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kA-Lieutenants Freiherrn von Boenigk an das 2. Schlesische B‚Bataillon Nr. 6. — Gewährung von Tagegeldern. — Gefäß ar Geschoßfettung. — Veränderte Abschlußnummer des Aushebungs⸗
bezirks Düren pro 1872. — Abänderung der Beilage 2 zum Regle⸗
ment über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden.
Statistische Nachrichten. 1““ Rach dem durch das Burcau der chinesischen Seezollbehörde vorgenommenen und eben veröffentlichten Census betrug die Ge⸗ sammtzahl der in den Vertragshäfen Chinas ansässigen Fremden im Jahre 1872 3661. Darunter befanden sich 1777 Eng⸗ länder, 541 Amerikaner, 481 Deutsche, 239 Franzosen, 59 Spanier, 56 Niederländer, 48 Russen, 35 Dänen, 34 Schweden und Norweger, 24 Italiener, 22 Oesterreicher, 5 Belgier und 340 Angehörige von Nichtvertragsmächten. Unter den einzelnen Vertragshäfen sind zu nennen: Shanghai mit 2074, Canton mit 306, Foochow mit 206, Chefoo mit 157, Amoy mit 157, Ningpo mit 140, Hankow mit 130, Swatow mit 128 und Tientsin mit 127 Bewohnern fremder Nationalität.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin. Die Mitglieder des Vereinsfürdie Geschichte Ber⸗ lins unternahmen am Dienstag, 23. d. M., nebst ihren Damen und Gästen einen Spaziergang nach dem Siegesdenkmal auf dem Kreuz⸗ berge. Um 6 Uhr wurde im großen Saale des Tivoli die 6. Arbeits⸗ sitzung des X. Vereinsjahres abgehalten, in welcher Hr. Hauptmann Schnackenburg einen Vortrag über die Befestigung von Berlin im Jahre 1813 hielt.
— Von F. Schneider u. Co. (Goldschmidt und Wilz helm) hierselbst sind vor Kurzem ausgegeben worden: Reise⸗Er innerungen aus Italien, Griechenland und dem Orient. Mit besonderer Berücksichtigung der militärischen Verhältnisse, von A. Janke, Prem.⸗Lieut. im 8. Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 61, kommandirt zum Großen Generalstabe. In einem starken Bande von 515 Seiten entrollt der Verfasser ein anziehendes Bild der Eindrücke, welche er während seiner Reise durch Italien, Griechenland und den Orient empfangen hat. Seine Dar⸗ stellung ist objektiv, aber auch das Selbstgedachte und persönlich Em⸗ pfundene wird von ihm fixirt. Mit topographisch gelehrter und dennoch den Rahmen der Belletristik nicht überschreitender Gründlich⸗ keit sind die Schönheiten des südlichen Bodens geschildert, und die malerische Natur ist lebendig fkizzirt. Von ganz besonderem Inter⸗ esse ist die historisch treue Schilderung der Thätigkeit des jetzigen Chefs des Gencralstabes, General⸗Feldmarschalls Grafen von Moltke, als Hauptmann und Reorganisator der türkischen Armee in den 30er Jahren. 8 - 8 18
— Das Programm für das zweite deutsche Sänger⸗ bundesfest in München ist wie folgt festgesetzt: Sonnabend, den 8. August: Empfang der Gäste in den Bahnhöfen; Abgabe der Quartierbillets an die Vorstände der Sängerbünde oder deren Bevoll⸗ mächtigte zur Vertheilung derselben an die Mitglieder ihres bezüglichen Bundes, Aufstellung der Fahnen im großen Saale des alten Rath⸗ hauses. Abends 8 Uhr Versammlung im Glaspalast. Offizieller
Empfa der Gäste durch den Festausschuß. Sonntag, den 9. Angust, Morgens 8 Uhr: musikalische Tagreveille. Fahnenzug vom alten Rathhaus über den Marienplatz, durch die Wein⸗, Theatiner⸗ und Briennerstraße, über den Dultplatz und durch die Arcostraße zum Glaspalaste. Aufstellang der Bundesfahnen im Transepte. Um 9 Beginn der Probe für die erste Festproduktion. Mit⸗ tags Mahl in verschiedenen, hierfür eigens bestimmten Gasthäusern. Nachmittags 3 Uhr Beginn der Festproduktion. Nach Schluß der⸗ selben Festzug in der bereits erwähnten Weise. Endziel des Zuges ist die Bavaria. Dort Ansprache an die Sänger, Ovation an König Ludwig von Bayern. Aufstellung der Fahnen in der Ruhmeshalle, wo sie unter geeigneter Bewachung die Nacht über verbleiben, Beleuchtung der Bavaria. Beginn des Festabends in dem eigens Feehn geschaffe⸗ nen Festplatze am Fuße der Theresienhöhe. Am Montag, den 10. August, werden früh 7 Uhr in feierlicher Weise die Fahnen wie⸗ der von der Ruhmeshalle in den Glaspalast zurückgeleitet, dort be⸗ ginnt um 9 Uhr die Probe für die zweite Festproduktion. Mittags versammeln sich die Sänger möglichst bündeweise in den verschiedenen Gasthäusern zum gemeinschaftlichen Mahle. Nachmittags 4 Uhr Beginn der zweiten Festproduktion. Hierauf feierliche Uebergabe der deutschen Sängerbundesfahne an den Münche⸗ uer Festausschuß. Abends in den drei Königlichen Theatern Festvor⸗ stellungen und zugleich auch allgemeine Sängerkneipe im Glaspalaste. Einzelvorträge nach Anmeldung; Reden und Toaste. Dienstag, den 11. August, Morgens 9 Uhr, treten die Delegirten zu einer Sitzung im Glaspalaste zusammen. Die anderen Festgenossen treten schon in der Frühe einen Ausflug nach Starnberg an. Seefahrt. Fest im Freien an den schöneren Punkten des westlichen Ufers. Abends Heim⸗ fahrt mit Extrazügen. Den Delegirten ist Gelegenheit geboten, so⸗ fort nach Schluß ihrer Berathungen auf der Eisenbahn nach Starn⸗ berg zu fahren.
— Am 21. wurde in Gera ein Juristentag abzehalten. An demselben nahmen im Ganzen 80 Fachgenossen Theil, davon 60 von auswärts und zwar aus den Städten Altenburg, Krimmitzschau, Eisenberg, Glauchau, Meerane, Ronneburg, Schmölln, Weida, Werdau und Zeitz.
— Die Feier des 400 jährigen Jubiläums Ariosts, welche in diesem Jahre in Ferrara begangen werden sollte, ist auf das nächste verschoben worden.
Gewerbe und Handel.
Königsberg i. Pr., 24. Juni. Wollmarkt. Es sind 18,000 Ctr. angefahren, noch 5000 Ctr. werden erwartet. Die Stim⸗ mung ist eine sehr matte. Preis für Tuchwollen 6 bis 11 Thlr., für Kammwollen 4 bis 7 Thlr. niedriger, als im vorigen Jahre.
— 25. Juni. Es sind nur unerhebliche Zufuhren noch einge⸗ troffen und nähert sich der Markt seinem Ende. Der Umsatz ist bei matter Tendenz nur schleppend. Die Preise sind gegen gestern unverändert; schlecht gewaschene Wollen sind nur mit Konzessionen verkäuflich.
Oppeln, 25. Juni. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nach⸗ richten ist gestern Vormittag auf der Königs⸗ und Laurahütte ein seit zwei Jahren zum Betriebe nicht mehr verwendetes Förder⸗
maschinen⸗Gebäude auf dem Theodorschacht der Karls⸗Hoffnungsgru durch Unvorsichtigkeit eines Arbeiters in Brand gerathen und zerstört. Das Gebäude ist versichert, effektiver Schaden für die Gesellschaft also nicht entstanden, eventueller Schaden auch nicht vorhanden, da auf diesem Punkte keine Förderung mehr stattfindet.
— Zu dem am 22. und 23. Juni c. in Osterode abgehaltenen Wollmarkt waren circa 1200 Centner Wolle angefahren. Dieselben fanden bei dem Entgegenkommen der und dem guten Renomme, welches die Wollen hiesiger Gegend bei den Konsumenten bis dahin noch haben, rasche Abnahme und wurden zu Preisen von 60 — 67 Thlr. verkauft, so daß das Geschäft bis zum ersten Tage des Marktes als beendet anzusehen war. Kurz vor dem Markte waren zahlreiche Aufkäufe, welche in Höhe von circa 2 — 3000 Centner sich beziffern und in diesen Tagen zur Abnahme gelangten, geschehen und zwar zu theilweisen niedrigeren Preisen, als solche auf dem Markte erzielt werden konnten. 8
Verkehrs⸗Anstalten. Die Nr. 49 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Zehlendorf nach Neu⸗Babelsberg von der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn und die Bilathal⸗ Bahn (Außig⸗Teplitzer Eisenbahn) eröffnet. — Die Eisenbahngesetz⸗ gebung in England. (Schluß.) — Das neue Betriebs⸗Reglement für die deutschen und die österreich⸗ungarischen Eisenbahnen. — Rechtsfall, betreffend Tunnelbau und dadurch herbeigefühte Wasserentziehung. — Die Altonaer Hafenbahn. — Vereinsgebiet: Deuisches Reich. — Bahnpolizei⸗Reglement. — Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. — Berliner Nordeisenbahn. — Aus Sachsen. (Eisenbahndekret; Beseitigung der Kopfstation Altenburg; Ablehnung der dritten Leipzig⸗Dresdener Linie; Chemnitz⸗Auc⸗Adorf; Zittau⸗Reichenberg.) — Thüringische G. (Privilegium.) — Frankfurt (Die Sommerfahrpläne). — Badisch⸗ Elsaß⸗Lothringische Eisenbahnen. (Projektirte neue Bahnverbindungen.) — Württemberg. (Die Bahnstrecken Pforzheim⸗Calw und Nagold⸗ Horb) — Oesterreichische Eisenbahnbauten. (Pilsen⸗Klattau.Eisen⸗ stein, Rakonitz⸗Protivin, Dalmatinische Eisenbahn.) — Dux⸗Boden⸗ bach. (Geschäftsbericht pro 1873.) — Kronprinz Rudolfsbahn und Salzkammergutbahn. — Pferdebahn in Prag. — Ausland: Paris⸗ Lyon Fene necseüstsa (Aus dem Geschäftsbericht pro 1873.) — Lyon⸗La Croix⸗Rousse; Brüssel Lille⸗Calais. — Italien. (Konzessionen, Strategische und Sardinische Bahnen) — Personal⸗ nachrichten. — Eisenbahn⸗Kalender. — April⸗Einnahmen. (Nach⸗ träge.) — Offizielle und Privat⸗Anzeigen.
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Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Bern, Donnerstag 25. Juni, Mittags. Der Nationalrath
hat, entgegen dem Antrage der Kommission, welcher auf so⸗
fortige Berathung der gegen die Amtsentsetzung des Bischofs Lachat erhobenen Rekurse gerichtet war, den Beschluß gefaßt, die Entscheidung über die Rekurse noch bis zur nächsten Winter⸗ session auszusetzen.
Zur Geschichte des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2.
Eine Geschichte des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 2, bearbeitet von dem Premier⸗Lieutenant von Puttkammer, ist in dem Verlage von Wiegandt, Hempel und Parey (Berlin 1874) er⸗ schienen. Der volle Ertrag der Schrift ist für die Jubiläumsstiftung des Regiments bestimmt. “ 1
Nachdem das Werk in der Einleitung kurz die Grenadiere der alten Armee, von denen jedes Bataillon eine Compagnie hatte, welche für den Krieg zu Grenadier⸗Bataillonen zusammengestellt wurden, er⸗ wähnt hat, gedenkt es in einem längeren Abschnitt der Thätigkeit der⸗ jenigen Grenadier⸗Bataillone, welche im Feldzuge 1813/14 zu einer Brigade vereinigt gewesen sind, und aus welchen laut Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 14. Oktober 1814 das Kaiser Alexander und das Kaiser Franz Grenadier⸗Regiment gebildet wurden. 1
Wie es zu der Aufgabe einer Regimentsgeschichte gehört, so bringt das Werk alle Personalveränderungen der Stabsoffiziere einzeln, so⸗ wie Ranglisten des Offiziercorps zu besonderen Zeitabschnitten.
Der weitaus bedeutendste Theil des Buches ist natürlich der kriegerischen Thätigkeit des Regiments gewidmet, welche in den Feld⸗ zügen 1848, 1866, sowie 1870,71 aufs Glänzendste hervorgetreten ist.
Das Regiment nahm 1848 glorreichen Antheil an der siegreichen Schlacht bei Schleswig. Die Fahnen der 3 Bataillone des Regi⸗ ments erhielten laut Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 12. Januar 1871 das Band des Militär⸗Ehrenzeichens mit Schwertern.
Der Feldzug 1866 gewährte dem Regiment siegreichen Antheil an dem Gefecht bei Soor und der Schlacht bei Königgrätz. Es war ein unvergeßlicher Moment, als am 29. Juni Se. Königliche Hoheit der Kronprinz an die Bataillone heranritt, und unter Worten der An⸗ erkennung für das Regiment das abgeschossene Fahnenkreuz des zwei⸗ ten Bataillons vor der Front küßte. 1
Wie in den vorerwähnten beiden Feldzügen, so führt der Verfasser auch 1870/71 durch kurze Darstellung der allgemeinen politischen und milttärischen Verhältnisse den Leser in den engeren Kreis der Thaten des Regiments ein. 1
Die starken Verluste der Schlacht bei St. Privat zwangen dazu, das Regiment nach derselben auf sechs Compagnien zu formiren, welche Formation bis zur Ankunft der Ersatzmannschaften am 12. September beibehalten werden mußte. Der Theilnahme des Re⸗ giments an der Schlacht bei Sedan sowie an der Cernirung von Paris wird in eingehender Schilderung der Gefechte gedacht.
Das Buch zeichnet sich durch eine ernste, klare, allgemein faßliche Darstellung aus, sechs sorgfältig ausgeführte Pläne erleichtern das Verständniß der Gefechte, an welchen das Regiment Theil genom⸗ men. Auch des Garde⸗Landwehr⸗Bataillons, welches das Regiment mit Offizieren und Unteroffizieren versorgt hat, sowie des Ersatz⸗ Bataillons, ist am Schlusse der Darstellung in besonderen Kapiteln gedacht. Vier Anlagen geben noch die namentlichen Listen der Gefal⸗ lenen und Dekorirten, sowie verschiedene Ranglisten des Regiments.
Zur Statistik des Reichslandes Elsaß⸗Lothringen. Ueber die Verwaltungsorganisation u. s. w. des Reichslands Elsaß⸗Lothringen entnehmen wir der dem Reichstage vorgelegten Uebersicht über die Gesetzgebung ꝛc. in Elsaß⸗Lothringen Folgendes: Die auf Grund des Gesetzes vom 24. Januar 1873 neugebildeten ezirks⸗ und Kreisvertretungen wurden zu einer ersten ordent⸗ lichen Session auf den 18. bezw. 28. August v. J. einberufen. Die Bezirkstage für Ober⸗Elsaß und Lothringen, sowie mehrere Kreistage konnten nicht konstituirt werden, weil in Folge zahlreicher Demissions⸗ erklärungen die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Mitgliederzahl nicht vorhanden war. Nach Vornahme der erforderlichen Neuwahlen sind auch die Bezirkstage von Ober⸗Elsaß und Lothringen in einer außer⸗ ordentlichen Session im Januar d. J., zu welcher sie durch Aller⸗ höchste Verordnung vom 13. Dezember v. J. berufen worden sind, beschlußfähig geworden.
In den Aushebungslisten für das Jahr 1873 waren 39,844 Milntärpflichtige aufgeführt. Hiervon gehörte indeß eine sehr große Zuhl in Folge Option für die französische Nationalität und Auswan⸗ verung dem Lande nicht mehr an. Beim Kreis⸗Ersatzgeschäfte hatten sih gehellt 8702 Mann. Zum Devpartements⸗Ersatzgeschäfte waren 4720 Militärpflichtige vorgeladen. Davon haben sich 4223 gestellt, von welchen 2305 für diensttauglich und 1914 für dienstunbrauchbar erkanmt wurden. Von den Diensttauglichen sind 226 auf Reklamation wepger Uüuglicher Verhältnisse zurückgestellt, beziehungsweise der Ersatz⸗ veserve Lberwiesen worden, so daß noch 2083 Mann zur Einstellung visponibel Plieten Ei t sind bis jetzt 1987 Mann. Im ver⸗ kiossenen Jahne sint 634 Militärpflichti iwillig eingetre d
zwar: als einjäbrig Freiwillige 161, als dreijährig Freiwillige 388, als vierjährig Freiwillige 85.
Die durch das Gesetz, betreffend die verkäuflichen Stellen im Justizdienst, vom 10. Juni 1872 angeordnete Feststellung der Entschädigung ist beendet. Es wurden abgeschätzt: 276 Notariats⸗ stellen auf 18,970,500 Fr., 81 Anwaltstellen auf 2,657,000 Fr., 16 Ober⸗Sekretär⸗ und Handelsgerichtssekretär⸗Stellen auf 776,900 Fr., 97 Friedensgerichtsschreiber⸗Stellen auf 1,005,800 Fr., 218 Gerichts⸗ vollzieher⸗Stellen auf 2,577,800 Fr., 11 Commissaire-priseur-Stellen auf 452,900 Fr., im Ganzen 699 Stellen. Der Schätzungswerth der⸗ selben beläuft sich in Summe auf 26,441,000 Fr., während der von den Inhabern gezahlte Kaufpreis ungefähr 19,000,000 Fr. betrug. Die Ablösung erfolgt nach Maßgabe der eintretenden Vakanzen, deren schon jetzt die Hälfte sämmtlicher abgeschätzter Stellen übersteigt. Die erledigten Stellen werden, weil sie über das Bedürfniß vorhanden sind, nur theilweis wieder besetzt.
Die Bevölkerung betrug nach der Zählung vom 1. Dezember 1871: 1,517,494 Civil⸗ und 32,244 Militärbewohner; die Civilbepölke⸗ rung nach der Religion 1,223,161 Katholiken, 250,698 Evangelische, 2823 andere Christen und 40,812 Juden. Die Zahl der Wohnhäuser betrug 265,609, die der Haushaltungen 356,475.
Die Größe des Reichslandes beträgt 263,84 Quadratmeilen, davon 46,14 % Ackerland, 11,69 ⸗% Wiesen, 2,09 % Weinland, 1,22 % Obst⸗
gärten, 31,60 %ℳ Wald, 3,35 % Haiden und unbebauten Land, 1,30 %
Teiche, Flüsse und Bäche, 0,45 % bebautes Land, 2,0% Straßen ac., 0,06 % Todtenhöfe, Kirchen und Pfarrgebäude, 0,15 % anderes Land.
Im Jahre 1873 sind in den beiden Strafanstalten Ensis⸗ heim und Hagenau 1054 Sträflinge und in den 8 Bezirksgefängnissen 8047 Gefangene detinirt gewesen.
Die im Jahre 1872 begründete Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kommunalkredit hat im Jahre 1873 8 Millionen Franken Anleihen bewilligt, gegen 2 Millionen in 1872. Der Gesell⸗ schaft wurden im ersten Rechnungsjahre an disponiblen Fonds der Gemeinden, Sparkassen ꝛc. 62,360,405 Frcs. überwiesen; 17,103,601 Frcs. wurden hierauf zurückgezahlt; den Einlegern verblieb am Jahresschluß ein Saldo von 46,53 1,320 Frcs. inkl. Zinsen.
An landwirthschaftlichen Vereinen sind 19 Kreis⸗ und 52 Kantonal⸗ und Ortsvereine mit im Ganzen 4969 beitragzahlenden Mitgliedern vorhanden. Der Bestand des Hen gstdepois ist von 50 auf 68 Beschäler gebracht.
Von größeren Meliorationen sind die Regulirungen der Ill im Elsaß und der Seille in Lothringen eingeleitet.
Die Schülerzahl der Lyceen hat sich vom 1. Januar bis 1. November 1873 von 2700 auf 3450 gesteigert, darunter 2050 geborne Elsaß⸗Lothringer; seitdem hat die Frequenz noch um 2 bis 300 zu⸗ genommen. Jedoch besucht etwa nur die Hälfte der nach den Ver⸗ hältnissen anderer deutschen Länder auf höheren Unterricht angewiesenen Knaben die genannten Anstalten. Der Ausfall vertheilt sich zum Theil auf Privatschulen, namentlich das protestantische Gymnasium zu Straßburg mit ca. 600 Schülern.
Die Anzahl der Studirenden auf der Universität Straß⸗ burg betrug im Sommersemester 1873 495, worunter 28 Hospi⸗ tanten, im Wintersemester 1873/74 600, worunter 36 Hospitanten. Von den Immatrikulirten gehören an: der theologischen Fakultät 48, der juristischen 156, der medizinischen 165, der philosophischen 195. Darunter befinden sich 123 Elsaß⸗Lothringer, und zwar 45 Theologen, 11 Juristen, 30 Mediziner, 8 zur humanistischen, 29 zur naturwissen⸗ schaftlichen Abtheilung der philosophischen Fakultät Gehörige.
Die Universitäts⸗ und Landes⸗Bibliothek ist durch Ankäufe und Schenkungen gegen Schluß des Jahres 1873 auf etwas über 300,000 Bände gestiegen. 8 8
Der Landeshaushaltsetat ist pro 1873 auf 42,633,991 Fr. festgesetzt, darunter 8,547,034 Fr. für einmalige und außerordentliche Ausgaben. Die Staatsforsten brachten (4,760,660 Fr.), 1,678,660 Fr. mehr Ueberschuß als nach dem Etat angenommen war. Von schädlichen Thieren wurden im Jahre 1873 getödtet 791 Sauen, 76 Wölfe und 27 Wildkatzen. —
Mit Tabak wurden im Jahre 1873 3838 Hektaren bebaut.
Wir knüpfen hieran eine Uebersicht einiger Verlagsgegenstände der Buchhandlung von Carl J. Trübner zu Straßburg i./Elsaß, die sich auf die Literatur, Kultur und Verwaltung der neuen Reichs⸗ lande beziehen:
1) Straßburger Volksgespräche, in ihrer Mundart vorge⸗ tragen und in sprachlicher, literarischer und sittengeschichtlicher Hinsicht erlaͤutert von Dr. Friedrich Wilhelm Bergmann, Professor an der Universität Straßburg, 1873. .
Diese Gespräche sind nicht nur wegen des Volksdialekts, in wel⸗
sie gehalten sind chlich interessant, sondern auch literaris
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beachtenswerth. Sie gehören zur Volksliteratur. Den Anlaß zur Ab⸗ fassung gaben meistens an sich unbedeutende Stadtgeschichten und häusliche Scenen u. s. w. Da die in Straßburg einwandernden Deutschen ihre eigene provinzielle Mundart beibehalten und so den Straß⸗ burger Dialekt sehr verändern helfen, so wird diese Mundart
in zwei Generationen voraussichtlich ihre speziellen Ausdrücke ein⸗
gebüßt haben. Das vorl'egende Werk, welches zu den 9 Gesprächen jedesmal ein Vorwort, sowie eine Erklärung giebt, dient dazu, die⸗ sen eigenthümlichen Dialekt der Geschichte zu erhalten.
2) Moderne Kulturzustände im Elsaß von Ludwig Spaeh ist der Titel eines Buches, welches eine Sammlung von Aufsätzen enthält, die ein summarisches, möglichst genaues Verzeich⸗ niß der Arbeiten geben, die ungefähr seit dem Anfange des laufenden Jahrhunderts und besonders in den letzten Dezennien auf wissen⸗ schaftlichem und literarischem Boden sich lebensfähig erwiesen haben. Insbesondere geben sie eine Uebersicht der gelehrten Vereine und ihrer Leistungen, der in denselben thätigen Männer und der periodischen Zeitschriften. Ferner besprechen sie die administrativen, in des Elsasses Hauptstadt gipfelnden Verhältnisse, sowie die religiösen Zustände. Besprechungen einzelner Werke, die in aller letzter Zeit über Straßburg und das Elsaß, sei es im Lande selbst, sei es im transrhenanischen Deutschland, veröffentlicht wurden, reihen sich an diese Erörterungen. “ 1
3) Zur Geschichte des Verkehrs im Elsaß⸗Lothringen von Carl Loeper. 1873.
Dieses Buch behandelt unter besonderer Berücksichtigung der Schiffahrt das Post⸗, Eisenbahn⸗ und Telegraphenwesen auf Grund archivalischer und anderer Quellen die Entwicklung des Verkehrslebens in den neuen Reichslanden. Ein Anhang giebt 32 hierauf bezügliche Urkunden aus der Zeit von 1350 bis 17709.
Spezieller mit der Geschichte des Elsaß seit Ausbruch des letzten deutsch⸗französischen Krieges beschäftigen sich nachfolgende Werke:
1) Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß, ein Beitrag zur Geschichte des Völkerrechts von Dr. Edgar Löning, Professor der Rechte an der Universität zu Straßburg. 1874.
Diese Schrift ist aus einer Reihe von Aufsätzen entstanden, die der Verfasser zuerst in der Revue de droit international et de Législation comparée (Jahrgänge 1872 und 1873) veröffent⸗ licht hat. Sie waren zunächst bestimmt, den parteilschen Schilderungen französischer Publicisten entgegenzutreten und auf Grund einer genauen und aktenmäßigen Darstellung der Ver⸗ waltung des Generalgouvernements im Elsaß eine wissenschaftliche Er⸗ örterung wichtiger völkerrechtlicher Fragen zu geben. Diese Aufsätze sind nun von dem Verfasser umgearbeitet und erweitert und behandeln in 11 Kapiteln die völkerrechtlichen Fragen, welche aus der kriege⸗ rischen Besetzung und der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen in den Jahren 1870 und 1871, sowie aus der Loslösung des Landes von Frankreich sich entwickelt haben. Diese Untersuchungen beruhen auf gründlicher Kenntniß des thatsächlichen Stoffes und sind von Unpar⸗ teilichkeit und Wahrheitsliebe geleitet. 8
2) Elsaß⸗Lothringen im Reichstag von Beginm der ersten Legislaturperiode bis zur Einführung der Reichsverfassung von Dr.
August Schricker.
Das Buch giebt sämmtliche auf Elsaß⸗Lothringen besotüche Inter⸗ pellationen, Gesetzentwürfe, Verwaltungsberichte und Debatten mit sämmtlichen Reden des Reichskanzlers Fürsten Bismarck sowie den wichtigeren Reden der Abgeordneten im Wortlaute, und eine genaue Darstellung des Ganges der Debatten und Abstimmungen.
Ein genaues Sachregister gewährt die Möglichkeit, sich über jede Einzelheit der Verwaltungsangelegenheiten und der Debatten schnell zu unterrichten, und erhöht mit dem Anhange, der die Verfassung des Deutschen Reichs und das Reichswahlgesetz enthält, die praktische Nutzbarkeit des Buches. 8
3) Die Angelegenheiten von Elsaß⸗Lothringen. 1. Folge. 1874. 8
Das kleine Heft enthält sämmtliche seit Eintritt der Elsaß⸗Loth⸗ ringer in den Reichstag bisher gehaltenen Reden des Reichskanzlers Fürsten Bismarck, der Bundeskommissare und der Abgeordneten der neuen Reichslande, soweit sie sich auf diese beziehen, nach den steno⸗ graphischen Protokollen. 18
Dieselben sind nach den Sitzungen geordnet, und ist den letzteren jedesmal das Resultat der Abstimmung beigefügt.
zum Deutschen ö“
Königreich Preußen. Privilegium wegen eventueller Ausfertigun Inhab lautender Kreis⸗Obligationen des Landkreifes 88, an den Fehaßer
zum Betrage veon 1,050,000 Reichsmark. V. Emission. Vom 6. Mai 1874. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 20 Nachdem von der Kreisversammlung des Königsberger Land⸗ kreises im gleichnamigen Regierungsbezirke auf dem Kreistage vom 16. Märs e 1.in 1“ ist, ie zur Konvertirung der auf Grund Unserer Privilegien vom 27. Ja⸗ nnar 1868 — G. S. S. 180 —, 5. Juli In 28 G. S. S. 2g und 24. Januar 1872 — G. S. S. 176, im Gesammtbetrage von 225,000 Thalern emittirten und noch mit 214,625 Thalern im Um⸗ laufe befindlichen 5prozentigen Kreis⸗Obligationen, sowie zum An⸗ kaufe eines Hauses für den Kreis und zur Ausführung der vom Kreise auf Grund Unseres Erlasses vom 28. März d. J. unternom⸗ menen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer bei dem Reichs⸗Invalidenfonds zu kontrahirenden Anleihe von 350,000 Thalern oder 1,050,000 Reichsmark zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗In⸗ validenfonds, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In⸗ haber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläu⸗ biger, als auch Seitens des Kreises unkündbare Schuldverschreibungen zu einem Gesammt⸗Nominalbetrage, welcher dem noch nicht ge⸗ tilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 1,050,000 Mark Reichswährung ausstellen zu dürfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Scckuldner etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Obligationen bis zum Betrage von höchstens 1,050,000 Mark Reichswährung, in Buchstaben: Tausend Mark Reichwährung, welche in Abschnitten von 3000, 1500, 600, 300 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmung des Darleihers, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgers, über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 4½ % jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge⸗ ordnung jährlich vom Jahre der Ausgabe der Obligationen ab mit wenigstens einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ursprüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu amortisiren sind —, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli⸗ gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Durch das vorstehende Privilegium, welches Wir unter Zurück⸗ nahme des von Uns dem Kreise unter dem 28. März d. J. gewähr⸗
ten Privilegiums wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender
Kreis⸗Obligationen im Betrage von 192,000 Taalern oder 576,000 Mark Reichswährung vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewähr⸗ leistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel
Gegeben Berlin, den 6. Mai 1874. *
L. S.) Wilhelm.
(L. S. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenhach.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Obligeation des Königsberger Landkreises
V. Emission N
Reichs⸗Anzeiger
Einer Million und fünfzig’
Beilage
8
Berlin, Donnerstag, den 25. Juni
und Königlich Preußischen Staat 8
8
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beschlusses vom 16. März d. J. wegen Aufnahme einer Schuld p 1,050,000 Mark Reichswährung bekennt sich der Kress ceshng des Königsberger Landkreises Namens dieses Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers, als auch Seitens des Kreises unkündbare Verschreibung, zu einer Darlehns⸗ schuld von Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist. 1
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1,050,000 Mark Reichswährung geschieht vom Jahre 1874 ab allmählich innerhalb eines Zeitraums von acht und dreißig Jahren mit jährlich Einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Der Kreis „behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs⸗ fonds bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken.
Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten ve 88 11215 200 Mark abgerundet.
ie Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibung durch das Loos bestimmt. ““
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre .. Februar jeden Jahres.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
„Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstermine in dem in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder dem an dessen Stelle tretenden. Organe, in der zu Königsberg i. Pr. erscheinenden Ostpreußischen und Hartungschen Zei⸗ tung, sowie im Kreisblatte des Königsberger Landkreises.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Ter⸗ minen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsen⸗ lauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Ein⸗ lösung bestimmten Tage.
„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Königsberg i. Pr. und bei der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse, sowie bei der in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlösungs⸗ stelle in Berlin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurüͤckzuliefern.
Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale ab⸗ gezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Abtaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 seq, bei dem Königlichen Kreis⸗ gerichte zu Königsberg i. Pr.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuld⸗ verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht
ab in dem Monate
— — Kommunalkasse zu Königsberg i Pr Ablief 5 8 1 sle zu Kö „Pr. gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den In⸗ süber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtu haftet der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen 5 ünftigen 2 8 g und mit 1 Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigu t s Unterschrift ertheilt. . Königsberg i. Pr., den . . ten “ 1 (Siegel des Landraths.) Der Kreisausschuß des Landkreises Königsberg i. Pr. Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig auszuführen.
Regierungsbezirk Königsberg. Zinscvupon zu der Kreis⸗Obligation 2 des Königsberger Landkreises V. Emission. “ Mark Reichswährun Mark. Pfennige H
Provinz Preußen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. . ten bis und später⸗ hin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Mark Pfennigen Reichswährung bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Königsberg i. Pr., bei der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg i. Pr. und bei der in dem Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in der zu Königsberg i. Pr. erscheinenden Ostpreußischen und Har⸗ tungschen Zeitung, sowie im Kreisblatte des Königsberger Landkrei bekannt gemachten Einlösungsstelle in Berlin.
Königsberg i. Pr., den .. ten .. 187. 8
Der Kreisausschuß des Landkreises Königsberg i. Pr.
Anmerkung:
Die Namensunterschriften kön⸗ nen mit Lettern oder Facsimile⸗ Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Preußen. 111““ Königsberg. Talon zur Kreis⸗Obligation des Königsberger Landkreises 11“ 19 Emission. er Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe ; der Obligation des Königsberger Landkreises Piber. es 88 Sabe n . Mark Reichswaͤhrung à 4 ½ % Zinsen die .. . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 .. bis .... bei der Kreis⸗ Kommunalkasse zu Königsberg i. Pr. Königsberg i. Pr., den . . . ten 187. Der Kreisausschuß des Landkreises Königsberg i. Pr. Anmerkung. 1) Die Namenvsunterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach der Fällig⸗ keit, vom Schlusse des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen inschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 107)
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom
6. Mai 1874. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg
und Gesetz⸗Sammlung pro 1874 )
1874 Stück .. laufende Nr
vom . . ten
genehmigten Kreistags⸗
gegeben.
vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
„Mitt dieser Schuldverschreivung sind Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus⸗
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗
halbjährige in nachste
unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern hender Art abzudrucken:
ausgegeben. Für
9. Zinscoupon.
10. Zinscoupon.
Talon.
Inseraten⸗Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
and Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers:
Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
6. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
“
Steckbriese und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Bäckergesellen Theodor Schultz ist die gerichtliche Haft wegen einfachen Diebstahls und Unterschlagung aus §§. 242, 246, 247, 248. 74. des Strafgesetz⸗ buchs beschlossen worden. Die Verhaftung hatznicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, auf den ac. Schultz zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzu⸗ liefern. Berlin, den 19. Juni 1874. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation II. für Verbrechen und Vergehen. Signalement. Der Bäckergeselle Theodor Schultz ist 19 Jahre alt, am 6. November 1854 in Schwie⸗ bus geboren.
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Oeffentliche Vorladung. Nachstehende Militär⸗ pflichtige aus dem Kreise Pleschen: 1) Gielny Va⸗ lentin aus Luszczanow, 2) Rosenthal Arnold aus Jarocin, 3) Dudziak Joseph aus Gutöw, 4) Kali⸗ nowski Thomas aus Kajew, 5) Stefaniak Caspar aus Neustadt a. W., 6) Meißner Gottlieb aus Lich⸗ tenthal, 7) Swirkowski Franz aus Lichtenthal, 8) Grzeskowiak Jacob aus Lobez, 9) Nowicki Maryan aus Nosköw, 10) Wrobinski Martin aus Siedlemin, 11) Wröblewski Johann aus Panienka, 12) Godek Casimir aus Witaszyce, 13) Staszak Adalbert aus Wyszki, 14) Abbe Elias, Schneidersohn, aus Jarocin, 15) Hübner Heinrich Wilhelm aus Jarocin, 16) Menke Julius aus Jarocin, 17) Zolkt Louis aus Jarocin, 18) Gnerich Albert Richard aus Jarocin, 19) Plewa Martin, Knecht, aus Grodzisko, 20) Kaluëny Stanislaus aus Lenartowice, 21) Urbaniak Johann aus Mamoty, 22) Mierzynski Adam Wackaw aus Psience, 23) Pawlowski Wojciech aus Racen⸗ dowo, 24) Walczak Anton aus Wieczyn, 25) Reszel Hieronimus aus Brönöw, 26) Rokicki Anton aus Glizanki, 27) Wrzesiünski Andreas aus Droszew,
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements,Fabriken u. Großhandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
3. Familien⸗Nachrichten.
Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von “ dt hec e in Berlin, Leipzig, Hamburg, & tank⸗ surt a. M.,
Nürnberg, Ktraßburg, Zürich und Stuttgart.
reslau, Halle, Prag, Mien, Alüuchen,
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Central⸗Handels⸗Register. — Erscheint in sepa⸗ rater Beilage. 8
28) Baczkiewicz Michael zu Klein Gatazki, 29) Kwiatkowski Apolinary aus Görzno, 30) Marciniak Thomas aus Görzno, 31) Matuszcezak Titus aus Staborowice, 32) Kaczmarek Franz aus Jedlec, 33) Stepniak Michael aus Jedlec, 34) Golinski Jo⸗ seph aus Kuchary, 35) Szymoniak Joseph aus Ku⸗ chary, 36) Szymanski Franz aus Macew, 37) Graf Heinrich Ernst Wilhelm aus Sobötka, 38) Cyba Theodor Andreas aus Sobötka, 39) Müller Johann Christian aus Szkudle, 40) Niedziela Michael aus Zakowice, 41) Samuel Stanislaus aus Bogusczyn, 42) Matuszczak Franz aus Kadziak, 43) Jgensch Reinhold Herrmann aus Komorze, 44) Flatöw Heinrich Stephan aus Kolica Kozic, 45) Ciesielski Theodor aus Mieszköw, sind von der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst auf Grund des §. 140 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs angeklagt: dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres und der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht zu haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder das deutsche Reichsgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Deutschen Reichs aufgehalten haben. Die Anklage ist begründet gefunden und die Untersuchung gegen die vorstehend genannten Per⸗ sonen durch Beschluß vom 9. Februar 1874 eingeleitet worden. Zur Verantwortung und öffentlichen münd⸗ lichen Verhandlung ist ein Termin auf den 7. Sep⸗ tember 1874, Bormittags 9 Uhr, in unserem Sitzungssaale hierselbst anberaumt worden, zu wel⸗ chem die vorstehend genannten Personen mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz genau anzuführende Thatsachen mit zur Stelle zu bringen oder so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie zu demselben noch herbeigeschafft werden können, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden wird. Gleichzeitig wird das Ver⸗ mögen der vorstehend genannten Personen wegen der
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Hjeden derselben möglicher Weise treffenden Strafe und Kosten in unbestimmter Höhe hierdurch mit Königliches Kreisgericht,
Arrest belegt und denselben jede Disposition darüber bei Vermeidung der im §. 137 des Str. G. B. be⸗ stimmten Strafe untersagt. Pleschen, den 30. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Offene Requisition. Es sind durch Erkenntniß V
des unterzeichneten Gerichts vom 9. Februar d. J. 1) der Pöoonier Korbmacher Herrmann Menzel, geboren den 8. Mai 1841 zu Eulau, Kreis Sprottau, 2) der Oekonomie⸗Handwerker Schneider Adolph Quade, geboren den 5. Januar 1836 zu Sprottau, 3) der Unter⸗Lazarethgehülfe und Gefreite Louis Paul Keßler, geboren den 30. Dezember 1837 zu Sprottau, wegen unerlaubter Auswanderung in ihrer Eigenschaft als beurlaubte Wehrmänner, je zu einer Geldbuße von zehn Thalern, event. 5 Tage Haft⸗ strafe, rechtskräftig verurtheilt worden. Es wird er⸗ sucht, von den Genannten die Geldbußen im Wege der Exekution beizutreiben event. die Haftstrafen gegen dieselben zu vollstrecken. Sprottau, den 19. Juni 1874. Köhnigliches Kreisgericht. Kommission für Uebertretungen.
Offene Requisition. Es sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar d. J. 1) der Heinrich Gustav Werner, geboren den 5. September 1850 zu Dohms, Kreis Sagan, Sohn des Schuhmachers Carl Werner zu wrimkenau, Kreis Sprottau, 2) der Johann Friedrich August Schmidt, geboren am 24. Juni 1848 in Sprottau, Sohn des verstorbenen Maurers Gottlieb Schmidt zu Sprottau, wegen Vergehens des unerlaubten Ver⸗ lassens des Bundesgebiets, behufs des Eintritts in das stehende Heer oder die Flotte, je zu einer Geld⸗ buße von Fünfzig Thalern, für den Unvermögensfall zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe, rechtskräftig. verurtheilt worden. Es wird ersucht, von den Ge⸗ nannten die Geldbußen im Wege der Exekution bei⸗ zutreiben event. die Gefängnißstrafen gegen dieselben zu vollstrecken. Sprottan, den 19. Juni 1874.
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Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Bekanntmachung.
Konkurs⸗Eröffnung.
Ueber das Vermögen der in unserem Gesellschafts⸗ register eingetragenen Handelsgesellschaft: Arsenik⸗, Berg⸗ und Hüttenwerk Reicher Trost zu Rei⸗ chenstein (S. Brieger, L. Sonnenfeld) ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der⸗ Zahlungseinstellung
auf den 1. Mai 1874 festgesetzt worden.
I. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Hugo Pohl zu Frankenstein bestellt.
Die Gläubiger der genannten Handelsgesellschaff. werden aufgefordert, in dem auf Sonnabend 1874, Vormittag 8
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vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Freih’errn von König im (Geschäftszimmer Nr. 11 des hie sigen Gerichtsgebäudes anberaumten Termine ihre †Frklä⸗ rungen und Veyrschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters od er die Bestellung eines andere n einst⸗ weiligen Veryvalters abzugeben, auch Vorsch läge we⸗ gen Fortführ ung des Arsenik⸗, Berg⸗ und Hütten⸗ werks (Reichher Trost) zu Reichenstein zu nachen.
II. Aller,, welche von dieser Handelsgesel schaft etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen i Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche derselb en etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an dieselbe zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz
bis zum 1. August 1874 einschließlich dera Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zuv. machen und Alles, mit Vorbeehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkyersmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Glaubiger der in Konkners verfallenen Handels⸗
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der Ghegenstände
esellschaft haben von den in ihrem Besitz befind-
lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.