1874 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der Khedive von Aegypten hat dem Hofrath Dr. Gerhard webhlee Feidih⸗ das Commandeurkreuz des türkischen Medjidié⸗ verliehen. 1 1 Der Fehbmte englische Archäolog Davis gedenkt nächstes Jahr Ausgrabungen auf dem Boden des alten Karthago in großem Matstabe vornehmen zu lassen. Ein Theil der Ausbeute ist für das Museum in Tunis bestimmt, und der Rest wird unter die Länder vertheilt werden, welche zu den Kosten der Arbeiten mit beige⸗ tragen haben. Der Professor ist gegenwärtig in Tunis, um mit der Regierung des Bey über diese Angelegenheit zu unterhandeln. Auch die italienische Regierung wird eine Expedi⸗ tion zur Beobachtung des Vorübergangs der Venus vor der Sonnenscheibe ausrüsten, und hat bereits den Cav. Pietro Tacchioni mit der Leitung dieser Angelegenheit betraut; aber auch andere Astronomen, und darunter der Direktor der Sternwarte von Turin, Professor Borna, werden sich ihm anschließen, und die ita⸗ lienischen Observatorien werden der Expeditio ihre besten Instru⸗ mente zur Verfügung stellen. G

Telegramme aus Stornoway melden, daß Ende voriger Woche ein verheerender Sturm in der Minch herrschte. Die Härings⸗ fang⸗Flottille gerieth in den Sturm und die meisten der Boote büßten ihre Netze ein, wodurch ein Verlust von 2000 3000 Lstr. verursacht wurde. Ein Boot sank und seine aus 6 Personen bestehende Mann⸗ schaft ertrank.

Gewerbe und Handel. 1

Posen, 11. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Das Geschäft entwickelte sich früh langsamer, als erwartet wurde. Die Käufer blieben zurückhaltend, doch wurden bekannte Stämme bei guter Wäsche schnell um 2 bis 3 Thaler unter dem vorjährigen Preise aus dem Markt genommen. Die Wäsche ist durchschnittlich gut, wenn auch nicht so glänzend, wie gehofft war. Das Schurgewicht beträgt 8. bis 10 % weniger, als im vergangenen Jahre. Die Zufuhr stellt sich bis jetzt auf 8912. S n9 .S Cssarengenei t von 20,226 Ctr.

indestens 8000 Ctr. werden noch erwartet.

1 Mittags 1 Uhr 30 Minuten. Das Geschäft entwickelt sich nur sehr schleppend. Die Käufer bleiben urückhaltend und finden nur feine oder feine Mittelwollen bei guter Wäsche Beachtung mit einem Preisabschlag von 4 bis 5 Thlr. Ordinäre Wollen bleiben vernach⸗ lässigt, schlecht behandelte Wollen sind ganz unbeachtet. Es ist bis jetzt etwa ein Drittheil der Marktzufuhr verkauft..

(Zur Geschichte der Messenzu Frankfurta. M.) Kriegk (Frankfurter Bürgergerichte und Zustände im Mittelalter, Frankfurt a. M. 1862, S. 315) sagt: „Der Buchhandel ward erst im 16. Jahr⸗ hundert bedeuemnd.“ Genauer präzisirt ist dieser Zeitraum durch Osc. Hase (Die Koburger, Buchhändler⸗Familie zu Nürnberg. Leipzig, 1869), welcher den Beginn des eigentlichen buchhändlerischen Meßver⸗ kehrs zu Frankfurt a. M. auf das Jahr 1511 festsetzt. Joh. Trithe⸗ mius, dessen Epistolas familiares das letzte Viertel des 15. und das 1. Jahrzehnt des 16. Jahrh. umfassen, nennt nie die Frankfurter Messe, eben so wenig IIlustrium virorum epistolae ad Reuchlinum bis zum Ausbruch des sogleich zu erwähnenden Streites. 1511 hatte

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fefferkorn sein „Schmachbüch genannt ple el gegen Reuchlin in der Fasten⸗ (Oster⸗) Messe zu Frankfurt a . veröffentlicht; er hatte es selbst ausgetragen und durch sein Weib in offenem Kram feil geboten. Die Verbreitung von Reuchlins Gegenschrift „Der Augenspiegel“ geschah ebenfalls zu Frankfurt a. M. in der Herbstmesse desselben Jahres, aber ohne Mitwirkung des Ver⸗ legers, durch den Verleger Reuchlins, Thomas Anshelm von Hagenau, in dessen Buchladen in der Buchgasse später (Herbstmesse 1518) auch Melanchthon sein Absteigequartier nahm. Seit dieser Zeit gewinnt auch in des Erasmus Briefen die Frankfurter Messe eine große Be⸗ deuiung, so daß man seit 1515 einen faft regeimssigen Mcsgbehsc Frobens (des Verlegers von Erasmus' Schriften zu Basel) nachweisen kann. Wenn man also die Wichtigkeit der Frankfurter Messe für den Buchhandel so weit reichen läßt, als die letzte große auswärtige Buchhändlerfirma zum letzten Mal die Frankfurter Messe bezog (Weidmann aus Leipzig 1764), so hat diese Bedeutung ziemlich genau dritthalb Jahrhunderte gedauert, wenngleich die Alleinherrschaft von Frankfurt a. M. schon zu Ende des 16. Jahrhunderts durch die von Kaiser Rudolf II. eingesetzte Censur zu Gunsten Leipzigs gebrochen wurde. b

Augsburg, 10. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die 8 hielten sich heute gegen gestern unverändert; nur für hochfeine

ollen war eher eine Steigerung bemerklich.

London, 11. Juni. (W. T. B.) Die Hüttenwerks⸗ besitzer in Schottland sind dahin übereingekommen, an der For⸗ derung einer Lohnreduktion von 40 Prozent ihren Arbeitern gegen⸗ über festzuhalten.

ein und Lästers

Verkehrs⸗Anstalten. 1

Die Nr. 45 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eifenbahn Verwaltungen, Cöln⸗Minden (Bremen⸗Harburg eröffnet). Vereinsgebiet: Deutsches Reich (Bericht des Reichs⸗Eisen⸗ bahn⸗Amts). Pferde⸗Eisenbahnen (aus deren Geschäftsberichten). Aus Sachsen (Chemnitz⸗Komotau; Cottbus⸗Großenhain und Oberlausitzer Eisenbahn; Mehltheuer⸗Weida; Altenburg⸗Zeitz; Oberhohndorf⸗Reins⸗ orfer Kohleneisenbahn; Chemnitz⸗Aue⸗Adorf; Mumdenthats gtienbahn; sächsische Eisenbahnbau⸗Gesellschaft; Zwickau⸗Lengenfeld⸗Falkensteiner Eisenbahn; sächsisches Eisenbahndekret). Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburg (Wannenseebahn eröffnet). Cöln⸗Mindener Eisenbahn. Berlin⸗Stetti⸗ ner Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1873). Böhmische Westbahn (Geschäftsbericht pro 1873). Ausland: Schweiz. Rußland (die konstituirenden Generalversammlungen der 4 neuen Bahnen, Verzeich⸗ niß der Betriebsmittel, welche aus dem Ausland bezogen werden). Paris⸗Lyon⸗Mittelmeer⸗Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1873). Ita⸗ lienische Gesellschaft südlicher Eisenbahnen (Generalversammlung). Projektirte neue Bahnen in Norwegen. Personalnachrichten. Eisen⸗ bahn⸗Kalender. Offizielle Mittheilungen über Eisenbahn⸗Einnahmen im Monat April 1874.

Cöln, 10. Juni. (W. T. B.) In der Generalversammlung der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft wurde heute nach Antrag der Direktion die Dividende für 1873 auf 9 % festgestellt und eine gleiche Rente für 1874 in Aussicht gestellt. Der fernere An⸗

g on, 10 Millionen zur Anlage von Bahnhöfen, zu Errichtung von Arbeiterwohnungen, zur Ausrüstung von Werkstätten

und zum Bau der Anschlußbahn von Zeche Bonifacius nach Wwanne und der Hochfelder Hüttenbahn, sowie zum Bau anderer Zechenbahnen 12

im Ruhrrevier ꝛc. zu bewilligen, wurde, nach ausfübrlicher Begrün⸗ 8. dung desselben durch die Direktion, ebenso wie der übrige Inhalt der

Tagesordnung mit Einstimmigkeit genehmigt. New⸗York, 10. Juni. ( 2 mpfer deutschen Lloyd „Donau“ ist gestern Nachmittag hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Ems, Donnerstag, 11. Juni, Vormittags. Ihre Königliche

Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl von Preußen sind mit zwei Prinzessinnen Töchtern Sr. Königlichen Hoheit des Prin⸗ zen Friedrich Carl, zu einem Besuche Sr. Majestät des Kaisers von Rußland hier eingetroffen und von dem Kaiser Alexand 8 am Bahnhofe empfangen worden.

Königliche Schauspiele. Freitag, 12. Juni. Opernhaus. (139. Vorstellung.) Fan tasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 Akten nebst einem Vorspie (12 Bildern) von Paul Taglioni. Musik von Hertel. Anfan

7 Uhr. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause.

Die Oper hat Ferien.

stellung. 1 Sonnabend, 13. Juni. Opernhaus. (140. Vorstellung.)

Preciosa. Schauspiel mit Gesang und Tanz in 4 Abtheilungen

von P. A. Wolf. Musik von C. M. von Weber. Ballet

von P. Taglioni. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Letzte Schau⸗

spiel⸗Vorstellung vor den Ferien. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei⸗Inspeklkoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗ meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in der angegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt. 1

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Winterbühne.

Freitag. Gesammtgastspiel des Herzoglich ningenschen Hoftheaters. Der Kaufmann Venedig.

Sonnabend. Zum letzten Male: Die Bluthochzeit.

von

88 Das Eisenbahnunglück bei Fröttstädt.

In der Nacht vom 4. zum 5. Juli v. J. war auf der

Thüringischen Eisenbahn in der Nähe von Fröttstädt der Berlin⸗ Frankfurter Schnell⸗Nachtzug entgleist und in Folge dessen zum größten Theil den Damm hinabgestürzt. Wie in Nr. 159 Jahrg. 1873 d. Bl. mitgetheilt, hatte der Handels⸗Minister sofort einen Kommissarius behufs örtlicher Information an den Ort des Un⸗ glücks gesandt. Derselbe hatte konstatirt, daß das Schwellenmaterial nicht die Ursache der Entgleisung gewesen war. Ob ein vorge⸗ fundener Achsbruch als Ursache oder Folge des Unfalls betrachtet werden müßte, ließ sich damals nicht bestimmt entscheiden, wie überhaupt die weitere Aufklärung der sofort eingeleiteten Unter⸗ suchung vorbehalten werden mußte. Ueber die Resultate der letzteren veröffenilicht der Herzogliche Staatsanwalt Mochutt in Gotha jetzt Folgendes: 8 Die von mir unter dem 15. Juli v. J. ertheilte Zusicherung, die Resultate der Untersuchung über den Fröttstädter Eisenbahnunfall vom 5. Juli v. J. seiner Zeit zu veröffentlichen, vermag ich erst jetzt zu erfüllen. Denn obwohl die Untersuchung, in welcher 137 Zeugen⸗ vernehmungen meistentheils durch Requisition auswärtiger Gerichte stattfanden und von 7 Personen sachverständige Gutachten einzuholen waren, bereits am 26. August v. J. geschlossen und die darauf ge⸗ gründete sehr umfangreiche Anklage am 13. September überreicht wer⸗ den konnte, so wurde doch die Ertheilung des Verweisungsbeschlusses auf diese Anklage noch längere Zeit dadurch aufgehalten, daß das Herzogliche Kreisgericht hier wiederholt die Einziehung fernerer Gutachten für nothwendig hielt, um über die Begründung der Anklage sich schlüssig machen zu können. Diese Entscheidung ist in Folge dessen erst am 25. d. J. von dem Herzoglichen Kreisgericht hier er⸗ theilt und auf das von mir dagegen eingewendete Rechtsmittel von dem gemeinschaftlichen Appellationsgericht zu Eisenach unter dem 11. Mai d. J. endgültig bestätigt worden. 8. 48 Die Untersuchung ergab zunächst mit unzweifelhafter Gewißheit, daß der Bruch einer Achse an einem der Berlin⸗Anhalter Bahn ge⸗ hörigen Waggon, welcher in einer Bekanntmachung der Direktion der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft als die muthmaßliche Ursache „der Zugentgleisung bezeichnet worden war, den Eisenbahnunfall nicht herbeigeführt hat, vielmehr erst nach der Entgleisung in Folge der da⸗ mit verbundenen Zerstörung des Bahngestränges und in Folge des Um⸗ sturzes der Wagen eingetreten ist. 8 . Unmittelbar nach dem Eisenbahnunfall erhoben sich verschiedene Stimmen, welche denselben der schlechten Beschaffenheit des Schwellen⸗ materials beimaßen. Die Schwellen sind auf der ganzen Strecke, innerhalb deren die Entgleisung erfolgt sein mußte, alsbald gerichtlich in Beschlag genommen und nach Durchsägung derselben von verschie⸗ denen Sachverständigen einer genauen Prüfung unterzogen worden. Es hat sich dabei herausgestellt, daß das eichene Holz, aus welchem die Schwellen bestanden, zwar äußerlich und bisweilen auf 1 bis 1 ½ Zoll Tiefe bei vielen Schwellen morsch und verwittert, im Inneren aber auch bei welche die Spuren des Alters am meisten trugen, doch noch in solchem Mü. und Umfange gesund war, um den Schienennägeln die erforderliche Festigkeit zu gewähren. Das Urtheil der Sachverständigen ging daher dahin, daß das Schwellen⸗ material genügend und die Beschaffenheit desselben für die Entglei⸗ sung nicht mitwirkend gewesen sei. Zugleich wurde festgestellt, daß die ältesten Schwellen an der Entgleisungsstrecke aus dem Jahre 1868 herrührten. Auch gegen das Material der Schienen und die Konstruktionsart des Bahngestränges war keine Einwendung zu er⸗

eben. 8 8 Die Untersuchung richtete sich ferner darauf, ob die setzung des Zuges auf die Entgleisung desselben einen Einfluß ausge⸗ übt und ob sie den Bestimmungen des Bahnpolizei⸗Reglements ent⸗ sprochen habe. Der Zug hatte eine Gesammtstärke von 45 Achsen, war mit 6 Bremsen besetzt und mit zwei Lokomotiven bespannt. In dem Zuge befanden sich außer den Personen⸗ und einem ostwagen 4 Gepäckwagen, welche zum Theil das Reisegepäck der Passagiere, zum größten Theil Eilgut beförderten und nicht über ihrer normal⸗ mäßigen Ladungsfähigkeit belastet waren. Diese Zusammensetzung des Zuges entsprach den gesetzlichen Vorschriften, welche insbesondere auch die Einstellung einzelner Wagen mit Eilgut in die Schnellzüge unter der Voraussetzung, daß das vorerwähnte Maß der Belastung nicht überschritten wird, zulassen. Die Sachverständigen erkannten jedoch an, daß unzweifelhaft Züge von erserer Achsenzahl und von nur einer Lokomotive geführt erheblich Eößere Chancen sicherer Beförderung gewährten, daß daher die Schwere und Länge des Zuges, sowie seine Bespannung mit zwei Maschinen als ein ungünsti⸗ er Umstand in Bezug auf die stattgehabte Entgleisung in Betracht ämen, wenn auch daraus gegen Niemand eine strafrechtliche Verant⸗

wortlichkeit hergestellt werden könne, ja zugegeben werden müsse, daß in vielen Fällen die Unregelmäßigkeit der Frequenz und die berechtigten Forderungen des reisenden Publikums die Herstellung kleinerer Züge sehr erschwerten und Ausnahmen unvermeidlich machten. Die Koppe⸗ lung des Zuges hat sich bewährt und durch ihre Festigkeit die Kata⸗ strophe erleichtert, indem die Lokomotiven auch nach der Entgleisung den Zug noch eine Strecke weit fortgeschleppt haben, ehe die Verbin⸗ dungen desselben rissen. ö

Die Feststellung der Fahrgeschwindigkeit des Zuges, welche als ein haupsächlicher Faktor fuüͤr die Sicherheit der Beförderung beson⸗ dere Aufmerksamkeit erforderte, war mit großen Schwierigkeiten ver⸗ bunden und konnte trotz umfassenden Erhebungen nur annähernd er⸗ reicht werden. 8 8 1u“

Wiederholte sachverständige Erprobungen ergaben, daß die Be⸗ schaffenheit der zugführenden Lokomotive eine Maximalgeschwindigkeit von 6 Minuten pro Meile ohne Gefahr gestattete.

Die Einträge in den Telegraphenjournalen über den Abgang des Zuges in Gotha und sein Passiren der Station Fröttstädt ließen darauf schließen, daß sich derselbe unmittelbar vor der Entgleisung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 ½ Minuten pro Meile bewegt habe, daß jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine größere Ge⸗ schwindigkeit bis zu 5 ½ Minuten pro Meile spreche. Viele Passagiere vermochten, wie dies daraus erklärlich, daß der Unfall sich sur Nachtzeit er⸗ eignete, über die Geschwindigkeit des Zuges gar keine Auskenft zu cr⸗ theilen, eine große Anzahl aber und darunter Persönlichkeiten von⸗ technischem Verständniß, bezeichneten die Geschwindigkeit theilweise in starken Ausdrücken als eine sehr hohe. Einige haben schon vor der Entgleisung mit Rücksicht auf die große Schnelligkeit des Zuges die Besorgniß, daß ein Unglück geschehen möge, gehegt und ausgesprochen. Andere Pa sadier. dagegen und fast sämmtliche Bahnbeamte bestritten, daß die Fahrgeschwindigkeit eine ungewöhnliche gewesen sei.

Nicht unbekannt konnte bleiben, daß der Zug sich um 18 Minuten verspätet hatte, also Veranlassung zu einer Erhöhung der Geschwin⸗ digkeit vorhanden war, wenn auch der Maschinist der zugführenden Lokomotive, da diese erst in Gotha vorgespannt worden war, für die Verspätung nicht verantwortlich erschien. Noch kurz vor der Entglei⸗ sung hatte der Zugführer auf die Aenservng eines Schaffners, daß sehr schnell gefahren werde, dies aus der Verspätung des Zuges erklärt.

Bei der Abwägung der entgegenstehenden Zeugenaussagen über die Fahrgeschwindigkeit des Zuges war in Betracht zu ziehen, daß die Schnelligkeit eines Zuges von den darin befindlichen Personen nament⸗ lich zur Nachtzeit kaum mit einiger Verlässigkeit bemessen werden kann. Gleichwohl glaubte die Staatsanwaltschaft aus dem Zusammen⸗ halt aller Umstände den dringenden Verdacht entnehmen zu müssen, daß der Zug unmittelbar vor der Entgleisung die zulässige Geschwin⸗ digkeit von 6 Minuten pro Meile überschritten habe. Das sachver⸗ staäͤndige Gutachten ging dahin, daß eine Ueberschreitung der Maximal⸗ geschwindigkeit von 6 Minuten pro Meile in Berücksichtigung der Länge und Schwere des Zuges, sowie des Umstandes, das an der Entgleisungs⸗ stelle die gerade Linie der Bahn nach längerem Gefälle in eine Kurve überging und unter Hinzutritt abnormer Zustände des Oberbaues geeignet gewesen sei, die Entgleisung herbeizuführen.!

Den Zustand des Oberbaues der Bahn an der Entgleisungs⸗ stelle vor dem Unglücksfall feste war ein ferneres wichtiges

roblem der Untersuchung. Dieser Ermittelung stellten die Zer⸗ störungen, welche die Entgleisung des Zuges an dem Oberbau verursacht hatte, große Hindernisse entgegen. Eine vorgenommene Besichtigung ließ jedoch noch wahrnehmen, daß an derjenigen Stelle, wo muthmaßlich die Entgleisung erfolgt war, die Schwellen, ins⸗ besondere die Schwellenköpfe nicht reglementmäßig verfüllt waren. Die Sachverständigen bezeichneten diesen Mangel als einen Umstand, der bei normalmäßiger Zugkraft und Fahrt dem Zuge wohl keine Gefahr gebracht haben würde, der aber, da die ungenügende Deckung der Schwellen, insbesondere der Schwellenköpfe, die Widerstandskraft des Bahngestränges in der Kurve vermindere, in Verbindung mit anderen anomalen Verhältnissen geeignet gewesen sei, als mitwirkende Ursache des Unfalls zu dienen. 1

Endlich wurde Folgendes ermittelt: Am 4. Juli v. J., dem Tag vor dem fraglichen Eisenbahnunfall, war die Strecke, innerhalb deren die Entgleisung stattfand, von dem betreffenden Abtheilungsingenieur einem neu eintretenden Bahnmeister übergeben und zu diesem Zweck von beiden begangen worden. Der neue Bahnmeister hatte nach seiner eigenen Angabe bei dieser Gelegenheit im Beginn der Kurve an der⸗ jenigen Stelle der Bahn, an welcher nach dem Unfall die ersten seit⸗ lichen Verbiegungen des Bahngestränges wahrzunehmen gewesen waren, eine sogenannte Telle, eine auf 4 Schienenlänge sich erstreckende Vertiefung des konvexen Kurvenstranges bis zu ½ Zoll Tiefe entdeckt und dessen gegen den Abtheilungs⸗Ingenieur Erwähnung gethan, auch angeordnet, daß am anderen Tage diese Irregularität beseitigt werden sollte. Der Bahnmeister hatte dieselbe nicht für erheblich und bedenk⸗

lich genug gehalten, um die alsbaldige Beseitigung derselben oder di Anwendung eines Langsamfahrzeichens anzuordnen. Diese Vertiefun

gewann aber, was dem neu antretenden Bahnmeister weniger bekannt

sein konnte, dadurch an Bedeutung, daß die thonige Beschaffenheit de

Dammes an der fraglichen Stelle schon öfters Reparaturarbeiten er⸗ fordert hatte und Niveauveränderungen des Bahngestränges daselbst hefanft gte zumal zu jener Zeit heftige Regengüsse den Boden erweicht hatten. 3 88 b 1 Rücksichtlich dieser Abnormität sprachen sich die Sachverständigen dahin aus, daß dieselbe wohl geeignet sei, namentlich in Verbindung mit anderen Frregularitäten, als übermäßiger Fahrgeschwindigkeit, eine Entgleisung herbeizuführen, da eine solche Vertiefung die bei großer Fahrgeschwindigkeit ohnehin schon unruhige Gangart des Zuges vermehre und die heftigen Schwankungen der Lokomotiven und Wagen die seitliche Widerstandskraft des Schienengestränges in außergewöhn⸗ licher Weise in Anspruch nähmen. Der eine Sachverständige, welcher zufällig der Entgleisung als Passagier beigewohnt hatte, bestätigte zu⸗ gleich, daß der Verlauf der Katastrophe der Annahme, wonach die Entgleisung des Zuges durch jene Vertiefung vorbereitet worden sei, vollkommen entspreche. .

Auf Grund dieser Thatsachen und gutachtlichen Erklärungen hie

die Staatsanwaltschaft dringenden Verdacht begründet, daß der Eisen⸗ bahnunfall am 5. Juli v. J. durch unzulässige Fahrgeschwindigkeit, ungenügende Verfüllung der Schwellen und durch die vor dem Unfall bei der Entgleisungsstelle vorgefundene Vertiefung unter dem Zusam⸗ menwirken dieser drei Irregularitäten herbeigeführt worden sei, und erhob deshalb gegen den Maschinisten der zugführenden Lokomotive, sowie gegen vier Bahnbeamte, welche für die Unterhaltung und Be⸗ aufsichtigung des Oberbaues zunächst verantwortlich erschienen, die An⸗ klage wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransportes und

Verursachung des Todes zweier Mensch

nschen. 1 Das Herzogliche Kreisgericht hier hat den Verdacht, daß der Eisenbahnunfall vom 5. Juli v. J. durch die angeführten Irregulari⸗ täten verursacht worden und daß die angeklagten Bahnbeamten für diese Irregalaritäten verantwortlich seien, nicht für dringend genug gehalten, um die strafgerichtliche Verfolgung der Angeklagten zu be⸗ schließen, vielmehr die Anklage in allen Punkten zurückgewiesen. Ins⸗ besondere hielt es den Beweis, daß die Fahrgeschwindigkeit des Zuges 6 Minuten pro Meile überschritten habe, bei dem Widerspruch der Zeugenaussagen und der Unzuverlässigkeit der Wahnehmungen Sei⸗ tens der auf dem Zug befindlichen Persoͤnen für ungenügend und focht zugleich die in der Anklage behauptete Verpflichtung des Loko⸗ motivführers, die Leistungsfähigkeit seiner Maschine zu kennen, a Es hielt ferner den Kausalnexus der ungenügenden Verfüllung der Schwellen mit dem eingetretenen Unfall für zweifelhaft und ver⸗ mißte den Beweis dafür, daß die betreffenden Beamten die Gefäh lichkeit jener Unterlassung hätten einsehen müssen. Bezüglich der Ver⸗ tiefung des konvexen Schienenstranges setzte das Gericht die Zuve lässigkeit der Aussage des Bahnmeisters in Zweifel, da der Beri des Abtheilungs⸗Ingenieurs über seinen Befund nach der Entgleisung der Vorfindung einer solchen Vertiefung nicht erwähne, die von de selben vorgenommene Vermessung der Höhe der Schienenlage vielmehr die ordnungsmäßige Ueberhöhung der äußeren Schienen in der Kurve

an der betreffenden Stelle konstatirt habe, eine gerichtliche 8

aber, da die gravirende Aussaze des Bahnmeisters erst später na Wiederherstellung der Bahn und Umlegung der Schienen erstattet wurde, sich auf diesen Punkt nicht erstreckt habe. Außerdem vermißte es auch hier den Beweis dafür, daß die Angeklagten die Gefährlich⸗ keit jener Vertiefung hätten erkennen müssen. u“

Die von der Staatsanwaltschaft gegen den EH“ schluß eingewendete Berufung wurde von dem gemeinsamen Appellations⸗ gericht zu Eisenach verworfen.

Dieses in strafrechtlicher Beziehung somit negative Resultat der Untersuchung wird man natürlich finden, wenn man die strengen An⸗ forderungen des Anklagebeweises einerseits und andererseits die großen Schwierigkeiten kennt, die in den meisten Fällen der Ermittelung der Ursachen eines Eisenbahnunfalles entgegenstehen. Diese womöglich zu überwinden, ist im vorliegenden Falle jedes Mittel versucht und keine Mühe gescheut worden.

Gotha, den 30, v. er. 8 8

er Herzogliche Staatsanwalt. „Morchutt.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin; Verlag der

8 Drei Beilagen e(einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 96.)

Keine Vor⸗

W. T. B.) Der Dampfer des Nord⸗

Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. 88

Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 8

Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs⸗Anzeiger⸗

und Aömiglich Urkuhischen Itaatg⸗Anzeigers:

ilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. .. Konkurse, eeehei⸗ Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. derg . Perkäufe, Verpachtungen, Gubmissionen ꝛc.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

„Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Kauf⸗ acob Frank wegen be⸗ trüglichen Bankerutts in den Akten F. 111. 74 unter dem 7. April 1874 erlassene Berlin, den 9. Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Ab⸗ Kommission II.

mann Franz Philipp

Komm. II. 1 4 Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

theilung für Untersuchungssachen. für Vornntersuchungen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Kauf⸗ mann Hermann Julius Kuhnke wegen betrüg⸗ lichen Bankerutts unter dem 10. März cr. erlassene

Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 9. Juni 1874.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗

Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

Steckbriefserledigung. Der hinter den angeb lichen Studioses

wird hierdurch zurückgenommen. Berlin,

Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vor⸗

untersuchungen.

Ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort des Buchdruckers Wilhelm Lang von Lennep.

Cassel, 5. Juni 1874. Der Staatsanwalt.

stav Carl August Schnabel wegen Unterschlagung in den Akten 8. 481 de 1874 Komm. II. unter dem 6. Mai cr. erlassene Steckbrief Ulden DLA. den 8. Königliches Kreisgericht zu Merseburg.

. Verlossung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und Königlich Preußischen Stnats⸗

DOeffentlicher Anzeiger.

2

5. Industrielle Ctablissements, Fabriken u. Gr del. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. ctas

7. Literarische Anzeigen. 8. Füenafische ester

Feleret, nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von

olf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗

furt a. M., Ureslan, Halle, Prag, WMien, München,

Nürnberg, Straßburg, Jürich und Stuttgart. A.

9. Central⸗Handels⸗Register. Erscheint in sepa⸗ rater Beilage.

auf den 3. August d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Heßler, im Eh nt., zwei Treppen hoch, Zimmer Nr. 48 zu erscheinen.

„Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat bün Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen

es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗

berg, von Radecke,

müller und Wilke zu Sachwaltern vorgeschlagen. Halle a. d. Saale, am 6. Juni 1874.

. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2374]

Konkurs⸗Eröffnung.

Erste Abtheilung.

8 Den 9. Juni 1874, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Seilermeisters Karl Ernst Zeiger zu Merseburg ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 9. Juni 1874 festgesetzt worden.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,

Vorladungen u. dergl. [2370]

haben:

a. der Kaufmann D. Kauffmann in Landeshut

40 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Wechselforderung,

b. der Fabrikant Robert Landeck hier 400 Thlr.

Wechselforderung nebst 6 % Zinsen seit 3. Apri 1874 und 2 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten bezüg lich den Ausfall dieser Forderung bei der Sub hastation des Grundstücks Nr. 147 hier,

die Dorothea Teichelmann hier, den Ausfall

den sie bei der Subhastation des zu b. gedach⸗ ten Grundstücks mit ihrer Forderung von 748

Thlrn. nebst Zinsen erleiden möchte, . die Geschwister Elisabeth, Marie, und Franz Adam hier,

desselben Grundstücks,

ad a. b. c. ohne Vorrecht und d. mit Vor⸗

recht, nachträglich angemeldet.

Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf

Sonnabend, den 27. Juni 1874, Vormittags 11 ½ Uhr,

vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins⸗ Zimmer Nr. 8 des ööö anberaumt, re Forderungen an⸗

wovon die Gläubiger, welche i gemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Reichenbach, den 4. Juni 1874. 1 e b eee i vüge er Der Kommissar des Konkurses.

123681 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Halle a. d. S.,

I. Abtheilung.

Den 6. Juni 1874, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen der Putzwaarenhändlerin Louise Hoffmann jetzt verehelichte Buchbin⸗ dermstr. Krause hierselbst ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 6. Dezem⸗ ber 1873 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent F. A. Köppe hierselbst bestellt. Die Gläu⸗ - des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. Juui d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Heßler, im Ge⸗ richtsgebäude, 2 Treppen hoch, Zimmer Nr. 48 an⸗ beraumten Termine die Erklärungen über ihre Vor⸗ schläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. 81

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben 8 Fessehsgen oder zu zahlen, vielmehr von dem

esitz der Gegenstände

bis zum 16. Juni d. Js., einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners 8ns von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, 1er. aufgefordert, ihre Feprac, dieselben mögen

ereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte

zum 14. Juli d. Js. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll- anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie öe zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals

Zu dem gemeinen Konkurse über das Vermögen des Restaurateur Franz Adam hierselbst

Johannes den etwaigen Ausfall ihres Muttererbes von 1699 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. nebst Zinsen, bei der Subhastation eben⸗

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto Peckolt sen. hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf „den 17. Juni d. Is., Vormittags 10 Uhr im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 16 vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Pinder anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an IGeld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 2. Juli d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗ liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ 1 bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursglänbiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 15. Juli 1874 e een bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 4. August 1874, Vormittags 10 ½ Uhr vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Pinder im Terminszimmer Nr. 16 zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wer⸗ den die Rechtsanwalte s Wölfel, Grube hier, Sickel in Lützen, sowie die Justiz⸗Räthe Hunger hier und Herrfurth in Wehlitz zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. Merseburg, den 9. Juni 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1712] Ediktalladung.

Der am 5. April 1836 zu Luckau in der Nieder⸗ lausitz geborene Kaufmann Johann Friedrich Julius Luchmann, Sohn des Tischlermeisters Johann Gottlieb Luchmann und seiner Ehefrau Christiane Wilhelmine, geb. Carus, zu Luckau, ist im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert, hat zu⸗ letzt in St. Francisco als Kaufmann gelebt, aber seit dem Jahre 1861 keinerlei Nachricht von sich ge⸗ eben und ist verschollen. Der ꝛc. Luchmann und eine etwaigen unbekannten Crben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem am 16. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, anstehen⸗ den Termine beim Gericht oder in der Registratur desselben schriftlich oder persönlich zu melden, widri⸗ genfalls er zu gewärtigen hat, daß er für todt erklärt werden wird. Zu Mandatarien werden die hiesigen Rechtsanwalte Werner und Jordan vorgeschlagen. Luckau, den 13. Februar 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2362] Ediktalladung.

Demnach laut einer Anzeige der Calenberg⸗Gruben⸗ hagen⸗Hildesheimschen ritterschaftlichen Kredit⸗Kom⸗ mission zu Hannover der Major Carl Graf von Een zum Hardenberge behuf Erlangung eines

am hiesigen

und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welche

walte Fiebiger, Fritsch, Göcking, Herzfeld, Kruken⸗ Riemer, Schlieckmann, Seelig.

Gütern Vorder⸗ und Hinterhaus Hardenbe xhs

mäßigen Pfande sofen will: 5 werden au

besitz Eigenthums⸗ oder

sollten, hierdurch vorgeladen, in dem auf Frettas den 26. k. M. Inni, Rorgens 10 Uhr,

thekarischen Forderung,

von

Moringen, den 26. Mai 1874. Deputation des Amtsgerichts Northeim.

9⸗ renden Pertinenzien auch das Rittergut Wolbrechts⸗ hausen mit allem Zubehör, insonderheit an Gebäuden, an 338 Morgen 45 Qu.⸗Ruthen verkoppeltem Grund⸗ besitz und Berechtigungen aller Art zum statuten⸗

G rden Antrag der Kredit⸗Kommission aalle welche an den bezeichneten Grund⸗ 8 . Mitbesitz⸗Ansprüche, hypothekarische Forderungen, servitutische, fidei⸗ kommissarische, lehnrechtliche oder sonstige ding⸗ liche Anrechte geltend machen zu können glauben

vor Königlichem Amtsgerichte anstehenden Ediktal⸗ termine zu erscheinen, um solche Ansprüche, For⸗ 8 derungen und Rechte anzumelden, widrigenfalls ddie sich nicht Meldenden ohne Aussicht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der hypo⸗ hekar J die der Kredit⸗Verein fr ein vorzustreckendes Darlehn erlangen wird, bis zu dessen Tilgung nachgesetzt werden sollen. Von der Anmeldungspflicht befreiet nur ein ritterschaftlicher Kredit⸗Kommission über bereits angezeigte Ansprüche ertheiltes Certifikat.

fung einzusenden. Die Probestücke dürfen, falls sie nicht kostenfrei überlassen werden sollen, das Gewicht von 10 Kilogramm nicht übersteigen und müssen andrerseits geeignet sein, Proben auf absolute, wie auf relative Festigkeit, 8 auf Schmiede⸗ und Schweißfähigkeit su gestatten. Die Stücke für Proben auf absolute Festigkeit müssen mindestens 400 Mm. lang sein. Kiel, den 6. Juni 1874. Kaiserliche Werft.

Submissions⸗Anzeige. Die Lieferung von 2500 Tonnen Portland⸗Cemen für die Hellingsbauten des Marine⸗Etablissements bei Ellerbeck soll: „am 26. Juni d. J., Mittags 12 Uhr“ im Wege der Submission vergeben werden. Anfeflektanten wollen ihre desfallsige und mit der ufschrift: 1 „Submission auf Cement“ versehene Offerte bis zu dem vorangegebenen Termin der unterzeichneten Kommission verschlossen und porto- frei einsenden. Die bezüglichen Lieferungsbedingungen liegen in

[2359]

und gegen Erstattung der Kopialien werden diesel

auch per Post übersandt. Kiel, den 8. Juni 1874.

unserem Bureau zur Einsicht aus, auf ““ b

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Verkauf von Waffen. In Folge Befehls des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums ist die am 21. Mai d. J. abgehaltene Auktion von Waffen aufgehoben und das Auktionsverfahren zu wiederholen; dieser⸗ Qhalb werden Seitens des unterzeichneten Artillerie⸗ depots die zum Verkauf bestimmten circa 153,000 Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Schußwaffen verschiedener Konstruktionen, 12,200 Seitengewehre (Haubajonette) am 26. Juni d. J. von des Morgens 8 Uhr ab im Zeughaushofe zu Mainz in einzelnen Posten öͤffentlich meistbietend wiederholt verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsichtnahme aus, werden auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt, ebenso können Proben der qu. Waffen gegen eine Kaution von 3 Thalern für jede Schußwaffe, von 1 ½ Thalern für jedes Seiten⸗ gewehr bei uns in Empfang genommen werden. Die Meistbietenden haben im Termine Kautionen im Betrage von je ½ der Summen ihrer Meistgebote in preußischem Gelde resp. Reichsmünzen oder von deutschen Staaten garantirten Papieren einzuzahlen. Mainz, den 7. Juni 1874. Artillerie⸗Depot.

[2248] . Sen ghüti.

Die Anfertigung von 6000 kleinen Patronen⸗ kasten soll im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden, zu welchem Zweck Termin auf Freitag, den 12. d. M., Vormittags 11 Uhr, im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots in der neuen Kaserne hinter dem Zeughause an⸗ beraumt worden ist.

Unternehmungslustige werden hierdurch aufgefordert, nach vorheriger Einsicht der in genanntem Bureau ausliegenden Bedingungen und Zeichnung, versiegelte Preisofferten mit der Auschrift: „Submission, be⸗ treffend die Anfertigung von Patronenkasten“ bis zu bezeichnetem Termin einzureichen und zum festgesetzten Termin entweder selbst zu erscheinen oder durch einen Bevollmächtigten sich vertreten zu lassen.

Berlin, den 3. Juni 1874. önigliche Ostbahn

Artillerie⸗Depot. 111““

sgöSFfsing. Brandt.

Die Lieferung von

600 Kubikmeter lager ““ steine, b 800 mille scharfgebrannter Mauersteine erster ] Qualität und .650 Kubikmeter Mauersand soll im Ganzen oder in mehreren Loosen vergeben werden, und ist hierzu auf Freitag, den 19, Snmn⸗ er., Vormittags

r,

im Bureau der Eisenbahn⸗Baumeisterei auf Bahn⸗ hof Elbing Termin anberaumt, woselbst gehörig verschlossene und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Maurer⸗ Materialien für die Königliche Ostbahn“. versehene Offerten bis zur Terminsstunde einzurei⸗ en sind.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen ebendaselbst zur Einsicht aus. I8 den 9. Juni 1874.

er Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.

[2365] „Bekanntmachung. 8

Die unterzeichnete Werft beabsichtigt für die Be⸗ dürfnisse der Kaiserlichen Marine die Verwendung von schmiedbarem Eisenguß in ausgedehntester Weise eintreten zu lassen und werden leistungsfähige Fabrikanten dieses Materials aufgefordert, Proben ihres Fabrikats, deren Eigenschaften bei event. Be⸗

arlehns aus ritterschaftlicher Kreditkasse dem Kredit⸗ vereine für sosches Darlehn außer andern zu den

Kaiserliche Hafenbau⸗Kommission.

(23663 Bekanntmachung. 6

Die Lieferung der behuf Korrektion der Weser im ve es⸗ Hoya im Jahre 1874 erforderlichen Stack⸗ materialien soll im Wege der öffentlichen Submission 1 vergeben werden, wozu Termin auf , den 24. Juni 1874, Vormittags 11 Uhr B in der Wohnung des unterzeichneten Bau⸗Inspektor 1 angesetzt ist. Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Stack⸗ materialien⸗Lieferung bis zum Termine einzureichen. Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vom 18. bis 24. d. M., täglich von 10 bis 12 Uhr Vormittags, bei dem Unterzeichneten eingesehen werden. 1 Hoha, den 6. Juni 1874. Der Bau⸗Inspektor. Heye.

[IN. 10411 Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 116 Kubikmeter ge⸗

löschten Mauerkalk für den Bau des neuen Kreis⸗

gerichts⸗Gefängnisses hierselbst soll im Wege der

Iv Submission vergeben werden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen täglich au

dem Baubureau, Untere Königsstr. Nr. 65, zur Ein⸗-

sicht aus, woselbst auch Abschrift gegen Erstattung

der Kopialien bezogen werden kann.

Offerten mit der Aufschrift: . „Lieferung von Mauerkalk für den Ban des neuen Kreisgerichts⸗Gefängnisses in Cassel“

sind versiegelt und portofrei bis spätestens zum

22. Juni ecr., Vormittags 11 Uhr, auf dem

Baubureau, Untere Königsstraße Nr. 65 hierselbst

versiegelt einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnun

derselben stattfindet.

Cassel, den 6. Juni 1874.

Der Königliche Kreis⸗Baumeister

8 öhnisch.

[M. 1043] Bekanntmachung. 1 Die Lieferung von circa 400 Kubikmeter Mauer⸗ sand für den Bau eines neuen Kreisgerichtsgefän ngge hierselbst, soll im Wege der öffentlichen Su mission vergeben werden. b Die Feeen. es Fineran liegen täglich auf dem Bau ureau, Untere Königstr. 65, zur Einsicht aus woselbst auch Abschrift gegen Erstattung der Kopia lien bezogen werden kann. Offerten mit der Aufschrift: „Lieferung von Mauersand für den Bau des Freisgeresepesc⸗ in Cassel“ sind versiegelt und portofrei bis spätestens zum 25. Juni cr., Vormittags 11 Uhr, auf dem Baubureau, Untere Königsstr. Nr. 65, versiegelt ein-⸗ ureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattsindet. 2 Cassel, den 6. Juni 1874. 1“ Der Königliche Kreis⸗Baumeister 1“ Z11“ [M. 1042] Se 8 8 Die Lieferung von circa 130 Kubikmeter gelöschten Mauerkalk für den Bau der neuen Strafanstalt be Cassel soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Lieferunasbedingungen liegen täglich auf dem Baubureau, Untere Köni Fscraße Nr. 65 zur Einsicht aus, woselbst auch Abschri gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden kann. 8 Offerten mit der Aufschrift: „Lieferung von Mauerkalk für den Bau der Strafanstalt bei Cassel“ ind versiegelt und portofrei bis spätestens zum 1 uli a. c., Vormittags 11 Uhr, auf dem Bau Bureau, Untere Königsstr, Nr. 65 hierselbst, ftasrkeichen zu welcher Zeit die Eröffnung derselben attfindet. 8 Cassel, den 6. Juni 1874.

stellungen als Qualitätsnachweis für den Kontrakt und die Abnahme dienen können, der Werft zur Pruͤ⸗

Der Königliche Kreis⸗Baumeister. G G he ers ch.