Chemnitzer Haschlnenbau - desellschaft vorm. 30. Juni. Cöln-Mindener Bisenbahn-Gesellsochaft. Ordentl.
EEEE2 àA. Münnich & Co. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Gen.-Vers. in Cöln. 11“ “
FProdnuktenmarkt. Weizen fest, per Mai 40,00. per Juli- — I
August 35.50. — Mehl fest, per Mai 81,75, per Mai-Juni —,—, per Juli-August 78.75, per September-Dezember 68,75. Rüböl matt, pr. Mai 78,50, pr. Juli-August 80,75, pr. September-Dezember 83,50.
Spiritus ruhig, pr. Mai 60,75. — Wetter: Schön. 10.
Si. Petersburg, 26. Mai, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 46 ¾, pr. August 46 ½8. Weizen 13. pr. Mai 13,75. Roggen loco 7,90, per Aug. 7,50. Hafer loco 5,25, pr. Juni 4,90. Hanf loco 35. Leinsaet 79 Pud) loco 13,50.
New-NYork, 26. Mai, Abends 6 Uhr. (W. I. B.)
Baumwolle in New-York 18 ⅜, do. in New- 20. Orleans 17 ¾. Petroleum in New-York 13 ½, do. in Philadelphia 8 13 ¼. Mehl 6 D. 40 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 52 C. Kaffee — H 18 ⅝. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅝. Getreidefracht 10 ½.
Waarenbericht.
Chemnitz.
9. Juni.
in Berlin.
Charlottenhütte 9
Alusserord. Gen.-
Guben; s. Ins. in
sorzahntaanken.
Amlgemeine Bau- und Handels-Bank. Die rückständige Einz. von 20 % ist bis zum 30. Juni cr. bei der Gesellschaftskasse in
Berlin zu leisten.
Bergwerks-Gesellschaft Dahlbusch. Die dritte Einz. auf die = 15 Thlr. ist nebst 5 % Zinsen bis der Gesellschaftskasse in Düsseldorf zu
Interimsscheine von 15 % zum 30. Juni cr. bei leisten.
Hörder Hergwerks- und Hütten-Verein. Die restirenden 60 % auf die neuen Aktien unter Abrechnung von 5 % LZinsen sind mit 2 117 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. bis zum 30. Juni cr. bei dem A. Schaaff- 1
hausenschen Bankverein in Cöl einzuzahlen. Subseriptionen. Aktien-Bauverein Passage.
erfolgt von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse und & Co. in Berlin. Auszahlungen.
Chemische Fabrik zu Heinrichsball. Die pro 1873 auf 10 .% festgesetzte Divid. wird vom 1. Juni c. ab gegen den Dividendenschein Nr. 3 bei Moritz Loewe & Comp. und Flatho & Wolff in Berlin
ausgezahlt.
Rheinisch-Westfälischer Lloyd, Transport-Verslocherungs- Die Divid. für das Jahr 1873 ist auf 14 % festgestellt und gelangt mit 14 Thlr. per Aktie gegen Coupon 2 Serie II. vom 1. Juli cr. ab bei der Diskonto-Gesellschaft, der Deutschen Bank
Akt.-Ges.
und Anhalt & Wagener in Berlin zur Ausz.
Rheinisch-Westfällsche Rückversicherungs-Akt.-Ges. Die Divid. für das Jahr 1873 von 10 % wird gegen den Coupon Nr. 4 Serie I. vom 1. Juli cr. ab mit 5 Thlr. pro Aktie bei der Diskonto- Gesellschaft und Anhalt & Wagener in Berlin ausgezahlt.
Cölnische Rückversicherungs-Gesellschaft. Die Divid. pro, 6 Stettin.. pro Aktie wird gegen Dividendenschein Nr. 12 7 Gröningen. 338,0
1873 von 12 Thlr.
vom 1. Juli cr. ab bei der Gesellschaftskasse in Cöln ausgezahlt. Bensberg-Gladbacher Bergwerks- und Hütten-Akt.-Ges. Die Divid. pro 1873 ist auf 3 ½ % festgesetzt und erfolgt deren Ausz. mit 7 Thlr. pro Aktie vom 1. Juli cr. ab gegen Dividendenschein Nr. 1 bei der Diskonto-Gesellschaft und Sal. Oppenheim jun. & Co.
in Berlin.
Bergban-Gesellschaft Conoordia zu Oberhausen. Die Divid., pro 1873 von 10 % oder 10 Thlr. pro Aktie wird gegen Dividenden- 6 schein Nr. 1 vom 2. Juni cr. ab bei der Gesellschaftskasse in 6
Oberhausen ausgezahlt.
aschinenfabrik Germanla. Die Divid. pro 1873 ist auf 10 % festgesetzt und wird vom 1. Juni cr. ab gegen den Coupon Nr. 1
bei der Gesellschaftskasse in Chemnitz ausgezahlt.
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. Vom 27. Mai cr. ab werden
1 der Stamm-Aktien mit 10 Sgr., der
Dividendenschein Nr. 2 mit 20 Sgr, der Dividendenschein Nr. 1
der Prior.-Stamm-Aktien mit 2 Thlr. 15 Sgr. und der Dividenden-
schein Nr. 2 mit 5 Thlr. bei Volkmar & Bendix in Berlin eingelöst. Beheral-Wernammlangen.
Märkischer Ziegler-Verein. Ausserordentl. Gen.-Vers.
der Dividendenschein Nr.
28. Mai. in Berlin.
Die Emiss. von 6 % Prior.-Oblig. in Stücken à 1000 Thlr., 500 Thlr. und 100 Thlr.
Steinkohlenzeche hausen.
in Plauen.
Hallesche Maschinenfabrik und Blisenglesserel. Ordentl. Gen.-Vers. in Halle a. S. Westend-Potsdamer Baubank. Ordentl. Gen.-Vers.
Cölnische Masochinenbau-Akt.-Ges.
Cöln; s. Ins. in Nr. 121.
18. Chemnitz-Komotauer Eisenbahn-Gesellschaft. Ausser- ord. Gen.-Vers. in Dresden.
Akt.-Ges. für Glas-Fabrikation. ers. in Berlin. ärkisch-Posener vmghn
₰ . Schlaegel & Elsen zu Reockling- Ordentl. Gen.-Vers. in Hehltheuer-Weidaer Eisenbahn.
Kündigungen und Verloosungen.
Rentenbriefe der Provinz Preussen. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Oktober cr. gekündigten Rentenbriefe; s. Ins. in Nr. 121.
Löbauer Kreis-Obligatlonen. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Oktober cr. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 121.
Berlin-Stettiner Eisenbahn-Prioritäts-Obligatlonen V. Emiss. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Oktober cr. gekün- digten Oblig.; s. Ins, in Nr. 121. “
Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften. 8
Bergbau-Akt.-Ges. Borussla. Die Bilanz pr. 31. Dezember s. Ins. in Nr. 121. Versicherungs-Gesellschaft Thuringia. Die Bilanz sowie das Gewinn- und Verlust-Conto pro 1873; s. Ins. in Nr. 121.
Gen.-Vers. in
Ord. Gen.-Vers. in
hum. r.; Ord. Gen.-Vers.
Telegraphlseche Witterungsberichte.
Telegraphiseche Witterunssberichete.
P. L. v. M.
Bar. Abw Temp. Abw Ort. Y 8 8* Wind
. Ilgemeine 5 Wind. V
Himmels- ansicht.
Allgemeine Himmels- ansicht.
Bar. Abw Temp. Abw P. L. v. M. E. sr. M.
8 Ort. 8¹
.
Haparanda. 339,0 Christians. 338,7 Hernösand 339,3 7 Helsingfors. 338,0 7 Petersburg. 337,5 7 Stockholm 343,5 Skudesnäs. 339,3 0r15eb 3339,5 Frederickshs- —
Helsingör. — Moskau 327,7 Memel 338,1 Flezsburg 338,4 Königsberg. 337,6 Danzig. 338.3 6 Puttbus. 337,4 7 Kieler Haf. 338,4 7 Cöslin 338,5 6 Wezerleuch. 336,8 7 Wilhelmsh. 336,2 .336,5
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8 350,000 Thlr. I1
+₰
A. H. Heymann
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6 Bremen 337,5 7 Helder 337,6 g (Berlin 337,2 6 Posen 333,3 6 Torgssa 334,5 6 Breslau... 7 Brüssel.
Cöln 6 Wiesbad 29 331,7 6 Satibor 327,7 7 (Cherbourg. 336,7 7 Havre 336,7 7 Karlsruhe. 331,5 7 Paris 336,5 7 St. Mathieu 337,9 — 7Constantin. 336,8 —
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NNW. mässig. Abend Gevitter.
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*) Gestern Nachm. NO schwach. ²) Strom S. Gestern Nachm. ³) Gestern Abend Regen.
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NW., schw. Windstille. N., schw. Windstille. 1 NW., schw. wenig bhewölkt. Windstille heiter.
SSW., mäss. halb heiter. WSW., schw. N0., schw. N., schw. NW., stark. N., schwach. 0., mäãss.
N., schw.
heiter. wenig bewölkt. heiter. heiter
— SW., schw. — 0., schw. 8S., schwach. Windstille. 0.,, schw. W., schw. bewölkt.
S., lebh. bedecktt. NNW., schw. wenig bewölkt. SW., schw. S., schw. NW., s. stark. Regen. NO., schw. heiter. 80., schwach. heiter. NO., s. schw. sheiter.
— heiter. 0. schwach. heiter. 880., schw. schön. NO., schw. heiter. S0., mäss. heiter. NO., schw. heiter. 080., stille. bewölkt. 0., schw. heiter.
heiter. bedeckt. heiter. heiter. heiter.
7 Haparanda 336,8 7 Christiansd. 336,7 7 Hernösand. 337,7 7 Helsingfors. 337,8 7 Petersburg. 338,0 7 Stockholm .337,8 7 Skndesnäs 337,8 8 Frederickshn- — 8 Helsingör. — 7 Moskau 328,6 6 Memel. 338,3 7 Flensburg. 338, 7 Königsberg 337, 6 Danzig 338. 6Putbus 337, heiter. 7 Kieler Haf. 339. heiter. 338, heiter. 6 Wes. Lehtt. 337, 0Nô., schw. wenig 7 Gröningen. 338, S0., mäss. heiter, 6 Bremen 38 0No., schw. 7 Helde⸗ .. 8.
0., mässig. ganz heiter. 6 Berlin . NO., mässig. heiter. GPosen
NO., mäss. heiter.
0., schwach. völlig heiter. 0., schwach. wenig bewölkt. SSW., mäss. bedeckt.
No., schw. bewölkt ³).
N., mässig. heiter. N., f. stille. trübe
0., f. stille. trübe.
NO., schw. sbedeckt, Regen. NW., schw. bewölkt.
N., schw. trübe.
S0., mässig. wenig bewölkt.
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heiter. heiter. heiter. heiter, völlig heiter. wenig bewölkt. sehr heiter. völl. heit. halb heiter. heiter. trübe. trübe. heiter. bewölkt. NNW. bewegt heiter. SO., s. schw. bewölkt.
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—+ —
7 Brüssel 3
6 Cöln
6 Wiesbaden. 334,4 — 6 Ratibor 327,8 — 1,1 6 Trier 332,2 + 0,7 7 Cherbourg. 338,2
7 Havre 338,2
7 Carlsruhe 333,2
7 Paris 338,2
7 St. Mathieu 339,7
7 Constantin. 335,1
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¹) Gestern Nachm. NNO. schwach. N. mässig, Strom S.
4⁴) Gestern 2²) Strom S. Gest. Nachm.
8.
enEnRnnnensnsnÜEÜnmnmmnAüÜgmnnnnÜnÜnünÜgnnnnUnnnnnnnnnRnVnü‚nn‚Ünüssmmnmnmemnmnnmennn—üöö—yy —— —
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
[2118] Bekanntmachung. 3 Der von uns durch Beschluß vom 18. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmanns Ferdi⸗ nand Scheibler zu Westend⸗Charlottenburg eröffnete Konkurs ist durch Accord beendet. Charlottenburg, den 23. Mai 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation [2119] Bekanntmachung. 88 Der von uns durch Beschluß vom 18. Oktober 1873 über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Quistorp zu Westend⸗Charlottenburg eröffnete Kon⸗ kurs ist durch Accord beendet. “ Charlottenburg, den 23. Mai 1874. “ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Am Sonnabend, den 30. Mai cr., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Packhofe ein Tisch, 70 2“ lang, 5˙ 7“ breit, mit 5 verschließba⸗ ren Unterspinden und 4 Schubkasten, ein Kasten (Buchenholh mit eisernem Beschlag, 1“ 6“ lang, 9“ breit, 8 ½“ hoch und drei einzelne ausrangirte Cent⸗ nerstücke öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung in Pr. Courant verkauft werden.
Berlin, den 18. Mai 1874.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für ausl.
Gegenstände.
LW“ ““
Der Bedarf von 8 8 500 Kubikmeter Torf
für das Polizeigefängniß, Barnimstraße Nr. 10, pro Winterhalbjahr 1874/75 soll im Wege der Submis⸗ sion beschafft werden.
Zu diesem Behufe ist zum 5. Juni cr., Mittags 12 Uhr, ein Termin anberaumt und wollen Reflek⸗ tanten ihre Offerten bis dahin schriftlich, versiegelt und 8 vmrissta aure, 3
„Submission auf Lieferung von Tor an die unterzeichnete Direktion aen 2
Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. — Die Lieferungsbedingungen sind täglich Vormit⸗ tags von 8—12 Uhr im Bureau des Oekonomie⸗ Inspektors hiesiger Anstalt einzusehen. 88
Berlin, den 23. Mai 1874. 1
Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion.
J2104] Bekanntmachung. “ Die Ausführung einiger Zimmer⸗, Maurer⸗, Ofen⸗
setzer⸗ und Maler⸗Arbeiten zu den Reparaturbauten
für 1874 im hiesigen Obergerichts Gebäude, veran⸗ schlagt zu 237 Thlr. soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 2. Inni d. J., Mittags 12 Uhr, in der Privat⸗ wohnung des Unterzeichneten, Ludwigstraße 19 zwei
Treppen hoch angesetzt ist. 8 Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Ar⸗ zu den Reparatur⸗Banten am Ober⸗
Gerichts⸗Gebände zu Hannover für 1874 ein⸗ zureichen.
Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Arbeiten erfolgt, sowie der Kostenanschlag können in der Zeit vom 23. d. M. bis 2. Juni d. J. mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage täglich von 9 bis 12 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten eingesehen werden.
Hannover, den 23. Mai 1874.
Der Bau⸗Inspektor. Pape.
Die Lieferung von 5000 Stück Jutesäcken von 58 Cm. Breite und 92 Cm. Länge für das König⸗ liche Salzwerk bei Erfurt soll im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden.
Offerten, denen Juteproben beizufügen sind, mit
der Aufschrift „Salcklieferung“ werden bis zum
15. Juni, Vormittags 11 Uhr,
angenommen. Die Lieferungsbedingungen, welche auf Verlangen gegen Einsendung von 7 Sgr. ab⸗ schriftlich franco mitgetheilt werden, sind im Bureau der Unterzeichneten einzusehen.
Erfurt, den 22. Mai 1874. d. Königliche Berg⸗Inspektion [211211 — 8
“ GES8IESII11“ . Auf der Strecke St. Wendel⸗Kronweiler der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn sollen 16 massive Bahnwärter⸗ buden erbaut und die Arbeiten und Lieferungen hierzu im Wege der öffentlichen Submission verdun⸗ gen werden. 8
Termin zur Eröffnung der etwa eingehenden Offer⸗ ten ist auf Montag, den 8. Juni ecr., Nachmit⸗ teßs 3 Uhr, auf dem Bureau des unterzeichneten Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektors anberaumt, woselbst auch die Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnung ein⸗ zusehen sind. Die Offerten sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift „Bau von Wärterbuden“ versehen bis spätestens zum genannten Termine ein⸗ zureichen; später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.
Creuznach, den 22. Mai 1874.
Der EisenbannHan⸗Zuspektor. eh.
8
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Behufs Erneuerung alter Achsen und Rädersätze soll die Lieferung von:
a. 200 Stück schmiedeeisernen Scheibenrädern
mit Puddelstahlbandagen, sowie das Aufziehen bis zu dem auf Dienstag, den 9. Juni, Vormit⸗
derselben auf Stahlachsen, tags 11 Uhr, anberaumten Termine an die unter⸗
b. 400 Stück Gußstahlachsen, (eeichnete Direktion einzureichen, zu welcher Zeit die
c. das Einziehen von 300 neuen Achsen in alte Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart
Räder, nachdem letztere durch Ausbohren der der etwa erschienenen Submittenten stattfinden wird.
- Naben passend gemacht sind, Die Bedingungen liegen im Maschinentechnischen
im Wege der Submission vergeben werden. Bureau zu Elberfeld zur Einsicht aus, und können
Die Offerten hierauf sind frankirt und versiegelt auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien
mit der Aufschrift: übersendet werden. „Submission auf Lieferung von Achsen und Elberfeld, den 18. Mai 1874. Rädern“ Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
[ 92
Nachdem das Haus der Abgeordneten den Antrag der Königlichen Staatsregierung auf Ueber⸗ nahme einer zehnjährigen staatlichen Zinsgarantie für das zur Fertigstellung der Berliner Nordeisenbahn noch erforderliche Kapital von fünf Millionen Thalern abgelehnt hat und dadurch der bezügliche mit der Direktion abgeschlossene, durch Verwaltungsraths⸗ und Generalversammlungs⸗Beschluß bereits geneh⸗ migte Staatsvertrag hinfällig geworden ist, werden die Aktionäre der Berliner Nordeisenbahn zu einer am
1 Dienstag, den 30. Juni d. Js., Vormittags 10 Uhr im Hotel Imperial (früher Arnims Hotel), Unter den Linden 44 dahier, abzuhal⸗ tenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen. 1 1 Gegenstände der Verhandlung: 1) Genehmigung der Seitens der Verwaltung behufs Fertigstellung der Bahn und Kontrahirung eeiner Anleihe angestrebten Arrangements und der zu dem Ende bereits getroffenen und noch zu treffenden finanziellen und baulichen Zwischenmaßnahmen, insbesondere auch Genehmigung eines
garantie für das zur Fertigstellung der Bahn noch erforderliche, durch Emission 4 ½prozentiger Prioritäts⸗Obligationen der Berliner Nordeisenbahn bis zum Betrage von fünf Millionen Tha⸗ e Eüsege Kapital resp. Ermächtigung der Direktion zum Abschluß eines derartigen Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, die §§. 20 und 21 des Gesellschafts⸗Statuts dabin * deklariren resp. abzuändern, daß die Verzinsung der Aktien unbedingt mit Ablauf 1874 aufhört. Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, die Zahlung der beiden Raten der Aktienzinsen für das Baujahr 1874 bis nach erfolgter Berr zsBabnn der Bahn zu vertagen. 8— Beschlußfassung über den Antrag der Direktion, den §. 26 des Gesellschafts⸗Statuts dahin abzu⸗ ändern und zu ergänzen, daß die Berufung zu außerordentlichen Generalversammlungen mittelst zweimaliger öffentlicher Bekanntmachungen zu erfolgen hat, von denen die erste spätest ens 14 Tage und frühestens 4 Wochen vor dem Versammlungstage erscheinen muß und daß, wenn es in zweien der im §. 11 des Gesellschafts⸗Statuts verzeichneten öffentlichen Blätter an der vorangegebenen 14tägigen Frist fehlt, dies auf die Gültigkeit der Berufung keinen Einfluß hat. Ermächtigung der Direktion, die vorstehend sub 2 und 4 erwähnten und die etwa sonst noch durch die Verhältnisse, insbesondere durch Pos. 1 unabweislich bedingten Aenderungen und Er⸗ gänzungen des Statuts Namens der Gesellschaft mit den Staats⸗Behörden endgültig und rechts⸗ verbindlich festzustellen, sowie überhaupt alle zur Erhaltung des Berliner Nordbahn⸗Unterneh⸗ vens wenen, boch ds elce nendnaee nüch bestem Ermessen zu 1 assung über Verkauf der Bahn uflösun schaf iquidation 1 Ben he Etütrer hn und Auflösung der Gesellschaft resp. Liquidatio vIn ieräre resp. Inhaber von Quittungsbogen, auf welche Vollzahlung geleistet ist, haben Behufs Theilnahme an dieser Generalversammlung ng §. 32 des Statuts 88. 3 8 85 der Versammlung, also spätestens bis zum 26. Juni c., Nachmittags 4 Uhr, ihrs Aktien resp. Quittungsbogen bei der Gesellschaftskasse, Beuthstraße 9II. hierselbst, während der werkthätigen Geschäftsstunden von 9
Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags zu deponiren oder vor Ablauf der gedachten Frist die bei Staats⸗ oder Kommunalbehörden erfolgte Deposition der Aktien durch amtliche Bescheinigung dieser Behörden nach⸗ Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§. 31, 32 und 33 Sta ies Ieree en Ie. hhe iht simmngees der 68 FE
8 Der FSesliseerns 1 des Verwaltungsrathes der Berliner Nordeisenbahn⸗Gesellschaft. . Fürst zu Putbus. —
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mit einem Finanz⸗Konsortium etwa abzuschließenden Vertrages wegen Uebernahme einer Zins⸗
(act. 1182/5)
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Das Abonnement brträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Uierteljahr.
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Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes 8
Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten ü I“ 2 9
11“]
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rittmeister a. D. und Rentner Jacob Hermens zu
Gerresheim im Kreise Düsseldorf den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis⸗Kassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗
Rath Kruska zu Strasburg in Westpreußen, den Rothen Adler⸗
Orden vierter Klasse; dem Hof⸗Maurermeister Schilling zu Berlin und dem emeritirten Lehrer Reuter zu Viersen im
Kreise Gladbach den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse;
dem Polizei⸗Wachtmeister Riege zu Berlin, dem Färbermeister Anton Simon zu Elberfeld und dem Boten und Pedell Pohse bei der Landes⸗Credit⸗Anstalt in Hannover das Allge⸗ meine Ehrenzeichen; sowie dem Regimenter Johann Herrmann zu Bromberg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Zahlmeister a. D. Siegmund zu Erfurt, früher im 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehren⸗ kreuzes vierter Klasse zu erthelen.
Dentsches Neich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben den Königlich bayerischen Kron⸗Oberst⸗Kämmerer, Reichsrath und Staatsrath im außerordentlichen Dienst, Fürsten Clodewig zu Hohgsas „ Schillingsfürst zum außerordentlichen und
evollmächtigten Botschafter bei der französischen Republik zu ernennen geruht. 6
“ Königreich Preußen.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Mand vom Kriegs⸗Ministerium, behufs des Uebertritts in den König⸗ lich Württembergischen Staatsdienst, die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste zu ertheilen.
Der Park vom Schlosse Babelsberg wird fortan und bis auf Weiteres täglich von Vormittags 11 bis 3 Uhr Nachmittags für das Publikum wieder geöffnet seeten.
Gesetz, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden Vom 26. Mai 1874.
Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: eka “
§. 1. Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, zur vollständigen Tilgun
3 9) der auf Grund des Gesetzes vom 7. Mai 1856. (Ges.⸗Samml.
S. 334) aufgenommenen 4 ½ prozentigen Staatsanleihe,
—) der nachgenannten Schulden der vormaligen Hannoverschen
Generalsteuerkasse:
8 4 prozentige 3 Calenberg⸗Grubenhagensche, Lüneburgische, Hoyasche, Bremen⸗Ver⸗ densche Obligationen Lit. A, B, C, I, K, R und ohne Litera;
3 ½ prozentige alenberg⸗ Se Lüneburgische, Bremen⸗Verdensche, ische,
nabrückische, Bentheim Hildesheimische Obligationen Lit. A,
„C, D, E, F, G, H, I, K, L, M, N und ohne Litera;
1 3 prozentige 8* Münstersche Schulden; . 8 “ 3) der vormals Hannoverschen 4 prozentigea Eisenbahnschulden, Obligationen Lit. EI, FI, GI, HI, I1,
die Summe von 17,713,143 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. zu verwenden und
davon 8,000,000 Thlr. aus dem Verwaltungsüberschusse des Jahres
1873, 3,536,149 Thlr. aus den auf Grund des Reichsgesetzes, betref⸗
fend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, zur Ueberweisung an reußen gelangenden Geldmitteln und 6,176,994 Thlr. 15 Sgr. 4
5 aus den der Preußischen Staatskasse auf Grund der Bestim⸗
mungen in den Artikeln VI. und VII. des Reichsgesetzes, betreffend
die französische Kriegskosten⸗Entschädigung, vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 289) überwiesenen Geldmitteln zu entnehmen.
§. 2. Zu welchem Zeitpunkte die einzelnen Anleihen durch die
Hauptverwaltung der Staatsschulden aufzukündigen sind, bestimmt
der Finanz⸗Minister. Derselbe wird zugleich ermächtigt, auch schon
vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf vee welche zur
Einlösung präsentirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nebst
den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen durch die
eptegttn der Staatsschulden auszahlen, sowie auch den Rück⸗ auf zu angemessenen Coursen stattfinden zu lassen. „UHeber die Ausführung dieses Gesetzes ist dem Landtage
bei seinem nächsten Zusammentritt Rechenschaft abzulegen. —
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 1
Gegeben Bad Ems, den 26. Mai 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Br. zu Eulenburg. Leonh⸗
Camphausen. ““ Kameke. Achenbach.
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
88*
onnerstag,
—
Abendd. “ 1 2
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rivilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber autender Kreis⸗Obligationen des Stuhmer Kreises bis zum Betrage . von 342,000 Mark Reichswährung. V. Emission. “ Vom 4. Mai 1874. Wir Wilhelm von Gottes Gunaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von der Kreisversammlung des Stuhmer Kreises, im Regierungsbezirke Marienwerder, auf dem Kreistage vom 14. Ja⸗ nuar 1874 beschlossen worden, die zur Einlösung der durch die Pri⸗ vilegien vom 21. November 1864 (G. S. pro 1865 S. 1 — 5), vom 14. Mai 1866 (G. S. S. 387 — 391) und 27. Juli 1868 (G. S. S. 807 — 810) im Gesammtbetrage von 120,000 Thlen. emittirten und mit 113,200 Thlrn. noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Obli⸗ gationen erforderlichen Mittel durch eine bei dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds zu machende Anleihe von 342,000 Mark zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung: 8 zu diesem Zwecke auf Verlangen des Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ coupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch der Schuldner unkündbare Schuldverschreibungen zu einem Gesammt⸗ Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilaten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 342,000 Mark Reichswährung aus⸗ stellen zu dürfen, -— da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des. §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen bis zum Betrage von 342,000 Mark Reichswährung in Buchstaben: „Dreihundert zwei und vierzig Tau⸗ send Mark“, welche in Apoints von 3000, 1500, 600, 300 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem beiliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu ver⸗ zinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, — dinch gegenwärtiges Pri⸗ Müegag Unsere landesherrliche Genchmägv Hantdbte 5. Wi 1 ej üiggtionen di Wirkung ertbeege dh fin, Edst h lsehe ragena de lüencne ⸗ nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. üurch vorstehen⸗ des Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter er⸗ theilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. .“ Gegeben er 5 4. Mai 1874.
G (L. S.) Wilhelm. „ Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
rovinz Preußen. Regierungsbezirk Marienwerder. 9 1 Obligation des Stuhmer Kreises u. ¹v. Emission
ECE111“ Mark Reichsmarrk. (Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 4. Mai 1874 — Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marien⸗ werder vom Stück... und Gesetz⸗Sammlung Nr. . ..
... laufende Nr
Auf Grund des Kreistagsbeschlussss vom 14. Januar 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 342,000 Mark Reichswährung be⸗ kennt sich der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises Namens des Kreises Stuhm, durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Kreises unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehnsschuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 342,000 Mark geschiebt vom Jahre 1874 einschließlich ab, mit Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds für 882 Jahr um höchstens fünf Prozent des ur⸗ sprůünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Til⸗ gungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 300 beziehungsweise 200 Mark abgerundet. Die Folgeordnung der Ein⸗ lösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt zur Hälfte im Monat Juni und zur Hälfte im Monat Dezember jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldverschrei⸗ bungen werden unrer Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie der Rückzahlungstermine je sechs, drei und einen Monat vor dem letzteren durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Marienwerder oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch ein in Königsberg i. Pr. und Stuhm erscheinendes öffentliches Blatt, event, durch anderweit vom Kreise näher zu be⸗ stimmende und zu veröffentlichende, Publikations⸗Organe bekannt ge⸗ macht. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital, und zwar zum Nominalwerthe, zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Ter⸗ minen postnumerando am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit 4 ½ Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen ndigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. Die Auszahlung der insen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗ coupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei den in den vorbezeichneten Blättern öffentlich bekannt gemachten Zahlungs⸗ stellen zu Berlin und Königsberg in Preußen und bei der Kreis⸗ Kommunalkasse in Stuhm und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale ab⸗
gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig
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Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fäl⸗ ligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allge⸗ meinen Gerichts⸗Ordnung Theil 1I. Litel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgericht in Marienburg. Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungs⸗ frist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besi der Zinscoupens durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder son in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Se bnnssfri der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗ coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuld⸗ verschreibung sind halbfsheige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗ coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Stuhm gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie bei⸗ gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 1 — Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Stuhm, den . . ten n (Siegel des Landraths.) 8 Der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises. b Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.
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S„ 2 2 . 2 8 „ 88 der Zer hahg dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückabe vom . ten bis . ... und späterhin, die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom ““ mit .. . . (in Buchstaben) Pfennigen bei der Kreis⸗Kom⸗ munalkasse in Stuhm und den in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie⸗ rung zu Marienwerder oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in der Königsberger Hartungschen Zeitung und in dem Stuhmer Kreiblatte bekannt gemachten EinlFsungsstellen in Berlin und in Königsberg i. Pr. Winhm, Feu. . sen.8 8 Der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises. 1 Anmerkung. Die Namens⸗Unterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betref⸗ fenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
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8 zur Kreis⸗Obligation des Stuhmer Kreises V. Emission. 8 Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückg der Obligation des Stuhmer Kreises V. Emission Littr..
r.... Mark à 4 ½ Prozent Zinsen, die. te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 .. bis 18 . bei der Kreis⸗ Kommunalkasse in Stuhm, sofern dagegen Seitens des als solchen
Stuhm, den ““ 8 Der Kreisausschuß des Stuhmer Kreises. “ Anmerkung. 1) Die Namens⸗Unterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. — 3 8 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: —
9. Zinscoupon.
1 10. Zinscoupon. Talon.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tae den chausseemäßigen Ausbau des von Lippstadt im Regierungsbezirk Arns⸗ berg durch die Fürstlich Lippesche Enklave Cappel auf Liesborn im Kreise Beckum, Regierungsbezirk Münster, führenden Kommunalwegs
enehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadtgemeinde Lipp⸗ stadt das Expropriationsrecht für die zu der Chausseestrecke inner⸗ halb ihres Bezirks erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht ur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde Lippstadt und der Gemeinde Riesborn gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staatschausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben
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Regierungsbezirk Mewienwerder.
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legitimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen st.
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