1874 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Möbeln einem

und auf

von Pflanzen vor der

ppich ein Raum abgegrenzt, welchem sen Gesellschaft einige Mitglig 5 der französischen auspielgesellschaft zwei einaktige Stücke: „Les brebis de Pa- urge“ und „Les jurons de Cadillac“ aufführten.

Arrangement

Nach Beendigung der Vorstellung machten Ihre Majestäten Cirkel; darauf wurde an den Tischen ein Souper servirt, zu welchem das Mufikcorps des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Eeedeens die Musik exekutirte.

S

Kurz nach Mitternacht zogen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zurück.

G Heute Vormittag fand die Besichtigung des Branden⸗ bpurgischen Kürassier⸗Regiments (Kaiser Nikolaus I. von Ruß⸗ land) Nr. 6 statt. Se. Majestät der Kaiser und König holten Vormittags um 11 Uhr des Kaisers von Rußland Majestät vom russischen Botschafts⸗Hotel zu Pferde ab und begaben Sich mit Allerhöchstdenselben nach dem Königsplatz, wo das Regiment, welches, wie bereits gemeldet, zu diesem Zwecke von Brandenburg a. d. H. herangezogen war und in den nächst⸗ gelegenen Dörfern Kantonnements⸗Quartiere bezogen hatte nur der Regimentsstab war in Berlin einquartiert auf der Westseite des Platzes in Linie, mit dem Rücken gegen das Krollsche Etablissement stand.

Se. Majestät der Kaiser Alexander setzten Allerhöchstsich auf den rechten Flügel des Regiments und führten dasselbe, nach Abreiten der Front, drei Mal Sr. Majestät dem Kaiser und König in verschiedenen Formationen und Gangarten en parade vor. Nach Beendigung der Parade geleiteten des Kaisers und Königs Majestät Se. Majestät den Kaiser Alexander nach dem russischen „Hotel und begaben Allerhöchstsich in das Palais zurück. 1 Die zuschauenden Generale und Offiziere waren, soweit sie beritten, zu Pferde im Parade⸗Anzug mit russischem Ordensband erschienen und standen im Haken auf dem rechten Flügel der Parade⸗Aufstellung. Z116“

3 Se. Majestät der Kaiser und König nahmen

eute, nach der Rückkehr in das Palais, im Beisein des stell⸗ vertretenden Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, und empfingen später das Offizier⸗Corps des 1. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiments (Kaiser Alexander von Rußland) Nr. 3, nachdem dasselbe Allerhöchstseinem Chef die Aufwartung gemacht hatte. .

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war heute mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei der Parade anwesend. Das Familien⸗Diner findet bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. 8.

In der heutigen (17.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 11 ½ Uhr eröffnete und welcher der Vice⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, die Staats⸗ Minister Dr. Leonhardt und Dr. Achenbach und mehrere Regie⸗ rungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst die Namen derjenigen Mitglieder mit, welche seit der letzten Sitzung des Hauses verstorben sind. Es sind dies die Herren: Graf Schlieffen, Graf v. d. Schulenburg⸗Heßler, Fürst zu Rheina⸗ Wolbeck, v. Balan, Graf Dönhoff⸗Friedrichstein, Fürst zu Sayn⸗ Wittgenstein, Graf Reventlow und Engels. Das Haus ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Eine Anzahl von Vorlagen, die in der Zwischenzeit theils von der Staatsregierung, theils aus dem Abgeordnetenhause eingegangen sind, wurden theils Kommissionen überwiesen, theils sollen sie durch Schlußberathung resp. Vorberathung erledigt werden. Dann trat das Haus in die deren einziger Gegenstand die Be⸗ rathung des Berichts der IX. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Erhaltung und Begründung der Schutzwaldungen, sowie die Bildung von Waldgenossenschaften (S. Nr. 47 d. Bl.) war. Zur General⸗Diskussion nahmen außer dem Referenten Grafen Udo zu Stolberg die Herren Graf Brühl, v. Kleist⸗ Retzow und der Staats⸗Minister Dr. Achenbach das Wort. Bei der Spezialberathung wurden die §§. 1—4 des Gesetzes ohne Diskussion nach den Vorschlägen der Kommission angenommen.

Zu §. 5, welcher nach den Vorschlägen der Kommission folgende Fassung erhalten hatte:

Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der angeordneten Waldkulturen oder sonstigen Schutzanlagen haben die gefährdeten Interessenten nach Verhältniß und bis zur Werthshöhe des abzu⸗

wendenden Schadens zu tragen.

Erwachsen den Eigenthümern der gefahrbringenden Grundstücke

durch die Anlagen Vortheile, welche sie ohne diese Anlagen nicht

bezogen haben würden, so haben dieselben nach Verhältniß und bis zur Höhe dieser Vortheile zu den Kosten der Herstellung und Unter⸗ v

Insoweit auf diese Art die Kosten nicht gedeckt werden,

der Mehrbetrag den Antragstellern, sin licht. ee des §. 3, 2 8

dem Staat zur Last.

Sihnd die Antragsteller nicht gewillt, diesen Mehrbetrag aufzu⸗

bringen, so sind sie binnen 14 Tagen nach erfolgter Feststellung des Regulativs (§. 15) zur Rücknahme des Antrags gegen Zahlung der

bis dahin erwachsenen Kosten befugt. Die Ausführung des Regu⸗ lativs unterbleibt in diesem Falle.

36 Die Beiträge sind zu leisten, sobald sie zur Deckung der Aus⸗ gaben gebraucht werden, wenn auch die Abwendung des Schadens und die Erlangung des Vortheils erst für eine spätere Zeit in Aus⸗ sicht stehen;

beantragte Herr v. Kleist⸗Retzow:

I. dem letzten Absatze hinzuzufügen: Ist jedoch die Anlage nach dem Beschlusse des Verwaltungsgerichts im landespolizeilichen In⸗ teresse nothwendig, so trägt in dem Falle der Staat die Mehrkosten.

II. Dem §. 5 einen neuen Absatz wie folgt hinzuzufügen: Wenn sich bei der Ausführung des Regulativs herausstellt, daß die Kosten den in letzterem angenommenen Betrag und die Vortheile der Anlage übersteigen, so trägt der Staat den durch die Vortheile der Anlage 2 gedeckten vom Verwaltungsgerichte festzusetzenden Mehrbetrag der

osten.

An der Diskussion betheiligten sich die Herren v. Kleist, Graf Itzenplitz, Frhr. v. Senfft, Graf Brühl und Milckens. Auch die Minister Dr. Achenbach und Camphausen nahmen Veranlassung, in die Diskussion einzugreifen. Dann wurde der Antrag abgelehnt und der §. 5 sowie die §§. 6 bis 13 in der von der Kommission beantragten Fassung angenommen. Bei §. 88 empfahl die Kommission dem Absatz 4 folgende Fassung zu geben:

4) von wem, nach welchem Verhältniß und bis zu welchem Be⸗ trage die Kosten der Anlagen ad 3 und der Entschädigung ad 2 auf⸗ zubringen sind. Der Kostenanschlag ist nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen zu fertigen und auch die Höhe des abzuwendenden Schu⸗ dens und des zu erlangenden Vortheils danach zu berechnen (s§. 5).

„Herr Elwanger beantragte den Schlußsatz des Alinea zu streichen und das Haus trat diesem Antrage bei. Die §§. 15

Fassung ohne Diskussion genehmigt. Kommission folgende Fassung: .

Die Ausführung des Regulativs erfolgt durch den Vorsitzenden des Waldschutzgerichts von Amtswegen (vergl. §. 5).

Dagegen beantragte Herr von Kleist⸗Retzow:

27 wie folgt zu fassen:

Die Ausführung des Regulativs, sowie die Aufsicht darüber, daß die spätere Verwaltung dem Regulativ entsprechend stattfindet, erfolgt durch das Waldschutzgericht von Amtswegen.

Nachdem der Referent in diesem Antrage eine Verbesserung des §. 27 erkannt und sich für denselben ausgesprochen, erfolgte die Annahme durch die Majorität. Den §. 32 empfahl die Kommission in folgender Fassung zur Annahme:

Wo die forstmäßige Benutzung neben einander oder vermengt ge⸗ legener, aus Waldgrundstücken oder öden Flächen bestehender Besitzun⸗ gen nur durch gemeinschaftliche Bewirthschaftung zu erreichen ist, können auf Antrag

a. jedes einzelnen Besitzers,

b. des Gemeinde⸗ beziehungsweise Amts Kreis⸗ oder sonstigen Kommunal⸗Verbandes, in dessen Bezirke die Grundstücke liegen; ’ne⸗ dandes Pofize ehörde die Eigentbümer dieser Besitzungen zu einer Waldgenossenschaft ver⸗ einigt werden, wenn die Mehrzahl aller Betheiligten, nach dem Kata⸗ ö der Grundstücke berechnet, sich dem Antrage an⸗

ießt.

Hierzu beantragte Herr von Kleist⸗Retzow den Schluß des §. 32 wie folgt zu fassen:

Wenn die Mehrzahl derselben sich dem Antrage anschließt und der Katastral⸗Reinertrag ihrer Grundstücke mehr als die Hälfte des Reinertrages sämmtlicher dabei betheiligten Grundstücke beträgt.

An der Diskussion betheiligten sich außer dem Staats⸗ Minister Dr. Achenbach die Herren v. Kleist, Graf Brühl, Graf Itzenplitz, Schuhmann, Elwanger und der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Markart, dann wurde der Antrag des Herrn v. Kleist abgelehnt. Die §§. 32 bis 49 wurden ohne weitere Diskussion in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, und hierauf die Sitzung um 1 ½ Uhr geschlossen. Nächste Sitzung: Donnerstag. Tagesordnung: Erste Berathung des Fischereigesetzes und Schlußberathung des Rezesses mit dem Großherzogthum Mecklenburg.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfes, betreffend die Vewaltung erledigter kacholischer Bis⸗ thümer (S. denselben in Nr. 17 d. Bl.), fort. Nach dem Abg. Feichen sprachen noch der Abg. Dr. Wehrenpfennig für, der Abg. Dr. Lieber gegen §. 1, während der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Dr. Foerster die Vorwürfe zurüuüͤckwies, daß man in das kirchliche Gebiet eingreifen wolle. Nachdem dann noch der Referent Abg. Dr. Gneist für den §. 1 gesprochen, wurde derselbe mit sehr großer Majorität angenommen.

§. 2: „Wer bischöfliche Rechte oder Verrichtungen der im §. 1

bezeichneten Art ausüben will, hat dem Ober⸗Präsidenten der Provinz, in welcher sich der erledigte Bischofssitz befindet, hiervon unter An⸗ gabe des Umfangs der auszuübenden Rechte schriftliche Mitthei⸗ lung zu machen, dabei den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag dar⸗ zuthun, sowie den Nachweis zu führen, daß er die persönlichen Eigenschaften besitzt, von denen das Gesetz vom 11. Mai 1873 die Uebertragung eines geistlichen Amtes abhängig macht. Zugleich hat er zu erklären, daß er bereit sei, sich eidlich zu verpflichten, dem

befolgen“ wurde, nachdem der Abg. v. Czarlinski gegen, Virchow für denselben gesprochen, angenommen.

Schluß Uhr.

In der heutigen (59.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertisch der Staats⸗Minister Dr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, wurde die Inter⸗ pellation des Abg. Respondek, die Propstei Parchanie betreffend, vorläufig zurückgestellt, da der Staats⸗Minister Dr. Falk nicht genügend informirt war, um dieselbe zu beantworten. Dann wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer (S. Nr. 17. d. Bl.), fortgesetzt. §F. 3 wurde angenommen, nachdem der Abg. Dr. v. Gerlach sich dagegen ausgesprochen hatte. §. 4 rief eine längere Diskussion hervor. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) sprach sich in längerer Ausführung gegen den §. 4 aus, der Staats⸗Minister Dr. Falk vertheidigte sich gegen mehrere Vorwürfe des Vorredners. Die Abgg. Dr. Petri und Dr. Haenel traten für den Paragraphen ein, die Abg. Dr. v. Gerlach und v. Mallinckrodt gegen denselben; auf die letztere Rede entgegnete der Staats⸗Minister Dr. Falk unter lebhaftem Beifall des Hauses. Bei Schluß des Blattes sprach der Referent Abg. Dr. Gneist.

Der Minister des Innern hat die Ertheilüng einer gene⸗ rellen Anweisung zur Ausführung des §. 78 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (Erlaß und Verkündigung kreis⸗ und ortspolizeilicher Vorschriften), welche ein Regierungs⸗Präsidium beantragt hatte, abgelehnt, da die Regie⸗ rungen die erforderlichen Bestimmungen über die Art der Ver⸗ kündigung kreispolizeilicher Vorschriften, sowie über die Formen, von deren Beobachtung die Gültigkeit derselben abhängt, ohne Weiteres zu erlassen haben. Der Minister des Innern hat da⸗ bei auf die nachfolgende, von der Königlichen Regierung zu Er⸗ furt zu diesem Behufe unter dem 3. Februar 8. J. erlassene Bekanntmachung mit dem Bemerken hingewiesen, daß ähnliche Bestimmungen, wie sie in dieser Bekanntmachung auch bezüglich der Verkündigung der von den Amtsvorstehern auf Grund des §. 62 der Kreisordnung zu erlassenden orts⸗ und amtspolizei⸗ lichen Vorschriften ꝛc. enthalten sind, auch in die von Seiten der übrigen Regierungen ergehenden Bekanntmachung ebenfalls aufzunehmen sein werden.

Die erwähnte Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Erfurt lautet:

Nachdem durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 eine anderweite Organisation der Polizeibehörden und eine Regelung deren Kompetenz zum Erlaß von Polizeiverordnungen eingeführt ist, so verordnen wir auf Grund des §. 78 dieses Gesetzes und des §. 5 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850, wie folgt:

1) Die Gältigkeit jeder Polizeiverordnung der Kreis⸗, Amts⸗ vans eoe ebis egetden; ss öegaeas durch die v auf den

. uletzt citirten Gesetzes und je na e der §§. 62, 78 der e. S 88 durch die Bezeichnung der Polizeiverordnung als solche, sowie durch die Androhung einer Strafe für deren Nichtbeachtung, welche sich innerhalb des für solche zulässigen Minimal⸗ und Maximal⸗ Strafbetrages zu halten hat.

„2) In Betreff der Publikation der von Kreis⸗ und Lokal⸗Polizei⸗ behörden zu erlassenden Polizeiverordnungen verbleibt es im Allgemeinen und mit Ausnahme der unter sub 6 festgesetzten Abänderung für die Publikation lokal⸗polizeilicher Vorschriften bei den Ateen durch unsere Bekanntmachungen vom 15. April 1846, 24. Dezember 1850 und 12. Februar 1857 getroffenen Anordnungen.

Sg. ebagten⸗ Verord chtsverbindl

a. kreispolizeiliche Verordnungen rechtsverbindliche Kraft, soba sie durch Kreisblätter oder Se zur Fenegend rce raft Ceben

der Abg. Dr.

bis 26 wurden in der von der Kommission vorgeschlagenen

bestimmte und bezeichnete öffentliche Blätter bekannt gemacht sind;

Für §. 27 empfahl die

Könige treu und gehorsam zu sein und die Gesetze des Staates zu

b. lokalpolizeiliche Verordnungen gleiche Gültigkeit, wenn deren Publikation durch die Kreis⸗ oder dem gleichen Zweck dienende öffent⸗ liche Blätter und durch Anschlag (Aushang) am Raths⸗oder Gemeinde⸗ hause oder dem zu ordentlichen Gemeindeversammlungen benutzten Lokale erfolgt ist, welche letztere 14 Tage zu dauern hat.

3) Die Polizeiverordnungen der Amtsvorsteher erlangen rechts⸗ verbindliche Kraft durch Publikation im Kreis⸗ oder dem gleichstehenden öffentlichen Blatt und durch einen 14 Tage dauernden Anschlag (Aus⸗ hang) am Gemeindehause oder dem zu ordentlichen Gemeindever⸗ sammlungen benutzten Lokale aller der Ortschaften, welche den respek⸗ tiven Amtsbezirk bilden. .

.4) Die Gültigkeit der Polizeiverordnungen beginnt, sofern hierfür ein anderweiter Termin nicht ausdrücklich festgesetzt wird, mit Ablauf des zweiten Tages nach dem Tage, an welchem das den Abdruck der Verordnung enthaltende Kreis⸗ oder sonstige amtliche Publikations⸗ Blatt ausgegeben und deren Anschlag (Aushang) am vorbezeichneten Lokale bewirkt ist.

5) Der Abdruck der Verordnungen und deren Anschlag (Aushang) hat überall, wo letzterer nach vorstehender Bestimmung nothwendig ist, gleichgeitig zu geschehen.

. 9§) Die rechtsverbindliche Kraft einer Polizeiverordnung, die nur eine bestimmte Lokalität, einen Weg, eine öffentliche Anlage, einen Platz und dergleichen mehr zum Gegenstande hat, ist abhängig von der Aufstellung oder Anheftung einer die Polizeiverordnung enthal⸗ tenden Tafel und beginnt mit Aufstellung oder Aufheftung dieser Tafel und Aushang der Verordnung am Gemeindehause.

7) Die sonst gebräuchlichen Arten der Publikation von Polizei⸗ Verordnungen durch Ausruf, Verlesen ꝛc. werden durch die gegen⸗ wärtige Bestimmung nicht berührt noch ausgeschlossen, doch ist die Gültigkeit der Polizeiverordnungen von einer derartigen Bekannt⸗ machung nicht abhängig.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

vision von Schwerin, sowie der General⸗Major und Com⸗ mandeur der 6. Kavallerie⸗Brigade Freiherr von Barnekom sind zu der Besichtigung des Brandenburgischen Kürassier⸗Regi⸗ ments (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6 durch Se. Ma⸗ jestät den Kaiser von Rußland, von Brandenburg a. H. hier eingetroffen.

Das gesammte Offizier⸗Corps des Ulanen⸗Re⸗ giments Kaiser Alexander von Rußland (I1. Branden⸗ burgisches) Nr. 3 ist auf Allerhöchsten Befehl hierher beordert worden, um Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland vorgestellt zu werden; die betreffenden Offiziere sind zu diesem Zwecke von Fürstenwalde hier eingetroffen.

. Der Kaiserlich deutsche Gesandte am Königlich nieder⸗ ländischen Hofe, Graf Perponcher, welcher am Sonntag aus x hierher zurückkehrte, ist gestern Abend nach dem Haag abgereist. 8

Hannover, 4. Mai. Se. Hoheit der Erbgroß⸗ herzog Friedrich von Oldenburg traf gestern Nachmittag von Oldenburg hier ein und setzte nach kurzem Aufenthalt die Reise nach Leipzig fort. Ihre Majestät die Königin Sophie von Schweden passirte vorgestern Nachmittag auf ver eeg nach Neuwied im strengen Inkognito den hiesigen

ahnhof.

Bayern. München, 3. Mai. Die Rückkehr des König⸗ lichen Staats⸗Ministers der Justiz Dr. v. Fäustle aus Berlin wird, nach dem „Corr. v. u. f. D.“, bis Mitte dieser Woche erfolgen, und es werden dann sofort im Ministerrath einige Vorlagen zur Schlußberathung gelangen.

Der bisherige päpstliche Nuntius Monsig. Meglia hat gestern die Residenz verlassen und sich zuerst nach Paris be⸗ geben, um von da aus eine Reise nach Rom zu unternehmen.

Sachsen. Dresden, 4. Mai. Der Fürst Reuß j. L. Heinrich XIV. ist am 2. d. M. Mittags von Gera hier ein⸗ getroffen und im „Victoria⸗Hotel“ abgetreten.

„— Der Staats⸗Minister Abeken ist gestern aus Berlin hier wieder angekommen.

Württemberg. Stuttgart, 4. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland wird, wie verlautet, am Mirtwoch hier eintreffken und die Trauung des Herzogs Eugen von Württemberg mit der Großfürstin Vera Constanti⸗ nowna am Freitage stattfinden.

Der Landtag wird, wie der württembergische „Staats⸗ Anzeiger“ meldet, frühestens am 18. Mai, und zwar auf 4 bis

5 Wochen zusammentreten.

Hessen. Schornsheim, 28. April. Heute wurde hier der Grundstein des Kriegerdenkmales, welches am 10. Mai d. J. unter großen Festlichkeiten enthüllt werden wird, gelegt. Sämmt⸗ liche Krieger, der größte Theil der Gemeinde und die Schuljugend waren dabei anwesend. Pfarrvikar Orth hielt die Weihrede, in der er in warmen, patriotischen Worten die Bedeutung dieser

andlung darlegte, und er schloß seine Ansprache mit einem Hoch auf Kaiser, Reich und Heer, in welches freudig die Menge einstimmte. Die Krieger, welche sich mit Gewehren eingefunden hatten, gaben während des Hochrufens eine Ehrensalve.

Mecklenburg. Schwerin, 4. Mai. Die „Mecklenb. Anzeigen“ melden amtlich Folgendes:

„Gestern Abend ist die telegraphische Nachricht hier einge⸗ troffen, daß die am 2. d. M. hier stattgehabte Verlobung Ihrer Hoheit der Herzogin Marie Alexandrine Elisabeth Eleonore, der ältesten Prinzessin⸗Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herhoge mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch, dem zweiten Sohne Sr. Majestät cn. Fhllers Alexander von Rußland, gestern in Berlin prokla⸗ mirt ist.

Die Großherzogliche Familie hat sich gestern Morgen mit dem Großfürsten Wladimir von Rußland nach Berlin begeben. Die Großherzogin⸗Mutter und die Prinzessinnen Windischgraͤetz sfind gestern Morgen ebenfalls nach Berlin gereist. Nach der Rücktehr der Großherzoglichen Familie und des Großfürsten Wladimir von Berlin findet hier am 7. Gala⸗Vor⸗ S im Hoftheater, 6 58 20. A der

erzogin arie, ala Ba im roßherzogli Schlosse statt. Preens

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 30. April. (Fr. J.) Die Regie ung hat den Professor Stoy aus Heidel⸗ berg wieder nach Jena berufen, um hier den Lehrstuhl für Pädagogik und die Leitung des pädagogischen Seminars zu übernehmen. Damit ist der im Landtag eingebrachte Antrag im Voraus erledigt. Gestern gelangte die Etatsberathung zum Schluß. Die Dotationen für die beiden Lehrer⸗Seminarien, für das Voltsschulwesen überhaupt, darunter 15,000 Mark für die Schul⸗Inspektoren mit je 4500 Mark Gehalt, ferner für die An⸗ stalten für Wissenschaft und Kunst und die Forstschule in Eise⸗ nach wurden bewilligt. Abgeordneter Endemann regte die Ver⸗

heutigen

schmelzung der Forst⸗Akademie mit der Universität Jena an

Erfurt, den 3. Februar 1874.

Der General⸗Lieutenant und Comm andeur der 6. Di⸗

Der Landtag bewilligte den Neubau eines Seminargebäudes hier unter Vorbehalt der Vorlegung der speziellen Baukosten⸗Anschläge; endlich wurde auch die Uebernahme der Zimmermannschen Real⸗ schule in Apolda als Staatsanstalt, die vom Stifter mit 20,000 Thalern dotirt wurde, unter milden Bedingungen be⸗

schlossen. Braunschweig. Braunschweig, 5. Mai. Die Ge⸗

setz; und Verordnungs⸗Sammlung veröffentlicht ein Gesetz, das Feuerhülfswesen betreffend, d. d. Braunschweig, 2. April 1874.

Lübeck, 27. April. (L. A.) Der nach dem Ableben des Wirklichen Staatsrathes Kammerherrn von Vegesack zum Kaiserlich russischen Geschäftsträger bei hiesiger Stadt ernannte Wirkliche Staatsrath Carl von Hoeltzke, zu Hamburg, hat dem Senate sein Beglaubigungsschreiben zugestellt.

2. Mai. Der Senat macht bekannt, daß die von dem Königlich preußischen Bureau der Landes⸗Triangulation und der topographischen Abtheilung des Großen Generalstabes pro⸗ jektirten Aufnahmen sich in diesem Jahre auch auf das Lü⸗ beckische Staatsgebiet erstrecken werden und daß die dabei fungi⸗ renden Dirigenten und Trigonometer unter dem Befehle des Chefs der Landes⸗Triangulation General⸗Major von Morozowicz

stehen.

Bremen, 30. April. In der Bürgerschaft ist der Antrag eingebracht worden, die Erinnerung an den Tag der Schlacht bei Sedan (2. September) fortan alljährlich zu feiern. Es wird darin Bezug genommen auf die wohlgelungene Feier im vorigen Jahre, der Senat ersucht, sich dem Gedanken anzu⸗ schließen, und dann beantragt, eine Deputation niederzusetzen, welche über die Art und Weise der Feier weiter berathe.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. Mai. (W. T. B.) Die „Straßburger Zeitung“ bestätigt die Nachricht betreffs Schließung des hiesigen kleinen Seminars mit dem Hinzufügen, daß dem Seminarvorstande gegen die gedachte Ver⸗ fügung noch der Rekurs an den Reichskanzler offen stehe. Die Schließung des Seminars sei übrigens schon seit einer Reihe von Monaten angedroht gewesen, weil der Seminarvor⸗ stand dem nach langem Sträuben endlich zugelassenen Inspektor nicht habe gestatten wollen, dem Unterrichte beizuwohnen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses fand die zweite Lesung der Regierungsvorlage, betreffend die Kaiserliche Verordnung vom 21. Juni 1873 über die Auflösung von Aktien⸗ Gesellschaften, statt. Im Verlaufe der Debatte hierüber erklärte der Finanz⸗Minister, er werde nie zugeben, daß der Steuersäckel für die Deckung von Verlusten einzelner und gewisser Geschäfts⸗ kreise in Anspruch genommen werde. Auch könne es nicht die Sache des Finanz⸗Ministers sein, Fusionen und Liquidationen selbst in die Hand zu nehmen, weil dies Privatrechte tangire.

Niederlande. Haag, 1. Mai. Es bestätigt sich, daß der Kaiser von Rußland, welcher auf seiner Reise nach England sich am 12. Mai von Arnheim nach Amsterdam be⸗ giebt, um dem König und der Königin der Nieder⸗ lande seine Glückwünsche darzubringen, nur einige Stunden daselbst verweilen wird. Der Kaiser wird noch am Abende desselben Tages in Begleitung des Prinzen von Oranien von Amsterdam nach Vlissingen weiter reisen, wo Se. Majestät, ohne Aufenthalt zu nehmen, sich einschiffen wird. Der Prinz von Oranien wird unmittelbar darauf nach Amsterdam zurückkehren. Auf der Rhede von Vlissingen wird in den ersten Ta⸗ gen dieses Monats ein aus sechs Kriegsschiffen bestehendes nie⸗ derländisches Geschwader, unter dem Kommando des Schout⸗bij⸗ nacht (Contre⸗Admirals) Gregory, Direktors und Kommandanten der Marine zu Willemsoord, sich versammeln. Die Schiffe dieses Geschwaders werden bei der Abfahrt des Kaisers von Rußland aus dem Hafen von Vlissingen illuminirt sein.

Der König hat, wie das Haager „Dagblad“ mittheilt, am 27. v. M. in besonderer Audienz den französischen Ge⸗ sandten am niederländischen Hofe, Target, empfangen, welcher ihm eine prächtige Ssvres⸗Vase überbrachte, die demselben aus Anlaß des bevorstehenden Festes seiner 25jährigen Regierung von dem Marschall Mac Mahon, Präsidenten der französischen Republik, als Geschenk angeboten worden ist.]

Großbritannien und Iriand. London, 2. Mai. (A. A. C.) Im St. James Palast fand gestern eine Levée statt, welche eine sehr zahlreiche Betheiligung hatte. Außer dem Prinzen von Wales, der dieselbe in Vertretung der Königin abhielt, waren der Herzog von Edinburgh, die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses, der Erbgroßherzog von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz, fast das gesammte diplomatische Corps, die Kabi⸗ nets⸗Minister und andere Staatswürdenträger zugegen. Nahezu 400 Herren wurden dem Prinzen vorgestellt, darunter im diplo⸗ matischen Cercle vom deutschen Botschafter: Baron von Brincken, der neue Rath der Kaiserlichen Botschaft; vom russischen Bot⸗ schafter: General⸗Major A. Gorlow, der militärische Agent Ruß⸗ lands in London, Herr Davydow, Kammerherr und erster Se⸗ kretär der russischen Botschaft, der Graf von Adlerberg, Kammer⸗ junker und Botschafts⸗Sekretär, und Kapitän de Crachmier.

Der neue Chelsea⸗Quai wird, wie nun feststeht, von dem Herzog und der Herzogin von Edinburgh, und war am 9. Mai, eröffnet werden. Die Mitglieder beider Häuser es Parlaments sowie die städtischen Behörden werden der Er⸗ öffnungsfeier anwohnen.

4. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantwortete der Unter⸗Staatssekretär im Aus⸗ wärtigen Amte, Sir R. Bourke, eine bezügliche Anfrage des Deputirten Sir H. D. Wolff mit der Erklärung, daß die Regie⸗ rung nicht die Absicht habe, eine Rangherabsetzung der in Bel⸗ gien und Griechenland bestehenden englischen Gesandtschaften eintreten zu lassen, der Vertreter Englands bei der schweizerischen

Eidgenossenschaft werde mit dem Titel eines Ministerresidenten

beglaubigt sein. Im Oberhause wegen Vorlegung von

gelangte der Antrag Earl Russels Abschriften derjenigen diplomatischen Korrespondenz zur Berathung, die sich auf die Verhand⸗ lungen mit den Regierungen von Deutschland, Oester⸗ reich, Rußland und der französischen Regierung betreffs Aufrechterhaltung des europäischen Friedens bezieht. Der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen, Lord Derby, erklärte, wenn auch viel⸗ leicht bezüglich Aufrechterhaltung des europäischen Friedens Be⸗ sorgnisse sich geltend machten, so sei doch nach den der Regie⸗ rung von allen Seiten zugegangenen Mittheilungen kein einziger ernster Grund zu einer Kriegsbesorgniß für Europa in der nächsten Zukunft abzusehen. Sollte die Gefahr eines Krieges zu Tage treten, so werde England zur Aufrechterhaltung des Friedens thun, was in seinen Kräften stehe, ohne sich jedoch in

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einen Kampf mit hineinziehen zu lassen, bei welchem seine Inter⸗ essen nicht mit auf dem Spiele ständen. Was die internttionalen Vereinbarungen anbetreffe, die England in den letzte Jahren abgeschlossen, so sehe die Regierung dieselben als solche an, für welche die Ehre und die Treue und Redlichkeit Englinds ver⸗ pfändet sei. Die Mittheilung der gewünschten diplmatischen Korrespondenz müsse er ablehnen.

Frankreich. Paris, 2. Mai. Der Kriegs Minister hat vorgestern mehrere Lyceen besucht, um sich von dem Fort⸗ schritt des Militärunterrichts zu überzeugen, velcher vor zwei Jahren in den Studienplan aeas-e wurd Er fand zu wiederholten Malen Gelegenheit, seine vollständig/ Zufrieden⸗ heit über die Geschicklichkeit der Schüler auszudrückn. Die neue Kopfbedeckung für die Artilleristen und Genesoldaten ist seit einiger Zeit ausgestellt. Dieselbe ist ans demelben Leder, wie die preußischen Pickelhauben, mit dem Schirm nach hinten und vorn Die Haube hat an ihrem obersten Ende einen breiten Kamm und nach vorn die Nationalkokarde, auf welcher sich zwei Kanonen kreuzen. Auf derjenigen der Geniebldaten fallen die Kanonen weg und sind die Attribute des Mlitärgenies in einem Bündel angebracht.

Spanien. Vom Kriegsschauplatze iegen folgende telegraphische Nachrichten vor:

Bilbao, 3. Mai. (W. T. B.) Der Geundheitszustand der Stadt ist trotz der überstandenen Belagerang vortrefflich. Aus dem Flusse werden die Sperrvorrichtungen weggeräumt und die Verbindungen mit der Umgegend nach allen Seiten hin wiederhergestellt.

Bayonne, 4. Mai. (W. T. B.) Es sind nunmehr auch Nachrichten von carlistischer Seite eingelaufen, durch welche der Einzug General Concha's in Bilbao bestätigt wird. Der über⸗ legenen Artillerie der republikanischen Truppe gegenüber seien die Carlisten gezwungen gewesen, ihre Stellungen aufzugeben. Die carlistische Armee sei aber vollständig intakt, während die Regierungstruppen an Todten, Verwundeten und Kranken eine Einbuße von 16,000 Mann erlitten hätten und nach carlistischer Schätzung auf eine Kopfzahl von etwa 30,000 Mann zusammen⸗ geschmolzen seien. 16“

Italien. Rom, 28. April. Der Gesundheitszustand der Herzogin von Aosta hat sich in jüngster Zeit bedeutend ge⸗ bessert, so daß Ihre Königliche Hoheit nächstens das Schloß Moncaliere beziehen kann.

Bei der Fortsetzung der Verhandlungen der Deputir⸗ tenkammer über die vom Finanz⸗Minister vorgeschlagenen Finanzmaßregeln entwickelte sich gestern eine lebhafte Debatte über den vierten Artikel des die Einkommensteuer vom beweg⸗ lichen Vermögen betreffenden Gesetzentwurfs. Dieser Artikel war von der Kammer an die Kommission zurückgewiesen worden und lag in veränderter Gestalt, womit sich der Finanz⸗Minister Minghetti einverstanden erklärt hatte, der Versammlung von Neuem vor. Der Finanz⸗Minister hatte aber die Bemerkung hinzugesetzt, daß, wenn die Kammer den Artikel 4 nicht in der neuen Form annehmen werde, die Regierung auf seiner An⸗ nahme in der ursprünglichen Fassung bestehen müsse. Nachdem nun die neue Fassung nach einer lebhaften Debatte mit 157 gegen 104 Stimmen abgelehnt worden war, wurde der Art. 4 des Gesetzentwurfs mit einer vom Abgeordneten Torrigiani vorge⸗ schlagenen Abänderung mit 156 gegen 101 Stimmen angenom⸗ men. Sechs Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.

Nach dem neuen von der General⸗Postdirektion veröffent⸗ lichten Postanzeiger ist die Zahl der Postämter in dem letzten Jahre von 2709 auf 2810 gestiegen.

Prinz Napoleon (Conte di Moncalieri), vom Ka⸗ pitän Ragou und seinem Freunde Phillis begleitet, wird sich noch einige Tage hier aufhalten.

Bischof Dupanloup hat gestern dem Papste seinen Abschiedsbesuch gemacht und kehrt heute nach Frankreich zurück.

4. Mai. (W. T. B.) In dem heute abgehaltenen Konsistorium sind vom Papste drei Bischöfe für Italien, je ein Bischof für Frankreich, Bolivia, Kanada und Neuseeland, sowie ferner drei Bischöfe für Australien ernannt und außerdem 11 Bischöfe in partibus infidelium kreirt worden. Sodann wurde vom Papste die Einführung der drei vor Kurzem er⸗ nannten Kardinäle Regnier (Erzbischof von Cambray), Tarnoczy (Erzbischof von Salzburg) und Falcinelli⸗Antoniacci (bisher Nuntius in Wien) unter den üblichen Ceremonien vorgenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Mai. Auf dem Uebertritt russischer Unterthanen in den Unterthanenverband eines ausländischen Staates steht bekanntlich nach dem Strafkoder vom Jahre 1866 Verlust der Standesrechte und Exilirung aus dem Gebiete des russischen Reiches für ewige Zeiten, im Falle freiwilliger Wiederkehr ins Land Verbannung nach Sibirien zur Ansiedelung. Nach der „R. W.“ hat nun die mit des Kaisers eingesetzte besondere Kommission zur Berathung dieser Frage sich eingehend mit der Gesetzgebung verschiedener Staaten in Bezug auf den Uebergang ihrer Unterthanen in den Unterthanenverband eines anderen Staates beschäftigt und ein Projekt ausgearveitet, welches den Uebergang russischer Unterthanen in den Unterthanenverband eines anderen Staates unter Beobachtung einiger im Ganzen unwe⸗ sentlicher Formalitäten im Prinzip zuläßt und überdies nach Verlauf eines bestimmten Zeitraumes die unbehinderte Rückkehr nach Rußland gestattet.

Schweden und Norwegen. Christiania, 27. April. In der Sonnabendssitzung des Abends hat das Storthing die Generaldebatte über die Gehalts⸗Erhöhungen beendigt und darüber abgestimmt, welcher von den 5 Vorschlägen bei der Spezialberathung zu Grunde gelegt werden sollte. Von diesen Vorschlägen ging der erste, von Lövenskjold gestellt, dahin, 25 Prozent Zulage für die ersten 400 Spd. Gehalt zu bewilligen, 12 ½ Prozent für den Betrag zwischen 400 und 800 Spd. und 150 Spd. Zulage für alle äabrigen Gagen. Dieser Vorschlag, welcher der für die Angestellten günstigste ist, wurde jedoch gegen 41 Stimmen verworfen. Darnach kam der Vorschlag Flor's zur Notirung, welcher Zulagen für die Ge⸗ halte bis zu 1200 Spd. beantragte, jedoch so, daß die Gehalte zwischen 1200 und 1350 Spd. auf letztere Summe er⸗ höht würden, wurde aber ebenfalls gegen 51 Stimmen verworfen. Der dritte Vorschlag war der von der Majorität des Comités ausgehende, der Zulagen bis zu 1000 Spd. beantragte. Dieser wurde mit einer Majorität von 63 Stimmen als zur Grundlage der Verhandlungen geeignet angenommen. Die beiden noch übrigen Vorschläge, derjenige der Comitéminorität und derjenige Jaaback's, welcher erstere Zulagen bei den Gehalten unter 800 Spd., letzterer bei den Gehalten unter 600 Spd. beantragte, kommen darnach nicht mehr in Betracht, und die heutige Ver⸗ handlung im Storthing betraf im Wesentlichen die Summen,

welche das Comité in seinem Berichte empfohlen hatte. Meistens gingen die Posten so durch, wie sie von dem Comité vorge⸗ schlagen waren, und nur bei einzelnen erhoben sich kürzere oder längere Debatten. In den Verhandlungen am Freitag und Sonnabend dagegen kam es zu ziemlich erregten Diskussionen. Neue Gesichtspunkte wurden jedoch von keiner Seite geltend ge⸗

Theuerung und Erhöhung aller Preise, welche seit dem letzten Jahrzehnt eingetreten sei.

Dänemark. Kopenhagen, 30. April. Der Bruder des Königs, Prinz Friedrich, ist mit seiner Tochter, Prin⸗ zessin Auguste, welche sich in diesem Winter am hiesigen Hofe aufgehalten haben, gestern Abend abgereist. Am Bahnhofe nahmen der König, die Königin, der Kronprinz, die Kron⸗ prinzessin und Prinzessin Thyra Abschied von den Hohen Reisen⸗ den. Dem Vernehmen nach wird die Königin Sophie von Schweden und Norwegen mit einem ihrer Söhne, dem

Prinzen Oscar, Herzog von Gothland, auf ihrer Reise nach

Deutschland hier morgen durchpassiren. 1. Mai. Der Kronprinz soll seine in diesem Sommer

beabsichtigte Reise nach Island aufgegeben haben. Dagegen

in Begleitung des Justiz⸗Ministers Klein, Konferenzraths Ste⸗ phensen, Geheimen Etatsrath Trahs und mit einem großen Gefolge unternehmen, um dem Tausendjahres⸗Feste Islands beizuwohnen. Die Fregatte, auf welcher der König die Reise unternehmen wird, soll von mehreren Kriegsschiffen eskortirt werden.

4. Mai. (W. T. B.) König Christian ertheilte vorgestern dem deutschen Gesandten v. Heydebrand und der Lasa eine Audienz, in welcher derselbe im Allerhöchsten Auftrag den Dank des Deutschen Kaisers für die bei dem Tode des deutschen Ingenieurs Günther bewiesene ehrende Theilnahme an Se. Ma⸗ jestät übermittelte. Der Deutsche Kaiser hat außerdem durch den Gesandten allen dänischen Behörden und Autoritäten, welche dem Verstorbenen in so sympathischer Weise die letzte Ehre erwiesen haben, Dank sagen lassen.

Amerika. Washington, 4. Mai. (W. T. B.) Der Staatssekretär Richardson hat für den Monat Mai den Ver⸗ kauf von 5 Millionen Dollars Gold angeordnet.

Asien. Shanghai, 3. Mai. (W. T. B.) hiesigen französischen Kolonie haben erhebliche Ruhestörungen stattgefunden. Eine aus Chinesen bestehende Volksmenge drang in das französische Quartier, plünderte dort die Häuser und steckte dieselben in Brand, so daß die Polizeimannschaft sich veranlaßt sah, auf die Menge Feuer zu geben, wobei eine An⸗ zahl Personen getödtet wurde. Nachdem chinesische Freiwillige unter die Waffen gerufen und Marine⸗Mannschaften der fremden Kriegsschiffe gelandet waren, wurde die Ruhe wieder hergestellt. Es herrscht indessen die Besorgniß, daß die Unruhen sich wieder⸗ holen werden. In der englischen Kolonie blieb die Ruhe ungestört.

Australien. Einem Kabeltelegramm aus Melbourne zufolge wird das Parlament von Victoria am 19. d. Mts. zusammentreten.

Coursbuch der deutschen Reichs⸗Postverwaltung. 1874. Mai. I. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enthält die Eisenbahnverbindungen in Deutschland und der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreisetouren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiser⸗ lichen General⸗Postamts, und umfaßt die bis zum 1. Mai eingetrete⸗ nen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner: Abtheilung II., Mai, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angren⸗ zenden Ländern, Dampfschiff⸗Course, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Verzeichniß der Bade⸗ und Kurorte in Deutsch⸗ land und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reise⸗ verbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den bedeuten⸗ deren Bade⸗Orten, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Gebührentarif ꝛc. Mit 2 Karten.

Nr. 9 des „Central⸗Blatts der Abgaben⸗Gewerbe⸗ und Handels⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Kö⸗ niglich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular⸗ Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, den statistischen Nachweis der von fixirten Brauereien zu entrichtenden Nachsteuer be⸗ treffend, vom 23. Februar 1874. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Uebersicht der in Elsaß⸗Lothringen vorhan⸗ denen Stellen zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Aus⸗ fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen und von Begleit⸗

Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Ver⸗ sendung von Wein nach dem Großherzogthum Hessen betreffend, vom 17. Februar 1874. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, 8. Verzollung von Bildschnitzerarbeiten betreffend, vom 19. Fe⸗ ruar 1874.

graphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Bescheidung vom 28. April 1874. Verfüzung an die Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion zu n; die Benutzung der Formulare zur statiftischen Uebersicht III. betreffend.

Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin, 5. Mai. Der dem Hause der Abgeordneten vor⸗ gelegte Gesetzentwurf, betreffend die Uebernahme

bis auf Höhe von 5,000,000 Thalern, lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt:

§. 1. Der Berliner Nordeisenbahn⸗Gesellschaft wird die Garan⸗ tie des Staats für die Verzinsung einer Behufs Beschaffung der Mittel für die betriebsfähige Fertigstellnng der Eisenbahn von Berlin nach Stralsund aufzunehmenden 4 ½ prozrntigen efrissteesah⸗ bis auf Höhe von 5,000,000 Thalern nach näherer Maßgabe des beige⸗ druckten, unterm 10. April 1874 mit der Direktion der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags hiermit bewilligt.

Gesetzes beauftragt. Urkundlich ꝛc.

Statistische Nachrichten. In die Landarmen⸗Anstalt zu Neustettin waren im J. 1873 eingeliefert 117 männl, 36 weibl., zusammen 153 Personen; entlassen wurden 139 männl., 52 weibl., zusammen 191 Personen; im Bestand blieben Ende 1873 55 männl., 9 weibl., zusammen 64

Der Verdienst der Anstalt durch Arbeiten der Detinirten etrug im Jahre 1873 2352 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf. (auf jeden Deti⸗

macht, und die meisten Redner stützten sich auf die allgemeine 1

wird aber der König dem Vernehmen nach die Reise dorthin 8

In der

scheinen über vereinsländisches Salz betee esde womh 26. Januar 1874.

Nr. 10 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Tele⸗

einer Zinsgarantie des Staats für eine Prioritäts⸗ anleihe der Berliner Nordeisenbahn⸗Gesellschaft

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§. 2. Der Finanz⸗Minister und der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten werden mit der Ausführung dieses

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