1874 / 111 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

8 sigen Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers, woselbst . sist zufolge Verfügung vom heutigen Tage

Handelsgesellschaft unter der Firma:

„Lechenich & Wol

44 8 in Cöln und als deren .Menste die daselbst

wohnenden 16 5 en. 5 Fona Wolff vermerkt stehen, heute eingetragen worden, da der Kaufmann Ignaz Wolff aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und daß der Kaufmann Aloys Lechenich das Geschäft mit Uebernahme von allen Aktiven und Passiven für seine Rechnung am hiesigen Platze unter der Firma: „Aloys Lechenich“ fortführt. Sodann ist unter Nr. 2676 des Firmenregisters der Kaufmann Aloys Lechenich zu Cöln als Inhaber der Firma: 8 „Aloys Lecheniche heute eingetragen worden. 8 Cöln, den 6. Mai 1874. 8 Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

Weber.

Cöln. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 2677 einge⸗ tragen worden die in Cöln wohnende Handelsfrau Christina, geborene Assenmacher, Ehefrau des daselbst wohnenden Agenten Wilhelm Henseler, welche in Köln eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaberin der Firma:

„C. Henseler“.

Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 1014

8 die Eintragung erfolgt, daß die ꝛc. Ehefrau Henseler iihren Ehemann, den vorgenannten, in Cöln wohnen⸗ den Agenten Wilhelm Henseler zum Prokuristen bestellt hat. Cöln, den 7. Mai 1874. 1 Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Cölm. Auf Anmeldung ist bei Nr. 317 des hiesigen andels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers, woselbst die andelsgesellschaft unter 88

0 44

„Jac. in Cöln und als

deren Gesellschafter die Kaufleute Jacob Kohl in Cöln und Johannes Vollpracht in Hilchenbach vermerkt stehen, heute die Eintragung erfolgt, daß der genannte ꝛc. Vollpracht am 31. De⸗ zember 1863 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, daß der Kaufmann Jacob Kohl das Geschäft unter der nämlichen Firma am hiesigen Platze bis zum 31. Dezember 1873 tortgesetzt und daß derselbe an diesem Tage das Geschͤft nebst der Firma seinen beiden Söhnen, den in Cöln wohnenden Kaufleuten Wilhelm Kohl und August Kohl, übertragen hat. Sodann ist in Folge jener Anmeldung und der Erklärung der vorgenannten, in Cöln wohnenden Kaufleute Wilhelm Kohl und August Kohl, daß sie das ihnen von ihrem Vater übertragene Geschäft am hiesigen Platze seit dem 31. Dezember 1873 unter

der Firma:

„Jac. Kohl’“ 3 in Gesellschaft fortgeführt haben, diese Gesellschaft, welche zu vertreten jeder der beiden Gesellschafter die Befugniß hat, heute in das hiesige Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register unter Nr. 1532 eingetragen worden.

Cöln, den 7. Mai 1874. 3 Der 1“ eber.

Cölm. Auf Anmeldung ist bei Nr. 1238 des hiesigen andels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers, woselbst die lktiengesellschaft unter der Firma: 1

„Rheinisch⸗Westphälische Genossenschafts⸗Bank“ 8

in Cöln vermerkt steht, heute die Eintragung erfolgt,

daß answeise Protokolles des Aufsichtsrathes der

Gesellschaft vom 6. Mai 1874 derselbe beschlossen

hat, daß als Blätter, wodurch die für die Aktionäre

bestimmten öffentlichen Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaftsorgane zu erfolgen haben, hinfuͤro folgende gelten sollen: 1 3 8 die Berliner Börsenzeitung, die Kölnische Zeitung, 8 das Frankfurter Journal, ddie Neue Börsen⸗Zeitung in Berlinin, so daß also von den früher bestimmten Blättern: die Blätter für Genossenschaftswesen von Schulze⸗ Dellbsch nd .“ 1 der Rheinische Pionier in Düsseldorf

nun ausfallen und durch die beiden oben zuletzt ge⸗

nannten Blätter ersetzt werden sollen.

Cöln, den 8. Mai 1874. 1“ Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Crefeld. Bei Nr. 922 des bei dem hiesigen König⸗ lichen Handelsgerichte geführten Handels⸗ (Gesell⸗ schafts⸗) Registers, woselbst die offene Handelsge⸗ sellschaft sub Firma: Bergmann & Hermes mit dem Sitze in Crefeld registrit ist, erfolgte auf An⸗ meldung der Betheiligten am heutigen Tage die Ein⸗ tragung, daß der Kaufmann Isaac, genannt Isidor Lonsbach in Crefeld wohnhaft, unterm achten Mai curr., jedoch mit Wirkung vom 1. Januar curr. ab, als Mitgesellschafter in diese Gesellschaft einge⸗ treten ist. Crefeld, den 9. Mai 1874. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Enshoff.

Crefeld. Der Kaufmann Julius Adolph Förster in Crefeld, Inhaber der Firma Adolph Förster jr. hierselbst, ist am 22. April curr. mit Tode abge⸗ angen, und hat dessen Wittwe, Wilhelmine, geb. oebel, Handelsfrau dahier wohnhaft, zufolge 9 einbarung der Betheiligten das ganze Geschäft ihres verlebten Ehemannes mit allen Rechten und Ver⸗ bindlichkeiten, sowie der Befugniß, die Firma beizu⸗ behalten, vom besagten 22. April eurr. ab, über⸗ S. setzt dasselbe unter der bisherigen rma fort. Auf vorschriftsmäßige Anmeldung wurde Vor⸗ stehendes bei Nr. 1 des Handels⸗ (Firmen⸗) Re⸗ isters des hiesigen Königlichen Handelsgerichtes am igen Tage vermerkt, und ist die Wittwe Julius lph Firter sub Nr. 2180 dieses Registers als aberin der Firma Adolph Ir. dahier .vr worden. Gleichzeitig wurde bei Nr. 617 des hiesigen Prokurenregisters vermerkt, daß die der der ꝛc. Funde F ertheilte Prokura zur Zeich⸗

der Fi 1 b erl ist. er .

Delitzseh. Die in unserm Firmenregister unter Nr. 147 eingetragene Firma 8e

8 been:

der Handlung „J. Nordschild jun.“ als Gesell⸗ schafter ausgetreten und der verbleibende Gesellschafter,

sten, die

„C. Kießel“ ö’ gelöscht

Delitzsch, den 2. Mai 1874. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Delitzsch. Die in unserm Firmenregister unter Nr. 144 eingetragene Firma

. „August Rathmann“ ist Verfügung vom heutigen Tage gelöscht worden. 8

Delitzsch, den 5. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bekanntmachung. Es ist im Gesellschaftsregister Seite 14 v.

ol. 1. Nr. 21. Col. 2. Julins und Albert Velten 1““ Col. 3. Dorsten. Col. 4. Die Gesellschafter sind die Kaufleute Julius Velten und Albert Velten, jeder der⸗ selben ist zur Vertretung der Gese schaft be⸗ fugt. Cingekpngen zufolge Verfügung vom 4. Mai am 4. Mai 1874. Dorsten, den 4. Mai 1874. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung

Eisleben. Handelsregister [M. 824] des Königlichen Kreisgerichts zu Eisleben. ufolge Verfügnng vom 30. April 1874 sind am 2. Mai 1874 folgende Vermerke eingetragen worden und zwar: 1 2 I. in das Gesellschaftsregister sub Nr. 49: Firma der Gesellschaft: 8 A. Bonte’'s Wittwe und Söhne, Sitz der Gesellschaft: Hettstedt. 3 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: a. die Wittwe Bonte, Mathilde, geb. Lüdicke, zu Hettstedt, und b b. deren Kinder, die beiden minorennen Ge⸗ schwister Albert und Hans Bonte, vertreten durch ihren Vormund Kaufmann Otto Spiegler Die Gesellschaft hat am 25. September 1872 begonnen. 8 Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem Kaufmann Otto Spiegler als Vormund der beiden minorennen Geschwister Bonte zu, die Wittwe Bonte ist von der Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, ausgeschlossen. m II. ist unter Nr. 19 des Prokurenregisters der Apotheker Paul Hellmich zu Hettstedt als Prokurist der vorstehend sub I. gedachten Gesellschaft unter der Firma: A. Bonte’s Wittwe und Söhne, eingetragen worden. Eisleben, den 2. Mai 1874. (R, M. a. 9452/5) Königliches er I. Abtheilung. ilter.

Eislehen. Handelsregister IM. 823] des Königlichen Kreisgerichts zu Eisleben. In unser Firmenregister ist sub Nr. 300 zufolge

Verfügung vom 30. April 1874 am 2. Mai 1874

folgende Eintragung bewirkt worden:

Bezeichnung des Firmeninhabers: Mühlenpächter Hermann Dalsch in Pfeifermühle bei Großörner, Ort der Niederlassung: Pfeifermühle bei Großörner, Bezeichnung der Firma: Herm. Dalsch. 88 Eisleben, den 2. Mai 1874. (R. M. a. 451/5.) Königliches I. Abtheilung. ilter.

Frankfurt a. M. Veröffentlichung aus dem Handelsregister zu Frankfurt a. M.

946. Die Herren Richard William Lochmann und Carl Theod. Aug. Tittmann, Buchhändler, Beide hier wohnhaft, führen vom 1. d. M. an die seither von Herrn C. Th. W. Moritz Diesterweg unter der

irma Joh. Chr. Hermannsche Buchhandlung

ritz Diesterweg betriebene Sortimentsbuchhand⸗ lung mit Uebernahme des Waarenvorraths unter der nunmehrigen Firma „Joh. Chr. Hermannsche SsFheg Lochmann und Tittmann“ fort. 947. Herr C. Th. W. w82 Diesterweg führt

worden.

Dorsten.

der

die bisher unter der Firma „Joh. Chr. Hermann⸗ sche Buchhandlung Moritz Diesterweg“ bestandene Verlagsbuchhandlung mit Uebernahme aller Aktiven und Passiven vom 1. d. M. an unter der Firma „Moritz ge * fort und ertheilt seiner Ehe⸗ frau Auguste, geb. Naumann, Prokura.

948. Die Firma „Joh. Chr. Hermannsche Moritz Diesterweg“ (Inhaber Shr⸗ eodor Wolfgang Moritz Diesterweg) ist er⸗ oschen.

949. Die Herren Jac. Friedrich in Cöln und Karl August Thiemann, hier wohnhaft, Beide Kauf⸗ leute, haben dahier eine Gesellschaftshandlung unter der Firma „Selser⸗Brunnen⸗Verwaltung Fried⸗ rich & Thiemann“ errichtet.

950. Am 1. d. M. ist Herr Louis Schild aus

err Isaac Nordschild hat hierfür seiner Ehefrau

arie, geb. Kohn, Prokura ertheilt.

951. Die Herren Louis Schild und Louis Scheidt, Kaufleute, Beide hier wohnhaft, haben eine Handels⸗ gesellschaft unter der Firma „Schild & Scheidt“

errichtet.

952. Herr Jean Eck, Kaufmann dahier, hat eine Handlung unter der Firma „Jean Eck“ errichtet.

953. Herr Ludw. Max Georg Ferdinand Körber, Kaufmann dahier, hat eine Handlung unter der Firma „Ferdinand Körber“ errichtet. .

954. Mit Ende März d. J. ist Herr Bernhard Straschitz, Schneider zu rag, aus der hiesigen Hand⸗ lung unter der Firma „B. Straschitz & M. Pol⸗ lauer“ als Gesellschafter ausgetr .955. Herr Peter Mörler, Kaufmann dahier, hat †. öaxasens unter der Firma „P. Mörler“ er⸗

,956. Herr „Julius Rosenfeld“, Kaufmann da⸗ hier, hat eine Handlung unter der Firma gleichen Namens errichtet.

957. In der am 24. April d. J. stattgefundenen Sitzung des Aufsichtsraths der „D en Rück⸗ versicherungsbank“, wurden die Gesellschaftsbeam⸗ t erren G. Uthke und L. Freudenreich dahier, in der se mit der Unterschrift betraut, daß sie in

des Direktors die Firma gemeinschaftlich

ein⸗f

958. In der am 6. April 1874 stattgehabten Sitzung des Aufsichtsraths der „Frankfurter Wechslerbank“ wurde der von Mayx Ritter von Weiß in Wien angezeigte Austritt aus dem Aufsichtsrathe genehmigt.

959. Herr Bernhard Kunreuther, Kaufmann da⸗ hier, hat eine Handlung unter der Firma „B. Kun⸗ reuther“ errichtet.

960. Die Firma „B. Meyer jr.“ (Inh. Bern⸗ hard Meyer) ist erloschen.

961. Herr Isidor Süßmann, Kaufmann, hier wohnhaft, führt die seither bestandene Handlung

B. Meyer jr.“, mit Uebernahme aller Aktiven un⸗ ter der Fima „J. Süßmann“ für seine Rechnung

ort.

962. Am 1. d. M. ist Herr James Kulbach aus der Handlung „Schmidt & Kulbach“ als Gesell⸗ [schafter ausgetreten.

963. Die gerichtlich verpflichteten Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Herrn Heinr. Fr. Aug. Reinhold Baist und dessen gleichfalls ver⸗ storbenen Ehefrau Johanna Elisabetha, geb. Berck⸗ mann, die Herren Ludwig W. Baist und Georg Matthäus Rau, Beide hier wohnhaft, führen die von dem ebenbesagten Herrn Baist unter der Firma: „Reinhold Baist“ betriebene Handlung unter der

Kinder fort und haben dem Herrn Heinr. Wagner, Lithograph dahier, vertragsgemäß die Leitung des Ge⸗ schäfts uͤbertragen mit der Befugniß, daß Letzterer stets mit einem Vormund die Firma mitunterzeichnet.

964. Seit dem 1. d. M. ist die hiesige Hand⸗ lung „Bernhard Benjamin & Co.“ in eine Kom⸗ manditgesellsckaft umgeändert worden, welche Herr Bernhard Benfamin als alleiniger persönlich haften⸗ der Gesellschafter vertritt und die obengenannte Firma zeichnet; Herr Israel Hirsch Benjamin dahier ist Prokurist derselben.

965. Herr Aron Siegel, Kaufmann dahier, hat unter der Firma „A. Siegel“ er⸗ richtet.

966. Die Herren Herm. Carl Anton Thieme Liernur, Cornelius Marie de Bruynkops und Joh. Georg Julius Glöckner, sämmtlich Ingenieure, hier wohnhaft, haben am 1. April d. J. dahier eine Handelsgesellschaft unter der Firma „Patentschneid⸗ zeug⸗Fabrik Liernur & Co.“ errichtet.

967. Die Firma „J. W. Faber“ (Ind. Georg Caspar Walther), sowie die bestandene Kollektiv⸗ prokura für die Herren C. Neun und W. Guilhau⸗ mau sind erloschen. Die Activa und Passiva der obgedachten Handlung sind auf die „Deutsche Ver⸗ einsbank“ dahier übergegangen.

Zu Nr. 828. Das Vermögen der Gesellschaft „Frankfurter Hypotheken⸗Credit⸗Verein Knopf, Knoblauch und Consorten“ wird solange zur Be⸗ friedigung resp. Sicherstellung der Gläubiger ver⸗ waltet, bis diese Befriedigung resp. Sicherstellung erfolgt ist. Diese Verwaltung wird von der Aktien⸗ Se „Frankfurter Hypotheken⸗Credit⸗Verein“ geführt.

Frankfurt a. M., den 6. Mai 1874.

Das ““ eX“X““ - 8

Justiz⸗Rath Dr. Jucho. Die Nr. der vorigen Veröffentlichung vom 25. April 1874 beginnen von 921 an statt von 821.

Gladbach. In das Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heute eingetragen worden sub Nr. 725: die Han⸗ delsgesellschaft unter der Firma Lingenbrink & Schiffer in Viersen. Gesellschafter sind die in Viersen wohnenden Kaufleute Arnold Emil Lingen⸗ brink und Carl Schiffer. Die Gesellschaft hat be⸗ gonnen am 1. Mai dieses Jahres. Gladbach, am 7. Mai 1874. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. anzleirath Kreitz.

Glatz. Bekanntmachung. .— Die Firma des Kaufmanns und Konditors Carl Spillmann in Glatz „C. Spillmann“ ist erloschen und dies unter Nr. 92 des Firmenregisters zufolge Verfügung von heut vermerkt worden. Glatz, den 6. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Gleiwitz. Bekanntmachung. In das hiesige Gesellschaftsregister ist bei Nr. 71, woselbst die zu Gleiwitz unter der Firma „Glei⸗ witzer Disconto⸗Bank“ bestehende Aktiengesellschaft vermerkt steht, zufolge Verfügung vom 2. Mai 1874 an demselben Tage Folgendes eingetragen worden: Die §§. 4, 14, 15, 20 des Statuts vom 12. September 1872 sind durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 18. April 1874 abgeändert; namentlich wird die Gesellschaft nicht mehr durch die Namensunterschrift eines Mitgliedes des Vor⸗ standes und zweier Prokuristen vertreten; ferner werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft nicht mehr durch die Vossische Zeitung, die Nationalzeitung, den Börsencourier zu Berlin, sondern außer der Berliner Börsenzeitung, der

Breslauer und Schlesischen Zeitung zu Breslau,

durch die Schlesische Presse zu Breslau und den

Oberschlesischen Wanderer und die Oberschlesische

Zeitung, letztere beide zu Gleiwitz erscheinend, er⸗

folgen (ck. Bl. 16 des Beilagebandes Nr. I. 38

zum Gesellschaftsregister).

Ferner ist in das hiesige Prokurenregister unter Nr. 50 für die gedachte Aktiengesellschaft der hiesige Buchhalter Louis Buchwitz als Prokurist zufolge Verfügung vom 2. Mai 1874 an demselben Tage eingetrggen worden. 3

leiwitz, den 2. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Graudenz. Heute ist die in Graudenz be⸗ stehende Handelsniederlassung des Kaufmanns und Fär bereibesitzers Rudolf Boergen ebendaselbst unter

der Firma C. Boergen in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 261 ein⸗ getragen. 1 Graudenz, den 2. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Die Kauffrau Wittwe Emilie Marie Gamm, geb. Noetzel, hat für ihr hiesiges, unter der Firma: „L. Gamm & Sohn“ betriebenes Handelsgeschäft dem Johann Ludwig Ferdi hier

unterzeichnen.

Prokura ertheilt.

gleichen Firma für Rechnung der minderjährigen

Die dem Carl Heimich Sausse für dieselbe Firma ertheilte Prokura ist erloschen.

Dies ist zufolge Verfügung vom 2. Mai cr. an demselben Tage unter Nr. 441 und Nr. 194 in das Prokurenregister eingetragen.

Königsberg, den 6. Mai 1874.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Königsberg. Handelsregister.

Die dem Ernst Rejall hierselbst und dem Samuel

Isenheim in Berlin von der Preußischen Bern⸗ stein⸗Aktien⸗Gesellschaft ertheilten Prokuren sind erloschen.

Dies ist zufolge Verfügung vom 6. Mai cr. an demselben Tage unter Nr. 344 und 381 in das Pro⸗ kurenregister eingetragen.

Königsberg, den 7. Mai 1874.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Königsberg. Handelsregister.

Die hieselbst unter der Firma: F. W. Liedtke bestehende Kommanditgesellschaft ist dadurch, daß die Kommanditisten mit ihren ganzen Einlagen aus⸗ geschieden sind, und der Kaufmann Eduard Alexan-⸗ der Liedtke von hier in die Gesellschaft als offene Handelsgesellschaft eingetreten ist, in eine offene Hande ggesellschaft umgewandelt.

Die Gesellschafter derselben sindꝛ: der Kaufmann Friedrich Wilhelm Liedtke und der Kaufmann Eduard Alexander Liedtke, Beide von hier. 1

Deshalb ist zufolge Verfügung vom 2. Mai cr. an demselben Tage im Gesellschaftsregister die Kom⸗ manditgesellschaft unter Nr. 473 gelöscht und die Handelsgesellschaft mit der Firma „F. W. Liedtke“ unter Nr. 504 eingetragen worden.

Königsberg, den 6. Mai 1874.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Königsberg. Handelsregister.

Der Kaufmann Carl Theodor Albrecht von hier hat für seine Ehe mit Clara Charlotte Gu⸗ stava Fraude durch Vertrag vom 4. April 1874 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausge. schlossen; das eingebrachte Vermögen der Ehefrau und Alles, was dieselbe während der Ehe durch Glücksfälle, Geschenke, Erbschaften, Vermächtnisse oder sonst erwirbt, soll die Eigenschaften des Vor⸗ behaltenen haben.

Dies ist zufolge Verfügung vom 2. Mai cr. an demselben Tage unter Nr. 488 in das Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen.

Königsberg, den 6. Mai 1874.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

Krotoschin. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist 1 ad Nr. 2 Borschußverein zu Krotoschin, folgen⸗ der Vermerk: 1. 1 „An Stelle des ausgeschiedenen Rechtsanwalts Arnold ist der Rektor Huth als Direktor in den Vorstand eingetreten“,

zufolge Verfügung vom 6. Mai 1874 heut eingetra⸗ sgen worden.

Krotoschin, den 7. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Landeshut. Die Handelsgesellschaft D. Kauff⸗ mann zu Landeshut ist aufgelöst und deshalb im Gesellschaftsregister gelöscht, dagegen als Einzelfirma im Firmenregister unter Nr. 254 und der Kaufmann Richard Kauffmann zu Landeshut als alleiniger In⸗ haber derselben neu eingetragen worden. Landeshut, venn6. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. I. Ab⸗ theilung.

Liebenburg. Bekanntmachung. In das Handelsregister des Amtsgerichts ist Fol. 45

Actien⸗Dampf⸗Dresch⸗Mahl⸗ und Sägemühle

zu Ringelheim heute eingetragen: 1

Vorstand der Gesellschaft: 1) Hofbesitzer Wilhelm Steinmeyer 2) vühsaß 8 Klumeyer, 3) Kothsaß Christian Sasse, 4) Gastwirth Heinrich Wiedel.

In der Generalversammlung am 7. März 1874 ist von dem Vorstande jede Aktie um 30 Thlr. er⸗ höhet, so daß jede Aktie jetzt auf den Betrag von 80 Thlr. lautet.

Rehen den 7. Mai 1874.

Königliches Amtsgericht II.

Lüneburg. Bekanntmachung.

„In das Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg

ist heute auf Fol. 300 die Firma: 1“

Ed. Folgmann,

als Ort der Niederlassung: Lüneburg, als Firmeninhaber: Johann Christian Eduard Folgmann in Lüneburehe,,.. eeagcragen. 8 3 eee . 1en önigli reuß. Amtsgericht. A. Keuffel.

stettim. DHandelsregister.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 1324 der Kaufmann Wilhelm bh Darmer zu Stettin

Ort der Niederlassung: Stettin, 8

Firma: W. L. Darmer, 8 heute eingetragen.

Stettin, den 7. Mai 1874.

Königliches See⸗ und Handelsgericht.

Sorau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 121.

die Firma „Joh. Pietschmann“

Abtheilung III.

vermerkt steht, ist eingetragen:

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Aloys Pietschmann zu Pfoerten über gegangen, ”44 dasselbe unter der Firma 9 A. piesschraasn⸗ fortsetzt. Vergleiche Nr. 473 des Firmenregisters. Demnächst ist Nr. trge tsch pftzrt und als deren Inhaber der Kaufmann Aloys

in unser Firmenregister unter

zu Pförten zufolge Verfügung vom 28

pril 1874 am selbigen Tage eingetragen worden. Sorau, den 28. April 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kesse Druck: W. Flaner 8 1

Das Abonnement betrügt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.

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auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

11A“ ———— ———— Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

Dem Korvetten⸗Kapitän von Blanc die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha ihm verliehenen Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens zu ertheilen.

ANlerhöchstihrem

Ermittelung

worden „Von der Ermittelung des Nettogewichts durch Abzug

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: of⸗Banquier, dem Herzoglich anhaltischen Geheimen Finanz⸗Rath Freiherrn von Cohn, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Se. Masestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht: „Dem Salzsteuer⸗Cinnehmer Albert zu Salzderhelden im

bihcr Einbeck den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ en.

Deutsches Reich.

Auf Grund des Artikels 18 der Maß⸗ und Gewichtsord⸗ nung vom 17. August 1868 werden in Gemäßheit des Be⸗ schlusses des Bundesraths vom 25. November 1873, betreffend die Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts beim Ex⸗ port X“ in Fässern, durch welche sub 2 bestimmt ist:

der Normaltara kann jedoch Abstand genommen werden, wenn

das Gewicht des leeren Fasses durch amtliche Eichung festge⸗

stellt und dasselbe durch Einbrennen auf dem Fasse von dem Eichamte ersichtlich gemacht worden ist.

Die näheren Bestimmungen, nach welchen diese Eichung vorzunehmen ist, erläßt die Normal⸗Eichungs⸗Kommission.“ von der Kaiserlichen Normal⸗Eichungs⸗Kommission bezüglich der Zulassung leerer Faßkörper zur eichamtlichen Ermittelung des Gewichts derselben (Tarabestimmung) und der Beglaubigung des ermittelten und auf dem Fasse eingebrannten Gewichts durch Hinzufügung des eichamtlichen Stempelzeichens, sowie bezüglich des bei diesen eichamtlichen Ermittelungen des Gewichts von leeren Faßkörpern einzuhaltenden Verfahrens und der zu erhebenden Gebühren, in Ergänzung der §§. 12 und 13 der Eichordnung vom 16. Juli 1869, unter gleichzeitiger Aufhebung des Alinea 1 der Nr. 1 Abschnitt III. der Instruktion vom 10. Dezember 1869, sowie der Gebührenfestsetzung für die Ermittelung und Auf⸗ stempelung des Taragewichts in der Eichgebührentaxe vom 12.

Dezember 1869, die nachstehenden Vorschriften erlassen:

§. 1. Fässer von ersichtlich genügender Haltbarkeit sind zur eichamtlichen Ermittelung des Gewichts der Faßkörper (Tarabestimmung) und Beglaubigung der Tara durch Hinzu⸗ fügung des eichamtlichen Stempelzeichens zuzulassen, auch wenn nicht gleichzeitig die Ermittelung des Raumgehalts derselben verlangt wird.

Sofern Fässer mit Rollbändern versehen zur Tarabestim⸗ mung gebracht werden, sind die Eichämter berechtigt, vor Aus⸗ führung der Wägung die Entfernung der Bänder (siehe §. 2) von den Interessenten zu verlangen und, falls diesem Verlangen nicht entsprochen wird, die betreffenden Fässer von der Tara⸗ bestimmung zurückzuweisen; ebenso sind sie berechtigt, die Wie⸗ deranlegung der Rollbänder nach Ausführung der Wägung von den Interessenten zu verlangen, und eventuell dieselben lose zu⸗

rückzuliefern.

§. 2. Bezüglich des bei der Tarabestimmung anzuwenden⸗ den Verfahrens bewendet es im Allgemeinen bei den in der Instruktion vom 10. Dezember 1869 sub III. 1 und im Cir⸗ kular 8 vom 12. Juni 1871 sub 4 gegebenen Vorschriften, welche, wie nachsteht, lauten: „Ist das Taragewicht eines Faß örpers zu ermitteln, so sind bei solchen, namentlich zum Spiritus⸗Export bestimmten Gebinden, welche mit Rollbändern versehen sind (d. h. mit 2 bis 4 zu beiden Seiten des Spundlochs angebrachten hölzernen Reifen, die nur den Zweck haben, das Gebinde vor Ver⸗ letzungen beim Auf⸗ und Abladen zu schützen, jedoch beliebig abgenommen werden können, ohne das Gefäß zur Benutzung als Gebinde ungeeignet zu machen), diese Rollbänder vor der zu entfernen und bei Ermittelung des Taragewichts nicht mit zu berücksichtigen.

Bei der Bestimmung der Tara von hölzernen Fässern ist zu beachten, daß das Gewicht eines vassle je nach dem Grade der äußeren und inneren Nässung desselben erheblichen Ver⸗ änderungen unterliegt.

Da nun die Kenntniß der Tara für das Faß im Zu⸗ stande der Füllung verlangt wird, so darf bei einer vor der Gebrauchsfüllung eintretenden bloßen Tarabestimmung das Faß nicht im trockenen Zustande gewogen werden, sondern erst, nachdem es durch hinreichende und einige Zeit lang dauernde Wasserfüllung eine genügende innere Nässung er⸗

fahren hat,“ (nasse Tarabestimmung N P). Von ates inneren Nässung ist bei gleschzeitig verlangter es Faßinhalts und der Faßtara in keinem Falle, bei verlangter alleiniger Tarabestimmung indeß in den beson⸗ deren Fällen Abstand zu nehmen, wenn von den Interessenten felbst ausdrücklich gefordert wird, daß die Fässer ohne vorgängige

28 88

Berlin, Dienstag,

eichamtliche Nässung der Tarabestimmung in demjenigen Zustande unterworfen werden, in welchem dieselben bei dem Eichamte an⸗ geliefert, resp. bei Eichungen außerhalb der Amtsstelle dem Eichungsbeamten vorgeführt werden (in diesen Fällen gilt die Ermittelung als trockene Tarabestimmung T. T.).

In jedem Falle ist darauf zu achten, daß die Fässer nicht in einem Zustande ungewöhnlicher äußerer Nässung zur Tara⸗ bestimmung gelangen.

§. 3. Die Tara ist durch Wägung des Faßkörpers auf einer Dezimal⸗Brückenwaage nach Kilogramm und zwar so genau zu bestimmen, daß die etwaige Differenz zwischen dem eichamtlich ermittelten und dem wirklichen Gewichte des Faßkörpers zur Zeit der Wägung ¼00 des letzteren nicht übersteigen kann.

Die anzuwendenden Dezimal⸗Brückenwaagen müssen die von der Eichordnung in §. 38 sub 1c. für Brückenwaagen, die Ge⸗ wichte die in §. 54 sub c. für die Gebrauchsnormale der Handelsgewichte vorgeschriebenen Genauigkeitsgrenzen einhalten.

Die nach Kilogramme und Bruchtheilen desselben ermittelten Gewichtswerthe sind auf Zehntheile dieser Gewichtseinheit ab:

zurunden.

§. 4. Der ermittelte und nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung abgerundete Gewichtswerth in Zahlen unter An⸗ fügung des Zeichens K, und unter Vorsetzung des Zeichens N.. bei nassen, des Zeichens TT bei trockenen Tarabestimmungen, die Jahreszahl, sowie der Beglaubigungsstempel der Eichungs⸗ stelle sind auf dem einen Boden des Fasses deutlich einzubrennen.

Auf besonderes Verlangen muß statt der Tara⸗Angabe nach Kilogramm der aus dem vorschriftsmäßig ermittelten und ab⸗ gerundeten Kilogrammwerthe umgerechnete Pfundwerth unter Anfügung des Zeichens *8, auf Verlangen auch die Nummer des Eichregisters eingebrannt werden.

Erfolgen Ermittelung und Beglaubigung der Tara sowie Bestimmung und Beglaubigung des Raumgehalts eines Fasses zu derselben Zeit, oder erfolgt die Auftragung und Beglaubigung der Tara auf einem bereits nach seinem Raumgehalte beglau⸗ bigten, resp. die Auftragung und Beglaubigung des Raum⸗ gehalts auf einem bereits mit beglaubigter Tara versche en Fasse, so sind die beiden verschiedenartigen eichamtlichen Angaben in ge⸗ eigneter Weise scharf von einander getrennt zu halten.

In dem ersteren Falle ist jede derselben für sich besonders, in jedem der beiden letzteren Fälle die nachträglich hinzutretende Angabe sowohl mit dem eichamtlichen Stempelzeichen als auch mit der Jahreszahl der Beglaubigung zu versehen.

Das Stempelzeichen ist überall zwischen das zu beglaubi⸗ gende Prüfungsresultat und die Jahreszahl zu setzen. 8 F. 5. Die zu erhebenden Gebühren betragen:

für Ermittelung des Taragewichts und Stempelung für Arbeitshülfe und verwendetes Material bei nassen Tarabestimmungen 2 Sgr.

bei trockenen Tarabestimmungen . .. 1 Sgr.

Erweisen sich Fässer bei der vorgängigen Nässung als un⸗ dicht, d. h. nicht genügend haltbar (§. 1), so sind dieselben unter Berechnung der taxmäßigen Gebühr von 2 Sgr. für Arbeits⸗ hülfe und verwendetes Material von der Tarabestimmung zu⸗ rückzuweisen.

8 6. Die Vornahme von eichamtlichen Tarabestimmungen außerhalb der Amtsstelle (des Eichungsamtslokals) ist unter der Bedingung zulässig, daß entsprechende räumliche Einrichtungen und Apparate (Waagen), sowie die erforderlichen lediglich mit Kilogramm⸗ resp. Grammbezeichnung versehenen Gewichte in vorschriftsmäßiger Genauigkeit, ferner die erforderlichen, nach den vorgeschriebenen Typen gestalteten Bezeichnungs⸗ (Zahlen⸗ und Buchstaben⸗) Stempel, das nöthige Feuerungsmaterial und aus⸗ reichende Arbeitshülfe von den Interessenten bereit gestellt werden,

und daß genügende Vorsorge für eine völlig zuverlässige vor⸗ schriftsmäßige Ausführung der erforderlichen technischen Opera⸗ tionen getroffen ist.

Zur Vornahme von Tara⸗Ermittelungen außerhalb der Amtsstelle ist die jedesmalige besondere Genehmigung des Eichungsamts⸗Vorstandes erforderlich, welche im Falle der Er⸗ füllung der vorstehenden Bedingungen nüht versagt werden darf.

Die taxmäßige Gebühr für Arbeitshülfe und verwendetes Material ist bei derartigen Tarabestimmungen außerhalb der Amtsstelle nicht in Ansatz zu bringen, wogegen neben der tax⸗ mäßigen Gebühr für Tarabestimmung und Stempelung Diäten und Auslagen nach Maßgabe der Nr. 6 der Vorbemerkungen zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Beilage zu Nr. 40 des Bundesgesetzblattes) zu erheben sind.

§. 7. Die Cichscheine sind in folgender Art auszufertigen:

„Cichschein III. Nr. ... für ein Faß.. .

... Fässer 8 auf den Inhalt und die Tara (NIT) geprüft, mit der Jahres⸗ zahl und dem Stempel, sowie mit der nachfolgenden Be⸗

zeichnung vorschriftsmäßig versehen, und sind die beibe⸗ merkten taxmäßigen Gebühren berechnet worden:

.eg des Taxmäßige Gebühren für Tarabestim⸗ mung und Stempelung

Arbeitshülfe und verwen⸗ detes Material

Inhaltsbe⸗ stimmung und Stempelung

Lr Al.

Nr. des Eichscheins.

Eichamt zu (Stempel.)

b. Eichschein III. Nr

ist ein Faß N. T. imt

sanein Saß eer) auf die Tara 1. 1. 8 geprüft, mit der Jahreszahl und dem Stempel, sowie mit der nachfolgenden Bezeichnung vorschriftsmäßig versehen, und sind die beibemerkten tapmäßigen Gebühren berechnet worden:

Taxmäßige Gebühren für Tarabestim⸗ Arbeitshülfe mung und und verwende⸗ Stempelung tes Material

Rhor Sr eel Re., ne

Bezeichnung des Fasses. Nr.

des Eichscheins

Tara NT T T

Nummern der Fässer

Eichamt zu . . 11“ (Stempel) (Unterschrift des Eichmeisters) In den Formularen sind diejenigen Worte resp. Zeichen, welche sich auf den behandelten Fall nicht beziehen, zu durch⸗ treichen. G ce 8. In den Geschäftsübersichten sind die Angaben über die ausgeführten Tarabestimmungen und die für dieselben erhobenen Gebühren getrennt von den betreffenden Angaben über die aus⸗ geführten Inhaltsbestimmungen, wie nachsteht, aufzuführen:

1

Gesammtzahl der auf Inhalt bestimmten

Fässer.

Zahl der auf Inhalt bestimmten

z 8 Fässer bis zu 8 bis zu 20 50 E1

Zahl der tarirten Fa

NTTNTL

8 Berechnete Gebühr für

ser Gesammtzahl Inhalts⸗ Tara⸗ Arbeitshülfe der hstigFims e2 8

; 3 un un verwendetes 50 K. starirten Fäffer. Stempelung. Stempelung. Material.

TTTTö hx. Srvfl. Dr. K She.

über

I I

Berlin, den 30, April 1874. aiserliche Normal⸗Eichungs⸗Kommission. Foerster.

Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 25. April d. Is. will Ich dem anlie⸗ genden, in Folge des ant dem 45. Altpommerschen Kommunallandtage am 9. März d. J. gefaßten Beschlusses aufgestellten

Ersten Nachtrage zu dem revidirten Reglement für die Städte⸗

Feuer⸗Societät Altpommerns vom 22. Juni 18646 1 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. .

Berlin, den 1. Mai 1874.

8

Wilhelm Graf Eulenburg.

88

An den Minister des Innern.

Erster Nachtrag

u dem revidirten Reglement für die Städte: ltpommerns vom 22. Juni 1864 (Gesetz. Sammlung Seite 409 ff.) 8

H— Zusatz zu §. 67. 8

„Schäden, welche an den bei der Societät versicherten Gebäuden durch Explosion eines Dampfkessels oder durch Explosion in einer Gasbereitungs⸗Anstalt verursacht werden, können auf Antrag des Ver⸗- sicherten durch eine in die Police aufzunehmende besondere Bedingung, unter Bezahlung eines Zusatzbeitrages, mit versichert werden und wer⸗ den dann ebenso wie Feuerschäden behandelt und vergütet. M

Schäden, welche an versicherten Gebäuden durch Entzündung des

Feuer⸗Societät

in denselben benutzten Leuchtgases entstehen, werden als randschäden angesehen.