1874 / 116 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 May 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Teiegraphische Witterungsberiehte.

gubaeripel. 5 Telegraphliache Wicterungaberiehte. FErenussische Central-Bodenkrodtt- -Gesellschaft. Dioc ☚. S PFmiss. von 5,000,000 Thlr. 4 ½ x Pfandbriefen, rückzahlbar mit einem Ort. Ber. Aby Temp. 887 or sPBer. Aby Tanp. Aby wäns Kapitalszuschlag von 10 % = 110 % des Nominalbetrages, in Stücken P. L. v. M.] R. sv. M. icht 5 *FP. L. v. M. R. [v. M. 8 50 Thlr., 100 Thlr, Thlr., 500 Thlr. und 1000 Thlr. erfolgt ansicht. 3 zum Course von 95 ½⁸½ % vom 20. und 21. Mai cr. unter 10 % Einz. 17. M ai. bei der Gesellsc kasse, der Diskonto-Gesellschaft und Herrn 1,6 8., schw. bewölkt. . Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 114. WNW., mäss. bedeckt. Amanzahlungem. A8. a 1 . in e. bedeckt. . E“ für Dentsochland in Gotha. Die NW., mässig. 2 ee Divid. pro 1873 von 77 /% wird von jetzt ab bei der Kasse der 0., stille wenig bewölkt Gen.-Agentur in Berlin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 114. NW., stark wenig bewölkt. Donnermarkhütte, Obersohlesische Eisen- und Kohlenwerke, NNW. mäss. wenig bevw. Akt.-Ges. Die Ausz. der Divid. pro 1873 von 13 Thlr. pro Aktie ——— üb. erfolgt vom 18. Mai cr. bei Delbrück, Leo & Comp. in Berlin. WSW., schw —₰ 1 1 Güäbhlltz-Vahrnower Brannkohlen-Akt.-Ges. Die Divid. für eEE“ das Jahr 1873 von 3 % oder 6 Thlr. pro Aktie wird vom 20. Mai cr. Nb. r. bei Mendelssohn & Co. in Berlia ausgezahlt. 7 ’1

ansicht.

17. Mai.

12,2⁄ NW., mässig. bewölkt. 18. Mai. I“ 8 5 . 8 3 8 8 4 S“ WL“ fA 2 * 4,2 N., massig. ö1““ Fsgioc 84 . 1 WirW., mäss. halb haiter. 2* e ö“ 8 ““ NW., stark. bewölkt. I 1n Hi C tauo .n. h 210

W. schwach. wenig bewölkt. 11.““ B1. vischuGw SHZ EMre Bn

8SW., schw. bedeckt. S; 3ekict s 1 5

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

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7 Haparanda. 336,4 7 Christiansd. 340,3 7 Hernösand. 337,7 7 Helsingfors 336,8 7 Petersburg. 336,0 7 Stockholm .337,8 7 Skudesnäs 339,7 7 Oröe 338,9 8 Frederickecnh

7 Constantin. 335,1

336,6 Hernösand 338,2 Helsingfors. 338,2 Petersburg. 338,4 Stockholm 339,1 Skudesnäs. 339,6 Fredericksb-

Helsingör. Moskau 332,4 Memel 338,4

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NNW., mäss. wenig bewölkt 188 8., schw. —¹) 080., schw. 2 80., stark.

Moskau .. 330.5 6 Memel 337,5

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Westphalla, Waggonfabrik auf Aktien. Die Absehlags-Diviqd. NW., lebh. peiter. von 5 % oder 10 Thlr. pro Aktie wird gegen Abschlags-Dividenden-

schein Nr. 2 vom 31. Mai cr. ab bei der Deutschen Unionbank in Berlin ausgezahlt.

General-Versammlungen.

7 Flensburg. 338,9 7 Königsberg 337,1 6 Danzig 337,6 6 Putbus 336,8 7 Kieler Haf. 340,1 7 Cöslin 337,8

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N., stark. heiter. wolkig. N., schw. NW., schw. N., schw.

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bedeckt..) bewölkkt. zieml. heiter.

3,2 NO., mässig. wolkig. 0., mässig. bewölkt. *

6,5 NO., stark. heiter. bedeckt. 8

4 0., schw. fast heiter. ²)

0., mäissig. bedeckt. 88

Fleasbuarg 338,2 Königskerg. 337,2 Danzig 337,7 Puttbus. 337,4 Kieler Haf. 340,0

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Ne⸗ Zas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen

„Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

ür àns Mierteljahr. für das Vierteljah auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

92

21 8 1 0080SN8

VSöslin 338,4

6 Wes. Lchtt. 338,5 Nazerleuch. 337,1

NNW., schw. bewölkt. 7 Wilhelmsh. 337,8

5

5 5,7 NO., schw. bedeckt.

Hanseatische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft. ONO. maäss. bowölkt.

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8

Ordentl. Gen.-Vers in Hamburg.

Märkische Cement-Sabrik. Ausserordentl. Gen.-Vers.

in Berlin.

Breslan-Schweldnitz-Freiburger Eisenbahn. Ordentl. Gen.-Vers. in Breslau; s. Ins. in Nr. Nieder-Schönhausener Bau-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. in

Anhbalt-Dessauische Landesbank. Ausserord. Gen.-

Gen.-Vers. in Berlin. Dresdner Leder-Fabrik.

Dresden.

Vers. in Dessau.

Gühlitz-Vahrnower Braunkohlen-Akt.-Ges. Ordentl

Gen.-Vers. in Perleberg.

Minerva, Schleslsche Hütten-, Forst- und Bergbau- Gesellschaft in Hquid. Ordentl. Gen.-Vers. in Breslau.

Ausweise von Banken und Industrie-

Gesellschaften.

vorwärts, Akt.-Ges. für Flachsspinnerei und Weberel mi

1192.

N., mäss. wolkig. NNo0., schw. bedeckt. ⁴) NW., stille. bewölkt. NNW., schw. bewölkt. NW. z. N. mäss. NW., schw. NW., schw. 2 NO., schw.

Wilhelmsh. 336,4 Gröningen 339,3 Bremen 337,9 Helder. 339,7 Borlin 337,3 Posen 332,8 Münster 336,1 FTorgas 335,1 Breslan 331,4 Srassel 338,7 Cöln 337,3 Wiesbaich 334,4 atibor 326,3 Cherbourg. 340,0

NoO., mäss. stark bewölkt. WNW., schw. bewölkt. 8

0., schwach. Regen. .

N., mässig.

N., schw.

N., stark.

NW., schw. W., schw.

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6 Stettin 336,2 7 Gröningen 340,3 6 Bremen 339.2 7 Heldexk 340,6

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bewölkt ⁵). heiter.*) heiter. NNW., -chw. heiter ⁷) N., mässig. heiter, Rei NO., schw. bewölkt. NW., 2lI. lebh heiter.

N., schw. heiter. *) NO., mäss. wolkig. NO., mäss. heiter. 80., fast stille. heiter. NW., schw. leicht bew. 7 Harre 340,0 NO., schw. sehr bew. Karlsruhe. 334,0 WNW., schw. fast bedeckt. Paris 340,2

Ordentl.

—+

GPosen. 333,4

6(Münster 337,6 +

6 Torzas. .335.8 + 2,

6 Bres an 332,3 + 0,6

7 Brässel 343,5

6 Cöln.. 338,3 + 3,7 1

6 Berlin 337,9 + 2,3

0,7 3 2

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bedeckt, Regen. trübe. bedeckt. *§)

NW., mässig trübe. 8 NO., schw. bedeckt. 8

5 NW., mässig trübe, Reg.

N., mäss. bedeckt. ³)

N., möss. Schnee.

NW., mässig. bewölkt.

80., f. stille. trübe.

80., f. stille. trübe.

1 ¹ bed, Regen. NNO., mäss. bedeckt.

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7 6 Wiesbaden. 335,7 I1 6 Ratibor 327,6 1,3 6 Trier 334,9 + 3,4 7 (Cherbourg 341,11 7 Havrre 341,1

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7 Carlsruhe. 335,7 7 Paris.. . ... 341,3

ganz heiter.) 8

Insertionspreis sürden Raum einer Uruckzeile 3 Sgr.

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Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Weydmann zu Keeken im Kreise Cleve den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem emeri⸗ tirten Oberpfarrer Pitsch zu Märkisch⸗Friedland, im Kreise Deutsch⸗Crone, dem Steuer⸗Inspektor Saarbourg zu Coblenz, dem Vermessungs⸗Revisor a. D. Strache zu Lübben, dem Kreis⸗Sekretär Hauptmann a. D. Bast zu Wetzlar, und dem Steuer⸗Empfänger, Rechnungs⸗Rath Reiß zu Melsungen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Oberst⸗Lieutenant a. D. von Hinzmann⸗Hallmann zu Berlin den Königlichen

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Berlin, Dienstag,

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——

Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung des Provinzial⸗Landtages der Rheinprovinz zur Erledigung von Geschäften auf den 27. d. M. nach der Stadt Düsseldorf zu genehmigen, und den Ober⸗Präsidenten von Bardeleben zum Kommissarius, den Kammerherrn und Ritterhauptmann der rheinischen ritterbürtigen Ritterschaft, Landrath a. D. Freiherrn Raitz von Frentz⸗Garrath zu Düsseldorf zum Marschall und den Kammerherrn und beigeordneten Bürgermeister Frei⸗ herrn von Geyr⸗Schweppenburg zu Aachen zum Stellver⸗ treter des Marschalls zu ernennen geruht.

Bielefeld. Die Bilanz per 31. Dezember 1873; s. Ins. in Nr. 114. Feuerversicherungsbank für Deutschland in dotha. Den Rechnungs-Abschluss pro 1873; s. Ins. in Nr. 114. Lebens-Verslocherungs- und Ersparnissbank in Stuttgart. Die Bilanz pro 1873; s. Ins. in Nr. 114. Basler Transport-Versicherungs-Gesellschaft. Das Geschäfts-

71St Mathien 340,9 V

Strom N. Strom N. ⁴) Regen und Schnee

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080,, schw. sbedeckt.

¹) Gestern Nachm. NNO. mhg. ²) Gest. Nachm. N. mässig,

³) Regen.

⁶) Reif. Gestern Regen und Schnee.

Gestern Mittag etwas Sehnee. ³) Gestern Vormittag Regen und Graupeln.

¹) Gestern Regen und Schnee.

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St. Mathieu 340.3

V 080., bewegt heiter. Constantin. 336,9 V

N., mässig. be eckt. *)

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) Gestern Nachm. NôO. schwach. N. schwach. Strom N. ²) Gestern Regen und Hagel. ⁴) Gestern Mittag Regen. ³) Gestern Regen und Ha el. °) Nachts Regen.

²) Strom S. Gestern Nachm.

Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Gymnasial⸗Direktor a. D. Dr. Rieß, bisher in Rinteln, jetzt in Cassel, und dem Super-: intendenten Wendt zu Selsingen, Amts Bremervörde, den Kö⸗ 1 niglichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Kaufmann Jules Fonrobert zu Berlin, dem Bürgermeister Ueßeler zu Burg

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

8 Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Wahl des Gymnastallehrers Dr. Buchwald in Görlitz zum Rektor des Progymnasiums in Fürstenwalde ist genehmigt worden.

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Ergebniss pro 1877

für Preussen; s. Ins. in Nr. 114.

³) Gest. Nachm. Regen.

¹) Regen. Gestern Ahend Regen bei starkem NW.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Konkurs⸗Eröffuung. Königliches Kreisgericht zu Guben, 88 Erste Uigekicht Guben, den 13. Mai 1874, Mittags 12 Uhr. Heber den Nachlaß des Gasthofspächters Jo⸗ ben. Wilhelm Theodor Fürchtegott Liebelt zu

[1977] 8

eidekrug ist der gemeine Konkurs im abgekürz⸗ ken Verfahren eröffnet. ö

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der frühere Apotheker Albert Fischer hierselbst bestellt. Die Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden aufge⸗ fordert, in dem

auf den 30. Mai 1874, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 13, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter von Trebra anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge zur Bestellung des definitiven Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben. 1

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 20. Juni 1874 Sfe

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer ekwani⸗ gen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

fandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ühe Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 20. Juni 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächft zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, owie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

erwaltungspersonals auf den 30. Juni 1874, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 13, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung s einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

eeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be⸗ kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Gers⸗ dorf, Franz und Sander zu Sachwaltern vorge⸗ schlagen. 8 [19602 Bekanntmachung. 8

Der durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Januar 1873 über das Vermögen des Weiß⸗ S und Handelsmanns Herrmann

chulze zu Jüterbog eröffnete Henisnsche Konkurs ist durch Vertheilung der Masse beendigt.

Iüterbog, den 12. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

86 7

11988]° Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Colberg den 13. Mai 1874, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Schneidermeisters und Kaufmanns Ernst Pankatz zu Colbe⸗ is der kanfmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet, und der Tag der Zahlungseinstellung auf 9 den 24. April 1874 1 festgesetzt worden.

111“

dem Kommissar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Peters

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Publicandum.

Im Auftrage der Liquidatoren der Deutschen Rentenbriefs⸗Aktien⸗Bank hierselb zum Zwecke der Veränußerung des dieser Bank gehörigen Grun

straße Nr. 4 hierselbst einen neuen Termuim - 3 8 auf den 22. Mai d. Js., Nachmittags 5 Uhr,

in meinem Bureau, Leipzigerstraße Nr. 103, Ecke der Friedrichsstraße, 1 Tr. hoch, anberaumt. 3 Kaufliebhaber können daselbst die Verkaufsbedingungen schon vorher einsehen. Berlin, den 16. Mai 1874.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der 8 Herr Justiz⸗Rath Goetsch hier bestellt. 3 85 Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ [1966] gefordert, in dem auf den 27. Mai d. J., Mittags 12 Uhr,

habe ich in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor 1

Peite⸗

anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bttelung eines anderen definitiven Verwalters ab⸗ zugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

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Ornold,

Rechtsanwalt und Notar. bis zum 14. Juni cr. einschließlich 1 2 8 G 6. dem Gericht oder dem Verwalter 2 hich. An⸗ N: Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellsch zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer Die Lieferung von b 8 etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- 8 liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben 8 sähe z⸗ Gläubiger des Gemeinschuldners

[M. 876]

60 Stück Kohlenwagen und 1 8 10 Stück Plateauwagen, 1.“ entweder mit ügemn oder h. eefe und event. von 1 Stů sen mit Rädern soll im Wege der Submission vergeben werden. ; . Die Bedingungen der Submission und der Lieferung sind von unserer Kanzlei, Breslau, Ber⸗ linerstraße 76, mittelst portofreier Anträge zu beziehen. Die Offerten sind nach Vorschrift der Bedingungen bis zum 5. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, einzureichen. Zur gedachten Stunde erfolgt die Eröff⸗ nung der Offerten in Gegenwart der erschienenen Submittenten in unserm Verwaltungsgebäude, Berliner⸗ straße 76, Zimmer Nr. 5 der ersten Etage.

Die Direktion.

aben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ tücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 14. Juni cr. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Hrüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf den 22. Juni er, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Peters zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung her a einreicht, hat eine

In Gemäßheit des §. 27 der Statuten beehrt sich der Unterzeichnete die Herren Aktionäre zur jähr⸗

lichen ordentlichen General⸗Versammlung

auf Freitag, den 26. Juni d. J, Vormittags 10 Uhr,

in den Saal des hiesigen Kasino⸗Gebäudes ergebenst einzuladen. 88 8 Die Gegenstände der bis jetzt festgestellten Tagesordnung sind: 86 8 1) der statutenmäßige Bericht (§. 20) über die Resultate der Rechnungs⸗Ablage und über die 8 8 Geschäfte der Gesellschaft; 4

2) Beschlußfassung über den Antrag der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion, daß der von der

General⸗Versammlung am 30. Juni 1869 gefaßte Beschluß, betreffend die Ertheilung der

„Decharge zu den aufgestellten Betriebsrechnungen, formell zurückgezogen werdez; 2 2—2— 3.) die Wahl zur statutenmäßigen Erneuerung des Verwaltungs⸗Ausschusses (§. 27).. Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser General⸗Versammlung Theil zu nehmen wünschen, werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besonders aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von Aktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ihren Besitz in die Bücher der Gesellschaft bis . 8 Tage vor dem Tage der General⸗Versammlung haben eintragen lassen, und welche sich über das Fortbestehen des Besitzes bis spätestens einen Tag vor der General⸗Versammlung entweder selbst oder durch ihre legitimirten Bevollmächtigten ausgewiesen haben. Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besitz der Aktien, resp. zur Entgegennahme der An⸗ meldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher sind zur Erleichterung für die auswärtigen

Herren Aktionãre 1 36 ddie Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Verlin, die Darmstädter Bank in Verlin und die Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., und zwar bis zum 17. Juni d. J. inklus. zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher und bis zum 22. Juni d. J. inklus. nur noch für den Ausweis über iceben. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ ee ht 12 2 Theilnahme an der General⸗Versammlung auszugebenden Eintrittskarten, welche zugleich Fete .vv gegen Dritte der Eintragung für die nach 88. 30 und 31 Stimmberechtigten als Freibillets für die Her⸗ und Rückfahrt auf * Hahn 8* 8 Rauld 88 aber nicht ein⸗ können an den vorbezeichneten Stellen vom 18. inklus. bis 22. Juni c. einschließlich, im Bureau des ragene . rechte geltend zu machen haben, wer: Verwaltungs⸗Ausschusses jedock vom 18 bis 25. Juni inklus. gegen Einlieferung des Ausweises über den en aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ Fortbesitz der Aktien in Empfang genommen werden. klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu- rncmach, den 15. Mai 1874.

melden. Der Vorsitzende des Verwaltungs⸗Ausschusses der

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Der Subhastationsrichter. 18 8

Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer⸗ den die Rechtsanwalte Justiz⸗Räthe Plato und Leo⸗ pold zu Sachwa ern vorgeschlagen. .

8

F 2 v 2 [1985132 Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf Konkurses halber.

Das dem Restaurateur Carl Wentzel und dessen Ehefrau Ludowike, geb. Nicolai, gehörige Grund⸗ stück, Schneidemühl Nr. 228E, mit einem der Grund⸗ steuer unterliegenden Flächeninhalte von 1 Hektar 62 Ar 10 Quadrat⸗Meter, nach einem Reinertrage von 31,75 Thlr. zu Grundsteuer, und nach einem Nutzungswerthe von 460 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll

am 8. Juli d. Is. Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

am 9. Juli d. Js., Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, ingleichen besondere Kauf⸗ bedingungen können in unserem Büreau III. ein⸗ gesehen werden.

im Kreise Lennep, dem Beigeordneten, Kaufmann Philipp Würzburger zu Bochum und dem Thierarzt Ehling zu Reuhaus i. L. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Piqueur Salẽ mon zu Jägerhof bei Klein⸗Glinike, und dem Vice⸗Wachtmeister a. D. Kruczinsky zu Creutzburg, Regierungs⸗Bezirk Oppeln, bisher im 2. Schlesischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 8, das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; dem Kirchschullehrer und Organisten Müller zu Juditten im Kreise Königsberg in Pr., dem Schul⸗ lehrer, Küster und Organisten Viebeg zu Klein⸗Glinike bei Fa und dem emeritirten Lehrer und Organisten Worst zu

zuhrau den Adler der Inhaber desselben Ordens; dem Förster a. D. Elling zu Haus Brinke, Amts Iburg, dem Steuer⸗Erheber zu Ueberlée zu Berlin, dem vormaligen Steuer⸗Erheber Herbst Dederstedt im Mansfelder Seekreise, und dem pensionirten Kreis⸗ gerichts⸗Boten, Exekutor und Gefangenenwärter Kraehmer zu Weißensee das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Sergeanten

Heukrath im Hessischen Jäger⸗Bataillon Nr. 11, dem Füsilier Becker und dem Hornisten Kretschmer, Beide im 1. Rhei⸗

nischen Infanterie⸗Regiment Nr. 25, dem Grenadier Haenisch im Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ merschen) Nr. 2 und dem Maschinen⸗Techniker Max Koerner

zu Spandau die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: . dem Regierungs⸗Präsidenten von Puttkamer zu Gum⸗

binnen;

des Kaiserlich efsie. Ft. Annen⸗Ordens dritter Klasse: dem Maler und Professor Gustap Richter zu Berlin;

8 des Offizierkreuzes des Königlich italienischen St.

Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens und des Komthur⸗ kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen

Berdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen:

deem Professor Dr. Poggendorff zu Berlin; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Geheimen Medizinal⸗Rath und Professor Dr. Es⸗ march zu Kiel; sowie des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗ Ordens: dem Concertmeister und Professor Julius Sachs zu Frankfurt a. M.

FIsRugnmn 0

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Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und Köhnig haben im Namen

des Deutschen Reiches den Dr. Felix Bamberg zum Konsul des Deutschen Reiches in Messina zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser haben den bisherigen ersten Beigeordneten, Gutsbesitzer Alexander Fürster zu Dambach im Kreise Schlettstadt, Bezirk Unter⸗Elsaß, zum Bürgermeister, den bisherigen zweiten Beigeordneten, Gutsbesitzer Andreas Koch daselbst zum ersten Beigeordneten und den Gemeinderath Michael Ruhlmann daselbst zum zweiten Beigeordneten dieser

inde unen geruht. 8.Sg Gemeinde zu ernennen geruh 82

Königreich Preußen. 8e Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Divisions⸗Auditeuren Curitz der 21. Division und Richter der 30. Division und den Garnison⸗Auditeuren Schroeder gen. von Schirp in Minden und Harseim in Straßburg den Charakter als Justiz⸗Rath; und

Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Wilhelm Arntz zu Cleve den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen; sovie—

Dem praktischen Arzt Dr. Berckholtz zu Berlin die Füh⸗ rung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin ihm verliehenen Titels als Sanitäts⸗Rath

Monats ein neues

Reichs⸗Postgebiets auf Bestellung geliefert.

Preuß

mit Bezeichnung der fremdherrlichen Verleihung zu gestatten.

Bekanntmachung.

Zur preußischen Gesetz⸗Sammlung erscheint Anfangs künftigen Haupt⸗Sachregister, welches die Jahrgänge 1806 bis einschließlich 1873 gemeinsam umfaßt. Dasselbe wird zum Preise von 1 Thlr. 20 Gr. pro Exemplar ohne jede Neben⸗ kosten durch die Debits⸗Postanstalten innerhalb des Deutschen

Berlin GC., den 15. Mai 1874. 1 Gesetz⸗Sammlungs⸗

Abgereist: Der Ministerial⸗Direktor, Ober⸗Lan meister von Hagen nach der Provinz Westfalen.

NMNiichtamfliches. 8

Deutsches Neich. Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König haben gestern Nachmittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Grafen und der Gräfin von Flandern in Wiesbaden empfangen. Höchstdenselben zu Ehren fand bei Sr. Majestät ein Diner statt, zu welchem außer dem Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten die Prinzessin von Schaumburg⸗Lippe mit Ihrer Hofdame, der Kaiserlich türkische Botschafter Aristarchi Bey, der Kaiserlich russische Staatssekretär Graf Korf und der

Präsident von Heeringen Einladungen erhalten hatten. 8 Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. d. M. beschlossen, dem Reichskanzler anheimzugeben, zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, betreffend die Regelung der Verhält⸗ nisse der Rechtsanwälte und des Gebührenwesens bei den Reichsgerichten, Anordnung zu treffen. Der Bundesrath ist hierbei von der Annahme ausgegangen, daß die Feststellung dieser Gesetzentwürfe zur Verständigung der Bundesregierungen über eine in einzelnen Theilen gleichheitliche Regelung dieser Ma⸗ terien für die Landesgerichte Anlaß geben werde. Dagegen ist der Bundesrath der Ansicht, daß zur Zeit nicht genügende Gründe vorlägen, auch auf die reichsgesetzliche Regelung der Formen der öffentlichen Beurkundung in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Amtsstellung der Notare einzugehen, und hat deshalb beschlossen, die Ausführung der Bestimmung im Art. 4 Ziffer 12 der Reichsverfassung einer späteren Er⸗ wägung vorzubehalten. 2 EE Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses empfahl der Referent Herr v. Kröcher den Kommissionsbericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Ent⸗ eignung von Grundeigenthum, zur Annahme. Auch der Han⸗ dels⸗Minister Dr. Achenbach sprach sich in diesem Sinne aus. Hiermit schloß die Generaldiskussion, und folgte die Spezialbe⸗ rathung. In §. 14 beantragte die Kommission, außer der Einrichtung auch die unbeschränkte Unterhaltung von An⸗ lagen, die durch das Unternehmen für die Nachbar⸗ grundstücke nöthig werden, dem Unternehmer ganz auf⸗ zulegen, während die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses das nur soweit thun, als die Unterhaltung über die bereits bestehende Verpflichtung zur Unterhaltung von vorhandenen Anlagen hinausgeht. Die Herren Dr. von Goßler, Wever und der Handels⸗Minister Dr. Achenbach widersprachen dieser materiellen Aenderung der Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses, durch die eine noch größere Belastung des Unternehmers eintreten würde. Die Herren Dr. Dernburg, Graf zur Lippe und der Referent empfahlen den Kommissionsvorschlag, der kla⸗ rer sei und zur Vermeidung unzähliger Streitigkeiten unter den Parteien beitragen werde. Ganz dieselbe Bestimmung finde sich in dem Eisenbahngesetz. In namentlicher Abstimmung wurde §. 14 in der Kommissionsfassung mit Stimmengleichheit (38 ge⸗ gen 38 Stimmen) abgelehnt, in gewöhnlicher Abstimmung in der

Fassung der Abgeordnetenhausbeschlüsse angenommen.

§. 23 der Abgeordnetenhausbeschlüsse ward dahin abgeändert, daß zur Erhaltung von Eisenbahnen die Enteignung von „Grund und Boden“ (statt des dort gebrauchten Ausdrucks „Grund⸗ flächen“) nur für Errichtung von Gebäuden (nicht auch von an⸗ dern Anlagen) und ferner die Enteignung von jeder Art von Kies (nicht nur desjenigen, der weniger als 10 Prozent Kalk

enthält) gestattet wird.

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* In §. 27 wurde die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Er⸗ nennung ständiger Taxatoren durch die Kreistage und städtischen Vertretungen gestrichen. §. 31 ward in folgender Fassung an⸗ genommen: -

„Wegen solcher nachtheiligen Folgen der Enteignung, welche erst nach dem in §. 25 gedachten Termine erkennbar werden, bleibt dem Entschädigungs⸗Berechtigten bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Ausführung des Theiles der Anlagen, durch welche er benachtheiligt wird, ein im Rechtswege verfolgbarer perfön⸗ licher Anspruch gegen den Unternehmer.“

(dDie gesperrt gedruckten Worte sind auf Antrag des Herrn Hobrecht statt des in den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses gewählten Ausdrucks „nach der Enteignungserklärung“ gesetzt worden.)

Sämmtliche übrige Paragraphen des Gesetzes wurden nach den Beschlüssen der Kommmission ohne jede Debatte angenommen. Danach fällt §. 57 des Abgeordnetenb t, nach in Hannover der Amtshauptmann resp. ein Magistrats⸗ mitglied Enteignungskommissar sein sollte.

Ein von Herrn Dr. Baumstark beantragter Zusatzparagraph, wonach unter Umständen der durch die Neuanlage einer Straße herbeigeführte Mehrwerth einer Baustelle bei Bemessung der Entschädigung in Gegenrechnung gestellt werden soll, wurde auf den ausdrücklichen Widerspruch des Handels⸗Ministers und seines Kommissars abgelehnt.

Schließlich wurde das ganze Gesetz einstimmig angenommen, und erhielt die von der Kommission vorgeschlagene Resolution die Annahme, die Staatsregierung um baldige Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, durch welchen die Pflichten der Ge⸗ meinden und Adjazenten in Bezug auf die Anlegung neuer oder Regulirung vorhandener Ortsstraßen in entsprechender Weise ge⸗

regelt werden. 1 Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Chaussee⸗ geldes wurde ohne Debatte angenommen. Dasselbe geschah mit dem Gesetz, betreffend die Vermehrung des Betriebsmaterials der Staatseisenbahnen. b Ueber die Petition des Bürgermeister Stackmann zu Wit⸗ tingen: 8 „Die Eisenbahn Stettin⸗Hannover in der Richtung über Prenz⸗ lau, Wittingen und Burgdorf in den Landes⸗Eisenbahnplan aufzu⸗ nehmen und den Bau derselben auf Staatskosten baldmöglichst aus⸗ zuführen oder, falls dies nicht angänglich, wenigstens finanziell in möglichst erheblichem Maße zu begünstigen,“ wurde auf Antrag der Petitions⸗Kommission zur Tagesordnung übergegangen. In einmaliger Schlußberathung wurden folgende Gesetze ohne Debatte unverändert angenommen: 1 Wegen Bewilligung von Schauprämien für Vollblut⸗Zucht⸗ pferde, sowie Gewährung von Beihülfen zur Ausstellung von Pferden in Händen von Privaten auf der in Bremen stattfin⸗ denden internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung, end⸗ lich behufs Beschickung dieser Ausstellung durch Pferde der Staatsgestüte; 8 Betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für alle⸗Sorau⸗Gubener Eisenb ahn⸗Unternehmen; 1 effend die Verwendung der von dem Kommerzien⸗Rath Sabey zu Münster für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wesel nach Bocholt bestellten, dem Staate verfallenen Kaution. 8 Der mündliche Bericht der Petitionskommission über eine Reihe für die Berathung im Plenum nicht geeigneter Petitionen gab zu keiner Debatte Anlaß. . 1 Um 4 ½ Uhr vertagte sich das Haus bis heute. 81

4— In der heutigen (25.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode um 1 ¼ Uhr eröffnete, wurde zunächst und ohne Diskussion der Gesetzentwurf, betreffend die anderweite Regelung der Wasserlaufabgaben im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden in der zweiten Be⸗ rathung unverändert angenommen. Ebenso wurde in der. zwei⸗ ten Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Höfe⸗ recht in der Provinz Hannover, in unveränderter Fassung ge⸗ nehmigt. Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den zwischen Preußen und der freien und Hansestadt Hamburg abgeschlossenen Staatsver⸗ trag vom 7. Januar 1874, wegen Regulirung der Grenzver⸗ hältnisse an der Süder⸗Elbe. Auf Antrag des Referenten Herrn von Thaden beschloß das Haus die Genehmigung des Vertrages.

Als vierter Gegenstand der folgte ein⸗ malige Schlußberathung über den zwischen Preußen und Meck⸗ lenburg⸗Schwerin unter dem 1. Mai 1873 abgeschlossenen Staatsvertrag über die Landesgrenze auf und an der Elbe, vom Einfluß der Löcknitz bis zur mecklenburg⸗ lauenburgischen Grenze unterhalb Boitzenburg, sowie über die des Vorwerks Kaltenhof. Auch hier erklärte das Haus ohne Debatte auf Antrag des Referenten Herrn v. Waldaw und Reitzenstein die Genehmigung des Vertrages aus. 881

Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung war die einma⸗ lige Schlußberathung über den zwischen Preußen und dem Her⸗ zogthum Braunschweig unterm 9. März 1874 abgeschlossenen Vertrag wegen der Theilung des Kommuniongebietes am Unter⸗ harze. Auch hier empfahl der Referent Graf Udo zu Stolberg die Genehmigung des Vertrages, und das Haus schloß sich dem

ausbeschlusses fort, wo⸗

das

Antrage ohne Diskussion an.