DPremen, 30. Mai. (W. T. B.) Petroleum ruhig, Siandar; white looco 11 Mk. 50 Pf. 8 Hamburg, 30. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Wei- nen loco fest, auf Termine ruhig. Roggen loco und auf Termiue fest. Weizen 126 pfd. per Mai-Juni pr. 1000 Kilo netto 257 Br., 256 Gd., pr. Juni-Juli pr. 1000 Kilo netto 255 Br., 254 Gea., pr. Juli-August pr. 1000 Kilo nette 254 Br., 252 Gd, pr. August- September pr. 1000 Kile netto 248 Br., 246 Gd. — Roggen pr. Mai- Juni 1000 Kilo netto 183 Br., 182 Gd., pr. Juni-Juli 1000 Kilo netto 178 Br., 177 Gd., pr. Juli-August 1000 Kile netto 174 Br., 173 Gd., pr. August-Septbr. 1000 Kilo aatto 172 Br., 171 Gd. — Hafer fest. Gerste still. — Rüböl ruhig, loco 59, pr. Mai — Br., pr. Oktbr. pr. 200 Pfd. 60 ½. — Spiritus ruhig, Pr. Mai-Juni 54, pr. Juli-August 56, pr. August-September und pr. September-Oktober pr. 100 Liter 100 pCt. 57. — Kaffee fest; Umsatz 5000 Sack. — Petroleum flau, Standard white loco 12,20 Br., 12,00 Gd., pr. Mai 12,00 Gd., pr. August-Dezember 12,50 Gd. Wetter: Schön, Mittags Gewitter. HMHamburg, 31. Mai. (W. T. B.) Nach Berichten, welche der hiesigen „Börsenhalle“ aus Rio de Janeiro vom 11. Mai xr. Dammer „John Elder“ zugegangen sind, betrug seit lvem 7. Mai der Vorrath an Kaffeo in Rio 150,000 Sack à 60 Kilogr., tägliche Durchschnittszufuhr in Rio 2600 Sack à 60 Kilogr. Preis für good first 7350 à 7500 Reis. Cours auf London 24 ¾ à 25 ½ d. Fracht nach dem Kanal 42 ½ sh. Abladungen von Santos nach Nord-Europa 4200 Sack. Preis für gute Qualität in Santos 5900 à 6000 Reis. Vorrath in Santos 145,000 Sack. Strassburg, 29. Mai. (Auszug aus dem offiziellen Preis- Courant der Waarenpreise en gros.) Pr. 100 Kilo: Inländischer Weizen (Qual. loyale et marchande) 36 Fr. — C. bis 40 Fr. — C. Mehl 1. Qual. 48 Fr. — C. bis 49 Fr., 2. Qual. 44 — 46 Fr., 3. Qual. 40 Fr. — Ohne Sack: Roggenmehl Vorschuss — Fr., Roggen- mehl I. — Fr. — C. Gerste für Brauer 29 Fr. 50 C. bis 32 Fr. — C. Roggen russ. 27 Fr. — C. bis — Fr. Hafer (Octroi nicht einbe- F en) 26 Fr. bis 26 Fr. 50 C. Hopfen, Elsässer, per 50 Kilo 105 r. bis 125 Fr. - Answerpen, 30. Mai, 4 Uhr 30 Min. Nachm. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen gefragt, dänischer 36 ½. Roggen behauptet. Hafer stetig. Gerste umverändert. Petroleum-Markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 29 bez. u. Br., per Juni 28 ½ bez. u. Br., pr. September 31 bez. u. Br., pr. September- Dezember 32 ½ bez. u Br. Matt.
Lieferung 8 ⁄6 d.
Anasterdamnz, 30. Mai, Nachm. (W. T. B.) .
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr., November 337. Roggen pr. Juli 207 ½, pr. Oktober 203. Raps pr. Herbst — Fl. Rüböl loco —, pr. Herbst —.
Liverpoel, 30. Mai, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig schwimmende ameri- kanische fest.
Middl. Orleans 8 ⅛, midaling amerikanische 8 ½, fsir Dhol- lerab 5 ⅝, middl. fair Dholleras 5 ⅜, good middl. Dhollerah 5, middl. Dhollerah 4 ⅜, fair Bengal 4 %⁄6, fair Broach 5 8, new fair Oomra 6, good fair Oomra 6 ¼, fair sdras 5 ⅜, fzir Peranam 8 7⁄0, fair Smyrna 7, fair Egyptian 8 ¼.
Upland nicht unter low middling Mai-Lieferung 8 ½, Juni-Juli-
Paris, 30. Mai, Nachmittags. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Mai 40,00, per Juli- August 35,25. — Mehl ruhig, per Mai 82,25, per Mai-Juni —, pr. Juli-August 78,00, per September-Dezember 68,00. Rüböl matt, pr. Mai 79,50, pr. Juli-August 81,00, pr. Septembar-Dezember 82,75. — Spiritus matt, pr. Mai 61,00. — Wetter: Prächtig.
Eimzaniungen.
Chemnitz-Komotauer Eisenbahn-Gesellschaft. Die rückstän- dige siebente Einz. auf die Aktien-Certifikate im Betrage von 9 Thlrn. 26 Sgr. 5 Pf. nebst 10 % Konventionalstrafe und 5 % Ver- zugszinsen, im Ganzen 11 Thlr., ist bis zum 2. Juli cr. bei Julius Alexander in Berlin zu leisten.
Auszahlungen.
Germania, Lebensverslocherungs-Aktien-Gesellschaft zu Stet- tin. Die auf 10 % für das Jahr 1870 festgesetzte Divid, gelangt mit 10 Thlr. per Aktie vem 1. Juni cr. ab gegen Dividendenschein Serie II. Nr. 16 bei der Kasse in Berlin zur Ausz.; s. Ins. in Nr. 125.
Bayerlsche Ostbahn. Die für das Betriebsjahr 1873 festge- setzte Divid. von 1 ½ % oder 3 Fl. per Aktie wird vom 1. Juli cr. ab mit 7 Fl. 30 Kr. bei S. Bleichröder in Berlin ausgezahlt.
8 SGenerai - VermseskasEzalusmg enn. 2. Juni. Rybinsk-Bolögolse Eisenbahn-Gesellschaft. Ordentl. GC1ö““
Charlottenburger Baugesellschaft. Ordentl. und
15. Vereinigte Bischweller Tuohfabriken. Ordentl. Gen.- Vers. in Bischweiler.
16. — Aktien-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. in
erlin.
18. Braunkohlenbau-Gesellschaft Mariengrube bel Meu- selwitz. Ausserordentl. Gen.-Vers. in Altenburg.
18. Dampfmasochinenfabrik zu Crimmitschau. Ordentl. Gen.-Vers. in Crimmitschau.
20. Rostocker Bank. Ordentl. Gen.-Vers. in Rostock; s. Ins. in Nr. 125.
20. Bergbau-Gesellschaft Holland zu Wattenscheld. Ord. Gen.-Vers. in Essen.
23. Stolberger Glashütten-Aktien-Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. in Stolberg.
24. Süddeutsche allgemeine Hagelverslocherungs-Gesell- sohaft. “ Gen.-Vers. zu Stuttgart; s. Ins. in Nr. 125.
Gen.-Vers. in Glauchau. 30. „
80. . 11. Juli.
dentl. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 125. Gen.-Vers in Dresden.
ordentl. Gen.-Vers. zu Mülheim a. Rh.; Nr. 125. Ausreichung von Dividendenscheinen.
dendenscheine Nr. 2 der Stamm -Aktien II. Emiss. Nr. 47,501 bis 92,500 und der Stamm -Priorit.-Aktien II. Emiss. Nr. 23, 251 bis 46,250 können vom 1. Juni cr. ab gegen den 7. und 8. Bauzin coupon bei der Gesellschaftskasse in Hannover umgetauscht werde Kündigungen. 8 Schuldverschresbungen der Korporation der Königsberger Kaufmannschaft. Die sämmtlichen Schuldverschreibungen sind zum 2. Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 125. 8 Ausweise von Banken und Industrie- . Gesellschaften. Germanila, Lebensversicherungs-Akt.-Ges. zu Stettin. Bilanz per 31. Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 125. Preussische Feuer-Versicherungs-Akt.-Ges.
Die
Die Bilanz und
uund ausserordentl. Gen.-Vers. in St. Petersburg. 2
aausserordentl. Gen.-Vers. in Berlin.
29. Lugauer Bergbaugesellschaft Rhenanla. Ordentl. Denisoh-Oesterrelohischo Handelsgesellschaft. Oor- Saohslsche Elsenbahn-Baugesellschaft. Ordentl. Rbeinisches Walzwerk zu Mülheim a. Rh. Ausse-
s. Ins. in
Hannover-Altenbekener Eisenbahn-Gesellschaft. Die Divi-
der Rechnungsabschluss per 31. Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 125.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 1
12187 Bekanntmachung. Konkurs⸗Ordnung §. 176; Instr. §. 50.) Zun dem Konkurse über das Vermögen des früheren Fabrikbesitzers Adolf Martini zu Sommerfeld hat die Sommerfelder Tuchfabrik, Aktiengesellschaft, zu Sommerfeld nachträglich eine
orderung von 965 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. nebst 6
Drozent Zinsen davon seit dem 6. November 1873
is zum Tage der Konkurseröffnung den 8. Dezember 1873 angemeldet. 1
Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf
den 6. Juli 1874, Vormittags 11 ½ Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar Herrn Kreis⸗ richter Sethe im Terminszimmer Nr. 10 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen ange⸗ meldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. .
Sorau i. L., den 20. Mai 1874.
8 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurs
[2199] Bekanntmachung.
Iin dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Kaufmanns Ernst Pankatz zu Colberg ist der Herr Justiz⸗Rath Goetsch hier zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden
Colberg, den 29. Mai 1874. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [2200] Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns H. Streckenbach in Firma: H. Streckenbach, vorm. II. Association der Breslauer Schneider hier ist durch Accord beendet.
Breslau, den 23. Mai 1874.
Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung.
12198] In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubi⸗ ger des weiland Ober⸗Appellations⸗Raths von Ul⸗ menstein in Celle werden die Konkursgläubiger un⸗ ter der Benachrichtigung, daß die vom Konkurskurator 89 die Zeit vom 1. April 1872/4 abgelegte 15. echnung dahier als richtig abgenommen ist und 6887 zur Einsicht für die Betheiligten auf hiesiger erichtsschreiberei offen liegt, geladen, ihre etwaigen „Einwendungen wider dieselbe im Termine am Dienstag, den 7. Juli 1874, 12 Uhr Mittags, auf hiesiger Gerichtsstube bei Strafe des Ausschlusses geltend zu machen. Mit allen bislan gen gegen die 14. ausgeschlossen. Hoyha, den 23. Mai 1874. 1 Königliches Amtsgericht. II. Reinecke.
nicht angemeldeten Erinnerun⸗ echnung werden die Gläubiger
Verkäufe, Verpachtungen, .“ Submissionen ꝛc.
r wn Holzverkaufs⸗ Bekanntmachung.
Die in den Königlichen Hausfideikommiß⸗Forst revieren Kgs. Wusterhausen, Klein Wasserburg und ammer eingeschlagenen Brennhölzer sollen am
ittwoch, den 17. Juni d. J., von
Vormittags 9 Uhr ab, im Pfuhlschen Lokale 4* Königs⸗Wusterhausen — beim Bahnhof öffentlich meistbietend versteigert werden.
Ein spezielles Verzeichniß der zum Ausgebot kom⸗ menden Hölzer ist unentgeltlich in unserem Geschäfts⸗ lokale, Breitestr. Nr. 35 hierselbst, sowie auch bei den Herren Oberförstern Hartig zu Fansanerie bei Königs⸗Wusterhausen, Enke zu Hammer bei Wen⸗ disch⸗Buchholz und Neumann zu Kl. Wasserburg bei
end. Buchholz zu erhalten, welche die zum Per⸗
ufe bestimmten Hölzer auf Verlangen vorzeigen issen werden.
Die Verkaufsbedingungen werden vor Beginn der Lizitation bekannt gemacht. Der vierte Theil des
eistgebots muß sogleich in dem Termine als An⸗ zeld bezahlt werden, was auch auf diejenigen Gebote
in meinem Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 730, angesetzten Termine,
beiten submittiren, auch dann an ihre für die ein⸗ Fzelnen Arbeiten abgegebenen Gebote gebunden bleiben,
Jder vorstehend genannten Arbeiten übertragen wird.
Anwendung findet, welche den Taxwerth nicht er⸗ reichen und hinsichtlich deren der Zuschlag im Ter⸗ mine nicht ertheilt werden kann. Berlin, den 26. Mai 1874. (a 280/5) Königliche Hofkammer “ der Königlichen Familiengüter.
[2186] 8
Am Donnerstag, den 18. Juni d. J., b Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem hiesigen Rathhause die bei Wriezen, Alt⸗Lewin und Güstebiese Loosen belegenen 3 Hebestellen der Wriezen⸗Oderbruch⸗Chaussee meist⸗ bietend mit Vorbehalt des Zuschlags verpachtet wer⸗ den, und zwar für die Zeit vom 1. Oktober d. J. ab auf 3 darauf folgende Jahre.
Nur solche Personen werden zum Bieten zugelas⸗ sen, welche sowohl ihre Dispositionsfähigkeit, als auch für jede bei Wriezen und Alt⸗Lewin zu pach⸗ tende Hebestelle eine Kautionssumme von 300 Thlrn., sowie für die bei Güstebiese Loosen von 100 Thlrn. zu bestellen vermögen.
Die im Licitations⸗Termin ausliegenden Pacht⸗ bedingungen können schon vom 10. Juni d. J. ab Ese. Rendanten Herrn Braun in Wriezen ersichtigt werden.
Wriezen, den 28. Mai 1874.
Das Direktorium der Wriezen⸗Oderbruch⸗
Chaussee⸗Gesellschaft.
8
[2177]
Königli derschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn.
Abkürzungslinie Gassen⸗Arnsdorf. Für den Bau von: 79 Bahnwärter⸗ resp. Weichenstellerbuden, 22 Wärterwohnhäuser mit Wachtlokal, und 8 Wärterwohnhäuser vn. Wachtlokal auf der Linie Gassen⸗Arnsdorf, sollen die Maurer⸗, Zimmer⸗, Steinmetzer⸗, Staaker⸗, Dachdecker⸗, Klemp⸗ ner⸗, Tischler⸗, Schlosser⸗, Glaser⸗, Anstreicher⸗ und Ofensetzer⸗Arbeiten im Wege öffentlicher Submission an den Mindestfordernden verdungen werden. Die Arbeiten werden in drei Loose getheilt, zum Verding gestellt. 1 Qualifizirte Unternehmer, welche geneigt sind, die ganzen, ein Loos vum assenge Arbeiten, geschlossen oder nur einzelne der aufgeführten Arbeiten zu über⸗ nehmen, haben ihre Offerten portofrei und versiegelt mit entsprechender Aufschrift bis 58 dem auf Freitag, den 12. Juni a. er., Vormittags 9 Uhr,
- einzureichen, wobei bemerkt wird, daß Unternehmer, welche auf sämmtliche Ar⸗
wenn ihnen nur der Zuschlag auf eine oder mehrere
Zeichnungen, Bedingungen und Masseaberechnungen für die Ausführung liegen in meinem Bureau, und in den Streckenbureaus zu Sagan, Ober⸗Leschau und Heynau während der Dienststunden zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Selbstkosten von meinem Bureau abgelangt werden. Sorau, den 31. Mai 1874. Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗ Inspektor Grossmann.
Die Lieferung von. 4700 Kubikmeter rohen und
SIST1] estebten Kies zur Unterhaltung der Bahnstrecke Dirschau⸗ pro dghebarte in dehee⸗ e Dirschau⸗Seepothen
Submi werden. mission vergeben
mumfeassend die Bewegung von pr. pr. 70,000 Kbkmtr.
Freitag, den 12. Juni er, Vormittags 11 Uhr, im Bureau der Eisenbahn⸗Baumeisterei auf Bahn⸗ hof Elbing Termin anberaumt, woselbst gehörig ver⸗ schlossene und mit der Aufschrift: „Submission auf Kieslieferung für die Königliche Ostbahn“ versehene Offerten portofrei einzureichen sind.
Die Lieferungsbedingungen liegen im vorbezeich⸗ neten Bureau zur Einsicht aus, werden auch gegen Erstattung der Kopialien nach auswärts versandt.
Elbing, den 29. Mai 1874.
Der Eisenbahn⸗Bauinspektor.
Oberschlesische Eisenbahn.
Wir beabsichtigen den Verkauf der auf den Stationen der Stargard⸗Posener Eisenbahn lagern⸗ den alten, zu Eisenbahnzwecken nicht mehr verwend⸗ . Se S Fehbes und zwar
von 6 Ctr. m. hohen- Sg; „ 25,139 „ 118 „ Schienen, welche zu Geleisen nicht mehr, aber zu fndhn Bauten brauchbar sind. P. 8. e 482 Mm. hohe Schienen zum Verwalzen und C. 9 Ctr. Gußstahlschienen.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der
Aufschrift: Submission zum Verkaufe alter Eisenbahn⸗ schienen bis zum 25. Juni d. J., Abends 6 Uhr, an unser Centralbureau auf hiesigem Bahnhofe einzureichen, woselbst auch die Sub⸗ missions⸗Bedingungen zur Einsicht ausliegen und Kopien derselben in Empfang genommen werden können. [2196]
Breslau, den 28. Mai 1874.
Königliche Direktion.
[2189] Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Die Anfertigung, Lieferung und Verlegung einer eirca 175 M. langen gußeisernen Wasser⸗ leitung für den Lokomotivschuppen auf Bahnhof Dittersbach soll verdungen werden. Zur Eröffnung der Offerten ist Termin auf
Dienstag, den 23. Juni 1874, 1 Vormittags 11 Uhr, im Bureau der 5. Betriebs⸗Inspektion hier anberaumt, wo auch Bedingungen und Zeichnung eingesehen und Formulare zu den Offerten gegen Erstattung von 10 Sgr. Schreibegebühren bis zum 20. Juni cr. be⸗ zogen werden können. Hirschberg, den 27. Mai 1874.
Der ieeerr s, rsbit an⸗
o.
[2182]2 Bekanntmachung.
Fr die Kaiserliche Werft sollen:
25 vChüe. Zetemnsüse⸗ ganze, für Pulverkasten n/m. C. 71,
21 Stück Zinkeinsätze, halbe, für dergleichen n/m.,
sowie der pro 1874 etwa eintretende Mehrbedarf
beschafft werden.
Lieferungs⸗Offerten sind versiegelt mit der Auf⸗ sceif „Submission auf Lieferung von Zinkein⸗ ützen“ bis zu dem am 18. Juni cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 28. Mai 1874.
Kaiserliche Werft.
8289- Westfälische Eisenbahn.
stellung eines Theiles des Bahnhofes Dortmund, ö soll in Submission en.
Die Offerten sind bis zum Submissions⸗ Mittwoch, den 10. Juni er., Uhnision Femhmn in welchem die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird,
vergeben wer⸗
Zu diesem Zwecke ist auf
schrift versehen,
„Die Zeichnungen und Bedingungen sind sowohl im Bureau des Unterzeichneten, als auch im Sektions⸗
Bureau zu Dortmund (Bismarkstraße) einzusehen,
zu beziehen. Königsborn b. Unna, den 30. Mai 1874. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Holtgreve.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlich Papieren.
Aectien⸗Bau⸗Gesellschaft, Alexandra⸗Stiftun
stimmt worden: 948 und 1008. 85 Auslieferung der letzteren und der noch nicht älligen Dividendenscheine, bei dem Schatzmeister der 32, Firma M. Borchardt jun., in der Z
pfang zu nehmen.
Die Seee der Erdarbeiten zur Her⸗
portofrei und versiegelt und mit entsprechender Auf⸗ an den Unterzeichneten einzureichen.
29 des Gesellschaftsstatuts bestimmen. Berlin, den 1. Juni 1874. Das Kurator ium der Alexandra⸗Stiftung.
[2207]
Berliner gemeinnützige Bau⸗ Für das Faß tzige Bau⸗Gesellschaft.
stimmt worden:
Nr. 25. 56. 103. 156. 190. 224. 247. 250. 282. 343. 361. 390. 391. 485. 486. 510. 525. 292 1 726. 814. 827. 853. 907. 908. 951. 977 1098. 1235. 1278. 1382. 1434. 1444. 1451.
1529. 1553. 1605. 1624. 1626 und 1685. Ferner sind noch nicht abgehoben: a. 8 8 1867 pro 1866 verlooste Aktie 1. 8
b. die im Mai 1873 pro 1872 verl. „Nr. 30 und 1049. 8 See Die Inhaber der gezogenen Aktien werden ersucht, den Baarbetrag von 100 Thlr. Courant per Aktie gegen Auslieferung der letzteren und der noch nicht fälligen Dividendenscheine, bei dem Schatzmeister der Gesellschaft, Herrn Banquier Hackel, Französische Straße Nr. ,32, Firma: M. Borchardt jr. in der Zeit vom 1. bis 31. Juli d. J. täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. . Berlin, den 1. Juni 1874. 5 88 Der Vorstand 1“ der Berliner gemeinnützigen Bau⸗Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen. ☛⸗⸗ 201]
Rheinische Eisenbahn.
Am 15. Mai c. ist der 1. Nachtrag zum direk⸗ ten Tarife für Getreide und Bülsenfrücfte von Stationen der Oesterreichischen Südbahn ꝛc. ris Marburg — Franzensfeste — Kufstein — Aschaffen⸗ burg — Bingen nach einigen diesseitigen Stationen vom 15. Oktober 1872 in Kraft getreten, worüber Näheres in unserem Geschäftslokale hierselbst zu erfahren ist.
Cöln, den 30. Mai 1874.
Die Direktion. 8 8 1“ 8
Die Kohlenpreise auf der siskalischen Stein⸗ kohlengrube König bei Aönfashüesch O.⸗S. be⸗ tragen vom 1. Juni d. J. ab, bis auf Weiteres: für 50 Kilogramm oder einem Ctr. loco Königs⸗ en franko Waggon resp. Verladeplatz:
tückkohlen 6 Sgr. 75 Pf., Würfelkohlen 6 Sgr. 2½ Pf., Nußkohlen doppelt gestebte 5 Sgr. 9 Pf., Förderkohlen (Gemenge aus allen Kohlensorten 4 Sgr. 11,25 Pf., Kleinkohlen 3 Sgr. 3 Pf., Grus⸗ kohlen (Staubkohlen ungesiebte) 2 Sgr., Staubkohlen gesiebte 1 Sgr. Stadt Königshütte, den 29. Mai 1874. Königliche Bauinspektion.
und sind auch von dort die Submissions⸗Formulare
Für das Jahr 1873 sind folgende Aktien unserer Gesellschaft durch das Loos zur Amortisation be⸗
Nr. 142 190 264 329 454 469 604 865 895 937
Die Inhaber der gezogenen Aktien werden ersucht, den Baarbetrag von 100 Thlrn. Courant per Aktie,
Gesellschaft, Herrn Banquier Hackel, Französischestr. 1 eit vom 1. bis 31. Oktober d. J. (§. 26 des Statuts) täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr in Em⸗
Für diejenigen Aktien, welche nicht abgehoben werden, treten die Folgen ein, welche die §§. 27 und 8
das Jahr 1873 sind folgende Aktien unserer 3 Gesellschaft durch das Loos zur Amortifation be⸗ 8
eiseis
Adler⸗Orden dritter 5* mit der Schleife; dem Postdirektor
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Königlich
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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.
b 8 Aue Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen
Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten
Insertionspreis
82 8 1.“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Justiz⸗ und Avppellationsgerichts⸗Rath Hachtmann zu Naumburg a. S. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Seminar⸗Direktor Clinge⸗ stein zu Eisleben, und dem Rechnungs⸗Rath und Departements⸗ Kassen⸗ und Rechnungs⸗Revisor, Premier⸗Lieutenant a. D. Jaenichen zu Frankfurt a. O., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗Landschafts⸗Repräsentanten, Major a. D. Grafen von der Recke⸗Volmerstein zu Breslau, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Rathmann und Stadtältesten Hinz zu Krojanke im Kreise Flatow, dem Gerichtsscholzen Dartsch zu Mahnau im Kreise Glogau, dem bisherigen Gemeinde⸗Vorsteher Heinrich Gude zu Leeden im Kreise Tecklenburg, dem Polizeidiener Düsing zu Horst im Kreise Recklinghausen und den beiden Webermeistern Gebrüdern Johann und Peter Hülstrunk zu Schlebusch im Kreise Solingen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Postdirektor Rothmaler zu Chemnitz den Rothen
Just zu Wurzen, dem Postkommissarius Bauer zu Düsseldorf und dem Postexpediteur a. D. Doetsch zu Rheinberg im Kreise Mörs den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Postdirektor ga. D. Wagner zu Rheydt im Kreise München⸗Gladbach und dem Postfuhrunternehmer, Geheimen Kommissions⸗Rath Berr zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; und dem Ober⸗Postschaffner Krayer zu Karlsruhe in Baden das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 85
8 Deutsches Reich.
Aluf Ihren Bericht vom 14. d. M. will Ich die Umwand⸗ lung des Instituts für archäologische Korrespondenz in eine An⸗ stalt des Deutschen Reichs hierdurch genehmigen und den anbei zurückfolgenden vom unsras nehmigton Statuten bes ge⸗ nannten Instituts mit dem Vorbehalt Meine Bestätigung len, daß Abänderungen des Statuts nach Maßgabe der in der Ausführung zu machenden Erfahrungen herbeizuführen sind.
Wiesbaden, den 18. Mai 1874.
An den Reichskanzler.
Entwurf des Statuts für das Institut für archäologische Korrespondenz.
Für das im Jahre 1829 in Rom unter dem Protektorat des da⸗ maligen Kronprinzen, späteren Königs Friedrich Wilhelm IV. von Fehn Majestät, und der Direktion der Herren Herzog von Blacas,
unsen, Fea, Gerhard, Kestner, Millingen, Nihby, Panofka, Thor⸗ waldsen und Welcker gebildete Institut für archäologische Korrespon⸗ denz sind bei dessen Uebergang von Preußen auf das Deutsche Reich von der statutenmäßig dazu befugten Central⸗Direktion unter Auf⸗ hebung der früheren Bestimmungen die folgenden Statuten mit Ge⸗ nehmigung des Bundesraths, unter 8. e der Allerhöchsten Be⸗ stätigung Sr. Majestät des Kaisers, festgesetzt worden. .1. (Zweck der Stiftung.) Das Instilut für archäolo⸗ gische gerreeee ecs hat zum Zweck, auf dem Gebiet der Archäologie und dem verwandten der Philologie die Beziehungen zwischen den eimathsländern alter Kunst und Wissenschaft und der gelehrten Heieah⸗ zu beleben und zu regeln, und die neu aufgefundenen Denk⸗ mäler der Lecgeac und römischen Epoche in rascher und genügender
vpvpon Bismarck.
Weise zu veröffentlichen. Das Institut ist Reichsanstalt und hat sein Domizil in Berlin; die wissenschaftliche Thätigkeit desselben hat daneben ihren statistischen Sitz in Rom und Athen, wo regelmäßig seine Schriften erscheinen. Dasselbe hat die Rechte einer Korporation, und führt ein eigenes Siegel. “ .
§. 2. (Central⸗Direktion.) 1) Die Leitung des Instituts steht der Central⸗Direktion desselben in Berlin zu, welche ihre Sitzun⸗ gen nur in Berlin halten kann. Dieselbe wird aus elf Mitgliedern gebildet, und zwar: . 1 a. aus fün⸗ ordentlichen Mitgliedern der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften, welche nach Maßgabe des §. 51 der Statuten derselben*), jedoch mit Ausschluß der Wahl durch Akkla⸗
*) §. 51 (Wahlreform bei Ernennung von Kommissio⸗ nen oder einzelnen Personen) lautet: Kommissarien und alle für ein bestimmtes Geschäft 8 ernennende Personen werden von der Gesammt,⸗Akademie sowohl als von den Klafsen, wenn die Wahl nicht durch Akklamation geschicht. verdeckt mit absoluter Stimmenmehrheit der in der Sitzung Anwesenden nach der Wahlreform, welche in §. 32. enthalten ist, gewählt. 8 8
§. 32. 88,818 und Bestätigung der Sekretäre.) Die Wahl eines Sekretärs wird von der Klasse aus ihrer Mitte veran⸗ staltet und sind zu derselben alle aktiven ordentlichen Mitglieder der Klasse und nach Maßgabe der §§. 18 und 25 die Veteranen und die etwa in Berlin anwesenden auswärtigen Mitglieder schriftlich einzu⸗ laden. Die Entscheidung erfolgt durch absolute Mehrheit der in der⸗ Wahlversammlung Anwesenden. Jeder ee; schreibt den Namen
jen, welchen er gewählt wissen will, auf einen Zettel und wirft diesen in das Wahlbecken. Nach Eröffnung der Zettel durch den dirigirenden Sekretär werden Resenigen drei, welche die meisten Stim⸗ men haben, auf die engere Wahl gebracht; sollte bei Bestimmung dieser drei über eine ee zu entscheiden sein, so ge⸗ schieht dieses durch das Loos. Ueber die drei Kandidaten der engeren Wahl wird auf bätes Weise aufs Neue gestimmt; erhält einer von den Dreien die absolute Mehrheit, so ist die Wahl beendigt. Wo
ür den Raum einer Uruckzeile 3 Sgr.
mation, von der philosophisch⸗historischen Klasse erwählt werden, und von deren Wahl dieselbe die Akademie in Kenntniß setzt;
b. aus zwei nicht der Akademie angehörigen, in Berlin ansässigen Männern, welche die Central⸗Direktion erwählt, und von deren Wahl dieselbe die Akademie in Kenntniß setzt; S
c. aus vier an anderen Orten Deutschlands ansässigen Männern, welche die Central⸗Direktion erwählt, und von deren Wahl dieselbe die Akademie in Kenntniß setzt. 1
2) Die philosophischehistorische Klasse kann vorübergehend und für den einzelnen Fall beschließen, daß statt des von ihr zu wählend en Mitgliedes die Central⸗Direktion sich aus Männern ergänze, welche in Berlin ansässig sind, aber nicht der Akademie angehören. Bei der nächsten Erledigung einer nicht akademischen Stelle tritt dann die Pflicht und das Recht der philosophisch⸗historischen Klasse wiederum ein.
3) Die philosophischehistorische Klasse kann ferner vorüberge hend und für den einzelnen Fall auf Antrag der Central⸗Direktion, welch er Antrag einstimmig oder doch gegen nicht mehr als eine di ssentirende Stimme gefaßt sein muß, beschließen, derselben ein zwölftes, sei es akademisches oder nicht akademisches Mitglied, hinzuzufügen. Die Wahl dieses Mitgliedes erfolgt immer durch die phi vssphischehiflorische Klasse nach den oben aufgestellten Normen. 1 .
4) Die Mitgliedschaft ist Ehrenamt und dauert auf Lobenszeit, falls nicht das Mitglied freiwillig ausscheidet.
5) Sollte ein nicht akademisches Mitglied der Central⸗Direktion in die Akademie aufgenommen werden, so wird dadurch seine Stelle in der Central⸗Direktion nicht erledigt. Dasselbe kann indeß bei ein⸗ tretender Vakanz als akademisches Mitglied (Abs. 1 a.) gewählt werden.
6) Ein als ansässig in Berlin gewähltes Mitglied der Centrgal⸗ Direktion (1 a. b.) scheidet aus derselben aus, wenn es sein Domizil in Berlin aufgiebt. Ein als nicht dort ansässig gewähltes Mitglied behält seinen Sitz, auch wenn es sein Domizil nach Berlin verlegt, und nicht minder, wenn es in die Akademie daselbst aufgenommen wird. Dasselbe kann indeß bei eintretender Vakanz als Akademiker in die Kategorie 1 a., als Nichtakademiker in die Kategorie 1 b. ge⸗ wählt werden. 8 38 1 .
§. 3. Die Central⸗Direktion wählt sich ihren Vorsitzenden, in dessen Ermangelung dasjenige akademische Mitglied, das am längsten der Akademie angehört, den stellvertretenden Vorsitz führt. Der Vor⸗ sitzende, resp. dessen Stellvertreter hat die Verhandlung zu leiten, für die Führung der Protokolle . sorgen und für die Aufbewahrung der Arten um Lokal der Königlich preußischen Akademie die er nittelung des Sekretärs der philosephisch⸗histonsch⸗⸗ Kiesff⸗ en üpruch zꝛu nehmen (§. 6 a. E.), auch die Ergänzung der Central⸗Direktion bei dem Sekretariat der Akademie, resp. bei der Central⸗Direktion selbst in Antrag zu bringen. “ 1
.4. Die Central⸗Direktion faßt ihre Beschlüsse nach Stimmen⸗ mehrheit. Zu einem gültigen Beschluß ist die Anwesenheit von min⸗ destens vier Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Uebrigen bestimmt sich die Central⸗Direktlion ihre Geschäftsordnung selbst.
§. 5. Die Central⸗Direktion vertritt das Institut als Vorstand desselben. Behufs Legitimation vor Gericht genügt für die jetzigen Mitglieder §. 31 dieses Statuts, in Bezug auf die künftig zu wäh⸗ lenden die Zuschrift, welche sie nach erfolgter Wahl über die⸗ selbe von der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften (§. 2, Abs. 1a. und 3), oder von der Central⸗Direktion (§. 2, Abs.
1 b., c. und 2) empfangen. Die Central⸗Direktion ist befugt, sich vor Gericht und Notaren durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Zur Gültigkeit der Vollmacht genügen die Unterschriften des Vorsitzenden und zweier Mitglieder. 1
§. 6. (Obliegenheiten der Central⸗Direktion.) Der Central⸗Direktion liegt ob:
1) bei Erledigung einer der Sckretariatsstellen nach Maßgabe des Por einen geeigneten Gelehrten bei Sr. Majestät dem Kaiser in
orschlag zu bringen; “ 1 n 1a. für diejenigen Publikationen, welche im Auftrag des Insti⸗ tuts erscheinen, und deren Herausgase nicht ein für allemal mit dem römischen oder dem athenischen Sehetariat verknüpft ist, die Heraus⸗ geber zu bestellen; ’ — 1
2) die Angelegenheiten des Inslituts zu leiten, insbesondere für die Publikationen und die Berwalting der Bibliothek und des Appa⸗ rats die erforderlichen Instruktionen an das römische und das athe⸗ nische Sekretariat, sowie an die sonst mit der Herausgabe von Zeitschriften oder anderer Werke bequftragten Gelehrten zu erlassen;
3) die Ehrendiplome des Institits (§. 11) zu vergeben;
4) die mit dem Institut verbusdenen Stipendien nach Maßgabe der §§. 20 bis 24 zu vergeben;
5) über die für nichenchafefg Unternehmungen der Central⸗ Direktion zur Verfügung stehenden Gelder, insonderheit auch über den Reservefonds des Instituts (§. 17) zuf Antrag oder nach Anhörung des Sekretariats endgültig zu verfügn;
6) die Jahresberichte des römisceen und des athenischen Sekre⸗ tariats und die jährliche Rechnungskgung über die laufenden Ein⸗ nahmen und Ausgaben, sowie über da Reservefonds entgegenzunehmen und zu prüfen, sodann nach vorgenogmener Prüfung und event. Be⸗ richtigung beide dem Auswärtigen Ant vorzulegen und die Dechar⸗ girung nachzusuchen; K 1n
7) ihren Jahresbericht der Könglich preußischen Akabemie der Wissenschaften mitzutheilen. Die Akcdemie ist bereit, sich auf Antrag
der philosophisch⸗historischen Klasse mit der Central⸗Direktion, welche
sonst dem vorgesetzten Auswärtigen An unmittelbar berichtet, geeig⸗ neten Falls zu gemeinsamen Vorschläßen und Anträgen zu einigen. Wenn die Central⸗Direktion Sitzmgen in den Räumen der Kö⸗ niglich preußischen Akademie der Wissuschaften zu halten wünscht, 8 vermittelt dies, sowie die Aufbewahrug der Akten der Central⸗Direk⸗ tion in dem Archiv der Akademie (§.)) der dirigirende Sekretär der philosophisch⸗historischen Klasse. wn19. §. 6a. Die ordentliche Gesamztsitzung der Central⸗Direktion eine Stimmengleichheit zu entscheiden ein, so geschieht es durch das Loos. Derjenige, welcher die in dier letzten Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, ist entscheidend gewählt; sollten beide gleich viele Stimmen erhalten, so entscheidt das Loos. Die geschehene
nicht, so werden die zwei, welche die meisten Stimmen haben, zu einer letzten Wahl gebracht; sollte bei Bestimmung dieser zwei
Wahl eines Sekretärs wird durch das vorgeordnete Ministerium zu Unserer Bestätigung eingereicht.
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auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
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findet in jedem Jahre an einem durch Beschluß der letzteren, jedoch mit Rücksicht auf die im §. 25 enthaltene Vorschrift, festzusetzenden Tage, und weiter nach Beduͤürfniß an den darauf folgenden Tagen statt. Nur in dieser Jahressitzung können die im §. 2 und §. 6, 4 und 6 der Central⸗Direktion beigelegten Befugnisse ausgeübt werden. Auch die unter §. 6, 1a und 5 aufgeführten Befugnisse desselben sollen thun⸗ lichst in der Hauptsitzung ausgeübt, eventuell da, wo dies nicht ge⸗ schehen ist, die Gründe zur Kenntniß der Versammelten gebracht wer⸗ den. Bei Vorschlägen zur Ernennung eines Sekretärs (§. 6, 1) ent⸗ scheiden die in Berlin domizilirten Mitglieder, ob die nächste Hauptsitzung abgewartet oder eine außerordentliche Gesammtsitzung unter Einladung der auswärtigen Mitglieder einberufen oder die Voten der letzteren schriftlich, eventuell telegraphisch eingefordert werden sollen. Im Uebri⸗ gen kann das Stimmrecht in der Central⸗Direktion nur persönlich aus⸗ geübt werden. Abgefehen von den Gesammtsitzungen, ist der Vorsitzende zu 38 Sitzung die zur Zeit in Berlin anmssenden Mitglieder zu beru 9 verpflichtet, die zur Zeit von Berlin abwesenden zu berufen berechtigt. 8 ü
Den au wärtigen Mitgliedern werden an Reisekosten einschließlich der Kosten für Gepäckbeförderung pro 7 ½ Kilometer Eisenbahn oder Dampfboot 1 Mark, pro 7 ½ Kilometer Landweg 4 Mark und für jeden Zu⸗ und Abgang von und zur Eisenbahn zusammen 3 Mark, an Diäten, sowohl für die Reisetage als den dienstlichen Aufenthalt in Berlin, pro Tag 20 Mark gewährt. .
Hat eines der auswärtigen Mitglieder einen Diener auf die Reise mitgenommen, so kann es für denselben pro 7 ½ Kilometer Eisenbahn oder Dampfboot ½ Mark beantragen. . 1 .
§. 7. (Sekretariat.) Die Geschäfte des Instituts führen nach Maßgabe dieses Statuts, unter der Oberleitung der Central⸗Direktion in Berlin, in Rom die zwei, in Athen der eine Sekretär desselben, die ihren dauernden Aufenthalt in Rom resp. in Athen haben. Die⸗ selben werden auf einen von der philosophischehistorischen Klasse der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften angenommenen Vorschlag der Central⸗Direktion (§. 6, 1) von dieser Akademie durch die Vermittelung des Auswärtigen Amtes Sr. Majestät dem Kaiser zu Allerhöchster Ernennung präsentirt. Eines besonderen Qualisikations⸗ nachweises bedarf es nicht, ebensowenig ist die Auswahl auf eine be⸗ stimmte Nationalität beschränkt. Sie sind Reichsbeamte, und finden auf sie die Bestimmungen des Gesetzes vom 31. März 1873, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, Anwendung.
6. 8. (Obliegenbeiten des Sekretariats). Dem römi⸗ schen wie dem athenischen Sekretarjat liegt ob⸗
1) nach Maßgabe der in dieser Hinsicht ergangenen öffentlichen Zusagen und der Instruktionen der Central⸗Direktion die in Rom resp. in Athen erscheinenden Schriften des Instituts zu veröffentlichen;
2) den buchhändlerischen Betrieb der Institutsschriften zu leiten (§. 16), wobei jedoch die Wahl der außeritalienischen resp. außer⸗ griechischen Kommissionare des Instituts und die mit diesem abzu⸗ füülsapen Verträge der Genehmigung der Central⸗Direktion unter⸗ iegen;
3) die zweckmäßig erscheinenden Vorschläge für Ertheilung von Ehrendiplomen bei der Central⸗Direktion einzureichen;
4) über zweckmäßige Verwendung des Reservefonds der Central⸗ Direktion Vorschläge zu machen;
5) über die Arbeiten und Leistungen des Instituts in jedem Jahre v den 1. Februar des folgenden an die Central⸗Direktion zu be⸗ richten;
6) während der Wintermonate wöchentlich einmal, in feierlicher Weise aber am Winkelmannstage (9. Dezember), und in Rom auch am Tage der Gruͤndung Roms (21. April) öffentliche Sitzungen des In⸗ stituts abzuhalten und geeignete Vorlegungen und Vorträge für die⸗ selben zu veranstalten;
7) während der Wintermonate ferner zunächst für die in Rom und Athen verweilenden Stipendiaten des Instituts, überhaupt aber für sämmtliche in Rom und in Athen zu ihrer gelehrten Ausbildung verweilende Deutsche unentgeltlich, theils eine Periegese der Mufeen vorzunehmen, theils archäologische oder epigraphische Vorträge zu halten, oder Uebungen zu leiten.
§. 9. Dem ersten Sekretär in Rom sowie dem Sekretär in Athen liegt ob, die Kasse zu verwalten und die Rechnungen des In⸗ stituts nach den festgestellten Titeln des Etats zu führen, ferner für jedes Kalenderjahr die Rechnung nebst Belegen vor dem nächstfolgen⸗ den 1. Februar an die Central⸗Direktion einzureichen.
§. 10. Dem zweiten Sekretär in Rom, sowie dem Sekretär in Athen liegt ob, die Bibliothek und den Apparat des Instituts zu verwalten und die erforderlichen Kataloge über beide zu führen, beides nach Maßgabe der bestehenden Ordnung und der Instruktionen der Central⸗Direktion (§. 6, 2).
§. 10a. (Zeitschrift des Instituts.) Das Institut giebt eine archäologische Zeitschrift in deutscher Sprache in Berlin heraus und ernennt deren Herausgeber.
§. 11. (Ehrendiplome,) Das Institut vergiebt nach Er⸗ messen Diplome nach den drei Kategorien der Ehrenmitglieder, ordentlichen Mitglieder und korrespondirenden Mitglieder. Die Vergebung dersel⸗ ben erfolgt durch die Central⸗Direktion entweder auf Antrag eines Direktions⸗Mitgliedes oder des römischen oder des athenischen Sekre⸗ tariats, die Unterne Fang vnssh den Vorsitzenden oder dessen Stell⸗ vertreter und ein anderes Mitglied der Direktion.
. 12. (Bibliothek.) Die Bibliotheken des Instituts stehen jedem in Rom resp. in Athen lebenden oder verweilenden, gehörig legitimirten Gelehrten oder Künstler zur unentgeltlichen Benutzung offen. Die Verwaltung derselben besorgt der Sekretär in Athen und in Rom der zweite Sekretär (§. 10), nach den Instruktionen der Central⸗Direktion (§. 6, 2). Die zur Instandhaltung und Vermeh⸗ rung derselben Fähelich ausgesetzte Summe wird von dem betreffenden Sekretariat nach seinem Ermessen verwendet. 1
§. 13. (Apparat und Reisen.) Der archäologische Apparat des Instituts, iasbesondere die von demselben gesammelten Zeich⸗ nungen, sollen gleichfalls nach Möglichkeit allgemeiner Benutzung offen stehen. Die Verwaltung ist mit derjenigen der Bibliothek ver⸗ bunden. Die zur Vermehrung des Apparats und für archäologische Reisen jährlich bestimmten Summen werden nach dem Ermessen des Sekretariats verwendet, doch hat dieses, wenn bedeutendere Reisen unternommen werden sollen, und nicht Gefahr im Verzuge ist,