11ö1“
Tagen vom 1. bis incl. 15.
mitttagsstunden von 9 bis 12 Uhr an jedem Wochentage.
aast 8
77, 29 Se Spicitas steigend, Pr. Juni 62,00. — Wetter: Schön.
5. tersburg. 2. Juni, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)
Talg loco 46 ¼, pr. August 46 ½. Weizen Hafer loco 5,25, Leinsaat (9 Pud) loco 13,50, pr.
produktenmarkt. 10c0 13,75. BRoggen leca 8,00, per August —. pr. Juni 5,00. Haunf loco 35. August 13,15. — Wetter: 12 Grad Wärme.
New-VLork, 2. Juni, Abends 6 Uhr.
13. Hehl 6 D. 35 C. Bother Frähjahrsweizen 1 D.
17 ¼. Zacker (Fair refining Uuscovados) 7 ¼¾. Getreidefracht 11.
ptember-Dezember 67,50. Bäbel weichend, pr. Juni 77,75, ,r. In i- ogust 79,50. n8. September-Dezenaber 82.25. —
. 1. 5) Waarenbericht. Baumwolle in New-Xork 18 ½, do. in Nev- Orleans 17 ¾. Petroleum in New-Yerk 13 ½, do. in Philadelphia
8. SH 2 8 ———
Einz. mit 5 Thlr. auf jeden Interimsschein ist bis zum 18. Juni cr. bei Hentschel & Schulz in Zwickau zu leisten. Auszahüungsen- b 3 münster-Enscheder Eisenbahn-Gesellschaft. Die Bauzinsen vom 1. Januar bis ult. Juni cr. werden vom 1. Juli cr. ab mit 2 ½ Thlr. per Stamm-Aktie und 5 Thlr. per Prior.-Stamm-Aktie gegen Dividendenschein Nr. 1 bei der Gesellschaftskasse in Burgsteinfurt ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 126. . Stettiner Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft Vuloan. Die für 1873 auf 22 Thlr. 12 Sgr. per Stamm-Aktie und 28 Thlr. per Prior.-Stamm-Aktie festgesetzte Divid. wird vom 1. Juli cr. ab bei der Gesellschaftkasse in Stettin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 126. Aktien-Gesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr. Die Divid. für die Stamm-Aktien von 1 % kann gegen den Dividen- denschein Nr. 1 Serie 2 und für die Prior.-Stamm-Aktien Littr. A.
51 C. Kaffee
Einzahlungen.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. “ [22300 Konkurscröffnnnmg. Königliches Kreisgericht zu Schneidemühl, I. Abtheilung.
Schneidemühl, den 30. Mai 1874, Mittags 12 ½ Uhr. I
Ueber den Nachlaß des Serviskassen Nendanten Inlius Holtz zu Schneidemühl ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet. 1
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Loewenhardt daselbst bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden efordert, in dem auf 8 den 12. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Neumann im Zim⸗ mer Nr. 5 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Ver⸗
Iters abzugeben. “ wahllen, 88* von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an dessen Wittwe oder Erben zu der. zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände 1
bis 8 15. Juni d. J. einschli lich,
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige h machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen P
echte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. fandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Steinkohlenbauverein Kaisergrube zu Gersdorf. Die elfte
seiꝛer Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften auf dem Platze ihrer Angehörigkn fiaden, werden b — dPraxis bei auswärtigen frei befördert. Die Billets haben eine Guͤltigkeits⸗
von 6 % gegen den Dividendenschein Nr. 2 Serie 2 vom 1. Juli cr. bei der Gesellschaftskasse erhoben werden;: s. Ins. in Nr. 126.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse ee ec als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre ehage⸗ 88 2b
its ängig sei er ni mit dem dafür ü ö 8 . 81 den Stationen Reval, Wesen⸗ bis zum 1. Juli d. J. einschließlich, 8 bberg und Narwa der russisch⸗
bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und baltischen Eisenbahn andererseits, eine direkte Personen⸗ demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb beförderung in rster und zweiter Wagenklasse und der gedachten Frist angemeldeten Forderungen eine direkte Gepäckbeförderung eingeführt. Für auf den 15. Juli d. J, Vormittags 10 Uhr, Personen, welche in Rußland in der ersten und in vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Preußen in der zweiten Wagenklasse fahren wollen,
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine werden ebenfalls direkte Billets verausgabt. Kinder Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. unter 10 Jahren werden gegen Lösung von Kinder⸗
Jeder Gläuhiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ billets zu ermäßigten Fahrpreisen befördert. Kinder, bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung welche noch getragen werden müssen und ihre Stelle
B ächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. dauer von 6 Kalendertagen, und kann die Fahrt 1vöö es bür an Bekannsschaft während dieser Zeit auf jeder beliebigen Station, fehlt, werden die Justiz⸗Räthe Presso und Plesch wo der Zug fahrplanmäßig hält, unterbrochen wer⸗ zu Sachwaltern vorgeschlagen. den, jedoch ist dem Stationsvorstande, bei Vermei⸗ Schneidemühl, den 30. Mai 1874. e 8 “ des 8 8 önigliches Kreisgericht. I. Abtheilun ort, jedenfalls aber vor Abgang des Zuges, zur Königliches xn Fe.2 heilung — vogalgen v beghs he en FFreigewicht von 50 Zollpfund oder 60 Pfund russis [2242] eeren b2 gewährt, die Ausantwortung des Gepäcks auf einer EäxöF1“ neh Sanf⸗ Zwischen sfünten een vic „ 85 5 Esdn 8 -A. 8 3 „ wenn dasse auf Verlangen dahin edirt ist. t 1 8 vorschriftsmäßig zur Beförderung agufzugeben. Au Ferdinand Landsberger hier zum definitiven Verwalter den Zohsschenstationen kann die Weiterexpedirung des der Masse bestellt worden. GSFepäcks nur nach Stationen verlangt werden, welche Breslau, den 23. Mai 1874. 1 8 mit denselben in direktem Gepäckverkehr stehen. Bei Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. dden zollamtlichen Revisionen des Gepäcks auf den
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekannt
Vom 15. Juni cr. ab werden in unserer
Hauptkasse am Askanisch 6 Nr. 6 hi
Rathenower Pabrik für Holzarbeit. Die Divid. für das Ge- schäftsjahr 1873 wird mit 12 Thlr. pr. Aktie vom 15. Juni cr. ab bei Herrmann Paatsch in Berlin ausgezahlt.
Ausweise von Banken und Industrie- 8
Gesellsebaften.
Preussische Bank. Den Status vom 30. Mai cr. s. Bekannt- machung in Nr. 126. “
Den Status ult. Hai cr. der Provinzial-Aktien-Bank des Gross- herzogthums Posen, Frankfurter Bank, der Cölnischen Privat-Bank und der Bremer Bank; s. Ins. in Nr. 126.
Aktien-Gesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr. Die Bilanz pro 1873; s. Ins. in Nr. 126. .
Transatlantische Peuer-Versicherungs-Akt.-Ges. Die Bilanz und der Rechnuogsabschluss per 31. Dezember pr.; s. Ins. in Nr. 126
der städtischen Bank zu Breslaun, der
Vom 1. Juni cr. ab wird Grenzstationen Eydtkuhnen und Wirballen ist die zwischen den preußischen Ost⸗ Gegenwart der Reisenden nothwendig. Inkonvenienzen, bahnstationen Berlin und welche aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung Königsberg einerseits und entstehen, haben die Passagiere selbst zu vertreten.
Bromberg, den 11. Mai 1874. Königliche Direktion der Ostbahhn.
Unser Direktori
genden Mitgliedern:
1) Geheimen Kommerzienrath Fretzdorff (Vor⸗ sitzender),
2) Geheimen Regierungsrath Zenke (stellvertreten⸗ der Vorsitzender), ““
3) Geheimen Regierungsrath Stein,
4) Stadtältesten Metzenthin,
5) Geheimen Kommerzienrath Rahm,
6) Kaufmann Ernst Böttcher,
7) Kaufmann Haker,
1“
was wir in Gemäßheit des §. 43 unserer Statuten zur öffentlichen Kenntniß bringen. 1
Stettin, den 29. Mai 18747. Direktorium (2. 86/6.) der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Zenke. Stein. R
machung. [2245]
hiermit ergebenst eingeladen.
1“
3 Tages⸗O erselb
Curxhavener Eisenbahn⸗Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Ak Gesellschaft. “
Gemäß §. 29 des Statuts werden die Aktionäre unserer Gesellschaft .“ zur ordentlichen General⸗Versammlung
auf Dienstag, den 30. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Englischen Hause, Mohrenstraße Nr. 49 zu Berlin,
“
2
rdnung: 8 E 8 1) Berichterstattung über Lage und Fortgang des Baues der Eisenbahn And d “ 2) Vorlage der Rechnung und Bilanz für die Zeit vom 20. April 187.0 bis 1
st in “ und Ertheilung der Decharge, event. Wahl der Revisoren, gemäß §. 6 des Statuts.
g
1 5.
den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr jeden Wochentages eingelöst werden: 83,) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths.
1) Die zum 1. Juli cr. fällig werdenden Zins⸗Coupons Nr. 3, Ser. IX. der dies⸗ seitigen 4 % Prioritäts⸗Aktien, die Coupons Nr. 37, der 4 ½ % Prioritäts⸗ Interimsscheine oder volleingezahlte Aktien spöbesten vn. 8 23. Juni d. J. “
Obligationen, die Coupons
Nr. 7 der 4 ½ % Prioritäts⸗Obligationen Litt.
FB., sowie die Dividendenscheine Nr. 65 der Stamm⸗Aktien Litt. A. B. in den üblichen Geschäftsstunden
C. D. £& E., ferner die an bene Fälligkeits⸗Terminen bis jetzt nicht ab⸗ gehobenen Coupons und Dividendenscheine, soweit dieselben nicht verjährt sind.
2) Die am 16. März cr. verloo die in früheren Ziehungen verlo
unsere öffentlice Bekanntmachung vom 18. März cr.)
Es wird gebeten, diesen Coupons und D
ückzahl und den Werth derselben event. nach den verschiedenen Kategorien beizufügen. See. In Leipzig erfolgt die beregte Einlösung der Coupons und Dividendenscheine jedoch nur in den Juli cr. bei der Güterkasse auf unserem vee. Bahnhofe in den Vor⸗
Berlin, den 30. Mai 1874.
Die Direktion.
sten Prioritäts⸗Aktien und Obligationen, sowie
entweder in Berlin bei Herrn F. Mart. Magnus, B b oder in Hamburg bei Herrn Paul Mendelssohn⸗Bartholt 8 oder in London bei Herren C. J. Hambro & Son 8. 189
Diejenigen Aktionäre, welche sich an der General⸗Versammlung betheilige- ollen, haben ihre
5 0
7 8
2 18
osten, aber noch nicht abgehobenen Aktien ꝛc. (cfr. niederzulegen, wogegen die im §. 34 des Statuts vorgeschriebenen Legitimationskartrt
g. “ ““ . werden können. ividendenscheinen ꝛc. nur einen Nachweis über die
Berlin, den, 2. Juni 1874.
8 8
]]
2228] Berichtigung. 1 b In unserer, in Nr. 110 d. Bl. abgedruckten, Be⸗
kanntmachung vom 1. Mai cr., betreffend den güe.
ruf gekündigter Pfandbriefe, muß es sub B. 2.
nicht „sämmtlicher auf dem Rittergute Lubahn A. E., sondern Lubahn B. E. haftenden 3 ½ und 4 prozentigen
Pfandbriefe“ heißen. Marienwerder, den 26. Mai 1874. Königliche General⸗Laudschafts⸗Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
7 . Alllgemeine Berliner Omnibus⸗
Aktiengesellschaft. An nu 668 Einnahme pro Monat z , Mai Thlr. 68,299. 8. —. Thlr. 71,046. 5.—. Durchschnt. “ pro Tagu. “ Wagen „ 15,18. 1. Die Direktion.
[22191 Monats⸗Uebersicht
— Activa. Gemünztes Geld. . .. .Thlr. Kassen⸗Anweisungen und Noten
der Preuß. Bank. — 1 Wechselbestände .. Lombardbestände.. Effektenbestände Diverse Forderungen
351,473.
8 Eingezahltes Aktien⸗Kapital .. Banfaoken in Umlauf ... Guthaben von Privatpersonen 519 1en des Giro⸗Ver⸗ Velasliche Depositen mit zwei⸗ monatl. Kündigung Mewvvefonds .66 Magdeburg, den 30. Mai 1874.
v11u“”“
Abwesende Aktionäre können sich laut §. 28 des Statuts in der Generals. andere Aktionäre auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
8 nur dur Sutpfan L' ch
Der Aufsichtsrath der Cuxhavener Eisenbahn⸗Dampsschffs —d Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft
Esse.
oi gra
Agentur⸗, Kommissions⸗ und
Inkasso⸗Auskunfts⸗Büreau über Kreditverhältnisse.
empfehle als die passendste Anschaffung:
Sctaats-⸗, Kreis⸗ und Gemeinde⸗Be
der Magdeburger Privatbank. 28
1,000000. 827,170. 108,213.
— 1838age.
über 500 Thlr. 5 Sgar. pr. 100 Thlr.
2 8
Hamburger Eisenbahn. 1 Bekanntmachung.
Für Trausporte von Braunkohlen in Wagen⸗ ladungen von mindestens 200 Centnern ab Senften⸗ berg (Station der Berlin⸗Görlitzer Bahn) nach dies⸗ seitigen Stationen via Calau⸗Lübbenau sind direkte Frachtsätze eingeführt, welche diejenigen für den Ver⸗ kehr ab Senftenberg (Station der Cottbus⸗Großen⸗ hainer Bahn) via Cottbus aufheben.
Unsere Güterexpeditionen geben nähere Auskunft.
Berlin und Hamburg, den 21. Mai 1874.
Die Direktion. [22430
ve ——
8
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenb
Zum Premen⸗resp. Hamburg⸗Moskauer Tarif via Uelzen⸗Stendal vom 1 September 1873 ist der 3. Nachtrag erschienen. Derselbe enthält für die deulsche Beförderungsstrecke anderweite zum Theil er⸗ mäßigte Frachtsätze, welche mit dem 1. Juni cr. in⸗ Kraft treten.
1“
Magdeburg, den 30. Mai 1871747. Auswärtige Amt des Deuts
Dr. G. M. Kletke.
8
Erläuterungen zu den
von Dr. G. M. Kletke. 2. Aufl. 1867. Berlin, im Juni 1874.
Preis 20 Gr. 8
11“
8.
hürden
„
Die Gewerbe⸗Ordnung für den Norddeutschen Bund. Auf Veranlassung des Kömig. Gesen Einsendung von 8 Sgr. von 100 Thlr, Iiöakate ehn ece har vom Fäzäshe vach angühhe dne ncnt,sfr Resengts empfohle.
8 35 Preis geh. — Die sämmtlichen Ausführungs⸗Verordnungen zur Gewerbe⸗Ordnung, welche nen
den übrigen Bundes⸗Regierungen des Norddeutschen Bundes erlassen worden. Herausgegeben nach den vom hohen Bundeskanzler⸗Amte zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellten Material, von
3 “ „ Ppreis geh. 1 Thlr. 1 Die Verhältnisse der Preußischen Civil⸗Staatsdiener mit 2 Inaktivität. Nach amtlichen e von C. Doehl. 8 Die Verhältnisse der Preußischen givil⸗Etaatsdiener mit Bezug auf Dienstreis setzungen. Nach amtlichen Quellen bI.. C. Doehl. Prei r.
Die Preußische Verfassung sowie die versasens des Norddentschen Bundes. Preis 5 Gr. 9
1 Thlr.
. 488
E Heinrich Lass.
Soeben erschien in Kommission bei Carl Hey⸗ mann'’s Verlag, Berlin, SW., Anhaltstraße 12:
NHebersicht Behörden des Deutschen Reichs. Zusammengestellt in der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.
* Preis 10. Sgr. Dieselbe umfaßt das Rei zler⸗Amt und das Reichs, die Kaiser⸗
*
Direktorium. 1 8
liche Admiralität, die Verwaltungen der Reichs⸗
““
fonds, das Reichs⸗Eisenbahnamt, die übrigen Be⸗ hörden des Deutschen Reichs (Reichs⸗Oberhandels⸗ gericht), Bundesamt für das Heimathwesen, Dis⸗ ziplinarhof und Disziplinarkammer, Rechnungshof, Reichs Rayon⸗, Reichs⸗Schuldenkommission), sowie diejenigen von Elsaß und Lothringen. Von jeder Reichs⸗Behörde sind die oberen Beamten, Vorsitzen⸗ den, Räthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei jeder Behörde weisen ee Bemerkungen die Ressort⸗ verhältnisse und die darüber porhandenen gesetzlichen Bestimmungen nach, ebenso sind bei den Bher p st⸗ und Telegraphen⸗Direktic Behörden angegeben.
schulden, des eceeanege des Reichs⸗Invaliden⸗
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onen die Amtsbezirke dieser
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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
für das Nierteljahr.
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zeiger.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General⸗Major Frey, Direktor der Artilleriewerkstatt in Deutz, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub; dem Kapitän zur See Przewisinsky und dem Kor⸗ vetten⸗Kapitän von Blanc den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; sowie dem Hauptmann und Compagnie⸗ Chef von Frankenberg⸗Proschlitz im 6. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 52 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen. —
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Friedensgerichtsschreiber, Lieutenant a. D. Dell zu St. Johann⸗Saarbrücken, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Kirchenvorsteher, Tuchmacher Wilhelm Ebert zu Rothenburg an der Oder, dem Papiermacher Wilhelm Mül⸗ ler zu Lachendorf, Amts Celle, und dem Fabrikaufseher Fried⸗ 2.N. ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
.“ Deutsches Reich.
u Kohlfurt im Regierungsbezirk Liegnitz wied am 16. Juni c. eine mit der Kaiserlichen Orts⸗Postanstalt kombinirte Telegraphen⸗
station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet werden.
Breslau, den 2. Juni 1874.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Königreich Preußen.
JFszüs⸗ gium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender gleihescheine der Stadt Breslau zum Betrage von 3,500,000 Tha⸗ lern oder 10,500,000 Mark.
Vom 24. April 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Breslau, im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein behufs Ausführung größerer Bauten von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufzunch⸗ mendes Darlehn im Gesammtbetrage von 3,500,000 Thalern, oder 10,500,000 Mark, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗ anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir hiermit in Ge⸗ mäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbendlichkeit gegen jeden In⸗ haber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Drei Millionen Fünfhunderttausend Thalern oder Zehn Millionen Fünfhunderttausend Mark, Breslauer Stadt⸗Anleihescheinen nach bei⸗ siegendem Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 8. Januar 1874 festgestellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu
bewilligen.
„Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1 8.
Gegeben Berlin, den 24. April 1874. L. S Wilhelm. Graf zu Eulenburg.
Camphausen. Dr. Achenbach.
5 8
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. v11A4X4.“ Anleiheschein der Haupt⸗ und Residenzstadt 8 “ Breslau “
über. 8
... Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 24. April 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau vom. 1874, Stücck .)
Der Magistrat der Haupt⸗ und Residenzstadt Breslau beurkundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines den Betrag von. Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 10,500,000 Mark Reichswährung genehmigten Anleihe.
Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und ein balb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindestens Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maß⸗ zabe der Allerhöchst genehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Haupt⸗ und Residenzstadt Breslau mit ihrem gesammten gegenwärti⸗ gen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. “
Breslau, den .... ten. 1897..
(Urkunden⸗Siegel.) Der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt.
(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier Magistratsmitglieder unter Beifüsung der Amtstitel.)
Hierzu sind Zinsscheine Nr.... Kontrolbuch⸗Seite bis . .. nebst Anweisung ausge⸗ 8
reicht.
8
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Breslau aufzu⸗ nehmenden Anleihe von 3,500,000 Thaler preußisch Courant oder 10,500,000 Mark Reichswährung. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Haupt⸗ und Residenzstadt Breslau haben beschlossen: “ 8
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes meee, 1
S b 2Fv 3 I166“ Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten Insertionspreis fürden Raum einer Druckzeile 3 Sgr. B1 8 6 8 .
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Behufs Ausführung größerer Bauten eine Anleihe von 3,500,000 Thalern, oder 10,500,000 Mark Reichswährung, aus dem Reichs⸗Invalidenfonds für die Stadt Breslau aufzu⸗ nehmen, welche Anleihe, mit 4 ½ Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1912 beendet ist. Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lautende Schuldverschrei⸗ bung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungs⸗ weise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Breslau von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzutauschen. Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Start⸗Anleihescheige gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗ leihers resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1500, 1000 und 500 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jeden⸗ falls so viel Anleihescheine zu 500 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 500 Mark aufgestellte, von der Staatsbehörde genehmigte Amortisationsplan ausgeführt werden kann.
2) Die Zinsen werden mit jährlich vier und ein halb vom Hun⸗ dert am 1. Juni und 1. Dezember gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in Breslau, sowie in Berlin bei der vom Magistrate der Stadt Breslau zu be⸗ stimmenden und öffentlich hekannt zu machenden Stelle gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen 5 und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ gegeben.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung üege gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen bei⸗ gefügten Anwe 3 8
Beim Verluste der Anweisthag erfolgt die Aushändigung der vB“ auf rechtzeitige ee an den hnbe 888 78.
eihescheins.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lauten⸗ den Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadtanleihe⸗ scheine wird die gegenseitige Unkändbarkeit der Anleihe und der Til⸗ gungsplan nicht berührt.
Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerth.
Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens 5 Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für sedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amorti⸗ sation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.
Die Ausloosung erfolgt im Monate Juli jeden Jahres in öffentlicher Magistratssitzung. Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht mindestens 3 Monate vor dem Auszahlungstermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der aus⸗ geloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 2. Dezember bei der Stadt⸗Hauptkasse in Breslau und bei der durch den Magistrat der Stadt Breslau in Berlin zu bestimmenden Stelle söheh Auslieferung des Anleihescheins und der nicht verfallenen Zins⸗ scheine.
In Ermangelung der Letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Ver⸗ zinsung ausgelooster Anleihescheine auf.
4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. 1
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere — §. 1 bis 12 — mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:
a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Breslau gemacht werden, und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gezen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Re⸗ gierung zu Breslau stattfindet;
b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Stadtgerichte zu Breslau;
c. Die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjähri⸗ gen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Ver⸗
jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6) Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den in Berlinerscheinenden Reichs⸗Anzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Breslau und Berlin erschei⸗ nendes öffentliches Blatt.⸗ 89
Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Breslau und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaiger Aende⸗ rungen derselben im Reichs⸗Anzeiger bekannt. .
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünkt⸗ liche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Breslau mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. Reihe
8 (Trockener Stempel.) . . Mark . . Pfenn. (Stadtwappen) Zinsschein
zum Anleiheschein der Stadt Breslauk— .. über Mark Reichswährung. „Inhaber empfängt am.. 18. . an halb⸗ jährlichen Zinsen aus der Breslauer Stadt⸗Hauptkasse .. .. Mark . ¹.. Pf. Reichswährung. Breslau, den ..
Der Magistrat hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt. (Faesimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vor Magistrats⸗Mitglieder.)
„Dieser Zinsschein ver⸗ Kontrolbuch jährt nach dem Gesetz vom— 31. März 1838 am letzz5
ten Dezember . . . Kontrolbeamter.
„Auf der Rückseite: Fällig am.. 198 .. Pfg. Reichswährung, zahlbar durch die Stadt⸗ Hauptkasse zu Breslau, sowie in Berlin bei der von dem Magistrate 88 Sees Breslau zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machen- en Stelle. 1
z Schlesien. (Trockener Stempel) (Stadtwappen)
Regierungsbezirk Breslan. Koontrolbuch Seite...
Kontrolbeamter. Anweisung 14“4“ zum Anleiheschein der Haupt⸗ uud
Residenzstadt Breslau. e6““ NKr... . über . . Mark Reichswährung.
nhaber empfängt gegen diese Anwei f scheii 88 die be e 2 SeS Es dse. 6 E.Peih⸗ Zin;.
der Stadt⸗Hauptkasse zu Breslau, sowie in Berlihis ber der mit der Zinsenzahlung betrauten Stelle, sofern von den Inhaber des Anleihe⸗ scheines nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist Breslau, den. Der Magistrat 8 hiesiger Haupt⸗ und Residenzstadt. „(Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitze zweier Magistrats⸗Mitglieder).
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
b Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Kandidat Hechtenberg ist bei dem Schullehrer⸗Semi⸗ nar zu Neuwied als ordentlicher Lehrer angestellt worden. 1
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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Arbeiten.
Den Fabrikanten, Gebrüdern Schmidt zu Schwelm ist
unter dem 30. Mai 1874 ein Patent auf eine Maschine zum Vorschmieden sechskantiger Schrauben⸗ muttern in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwen⸗ dung bekannter Theile derselben zu beschränken,
auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den
Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Zustiz⸗Ministerium. gt.
Der Referendarius Dr. juris Smil Wilhelm Franz Caspari aus Frankfurt a. M. ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des König⸗ lichen Appellationsgerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Frankfurt a. M., und der Referendarius Vossen aus Düsseldorf auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts⸗ hofes zu Cöln, ernannt worden.
Das 13. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter
Nr. 8195: das Gesetz, betreffend die evangelische Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung vom 10. September 1873 für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. Vom 25. Mai 1874.
Berlin, den 4. Juni 1874. .
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
“ Nichtamtliches. “ 8 Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König kamen heute Vormittag um 10 Uhr von Babelsberg nach Berlin, nahmen hierselbst einige Vorträge ent⸗ gegen und kehrten um 2 Uhr wieder dahin zurück. Nachmittags begaben Allerhöchstdieselben Sich zum Diner bei Ihren Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin nach dem Neuen Palais bei Potsdam.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden wird heute Abend um 10 ½ Uhr von Potsdam die Rückreise über
Magdeburg und Frankfurt am Main nach Karlsruhe antreten. “ . 1AXX“ “
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