1874 / 115 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 ““ 8

Meinung, daß, wenn diese Deputationen durch die persönliche Bespre⸗ chung irgend einen Einfluß auf mich ausüben könnten durch die per⸗ sönliche Besprechung, daß es dann in der That mit meiner Charakter⸗ festigkeit und mit meiner Beurtheilung der Srstiade im Lande schlimm beestellt wäre. Derjenige, welcher in einem solchen Falle Erfolg er⸗ wartet, irrt sich. Diese Abgesandten werden durch persönliche Ein⸗ wirkung keinen solchen Erfolg bei mir erzielen. Ich habe oft gedacht, daß es in der That ein schlechter Beweis für die Zustände in einem Lande, sowohl für die Gesetze, wie für die Personen sein müßte, wenn man mit Grund erwartete, daß durch perfönlichen Einfluß auf irgend eine dabei thätige Amtsperson ein günstigeres Resultat erzielt werden könnte. Ich selbst werde mir die Aufgabe stellen, mich von diesen Ein⸗ üssen unabhängig zu halten. Ja, es wäre mir sogar angenehm, wenn überhaupt eine Vorschrift bestände, wonach es dem Handels⸗Minister und denjenigen, welche in Eisenbahnangelegenheiten thätig sein müssen, nicht gestattet wäre, in solchen Fragen Deputationen zu empfangen. Wir haben, wie ich wiederhole, diese Vorlage selbständig erwogen, unabhängig von allen persönlichen Wünschen, wir haben sie erwogen und sie Ihnen vorgelegt auf Grund derjenigen Anträge, die das Haus selbst an uns gerichtet hat, und wenn wir eilig vorgegangen sind, so gründet sich dies darauf, wie ich gestern bereits anführte, weil das selbst den Wunsch an uns richtete, in dieser Session einen solchen esetzentwurf einzubringen, ein Votum, welches sich übrigens gerecht⸗ fertigt machte, indem diejenigen Provinzen, welche durch die Beschlüsse des vorigen Jahres vorzugsweise bezeichnet worden waren, erwarten konnten, daß die Regierung sowehl wie das Haus klarlegte, was für sie in den nächsten Jahren auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues zu erwarten sei. Diese Klarheit verschafft die gegenwärtige Vorlage, und kann nur den Wunsch wiederholen, daß die Herren sie annehmen mögen. . 8 8 1 Ueber die Frage, ob Privateisenbahnen oder Staatseisenbahnen in Zukunft die Herrschaft haben sollen, ist in der That dieser Entwurf am allerwenigsten geeignet, eine Entscheidung zu schaffen; es handelt sich

sich hier vorzugsweise um Bezirke, um Linien, für welche auf längere

Zeit nicht zu erwarten ist, daß die Privatindustrie sich derselben an⸗ nehmen wird. Man hat auch darauf hingewiesen, daß möglicherweise durch diese Vorlage ein stoßweises Vorgehen der Königlichen Staats⸗ regierung veranlaßt werden könnte. Nichts ist unbegründeter. Wären in der That diejenigen Zeiten noch vorhanden, wie wir sie unmitetlbar 88 uns haben, wäre noch jene fieberhafte Aufregung inner⸗ halb der industriellen Kreise vorhanden, dann könnte ein solches Wort eine gewisse Begründung und Richtigkeit haben. Heutzutage dient dagegen die Möglichkeit, welche Sie der Königlichen Staatsregierung geben, mit umfassenden Bauten vorzugehen, allenfalls dazu, in den erschütterten Verhältnissen irgendwie das Gleichgewicht für die nächsten Jahre wiederherzustellen. Denn täuschen wir uns doch darüber nicht, meine Herren, wir stehen auf manchen Gebieten erst am Anfang der Krisis, es werden die Verhält⸗ nisse mehrfach sich noch schlechter gestalten, und dasjenige, worüber wir

8 1“ IG verfügen, ist eben für die nächsten Jahre auch ein Mittel, die Gewalt⸗ thätigkeit und den industriellen Fleiß zu beleben. Es ist daher der aus dem erheblichen Betrage der uns bewilligten Mittel hergeleitete Gesichtspunkt nicht ein solcher, den man gegen uns anführen kann. Ich befürworte noch einmal den Entwurf, welchen wir Ihnen vorgelegt haben.

In der Diskussion des vom Herrenhause abgeänderten Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des Vorbehaltes bezüglich der Grafschaften Wernigerode und Stolberg in §. 181 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem Abg. Dr. Virchow das Wort: 1

Meine Herren! Die Grafen Stolberg haben, man mag über die Grundlage, auf der ihre Rechte beruhen, verschiedener Ansicht sein, bisher jedenfalls das unbestrittene Recht ziemlich ausgedehnter Regie⸗ rungsbefugnisse gehabt. Diese Regierungsbefugnisse können nach dem jetzigen Stande unserer Gesetzgebung überhaupt, und was die Einfüh⸗ rung der Kreisordnung in die Grafschaft betrifft, nach spezieller Be⸗ stimmung der Kreisordnung nur durch Gesetz geändert werden. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs ist die Regierung, nachdem sie sich mit den Grafen über die Bedingungen, die gegenseitig zu stellen wären, verständigt hatte, wesentlich dem Gesichtspunkte gefolgt, den Uebergang von einer bevorzugten Stellung zu einer minder bevorzugten so leicht als möglich zu machen, ohne irgendwie die Rechte des Staa⸗ tes dabei beeinträchtigen zu lassen. Die Regierung hat namentlich das sind ja die Punkte, auf die es ankommt für die Stellen der Amts⸗ vorsteher und des Landraths den Grafen das Ernennungsrecht zugestehen wollen. Das Abgeordnetenhaus hat das abgelehnt, es ist von der Idee ausgegangen, daß die Ernennung von mittelbaren oder unmittel⸗ baren Staatsbeamten wesentlich nur von der Staatsgewalt ausgehen dürfe, hat den Vorschlag der Regierung deshalb abgewiesen und die⸗ jenigen Paragraphen des Gesetzentwurfs, welche darauf Bezug hatten, gestrichen. In dieser Gestalt ist der Gesetzentwurf an das Herren⸗ haus gelangt. Ich habe nun geglaubt, richtig zu verfahren, wenn ich dem Herrenhause bemerkbar gemacht habe, daß auf die Wiederher⸗ stellung des Ernennungsrechts, sowie es in dem Gesetzentwurf ursprüng⸗ lich proponirt war, im Abgeordnetenhause nicht zu rechnen sei. Ich habe mir dadurch den Vorwurf zugezogen, daß das eine Andeutung sei, die wieder nur zu Gunsten des Abgeordnetenhauses gegen das Herrenhaus laute.

Diesen Vorwurf habe ich mit um so mehr Recht zurückweisen können, als ich heute in die Lage komme, Sie zu bitten, nicht Be⸗ schlüsse zu fassen, die im Herrenhause keine Annahme finden werden.

ch glaube, ich habe Recht gehabt, wenn ich dem Herrenhause gesagt habe, es sei mit Aussicht auf Erfolg für die Uebertragung des wirklichen Ernennungsrechts nicht zu kämpfen; dagegen würde ich es für äußerst erwünscht halten, obgleich die Regierung selbst

in dem Augenblicke nicht in der Lage sei, einen Vorschlag nach dieser Richtung zu machen wenn irgend ein Auskunftsmittel gefunden

8 6

würde, Zukunft in eine Position zu setzen, welche ihnen auf die Besetzung der Stellen einen gewissen Einfluß ließe und sicherte. Die Majorität des Herrenhauses hat nun für die Ernennung der Amtsvorsteher Ueberein⸗ des Ober⸗Präsidenten mit den Grafen, unter eventueller Ent⸗ cheidung des Ministers des Innern, vorgeschlagen und für die Er⸗ nennung des Landraths die unmittelbare Aktion Sr. Majestät des Königs auf Präsentation der Grafen. Es läßt sich darüber sprechen, ob dieser Vorschlag zweckmäßig in der Form ausgedrückt ist, aber in der Sache selbst bin ich der Ueberzeugung, daß der Staat hei diesem Arrangement nichts verlieren würde, daß es die Besetzung der in Rede stehenden Aemter durch Leute, die dem Staate durch ihre Bildung und ihre Persönlichkeit Garantie leisten, verbürgt, und daß man den Grafen sehr wohl ein Konsultationsrecht, ein solches Mitsprechen bei der Besetzung dieser Stellen belassen kann, ohne daß man der Staatsautorität Abbruch thut. Aus diesem Grunde, meine Herren, glaube ich, daß Sie gut thun, wenn Sie, nachdem Sie den Hauptgrundsatz Ihrer ersten Beschlüsse durchgesetzt haben, sich jetzt zu einem Vergleichsvorschlage entschließen, welcher die Einführung der Kreisordnung in der Grafschaft Wernigerode Tund in den Kreisen, in welchen die übrigen Grafen angesessen sind, sihe; denn ich muß sagen, ich halte es für bedenklich, einfach darauf hinzuwelsen, daß, wenn dieses Gesetz nicht zu Stande kommt, die Kreisordnung in der Grafschaft einstweilen unausgeführt bleibt. Diese Eventualität hat bisher nur ein Mitglied der äußersten Linken dieses Hauses und ein Mitglied der äußersten Rechten des Herrenhauses als etwas ganz Natürliches hin⸗ gestellt. Sie ist formeil nicht zu leugnen, aber wir Alle fühlen doch, meine Herren, daß es ein großer Schaden wäre, wenn innerhalb des⸗ jenigen Gebiets, für welches die Kreisordnung überhaupt als Gesetz bestimmt ist, ein Theil als Ausnahme zurückbleiben muß und zwar auf eine Zeit hin, die sich sehr in die Länge ziehen kann; denn die Stimmung der Häuser kann, wenn sie mit einem gewissen Eigensinn gepaart wird, noch auf Jahre hinaus dieselbe bleiben, wie heute. Darauf kann es nicht ankommen, meine Herren, daß die Grafen Stol⸗ berg, wenn Sie die früheren Beschlüsse wiederherstellen, sich darein finden werden. Wenn diese Beschlüsse Gesetz werden, werden sie sich darein finden müssen. Allein hier sind doch andere Rücksichten maß⸗ gebend, als blos die, ob die Grafen sich in das Unvermeidliche finden werden, vor allen die Rücksicht, ob das Herrenhaus sich damit ein⸗ verstanden erklären wird. Die b im Herrenhause sind durch eine Majorität gefaßt, die entschiedenen Werth darauf legt, mit diesem Hause nicht zu weit auseinander zu gehen. Einen positiven Druck, um die Beschlüsse beider Häuser zusammenfallen zu lassen, kann die Regierung nicht ausüben. Ich glaube, Sie kommen auf einem viel einfacheren Wege dahin, wenn Sie Beschlüsse fassen, die, wenn sie auch nicht Ihren prinzipiellen Anschauungen bis auf das letzte Tip⸗ pelchen entsprechen, doch einen Zustand herbeiführen, bei dem sich die Regierung, die Grafen und die Grafschaft ganz wohl befinden werden.

Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und 8I“ Staats-Anzeigers: Berlin, Ihelm⸗Straße Nr. 32.

Verschjedene Bekanntmachungen. „Die Physikatsstelle des Kreises Biedenkopf mit dem Wohnsitze des Beamten in der Kreisstadt Biedenkopf, soll, da der vor Kurzem zur Verwaltung dieser Stelle berufene Bewerber auf seinen Antrag

[1947]

der

Feuerversicherungsbank

für Deutschland in

vom Jahre 1873.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

4. Verlovosung, Amosrtisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

weitig besetzt werden. Aerzte, welche auf die genannte hysikatsstelle reflektiren, wollen ihre Bewerbung binnen echs Wochen unter Einreichung ihrer Dualifft tteste und des curriculum vitae bei uns anbringen. 99,861. 8 Wiesbaden, den 12. Mai 1874.

von deren Uebernahme entbunden worden ist, ander⸗ Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Dreinndfünfzigster Nechnung

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.

Vor⸗ 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.

8. Familien⸗Nachrichten.

Aufgebote,

rater Beilage. 4

Kations⸗ Thlr. 1,121,857. 1 Sgr.

1,666,084. 20 26,119. 11

8

sabschluß

8

9. Central⸗Handels⸗Register. Erscheint in sepa⸗

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗

furt a. M., Ureslau, Halle, Krag, Wien, München, Nürnberg, S§traßburg, Zürich und Htuttgart.

Esë wird hiermit attestirt; daß die in diesem 53. Rechnungs⸗Abschluß für 1873 aufgeführten

Prämien⸗Uebertrag auf die Jahre 1874 bis 1880,

Reserve zur Abmachung sämmtlicher angemeldeten und noch Schäden, Kosten und Verluste, Ueberschuß vom Jahre 1873, und ferner:

für noch unerhobene Dividenden aus früheren Jahren,

Thlr. 2,913,922. 10 Sgr. in Summa, durch disponible Fonds, und zwar in: * Thlr. 2,231,073. 9 S

8 8. 28

gr. auf Grund rechtlicher Gutachten und mit Genehmigung des Bank⸗Vorstandes angelegten Geldern, .14 Guthaben bei den Herren Agenten und Banquiers, .12 baarer Kasse und laufenden Wechseln, 5 für das Bank⸗Gebäude und das angekaufte Grund⸗ stück resp. das im Bau begriffene neue Bank⸗Gebäude,

Gotha

2

A. Einnahme.

ierzu: für nach

Reserve für unermittelt gebliebene Schäden,

52. IEe me im Jahre 187369 Zinsen⸗Einnahme und Agio . . . . . . 8 8 Versährte Dividenden aus dem Jahre 1867 . . . . . . .. Verjährte Prämien⸗Nachschuß⸗Ruͤckzahlungen aus dem Jahre 1842

Die Gesammt⸗Einnahme des Jahres 1873 beträgt demnach

1u1“ B. Ausgabe. Provision für die Auszahlung der Dividende aus dem Jahre 1872 Brandschäden, Kosten und Verluste:

a. aus dem Jahre 1872 und früher laut Nachweisung I. a..

b. aus dem Jahre 1873 laut Nachweisung I. b. . . . .. Laufende Verwaltungsunkosten laut Nachweisung I. . Prämien⸗Provision an die Agenten, Haupt⸗ und General⸗Agenten

8

C. Reserve.

„dem Jahre 1873 und aus den früheren Jahren .. Prämienreserve zur Deckung

sicherungen .1.“

88 87 P *

Es bleibt mithin ein reiner Ueberschuß von.

von 2,163,746 Thlr. 10 857 eine Dividende von 1 77 Procent ergiebt.

rungsverträge beläuft sich auf. . und die Summe der eingelegten Nachschußbürgschaften auf wovon für 1873 . 8,610,962 Thlr., 1874 3,948,869

Die Bank zur Einsicht der Theilnehmer niedergelegt.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die unerhobenen Dividendenantheile re 1868 nach S. 9 der Baukverfassung eeasen. wenn 1Seg Erhebung nanag im

vom J Jahre 1874 erfolgt. Gotha, den 12. März 1874.

Die Feuerversicherungsbank für

A. Matthäi, J. Nagel, C. Mathies, Dirrektor. Bevollmächtigter. Buchhalter.

vom Jahre 1872 laut 52. Rechnungsabschluß. bschluß der Rechnung hinzugetretene Versicherungen

Hiervon ab: für nach Abschluß der Rechnung ristornirte Versicherungen

Verluste und Kosten laut

Für uner e igte oder noch unermittelte Schäden, Verluste und Kosten aus

der in künftige Jahre überlaufenden Ver⸗

welcher von der an der Ersparniß dieses Jahres theilnehmenden⸗Summe

Die Gesammtsumme der im Jahre 1873 in Kraft gewesenen Versiche⸗

speziellen Nachweisungen I. und II. dieser Rechnung sind bei sämmtlichen Agenturen der

in gehöriger Integrität befunden Rwr worden sind.

1,045,338 15

1,045,353 1,881

1,043,472

91,744 2,231,125 111,902 2,947 1,569

3,482,761

theilhaber zugesendet.

wählt worden.

20,849 6,880 316,369 75,952 174,906

594,958

99,861

1,121,857 1,816,676 1,666,084

des Geschäfts der Feuerversiche

rämien⸗Einnahme im Jahre 1873

747027400 12,559,831

Gotha, im Mai 1873.

ächst

enthält.

Deutschland.

J. Doebel, Kassirer.

Berlin, den 2. Mai 1874.

15,000. en, sämmtliche der Bank zugehörigen Schuld⸗Dokumente deponirt und

bei der heutigen Revision nachgewies 8 1 auch sämmtliche berechnete Ausgaben Fült richtigen Quittungen belegt

88 Wir bemerken noch, daß der unterm 29. Dezember v. J. 1 Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemachte, auf §. 38 und 39 der Bankverfassung vom 1. Ja⸗ nuar 1845 bezügliche Nachtrag vom 22. Dezember v. J., und gegen besondere Prämie die Gefahr der Zerstörung und Beschädigung der versicherten Gegenstände durch Zerspringen eines Dampfkessels ß ist —, verfassungsmäßig mit dem 1. Gotha, den 20. April 1874. S

Der Vorstand der Feuerversicherungsbauk für Deutschl

„Graf von Keller, Dirigent.

uebersi

rungsbank für Deutschland in Gotha im Königreich Preußen. Versicherungssumme Ende Dezember 1873 .

Brandschäden nebst Kosten im Jahre 1873 bezahlt ““ E1““ 1 Ersparniß (Dividende) aus dem Jahre 1873, an die Versicherten zurückgezahlt 8

Vom 1 Seh c sac dt

um osen⸗Niederschlesisch⸗

1— nose Verbands⸗Güter⸗

Tarif vom 1. September 1872

8 bbaes 8 in Kraft, welcher direkte Frachtsätze für Xl 2.

Verkehr mit der oberschlesischen Serach Cgensie .

Druckexemplare des Nachtrages werden von

unseren Güterexpeditionen in Görlitz und Hansdorf auf Verlangen unentgeltlich verabfolgt.

Königliche Direktion 1d der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Thlr. 10 Sgr. Summa wie vorstehend und ferner:

Kaaution des

000. Kaution des Herrn Bevollmächtigten, errn Kassirers,

Nach erfolgter genauer Revision der Bestände, Na nung der Bank⸗R

Abschluß⸗Rechnungen wird diese Rechnung von 1eb als

Goctha, den 26. Miac 10 9 8 8 8 8 ie Bank⸗Revisions⸗Kommission.

G. D. Koch, Kommerzien⸗Rath aus Arnstadt.

1 5

H. Reincke aus Erfurt. E. Fritzsche, Spezial⸗Revisor.

4 Der vorstehende Rechnungsabschluß der Feuerversicherungsbank f. D. wird auf Grund stattgehabter Revision hierdurch als richtig anerkannt und dessen Veröffentlichung genehmigt. Derselbe wird Bank⸗

„In der heutigen Versammlung des Vorstandes ist Herr A. Matthäi hier für das Jahr vom 1. Juli 1874 bis dahin 1875 zum Direktor und Herr F. 8 Kämpf hier zu sene P ban, Fahker ge⸗

im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und nach welchem die Bank auf besonderen Antrag

auch für den Fall übernehmen kann, daß kein Brand damit verbunden Januar 1875 in Kraft tritt. 8

F. A. Kämpf, Vorsteher für Gotha. arl Jung, Vorsteher i. V. für Arnst adt J. Kallmeher, Vorsteher für Erfukt.

5 8 85

Thlr. 443,1 15,500. Sgr. 1,388,478. 9

203,553. 25 1,069,128. 9

8

Vom 10. Mai cr. ab tritt ein Nachtrag IV. zu Heft I.

Heft III. des Deutsch⸗Oester⸗ . reich⸗Ungarischen Verband⸗

☚⸗Güter⸗Tarifs in Kraft, welche die Bestimmung wegen An⸗ und Abfuhr der Eil⸗ und Normal⸗Güter in Hamburg und Lübeck enthal⸗ ten. Die Nachträge können bei unserer hiesigen Gü⸗ ter⸗Expedition, sowie in Breslau und Liebau einge⸗ sehen werden. Berlin, den 6. Mai 1874.

eeiree,: Königliche Direktion der ö Eisenbahn

5 82

.

ite

eseitigung des Ernennungsrechts die Grafen für die

nicht festgestellten

8

und ein Nachtrag IV. zu

eiger.

Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Prrußischen Ltnats⸗Auzeigers:

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl.

3 Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Vor⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Kriminalgerichtliche Bekanntmachung als Steckbrief. In der Nacht vom 4,/5. Mai 1874 sind hierselbst mittelst schweren Diebstahls aus einem Posamentiergeschäft circa 3 Dutzend goldener Finger⸗ ringe verschiedener Sorte gestohlen. Des Diebstahls dringend verdächtig ist ein Mann, angeblich in Lü⸗ beck geboren und in Italien erzogen, von Profession Goldschmidt. Derselbe ist 5“ 6“ groß, schlank, mit ellrothem Haar, schwerhörig, der der italienischen prache geläufig, und gebrochen deutsch spricht. Hier trug er eine sogenannte österreichische Mütze mit hoch⸗ stehendem Schirme. Am 5. Mai cr., Nachmittags 9 Uhr, ist er auf der Eisenbahn von hier nach serlin gefahren. Es wird um Vigilanz, Anhaltung und Hertransport ersucht. Potsdam, den 11. Mai 1874. 8 Königliches Kreisgericht. Abtheilung . 11993) 11.“ Am 21. April d. J. ist ein rekommandirter Brief mit 146 Karat legs Brillanten, zum Gesammtwerth von 30,000 Franken, in der Größe von ½1 bis ¼ Karat das Stück, bei der Be⸗ förderung von Metz nach Leirzig in Verlust gerathen. Demjenigen, welcher den Inhalt des Briefes wieder beibringt und bei der Kaiserlichen Ober⸗ Postdirektion in Metz abliefert, ist eine Belohnung von 3000 Franken (800 Thaler) zugesichert worden. Zugleich wird ersucht, bei dem Ankaufe ge⸗ schliffener (ungefaßter) Brillanten in der angegebenen Durchschnittsgröße besonders vorsichtig zu sein und nicht ausreichend legitimirte Besitzer der nächsten Polizeibehörde vorzuführen. Metz, den 11. Mai 1874. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Hake.

Es sind am 2. April cr. dem Maurer Georg Schwarz zu Witten 1 schwarze Tuchhose, 1 schwar⸗ zer baumwollener Regenschirm, eine silberne Cylin⸗ deruhr mit Goldrand und silberner Kette, 4 weiße leinene Arbeitshemden, 2 weiße leinene Faltenhem · den, 6 weiße leinene Taschentücher, 8 G. Sch., ein braunes, ledernes Portemonnaie mit Messingbügel, vier gelbe baumwollene Taschentücher, 4 weiße leinene Vorhemdchen, eine Brieftasche, enthaltend einen Mi⸗ litärpaß nebst Führungsattest, ausgestellt in Altona den 14. November 1872 vom 1. Thüringischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 31, gestohlen. Verdächtig des Diebstahls ist ein unbekannter Mann von 25—26 Jahren, mittler Größe, gesetzter Statur und frischer Gesichtsfarbe. Ich ersuche um Auskunft über Ver⸗ bleib und Thäterschaft. Bochum, 12. Mai 1874. Der Staatsanwalt.

Bekanntmachung. Die ausgetretenen Militär⸗ pflichtigen des Schweidnitzer Kreises 1) Karl Friedri Oskar Sandeck aus Grunau, 2) Karl Gottlieb Hirs aus Stephanshain, 3) Julius Herrmann Hanke, 4) Johann Joseph Paul Hertel, 5) Johann Karl August Scholz, 6) August Verthold Anton Chodinsky, 7) Perbiand Willibald Oskar v. Treskow, ad 3 bis 7 aus Schweidnitz, 8) Georg Eugen August Hugo Hiller aus Freiburg, 9) Paul Friedrich Moritz Ham⸗

el, 10) Johann Friedrich Werner, 9 und 10 aus

Bobten, 11) Johann Karl Heinrich Adolph aus Zir⸗ lau, 12) Karl August Neumann aus Ober⸗Leut⸗ mannsdorf, 13) Albert Maximilian Robert Fell⸗ mann aus Freiburg, 14) Anton Ernst Scholz aus Tarnau, 15) Karl August Gottwald, 16) Johann Karl Gottlieb Grüttner, 17) Oskar Eugen Fedor Max Pondel, 18) Ernst August Richard v. Scheib⸗ ner, ad 15 bis 18 aus Schweidnitz, 19) Franz Karl Julius Heinrich aus Zobten, 20) Johann Karl Hein⸗ rich Vogel aus Ober⸗Arnsdorf sind durch die rechts⸗ kräftigen Erkenntnisse des hiesigen Kreisgerichts vom a. 11. Juli 1872 ad 1 bis 10, b. 19. Dezember 1872 ad 11 bis 14, c. 11. November 1872 ad 15 bis 20 wegen Umgehung des Militärdienstes durch Auswanderung ohne Konsens, jeder zu einer Geld⸗ Ftraf von Fünfzig Thalern, oder im Unvermögens⸗ alle zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe verur⸗ theilt worden. Da der Aufenthalt der Kondemnaten nicht zu ermitteln ist, wird das Ersuchen gestellt, von denselben im Betretungsfalle die erkannte Geldstrafe einzuziehen, event. die Gefängnißstrafe zu vollstrecken und zu den Akten Nachricht zu geben.

Schweidnitz, den 6. Mai 1874. -

önigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns D. Hirsch zu Rosenberg O./S. werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts⸗

ängi mit dem dafür

hängig sein oder nicht, . G

bis zum 10. Iuni 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, owie nach w2232. zur Bestellung des definitiven

serwaltungspersonals . auf den g. uli d. J., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Peterson im Terminszimmer Nr. 10 hier zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat Fine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizu⸗ ügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗

8 Schmidt anberaumten Termine schriftlich oder münd⸗

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger. b , Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expevition von

udolf a 8 2. Leipzig, 8 „Frank⸗ sfurt a. M., Lreslan, Halle, Urag, Mien, München, 8 E“ 8— Nürnberg, Straßburg, Zürich und HKtuttgart. 8. Familien⸗Nachrichten. A* 9. Central⸗Handels⸗Rogister Erscheint in sepa- rater Beilage.

5. Industrielle Ctablissements, Fabriken u. Großhandel.

oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Arndt und Schober hier⸗ selbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Rofenberg O.⸗S., den 2. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3334] Oeffentliche Ladung. 1 Der Schuhmacher Herrmann Roehr, welcher sich im Jahre 1858 aus seinem Wohnorte Tirsch⸗ tiegel entfernt hat, über 28 Leben oder Tod aber seit dieser Zeit weder seiner Familie noch sonst irgend Jemandem eine Nachricht zugegangen, sowie dessen unbekannte Erben und Erbnehmer werden aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den 1. November 1874, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisricht er

lich zu melden, widrigenfalls der Herrmann Roehr für todt erklärt und sein Vermögen dem Fiskus aus⸗ geantwortet werden wird.

Meseritz, den 1. November 1873.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papiere

8esl Feuerversicherungsbank f. D. zu Gotha.

Nach dem Rechnunge⸗Abschlusse der Bank für 1873 sind den Theilnehmern derselben für das 3 8 1 8 1“ 38 vergangene Jahr 8 Ie 1 der eingezahlten Drämie a. . Berlin wohnenden Banktheilnehmern wird ein Exemplar des Rechnungs⸗Abschlusses, sowie ihr Dividendenschein zugesandt. Letzterer ist zu unterzeichnen, und

ter Vorzeigung des Versicherungsscheins, welcher dieselbe Nummer wie der E11“ Slin erH in den Stunden von 9 1 Uhr Vormittags, sowie von 3— 6 Uhr Nach⸗

ntur, als

Bureau abzugeben, worauf Zahlung sofort erfolgt. . mittags auf unserem Bure Mibglleder vermitteln kostenfrei sowohl die unterzeichnete Geveral-Shge

A. Wustandt, Alte Jakobstraße Nr. 71.

1G 8 de nlte Ne Nr. 29 ““ Rust, Alte Leipzigerstraße Nr. 11.

Berlin, den 15. Mai 1874.

General⸗Agentur

Aufnahm die Agenten 8

der Feuerversicherun

von Meibom, Direktor. 8

Krausenstraße Nr. 62.

Die

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

88 88

1“

r Allgemeinen Versicherungs⸗Aktie

Verschiedene Bekanntmachungen.

Rechnungs⸗Abschluß

8

für das Rechnungsjahr 1873.

Vortag aus dem Jahre 1872

Prämien⸗Einnahme abzüglich Ristorni: a. in der Unfall⸗Versicherungs⸗Branche:

abzüglich Rückversicherungs⸗Prämie.

8 88 8

a. in er Unfall⸗Versicherungs⸗Branche

8

b. 0

8

Schaden⸗Reserve aus dem Jahre 1872: 6 a. 8 der Unfall⸗Versicherungs⸗Branche

ö“ insen Agio⸗Gewinn

a. in der Unfall⸗Versicherungs⸗Branche

Cc. Zurückgestellte Prämien⸗Reserve:

1 8 in der Unfall⸗Versicherungs⸗Branche Schäden: *8 für 1260 Schäden.

hierzu Regulirungskosten

für 833 Schaäͤden

für 951 Schäden

onstige Verwaltungskosten:

Stellvertreters. Stempel . . . . . . . ö ö Kosten für verbrauchte Drucksachen Agentur⸗Kosten S eee sten, Abschreibung auf das Inventar.. allgemeine Geschäftskosten..

Gewerbe⸗ und Kommunalsteuern . .. Gratifikationsfonds für Beamte. ewinn des Rechnungsjahres 1873:

82

8 sen Sparfonds .. e. Vortrag auf neue Rechnung

bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung Forderung einen am hiesigen Drte wohnhaften

A. Jahres-Rechnung.

für 4884 Versicherungen mit 322,295,288 Thlr. Versicherungs⸗Summe

b. in der Transport⸗Versicherungs⸗Branche: für 37,209 hafte Hersiche mst 75,406,873 Thlr. Versicherungs⸗Summe . 87,142 Thlr. 25 Sgr. 5 Pf.

c. in der Feuer⸗Rückversicherungs⸗Branche: für 73,605 Versicherungen mit 78,641,348 Thlr. Versicherungs Summe Sanr Prämien⸗Reserve aus dem Jahre 1872:

Transport⸗Versicherungs⸗Branche Feuer⸗Rückversicherungs⸗Branche.

Transport⸗Versicherungs⸗Branche c. Feuer⸗Rücbversicherungs⸗Branche.

Provisionen aus dem direkten und indirekten Geschäfte: b. Transport⸗Versicherungs⸗Branche Feuer⸗Rückversicherungs⸗Branche.. . Transport⸗Versicherungs⸗Branche . Feuer⸗Rückversicherungs⸗Branche . . . a. in der Unfall⸗Versicherungs⸗Branche sind gezahlt: : R gerr sür Zrc htar Reaier e h Echabenfalee b. in der Transport⸗Versicherungs⸗Branche sind gezahlt: hierzu Reserve für 49 noch unerledigte Schadenfälle. c. in der Feuer⸗Rückversicherungs⸗Branche sind gezahlt: hierzu Reserve für 123 noch unerledigte Schadenfälle öAA““

rovision an die Magdeburger Hagelversicherungs⸗Gesellschaft für die Geschäftsführung . . . . . . . . . ews an Gehalt des kontrolirenden Mitgliedes des Verwaltungsrathes des

Geschäfisbücher und Schilder)

a. Tantisme an den Verwaltungsrath und den General⸗Direktor b. zum Reservefonds . . . . . . . . . . 8

ividende auf 10,000 Stück Aktien

f *

10,041 10

k C 1““ 79,200 10

II. Ausgabe.

57,422 Thlr. 23 Sgr. 628 .

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46,602 Thlr. 28 Sgr. 6,079 10

121,178 Thlr. 21 Sgr. 25,652

292,178 30,740

Vorsitzenden im Verwaltungsrathe und dessen

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