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Commdr. des 1. Bats.
* B. Abschiedsbewilligungen ac. r Reserve und Landwehr. 8 Ems, 16. “ v. Koenig, 8A. 88 2 Landw. Regts. Nr. 54,
en. Schi v. d. entbunden. v. Buhl gen. Schimmelpening
n 1 — 1 1 ss nstanzen soli⸗ 9. D., zuletzt im IFuf. Regt. Nr. 14, unter Stellung zur Dieh. mit ordnet und den Beschuldigten die Kosten beider Instanz s ner darisch zur Last gelegt.
seiner Pens., zum Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 54 Sramer, Oberst zur Disp. und F 8. Juni. Frhr. v. Cramer, 1s⸗
Bez “ 8 Res. Landw. Bats. Nr. 34, von 8 8v entbunden Bauer, Ob. Lt. vom Gren. Regt. Nr. Seee, e leihung des Char. als Oberst und unter Stellung zur sion, zum Bez. Commdr. des Res. Landw. Bats. Nr. annt.
d ichs⸗ und Königlich Preu⸗ Il.
s⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und ig
bachla Aauts-Anzeigers enthält die Ziehungslisten ö i piere: Amerikanische 1882 6 prozentige 5/20% Bonds. Am 2
bnigs⸗ ichen Begriff eines - t nähe 1 damer Industrie⸗Palast⸗Anleihe de 1869. Berliner, König “ f. 18 beltschen agiche nommen hat, nur die Vereinigung einer Anzahl von Personen
— 1 Uebereinkommens standen werden kann, welche zufolge eines Uebereig
8 einer Leitung für eine gewisse Zeit eine v öffentliche Angelegenheiten bezwecken; daß, indem 882 * des Gesetzes die Vorsteher e —58 Statuten vorzulegen, hiermit nur die Verp “ 1 setzlichen Ausdruck erhalten hat, sich über ihren nähe Sen 8ee d ihrer Ueberwachung berufenen Ortspolizeibehörde gegenüber auszuweisen; Statuten maßgebend
s ch Breslauer, r Kaufmannschaft, Schuldverschreibungen. - Obligationen. ogauer, ener B S Id⸗Obligationen. Italieni “ 1 GG“ 5 ⸗Eisenbahn. Mailänder Staatsschuld⸗Obligationen der Cuneo⸗E “ ämien⸗Anlei reußische Bodenkredit⸗Aktie Prämien⸗Anleihe de 1866. Pr eu 111“ Bank, Hypothekenbriefe. Rheinische 2 proz enhaene foritäts⸗Obligati de 1858 und 1860. Rumänis Prioritäts⸗Obligationen 8 ““ ensions⸗Obligationen. Sachsen⸗Altenburgis 8 1 — “ 2. 8 chsische deeesc. as 9 fae checne. 9. 81 — * ⸗ in ös 8⸗Ti s⸗Kasse, S 2 burg⸗Lippesche Ablösungs⸗Tilgung aise Tgfesesche Schlesische Bodenkredit⸗Pfandbriefe. Schlesise I“ Ulmer Spar⸗ und verdirfchif 5prozentige Obligationen. 11““ Dampfschiff⸗ 2 s ft, Gproz. Anlehen de 8 . “ Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Jehüanseartnn⸗ 1eS S Sn b. „Berlin, S. W., Anhaltstraße 12, u lle Buch⸗ G beziehen, für Berlin auch bei der Expedition
Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21 ½ Sgr.
NMichtamtliches. Deutsches Reich.
„ Berlin, 27. Juni. Se. Majestät 1“ hatten gestern 12 Ivb s Rheinisches 1. 47 Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rheinisches 2 “ E fohlen. Nach der Tafel nahmen Se. Majeste 1e Legations⸗Raths von Bülow entgegen.
jestö in⸗Königi t seit es re Majestät die Kaiserin⸗Königin hat s nLerhüch here Rücklähr nach obren üh E1ö1.““ stalten mit gewohnter Theilnahme besucht, 1“ Pafen 1 Koncfessionen, wie alljährlich, ländliche Kinderfeste veranstaltet. — Heute begiebt Sich Ihre Majestät zum Besuche =—— avpeimat des Kaisers und Königs nach Ems.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und
.
Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hat bei dem E“ beantragt, zu genehmigen, daß das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht zu Leipzig vom 1. I ber d. J. an in 3 Senate getheilt, und daß das Eefeg⸗ lativ des genannten Gerichtshofes danach geändert werde. der neue Senat wird die Bezeichnung „Dritter Senat“, den Vorsitz in demselben wird der zweite Vize⸗Präsident führen.
— In der Woche vom 7. bis 13. Juni 1874 sind ge⸗ prägt 1 an 1“ 4,157,920 Mark 20⸗Mark⸗ stück; an Silbermünzen: 390,560 Mark 1⸗Markstücke; 119,544 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 91,572 Mark 40 Pf. 10⸗Pfennigstücke; 17,946 Mark 60 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 11,939 Mark 98 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 16,249 Mark 18 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Sre 9 ren geprägt: an Goldmünzen: 824,139,800 Mark 20-Markstü e, 202,800,640 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 18,970,051 Mark 1⸗Markstücke, 5,713,475 Mark 60 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,314,048 Mark 70 Pf. 10⸗Pfennigstüͤcke, 229,269 Mark 10 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 397,400 Mark 58 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 127,903 Mark 95 Pf. 1⸗Pfennig⸗ stücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an ““
1,031,098,360 Mark; an Silbermünzen: 25,193,631 Mark Pf.; an Nickelmünzen: 2,652,836 Mark 80 Pf.; an Kupfer⸗ münzen 553,493 Mark 69 Pf.
1 — Vom 1. Juli d. Is. ab wird das Haupt⸗Steueramt zu Ruhrort in ein dem Haupt⸗Steueramt zu Duisburg unter⸗ stelltes Unter⸗Steueramt umgewandelt, demselben jedoch unbe⸗ schränkte Verzollungs⸗ und Abfertigungsbefugniß für den Wasser⸗ und Eisenbahnverkehr, sowie auch das Niederlagerecht belassen den. 815 8 Von demselben Zeitpunkt ab werden folgende, zur Zeit im Königlich bayerischen Haupt⸗Zollamtsbezirke Ludwigshafen a. Rh. gelegene Zoll⸗ und Steuerstellen, nämlich das Neben⸗Zollamt Neustadt a. H., dann die Uebergangsstellen Musbach, Maikammer, Edenkoben, Edesheim, Hochstetten und Niederhausen dem Bezirke des Königlich baͤyerischen Haupt⸗Zollamtes Kaiserslautern einverleibt werden.
1 — Die Königlich bayerische Uebergangsstelle zu Tambach ist vom 1. April 8. 9 an aufgehoben worden, wodurch sämmt⸗ liche von Coburg nach Bayern über Tambach eingehende über⸗ gangssteuerpflichtige Waaren bei der Königlich bayerischen Ueber⸗ gangsstelle in Seßlach ihre steuerliche Abfertigung finden, zu⸗ gleich sind als Uebergangsstraßen und nach dieser Richtung hin die beiden Straßenzüge über Ahorn⸗Tambach⸗Neundorf⸗Dieten⸗ dorf⸗Seßlach und über Aicha⸗Wittmannsberg⸗Krumbach nach Seßlach bestimmt. 8 — Unter Reformation eines von der Zuchtpolizei⸗Kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 4. Oktober 1873 erlassenen Urtheils hatte die Zuchtpolizei CC““ desselben Landgerichts durch Urtheil vom 15. Januar 8 5 3 Beschuldigten für überführt erklärt: im Jahre 1872 zu E. als Vorsteher, Ordner und Leiter des daselbst gestifteten Katho⸗ likenvereins, welcher politische Gegenstände in seinen Ver⸗ sammlungen zu erörtern bezweckt, mit anderen Vereinen gleicher Art, insbesondere mit dem zu Mainz bestehenden Vereine der
z vom 11. März 1850, 28 d b A vmecseh der Kriminal⸗Prozeß⸗Ordnung und Artikel XXVII Nr. 1 des Einführungsgesetzes vom 14. 10 Thalern Geldbuße,
von dem Königlichen Ober⸗Tribunal, zweite Abtheilung des Se⸗ nats für Strafsachen verworfen worden. vom 30. März d. J. lautet:
8enen 8 en 1885 erschöpfend gegen die Beschuldigten fest⸗ Die heut ausgegebene Nr. 26 der Allgemeinen Ver⸗ g.
Sinne von ihm nicht verkannt ist; daß, da das Vereinsgesetz den
zu ihrer Kenntniß gelangten
Strafgesetzbuches, A
April 1851 zu je
im F es 5 3 Ta⸗ im Falle des Unvermögens zu en Gefängniß verurtheilt, die Schließung des Vereins ver
Der von den Beschuldigten eingelegte Kassationsrekurs ist Das betr. Urtheil
Erwa ß die gesetzlichen Merkmale des Ver⸗ 8 16 des Vereinsgesetzes
1 sß irrthüm⸗
. daß diese Feststellung auch nicht auf rechtsirr 8 eda en des Vereinsgesetes beruht nsbesondere der Begriff eines politischen Vereins im gesetz ichen
politischen Vereins nicht näher definirt
daß aber, so wenig die vorzulegenden bindend sein können, für die Beurtheilung, die 8 grcgc⸗ S. 5 ändig unter Berücksichtigung Behörde selbständig ngreraczen, namentl 8 f8 statirenden Thätigkeit des Vereins beurtheilt und fest⸗ za ain 1 müͤssen, ebensowenig die ö 1 Organisation, welche der “ Fegeben hate ind⸗ äß welcher die im Bereiche der Ortspolizeibehörde 1 b hemtäß ellhche einem gewissen, größeren, örtlich nicht 18n⸗ ten Vereine beigetreten sind, als entscheidende Grundlage 88s die Beurtheilung, ob diese Mitglieder nicht gleichwohl einen 98 ein im gesetzlichen Sinne unter sich bilden, anerkannt wer en kann; daß es vielmehr für die Prüfun , ob ein 1 2 ein an einem gewissen Orte sich CA“ 5 b ü darauf ankommt, ob thatsäc 8 ʒh 1 abes Weise eine “ MM“ an diesem Orte oder von demselben 1 8 g bestimmten Umkreise auf öffentliche Angelegen⸗ heiten einzuwirken; daß die jedesmal zu entscheidende Frage sich als eine wesentlich thatsächliche darstellt, das Gesetz auch 1Fe das Erforderniß einer genauer bestimmten Abgrenz 8. eines solchen Vereins gegen andere ähnliche 2 bezüglich der Personen, 9 sich 78 vanferhald sfachteviamahr schließen möchten, aufstellt, auch i mehr - bmnachülihen Beurtheilung im u““ bleiben muß; daß das angegriffene Er iß 8 tassannsrichters sich bezüglich des Begriffs eines politischen eins auf den gleichen rechtlichen Standpunkt gestellt und in de ser, Michtung hervorgehoben hat, daß nur die auf dem Gebiete 2 8132 4
behördliche von der
zmich ersucht, Ew. Hochwohlgeboren in authentischer fühett ear Messe als dlchlas vom 1. Juli 1871 nichts veranlaß
werden konnte, mitzutheilen.
aß mein Herr Amtsvorgänger, der jetzige ZBöendem. Pen von Königsmark, nach Lage der diesseitigen Akten Veranlassung genommen hat, den von der dem gedachten Beschlusse 1“ ohlenen Gege 1 sönlich zur Sprache zu bringen.
“ Sͤche nicht zu veranlassen war, so beruht dies 1
f, daß nach den gemachten Erfahrungen die Entwickelung b. Schüler polnischer Zunge an den höheren Unterrichtsanstalten der vrsr 888 Bedürfnisse entsprechenden Weise gefördert Füe ist, und es daher nicht angängig erscheint, en stimmungen derselben wieder in Kraft treten zu lassen.
orm und in aus⸗ ics in jener Bemerkung geschehen, die
mich Ew. Hechwohlgeboren ganz ergebenst
Demgemäß beehre ich werkliche
ialvertretung in
Wenn demnächst etwas
der Herrschaft der Instruktion vom 24. Mai 1842
Der Ober⸗Präsident Guenther.“
Dagegen brachte Hr. von Turno folgende V
wahrung ein: C& 8 ea e. naße des vorigen Provinzial⸗ Landtages 98 30. Juni 1871 auf meinen Antrag ansgepenchece grwar 1 Wiedereinführung der Instruktion vom 24. Mai 18 h. — wesen des Großherzogthums Posen, bisher nicht Erledigung nicht gefunden hat, sondern daß im Gegen e Fie seitdem geschehen ist, was dem Sinne jenes EE“ 88s gegen dasjenige Verfahren, welches die der Fbe he 8.dun feierliche Königliche Zusagen und Spezialgesete, beson ers i der öffentlichen Schule gewährleisteten Rechte dige 1“ behalte mir weitere Schritte in dieser 2 nheit vor. behakte mie neibegung der Erhebung des Chausseegeldes auf den Provinzial⸗Chausseen wurde durch Majorität “ III. Vorlage wegen Abänderung des S 3 der zial⸗Hülfskasse vom 11. Oktober 1852, ein 12- setzes, betreffend die exekutivische Einziehung der “ veeg; zial⸗Hülfskasse zu zahlenden Zins⸗ und Amortisation 2 ige und die Denkschrift über die Einlösung der V1e noch 85 Umlauf befindlichen 5 % Provinzial⸗Obligationen Lea ve. über die Aufnahme eines Darlehens von 7,200,000 8— ü8. —2 währung aus dem Reichs⸗Invalidenfonds wurden gene .8 Bs⸗ dadurch wesentliche Vergünstigungen für den lenee. . besitz, Industrie, Gewerbe und Landwirthschaft “ Bhn. IV. Der Gesetzentwurf, betreffend die anderwei 8 eg ng der Verpflichtung zur Leistung von Hand⸗ und Eana iensten sů die Unterhaltung der Land⸗ und Heerstraßen in de. er Posen, erhielt nicht die vorgeschriebenen zwei Dritte ajori und ist somit abgelehnt.
1 b der Fulda, 26. Juni. (W. T. B.) Die Konferenz Bischöfe ist heute Nachmittag gegen 5 Uhr geschlossen worden.
S München, 25. Juni. Der Bericht des Fi⸗ “ ses n. Kammer der Abgeordneten über 8g Ausgabe⸗Etat des Kultus⸗Ministeriums “ ausgegeben. Nach demselben sind für allgemeine Volksbi bng in das Budget eingesetzt 1,546,412 Fl., 8 rag 1,496,675 Fl., für höhere wissenschaftliche Bildung 1,458,89 8 Regierungsantrag 1,737,423 Fl., für Kunstausbildung 278,11 Fl.,
d.-.L2. 9.8d, aatretenen Thatsachen maßgebend sein können, und demge äß enffchi⸗ en gtsa⸗ mnruffe, e a
sächlich am gegebenen Orte ein politischer Verein gebildet hnsacc seine Wirksamkeit an demselben entfalten solle; daß der Appellationsrichter von diesem richtigen Standpunkte aus zu der in ihrer thatsächlichen Begründung der Kritik des Kassation 3 richters nicht weiter unterliegenden Feststellung gelangt ist, daß aus den durch die Verhandlungen erwiesenen Thatsachen evident erhelle, daß die Beschuldigten in E. einen jedenfalls durch die Versammlung vom 27. Oktober 1872 zu Tage getretenen poli⸗ tischen Verein gebildet und geleitet und zugleich mit dem Main⸗ zer Katholikenverein Verbindungen angeknüpft haben, folgeweise ihnen ein Vergehen gegen §. 8 b. des Vereinsgesetzes zur Last falle; daß nach dieser Feststellung die Anwendung der Straf⸗ bestimmung des §. 16 des Vereinsgesetzes gegen die Beschuldig⸗ ten nur gerechtfertigt erscheinen konnte, ihr Kassationsrekurs sich sonach als nicht begründet darstellt: aus diesen Gründen ver⸗ wirft das Königliche Ober⸗Tribunal — zweite Abtheilung des Senats für Strafsachen — den von den Beschuldigten 88 das Urtheil der Zuchtpolizei⸗Appellationskammer des Königli Landgerichts zu Aachen vom fünfzehnten Januar achtzehnhundert vier und siebenzig eingelegten Kassationsrekurs und verurtheilt die Kassationskläger zur Succumbenzstrafe und zu den Kosten.
— Von dem S7 öö“ die Wiener eltausstellung im Jahre 1873, ers 1 E“ des Deutschen Reichs für die Wiener Welt⸗ ausstellung (Braunschweig, Friedr. Vieweg und Sohn), sind das 6. und 7. Heft des I. Bandes erschienen. Das 6. Heft betrifft die XII. Gruppe graphische Künste, vom General⸗Konsul Carl von Lorck in Leipzig, das 7. Heft die XI. Gruppe, Papier⸗ industrie, von Professor Dr. Rud. Weber in Berlin. Mit dem 7. Heft schließt der erste Band des auf 3 Bände zu 40 Bogen berechneten Werkes.
— Der Kaiserlich deutsche Botschafter Freiherr von Wer⸗ ther ist nach Konstantinopel abgereist.
— Der General⸗Gouverneur der Ostsee⸗Provinzen, Fürst Bagration, hat sich heute Nachmittag nach Dresden begeben.
Posen, 25. Juni. In der heutigen 6. Plenarsitzung des Provinzial⸗Landtages wurden erledigt:
I. Antrag des Abgeordneten von Turno um Einholung einer Auskunt über den vom 16. Provinzial⸗Landtage in der polnischen Spuchfrage gefaßten Beschluß wurde durch Verlesung folgenden, von Ober⸗Präsidenten an den Landtags⸗Marschall Frhrn. v. Unrthe⸗Bomst gerichteten Schreibens beantwortet:
„Euer Hochwohlgeboren haben mir mittelst des gefälligen Schreibens vom 20. Juni d. J. Nr. 97 — Abschrift einer Eingabe des Abgeordwten von Turno zugehen lassen, in welcher Ew. Hoch⸗ wohlgeboren im Einholung elner Auskunft darüber ersucht werden, ob und welhe Schritte Seitens des Landtags⸗Kommissarius des sechszehnten Jrovinzial⸗Landtages, seiner Nachfolger, eventuell des Provinzial⸗Shulkollegiums in Posen vorgenommen worden sind, um dem im wohlverstandenen Interesse der Einwohner beider Natio⸗ nalitäten in Schulwesen des Hoshn Posen fast ein⸗ stimmig genßten Beschlusse vom 1. Juli 1871 zu genügen.
Gleichzeitg haben Ew. Hochwohlgeboren unter Bezugnahme auf die, in der den Provinzial⸗Landtage vorgelegten Nachweisung von der Lage der von sechszehnten Provinzial⸗Landtage berathenen Gegen⸗ stände, hinsittlich dieses Beschlusses enthaltenen Bemerkung, nach
er . 8 . das Hesuch nichts Weiteres veranlaßt worden, weil in dieser
Beziehung nur die wohlerwogenen Anordnungen der Staatsregierung
deuts oliken, zu gemeinsamen Zwecken in Verbindung —4 nc⸗ und auf Srund der §§. 8b. und 16 des Ver⸗
11“
maßgeben sein können,“
en
erstattet von der
santrag 265,233 Fl., für besondere Unterrichtsanstalten Reeeuegs nen e n spgftulat 69,928,81.. Der Eiat für Er⸗ ziehung und Bildung schließt ab mit 3,369,292 Fl., das Regie⸗ rungspostulat stellte sich auf 3,584,801 Fl. Der Etat für den katholischen Kultus 1,897,883 Fl., Regierungspostulat! 146,938 Fl., der Etat für den protestantischen Kultus 983,877 Fl., Regierungs⸗ postulat 772,269 Fl., der Etat für den israͤelischen Kultus 7790 Fl., Regierungspostulat 5090 Fl., der Etat der Zuschüsse aus Central⸗ fonds an die Kreisfonds 3,141,863 Fl., Regierungspostulat 2,147,931 Fl., Landbau⸗Ausgaben 1,111,313 Fl., Regierungs⸗ postulat 1,314,888 Fl., Gesammtsumme Kap. VIII.: 10,757,616 Fl., Regierungspostulat 9,543,714 Fl.
— 26. Juni. (W. T. B.) Die Zweite Kammer trat heute bei der Berathung des Bauetats für das Kultus⸗ Ministerium in die Spezial⸗Diskussion über den Titel, betref⸗ fend die Erweiterung des Polytechnikums, ein. Der Abg. Freitag verlas im Namen der klerikalen Partei eine Er⸗ klärung, in welcher dieselbe ausspricht, sie könne für diesen Titel nicht stimmen, weil die Parteiregierung des Ministers von Lutz bei der Mehrheit der Bevölkerung peinliche Gefühle erweckt habe. Der Kultus⸗Minister erwiderte alsbald: Der persönliche Träger dieser Politik werde zu hoch angeschlagen; jeder bayerische Kultus⸗ Minister werde gegenwärtig der Anfeindung durch gewisse Par⸗ teien nicht entgehen können. Die Zeitverhältnisse seien mächtiger, abs die Menschen. An dem Streit zwischen dem Staate und der Kirche in Bayern sei er, der Kultus⸗Minister, nicht schuld. Wenn an seiner Stelle ein ultramontaner, altkatholischer oder atheisti⸗ scher Kultus⸗Minister wäre, so würden dennoch Gegensätze in der Politik des Staates und der Kirche vorhanden sein. Nichts liege ihm ferner, als die Verantwortung für das von ihm ins Werk Gesetzte abzulehnen, aber diesen Streit habe er nicht in das Land getragen. Wenn dem so wäre, dann müßte er seinen Platz räumen, aber er stehe wie ein Posten im Kampfe; darum werde er nicht weichen, bis ihn Derjenige, der ihn dahingestellt, abberufe. Im Uebrigen müsse er es ablehnen, allein der maß⸗ gebende Faktor der Regierung zu sein. Die übrigen Minister seien keine Knaben, sondern Männer mit selbständiger politischer Ueberzeugung. Die Erklärung der klerikalen Partei habe jetzt nur einen theoretischen Werth, den praktischen Werth derselben wolle er abwarten. Der bei der Zusammenbringung der Erklä⸗ rung der klerikalen Partei ausgeübte Terrorismus werde vielleicht jetzt nicht ohne alle Wirkung sein, sicher aber sich später an der Partei rächen. Der Abg. Marquardsen beantragte, daß die Ge⸗ neraldebatte wieder eröffnet werde; der Abg. Joerg bekämpfte diesen Antrag. Die Abgg. Völk und Schauß hielten es nicht für zulässig, daß eine solche Erklärung bei der Spezialdiskussion abgegeben werde. Schließlich wurde der Antrag Joergs auf Vertagung der Sitzung bis Nachmittags 5 ½ Uhr angenommen. Die Erklärung des Kultus⸗Ministers war von der linken Seite der Kammer sehr beifällig aufgenommen worden. .
In der Abendsitzung der Zweiten Kammer, in welcher mit Ausnahme des beurlaubten Justiz⸗Ministers v. Fäustle alle Minister anwesend waren, wurde die Spezialdiskussion über den Bauetat des Kultus⸗Ministeriums fortgesetzt. Der Kultus⸗ Minister v. Lutz rechtfertigte die angegriffenen Titel des Etats in lediglich sachlicher Weise, und wurden die drei ersten der durch den Mißtrauensantrag der klerikalen Partei gefährdeten Etats⸗ positionen und zwar die erste mit 77 gegen 76 Stimmen, die zweite ohne namentliche Abstimmung, die dritte mit 79 gegen 74 Stimmen angenommen. Morgen wird in der Berathung fort⸗
gefahren.
1““
und Verordnungs⸗Sammlung veröffentlicht ein Reglement des Staats⸗Ministeriums über die den Offizieren und den Mann⸗ schaften des Herzoglichen Polizei⸗Militärs bei reisen ꝛc. zu vergütenden Tagegelder und Transport⸗ kosten. d. d. Braunschweig, den 18. Juni 1874.
Kaif er in Schönbrunn den Kaiserlich russischen General der Sonnabend Nachmittag hier eintreffen und in Schönbrunn
Aufenthalt nehmen.
1 eingezogenen Erkundigungen ist das Gerücht, daß der
Die Zweite Kammer hat heute den Voranschlag der
Ausgaben für Reichszwecke mit 8,602,81 3 Debatte genehmigt. 1 810 Fl. ohne jed
— 27. Juni.
Partei gefährdeten Etatspositionen einer Operationshalle in der Veterinärschule. 78 gegen 75 Stimmen genehmigt;
so daß die Pofition als abgelehnt gilt. WGachsen. Dresden, 26. Juni. von Pillnitz hier eingetroffen und hat Mittags im Königlichen Palais das Direktorium der gestern geschlossenen außerordenlichen evangelischen Landessynode empfangen. — Der Kaiser von Rußland wird am 7. Juli Nach⸗ mittags 2 Uhr (von Weimar kommend) hier eintreffen und an demselben Tage Nachmittags 5 Uhr nach Warschau abreisen. — Die Herzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin ist am 24. Juni hier angekommen und hat im „Hotel Bellevue“ Quartier genommen und ist gestern Mittag nach Carlsbad
weiter gereist.
Württemberg.
Stuttgart, 24. Juni. Am letzt Sonntag nahm ess
in Gegenwart der Königin und des Herzogs - Deputation
8 i oberen Klassen der Herzogin zu deren Zurückkunft von der Hochzeitsreise an⸗ gefertigt hatten, entgegen. — 26. Juni. (W. T. B.) Seit gestern hat der König seinen Sommeraufenthalt in Friedrichshafen genommen, die Königin ist zum Besuche der Prinzessin Wilhelm von Baden nach Baden⸗Baden gereist und begiebt sich von dort zum Besuche des Kaisers und der Kaiserin von Rußland nach Jugenheim. „Ulm, 24. Juni. Heute Mittag vor 12 Uhr traf der König mittelst Extrazuges hier ein und fuhr durch die festlich beflaggten Straßen in den zum Absteigequartier gewählten Gast⸗ hof zum Kronprinzen. Se. Majestät beehrte hierauf den General⸗Lieutenant von Berger mit einem Besuch. — Um 4 Uhr Nachmittags fand, vom Wetter durchaus begünstigt, die Inspizirung der hiesigen Garnison auf dem großen Exercirplatz unterhalb der Friedrichsau statt. Die Truppen waren unter dem Kommando des Divisions⸗Comman⸗ deurs General⸗Lieutenants Freiherrn v. Starkloff in vier Treffen aufgestellt; das erste bildete das 5. Infanterie⸗Regiment (Grena⸗ dier⸗Regiment König Karl), das zweite das 6. Infanterie⸗Regi⸗ ment, das dritte das Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon, das Pionier⸗ Bataillon und eine Abtheilung der Corps⸗Artillerie, deren an⸗ dere Abtheilung gegenwärtig in Gmünd Schießübungen vor⸗ nimmt, das vierte endlich das 2. Dragoner⸗Regiment. Se. Majestät, von den Truppen und den zahlreich versammelten Zu⸗ schauern mit Zuruf empfangen und gefolgt von einer glän⸗ zenden Suite, in welcher sich u. a. der kommandirende General v. Schwartzkoppen, der Festungs⸗Gouverneur, Ge⸗ neral v. Rosenberg⸗Gruszezynski, der Oberst⸗ Stallmeister, Graf Taubenheim, der General⸗Adjutant, General⸗Lieutenant v. Spitzemberg befanden, ritt zuerst die Fronten ab und ließ hierauf zweimal die Truppen defiliren. Das zweite Mal geschah dies Seitens der fußgehenden Waffen in Compagniekolonnen, Seitens der Kavallerie und Corps⸗Artillerie im Trab. Nachher excercirten noch das Füsilier⸗Bataillon des 6. Regiments, eine Escadron und eine Batterie der Corps⸗Artillerie vor dem König welcher seine befondere Zufriedenheit mit den Leistungen erklärte. Um 6 ½ Uhr Abends fand ein militärisches Diner von 65 Couverts im Gasthof zum Kronprinzen statt, an welches sich später ein großer Zapfenstreich reihte. Auf morgen Vormittag sind Uebun⸗
gen der Pioniere und des Fuß⸗Artillerie⸗Bataillons in Aussicht genommen.
Baden. Karlsruhe, 25. Juni. (W. T. B.) Das Gesetzes⸗ und Verordnungs⸗Blatt Nr. 23 vom 24. d. M. ent⸗ hält die Gesetze: 1) die Rechtsverhältnisse der Altkatholiken betr., 2) die Einführung des Reichs⸗Preßgesetzes betr., 3) den Bau und Betrieb einer Eisenbahn auf den Merkuriusberg bei Baden betr.
— 26. Juni. (W. T. B.) Der Landtag ist heute Mit⸗ tag vom Großherzog in Person in feierlicher Weise ge⸗ schlossen worden. Die verlesene Thronrede giebt der Ge⸗ V nugthuung über die durch die Berathungen des Landtages gewonnenen Resultate Ausdruck und hebt hervor, daß die fort⸗ schreitende Entwickelung des Deutschen Reichs den einzelnen Ländern immer größere Sicherheit und Stärke gewähre. Unter dankender Erwähnung der einzelnen zu Stande gekommenen Gesetze schließt die Rede mit dem Wunsche eines langen, gedeih⸗ lichen Friedens für das Land und für das Deutsche Reich.
Hessen. Jugenheim, 25. Juni. Der Herzog und die Herzogin vo Edinburgh sind heute Vormittag mittelst Extrazug hier eingetroffen und wurden von dem Großherzog und den übrigen hohen Mitgliedern der Großherzoglichen Fa⸗ milie empfangen. Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland waren ihrer Tochter bis Darmstadt entgegengefahren.
Mecklenburg. Schwerin, 26. Juni. Die Groß⸗ herzogin⸗Mutter wird am 29. d. M. von Marienbad ab⸗ reisen, in Würzburg übernachten und am 30. d. M. nach Neu⸗ wied reisen. Nach einigen Tagen Aufenthalt daselbst wird Ihre Königliche Hoheit sich nach Ems und Jugenheim begeben und etwa am 6. oder 7. Juli in Schwerin wieder eintreffen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 26. Juni. Das „Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach“ enthält in der morgen zur Ausgabe gelangenden Nummer die neue Gemeinde⸗Ordnung.
Braunschweig. Braunschweig, 26. Juni.
Die Gesetz⸗
Dienst⸗
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Juni. Gestern hat der Infanterie, Prinzen Peter von Oldenburg, empfangen.
Der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch wird am
(W. T. B.) Nach von kompetenter Seite
. (W. T. B.) Die Spezialdiskussi über den Bau⸗Ctat des Kultus⸗Ministeriums üe in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer beendigt. Zur Berathung standen von den durch den Antrag der klerikalen 1 ien noch der Bau⸗Etat der Industrieschulen und eine Position, betreffend die Erbauung Ersterer wurde mit
3 2 für letzteren stellte si Stimmengleichheit (76 Stimmen dafür und 76
Der König ist heute
verweilende Herzog Wilhelm von Braunschweig in e Folge eines erlittenen Schlaganfalles gestorben sei, durchaus un⸗ begründet. Der Herzog befindet sich vollkommen wohl.
— Wie die heutige „Wiener Zeitung“ meldet, ist der bis⸗ herige Sektionschef im Ministerium für Ackerbau, Ludwig Frhr. v. Possinger, zum Statthalter von Mähren ernannt worden. Pest, 25. Juni. Das Unterhaus erledigte den §. 1
der Inkompatibilitätsvorlage; hiernach sind ausgeschlossen: Aktive Militärs, Pächter der Staats⸗Fundationsgüter und Gefälle, aus⸗ genommen Jagdrechtspächter; ferner Unternehmer, die mit der Regierung in Gewinn oder Verlust bringenden Vertragsverhält⸗ nissen sodann die Präsidenten, Direktoren, Verwaltungs⸗ räthe und Beamten der mit der Regierung in Geschäftsverbin⸗ dung stehenden Geldinstitute, ausgenommen die Direktion des ungarischen Bodenkredits⸗Institutes; und sämmtliche Funktionäre und Konzessionäre der die Staatsgarantie beanspruchenden Eisen⸗ bahnen und Kanäle, ausgenommen die Konzessionäre der bis vor Schaffung des Gesetzes konzessionirten garantirten Bahnen und Kanäle, falls dieselben die Konzession übertragen oder über⸗ haupt hiervon keinen Gebrauch machen. Die Feststellung der einzelnen Punkte gab zu lebhafter Debatte Anlaß. Tisza interpellirte den Justiz⸗Minister wegen der unbefugten Ausdehnung der Disziplinargewalt der Staatsanwälte über Sträflinge. Der Referent des Central⸗Ausschusses legte den Bericht über
die Wahlgesetzvorlage vor. Es wurden mehrere Separatvota an⸗ gemeldet. Hierauf ward die Debatte über das Inkompatibilitäts⸗ gesetz bei §. 2 wieder aufgenommen. — Nach der Abendausgabe der „Pester Korrespondenz“ wurde in der dreistündigen Abendsitzung des Eisenbahnausschusses die Konvention, detreffend die rumänischen anschlüsse, angenommen. Der hicrauf bezügliche Gesetz⸗ entwurf wird erst in der nächsten Ausschußsitzung verhandelt. — 26. Juni. Das Unterhaus hat heute die zweite Le⸗ sung der Inkompatibilitäts⸗Gesetzvorlage erledigt. Die Bestim⸗ mungen über die Ausschließung der Ordensgeistlichen und über die Mandatsniederlegung im Falle einer Beschlagnahme der Diäten, falls diese Beschlagnahme nicht binnen drei Monaten wieder aufgehoben wird, so wie die fernere Bestimmung, daß die in ein kompatibles Staatsamt eintretenden Abgeordneten sich einer Neuwahl unterziehen müssen, wurden angenommen. Ebenso ein Zusatzantrag, wonach die kroatischen Deputirten durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nur in so weit betroffen wer⸗ den, als dieselben Beamte der Buda⸗ Pester Centralregierung sind oder mit derselben in einer der gedachten Beziehungen stehen. Die dritte Lesung des Gesetzes findet morgen statt.
Schweiz. Bern, 26. Juni. (W. T. B.) Der Nationalrath und der Ständerath haben nach längeren Wahlverhandlungen über die verschiedenen als Sitz des schweizerischen Bun⸗ desgerichts vorgeschlagenen Städte die Stadt Lausanne als Sitz des Bundesgerichts gewählt.
Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. Im Buckingham⸗Palast fand gestern ein Hofball statt, zu dem mehrere Hunderte von Einladungen ergangen. Der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog von Connaught (Prinz Arthur), Prinz und Prinzessin Christian von Schleswig⸗ Holstein, die Prinzessin Louise und ihr Gemahl, der Marquis von Lorne, der Herzog von Cambridge, die Herzogin von Teck, das diplomatische Corps und Mitglieder der Aristokratie befan⸗ den sich unter den Anwesenden.
— Die irisch⸗katholischen Bischöfe sind in Dublin zu einer Konferenz zusammengetreten, deren Berathungen einem Telegramm des „Standard“ zufolge die Frage der in Kurzem von Kardinal Cullen einzuberufenden Kirchensynode über Uni⸗ versitäts⸗ und Volksbildung umfassen.
— 26. Juni. (W. T. B.) Im Unterhause brachte Baillie Cochrane heute seinen bereits angekündigten Antrag ein, daß in Rücksicht auf Englands Interesse an der ununter⸗ brochenen Durchfahrt des Suezkanals die Regierung sofort die von den Vertretern der europäischen Mächte vorgeschlagenen Gerichtsreformen in Aegypten anerkennen möge. Der Unterstaatssekretär des Innern, Bourke, erklärte, daß die Re⸗ gierung der Frage ein erhebliches Interesse beilege und nicht verkenne, daß das gegenwärtige System der Kon⸗ sulargerichtsbarkeit unrichtig sei. Bevor dasselbe aufgegeben werden könne, sei es jedoch erforderlich, daß alle europäischen Mächte sich über ein System geeinigt hätten, welches an die Stelle der Konsulargerichtsbarkeit trete. Ein Haupthinderniß, daß eine allseitige Verständigung in dieser Frage zu Stande komme, liege in der Haltung der französischen Regierung, welche noch zögere, ihre bisherige Stellung in Aegypten aufzugeben. Es fei indessen zu hoffen, daß Frankreich sich den übrigen Re⸗ gierungen ebenfalls anschließen werde; andernfalls halte England es für geboten, ohne Rücksicht auf die französische Regierung, mit der übrigens in dieser Frage fortwährende Verhandlungen stattfänden, weitere Schritte zur Regelung der Angelegenheit zu thun. Der Antrag von Cochrane wurde darauf abgelehnt.
Frankreich. Paris, 25. Juni. Der oberste Unter⸗ richtsrath versammelte sich vor zwei Tagen unter der Präsi⸗ dentschaft des Unterrichts⸗ und Kultus⸗Ministers de Cumont, um über die Angelegenheit von Jules Duvaux, Professor an der Fakultät von Nancy, Mitglied des Gemeinderaths der Mosel und Meurthe und des Gemeinderaths von Nancy, zu berathen. Derselbe war von Fourtou, als dieser unter Broglie Unt rrichts⸗ Minister war, wegen seiner republikanischen Gesinnungen als Professor nach Besangon versetzt und, da er diese Stelle nicht annehmen wollte, zur Verfügung gestellt worden. Duvaux brachte die Sache vor den Unterrichts⸗ rath, vor welchem er sich selbst vertheidigte. Derselbe setzte auseinander, daß der Minister de Fourtou in ihm den republi⸗ kanischen Generalrath habe bestrafen wollen, den man um jeden Preis aus Nancy entfernen gewollt; er habe sich deshalb den Befehlen des Ministers nicht unterwerfen wollen. Wenn es dem Minister gefallen, nach 25 jährigen gewissenhaften Diensten einen Beamten zu maßregeln, dem seine Vorgesetzten selbst erklärten, daß sie ihm nichts vorzuwerfen hätten, so könne man dies nicht dulden; wenn er (Duvaux) es gethan, so würde er gegen das gehandelt haben, was er seinen Kollegen, seinen Freunden, sich selbst schulde. Bekanntlich war die Versetzung Duvaux’ von der Geistlichkeit von Nancy verlangt worden, und der fast nur aus Klerikalen bestehende oberste Unterrichtsrath trug den Ein⸗ würfen des Professors keine Rechnung, sondern bestätigte einfach den Beschluß des Ministers.
— 26. Juni. (W. T. B.) Heute fand in den Redaktions⸗ bureaus des Journals „Ordre und der bonapartistischen Korrespondenz Mansart, sowie bei einigen anderen be⸗
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Bahn⸗
und interessantes.
beschränkt, eröffnete mit der Ouverture zu dem „Occasional⸗Oratorio* und umfaßte
„Jephtha“,
dann auch auf das Bureau der legitimistischen Korrespon denz von St. Chéron ausgedehnt. .
Versailles, 26. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der Gesetz⸗ entwurf wegen Entschädigung derjenigen, die durch die im Interesse der nationalen Vertheidigung von dem Militär⸗ Geniecorps ausgeführten Zerstörungen Schaden erlitten haben, in zweiter Lesung angenommen. Der Kriegs⸗ Minister erklärte sich mit der Vorlage einverstanden.
11 Budgetkommission hat die vom Finanz⸗Mi⸗ nister vorgeschlagenen neuen Steuern mit 14 gegen 8 Stim⸗ men abgelehnt. Ueber die Reduktion der Amortisationsquote bei der Bank von Frankreich von 200 auf 150 Millionen Frks. hat die Kommission noch keinen Beschluß gefaßt.
Spanien. Madrid, 26. Juni. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten sind die unter Don Alfonso stehenden 10,000 Carlisten bei Chelva (Provinz Valencia) durch ca. 5000 Mann Regierungstruppen geschlagen worden. Zwischen dem General Concha und dem Carlistenchef Dorre⸗ garay ist wegen Wiedereröffnung der Eisenbahnverbindungen zwischen Spanien und Frankreich eine Konvention abgeschlos⸗ sen worden.
— 27. Juni, Morgens. Marschall Concha hat mit seiner Armee eine Schwenkung gemacht und sich dadurch der Ortschaf⸗ ten Villatuerta, Laca und Lorcaz bemächtigt. Die Ein⸗
nahme von Estella wird in Folge dieser Bewegung bereits morgen erwartet.
Italien. Rom, 26. Juni. (W. T. B.) Der Papst hat heute
eine Anzahl Mitglieder des römischen Adels in Audienz empfangen. Derselbe äußerte sich dabei über die am Sonntag zu seinen Gunsten stattgehabte Manifestation, die ihm Freude bereitet, sowie über die am Mittwoch stattgefundene Gegenkundgebung, die ihn mit Trauer erfüllt habe, und fügte hinzu, man habe ihn brieflich aufgefordert, Rom zu verlassen, weil seine persönliche Sicherheit daselbst gefährdet sei. Er sei aber bis jetzt geblieben daselbst und werde so lange daselbst bleiben, als Gott und die Umstände es erlaubten.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Juni. Die Königliche Familie ist gestern Abend von ihrem Aus⸗ fluge nach Bernstorff, Sorgenfri und Charlottenlund nach Hel⸗ singborg und Sofiero zurückgekehrt.
— Der Contre⸗Admiral J. K. Lag ercrantz ist beauftragt worden, am 2. Juli mit der Kadettencorvette „Norrköping“ von Gothenburg nach Island abzugehen, um dem daselbst abzu⸗ haltenden 1000 jährigen Jubiläum beizuwohnen.
Dänemark. Kopenhagen, 24. Juni. Der verab⸗ schiedete Finanz⸗Minister Krieger hat seine beabsichtigte Bade⸗ reise nach Luzern angetreten. — Der General Haffner ist wieder hierher zurückgekehrt.
Amerika. Aus Buenos⸗Ayres wird über Paris durch W. T. B. gemeldet, daß von dem neuen Präsidenten Avella⸗ neda, welcher sein Amt binnen Kurzem antreten wird, Mariano Acosta zum Vize⸗Präsidenten, Adolph Alsiola zum Gouverneur der Hauptstadt, Regoyen zum Minister des Innern, Roca zum Kriegs⸗Minister, Sala zum Finanz⸗Minister und Olivero zum Unterrichts⸗Minister designirt sind. Als Vertreter der argentini⸗ schen Republik werden Sarmiento für die Vereinigten Staaten, Garcia für Frankreich und Alvear für England ernannt werden.
Afrika. Nach in Triest eingegangener amtlicher Meldung ist in Merdi (Gebiet von Bengazi in Tripolis) die sogenannte orientalische oder Beulenpest ausgebrochen. Die Marine⸗ behörde in Triest und diejenige von Fiume haben sofort gegen alle aus Tripolis und Tunis kommenden Provenienzen di forderlichen Kontumazmaßregeln angeordnet.
Die Nr. 26 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Hey⸗ manns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Münz⸗ wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. —
Handels⸗ und Gewerbewesen: Mittheilung, betr. Einfuhr von Kriegs⸗
munition und Dynamit in die Türkei. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen bei Zoll⸗ und Steuerämtern. — Marine und Schiff⸗ fahrt: Ernennung von Inspektoren zur Beaufsichtigung des Steuer⸗ manns⸗ und Schiffer⸗Prüfungswesens; Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer⸗ und Seesteuerleute; Beginn von Seesteuermanns⸗ prüfungen ꝛc.; Aufhebung von Quarantaine⸗Maßregeln in Dänemark. — Postwesen: Bekanntmachungen, betr.: Post⸗ und Dampfschiffverbin⸗ dungen nach den Inseln Föhr und Sylt; Postverbindungen mit Helgo⸗ Hanh — Konsulatwesen: Kompetenz des Kaiserlichen Konsuls in New⸗ ork.
— Im Verlage der Königlichen Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) ist erschienen: das Fischereigesetz für den preu⸗ ßischen Staat, vom 30. Mai 1874. Dasselbe findet Anwendung auf die Küsten⸗Binnenfischerei in allen unter preußischer Herrschaft befindlichen Gewässern. Alle früher erlassenen, den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehenden Vorschriften sind hierdurch aufge⸗ hoben. — Von demselben Verlage ist auch das Gesetz über die Enteignung von Grundeigenthum, vom 11. Juni 1874, ausgegeben worden. Insoweit in anderen Gesetzen auf die Vorschrif⸗ ten der aufgehobenen Gesetze Bezug genommen ist, treten an die Stelle der letzteren die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
—= Die Historische Gesellschaft hält, da der Ferien wegen eine Verammlung im Juli nicht stattfinden kann, noch eine zweite Juni⸗Sitzung, Montag, den 29. d. Mts., im Kaffee Zennig, Unter den Linden 12. Gäste sind willkommen.
— Von Griebens Reisebibliothek (Verlag von Albert Goldschmidt in Berlin) ist soeben die Nr. 77: Elsaß⸗Loth⸗ ringen in zweiter Auflage, neu bearbeitet vom Major a. D. H. T. Luks, ausgegeben worden. In derselben haben auch die Vogesen und besonders die Schlachtfelder Berücksichtigung gefunden. Dem remdenführer sind Karten der Reichslande, der Umgegend von Wei⸗ eenburg, Wörth, Spicheren, Sedan und Metz und ein Plan von traßburg beigegeben.
— In der Stadtkirche zu Weimar ist am 23. d. M. ein Ora⸗ torium von L. Meinardus, „Luther in Worms“ zur Auf⸗ führung gebracht worden.
— Der zweite Tag des Händelfestes im Krystall⸗ pallast zu Sydenham, der sogenannte „Selections⸗Tag“, war nicht minder erfolgreich wie der erste; es waren über 20,000 Personen im Pallast zugegen. Das Programm war, wie schon der Titel des Tages andentet, ein gemischtes, aber ungewöhnlich reiches, abwechselndes er erste Theil, ausschließlich auf geistliche Musik
bschnitte aus den Oratorien⸗ „Saulus“, „Samson“,
kannten Bonapartisten eine Haussuchung statt. Dieselbe wurde 1“; 8 8 ““
aus dem Utrechter
„Susanne“ und „Theodore“, sowie das Gloria? „Tedeum“. Der zweite Theil, ausschließlich best nd aus einem in F dur (Nr. 4),
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