1874 / 132 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Elrn Baulast.

Hülfsmittel. In dieser zweiten Auflage des Rechtslexikons sind Richt nur eine sehr bedeutende Anzahl neuer Artikel eingefügt oder

bereits vorhandene so vollständig umgearbeitet worden, daß sie für

. 2 neu müssen so beispielsweise aus den ersten Buchstaben:

ktiengesellschaft (Gierke), Apothekergewerbe (E. Meyer), Anschuldi⸗ gung (Dochow), Beute (v. Holtzendorff), Börsengeschäft (Schaper) ꝛc., sondern sämmtliche Artikel sind einer sorgfältigen Durchsicht unter⸗ zogen, vielfach erheblich erweitert und in den Literaturangaben bis auf die neueste Zeit ergänzt worden. Die vorliegenden beiden ersten Hefte umfassen die Artikel Abandon Anschuldigung und An⸗ 2₰ Das Rechtslexikon erscheint auch in dieser

uflage in Lieferungen von je 5 Bogen Umfang zum Preis

von 12 Sgr. pro Lieferung (auf Schreibpapier 16 Sgr.). Die Zahl derselben wird zwanzig nicht viel überschreiten. Ostern 1875 wird das Werk vollständig in den Händen der Subfkribenten sein. —— Nr. 45 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung hat folgenden Inhalt: Zur Entwickelungsgeschichte des deutschen Adels; kulturhistorische Skizze. (Fortsetzung.) Leop. von Ranke, Genesis des preußischen Staates. Dr. L. Stake, Erzählun⸗ gen aus der neuesten Geschichte. Gebr. Grimm, Kinder⸗ und Hausmärchen. Deutsche Monatshefte ꝛc. Der Privatdocent an der Universität Leipzig, Dr. Adolph Philippi, ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Gießen, insbesondere für das Lehrfach der klassischen Philologie, ernannt worden. Der Großherzog von Baden het den Dr. Bernhard Simson in Berlin zum außerordentlichen Professor der Geschichte an der Uni⸗

verfität Freiburg ernannt.

1— Marburg, 4. Juni. (Marb. Tagebl.) Heute starb hier der Professor und Dr. phil. Weißenborn. Die von ihm verfaßten Schriften sind folgende: Vorlesungen über Schleiermachers Dialektik und Dogmatik, Logik und Metaphysik, Vorlesungen über Pantheis mus und Theismus.

G —. Aus dem Nachlaß der Freifrau Emilie von Gleichen⸗Rußwurm, der letzten Tochter Schillers, ist der bisher ungedruckte Briefwechsel Schillers mit seiner Schwester Christophine und ihrem Manne Reinwald, nach Bestimmung der verstorbenen Besitzerin (1858), dem Freiherrn Wendelin von Maltzahn in Weimar zur Herausgabe übertragen worden. Der Briefwechsel beginnt mit dem denkwürdigen Jahre 1782 in welchem Schiller als heimathloser Flüchtling in Bauerbach bei Frau von Wolzogen unter dem Namen Ritter Schutz und Aufnahme gefunden und hier durch Reinwalds rege Theilnahme „Kabale und Liebe“ (Luise Millerin) und den „Fiesco“ vollendete, den Plan des „Don Carlos“ entwarf und sich bereits mit der „Maria Stuart“ beschäftigte und geht bis zum Jahre 1805; er enthält von S'yiller 68 Briefe, eine fast gleiche Anzahl von Christophine und von Reinwald und wird Weihnachten 1874 erscheinen, indessen ist über den Verlag noch keine Bestimmung getroffen worden.

Beasel, 2 Juni. (W. T. B.) Heute früh ist hier der Kirchen⸗ historiker Professor Dr. Carl Rudolf 2† enbach, seisten des schweizerischen protestantischen kirchlichen ülseveteins, gestorben.

Am 8. September d. J. wird der 400 jährige Geburts⸗ tag Ariosto's in Italien festlich begangen werden. Das Fest wird sich zwischen seinem Geburtsort Reggio und Ferrara, wo er den größten Theil seines Lebens verbrachte und beerdigt ist, theilen.

„Christiania, 1. Juni. Der Guß der Statue des Königs Carl Johann ist, dem „Morgenbladet“ zufolge, jetzt fast vollendet, und der Bildhauer Bergslien gedenkt am Schlusse dieses Monats nach Kopenhagen zu reisen, um die Zusammensetzung der Haupttheile der Statue zu beaufsichtigen.

„— Der Vizekönig von Aegypten hat in Cairo eine öͤffentliche Bibliothek errichtet, welche sämmtliche älteste Manu⸗ skripte des 2ng, islgefunden werden konnten, einschließlich des

Landwirthschaft.

Das 3. Heft des III. Bandes der Landwirthschaft⸗ lichen Jahrbücher, Zeitschrift für wissenschaftliche Landwirthschaft und Archiv des Königlich preußischen Landes⸗Oekonomie⸗Kellegiums, herausgegeben von Dr. H. von Nathusius, Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rarh und Vorsitzender des Königlich preußischen Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums, und Dr. H. Thiel, Landes⸗Oekonomie⸗Rath und General⸗ Sekretär des Königlich preußischen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, (Berlin, Verlag von Wiegandt, Hempel & Parey, Verlagsbuchhand⸗ lung für Landwirthschaft, Gartenbau und Forstwesen, 1874), hat fol⸗ genden Inhalt: Der rationelle Wiesenbau und der erste Kongreß deutscher Wiesenbauer im Mai 1873 in Wittkiel nnd Flensburg. Beleuchtet durch F. Vincent, Königlicher Oekonomie⸗Rath. Beiträge zur chemischen Kenntniß der Gemüsepflanzen. Von H. W. Dahlen, Assistent am Laboratorium der agrikultur⸗chemischen Versuchsstation der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf. Land⸗ wirthschaft und Industrie. Von Prof. Held in Bonn. Substitution des Kalkes in den Knochen, und Einfluß kalkarmer Nahrung auf die Zusammensetzung der Knochen. In Gemeinschaft mit B. Aronheim und B. Farwick ausgeführt und referirt von J. König. Die Bildung stickstoffhaltiger Substanz in der Pflanze. Von Dr. W. Pfeffer. Prof. in Bonn. Gesetzentwurf, betreffend die Erhaltung

in den der Ostsee zunächst ge⸗

und Begründung von Schutzwaldungen, sowie die Bildung von Wald⸗ geanssensch een Vermischte Mittheilungen. Anhang. Repertorium

der periedischen landwirthschaftlichen Literatur. II. Semester 1873. Von Dr. C. Filly.

Die Jahresversammlung des Vereins gegen das Moor⸗ brennen sindet diesmal in Bremen während der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung statt, und zwar am Dienstag, 16. Juni. Auf der Tagesordnung stehen: Bericht des Geschäftsführers, Rechnungsablage, zweites und drittes Preisaus⸗

schreiren, industrielle Verwerthung des Torfes, bezirks⸗ und zeitweise

Einschränkung des Moorbrennens, holländische Veenkultur, Damm⸗ kultur. Am 17. soll ein Ausflug nach Haus Füchtel bei Vechta zur Besschtigung der dort ausgeführten Dammkultur unternommen werden.

„Nürnberg, 4. Juni. Der Tagesbericht der „Allg. Hopfenz.“ über Hopfen lautet: Heiße Sommerwitterung fördert das Wachs⸗ thum der Hopfenpflanzungen außerordentlich, und alle Berichte loben diese Vegetation ganz entschieden, denn die Rebe gedeiht vortrefflich. Der Markt ist stille, der Verkehr gering. Wie sich schon jetzt das Interesse für den neuen Hopfen non Tag zu Tag steigert, nimmt das für den 1873er und den älteren Hopfen ab.

Wien, 6. Juni. (W. Z.) Der neueste halbmonatliche Saaten⸗ standsbericht des K. K. Ackerbau⸗Ministeriums vom 1. Juni 1874 lautet im Eingange: Die ersten drei Tage der Periode von Mitte bis Ende Mai brachten in beiden Reichshälften bedeutende Kälte und ver⸗ hältnißmäßig starke Schneefälle, in der westlichen Reichshälfte auch viele Fröste von theilweise bedeutender Intensität und Schädlichkeit. Darauf aber folgte in den meisten Gegenden eine äußerst günstige

Witterung, wie sie geeigneter zur Heilung der verursachten Schäden

nicht gewünscht werden konnte: erst sehr ausgiebige Regen bei sehr mäßiger, mehr niederer als hoher Temperatur, dann bei fortdauernd sehr mäßiger Wärme vorherrschend heitere, jedoch regenlose Tage, theilweise unterbrochen durch Strichregen oder warme Regengüsse und endlich zu Ende des Monats rasch steigende Wärme.

„Ddieser in großen Umrissen gezeichnete Gang der Witterung, welcher indessen auch Ausnahmen von zum Theil beträchtlicher Ausdehnung nachweist, bewirkte im Allgemeinen einen zufriedenstellenden Stand der Saaten in beiden Reichshälften, von welchem nur die Nordostländer Ausnahmen von Bedeutung und weiter Ersu ckung bieten.

Die amtlichen Saatenstandsberichte, welche in den letzten Tagen aus den verschieder en Gegenden des Landes an die E“ Regierung gelangten, sind, wie „M. Pol.“ mittheilt, befriedigend, in⸗ dem die Folgen des Frostes sich nicht als so bedeutend zeigen, wie man befürchtet hatte, und die Entwicklung der Getreidegattungen im Allgemeinen gut ist.

St. Petersburg, 4. Juni. Die „R. W.“ bringt nach den Provinzialzeitungen und eigenen Korrespondenzen folgenden Ueberblick über die Ernteaussichten dieses Jahres, so weit bis zur ersten Hälfte des Monats Mai etwas Bestimmtes gesagt werden kann. Die Nachrichten lauten vorwiegend Fünstig. Nur im Norden, namentlich

1 egenen Provinzen war die lange wäh⸗ rende Kälte der Saat und dem Graswuchs hinderlich. Theils sehr gut, theils befriedigend stehen Getreide und Gras in dem Gouverne⸗ ment Chersson, um Odessa, in Noworossisk, bei Rostow a. D., in Podolien, Woronesh, der Krim, in der Gegend von Ssaratow, im ganzen Gouvernement Ssamara und den unteren Wolgagegenden, um Rybinsk, Pensa, Gshatsk und Rshew; endlich in einem Theile des Gouvernements Tula.

8.

8 Gewerbe und Handel. 88 „Berlin, 8. Juni. Die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn ist auch in diesem Jahre bereit, die Beförde⸗ rung der für den Wollmarkt bestimmten Wolle nach dem Vieh⸗ hofe, auf welchem der Markt abgehalten wird, zu übernehmen. Die Bedingungen sind aus der im Inseratentheil enthaltenen Be⸗ kanntmachung zu ersehen.

Die Nachrichten über Industrie, Handel und Ver⸗ kehr aus dem Statistischen Departement im Kaiserlich Königlichen Handels⸗Ministerium, V. Band, V. Heft (Wien 1874, in Kommission bei Ferd. Meyer), enthalten Mittheilungen der Kaiserlichen und Kö⸗ niglichen österreichisch⸗ungnrischen Konsulats⸗Behörden: Malta. (Schiff⸗ fahrts⸗ und Handelsverkehr im Jahre 1873.) Lüttich. (Volkswirth⸗ schaftliche Verhältnisse der Provinz Lüttich im Jahre 1872.) Kon⸗ stantinopel. (Holshandel.) Smyrna. (Wirthschaftliche Zustände im Jahre 1873. Cincinati. (Volkswirthschaftliche Verhältnisse.) Personalnachrichten.

Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Die Zufuhren zum Woll⸗ markte betragen bisher nach offiziellen Angaben 22,000 Centner. Die Wäsche ist gut. Der durchschnittliche Preisabschlag beträgt 2, für Feinwollen bis 4 Thlr. Die Stimmung ist wenig lebhaft. (W. T. B.) Weiterer Meldung zufolge sind von den aut Lager befindlichen Wollen in der Zeit vom 5.—7. d. M. etwa 12,000 Ctr. mit einem Preisabschlage von 3—5 Thlr. an Rheinländer, Engländer und Schweden, sowie an sächsische und schlesische Fabrikanten verkauft worden. Die französischen Händler operiren nur sehr schwach. Wäsche und Qualität der Wolle sind wesentlich besser als im vorigen Jahre. Der Ausfall. am Schurgewichte beträgt ungefähr 10 Proz. Bis jetzt ist bei im Ganzen ruhigen Geschäft etwa die Hälfte der Anfuhr mit eiuem Preisabschlag von ca. 3 Thlr. verkauft.

Mannheim, 3. Juni. Nach dem Ausweise der Badischen Bank vom 31. Mai sind gegen den vorigen Ausweis keine ca er⸗

heblichen Aenderungen eingetreten. Die umlaufenden Banknoten haben

Weber.

um 285,000 Fl., die Wechselbestände um 611,500 Fl., die Kreditoren um 445,400 Fl., die Debhitoren um 294,400 Fl. abgenommen, der Baarvorrath um 28,000 Fl., das Staatspapiergeld um 177,200 Fl. ugenommen. Die Notencirkulation beträgt 24,525,000 Fl., aarvorrath einschließlich des Staatspapiergeldes 11,963,700 Fl.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Nr. 44 der „Zeitung des Vereins Deutscher Verein

Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen, Haltestellen Michelau und Tauber⸗

feld der Bayerischen Staatsbahn, Bielathalbahn der Aussig⸗Teplitzer, 8 3

Sterkrade⸗Wanne der Cöln⸗Mindener, Herdecke⸗Hattingen und Dahl⸗ hausen⸗Ueberruhr der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn eröffnet, Länge der Theilstrecke Finnentrop⸗Attendon der Berg sch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn. Berliner Briefe. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg, Rothenburg⸗ Reppen eröffnet. richt pro 1873. Aus Bayern, Nördlingen⸗Dinkelsbühl. esse, Hache⸗Insbeft nnes. tenz. Personalnachrichten. Ausland: Schweiz, Bergbahn Rohrschach⸗ Heiden. Japan, Hiogo⸗Ohasaka. Eisenbahn⸗Kalender. Sfenest und Privat⸗Anzeigen.

Auf der Indo⸗Europäischen Telegraphen⸗Linie sind im Monat Mai d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 1372 Stück; b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 1430 Stück; c. vom europäischen Kon⸗ tinent exklusive Rußland nach Persien und Indien 111 Stück; d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kontinent exklusive Rußland 101 Stück. Summa 3014 Stück.

Die am 5. d. M. in Frankfurt a. M. zur Berathung der Eisenbahntariffrage unter dem Vorsitze des Hrn. Bestelmann aus Bielefeld abgehaltene Versammlung süd⸗ und norddeut⸗ scher Handelskammern, über welche bereits telegraphisch be⸗ richtet worden, war von 30 Korporationen und 60—70 Mitgliedern beschickt. Dieselbe nahm folgende Resolution an:

Die heute in Frankfurt a. M. versammelten Vertreter deutscher Handelskammern und wirthschaftlicher Vereine erklären hiermit:

a. daß die Maßregel eines Zuschlages zu den Eisenbahntarifen zu vertagen und vor einer eventuellen späteren Einführung derselben erst ihre genügende Begründung in den Betriebsresultaten des Jahres 1874 anzuerkennen sei;

b) daß bei allen generecllen oder lokalen Untersuchungen über diese Frage die Vertreter des Handels, der Industrie und der Landwirth⸗ schaft, als den Vertretern der Eisenbahnen vollkommen gleichberechtigie eeder der betreffenden Kommissionen, ebenfalls gehört werden

Die Resolution soll dem Reichskanzler⸗Amt mitgetheilt und dasselbe um Veröffentlichung alles Materials in der Pitgstheilt 928 um Abänderung der Klassifikation der Güter ersucht werden. Ein Antrag auf Entsendung einer Deputation nach Berlin wurde mit 18 gegen 12 Stimmen abgelehnt.

Triest, 8. Juni. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Flora“ ist gestern Nachmittag mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberland Alexandrien hier eingetroffen. t8 2

Antwerpen, 6. Juni. Der Postdampfer „Ernst Moritz Arndt“ des baltischen Lloyd ist mit Passagieren und voller Ladung asc von hier nach New York abgegangen. b

New⸗York, 7. Juni. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd, „Humboldt“ ist gestern mit Passagieren und Gü⸗ tern nach Antwerpen abgegangen.

Königliche Schauspiele.

„Dienstag, 9. Juni. Opernhaus. (138. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik 8” C. 2 von Agathe: Frl. Kindermann, vom Theater in Zürich als letzte Gastrolle. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Mittwoch, 10. Juni. Opernhaus. Keine Vorstellung.

Schauspielhaus. (147. Vorstellung.) Minna von Barn⸗ helm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Lessing. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den

Hauspolizei⸗Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗

meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Winterbühne.

Dienstag. Gesammtgastspiel des Herzoglich Mei⸗

ningenschen Hoftheaters. den Schlachten. f Kranke.

Zum ersten Male: Zwischen Zum ersten Male: Der eingebildete

——

Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigerrz und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Konkurse, Subhastationen, Aufgeb Vorladungen u. dergl.

11902] Subhastations⸗Patent.

Nothwendiger Verkauf. 1u“

Das dem Oekonom Friedrich 8 Meyer zu Wiesenau gehörige, unweit der Spree eine halbe Meile von der Stadt Lübben belegene und Band 10 Nr. 477 des Grundbuchs von Lübben verzeichnete

ges soll

2

Grundsteuer unterliegenden Flächeninhalte von 43 Hekt., 71. Ar, 10 O.⸗M. nach einem Reinertrage von 126,55 Thlr. zur Grundsteuer und nach einem Nutzungs⸗ wülthe von 33 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, 5

am 18. Juli cr., Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen 2 . s

uszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, etwaige Abschäatzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwersungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in un⸗ jerem Bureau III a. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zux Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗

spatesten ersteigerungstermine anzumelden.

gegan en. Auf

werden wird.

Oeffentlicher Anzei

. Steckbriefe und üntersuchungs⸗Sachen. 5 Industrielle Etablifsemeuts, Fabriken u. Broßhandel.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lladungen u. dergl 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc. 8 vx-rrdeen; Amortisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentli

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschla⸗

am 24. desselben Monats, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Lübben, den 1. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Die von der Ehefrau des Blechschmiedemeisters Vorwerk, der Werder genannt, mit einem der Friedrich Wilhelm Grantzau, Susanne, geb. Art,

dahier zu Gunsten der mindersährigen Kinder des Polizeisergeanten Johann Friedrich Köhler von hier unter dem 11. Juni 1846 über ein mit vier Prozent verzinsliches Darlehen von 100 Thlr. Schuld⸗ und Pfandverschreibung ist verloren

ntrag der jetzigen Eigenthümer der für diese 8 Ch. 164 ehör Nr. isch ““ er holländischen Straße der fraglichen Urkunde Rechte herle blememen, e⸗ iesigem Kreisgerichte binnen 3 Monaten anzu⸗ melden, als sonst die genannte Original⸗Schuld⸗ 85 Pfandverschreibung vom 11. Juni 1846 amortisirt

Darlehnsforderun

Cassel, am Is. 98 8 8 Ksönigliches Kreisgericht. Erste Abcheflanerc

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literartsche Anzeigen. 8. Familien⸗Nachrichten.

chen Papieren. rater Beilage.

ist erledigt.

1874. Königliche Regierung. Innern. E b

ausgestellte

bung ihres Lebenslau

daher alle Diejenigen, welche aus u melden.

sten zu können

ch aufgefordert, solche sogewiß bei burg zu nehmen haben.

1874. Königliche Regierung.

[2320]

Kersting.

ger.

9. Central⸗Handels⸗Register. Erscheint in sepa⸗

Verschiedene Bekanntmachungen. Die Kreisthierarztstelle des Kreises Regen⸗ partements⸗Thierarztstelle. Wir walden mit dem etatsmäßigen Gehalte von 200+ Diejenigen Thierärzte, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, ihre Approbationen als Thierarzt I. Klasse und ihre ssoonstigen Atteste insbesondere ihre Fähigkeitszeugnisse zur Verwaltung einer Kreisthierarztstelle binnen 6 Wochen an uns einzureichen. Stett

Abtheilung des

Zufolge höherer Anordnung soll für den Aurich eine besondere Kreis⸗ Thierarzstele nis kreirt und mit der Verwaltung dieser Stelle die Verwaltung der Departements⸗Thierarztstelle fůür den hiesigen Landdrosteibezirk verbunden werden. Die jährliche Remuneration für beide Stellen wird 500 Thlr. betragen und zwar 200 Thlr. für die

ehs Semmns

Inserate nimmt an die autorisirte Ann Exvediti

. Rudolf Mosse in Berlin, Leip ig, Fambne henen 8 furt a. M., Breslau, Halle, Prug, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

Kreis- Thierarztstelle und 300 Thlr. für die

88 d De⸗ me era ordern demna hlr. qualifizirte Thierärzte zur Bewerbung um die 8 zeichneten Stellen innerhalb der nächsten 4 Wochen auf, wobei wir bemerken, daß der demnächstige De⸗ partements⸗Thierazt bezw. Kreis⸗Thierarzt für den Kreis Aurich seinen Wohnsitz in der Kreisstadt Aurich zu nehmen hat. Aurich, den 4. Juni 1874.

iu, den 1. Juni Königliche Landdrostei,

In. 10051 Das neue Preussische

Die mit einem Jahrgehalte von 300 Thlr. ver⸗ e. 2 knüpfte Kreisthierarztstelle fuͤr den Bereich der F 8 2 ekeeeeeeeee gesete er um dieselbe haben unter Beifü 1 ihrer Fühir itcheaprisse und einer kurzen Beschret ee ne1u14“*“

Zaufes binnen 4 Wochen bei uns u „Der für diese Stelle zu ernennende Kreis⸗ thierarzt wird seinen Wohnsitz in der Stadt Franz⸗

Stralsund, den 2. Juni

Gesetz über die Enteignung von Grund-

eigenthum. Erläutert unter Benutzung der amt- lichen Motive, sowie der Commissionsberichte und von Heinrich Siegfried. 176 Seiten.

20 Sgr. Preis

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). 8 Druck: W. rnen zsse 9.

8 Drei Beilagen.

Erfurt⸗Hof⸗Eger. Aachen⸗Mastricht, Reschectebe- 8 aße⸗ Lothringische Eisenbahn, Kommission für Reklamationen und Pro- Oesterreichisch⸗Ungarische Korrespon-⸗

cc. 8. Camphausen. Graf zu Eulenburg.

sS gun.. baH.

Verhandlungen der beiden Häuser des Landtages

Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. r

(einschl. Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 99.

zum Deutschen

Königreich Preußen. Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗

tender Anleihescheine der Stadt Cottbus, Regierungsbezirks Frank⸗ furt a./O. bis zum Betrage von 200,000 Thlrn. oder 600,000 Mark.

Vom 6. Mai 1874.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Cottbus, im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten für außergewöhnliche Gemeindebedürfnisse von dem Reichs⸗Invalidenfonds G aufgenommenes Darlehn im Gesammtbetrage von 200,000 Thlrn. wird, diese Schuldverschreibung oder 600,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers, auf auf be eden Inhaber lantende, mit Zinsscheinen versehene Stadt⸗Anleihe⸗ cheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir hiermit in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Pa⸗ pieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber ent⸗ Privilegium der Stadt Cottbus zur even⸗ tuellen Ausstellung von auf jeden Inhaber lautenden Stadt⸗Anleihe⸗ Betrage von Zweihundert Tausend Thalern oder Sechshundert Tausend Mark Reichsmünze nach beiliegendem Schema

halten, durch gegenwärtiges scheinen bis zum

und nach Maßgabe der vom Mazistrate unterm 22.

estellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen, mit Vorbehalt der

Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da⸗

durch den Fhapern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedi⸗

ewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. 3

Urkundlich unter Unserer HeehstegenbEndhes nterschrift und bei⸗ el. .

gung eine

gedrucktem Königlichen Insieg Gegeben S den 6. Mai 1874.

18

Wilhelm. r. Achenbach.

Anzeiger

der Schuldnerin unkündbar ist un

endet ist.

in Inhaber lautende, mit

die Zahl der An ärz 1874 fest⸗

2) Die

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfurt a./O. scheinen beigefügten Anweisung.

ittr Stadtwappen) Nr Uüebesen

Mark Reichswährung.

vom 1 (Amtsblatt der Stlek .. . ...

8

Der Magistrat der Stadt Cottbus urkund daß der Inhaber die

28

von Mieß Reichswährung, dessen Empfang hiermit be⸗ scheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 600,000 Mark Reichs⸗ Die Verzinsung dieses Kapitals er⸗ folgt mit vier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der An⸗ leihe mit Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen

nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten, umstehend abgedruckten 1 z 8 ür die Si it des Kapitals und der Zinsen haftet gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nich 84 8b baf 6 In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom

währung genehmigten Anleihe.

Bedingungen.

die Stadt Cottbus mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünf⸗

tigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Cgcottbus, den .. . ten 1L.

1 (Stadtsiegel.) 8 8 Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrais⸗Vorsitzenden und zweier 8 Magistrats⸗Mitglieder unter Beifügung der Amtstitel.) Kontrolbuch Seite... bis

Hierzu sind Zinsscheine Nr 8 nebst Anweisung ausgereicht.

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Cottbus aufzuneh⸗ menden Anleihe von 200,000 Thlrn. Preußisch Courant oder 600,000

Mark Reichswährung. Der Magistrat und die

11X“ er 21 Stadt Cottbus

1“

Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums Köriglchem Regierung zu Frankfurt a. /O. vom 8* g 3

et und bekennt hiermit, es Anleihescheines ein dargeliehenes Kapital Die

Kontrolbeamter.

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus haben beschlossen, zur Bestreitung der Kosten für außergewöhnliche Gemeindebedürfnisse 200,000 Thlr. oder 600,000

Anleihescheins.

Tilgungsplan nicht berührt. Die

licher Magistratssitzung.

leihescheine geschieht mindestens

zahlungstermine. 1. November

cheine. Kapitalbetrage einbehalten.

Anleihescheine auf. 4) Kapitalbeträge,

12 mit nachstehenden snäheren

Beilage——* und Königlich Preußischen Staats⸗ Berlin, Montag, den 8. Juni

Mark rnee durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Cottbus zu beschaffen, welche mit 4 ½ Prozent jährlich verzinslich von

vom Jahre 1874 ab einer regel⸗ mäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 be⸗

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu⸗ 6) biger beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger das Recht eingeräumt

ederzeit ganz oder theilwei lasscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Cottbus von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzutauschen.

Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadt⸗Anleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

1) die Stadt⸗Anleihescheine werden in Abschnitten von 3000, 1500, 600, 300 und 230 Mark Reichswährung ausgefertigt.

Der is, resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß

eihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls so viel Anleihescheine zu 1000 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 1000 Mark aufgestellte, von der Stadtbehörde genehmigte Amortisationsplan ausgeführt werden kann. Zinsen werden mit jährlich vier und ein halb vom Hun⸗ dert am 1. Mai und 1. November gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Kämmereikasse in Cottbus, sowie in Berlin bei den vom Magistrate der Stadt Cottbus zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.

8 werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eine nweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.

Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt kei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibungen gegen auf den b Anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betra⸗ ges von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds Dieser um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapi⸗ tals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amor⸗ tisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.

Ausloosung erfolgt im Monat Juni jeden Jahres in öffent⸗

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen An⸗

Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung ausgelooster

welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhohen werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.

5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften 8 der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis

a. Die in §. 1 jener Verordnung vorge 1 dem Magistrate zu Cottbus gemacht werden, und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der an⸗ geführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während egen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. stattfindet. b. Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgerichte zu Cottbus. 0. Die

Seiten des Gläubigers, wie

e gegen

Steuerkraft. Eea Reihe ...

Schein Nr. .. Den Anleihe⸗ 1“

8

Inhaber lautende Stadt⸗

drei Monate

den Stellen.

verfallenen Zins⸗

Littr. 8

Bedingungen in Anwendung: ö Anzeige muß trauten Stellen,

erfolgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗A oder durch das an e Stelle tretende Organ, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen . 1 an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Cottbus und für den Kreis erscheinendes öffentliches Blatt. Die letz⸗ teren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Cottbus und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen der⸗ selben im Reichs⸗Anzeiger bekannt. 7) Für die Sicherheit der hecesczene. sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer

Cottbus, den 22. März 1874.

.. Nr. . . über

Inhaber empfängt am.. jährlichen Zinsen aus der . Pf. Reichswährung. 8 Cottbus, den. . ten bbEbE1“”“]

zweier Magistrats⸗Mitglieder.) Zinsschein verjährt nach

dem Gesetz vom 31. März 1838

am letzten Dezember ....

Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Frankfu

in den §§. 6, 9 und 12. 222 Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 aufgeführten

Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der etigeha Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihe⸗ cheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. ämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen

lätter geschehen.

eiger egierung zu Frankfurt a. O. oder durch das

aftet die Stadtgemeinde Cottbus

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Der Magistrat.

.u“ Crockener Stempe) Provinz Brandenburg 1

Regierungsbezirk Frankfurt n/O. (Stadtwappen)

zum Anleiheschein der Stadt Cottbus. ũ Mark Reichswährung.

Kämmereikass

Der Magistrat.

(Faksimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und Kopontrolbuch...

Seite..

Kontrolbeamter. 1 Auf der Rückseite.

n. 9 Mark.. Pf. Reichswährung, zahlbar durch die Die Auszahlung des Nomeinalwerihs der heers Kämmereikasse zu Cottbus und in Berlin bei den von dem Magistrate geloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden bei der Kämmereikasse in Cottbus und bLei den durch den Magistrat der Stadt Cottbus in Berlin zu v,2enen Stellen

(Trockener Stempel) (Stadtwappen) 1 8 Kontrolbuch Seite... sKoontrolbeamter. Anweisung 1 8

in welchem sie fällig zum Anleiheschein der Stadt Cottbus. . Nr. .. über

Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom.. 8 8 kasse zu Cottbus, sowie in Berlin bei den mit der Zinszahlung be⸗- sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. 1AX“

Cotibus, den. .ten

(Faesimile der Unterschrift des Magist rats⸗Mitglieder.)

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Inseraten⸗Expedition der Deutschen Reichs-Anzeigers⸗

und Königlich Areußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebrte, Vor⸗ ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Oeffentliche Vorladung. Durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts, Kommission für Uebertre⸗ tungen, vom 23. März d. J. ist auf die Anklage der hiesigen Königlichen EI“ vom 10. März d. 4 gegen den Schneider und Wehrmann Simon Falk, geboren am 13. Dezember 1836 zu Gollub, zuletzt in Potsdam wohnhaft gewesen, wegen unerlaubten Auswanderns als beurlaubter Landwehr⸗ mann, in Gemäßheit §. 360 ad 3 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich, die Untersuchung eröffnet. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 8. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Lindenstraße Nr. 54, im Audienz⸗Saal anberaumt und wird der, seinem Aufenthalte nach unbekannte ꝛc. Falk zu demselben mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termin pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗

hung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu

ringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig anzuzeigen, daß solche ncch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können. Erscheint der Angeklagte oder ein Bevollmächtigter in dem Termin nicht, so wird mit der Verhandlung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden. Potsdam, den 23. März 1874. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Kom⸗ mission für Uebertretungen.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[2313 Au Ceemg der Konkursglänbiger 24 Fest⸗ etzung einer zweiten Anmeldungsfrist. n dem Konkurse über das Vermögen des Ma⸗ schinenfabrikauten Carl Robert Gleiche zu Gu⸗

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4. Herseh Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Familien⸗Nachrichten.

Fer erate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von If Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. M., Nüruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

reglau, Halle, Prag, Mien, München, A

9. Central⸗Handels⸗Register Erscheint in sepa-⸗ rater Beilage. 22285

EW11131nz ben ist zur Anmeldung der der Konkurs⸗ (gläubiger noch eine zweite Frist zlum 4. Juli 1874 einschließlich festgesetzt worden. 1 8 8 Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 14. April cr. bis zum Ablauf der zweiten Frist an gemeldeten Forderungen ist auf den 18. Juli 1874, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 13 vor dem Kommissar anberaumt, und werden zum Er⸗ scheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner⸗ halb einer der Fristen angemeldet haben. 8 Wer seine Anmeldung vriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Gersdorf, Franz und San⸗ der zu Sachwaltern vorgeschlagen. Guben, den 9. Mai 1874. 3 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2282] Edictal-Ladung.

Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns C. A. Thilo, Phaber eines Gas⸗ und Wasserlei⸗ tungsgeschäfts dahier, der formelle Konkurs er⸗ kannt worden ist, so werden sämmtliche Gläubiger

des C. A. Thilo aufgefordert, ihre Forderungen im Termin den

10. Juli b. J., Vormittags 10 Uhr Ctzt., unter Vorlage etwaiger Beweisurkunden bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und dem Contra⸗ dietor gegenüber zu begründen, auch die Wahl eines Kurators vorzunehmen.

Diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen in diesem Termin nicht anmelden, werden von der Befriedigung aus der Masse ausgeschlossen.

Zahlungen können in rechtsgültiger Weise nur an den vorläufig zum Kurator bestellten Privatsekretär Feige dahier geleistet werden.

Cags. den 1. Juni 1874.

önigliches Amtsgericht I., Abth. 4.

[2318] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns W. S. Adam hier ist der Kaufmann Albert Weikusat hier zum definitiven Verwalter ernannt.

Gumbinnen, den 3. Juni 1874. 1

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2294] Bekanntmachung. Peter Hartmann zu Ruhrort sind aus dem Nachlaß

ihres verstorbenen Ehemannes, des genannten Hart⸗ 8

mann, zwei Aktien der Gesellschaft Phoenix für Bergbaun und Hüttenbetrieb Lirt. A. Nr. 100 lautend, verloren gegangen und hat die Wittwe unter Bezugnahme auf Artikel 10 der Statuten der ge⸗ nannten Gesellschaft deren Amortisation beantragt Es ergeht demnach an alle Diejenigen, welche an die

[genannten Papiere ein Recht irgend welcher Art zu aben vermeinen oder über deren Verbleib Auskunft

T“ ö

Nach Angabe der Wittwe Bahnhof⸗Restaurateur 8

und 10053, jede über 200 Thaler

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mino den

12. Dezember 1874, Morgens 10 Uhr,

die Aktien selbst für amortisirt erachtet werden sollen. Duisburg, den 28. Mai 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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2317212 CEvittalladhung. 1 Die deutsche Pulverfabriken Prntiengesellschaft zu

mit ihrem im Bezirke des unterzeichneten

Namentlich soll verpfändet werden: 1) das Gut Bomlitz, welches besteht: 7 8 Benefeld, 0 elle Haus⸗Nr. 7 daselbst, Anbauerstelle un Pateangf zu Bomlitz, Ge⸗ meinde Westerharl, 5 „aus den Ländereien, welche beschrieben sen in der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Wester⸗ harl, Bomlitz Hemeeheecl⸗ und Dorf Benefeld unter den Haupt⸗Nrn. 3, 5 6 und 10 mit resp. 447 Morgen 89 I[IRuthen, Morgen 96 [MRuthen,

Morgen 32

59 leenthe und 5

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a. aus den Gebäu

Elferdingen, Gemeinde Honerdingen rech

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der Stadt Cottbus zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu 8

rt /O.

bis. bei der Kämmerei⸗

t agistrats⸗Vorsitzenden und zweier

geben können, die öffentliche Aufforderung in ter-

Rönsahl und Walsrode hat dem Gerichte angezeigt, daß sie wegen eines ihr aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek 8

mis-⸗ gerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige.

9

auf dem Zimmer Nr. 6 jene Rechte so gewiß anzu- af de als dieselben andernfalls für erloschen und

a. aus den Gebäuden, Vollmeierhof Haus⸗Nr. Ulhof Haus⸗Nr. 3 5 Westerharl, Koth⸗

11““

25 Morgen

Ruthen; 2) die sonstigen Grundbesitzungen der Aktiengesell⸗ * „welche bestehen

Vollhof Haus⸗Nr. 2 8