i. 16“ .“ — 1 Erhaltung der Baudenkmäler im Deutschen Reiche zu fördern? 2) Welche Erfahrungen liegen vor über Hebung des Wohlstandes der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Gedeihen des Baugewerbes seit Aufkommen der Strikes? ist in den abgestuften Lohn⸗ und Akkord⸗ sätzen ein Mittel zur Hebung des Baugewerbes zu ersehen? 3) Welche Art der Eintheilung (Großunternehmer, Kleinunternehmer) und welche Art der Vergebung (Tagelohn, Handakkord, Konkurrenz zꝛc.) ist vor⸗ zugsweise in Anwendung zu bringen? — EEöö. findet m den Tagen vom 23. bis 26. September die erste Wanderver⸗ sfammlung des Verbandes hierselbst statt. Dieselbe wird sich u. A. mit „Grundzügen für Stadterweiterungspläne“ und mit der „Reini⸗ aung und Entwässerung von Städten“ beschäftigen. Daneben sind .Mens nach Treptow, Charlottenburg und Potedam in Aussicht genommen.
— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks⸗ irthschaft“*, Organ des Oberschlesischen berg⸗ und hüttenmänni⸗ en Vereins, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen in Ober⸗
schlesien, enthält in Nr. 23 vom 11. Juni d. J.: Amtliches (Schreiben des Ober⸗Präsidenten der Provinz Schlefien, betr. die Anlage eines afens bei Breslau). — Stimmen über Oberschlesiens Eisen. — Oberschlesiens Berg⸗ und Hüttenwerke (Montanbesitz des Königlichen DOberst⸗Lieutenant von Tiele⸗Winckler). — Die Knappschaftsvereine Pr⸗ußens i. J. 1872. Produktion, Handel, Verkehr (Ernte⸗Aus⸗ sichten Oberschlesiens; vom oberschlesischen Kohlenmarkt; zur Eisen⸗ bahntarif⸗Erhöhung; Jeremiade der Berzisch⸗Märkischen Eisenbahn; Die österreichisch⸗ungarische Montan⸗Industrie). — Anzeigen. Nr. 24 vom 18. Juni d. J.: Die Knappschaftsvereine Preußens i. J. 1872. — Produktion, Handel, Verkehr (Industriebörse für berschlesien; Aktiengesellschaft für Bergbau ꝛc. zu Stolberg und in Westfalen; Zur Eisenbahntarif⸗Erhöhung; Aus Oesterreich; Aus Belgien; Aus Großbritannien; Handel urd Produktion der’ Ver⸗ einigten Staaten; Breslaus resp. Schlesiens Handel und Industrie i. J. 1873. — Vereine und Versammlungen. — Anzeigen. Die „Zeitschrift für Gewerbe ꝛc.“ erscheint im 3. Quartal, wie bisher, wöchentlich, mit Extra⸗Beilagen, und ist zu beziehen durch die Buchhandlungen in ganz⸗ und vierteljährigen, durch die Post nur in
Exemplare zu
em beträchtlich ermahigten Preise von 1 Thlr. pro Jahrgang abzugeben. Verkehrs⸗Anstalten.
Minden, 15. Junt. Die „Westf. Pz'g.“ berichtet ausführlich über die gestern erfolgte Eröffnung der neuen Weserbrücke. Auf einer Festtribüne hatten sich die Spitz en aller Civil⸗ und Militär⸗ behörden mit zahlreichen Gästen eingefunden. Um 1 Uhr er⸗ schien der Ober⸗Präsident von Westfalen, eingeholt von einer Deputation der Königlichen Regierung. Der Baumeister der Brücke, deren Bau fast vier Jahre in Anspruch genommen hat, Bau⸗Inspektor Pietsch, eröffnete die Feier mit einem Vortrag über die früher bestan⸗ denen Weserbrücken bei Minden, die jetzt noch benutzte alte Brücke, welche im Jahre 1597 gebaut worden, und über den Bau der neuen Brücke. Große Schwierigkeiten waren dabei zu überwinden, doch hat kein Unfall den Verlauf getrübt. Der Baumeister über⸗ gab die Brücke als fertig dem Verkehr, worauf der Ober⸗Präsident in längerer Rede auf die Wichtigkeit des Werkes hinwies, welches vercinige, was der Strom scheide, und in großen Zügen die historischen Begebenheiten schilderte, welche die alte Brücke gesehen und erlebt habe, zur Reichszeit, zur preußischen Zeit, zur französischen Zeit und nachher. Von Münden bis zur Mündung habe der Strom bis zum Jahre 1866 an beiden Ufern 35 Mal die Landeshoheit gewechselt. Der Redner verglich die Zeit, wo die alte Brücke entstanden, mit der jetzigen: Damals Verfall, Trennung, Schwäche, jetzt ein ‚einiges deutsches Reich unter einem starken Kaiser aus dem Hause Hohen⸗ zollern; die Brücke sei jetzt ein nationales Werk und ein neuer Kitt zur Einigung der deutschen Brüder aller Stämme. Das berechtige zu den freundlichsten Hoffnungen für die Zukunft. Gottes Segen ruhe auf dem Werke und bleibe demselben ferner empfohlen, sowie der Huld und Gnade des Bauherrn Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Ein begeistertes Hoch auf Se. Majestät schloß die Rede, worauf die blumengeschmückte Barriere der neuen Brücke sich erhob und die alte gesperrt wurde. Der Zug der Festgenossen schritt, das Musikkorps des 55. Infanterie⸗Regimente an der Spitze, über die neue Brücke und zog durch die zahlreichen Triumphpforten in die fest⸗ lich mit Fahnen geschmückte Stadt. .
— An der Lübbenau⸗Camenzer Zweigbahn, deren Streche Senftenberg⸗Camenz am 1. Februar d. J. und Lübbenan⸗ Senf⸗
tenberg am 1. Mai d. J. dem Betriebe übergeben wurden, sind di. Haltestellen Luckaitz (zwischen Calau und Dövern) für Personen⸗ verkehr, Hohenbocka (südlich Senftenberg an der Kreuzung der Ober⸗ lausitzer Bahn) für Personenverkehr, Wiednitz Gwischen Hohenbocka und Straßgräbchen) für Personenverkehr und für Güterverkehr in ganzen Wagenladungen am 1. Juni d. J. eröffnet worden.
Cöln, 22. Juni. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft hat in seiner heutigen Sitzung die pro 1873 zu vertheilende Dividende auf 8 ¼2 % festgesetzt.
Triest, 23. Juni. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Urano“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Baltimore, 22. Juni. (W. T. B.) Der norddeutsche Lloyd⸗ dampfer „Nürnberg“ ist hier angekommen.
— Es hat sich jetzt eine Gesellschaft zur Legung eines telegra⸗ phischen Kabels durch das Schwarze Meer zwischen Odessa⸗ Konstantinopel unter dem Namen: „Schwarze Meer⸗Telegraphen⸗ Gesellschaft“ gebildet. Die Taxe für die einfache telegraphische Depesche von 20 Worten ist auf 6 F. in Aussicht genommen. Die Gesell⸗ schaft hat die Absicht, das Kabel von Konstantinopel aus weiter nach den Inseln des Archipelagus zu legen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
München, Dienstag, 23. Juni, Nachmittags. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde der Antrag des Finanzausschusses, aus dem Betrage der französischen Kriegs⸗ entschädigungsgelder die Summe von 2 Millionen für Kunstzwecke auszuscheiden, hiervon 500,000 Fl. zum Bau des Akademie⸗Gebäudes in das laufenden Finanzperiode einzustellen und den Rest ver⸗ zinslich anzulegen, nach längerer Debatte mit 92 gegen 46 Stimmen angenommen. Sämmtliche liberale Abgeordnete und ein Theil der klerikalen Partei stimmten für den Antrag. Der Kultus⸗Minister von Lutz wies einen Angriff des Abg. Rußwurm auf den verstorbenen Direktor der Akademie, Kaulbach, energisch zurück.
Quartal⸗Abonnement. — Von den ätteren Jahrgängen sind noch einige
Berliner Kunstausstellungen.
s älteste unter den Lokalen der permanenten Kunstaus⸗ stellungen Berlins, der Internationale Kunstsalon des Hof⸗Buchhändlers L. Sachse ist während der letzten Monate aus dem so lange innegehabten Hause in der Jägerstraße nach dem Neubau in der Taubenstraße verlegt worden. Dort ist er in wesentlich veränderter und großartigerer Anlage wieder er⸗ standen. Das Erdgeschoß enthält einen weiten, nach dem Garten hinaus gelegenen Ausstellungssaal, welcher von Norden her durch hohe breite Fenster erhellt wird, und gleichzeitig durch die Decke ein starkes Oberlicht empfängt. Ueber diesem Raume be⸗ findet sich im ersten Stockwerk ein Saal von gleicher Größe, dessen Boden zu beiden Seiten eines breiten Mittelganges so weit durchbrochen oder hinweggenommen ist, daß nur eine, längs seiner Seitenwände rings umlaufende, Galerie bleibt, und das
Licht seines Glasdachs nicht verhindert wird, wie auf die, an diesen Wänden placirten Gemälde, auch auf die in dem darunter gelegenen Saal befindlichen, zu wirken. Diese Ein⸗ richtung bietet mancherlei Vortheile für die darin aufgestellten Kunstwerke wie für den Beschauer derselben. Nur will uns das Oberlicht für die Bilder im obern Raum zu scharf und blen⸗ dend erscheinen. Seitlich von letzterm sind außerdem noch einige, nur indirekt von ihm und vom Flur her beleuchtete, kleinere Säle mit ihm in Verbindung gesetzt, welche zur Ausstellung von Aquarellen, Zeichnungen und Stichen und als Lesezimmer für die Besucher benutzt werden können. Die gesammten Loka⸗ litäten dürften ihre definitive Vollendung nicht vor dem kommen⸗ den Herbst erhalten. Alsdann sollen sie nicht nur als Aus⸗ stellungssäle, sondern auch zu Hörsälen für wissenschaftliche und künstlerische Vorträge dienen, für welche sie ihrer Anlage und Einrichtung nach sehr wohl geeignet erscheinen.
Trotz des gegenwärtig noch ziemlich unfertigen Zustandes, in welchem sich diese ganze Lokalität befindet, hat der Besitzer sie bereits ihrem Hauptzweck theilweise übergeben. In den Sälen beider Stockwerke ist die permanente Ausstellung eröffnet.
Der des Erdgeschosses beherbergt seit einigen Wochen bereits ein Paar Gemälde von ungewöhnlich kolossalem Maßstabe, welche durch ihre eigenen Vorzüge und Eigenthümkeiten, wie durch den längst berühmten Namen ihres Autors, den des Malers Anselm Feuerbach in Wien, lebhaftes Interesse bei Künst⸗ lern und Kunstfreunden erwecken. Feuerbach gehört zu den Meistern, welche gewohnt sind, in ihrem ganzen Schaffen ihre eigenthümlichen Wege zu gehen, weit ab von denen, auf welchen die zeitgenössische Kunst sich am liebsten bewegt. Ein großer und idealer Zug ist in seiner Sinnesart und Anschauungsweise unverkennbar. Oft überraschen und imponiren seine Gemälde durch eine fremdartige Hoheit des Styls und eine edl⸗ ernste Poesie der Farbe. Aber eben so oft befremden sie den unbefan⸗ genen Beschauer nicht weniger durch ihre schwer begreiflichen Sonderbarkeiten und ihre Verstöße gegen die Gesetze der Schöͤn⸗ heit. Beide hier ausgestellte Kolossalbilder können als Beweise dafür dienen.
Das eine stellt in lebensgroßen Gestalten eine Amazonen⸗ schlacht dar, ein Lieblingsgegenstand für die bildende Kunst zu allen Zeiten. Die große figurenreiche Komposition ist aber weit davon ent⸗ fernt, von dem rechten Schlachtengeist und Feuer beseelt zu sein, wel⸗ cher in jeder derartigen Darstellung vor Allem lodern müßte. Alle Gruppen und Einzelgestalten derselben, Pferde und Men⸗ schen, sehen eigenthümlich gelähmt aus. Nur in den Leichnamen ist eine kühnere Bewegtheit, ein freierer Wurf der Glieder glück⸗ lich erreicht. Die Schlacht wird am Ufer des im Hintergrund glänzenden Meeres ausgekämpft. Dort vertheidigt sich, eng zu⸗ 8 sammengedrängt aufeinander, eine kleine Schaar männlicher
Krieger verzweifelt gegen die ansprengenden Amazonen. Grup⸗ pen von schön hingewälzten Leichnamen füllen den Mittelgrund. Den ganzen ersten Plan aber nehmen die großen Gestalten von Kämpfern und Kämpferinnen zu Roß und zu Fuß von ver⸗ wundet Zusammenbrechenden, von Sterbenden und Todten, am Boden hingestreckt, ein. Die beiden Pferde, zu beiden Seiten dieses vordersten Gruppenzuges angebracht, sind nar zu steif. Gerade über den Kopf des zur Rechten befindlichen sieht man im höhergelegenen Mittelgrund das Roß einer anderen Amazone im gewagtem Satz hoch aufbäumen. Infolge der diesem Bilde eigenen Behandlung der Luftperspektive hat es den Anschein, als ob dies bäumende Pferd aus dem Kopf des andern unmit⸗ telbar hervorwüchse. In der Zeichnung und Malerei der nackten Körper, abgesehen von gewissen Zufälligkeiten der Modelle, die
hier als Natur auftreten und mit merkwürdiger Konsequenz sich aan den weiblichen Gestalten wiederholen, verläugnet sich nicht die Naturkenntniß und das bedeutende künstlerische Vermögen Feuerbachs. Ein gewisser großer und ernster Ton und eine ent⸗ sprechende, in ihrer Einfachheit höchst meisterliche, malerische Vortragsweise sind dem merkwürdigen Bilde jedenfalls nicht ab⸗
Körper herausgekommen.
Unvergleichlich befriedigender ist die Wirkung des diesem gegenüberhängenden gleich kolossalen Bildes desselben Meisters: das Gastmahl des Platon. Es ist dies eine theilweise ver⸗ änderte Wiederholung der vordem von Feuerbach gemalten Darstellung desselben Gegenstandes. Malerisch als das Schönste daran dürfte die prachtv lle Umrahmung zu betrachten sein, mit welcher der Künstler das eigentliche Bild umgab: auf Goldgrund gemalt ein üppigreiches Gehänge von Blumen und Fruchtguir⸗ landen, welche in gewissen Zwischenräumen durch Stier⸗ und Widderschädel und Masken aufgenommen und befestigt sind. Hier erreicht Feuerbach einen heitern Glanz, eine saftige Frische, einen Reichthum in der Farbe und eine Flüssigkeit des Mach⸗ werks, wie man sie sonst wohl bei Makart, kaum aber jemals bei ihm anzutreffen gewöhnt war.
Bei der Darstellung des Platonschen Gastmahls konnte selbstverständlich nur der einzige malerische Moment zur Berück⸗ sichtigung kommen, in welchem die langathmigen philosophischen Reden der Gäste des Agathon über das Wesen des Eros durch das geräuschvolle Eintreten des trunknen Alcibiades und seiner bacchantischen Gesellschaft unterbrochen werden. Die Komposition, deren Mittelpunkt der gastliche Wirth des Hauses, der Schau⸗ spieldichter Agathon, noch mit dem Lorbeer des, Tags zuvor im Theater errungenen, Sieges gekrönt, bildet, zerfällt in zwei, ihrer Gruppirung, wie ihrer Farbenstimmung nach, sehr gegensätzliche, Hälften. Die zur Rechten nimmt die Gruppe der um die Tafel gelagerten Gäste ein, unter welchen sich besonders Aristo⸗ phanes, in schwärzlich grünen Mantel gekleidet, lang hinge⸗ streckt auf seiner Polsterbank, und der eigentliche Held der Platonschen Dichtung, Sokrates jenseit der Tafel, der Thür den Rücken kehrend hervorheben. Agathon selbst, in der Mitte der edelgestalteten, vornehm prächtig, im antiken Sinn und Styl geschmückten Halle stehend, dem eben Eintretenden zu⸗ gewendet, welchem er den goldenen Becher zum Willkommentrunk entgegen bringt, leidet an einer gewissen Unklarheit der Gestalt und ihrer Bewegung, welche die vielfältigen, reich gemusterten, weißen Gewänder völlig verbergen. Die Gruppe des die Stufen zur Halle niedersteigenden Alkibiades ist wohl im Sinne der Platonischen Schilderung gedacht und entworfen. Der Halb⸗ trunkene, mit nacktem Oberkörper, das Haupt bekränzt, stützt sich wankend auf die Schulter der Flötenbläserin zu seiner Rechten; eine Fackelträgerin derselben Gattung schreitet ihm zur Linken; eine leichtgeschürzte, nur von der Hüfte abwärts von kurzem Gewande umflatterte, jugendliche Bacchantin ihm, das Tambourin schlagend, in die Halle voraus; ein fackeltragender Neger, noch in der Pforte, folgt ihnen. Befremdlicher ist das Geleit dreier nackter, etwa dreijähriger Buben, von denen der eine die Doppelflöte bläst, während die anderen beiden reiche, farbenprächtige Blumen⸗ gewinde mit sich in die Halle hinein schleppen. Noch anfechtbarer aber ist die Auffassung des Alkibiades in Gestalt und Erscheinung.
Der übermüthige und doch so liebenswürdige und helden⸗ hafte Jüngling, der ächte Repräsentant der selbst in ihrem be⸗ ginnenden Verfall noch so reiz⸗ und schönheitvollen hellenischen Welt, welcher der darstellenden Kunst eine der lockendsten und lohnendsten Aufgaben bietet, ist auffällig dürftig, mager ja häßlich in seiner ganzen Formengebung, an Gesicht und Ebenso, wie in Bezug auf die Zeichnung dieser Gestalt, begegnen wir auch in Betreff der Malerei und der Farbe des Bildes unvermittelt neben einander außerordentlichen Schönheiten neben ganz verfehlten und uner⸗ freulichen Partien. So bleibt der Gesammteindruck auch dieses Bildes, wie auch der Amazonenschlacht, trotz der theilweisen Be⸗ wunderung, welche sie für den Autor erwecken, ein nicht un⸗
getrübter.
Ihnen hat sich seit Kurzem dort ein drittes Bild größeren Maßstabs zugesellt, welches den bekannten Maler A. von Heyden zum Urheber hat. Es ist bereits von der Wiener Ausstellung her bekannt, wenn es auch dort durch seine sehr hohe Aufstellung der Beurtheilung fast entrückt wurde, und seit seiner Zurücknahme von dort eine neue Bearbeitung erfahren hat. Es stellt drei von jenen Walkyren dar, den Schlachtgöttinnen der nordischen Mythologie, wie sie auf feurigen Rossen über das Leichen bedeckte Feld dahin brau⸗ sen, um die Körper der todten Helden zu sammeln und hinauf zum Throne Allfadurs und zu den ewigen himmlischen Gelagen Walhalls zu tragen. Es fehlt der ganzen Konzeption nicht an jenem Geiste einer wilden und düstern Poesie, wie sie der nor⸗ dischen Göttersage charakteristisch ist, und ebenso wenig an be⸗ deutenden Vorzügen der kühnen Zeichnung und der dem dar⸗ gestellten Gegenstande sehr wohl entsprechenden Tonstimmung. Nur haftet besonders den nackten Gestalten dieser übermensch⸗ lichen, schlachtenfreudigen Jungfrauen etwas entschieden Moder⸗ nes an. Ihre Formengebung erscheint zu schlank, auch dürfte die völlige Nacktheit an derartigen Gebilden hochnordischer Volks⸗ phantasie nicht recht motivirt erscheinen.
Im oberen Saal begegnen wir neben einer größeren Zahl von überwiegenden bedeutenden Gemälden drei in vieler Hinsicht
sehr bemerkenswerthen größeren Bildern des neuerdings ver⸗ storbenen, hoch begabten Malers Viktor Müller. Auch er erwählt, wie Feuerbach, immer mir Vorliebe große, hochpoctische Gegenstände, die Geschöpfe der größten Dichter oder der eigenen freischweifenden, durch keine Rücksicht auf das reale Leben der Gegenwart und den Geschmack der Menge gebundenen Phantasie. Der Sinn für das große, poetische Kolorit war ihm in seltenem Maße gegeben, in weit geringerem die Sicherheit des Ge⸗ schmacks. Von diesen drei Bildern stellt das eine die so oft gemalte Balkonscene aus Shakespeares „Romeo und Julia“, den Abschied der Liebenden von einander im ersten Morgen⸗ grauen dar. In der Gestalt der am Boden knieenden, den Hals des Geliebten mit ihren Armen umflechtenden, an seinen Lippen hängenden Julia erreicht er hier eine ganz andere, höhere Wahrheit und poetische Gewalt des Ausdrucks der heißen holden jungen Leidenschaf:, als es den uns bekannten Darstellern der⸗ selben unsterblichen Scene vor ihm gelungen ist. Romeo kommt auch bei ihm, wie bei Allen, weniger zu seinem Recht. Die Stimmung des Ganzen in diesem bangen ahnungsgrauen Dämmerlicht des trüben Abschiedmorgens ist vorzüglich und mit größter Feinheit getroffen.
Ein gleich unbedingtes sicheres Treffen der poetischen Grundstimmung ist dem Bilde: „Hamlet und Horatio auf dem Kirchhofe“ nachzurühmen. Müller verlegte den Kirchhof auf eine Hochebene in nicht weiter Entfernung vom Meere, dessen fahlglänzender Spiegel dort in der Tiefe sich weit hin zum hohen Horizont hinauf erstreckt; und auf einen Tag des Spät⸗ herbstes, dessen farb⸗ und sonnenlose silbergraue Nebelluft über das Ganze einen Schimmer von unsäglicher Schwermuth und Trostlosigkeit breitet. Hamlet selbst, eine edle, aber von der Last des Trübsinns und des Verzagens an sich und der Welt sicht⸗ lich erschlaffte Jünglingsgestalt in schwarzer Tracht, ist sitzend dargestellt, Joricks Schädel in der Hand, das Gesicht zu dem neben ihm stehenden Horatio hingewendet; die Todtengräber schaufelnd im offenen Grabe. Im Mittelgrund aus der Tiefe her sieht man den Leichenzug Ophelias herannahmen. Das Bild erregte hereits auf der Pariser Ausstellung von 1867 gerechte allgemeine Bewunderung. Seine Wirkung hat seitdem nichts von der dort bewiesenen, tief ergreifenden Macht eingebüßt. — Ein drittes Bild desselben Künstlers, Ophelia, am Weiden⸗ baum, am Rande des schilfigen Bachs, in dessen Gewässern sie unabsichtlich und doch nicht unerwünscht den Tod findet, in hold rührendem Wahnsinn singend und sich „phantastisch Kränze win⸗ dend“, erreicht nicht entfernt, weder in der Auffassung der Dichtergestalt und Scene, noch in Ton, Farbe und Malerei die Höhe jenes, derselben Dichtung entlehnten Kirchhofsbildes. Nur ganz vereinzelt und stellenweise offenbart sich hier derselbe un⸗ gewöhnliche Künstlergeist, welcher jenes Werk konzipirte und es durchweg mit Hauch durchweht.
— Ueber die Heilstätte der Frau Marie Simon in Loschwitz bei Dresden ist soeben der zweite Jahresbericht
veröffentlicht worden. Die demselben zu Grunde liegende Pe⸗ riode läuft vom 1. April 1873 bis zum 31. März 1874 und charakterisirt sich vornehmlich durch die nothwendig gewordene Ausfüh⸗ rung umfänglicher Baulichkeiten und die entsprechende Ergänzung der inneren Einrichtung. Die Anstalt gewährte im verflossenen Jahre 32. Personen Aufnahme, von denen 14 dem Militär⸗ und 18 dem Civilstande angehörten. Die Gesammtsumme der geleisteten Ver⸗ pflegtage berechnet sich auf 3867, von welchen 1718 Verpflegtage den Militärs und 2149 Verpflegtage den Civilpersonen zu Gute kommen. In Summg empfingen S (11 Militärs und 6 Civilpersonen) mit 1854 Verpflegtagen völlig unentgeltliche Verpflegung; 15 Personen dagegen (3 Militärs und 12 Civilpersonen) mit 2013 Verpflegtagen leisteten (jie nach den Verhältnissen zum Theil sehr ermäßigte) Zah⸗ lung. Ein beigefügter Spezialbericht der beiden Anstaltsärzte, Herren Stabsarzt Dr. Jacobi und Dr. Hering, giebt über die Heilungsresul⸗ tate näheren Aufschluß; 14 Personen wurden der chirurgischen Abtheilung zugewiesen, und 6 srößere Operationen fanden in derselben statt, sämmtlich, mit Ausnahme einer Ober⸗ schenkel⸗Amputation, von sehr günstigem Erfolge begleitet. — Die Bilanz, welche dem Bericht beigegeben, schließt in Einnahme und Ausgabe ab mit 12,145 Thlr. Das Vermögen der Anstalt bestand am 1. April d. J. exclusive Vorräthe in 13,949 Thlr., Mobiliar 5234 Thlr., Wäͤsche und Betten 4226 Thlr., Pferde, Wagen und Kühe 1995 Thlr., Instrumente 205 Thlr. und Kassen⸗ bestand 2288 Thlr.
Daneben widmet die, nach wie vor ihre Thätigkeit im Gebiete der freiwilligen Krankenpflege des Albertvereins fortsetzende Gründerin der Heilstätte mit gutem Erfolge der Vorbildung von Krankenpfle⸗ gerinnen ihre besondere Aufmerksamkeit.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
B“
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen keinschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 105.)
Budget der
Oscar Paul Emil Tietze ist die gerichtliche Haft wegen betrüglichen Bankerurts in den Akten T. 47 74 Komm. II. beschlossen worden.
Beilage
chs⸗Anzeiger und Königlich Preu
Königreich Preußen. Privilegium, wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obli⸗ gationen der Stadt Düsseldorf VI. Serie im Betrage von 1,800,000 Mark Reichswährung. Vom 6. Mai 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung der Stadt Düsseldorf darauf angetragen haben, daß derselben zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger Anlagen Se werde, ein Darlehen von 1,800,000 Mark, geschrieben: Einer
illion achthunderttausend Mark Reichswährung gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinscoupons und Talons ver⸗ sehener Obligationen VI. Serie, jede zu 600 Mark, geschrieben: Sechs⸗ hundert Mark Reichswährung aufzunehmen, und bei diesem Antrage im
Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu er⸗
innern gefunden hat, so ertheilen Wir, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verpflichtung an jeden Inhabe, enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium die landesherrliche Genehmigung zur Emission der ge⸗ dachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
1) Die Obligationen werden mit vier und einem halben Prozent ährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen gezahlt. Zur allmählichen Tilgung der Schuld wird jährlich 1 Prezent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Stadtgemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Re⸗ gierung zu Düsseldorf um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen.
Den Juhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgemeinde zu.
2) Die Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird der auf Grund des Privilegiums vom 17. Dezember 1849 bereits be⸗ stehenden städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission übertragen, welche auch für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich ist.
3) Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern von 1 bis 3000 nach beiliegendem Schema ausgestellt, von dem Ober⸗
Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kommunalkasse und dem
mit der Kontrole beauftragten städtischen Sekretariatsbeamten kontra⸗
signirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilesiums beizufügen
8 4) Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre Zins⸗
Coupons nebst Talons nach den anliegenden Schemas beigegeben. Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode
werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons
5
durch die Kommunalkasse zu Düsseldorf an die Vorzeiger des der
älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons ausgereicht.
u Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Die Coupons und Talons werden von dem Rendanten der Kom⸗
unalkasse und dem mit der Kontrole beauftragten Sekretariats⸗ camten unterschrieben.
5) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinsconpons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Kommunalkasse zu Düsseidorf, sowie in Berlin und Frankfurt a. M. an, von der Stadt⸗ verwaltung zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen gezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zahlungen an die Kommunalkasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
6) Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden, die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städtischen Behörden zu milden Stiftungen verwandt werden.
7) Die nach der Bestimmung unter 1 einzulösenden Obligationen werden entweder durch Ankauf getilgt, oder jährlich duch das Loos bestimmt. Die ausgeloosten Nummern werden wenigstens drei Mo⸗ nate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht werden.
8) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗Bürgermei⸗ sters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem, 14 Tage vor⸗ her zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. — Ueber die Verloosung
Wi ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mittgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.
9) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Kommunal⸗ kasse, sowie durch die, von der Stadtverwaltung zu bestimmenden und
““
Berlin, Dienstag, den 23. Juni
Frankfurt a. M. an den Vorzeiger der Obligationen gegen Ausliefe⸗ rung derselben. Mit diesem Tage hört die⸗ ee der 5 loosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugteich die ausgereichten, nach deren Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapitale gekürzt, und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
10) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vor⸗ gezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗ Kommission kontrafignirte Anweisung des Ober⸗Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Kommunalkasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern jener Oblizationen längstens in acht Tagen nach der Obligation bei der Kommunalkasse durch diese aus⸗ zuzahlen.
11) Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter sieben jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen dieser wiederholten Bekannt⸗ machungen ungeachtet nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungs⸗ termine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestim⸗ mung unter 14 gemäß, als verloren oder vernichtet ange⸗ meldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden, und die dafür deponirten Kapitalbeträg⸗ der städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Stiftungen anheimfallen.
12) Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadtgemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obliga⸗ tionen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung derselben von den Glaͤubigern gerichtlich verfolgt werden.
13) Die unter 4, 5, 7, 8, 9 und 11 vorgeschriebenen Bekannt⸗
machungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden „Reichs⸗ Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder das an dessen Stelle tretende Organ, und durch mindestens je ein, in Düssel⸗ vorf und in Frankfurt am Maia erscheinendes öffentliches Blatt; die Namen der beiden letzteren Blätter, deren Wahl durch die Stadtver⸗ waltung erfolgt, sowie etwaige Aenderungen derselben, werden im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht. . 14) In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit nachstehend näheren Bestimmungen Anwendung:
a. die im § 1 vorgeschriebene Anzeige muß der städtischen Schul⸗ dentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejeni⸗ gen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem damaligen Schatz -Ministerium — nachmaligen Ver⸗ waltung des Staatsschatzes — zukamen; gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Düssel⸗ dorf statt;
„b) das in dem §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Land⸗ gerichte zu Düsseldorf;
c) die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter Nr. 13 angeführten Blätter geschehen;
a) gan die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zins⸗ zahlungstermines, soll der zehnte treten.
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinscoupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs⸗Kommission angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Obligationen oder sondt in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungefrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗
gezahlt werden.
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter dem beigedruckten Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu prä⸗ judiziren. 88
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1874. (L. S Wilhelm.
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
— B
öffentlich bekannt zu machenden Einlösungsstellen 4 Berlin und
Rheinprovinz. „Regierungsbezirk Düsseldorf. Düsseldorfer Stadt⸗Obligation.
1 Siegel Littr. F. (der a. Düsseldorf) Nr.
1 über Sechshundert Mark Reichswährung.
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom . hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hier⸗ mit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Sechshundert Mark Reichswährung, deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Düsseldorf zu fordern hat. 8 Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Mai und 1. November jeden Jahres fällig, werden 1h gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt werden, weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zu⸗ lässig ist. „Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. e.“] Der Ober⸗Bürgermeister.
Die städtische Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission. 1 (Trockener Stempel der Stadt Düsseldorf.) Eingetragen Kontrolbuch Fol. Hierzu sind die Coupons Der städtische Sekretariats⸗ Serie I. Nr. 1a 10 nebst Ta⸗ Beamte. lons ausgereicht. Der Stadt⸗Rentmeister. 56 1 (Rückseite:) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Düsseldorf VI. Serie im Betrage von 1,800,000 Mark Reichswährung vom (Folgt der Abdruck des Privilegiums.)
Rheinprovinz. Serie I. 13 ½ Mark 8 Erster Coupon
zur Düsseldorfer Stadtobligation über Sechshundert Mark , Reichswährung. ¹ 1“
Inhaber dieses empfängt am an halbjährigen Zinsen der oben benannten Düsseldorfer Stadtobligation aus der Düssel⸗ dorfer Kommunalkasse und den öffentlich bekannt gemachten Zahlstellen in Berlin und Frankfurt a/ M.
Dreizehn und eine halbe Mark Reichswährung. Der Ober⸗Bürgermeister. Die staͤdtische Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission. 8
Regierungsbezirk Düsseldorf. 8 Coupon. I Littera F.
Eingetragen Fol der Kontrole. Der städtische Sekre⸗ (Trockener Coupon⸗ Der Kommunal⸗ tariats⸗Beamte. Stempel.) Empfänger. (Die Namen des Ober⸗Bürgermeisters und der Mitglieder der Schulal
dden Tilgungs⸗Kommission werden gedruckt.) — Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom ungültig und werthlos, wenn dessen Geldbetrag nicht bis erhoben ist.
565 5 9 95 5 5
Regierungsbezirk Düsseldorf. 8 Talon zur Düsseldorfer Stadtobligation sechster Serie über Sechshundert Mack Reichswährung. Pitr. V. Nr.. ..
„Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe nach vor⸗ gängiger Bekanntmachung die .... Serie Zinscoupons für die fünf Jahre von nebst einem neuen Talon bei der Kommunal⸗ kasse zu Düsseldorf ausgehändigt.
Wird hiergegen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Besitzer der gedachten Obligation gegen besondere Quittung.
Der Ober⸗Bürgermeister. Die städtische Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission.
Rheinprovinz.
Eingetraͤgen Fol der Kontrole.
Der städtische Sekre⸗ (Trockener Coupon⸗ Der Kommunal⸗ tariats⸗Beamte. Stempel.) Empfänger. (Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schulden⸗ Tilgungs⸗Kommission werden gedruckt.)
3 8 Inseraten⸗Erpedition des Heutschen Reichs-Anzeigers
3 8 g 6 5 8 8 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. and Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers: 2. Konkurse, Subhastationen,
ladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Payieren.
Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Hausdiener Joseph Kiesel ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls in den Akten K. 406. 74 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können.
s wird ersucht, den ꝛc. Kiesel im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 17. Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschrei⸗ bung. Alter: 39 Jahre, 19. September 1834 ge⸗ boren, Geburtsort: Lindenau, Größe: 5 Fuß 10 ½˖Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: gewöhnlich, Mund: ge⸗ wöhnlich, Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: kräftig, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: krumme Beine.
stehend.
unvollständig
Juni 1574.
untersuchungen.
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Beschreibung: Alter: 38 Jahre, am 15. Novem⸗ ber 1835 geboren. 167 Centimeter.
Augenbrauen: braun.
Aufgebote, Vor⸗ 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8
. Faurilien⸗Nachrichten.
rater Beilage.
lustige eingeladen werden. Die 2,438,700 Thlr. ausgefallen.
beträgt 50,000 Thlr.
Geburtsort: G.lgehh Größe: Haare: braun. Augen blau. Kinn: oval. Nase: hervor⸗
Fndustrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.
. Central⸗Handels⸗Register. — Erscheint in sepa⸗
denstraße 58, Zimmer 12, anberaumt, wozu Bietungs⸗
n. Die Bietungskaution Die Kaufbedingungen, die
Oeffentlicher Anzeiger. 1
vef erate nimmt an die autorisixte Annoncen⸗Expedition von olf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗
furt a. M., Breslau, Hallr, Prag, Mien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
. 1u“ ““ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 11. Juli 1874 einschließlich
Taxe ist auf
Mund: (starke Backenknochen). Gesichtsfarbe: blaß. Zähne: G Gestalt: mittel. Besondere Kennzeichen: Mitte des Kreuzbeines eine große strahlige Narbe, auf der rechten B der linken. Wange einen bohnengroßen Leberfleck.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Ar⸗ beiter Carl August Tschoepke (Tschöpe) wegen Unterschlagung in den Akten T. 82 de 1874, Komm. II., unter dem 5. Juni d. Js. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Königliches für Untersuchungssachen.
groß. Gesichtsbildung: hager
Sprache: deutsch. Der zc. Tietze hat auf der
rustseite einen erbsengroßen und auf
in Berlin, den 20. Stadtgericht. Abtheilung Kommission II. für Vor⸗
Steckbrief. Gegen den Handschuhmachermeister
“ [2572] Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ac. Tietze im Betretungsfalle 1eg. und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Di⸗ rektion hierselbst abzuliefern. Berlin, 19. Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Vormittags 11
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
2 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen der merschen Central⸗Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft — P. 39. 1873 — ist zum meistbietenden Ver⸗ kaufe der Bahn⸗Anlage nebst Zubehör ein nener Termin auf den 2. September 1874,
missar des Kankerseh, im Stadtgerichtsgebände, Jü⸗
om⸗
Uhr, vor dem unterzeichneten Kom⸗
Taxe und die näheren Ausweise über die Bahn⸗Anlage sind in unserer Gerichts⸗Registratur einzusehen. Von der Festsetzung eines Mindestgebotes ist Abstand ge⸗ nommen. Berlin, den 14. Juni 1874. Königliches Stadtgericht. Kommissar des Konkurses. Wilmanns, Stadtrichter.
12571]1 Konkurs⸗Cröffnung.
Ueber den Nachlaß des am 14. Oktober 1873 ver⸗ storbenen Schneidermeisters Friedrich Augnst Lauge zu Charlottenburg ist am 19. Juni 1874, Nachmittags 2 Uhr, der gemeine Konkurs eröffnet.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt a. D. Hr. Gühler hierselbst bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 3. Juli 1874, Mittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 17, vor dem Kommissar, Gerichts⸗Assessor Höning, an⸗ beraumten Termine ihre Erkläͤrungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder
Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗
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dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwani⸗ gen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben
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mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem
dafür verlangten Vorrecht bis zum 31. Juli 1874 einschließzlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden
und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner-
halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
am 22. August 1874, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 17 vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich Abschrift derselben und ihrer Anllagen beizufügen.
Jeder Gläubviger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu
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einreicht, hat eine