8
2567] IM. 1127]
8
12 ¾. Mehl 6 D. 35 C. Rother Frühjahrsweizen
Liverpeel. 22 1 Baumwolle. (Schlussbericht.) Spekulation und Export 2000 B. Ruhig, schwimmende unverändert. Middl. Orleans 8 161, miedling amerikanische 8 ¼, kair Dhol- Lerab 5 ⁄, middl. fair Dhollerah 5 ½., gocd middl. Dhollerah 4 ⅞, näddl. hollerah 4 ½, fair Bengal 4 ½, fair Breach 5 ½, new fair Oemra 5 ⅛. gsod fair Oomra 6, fair Madras 5 ¼, fair Pernam 8 ¼, fair Smyrns 7, fair Egyptian 8. Goesd fair Dhollerah Mai-Verschiffung 6, Upland nicht unter good ordinary Mai-Verschiffung 8 ⅜ d. Glasgow, 22. Juni, Nachmittags. (W. T. B.) eisen. Mixed numbers warrants 95 sh. 6 d. — 14“ per Juni per
Paris, 22. Juni, Nachmittags. Produktenmerkt. Weizer ruhig, — Juli-August 34,25. — Mehl steigend, per Juni 85,25, per Juli- August 79,75, per September-Dezember 67,25. Rüböl ruhig, pr. Juni 82,75, pr. Juli-August 83,50, pr. Saptember-Dezember 85,50. Spiritus ruhig, pr. Juni 63,75. — Wetter: Prächtig. New -Nork, 22. Juni, Abends 6 Uhr. (W. I. B.) 8 Wasrenbericht. Baumwolle in New-York 17 ⅛⅜, do. in New- Orleans 17. Petreleum in New-Yerk 12 ¾R, do. in Philadelphia 1 D. 50 C. Kaffee
19 ½. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅛. Getreidefracht 10 ½.
Ausabzzezsgeh.
am 1. Juli c. fälligen Zinsen der Prior.-Oblig., sowie die Einlösung der ausgeloosten Prior.-Oblig. erfolgt von da ab bei der Hauptkasse und Meyer Cohn in Berlin; s. Ins. ia Nr. 144.
Magdeburg-Halberstädter Elsenbahn. Die am 1. Juli cr. fälligen Zinsen der 4- und 4 ½ „% Prior.-Oblig. werden von da ab bei der Diskonto-Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin ausgezahlt; s. Inz. in Nr. 144.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Die Divid. für das Jahr 1873 wird für die Stamm-Aktien Litt. A. mit 6 ¼ = 6 Thlr. und für die Prior.-Stamm-Aktien Litt. B. mit 3 ½ % = 3 Thlr. 15 Sgr. vom 25. Juni cr. ab bei der Diskonto-Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 144.
Vaterländische Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft. Die Divrid. für das Jahr 1873 wird mit 8 Thlr. pro Aktie gegen Dividendenschein Nr. 1 vom 1. Juli cr. ab bei der Bergisch-Mäarki- schen Bank in Elberfeld ausgezahlt; s. Ins. in Nr. 144.
Hofbrauhaus, Aktienbierbrauerel und HMalzfabrik. Die am 1. Juli cr. fälligen Coupons werden von jezt ab bei der Dresdener Bank in Dresden eingelöst.
Berliner Viehmarkt, Akt.-Gellsch. Der Dividendenschein Nr. 2 wird für das Geschäftsjah vom 1. Juli cr. ab bei Feig & Pinkuss in Berlin eingelöst.
ostpreussische Südbahn. Die am 1. Juli cr. fälligen Zinsen der Prior.-Oblig. I., II. und III. Emiss. werden von da ab bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin ausgezahlt.
r 1873 mit 5 % eder 10 Thlr. per Stück
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Die am 1. Juli cr. falli , Zinscoupons Nr. 7 der Prior.-Oblig. werden von da ab bei der Dis-
konto-Gesellschaft in Berlin eingelöst. 5
Seneral=-VWernamam Iuskn. zen.
30. Junt: Charlottenhätte, Aktien-Gesell. IOrdentl. Gen.-Vers. in Berlin. 8 “ 4. Juli. F. Sohönheimerscher Bankverein. Ausserordentl. ereinigte Sächsisch-Thüringiso 8 Solaröl-Pabriken. Heohe Faramn. un0 Düsseldorfer Allgemeinoc Versicherungs-Gesellschaft
für See-, Fluss- und Landtrausport. 0 eee Vers. zu „Düsseldorf. port Ordentl. Gen. 5
Kündigungen und Verloosungen.
Vormals Hannoversche 4 ¼ Staatsschuld-Obligationen Litt. S. Das Verzeichniss der ausgeloosten zum 1. Januar 1875 gekündigten Oblig. s. Bekanntmachung in Nr. 144.
Sohuldverseohreibungen der Korporation der Königsberger Kaufmannsohaft. Das Verzeichniss der ausgeloosten g. 1. 9— nuar 1875 gekündigten Schuldverschreibungen; s. Ins. in Nr. 144.
Sohuldverschreibungen der Berliner Kanfmannsochaft. Das Verzeichniss der ausgeloosten Schuldverschreibungen Serie I. und II., deren Ausz. vom 2. Januar 1875 ab bei Breest & Gelpke in Berlin er- folgt; s. Ins. in Nr. 144.
Ordentl. Gen.-Vers. zu Halle a. 5
Gebäuden der Central⸗Kadetten⸗An
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn. Die Zahlung der
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ng⸗
Emee.Weeees dabeeee
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Donnerstag, den 25,. d. M., Vormittags 11. Uhr, sollen die bei Instandsetzung der Jannowitz⸗ brücke übrig gebliebenen alten eichenen Bohlen ꝛc. unter der Bedingung der sofortigen Wegschaffung und gegen baare Zahlung an Ort und Stelle versteigert werden. Schrobitz, Königl. Baurath.
Verkauf von Waffen. In Folge Befehls des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums ist die am 21. Mai d. J. abgehaltene Auktion von Waffen aufgehoben und das Auktionsverfahren zu wiederholen; dieser⸗ halb werden Seitens des unterzeichneten Artillerie⸗ depots die zum Verkauf bestimmt’en circa 153,000 Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Schußwaffen verschiedener Konstruktionen, 12,200 Seitengewehre (Haubajonette) am 26. Juni d. J. von des Morgens 8 Uhr ab im Zeughaushofe zu Mainz in einzelnen Posten öffentlich meistbietend wiederholt verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsichtnahme aus, werden auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt, ebenso können Proben der qu. Waffen gegen eine Kaution von 3 Thalern für jede Schußwaße von 1 ½ Thalern für jedes Seiten⸗ gewehr bei uns in Empfang genommen werden. Die Meistbietenden haben im Termine Kautionen im Betrage von je ½ der Summen ihrer Meistgebote in preußischem Gelde resp. Reichsmünzen oder von deutschen Staaten garantirten Papieren einzuzahlen. Mainz, den 7. Juni 1874. Artillerie⸗Depot.
[2561] Bekanntmachung.
Die Lieferung von etwa 9000 Centner Steinkohlen für das General⸗Postamts⸗Gebäude für den Winter 1874/75 soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden.
Die Bedingungen können bei dem Bau⸗Bureau des General⸗Postamts, Leipzigerstraße 15, 2. Quer⸗ gebäude, 2 Treppen, an den Wochentagen von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
Anerbietungen sind versiegelt, mit der Aufschrift: „Suhmission wegen Lieferung von Steinkohlen“, bis zum 15. Juli an das genannte Bureau ab⸗ zugeben. 8
Berlin, W., 19. Juni 1874. V
Kaiserliches General⸗Postamt.
[M. 1067]
Die Lieferung des Bedarfs an oberschlesischen Steinkohlen (Würfelkohle) für die diesseitigen Kaserne⸗ ments für die Zeit vom 1. Juli 1874 bis inklusive 30. Juni 1875 soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind im Zahl⸗ meister⸗Bureau, Kaserne des Regiments, täglich von 10—12 Uhr Vormittags einzusehen.
Lieferungslustige wollen ihre Offerten versiegelt unter der Aufschrift:
b „Submissien auf Kohlenlieferung“ bis 10. Juli c. an das unterzeichnete Commando gelangen lassen.
Berlin, den 10. Juni 1874.
Commando des Kaiser⸗Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗
Regiments Nr. 2.
Die im Lazareth des Kaiser Franz Garde⸗Gre⸗ nadier⸗Regiments Nr. 2 auszuführenden diesjährigen Töpfer⸗Arbeiten, bestehend in Setzen von neuen und Umsetzen von alten Oefen, incl. Materialien⸗ Lieferung, veranschlagt auf 190 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. sollen zu dem am 27. d. Mts., Vormittags 10 ½ Uhr, anberaumten Termin in öffentlicher Submission vergeben werden. [2574]
Der Kosten⸗ Anschlag sowie die bautechnischen Bedingungen können im diesseitgen Büreau (Neue Grünstraße 19) vorher eingesehen werden.
Berlin, den 22. Juni 1874. Lazareth des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗
Regiments Nr. 2.
Zu den fiskalischen Bauten, Dorotheenstraße 35 e Hintermauerungssteinen, 2,) 1000 Kbm. gelö chten Kalk 8 im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer⸗ den. Die Lieferungsbedingungen liegen im Bau⸗ bureau daselbst zur Einsicht aus; dort werden auch bis zum Montag, den 6. Juli, Vormittags 11 Uhr ad 1., und bis zum - den 7. Juli Vormittags 11 Uhr ad 2. die bezüglichen Offerten angenommen und an diesen Terminen in Gegenwart der dazu erschienenen Submittenten geöffnetrt. Der Königliche Banmeister astran. ““
— Bekanntmachung.
Die zu dem Neubau von zwei Kasernen⸗ st
lt j ie . felde b alt in Lichter⸗ 88 Ree 1 Arbeiten solen im Wege der übmission verdungen werden.
Die Bedingungen und Kosten⸗Ans laͤge
8
unserem Geschäftslokale, Michaelskirchplatz 17, ein⸗ zusehen und versiegelte Offerten bis zum Donnerstag, den 2. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 22. Juni 1874. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
— Fen 8 185782 Submission. Die Herstellung von Aufziehvorrichtungen für die Havelthore der 1. Schleu⸗ am Berlin⸗Span⸗ dauer Schiffahrtskanal, soll im Wege der Submission vergeben werden, und ist hierzu ein Termin auf: Donnerstag, den u d. J., Vormittags 1 2
im Bau⸗Bureau an der Schleuse beim Plötzensee angesetzt.
Kostenanschlag und Zeichnung sind ebendaselbst in den Vormittagsstunden einzusehen und liegen dort auch die Submissionsbedingungen zur Einsicht und Unterschrift aus. „Die Offerten sind zu dem festgesetzten Termin ver⸗ siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen in dem Bau⸗Bureau abzugeben. 16
Berlin, den 22. Juni 1874. —
Der Bau⸗Inspekto v. Ludwiger.
„ — A2 * 8
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Abkürzungslinie Gassen⸗Arusdorf.
Die Maurer⸗, Steinmetz⸗, Zimmer⸗, Tischler⸗, Dachdecker⸗, Glaser⸗, Anstreicher⸗, Schmiede⸗ und Schlosser⸗Arbeiten, letztere einschließlich der eisernen Dachkonstruktion, gußeisernen Fenster und Wrasenfäuge für den Vau eines Lokomotiv⸗Schuppens von 28 Ständen auf Bahnhof Sagan und eines solchen von 8 Ständen auf
ihre Offerten
werden. 1 sprechender Aufschrift versehen, bis zum
Bahnhof Arnsdorf, sollen in öffentlicher Submis⸗ sion verdungen werden.
Qualifizirte Unternehmer, welche geneigt sind, ein⸗
zelne der aufgeführten Arbeiten zu übernehmen, haben portofrei und versiegelt mit ent⸗ sprechender Aufschrift bis zu den auf Freitag, den 3. Juli 1874, Vormittags 9 Uhr, in meinem Bureau hierselbst, Poststraße Nr. 730, angesetzten Termin einzureichen, wobei bemerkt wird, daß Unternehmer, welche auf mehrere der aufgeführten Arbeiten submittiren, auch dann an ihre, für die einzelnen Arbeiten abgegebenen Gebote gebunden blei⸗ ben, wenn ihnen nur der Zuschlag auf eine oder mehrere der vorstehend genannten Arbeiten über⸗ tragen wird. Zeichnungen, Bedingungen und Massenberechnungen für die Ausführung liegen in meinem Bureau in den Dienststunden zur Einsicht aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien von demselben abgelangt werden.
Sorau N.⸗L., den 18. Juni 1874.
Der Köntaliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗ Juspektor. 1 Großmann.
[2I. 1123]1 Thüringische Eisenbahn.
Die Lieferung der für die Thüringische und Werra⸗ Eisenbahn pro III. und IV. Quartal 1874 erforder⸗ lichen nachbenannten Materialien, als:
Kupfer, Blei, Antimon, Rohzink, Eisen⸗ und Federdraht, Weißblech, Messingblech, Mes ingdraht, Holz⸗ und Schlüsselschrauben, Blech⸗ und Faßnieten, Eisendrahtgewebe unnd
Eisenrohre soll im Submissionswege vergeben werden.
Lieferungsbedingungen können auf portofreie An⸗ fragen von dem Unterzeichneten unentgeltlich bezogen werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift
„„Offerte auf Werkstattsmaterialien“ versehen, unter Beifügung eines unterschriftlich aner⸗ kannten Exemplars der Bedingungen und unter An⸗ schluß von Materialproben, bis zum
30. Iuni c., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und portofrei an die Verkstatts⸗Mhagazin⸗ verwaltung hier einzureichen.
Der zu welchem Tage die Reflektanten sich an ihre Offer⸗ ten zu binden haben. ft sich 1
Erfurt, 8. 8 8 Fchs. .
er er⸗Maschinenmeister. (H. 5518a.) M. Lochner.;
1n 129]
ie Lieferung von 914 Stück Kartuschbüchsen für 26 resp. 21 c./m. Geschütze aus Zinkblech mit Messing⸗ verschluß soll im Wege der Submission verdungen Reflektirende wollen ihre Offerten mit ent⸗
Montag, den 6. Juli er. Mittags, bei der unterzeichneten Behörde einreichen.
in Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen ꝛc. liegen
Zuschlag erfolgt bis zum 20. Juli cr., bis
in der Registratur der Werft zur Einsicht aus und können auf Wunsch auch abschriftlich von derselben gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden. Wilhelmshaven, den 16. Juni 1874. Kaiserliche Werft.
12564] Hannoversche Staatsbahn.
Die Anfertigung und Lieferung von:
a. 248 Satz fertigen Wagenachsen mit Achs⸗ schaften aus Gußstahl, schmiedeeisernen Rad⸗ gestellen mit Bandagen aus Bessemerstahl;
b. 496 Stück Tragfedern für Wagen
soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 8 Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 9. Juli 1874, BVormittags 10 Uhr, ““ im Geschäftslokale der Königlichen Eisenbahn⸗Di⸗ rektion anberaumt, bis zu welchem die Offerten portofrei und versiegelt an den Königl. Eisenbahn⸗ Maschinenmeister Overbeck hierselbst einzureichen sind. Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im ma⸗ schinentechnischen Bureau zur Einsicht aus und können auch auf portofreie, an den Unterzeichneten zu rich⸗ tende Schreiben gegen Einzaͤhlung von 20 Sgr. be⸗ zogen werden. 8 Hannover, den 20. Juni 1874. 8 Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Maschinentechnisches Bureau. Overbechk.
9 8 125651 Hannoversche Staatsbahn. Es soll die Anfertigung und Lieferung von: 100 Stück bedeckten Güterwagen, zur Hälfte mit Bremsen, 6 Stück Gepäckwagen mit Bremsen und 10 Stück Personenwagen I./II. Klasse mit Bremsen, im Wege derk Submission vergeben werden. Hierzu ist Termin auf Mittwoch, den 8. Juli 1874, — Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale der Königlichen Eisenbahn⸗Direk⸗ tion anberaumt, bis zu welchem die Offerten porto⸗ frei und versiegelt an den Königlichen Eisenbahn⸗ Maschinenmeister Overbeck hierselbst einzureichen sind.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im ma⸗ schinentechnischen Bureau zur Einsicht aus und kön⸗ nen auch auf portofreie, an den Unterzeichneten zu richtende Schreiben gegen Einzahlung von 10 Sgr. * Exemplar (329010 Sgr. = 1 Thlr.) bezogen werden.
Hannover, den 20. Juni 1874. . Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Maschinentechnisches Bureau.
Overbeck.
[2558] Bekanntmachung. 8
Für die Königliche Pulverfabrik bei Hanau soll die eines Pulvermagazins, ver⸗ anschlagt zu 6108 Thlrn., an den Mindestfordernden vergeben werden. 1
Bedinzungen, Pläne, Kostenanschläge liegen vom 25. Juni bis 6. Juli cr. während der Bureaustun⸗ den im Dienstlokale der unterzeichneten Behörde zur Einsichtnahme auf.
Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schriftlich und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens
den 7. Juli er., Morgens 9 Uhr, im genannten Lokale aufgeben, woselbst zur genann⸗ ten Zeit die Eröffnung in Anwesenheit erschienener Submittenten stattfindet. 1 Hanau, den 19. Juni 1874. Direktion der Pulverfabrik.
1256] Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn.
Die Ausführung der Eisenkonstruktion zum Neubau einer Wagen⸗Reparatur⸗Werkstätte zu Fulda, circa 14,000 Kilo Gußeisen und 62,000 Kilo Schmiede⸗ eisen, sowie der dazu gehörenden Zimmerarbeiten, im Ganzen veranschlagt zu 18,951 Thaler, soll vergeben werden. Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnun⸗ gen sind von der Unterzeichneten gegen die Herstel⸗ lungskosten zu beziehen, und Offerten an dieselbe bis Freitag, den 10. Juli c., Mittags 12 Uhr, einzusenden.
Fulda, den 20. Juni 1874. 8
Königliche Betriebs⸗Inspektion. Schilling.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[289] Bekanntmachung.
Bei der am 21. d. Mts. bewirkten Ausloosung von Kreis⸗Obligationen sind folgende Nummern von der 3. Ausgabe nach dem Privilegium vom 5. März 1866 gezogen worden:
Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 4 und 24. „ B. über 200 Thlr. Nr. 122. 179. 236. „ C. über 100 Thlr. Nr. 342. 343. 344,. 357. 1 443. 575. 594. 614. über 50 253 Nr. 1318. 1412. über 25 Thlr. Nr. 1540. 1578.
Diese Obligationen werden hierdurch den Inhabern
mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am 1. Juli 1874 bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Züllichau gegen Rückgabe der Obligationen im cours⸗ fähigen Zustande in Empfang zu nehmen.
Nr. 4 bis 10 nebst Talons zurückzugeben.
Für etwa fehlende unentgeltlich Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge⸗ kürzt werden.
Von den nach den früheren Bekanntmachungen ausgeloosten Kreisobligationen sind noch nicht zur n aebhnnn b“ .
aus der I. Emission nach dem Privilegium vom 20. September 1858: — 1 Litt. A. Nr. 10 19. 20. B. Nr. 28. 29. 42. 43. 44. 45. 59. 73. 101. 109. 110. 113. 114. 115. 116. 118. 165. 166. 181. 182. . 184. 186. 188. 189. 194. —. 196. 197. 200. 259. 260. 278. 275,
2) aus der III. Emission nach dem Privilegium
om 5. März 1866: Litt. B. Nr. 227. 235. „ C. Nr. 376. 449. 535. Züllichau, den 22. Januar 1874. Der Kreis⸗Ansschuß. Graf Goltz. Jacobitz.
Verschiedene Bekanntmachungen. 88 D. 1122] Vakante Lehrerstellen.
Für die Vorschule der in der Reorganisation be⸗ griffenen Königlichen Provinzial⸗Gewerbeschule Saar⸗ brücken werden zum 1. Oktober l. J. drei Lehrer gesucht, und zwar:
1) ein Lehrer mit der fac. doc. für neuere Spra⸗
chen (Französisch und Englisch),
) ein Lehrer mit der fac. doc. für Deutsch, Ge⸗.
schichte und Geographie,
3) ein Elementarlehrer, von denen die ad 1 und 2 bezeichneten ev. auch an der Gewerbeschule beschäftigt werden können.
Mit den genannten Lehrerstellen ist bezüglich ein Jahresgehalt von 900, 800 und 600 Thlr. verbunden.
Qualifizirte Bewerber wollen sich möglichst bald unter Beifügung der Zeugnisse melden. 9
Saarbrücken, 19. Juni 1874.
Das Kuratorium.
[252722 Die Rea auf Michaelis c. einen im Französischen und Eng⸗ lischen, und außerdem in lateinischer oder deutscher Sprache pro facultate docendi Presge B als Hülfslehrer. Remuneration 500 aler. Cassel, den 17. Juni 1874. Das Kuratorium der Realschule 1. Ordnung. F. Nebelthau.
[2577] Die Herren Aktionaire der Landwirth⸗
FS. Central⸗Wollwasch⸗Aktiengesell⸗
chaft werden auf
Mittwoch, den 8. Juli c., Nachmittags 6 Uhr,
zu einer außerordentlichen Generalversammlung
in der Besselstraße 22 hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 8
1) Beschlußfassung über Liquidation der Gesellschaft.
2) Ernennung eines Liquidators bez. neuen Vor⸗
standes.
Diejenigen Aktionaire, welche sich an der Gene⸗ raiber smn clnn betheiligen wollen, haben ihre Aktien resp. Interimsscheine bis spätestens einen Tag vor der Versammlung bei der Direktion zu deponiren.
Berlin, den 22. Juni 1874.
Der Aufsichtsrath der Landwirthschaftlichen Central⸗Wollwasch⸗Aktiengesellschaft. v. Gleißenberg.
[M. 1068] .
Wegen Erweiterung der fiskalischen Forstkasse zu Storkow wird die Forstkasse für die Königliche Haus⸗Fideikommiß⸗Oberförsterei Schwenow am 18. h. abgezweigt und nach Trebatsch verlegt. Vom ge⸗ dachten Tage ab kann daher über Zahlungen an die letztgedachte Forstkasse nur von dem Herrn Ober⸗ Amtmann Korth und in dessen Vertretung durch den Herrn Aktnar Werner auf Amt Trebatsch gültig quittirt werden.
Berlin, den 10. Juni 1874. —
Königliche Hofkammer der Königlichen Familiengüter.
12573] Hierdurch beehren wir uns anzuzeigen, daß ür den nach Ballenftädt verzogenen Herrn von Hennig, Herr Carl Boekemann hier, zum Mitgliede des Verwaltungsrathes neu, und der gemäß § 4 des Statuts ausscheidende Herr Fritz Kisker wieder⸗ gewählt ist. Berlin, den 22. Juni 1874. Norddeutsche AA“ Gegen⸗
seitigkeit.
en Da die 8 Verzinsung derselben vom 1. Juli 1874 ab aufhört, so sind mit den Obligationen die Coupons Ser. II.
abzuführende
chule 1. Ordnung in Cassel sucht
27 1 E11
Zas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.
für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Bar. R⸗
MR. X Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen
Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
Berlin, Mittwoch,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann Louis Will zu Havana den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. .“
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Mittweg zu Essen und dem Seminarlehrer Feye zu Usingen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten, Premier⸗ Lieutenant a. D. von Marschall auf Altengottern im Kreise Langensalza, und dem Regierungs⸗Kanzlisten Stambke zu Magdeburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Lehrer und Organisten Rübel zu Breckerfeld im Kreise Hagen, dem Förster Baumann zu Rehberg im Kreise Liegnitz, dem pensionirten Haupt⸗Steueramts⸗Diener Plischke zu Klein⸗ Tarpen im Kreise Graudenz und dem bisherigen Formermeister auf der Karlshütte zu Altwasser im Kreise Waldenburg, August Heinzel, das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bauführer Wilhelm Theodor Lübbecke zu Gamsen im Kreise Gifhorn die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Major von Winterfeld, die Erlaubniß zur Anlegung folgender, ihm ver⸗ liehener nichtpreußischer Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich italieni⸗ schen Krone und des Komthurkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich sächsischen Albrechts⸗Ordens.
Deutsches Reich. 8 Se. Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: Die Telegraphen⸗Sekretäre Steinhardt in Frankfurt
a. M. und von Schenkendorff in Halle a. S. zu Tele⸗
graphen⸗Direktions⸗Räthen mit dem Range vor den Assessoren zu ernennen.
Deutscher Reichstag.
Der bisherige Custos der Königlichen Bibliothek zu Berlin, Dr. August Potthast ist als Bibliothekar bei dem Deutschen Reichstage angestellt worden. 11““ Einrichtung einer neuen Postanstalt in Friedenau
bei Berlin.
Mit dem 1. Juli cr. tritt in dem bisher dem Landbestellbezirke der Kaiserlichen Postexpedition Nr. 22 (Schöneberg) zugetheilt ge⸗ wesene Ort Friedenau eine Post⸗Agentur in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung:
„Post⸗Agentur Nr. 57 (Friedenau bei Berlin)“ führen wird. Dieselbe wird sich mit der Annahme und Aus⸗ gabe von Postsendungen jeder Art befassen.
Das Geschäftslokal der neuen Post⸗Agentur befindet sich in dem Hause Nr. 52 an der von Berlin über Friedenau nach Steglitz führenden Chaussee.
Die Dienststunden der neuen Postanstalt sind: an Wochen⸗ tagen: von 7 (im Winter 8) Uhr bis 12 Uhr Mittags, von 2 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Nachmittags; an Sonntagen: von 7 (im Winter 8) Uhr bis 9 Uhr Vormittags, von 5 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Nachmiktags; an Festtagen, die nicht zugleich Sonn⸗ tage sind: von 7 (im Winter 8) Uhr bis 9 Uhr Vormittags, von 11 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags, von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Nachmittags. 8
Dem Bestellbezirk der Kaiserlichen Post⸗Agentur Nr. 57 (Friedenau bei Berlin) werden folgende bisher zum Bestellbezirk der Postexpedition Nr. 22 (Schöneberg) gehörigen Straßen, Häuser ꝛc. zugetheilt: 1) Friedenau, 2) die Mühlenstraße in Schöneberg, 3) das Goopsche Gehöft (ungefähr auf der Hälfte des Weges nach Friedenau belegen) und 4) die Wärterbude Nr. 3.
Die Bestellungen werden stattfinden: an den Wochentagen täglich zweimal und zwar: von 8 ½ Uhr Vormittags und von 2 ½ Uhr Nachmittags ab, an den Sonn⸗ und Festtagen von 8 ½ Uhr Vor⸗ mittags ab. 8 1
Zur Beförderung der Postsendungen zwischen Berlin und Friedenau sind folgende Verbindungen eingerichtet worden:
A. Eine täglich einmalige Kariolpost (zur Beförderung von Postsendungen jeder Art): aus Verlin um 715 Uhr früh, in Friedenau um 88 Uhr Vormittags, aus Friedenau um 950 Uhr Vor⸗ mittags, in Berlin um 10385 Uhr Vormittags.
B. Mittelst Privat⸗Omnibus ger Beförderung von Brief⸗ postsendunngen): aus Berlin um 1 Uhr Nachmitltags, aus Friedenau um 5 Uhr Nachmittaggs. 8 8
Berlin C., den 20. Juni 1874 8
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Sachße.
1. Juli d. J. wird zu Bretten, Amtsbezirk Bretten, eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
1
1“ *
““ in Baden, eröffnet.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Assessor Friedrich Wilhelm Oskar von Arnstedt zum Landrathe des Kreises Zeitz; und Den Regierungs⸗Assessor Eduard Maubach zum Land⸗ rathe des Kreises Johannisburg zu ernennen.
Gesetz, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Unternehmen. Vom 8. Juni 1874. .
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ac., verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt: “
Einziger Paragraph. II“
Der Handels⸗Minister wird ermächtigt, die von der Halle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahngesellschaft für die rechtzeitige betriebsfähige Voll⸗ endung und Ausrüstung der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn bestellte und seit dem 1. Januar 1871 dem Staate verfallene Kaution im Betrage von 300,000 Thalern, nebst den inzwischen aufgelaufenen Zinsen der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahngesellschaft für den Bau einer Eisenbahnwerkstätte in Cottbus und für den Ausbau des Bahn⸗ hofes Sorau zu Eigenthum zu überweisen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 8. Juni 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Graf zu Eulenburg. Dr. Leonhardt. Dr. Falk. von Kameke.
Dr. Achenbach.
Zugleich für das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenh eiten. Gesetz zur Ergänzung der Gesetze vom 7. Oktober 1835 und 7. April
1869, die Errichtung von trigonometrischen Marksteinen betreffend.
Vom 3. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt: . Einziger Paragraph.
Grundstücke, welche auf Grund der Gesetze vom 7. Oktober 1 865 und vom 7. April 1869 zur Errichtung trigonometrischer Marksteine vom Staate erworben sind, müssen, sofern sie im Hypotheken⸗ resp. Grundbuch aufgeführt sind, auf bloße Requisition des Kreislandraths auch dann abgeschrieben werden, wenn die Enteignung nicht zwangs⸗ weise, sondern im Wege der Vereinbarung erfolgt ist. 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 8 — 2,8
Gegeben Sioß Babelsberg, den 3. Juni 1874.
1 (L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. von Kameke. Achenbach.
Camphausen.
1
Camphausen. Falk
Gesetz, betreffend die im Jahre 1875 vor Feststellung des Staats⸗
“ haushalts⸗Etats zu leistenden Staatsausgaben.
Vom 4. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häufer des Landtages der
Monarchie, was folgt:
1 Einziger Artikel.
Da für das Jahr 1875 der Staatshaushalts⸗Etat nicht vor dem Beginn des Jahres zur Feftstellung gelangen wird, so wird die Staatsregierung, unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1875, ermächtigt, die im Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1874 unter den dauernden Aus⸗ gaben vorgesehenen Staatsausgaben bis zum 1. April 1875 in den Grenzen der bei den einzelnen Kapiteln und Titeln für das Jahr 1874 bewilligten Summen aus den Einnahmen des Jahres 1875 fort⸗ leisten zu lassen.
Die gleiche Ermächtigurg wird ertheilt zur Fortleistung von Ausgaben 1 1
a. zur Fortsetzung von Bauten, für welche in dem Staatshaus⸗ halts⸗Etat für 1874 unter den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben Abschlagsraten von dem veranschlagten Gesammtkostenbedarf ausgebracht sind,
b. für diejenigen Zwecke, welche ebendaselbst im Kapitel 3 zur Fort⸗ setzung der beschleunigteren und vervollkommneten topographischen Auf⸗ nahme und deren Vervielfältigung, Kapitel 4 Titel 8 zu Remune⸗ rationen und Dienstaufwands⸗Entschädigungen für diejenigen Beam⸗ ten, welche mit der Ausführung der Verordnung vom 28. September 1867, betreffend die Ablösung der dem Domänenfiskus im vormaligen Königreich Hannover zustehenden Reallasten, beauftragt werden, Titel 9 zu Unterstützungen für die in Folge der Ausführung der Kreisord⸗ nung vom 13. Dezember 1872 aus ihren bisherigen Dienststellungen zu entlassenden, zum Bezuge von Pensionen oder Wartegeldern nicht berechtigten interimistischen Domänen⸗Polizeiverwalter, Amtsdiener und Gefangenwärter, Kapitel 5 Titel 1 zur Ablösung von Forstser⸗ vituten, Reallasten und Passivrenten, Titel 2 Prämien zu Chaussee⸗ bauten im Interesse der Forstverwaltung, Titel 3 Zuschuß zu Forft⸗ kulturen (vergl. Kapitel 2 Titel 18 des Ordinariums), Titel 4 zur Beschaf⸗ fung fehlender Försterdienstwohnungen, Kapitel 6 zur Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗ Feülcres Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim,
apitel 9 Titel 56 zu unvorhergesehenen Straßen⸗, Damm⸗, Brücken⸗, Stadt⸗ und Landbauten, sowie für Vorarbeiten, Titel 58, Zuschuß zum Chaussee⸗Neubaufonds, Kapitel 10 Titel 1 zur Ausführung von Bohrversuchen, Titel 2 zu Bauprämien für Berg⸗ und Hüttenleute, welche in der Nähe der Saarbrücker Steinkohlengruben, der Ober⸗ schlesischen Steinkohlenbergwerke Königsgrube und Königin Luise⸗ Grube und der Eisengießerei bei Gleiwitz sich Wohnhäuser für eigene Rechnung bauen, Titel 3 zur Gewährung unverzinslicher Darlehne an solche Berg⸗ und Hüttenleute, welche sich Wohnhäuser für eigene Rech⸗ nung bauen, Titel 5 zur Fortführung des Seegeberger Steinsalz⸗ schacht⸗Unternehmens, Kapitel 11 Titel 49, Dispositionsfonds zu un⸗ vorhergesehenen Ausgaben für die Staats⸗Eisenbahnen, Kapitel 13 Titel 4, Kosten für die Polizei⸗Anwaltschaften, Kapitel 14 Titel 11. zur Förderung der Obstkultur mit Einschluß der Ausgaben für die Einrichtungen des pomologischen und Weinbau⸗Instituts zu Gei⸗ senheim und des pomologischen Instituts zu Proskau, Titel 16 zur Hebung der Fischerei, Titel 17 für die wissenschaftliche Kommission in Kiel zur Erforschung der Meere im Interesse der Seefischerei, Titel 19 extraordinärer Zuschuß zu Kapitel 111 Titel 9 des ordent⸗
lichen Etats unter den nämli el 23
den 24. Juni, Abends.
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Staatsbeamten bei der Gründung und Verwaltung von Aktien⸗, Vom 10. “ 8
für das Dünenwesen in den Provinzen Preußen und Pommern, vor⸗ gesehen sind. 1 8 Urkundlich unter Unserer Höcheigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 4. Juni 1874. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. v. Kameke. Achenbach.
Gesetz, betreffend die Betheiligung der Staatsbeamten bei der Gründung und BVerwaltung von Aktien⸗, Kommandit⸗ und, Berg⸗ werks⸗Gesellschaften.
Vom 10. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mon⸗ archie, was folgt:
§. 1. Unmittelbare Staatsbeamte dürfen ohne Genehmiguang des vorgesetzten Ressort⸗Ministers nicht Mitglieder des Vorstandes, Aufsichts⸗ oder Verwaltungsrathe’ von Aktien⸗, Kommandit⸗ oder Bergwerks⸗Gesellschaften sein, und nicht in Comités zur Gründung solcher Gesellschaften eintreten. 1
Eine solche Mitgliedschaft ist gänzlich verboten, wenn dieselbe mittelbar oder unmittelbar mit einer Remuneration oder mit einem anderen Vermögensvortheile verbunden ist. Jedoch können die vor der Pyblikation dieses Gesetzes bereits ertheilten Genehmigungen, sofern sich aus der Benutzung derselben keine Unzuträglichkeiten ergeben haben, bis zum 1. Januar 1876 in Kraft belassen werden.
§. 2. Solchen unmittelbaren Staatsbeamten, welche aus der Staatskasse eine fortlaufende Besoldung oder Remuneration nicht be⸗ ziehen, oder welche nach der Natur ihres Amtes neben dieser Besol⸗ dung noch auf einen anderen Erwerb hingewi sen sind (Medizinal⸗ beamte u. s. w.), kann die Genehmigung, auch wenn mit der Mit⸗ gliedschaft ein Vermögensvortheil verknüpft ist, ertheilt werden, so⸗ fern die Uebernahme der letzteren nach dem Ermessen des vorgesetzten 53 mit dem Interesse des Staatsdienstes vereinbar er⸗ scheint.
§. 3. Die ertheilte Genehmignng ist jederzeit widerruflich.
§. 4. Auf Rechtsanwalte, Advokatanwalte und Notarien, sowie äauf einstweilen in den Ruhestand versetzte Beamte finden die Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 111“
Gegeben Berlin, den 10. Juni 1874.
(L. S.) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. v. Kameke. Achenbach.
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Camphausen. Falk.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1“ Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
Die bisherigen Privatdozenten Dr. med. und phil. Her⸗ mann Cohn und Dr. phil. Theodor Lindner in Breslau sind zu außerordentlichen Professoren in der medizinischen und beziehungsweise philosophischen Fakultät der Universität daselbst ernannt worden.
Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Friedlän der zu Bublitz ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Lauenburg ernannt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Gutsbesitzer Grafen zu Münster zu Herrnmotschel⸗ nitz (Kreis Wohlau) ist unter dem 22. Juni 1874 ein Patent auf eine Kartoffellegemaschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jeman⸗ den in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Maschinen⸗Direktor Schönemann zu Breslau ist unter dem 22. Juni 1874 ein Patent auf ein vielfaches Ringventil in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hohenzollern nach Frankfurt a. M.
Das 17. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter
Nr. 8209 das Gesetz zur Ergänzung der Gesetze vom 7. Oktober 1865 und 7. April 1869, die Errichtung von trigono⸗ metrischen Marksteinen betreffend. Vom 3. Juni 1874; unter
Nr. 8210 das Gesetz, betreffend die im Jahre 1875 vor Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats zu leistenden Staatsaus⸗ gaben. Vom 4. Juni 1874; unter 822
Nr. 8211 das Gesetz, betreffend die Vereinigung mehrerer, jetzt zu Neuvorpommern gehöriger, am linken Peene⸗Ufer bei den Städten Anklam und Demmin belegener Distrikte mit Alt⸗ pommern, dem Regierungsbezirke Stettin und den Kreisen An⸗ klam und Demmin. Vom 9. Juni 1874; unter 88
Nr. 8212 das Gesetz, betreffend die Betheiligung der Kommandit⸗ und Bergwerks⸗Gesellschaften. 1874; und unter
Nr. 8213 den Vertrag zwischen Preußen und Schaumburg⸗ Lippe wegen Ausdehnung des Staatsvertrages vom 20. Okto-⸗ ber 1872 auf die Leitung der Ablösungen anderer Grundgerech
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