1874 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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abend den 13. d. M. früh um 8 Uhr von Wirballen abfahren, Abends zwischen 6 und 7 Uhr in a das Diner einnehmen, um 10 Uhr hier eintreffen, Sich mittelst der Verbindungsbahn nach der Berlin⸗Anhalter Bahn begeben und mit dieser die Reise

nach Jugenheim fortsetzen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Infolge einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers von Rußland sind durch Allerhöchste Kabinetsordre folgende Offiziere abkommandirt worden, um den Anfangs Juni d. J. beginnen⸗ den Truppenübungen bei Warschau und St. Peters⸗ burg beizuwohnen: Der General⸗Major und Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade Graf v. Kanitz, der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps, Bronsart⸗von Schellen⸗ dorff, der Oberst v. Wussow, Commandeur des Kaiser Alex⸗ ander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, der Oberst⸗Lieutenant v. Sanitz vom Garde⸗Füfilier Regiment, der Oberst⸗Lieutenant v. Möllendorff, Commandeur des Brandenburgischen Küras⸗ sier⸗Regiments (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, der Oberst⸗Lieutenant v. Frankenberg⸗Lüttwitz, Commandeur des Ulanen⸗Regiments (Kaiser Alexander von Rußland 1. Bran⸗ denburgisches) Nr. 3, der Major Fassong vom Kriegs⸗Ministe⸗ rium und der Rittmeister v. Vaerst, à la suite des 2. West⸗ fälischen Husaren⸗Regiments Nr. 11 und Lehrer beim Militär⸗ Reit⸗Institut. 1

Ueber die Zeit des Antritts des Kommandos ist noch nichts Näheres bestimmt.

Die schon seit längerer Zeit aus der Mitte der deutschen Eichungs⸗Aufsichtsbeamten angeregte Zusammenkunft zum Zwecke eines Austausches der 5 Erfahrungen in

etreff der Einführung des neuen Maß⸗ und Gewichtssystems und der Wirksamkeit der Organisation des Eichungswesens, so⸗ wie zur Berathung über die Abstellung der hierbei zu Tage ge⸗ tretenen Mängel der gesetzlichen und technischen Bestimmungen 1 ischen Verhältnisse berührenden Verwaltungs⸗ Maßregeln, hat am 5. Juni ihre am 1. Juni begonnenen Be⸗ rathungen geschlossen. 1 An der Versammlung hatten Theil genontmen zunächst iserlichen Normal⸗Eichungs⸗Kom⸗ re ssion, Professor Dr. Förster, die folgenden Mitglieder dieser Kommission: Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Hülße aus Dresden, Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Karmarsch aus Hannover, Pro⸗ fessor Pr. Karsten aus Kiel, zugleich Eichungs⸗Inspektor für Schleswig⸗Holstein, das Herzogthum Lauenburg und die freie Hansestadt Lübeck, Professor Dr. Baur aus Stuttgart, Eichungs⸗ Inspektor Repsold aus Hamburg, Professor Dr. Schönfeld aus Mannheim, Regierungs⸗Rath Dr. Draßdo in Berlin, Professor Dr. Weber in Berlin, Rechnungs⸗Rath Baumann in Berlin; sodann die folgenden Eichungs⸗Aufsichtsbeamten:

Regierungs⸗ und Baurath Eichungs⸗Inspektor Hesse für die Provinz Preußen,

Bergassessor und Eichungs⸗Inspektor Dr. Kosmann in Berlin für die Provinz Brandenburg,

Geheimer Regierungs⸗Rath und Eichungs⸗Inspektor Homann für die Provinz Pommern,

Steuerrath und Eichungs⸗Inspektor Neukranz für die Pro⸗ vinz Posen, Z

Bergassessor——id Eichungs⸗Inspektor Frief für die Provinz Schlesien,

g0 Bau⸗Inspektör und Eichungs⸗Inspektor Groß für die Pro⸗

vinz Sachsen, sowie für das Herzogthum Anhalt und das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen,

v iseie ecs Dr. jur. Hach für die freie Hansestadt Lübeck,

Professor Dr. von Quintus Icilius, Eichungs⸗Inspektor für die Provinz Hannover und für das Fürstenthum Schaum⸗ burg⸗Lippe,

Berg⸗Assessor und Eichungs⸗Inspektor Osthues für die Pro⸗ vinz Westphalen,

Eichungs⸗Inspektor Schulz für die Provinz Hessen⸗Nassau und für die Herzogthümer Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha, sowie für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont,

Professor Dr. Nagel, Mitglied der Ober⸗Eichungskommission für das Königreich Sachsen und das Herzogthum Sachsen⸗Alten⸗ burg,

SOber⸗Baurath Pfannmüller für das Großherzogthum Hessen⸗ Darmstadt,

Eisenbahn⸗Direktor Viechelmann und

Eichamts⸗Direktor Rönnbeck für die Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz,

Finanz⸗Rath Herbst für das 1““ Sachsen⸗ Weimar⸗Cisenach und die Fürstenthümer Reuß ä. L. und Reuß j. L., 1

Ober⸗Bau⸗Inspektor Inhülsen Oldenburg,

Geheimer Kammer⸗Rath Mahner für das Herzogthum Braunschweig, . 8 .“ Schenkel für das Großherzogthum

aden, 3 Regierungs⸗Rath Kieser für das Königreich Württemberg.

In anhaltender Arbeit und regem persönlichen Austausch hat die Versammlung eine Anzahl von Meinungserklärungen über Dasjenige, was zunächst dem Eichungswesen Noth thue, formulirt.

Diese Voten der Versammlung, deren wesentlichen Inhalt wir im Folgenden mittheilen wollen, wurden sämmtlich ein⸗ stimmig angenommen.

Die Versammlung hat es zunächst zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Eichungswesens für unerläßlich erklärt, daß eine Abänderung der Fassung desjenigen Paragraphen des Straf⸗ gesetzbuchs baldigst eintrete, welcher sich auf die Ordnung des Pil und Gewichtswesens bezieht. 1 Sie hat die Anforderungen, welche in dieser Beziehung ge⸗ stellt werden müssen, in einer an geeigneter Stelle von der ober⸗ sen Eichungsbehörde geltend zu vollständigen Dar⸗ egung zusammengefaßt. .

Die Versammlung hat es sodann für nothwendig erklärt, daß, abgesehen von bloßen polizeilichen Maß⸗ und Gewichts⸗ Visitationen, bei welchen es sich etwa nur um gröbere, auch ohne technische Erfahrung erkennbare Abweichungen von den bestehen⸗ den Vorschriften handele, umfassende technische Revisionen des Zustandes der Maße und Gewichte u. s. w. im Verkehr ein⸗ treten, bei welchen jedenfalls Sachverständige des Eichungs⸗ wesens hinzugezogen werden müßten.

Sie hat es ferner ausgesprochen, daß es sich empfehle,

Großherzogthümer

für das Großherzogthum

„Se. Majestät der Kaiser von Rußland empfing denselben

bestehenden gesetzlichen und technischen Bestimmungen thunlichst bald ins Auge zu fassen. In Betreff des Schutzes, welchen das betheiligte Publikum gegen die vielleicht auch in Zukunft nicht völlig Femeclhes Vorschriftswidrigkeiten, welche von den Eichämtern be⸗ gangen werden können, zu beanspruchen hat, hat sich die Versammlung dahin geeinigt, eine schon von der Normal⸗Eichungs⸗Kommission früherhin angeregte gesetz- liche Ordnung der Regreßpflichtigkeit der Eichämter, für deren Durchführung in der gegenwärtigen Lage der gesetzlichen Be⸗ stimmungen wenigstens nicht in allen Theilen des Reiches die ngn Handhaben gegeben seien, als erforderlich zu er⸗ ären. In Betreff einer ferneren Hebung der Zuverlässigkeit der eichamtlichen Arbeiten hat die Versammlung es ür nothwendig erklärt, künftighin der Vorbildung von Ei meistern auch von Seiten des technischen Fortbildungswesens Aufmerksamkeit zuzuwenden, indem sie die Erwartung ausgesprochen hat, daß es künftig gelingen werde, auch in einer, den höheren Anforderungen an die Eichmeister entsprechenden Weise die äußere Stellung derselben entweder durch umfassendere Hinzu⸗ ziehung derselben zu regelmäßigen technischen Revisionen oder durch die naturgemäße Erweiterung ihres Wirkungskreises bei höheren geistigen Qualitäten zu heben. Die Versammlung hat es aber auch für wünschenswerth er⸗ achtet, daß den Kenntnissen und Anschauungen des Publikums bezüg⸗ lich des Maß⸗ und Gewichtswesens überhaupt und der Bedeutung des Eichungswesens im Besonderen durch geeignete, von den Eichungsbeamten selbst auszuführende oder hervorzurufende Maß⸗ nahmen thunlichste Förderung zugewandt werde, da die Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung des Eichungswesens eine verständnißvolle Auffassung seiner Aufgaben und seines hohen Werthes für die Gesammtheit bei allen Betheiligten voraussetze. 8 Die übrigen Berathungen sind technischen Gegenständen gewidmet gewesen, von denen für das größere Publikum eine Empfehlung der allgemeinen Durchführung ordnungs⸗ mäßiger Bestimmungen in Betreff der Schankgefäße, wie sie bereits in fast allen Ländern des Reiches außer Preußen ge⸗ troffen sind, von unmittelbarem Interesse sein dürfte. Aus den technischen Verhandlungen ist ferner noch hervor⸗ zuheben, daß die Versammlung der deutschen Eichungs⸗Aufsichts⸗ beamten mit Einmüthigkeit sich den bisherigen Bestrebungen der Normal⸗Eichungs⸗Kommission, welche der Durchführung des reinen Dezimalsystems und den entsprechenden Verbesserungen der gelten⸗ den Maß⸗ und Gewichtsordnung unablässig zugewandt gewesen sind, angeschlossen hat, indem sie ihre Ueberzeugung dokumentirt⸗ hat, daß die der Durchführung eines streng dezimalen Systems entgegenstehenden und insbesondere die sogenannte fortgesetzte Hal⸗ birungs⸗ oder dyadische Eintheilung der Hohlmaße und die Unterbrechung der dezimalen Gewichtseintheilung durch die Pfund⸗ einheit u. s. w. unterstützenden Meinungen und Erfahrungen als zutreffend für die künftige Entwickelung des Maß⸗ und Gewichts⸗ wesens nicht zu erachten seien.

Der General⸗Feldmarschall und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Freiherr von Manteuffel ist von Topper in der Neumark hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Major und Kommandant von Wittenberg von Zedtwitz ist zur Abstattung persönlicher Meldungen von Wittenberg hier eingetroffen.

Der General⸗Major und Direktor des Militär⸗Oekonomie⸗ Departements von Karczewski hat sich mit Urlaub nach Wildbad begeben.

Der Kaiserlich Deutsche Gesandte zu Washington von Schlözer ist mit Urlaub hier eingetroffen.

Der Kaiserlich Deutsche General⸗Konsul zu Stockholm von Heinemann ist hier angekommen.

Ems, 8. Juni. (W. T. B.) Se. Majestät der König von Sachsen ist heute Vormittag um 11 ¼ Uhr hier eingetroffen.

am Bahnhofe und geleitete ihn nach dem „Englischen Hofe“. Fün findet große Galatafel, morgen eine Galavorstellung im

ursaaltheater und am Mittwoch eine Parade der Coblenzer Garnison zu Ehren des Königs statt. Gutem Vernehmen nach wird der König von Sachsen hier nur bis morgen verweilen und die Abreise desselben nach Dresden morgen Nachmittag um

4 Uhr stattfinden.

Bayern. München, 7. Juni. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses der Kammer der Reichsräthe ist, wie man dem „Corr. v. u. f. D.“ mittheilt, von Seite der Ver⸗ treter der Königlichen Staatsregierung die Erklärung gemacht worden, daß der Landtag nach Erledigung des Budgets so⸗ fort vertagt werden wird.

Die 8. öffentliche Sitzung der Kammer der Reichs⸗ räthe findet am nächsten Donnerstag statt. Auf der Tages⸗ ordnung steht der Gesetzentwurf: die Ausscheidung der Zuständig⸗ keiten der Polizei⸗Direktion und des Magistrats München be⸗ züglich der Polizei⸗ und Distriktsverwaltung; der Gesetzentwurf, die Aufnahme eines Kreisankehens zur Deckung der Kosten der Errichtung einer Pflegeanstalt bei der Kreis⸗Irrenanstalt zu

neten über den Antrag des Abg. Birner, Abänderung des Art. 28 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871, den Vollzug der Ein⸗ führung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich in Bayern betreffend, und der Antrag des Geschäftsordnungs⸗Ausschusses auf Abänderung des §. 26 der Geschäftsordnung von 1872. In der am Dienstag, den 9. d. M., stattfindenden Sitzung der Kammer der Abgeordneten wird u. A. der Antrag Lessers: „die Reorganisation der Gensd'armerie“ und der Antrag Dr. Jörgs: „die Wirkung des Wegfalles der Militärpensionen auf die Be⸗ züge⸗Erhöhung des nicht stabilen Personals“, zur Berathung gelangen. 9. Juni. (W. T. B.) Der Minister des Innern, v. Pfeufer, hat der Kammer heute das neue Landtags⸗ wahlgesetz vorgelegt, das sich im Ganzen an das bestehende Maßeaeg und an das Reichstagswahlgesetz anlehnt. Der wesentlichste Unterschied desselben gegenüber dem dermaligen Wahlgesetze besteht in der durchgehends neuen Eintheilung der Wahlkreise. Es sind deren im Ganzen 138, von denen 125 nur je einen Abgeordneten, 13 aber mehrere Abgeordnete zu wählen haben. Letztere begreifen die Städte München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg in sich. Beibe⸗ halten ist eine durchschnittliche Seelenzahl von 31,500 für die Wahl eines Deputirten und das Erforderniß des 25jährigen Lebensalters zur Ausübung des passiven Wahlrechts. Statt der bisherigen Tagegelder von 5 Fl. soll jeder Abgeordnete

Erlangen betreffend; der Beschluß der Kammer der Abgeord⸗

Sachsen. Dresden, 8. Juni. (Dr. J.) Die Erste Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung auf Bericht der Finanzdeputation ohne Debatte die im außerordentlichen Budget postulirten 6,500,000 Thlr. zum Staatseisenbahnbau, 3,502,670 Thlr. zur Verstärkung des Transportmittelparkes der Staats⸗ bahnen, 3,833,400 Thlr. zum Umbau von Bahnhöfen ꝛc., Her⸗ stellung von Betriebseinrichtungen ꝛc. und 127,800 Thlr. zur Vollendung des neuen Signalsystems ꝛc. Die auf die Errich⸗— tung von Güterstationen, Anlage von Haltestellen ꝛc. bezüglichen Petitionen beschloß die Kammer auf Bericht derselben Depu⸗ tation, erstattet durch denselben Referenten, nach kurzer Debatte, sämmtlich der Regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. Die nämliche Deputation hat über die zur Aufbesserung der gering dotirten geistlichen Stellen geforderten 60,830 Thlr. Bericht erstattete Die Deputation beantragt, die von der Zweiten Kammer blos transi⸗ torisch bewilligte Summe etatmäßig zu bewilligen, auch den beiden, bei dieser Gelegenheit von der andern Kammer gefaßten Be⸗ schlüssen nicht beizutreten, vielmehr die Regierung nur zu er⸗ suchen, den Ständen und der Synode baldigst ein Gesetz vor⸗ zulegen, welches die finanzielle Lage der Geistlichen zeitgemäß regelt. Kultus⸗Minister Dr. von Gerber verwendete sich jedoch für den Beitritt zu den sämmtlichen Beschlüssen der Zweiten Kammer, deren Sinn und Tragweite er ause nandersetzte, wo⸗ gegen der Referent Dr. Lechler und, zur Motivirung seiner Ab⸗ stimmung, Präsident von Zehmen sich für die Ansicht der De⸗ putation erklärten. Dr. Fricke und Dr. Lechler drückten in warmen Worten den Dank des geistlichen Standes für das von Regie⸗ rung und Kammern ihm bethätigte Wohlwollen aus. Die Kam⸗ mer nahm einstimmig die Deputationsanträge an und lehnte da⸗ mit den Beitritt zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer ab. Schließ⸗ lich wurde der Gesetzentwurf wegen des Antheils an der französi⸗ schen Kriegsentschädigung in der von der Zweiten Kammer be⸗ schlossenen Fassung angenommen und ebenso dem Beschlusse der letztern Kammer beigetreten, nach welchem die Regierung den Betrag zur Einlösung von 3,168,907 Thlr. Kassenbillets von den Kriegskostenentschädigungsgeldern entnehmen soll. In der Debatte erklärte der Minister des Innern v. Nostitz⸗Wallwitz auf eine Anfrage Martini's: die Regierung halte an der Hoffnung fest, daß die neue Organisation in den Schönburgschen Rezeß⸗ herrschaften zu derselben Zeit, wie im übrigen Lande, ins Leben treten werde; sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, so werde selbstverständlich der auf die Rezeßherrschaften entfallende Theil der zur Ausstattung der Bezirke bestimmten drei Millionen so lange bei der Staatskasse reservirt bleiben, bis er mit den aufgelaufenen Zinsen der dortigen Bezirksvertretung nach ihrem Inslebentreten verwiesen werden könne.

xessen. Darmstadt, 8. Juni. Mit Genehmigung des Großherzogs ist den Ständen ein Gesetzentwurf zur Er⸗ gänzung des Gesetzes vom 10. Oktober 1871, den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, insbesondere bezüg⸗ lich der Polizeistrafgesetzgebung betr. vorgelegt worden. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß, wenn Forst⸗ oder Feldfrevel von Kindern unter 12 Jahren, oder solchen begangen werden, welche zwar das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht die zur Erkenntniß der Strafbarkeit der That erforderliche Einsicht besitzen, die Eltern, Vormünder oder Pflegeeltern, bei welchen die Kinder wohnen, oder diejenigen, in deren Pflege und Aufsicht sich dieselben befinden, als Thäter zu behandeln und zu bestrafen sind. Das Gesammt⸗Ministerium ist heute in die Be⸗ rathung der Kirchen gesetze eingetreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 4. Juni. Heute Vormittag 9 Uhr wurde die 12. Konferenz von Ab⸗ geordneten der deutschen evangelischen Kirchenregie⸗ rungen durch feierlichen Gottesdienst in der Wartburgskapelle eröffnet, wobei Ober⸗Hofprediger Dr. Hesse die Predigt hielt. Zur ersten Sitzung, welche in dem von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog bewilligten Salon des Karthausgartens stattfand, hatten sich infolge der Berufung durch das Präsidialschreiben vom 2. Mai d. J. die bereits genannten 18 Abgeordneten eingefunden.

Nachdem der bisherige Vorsitzende, Landesbischof Dr. Wil⸗ helmi, den Geschäftsbericht vorgetragen, auch ein Schreiben des Kaiserlich⸗Königlich evangelischen Ober⸗Kirchenraths zu Wien vorgelesen hatte, wurde zur Neuwahl des Vorstandes geschritten. Landesbischof Dr. Wilhelmi bat, von seiner Wiederwahl abzu⸗ sehen, da er durch sein Alter verhindert sei, dieselbe anzunehmen; an seiner Statt wurde im zweiten Wahlgange, nachdem der erste eine absolute Majorität nicht ergeben hatte, Abt und Konsistorial⸗ Rath Dr. Ernesti aus Wolfenbüttel zum ersten Präsidenten erwählt; die nächstmeisten Stimmen hatte General⸗Superinten⸗ dent Dr. Brückner erhalten. Aus der darauffolgenden Wahl ging Ober⸗Konsistorial⸗Rath Hermes als Vize⸗Präsident hervor. Nachdem dem bisherigen Vorsitzenden für treue und umsichtige Geschäftsleitung in der Versammlung der lebhafteste Dank gesagt worden, hielt Konsistorial⸗Rath Dr. Ernesti seinen Vortrag über den ersten der zur Verhandlung angesetzten Gegen⸗ stände: eine neue Aufnahme der kirchlichen Statistik; doch wurde in die Diskussion darüber noch nicht eingetreten, da zuvor der wesentliche Inhalt des Vortrags zum Druck gebracht und unter die Versammlung vertheilt werden soll. Nach Feststellung der Tagesordnung für die morgen Vormittag 10 Uhr stattfindende Sitzung wurde die heutige Sitzung mit einem Gebet des General⸗ Superintendenten Dr. Brückner geschlossen.

5. Juni. In der heutigen Sitzung der Konferenz hat Pro⸗ fessor Dr. Dove aus Göttingen über die Zulassung von Syno⸗ dalen zur Konferenz Bericht erstattet. Von der Majorität ist die Zulassung derselben beschlossen worden. Der Vertreter der sächsischen Kirchenregierung, Ober⸗Hofprediger Dr. Kohlschütter aus Dresden, ist noch am ersten Tage der Konferenz hier ein⸗ getroffen und hat an den Verhandlungen theilgenommen, aber die Predigt in der Wartburgkapelle, weil er noch nicht vollstän⸗ dig genesen war, nicht halten können.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 7. Juni. Der Corps⸗Kommandant, General der Infanterie v. Bose, ist heute hier eingetroffen, um morgen das hiesige Bataillon zu inspiziren. Nach Beendigung dieses Geschäfts wird er sich zu gleichem Zwecke morgen Abend noch nach Hildburghausen begeben.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 6. Juni. Die Prinzessin Moritz hat sich gestern nach Meiningen begeben.

Bremen, 4. Juni. Die Bürgerschaft hat gestern einen wichtigen Beschluß gefaßt. Die Deputation für Revision der Schoß⸗Ordnung wünschte nämlich von ihr eine prinzipielle Di⸗ rektive zu erhalten, ob sie ihrer Arbeit das hiesige altüberlieferte System geheimer Selbsteinschätzung zu Grunde legen solle oder ein anderes, etwa das Hamburger System kontrolirter

diesen Revisionen einen geordneten periodischen Charakter zu geben, und

die hierfür etwa erforderlichen Abänderungen der

künstig für die Dauer jeder Session eine Aversionalsumme von 1000 Reichsmark erhalten.

Selbsteinschätzung. Richter Mohr beantragte, im Sinne der letzteren Alternative zu antworten, und dieser Antrag ging durch. Außer

dem Hauptantrage wurde auch ein von E. Pavenstedt beantragter Zusatz genehmigt, der gegen die Doppelbesteuerung hier lebender, außerhalb Deutschlands Frundeigenihum habender oder an Ge⸗ schäften betheiligter Leute gerichtet war. Die Bürgerschaft trat ferner gestern dem Senat darin bei, daß die Deputation wegen der jährlichen Sedan⸗Feier auch die grundsätzliche Vorfrage, ob der Senat in dieser Sache überhaupt etwas zu thun habe, in Ueberlegung ziehen möge, und wählte ihre Mitglieder für die ““

Der deutsche Genossenschaftstag unter Dr. Schulze⸗Delitzschs Leitung wird in diesem Slmmer voraussichlich

vom 10. oder vom 24. August an, hier tagen.

8 Schweiz. Bern, 5. Juni. Der Ständerat schäftigte sich heute weiter mit der Berathung des Geschäfts⸗ berichts des Bundesrathes und des Bundesgerichts von 1873 und der Staatsrechnung für das verflossene Jahr. Die Kom⸗ mission stellte zwei Postulate. Bei dem Geschäftskreis des Eisen⸗ bahn⸗ und Handelsdepartements wünschte sie, den Bundesrath mit Prüfung der Frage zu beauftragen, ob nicht sämmtliche schweizerische Eisenbahnverwaltungen anzuhalten seien, auch den Schnellzügen Wagen dritter Klasse beizugeben, welcher Antrag nach längerer Debatte von der Versammlung zum Beschluß er⸗ hoben wurde, und bei dem Geschäftskreis des Post⸗ und Telegraphendepartements beantragte sie, den Bundesrath einzu⸗ laden, zu passender Zeit zu untersuchen, ob es nicht vortheil⸗ haft für die Postverwaltung, die Fabrikation der Francomarken und anderer Werthzeichen in Regie zu übernehmen. Wie sich aus dem Kommissionsbericht ergiebt, geschieht diese Fabrikation, welche in Privathänden liegt, nicht unter genügender Kontrole⸗ Dieser Antrag der Kommission wurde zum Beschluß erhoben. Der Bericht des Bundesgerichts und die Staatsrechnung wurden ohne Diskussion genehmigt.

Im Nationalrath wurde heute die Wahl der Kom⸗ mission für Prüfung des bundesräthlichen Gesetzentwurss, be⸗ treffend die Bundesrechtspflege, vorgenommen. 3

Niederlande. Haag, 8. Juni. (W. T. B.) Eine Interpellation des Deputirten Fabius über die Krieg⸗ führung in Atchin veranlaßte in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer eeine sehr erregte Debatte. Der Minister der Kolonien, Fransen van de Putte, beantwortete die Interpellation und erklärte, daß über eine neue Expe⸗ dition nach Atchin und über die Frage, ob dem General van Swieten wieder der Oberbefehl übertragen werden solle, noch Nichts beschlossen sei. Ein Antrag von Fabius, dem auf sein Verlangen verabschiedeten General Verspyck für seine in Atchin geleisteten Dienste den Dank der Kammer auszusprechen, wurde, nachdem einige Mitglieder den Antrag als ein Tadels⸗ votum gegen die Regierung gekennzeichnet hatten, mit 36 gegen 26 Stimmen abgelehnt. 8₰ 2e. 88

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Großbritannien und Irland. London, 4. Juni. Die amtliche „London Gazette“ meldet die Verleihung des Ordens des indischen Sternes an mehrere ostindische Gouverneure und andere hohe Beamte im Dienst der indischen Regierung.

Der Finanz⸗Minister des Dominion Canada, Cart⸗ wright, ist von Quebeck in London angekommen.

6. Juni. Der französische Botschafter am hiesigen Hofe, Fne de la Rochefoucauld⸗Bisaccia, hat sich mit seiner

mahlin auf 8 bis 10 Tage nach Paris begeben.

Der Commandeur der Volta⸗Expedition im Aschanti⸗ Feldzuge, Commodore Glover, hat sich zur Stärkung seiner an⸗ gegriffenen Gesundheit nach dem Kontinent begeben.

Unter dem Vorsitze des Lord⸗Mayors fand gestern im Mansion⸗House ein sehr zahlreich besuchtes Meeting statt, das den Zweck hatte, die Abschaffung des ostafrikani⸗ schen Sklavenhandels zu befürworten. Nachdem der Vor⸗ sitzende, Sir George Campbell (der frühere Gouverneur von Bengalen), Bischof Cloughton u. A. auf die Aufgabe des Meetings bezügliche Reden gehalten, einigte man sich über fol⸗ gende Beschlüsse:

1) Daß der an der Ostküste Afrikas noch immer existirende Sklavenhandel nicht allein für dieses Land selber verderblich, sondern gänzlich den Gefühlen und Interessen aller civilisirten Länder zuwider ist, indem er die Einführung gesetzlichen Handels sowie die Entwicke⸗ lung und Ausbreitung des Christenthums und der Civilisation ver⸗ hindert; 2) daß es bei der Behandlung dieser Frage wünschenswerth ist, so weit als möglich der in den Vorschlägen des Sonderausschusses des Hauses der Gemeinen angegebenen Linie zu folgen, und daß dieses Meeting die Hoffnung auszudrücken wünscht, daß die Politik, die zu der Mission von Sir Bartle Frere Anlaß gab, von Ihrer Majestät Regierung zu einem erfolgreichen Ausgange fortgeführt werden wird; 3) daß die endliche Unterdrückung des ostafrikanischen Sklavenhandels das beste Monument sein würde, welches das Land dem Andenken Dr. Livingstone's errichten kann, und daß das Meeting die Bildung Vereins, der diesen Zweck im Auge hat, mit Freuden begrüßen würde.

Wie aus Ottawa unterm 4. d. Mts. telegraphisch gemeldet wird, ist Senator Geoorge Brown, der ameri⸗ kanische Kommissär, nach Washington zurückgekehrt, nachdem er mit dem canadischen Kabinet eine Konferenz gepflogen. Er wird die Unterhandlungen für einen Reciprocitäts⸗Vertrag fortsetzen.

Frankreich. Paris, 7. Juni. An Stelle des zum Kriegs⸗Minister ernannten General Cissey ist der Divisions⸗ General Du Barail, bisher Kriegs⸗Minister, zum komman⸗ direnoen General des IX. Armee⸗Corps in Tours ernannt worden.

Die in Folge des Todes des Deputirten für Martinique abzuhaltende Neuwahl zur Nationalversammlung ist auf den 26. Juli anberaumt worden.

8. Juni. (W. T. B.) Der Marschall⸗Präsident —* heute im Palais Elysée den neu ernannten päpstlichen

untius Monsignore Meglia empfangen. Auf die Anrede des Nuntius erwiderte der Marschall: Ich bin lebhaft bewegt durch die Gesinnungen, welche der Papst mir durch Ihre Vermittlung bezeugt, und durch die Wünsche, welche derselbe für das Glück und die Wohlfahrt Frankreichs ausgesprochen hat. Ich bitte Sie, ihm den Ausdruck unserer Dankbarkeit und unserer kindlichen Verehrung zu übermitteln, und beglückwünsche mich, daß der Papst Sie zu seinem Vertreter gewählt hat.

9. Juni. (W. T. B.) Der geschäftsleitende Aus⸗ schuß des linken Centrums bereitet einen Antrag auf Ausführung des Programmes desselben vor, in welchem die definitive Organisirung der republikanischen Regierungsform binnen eines bestimmt festzustellenden Zeitraums gefordert wird. Die „Opinion nationale“ fügt dieser Meldung hinzu, es werde sofort der Antrag auf Auflösung der Nationalversammlung ein⸗ gebracht werden, falls die letztere nicht wegen jenes Antrags die Dringlichkeit beschließen sollle. ““ 8

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Der ginsfuß für Schatzkammerscheine auf 3 bis 11 Monate ist um ½ pCt. herabgesetzt worden. Versailles, 8. Juni. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung erledigte heute die Berathung über den ersten Artikel des Munizipalwahlgesetzes, welcher bestimmt, daß eine aus drei Mitgliedern, nämlich dem Maire, einem Delegirten der Verwaltung und einem Delegirten des Munizipalraths, be⸗ stehende Spezialkommission mit der Aufstellung der Wahllisten betraut werden soll. Der Deputirte Jozon (Linke) stellte den Antrag, in Anbetracht, daß die Ernennung der Maires durch die Regierung erfolge, zwei Mitglieder des Munizipalraths als Delegirte in die Kommission eintreten zu lassen. Der Antrag wurde jedoch mit 386 gegen 328 Stimmen abgelehnt und der erste Artikel des Gesetzes darauf mit 403 gegen 283 Stimmen angenommen.

Spanien. Madrid, 7. Juni. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ meldet von einem gegen vier carlistische Truppenabtheilungen unweit Gandesa durch die Regierungs⸗ truppen gelieferten Gefecht, wobei die Carlisten 80 Todte hatten und 30 Gefangene darunter mehrere Offiziere verloren.

„— Dasselbe Blatt veröffentlicht ein Rundschreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Ulloa an die spanischen Vertreter im Auslande, in welchem ausgeführt wird, daß die Regierung alle ihre Anstrengungen darauf richte, die Ordnung im Innern herzustellen und sowohl in Spanien selbst, wie auf Cuba den Krieg zu Ende zu führen. Dieselbe erhebe keinerlei Anspruch auf formelle Anerkennung durch die auswärtigen Mächte, hoffe aber, dieselben würden ihre auf Beseitigung der Anarchie und des Despotismus gerichteten Anstrengungen gebührend würdigen. Sobald der jetzige Aus⸗ nahmezustand vorüber sei, würden die Spanier ihren Willen be⸗ treffs der künftigen Regierungsform ohne jeden äußeren Druck frei aussprechen können.

Nach einem der „Times“ aus Madrid vom 7. Juni zugegangenen Telegramm hat der neu ernannte Finanz⸗ Minister dem Vertreter des Londoner Vereins von Inhabern ausländischer Fonds die Versicherung ertheilt, daß das zur Bezahlung der verfallenen Coupons vom früheren Ministerium abgeschlossene Uebereinkommen auf das Ehrenhafteste gehalten werden soll. Der Finanz⸗Minister hat gleichzeitig das Gerücht, welches ihm die Absicht unterstellt, er wolle die Ausführung des in Rede stehenden Kontraktes von der vorherigen Einwilligung des Vereins zur Herabfetzung der künftig fällig werdenden Coupons abhängig machen, für durch⸗ aus unwahr erklärt.

Portugal. Lissabon, 8. Juni. (W. T. B.) Die de⸗ mokratische Partei hat dem ehemaligen spanischen Minister⸗ Präsidenten Castelar, der seit dem 2. d. hier verweilt, ver⸗ schiedentliche Ovationen bereitet. Bei einem ihm zu Ehren ver⸗ anstalteten Banket sprach sich Castelar in einer längeren Rede für ein stetes gutes Einvernehmen zwischen Portugal und Spanien aus und äußerte die wärmsten Wünsche für ein zunehmendes Gedeihen der beiden Länder.

Türkei. Dem „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ in Wien wird aus Konstantinopel vom 8. Juni gerüchtweise gemeldet, daß die türkische Regierung Abänderungen des von Sadyk Pascha abgeschlossenen Vertrages über eine neue türkische Anleihe verlangen werde, die von den Kontrahen⸗ ten nicht zugestanden werden würden. Die beabsichtigten Modi⸗ fikationen des Vertrages sollen hauptsächlich eine Herabminde⸗ rung der Kommissionsgebühr und des Zinsfußes für den sofort zu leistenden Vorschuß betreffen.

Belgrad, 5. Juni. Oberst⸗Lieutenant Ljubomier Joanovies wurde zum Bauten⸗Minister, Oberst Franz Zach zum ersten Flügel⸗Adjutanten des Fürsten und der disponible Minister, Oberst⸗Lieutenant Milojko Leschjanin, zum Artillerie⸗Schul⸗Direktor ernannt.

Rumänien. Bukarest, 9. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz über die Eisenbahnanschlüsse nach lebhafter Debatte mit 32 gegen 9 Stimmen angenommen. Die Kammer hat die Berathung der Gesetzesvorlage über die Anleihe von 27 Millionen begonnen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 7. Juni. Um den Wirkungskreis der Justizkommission zur Durchführung der Vorberettungsmaßregeln, welche der allgemeinen Justiz⸗ reform im Königreich Polen vorangehen soll, genauer zu bestimmen, ist, wie die „M. Z.“ vernimmt, unlängst eine Vor⸗ lage des Chefs der eigenen Kanzlei Sr. Majestät des Kaisers in Angelegenheiten des Königreichs Polen in Bezug auf die zeit⸗ weilige Umgestaltung der Justizkommission in eine Verwaltung des Warschauer Gerichtsbezirks und Unterordnung derselben unter den Dirigirenden jener Kanzlei im Reichsrath geprüft worden. Zur Kompetenz der Verwaltung des projektirten Gerichtsbezirks würden gehören: a. Besetzung der Aemter im Justizressort; b. jährliche Vertheilung des Personals der Gerichtssessionen; c. Aufstellung des Budgets für das Justizressort und Ausführung desselben; d. alle Angelegenheiten in Bezug auf Begnadigungs⸗ gesuche, Disziplinar⸗ und Strafsachen. Beim Schriftwechsel der Verwaltung des Gerichtsbezirks sowie bei der Geschäftsführung in Bezug auf Administra ion, Oekonomiewesen und Kontrole wäre der Gebrauch der russischen Sprache obligatorisch.

Schweden und Norwegen. Christiania, 3. Juni. Dem SEisenbahn⸗Comitsé ist ein Antrag zugegangen, wonach die Regierung die sämmtlichen Privat⸗Eisenbahn⸗Vorschläge ein⸗ geschickt erhalten und dann aufgefordert werden soll, dem nächsten Storthing einen Plan über das Eisenbahnwesen des Landes vorzulegen. Zu den übrigen Privatvorschlägen ist jetzt noch ein neuer hinzugekommen, ausgehend von den Repräsentanten der Stadt Bergen, welcher die Anlage einer Bahn von Bergen nach Vos beantragt. Die Anlage ist berechnet auf 7 bis 8 Meilen und 1,300,000 Spd., von welchen privatim 400,000 Spd. gezeichnet werden sollen.

In dem Budget für die Auswärtigen Angele⸗ genheiten ist vom Comité vorgeschlagen, 3000 Spd. zu be⸗ willigen für 2 Stipendien, welche dazu dienen sollen, jüngeren Männern, die schon im Konsulatsdienst sind, den Uebergang in die eigentlich diplomatische Carrière möglich zu machen.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Juni. Das heutige Grundgesetzfest wird vom schönsten Wetter begünstigt. Die eigentliche Feier beginnt erst heute Nachmittag; zahlreiche Flag⸗ gen, welche man in den Straßen sieht, künden an, daß der Tag Festtag ist. Die Schulen haben frei, und verschiedene Comptoire werden heute früher, als sonst, geschlossen werden. Das Tivoli,

woselbst die schließliche Feier stattfindet, und wo die üblichen Reden für den König, das Vaterland und das Grundgesetz ge⸗

halten werden, hat sich aufs Prächtigste mit Flaggen und Wim⸗

peln geschmückt, auch ist im Garten eine großartige Ehrenpforte

errichtet, durch welche die um etwa 6 Uhr ankommende Prozes⸗

sion sich bewegen wird. Für den Abend ist das Etablissement

glänzend erleuchtet. Auch im Schloßgarten zu Friedrichsberg

e . eac ein kommunales großartiges Feuerwerk abgebrann rden.

Wie den „H. N.“ geschrieben wird, werden Graf Frijs zu Frijseborg und der Gutsbesitzer Estrup in diesen Tagen von Jütland hier erwartet, um, wie man annimmt, mit dem —— und den Ministern über die gegenwärtige Lage zu ko eriren.

8. Juni. (W. T. B.) Der König hat heute di sämmtlichen Offiziere der hier eingetroffenen Lhete d negabt „Niobe“ empfangen.

Für ein dem bekanntlich bei der Rettung eines Knaben ertrunkenen jungen Deutschen, Richard Günther aus Unruh⸗ stadt, zu errichtendes Grabdenkmal sind ca. 1300 Thlr. R.⸗M. durch freiwillige Beiträge eingegangen. 500 Thlr. werden davon für ein Granitdenkmal mit deutscher und dänischer Inschrift ꝛc. und die Pflanzung von Trauerweiden verwandt werden. Der nicht unbeträchtliche Ueberschuß soll den Angehörigen Günthers in Unruhstadt zugute kommen.

Amerika. New⸗York, 7. Juni. (W. T. B.) Roche⸗ fort ist auf dem Dampfer „Parthia“ nach Europa abgereist.

Mexiko. (A. A. C.) Eine Depesche im „New⸗Pork Herald“, datirt aus Mexiko, 18. Mai, meldet, daß Senor Castilla, Alcade von Jacobo, im Staate Sinalooa, dem Prä⸗ fekten seines Distrikts den amtlichen Bericht erstattet hat, daß er einen gewissen John Maria Bonilla und dessen Weib wegen Hexerei arretiren, verurtheilen und lebendig verbrennen ließ. Das amtliche „Diario“ bestätigt diesen Vorfall und fügt hinzu, daß der gedachte Beamte seitdem gezwungen war, ein anderes altes Weib und deren Sohn derselben Ursache wegen verbrennen zu lassen.

Die Thronrede, mit welcher der Kaiser Dom Pedro II. am 5. Mai die diesjährige Legislatur⸗Periode eröffnete, lautet:

Erlauchte und Ehrenwerthe Repräsentanten der Nation!

Ihr Zusammentreten ist für mich jedes Mal eine auf Vertrauen basirte Freude!

Dank der göttlichen Vorsehung ist der öffentliche Friede im Reiche ..“ worden, und Brasilien blüht unter dem Einflusse dieser

ohlthat.

Die letzten Nachrichten, welche mir von meiner geliebten Tochter der Kaiserlichen Prinzessin, Gräfin d'Eu, zugegangen sind, öI Gewißheit ihrer guten Hoffnung. In diesem Falle müßte sie, in Er⸗ füllung einer Klausel ihres Heiraths⸗Kontraktes, nach Brasilien zurück⸗ kehren; möglicherweise fühlt sie sich aber verhindert, eine so lange Reise zu unternehmen, und muß den Vorschriften der Aerzte folgen.

Der Gesundheitszustand im Reiche ist leider nicht zufriedenstellend gewesen; die Leiden des Volkes sind aber durch Eingreifen des Staa⸗ tes und durch Privathülfe gemildert worden.

Unsere Beziehungen zum Auslande haben sich nicht verändert, und die Regierung ist bemüht, die Bande der Freundschaft und der gegen⸗ seitigen Interessen immer fester zu knüpfen.

Die endgültigen Friedensvereinbarungen zwischen der argentini⸗ schen Konföderation und der Republik Paraguay sind zwar noch nicht abgeschlossen, man darf sich aber der Hoffnung hingeben, daß es fried⸗ lich und freundschaftlich geschehen wird. Zu diesem Zweck haben wir unseren Alliirten diejenige Mitwirkung gewahrt, zu welcher wir durch das Uebereinkommen vom 19. November 1872 verpflichtet sind.

Eine Konsularkonvention mit Großbritannien, ein Auslieferungs⸗ traktat mit Belgien und ein Postübereinkommen mit der argentinischen Konföderation sind abgeschlossen worden.

Das Vorgehen der Bischöfe von Olinda und von Paraà hat die⸗ selben dem Urtheilsspruche des obersten Justiz⸗Tribunals unterworfen. Dieser Vorgang hat mir große Sorge bereitet; aber es war unum⸗ gänglich nöthig, daß eine so schwere Auflehnung gegen die Konstitution und die Gesetze des Reiches nicht unbestraft blieb.

Fest entschlossen, die Souveränetät der Nation unverletzt zu er⸗ halten und die Rechte der Staatsbürger gegen Uebergriffe der kirchlichen Autorität zu schützen, zählt die Regierung auf Ihre Unterstützung, und wird es ihr, ohne die bis jetzt bewiesene Mäßigung aufzugeben, ge⸗ lingen, diesem Konflikte ein Ende zu machen, der eben so schädlich für die bürgerliche Ordnung, als für die wahren Interessen der Religion ist.

Die Staatseinkünfte haben sich in einigen Provinzen, im Anfange des laufenden Rechnungsjahres, vermindert; doch läßt sich nicht voraus⸗ setzen, daß der Total⸗Ertrag unter der Veranschlagung bleiben wird. Trotz der gesteigerten Ausgaben für von Ihnen gebilligte Verbesse⸗ rungen und trotz der theilweisen Erneuerung des Materials für die Armee und die Marine, dürfte die Berechnung des Verwaltungsjahres einen eben solchen Ueberschuß gewähren, wie im vorigen Jahre.

„Der Ackerbau, unsere vorzüglichste und segensreichste Gewerb⸗ thätigkeit, verlangt von Ihrer Einsicht Maßregeln, welche geeignet sind, ihn von den Schwierigkeiten zu befreien, mit denen er jetzt ringt. Der Mangel von Darlehnskassen macht sich fühlbar, und es fehlt an Geld, um die Arbeit zu entwickeln und zu vervollkommnen. Das neue Ueber⸗ einkommen mit der brasilianischen Bank hat sich schon wohlthätig er⸗ wiesen; aber alle Provinzen können dieser Wirksamkeit der brasilia⸗ nischen Bank noch nicht theilhaftig werden, und reichen dazu auch die Mittel derselben noch nicht aus.

Die Volkserziehung und der Volksunterricht werden auch ferner ein Hauptgegenstand für die Sorge der Regierung sein, und es wird Ihnen ein Plan vorgelegt werden, der systematisch und nachdrücklich den Fortschritt in dieser Richtung zu fördern bestimmt ist, wie Privat⸗ Bemühungen dafür ihm schon eine anerkennenswerthe Mitwirkung ge⸗ sichert haben.

Eine Wahl⸗Reform ist dringend nöthig, und ich habe das Ver⸗

trauen, daß Sie dieselbe in diesem Jahre beschließen werden; denn sie ist von der höchsten Wichtigkeit für die regelmäßige Entwickelung unserer politischen Freiheiten. S’Sie Organisation unserer Wehrkraft, wie die nöthige Sicherung der persönlichen Freiheit, verlangen ein Gesetz für die Rekrutirung, das eben so gerecht als wirksam ist, damit die Mißbräuche und die Unzulänglichkeit des gegenwärtigen Systems aufhören.

Erlauchte und Ehrenwerthe Repräsentanten der Nation!

Jeder Tag stärkt unsere Zuversicht auf eine glänzende Zukunft unseres Vaterlandes! Ihre Verwirklichung wird der beste Lohn für unsere nicht ermüdenden Anstrengungen sein! ““

Die Sitzung ist eröffnet! 1

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Afrika. Vom Cap der guten Hoffnung wird unterm 11. Mai gemeldet: „Es ist die Wahrscheinlichkeit von Unruhen wischen den Transvaalen und dem Zulukönig Catawago vor⸗ anden. Von den Goldfeldern liegen keine Nachrichten von Be⸗ lang vor. In den Diamantenfeldern hat sich der allgemeine Handel wesentlich gebessert. Die Anstrengungen des Bischofs von Natal zu Gunsten des zur lebenslänglichen Verbannung verurtheilten Kaffernhäuptlings Langalabaleli sind insofern er⸗ folgreich gewesen, daß ein Appell an das Exekutivkonseil gestattet worden ist. Der Bischof wird selber als Vertheidiger des Re⸗ bellenhäuptlings fungiren.“

Die Nr. 47 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen

vom 24. Mai 1874. Behandlung des fremden Portos auf unfran⸗ kirten Fahrpostsendungen vom Auslande; vom 3. Juni 1874. Post⸗