1874 / 137 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jun 1874 18:00:01 GMT) scan diff

und 19 in dem Entwurfe eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes. Von Dr. F. Perrot. Preußens Finanzverwaltung 1873. Rede des Finanz⸗ Ministers Camphausen am 28. April 1874. Materialien zur Bankfrage: Verwaltungsbericht der Preußischen Bank für 1872 und 1873. Anlage A.: Geschäftsumsatz der einzelnen Bankanstalten. An⸗ lage B.: Zusammenstellung der Wochenübersichten der Preußischen Bank pro 1873. Vorläufiger Bericht über die 1. Session der II. Legislatur⸗Periode des Deutschen Reichstags. (5. Februar bis 26. April 1874.) Thronreden zur Eröffnung und zum Schluß. Vorläu⸗ siger Bericht. Die Landesverordnungen zum Vollzuge von Reichs⸗ gesetzn. Von Dr. M. Seydel. Betriebsreglement für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874. I. Allgemeine Bestim⸗ mungen. II. Beförderungen von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahr⸗ zeugen und lebenden Thieren. III. Beförderung von Gütern. IV. Schlußbestimmung. Anlagen.

Das fünfte Heft der „Zeitschrift für deutsche Kultur⸗ geschichte (Neue Folge, III. Jahrgang), herausgegeben von Dr. J. H. Müller, Studienrath, (Hannover, Schlütersche Hofbuch⸗ druckerei, in Kommission bei Carl Meyer), hat folgenden Inhalt: Niederösterreichische Sitten und Bräuche. Van C. M. Blaas. Altdeutiche Schnitzwerke. Von J. H. Müller (Schluß). Aus dem Gedenkbuch des Hermann Weinsberg. Von L. Ennen. Bücher⸗ schau: Deutsche Kulturbilder aus dem achtzehnten Jahrhundert. Von G. L. Kriegk. J. J. Breitinger und Zürich. Von Dr. J. C. Möri⸗ kofer. Aus den Tagen des Interims (1548). Von Dr. G. Schmidt. Die Kunst im Gewerbe, redigirt von Edwin Oppler. Vorschläge und Erfordernisse sür eine Geschichte der Preise in Oesterreich. Von Dr. A. Luschin. Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwickelung bis zur Gegenwart. Von Friedrich von Hellwald. Johann Georg Ha⸗ manns Schriften und Briefe in vier Theilen. Von Moritz Petri.

Buntes: Die regelmäßigen Kirchen⸗Andachten des bayerischen Kur⸗

fürsten, späteren Kaisers Karl VII. Albrecht und seines Hofes im Verlaufe des Jahres. Von Chr. Haeutle. Maispiel. Schwerttanz.

Bekanntlich hat der Herzog Karl der Stadt Genf in seinem Testamente die Verpflichtung auferlegt, ihm ein hervorragen⸗ des und würdiges Grabmal in Bronze oder Stein nach dem Muster der der Familie der Scaliger in Verona gewidmeten Monn⸗ mente zu errichten. Die Erbin wird, dem „Brschw. Tzbl.“ zufolge, die⸗ ser Auflage in großartiger Weise nachkommen. Nach einem vorläufi⸗ gen Entwurfe beabsichtigt man die Statue des Herzogs zu Pferde mit sechs Standbildern der für das Herzogthum Braunschweig bedeu⸗ tendsten Herzöge zu umgeben, nämlich denen Heinrichs des Löwen, Otto's des Kindes, als erstem Herzoge von Breunschweig⸗Lüneburg, Ernst des Bekenners, als Stifter der beiden jetzigen Linien des Wel⸗ fenhauses, Augusts des Jüngern, als Stifter des neuen Hauses Braunschweig, sowie der Herzöge Karl Se Ferdinand und Friedrich Wilhelm. An dem Würfel des Monu⸗ ments werden besondere Ereignisse aus der braunschweigischen Geschichte dargestellt werden, über welche jedoch außer dem Tode des Friedrich Wilhelm bei Quatrebras noch nichts Näheres be⸗ timmt ist. Man hat sich von Genf wegen Uebersendung und Nach⸗ weisung möglichst authentischer Porträts der genannten fürstlichen PE“ sowie um Vorschläge über die wichtigsten Momente aus der braunschweigischen Geschichte nach Braunschweig gewandt. Wie das „Brschw. Tabl.“ hört, werden für Heinrich den Löwen die Statue auf dessen im Dome befindlichen Grabmal, für Otto das Kind das Steinbild desselben am Altstadtrathhause als fast gleich⸗ zeitige Darstellungen zum Grunde gelegt werden, während die Statuen der übrigen vier Herzöge nach Maßgabe authentischer Porträts der⸗ selben gearbeitet werden sollen. Mit Ausführung des Denkmals ist der Bildhauer Vincenso Vola beauftragt.

Prozeß. Von

Am 11. Mai d. J. fiel bei Bielgorod im russischen Gou⸗ vernement Tula ein Meteorstein nieder und drang vier Fuß tief in die Erde ein. Er wiegt 257 Pfund und war beim Niederfallen noch schwerer, da die Landleute, die ihn aufgefunden, Stücke weggeschlagen

haben. Der Stein ist 21 Zoll lang, 17 Zoll breit und 1 Fuß hoch.

Gewerbe und Handel.

Posen, 12. Juni. Wollmarkt. Die Tendenz des Marktes ist wenig verändert. Der Grundton ist matt geblieben. Nachdem die Verkaufer in eine weitere Preisreduktion gewilligt hatten, die für bessere Wollen 6— 8 Thlr., für Rustikalwollen etwas weniger beteg, griffen namentlich die Händler stark ein und sind gegenwärtig fa t des ganzen zugeführten Quantums verkauft. Der vorhandene Rest geht wührscheinlich aufs Lager. Der Markt scheint beendet.

13. Juni. (W. T. B.) Der Markt ist, nachdem heute noch einige Posten schlecht behandelter Wolle zu sehr niedrigen Preisen verkauft worden sind, vollständig beendet. Das gesammte zugeführte Quantum beträgt 518 Ctr. extrafcine, 10,865 Ctr. feine, 14,168 Ctr. mittelfeine, 119 Ctr. ordinäre Wollen, in Summa 25,671 Ctr., mithin 2687 Ctr. mehr als im Vorjahre. Die Stimmung war und blieb matt bei weichenden Preisen. Zu niedrigen Preisen war jedoch ziemlich rege Kauflust. Das zurückgezogene QOuantum besteht haupt⸗ sächlich aus schlecht behandelten Wollen; nur ein kleines Quantum gut behandelter Wolle blieb unverkauft und ging auf Lager. vre der enormen Zufuhren und obgleich die Lagerräumlichkeiten gegen sonst knapp waren, wurde Alles gut untergebracht. Die Ordnung auf dem Markte war eine musterhafte.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks⸗ wirthschaft, Organ des Oberschle ischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins“, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen O.⸗S., enthält in Nr. 22, vom 4. Juni cr.: Amtliches (Erlasse des Königlichen Ober⸗Bergamts zu Breslau vom 12 Mai 1874). Zur Eisenbahntarif⸗Erhöhung (Schreiben der Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn). Stimmen über Oberschlesiens Eisen. Produktion, Handel, Verkehr (Vom Oberschlesischen Kohlenmarkt; Berichte aus Belgien, Frankreich, Großbritannien und Spanien; zur Eisenbahntarif⸗Erhöhung). Literatur (Schlesischer Verein zur Ueber⸗ wachung von Dampfkesseln; Geschäftsbericht pro 1873; der Lichtpaus⸗ Romain Talbot. Ueber Brennstoff, über Gewinnung von Eisen und Stahl durch direktes Verfahren, Vorträge von Dr. C. Williams Siemens (deutsche Ausgabe. Mit Abbildungen); Wochen⸗ schriften). Anzeigen.

Das III. (Schluß⸗) Heft der „Zeitschrift für Kapital und Rente“, monatliche Uebersicht des staatlichen und privaten Finanz⸗ wesens, begründet von A. Moser, fortgesetzt von Freiherr von Danckelman (Berlin, Weidma nsche Buchhandlung 1874), enthält: Finanzielle Monats⸗Chronik des Jahres 1873, April, Mai, Juni, Juli, August, September. A. Neue Emissionen und sonstige Modifi⸗ kationen. I. Staatskredit. II. Korporationskredit. III. Gesellschafts⸗ kredit: 1) Eisenbahn⸗ und Dampfschiffahrts⸗Gesellschaften; 2) Banken und VersschersgG, 3) Industrie⸗Gesellschaften. IV. Real⸗ kredit. B. Allerlei. Sachregister zur finanziellen Chronik des Jahres 1873, April, Mai, Juni, Juli, August, September. Nach⸗ trag nebst. Inhaltsregister. Schlußbemerkung des Herausgebers. Alphabetisches Inhaltsregister zur finanziellen Monats⸗Chronik vom 1. Oktober 1872 bis dahin 1873. Titelblatt zum Supplement des

neunten Bandes.

Düsseldorf, 12. Juni. (W. T. B.) Die Delegirten⸗ versammlung des deutschen Handelstags hat in ihrer heu⸗ tigen Sitzung den ständigen Ausschuß des deutschen Handelstags zur Stellung mehrerer auf die Tariferhöhungsfrage bezüglicher Anträge bei den einzelnen Bundesregierungen ermächtigt: Die Regierungen zu ersuchen 1) auf eine Verpflichtung der Reichspost⸗Verwaltung zu

einer angemessenen Entschädigung an die Eisenbahn⸗Verwaltungen hin⸗ zuwirken. 2) Die Eisenbahnsteuer aufzuheben. Ferner wird in den Motiren hervorgehoben, daß darauf zu rechnen sei, daß eine wesent⸗ liche 2 minderung der Selbstkosten der Eisenbahnen eintreten werde. resden, 12. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Zu⸗ fuhren ziemlich beträchtlich, der Verlauf des Geschäfts schleppend, da die Käufer Zurückhaltung zeigten und die Verkäufer auf bessere Preise halten. Gegen L. ließen die Preise nach. Die Wäsche ist im Allgemeinen befriedigend. Der Ausfall an Schurgewicht beträgt 10 %. Die Preise für Mittelwollen stellten sich auf 50 57 Thlr., für feine Mittelwollen auf 60—75 pr. Ctr. Hochfeine Wollen fehlten. Bis 1 Uhr waren 1171 Ctr. verwogen und größtentheils verkauft. Der Markt ist als ziemlich beendet zu betrachten. Einige größere Posten gingen ungewogen und k

zurück. Verkehrs⸗Anstalten. Die Nr. 46 der 3 Eisenbahn⸗Verwaltungen“ folgenden Inhalt: Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen; Holländische Eisenbahngesellschaft, Amsterdam⸗Hilversum⸗Amersfoort und Hilversum⸗Utrecht eröffnet; Buschtehrader Eisenbahn, Station Rössel. Zur Reform des Eisen⸗ bahnbetriebes. (V. Die systematische Behandlung der Tariffrage.) Die Landwarowo⸗Romny Eisenbahn. Deutsches Reich. (Von Bun⸗ desrathsausschüssen festgestellte Vorschläge in der Eisenbahntariffrage). Berliner Briefe. Baden (Eisenbahn auf den Mercur bei Baden; Alt⸗Breisach⸗Rheinmitte). Bayerische Staatsbahnen Uiegenebeche Ingolstadt; Retourbillete). Berlin⸗Stettin, Dividende. Ostpreußische Südbahn, Generalversammlung. Kaiser Franz⸗Josefbahn, Budweis⸗ Wessely eröffnet. Dampfschiffahrts⸗Gese schaßt des Oesterreichischen Lloyd. Frankfurter Korrespondenz. Ausland: Luxemburgische Prinz⸗ Heinrich⸗Bahn, Clémency⸗Autel⸗Bas eröffnet. Frankreich. Feanzössche Westbahn, Charentes⸗Eisenbahn, Geschäftsberichte pro 1873. Die Frequenz und Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Eisenbahnen im April 1874. Eisenbahnkalender. Offizielle und Privat⸗Anzeigen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Pest, Sonnabend, 13. Juni, Mittags. Die Gesetzvorlagen wegen der rumänischen Eisenbahnanschlüsse und der an die österreichische Staats⸗Eisenbahngesellschaft zu ertheilenden Eisen⸗ bahn⸗Konzession Temesvar⸗Orsova sollen am nächsten Dienstag in den Reichstag eingebracht werden.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 14. Juni, sind die Königlichen Theater geschlossen.

Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.

Montag, den 15. Juni. Opernhaus. (141. Vorstellung.) Satanella. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Dienstag, den 16. Juni: Keine Vorstellung.

Mittwoch, den 17. Juni. Opernhaus. (142. Vorstellung.) Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Winterbühne. Sonntag. Vorletztes Gesammtgastspiel des Herzog⸗ lich Meiningenschen Hoftheaters. Der Kaufmann von Venedig.

Montag. Letztes Gesammtgastspiel. Julius Cäsar.

Berliner Rennbahn zu Hoppegarten. Sommer⸗Meeting. Zweiter Tag. Freitag, 12. Juni 1874.

8

I. Versuchs⸗Rennen der Hengste. Vereinspreis 1500 Mark. Für 2⸗ und inländ, und österr.⸗ungar. Hengste 75 Mk. Eins., ganz Reug. ist. 1000 Meter. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Eins. und Reug. Das Rennen hatte 10 Unterschriften. Für 2 Pferde

urde Reugeld gezahlt und am Pfosten erschienen 8 Pferde. Nach schönem Kampfe siegte des Grafen H. Henckel v. Donners⸗ marks z3jähr. F. H. Moses 67 Kg. (Busby) mit einer halben r gegen Hrn. E. Marckwald's 3jähr. F. H. Höher Peter 69 Kg. inkl. 2 Kg. extra (Madden). Zeit 1 Minute 3 Sekunden. Werth des Rennens 1875 Mark für Moses, 375 Mark für Höher Peter. Wetten: 1:2 auf Moses. Um 5 ¾ Uhr folgt diesem Rennen:

II. Stuten⸗Rennen, Preis 1000 Thlr., bewilligt vom Union⸗ Klub, zum Ersatz der pro 1874 vom Hanse der Abgeordneten abge⸗ lehnten Staats⸗Rennprämien. Für 3jähr. in Deutschland und der öͤsterr.⸗ungar. Monarchie im Jahre 1871 geborene Stuten, 40 Thlr. Eins., halb Reug. Dist. 2000 Meter. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Eins. und Reug. Das Rennen hatten 26 Pferde angenommen, von denen 22 Reug. zahlten. Am Pfosten erschienen vier Pferde, welche einen scharfen und interessanten Kampf führten, aus dem des Fürsten Hohenlohe⸗Oehringens F. St. Hamadryade, 55 Kg., (E. Fifk) mit einer guten halben Länge als Siegerin gegen Grf. H. Henckel v. Donnersmarksens br. St. Novelle, 55 Kg., (Busby) hervorging. Zeit 2 Min. 28 Sek. Werth des Rennens: 1250 Thlr. für Hamadryade, 250 Thlr. für Novelle. Wetten 5: 3 auf Hamadryade. Um 5 ¼ Uhr schloß sich diesem Rennen an:

III. Kaufpreis. Preis 1500 Mark, bewilligt vom Unions⸗ Klub, zum Ersatz der pro 1874 vom Hause der Abgeordneten abge⸗ lehnten Staats⸗Rennprämien. Für v und ältere inländ. Hengste und Stuten. 75 Mk. Eins., ganz Reug. Dist. 1800 Meter. Die Verloosung geschieht am Tage nach diesem Rennen, früh 10 Uhr. Der Gewinner des Looses hat das Recht, bis zum Sonntag, den 14. Juni, Mittags 12 Uhr, beim General⸗Sekretariat des Union⸗Klubs zu erklären, ob er das Pferd nehmen wolle oder nicht. Im Fall bis zu dieser Zeit das Pferd nicht gefordert, oder keine Erklärung abge⸗ geben ist, erhält derselbe 750 Mk. und der Besitzer des Pferdes die anderen 750 Mk. als Prämie. Jedes Pferd, welches abläuft, ist für 1500 Mk. nebst Zuschlag der Einsätze und Reugelder käuflich. Zu diesem Rennen waren 2 Pferde genannt, von denen für die 1r. von Sprig of Shillelag Reugeld gezahlt wurde, so da ajor Müllers 3jähr. br. H. Der Verkappte 53 ½ Kg. G“ allein über die Bahn ging. Um 5 ¼ Uhr schloß sich diesem Rennen an: FIV. Preis 3000 Mark (fr. Staatspreis III. Kl.), bewilligt vom Union⸗Klub, zum Ersatz der pro 1874 vom Hause der Abgeord⸗ neten abgelehnten Staats⸗Rennprämien. Für alle Zjähr. u. älteren

länd. Hengste u. Stut., welche noch keinen klassifizirten Staatspreis

„oder II. Kl. gewonnen haben. 180 Mk. Eins., 90 Mk. Reug. Dist. 2200 Meter. Dem 1822 Pferde die Hälfte der Eins. u. Reug. Von 9 zu diesem Rennen genannten Pferden wurde für fünf Reugeld gezahlk, so daß am Pfosten nur vier erschienen, welche ein sehr schönes Rennen machten. Es siegte schließlich Dr. O. Marck⸗ walds 4jähr. F. ;H. Elsaß 62 Kg. (Sopp) mit mehreren Längen gegen Frhr. E. v. Oppenheims 3jähr. br. H. B8 52 ½ 8. -- Zeit 2 Min. 4 Sek. Werth des Rennens: 3585 Mk. für Elsaß, 585 Mk. für Dieppe. Wetten 5:4 auf Elsaß. Um 6 Uhr folgte diesem Rennen:

V. Verkaufs⸗Rennen. Graditzer Gestütspreis 1200 Mark. Herrenreiten. Für 3jährige und ältere Pferde, im Deutschen Reich geboren oder im Ge urtcsaße dahin eingeführt, 60 Mk. Eins., ganz

eug. Mit doppeltem Einsatz wurde zu den schon gemeldeten vier Pferden Flamingo noch nachgenannt, dagegen zahlten zwei andere ferde Reugeld, so daß drei Pferde am Posten erschienen. Von die⸗ en siegte nach scharfem Kampf, aber dennoch sicher mit ½ Länge r. Lt. Moßner (7. Huf. Regt.) 5jähr. br. H., Flamingo unverkäuflich) 86 Kg. (Reit. Bes.) gegen Kapt. Jos's Zjähr. br. H. Hutten (2400 Mk.) 65 Kg. (Reit. Hr. Simon). Zeit 2 Mi⸗ nuten. Werth des Rennens 1560 Mrk. für Flamingo. Wetten 3:2 auf Flamingo. Da der Sieger als unverkäuflich am Stort angemel⸗

det war, so fand eine Auktion nach dem Rennen nicht statt. Den Schluß des Tages bildete um 6 ½ Uhr:

VI. Offizier⸗Rennen um den von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige Allergnädigst bewilligten Preis von 825 Mark. Für Pferde im Besitz von Offizieren im aktiven Dienst der deutschen Ar⸗ mee und von solchen geritten, welche bisher auf einer öffentlichen Rennbahn kein Rennen im Werthe von 900 Mk. gewonnen haben, auch in diesem Jahre (1874) nicht unter einem Jockey abgelaufen sind. 15 Mk. Eins, ganz Reug. Dist. 1800 Meter. Das zweite Pferd erhält die Eins. Von den 14 Unterschriften, welche dieses Rennen aufwies, zahlten drei Reugeld und elf erschienen am Pfosten, von denen nach einem schönen Rennen des Maj. v. Kuhlweins (12. Drag.) 3 schobr. St. Wahrsagerin, 76 Kg. inkl. 2 ½ Kg. extra, (Reit. Bes.) sicher mit mehreren Längen gegen Lt. v. Natzmers (2. Gde. Drag.) 5jähr. br. Stut. Vielleicht 78 ½ Kg. inkl. 2 ½ Kg. extra, (Reit. Lt. v. Kessicki 2 Gde. Drag. Regt.) als Siegerin ankam.

eit 1 Min 56 Sek. Werth des Rennenz 930 Mk. für Wahrsagerin und 105 Mk. für Vielleicht. Das nächste und letzte Rennen des Sommer⸗Meetings findet morgen (Sonntag) Nachmittag um 4 Uhr statt, die Züge gehen vom Ostbahnhof um 2 Uhr 20, 3 Uhr 20 und 3 Uhr 30 Min. ab.

Internationale landwirthschaftliche Ausstellung in Bremen. I.

Ueber die heute eröffnete Internationale landwirthschaftliche Aus⸗ stellung in Bremen entnehmen wir dem Ausstellungsblatt der „Weser⸗ Ztg.“ Folgendes: 8

Der Gedanke, in Bremen eine größere Landwirthschaftsausstellung zu halten, war schon längere Zeit in den Kreisen des Landwirthschafts⸗ vereins für das Bremische Gebiet angeregt und besprochen worden. Die Lage der Stadt inmitten der Provinz Hannover und unweit den Gren des Großherzogthums Oldenburg schien dazu wohl geeignet, denn gerade in diesen beiden Nachbarländern ist der Land⸗ wirthschaftsbetrieb eines der wichtigsten Gewerbe und die projektirte Ausstellung versprach um so mehr ein bedeutendes Förderungs⸗ mittel landwirthschaftlicher Zwecke zu werden, als in der ganzen Gegend

westlich von der Elbe bis zur Ems Unternehmungen dieser Art

noch neu waren, abgesehen von der Ausstellung, welche sich im

Jahre 1867 in Oldenburg an die Jubelfeier der dortigen Landwirth

schaftsgesellschaft anschloß. Der Fortschritt der Eisenbahnbauten im nordwestlichen Deutschland hatte gerade in den letzten Jahren die für solche Ausstellungen nöthigen Verbindungen geschaffen, als deren wich⸗ tigstes Glied die vor 14 Tagen eröffnete direkte Bahn Bremen⸗Ham⸗ burg bezeichnet werden muß. Die Rheinlande und Westfalen, Ost⸗ friesland, sowie die südlichen und östlichen Theile der Provinz Han⸗ nover, die Gegenden an der Unterweser und Unterelbe, endlich Hamburg, Holstein und Mecklenburg waren durch die fertig gestellten Bahnen in direkte Verbindung mit Bremen gesetzt, dessen überseeische Dampferlinien der Ausstellung manche aus England und Amerika zuzu⸗ führen versprachen. Den äußeren Anlaß zur Bremischen Ausstellung des Jahres 1874 bot die in dieses Jahr fallende 25jährige Jubelfeier des Landwirthschaftsvereins für das Bre⸗ mische Gebiet. Ursprünglich nur für die Zwecke der alljährlich im September zu Bremen abgehaltenen Thierschau gegründet, hatte dieser Verein in den letzten Jahren ein regeres Leben entwickelt. Fachmänner aus den verschiedensten Theilen Deutsch⸗ lands hatten der Einladung des Vorstandes bereitwillig folgend, über wichtige landwirthschaftliche Themata in den Hanuptver⸗ sammlungen des Vereins belehrende Vorträge gehalten und Berichte erstattet über die 2 auf den verschiedenen Gebieten des Ackerbaues und der Viehzucht. Auch unter den Mitgliedern des Ver⸗

eins hatte sich manches S oft hervorgethan und bewährt. Die

Kammer für Landwirthschaft, die staatliche Behörde für die Pflege der Letzteren wurde organisirt und an die Spitze derselben trat als Präses ein praktischer Landwirth. In den ersten Vorberathungen

neigte man sich anfänglich der Beschränkung der Ausstellung auf Nord- 1 Allein bei den weiteren Be⸗⸗ sprechungen, welche mit Männern aus anderen Berufskreisen statt⸗

deutschland, später auf Deutschland zu.

fanden, gelangte man zu der Ueberzeugung, daß es wünschenswerth sei, jedwede Beschränkung in der Beschickung der Ausstellung fallen zu lassen. Im Juni 1873 bildete sich das Ausstellungs⸗Comité mit den Fürst v. Hohenlohe⸗Schillingsfürst, v. Wedell⸗Malchow und

H. Meier und ein Aufruf ward erlassen, welcher Zeit, Ort und Grundzüge der Organisation feststellte. Hervorragende Männer der einzelnen Fächer traten an die Spitze der Sektionen und seit jener Zeit ist nun rastlos gearbeitet worden, um eine Ausstellung ins Leben zu rufen, welche sowohl durch Reichthum und Vielseitigkeit der aus⸗ gestellten Gegenstände das Interesse des großen Publikums fesseln, wie dem Fachmann selbst Belehrung und Nutzen schaffen, somit der Land⸗ wirthschaft wahrhaft zur Förderung gereiche. Dazu bedurfte es aber bedeutender Geldmittel und es gelang in kurzer Zeit durch 127 Ga⸗ ranten, unter welchen 53 bremische Landwirthe, einen Garantiefond von 300,000 Mark zeichnen zu lassen.

Se. Majestät der Kaiser und Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz des Deutschen Reichs, sowie eine Reihe deutscher Fürsten bezeigten auf vielfache Weise ein wohlwollendes Interesse für das Un⸗ ternehmen, dessen Protektorat der Kronprinz des Deutschen Reichs über⸗ nahm. Die sämmtlichen deutschen Regierungen gestatteten den Verkauf von Loosen zu einer Lotterie, welche bei Gelegenheit der Ausstellung und zwar am 22. Inni stattfinden soll und für deren 200,000 Loose à 3 Mark eine große Anzahl von Gewinnen, bestehend in landwirthschaftlichen Thieren, Maschinen und Geräthen auf dem Ausstellungsplatze angekauft wer⸗ den. Durch L von Prämien, durch Abordnung von Kom⸗ missaren, durch Beurlaubung von Beamten, welche bei der Leitung und den Arrangements der Ausstellung mitwirken, bekundeten die deutschen Regierungen und Fachbehörden ferner ihr lebhaftes Interesse, wie denn auch durch das Entgegenkommen staatlicher und provinzieller Verwaltungsbehörden die Thierzucht, das Forstwesen und andere landwirth⸗ schaftlichen Betriebe die verschiedenen Abtheilungen der Ausstellung berei⸗ chert worden sind. Durch das Zusammenwirken der Direktoren der deutschen landwirthschaftlichen Versuchsstationen und Lehranstalten ist ein höchst werthwoller Theil, die Kollektiv⸗Ausstellung dieser Versuchsstationen in der Abtheilung: Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung gesichert. Endlich ist noch die Füevgeden Bereitwilligkeit, mit welcher die 183 landwirthschaftlichen und Gartenbauvereine die Zwecke der Ausstellung fördern halfen und helfen hervorzuheben. Eine 85

derselben wird auch durch Delegirte auf der Ausstellung vertreten sein * E111“] -“ öu“ 11u“ 1“ 1

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Bäder⸗Statistik.

Aachen bis 3. Juni .. Burtscheid bis 3. Juni ECarlsbad bis 31. Mai. Cudowa bis 29. Mai Elmen bis 27. Mai. Elster bis 2. Juni . . . Fenefn bn; bis 2. Juni aste in bis 2. Juni. . .. Gleichenberg bis 30. Mai. S v. d. H. Ende Mai ohannisbad bis 1. Juni Kissingen bis 22. Mai . . . . Marienbad (Böhmen) bis 1. Juni Reinerz bis 12. Juni. v“ Schandau bis 1. Juni. Soden bis 4. Juni . . . . . Teplitz⸗Schönau bis 6. Juni Wiesbaden bis 6. Juni. Wildungen bis 28. Mai .

2 8. Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsn

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 97.)

588 Vereins Deutscher a

Letzte Vorstellung in dieser Saison. Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. 1

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 13. Juni

Königreich Preußen. Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗

tender Stadtobligationen der Stadt Tilsit im Betrage von

420,000 Mark. Vom 24. April 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Stadt Tilsit, in Uebereinstimmung mit der Stadtverordnetenersammlung, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Ablösung der städtischen Schulden aus den Jahren 1856, 1863 und 1866 von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufzunehmendes Darlehn, im G⸗sammtbetrage von 420,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende Stadtobligationen nach Maßgabe der anliegenden Bedin⸗ gungen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung Seite 75) durch egenwärtiges Privilegium der Stadt Tilsit zur Ausgabe von auf eden Inhaber lautenden Stadtobligationen bis zum Betrage von „Vierhundert und Zwanzig Tausend Mark Reichsmünze“, welche nach dem aͤnliegenden Schema in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark Reichswährung, oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen, und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung bis spätestens im Jahre 1911 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch da⸗ durch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedi⸗ gung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 24. April 1874. (L. S.) Wilhelm. Br. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Gumbinnen. (Stadtwappen.) E1““ Anleiheschein 8r Stadt Tilsit ůüber .Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom 24. April 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen vom. . . ten 1b 18.. Stück).

Der Magistrat der Stadt Tilsit urkundet und bekennt hiemit, daß der Inhaber dieses veeg. den Betrag von Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 420,000 Mark Reichs⸗ währung genehmigten Anleihe. Die Verzinsung dieses Kapltals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindestens Einem Prozent der Kapital⸗ schuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten umstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Tilsit mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8 öu“

Tilsit, den . . ten .“*“ 1X“X“

(Stadtsiegel.) 8 Der Magistrat. Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mit⸗ gliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Unterschrift des Rendanten.

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Tilsit aufzuneh⸗ menden Anleihe von 420,000 Mark Reichswährung. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tilsit haben beschlossen: . 8 „behufs Rückzahlung der Kämmereischuld aus den Jahren 1856 1863 und 1866 die Summe von 420,000 Mark Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Tilsit zu beschaffen,“ welche mit 4 ½ Prozent jährlich verzinslich, von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkünd⸗ bar ist und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amortisation —mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglich nominellen Schuld⸗ kapitals unter Hinzurechneng der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung spätestens in. Jahre 1911 beendet ist. Aeber diese Anleihe foll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläu⸗ biger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht eingeräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Feascpebeem versehene Anleihescheine der Stadt Tilsit von einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzutauschen. Für diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadt⸗Anleihescheine, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1) Die Stadt⸗Anleihescheine werden je nach Verlangen des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers, in Abschnitten von 3000, 1500, 600 und 300 Mark oder auch von 5000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Fele chesc-he. jeder dieser Gattungen sein soll; jedoch sind jeden⸗ nr so viele Anleihescheine zu 300 resp. 500 Mark anzufertigen, daß

er unter Abrundung der Raten auf 1500 Mark ausgestellte, von der Stadtbehörde genehmigte Amortisationsplan ausgeführt werden kann.

2) Die Zinsen werden mit jährlich Vier einhalb vom Hundert am 1. Oktober und 1. April gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ s Zinsscheine durch die Stadt⸗Hauptkasse in Tilsit, sowie in

erlin und Königsberg bei den vom Magistrat der Stadt Tilsit zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.

„Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Feitsaein und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ gegeben. 8 8

Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗ scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vor⸗ zeigung an den Inhaber des Anleihescheins.

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ Anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Aus⸗ loosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominal⸗ werthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Til⸗ gungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche ver⸗ stärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.

Die Ausloosung erfolgt im Monat Juni jeden Jahres, die Be⸗ kanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. Die Aus⸗ zahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bei der Stadt⸗ Tilsit und bei den durch den Magistrat der Stadt

ilsit in Königsberg und Berlin bestimmten Stellen gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Er⸗ mangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. Mit dem Einlösungstermine hört die Verzinsung aus⸗ gelooster Anleihescheine auf.

Camphausen.

Provinz Preußen. Littr.

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Erste Beilage

4) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht abgehoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjabres, in welchem sie fällig geworden, nicht abgehobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadt.

5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung:

a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Tilsit gemacht werden, und werden diesem alle diejeni⸗

en Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten

erordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Gumbinnen stattfindet; 1

b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgericht zu Tilsit;

Fc. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrat angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder in sonst glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Ver⸗ jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗

folgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch ein öffentliches Blatt in Königsberg und durch die Tilsiter Lokal⸗ Blätter. Das öffentliche Blatt in Königsberg und die Lokalblätter Tilsits wählt der Magistrat der Stadt Tilsit und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs⸗ Anzeiger bekannt.

7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Tilsit mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8 88

Tilsit, den .. ten 8 Der Magistrat. (Unterschrift, Faesimile.)

Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinsschein Zinsschein Nr. k. Pf., schreibe 1 des Tilsiter Anleihescheins Littr.. . Nr... . über ....

1 3 8 1. Oktober 8 Inhaber dieses Zinsscheins empfängt am .nrctr⸗ 18. d halbjährigen Zinsen des Anleihescheins Littr. ... i Mark Pfennigen, schreibe .Pfennigen aus der Stadt⸗Hauptkasse, sowie in Berlin und Königsberg bei den vom Magistrate zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen. 8

Tilsit, den . . . ten LEIIIq“ Der Magistrat. ni Die Stadt⸗Hauptkasse. Eingetragen Kontrolle Fol...

Dieser Zinsschein verjährt nach dem Gesetz vom 31. März 1838 am letzten Dezember 18 . .. -

Provinz Preußen.

a lon Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Tilsit Ei über.. . Mark Reichswährung. Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die. te Reihe Zins⸗ scheine für die fünf Jahre vom bis bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Tilsit, sowie in Berlin und in Königsberg bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig erhoben ist.

Tilsit, den .. ten 88 . Der Magistrat. (Faesimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines] Magistrats⸗Mitgliedes.) (Unterschrift des Rendanten.)

(Anmerkung zu den Schemas für Coupons und Talons. Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder mit Faecsimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon oder Talon mit der 8e⸗ Namens⸗Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen

Provinz Preußen.

Regierungssbezirk Gumbinnen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ tender Stadt⸗Obligationen der Stadt Bromberg, bis zum Betrage von 1,200,000 Mark Reichswährung.

Vom 20. April 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem der Magistrat der Stadt Bromberg im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf an⸗ getragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein, behufs Regulirung von w7g⸗ Herstellung von Schulen und sonstigen kommunalen Anlagen, sowie zur Ablösung ihrer Verpflichtungen gegen den Kreis⸗ verband und zur Tilgung der von der Stadtgemeinde auf Grund des Privilegiums vom 31. Mai 1865 (Ges. S. S. 677) kontrahirten älteren Schuld, von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufzunehmendes Darlehn im Gesammtbetrage von 1,200,000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ Coupons versehene Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges.⸗ Samml. S. 75) durch gegenwärtiges rivilegium Unsere landesherr⸗ liche Genehmigung zur Ausstellung von 1,200,000 Mark, in Worten: Einer Million zweihundert Tausend Mark, Bromberger Stadt⸗ Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in Ab⸗ schnitten zu 3000, 1500, 600, 300 und 200 Mark Reichs⸗ währung auszufertigen, mit vier und ein halb vom Hundert ährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkünd⸗ ar, nach dem festgestellten Tilgungsplane, durch Verloosung mit min⸗ destens einem und höchstens sechs Prozent der ursprünglichen Kapital⸗ schuld unter Zuwachs der durch die secef⸗ Tilgung der letzteren herbeigeführten Zinsenersparnisse, bis spätestens im Jahre 1912 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, und ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. April 1874.

(L. S.) Wilhelm.

Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg. Anleihe der Stadt Bromberg vom 1 1874 im Betrage von 1,200,000 Mark.

Ausgefertigt auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 20. April 1874 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg vom .aun .. 1874. Stück )

Provinz Posen. 1“

der vorbezeichneten Obligation die .. ..

zweiten Magistrats⸗Mitg

S

s⸗Anzeiger.

18

Der Magistrat der bekennt sich durch diese, für jeden Inhaber gültige Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche einen Theil der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom.ten 1874 aufgenommenen Anleihe bildet. Die Rückzahlung der ganzen Schuld erfolgt mittelst Verloosung der Obligationen binnen 39 Jahren vom 1. Oktober 1874 an nach dem festgestellten Tilgungsplane mit jährlich einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen. Der Schuldnerin ist jedoch gestattet, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken, sofern sie spätestens im November des vorausgehenden Jahres von dieser Absicht in den weiter unten bezeichneten Blättern Anzeige macht. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. . ü8 Ein Kündigungsrecht steht weder der Schuldnerin, noch den Gläu⸗

igern zu.

Für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen und der Amortisationsrate haftet Schuldnerin mit ihrem gesammten gegen⸗ wärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Die Verzinsung der Anleihe erfolgt mit jährlich vier und einem halben Prozente des Nominal⸗Kapitals in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres. Für die verloosten Obliga⸗ tionen erlischt die Verzinsung mit dem Tage ihrer Fälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden mit halbjährlich an den vor⸗ genannten Terminen fälligen Zinscoupons für den Zeit⸗ raum von 5 Jahren und mit einem Talon zur Erneuerung der Zinscoupons versehen. Die fälligen Zinscoupons werden in Verlin an einer von der Schuldnerin in den unten genannten Blättern zu bezeichnenden Zahlstelle und von der Stadt⸗Hauptkasse zu Bromberg gegen Rückgabe derselben eingelöst.

Die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht abgehobenen Zinsbeträge ver⸗ jähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.

Neue Coupons⸗Serien werden gegen Ablieferung der Talons bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Bromberg ausgehändigt. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung nach geschehener rechtzeitiger Präsentation der letzteren.

Die ausgeloosten Obligationen werden unter Bezeichnung der Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die ückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt mindestens 3 Monate vor dem Zahlungstermin durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Auzeiger oder das an dessen Stelle tretende Organ, ferner durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg oder das an dessen Steile tretende Drgan und durch je ein in Bromberg und Berlin erschei⸗ nendes öffeutliches Blatt, deren Wahl der Schuldnerin zusteht, und deren Namen sowie etwaige Abänderungen derselben der Magistrat zu Bromberg im Reichs⸗Anzeiger bekannt zu machen hat.

Die Einlösung der Obligationen erfolgt gegen bloße Rückgabe derselben bei den mit der Zinsenzahlung. betr auten Stellen.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Obli⸗

ation sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fängkelletermine zurückzureichen. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 8

Die Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem bekannt gemachten Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener und ver⸗ nichteter. Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. Titel 51, §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg. Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, wel⸗ cher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Ver⸗ jährungsfrist bei dem Magistrate zu Bromberg anmeldet und den

attgehabten Besitz der Coupons in glaubhafter Art nachweist, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der von ihm angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗

(L. S.) 11 Der Magistrat.

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magi⸗ strats⸗Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Eingetragen 8 Ausgefertigt

Nr... Kontrole N.

““ 111ö“]

Regierungsbezirk Bromber 88 inscoupon 1 zu der Obligation der Stadt Bromberg Littr.ü I“ üb Mark à 4 ½ Prozent verzinslich

über (in Zahlen.. ) Mark. 8 Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten 18. und später die Zinsen der vor⸗ Obligation für das Halbjahr vom

mit (in Buchstaben ) Mark bei der Stadt⸗Hauptkasse in Bromberg oder in Berlin an dem in den desfallsigen öffentlichen Bekanntmachungen es Orte.

Bromberg, den .. ten Der Magistrat.

(Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗Mitgliedes.) Trockener Coupons⸗Stempel. Dieser Coupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag

innerhalb vier Jahren nach Vblanf desjenigen Kalenderjahres,

welchem derselbe fällig gewesen ist, erhoben wird.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg.

Talon zu der Obligation der Stadt Bromberg. über .Mark à 4 ½ Prozent verzinslich. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen desen Rückgabe zu Serie der Zinscoupons für die fünf Jahre vom lten 18ten E11““; bei der Stadt⸗Hauptkasse in Bromberg. r. Bromberg, den .. ten 1 8 Der Magistrat. (Faecstmile der vhtejchehe des Magistrats⸗Dirigenten und eines ie . 5 8 Trockener Coupons⸗Stempel. 8 Anmerkung: zu den Schemas für die Coupons und Talons. Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupon oder Talon mit der eigenhändigen Namens⸗UÜnterschrift eines

Kontrolbeamten versehen werden.

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