1874 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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B. 1 1 ) Im stehenden Heer. 8 Wiesbaden, 21. Mai. v. Basse, Maj. vom Inf. Regt. Nr. 87, als Oberst⸗Lt. mit Pension und der Regts. Uniform, Mau⸗ rer, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 118, mit Pen⸗ ssiion nebst naasch d Se im Civildienst und der Regts. iform, der Abschied bewilligt. 1 8 een 23. Mai. v. Mack, Sec. Lt. vom Garde⸗Jäg. Bat., mit Pension unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Grundieß, Sec. Lt. vom 8 Regt. Nr. 54, mit Pension und der Armee⸗Uniform unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. 2) In der Reserve und Landwehr. Wiesbaden, 21. Mai. Donner, Pr. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, mit der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Loeper, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Kav. es 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, der Charakter als Rittmstr. verliehen. Weisenberg, Sec. Lt. a. D., bisher von der Reserve des Inf. Regts. Nr. 32, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt. 8 Berlin, 28. Mai. Jacobs, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 75, Fleck, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 38, beiden mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform der Ab⸗ chied bewilligt.

Nichtamtliches. Deutsches RNeich.

Preußen. Berlin, 3. Juni. Se. Majestät der 6 ser und König empfingen heute früh auf dem Anhal⸗ tischen Bahnhof die daselbst Uhr eingetroffenen Großherzog⸗ lich badenschen Herrschaften und begaben Sich unmittelbar darauf it Höchstdenselben nach Schloß Babelsberg. Daselbst fand ds Nachmittag ein Diner statt, zu welchem die hier und in otsdam anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie nebst

Gefolge Einladungen erhalten haben.

1en Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat Sich heute früh zur Besichtigung des Pom⸗ merschen Kürassier⸗Regiments Königin Nr. 2 nach Pasewalk be⸗

ggeben und wird heute Abend wieder nach Potsdam zurück⸗

kehren.

1 In der Begleitung Höchstdesselben befinden sich der General⸗ Major von Albedyll, Chef des Militär⸗Kabinets, General⸗Major

von Gottberg, Chef des Stabes der 4. Armee⸗Inspektion, Oberst Mischke, persönlicher Adjutant, und Major von Unruhe vom Generalstabe. .

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Marie, Elisabeth und Luise Margarethe, Töchter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, sind am 1. d. M. in Wiesbaden angekommen und bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl im Nassauer Hof abge⸗

stiegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahnen⸗, Post⸗ und Telegraphenwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Minister des Innern hat die Landdrostei zu Aurich im Einverständnisse mit dem Reichskanzler ermächtigt, einen aus dem deutschen Reichsgebiete Verwiesenen behufs seiner Fortschaffung nach Italien einem von der Ems oder der Weser nach Italien fahrenden Schiffe zur Beförderung in die Fmath zu übergeben, und die durch das Verfahren entstehen⸗ een Kosten auf den Fonds zu allgemeinen polizeilichen Zwecken, Kap. 100 Tit. 3 des Etats für die Verwaltung des Innern, zur Zahlung anzuweisen.

Zugleich hat der Minister gestattet, in künftigen gleich⸗ artigen Fällen, in welchen die Umstände unter Berücksichtigung des Kostenpunktes ein solches Verfahren geeignet erscheinen lassen, die Ausweisung aus dem deutschen Reichsgebiete eben⸗ 85 auf dem Wege des Seetransportes zur Ausführung zu ringen.

Der Minister des Innern hat sich in einem Bescheide vom 11. v. M. über die Berechnung der im §. 82 der Rhei⸗ nischen Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 angeordneten präklusivischen Rekursfrist von vier Wochen dahin ausge⸗ sprochen, daß der Rekurs als eingelegt erst dann gelten kann, wenn er bei der betreffenden Behörde wirklich eingegangen, nicht aber schon dann, wenn er der Post oder sonst einem Dritten zur Beförderung an die qu. Behörde übergeben worden ist. Weder in der Allerhöchsten Ordre vom 5. Juli 1832, falls diese überhaupt einer so weit gehenden Ausdehnung fähig ist, noch in der Rheinischen Städte⸗Ordnung ist über die Berechnung

der Rekursfrist in städtischen Kommunalangelegenheiten eine ausdrückliche Bestimmung enthalten, der es bedürfen würde, um die Annahme gerechtfertigt erscheinen zu lassen, daß, bei thatsächlich erfolgter Zustellung und Annahme einer Verfügung, der Tag der Zustellung der Verfügung dann gleichwohl außer Betracht zu lassen sei, wenn derselbe zu den in der Ordre auf⸗ geführten Festtagen gehört.

S. M. S. „Nymphe“ ist am 1. Juni in Kiel in Dienst gesteltt.

Düsseldorf, 30. Mai. Die 2. Sitzung des 22. Rhei⸗ nischen Provinzial⸗Landtages ist heute Vormittags 11 Uhr in der Aula der hiesigen städtischen Realschule von dem Landtags⸗Marschalle eröffnet worden. Nach einer kurzen ge⸗ schäftlichen Mittheilung des Letzteren wurde dem Ober⸗Bürger⸗ meister und der Stadt Düsseldorf der Dank der Versammlung für 18 so bereitwillige Ueberlassung der Räume der Realschule votirt.

Nach Eintritt in die Tagesordnung machte der Vorsitzende von der erfolgten Verlegung des Sitzes der Provinzial⸗Verwal⸗ tung von Coblenz nach Düsseldorf Mittheilung und erbat dazu die nachträgliche Genehmigung der Versammlung, die auch ohne Diskussion einstimmig ertheilt wurde. Die verstorbene Frau Dr. Davoy zu Wiesbaden hat vor einiger Zeit der Rheinprovinz das Gut Desdorf bei Bergheim legirt, um auf diesem eine Lckerbauschule für arme Waisenkinder zu errichten. Dieses Vermächtniß wurde vom Landtage acceptirt. Hierauf

wurde der Entwurf des Reglements wegen des Ueber⸗ ganges der in der Rheinprovinz vorhandenen vier Taubstummen⸗ Anstalten in die ständische Centralverwaltung diskutirt und mit einer geringen Modifikation angenommen, auch ein Kredit bis zu 15,000 Thlr. zur Erbauung einer Taubstummen⸗Schule in Neuwied oder zur Erwerbung und Einrichtung eines vorhan⸗ denen Gebäudes zu einer solchen bewilligt. Der vorgelegte Entwurf zu dem Etat der provinzialständischen Centralverwal⸗ tung pro 1874,76 wurde mit der Modifikation, daß die Gehalts⸗ Erhöhungen erst vom 1. Juli c. ab in Kraft treten sollen, ge⸗ nuügt und zur erfolgten Anstellung des Regierungs⸗Assessors

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Forster als provinzialständischer Ober⸗Beamter auf Lebenszeit nachträglich die Zustimmung ertheilt. 18

Hierauf wurden mehrere Neu⸗ resp. Ergänzungswahlen zum Provinzial⸗Verwaltungsrathe, zur Mitwirkung und Controle in Angelegenheiten der Rentenbank sowie für die ständischen Mit⸗ glieder der rheinischen Deputation für das Heimathwesen vorge⸗ nommen und die Sitzung um 2 Uhr Nachmittags geschlossen.

Die nächste Sitzung findet am Montag um 11 Uhr Vor⸗ mittags statt.

Bayern. München, 1. Juni. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten hat die Berathung der Budgetvoranschläge des Ministeriums des Innern begonnen. Ein Antrag des Abgeordneten Hafenbrädl auf Auf⸗ hebung der Regierungs⸗Präsidentenstellen wurde durch Annahme des Ausschußantrages, darauf fußend, daß diese Frage bei der nahe bevorstehenden Reorganisation des ganzen Verwaltungs⸗ wesens nicht für sich allein entschieden werden könne, beseitigt.

Im Finanzausschuß der Kammer der Ab⸗ geordneten hatte Dr. Gerstner als Referent über den Etat des Finanz⸗Ministeriums den Antrag gestellt, die Kammer möge an Se. Majestät den König die Bitte richten:

„Dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf über die organische Umgestaltung des obersten Rechnungshofes vorlegen zu lassen, wonach derselbe eine den Ministern gegenüber selbständige ehörde zu bilden habe, welche die Controle des ganzen Staatshaushalts zu führen und über die Einhaltung der Etatsgesetze den Kammern Mittheilung zu machen habe, und in welcher zugleich die Berechtigung von Ueber⸗ tragungen und das Verfahren gereg'lt werde, durch welches die ver⸗ antwortlichen Standesbeamten wegen gesetzwidriger Verwendung von Staatsgeldern durch jede der Kammern allein zur wirksamen Verant⸗ wortung und zum Ersatze angehalten werden können.“ 1

Auf die bestimmte Erkärung des Finanz⸗Ministers, daß eine Reform des obersten Rechnungshofes bereits in Angriff ge⸗ nommen sei, zog der Referent jedoch seinen Antrag wieder zurück.

Sachsen. Dresden, 2. Juni. Der Großherzog und die Großherzogin von Baden haben im Laufe des heutigen Tages die hervorragendsten hiesigen Kunstsammlungen besucht. Das Diner findet wiederum bei Ihren Königlichen Majestäten in Strehlen statt. Nach dem Diner gedenken die Majestäten, wenn das Wetter schön bleibt, mit den Hohen Gästen eine Partie nach der Bastei zu unternehmen, in welchem Falle dann die Abreise der Großherzoglichen Herrschaften nach Berlin erst morgen früh stattfinden wird. (vgl. unter Berlin.)

Die Erste Kammer begann und beendigte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des vom Kammerherrn v. Erd⸗ mannsdorff für die Finanzdeputation erstatteten Berichts über die Eisenbahnvorlage. Die Kammer beschloß auf Anrathen der Deputation, dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten: die Regierung zu ersuchen, bei Ertheilung von Konzessionen zu Pri⸗ vateisenbahnen die zu erlegende Kaution in einer Höhe von min⸗ destens 5 Prozent des Nominalkapitals festzusetzen, dagegen den Beitritt zu dem fernern Beschlusse der andern Kammer: der Re⸗ gierung zur Erwägung anheim zu geben, ob nicht den Privat⸗ eisenbahnbaugesellschaften in den Konzessionsbedingungen der Verzicht auf die Befugnisse der Liberirung der Aktienzeichner nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent vorgeschrieben werde, abzulehnen. Dagegen wurde ein Antrag des Präsidenten v. Zehmen, um welchen sich die allgemeine Debatte hauptsächlich bewegte, angenommen: die Regierung zu ersuchen, die verfallenen Kautionen eventuell zur Entschädigung der von

den bezüglichen Bahnen betroffenen Grundstücksbesitzer mit zu

verwenden, soweit dieselben zur Befriedigung ihrer Ansprüche durch die betreffenden Bahnunternehmer nicht haben gelangen können. Der von der Zweiten Kammer beschlossene Antrag be⸗ treffs der Sekundüärbahnen wurde in einer von der Deputation vorgeschlagenen modifizirten Fassung angenommen: die Regierung zu ersuchen, sorgfältige Erörterungen über das System der Sekundärbahnen und deren Anwendbarkeit für das Königreich Sachsen anzustellen und das Resultat derselben seiner Zeit der Ständeversammlung mitzuthei⸗ len. In der Spezialdebatte lehnte die Kammer, allent⸗ halben den Anträgen ihrer Deputation beipflichtend, sämmtliche vorliegende Gesuche um Konzessionirung von Eisenbahnen so⸗ wohl, als um die Erbauung von Bahnen auf Staatskosten, auch soweit sie von der Zweiten Kammer befürwortet worden sind, ab. Nur betreffs der Kohleneisenbahn Oelsnitz⸗Hohen⸗ stein ꝛe. wurde zwar auch dem Beschlusse der Zweiten Kammer, über die Ausführung dieser Linie auf Staatskosten dem nächsten Landtage eine Vorlage zu machen, nicht beigetreten, dagegen beschlossen: die Regierung zu ersuchen, Vorarbeiten zur Fest⸗ stellung der zweckmäßigsten, alle Interessen befriedigenden Linie vorzunehmen und darüber der nächsten Ständeversammlung eine Vorlage zu machen.

Die Zweite Kammer berieth über die Aufnahme einer neuen 4 ½ prozentigen Anleihe bei dem Reichs⸗Invalidenfonds, welche zur Deckung der Bedürfnisse des außerordentlichen Bud⸗ gets sich nöthig macht. Die Staatsregierung hatte um die Ermächtigung nachgesucht, die Summe von 6 Millionen beim Reichs⸗Invalidenfonds aufzunehmen, die Majorität der Finanzdeputation schlug jedoch vor, den von der Verwal⸗ tung des gedachten Fonds dargebotenen Kredit voll auszunutzen und daher ein Darlehen von 8 Millionen anzunehmen, um die durch den Verkauf von 4prozentigen Staatspapieren auf⸗ zunehmende Summe im Intere sse des Staatskredits und der mög⸗ lichsten Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Coursstandes dieser Papiere auf ein möglichst geringes Maß zurückzuführen. Die Minorität der Deputation befürwortete die Annahme der Regie⸗ rungsvorlage und wurde darin auf das Nachdrücklichste durch den Abg. Fahnauer unterstützt. Die Kammer schloß sich nach kurzer Diskussion gegen 11 Stimmen dem Antrage der Majorität an. Hjerauf wurde die Justifikation der vom Landtagsaus⸗ schusse zur Verwaltung der Staatsschulden auf das Jahr 1870 See. Rechnungen ausgesprochen. Nächste Sitzung Don⸗ nerstag.

Württemberg. Stuttgart, 1. Juni. Die Kam⸗ mer der Standesherren nahm heute das Verfassungsgesetz und den Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden über die Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen in Berathung. Der Bericht über letzteren Vertrag ward von General v. Baur erstattet; die Kommission beantragte Zustimmung.

Dem Vernehmen nach wird der Landtag am 20. Juni geschlossen werden und zwar in feierlicher Weise durch den König in Person, da mit der jetzigen Session der erste der beiden Landtage, welche in eine sechsjährige Wahlperiode fallen, zu Ende geht. Die nächste Session beginnt daher einen neuen Landtag, der wieder in formeller Weise zu eröffnen ist.

Gestern hat die Zweite Kammer in End⸗Abstimmung das Gesetz über die Errichtung von Handels⸗ und Ge⸗ werbe⸗Kammern mit 69 gegen 8 Stimmen genehmigt.

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arlsruhe, 2. Juni. (G. T. 2.) Von der Ersten Kammer wurde heute das Gesetz, betreffend die Verhältnisse der Altkatholiken, mit allen gegen 3 Stim⸗

men in der Fassung der Zweiten Kammer angenommen.

Hessen. Darmstadt, 1. Juni. Die Zweite Kammer der Stände nahm in ihrer heutigen (57.) Sitzung zunächst die Gesetzvorlage, betr. das Civildiener⸗Wittweninstitut, an. Sodann wurde der Antrag der Abgg. Dumont und Oechsner, betr. die Errichtung einer Handelsakademie in Mainz, sowie der Antrag Greim und Genossen, betr. die Gründung einer Unterstützungs⸗ kasse für verunglückte Feuerwehrleute oder deren Hinterbliebenen, ablehnend beschieden. Schließlich wurde der Antrag des Abg. Heidenreich, wonach die zur Abgabe aus Gemeindewaldungen bestimmte Streu nicht nur nach Haufenloosen, sondern auch in Flächenloosen vergeben werden soll, zustimmend erledigt.

2. Juni. (W. T. B.) Der Aufenthalt der Kai⸗ serin von Rußland in Jugenheim, wo Ihre Majestät, wie bereits gemeldet, am 14. d. M. eintreffen wird, wird gutem Vernehmen nach drei Wochen dauern. Se. Majestät der Kaiser von Rußland wird am 19. d. erwartet. Außerdem stehen die Besuche Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh, des Großherzogs von Mecklenburg und anderer Fürstlichen Persönlichkeiten bevor.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Juni. Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach“ enthält in Nr. 14 einen dritten Nachtrag zu dem Gesetze vom 17. November 1869 über Errichtung einer Landeskreditkasse im Großherzogthum.

Neuß j. L. Gera, 1. Juni. Heute reiste der Fürst von hier ab zunächst nach Schloß Ebersdorf, um später dann Aufenthalt in Heinrichsruhe bei Schleiz zu nehmen. rkavran,

Bremen, 1. Juni. In ihrer Sitzung vom 30. Mai berieth die Bürgerschaft u. A. die Vorlage, betreffend die Re⸗ organisation des Bauwesens. Der Senat hat sich mit einer Deputationsberathung über diese Angelegenheit einverstan⸗ den erklärt, bemerkte jedoch, daß die jetzt erledigte Stelle eines oberen Baubeamten nicht bis zum Abschluß der Berathungen unerledigt bleiben könne. Die Bürgerschaft beschloß, indem sie

ihrerseits die Mitglieder der Deputation wählte, den Senat zu

ersuchen, die Stelle noch unerledigt zu lassen, da es gerade darauf ankomme, die künftige Organisation ohne Rücksicht auf bereits im Amte stehende Persönlichkeiten zu ordnen. Darauf wurden die Mitglieder der Deputation erwählt.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 3. Juni. (W. T. B.) Der König von Württemberg ist gestern Nachmittag um 5 ½ Uhr hier eingetroffen und hat im Parifer Hofe Absteigequartier genommen. Heute fand vor Sr. Majestät eine Parade der zur hiesigen Garnison gehörenden württembergischen Truppen statt. Nach der Parade besichtigte der König die Citadelle.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. Juni. Das Reichs⸗

gesetzblatt enthält das Gesetz vom 16. Mai 1874, wodurch

einige Bestimmungen über das mündliche, das schriftliche und das summarische Verfahren in Civilrechtsstreitigkeiten abgeändert werden; ferner das Gesetz vom 19. Mai 1874, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen.

Pest, 1. Juni. Im Abgeordnetenhause interpellirte Georg Nagy das Gesammt⸗Ministerium wegen der Oberhaus⸗ reform. Der Handels⸗Minister legte einen Gesetzentwurf über die Kosten der Einführung des Metermaßes vor. §. 114 der Ad⸗ vokatursvorlage wurde nach lebhafter Debatte nach dem Antrage Varadys dahin abgeändert, daß die gegenwärtigen Hörer der Universität und Rechtsakademien mit vier Jahrgängen blos eine zweijährige Praxis nachweisen müssen. Hiermit ist die Advoka⸗ tursvorlage erledigt.

Schweiz. Der Bundesrath hat vor einiger Zeit in weiterer Ausführung des Art. 5 des Bundesgesetzes über die Besoldung der eidgenössischen Beamten vom 2. August 1873

folgende Verordnung erlassen:

1) Ein eidgenössischer Beamter, welcher zu öffentlichen Funktionen in einer kantonalen Anstellung berufen oder als Mitglied einer politi⸗ schen, administrativen oder richterlichen kantonalen Behörde gewählt wird, darf eine solche Stelle nur dann annehmen oder beibehalten, wenn er vorher die Erlaubniß des Bundesrathes hierzu erhalten hat. 2) Diese Ermächtigung wird nicht ertheilt, wenn davon eine Versäumniß der obliegenden Amtspflichten oder sonst ein Nachtheil für den eid⸗ genössischen Dienst überhaupt zu befürchten ist. Die Erlaubniß kann jederzeit zurückgezogen werden, wenn sich Uebelstände zeigen. 3) Die Stelle eines Direktors oder Verwaltungs⸗Rathes einer Erwerbs⸗ (Handels⸗ oder Aktien⸗) Gesellschaft, sowie die aktive Betheili⸗ gung an einer industriellen Unternehmung überhaupt ist nicht vereinbar mit einer eidgenössischen Bamtung. Die Beamten der Central⸗Verwaltung, sowie diejenigen der Zeoll⸗ und Post⸗Verwaltung überhaupt dürfen weder selbst noch durch die mit ihnen in ungetheilter Haushaltung lebenden Familienglieder eine öffentliche Wirthschaft betreiben. 4) Die Betreibung anderer Nebenberufe und Geschäfte ist den eidgen. Beamten und Angestellten nur insofern gestattet, als dadurch die Erfüllung ihrer dienstlichen Verrichtungen nicht beeinträchtigt wird, oder es sich nicht um solche Beschäftigungen handelt, die als unzulässig erklärt sind, oder die ihrer Natur nach mit den Interessen der eidgen. Verwaltung sich nicht ver⸗ einbvaren lassen. Jeder Beamte oder Angestellte, der einen Neben⸗ beruf oder eine Nebenbeschäftigung betreibt oder in Zukunft betreiben will, hat bei dem betreffenden Departementsvorsteher die hierzu nöthige Bewilligung einzuholen. Eine bereits ertheilte Ermächtigung kann ederzeit wieder zurückgezogen werden, wenn sich Uebelstände zeigen sollten. 5) Gegenüber Beamten und Angestellten der eidgen. Verwal⸗ tung, welche nur einen Theil der Zeit den ihnen übertragenen Ver⸗ pflichtungen zu widmen haben, wird der Bundesrath beziehungsweise der betreffende Departementsvorsteher geeignete Maßnahmen der vor⸗ stehenden Bestimmungen eintreten lassen. 6) Diese Verordnung ist den Departements zur Nachachtung und Vollziehung mitzutheilen. Dieselbe tritt mit dem 1. Januar 1875 in Kraft.

„Belgien. Brüssel, 30. Mai. Der „Moniteur“ ent⸗ hält heute das Königliche Dekret, das die Session 1873 74 für geschlossen erklärt. In 10 Tagen, am 9. Juni, werden die Kammer⸗ und Senats⸗Wahlen in der Hälfte des Landes vorgenommen. 110

Großbritannien und Irlanb. London, 1. Juni. Zur Feier des Geburtstages der Königin gaben am Sonnabend die Kabinets⸗Minister und Großwürdenträger des Reiches die üblichen Gala⸗Bankette und am Abend waren die Hauptstraßen des Westends illuminirt. Im auswärtigen Amt fand ein Empfang statt, bei welchem u. A. der Prinz von Wales, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur), der Herzog von

Cambridge und das diplomatische Corps die Gäste des Grafen von Derby waren.

2. Juni. (W. T. B.) Auf den Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar, General⸗Major in der britischen Armee, wurde, als er seine Wohnung verließ, von einem bis jetzt nicht bekannten Individuum ein Pistolenschuß abgefeuert. Nähere Mittheilungen liegen noch nicht vor.

Frankreich. Paris, 1. Juni. Der Bericht des Gene⸗ rals du Barail, in welchem die Bildung einer Ober⸗Kriegs⸗ schule beantragt wird, und der das Datum vom 19. Mai

trägt, lautet in der Uebersetzung, wie folgt: 1

Herr Präsident! Auf dem Punkte, auf dem unsere Militärreor⸗ ganisation angelangt ist, wo der Nationalpersammlung nächstens spezielle, zu ihrer Vervollständigung bestimmte Gesetzentwürfe vorgelegt werden sollen, scheint mir der Augenblick gekommen, die Armee mit einer höchsten Unterrichtsanstalt auszustatten, deren Bedürfniß unsere Offi⸗ ziere um so mehr empfinden, als sie ähnliche Anstalten bei dem größ⸗ ten Theil der Militärmächte des Auslandes thätig sehen. Wie groß auch der Werth der Spezialschulen der verschiedenen Waffengattungen sein mag, wie glücklich auch die Resultate der tagtäglich schärfer hervortretenden Tendenz sein mögen, welche die Offiziere zu ernsten Studien hintreibt, die allgemeine wissenschaftliche Bil⸗ dung kann sich auf der Höhe der Bedürfnisse wie der Fortschritte nur durch die Gründung einer hohen Schule, eines allen eröffneten Vervollkommnungsmittelpunkts erhalten, der den für fähig erkannten Offizieren aller Waffengattungen einen gründlichen Unterricht in den wichtigsten Zweigen der Kriegskunst geben und auf diese Weise die Elemente für die Rekrutirung der hohen Grade der Armee vorbereiten kann. Das ist in wenigen Worten der Zweck einer solchen Anstalt, die außerdem die Offiziere für die Funktionen des Generalstabs aus⸗ bilden muß. Wenn die Nützlichkeit dieser Schule festgestellt erscheint, so ist es vortheilhaft, schon jetzt deren Einrichtung zu studiren. Da⸗ mit die auf die Herstellung der Schule Bezug habenden Vor⸗ bereitungen mit aller wünschenswerthen Reife des Urtheils geführt werden können, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, eine Kom⸗ mission von Generalen zu ernennen, in welcher die verschie⸗ denen Waffengattungen vertreten sein würden. Die Kommission wird die Bedingungen der Zulassung und das Programm der Vor⸗ lesungen studiren. Sie wird dann die Frage betreffs des Ortes, wo die Schule hinkommen soll, ihre Organisation, die den Offizieren,

welche den Vorlesungen in der Schule mit Erfolg anzewohnt haben,

vorbehaltenen Stellen ꝛc. prüfen.

Die Kommission wird sofort ans Werk gehen, und die Schule kann, glaube ich, spätestens Ende 1875 eröffnet werden. Wenn Sie die vorstehenden Anträge billigen, so habe ich die Ehre, Ihnen zur Bildung der Kommission vorzuschlagen den Divisions⸗General Castelnau als Präsidenten, den Divisions⸗General de Vassoique, den Divisions⸗General Susane, den Divisions⸗General Garnier, den Divisions⸗General Durelaine, den Divisions⸗General de Grammont, den General⸗Intendanten Uhrich, den Obersten vom Ge⸗

neralstab Nuques, Sekretär.

über die Verwaltung der Gestüte.

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Direktoren und 22 Unter⸗Direktoren bestehen.

Der Kriegs⸗Minister General du Barail. 8 Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Ges etz Dieselbe soll aus einem General⸗Direktor, 6 General⸗Inspektoren, 22 Depot- Abgesehen von der jährlich im Etat festgesetzten Summe für Renn⸗Prämien,

Reitschulen u. s. w., soll die für Prämürung von Pferden be⸗

stimmte Summe, welche jetzt 683,000 Frcs. beträgt, für 1875

auf 800,000 Fres. und dann jährlich um weitere 100,000 Frcs.

bis auf 1,500,000 Fres. erhöht werden.

dem linken Centrum finden unausgesetzt Verhandlungen

8 8

2. Juni. (W. T. B.) Zwischen dem rechten und

über einen engeren Anschluß dieser beiden Fraktionen aneinander

statt. In der morgigen Fraktionssitzung des rechten Centrums

wird ein vom Herzog v. Audiffret, vom Herzog v. Broglie und

vom Herrn v. Goulard redigirtes Parteiprogramm zur Bera⸗

thung vorgelegt werden.

.“ nerstag zu Ehren des Deutschen Hohenlohe, ein großes Diner statt.

über die konstitutionellen Gesetzentwürse 394 gegen 317 Stimmen abgelehnt worden war.

88 Spanien.

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sichtigten Maßregeln.

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Lage zu versetzen, sich selbst eine definitive Organisation zu

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In Auxerre hat Gambetta eine Rede zu Gunsten

der Republik gehalten. Gambetta hob besonders hervor, daß die

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republikanische Partei seit drei Jahren mehr und mehr an Boden

gewonnen habe, und sprach die Ansicht aus, daß der entschei⸗ dende Kampf um die Regierungsgewalt zwischen den beiden

Formen der Demokratie, nämlich der Republik und dem Cäsa⸗

rismus, stattfinden werde. Die Rede enthielt heftige Angriffe gegen das Kaiserreich und schloß mit einer Aufforderung an alle liberalen Republikaner, sich zu vereinigen, um das Land in die

geben. 8 Bei dem Marschall⸗Präsidenten findet am Don⸗ Botschafters, Versailles, 2. Juni.

(W. T. B.) Die National⸗

versammlung trat heute in die erste Berathung des Gesetzes

über die politischen Wahlen ein, nachdem ein Antrag der äußersten Linken, die Vorlage durch die Vorfrage zu beseitigen, mit 503 gegen 189, und ein Antrag von La Caze (Linke), die Berathung über das Gesetz bis nach Erledigung der Diskussion hinauszuschieben, mit

Madrid, 2. Juni. (W. T. B.) Der „Im⸗ parcial“ enthält nähere Angaben über die vom Finanz⸗Minister Comacho zur Regelung der Finanzverhältnisse beab⸗ Hiernach glaubt der Minister auf eine Einnahme von etwa 2000 Millsonen Realen, sowie auf eine Reduktion der Zinsen für die innere Schuld auf die Hälfte xrechnen zu durfen. Den Inhabern von Obligationen der äußeren

Schuld soll eine Vereinbarung über eine eben solche Reduktion

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vorgeschlagen werden, und soll, wenn sie sich damit einverstanden erklären, der mit ihnen über die Zahlung der bereits verfallenen Coupons abgeschlossene Vertrag zur Ausführung gelangen. Feerner ist die Wiederherstellung des Oktrois für den Staat und

die Wiedereinfü rung der Tabaksregie, sowie die Erhebung einer Salzstcuer in Aussicht genommen.

3. Juni. Nach in Paris eingetroffenen Nachrichten beginnt die Lage in St. Sebastian eine gefahrvolle zu werden, da die Carlisten ihre Angriffe auf dasselbe mit größerem Nach⸗ druck ausführen. Truppen zur Unterstützung der Stadt sind bereits abgeschickt. Zum Schutze der in der Stadt befindlichen Einwohner fremder Nationalitäten werden Kriegsschiffe dieser Nationen vor St. Sebastian erwartet. General Concha befindet sich noch immer in Vitoria.

Italien. Rom, 28. Mai. (It. N.) In der heutigen Senatssitzung ersuchte der Finanz⸗Minister Minghetti die Versammlung, die Budgetverhandlungen zu beschleunigen und die Berathung aller Gesetzentwürfe, welche, wie der über die Landesvertheidigung, neue Ausgaben zur Folge hätten, auszu⸗ setzen. General Menabrea sprach sein Bedauern über den letzten Theil der Rede des Minister⸗Präsidenten aus und bemerkte,

daß der die Landesvertheidigung betreffende Gesetzentwurf den

Schlußstein der vom

Parlament genehmigten Militärgesetze machte. Er hätte gewünscht, daß seine Berathung um so weni⸗ ger verzögert würde, als die mit der Berathung desselben be⸗ traute Kommission eine Tagesordnung entworfen, welche die Re⸗

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Fürsten von

gierung ersucht, nicht eher an die Landesvertheidigungsarbeiten

Hand anzulegen, als bis ihr die dazu erforderlichen Summen zur Verfügung ständen. Der Minister⸗Präsident betheuerte, daß er die Verzögerung dieser Berathung nicht weniger bedauere, als der Vorredner, daß er sich aber, da die betreffende Vorlage einen Aufwand von 79 Millionen verlange, wovon ein Theil auf das Budget von 1874 kommen würde, in der traurigen Nothwendig⸗ keit befinde, den Aufschub verlangen zu müssen; denn was würde das Land und Europa sagen, wenn es sähe, daß das Par⸗ lament die Mittel zur Vermehrung der Staatseinkünfte versagt, gleichzeitig aber größere Ausgaben zu machen beschließe.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Mai. Der Grundgesetzvorschlag wegen Theilnahme der Staats⸗ räthe an den Verhandlungen des Storthings wurde in der vorgestrigen Sitzung aufs Neue von den Herren C. Motz⸗ feldt, Danielssen, Selboe und Sörensen eingebracht. Es wurde einstimmig beschlossen, den Vorschlag unter der Hand des Präsi⸗ denten in Druck erscheinen zu lassen, damit derselbe nach statt⸗ gefundener Neuwahl im Storthinge zur Behandlung und Er⸗ ledigung kommen kann.

Amerika. Washington, 2. Juni. (W. T. B.) Das Repräsentantenhaus hat die 2Rbee zu dem Zolltarif über Besteuerung des Weines geneh⸗ migt. Darnach unterliegt der moussirende Wein einer Steuer von 50 Cents pr. Gallone im Fasse, einer Steuer von 2 Dol⸗ lars pr. Kiste in Flaschen. Der Zoll für Hopfen ist auf 10 Cents pro Pfund festgesetzt. Der Zoll für Seide ist gleichyeitlich normirt.

Aus Venezuela erhält die „N. A. Z.“ den Wortlaut der Vollzugsverordnung des Präsidenten der Republik Don Antonio Guzman Blanco in Betreff der Aufhebung der Klöster, Caracas, den 5. Mai 1874:

Der erste Artikel derselben betrifft Einsetzung von Spezial⸗Kom⸗ missionen, behufs sofortiger des Eigenthums der Klöster ꝛc. Nach Artikel 2 sollen oben benannte Kommissäre die Be⸗ sitzergreifung und Inventarisirung in Gegenwart des betreffenden Orts⸗ richters vornehmen. Artikel 3 bestimmt: Die einzelnen Gegenstände sollen in dem Inventar genau aufgeführt werden (speziell sämmtliche Kirchengeräthe und Kunstwerke der betreffenden Klosterkirchen und Ka⸗ pellen). Artikel 4. In den Klöstern ꝛc. nur deponirte Gegenstände sollen ihren respektiven Eigenthümern bleiben, soweit das kompetente Tribunal nicht anders bestimmt. Es soll hierbei nur Rücksicht ge⸗ nommen werden auf vor dem 13. April d. J. datirte Dokumente (an welchem Tage das Dekret gegen den Verkauf der klösterlichen Eigen⸗ thümer erlassen worden ist). Artifel 5. Mit dem Akte der Besitz⸗ nahme und Inventaxisirung werden sämmtliche Kontrakte suspendirt, in Folge dessen müssen Verwalter oder Bewohner der Grundstücke auf dem Lande oder in der Stadt solche in Zeit von einem Monate räumen. Artikel 6. Die betreffenden Verwalter seollen ihre Rechnungen, Bücher, Beweisstücke ꝛc. am Tage der Inventarisirung vorlegen. Ar⸗ tikel 7. Damit die Besitznahme sobald als möglich vor sich gehen kann, sollen alle Diejenigen, welche im Besitze von Eigenthum oben benann⸗ ter Korporationen sind, oder solches verwalten, sofort davon Anzeige machen, widrigenfalls ihnen diejenigen Strafen auferlegt werden, welche die Gesetze für Verheimlichung fremden Eigenthums festsetzen. Artikel 8 bestimmt Belohnungen für Diejenigen, welche nach Fest⸗ stellung des Inventars Eigenthum, welches in dasselbe hätte auf⸗ genommen werden müssen, denunziren. Artikel 9. Eigenthum, wel⸗ ches sich nach Abschließung des Inventars vorfindet, soll als absicht⸗ lich geheim gehalten betrachtet werden (conf. Art. 7 und 8). Artikel 10. Nach Artikel 10 der Konstitution ist die Alta Corte Federal der einzige Gerichtshof, der über Zweifel, ob ein Grundstück u. s. w. National⸗Eigenrhum ist oder nicht, zu entscheiden hat. Artikel 11. Durch S⸗parat⸗Dekret sollen die weiteren erforderlichen Punkte in dieser Angelegenheit geordnet werden. Artikel 12. Der Staats⸗Mi⸗

nister des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses De⸗

krets beauftragt.

Die Minister des Innern und der Justiz haben darauf am 6. 189 an den Gouverneur des Föderaldistrikts Folgendes verfügt:

„Nachdem die Klöster, Kollegien und sonstigen Genossenschaften

der Nonnen, welche in der Republik exist ren, durch Dekret des Kon⸗

gresses vom 2. d. M. und durch von der National⸗Exekutivgewalt gestern erlassenen Ausführungsbefehl desselben, welchen ich Ihnen in beglaubigter Abschrift beifüge, aufgehoben worden sind, bestimmt die Regierung: daß Sie den Kaplanen und Nonnen der Klöster dieser Stadt die Räumung der respektiven Gebäude, in welchen sich jene Einstedlerinnen befinden, ankündigen.

Zu diesem Zwecke ist denselben ein kurzer und bestimmter Termin festzusetzen; auch sind zu gleicher Zeit die nöthigen Vorkehrungen be⸗ hufs Beaufsichtigung der Räumung zu treffen, damit aus den Klö⸗ stern und Häusern, welche die Kaplane bewohnen, nur die zum Pri⸗ vatgebrauche derselben dienenden Objekte fortgeführt werden und da⸗ mit die Kleinodien, Möbeln, Gemälde, Statuen, Heiligenbilder, ge⸗ hagchten Gefäße und sonstigen Dinge an Ort und Stelle sich vor⸗

nden.

Sie wollen gefälligst diesem Ministerium zu gelegener Zeit die Folgeleistung dieser Anordnung mittheilen.“

Asien. (A. A. C.) Die japanische Regierung sandte vor Kurzem eine Expedition zur Züchtigung der wilden Stämme am östlichen Gestade der Insel Formosa, die einige schiffbrüchige japanische Seeleute mißhandelt hatten. Nach einem Telegramm aus Nagasaki vom 30. v. M. soll nun ein unbedeutendes Treffen stattgefunden haben. Man hegte Besorgnisse, daß dieserhalb eine Differenz zwischen der japanischen und chinesischen Regierung entstehen würde, aber sie scheinen unbegründet zu sein.

Kalkutta, 2. Juni. (W. T. B.) Die Reisernte hat unter der während des vergangenen Monats herrschenden Trocken⸗ heit und Dürre gelitten.

Afrika. Marocco. (A. A. C.) Aus Gibraltar wird unterm 27. v. M. gemeldet: Mohamed Emkischet ist vom Sultan von Marocco zum Pascha des Distrikts Tangier und zugleich zum Gouverneur von Kabila, Zemgarfel und Arzila ernannt worden. Nach Berichten aus Fez vom 17. Mat hatten sich die Geschäftsleute und Handwerker dieser Stadt, wie man sagt etwa 12,000 bewaffnete Männer zählend, erhoben, weil die Regierung versuchte; die Thorsteuer wieder aufzulegen. Gewisse Ulemas, welche die Steuer als dem mohamedanischen Gesetz zuwider er⸗ klärt hatten, wurden verhaftet, aber der Pöbel befreite sie später. Die Läden und Bazars waren geschlossen; aber es hatte kein Kampf stattgefunden, und man hoffte, der Sultan werde den Wünschen der Bevölkerung nachgeben.

Die Nr. 11 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend einige Abänderungen und Ergän⸗ zungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen ꝛc. vom 4. April 1874. Abänderung der Vorschrift zur Verwaltung des Nebungsmaterials der See⸗Artillerie. Abänderungen einzelner Paragraphen des Reglements über die Servis⸗ Kompetenz der Truppen im Frieden. Ausbildung von Krankenträgern in der Marine. Inhalts⸗Verzeichniß der Schiffsbücherkisten. Reise⸗

en der Unterärzte. Bemerkung zum Reglement über die egung der Marine enst gestellten Schiffe im EEE1 8 8 8 5

Frieden. Geldbeschaffungen in Fayal (Azoren). Absendung der Wechsel⸗Avisirungen. Inhaltsverzeichniß der Schiffs⸗Bücherkisten.

Nr. 45 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen: vom 29. Mai 1874. Behandlung der Postvorschüsse. Vom 30. Mai 1874. Eröffnung der Eisenbahn Hattingen, Reg. Bezirk Arnsberg⸗Herdecke. Vom 89. Mai 1874. Postbetrieb auf der Eisenbahnstrecke Langen⸗

reer⸗ Witten.

Das Gesetz über die Verwaltung erledigter Bis⸗ thümer vom 20. Mai 1874, und das Gesetz wegen Deklara⸗ tion und Ergänzung des Gesetzes vom II. Mai 1873 über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, vom 21. Mai 1874, sind soeben in der Königlichen Geheimen Ober⸗Hof⸗ buchdruckerei (R. v. Decker) ausgegeben. Die Kirchengesetze von 1873 sind ebendaselbst erschienen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Am 27. v. M. starb der Hofbesitzer Jordan zu Holle bei Wartjenstedt, welcher im Hause der Abgeordneten den 18. hannover⸗ schen Wahlbezirk (Liebenburg) vertrat.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Jahresberichte der städtischen Feuersozietät zu Berlin für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1872 73 wur⸗ den in dem genannten Zeitabschnitte 571 Gebäude mit einem Feuer⸗ kassenwerthe von 15,900,050 Thlr. neugebaut, und 1267 bestehende Gebäude erhöhten durch Umbau und Ausbau ihren Feuerkassen⸗ werth um 19,739,500 Thlr. Im Ganzen wurden im vorigen Jahre mithin für 35,639,550 Thlr. neue Immobilienwerthe ehaffen. Dazu kommt noch die höhere Taxirung von 1413 älteren Häusern mit 11 514,325 Thlrn., so daß am 1. Oktober v. J. bei der städti⸗ schen Feuersozietät 14,776 Gebäude mit 374,101,125 Thlr. versichert waren. Die 273 Brandschäden des vorigen Jahres erheischten, ein⸗ schließlich der Kosten des Feuerlöschwesens ꝛc., einen Gesammtaufwand von 276,547 Thlrn., zu dessen Deckung ein Beitrag von 2 Sgr. 4 Pf. vom Hundert der gesammten Versicherungssumme ausgeschrie⸗ ben wurde.

Kopenhagen, 30. Mai. Nach Mittheilung des statistischen Bureaus betrug die Volksmenge Dänemarks am 1. Februar 1874 1,861,000 Personen; wenn dazu die Volksmenge auf den Färoer⸗ Inseln 10,500, auf Island 70,900, in Grönland 9800 und auf den dänisch⸗westindischen Inseln 37,700 hinzukommt, so beträgt die Gesammt⸗Bevölkerung der dänischen Monarchie augenblicklich 2 Mill. Menschen. Kopenhagens Bevölkerung wird mit 193,000 angegeben; dazu kommen aber noch die Bewohner der Vorstadt Frederiksborg 20,000, so daß die Gesammtvolksmenge der dänischen H s jetz auf 210,000 220,000 Einwohner geschätzt werden kann. Die erste allgemeine molkszählung dieses Jahrhunderts fand im Jahre 1801 statt, und vergleicht man die Resultate derselben mit den jetzigen Ver hältnissen, so stellt sich heraus, daß die Volksmenge im eigentlichen Dänemark sich in den zwischenliegenden 73 Jahren genau verdoppelt hat, indem dieselbe von 929,000 auf 1,861,000 gestiegen ist. Odense hatte im Jahre 1801 nur 5782 und Aarhus 4102 Einwohner. 1870 zählte Odense 16,970 und Aarhus 15,025 Einwohner. In den ein⸗ zelnen Aemtern stellt sich die Zahl der Bewohner folgendermaßen: Amt Kopenhagen 111,400 Menschen, Frederiksborg 83,300, Helläk 90,100, Sorö 87,200, Prästö 100,100, Bornholm 33,000, Maribo 92,400, Odense 126,700, Svendborg 117,800, Hjörring 95,400, Thisted 63,300, Aalborg 91,300, Viborg 87,800, Randers 100,300, Aarhus 132,300, Veile 107,400, Ringkjöbing 79,300, Ribe 68,900.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der außerordentliche Mofessor Dr. Johann Thomä in Halle ist zum ordentlichen Professor der Mathematik an der Universität PFreiburg ernannt worden. Geh. Rath Dr. Bernhard Jos. v. Windscheid in Heidelberg hat den von Leipzig an ihn ergangenen Ruf angenommen und wird zu Michaeli dorthin übersiedeln.

Am 26. v. M. fand auf dem Kaiserberg bei Herdecke die „Diesterweg⸗Feier“, d. b. die Aufstellung und Enthüllung der Diesterweg⸗Büste neben dem Denkmal Steins statt. Ueber 500 Lehrer von Rheinland und Westfalen wohnten der erhbebenden Feier bei, darunter mehrere Schüler Diesterwegs und dessen Sohn, Hr. Dr. med. Diesterweg aus Wiesbaden. Zahlreiche Telegramme liefen während der Feier ein und gingen vom „Stein⸗Denkmal“ aus ab, darunter eines an den Staats⸗Minister Dr. Falk. Emil Rittershaus richtete zur Feier des Tages „An die Lehrer“ eine poetische Ansprache.

Ulrich von Hutten, welcher von seiner Burg Steckelberg aus öfters in Fulda zu verkehren pflegte, hatte dort den Gasthof zum schwarzen Bären (jetziges W. Höflingsches Haus am Marktplatze) zu seinem Absteigequartier ausersehen. Hier war es auch, wohin er seinen Freund Luther, welchem er ein Asyl auf der Steckelburg anbot, einlud ihn zu erfragen. An dem noch sehr wohlerhaltenen Haus soll nunmehr eine Votivtafel angebracht werden.

Gera, 31. Mai. Hofrath Grässe aus Dresden, Direktor des „Grünen Gewölbes“ daselbst, verweilte einige Tage hier, um im Auftrage des Fürsten die im Residenzschloß Osterstein aufgestellten reichen Porzellan⸗, Glas⸗ und Waffensammlungen zu cfen und zu katalogisiren. Auf Schloß Osterstein befinden sich u

„auch noch vier prachtvolle Gobelins, die Macedonierschlachten dar stellend. Dieselben sind in der Pariser Gobelinfabrik gearbeitet und bereits zur Zeit Louis XIV. an die Fürstliche Familie gekommen. Sie dienen gegenwärtig mit zur Dekorirung des Entreesaales zum Marmorsaale des Ostersteins.

Die jüngsten geologischen Forschungen im Westen der Vereinigten Staaten, für die der Kongreß soeben eine Summe von 10,000 Dollars für das laufende Jahr votirt hat, haben zu einigen Entdeckungen von großem Interesse geführt. Es scheint, daß zwischen dem Mississippi und den Felsengebirgen früher eine Reihe von großen Seen inmitten einer reichen Fauna und Flora tropischen Charakters existirten. Eine Prüfung der unteren Strata, die hier und da zum Vorschein kommt, hat ausgedehnte Ueberreste von Hip⸗ pepotami und Titanothemi ein ausgestorbenes Pachyderm, viel größer als der heutige Elephant enthüllt. Fossile Schildkröͤten aller Größen und gewisse ursprüngliche Typen unseres modernen Hir⸗ sches und Ebers werden hier in enormer Anzahl gefunden. Nahebei sind die Ueberreste von Tigern, Hyänen, Wölfen, Kameelen und zahl⸗ reichen anderen Thieren ans Licht gebracht worden, während verschie⸗ dene Gattungen des Rhinozeros, Mastodons, Elephanten und anderer Pachyderms sich hier anscheinend in Heerden zu versammeln pflegten.

Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien hielt am 30. v. M. Mittags ihre feierliche Jahressitzung, wel⸗ cher u. A. der Erzherzog Kronprinz Rudolf, der Erzherzog Carl Lud⸗ wig, der Minister⸗Präsident Fürst Adolf Auersperg beiwohnten. Der Kuratorstellvertreter der Akademie Ritter von Schmerling eroͤffnete die Sitzung mit einer Ansprache. Der General⸗Sekretär Ant. Schrötter Ritter v. Kristelli berichtete hierauf über die Wirksamkeit der Gesammt⸗Akademie und der mathematischenaturwissenschaftlichen Klasse im abgelaufenen Jahre, sowie über die in derselben seit 30. Mai 1873 vor sich gegangenen Veränderungen. Der Sekretär der philofophisch⸗histerischen Klasse, Hofrath Vahlen, erstattete Bericht über die Wirksamkeit dieser Klasse und über die während desselben Zeitraums in ihr vorgegangenen Veränderungen. Der Präsident der Akademie Hofrath Professor Rokitansky verkündigte die vierte Zu⸗ erkennung des Ig. L. Liebenschen Preises für die ausgezeichnetste, wäh⸗ rend der letzten sechs Jahre veröffentlichte Arbeit im Gebiete der Chemie mit Inbegriff der physiologischen Chemie, sowie die Zuerken⸗ nung von vier Preisen für Entdeckungen teleskopischer Kometen. Den Schluß machte ein Vortrag des wirklichen Mitgliedes der Akademie, Hofraths Professor Ferdinand Ritter v. Hochstetter über die Fort⸗

ritte der Geologie. 1 sch 88 1 .