Mittel vorhan⸗ den sind. Wie steht es denn aber mit der Kreissynode? Ich würde es für richtig halten, wenn die Gemeindevorstände — anders, als es nach den Beschlüssen der Kommission der Fall sein würde — berech⸗ tigt würden, über die Kosten zur Kreissynode von ihrem Standpunkte als Gemeindevorstand aus zu bestimmen und zu verfügen, insofern es doch gewiß ist, daß die Beschickung der Kreissynoden ein ganz hervor⸗ ragendes Keche der einzelnen Gemeinden auch unter den Verhältnissen ist, wie sie sich gegenwärtig gestalten sollen. Nun, meine Herren, da bin ich denn auf die 75,000 Thaler, die der diesfährige Etat in Ver⸗ bindung mit dem vergangenen, dem vorjährigen Etat für Synodal⸗ kosten auswirft, von dem Herrn Vorredner ebenso wie durch die Mo⸗ tive des Berichts verwiesen worden. Ich bin ja sehr erfreut, wenn eine etwaige Verwendung dieser Post zu den Kosten für die Kreissynoden nun damit eine Bestreitung derselben, wie hier ausgedrückt ist, die Zustimmung dieses Hehhe Hauses erlan⸗ gen sollte. Aber, meine Herren, mein budgetrechtliches Gewissen — denn auch ein Minister kann ein solches haben — ist durch eine der⸗ artige Bemerkung doch nicht so ganz beruhigt. Wobl ist es wahr, daß der Titel sich nennt „Zu Syvnodalkosten“; die Kreissynodalkosten gehören gewiß auch unter die Synodalkosten. Aber, meine Herren, wir können doch am Ende nicht blos auf die Worte gehen, sondern wir müssen auch ein klein wenig an die Motivirung uns erinnern, und im vergangenen Jahre ging die Motivirung Seitens der Staatsregierung und ich glaube auch die Motivirung der Bewilligung dieses Hohen Hauses dahin, die Provin⸗ zialsynoden aus den 25,000 Thalern zu ernähren, und die diesjährige Bewilligung von 50,000 Thlrn. wurde von der Motivirung begleitet und ist auch, wie ich glaube, mit dieser Moti⸗ virung erfolgt, daß einestheils jene 25,000 Thlr. zu dem im Vorjahre bezeichneten Zwecke nicht ausreichen würden, und daß anderentheils auch die Kosten für die Generalsynode daraus zu bestreiten seien. Mit dieser Motivirung, wie sie der Bewill pung zum Grunde gelegen hat, möchte nach meiner Ansicht die Auffassung des Herrn Vorredners, wie sie auch schon in dem Berichte niedergelegt ist, nicht ganz in Einklang zu bringen sein. Dann, meine Herren, soll bei Be⸗ willigung von Kreis⸗Synodalkosten aus den 75,000 Thalern in Betracht genommen werden eine allgemeine gleiche Regelung dieser Angelegenheit, daß also für die erste Kreissynode jetzt generell nach gleichen Prinzipien den einzelnen Gemeinden die Last abgenommen und vom Staat getragen werden soll? Ich glaube, meine Herren, das ist Ihr Wille nicht. Ich würde aber, wenn dies so gemeint wäre, für die Provinzialsynode und die Generalsynode selbst bei billigen Diäten⸗ und Reisekostensätzen nicht viel übrig behalten; — wollen Sie sich an die Ziffer erinnern, die Sie aus einer Provinz von dem Herrn Abgeordneten von Wedell gehört haben, und an deren Richtigkeit zu zweifein ich keinen Anlaß habe. Ich sollte aber auch meinen, es wäre prinzipiell nicht richtig, hier die Befriedigung von Interessen, die wirklich auch die der Gemeinden sind, auf den Staat so ohne weiteres zu übernehmen, namentlich wenn es sich für die ein⸗ zelnen Gemeinden um verhaͤltnißmäßig geringe Summen handelt. Ich finde dann auch diesen letzteren Gesichtspunkt, den der geringen Summe, in dem Berichte als einen solchen angedeutet, welcher die Uebernahme dieser Ausgabe auf die Staatskasse als nicht gerechtfertigt erscheinen lasse. Es wird darauf hingewiesen, man finde sich ja jetzt auch mit den Kreissynodal Kosten zurecht. Nun ja, es ist wahr, es giebt eine Anzahl Leute, die die Reise umsonst machen, es giebt Einige, die dies für Weniges thun. Es giebt dann noch verschiedene sich für die Sache interessirende Personen, welche für Andere die Reise⸗ kosten bezahlen, und auf diese Weise hilft man sich aus der Unbe⸗ 8 lichkeit der Verhältnisse heraus. Ist das nun erwünscht, meine Veree daß ein solcher Zustand auch mur als ein Provisorium bleibe? IFfst es, meine Herren, vor allen Dingen erwünscht, daß ein solcher ustand in dem gegenwärtigen Augenblicke bhleibe? Ich möchte das tztere gerade bestimmt verneinen, denn, meine Herren, es handelt sich jetzt um Wahlen zur Kreissynode, welche, wenn auch nicht forme doch virtuell die Entscheidung über alles Weitere, über die Bedeutung
sie sagen: Wir verzichten auf die Befugniß. es reicht aus, wenn der
Pastor mit nur einem Andern zur Synode kommt; diesen und ähn⸗ lichen Bedenken wird man nur entgegentreten können, wenn man in voller Bestimmtheit ausspricht, daß die Kreissynodalkosten zu be⸗ schaffen eine Pflicht der einzelnen Gemeinden für sich sei und wenn man mit dieser Pflicht die betreffende Befugniß in ihre Hände legt: das ist aber der Fall, wenn man die Bestimmung des §. 73 auf die Kreissynodalkosten ausdehnt, in An⸗ wendung bringt. Sonst bleibt es lediglich dem Ermessen der Ge⸗ meinden überlassen, ob sie — soweit sie es können — auf die Kirchen⸗ kassen zurückgehen oder eine Belastung der einzelnen Gemeindemitglie⸗ der eintreten lassen oder aber, was das zunächstliegende ist, ob sie sich in der Weise weiter helfen wollen, wie es bisher gewesen ist. 8 Ich würde dann freilich auch noch wünschen, daß der Art. einen Zusatz bekäme in seinem zweiten Alinea, daß nämlicgh die darin enthaltene Beschränkung auf die Kosten der Kreissynode nicht ausgedehnt werde. Wir haben in dieser Beziehung sehr eigenthümliche Erfahrungen gemacht. Wenn der Patron subsidiarisch verpflichtet war, die auf die Kirchenkasse fallenden Kosten zum Theil zu tragen oder für die ganzen Kosten auf⸗ zukommen, so hat er sich recht häufig geweigert, die Synodalkosten, zu denen er dazu durch die Gesetzgebung nicht verpflichtet war, daraus entnehmen zu lassen. Es ist das namentlich in dem allergrößten Maße, so klein auch die Dinge sind, geschehen bei Gelegenheit der außerordentlichen Provinzialsynoden; die Opposition, und gerade keine liberale Opposition, zog sich zwar auf diesem Standpunkte zurück, der Patron weigerte sich, die Gelder aus der Kirchenkasse zu geben, die Gemeinden weigerten sich, die Gelder durch Umlagen aufzubringen. Folglich waren die Männer, die zu den Synoden abgesandt wurden, ohne Geld, und es ist unter Umständen recht hart geworden; es hat
schließlich der Dispositionsfonds Se. Majestät in dieser Sache guaden⸗
weise aushelfen müssen. Meine Herren, solche Zustände sind noch zu frisch in meiner Erinnerung, als daß es mich nicht etwas mehr als bei den übrigen Punkten drängen sollte, Sie zu bitten, in diesem g nicht bei der Vorlage Ihrer Kommission stehen zu bleiben, ondern vieimehr durch Zusätze zu ihren Artikeln 6 und 8 dem Uebel⸗ stande ein Ende zu machen.
— Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge nach der Magde⸗ burger Polizeiordnung vom 3. Januar 1688, der revidirten Willkür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfirmirt den 16. März 1698, sowie des mär⸗ kischen Erbrechts in dem IJ. und II. Jerichowschen Kreise, lautet:
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, was folgt:
§. 1. Die Vorschriften der Magdeburger Polizeiordnung vom 3. Januar 1688, Kapitel 44 §̃§. 18 — 30, §§. 34 —48, §§. 50 — 56 und der revidirten Willkür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfirmirt den 16. März 1698, Artikel 55, 56, 57 über die gesetzliche Erbfolge werden für ihren ganzen Geltungsbezirk vom 1. Januar 1875 ab aufgehoben. Mit demselben Zeitpunkte treten die gesetzlich und observanzmäßig im ersten und zweiten Jerichowschen Kreise geltenden Vorschriften des Märkischen Rechts über die gesetzliche Erbfolge für diese Kreise außer Kraft.
§. 2. Die im Kapitel 44, §§. 26, 31, 32 und 33 der Magde⸗ burger Polizeiordnung vom 3. Januar 1688 enthaltenen Vorschriften S Erbfolge in Lehne werden durch das gegenwärtige Gesetz nicht
erührt.
§. 3. An die Stelle der aufgehobenen Rechte (§. 1) treten die Vor⸗ schriften des Allgemeinen Landrechts nebst den dasselbe ergänzenden und abändernden Bestimmungen. 3 . 4. Die gesetzliche Erbfolge zwischen Eltern und Kindern und anderen Familiengliedern richtet sich bei allen bis zum 1. Januar 1875 einkretenden Erbfällen nach den bisherigen Rechten, bei allen späteren Erbfällen nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechts.
§. 5. Bei der gesetzlichen Erbfolge der Ehegatten hat der Ueber⸗ lebende die Wahl, ob er nach den zur Zeit der Eingehung der Ehe geltenden oder nach den Vorschriften des Landre erben will. öe“ 8—
Urkundlich ꝛc.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Nr. 16 von Kunst und Gewerbe, Wochenschrift zur Förderung deutscher Kunst⸗Industrie, herausgegeben vom Bayerischen Gewerbemuseum zu Nürnberg, redigirt von Dr. Otto von Schorn, hat folgenden Inhalt: Die Glassammlung im großherzoglichen Mu⸗ seum zu Weimar. Von O. v. Schorn. (Fortsetzung.) — Nürnberg: Ausstellung der Entwürfe zum Denkmal für die gefallenen Krieger. — Für die Werkstatt: Notizen von der Wiener Weltausstellung ; von Dr. O. Seelhorst. (Fortsetzung.) — Kleine Nachrichten. — Erklärung zur Beilage (Lederpressungen von Bucheinbänden aus dem Jahre 1589).
Im Regierunzsbezirk Münster stehen de mit Ausnahme des spät gesäeten Roggens befriedigendid Flaggen bestellung ist nur auf schwerem Steinboden verzögert 1.
Die Wintersaaten im Regierungshezirk Duͤsseldzst Wlad: selten gutes Erntejahr erwarten, auch die Blüthe der Le von gut von Statten gegangen. Die ländlichen Arbeiterverhe anl⸗ sich zwar in Folge der Stockung der Industrie etwasn⸗ lob aber noch immer unbefriedigend. „Jerlobung
Auch im Regierungsbezirk Trier haben sich die mit wenigen Ausnahmen in exponirten Lagen, gu 29 A; und die Kleefelder und Wiesen haben sich g. der Sef Die Sommerbestellung ist, durch die Witterung begünstigs RSen2ve- geschrilien. Von den Obstbäumen haben die frühen Sortantworte then unter vielversprechender Aussicht auf Ertrag bergegierung. Die Rebstöcke haben den Winter gut überstanden und zeigzen Vorl⸗ kräftiges Holz. Die vorjährige Weinkrescenz hat sich instehen. 2 zu einer besseren Qualität entwickelt, als erwartet wurde. Zulage⸗
— Im Verlage der Buchhandlung für Forst⸗ und i. Weit⸗ schaft von Heinrich Schmidt in Leipzig erschien soeber Geistlic ter Auflage: „Ueber die Einrichtung der Forststa; ulagen Dentschen Reiche“, von Dr. Ottomar Victor Leo, P.’ auf höh
Berlin, 2. Mai. Vom Berliner Pfandbrief⸗ sind bis Ende April 1874 4,411,100 Thlr. 4 ½prozentige und 8, Thlr. 5prozentige, zusammen 6,365,700 Thlr. Pfandbriefe dil. (W⸗ Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 1,343,100 Thl Stac Feststellung begriffen, 19 Darlehnsgesuche auf Grundstücke zue Mir. Versicherungswerthe von 664,325 Thlr., im Laufe des Monauhen 6 1874 angemeldet 14 Grundstücke mit einem Feuer⸗Versicherurach ej von 601,475 Thlr. . B —
St. Petersburg, 1. Mai. (W. T. B.) Die Reichel Aet beschloß, von morgen ab den Diskont für Wechsel von 6 ½ auf 6, den Lombardzinsfuß von 7 ½ auf 7 % herabzusetzen. 2
— Der Rheinisch⸗Westfälische Lloyd wird dem Verneh⸗ men nach für das verflossene Geschäftsjahr eine Dividende von 14
zur Vertheilung bringen und die Rheinisch⸗Westfälische Rück⸗
versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft eine Dividende von 10 8
eben. ““ 8 Dresden, 28. April. Vom 4.— 6. August d. J. findet hierselbst ein Kongreß deutscher Schneidermeister, mit welchem eine
mersta von G
Königsber Kreis Chodziesen für den angen grauffee von Chodziesen über
1759] Zur Ve. in
Ausstellung von Schneiderarbeiten verbunden werden soll, statt.
Verkehrs⸗Anstalten. f der indo⸗europäischen Telegraphen⸗Linie im Monat April d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen befördenm a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien nde Indien 1413 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, iegen üͤbrigen England und Amerika 1476 Stück, c. vom europäischen 5100- tinent — excl. Rußland — nach Persien und Indien 91 Stück, d. Gan Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent — excl. B un land 98 Stück, Summa 3078 Stück. — 3 — Ein Postbuch für das korrespondirende Publik⸗ in Berlin, bearbeitet nach amtlichen Materialien, ist im Verlat s der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) soebzn erschienen, welches in dem handlichen Format des Coursbuchs sãmfin liche neue und vollständige Bestimmungen bei Versendungen mit 8 Reichspost enthält. 9
— Die Nr. 33 der „Zeitung des Vereins Deutscick Nr.
Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Volkswi. G.⸗ schaftliche Reminiszenzen aus der Weltausstellung (Bericht der O⸗ reichischen Nordwestbahn). Die VI. Techniker⸗Versammlung des eins deutscher Einsenbahn⸗Verwaltungen. Berliner Briefe. Dete Reich. (Zur Erhöhung der Eisenbahntarife: Die Tarifände
der Königlich Württembergischen Eisenbahnen.) Aus Sachsen. . A (Verhandlungen, betr. die Betriebsübernahme Oels⸗Gnesener Bahn). Ba feüsche Staatsbahnen (Buchloe⸗Memmin⸗ gen eröffnet). Aachen⸗Mastricht. Personal⸗Nachrichten. Ausland: Riga⸗Dünaburger Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1873). Frankreich. Die russischen Eisenbahnen und deren Einnahmen im Monat Januar 1874. Schweiz. Eisenbahnkonvention zwischen Ungarn und Serbien. Türkei (Antivari⸗Pristina, Bahnanschlüsse). Italien (Este⸗Sant Elena). Portugiesische Bahnen (Gesetzentwurf). Südamerika (Tul⸗ cahueno⸗Chilenische Bahn). Technisches. Eisenbahnkalender. Offi⸗ zielle und Privat⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 3. Mai. Opernhaus. (107. Vorstellung.) Auf Allerhöchsten Befehl: Gretna Green. Pantomimisches Ballet in 1 Akt nach Nuitter und Merante von Paul Taglioni. Musik von E. Guiraud. Vorher: Die Mönkguter. Liederspiel mit Tanz in 1 Aufzuge von Gustav Gursky. Musik von Robert
eich rleihung des Exp egere Stadt Tecklenburg meinde⸗Chaussee von Tecklenbur rich zum Anschluß an di Amtsblatt der Königli E; . aneprch 1 9 as Allerhöchste Privileguum vom 16. Februar 1874 wegen
Wlusgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Königs⸗ Lort i. Pr. im Betrage von 3,300,000 Reichsmark durch das Amts⸗ att der Königlichen FSüe zu Königsberg Nr. 14, S. 81, aus
ie Achsen⸗ — gestelle Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗
mlung S. 357) sind bekannt gemacht:
2
2) das Aller
ein Wegfall kommt, durch die Amtsblätter 9* Königlichen Regierung zu 230 gegeben den 12. März 1874,
der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 10, S. 103, aus⸗
egeben den 11. März 1874,
n/ Di⸗ der Köͤniglichen Regierung zu Danzig Nr. 11, S. 67, ausgegeben
den 14. März 1874,
der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 10, S. 51, aus⸗
gegeben den 11. März 1874;
——4 der Allerhöchste Erlaß vom 21, Januar 1874, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Guben bezüglich der demselben eigenthümlich überlassenen fiskalischen Chausseestrecke von Grunewald über Groß⸗Breesen nach Bresinchen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frank⸗
furt g. d. O. Nr. 11, S. 67, ausgegeben den 18. März 1874;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Februar 1874, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der lictalüschem Vorfscht⸗ an 1 Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗ Chaussee im Anschluß an die Neisse⸗Glatzer Aktien⸗Chaussee bei Stü⸗ bendorf über Schwammelwitz bis an die Landesgrenze in der Richtung auf Jauernik mit einer Abzweigung in Schwammelwitz bis an die Landesgrenze bei Heinersdorf in der Richtung auf Barzdorf, durch das Amtsblatt der 2. Regierung zu Oppeln Nr. 15, S. 132/133,
den Kreis Neisse für den
ausgegeben den 10. Aprtl 1874;
. 6) das Allerhöchste Privilegium vom 4. Februar 187. urmlusfertigung auf den Inhaber lauten brmar 1874 wegen
eisser
1 Anschlu
geben den 2. April 1874
10) das Allerhöchste Privilegium vom 18. Februar 1874 wegen
entueller Ausgabe auf
3 bis 75, ausgegeben den 1. April 1874;
ichs⸗Anz
G ¹) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Dezember 1873, betreffend die Die ihung des Expropriationsrechts und — fiskalischen Feeshe⸗ 8 85 Fentebaltnng 17 Kreis⸗ - attay und Pietrun in, ersenarch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu EE Dichang 1874, Nr. 5 S. 32, ausgegeben den 30. Januar 1874;
mnittag öchste Privilegium vom 17. Dezember 1873 wegen
1“ S szum Betrage von k 8 . war durch das Amtsblatt der Königlichen ]
Regierun . nden . g 1874, Nr. 12,E. 111 bis ü, auszergela den 18 Bens eur
2 5 „ausgegeben den 26. März 1874; 3) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Januar 1874, 8vö ge⸗ ligt wird, daß im §. 4 des Statuts der Hülfskasse für die nz Preußen de conf. 27. September 1852 das Wort „alljähr⸗
Königsberg Nr. 11, S. 63, aus⸗
des Jahres 1873 die Su gestellt. 1
§. 2. Der Finanz⸗Minister und der Minister für die landwirth⸗ ten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes
g. au ender Kreis⸗Obligationen des 1- Kreises im Betrage von 42,000 Thalern III. Erbiffion durch ollen Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 15 S. 133 lt i, ausgegeben den 10. April 1874: 1“ erden, 7) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Februar 1874, betreffend die Urleihung des Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an Saalkreis für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis⸗Chaussee
r Saalfähre im unteren Theile der Stadt Wettin über Neutz
an der 1““ Staatsstraße belegenen Gasthof zum
Un an die fiskalische Löbejüner Kohlenstraße im Dorfe orf am Petersberge zur Verbindung mit dem in dessen Nähe usfüny m Bahnhofs — ee de EEE“ Eisen⸗
mtsble eer Königlichen Regierung zu
kuber 4, S. 77, ausgegeben den 4. April 1874; “ Seiger p der Allerhöchste Erlaß vom 11. Februar 1874, betreffend die ropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an für den Bau und die Unterhaltung einer Ge⸗ g bis zur Gemeindegrenze von Lenge⸗ e nach Lengerich führende Chaussee, durch das 2 Regierung zu Münster Nr. 14, S. 55, aus⸗
schaftlichen Angelegenhei
dung d Gubener Ei laut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt: .
Gubener endung und Ausrüstung der und seit dem 1. Januar 1871 dem Staate Betrage von 300,000 Thlrn. neb der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eis Eisenbahnwerkstätte in Cottb Sorau zu Eigenthum zu überweisen. Arkundlich ꝛc.
Im 7. Frankfurter Wahlbezirk (Guben⸗Sorau) ist an Stelle des verstorbenen Regierungs⸗Raths Jacob d ⸗ Direktor a. D. Professor Dr. Loew zu S öö
jeden Inhaber lautender Obligationen der Hauses der Abgeordneten gewählt worden
zidt Graudenz zum Betrage von 225,000 Mark Reichsmünze dur 1775. mtsblatt der Königlichen Regierung zu —— Nir. 8
eiger und Königlich Preußischen S
Berlin,
Sonnabend, den 2. Mai
die Summe von 17,713,143 Thlrn. 15 Sgr. 4 Pf. zu verwenden und Thlr. aus dem Verwaltungsüberschusse
1873, 5,336,149 Thlr. aus den auf Grund des Rei
die Ausgabe von Reichskassenscheinen zur Ueb gelangenden Geldmitteln und 6,176,994 Thlr. 15 S der preußischen Staatskasse auf Grund der Besti Artikeln VI. und VII. des Reichsgesetzes, betreffend die französische Kriegskostenentschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichsgesetzblatt S. 289)
davon 8,000,000
überwiesenen Geldmittel zu entnehmen. §. 2. Zu welchem 1
auf zu angeme
eitrunkte die einzelnen Anleihen durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden aufzukündigen n dench die der Finanz⸗Minister. Derselbe wird zugleich ermächtigt, auch schon vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf Oblig Einlösung präsentirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nebst den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen durch die der Staatsschulden auszahlen, sowie auch den Rück⸗
senen Kursen stattfinden zu lassen. Ueber die Ausführung dieses Gesetzes
bei seinem nächsten Zusammentritt Rechenschaft abzulegen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und el.
beigedrucktem Königlichen Insieg Gegeben ꝛc.
— Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Ges entwurf wegen Bewilligung von Schauprämien Vollblut⸗Zuchtpferde, sowie Gewährungvon Bei fen zur Ausstellung von Pferden in Händen Privaten auf derin Bremenstattfindendeninternatio⸗ nalen landwirthschaftlichen Ausstellung, hufs Beschickung dieser Ausstellung du
der Staatsgestüte lautet:
archie, was folgt:
„. 1. Der Staatsregierung wird zur Gewährung v hau⸗ prämien für Vollblut⸗Zuchtpferde, . zur en⸗ ““ hülfen zur Ausstellung von Pferden in den Händen von Privaten auf der im Jahre 1874 in Bremen Atsch denden, land⸗ 1 endli ehufs Beschickung dieser Ausstellung durch Pferde der Staatsgestüte, aus den ups aniffer mme von 60,000 Thaler zur Disposition
wirthschafthlichen Ausstellung,
beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi schri 8 gedrucktem Königlichen vefeh chsteigenhändigen Unterschrift und bei
Gegeben ꝛc.
— Der Gesetzentwurf, betreffend die Verwen⸗ er verfallenen Kaution für das
Einziger Paragraph. Der Hand els⸗Minister wird ermächtigt, die von der Halle⸗Sorau⸗ isenbahngesellschaft für die rechtzeitige betriebsfähige Voll⸗ alle⸗Sorau⸗Gubener weeev. . Staate verfallene Kaution im st den inzwischen aufgelaufenen Zinsen enbahngesellschaft für den Bau einer zus und für den Ausbau des
zum Mitgliede des
des Jahres
r setzes, betreffend erweisung an Preußen gr. 4 Pf. aus den mmungen in den
ationen, welche zur
ist dem Landtage
endlich be⸗ rch Pferde
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗
ewährung von Bei⸗
Halle⸗Sorau⸗ senbahnunternehmen, hat folgenden Wort⸗
usammenstell der im Deutschen Reiche und Köni zur Besetzung angezeigten gege
auts-Anzeiger.
18
glich Preußischen Staats⸗ er nwärtig vakanten — 8 1
*
Bezeichnug 1Ev der u“ pakanten Stellen.
EFEinkommen
Meldung der Stelle bis vun
reslau
walde Kreis⸗Wundarzt Kreis⸗Wundarzt Kreis⸗Wundarzt Kreis⸗Wundarzt Kreis⸗Wundarzt
burg, Uelzen,
Kreises
Kreis⸗Thierarzt — Kreis⸗Thierarzt Meschede Kreis⸗Thierarzt Kreis⸗Thierarzt Altena
zu Herrnstadt
zu Barmen Erzieher in den
Baudirektor für in Bremen
avelberg
Physikus des Kreises Lauenburg i. P. Physikus des Kreises Adelnan... 2 Bezirks⸗Physiker des
B
Physiker zu Harburg, Lüneburg, Uelzen, Gelle Shären Dannenberg und Fallingbostel (Walsrode) hysikus des Kreises Adenau eis⸗Wundarzt des Kreises Regen⸗
Kreis⸗Wundärzte zu Harburg, Lüne⸗ Celle, Gifhorn, Dan⸗
nenberg und Fallingbostel (Walsrode) Kreis⸗Thierarzt des Kreises Loebau. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ragnit. Kreis⸗Thierarzt des Osthavelländischen
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Krotoschin
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Mogilno Kreis⸗Thierarzt des Kreises
Kreis⸗Thierarzt des Kreises St. Goar Lehrer an der evangelischen Nebenschule zu Schwiebus
5. Lehrer an der evang. Elementarschule
4. Lehrer am Gymnasium zu Bochum Lehrer für Maschinenkunde an der
höheren Gewerbeschule zu Cassel. Lehrer an der Realschule I. O. zu Cassel Rektor an der höheren Töchterschule
westlichen Provinzen Stadt⸗Baurath in Spandau
Baudirektor für Wasserbau⸗ und In⸗ genieurwesen in Rendant der städtischen Sparkasse zu
Sekretär für den Kreisausschuß zu
Stadtkreifes
des Kreises Pleschen des agen. des Kreises Iserlohn des Kreises Lippstadt des Kreises Meschede
leschen.
der Kreise Sprottau des Bezirks Brilon⸗
des Kreises T 88 sen. ühr
300 Thlr. 300 Thlr.
je 300 Thlr. 300 Thlr.
200 Thlr.
29./5. 22./5. 4,/5. 6./5. 20./5. 74
FSeuergsentsch.
Kadettenhäusern der
Eisenbahnbauwesen
Bremen
800 Thlr.
700-800 Thlr. 1600 Thlr.
1500 Thlr.
15./5. 74
—
1./6. 74
15./5. 74
—
ca. 6642 R.⸗M. — 600 Thlr.
1./7. 74
19./5. 74
74
20./5. 74
20,/5. 74 15./5. 74
250 Thlr. und “ Miethsentsch.
250 Thlr., freie Wohn. u. 30 Thlr.
Radecke. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (118. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Schwere Zeiten. Original⸗Lustspiel in 4 Aufzügen von J. Rosen. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Montag, 4. Mai. Opernhaus. (108. Vorstellung.) Sar⸗ danapal. Großes Ballet in 4 Akten und 7 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (119. Vorstellung.) Ein Schritt vom
Zusammenstellung Soran 700 Thlr. und 24/5.74
freie Wohn.
11) das Allerhöchste Privilegium vom 20. Februar 1874 wegen 1 . ;
abe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine 88 8 und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
rrlitz bis zum Betrage von 500,000 Thalern oder 1,500,000 Kpri bekannt gemachten anstehenden Subhaf⸗ 8
ark durch das Amtsblatt der Feriglicen Regierung zu Liegnitz Nr. Termine. 13, S. 81 bis 83, ausgegeben am 28. März 1874; .
12) das Allerhöchste Privilegium vom 20. Februar 1874 wegen bei Gericht, eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen elben 9 22 ven h A ücg ee von n “ durch ubhast. schwebt.
8 niglichen Regierung zu .14, S. bis 87, ansgegehen dem 1. Aorn .,. enehs Nr. 14. E. 85
der Provinzialsynode und die Zusammensetzung der Generalsynode in sich enthält, und wenn die Sache so ist, so möchte ich der Meinung sein, daß es geboten erscheine, um eine freie Wahl zu erlangen, jene kleinen Rücksichten nicht ferner mitwirken zu lassen. Glauben Sie doch gar nicht, daß diese Rücksichten, weil sie so klein sind, nicht im Leben mitspieiten, si haben bisher sehr viel mitgespielt und werden auch weiter mitspielen. Es kann sehr leicht kommen, daß ein wohlhabender Mann, der für einen Andern die Kosten bezahlen will, — in der Voraussetzung, daß er mit ihm stimmt und daß dann der Andere gewählt wird, weil er an die Gemeinde und an die Kirchenkasse hinsichtlich der Kosten keine Ansprüche macht. Das ist in den größeren Städten vielleicht nicht so, aber, meine Herren, auch Sie glauben doch bei den Landgemeinden nicht an einen übertriebenen Idealis⸗ mus. Außerdem, meine Herren, giebt die Gemeinde⸗ und Synodalordnung den größeren Gemeinden die Befugniß, durch Wahl einer über⸗ wiegenden Zahl von Nichtgeistlichen das Laienelement zu stärken. Es entsteht aber die Besorgniß, daß, wenn die Kostenfrage einigermaßen in das Belieben gestellt wird, wenn die Betheiligten nicht die Pflicht überkommen, dafür zu sorgen, sie erklären, daß sie — dann schwer sind sie oft zu bestimmen, von der Befugniß Gebrauch zu machen, daß
— Die „Jenaische Zeitung“, welche am 26. d. Mts. in ihren 201. Jahrgang eingetrcten ist, hat an diesem Tage eine Jubel⸗ nummer ausgegeben, in welcher Urkunden und Privilegsertheilungen, die älteste noch erhaltene Nummer vom Jahre 1752, sowie die Lebens⸗ mittelpreise aus den Jahren 1752, 1774 und 1874 zur Vergleichung abgedruckt sind. Während der verflossenen 200 Jahre, vom 20. April 1674 an, ist die Zeitung ohne Unterbrechung im Besitze der Familie Neuenhahn gewesen. 8
Die Wintersaaten im Regierungsbezirk Frankfurt haben sich auf nassen Feldern röthlich gefärbt, so daß für das spätere gedeihliche Wachsthum Besorznisse begründet sind. Die Kartoffeln haben in den Miethen sehr durch Fäulniß gelitten. Durch die milde Winterwitterung ist die Frühjahrsbestellung so beünstigt worden, wie dies bisher nur selten der Fall gewefen ist. er Abzug ländlicher Arbeiter nach den großen Städten hat in letzter Zeit nicht nur merklich nachgelassen, sondern es haben sich auch die Meldungen von ländlichen Tagelöhnern vermehrt, so daß die ländlichen Arbeitslöhne seit Mo⸗ naten nicht weiter gestiegen sind.
Eisenbahn⸗Bausekretär zu Halle a. d. S. Bureau⸗Assistent an der Land⸗Irren⸗ anstalt zu Neustadt E./ W
freie Station.
olizei⸗Inspektor zu Münster —. 1000 Thlr. 18./5. 74
v 2— ca. 4000 R.⸗M. —
e,en 8 olizeidiener⸗ und Gefangenwärter zu
e. Lensaie bir⸗ Akten von Ernst Wichert. Anfang halb Stadt⸗Gericht Berlin Bahn Anlage nebst Zubehöbr Velbert.. 9 r 8 250 Thlr. Dienstag, 5. Mai. Opernhaus. (109. Vorstellung.) Aida. es Fe ponmechen Sentrag- 1I11“ Kommungl-Förster des Forstschutbe⸗ 8 freie Wohn. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Ghislanzoni, deutsch Landtags⸗Amgel sscchaft 20,/5. 74 zirks Niederöfflingen, Kreis Wittlich 200 Thlr. und
von Schanz. Ballet von P. Taglioni. Anfang 7 Uhr. Hohe tags⸗Angelegenheiten. Besitzung Hyp. Nr. 127 zu 8 Preise. 1 1 . “ 1 2. Mai. Der dem Hause der Abgeordneten vor⸗ Vennzügsisch Buchholz 6./5. 74 — — Letzte Auffuͤhrung dieser Oper in der Saisoan. He gae⸗ 6“ eines Gesetzes, betreffend die Auf⸗ Grundstücke nebst Zubehör 1“ Zusammenstelluung “ Schauspielhaus. (120. Vorstellung.) Schwere Zeiten. 2- ng des Homagialeides, lautet: Hpp. Nr. 27 und 32 zu er im — 98 später anstehenden Termine von Domänen⸗ ꝛc. Original⸗Lustspiel in 4 Aufzügen von Julius Rosen. Anfang ir Wilhelm, von Gottes Gnaden König ven Preußen ꝛc. Lanckwitz 7,/5. 74 Verpachtungen, we ½ im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ 1 (GTF. 8 1 eistung de omagialeides Hyp. Nr. 29 8 —
behufs Erwerb t zũ 3 den Kieb 11/7 Behörde, von wel⸗ k.
2 rwerbung von Rittergütern und anderen Gütern wird auf Kr.⸗Ger. Cottbus Grundftück Pöttnh. 8 11./7. 74 cher die Vernach⸗ Bexgeichnung der zu verpachten⸗ Keich⸗
Cottbus 1./6. 74 tung ausgeht. en vmänen ꝛc. * 8
Rittergut Grobia oder Bucz
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280 Thlr. und —
Die zur Subhastation
stehenden Immobilien.
Rei Verkaufs⸗ Reichs⸗ Termin. Anz. 1.
13./5. 74
7./5.74
Kr.⸗Ger. Berlin
men zur Trauung nach Gretna⸗Green, werden aber von ihrem Vater (Hr. Ehrich) dahin verfolgt und müssen, um nicht erkannt zu werden, Bauernkleidung anlegen, während Pretty und Williams in deren Tracht verkleidet den Schmied betrügen, der die Cere⸗ monie an ihnen vollzieht. Sein Zorn wird später durch den alten Lord beschwichtigt, der, erfreut darüber, daß die Verbindung zwischen Edward und Angelika vereitelt ist, der glücklichen Prettyj
zwischen Liese und John, das bei größerer Lebhaftigkeit der Dar⸗ stellung noch an Wirksamkeit gewinnen dürfte. Die genannten Künstler wurden durch Hrn. Sachse als Hochzeitsbitter Jochen, der hier wieder sein komisches Talent zu bewähren Gelegenheit hatte, und Frl. Horina als Hanne gut unterstützt und oft durch Beifall ausgezeichnet, zum Schluß aber mit dem Komponisten,
3 Königliches Opernhaus Die Königliche Bühne brachte gestern noch kurz vor dem Niedergang der Saison zwei kleinere Novitäten, nämlich zuerst ein Liederspiel von dem Königlichen Kapellmeister Robert Radecke: „Die Mönkguter“ (Text von Gursky) und darau ein einaktiges pantomimisches Ballet: „Gretna Green“ 817
Ausländer bedürfen zur Erwerbung von Rittergüt Spezialkonzession des Ministers des böö“ t 2. Ebenso wird die Verpflichtung zur Ableistung des Homagial⸗ süicen ufs won g. 8 kommunal⸗ und kreisstän⸗ en Rechten aufgehoben. Zur Ausübung dies vegea ge, ne Sufgschor Reichs S.an. u“ undlich ꝛc.
Kr.⸗Ger. Kosten 89
nebst Vorwerk Debina Kr.⸗Ger. Sagan Nr. 376 zu Sagan Kr.⸗Ger. Sprottau chappretur⸗-Anstalt und Spinnfabrik Nr. 30 zu Dittersdorf —
He Heatha “ 11111““ 25/6. 74 zu Berlin Königl. Hausfideicommiß⸗Güter
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Nuitter und Merante von dem Königlichen Balletmeister Paul Taglioni arrangirt (Musik von Guiraud).
Das erstere Werk ist ein glücklicher Versuch, der alten Form des Liederspiels neues Leben einzuhauchen. Eigentlich scheint diese Bezeichnung beinahe zu knapp und zu bescheiden gewählt, offenbar um den etwas zweideutig gewordenen Titel „Operette“ zu vermeiden; allerdings fehlt dem Libretto auch jede komische Verwickelung, die für Werke vorgenannter Art gefordert ist. Die Komposition jedoch bekundet ein so ernstes, tüchtiges Streben, daß dadurch das Werk weit über das Niveau der zahlreichen heutigen Durchschnittsleistungen auf diesem Gebiete hinausgehoben
der das Liederspiel selbst dirigirte, vor die Gardine gerufen. Der Ballet⸗Novität liegt ein von Nuitter (dem fruchtbaren Libretto⸗Komponisten, der viele deutsche Operntexte für die fran⸗ zösische Bühne bearbeitet hat) und Merante von dem König⸗ lichen Balletmeister Paul Taglioni bearbeiteter Stoff zu Grunde, der nach Schottland verlegt ist und den Schmied von Gretna⸗Green zum Helden hat. Seit der Parlamentsakte vom Jahre 1856 lebt sein Name nur noch in poetischer Erinne⸗ rung. Das Dorf Gretna⸗Green in der schottischen Grafschaft Dumfries, dicht an der Grenze gelegen, wurde bis dahin jähr⸗ lich von zahlreichen Paaren besucht, die ohne Einwilligung ihrer
eine Aussteuer verspricht.
Das Ballet ist mit neuen Dekorationen und reichen schotti⸗ schen Kostümen ausgestattet, sehr geschickt arrangirt und bietet eine Reihe überraschender Abwechselungen. Zu erwähnen sind besonders ein pas de trois, ausgeführt von den Frls. Forsberg, Ricci und Hrn. Burwig, ein grand pas von Frl. David, Hrn. Glasemann, Frls. E. Trepplin, H. Trepplin, Giese, Schmidt, Hellwig, Farchow und Corps de Ballet; das Blindekuhspiel und das Ballabile finale. Die Musik ist sehr melodiös und steht ganz auf der Höhe der Leistungen der neuesten musikalischen
— Der dem Hause der Abgeordneten ebenfalls vorliegende eines Gesetzes, betreffend die außerordent⸗ hat folgenden
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Staatsschulden,
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
rdnen, mit Zustimmung der beiden was folgt:
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1) der auf Grund des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (G. S.
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Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur vollständigen Kr.⸗Ger, zu Rothen⸗Bauergut Hyp. Nr Kaltwasser—
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Landungen des ehemaligen Kossäthenhofes Nr. 13, Gut Rarvin b. und Guts⸗ antheil Rarvin e. zu Rarvin
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Anhaltische Reg. zu Dessau. Domäne Freckleben zu Dessau. Kammerhof Waldau 11“
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asser Amts⸗Ger. Burgdorf Brinksitzerstelle Nr. 31 zu Evern nebst Windmühle 8 vor Evern 30./5. 74 Amts⸗Ger. Münden Gut Oberhof zu Varmissen 18./5. 74 Ger. Rein⸗ ““ Feld⸗
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Amts⸗Ger. Springe Wohnhaus Nr. 35 nebst Zu⸗ 7 8 5./5. 74 A. Lübz 13./5. 74
S. — 4 ½ Fesitiben. u“ genannten ulden der vormaligen Hannoverschen Generalsteuerkasse: 4prozentige Calenberg⸗Gruhenhagensche, chen berftsche Hoyasche, Bremer⸗Verdensche Obligationen Litt. A, B, 1, K, R und ohne Littera, 3 ½ prozentige Calenberg⸗Grubenha⸗ nensche, Lüneburgische, Bremer⸗Verdensche, Osnabrückische, Bent⸗
iische, Hildesheimische Obligationeng Litt. A, B, C, D, FE, F. 1 —
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8n L, M, N und ohne Littera, Zprozentige Münstersche Mecl Sehwatesche Leden 8 7 8 8
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Schule in Frankreich.
Der Vorstellung wohnten Beide Kaiserliche Majestäten Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin arl bei.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Dem Direktor des „Germanischen Museums“ in Nürn berg, Dr. Essenwein, ist es in Konstantinopel gelungen, von dem Sultan drei aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammende, seiner Zeit von den Türken bei ihrer Invasion in Deutschland eroberte Iallalsefüt⸗ als Geschenk für das germanische Museum zu erhalten.
Heidelberg, 28. April. Die Sektionen des „Deutschen gip apcrels— Frankfurt, Darmstadt, Heidelberg, ventschen Karleruhe, werden am 17. Mai in hiesiger Stadt eine Zusammenkun v111“ u 3
Familien sich hier heimlich trauen ließen. Denn nach dem in Schottland gültigen Rechte genügte zur der Trauung ein Friedensrichter, Notar oder ein anderer u ⸗ Zeuge, weshalb der Schmied von Gretna⸗Green als Inhaber der ersteren Funktion sich Jahre lang eines großen Zuspruchs aus England erfreute. In dem Ballet ist der Vorgang folgender: Williams, ein armer Bauernsohn (Hr. Glasemann), liebt die Tochter Pretty (Frl. David) des Schmieds Toby (Hr. Ebel), wird aber mit seiner Bewerbung von dem Letzteren abgewiesen. Sir Ed⸗ ward (Hr. Guillemin) und Miß Angelika (Fr. Guillemin) kom⸗
wird. Gleich der Chor der Fischer und Mädchen am Anfang, welcher Liese’s Lied: „Ob auch die Rosen blüh’n“, im Ensemble ausführt, ist in Instrumentgtion und Melodie von gelungener lokaler Farbe. Charaktervoll heben sich der Matrosenchor und das Trinklied von dem Grundton der übrigen Nummern ab. Hr. Salomon als Christian trug mit vortrefflicher Komik das Soldatenlied vor, und durch das Lied „die Liebe ist’s“ erwarb sich Frl. Lehmann (Liese) verdienten Beifall, der auch Hrn. Schmidt als John nach dem Liede von Glaube, Liebe und Hoffnung nicht fehlte. gelungenste Nummer ist wohl das originelle Duett mit Tanz
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Drucã: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 66.)