1874 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der Lehrer Schüßler an der höheren Töchterschule zu Cassel ist als ordentlicher Lehrer an das Schullehrer⸗Seminar zu Dillenburg berufen worden.

Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notar Taureck zu Rügenwalde ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Prenzlau mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.

Das 14. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter

Nr. 8196 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der gesetz⸗ lichen Erbfolge nach der Magdeburger Polizei⸗Ordnung vom 3. Januar 1688; der revidirten Willkür der Stadt Burg vom 3. Februar und konfirmirt den 16. März 1698; sowie des Mär⸗ kischen Erbrechts in dem I. und II. Jerichowschen Kreise. Vom 22. Mai 1874; unter

Nr. 8197 das Gesetz, betreffend die Einstellung der Erhe⸗ bung des Chausseegeldes auf den Staatestraßen. Vom 27. Mai 1874; unter

Nr. 8198 das Gesetz über die gerichtliche Eintragung von Grundlasten in den vormals bayerischen Landestheilen des Be⸗ zirks des Appellationsgerichts zu Cassel. Vom 29. Mai 1874; und unter

Nr. 8199 das Gesetz, betreffend das Höferecht in der Pro⸗ vinz Hannover. Vom 2. Juni 1874.

Berlin, den 10. Juni 1874. önigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

8 1 Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Kaiserlichen Normal⸗

Eichungs⸗Kommission vom 30. April cr. bezüglich der Zulassung leerer

Faßkörper zur eichamtlichen Ermittelung des Gewichts derselben (Tara⸗ bestimmung) ꝛc. (siehe Nr. 111 des Reichs⸗Anzeigers und Nr. 290,. des Centralblattes für das Deutsche Reich) wird den hiesigen Spiritus⸗ vee zur Kenntniß gegeben, daß das hiesige Königliche Staats⸗

ichungsamt zu schnellerer Erledigung der demselben zugehenden Auf⸗ träge für die Tarabestimmung von Fässern, neben seinen bereits be⸗ stehenden 1“ Kleine Alexanderstraße 20 und Putt⸗ kammerstraße 10, noch eine dritte Abfertigungsstelle auf dem Grund⸗ stücke Louisenufer le, jedoch nur zur Ermittelung der trockenen Faß⸗ tara, eingerichtet hat, deren Thätigkeit mit dem 20. d. M. beginnen wird, und sind Anmeldungen für die mit jenem Termin anzuliefernden Fässer an den Hauswart A. Streich daselbst oder Kleine Alexander⸗ straße 20 im Königlichen Eichungsamte abzugeben.

Berlin, den 8. Juni 1874. Der Königliche Eichungs⸗Inspektor für die Provinz, Brandenburg. 8 Dr. Kosmann. 8 ö. Bekanntmachung für Seefahrer. b Am 15. d. Mts. wird in der hiesigen Königlichen Navigations⸗ Schule eine Steuermanns⸗ und eine Schiffer⸗Prüfung für große Fahrt beginnen. Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. 6 Altona, den 9. Juni 1874. Der FKönigliche Navigationsschul⸗Direktor.

Oehme.

Personal⸗Veränderungen in der Armee Ofsiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

1) Im stehenden Heer.

Berlin, 28. Mai. v. Suckow, Ob. und Commdr. des Hus. Regts. Nr. 12, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 31. Kav. Brig., v. Heuduck, Ob. beauftragt mit der Führung der 21. Kav. Brig., unter Belassung à la suite des zus. Regts. Nr. 13, zum Commdr. dieser Brig., v. Kleist, Ob. beauftragt mit der Führung der 20. Kav. Brig., unter enessen à la suite des Ulan. Regts. Nr. 9, zum Commdr. dieser Brig., Frhr. Roth⸗ v. Schreckenstein, Maj. und etatsm. Stabsoffizier im Hus. Regt. Nr. 2, zum Commdr. des Ulan. Regts. Nr. 7, von Garnier, Maj. und etatsm. Stabsoffiz. im Hus. Regt. Nr. 11, zum Commdr. des Ulan. Regts. Nr. 9, v. Versen, Maj. und etats⸗ mäß. Stabsoffiz. im Hus. Regt. Nr. 12, zum Commdr. dieses Regts. ernannt. Gr. v. Pfeil, Maj. à la suite des Hus. Regts. Nr. 2 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, der Rang eines Regts. Commdrs. verliehen. v. Schönfels, I aggr. dem Drag. Regt. Nr. 23, Frhr. Taets⸗ v. Amerongen, Maj. aggr. dem Kür. Regt. Nr. 1, mit der Führung dieses Regiments, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Heister, Maj. und Esc. Chef im Drag. Regt. Nr. 3, als etatsm. Stabsoffiz, in das Hus. Regt. Nr. 2 ver⸗ setzt. v. Schweinitz, Maj. vom Hus. Regt. Nr. 2 und kommdrt. als Adj. beim Gen. Kommdo. des III. Armee⸗Corps, ein Patent sei⸗ ner Charge verliehen. v. Usedom, Rittm. aggr. dem Hus. Regt. Nr. 1, unter Entbindung von dem Kommdo. zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes, als Esc. Chef in das Drag. Regt. Nr. 3 einrangirt. v. Brünneck, Maj. und Esc. Chef im Drag. Regt. Nr. 23, als etatsm. Stabsoffiz. in das Hus. Regt.

Nr. 11 versetzt. Frhr. v. Seldeneck, Maj. und Esc. Chef im Hus. Regt. Nr. 11, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Westrell,⸗

Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 11, unter Beförderung zum Rittm. und Esc. Chef, in das Dragoner⸗Regiment Nr. 23, Gr. v. Bismarck, Seconde⸗Lieutenant vom Husaren⸗Regiment Nr. 15, in das Husaren⸗ Regiment Nr. 11, v. Knebel⸗Doeberitz, Seconde⸗Lieutenant vom Drag. Regt. Nr. 20, in das Hus. Regt. Nr. 15, Frhr. v. Rotberg, Maj. und Esc. Chef im Drag. Regt. Prinz Carl Nr. 22, als etatsm. Stabs⸗Offiz. in das Hus. Regt. Nr. 12, versetzt. Schnackenberg, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 12 und kommdrt. als Adj. beim Gen. Kommdo. des I. Armee⸗Corps, der Char. als 888 verliehen. Frhr. v. Esebeck, Maj. und Esc. Chef im Drag. Regt. Nr. 24, ein FSe seiner Charge verliehen. v. Rohr, Pr. Lt. vom Ulan. Regt.

r. 8, zum überz. Rittm. befördert. v. Voß, Ob. und Commdr. des Inf. Regts. Nr. 85, mit der Führung der 4. Inf. Brig., unter Stellung à la suite des gedachten Regts., v. Spangenberg, Ob. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, mit der Führung des Inf. Regts, Nr. 85, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Frhr. v. Weiters⸗ hausen, Maj. aggr. dem Inf. Regt. Nr. 118, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, in das Inf. Regt. Nr. 25 ein⸗ rangirt, v. Fransecky, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 25, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Maj. aggregirt. v. Fransecky, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hptm. und Comp. Chef befördert. v. Hillg er, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, mit der Führung des Regts. Nr. 47, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Major vom Gren. Regt. Nr. 10, in das Inf. Regt. Nr. 18, Hartert, Major vom Inf. Regt. Nr. 18, in das Gren. Regt. Nr. 10, verfetzt. Bertolotti⸗ v. Polentz, Major, gogrc. dem Inf. Regt. Nr. 51, in das Inf. Regt. Nr. 18 einrangirt. Rheinau, Major, aggreg dem Inf. Regt. Nr. 18, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Mach, Sec. Lt.

s. Regt. Nr. 33, in das Inf. Regt. Nr. 18 versetzt. Regt. Nr. 13, in das rag. Regt.

von Baden.

Landheer und die

Schloß Babelsberg, 31. Mai. Frhr. v. Manteuffel I, Sec. Lt. à la suite des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß, unter Beförderung zum 7 Lt., dem Reg. aggregirt.

chloß Babelsberg, 2. Juni. Gr. v. Oeynhausen, Sec. Lt. von der Reserve des Hus. Regts. Nr. 11, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 77, wiederangestellt.

B. Abschiedsbewilligungen zc. 5 1) Im stehenden Heer.

Berlin, 28. Mai. Mensing, Sec. Lt. vom Inf. Reg. Nr. 55, als Halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Infant. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 15 übergetreten.

Schloß Babelsberg, 2. Juni. Jonas, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 18, zur Disp. der Ersatz⸗Behörden entlassen.

2) In der Reserve und Landwehr. Schloß Babelsberg, 2. Juni. Schwenk, Hauptm. von der Inf. und Comp. Führer des Reserve⸗Landw. Bats. Nr. 39, mit der Land w. Armee⸗Uniform der Abschied bewilligt.

1“ Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 16. Mai. Kraft, Kasernen⸗Inspektor in Dessau, zum Garn. Verwaltungs⸗Inspektor ernannt.

Den 21. Mai. 8 Zahlm. des Res. Landwehr⸗Bats. 8— 85, mit der erdienten Pension in den nachgesuchten Ruhestand versetzt.

Den 28. Mai. Hauptmann a. D. Kob, Garn. Verwal⸗ tungs⸗Ober⸗Inspektor in Pillau auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Nichtamtliches.

1“ D e u t s ch e 8 R e ch. J8LE1116“ 5

Preußen. Berlin, 10. Juni. Se. Majestät de Kaiser und König nahmen gestern nach der Besichtigung der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade im hiesigen Palais die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten und des Generals von Albedyll ent⸗ gegen und kehrten, wie bereits gemeldet, um 2 Uhr nach Schloß Babelsberg zurück.

Heute Vormittag fand auf dem Tempelhofer Felde die Be⸗ sichtigung des Garde⸗Kürassier⸗-Regiments und des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments durch Se. Majestät den Kaiser und König in Anwesenheit der resp. Vorgesetzten statt; dieser Besichtigung wird sich morgen ebendaselbst die des 2. Garde⸗Dragoner⸗ und 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments anschließen, während die Besichtigung des Garde⸗Husaren⸗Regiments und des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments am 12. d. M. bei Potsdam und die des Regiments der Gardes⸗du⸗Corps und des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments am 13. d. M. ebenfalls dort stattfinden wird.

Ihre Königliche Hoheit die Gxoßherzogin von Süken wird heute Abend die Rückreise nach Karlsruhe antreten. CF“

IFhre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing in Baden den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs

Nach Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird die Einweihung der Zwölf⸗ Apostel⸗Kirche am Donnerstag, den 11. d. M., Vormittags 12 Uhr, stattfinden.

1““

Die vpmigen Ausschüsse des Bundesraths für das 1 estungen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Der Bundesrath hat bekanntlich beschlossen, eine Kommission für Vorbereitung einer Medizinal⸗ Statistik für das DeutscheReich zu bilden, und in seiner Sitzung vom 6. v. M. zu Mitgliedern derselben den Präsidenten der Seehandlung, Wirkl. Geh.⸗Rath Bitter, den Direktor des Königlich preußischen statistischen Bureaus, Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Engel, den Direktor des statistischen Amts des Deutschen Reichs, Dr. Becker, den Reichstagsabgeordneten Dr. med. Löwe und den Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Eulenburg zu Berlin, den bavyerischen Regie⸗ rungs⸗Medizinal⸗Rath Dr. Kerschensteiner zu München, den Vorstand des Königlich sächsischen Landes⸗Medizinal⸗Kollegiums Dr. Reinhard in Dresden, den württembergischen Ober⸗Medi⸗ zinal⸗Rath Dr. Koch zu Stuttgart und den Großherzoglich hes⸗ sischen Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Pfeiffer zu Darmstadt gewählt. Diese Kommission wird gegen Ende dieses Monats unter dem Vorsitze des Wirklichen Geheimen Raths Bitter zusammentreten, um sich zunächst über den Modus der Erledigung ihrer Aufgabe zu verständigen. 166A“

Zur Preußischen Gesetz⸗Sammlung erscheint im

Laufe dieses Monats ein neues Haupt⸗Sachregister, welches die Jahrgänge 1806 bis einschließlich 1873 gemeinsam umfaßt. Dasselbe wird zum Preise von 1 Thlr. 20 Gr. pro Exemplar ohne jede Nebenkosten durch die Debits⸗Postanstalten inner⸗ halb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets auf Bestellung geliefert. Wir bemerken aus dieser Veranlassung über die bisher er⸗ schienenen Register zur Gesetz⸗Sammlung Folgendes: In dem Zeitraume von 1810 bis 25 wurde alle 4 Jahre ein Sachregister zur Gesetz⸗Sammlung veröffentlicht und den Interessenten unentgeltlich geliefert. Von dem Jahre 1825 ab bis zum Jahre 1850 traten an Stelle dieser vierjährigen Re⸗ gister fünfjährige, neben welchen aber seit dem Jahre 1840 die auch jetzt noch erscheinenden jährlichen Register, ebenfalls unent⸗ geltlich, geliefert worden sind. Ein die gesammte Vergangenheit umfassendes Hauptregister wurde zum ersten Male für den Zeitraum von 1806 bis 1830 abgefaßt und für einen ange⸗ messenen Preis verkauft. Seit dem Jahre 1854 sind derartige Hauptregister alle 10 Jahre, für die Zeiträume von 1806 bis 1853, 1806 bis 1863 und gegenwärtig für 1806 bis 1873 publizirt worden.

Die statistische Central⸗Kommission für Preußen tritt am 20. d. M. unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rathes Bitter zu einer Sitzung zusammen. In der⸗ selben wird eine Denkschrift des Direktors des Vraabang

Bureaus Geh. Ober⸗Regierungs⸗Raths Dr. Engel zur Berathung kommen, welche den Einfluß des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung auf die Statistik des Standes und der Bewegung der Bevölkerung

betrifft. Ax

ISN. S. Elisabeth“ ist am 12. Mai d. J. in Point An Bord vai wohl.

Frankfurt a. M., 9. Juni. (W. T. B.) Se. Maje stät der König von Sachsen ist heute Abend 7 Uhr von Ems hier eingetroffen und wird um 7 ½ Uhr die Reise nach Dresden über Bebra fortsetzen. 1

Düsseldorf, 8. Juni. In der vorgestrigen 7. Sitzung des 22. Rheinischen Provinzial⸗Landtages wurde über einen vorliegenden und unterstützten Antrag auf Aufhebung de Chaussee⸗ und Brückengeldes auf den Bezirksstraßen vom 1. Ja nuar 1875 ab nach längerer Debatte für jetzt zur Tagesordnung übergegangen, sodann die Bestimmungen über die Pensionirun

der provinzialständischen Beamten im Anschlusse an das Geseß 8

wegen der Pensionirung der Staatsbeamten vom 27. März 187

festgestellt, der Etatsentwurf für die Provinzial⸗Blinden⸗Anstalt

zu Düren pro 1874/76 genehmigt, zu einigen Abänderunge des auf dem vorigen Landtage beschlossenen Reglements diese Anstalt die vom Provinzial⸗Verwaltungsrathe erbeten nachträglichs Genehmigung ertheilt, einer geringen Ueberschreitung des Kredits für das Denkmal des verstorbenen Ober⸗Präsidenten von Pommer⸗Esche zugestimmt, sodann beschlossen, die Petition der Gemeinde Oberhausen um Versetzung in den Stand der Städte bei Sr. Majestät zu befürworten.

Ein Gesuch um Bewilligung eines Zuschusses für das

Konservatorium der Musik zu Cöln wurde durch Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt, die Uebernahme einer zu bauenden Chaussee von der Bonn⸗Trier⸗Bezirksstraße oberhalb Münster⸗ eifel bis zum Anschluß an die Straße von Dümpelfeld über Schuld bis zur Mündung des Armuthsbaches in die Ahr nach

ihrem Ausbau auf den Bezirksstraßenfonds genehmigt, für de

Ausbau der Gemeinde⸗Prämienstraße von Münster a. St. über Norheim nach Niederhausen ein fernerer Zuschuß von 1000 Thlrn bewilligt und für den Restaurations⸗Ausbau der Kirche zu Frau wüllesheim ein Zuschuß von 3000 Thlrn. votirt.

Demnächst erfolgte die Dechargirung der Rechnungen de Provinzial⸗Feuersozietät für die Jahre 1870, 1871 und 1872 sowie die Feststellung des Ausgabe⸗Etars derselben pro 1874/76

Thalern zur Vergrößerung des vorhandenen Feuersozietäts⸗

unter Bewilligung eines außerordentlichen Kredits von 191 8

Gebäudes oder zur Errichtung eines neuen Gebäudes, worüber der Provinzial⸗Verwaltungsrath in Erwägung treten soll.

Der Landtag genehmigte schließlich mehrere pro 1873 vorge⸗ kommenen Etatsüberschreitungen bei der Provinzial⸗Arbeits anstalt zu Brauweiler. Die nächste Sitzung findet am Mon tag statt. 1 9. Juni. Die Rheinischen Provinzialstände haben in ihrer diesjährigen Diät dem Taubstummen⸗Unterrichts⸗ weseninder Rheinprovinz ihre besondere Fürsorge zugewendet. Die

in der Provinz vorhandenen, seither unter der Verwaltung des

Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums stehenden 4 Taub⸗

stummen⸗Schulen zu Brühl, Kempen, Moers und Neuwied sind jetzt zu Provinzial⸗Anstalten erklärt, gehen von nun an in die ständische Verwaltung über und scheiden aus ihrer seit⸗

herigen Verbindung mit den an den genannten Orten bestehen⸗ den Schullehrer⸗Seminarien aus. Die beiden ersteren Anstalten sind zur Aufnahme katholischer, die beiden letzteren zur Auf⸗ nahme evangelischer Taubstummen⸗Schüler der Rheinprovinz mit der Maßgabe bestimmt, daß Andersgläubige nich ausgeschlossen sind. Die Anstalten zu Brühl, Kempe und Neuwied sind Externate, die zu Moers, deren Vereinigun mit der Anstalt zu Neuwied erfolgen wird, ist ein Internat Die Aufnahme der Zöglinge erfolgt in Freistellen, deren Zahl

durch den Verwaltungsetat festgestellt wird, oder gegen Zahlung

des Pensionssatzes von 50 Thlr. jährlich. Die vorhandene 4 Anstalten bieten Raum für 185 Zöglinge.

Die Provinz leistet zur Bestreitung der Ausgaben für die Taubstummen⸗Anstalten, soweit deren eigene Einnahmen dazr nicht ausreichen, aus ihren Mitteln einen jährlichen Zuschuß vo 19,600 Thlrn., worin jedoch die Zuschüsse für die Taubstummen⸗ Anstalten zu Aachen und Cöln, welche keine Provinzial⸗ Anstalten, mit 1250 resp. 1200 Thlr. mitenthalten sind.

Bayern. München, 8. Juni. Der Justiz⸗Minister

Dr. v. Fäustle hat gestern mit Beibehaltung seines Portefeuilles

einen Erholungsurlaub angetreten und sich nach Irsee begeben, egeet die wichtigeren Ressortangelegenheiten Erledigung finden werden.

Vorgestern Vormittag begann die Berathung des Etat des Königlichen Staats⸗Ministeriums des Inner für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten im Finanz ausschusse. Der Bericht des Finanzausschusses der Abgeordnetenkammer über den Budgetvoranschlag de Staatsausgaben auf den Etat des Staats⸗Ministeriums de Finanzen ist vom Referenten Dr. Gerstner fertig gestellt un wird demnächst an die Kammermitglieder vertheilt werden.

Der oberste Gerichtshof in München hat entschieden daß der Thatbestand einer Uebertretung durch Vernachläss i⸗ gung des Schulbesuches schulpflichtiger Kinder auch dann gegeben sei, wenn Eltern ꝛc. wohl einzelne Versuche, der Bös⸗ willigkeit und Renitenz des Schulkindes entgegenzutreten, gemach haben, dabei aber unterlassen, mit den geeigneten Zuchtmittel

den Schulbesuch zu erzwingen.

Sachsen. Dresden, 8. Juni. In der Ersten Kamme wurde heute die Erfolglosigkeit des Vereinigungsverfahrens be⸗ treffs des Ludwigschen Antrags wegen der Publikation des Un fehlbarkeitsdogmas angezeigt. Ein Vorschlag: im Landtags abschiede zu beurkunden, daß eine giltige Publikation de Unfehlbarkeitsdogmas in Sachsen nicht stattgefunden hab und nicht habe stattfinden können, war der Deputation der Erste Kammer unannehmbar erschienen. Die Kammer beschloß vo Neuem ohne Debatte einstimmig, bei ihrem früheren Beschluss stehen zu bleiben. Auf der Tagesordnung stand zunächst der Bericht der 2. Deputation über die auf die Geschäftsverwaltung und den Personal⸗ und Besoldungs⸗Etat der Landes⸗Immobiliar⸗ Brandversicherungsanstalt bezüglichen Vorlagen. Die Kamme trat durchgängig den Beschlüssen der Zweiten Kammer bei Hierauf erledigte die Kammer mehrere Petitionen.

Die Zweite Kammer beschloß in ihrer gestrigen Abendsitzung, die Regierung zum Bau einer Staatseisenbahn von Schwarzenberg nach der Landesgrenze bei Johanngeorgen stadt und zur Entnahme der auf 2,500,000 Thaler veranschlag ten Kosten derselben aus den verfügbaren Beständen des mo bilen Staatsvermögens zu ermächtigen. Ferner wurde die No velle zum Fischereigesetze angenommen; dabei wurde der vo der Ersten Kammer auf Antrag v. Metzschs zu §. 2 beschlossen Zusatz gestrichen. Abg. Oehmichen referirte über die wenigen Differenzpunkte, betreffend das Einnahmebudget; der von de Ersten Kammer angenommene Seilersche Antrag wegen Besei tigung der Differentialfrachtsätze wurde abgelehnt. Eine länger Debatte rief der Bericht der 3. Deputation über den Uhleschen Antrag wegen Gleichstellun der Schönburgschen Gerichts⸗ un

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18 Verwaltungsbeamten in Bezug auf die Gehalte mit den säch⸗ sischen Beamten hervor. Die Deputation will bei der Re⸗ ierung beantragt wissen, mit allen ihr zu Gebote stehen⸗ .1 Mitteln dahin zu wirken, daß die Gehalte der Schön⸗ burgschen Gerichts⸗ und Verwaltungsbeamten gleichzeitig und gleichmäßig mit denen im übrigen Königreiche aufgebessert

werden. Im Laufe der Diskussion drückte Justiz⸗Minister Abe⸗ ken sein Bedauern aus, daß diese Angelegenheit zum Gegenstande

einer ständischen Verhandlung gemacht werde; er fürchte, daß dadurch den Interessen, deren man sich annehmen wolle, in der That kein Dienst erwiesen werde. Der Minister erklärte: die Regierung habe kein Recht, vom Hause Schönburg die Erhöhung seiner Beamtengehalte zu verlangen, und bat, den Deputations⸗ antrag abzulehnen, da er es der Stellung der Landesvertretung nicht entsprechend halte, wenn die Regierung auf Grund eines ständischen Antrags bloße Wünsche an das Haus Schönburg bringe, deren Erfüllung dasselbe zu verweigern berechtigt sei. Der Deputationsantrag wurde auch von den Abgg. v. Einsiedel und v. Ehrenstein bekämpft, vom Referenten Dr. Biedermann und dem Abg. Uhle vertheidigt und schließlich mit 37 gegen 20 Stimmen angenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung er⸗ theilte übrigens auch diese Kammer ihre Zustimmung dazu, daß während der bevorstehenden Vertagung des Landtags die zweite Deputation der Ersten Kammer zurückbehalten oder einberufen werde.

Heute beschloß die Zweite Kammer zunächst, bei ihrem auf den Neubau der Landelsschule Meißen bezüglichen dilatori⸗ schen Beschlusse stehen zu bleiben; die Erste Kammer hatte be⸗ kanntlich die für den Neubau geforderte Summe bewilligt. Ebenso hielt sie an ihrem, auf Ludwigs Antrag gefaßten Be⸗ schlusse gegen 3 Stimmen fest, die amtliche Beurkundung der Thatsache zu verlangen, daß die Publikation des Unfehl⸗ barkeitsdogmas in Sachsen nicht stattgefunden hat. Der Referent, Abgeordneter Mannsfeld, theilte mit, daß der Kultus⸗ Minister in der Vereinigungsdeputation erklärt habe: es gehe ihm gegen den oben erwähnten Vermittelungsvorschlag zur Zeit ein Bedenken nicht bei. Das Stehenbleiben bei dem frühern Beschlusse wurde vom Vizepräsidenten Streit und Abgeordneten Dr. Biedermann befürwortet. Sodann machte sich die Kammer, auf Vortrag der Abtheilung B. der Finanzdeputation, über die Differenzpunkte zwischen den Beschlüssen beider Kammern zu dem ersten Eisenbahndekrete schlüssig. Sie trat dabei dem ablehnenden Beschlusse der Ersten Kammer bezüglich des Pro⸗ jektes Ebersbach⸗Görlitz, ebenso den einfach ablehnenden Be⸗ schlüssen jener Kammer hinsichtlich einiger anderer Linien bei, welche sie früher nur „zur Zeit“ abgelehnt hatte. Im Uebrigen blieb sie bei ihren früheren Beschlüssen stehen. Derselbe Refe⸗ rent erstattete sodann Vortrag über die Differenzpunkte bei den Eisenbahnpostulaten des außerordentlichen Budgets und den Petitionen um Errichtung von Güterstationen ꝛc.; die Kammer hielt ihre auf die letztern gefaßten Beschlüsse aufrecht.

9. Juni. Die hiesige Kreis⸗Direktion hat, wie das „Dresdener Journal“ meldet, auf den Rekurs, welchen die von der Polizei ausgewiesenen Redacteure der „Dresdener Presse“, Doehn und Neumann, gegen den bezüglichen Aus⸗ weifungsbeschluß erhoben hatten, entschieden, daß die ge⸗ dachten Personen an ihrem ferneren Aufenthalte in Dresden nicht behindert werden sollen.

Württemberg. Stuttgart, 8. Juni. Der König hat heute den diesseitigen Geschäftsträger in St. Petersburg, Frhrn. v. Maucler, in Audienz empfangen. Vorgestern hat Se. Majestät eine Musterung der hiesigen Regimenter auf dem großen Exercirplatze bei Degerloch vorgenommen. Abends fand eine große Galatafel auf dem K. Landhause Rosenstein statt, wozu die Generalität, sowie Stabsoffiziere und Subalternoffiziere der hiesigen Garnison eingeladen waren.

Am 5. und 6. d. M. hatten beide Kammern Sitzung. Die Kammer der Standesherren beendigte gestern Abend die Berathung der Eisenbahnvorlagen, die nun in beiden Hammern definitiv erledigt sind. Nachdem am Mitt⸗ woch das Eisenbahngesetz einstimmig angenommen wor⸗ den war, wurden gestern die Petitionen in Eisenbahn⸗ sachen erledigt, und zwar ganz wie in der Zweiten Kammer durch Ueberweisung an die Regierung entweder zur Kenntniß⸗ nahme oder zur Erwägung, oder aber zu geeigneter Berücksich⸗ tigung. Hierauf wurde der Staatsvertrag mit Baden über die

Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen ganz wie in der an⸗

dern Kammer mit 21 gegen 4 Stimmen angenommen. Vor⸗ gestern trat die Erste Kammer dem Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung der erforderlichen Mittel zu Vollendung des Retablissements des Armeematerials im engern Sinn, ganz so bei, wie ihn die Zweite Kammer angenommen hatte, und zwar einstimmig. Darauf wurden außer den im vorigen Jahr hierzu verwilligten 840,000 fl. weitere 1,349,341 fl. verwilligt, welche aus den Mitteln der französischen Kriegsentschädigung zu neh⸗ men sind. Im Ganzen sind jetzt zu diesem Zweck 6,283,213 Fl. 16 Kr. angewiesen worden. .

In der Kammer der Abgeordneten wurde am 5. der Antrag von Hölder und Genossen, betreffend die Aufhe⸗ bung des Geh. Raths, vollends zu Ende berathen. Nach der in der Mittmochsabendsitzung abgegebenen Erklärung des Ministers von Mittnacht, womit derselbe für nächsten Landtag einen Ge⸗ setzentwurf über die Bildung eines organisirten Staats⸗Ministe⸗ riums, einen über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs und einen über die Ministerverantwortlichkeit in Aussicht stellte, war die weitere Behandlung nur noch eine formelle. Die be⸗ schlossenen Anträge entsprechen dem Antrage von Hölder. So⸗ dann wurde am 5. und 6. der Antrag wvon Erath und Ge⸗ nossen berathen, betreffend die Verwilligung von Staatsbeiträgen an Landwirthe und Weingärtner, welche die Erzeugnisse ihrer Grundstücke gegen Hagelschaden veersichern. Es sollte darnach mit Staatsunterstützung wieder eine Lan⸗ deshagelversicherung geschaffen oder wenigstens unbemittelte Landwirthe mit Staatsbeiträgen zum Beitritt zu einer Hagelversicherungsanstalt unterstützt werden. Mohl sprach da⸗ gegen; der Abg. Bosler verlangte die Bewilligung von 1 Million zur Errichtung einer solchen Anstalt, erhielt aber dafür nur wenige Stimmen; Boschers Antrag, der nur im Allgemeinen die Bereitwilligkeit zu Verwilligung eines Staatsbeitrags aus⸗ sprach, wurde mit 42 gegen 41 Stimmen abgelehnt. Der Kom⸗ missionsantrag, der die Sache der Regierung zur Erwägung an⸗ heimgeben will, erhielt 51 gegen 31 Stimmen.

Die staatsrechtliche Kommmission der Zweiten Kammer beantragte Zustimmung zu den Beschlüssen der Kammer der Standesherren in Betreff eines Verfassungsgesetzes 85 g. Abänderungen des IX. Kapitels der Verfassungs⸗

rkunde.

Beazden. Karlsruhe, 7. Juni. Am 5. d. M. nahm die Zweite Kammer das Gesetz über die Aenderung des Ge⸗

setzes über die Stempel, Sporteln und Taxen in Civil⸗ verwaltungs⸗ und Polizeisachen an. Darnach werden die Be⸗ träge in der Weise ersetzt, daß an Stelle von je einem Kreuzer 3 ½ Pfennig, an Stelle von je einem Gulden 2 Mark der Reichs⸗ währung treten. Die Abschriftsgebühr von 12 Kreuzern für den Bogen wird auf 50 Pfennig erhöht. Morgen wird die Kam⸗ mer über den Bericht des Abg. Schmidt von Constanz über den Gesetzentwurf, die PinsaFeng des Reichspreßgesetzes betreffend, und über den Bericht desselben über den Gesetzentwurf, die Be⸗ stimmungen der Geldstrafen nach der Reichsmarkwährung be⸗ treffend, berathen.

Hessen. Darmstadt, 9. Juni. Das Geburtsfest des Großherzogs wurde gestern Abend durch einen großen Zapfenstreich und heute Morgen durch eine Tagesreveille ein⸗ geleitet. Am heutigen Tage waren die öffentlichen und zahl⸗ reiche Privatgebäude festlich geschmückt. Um 8 Uhr rückten die Truppen der Garnison zur Parade auf dem Exercirplatz aus. Heute Nachmittag wird ein Festmahl der Civilbeamten und der Bürgerschaft im Saalbau, ein solches des Offizier⸗Corps in der Traube statthaben.

In der gestrigen (61.) Sitzung der Zweiten Kammer der Landstände wurde die Berathung des Nachtragsbudgets auf Antrag des Abg. Königer mit Rücksicht auf eine Seitens des Ministerpräsidenten Hofmann über. die Reorganisation der Staatsverwaltung, insbesondere auch der Forst⸗ und Domänen⸗ verwaltung, abgegebene Erklärung auf heute Vormittag vertagt.

Das Finanz⸗Ministerium hat einen Gesetzent⸗ wurf, die Hundesteuer betreffend, den Ständen vorgelegt. Danach haben die Besitzer von Hunden im Großherzogthum für jeden Hund eine Steuer von 2 Fl. 55 Kr. (5 Mark) alljährlich zur Staatskasse zu entrichten. Den Gemeinden im Großherzog⸗ thum ist gestattet, das Halten von Hunden, innerhalb der Ge⸗ markungen derselben, mit einer Abgabe bis zum Betrage von höchstens 2 Fl. 55 Kr. (5 Mark) jährlich für jeden Hund zu Gunsten der Gemeindekassen zu belegen. Die Erhebung und Beitreibung solcher Gemeindeabgaben geschieht zusammen mit der Hundesteuer. Das Gesetz soll mit dem 1. Januar 1875 in Kraft treten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 5. Juni. Zur Verhandlung in der zweiten Sitzung der Deutschen evangelischen Kirchenkonferenz kam folgender Antrag des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths zu Berlin:

„Seitdem im Jahre 1851 die Konferenz von Abgeordneten der obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands begründet ist, hat sich in der Mehrzahl der deutschen Länder eine Aenderung der Kirchen⸗

erfassung dadurch vollzogen oder doch zum nahen Abschluß vorbereitet, daß in die bestehende Konsistorialverfassung eire synodale Organisation aufgenommen ist, welcher unter andern überall eine feststehende, wenn auch verschieden abgestufte Theilnahme an der kirchlichen Gesetzgebung zukommt. Indem auf diese Weise die Stellung der obersten Kirchen⸗ behörden zu der kirchlichen Gesetzgebung sich geändert hat, wird es für sie von Wichtigkeit, bei den Verhandlungen dieser Konferenz, die, obschon selbst ohne legislative Befugniß, doch berufen und befähigt ist, durch das Ansehen und Gewicht ihrer gut⸗ achtlichen Beschlüsse auf die kirchliche Verwaltung der bei ihr bethei⸗ ligten Länder, auch hinsichtlich der Gesetzgebung, einen wichtigen Ein⸗ fluß zu üben, nicht allein durch Deputirte aus ihren eigenen Mitglie⸗ dern nach Maßgabe der Statuten von 1851 sich zu betheiligen, son⸗ dern auch die Möglichkeit zu gewinnen, daneben gewisse Mitglieder aus dem Schoße der Synodalkörper abzuordnen, durch welche eine unmittelbare Einwirkung der Konferenz auf diesen jetzt hinzugetretenen wichtigen Faktor des kirchlichen Lebens und umgekehrt sich vollziehen würde. Ob die Kirchenbehörde diese Abgeordneten frei wählt, oder sich von dem betreffenden Synodalkörper designiren läßt, ist ein In⸗ ternum, welches rücksichtlich der Konferenzverfassung keiner Festsetzung bedarf. Dagegen wird darauf Bedacht genommen werden müssen, die Gesammtmitgliederzahl der Konferenz hierbei nicht übermäßig zu vermehren. Eine statutarische Bestimmung über die Zahl der von jeder Kirchenregimentsbehörde zu ent⸗ sendenden Abgeordneten ist nicht vereinbart, sondern es hat darüber das Ermessen der einzelnen Centralbehörden im Anschluß an eine gewisse durch den Gebrauch entstandene Praxis entschieden; es wird nicht nothwendig sein, hierin eine Aenderung durch statntarische Fixi⸗ rung eintreten zu lassen, vielmehr genügen, nur im Allgemeinen die Empfehlung auszusprechen, daß auf jede Landessynode in Preußen die einzelnen Provinzialsynoden nur ein Abgeordneter deputirt wer⸗ den möge. Es wird daher der hochwürdigen Konferenz als Propo⸗ nendum vorgelegt: Dieselbe wolle zu §. 1 der Geschäftsordnung für die Abhaltung wiederkehrender Konferenzen von Abgeordneten der obersten Kirchenbehörden im evangelischen Deutschland vom Jahre 1851 beschließen: Die Kirchenbehörden sind befugt, neben den aus ihren eigenen Mitgliedern eutnommenen Abgeordneten auch Mitglieder der in ihrem Gebiet bestehenden Landessynoden oder Provinzialsyno⸗ den zur Konferenz zu deputiren.“

Schon auf der Konferenz 1872 war der Antrag diskutirt, die Beschlußfassung aber mit Rücksicht auf die damalige Lage der Verfassungsentwickelung in der preußischen und anderen Landeskirchen noch ausgesetzt worden. In heutiger Sitzung gab der Referent Professor Dr. Dove vollständige Mittheilung über die Stellung der verschiedenen Kirchenregierungen zu dem Pro⸗ ponendum. Nach längerer Debatte wurde der Antrag in fol⸗ gender Gestalt mit 13 gegen 5 Stimmen (nämlich der Abgeord⸗ neten von Württemberg, Mecklenburg⸗Strelitz, Schwarzburg⸗ Rudolstadt und Lübeck) angenommen: 8

„Die Konferenz wolle den Kirchenregierungen empfehlen, nach dem Seitens des preußischen Ober⸗Kirchenraths gestellten Antrag dem §. 1 der Geschäftsordnung folgende Zusätze anzufügen: Die Kirchenbehörden sind befugt, neben den aus ihren eigenen Mitgliedern entnommenen Abgeordneten auch Mitglieder der in ihrem Gebiet bestehenden Landes⸗ oder Provinzialsynoden zur Konferenz zu deputiren. Wo der Auftrag der Synodalmitglieder kirchenverfassungsmäßig mit dem Schlusse der Synodalversammlung endet, können Kirchenglieder abgeordnet werden, welche während der setzten Feserasslähs der Landes⸗ oder Provinzial⸗ synode zu deren Mitgliedern gehört haben..

Jena, 8. Juni. Am 18. d. M. findet die feierliche Ein⸗ weihung des Jenaischen Kriegerdenkmals auf dem Forste statt,

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 8. Juni. Die Prinzessin Moritz von Sachsen⸗Alten⸗ burg traf am 5. d. M. bei dem Herzog Bernhard, zugleich mit der Prinzessin Marie, welche von Liebenstein kam, zum Besuch ein und setzte Tags darauf, in Begleitung des Hof⸗ marschalls v. Speßhardt, die Reise nach Bad Ems behufs des Kurgebrauchs fort. Von Bad Ems geht die Prinzessin Moritz nach Bad Liebenstein, wo ihr Gemahl den Sommer zuzubringen gedenkt. Morgen tritt der Herzog Bernhard die Reise nach Baden⸗Baden zum Kurgebrauch an und begiebt sich dann auf seine Sommerresidenz Schloß Altenstein bei Bad Liebenstein. Dahin geht schon in den nächsten Tagen die Herzogin Marie mit den Kindern der Prinzessin Moritz.

Das Justiz⸗Ministerium hat eine umfassende Ueber⸗ sicht über die Thätigkeit der Justiz⸗Behörden des Herzog⸗ thums veröffentlicht.

6 sterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Juni. Der Kaiser wird sich übermorgen früh zur Besichtigung der landwirthschaft⸗

lichen Ausstellung nach St. Pölten begeben.

10. Juni. (W. T. B.) Ritter von Orges, Regie⸗ rungs⸗Rath im auswärtigen Amte, früher Redacteur der „Augs⸗ burger Allgemeinen Zeitung“ ist diese Nacht in Folge der Amputa⸗ tion eines Fußes gestorben.

Schweiz. Bern, 9. Juni. (W. T. B.) Der Stände⸗ rath genehmigte in seiner heutigen Sitzung bei der Berathung des Bundesgesetzes, betreffend die Bundesrechtspflege den Antrag des Bundesraths, daß der Amtssitz des Bundesgerichts nicht gleichzeitig der Sitz der politischen Bundesbehörde sein solle. Der Sitz des Bundesgerichts darf daher nicht nach Bern ver⸗ legt werden.

Belgien. Brüssel, 9. Juni. (W. T. B.) Das Endergebniß der Ergänzungswahlen für die Kam⸗ mern ist jetzt vollständig bekannt. Die Liberalen haben darnach im Senat einen Sitz für Thuin und zwei für Charleroi gewon⸗ nen, dagegen einen für Gent verloren. Die bisherige klerikale Majorität im Senat, welche 8 Stimmen betrug, ist auf 4 re⸗ duzirt. In der Deputirtenkammer sind in Verviers und in Charleroi je 2 liberale Vertreter an Stelle der bisherigen kon⸗ servativen Mitglieder gewählt worden. Die bis dahin in der Deputirtenkammer bestehende konservative Majorität von 22 Stimmen ist durch den Ausfall der Wahlen auf 14 Stimmen herabgemindert. In Soignies ist der Arbeits⸗Minister Beer⸗ naert nicht wiedergewählt worden.

Großbritannien und Irland. Wie der „Kölnischen Zeitung“ gemeldet wird, hätte betreffs Rocheforts und der anderen aus Neucaledonien entflohenen Deportirten ein Schriftenwechsel zwischen der französischen und der englischen Regierung stattgefunden und wäre letztere angeblich bereit, die Flüchtlinge im Falle ihrer Landung in England auszuliefern. Die Kronjuristen seien der Ansicht, daß Verbrechen vorlägen, welche die Stattgebung eines Auslieferungsantrages begründeten.

Frankreich. Versailles, 9. Juni. (W. T. B.) Die Na⸗ tionalversammlung setzte heute die Berathung über das Mu⸗ nizipalwahlgesetz fort. Ein Antrag der äußersten Linken, daß eine aus dem Maire und zwei Mitgliedern des Munizipalraths bestehende Kommission über die Anträge auf Eintragung in die Wählerliste oder auf Streichung der Wähler aus der 8 ent⸗ scheiden solle, wurde mit 357 gegen 332 Stimmen abgelehnt. Der radikale Deputirte Girerd richtete darauf die Anfrage an das Ministerium, ob demselben ein bei Gelegenheit der Nachwahl im Departement Niéevre im Journal „Republique“ von Nevers unterm 2. Mai d. J. veröffentlichtes Schreiben bekannt sei. Dasselbe sei von dem Centralausschusse „zur Herbeiführung einer allgemeinen Bolksabstimmung“ ausgegangen und empfehle be⸗ sonders, auf die außer Aktivität befindlichen Offiziere einzu⸗ wirken und sie durch Versprechungen für die Wahl des Hrn. v. Bourgoing zu gewinnen. Der Deputirte lenkte die Aufmerk⸗ samkeit des inisteriums auf die Existenz dieses geheimen Vereins und interpellirte die Minister des Innern und der Justiz, ob sie einen solchen Verein dulden würden. Der Justiz⸗Minister erwiderte, daß die Regierung keine geheimen permanenten Aus⸗ schüsse erlauben und dieselben überwachen werde. Sodann er⸗ griff Rouher das Wort. Er erklärte, ein Central⸗Ausschuß „zur Herbeiführung einer allgemeinen Volksabstimmung“ sei ihm unbekannt; das in der „Republique“ verböffentlichte Schreiben sei zu tadeln, er halte dasselbe indessen für unecht und danke dem Vorredner, daß er ihm Gelegen⸗ heit gegeben habe, sich über solche Machinationen aus⸗ zulassen. Er verlange eine strenge Untersuchung, damit die Wahrheit festgestellt werde. Der Minister des Innern antwortete darauf, falls ein solcher Central⸗Ausschuß existire, werde eine gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden. Sodann sprach Gambetta. Er richtete heftige Angriffe gegen den Kriegs⸗Minister de Cissey und den Finanz⸗Minister Magne, welche er als Mit⸗ schuldige der Bonapar' isten bezeichnete. Nachdem der Kriegs⸗ Minister diesen Vorwurf zurückgewiesen hatte, wandte sich Gambetta gegen Rouher und äußerte, es gäbe eine Kategorie von Leuten, denen er die Berechtigung absprechen müsse, über die Ereignisse vom 4. September 1870 ein Urtheil auszusprechen. „Das sind jene Elenden, welche uns vom 2. Dezember bis zu Sedan geführt haben.“ Der Präsident der Nationalversammlung forderte hierauf Gambetta auf, seine Schmähungen zurückzunehmen. Letzterer erklärte aber: „Meine Aeußerungen sind mehr als eine Schmähung; sie sind eine Be⸗ schimpfung. Ich erhalte sie aufrecht.“ Der Präsident sprach dann den Ordnungsruf gegen Gambetta aus. (Stürmische Auf⸗ regung.) Als Rouher wieder die Rednertribüne betrat, rief ihm der Deputirte Cazot zu: „Gebt uns Elsaß und Lothringen zu⸗ rück, bevor Ihr wieder auf der Tribüne erscheint.“ Rouher erklärte darauf, daß die Aeußerungen Gambetta's nur Verachtung verdienten. Die Sitzung wurde sodann aufgehoben.

Spanien. Santander, 9. Juni. (W. T. B.) Zwischen Vitoria und Miranda ist die Verbindung durch carlistische Streifcorps unterbrochen. Die Nordarmee hat Logrono und Tafalla besetzt. Zwischen dem General Concha und dem Carlistenchef Dorregaray finden Verhandlungen wegen Wieder⸗ eröffnung und Offenerhaltung der Eisenbahn von Miranda nach der französischen Grenze statt. b

Italien. Rom, 9. Juni. (W. T. B.) Der Professor

an der Universität zu Neapel, Mariano Semmola, ist mit der Vertretung Italiens bei der Wiener Quarantäne⸗ Konferenz betraut worden.

Der Papst hat heute die amerikanischen Pilger empfangen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juni. Atadzsan, ein jüngerer Bruder des Khans von Khiwa, ist

in den russischen Militärdienst getreten und dient gegenwärtig als Fahnenträger in einem Dragoner⸗Regiment im Kaukasus.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Juni.

Der Präsident des Kammergerichts Graf Mörner hat um seine Entlassung gebeten und dieselbe in diesen Tagen erhalten; der von ihm verlassene Posten ist mit Staatsrath Bredberg besetzt worden. Der Expeditionschef Loven, fruͤher Reichstagsabge⸗ ordneter für Stockholm, wurde an Stelle Bredbergs zum kon⸗ sultativen Staatsrath ernannt.

Der General⸗Direktor des schwedischen Staats⸗Telegra⸗ phenwesens, P. Brändström, ist am Dienstag, 71 ½ Jahre alt, gestorben. Er war im Dienste des Postwesens angestellt, bevor er die Leitung des Telegraphenwesens übernahm.

Das neue gemeinschaftliche Handels⸗ und See⸗ fahrtsgesetz für Schweden und Norwegen (Mellemrigs⸗

low) tritt mit dem 2. Juli in Kraft.

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