T. B.) Petroleum fest, Standard
Hamburg, 25. Mai. (W. T. B.) Nach Berichten, welche der hiesigen „Börsenhalle“ aus Rio de Janeiro vom 3. Mai pr. Dampfer „Patagonia“ und „Rio Grande“ zugegangen sind, be- tragen seit dem 22. April die Abladungen von Kaffee nach dem Kanal äend der Elbe 4300, nach Harre, engl. Häfen, Belgien, Holland,
Bremen 1100, nach der Ostsee. Schweden, Norwegen, Kopenhagen — , nach Lissabon —, nach Gibraltar und dem Mittelmeer 1000, nach Nordamerika 19,500 Sack. Vorrath an Kaffee in Rio 150,000 Sack à 60 Kilogr., tägl. Durchschnittszufuhr in Rio 2500 Sack à 60 Kilogr. Preis für good first 7300 à 7500 Reis, geringere Sorten hatten bei matter Haltung nur nominelle Preise. Cours auf London 25 a 25 ⅛ d. Fracht nach dem Kanal 42 ½ sh. Abladungen von Santos nach Nord-Europa 15,000 Sack. Preis für gute Qualität in Santos 6250 à 6300 Reis. Vorrath in Santos 145,000 Sack. Hamburg, 25. Mai. Wie der „Hamburger Börsenhalle“ aus Rio de Janeiro vom 10. Mai durch den Dampfer „Patagonia“ resp. pr. Telegraph nach Pernambuco gemeldet wird, sind vom 22. April bis 7. Mai c. 83,000 Sack Kaffee verkauft worden, wovon 56 000 für Amerika. Die Kaffeeverkäufe vom 8. bis 10. d. M. betrugen 3000 Sack. Preis für good first 7350 à 7500 Reis. Tägliche Durch-
W.
scehnittszufuhr 2600, Vorrath in Rio 145,000 Sack. Cours auf London
24 à 25 ⅛ sh.
8 Strassburg, 21. Mai. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Coura t der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer. Weizen (Qual. loyale et marchaude) 36 Fr. — C. bis 39 Fr. — C. Mfehl 1. Qual. 48 Fr. — C. bis 49 Fr., 2. Qual. 44 — 46 Fr., 3. Qual. 40 Fr. — Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss 41 Fr., Roggen- mehl I. 39 Fr. 40 C. Gerste für Brauer 29 Fr. 50 C. bis 31 Fr. — C.
loco und pr. Mai 30 bez., 30 ½ Br., per Juni 29 bez., 29 ½ Er., pr.
September 32 ⅛ bez. und Br., pr. September- Dezember 33 ½ bez.,
34 Br. Fest.
Londonmn, 25. Mai, Vormittags. (W. T. B.) Die Getreidezu- fuhren vom 16. bis zum 22. Mai betrugen: Engl. Weizen 3795, fremder 18,015, englische Gerste 59, fremde 14,914, engl. Malzgerste 17,295, fremde —, engl. Hafer 74, fremder 44,457 Qrtrs. Engl. Mehl 12,126 Sack, fremdes 3156 Sack und 15,412 Fass.
Liverpool, 23. Mai, Vormittags. (W. T. B.) Baumwolle. (Opfangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 8000 B. Ruhig, schwimmend stetig. Tagesimport 13,000 B., davon 3000 B. ameri- kanische, 8000 B. ostindische.
Liv-. „ 23. Mai, Nachmittags. (W. T. B.)
(Schlussbericht.) Baumwolle. Umsatz 8000 B., Spekulation und Export 1000 B. Unverändert.
Middl. Orleans 8 ⅛, miesdling amerikanische 8 ½, fair Dhol- lerab 5 ⅝, middl. fair Dhollerah 5 ⅞, good middl. Dhollerah 5, middl. Dhollerah 4 ⅛, fair Bengal 4 ⁄, fair Broach 5 ⅛, new fair Oomrz 6 gen4+ fair Oomrs 65/⁄16, fair MNadras 5 ⅞, flair Pernam 8 5⁄16, fair Smyrns 7, fair Egyptian 8 ¼4.
Upland nicht unter good ordinary Juni-Juli-Lieferung 8 ⁄ d.
Puris, 23. Mai. Nachmittags. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, per Mai 39,50, per Juli- August 35,75. — Mehl steigend, per Mai 82,00, per Mai-Juni —,—, per Juli-August 79,00, per September-Dezember 69,00. Rüböl fest, pr. Mai 79,25, vpr. Juli-August 80,75, pr. September-Dezember 82,75. — Spiritus ruhig, pr. Mai 60,75. — Wetter: Veränderlich.
New -Norlz, 25. Mai, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 18 ⅝, do. in New- Orleans 17 ⅛. Petroleum in New-York 13 ½, do. in Philadelphia
davon für
schein Nr. 9 mit 44 Thlr. pro Aktie bei Platho & Wolff und Volk- mar & Bendix in Berlin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 120.
Th e Eisenbahn. Die am 1. Juli cr. fülligen Zins- coupons der 4 und 4 ½ x Prior.-Oblig. werden von da ab bei der Diskonto-Gesellschaft und Brest & Gelpcke in Berlin eingelöst.
Russlsch-Hopesche 4 % Certifikate. Die am 1. Februar ver- fallenen Coupons werden mit 9 Thlr. 7 Sgr. per Stück von jetzt ab bei Auhalt & Wagener in Berlin eingelöst.
Bergbau-Akt.-Ges. Borussla. Die Divid. pro 1873 ist auf 25 % festgestellt und erfolgt deren Ausz. mit 25 Thlr. per Aktie vom 1. Juli cr. ab gegen Dividendenschein Nr. 1 bei der Diskonto- Gesellschaft in Berlin.
General-Versananalungen. 3. Juni. Cuxhavener Immobilien-Gesellschaft. Ordentl. Gen.- 4ℳo 8 Vers. in Elberfeld. 11““ Zuckerfabrik Alt-Janer. Alt-Jauer. 22. Bergisch-Märkische Bank. Ordentl Gen.-Vers. in Elberfeld; s. Ins. in Nr. 120. 22. Meoklenburgische Hypotheken- und Wechselbank.
Ausserordentl. Gen.-Vers. in Schwerin i. M.
Kündigungen und Verloosungen. Kröbener Kreis-Obligatlonen. Das Verzeichniss der aus- geloosten zum 1. Juli cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 120. Bergbau-Akt.-Ges. Borussia. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Juli cr. gekündigten Partial-Oblig.; s. Ins. in Nr. 120.
Ausweise von Banken und Imdustrie- Gesellschaften. Berliner Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft.
Ausserordentl. Gen.-Vers, in
Die Bilanz pr. 31.
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ts⸗Anzeiger. 8 L“ AI “ 111“ 1XAX“X“
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und Auslanden nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Nierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Uruchzrile 3 Agr.
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ggen 28 Fr. 50 C. bis 29 Fr. Hafer (Octroi nicht einbegriffen)
neuer 25 Fr. 50 C. bis 26 Fr. Hopfen, Elsässer, per 50 Kilo 100 18 ⅞.
13 ¼. Mehl 6 D. 40 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 57 C. Kaffee Zucker (Fair refining Muscovados) 78½.
Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 120. Magdeburger Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. Den Rech-
Getreidefracht 10 . Kvehedsdon ¹ nungs-Abschluss sowie die Bilanz pro 1873; s. Ins. in Nr. 120.
Fr. bis 120 Fr.
Amsterdam, 23. Mai, (W. T. B.) Nachm. Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr. November
335. — Roggen pr. Mai 213 ½, pr. Juli 204, pr. Oktober 202. Ancwerpen, 23 Mai 4 CUhr 30 Min Nache (W. T. B.) Gstreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen fest, dänischer
36 ½. Roggen gefragt, Petersburg 23. Hafer unverändert.
Gerste stetig. 8 Petroleum-Markt (Schlussbericht).
Zinsen für das erste Halbjahr Prior.-Aktien von 5 % oder 5
gezahlt; s. Ins. in Nr. 120.
Raffinirtes. Type weiss.
Auszahlungen.
Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn-Gesellschaft.
Mai cr. ab bei der Braunschweigischen Bank in Braunschweig aus-
Berliner Pferde-Eisenbahn-Gesellschaft. 1873 auf 22 % festgesetzte Divid. wird von jetzt ab gegen Dividen-
Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. Die Bilanz sowie das Gewinn- und Verlust-Conto pro 1873; s. Ins. in Nr. 120.
Usancen. 8
Die 1873 avuf die Stamm- und Stamm- Thlr. pro Stück werden vom 27. Liquidation wird bei Ausschüttung der Masse die Mitlieferung des Dividendenscheines pro 1873 nicht gefordert, in Folge dessen sind Aktien der Preussischen Kredit-Anstalt auch ohne Dividendenschein pro 1873 liefer bar.
Die für das Jahr
Verschiedene Bekanntmachungen.
Kölnische Maschinenban⸗Aktien⸗Gesellschaft.
General⸗Versammlung. 1.“
E Die achtzehnte ordentliche General⸗Versammlung der Aktionäre der Kölnischen Maschinenbau⸗ esellschaft wird
Samstag, den 13. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr,
im Geschäftslokale des A. Schaaffhausenschen Bankvereins hier stattfinden. Eee . e Unter Hinweisung auf die §§. 28 bis inkl. 34 unserer Gesellschaftsstatuten, laden wir die dazu berechtigten Aktionäre ein, an dieser General⸗Versammlung Theil zu nehmen, mit dem Bemerken, daß die Eintrittskarten und Stimmzettel am Freitag, den 12. Juni cr., Vormittags von 9 bis 12 und Nach⸗ mittags von 3 bis 6 Uhr, auf ein Attest der hiesigen Bankhäuser Sal. Oppenheim jr. & Co., J. H. Stein oder des A. Schaaffhausensczen Bankvereins, über die bei einem derselben wenigstens acht
Tage vor der Generalversammlung erfolgte Hinterlegung der Aktien⸗Dokumente, in dem Effektenbureau des
A. Schaaffhausenschen Bankvereins, in Empfang genommen werden können, womit zugleich die Bilanz⸗
aufstellung pro 1873 verabreicht werden wird.
89438 13 Tagesordnung: 1) Bericht über die Lage des Geschästes im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere,
8 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes, 3) Wahl von drei Kommissarien zur Revision der Bilanz und Dechargirung des Verwaltungs⸗
8 rathes. “ Cöln, den 23. Mai 1874. Der Verwaltungsrath.
Gotthardbahn.
Einladung zur Generalversammlung.
Die Herren Aktiouäre der Gotthardbahn, beziehungsweise die Regierungen der E chweizerischen Kantone, welche sich zur Verabreichung von Subventionen für die Gotthardbahnunternehmung verpflichtet haben, werden anmit zu der “
zweiten ordentlichen Generalversammlung welch Montags, den 29. Juni nächsthin, Vormittags 10 Uhr,
im Rathhause in Luzern stattfinden wird, eingeladen.
ö“ Verhandlungagegenstünde sind:
) Vorlage des zweiten Geschäftsberichtes der Direktion und des Verwaltungsrathes, sowie der zweiten
Jahresrechnung, umfassend das Jahr 1873. 2) Wahl der Rechnungs⸗Prüfungs⸗Kommission (Art. 31 der Statuten).
: Die Herren Aktionäre, welche dieser Versammlung beiwohnen oder sich im Falle ihrer Verhinde⸗ rung durch andere Aktionäre in derselben vertreten lassen wollen, haben dem Bureausder Rechnungs⸗Revision in Luzern bis spätestens den 27. Juni persönlich oder auf brieflichem Wege ihre Interimsaktien oder einen gehörig beglaubigten, mit einem genauen Nummernverzeichnisse versehenen Ausweis über den Besitz derselben vorzulegen, worauf ihnen die Stimmkarten, welche zugleich als Eintrittskarten dienen, werden eingehändigt,
kanegmesehe se s e werden. . Für die Legitimation zur Vertretung abwesender Aktionäre in der Generalversammlung genügt die Thatsache des Besitzes der Stimmkarten derselben. 8 Die Regierungen der subventionirenden Schweizerischen Kantone, welche sich in der General⸗ ersammlung vertreten zu lassen gedenken, wollen ihre Stimmkarten bei derselben Stelle in Luzern beziehen. Der Geschäftsbericht sammt der Jahresrechnung wird den Regierungen der subventionirenden Kantone direkt zugestellt werden und den Herren Aktionären vom 17. Juni an in deutscher und französischer Ausgabe bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Luzern, der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, der Basler Handelsbank, und den Bankhäusern Bischof zu St. Alban und R. Kaufmann in Basel, der Berner Handelsbank in Bern, der Aargauischen Bank in Aarau, der Bank in Winterthur, der Bank in Schaaff⸗ hausen, der Banca Cantonale Ticinese in Bellinzona, dem Bankhause Pury & Comp. in Neuenburg, dem Bankhause Lombard, Odier & Comp. in Genf, ferner bei der Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin, dem Bankhause S. Oppenheim jun. & Comp. und dem A. Schaaffbausenschen Bankverein in Cöln, dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne und der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M., endlich bei der Nationalbank des Königreiches Italien in Rom, Florenz, Turin, Genua, Mailand, Venedig, Neapel und Livorno zur Verfügung stehen. 1“ “ Luzern, den 21. Mai 1874. vA“
MNamens des Verwaltungsrathes
Der Präsident: Der Sekretär: Feer⸗Herzog. Schweizer.
Hannoversche Staatsbahn Mit dem Zeit⸗
unkte der (soweit bekannt, am 1. Juni d. J. statt⸗ findenden) Betriebseröffnung der direkten (Venlo⸗ Hamburger) Bahnstrecke Bremen⸗Harburg werden die zwischen Bremen, Geestemünde, Bremerhafen, Burg Lesum, den Westfälischen Stationen Emden
ind Papenburg, sowie Oldenburgischen Stationen einerseits und Harburg resp. Hamburg andererseits im Berlin⸗Bremer Güter⸗Verkehr via Langwedel⸗ Uelzen bestehenden Tarifsätze und besonderen Fracht⸗ ermäßigungen aufgehoben. Vom gleichen Zeitpunkte ab werden auch die Tarifsätze für den Güter⸗Verkehr derselben Richtung mit einzelnen Zwischenstationen neu anderweit regulirt werden. Näheres ist demnächst in den Güter⸗Expeditionen der betreffenden Verbands⸗ stationen zu erfragen. Hannover, den 21. Mai 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktlion.
12116]
“
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und Frankfurt a. M. coursirenden Nachtschnellzüge: Abfahrt von Hamburg Abends 9 Uhr 45 Minuten, Ankunft in Frankfurt a. M. Vormittags 9 Uhr 40 Minuten; Abfahrt von Frankfurt a M. Abends 7 Uhr, Ankunft in Hamburg Vormittags 7 Uhr 26 Minuten Personenwagen I. Klasse mit Schlafeinrichtung eingestellt. Für die Benutzung eines Bettes in denselben werden außer dem zu lösenden Fahrbillet I. Klasse von den Billetexpeditionen derjenigen Stationen, auf denen die vorbenannten Züge anhalten, Zusatz⸗Billets verausgabt, deren Preis für die ganze Strecke: Habsbero ggemefurt a. M. resp. Frankfurt a. ½ Thlr., für die Theilstrecke Hamburg⸗Hannover resp. Hannover⸗ Hamburg, Hericheegt a. M. resp. Frank⸗ furt a. M.⸗Hannover 1 ¾ Thlr. beträgt. Getragene Kinder unter frei befördert,
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einem Jahre werden — erhalten aber kein besonderes Bett. Hannoversche Staatsbahn. Vom Montag, 24 Hannover, den 21. Mai 1874.
Juni ecr., ab werden in die zwischen Hdamburg Königliche Eisenbahn⸗Direltion.
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arschau⸗Terespoler Eisenbahn⸗
—, Gesellschaft.
In Gemäßheit des §. 34 der Statuten hat der Verwaltungsrath mittelst Beschluß vo 8. Eeevneb
20. Mai 1874 den Termin der diessährigen ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre auf den 14.26. Juni 1874, 12 Uhr Mittags,
festgesetzt. Dieselbe soll in Warschau im Lokale der kaufmännischen Ressource, Senatorenstraße Nr. 471 D. stattfinden.
spätestens den 2 d. J., 3 Uhr Nachmittags, und zwar mindestens 20 Stück zu hinterlegen
1¹ iin Warschau in der Gesellschafts⸗Hauptkasse, Mazowieckastraße Nr. 18, in St. Petersburg in der St. Petersburger Privat⸗Handelsbank und der St. Petersburger . Filiale der Warschauer Kommerzbank; denselben ist ein von den Herren Aktionären unterzeichnetes in drei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigtes Nummern⸗Verzeichniß beizufügen. Hiervon wird das eine Exemplar nach erfolgter Bescheinigung den Herren Aktionären zurückerstattet, um ihnen als Legitimation bei Zurückforderung der Aktien zu dienen, das zweite in der Kasse zurückbehalten, das dritte aber der Eintrittskarte beigefügt werden. Quittungen über in der Gesellschafts⸗Hauptkasse in Gewahrsam befindliche Aktien, sowie Be⸗ scheinigungen der Bank von Polen, und der Warschauer Kommerzbank, über bei denselben vor dem
8 Ven d. J. deponirte Aktien, in dem oben angegebenen Betrage von mindestens 20 Stück gewähren
ebenfalls ein Recht zur Betheiligung an der ordentlichen Generalversammlung Zur Bestellung von Stellvertretern genügt eine Privatvollmacht, jedoch kann die Vertretung nur einem, an der Generalversammlung selbst theilnehmenden Aktionär übertragen werden. Gegen Vorzeigung der Bescheinigung über erfolgten Depot der vorgeschriebenen Anzahl Aktien, werden den Herren Aktionären, von der Gö Fellschafts⸗Hauptkasse zu Warschau Eintrittskarten zur General⸗ versammlung verabfolgt werden und zwar binnen der letzten Tage vor dem für dieselbe festgesetzten Termin. Spätestens acht Tage nach stattgehabter Generalversammlung werden den Herren Aktionären, die von ihnen hinterlegten Aktien, an derselben Stelle, wo sie ““ “““ “
11. 1 Warschau, den 23. Mai 1874. 1
Der Verwaltung
deponirt waren, zurückerstattet werden.
84 “
——— 88
8 8
Bekanntmachung.
Der diesjährige Wollmarkt hierselbst findet am 11., 12. und 13. Inni cr. auf dem Sapisa und dem Kanonenplatze statt.
Posen, den 20. Mai 1817747. Der Magistrat
berechtigen zur Fahrt in allen für die Personen⸗ beförderung bestimmten Züge (Courier⸗ und Schnell⸗ züge eingeschlossen) diejenigen der III. Klasse nur zur Fahrt in den Personenzügen (Courier⸗ und Schnellzug ausgeschlossen). Die Rückfahrt kann außer auf Station Berlin eventuell auch auf den Stationen Frankfurt a./O., Kreuz, Bromberg und Thorn angetreten werden, doch ist der Reisende in 188 diesem Falle nicht zur Zurückforderung des Fahr⸗ u“ geldes für die nicht durchfahrene Strecke berechtigt. *n Die Retourbillets sind vor Antritt der Rück⸗ fahrt der betreffenden, diesseitigen Billetkasse zur Abstempelung vorzulegen, sie berechtigen weder auf der Hin⸗ noch auf der Rückfahrt zur Unterbrechung der Fahrt, dagegen zur unentgeld⸗ lichen Mitnahme von 50 Pfund Reisegepäck. Aus⸗ führliche Prospekte über die Rundreise⸗ touren ꝛc. ab Berlin, aus denen die Preise sowohl für die Rundreisebillets als auch für die Retourbillets nach Berlin ersichtlich, sind auf sämmtlichen Ostbahn⸗Stationen zu dem Preise von 1 Sgr. käuflich zu haben. Die oben angegebenen Verkaufsstationen sind angewiesen, Bestellungen von 6wöchentlichen Retourbillets mit den Eeheinesen Bons ducch umgehende .n der bestellten Billets per Post auf Gefahr und Kosten der Besteller zu effektuiren, wenn der Betrag für die Billets und Bons der betreffenden Stations⸗ 1“ 1.werea. Fesessaht ist. Si Gzültigte tadaufß . g „ der Retourbillets un ons läuft in diesem Fa EE von dem Tage der Absendung durch die Stations⸗ Preisen. In Anschluß an kasse und müssen dieselben den Datumstempel dieses die von Berlin ausgehenden Tages aufgedrückt enthalten. 1 isebi Bromberg, den 18. Mai 1874. Rundreisebillets, Retour⸗ und Königliche Direktion der Ostb —ESaisonbillets von längerer nigliche Direktion der Ostbahn. Gültigkeit, werden vom 1. Juni cr. ab bis zu dem u“ 1. September cr. auf den Ostbahn⸗Stationen Kreuz⸗Schneidemühl, Bromberg, Warlubien, Konitz, Dirschau, Danzig, Elbing, Königsberg, Insterburg, Thorn, Osterode und Korschen Retourbillets für die ersten drei Wagenklassen zu ermäßigten Preisen und mit einer Gültigkeit von sechs Wochen nach Berlin unter gleichzeitiger Lösung eines Bons ver⸗ kauft, dessen Preis für die I. Klasse 9 Thlr., für die II Klasse 6 Thlr. und für die III. Klasse 4 Thlr. beträgt. egen Abgabe des Bons innerhalb 10 Tagen nach seiner Kesung bei einer der Billet⸗ kassen in Berlin (ausschließlich derjenigen der Ost⸗ bahn) wird von der betreffenden Kasse ein Rund⸗ reisebillet ꝛc. verabfolgt und auf den Preis desselben der für den Bons gezahlte Betrag in Anrechnung
Der dieslährige Pferde⸗ und Viehmarkt hierselbst findet
am 12. und 13. Juni cr. auf dem Kanbnenplatze statt.
Posen, den 20. Mai 1874. Der Magistrat.
9 2
b Rheinischer Eisenbahn⸗Ver⸗ band 8
Am 1. Juni cr. wird die elsässische Station Schiltigheim für den Transport von Wagenladungen mit den für Straßburg im Tarif vom 1. August 1873 vorgesehenen Frachtsätzen in den Verbands⸗ Verkehr aufgenommen. 1“ “
Cöln, den 23. Mai 182’-’‘747.
Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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Nach einer Mittheilung der Preussischen Kredit-Anstalt in
Behufs Betheiligung an dieser Generalversammlung haben die Herren Aktionäre ihre Aktien bis
gebracht. Die Ostbahn⸗Retourbillets I. und II. Klasse
. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute früh von Wiesbaden über Ems kommend hierher zurückgekehrt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Lehrer Johannes Müller zu Siegen den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern und dem Landbriefträger Schönichen zu Eckenhagen im Kreise Waldbröl das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 88
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Infanterie von Boyen, Gouverneur von Mainz, sowie Allerhöchstihrem GSerneral à la suite, General⸗Major von Albedyll, Chef des Mililitär⸗Kabinets und der Abtheilung für die persönlichen An⸗ gelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, die Erlaubniß zur An⸗ der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen ver⸗ liehenen Insignien resp. des Alexander⸗Newsky⸗Ordens und des St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Gastwirth Theodor Frey zu Niederbronn, Bezirk Unter⸗Elsaß,
88
zum Bürgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.
Bekanntmachung. 1 Reduzirung der auf Postanweisungen nach Belgien, Italien und der Schweiz eingezahlten Beträge. Lgom 1. Juni ab wird bei den Postanweifungen nach Bel⸗ gien, Italien und der Schweiz bis auf Weiteres das Reduktions⸗ Verhältniß von 1 Franc = 8 ½ Sgr. — anstatt des bisherigen Verhältnisses von 1 Franc = 8 ¼ 1 Sgr. — in Anwendung kbommen. 8 Berlin W., den 10. Mai 1874. “ Kaiserliches General⸗Postamtkt.
b Bekanntmachung.
Warnung vor Verwendung zu stark gepreßter Briefcouve ts.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß zur Cou⸗ vertirung von Briefen noch immer in nicht seltenen Fällen zu stark gepreßte Couverts verwendet werden. Derartige Cou⸗ verts sind nicht empfehlenswerth, da sie während des Trans⸗ ports und der postalischen Behandlung an den Rändern leicht aufspringen, so daß die Einlage oftmals bloß gelegt und der Gefahr ausgesetzt ist, aus dem offenen Couvert herauszufallen. Das Publikum wird daher im eigenen Interesse aufs Neue er⸗ sucht, sich des Gebrauchs zu stark gepreßter Briefcouverts zu enthalten und nur recht haltbare Couverts zu verwenden. Zugleich benutzt das General⸗Postamt diese Gelegenheit, wieder⸗ holt von dem Gebrauch der für den Empfänger so sehr lästigen ganz zugeklebten Couverts abzurathen. Berlin, den 22. Mai 1874. 1““ Kaiserliches General⸗Postamtkt.
2 Zu Charlottenbrunn, im Regierungsbezirk Breslau, wird am 16. Inni cr. eine mit der Kaiserlichen Orts⸗Postanstalt kombinirte Tele⸗ graphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Breslau, den 22. Mai 1874. — “
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
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Königreich Preußen.
Der Park vom Schlosse Babelsberg bei Potsdam ist von Donnerstag, den 28. d. Mts. ab bis auf Weiteres für das Pu⸗ blikum geschlossen. . w 18
Berlin, den 26. Mai 1874
Koönigliches Hofmarschall⸗Amt. L““ 3 1“ Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf de Inhaber lautender Rreis⸗Obligationen des Kostener Kreises bis zum Betrage 5 von 407,100 Mark Reichswährung. 8 Vom 24. April 1874. Wiir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Kreisständen des Kostener Kreises auf dem Kreistage vom 9. März 1874 beschlossen worden, zur Einlösung der auf Grund Unseres Privilegii vom 11. Juli 1864 — G. S. S. 548 — emittirten und noch im Umlaufe befindlichen 5 prozentigen Kreis⸗ Ohligationen ein Darlehn von 407,100 Reichsmark aus dem Reichs⸗ E16 zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten reisstände: . zu hn⸗ Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invnli⸗ denfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt⸗ tominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld leichkommt, also von höchstens 407,100 Mark ausstellen zu dürfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen zum Betrage von 407,100 Mark, in Buchstaben: „Vierhundert und sieben Tausend, Einhundert Mark“, welche in Apoints von 3000, 1500, 600 und 300. Mark Reichswährung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark
Gegeben Benl den 24. April 1874.
Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihets oder dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit wenigstens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nomi⸗ nellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilg⸗ ten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nach⸗ weisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privilegzum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
8 Wilhelm.
.8.) CGCamphansen. Graf Eulenburg. Dr. Achenbach.
—
Regierungsbezirk Posen. Obligation des Kostener Kreises. IAüi über. Mark Reichsmark.
Auf Grund des unterm 24. April 1874 Allerhöchst genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 9. März 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 407,100 Mark bekennt sich die ständische Kommission des Kostener Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigent als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu — Vö— Mark Reichswährung, welche An Nen Kreis baar gezahlt worden und mit, vier und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist. zahlung der ganzen Schuld von 407,100 Mark geschiebt vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs⸗ fonds von wenigstens Einem Prozent des ursprünglichen, nominellen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinfen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten wer⸗ den auf 300 beziehungsweise 200 Mark abgerundet. 1
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre . ... ab in dem Monate Juni jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldver⸗ schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt späte⸗ stens drei Monate vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in je einem zu Posen und in Berlin erscheinenden öffentlichen Blatte, und in dem amtlichen Organe der Kostener Kreisbehörde. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bstimmten Tage. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt sese bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Kosten und den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Posen und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapi⸗ tals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Ruͤckzahlungstermine nicht erhoben worden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis⸗ gericht zu Kosten. Zinscoupons können weder aufgeboten noch amor⸗ tisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet und den stattgehabten Hesi der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an⸗ gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Kosten gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Ver⸗ luste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗ Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor⸗ zeigung rechtzeitig dchehas ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegan⸗ genen Verpflichtungen haftet. der Kreis mit seinem gesammten gegen⸗ wärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Kosten, den. ten “
I. 5) Die ständische Kommission des Kostener Kreisse.. 88v. Die Unterschriften sind eigenhändig zu ei :
Provinz Posen.
unter⸗
rovinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Prer 9 Zinscoupon in ] des Koͤstener reises. 3
Reichsmark zu vier und
ein halb Prozent Zinsen über Mark Pfennige. 3
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ... ten .. bis. .1I1. vom. . . ten 1 und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbfahr vom E1“ bis .. mit .... (in Buchstaben) “ Pfennige bei der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse in Kosten und den dem Deuts hen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie⸗ rung zu Posen oder an dessen Stelle tretenden Organe, in ie einem in Posen und in Berlin erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem öffentlichen Organe der Kostener Kreisbehörde bekannt gemachten Ein⸗ löfungsstellen in Berlin und in Posen “ 8
Kosten, den.. ten ... 1““
Die ständische vererücbtrden g. Feesche Kreises.
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalc 88 8 nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betref⸗ fenden Kalendersahres an gerechnet, erhoben wird. 8 88 Anmerkung. Die Namens⸗Unterschriften der Kommissions⸗Mit⸗
glieder können mit Lettern oder Facsimtle⸗Stempeln gedruckt wer⸗ den, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens⸗ Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Posen. Talon 1
zur Kreis⸗Obligation Kostener Kreisse..
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe
Regierungsbezirk Pose n.
2 „. 1
eee hean Bbes Obligation des Kostener Kreifes ie Rück⸗
Littr Nr über... 1v1 1
à vier und ein halb Prozent Zinsen, die „te Serie Zinscoupons für
die 5 Jahre 18. bis 18 bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Kosten,
sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der
Obligation kein Widerspruch ergangen ist. 11““
Kosten, den ten 8 3 “ 8 Die ständische Kemmisston Kostener Kreises.
Anmerkung. 1) Die Namens⸗Unterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens⸗ Unterschrift eines Kontrol⸗Beamten versehen sein.
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art zu drucken:
1u“ D. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.
Talon.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Rektor Böse zu Oldenburg ist als erster Lehrer an das Schullehrer⸗Seminar zu Soest berufen worden. Der erste Lehrer am Schullehrer⸗Seminar zu Alt⸗Döbern, Friese, ist in gleicher Eigenschaft an das neu errichtete Semi⸗ nar zu Neu⸗Ruppin versetzt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Johannes Delmes, Vorsteher des technischen Bureaus der Königlichen Eisenbahn⸗Kommission (Bergisch⸗Märkische) zu Cassel, ist unter Belassung in diesem Verhältniß zum Königlichen Eisenbahn⸗ Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor befördert worden. —
Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Karl Friedrich Benjamin Sattig in Düsseldorf ist zum König⸗ lichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor ernannt und dem⸗ selben die Stelle eines solchen bei der Westfälischen Eisenbahn mit dem Wohnsitze in Münster verliehen worden. 8
Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Friedrich Bernhard Berghauer zu Paderborn ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und ihm die vakante Bau⸗Inspektorstelle zu Liegnitz verliehen worden. 3 Der bisherige Baumeister Theodor Hausding zu Ratibor ist als Königlicher Eisenbahn⸗Baumeister bei der Oberschlesischen Eisenbahn daselbst angestellt worden.
Der bisherige Baumeister Hugo Bernhard Dau zu Neukirch bei Tilsit ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und demselben die neu kreirte Kreis⸗Baumeisterstelle für den Kreis Niederung, Regierungsbezirks Gumbinnen, mit dem Wohn⸗ sitze in Neukirch verliehen worden.
3 Instiz⸗Ministerium.
Der Notariats⸗Kandidat Spieß in Erkelenz ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Adenau, im Landgerichtsbezirk Coblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Adenau ernannt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die Kündigunge der Staatsanleihe vom Jahre 1856 und verschiedener vormals Hannöverscher Staatsschulden. Auf Grund des Gesetzes vom 26. d. Mts. werden die
sämmtlichen bisher nicht gekündigten Schuldverschreibungen der