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ob die im §. 13 des Bahnpolizei⸗Reglements bezüglich der Brems⸗ vorrichtungen gegebenen Vorschriften nicht über das wirklich vor⸗ eene Bedürfniß hinausgehen.
Das Ergebniß der stattgehabten Prüfungen und Besprechun⸗ gen ist in einem — zu einem neuen Bahnpolizei⸗Regle⸗ ment zusammengefaßt, welchen der Reichskanzler dem Bun⸗ desrathe zur Beschlußnahme vorgelegt hat.
Durch den Beschluß des Bundesraths in der Sitzung vom 29. Dezember 1871 ist die Reichsbehörde ferner ersucht worden, mit Rücksicht auf die in den §§. 14 und 39 des Reglements ent⸗ haltenen Vorschriften über Anbringung von Signallaternen das Erforderliche einzuleiten, um demnächst Bestimmungen über gleichmäßige Beschaffenheit der zur Anbringung dieser Laternen dienenden Vorrichtungen erlassen zu können. Auf Grund des Gutachtens, welches in der vorgedachten Enquste von den Delegirten der Eisenbahnverwaltungen abgegeben ist, und nach anderweit vorgenommener Prüfung empfiehte der Reichskanzler demzufolge gleichzeitig dem Bundesrath den Erlaß einer beson⸗ deren Ergänzungsvorschrift zum §. 14 des Bahnpolizei⸗Regle⸗
ents für die Eisenbahnen Deutschlands (vom 29. Dezember 1871).
Der Staats⸗Minister a. D. v. d. Heydt ist nach län⸗ gerer Krankheit heute früh 6 Uhr plötzlich verstorben. — Der Hamburgische Bevollmächtigte zum Bundesruth,
Senator Dr. Schröder ist gestern Abend aus Hamburg hier eingetroffen.
— Der Kapitän zur See und Ober⸗Werft⸗Direktor zu Kiel Weikhmann ist zur Abstattung persönlicher Meldungen von
— Der Kaiserlich türkische Botschafter in St. Petersburg,
Kiamil Pascha, ist gestern Abend von dort hier einge⸗
troffen, im Hotel Royal abgestiegen und heute früh nach Kissingen weiter gereist.
— Die fällige Englische Post aus London über Cöln vom 11. Abends ist ausgeblieben.
— S. M. S. „Arcona“ hat am 1. April d. J. Melbourne verlassen und ankerte am 6. dess. Mts. im Hafen von Sidney.
Düsseldorf, 10. Juni. In der heutigen 10. Sitzung
des 22. Rheinischen Provinzial⸗Landtages wurde zu⸗ ächst die Ergänzungswahl der Kommission für die Vertheilung
und Vergütung der Kriegsleistungen vorgenommen, ein VII. Nachtrag zum revidirten Reglement für die Rheinische Provinzial⸗ Feuer⸗Sozietät vom 1. September 1852 durchberathen und fest⸗ gestellt, ein Antrag auf Herabsetzung der Versicherungsbeiträge
— bei der Rheinischen Provinzial⸗Feuer⸗Sozietät durch Uebergang
zur Tagesordnung abgelehnt und die Rechnungen der Provinzial⸗ e. zu Cöln pro 1870/72 dechargirt. Nach ‚kurzem Vortrage über Gegenstände der Landtags⸗Oekonomie trug ein Abgeordneter darauf an, dem Landtags⸗Marschall für die liebevolle Leitung der Verhandlungen zu danken, was durch Erhebung von den Sitzen gescheh. Der Landtags⸗Marschall sprach seinen Dank für die Nachsicht der Versammlung und das Vertrauen, mit welchem sie ihm als Vorfsitzenden des Provinzial⸗ Verwaltungsraths entgegengekommen sei, aus. Unm 11 Uhr erschien der Königliche Landtags⸗Kommissar, on einer ständischen Kommission geleitet, im Saale und erklärte
nach einer Ansprache, in welcher er das schöne Verhältniß
zwischen der Staatsregierung und der Provinzial⸗Vertetung be⸗ tonte im Namen Sr. Majestät den 22. Rheinischen Provinzial⸗ Landtag für geschlossen.
Der Landtags⸗Marschall brachte ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Ver⸗ sammlung begeistert einstimmte.
Bayern. München, 11. Juni. Das Kriegs⸗Ministerial⸗ Verordnungsblatt Nr. 24 publizirt heute die Allerhöchste Ver⸗ ordnung, nach welcher der Oberst im 3. Chevauxleger⸗Regiment, Herzog Karl Theodor in Bayern zum Inhaber des 14. Infanterie⸗Regiments (bisher vakant Hartmann) von Sr. Majestät dem König ernannt wurde. Hiernach hat dieses Regi⸗ ment die Benennung: „14. Infanterie⸗Regiment Herzog Karl Theodor“ zu führen. — Durch Allerhöchste Entschließung wurde die Dienstordnung für die Feld⸗Proviant⸗Aemter ge⸗ nehmigt. Die bisherigen Vorschriften für den Dienst der Ver⸗ pflegs⸗Abtheilungen im Kriege vom Jahre 1868 treten gleich⸗ zeitig außer Kraft. — Ferner wurde durch Allerhöchste Ent⸗ schließung vom 30. April I. Is. die Einführung einer neuen Instruktion für die Waffenübungen der Kavallerie genehmigt. Diese Instruktion hat vom 1. Oktober I. Js. an in Kraft zu treten.
— Bezüglich des Entwurfs des neuen Landtags⸗ wahlgesetzes vernimmt die „Allg. Ztg.“ noch, daß durch denselben auch den Angehörigen der aktiven Armee, sofern ihnen sonst das Wahlrecht zusteht, die Ausübung sowohl des aktiven als des passiven Wahlrechts eingeräumt wird. Wie den Staatsbeamten, so darf auch den zu Abgeordneten gewählten Offizieren und Militärbeamten der Urlaub nicht verweigert wer⸗ den, „sofern nicht außerordentliche Verhältnisse ihrer Entfernung vom Dienst entgegenstehen.“ Zur gültigen Wahl eines Ab⸗ geordneten ist die absolute Stimmenmehrheit erforderlich, und hat, wenn eine solche nicht erreicht wird, die engere Wahl, wie bei den Reichstagswahlen, stattzufinden.
— Der Beschwerde⸗Ausschuß der Kammer der Reichsräthe hat in seiner heutigen Sitzung das Referat über die Beschwerde des Jesuiten P. Grafen v. Fugger dem Reichs⸗ rath Frhrn. v. Frankenstein übertragen.
,— In der heutigen Sitzung der Kammer der Reichs⸗ räthe wurde beschlossen, fünf eingelaufene Urlaubsgesuche erst dann zu verbescheiden, wenn mehrere jetzt in Urlaub befindliche Mitglieder, wie demnächst zu erwarten, eingetroffen sein werden. Sodann wurde fast ohne Diskussion der aus 30 Artikeln be⸗ stehende Gesetzentwurf über die Ausscheidung der Zuständigkeiten der Polizeidirektion und des Stadtmagistrats in München nach den Vorschlägen des Ausschusses (welche nur redaktionelle Aende⸗ rungen der Regierungsvorlage betreffen) angenommen, und ebenso den Beschlüssen des anderen Hauses wegen Aufnahme eines Kreisanlehens zur Erweiterung der Irrenanstalt in Er⸗ langen und wegen Aenderung des Art. 28 im Einführungsgesetz zune Strafgesezbuch (Antrag des Abg. Birner) zu⸗ gestimmt.
Sachsen. Dresden, 12. Juni. Die in Evangelicis beauftragten Staats⸗Minister haben beschlossen, zur Erfüllung der in dem Synodalabschiede für die erste evangelisch⸗lutherische Landessynode vom 7. Juni 1871 ertheilten Zusage und zur Erledigung einiger anderen dringlichen Gegenstände eine außer⸗ ordentliche Landessynode zum 18. Juni 1874 einzuberufen, und bringen dies unter Hinweis auf die wegen der nöthigen
Ergänzungswahlen der Synodalmitglieder vom Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts unter dem 28. Mai dieses “ Bekanntmachung heute zur öffentlichen enntni
— (Dr. J.) Die Zweite Kammer berieth in ihrer gestri⸗ gen Abendsitzung den zweiten von der Finanzdeputation erstat⸗ teten Eisenbahnbericht. Die Regierung wurde zur Konzessio⸗ nirung folgender Linien ermächtigt: Verbindungslinie Hellendorf⸗ Müglitz⸗Fürstenau, der Pirna⸗Duxer und der Müglitzthalbahn; Verbindungslinie der südlausitzer Staatsbahn und der österrei⸗ chischen Nordbahnlinie Rumburg⸗Schluckenau von Sebnitz ab; Kohlenzweigbahnen der Zwickau⸗Lengenfeld⸗Falkensteiner Eisen⸗ bahn. Abgelehnt wurde dagegen die Konzessionirung der Linien Voigsgrün⸗Greiz, Schandau⸗Landesgrenze auf dem rechten Elb⸗ ufer, sowie der Linie Dresden⸗Ostrau⸗Leipzig. Diese letztere Konzessionsertheilung war von der Regierung und der Depu⸗ tationsmajorität beantragt und erregte eine lange Debatte. Die Aussührung einer Gürtelbahn bei Chemnitz soll von der Regie⸗ rung für eine künftige Finanzperiode in Erwägung gezogen werden; dagegen wurde ein mit etwa dritthalbtausend Unter⸗ schriften versehenes Gesuch um Ueberführung des Chemnitzer Bahnhofs abgelehnt. 8
— Die Erste Kammer erledigte heute zunächst zahlreiche Petitionen. Sodann trat sie den auf die von der Regierung beabsichtigten Aenderungen in der Einrichtung der Landes⸗Im⸗ mobiliarbrandversicherungs⸗Anstalt bezüglichen Beschlüssen der Zweiten Kammer bei und accommodirte sich ebenso den Be⸗ schlüssen dieser Kammer Betreffs der Novelle zum Fischereigesetze, indem sie den von ihr bei der ersten Berathung auf Antrag v. Metzschs beliebten Zusatz zu §. 2 wieder fallen ließ und da⸗ gegen den von der Zweiten Kammer beschlossenen Antrag auf Einschärfung der strengern Handhabung der Vorschriften des Fischereigesetzes ꝛc. annahm. Die Kammer hält auch heute Abend Sitzung.
Württemberg. Stuttgart, 10. Juni. Bei herrlichem Wetter, welches den ganzen Tag über anhielt, hat heute die Befahrung der Schwarzwaldbahn stattgefunden, zu wel⸗ cher das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten die Land⸗ tagsmitglieder eingeladen hatte. Es mochten gegen 100 Theil⸗ nehmer sein, worunter auch einige Beamte der Eisenbahnverwal⸗ tung und Journalisten waren. Die Eisenbahnverwaltung hatte den aus 6 Wagen bestehenden Zug gestellt. Die Regierung war durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten v. Mitt⸗ nacht und den Geheimen Rath v. Dillenius vertreten; in Lie⸗ benzell schloß sich Nachmittags der den Vormittag über durch Ge⸗ schäfte verhinderte Minister des Innern v. Sick der Gesellschaft an. Beide Präsidenten des Landtags nahmen an der
Baden. Karlsruhe, 11. Juni. Die Großherzogin ist heute Nachmittag 2 Uhr, nachdem Ihre Königliche Hoheit gestern Abend Berlin verlassen hatte, in Karlsruhe eingetroffen.
— Der in der Sitzung der Zweiten Kammer am 10. d. M. berathene Gesetzentwurf über die Pensionsver⸗ hältnisse der ehemaligen badischen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen, wodurch die das Gesetz vom 25. Januar d. J. den Civil⸗Pensionären gewährte Aufbesserung ihrer Ruhegehalte auch auf die unter badischer Militärhoheit und lediglich nach badischen Normen an Militärpersonen bewilligten Ruhegehalte und Sustentationen ausgedehnt wird, hat durch die Kommission einige Erweiterungen einmal auch auf niedere Diener der Militärverwaltung erhalten, sodann durch Streichung eines Passus in der Regierungsvorlage, welcher einen Unterschied zwischen den Hinterbliebenen von in den Dienst der Königlich preußischen Kriegsverwaltung nicht übergetretenen und der über⸗ getretenen Militärpersonen machte. Ein Antrag der Abgg. Jung⸗ hanns und v. Buß wollte in diesem Punkte Wiederherstellung der Regierungsvorlage; ersterer sprach sich gegen die durch jene Streichung veranlaßten erhöhten Zuschüsse aus der Militär⸗ Wittwenkasse aus. Der Antrag wurde abgelehnt und der Ge⸗ setzentwurf schließlich in der Fassung der Kommission mit allen Stimmen angenommen, zugleich mit dem Wunsche nach einer neuen Regelung der Verhältnisse der Militär⸗Wittwenkasse im Wege der Gesetzgebung. Aus Anlaß einer Aeußerung des Abg. v. Buß, die sich auf die Militärkonvention bezog, beleuchtete Abg. Kiefer in längerer Ausführung den Gegenstand, indem er gegenüber den Reservatrechten anderer Staaten hervor⸗ hob, wie sich der Großherzog bei dem Abschluß der Militär⸗ konvention als politischer Reformer in Ausführung des bedeu⸗ tungsvollsten Gedankens, der Herstellung einer gemeinschaftlichen deutschen Kriegsverwaltung bewiesen habe. Die Konvention, welcher beide Kammern zugestimmt, habe Baden nichts entzogen, was zu einem Staate innerhalb des Reiches gehöre, keine or⸗ ganische Bedingung seiner Existenz. Redner stellte damit in Gegensatz das s. Z. beabsichtigte und von den Ultramontanen so freudig begrüßte Konkordat, durch das einer fremden Gewalt Rechte des Staats übertragen werden sollten. Die Vertreter des Volkes hätten auf nichts zu sehen, als daß unsere braven Sol⸗ daten tüchtig würden; und das sei der Fall und werde sich wieder bewähren bei erwaigen Gefahren. Das Auge des ersten deutschen Soldaten, des Kaisers, wache auch über sie. Die Gründe zum Abschluß der Militärkonvention seien gute und ge⸗ rechte gewesen und würden es bleiben.
Hessen. Darmstadt, 12. Juni. Das Großherzoglich hessische Regierungsblatt veröffentlicht eine Verordnung des Ministeriums des Innern (aus Allerhöchstem Auftrage), die Ein⸗ theilung des Großherzogthums imn Kreise betreffend. Die Kreise Lindenfels, Neustadt, Wimpfen, Grünberg, Nidda und Vilbel werden hiernach aufgelöst, die übrigen Kreise der Provin⸗ zen Starkenburg und Oberhessen erhalten vom 1. Juli d. J. an größtentheils eine andere Zusammensetzung. Die Kreise der Pro⸗ vinz Rheinhessen bleiben unverändert.
— Die Zweite Kammer der Stände begann in ihrer gestrigen (63.) Sitzung die Spezialberathung des Nach⸗ tragsbudgets. Die bezüglichen Erhöhungen der Besoldungen der Beamten um ⅛ wurden in den Rubriken Kameral⸗ domänen, Forstdomänen, Verzinsung und Tilgung der Staats⸗ schuld, Landstände, Gesammt⸗Ministerium, Staatsrath und Kabinets⸗Direktion, in Geschäftszweigen des Gesammt⸗Ministeriums, Ministerium des Innern, Kriminalkosten, Polizei⸗ und sonstige Administrativ⸗Behörden und Anstalten beschlossen. Im Einzelnen ist hervorzuheben, daß die Organisation des Gesammt⸗Mini⸗ steriums, der von der Regierung geforderte Gehalt nebst Reprä⸗ sentationskosten des Territorial⸗Kommissärs und Provinzial⸗ Direktors in Mainz, die für die proponirten 18 Kreise nöthigen Summen, die zur Anstellung eines selbständigen Vorstands der b in 5bv Karreee Summe, ein Zu⸗
uß von . zur Lokalpo altung in . v z polizeiverw g Mainz ge
Anhalt. Dessau, 11. Juni. Der Herzog nebst seiner Familie und dem Herzoglichen Hofstaate sind heute nach Wörlitz übergesiedelt.
— Das Konsistorium macht unter dem 4. d. M. bekannt, daß, da nach den in den Nachbarländern, namentlich in Preu⸗ ßen, bestehenden Bestimmungen nur solche Schulen den Namen „Mittelschulen“ zu führen haben, in welchen fremdsprachlicher Unterricht obligatorisch ist, zur Herbeiführung größerer Ueber⸗ einstimmung in der Benennung der Schulen von dem Herzog⸗ lichen Staats⸗Ministerium bestimmt worden ist, daß diejenigen Schulen des Herzogthums, welche bisher den Namen „Mittel⸗ schule“ geführt haben, sowie die obere Stadtschule in Zerbst und die Kommunalschule in Bernburg fortan als „Bürger⸗ schulen“ bezeichnet werden sollen und nur die Knaben⸗Mittel⸗ schule in Dessau ihren bisherigen Namen auch ferner fortzufüh⸗ ren hat, weil in ihr der Unterricht in der französischen Sprache als obligatorischer Lehrgegenstand eingeführt ist.
Lübeck, 11. Juni. Die Nachsteuergelder, die im Jahre 1868 beim Eintritt Lübecks in den Zollverein mit ihrem vollen Betrage von reichlich 300,000 Thlr. in die hiesige Staatskasse flossen, um zur Bestreitung der Ausgaben zu dienen, welche aus dem Eintritt der Stadt in den Zollverein erwuchsen, haben dieser ihrer Bestimmung seither in mannigfachster Weise gedient.
Nach einer über die Verwaltung dieser Gelder im Jahre 1872.
der Bürgerschaft unlängst vorgelegten Abrechnung betrugen dieselben zu Anfang jenes Jahres noch 484,888 Mk. und wuchsen durch Zinserträge und kleine Nachzahlungen auf 494,121 Mk. 8 Sch.; dagegen wurden für Zolldienstgebäude, Hafenerweiterungen, Bauten auf dem Petroleum⸗Lagerplatz u. s. w. im Laufe jenes Jahres 163,821 Mk. 8 Sch. darauf angewiesen, so daß sie am Schluß des Jahres 1872 noch 329,303 Mk. 12 Sch. betrugen.
Lauenburg, 13. Juni. Am 10. d. M. fand eine Sitzung des Landtags statt. Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite Berathung des Verordnungs⸗Entwurfes, betreffend die Ueberlassung von. Grundstücken und Gerechtsamen für Zwecke des Wegewesens. Infolge der zu §. 8 des Gesetzes vom Ministe⸗ rium gemachten Veränderungen wurde dasselbe zu nochmaliger Berichterstattung an die Kommission zurückverwiesen und gleich⸗ zeitig festgestellt, daß zur Erledigung dieser Vorlage ein Landtag in der ersten Hälfte des August⸗Monats zusammentreten solle. — Dann folgte der Gesetzentwurf wegen Gründung neuer An⸗ siedelungen. Beschlossen wurde die Rückverweisung an die Regie⸗ rung Zwecks einer der preußischen Gesetzgebung sich mehr an⸗ schließenden neuen Vorlage. Der Beschluß über das Denkmal für im Kriege 1870/71 gefallenen Lauenburger ward zum näch⸗ sten Landtag ausgesetzt. Der Antrag des Abgeordneten Ber⸗ ling, betreffend Herstellung oder Erbauung einer geeigneten Räumlichkeit zur Abhaltung der öffentlichen Sitzungen von Ritter⸗ und Landschaft und Wahl einer Kommission zu dem Ende, wurde angenommen und die Kommission gewählt.
— Die Befugnisse und Obliegenheiten, welche in dem §. 37 des für das Herzogthum Lauenburg ergangenen Ge⸗ setzes vom 4. Dezember 1869 über die Trennung der Rechts⸗ pflege von der Verwaltung ꝛc. dem Preußischen Gerichts⸗ hofe zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte zu⸗ gewiesen worden, sind auf Allerhöchste Verordnung vom 6. Mai d. J. diesem Gerichtshofe hierdurch übertragen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Juni. Dem „Neuen Fremdenblatt“ zufolge gedenkt die Kaiserin, ehe sie sich nach Brighton begiebt, mit der Erzherzogin Marie Valerie einen sechs⸗ bis achtwöchentlichen Aufenthalt auf der Insel Wight zu nehmen.
Pest, 12. Juni. Einer Meldung des „Pesti Naplo“ zu⸗ folge soll die zweite Hälfte der ungarischen Anleihe im Nominalbetrage von 153,000,000 Silbergulden erst dann reali⸗ sirt werden, wenn sich günstige Gelegenheit dazu bietet. Wie das gedachte Blatt hinzufügt, würden von dem Anleihe⸗Konsortium einstweilen der ungarischen Regierung die nothwendigen Vor⸗ schüsse geleistet.
Agram, 11. Juni. Die unter dem Präsidium des Banus tagende Enqustekommission hat die Gesetzentwürfe über die Reorganisation der Landesregierung und der politischen Landesverwaltung durchberathen und wurden dieselben dem Kaiser behufs Allerhöchster Genehmigung zur Einbringung in der bevorstehenden Landtagssession unterbreitet.
— (Monatsübersicht für Mai.) Als am 1. Mai des vergangenen Jahres die Weltausstellung in Wien eröffnet wurde, schien sich für das österreichische Volk eine neue Aera des Glückes und des Wohlstandes zu er⸗ schließen, und es gaben die überraschenden wirthschaftlichen Erfolge der letzten fünf Jahre dieser Annahme in der That eine gewisse Berechtigung. Je größer aber die Hoffnung war, welche alle Welt auf die Ausstellung setzte und auf den Aufschwung, der aus ihr der Kunst, dem Handel und der Industrie erblühen sollte, desto herber und bitterer war die Enttäuschung. Nicht als Jahrestag des monumentalen Ereignisses der Welt⸗ ausstellung, sondern als Anfang jenes wirthschaftlichen Leidens, welches seitdem Oesterreich mit besonderer Schärfe heimgesucht und bisher allen Versuchen, eine Besserung herbeizuführen, hart⸗ näckig Widerstand geleistet hat, wird der 1. Mai 1873 dem österreichischen Volke in steter Erinnerung verbleiben.
Zwar behaupten Fachmänner, daß der Wendepunkt der Krisis überschritten sei und die Anfänge der Konsolidirung
bereits erkennbar wären; indessen gehen die Wogen noch gar
zu hoch, als daß ein wirklich unbefangenes Urtheil heute schon möglich wäre. 3
„Wir wollen uns hier auch nur darauf beschränken, in Kürze dasjenige zu erwähnen, was zur Abhülfe von den maß⸗ gebenden Faktoren geschehen ist.
In seiner Rede vom 5. Mai erklärte der Finanz⸗Minister auf eine, die wirthschaftliche Lage Oesterreichs betreffende Inter⸗ pellation, daß die Mittel des Staates nicht dazu verwendet werden dürften, die Schäden zu heilen, welche sich die Einzelnen durch verfehlte Spekulationen zugezogen hätten. Um aber zu beweisen, daß die Regierung den guten Willen habe, nach
Kräften zur Besserung der gegenwärtigen Zustände beizutragen, versprach Baron Depretis die Herabsetzung des Zinsfußes der
Salinenscheine und die Förderung der von der Gesetzgebung bereits bewilligten Eisenbahnbauten.
Durch die in der „Wiener Zeitung“ vom 24. d. M. ver⸗ öffentlichte ministerielle Kundmachung wurde vom 27. ab der Zinsfuß der sechsmonatlichen Partial⸗Hypothekar⸗Anweisungen (Salinenscheine) um ein halbes Prozent herabgesetzt und die viermonatlichen ganz kassirt. Es wurden ferner von dem ge⸗ nannten Tage ab nur noch vierprozentige Salinenscheine mit sechsmonatlicher Verfallzeit ausgegeben.
Hinsichtlich des zweiten Punktes hat die Regierung ihr Wort
durch Sanktionirung von einer Reihe von Gesetzen eingelöst,
welche den sofortigen Ausbau von Eisenbahnlinien bezwecken.
Auch der übrigen Bauthätigkeit stand die Regierung fördernd
8 Seite. Neben bedeutenden eigenen Bauten hat sie den Ge⸗
ellschaften und Privaten eine lange Steuerfreiheit und die Be⸗ freiung von der Verzehrungssteuer für Baumaterialien bewilligt. Wenn trotzdem jetzt in Wien weniger als in den letzten fünf Jahren vor der Krisis gebaut wird, so findet dies hauptsächlich in der Entwerthung des Grundbesitzes und dem Mangel an flüssigen Fonds seine Erklärung.
Um ferner der nothleidenden Bevölkerung der Residenz eine Erleichterung des materiellen Lebens zu Theil werden zu lassen, wurde in Berücksichtigung der noch immer andauernden Theue⸗ rung der Anfangs nur auf die Dauer der Weltausstellung und dann bis Ende d. Mts. prolongirte ermäßigte Tarif für den Transport von Lebensmitteln nach Wien, noch bis auf Ende September d. J. erstreckt.
Nicht mit Stillschweigen wollen wir hier übergehen, daß die Regierung ihre Fürsorge auch der dar⸗ niederliegenden Kunst theilhaftig werden läßt: Die Direktion und das Kuratorium des Museums ist bestrebt, in maßgebenden Kreisen das System der direkten Aufträge an Künstler, wie Maler, Bildhauer u. s. w. zu fördern, da diese Kreise durch die gegenwärtigen Verhältnisse unzweifelhaft mit am ne betroffen wurden.
einem gewissen Zusammenhange hiermit dürfte auch das Rundschreiben des Kultus⸗Ministers an die Bischöfe und Aebte Oesterreichs stehen, in welchem dieselben aufgefordert werden, dem Verfall der kirchlichen Kunst zu steuern, und indem Hr. von Stremeyer seine Bereitwilligkeit zu erkennen giebt, den Kirchen⸗ behörden in der angedeuteten Richtung so viel wie möglich kör⸗ derlich zu sein.
Die Aufzählung der sogenannten praktischen Vorschläge der Regierung zur Linderung der Nothlage dürften hiermit beendet sein; bevor wir aber zur Besprechung anderer Dinge übergehen, sei noch einer Schöpfung der Regierung gedacht, deren Verdienst es ist, den Ausbruch einer Handelskrisis verhindert zu haben, wir meinen das Aushülfs⸗Comité. Dasselbe kann den Anspruch auf Rettung der hiesigen Industrie und des Handels er⸗ heben, indem es die Wankenden stützte und nur den fallen ließ, den die Schwere seiner Verluste niederzog. Nur durch das Aushülfs⸗Comité wurde vermieden, daß bei allem Brachliegen der Industrie, bei allem Stillstande der Fabriken und trotz der bedeutend zurückgegangenen Konsumtionsfähigkeit eine Krise zum Ausbruch kam, wie sie unter ähnlichen Verhält⸗ nissen Amerika im Jahre 1839 mit 44,000 Fallissements heim⸗ gesucht hat. Als eines bedeutsamen helfenden Faktors müssen wir hierbei die Solidität der österreichischen Geschäftswelt er⸗ wähnen. Aus allen Reichsländern liefen im Laufe des Maimondes trübe Nachrichten über die Verheerungen ein, die Frostwetter und Schneestürme den Saaten, dem Weine und den Obstbäumen zugefügt hätten. Aus Ungarn und Böhmen, aus Dalmatien und Kroatien lauteten die Nachrichten gleich ungünstig, und die Stimmung war in der Aussicht anf eine totale Miß⸗ ernte eine höchst niedergeschlagene. Zur allgemeinen Be⸗ friedigung haben sich diese Befürchtungen nicht bestätigt, und ohne sich ungerechtfertigtem Vertrauen hinzugeben, darf man behaupten, daß die Ernte im Allgemeinen gut steht. Wohl haben einige Provinzen empfindliche Verluste davon getragen, wie z. B. Dalmatien, wo der Rückschlag in der Temperatur den Olivenbäumen bedeutenden Schaden zugefügt hat, und vor Allem die fruchtbare Steiermark, welche von verheerenden Ueber⸗ schwemmungen heimgesucht wurde. Namentlich ist der mittlere und obere Theil dieses Kronlandes hart betroffen worden, und in einem Aufrufe des steirischen Sttathalters, Frhrn. von Kübeck, an die Privatwohlthätigkeit werden die Erntehoffnungen geradezu als vernichtet bezeichnet.
Die in so schwerer Weise geprüften Landstriche stehen indessen nur vereinzelt da, und es haben sich, wie gesagt, die Ernteaus⸗ sichten im Allgemeinen keineswegs so ungünstig gestaltet, wie Jedermann es noch um die Mitte dieses Monats befürchtete.
Am 7. Mai wurde auf Allerhöchste Anordnung Sr. Majestät des Kaisers der österreichische Reichsrath auf unbestimmte Zeit vertagt, nachdem derselbe die ihm für die laufende Session zu⸗ gewiesenen wichtigen Aufgaben der Mehrzahl nach erledigt hatte.
Unsere in dem vorigen Monatsberichte über die konfessionellen Vorlagen ausgesprochene Vermuthung hat sich bestätigt: die beiden ersten sind am 13., die dritte am 20. Mai mit den angegebenen Modifikationen rechtskräftig geworden, und dürfte das Zustande⸗ kommen des vierten, sogenannten Klostergesetzes erst nach dem voraussichtlich im Oktober d. J. stattfindenden Wiederzusammen⸗ tritt des Parlamentes erfolgen.
Unter anderen wichtigen legislatorischen Arbeiten des abge⸗ laufenen Sessionsabschnittes heben wir ferner noch hervor: das Gesetz, betreffend die Svee Ne. des öffentlichen Kredites zur Beschaffung der Mittel für Errichtung von Vorschußkassen und für die Förderung des Eisenbahnbaues; das Gesetz, betreffend die den Aktiengesellschaften im Falle ihrer Fusion zu gewähren⸗ den Gebührenerleichterungen; die Gesetze, betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, Eisenbahn⸗Prioritäten und sonstigen Inhaberpapieren; sowie ferner das Gesetz, betref⸗ fend die Abänderung einiger Bestimmungen über das Verfahren in Civilstreitigkeiten; die Beraihung und Beschlußfassung uͤber das Finanzgesetz pro 1874, und endlich das Landwehrgesetz.
Bekanntlich ist der zur Zeit vertagte Reichsrath der erste aus direkten Wahlen hervorgegangene. Die Gegner des verfassungsmäßigen Systems, die ihre Hoffnung, die Wahl⸗
reform nicht zu Stande kommen zu sehen, zu Grabe tragen
mußten, erwarteten ferner, daß unheilbare Zerwürfnisse die Ver⸗ fassungspartei spalten, daß die wirthschaftliche Krise das Ansehen des Systems schädigen, und endlich, daß die Regierung an der Lösung der konfessionellen Frage scheitern würde. Doch alle diese Hoffnungen haben sich als Täuschungen erwiesen, und heute, nachdem der erste direkt gewählte Reichsrath Monate hin⸗ durch getagt, steht das vielbekämpfte System auf sicherer Basis, von einer Regierung vertreten, welche sich auf das Vertrauen der Krone und auf die Uebereinstimmung mit der großen Mehr⸗ heit des Reichsrathes und der Bevölkerung berufen kann.
Nach dem Schluß des Reichsraths waren es die Sitzungen des ungarischen Abgeordnetenhauses und der Delegationen, welche die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch nahmen.
Der Finanz⸗Minister Ghyczy hat die Lage des Landes in der Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 13. mit unerschrockenerem Freimuth gezeichnet. Mit kräftigen Strichen giebt das Exposé dieses hervorragenden Mannes ein klares Bild der augenblicklichen Situation der ungarischen Staatssinanzen und weist gleichzeitig auf die Mittel hin, deren Anwendung eine Besserung der SI Sg Zustände in Aussicht stellt.
Der erste Theil der Ausführungen Ghyczy's gipfelt n dem Satze, daß zur Deckung der laufenden Bedürfnisse ine neue Anlehensoperation, beziehungsweise die Realisirung der
weiten Hälfte der 153 Millionen⸗Anleihe nothwendig geworden
ist. So düster aber auch das Bild der jetzigen Finanzzustände sei, so dürfe man eine Regelung und günstigere Gestaltung der⸗ selben bis 1876 bestimmt erwarten, wenn die erforderlichen Maß⸗ regeln energisch durchgeführt würden. Die Staatsgüter müßten successiv veräußert, die Industrieunternehmungen des Staates mit möglichster Schonung der Arbeiterinteressen der Privatindu⸗ strie überlassen, die Staatsbahnen, falls die Verwaltungsreform keine günstigeren Resultate ergiebt, verkauft werden.
Das ungarische Abgeordnetenhaus, welches von dem auf⸗ richtigen Bestreben erfüllt ist, eine Besserung der finanziellen Situation herbeizuführen, hat nicht gezögert, dem Finanz⸗Minister einen Beweis seines vollen Vertrauens zu geben, indem es das Anlehensgesetz ohne Vorbehalt votirte.
Am 23. Mai beendeten zum achten Male seit dem Abschlusse des österreichisch⸗ungarischen Ausgleiches die Delegationen die ihnen verfassungsmäßig zugewiesene Aufgabe. Als besonders bemerkenswerth wollen wir noch die Beantwortung des Grafen Andrassy auf die, die auswärtige Politik des Landes bezüglichen Interpellationen erwähnen. Die Erklärungen des Leiters der auswärtigen Politik haben allgemeinen Beifall und Befriedigung gefunden; wenigstens spricht der Umstand dafür, daß alle oppo⸗ sitionellen Anträge abgelehnt und Alles, was Graf Andrassy als seinen Wunsch bezeichnete, genehmigt wurde.
Die zur Vertretung der gemeinsamen Interessen berufenen parlamentarischen Körper brachten der Regierung volles Ver⸗ trauen entgegen und zeigten sich bereit, den Forderungen zu ge⸗ nügen, welche an ihren Patriotismus und an ihre Opferwillig⸗ keit herantraten. Die Erwartung, welche Se. Majestät der Kaiser aussprach, als er die Delegationen begrüßte, ist erfüllt worden: über das Kriegsbudget sowohl wie über die alljährlich wiederkehrende Budgetfrage wurde eine Verständigung erzielt und somit ein allgemein befriedigender Abschluß gewonnen. 8
Der am 28. Mai zusammengetretene ungarische Reichstag hat seine Thätigkeit mit der Berathung der Advokatenordnung aufgenommen und dürfte nach der in Regierungskreisen vor⸗ herrschenden Meinung etwa bis zum 25. Juni versammelt bleiben. Wir werden auch diese Sitzungen verfolgen und über die wichtigeren Vorgänge in denselben Bericht erstatten.
Um in der Anführung der im Laufe d. M. vorge⸗ kommenen amtlichen Publikationen von weitergehendem Interesse keine Lücke zu lassen, sei zum Schluß des gegenwärtigen Berichts noch erwähnt, daß die „Wiener Zeitung’ vom 23. den am 3. November des vergangenen Jahres zwischen der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie und dem Königreiche Schweden und Norwegen abgeschlossenen Handels⸗ und Schifffahrtsvertrag zur Veröffentlichung brachte. Der aus 10 Artikeln bestehende Ver⸗ trag ist auf 10 Jahre mit 12 monatlicher Kündigung abge⸗ schlossen und enthält nähere Bestimmungen über die bei dem Import zu entrichtenden Zollgefälle, die Iämmunität der Konsuln 2 Konsularagenten, die Handhabung der Schifffahrtspolizei u. s. w.
Schweiz. Bern, 10. Juni. Der Nationalrath hat heute das Gesetz, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu Ende be⸗ rathen. Außer den bereits gestern mitgetheilten Artikeln sind noch folgende Bestimmungen erwähnenswerth. Zunächst Art. 1, welcher bestimmt, daß, wenn Kantone das Verlangen der Volks⸗ abstimmung stellen, dasselbe von dem Großen Rathe oder der Landesgemeinde auszugehen hat. Art. 6 lautet wie folgt:
Wenn innerhalb 90 Tagen nach Veröffentlichung eines Bundes⸗ gesetzes oder Bundesbeschlusses im, Bundesblatte ein Begehren um Volksabstimmung nicht gestellt ist, oder wenn solche Begehren innerhalb genannter Frist zwar eingelegt sind, es sich aber in Folge amtlicher Zusammenstellung und Prüfung erweist, daß dieselben weder von 30,000 stimmberechtigten Schweizerbürgern, noch von 8 Kantonen unterstützt sind, so erklärt der Bundesrath das betreffende Bundes⸗ Gesetz oder den betreffenden Bundesbeschluß als in Kraft getreten, und ordnet dessen Vollzug und Aufnahme in die Gesetzsammlung an.“ Art. 7, 8 und 9 haben nachstehenden
alt: Art. 7. „Ergiebt sich hingegen aus der Zusammenstellung und aus der Prüfung der Eingaben, daß das Begehren um Volksab⸗ stimmung von der erforderlichen Anzahl stimmberechtigter Schweizer⸗ bürger oder Kantone unterstützt ist, so beschließt der Bundesrath die Vornahme der allgemeinen Volksabstimmung, setzt die Kantonsregie⸗ rungen davon in Kenntniß und sorgt für beförderliche und geeignete allgemeine Bekanntmachung des der Abstimmung zu unterstellenden Bundesgesetzes und Bundesbeschlusses.“ Und endlich:
Art. 8. „Die Stimmgebung des schweizerischen Volkes erfolgt auf
dem ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft an einem und demselben
Tage. Dieser Tag wird durch den Bundesrath festgesetzt. Es darf sjedoch die Abstimmung nicht früher als vier Wochen nach ge⸗ schehener ausreichender Bekanntmachung des fraglichen Bundesgesetzes oder Bundesbeschlusses geschehen.“
Art. 9. „Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, welcher das zwan⸗ zigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Uebrigen nach der Gesetz⸗ gebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist.“
„Als diese Traktande erledigt war, ratifizirte der National⸗ rath in seiner heutigen Sitzung noch den Auslieferungs⸗ vertrag mit Portugal und ertheilte mehrere Eisenbahn⸗ konzessionen, von denen die von Rappersweil am Zürichsee über Brunnen nach dem St. Gotthard der Erwähnung werth ist.
— Der Ständerath ist noch immer mit der Berathung der Organisation der Bundesrechtspflege beschäftigt.
Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Edin⸗ burgh sind heute früh zum Besuche des Kaisers und der Kaiserin von Rußland nach Ems abgereist.
— In der gestrigen Sitzung des Unterhauses forderte Newdegate die Regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf,
durch wel⸗ eine Kommission zur “ der in Eng⸗ land bestehenden klösterlichen Konvente eingesetzt werde. Der Antragsteller führte aus, daß sich England in dieser Beziehung in gleicher Lage wie Italien und die Schweiz befinde, und machte bemerklich, daß es in England wenigstens 350 solcher Institute gäbe, welche nicht unter einer staatlichen Kontrole ständen. Nach einer längeren Debatte, in welcher O'Sullivan, Sir G. Bowyer und mehrere andere Parlamentsmitglieder gegen, Sir J. H. Kennavay und Sir T. Chambers für den Antrag Nemdegate's sprachen, wurde letzterer mit 237 gegen 94 Stimmen abgelehnt.
Frankreich. Paris, 12. Juni. (W. T. B.) Heute Nachmittag 1 ½ Uhr sind auf dem Bahnhofe von St. Lazare ferner etwa 10 Personen wegen lärmender Kund⸗ gebungen verhaftet worden. Vier von ihnen wurden nach Feststellung ihrer Identität wieder freigelassen. Zahlreiche Trupps von Polizeiagenten und mehrere Compagnien Soldaten sind
auf dem Bahnhofe konsignirt, um weiteren Unordnungen vorzu⸗
beugen.
Artikel wurden ohne erhebliche
Der Ministerrath hat in einer heute Vormittag ab⸗ gehaltenen Sitzung die Journale: „Pays,“ „Rappel“ und „XIX. Siècle“ auf 14 Tage suspendirt. 8—
Versailles, 12. Ju. i. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung hat heute die zweite Berathung der noch übrigen Artikel des Munizipalwahlgesetzes zu Ende geführt. Die Abänderungen genehmigt, die Versammlung beschloß, demnächst die dritte Lesung des Gesetzes vorzunehmen. — Die Gruppen der Linken verlangen dar⸗ auf die Regierung darüber zu interpelliren, welche Stellung dieselbe einer Partei gegenüber einzunehmen gedenke, die eine — ⸗ der Nationalversammlung getroffene souveräne Entscheidung ver⸗ leugne, ja derselben geradezu Trotz biete. Der Minister des Innern erklärte sich zur Beantwortung der Interpellation bereit. Der Deputirte Bethmont von der Linken begründete darauf die Interpellation. Derselbe äußerte sich mißbilligend über die vom Mi⸗ nister des Innern in der gestrigen Sitzung der Nationalversamm⸗ lung abgegebene Erklärung und beschuldigte denselben, daß er die Rechte der Deputirten nicht genügend in Schutz nehme. Er beschuldigte ferner das gesammte Ministerium, daß dasselbe ge⸗ meinschaftliche Sache mit den Bonapartisten mache, und daß es seiner Pflicht zuwider handele. Der Minister des Innern, For⸗ tou, erklärte, er habe von den Worten, die er in der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung gesprochen, nichts zurück⸗ zunehmen. Die Organe der öffentlichen Gewalt thäten durchaus ihre Schuldigkeit. Das Vorgehen gegen Gambetta finde bis zu einem gewissen Punkte seine natürliche Erklärung in den be⸗ dauernswerthen Aeußerungen, die hier in der Sitzung gefallen seien. Als Minister Mac Mahons werde er den demselben übertragenen Gewalten Achtung zu verschaffen, er werde den Frie⸗ den zu erhalten wissen allen Versuchen gegenüber, die gemacht würden, denselben zu stören. Wer auch sich in Gegensatz zu den dem Marschall übertragenen Gewalten stellen würde, dürfe darauf rechnen, daß die Minister sämmtlich bereit sein würden, ihn zu bekämpfen. Der Deputirte Picard hob hervor, daß die heutige Aeußerung des Ministers nur eine Verschärfung seiner gestrigen Erklärung sei, und betonte, die Nationalversammlung müsse ihrer Souveränetät Achtung verschaffen. Zugleich bean⸗ tragte derselbe das Aussprechen eines Mißtrauensvotums gegen den Minister des Innern. Die Linke schlug eine Tagesordnung vor, in welcher die heutigen Erklärungen des Ministers als ungenügend bezeichnet wurden. Die National⸗ versammlung beschloß indeß lediglich die einfache Tagesordnung und zwar mit 377 gegen 326 Stimmen.
Spanien. Madrid, 12. Juni. (W. T. B.) Wie der „Imparcial“ wissen will, beabsichtige die spanische Regierung im Falle des Ablebens des Papstes das Einspruchsrecht in Anspruch zu nehmen, welches den früheren Königen von Spa⸗ nien gegen die Wahl eines Papstes zugestanden haben
J würde.
Italien. Rom, 8. Juni. Gestern, am ersten Juni⸗ sonntage, wurde in Rom wie in ganz Italien das Verfassungs⸗ fest feierlich begangen. In Rom ließ der König die National⸗ garde und die Besatzung Revue passiren, und Prinz Humbert kommandirte sie. Abends 9— 10 Uhr fand beim schönsten Wetter die Illumination der Engelsburg statt. Aus allen Provinzen sind zahlreiche Adressen an den König eingelaufen.
Venedig, 12. Juni. (W. T. B.) Heute ist hier der Katholikenkongreß zusammengetreten; die Zahl der Theil⸗ nehmer beträgt etwa 500, unter ihnen befinden sich 3 Bischöfe. Zum Präsidenten wurde der Herzog von Salviati gew hlt. Der frühere Deputirte Dondes aus Reggio hielt eine Rede gegen den liberalen Katholizismus.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Juni. Wie der „Kawkas“ meldet, war die Abreise des Großfürsten Michael Nikolajewitsch mit seiner Familie aus Tiflis für den 15. d. M. in Aussicht genommen, mußte aber wegen Er⸗ krankung des Großfürsten Alexander Michailowitsch am Scharlach auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
— Die hy drographische Beschreibung des Ladoga⸗ sees, die vor mehreren Jahren vom Marine⸗Ministerium unter nommen wurde, hat nach der „Jacht“ im vergangenen Jahre ihren Abschluß gefunden, so daß jetzt die Möglichkeit eintritt, Leuchtthürme zu errichten und Wahrzeichen aufzustellen, um den Fahrzeugen das Befahren des Sees zu erleichtern. Nach dem genannten Blatte besteht die Absicht, die auf den Ladogasee be⸗ züglichen administrativen Geschäfte dem Marine⸗Ministerium zu übertragen und zur Berathung der hierbei leitenden Prinzipien bei diesem Ministerium unter dem Vorsitz des früheren Direktors des hydrographischen Departements Vize⸗Admirals Selenoi aus Vertretern der Ministerien der Kommunikationen und der Finanzen und von Seiten der finnländischen Regierung eine besondere Kommission zu bilden.
Schweden und Norwegen. Stockholm. Das früher erwähnte große Feldmanöver wird am 1. Juli beginnen und ungefähr 14 Tage dauern. Die ganze Truppenstärke wird unter dem Ober⸗Kommando des Königs aus 10,000 Mann bestehen, welche in zwei gegen einander operirende Corps getheilt werden, das eine unter Befehl des General⸗Lieutenant Abelin, das andere unter Befehl des General⸗Majors Rosensvärd. Mehrere ausländische Offiziere werden hier eintreffen, um dem Manöver beizuwohnen.
— Zum tausendjährigen Feste Islands wird nicht nur vom Studenten⸗Corps in Upsala ein Glückwunschschreiben abgesandt werden, sondern auch von der Universität selbst in Upsala.
Amerika. Washington, 12. Juni. (W. T. B.) Alle Plätze der nordamerikanischen Union, an denen Baumwolle markt⸗ mäßig gehandelt wird, haben sich dahin geeinigt, eine einzige nationale Baumwollenbörse zu gründen und ein gleichheit⸗ liches System für die Klassificirung der Baumwolle festzustellen.
Asien. Aus Kiachta wird unterm 8. Juni gemeldet: Der neu ernannte russische Gesandte von Bützow ist am 20. Mai in Peking vom Kaiser von China mit demselben Ceremoniell wie vordem die anderen Gesandten empfangen worden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Heft 8 der Annalen des Deutschen Reichs für Gesetz⸗ gebung, Verwaltung und Statistik, Materialiensammlung und soziai⸗ volitische Reform Zeitschrift, herausgegeben von Dr. Georg Hirth, enthält: Das Kriegswesen des Deutschen Reichs. Recht wissenschaft⸗ lich dargestellt von Dr. Max Seydel. VII. Abschnitt: Die Leistungen des Bundesgebiets für militärische Zwecke. (Fo tsetzung.) §. 2. Die Kriegsleistungen. (Schluß.) §. 3. Die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen; (Fortsetzung folgt.) — Die „Konrrole“ des Reichs über das Eisenbahn⸗Tarifwesen. Eine Untersuchung über den Artikel 45 der Reichsverfassung und die §§. 17