1.“ 3 8
Der Reihe nach wurden nun die einzelnen Pferde vorgeführt, die Namen laut ausgerufen und jedes einzelne mit einem Tusch V von der Musik des 19. (oldenburgischen) Dragoner⸗Regiments begleitet. Besonders hervorragende Exemplare wurden mit Aus⸗ rufen der Anerkennung von Seiten des Publikums begrüßt, Der Kronprinz ließ Sich einzelne Züchter vorstellen und sprach den⸗ selben Seine Anerkennung aus. Das Pferd war nach jeder Richtung und Leistung hin vertreten, Vollblut und Halbblut, Pferde zum landwirthschaftlichen Gebrauch und Lastpferde, Zuchtexemplare, Ponnies, Wagenpferde, Reitpferde unter dem Reiter, das Soldatenpferd in der Hand kleiner Züchter und unter diesen wieder die schweren und leichten Kavalleriepferde, die Artilleriepferde. Zuletzt kamen die Staatsgestüte in ihren ver⸗ schiedenen Abzweigungen an die Reihe, im Ganzen eine Anzahl der auserlesensten Thiere, wie man sie in dieser Mannigfaltig⸗ keit wohl selten schöner und vollkommener sehen möchte. Die ganze Vorführung währte an zwei Stunden, durch ein Früh⸗ stück unterbrochen, welches dem Kronprinzen und dem Prinzen Albrecht im Pavillon von dem Comité angeboten wurde.
Kurz nach ein Uhr verließ Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit, nicht weniger enthusiastisch begrüßt wie beim Empfange, den Ausstellungsplatz, und begab Sich nach der Wohnung des Konsuls Meier. Von da fuhr der Kronprinz gegen 4 Uhr des Nachmittags nach dem Bahnhofe, um die Ankunft Sr. Ma⸗ jestät des Königs von Sachsen zu erwarten, Allerhöchst⸗ welchem der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen des Abends Seinen Besuch machte. Das Diner nahm Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit bei dem Konsul Meier ein. An dem⸗ selben nahmen außerdem Theil: Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, die Generale von Blumenthal und von Treskow, Graf Stolberg, der Gesandte Frhr. v. Rosenberg, der General⸗Konsul Delius, das Präsidium des Comités der internationalen Ausstel⸗ lung, im Ganzen 20 Personen. Abends 8 Uhr fand bei dem
Konsul Meier durch Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Empfang der achtzehn Mitglieder des Senats der freien Hanse⸗ stadt Bremen sowie der Mitglieder der internatio lung und der ausländischen Kommission statt.
nalen Ausstel⸗
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Elsaß⸗Lothringen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für das Justizwesen hat in seiner Sitzung vom 15. d. M. den von der Subkommission für Strafprozesse aufgestellten, den Re⸗ gierungen der Bundesstaaten zur Prüfung mitgetheilten Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Einführung der Straf⸗ prozeßordnung berathen. Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, bei dem Bundesrath zu beantragen, dem von der Subkommission für Strafprozesse vorgelegten Gesetzentwurf seine Zustimmung zu ertheilen.
— Die Statistische Central⸗Kommission für das Deutsche Reich trat heute unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Raths Bitter im Gebäude der Seehandlung zu einer Sitzung zusammen. Gegenstand der Berathung bildete die von uns bereits in Nr. 21 der „Besonderen Beilage“ zum „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ vom 23. Mai 1874 besprochene Denkschrift des Direktors des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus, Geh. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Engel: „Der Einfluß des Gesetzes über die Beur⸗ kundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung auf die Statistik des Standes und die Bewegung der Bevölke⸗ rung im preußischen Staate; zugleich ein Gutachten über die Frage: Wie muß die Statistik der Bevölkerung beschaffen sein, damit sie der Gesetzgebung und Verwaltung, der Wissenschaft und dem Leben jederzeit die größtmöglichsten Dienste leiste?“ Das Referat hatte der Direktor des Statistischen Amtes des Deutschen Reiches, Dr. Becker, das Correferat der Regierungs⸗ Rath Böckh übernommen.
— Die Frage, ob ein Geisteskranker, welcher vorübergehend öffentliche Unterstützung empfangen hat, wegen der Unheilbarkeit seines Leidens ohne Weiteres als dauernd hülfsbedürftig anzu⸗ sehen und von dem heimathlichen Armenverbande zu überneh⸗ men sei, ist vom Bundesamte für das Heimathwesen in Sachen Plagwitz wider Unterschönau durch Erkenntniß vom 18. Mai 1874 verneint worden.
— In der Woche vom 31. Mai bis 6. Juni 1874 sind geprägt worden an Goldmünzen: 2,723,300 Mark 20⸗Mark⸗ stücke; an Silbermünzen: 535,455 Mark 1⸗Markstücke; 140,489 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 104,616 Mark 60 Pf. 10⸗Pfennigstücke; 29,343 Mark 10 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 22,443 Mar! 92 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 12,160 Mark 82 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher wa⸗ ren geprägt: an Goldmünzen: 821,416,500 Mark 20⸗Markstücke, 202,800,640 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 18,434,596 Mark 1⸗Markstücke, 5,572,986 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,209,432 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 199,926 Mark — Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 374,956 Mark 66 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 115,743 Mark 13 Pf. 1⸗Pfennig⸗ stücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 1,026,940,440 Mark; an Silbermünzen: 24,683,526 Mark 60 Pf.; an Nickelmünzen: 2,543,317 Mark 80 Pf.; an Kupfer⸗ münzen: 525,304 Mark 53 Pf.
— Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt beabsichtigt, sich über die auf den Eisenbahnen Deutschlands vorkommenden Unfälle zu unterrichten und sich zu diesem Behufe von den Bahnverwaltun⸗ gen monatliche Nachweisungen einreichen zu lassen. Um den Verwaltungen der preußischen Eisenbahnen hierbei eine Mehrarbeit gegen das bisher übliche Verfahren zu ersparen, ist zwischen dem Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte und dem preußischen Handels⸗Ministerium Abrede dahin getroffen, daß für die beider⸗ seitigen Zwecke eine übereinstimmende Berichterstattung stattfinden soll. Da nun das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt eine monatliche Bericht⸗ erstattung unvermeidlich erachtet, so sind an Stelle der bisherigen vierteljährlichen in Preußen monatliche Anzeigen vorge⸗ schrieben worden und zwar nach dem vom Reichs⸗Eisenbahn⸗Amte aufgestellten Formulare.
— Der Minister des Innern hat nach vorherigem Einver⸗ nehmen mit dem Handels⸗Minister durch Cirkularerlaß vom 8. d. M., unter Abänderung der Vorschrift unter Nr. 34 der An⸗ weisung vom 4. September 1869 zur Ausführung der Gewerbe⸗ Ordnung vom 21. Juni desselben Jahres, beziehungsweise in
. 17 Nr. 4 des Geschäftsregulativs für die Kreisausschüsse vom 20. November 1873 bestimmt, daß die Bekanntmachung der⸗ jenigen gewerblichen Unternehmungen, deren Geneh⸗ migung nach §. 135 V. 1 der Kreisordnung vom 13. Dezember
.
welche zur Zeit eigene Kreisblätter noch nicht besitzen, durch die. für diese Kreise bestehenden anderweiten amtlichen Publikations⸗ organe der Kreisbehörden zu bewirken ist.
Diejenigen gewerblichen Unternehmungen, deren Geneh⸗ migung nach der Kreisordnung den Regierungen verblieben ist, sind wie bisher, so auch ferner durch die Amtsblätter bekannt zu
machen.
— Von mehreren Bezirks⸗Regierungen ist bei dem Finanz⸗ Minister auf die Unzuträglichkeiten hingewiesen worden, welche daraus entstehen, daß nach der bestehenden Vorschrift bei den nach Artikel 4 der Zusatzbestimmungen vom 16. August 1872 zu den Fortschreibungsanweisungen l. und III. vom 17. Januar 1865 zunächst nur in ein vorläufiges Fortschreibungs⸗ protokoll einzutragenden Fortschreibungsvermessungen vorerst auch nur eine vorläufige Numerirung der Supplement⸗ parzellen bewirkt, in den im §. 58 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 bezeichneten Auszug nebst Karte eingetragen und erst später durch die definitive Numerirung ersetzt wird. Unter Berücksichtgung der hieran geknüpften dringenden Anträge hat der Finanz⸗Minister unter Aufhebung des bezüg⸗ lichen Theiles der Cirkular⸗Verfügung vom 21. Januar 1873 für den Geltungsbereich der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 durch Cirkularerlaß vom 11. Juni d. J. bestimmt, daß die fragliche vorläufige Numerirung der Supplement⸗ parzellen hinfort nicht mehr stattfindet, die Letzteren vielmehr nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften von vornherein mit definitiver Parzellennummer versehen werden.
Durch diese definitive Numerirung darf indeß die Vor⸗ schrift im Artikel 1 der Zusatzbestimmungen vom 16. August 1872 — wonach in allen Fällen, in denen das Eigenthum nur durch die Eintragung im Grundbuche erworben werden kann, Ver⸗ änderungen in der Person des Eigenthümers nur auf Grund der erfolgten Umschreibung im Grundbuche in die Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗Fortschreibungsprotokorle und darnach in die Grund⸗ und Gebäudesteuerbücher eingeschrieben werden dürfen — nicht berührt werden. Es sind daher bei Fortschreibungsvermessungen die Namen der neuen Eigenthümer, d. h. derjenigen Personen, welche als die neuen Erwerber bezeichnet sind, zwar in die vor⸗ läufigen Fortschreibungsprotokolle (Artikel 4 a. a. O.) sofort einzutragen. Auch sind die entstandenen Supplementparzellen als solche in die definitiven Fortschreibungsprotokolle und darnach in die Grundsteuerbücher zu übernehmen. Jedoch nur diejenigen Supplementparzellen, in Betreff deren bis zu der jährlichen Fortschreibung der Grundsteuerbücher der Eigenthumsübergang vor dem Grundbuchamte vollzogen und, daß dies geschehen, nachgewiesen ist, sind in den definitiven Fortschreibungsprotokollen und den Grundsteuerbüchern auf den Namen des neuen Eigen⸗ thümers einzutragen, während alle Supplementparzellen, für welche bis zu der jährlichen Fortschreibung der fragliche Eigen⸗ thumsübergang nicht vorschriftsmäßig konstatirt ist, in den de⸗ finitiven Fortschreibungsprotokollen und den Grundsteuerbüchern dem bisherigen Eigenthümer wieder zugeschrieben werden müssen. Gelangt in Betreff der letzteren Supplementparzellen der Eigenthumsübergang dann im folgenden Fortschreibungsjahre zur Anzeige bei dem Katasteramte, so wird es sich nunmehr um eine gewöhnliche Fortschreibung ohne Formveränderung handeln, bei welcher die Vorschriften des Artikels 4 nicht mehr in Betracht kommen.
Bei dem vorstehenden Verfahren kann zwar der Fall ein⸗ treten, daß ein zum Gegenstande der Fortschreibungsvermessungen gewordener beabsichtigter Eigenthumsübergang demnächst nicht perfekt wird, und dann eine unnöthige Vermehrung der Parzellen auf den Namen des bisherigen Eigenthümers stattgefunden hat. Dieser Fall wird jedoch voraussichtlich nur selten eintreten, und werden die Unzuträglichkeiten, welche dann möglicherweise hier⸗ mit verbunden sein werden, immerhin noch erheblich geringer sein, als die vielfachen Weiterungen, welche die bisherige vor⸗ läufige Nummerirung der Supplementparzellen zur Folge hatte.
— Die den Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, sowie den Regie⸗ rungen in Potsdam und Frankfurt a. O. unter Nr. 1 des Er⸗ lasses vom 18. März d. J. beigelegte Befugniß zur Annahme junger Leute als Supernumerare bei der Verwaltung der in⸗ direkten Steuern ist Seitens des Finanz⸗Ministers vorläufig dahin erweitert worden, daß fortan auch solche junge Leute als Steuer⸗Supernumerare zugelassen werden dürfen, welche, bei Erfüllung der übrigen dieserhalb vorgeschriebenen Bedingun⸗ gen, das Zeugniß der Reife aus der Prima eines Progymnasiums oder einer anerkannten höheren Bürgerschule besitzen.
Breslau, 20. Juni. (W. T. B.) Nach einem hier ein⸗ getroffenen Telegramm Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen hat Höchstderselbe die Einladung des Ober⸗Bürgermeisters und des Vorstandes der Stadtverordneten zu einem Ihm zu Ehren Seitens der Stadt Breslau veranstal⸗ teten Feste, welches am Sonntag den 28. d. Abends statt⸗ finden soll, angenommen.
— Der Erste Präsident des Kammergerichts, Wirkliche Ge⸗ heime Rath, Dr. von Strampff ist von seinen Inspektions⸗ reisen zurückgekehrt.
— Der Legations⸗Rath v. Jasmund, Kaiserlich deutscher General⸗Konsul in Alexandrien, und der Kaiserlich deutsche Ge⸗ neral⸗Konsul für Serbien, Dr. Georg Rosen, sind mit Urlaub hier eingetroffen.
Bayern. München, 18. Juni. Das Kriegs⸗Mi⸗ nisterium hat heute die Vorschriften zum Vollzuge des Reichs⸗ gesetzes vom 4. April d. J., betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über die Pen⸗ sionirung und Versorgung der Militärpersonen, zur Darnachachtung bekannt gegeben.
— Die Abgeordnetenkammer genehmigte in ihrer heu⸗ tigen Sitzung die Gesetzentwürfe über die Vizinaleisen⸗ bahnen Neustadt⸗Windsheim, Dombbichl⸗Feuchtwangen, Biesen⸗ hofen⸗Oberdorf, Aibling Au, Sünzig⸗Mittelalling. Die Petitionen wegen der Vizinalbahnen Fürth⸗Zirndorf und Altdorf⸗Feucht wurden der Staatsregierung zur Berücksichtigung übergeben.
— Der dem Landtag vorgelegte Gesetzentwurf über die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten besteht aus 36 Artikeln.
Ueber die Zahl der Abgeordneten bestimmt Art. 1: Die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten geschieht im Verhältnisse von je einem Abgeordneten auf 31,500 Einwohner der Bevölkerung der cinzelnen Regierungsbezirke nach dem Stande der Volkszählung vom 1. De⸗ zember 1871. Von den hiernach zu wählenden 156 Abgeordneten treffen auf Ober⸗Bayern 27, auf die Pfalz 20, auf die Ober⸗Pfalz
entrichtet.
Eine Anlage zu Art. 2 enthält die Eintheilung der Regierungs⸗ bezirke in Wahlkreise. Ueber Wahlrecht und Wählbarkeit bestimmen die drei folgenden Artikel: 8 1 Art. 3. Wähler ist jeder Bayer, welcher das fünfundzwanzigst Lebensjahr zurückgelegt hat und dem Staate eine direkte Steu
Art. 4. Von der Berechtigung zum Wählen sind, außer den durch die Strafgesetze für unfähig erklärten Personen, ausgeschlossen: 1) Per sonen, welche unter Kuratel stehen, oder welchen nach Art. 513 und 515 des zur Zeit in der Pfalz geltenden Civilgesetzbuches ein Beistand gerichtlich beigegeben ist; 2) Personen, über deren Vermögen die Gant anhängig ist, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Gantverfahrens; 3) Personen, welche eine öffentliche Armenunterstützung beziehen ode im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben.
Art. 5. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Bayer, welcher da fünfundzwanzigste (bisher das 30.) Lebensjahr zurückgelegt hat, dem bayerischen Staat seit mindestens Einem Jahre angehört und demselben eine direkte Steuer entrichtet, sofern er nicht durch die Bestimmungen im Artikel 4 von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen ist Der folgende vierte Abschnitt (Art. 6 — 30) handelt von „Vorbe⸗ reitung und Vollzug der allgemeinen Wahlen.“ 1 Art. 7. Nach Festsetzung des Wahltermins sind die Wahlkreis zum Zwecke der Stimmabgabe in räumlich zusammenhängende Wahl bezirke zu theilen. Jeder Wahlbezirk soll in der Regel mindestens 2000 Einwohner nach der letzten allgemeinen Volkszählung enthalten Kleinere Gemeinden werden mit benachbarten, wenn auch größeren Gemeinden zu einem Wahlbezirke vereinigt. Kein Wahlbezirk dar mehr als 3500 Einwohner zählen. In Gemeinden von mehr als 3500 Einwohnern sind Unterabtheilungen zu bilden.
Art. 8. Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezirke ausüben will, muß in demselben seinen Wohnsitz haben.
Art. 9. Für jeden Gemeindebezirk sind durch die Gemeindebe⸗ hörden zum Zwecke der Wahlen Listen anzulegen, in welche die zum Wählen Berechtigten nach Vor⸗ und Zunamen, Alter, Stand oder Ge werbe und Wohnort eingetragen werden. Die Königlichen Behörden Pfarrämter und Civilstandsbeamten sind verpflichtet, alle zur Richtig⸗ stellung der Wählerlisten erforderlichen Aufschlüsse sofort und unent geltlich zu ertheilen.
Art. 10. Die Wahllisten sind im Jahre 1874 nach Anordnung des Staats⸗Ministeriums des Innern aufzustellen und 14 Tage lang zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Später werden dieselben alljährlich im Monat Oktober revidirt und berichtigt und sodann vom 1. bis 15. November — letzteren Tag mit eingerechnet — öffentlich ausgelegt. Gegen die Listen steht innerhalb der Frist, während welcher die Auslegung stattfindet, jedein Betheiligten das Recht der Einsprache zu. Die Einsprachen sind bei Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der vorbezeichneten Frist bei der Gemeindebehörde anzubringen und, falls von dieser nicht Abhülfe verfügt wird, innerhalb 14 Tagen nach Beendigung der Auslegung von der betreffenden Aufsichtsbehörde, vor⸗ behaltlich der Prüfung der Wahlen durch die Kammer der Abgeord⸗ neten, endgiltig zu bescheiden. Nur Diejenigen sind wahlstimmberechtigt, welche rechtzeitig in die Wahllisten aufgenommen wurden.
Art. 15. Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und ist ohne Unterbrechung durchzuführen. . ..
Art. 16. Die Wahlen erfolgen durch unmittelbare und geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten. Jeder Wähler hat in eigener Person den in ein amtlich gestempeltes Couvert verschlossenen Wahl⸗ zettel unter Angabe seines Namens und nöthigen Falles seiner Woh⸗ nung dem Wahlvorsteher zu überreichen, welcher das Couvert erst dann annehmen darf, wenn der Name des betreffenden Wählers in der Wählerliste aufgefunden ist und über seine Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Die Wahlzettel sind außerhalb des Wahllokales handschriftlich oder mittelst Vervielfältigung mit dem Namen der zu Wählenden zu versehen und in amtlich gestempelte Couverts zu ver⸗ schließen. Couverts, welche nicht amtlich gestempelt, oder nicht ver⸗ schlossen oder außer dem amtlichen Stempel mit einem äußeren Kenn⸗ zeichen versehen sind, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen.
Art. 17. Die zur Annahme geeigneten Couverts werden von dem Wahlvorsteher in ein Gefäß gelegt und dürfen erst nach Schluß des Abstimmungsaktes eröffnet werden. Von der Stimmabgabe jedes Wählers ist neben dem Namen desselben in der Wählerliste Vormerk zu machen.
Art. 18. Um 6 Uhr Nachmittags erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmungfür geschlossen. . .. b
Ungiltig sind nach Art. 20 insbesondere noch Wahlzettel, welche mit der Unterschrift des Wählers versehen sind, sowie solche, denen ein Protest oder Vorbehalt beigefügt ist. “ “
Art. 21. Die Wahlzettel, über deren Giltigkeit eine Beschluß⸗ fassung nothwendig erscheint, werden mit fortlaufenden Nummern ver⸗ sehen, nebst den hierzu gehörigen Couverts dem Wahlprotokolle beige⸗ heftet, in welchem die Gründe kurz angegeben sind, aus denen die Ungiltigkeitserklärung erfolgt oder nicht erfolgt ist. Alle übrigen Wahlzettel und Couverts hat der Wahlvorsteher in Papier einzu⸗ schlagen, zu versiegeln und so lange aufzubewahren, bis die Kammer der Abgeordneten die Wahl für giltig erklärt hat. Nach diesem Zeit⸗ punkte sind die versiegelten Packete der betreffenden Distriksverwaltungs⸗ behörde vorzulegen und von derselben zu vernichten.
Art. 22. Für jeden Wahlkreis ernennt die Kreisregierung, Kammer des Innern, einen Wahlkommissär.
Art. 24. Behufs Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Wahl⸗ kommissär auf den vierten Tag nach dem Wahltermine in ein von ihm 8- bestimmendes Lokal mindestens sechs und höchstens zwölf Wähler, welche ein unmittelbares Staatsamt nicht bekleiden dürfen, aus dem Wahl⸗ kreise zusammen und vepflichtet dieselben als Beisitzer mittels Hand⸗ schlag an Eidesstatt. Außerdem ist ein Protokollführer, welcher eben⸗ falls Wähler sein muß, aber Beamter sein darf, zuzuziehen und in
11* Weise zu verpflichten. Der Zutritt zu dem Lokal steht jedem Wähler offen. 8
Art. 25. In dieser Versammlung werden die Wahlprotokolle durchgesehen, die Ergebnisse der Wahlen zusammengestellt, verkündet und durch die zu amtlichen Veröffentlichungen dienenden Blätter be⸗ kannt gemacht. — 3 —
Art. 26 handelt über die absolute Mehrheit als Bedingung einer gültigen Wahl und engere Wahl.
Art. 28. Bei der engeren Wahl sind diejenigen Kandidaten als gewählt zu erachten, welche die meisten Stimmen erhielten; tritt Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Loos, welches von dem Wahlkommissär gezogen wird. 1 .
Art. 29. Die Annahme der Wahl hängt von dem freien Willen des Gewählten ab; wird dieselbe jedoch von ihm binnen acht Tagen nach erhaltener Aufforderung des Wahlkommissärs nicht bestimmt und unbedingt erklärt, so gilt die Wahl für abgelehnt. Mit der Annahme⸗ Erklärung hat der Gewählte den Nachweis der Wählbarkeit dem Wahlkommissär zu übersenden. In den Fällen der Ablehnung ist als⸗ bald eine Neuwahl zu veranlassen. 1
Art. 33. Den gewählten Staatsbeamten und öffentlichen Die⸗ nern darf der zur Theilnahme an den Sitzungen der Kammer der Abgeordneten erforderliche Urlaub nicht verweigert werden, ebenso⸗ wenig den Offizieren und Militärbeamten, sofern nicht außerordent⸗ liche Verhältnisse ihrer Entfernung vom Dienste entgegenstehen.
Art. 34. Die Abgeordneten sind jederzeit zum Austritte aus der Kammer berechtigt
Art. 35. Den Mitgliedern der wird als Entschädigung für die Neisekosten eine Gebühr von 2 Mark Reichsmünze für die Wegstunde verabfolgt. Außer⸗ dem erhält jeder Abgeordnete für die Theilnahme 1) an einer ordentlichen Landtagsseffion eine Aversalentschädigung von 1000 Mark Reichsmünze, 2) für die Theilnahme an einer außer⸗ ordentlichen Session oder an den Sitzungen eines in Abwesenheit des Landtages tagenden Ausschusses der Kammer der Abge⸗ ordneten ein Taggeld von 12 Mark Reichsmünze. Als eine ordent⸗ liche Landtagssession im Sinne der vorstehenden Bestimmung ist es zu betrachten, wenn der Landtag zur Berathung des Budgets oder einer
Kammer der Abgeordneten
1872 den Kreisausschüssen zusteht, an Stelle der Amtsblätter fortan durch die Kreisblätter und in denjenigen Kreisen,
16, auf Ober⸗Franken 17, auf die übrigen vier Regierungsbezirke je 19.
größeren Anzahl von Regierungsvorlagen einberufen ist. Der Kammer
8 8
von Frankfurt zum Besuch
Zahl von Gemeinden um Erbauung einer Eisenbahn Leopolds⸗
Wehr nach Säckingen mit Umgehung von Brennet gehen an die Regierung zur Kenntnißnahme.
Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfs über die
Besoldungen eintreten zu lassen. hatten beantragt, die Pensionssteigerung mit %10 der Besoldung bei Zurücklegung des 40. Dienstjahres aufhören zu lassen und die volle Besoldung als Pension bei Vollendung des 50. Dienst⸗
der Abgeordneten bleibt vorbehalten, über die Auszahlung der Aver⸗ salentschädigungen und Taggelder, sowie insbesenderez darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einziehung oder Kürzung der⸗ selben zu erfolgen hat, im Wege der Geschäftsordnung das Nähere festzusetzen. Schlußbestimmung.
„Art. 36. Vorstehende Bestimmungen treten bei der ersten, nach ihrer Verkündigung stattfindenden Neuwahl des Landtags in Kraft und können nur in der unter Titel X. §. 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Form abgeändert werden.
Sachsen. Dresden, 19. Juni. Der König ist heute Morgen zum Besuche der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung nach Bremen abgereist und wird Montag (22. Juni) Mittags von dort zurückerwartet. In der Begleitung Sr. Majestät befinden sich der General⸗Adjutant, General⸗Lieu⸗ vnüiat Krug von Nidda und der Ober⸗Stallmeister Senfft von
ilsach.
— Die evangelische Landessynode wählte heute in An⸗ wesenheit der Regierungs⸗Kommissare, Geh. Kirchen⸗ und Schul⸗ rath Dr. Gilbert und Geh. Kirchenrath Dr. Feller, den Verfas⸗ sungs⸗ und den Petitionsausschuß. Beide Ausschüsse konstituir⸗ ten sich sofort und wählten zu Vorsitzenden der Verfassungsaus⸗ schuß den Bürgermeister Haberkorn, der Petitionsausschuß den Kam⸗ merherrn v. Erdmannsdorff. Der Legitimationsausschuß, der sich bereits gestern konstituirte, hat den Ober⸗Bürgermeister Pfoten⸗ hauer zum Vorsitzenden ernannt. Bei dem hierauf folgenden Registrandenvortrag beschloß die Synode, die Erlasse, betreffend die Aufsichtführung des Landeskonsistoriums über den Religions⸗ unterricht und die Frage der Einführung eines Bibelauszugs in die Volksschulen, ohne vorherige Begutachtung durch einen Aus⸗ schuß, im Plenum zu berathen, wogegen der Erlaß, betreffend die Einführung des Kirchengesetzes über die Besetzung der geist⸗ lichen Stellen in der Oberlausitz, gegen 15 Stimmen, welche auch hier Plenarberathung verlangten, dem Verfassungsausschusse überwiesen wurde. Schließlich wurden auf Vortrag des Legiti⸗ ““ sämmtliche stattgehabte Nachwahlen für gültig erklärt.
Württemberg. Stuttgart, 20. Juni. (W. T. B.) Der Landtag ist heute Vormittag um 11 Uhr durch eine Thronrede des Königs geschlossen worden. Unter Hinweisung, daß der Landtag in einer denkwürdigen, von weltgeschichtlichen Ereignissen bewegten Zeit seine Thätigkeit begonnen habe, dankt die Thronrede dem⸗ selben für die patriotische Zustimmung zu den, zur Her⸗ stellung eines durch Kaiser und Reich neu geeinigten Deutsch⸗ lands abgeschlossenen Verträgen und erwähnt demnächst der durch die Errichtung des Deutschen Reichs veranlaßten Aus⸗ dehnung der bereits begonnenen Verfassungsreform und der da⸗ durch hervorgerufenen Modifikationen in der Staatsverwaltung und dem bestehenden Rechte. Bei Berührung der militärischen Verhältnisse wird darauf die durch die Neuorganisation gewon⸗ nene Kriegstüchtigkeit des württembergischen Armee⸗Corps beson⸗ ders hervorgehoben. Die Thronrede spricht sodann dem Land⸗ tage die Anerkennung des Königs für die Bereitwilligkeit aus, mit welcher derselbe die Mittel zur Förderung des Unterrichts und der Bildung, sowie zur Aufbesserung des Gehalts der Staatsbeamten bewilligt habe, erwähnt ferner der Ausdehnung des württembergischen Eisenbahnnetzes und der eingeführten Re⸗ formen im System der direkten Steuern sowie mehrerer vom Landtage erledigter Gesetzentwürfe und dankt demselben endlich b die von 8 bewiesene ö Die Thronrede schließt
it einem Segenswunsche für Württember 3 deutsche Volk. 8 1“
Baden. Karlsruhe, 18. Juni.
1 Die Gräfin von Flandern, Prinzessin von Hohenzollern,
traf heute Mittag b der Großherzoglichen Familie hier ein und kehrte Abends wieder nach Frankfurt zurück.
— Die Zweite Kammer nahm heute die Berichte der Kommission für Eisenbahn⸗ und Straßenbau⸗Sachen entgegen. die Petition der Saline und Gemeinde Dürrheim, sowie die mehrerer anderer Gemeinden Wum Erbauung einer Eisenbahn von Schwen⸗ ningen über Dürrheim nach Donaueschingen, wurde der Regie⸗ rung zur Kenntnißnahme überwiesen, ebenso die Petitionen zur Kenntnißnahme an Großherzogliche Regierung angenommen, den Fortbau der Murgthal⸗Eisenbahn in der Richtung von Gernsbach nach Freudenstadt auf Staatskosten betreffend, nach⸗ dem ein weiterer Antrag des Abg. Stigler, es möchten die Vor⸗ arbeiten zu letzterer Bahn sofort begonnen und dem nächsten Landtage eine Vorlage gemacht werden, im Laufe der Deba tte wieder zurückgezogen worden war. Auch die Bitten einer großen
höhe⸗Lörrach und Schopfheim⸗Wehr⸗Säckingen, sowie von Schlin⸗ gen über Kandern, Wiesleth nach Schopfheim und von da über Wehr nach Brennet und um Führung der Linie Schopfheim⸗
Hessen. Darmstadt, 18. Juni. Die Zweite Kam⸗ mer der Stände begann in ihrer heutigen (68.) Sitzung die
Pensionirung der Civilstaatsbeamten. Zunächst wurde Art. 2 des Entwurfs, bei dessen Berathung die letzte Verhand⸗ lung über diesen Gegenstand aufgehört hatte, und der das Mi⸗ nimum der Pensionen auf die Hälfte der Besoldungen nebst Steigerung von 2 Prozent für das 6. bis 10. Dienstjahr und einer solchen von 1 Prozent für jedes weitere Dienstjahr nor⸗ mirte, zur Diskussion gezogen. Abg. Möllinger beantragte da⸗ gegen, die jährliche Steigerung der Pensionen von vornherein auf 1 Prozent zu beschränken und nur bis zu 85 Prozent der Die Abgg. Greim und Edinger
jahres zu gewähren.
Nach längerer Diskussion wurde sowohl die von dem Aus⸗ schuß der Kammer gebilligte Regierungsproposition als auch der Antrag Greim⸗Edinger mit 24 gegen 18 Stimmen abgelehnt; der Antrag Möllinger erhielt nur 26 gegenüber 18 dissentiren⸗ den Stimmen und galt sonach in Ermangelung einer zu Ver⸗ fassungsänderungen erforderlichen Zweidrittelmajorität ebenfalls als abgelehnt. Die Regierung zog hierauf den Entwurf eines Pensionsgesetzes zurück, sich die Vorlage eines veränderten Entwurfs vorbehaltend. Sodann wurde für das Jahr 1874 eine Erhöhung der Minimalgehalte der evangelischen und katholischen Geistlichen auf 1000 Fl. beschlossen, ferner die Regierung zur Herrichtung des seitherigen Kriegs⸗Ministerial⸗ Gebäudes behufs Aufnahme des Stadt⸗ und Landgerichts dahier ermächtigt und endlich der Ankauf eines Gebäudes in Worms für das dasige Kreisamt zum Preise von 30,000 Fl.
Sesetzes vom 10. Oktober 1871 (Haftung der Eltern für Forst⸗ und Feldfrevel ihrer gesetzlich nicht strafbaren Kinder), wurde ebenfalls genehmigt. — Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbestimmte Zeit. — 20. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser von Rußland ist gestern Abend in Jugenheim eingetroffen und auf dem Bahn⸗ hofe von der Kaiserin Maria, dem Großherzog Lud⸗ wig, sowie sämmtlichen Mitgliedern der Großherzoglichen Familie empfangen worden.
Mecklenburg. Schwerin, 19. Juni. Zu dem am Johannistage in Sonnenburg stattfindenden Ordenstage der Johanniter wird sich, wie die „Meckb. Anz.“ vernehmen, auch der Erbgroßherzog begeben, um den Ritterschlag zu empfangen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 18. Juni. Die Großherzogin ist heute Abend von ihrer Reise nach dem Haag wieder hierher zurückgekehrt.
8 Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 18. Juni. Der Herzogliche Hof ist heute nach Hummelshain übergesiedelt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Juni. Der Kronprinz Rudolf ist gestern aus Krems, wo derselbe den Uebungen des Genie⸗Corps beiwohnte, nach Schönbrunn zurückgekehrt. .
Pest, 18. Juni. Der Centralausschuß beendigte die Bera⸗ thungen über die Wahlgesetzvorlage. Dieselbe wird nicht in Form einer Novelle als Ergänzung des 48er Gesetzes, sondern als vollständiges Wahlgesetz vorgelegt und im Hause schwerlich vor Ende nächster Woche vorgenommen werden.
In den Inkompatibilitäts⸗Entwurf wurde die Be⸗ stimmung aufgenommen, daß Abgeordnete, deren Diäten mit Beschlag belegt werden, binnen drei Monaten die Aufhebung der Beschlagnahme erwirken und widrigenfalls abdanken müssen. Wenn der Verlust des aktiven Wahlrechtes eintritt, muß der ge⸗ wählte Abgeordnete ebenfalls abdanken. Abgeordnete, die als Staatsbeamte Quartiergelder beziehen, erhalten kein Wohnungs⸗
pauschale g8 Abgeordnete. — Der Tod des FML. Piret bestätigt sich nicht; derselbe lebte gestern Abends noch, jedoch wird 9 Lües
kommen gezweifelt.
Schweiz. Bern, 17. Juni. National⸗ und Stände⸗ rath haben heute beschlossen, vor der ordentlichen Wintersession wie im vorigen Jahre zu einer außerordentlichen Herbst⸗ session zusammenzutreten. Der Nationalrath wird dieselbe am 1. Oktober eröffnen, der Ständerath erst am 5. Oktober. Die gegenwärtige Session wird voraussichtlich noch bis Ende der nächsten Woche dauern.
„— Aus der heutigen Sitzung des Ständeraths ist noch zu er⸗ wähnen, daß er, dem Beispiele des Nationalrathes folgend, die Konzession für die Eisenbahn von Rapperswyl über Rothkreuz nach Brunnen, welche den Zürichsee mit der Gotthardbahn ver⸗ binden wird, ohne Diskussion ertheilt hat.
— In St. Gal len gehen die Arbeiten für das eidgenössische Schützenfest, das am 19. Juli beginnen wird, ihrer Vollendung entgegen. An der Festhütte ist das Giebelwerk vollendet, so daß in den nächsten Tagen der Ausbau und die Dekoration begonnen werden kann. Der Gabentempel wurde am letzten Sonnabend in seinen äußeren Umrissen vollendet. Die Festthaler sind ge⸗ prägt und bereits in St. Gallen eingetroffen. Die Ehrengaben betragen bis jetzt einen Werth von ca. 100,000 Frcs.
Niederlande. Haag, 16. Juni. Zur Vollendung des großartigen Seemannsasyles in Brielle, dessen Gründung vor einigen Jahren bei der nationalen Jubiläumsfeier zur Er⸗ innerung an den Unabhängigkeitskampf der Niederlande gegen Spanien beschlossen wurde, stellte sich eine Vermehrung der für dieses Unternehmen noch vorhandenen Geldmittel als nothwen⸗ dig heraus. Hr. A. Ver Huell in Arnheim hat nun zu diesem Zwecke eine Summe von 50,000 Gulden zur Verfügung gestellt.
— Wie der „Staats⸗Courant“ mittheilt, hat ein gestern
Abend dem Departement der Kolonien zugekommenes Tele⸗ gramm des General⸗Gouverneurs von Niederlän⸗ 86 nachstehenden Meldungen einem am 14. d. M. in Penang aufgegebenen telegraphischen Berichte des Obersten Pel, des Milstähr⸗ und Crr hischen neurs in Atchin, entnommen sind: „Der Feind, stets zahlreich in der Umgegend, unternahm gestern (also, wie im „Staats⸗ Courant“ hier eingeschaltet ist, vermuthlich am 10. oder 11. d.) einen Angriff auf alle Befestigungen (etablissementen), beson⸗ ders Blangu; zog ab mit Verlust, nach heftigem Gefechte; keiner der Unserigen verwundet. Gesundheitszustand ungünstig; auch unter der Bevölkerung viele Erkrankungen an Fieber. Simgang Olim bedroht Edin (mit den Niederländern verbündet). Krieg Seitens Edis mit Perlak, welches seine Unterwerfung anbietet eingestellt.“ b — Aus der Capstadt sind Berichte bis zum 15. Mai eingetroffen. Aus den Diamantbezirken war die Mittheilung ein⸗ gegangen, daß daselbst der Waarenhandel wieder lebhafter zu werden und ein nicht unansehnliches Steigen im Preise der Dia⸗ manten einzutreten begann. Aus den Goldbezirken an der Grenze des Oranje⸗Freistaates hatte man die gerüchtweise Mel⸗ dung, daß in nicht weiter Entfernung von Pelgrimsrüst eine reiche Quarzmine entdeckt worden sei. „— 19. Juni. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat mit 39 gegen 32 Stimmen den ersten Artikel des Gesetzent⸗ wurfs über die Herabsetzung des Wahl⸗Census ab⸗ gelehnt.
1 Belgien. Brüssel, 18. Juni. Der Wirkl. Geh. Rath Graf v. Perponcher⸗Sedlnitzky hat heute in feierlicher Audienz dem Könige sein Beglaubigungsschreiben als außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Deutschen Kaisers überreicht. Da der Minister des Aeußern be⸗ hindert war, so wurde Graf v. Perponcher dem Könige durch den Finanz⸗Minister vorgestellt.
Großbritannien und Irlaud. London, 18. Juni Die Königin wird neueren Dispositionen zufolge erst am 25. d. Mts. Balmoral verlassen, um nach Windsor zurück⸗ zukehren. —
— In Birmingham wurde gestern vom Bürgermeister der Stadt der Grundstein zu einer neuen im italienischen Style zu erbauenden Stadthalle gelegt, deren Herstellungskosten auf über 80,000 Lstr. veranschlagt sind. Wenn das Gebäude fertig ist, sollen die neuen Assisengerichtshöfe in Angriff genom⸗ men werden, deren Kosten auf 150,000 Lstr. geschätzt sind.
— 19. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unter⸗Staatssekretär im Departement
gemacht, die
schen Republik entstandenen Differenzen sei weder von der brasilianischen, noch von der argentinischen Regierung eine Vermittelung Seitens Englands nachgesucht worden. England sei bereit, eine solche Vermittelung eintreten zu lassen, sobald nur seine guten Dienste in Anspruch genommen werden sollten.
FrVrankreich. Versailles, 19. Juni. (W. T. B.) Die Ma⸗ jorität der Decentralisations⸗Kommission erklärte in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung, daß sie die Vor⸗ lage über die Oeganisation der Munizipalbehörden nach dem gestern angenommenen Antrage Chabrols zurückziehe. Die Minorität der Kommission nahm die Vorlage wieder auf, deren Berathung alsbald fortgesetzt wurde. Im Laufe derselben wurde — mit 579 gegen nur 33 Stimmen — ein Antrag Berthaulds auf Streichung von drei Artikeln angenommen, durch welche mittelst kumulativer Voten auch eine Vertretung der Minoritäten bei den Munizipalbehörden erzielt werden sollte. Morgen findet die Be⸗ rathung über den Artikel 14 statt, der die Ernennung der Maires betrifft. Der Minister des Innern wird den dringen⸗ den Antrag stellen, daß die Ernennung der Maires auch ferner der Regierung überlassen werde.
— Die Kommission für die konstitutionellen Ge⸗ setzentwürfe will sich am Montage über den Antrag Pörier auf desinitive Konstituirung der Republik entscheiden; in Depu⸗ tirtenkreisen hält man es fortdauernd für wahrscheinlich, daß dem Périerschen Antrage der Antrag Lamberts vorgezogen wird, nach welchem zunäͤchst nur für die Dauer des Septennats die republikanische Regierungsform festgesetzt werden soll. — In der heutigen Sitzung der Kommission wurde Seitens der Legiti⸗ misten die Erklärung abgegeben, daß sie keiner Vorlage zu⸗ stimmen würden, durch die, sei es direkt oder auch nur indi⸗ vrt gegen das monarchische Prinzip irgendwie verstoßen werden önnte. 1
Spanien. Die Nachricht, daß die Herzogin von Madrid in Paris angekommen sei, wird von der „Agence Havas“ mit dem Hinzufügen als unrichtig bezeichnet, daß sich die Herzogin fortdauernd bei ihrem Gemahl Don Carlos in Navarra befind.
Portugal. Lissabon, Ende Mai. Die Finanzen des Landes haben sich so gebessert, daß das Deficit stetig abnimmt. In allen Zweigen der Verwaltung sind die Einnahmen gestie⸗ gen, so zwar, daß in den drei ersten Vierteljahren des Jahres 1873 bis 1874 die Einnahmen um 1639 Contos (à 1556 pr. Thlr.) mehr betrugen, als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die neuen Bahnlinien durchziehen die reichsten und fruchtbarsten Gegenden Portugals. Die Bahn berührt Braga (das alte Bra⸗ cara der Römer, welches später die Hauptstadt der Sueven war, und mit Toledo um den Primat stritt) mit seinem reichen Land⸗ bau ringsum, und Porto (Oporto) mit seinem Weinhandel aus der Umgegend. In Anerkennung ihrer Verdienste um die Besse⸗ rung der Lage des Landes wurden in den letzten Tagen einige 20 Männer in den Pairsstand erhoben, worunter der Kammer⸗Präsident S. Vargas. — Einer der Gründer des konstitutionellen Regiments in Portugal, Hr. Aguiar, ist kürz⸗ lich beerdigt worden. Der König und sein Vater waren bei dem Leichenbegängniß vertreten, und der Infant August, der Konseils⸗Präsident, der Präsident der Pairs, der Herzog von Loulé und die Minister hielten die Zipfel des Leichentuches.
IJItalien. Rom, 16. Juni. (It. N.) Die „Italie“ be⸗ richtet, daß die deputirten der Opposition im Hinblick auf die bevorstehenden Neuwahlen ein Comité niedergesetzt haben. Dieser Tage fand eine Versammlung zur Berathung des Pro⸗ gramms statt, das den Wählern vorgelegt werden sol. In dem betreffenden Entwurfe wird vor Allem auf die Nothwendigkeit der Reform des Steuersystems hingewiesen und der Senats⸗ beschluß kritisirt, wodurch die Hafenarbeiten in Genua, Florenz und Venedig genehmigt, die für Neapel, Cast lamare, Salerno, Girgenti und Palermo aber abgelehnt worden sind.
— Der Kardinal Primas von Ungarn Giovanni Simor ist in Rom angekommen und hat in Santa Maria dell' Anima Absteigequartier genommen. 1
— 19. Juni. (W. T. B.) Der carlistische Truppen⸗ führer Tristany ist in einer Spezialmission des Prätendenten Don Carlos bei der päpstlichen Kurie hier eingetroffen.
Mußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juni. Ueber die Gutachten hinsichtlich der Reform der geistliche Gerichtsbarkeit, welche bisher auf Verlangen des Synods eingelaufen sind, bringt die „Russ. Z.“ die Nachricht, daß beid Synodalverwaltungen, gegen 50 Erzbischöfe und 15 Konsistorie sich gegen das vorliegende Projekt der Reform ausgesprochen haben. Gegen 40 Erzbischöfe und 40 Konsistorien haben ih Gutachten zu Gunsten der Reform abgegeben. In Erwägung daß nur die Synodalverwaltungen und die Erzbischöfe eine ent scheidende Stimme, die Konsistorien aber nur eine berathend Stimme haben, ist anzunehmen, daß das Projekt völlig durch⸗ gefallen sei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Juni. Die schwedische Königsfamilie ist gestern von Stockholm auf Schloß Sophiero bei Helsingborg angekommen. Der Em⸗ pfang in Helsingborg war sehr festlich. Die Spitzen der Be⸗ hörden und die verschiedenen Korporationen hatten sich beim Bahnhofe versammelt, wo der Bürgermeister eine Rede hielt welche in herzlichster Weise vom König erwidert wurde, wonach der Gesangverein für Helsingborg ein Lied vortrug. Unter leb⸗ haftem Hurrahrufen fuhr die Königliche Familie darauf durch die mit Flaggen geschmückten, von einer zahlreichen Menschen⸗ menge angefüllten Straßen, um sich nach Sophiero zu begeben. — Während die Juristenversammlung in Stockholm wegen des weniger guten Gesundheitszustandes, welcher sich erst jetzt bessern zu wollen scheint, abbestellt worden ist, wird der archäo⸗ logische Kongreß, obgleich derselbe vor jener Versammlung anberaumt war, Anfang August abgehalten werden.
Amerika. Washington, 17. Juni. (per Kabel.) Im Senat passirte heute die Bill für die Ernennung einer inter⸗ nationalen Kommission, welche die Mittel zur Herbeifüh⸗ rung einer gefahrlosen Seereise berathen soll. — Das Repräsentantenhaus nahm eine Resolution an, welche Schiedsgerichte als ein Substitut für Krieg in der Beilegung internationaler Differenzen begünstigt.
— 19. Juni. (W. T. B.) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat für das neu errichtete General⸗Konsulat in Berlin den bisherigen Konsul Kreißmann daselbst zum General⸗Konsul ernannt und hat der Senat gestern diese Ernennung bestätigt.
Asien. China. (A. A. C.) Der „North China Herald“ meldet, daß der Kaiser am 19. April Peking verließ, um die
genehmigt. — Der Gesetzentwurf, betreffend Ergänzung des
O’Briens, bei den zwischen B 8 b
des Auswärtigen, Sir R. Bourke, auf eine Anfrage Sir P. rasilien und der argentini
westlichen Gräber, wo seine Vorgänger begraben sind, zu be⸗ suchen. Er gedachte dort eine Woche in Andachtsühungen und