1874 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

3 Hamburg, 7. Juli (W. T. B.) wWezen loco und auf Termine flau. Roggen loco fest, auf Termine ruhig. 8— 126pfd. pr. Juli 1000 Kilo netto 244 Br., 242 Gdàd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 238 ½ Br., 237 ½ Gd., pr. August-Sep- tember 1000 Kilo netto 237 Br., 235 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo nette 229 Br., 228 Gd., pr. Oktober-November 1000 Kilo netto 227 Br., 225 Gd. Roggen pr. Juli 1000 Kilo netto 183 Br., 182 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 178 Br., 177 Gäd., pr. August-September 1000 Kilo netto 174 Br., 173 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo netto 172 Br., 171 GI., pr. Okto- dber-November 1000 Kilo netto 172 Br., 171 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl still, loco 61, pr. OCktober pr. 200 Pfd. 60. Spiritus fest, pr. Juli-August 55 ½, pr. August-September 57, pr. september-Oktober pr. 100 Liter 100 % 57 ½. Kaffee ruhig; Dmsatz 1000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 10,70 Br., 10,50 Gd., pr. Juli 10,50 Gd., pr. August-Dezember getter: Schön. 1u“ Amsterdamna, 7. Juli, Nachm. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Shlussbericht). Weizen pr. November 323. 202 ½ Wetter:

London, 7. Juli, Nachm. (W. T. B.) 8

ammzinn 101. 1 .“

Liverpool, 7. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt

Teizen 2 d., Mehl 6 d, Mais 9 d. niedriger. 9 Liverpoel. 7. Juli, Vormittags. (W. T. B.) Baummwolle. Apfangsbericht.) NAuthmssslicher Umsatz 10,000 Z. Stetig. Tsges- bvort 31,000 B., davon 12,000 B. amerikanische, 10,000 B. ost- indische.

Livez gesnl, 7. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

8 Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon für Spekalation und Export 3000 B. Fest.

Middl. Orleans 8 ⁄, middling amerikanische 8 ¼. fair Dholle- rah 55 16, middling fair Dhollerah 5, good middling Dhollerah 4 ¼, middl. Dhollerah 4 ½, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ⅜, new fair Oomra 5 ½, good fair Oomra 518,16, fair Madras 5 ½, fair Pernam 8 %⅛,

r Smyrna 7, fair Egyptian 8.

Upland nicht unter low middling Juli-Lieferung 8 ⁄16 d.

Siasgeomn., 7. Juli, Abends. (W. T. B.) Eokeisen, Mired

numbers warraats 77 sh.

Die Verschiffung der letzten Woche betrugen 6100 Tons gegen 11,700 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Getreidemarkt.

HulI, 7. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Bester englischer Weizen zu letzten Preisen gehandelt, geringerer 1 sh. billiger, fremder gesehäftslos.

Manchester, 7. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

12r Water Armitage 8 ¾, Micholls 12, 30r Water Gidlow 12 ¼H, 30r Water Clayton 13 ¾, 40 r Mule Mayell 12 R, 40r Medio Wilkinson 14, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 %, 40r Double Weston 13 ⅞, 60r Double Weston 16 ½, Printers ¹⁄2.² 34⁄1% 8 ½ pfd. 120. Mehr Geschäft, Preise anzichend.

Paris, 7. Juli, Nachm. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Juli 34,50, pr. September-Okteber 30,75. Mehl rubig, pr. Juli 81,75, pr. Sep- tember-Dezember 67,00, pr. November-Februar 64,50. Rüböl matt, pr. Juli 82,50, pr. August 83,00, pr. September-Dezember 84,25. Spiritus behauptet, pr. Juli 67,50. Wetter bedeckt.

Petersburg, 7. Juli, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco —, per August 47 ¼. Wei- zen loco 13, 75. Roggen loco 8, 00, per August 7, 50. Hafer loco 5, 25, per Juni 5,25. Hanf loco —, —. Leinsaat (0 Pud) loco 13, 50, pr. Augast 13, 25. Wetter: Heiter.

New-Ierk, 7. Juli, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 17 ½⅛, do. in New- Orleans 17. Petroleum in New-York 12 ½⁸, do. in Philadelphia 12 ⅛. Mehl 6 D. 10 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 40 C. Kaffee 20 ¼. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅜, Getreidefracht 10.

Einzahlungen.

Cottbus-Grossenhainer Elsenbahn. 350 % auf die Stamm- und Prioritäts-Stamm-Aktien Litt. B. vom 1. bis 15. August in Berlin bei der Diskonto-Gesellschaft; s. Ins. in Nr. 157. 1

Sächsisch-Thüringische Eisenbahn. Die rückständigen Ein- zahlungn nebst Verzugszinsen und 10 % Konventionalstrafe bis zum 22. August bei der Gesellschaftskasse in Greiz. oels-Gnesener Elsenbahn. Rückständige 10 % auf Prioritäts- Stammaktien nebst Verzugszinsen bis 22. August bei der Gesell- schaftskasse.

Auszahlungen.

Central-Bazar für Fuhrwesen. 4 % Abschlagsdividende pro 1873/74 vom 10. Juli ab bei Anhalt und Wagener in Berlin. Säcohslsche Tuocbfabrik, vorm. Fedor Zsohllle & C0. 2 ¼ Dividende pro 1873 von jetzt ab gegen Dividendenschein Nr. 3 bei Gebrüder Meyer in Berlin.

12r Water Taylor 10 ¼, 20r Water

masohlnenban. Aktien- Ges.

Deutz.

bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Cöln. General-Versammlungen.

Aachener Tuehfabrik. Ausserordentl. Süa e zu

L Aachen: Gegenstand: Antrag auf Liquidation.

15. Akt.-Ges. für Pappenfabrikation. Ordentl. Gen.-Vers. zu Berlin.

30. Naumburger Braunkohlen- Aktien - Gesellschaft. Ordentl. Gen.-Vers. zu Naumburg; s. Ins. in Nr. 157. Ausweise von Banken und Industrie-

Merhn rivatbank zu Gotha. Monatsübersicht für Ende i 187. EII. rsic ür Ende Juni 1874 Landgräflich Hessische konzessionfrte Landesbank. Hom- es der Höhe. Status vom 30. Juni 1874; s. Ins. g2 Nr. 157. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn. General-Bil 1873; s. Ins. in Nr. 157. b 1ö““ Ausreichung von Dividendenscheinen. Allgemeine Berliner Omnibus-Aktien-Gesellschaft. Zweite Serie Nr. 6 10 pro 1874/79 inkl. Talons gegen Rückgabe der alten Talons vom 15. Juli ab bei der Gesellschaftskasse in Berlin.

Subscriptionen.

Dortmunder Bergban-Gesellschaft. Den bisherigen Aktionären der deutschen Aktiengesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahl- industrie ist auf die auszugebenden 6278 Stück neuer Aktien ein Vorzugsrecht dahin eingeräumt, dass sie auf je zehn alte = eine neue Aktie Litt. A. à 200 Thlr. je drei neue Aktien à 100 Thlr., auf je zehn alte = eine neue Aktie Litt. B. à 200 Thlr. je zwei neue Aktien à 100 Thlr. al pari erhalten. Das Bezugsrecht ist bis zum 15. Juli cr. auszuüben; in Berlin bei der Filiale der Mittel- deutschen Kreditbank.

Umtausch von Aktien.

Deutsche Aktien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahl- industrie. Die Aktien sind behufs Umtausches von je 10 Stück Litt. A. resp. Litt. B. gegen je eine Aktie Litt. A. resp. Litt. B. à 200 Thlr. der Dertmunder Bergbau-Gesellschaft gegen Empfangs- bescheinigung einzureichen, in Berlin bei der Filiale der Mittel- deutschen Kreditbank.

15. Juli.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Br- Steckbrief. Fröhlich, Johann, Hülfsgeist⸗ licher aus Fraustadt, 28 Jahre alt, wegen wider⸗ rechtlicher Vornahme geistlicher Amtshandlungen rechtskräftig verurtheilt: Durch Erkenntniß vom 27. Februar 1874 zu 350 Thlr. Geldstrafe, im Un⸗ vermögensfalle zu 7 Monaten Gefängniß, und durch

burger Verein Cür Holz-Industric. vorm. Aug. Knönasel. e

Bilanz vom 31. Dezember 1823.

Erkenntniß vom 27. April 1874 zu 400 Thlr. Geld⸗

strafe, im Unvermögensfalle zu 192 Tagen Ge⸗ fängniß. Verfolgt durch die Königliche Kreis⸗ gerichts⸗Deputation zu Fraustadt. Es wi ersucht, den ꝛc. Fröhlich im Betretungs⸗ falle anzuhalten und ihn der nächsten Gerichtsbe⸗ hörde zuzuführen, welche um Beitreibung der er⸗ kannten Geldstrafen, im Unvermögensfalle um Voll⸗ streckung der substituirten Gefängnißstrafen, sowie demnächstige Nachricht zu den Akten I. 25/74 er⸗ sucht wird.

Grundstück, 10 Pferde, Wagen,

Ersuche um Auskunft über den Aufenthaltsort

es am 20. Oktober 1852 geborenen Bäckergesellen

riedrich Clemens Mai aus Häßlich. Kreis en. Cassel, den 4. J

.— Der Staats

serkraft und

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Auktion. Am Donnerstag, den 16. Inli er., Vormittags von 8 ½ Uhr ab werden im unter⸗ zeichneten Depot, Köpnickerstraße Nr. 179, nach den m Bureau daselbst, täglich Vormittags von 8—12 Uhr, Nachmittags von 2—5 Uhr, ausliegenden Be⸗ dingungen verschiedene überzählige Zeltleinwand⸗ pläne nebst Zubehör wie Stangen, Balken, Pfähle ꝛc. öffentlich meistbietend gegen gleich baare

Fhe. Se’,. .e Waaren-Bestand laut Inventur .

Saldo des Conto-Corrent-Contos . V Woobsel im Portefeuille . . . . ..

Dampfmaschinen, Kessel-Anlagen, Was-

Utensilien und Inventariumm . . .

Gebäude, als Dampf- und Wassermühle, Wohnhaus, Schuppen, Stallungen ..

H„ꝛ F, e g.

256,272

Aectiva.

.

Morgen Areal Geschirre eto. . . . 4,869 10 10 % Abschrelbung

gangbhare Werke .. 10 % Abschreibung

10 *% Abschrelbung

% Abpechresbepe ““ 8 5,545 6 8 34,795 6 8

——-—— ——

807,444

e

8

Bezahlung verkauft werden. .

Aoctien-Capital. Abgagtb.. .. Eypotheken

Delcredere-Conto. eneralversammlung ist der Reingewinn

aus dem Jahre 1873 bis auf Weiteres dem Delcredere-Conto pro 1874 über-

Rln 2 pf.

500,000 208,330 13 6

Passiva.

(Laut Beschluss der

114 4

807,414 18 41

winn- uUnd

Berlin, den 7. Juli 1874. Train⸗Depot 3. Armee⸗Corps.

—Vergisch⸗Mär⸗ 1— rkische Eisenbahn.

Zum Verding der Ausführung von Tischler⸗ und Schlosserarbeiten am neuen Empfangsgebäude aauf Bahnhof Düsseldorf, nebst bezüglicher Materialien⸗ lieferung, steht Termin auf Samstag, den 18. Juli cr. Morgens 11 Uhr, in meinem Bureau Friedrichsstraße Nr. 51 hier an. Die bezüglichen Bedingungen können daselbst vorher eingesehen und auch gegen Erstattung der Ko⸗ pialien in Empfang genommen werden.

Offerten mit entsprechender Aufschrift sind bis zum vorgenannten Termine, in welchem die Oeffnung der⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgt, an mich einzureichen.

Düsseldorf, den 6. Juli 1874.

Der Betriebs⸗Inspektor.

——

gangbare 10, h

rium 10 % de

Provisionen.. Steuern.. väansen. Reisespesen... Gehälter an die

bHeitee

Verschiedene Bekanntmachungen [2845] Deklaration W“ In der am 19. Juni cr. veröffentlichten Bilanz über den Geschäftsbetrieb der Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft „Die Schweiz“ zu Lansanne sigurirt das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto mit 38,823 Thlr. 22 Sgr. Diese Summe stellt den erzielten reinen Gewinn dar. Berlin, den 8. Juli 1874. Dr. G. van Muyden, General⸗Bevollmächtigter für Deutschland.

Vergisch⸗Mür⸗ kische Eisenbahn.

Bom 15. Juli cr. ab findet ein direkter Personen⸗ verkehr zwischen Unna, Dortmund, Bochum, Steele, Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Duis⸗ burg und Ruhrort einerseits und Leipzig andererseits via Soest⸗Warburg⸗Eisenach für die I., II. und III. Wagenklasse Personen⸗ und Schnellzug statt. Auf jedes Billet werden 50 Pfund Gepäck frei befördert.

Elberfeld, den 4. Juli 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 1t

8 8.

und Somm

Abschreibungen auf

Pferde, Wagen u. Geschirre 10 *%

Maschinen, Kessel u. Werke,

12 Utensilien u. Inventa- 1“ 916.88. Gebäude, 2 ¼ de 30,000. —.

Gespann-Unkosten Flösserei und Frachten

Handlungs-Unkosten incl. Assecuranz u.

nkd chetrishe⸗-Ushortom . . . .

Löhne an die Schneidemüller und Ar-

Delcredere-Conto empfängt den Bein- gewinn pro 1873 mit

Eisenbahn einerseits und der Station Cüstrin der Königlichen Ostbahn andererseits in Kraft. 1

plare dieses Tarifs sind von der Station Cüstrin Dasjenige Königl. preußische Kreisgericht, welches die Unverstorbensche Nachlaßsache verwaltet, wird von einem Verwandten gebeten, gü- w b tigst sich gegen Postentnahme der Unkosten sub tion Sosnowice der Warschau⸗Wiener 8 restante Connewitz bei Leipzig zu erkennen zu geben.

käuflich zu beziehen. 8 Königliche Direktion der Ostbahn.

22

RUlr 4,869.

91

4,612 20

3,674 20

ea⸗ 277 4,— 15,661 15,11] . 2,487 15,

12,773 9,10

ETe“

. . * . *. . . 2. .*

96,638 1 2 39,114 4 6

143,219,13 6

8 Credit. Shrr .

en im Jahre 1873 1.““ 143,219 13 6 8 11““ 2 I1 8

88 143,219 13 6

Die Richtigkeit vorstehender Bilanz bescheinigen 11“““

fühür die Direction: Aug. Ludwig Knönagel.

für die Revisions-Commission: 11““ Heinrich Quistorp. .

Otto Henniges. “]

Vom 1. Juli 1874 ab tritt für den Transport von Roh⸗ der eisen in Wagenladungen von 100 Ctr. und darüber ein di⸗ rekter Tarif zwischen den Sta⸗ tionen Hainau, Siegersdorf

er Niederschlesisch⸗Märkischen

Oberschlesischen Eisenbahn

käuflich zu beziehen.

Exem⸗ [2851]

Bromberg, den 5. Juli 1874.

In Folge des mit dem 1. Juli cr. zur Einführung gelangten Betriebs⸗Regle⸗ ments für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai cr. sind die für den Verhand⸗

Chiffre W. W. poste

Güter⸗Verkehr zwischen der Königlichen Ostbahn und dem Tarife vom 1. April 1873 vorgedruckten Spezial⸗Bestimmungen entsprechend abgeändert. Exemplare der abgeänder⸗ ten Bestimmungen sind von den Verbandsstationen Bromberg, den 1. Juli 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

Durch den Tod des bisherigen Inhabers ist die Kreis⸗Wundarztstelle des Kreises Dt.⸗Crone er⸗

ledigt. Wir fordern qualifizirte Medizinalpersonen auf, sich bei uns unter Einreichung ihrer Zeugnisse innerhalb 6 Wochen um die vakante Stelle zu be⸗ werben. Marienwerder, den 4. Juli 1874.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Vom 1. d. Mts. ab ist zum

Tarif für den Hamburg⸗Ober⸗

schlesischen Güterverkehr vom

15. April 1872 ein Nachtrag

9. IX. in Kraft getreten, welcher

direkte Fachtsae wischen Sta⸗

on Se en einer⸗

seits, Hamburg und Lübeck andererseits enthält.

Druckexemplare dieses Nachtrags sind bei unseren

Güter⸗Expeoitionen in Breslau und Berlin unent⸗ geltlich zu haben. Berlin, den 3. Juli 1874.

Königliche Direktion der Niederschleftsch⸗Mäͤrkischen Eisenbahn.

(L. 4922)

1— 1 „Humbeldt’" zu Kalk bel 1 5 % Jahreszinsen auf die vor dem 30. Juni cr. geleisteten Einzahlungen auf die Aktien Nr. 15,001 20,000 vom 15. Juli ab

Gesetzbl. S. 233)

8—

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 18 Sgr.

für dus Vierteljahr.

EAnmHtbnei es, G2 hes Raum einer ruckzeile 38 Egr.

*

ts⸗An

F Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen

n Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin,

Donnerstag,

““

9. Juli, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant z. D., von Donat, Bezirks⸗Com⸗ mandeur des Reserve⸗Landwehr⸗Bataillons (1. Breslau) Nr. 38, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Verordnung, betreffend die Kautionen der bei dem Auswärtigen Amte, bei der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds und im Bureau des Reichstags angestellten Beamten.

Vom 6. Juli 1874.

ir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König vpon Preußen ꝛc. 1 verordnen auf Grund der §§. 3, 7 und 16 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (Bundes⸗Gesetzbl. S. 161), nach Einvernehmen mit dem Bundesrathe im Namen des Deutschen Reichs, was folgt:

Art. 1. Zur Kautionsleistung sind verpflichtet:

I. Im Bereiche des Auswärtigen Amts: a. der Rendant der Le⸗ gationskasse, b. der als ständiger Vertreter desselben fungirende Buch⸗ halter, c. der Kassendiener der Legationskasse;

II. im Bereiche der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds: Rendant, b. der Buchhalter, c. der Kanzlei⸗ und Kassendiener;

III. der Rendant der Bureaukasse des Reichstags.

Artikel 2. Die Häöhe der von diesen Beamten zu leistenden Kautionen beträgt:

I. im Bereiche des Auswärtigen Amts: a. für den Rendanten 6000 Thlr., b. für den als ständigen Vertreter des Rendanten fungi⸗ renden Buchhalter 1400 Thlr, c. für den Kassendiener 250 Thlr.;

II. im Bereiche der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds: a. für den Rendanten 1200 Thlr., b. für den Buchhalter 800 Thlr., c. für den Kanzlei⸗ und Kassendiener 200 Thlr.;

III. für den Rendanten der Büreaukasse des Reichstags 1000 Thlr.

Artikel 3. Dem als ständigen Vertreter des Rendanten der Le⸗ gationskasse fungirenden Buchhalter, dem Kassendiener bei der Lega⸗ tionskasse, dem Buchhalter und dem Kassendiener bei der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds kann bei der Anstellung, wenn sie die Kaution auf einmal zu beschaffen außer Stande sind, von dem Aus⸗ wärtigen Amte, beziehungsweise von der Verwaltung des Reichs⸗Inva⸗ lidenfonds ausnahmsweise gestattet werden, die Beschaffung der Kaution nachträglich durch Ansammlung van Gehaltsabzügen zu bewirken. Diese Abzüge dürfen bei den Buchhaltern nicht weniger als „fünfzig Thaler“ jährlich, bei den Kassendienern nicht weniger als „ein bis drei Thaser“ monatlich betragen.

Auf die Rendanten finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

Artikel 4. Beamie, welche in dem im §. 16 Satz 2 des er⸗ wähnten Gesetzes bezeichneten Falle sich befinden, haben den durch die Gehaltserhböhung ihnen zufließenden Mehrbetrag des Gehalts ganz zur Ansammlung der Kaution zu verwenden. Die vorgesetzte Dienst⸗ behörde ist jedoch ermächtigt, bei Beamten, welche in beschränkten Vermögensverhältnissen sich befinden, auf deren Antrag die Ermäßi⸗ gung der Gehaltsabzüge bis auf die Hälfte des Betrages der Gehalts⸗ erhöhung zu gestatten.

Artikel 5. Die Ansammlung und Aufbewahrung der Gehalts⸗ abzüge (Art. 3 und 4) geschieht bei derjenigen Kasse, welcher die Auf⸗ bewahrung der Kaution obliegt.

Urkundlich unter Unserer Höcheigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Bad Ems, den 6. Juli 1874.

(L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

a. der

Bekanntmachung, betreffend das Verbot des Umlaufs der nieder⸗ ländischen Halbguldenstücke, sowie der österreichischen und ungarischen 1 Viertelguldenstücke.

Vom 29. Juni 1874.

Auf Grund des Art. 13 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath nachstehende Bestim⸗ mung getroffen:

Die niederländischen Halbguldenstücke, sowie die österreichischen und ungarischen Viertelguldenstücke dürfen fortan in Zahlung weder ge⸗ geben noch genommen werden.

Berlin, den 29. Juni 1874. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Bekanntmachung, betreffend die Außercourssetzung der Zweigulden⸗ stücke süddeutscher Währung.

Vom 2. Juli 1874.

Auf Grund des §. 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗ hat der Bundesrath die nachstehenden Bestim⸗ mungen getrofsfen: §. 1. Vom 1. September 1874 ab gelten die Zweiguldenstücke süddeutscher Währung nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel.

Es ist daher vom 1. September 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 1“ 1

§. 2. Die im Umlauf befindlichen Zweiguldenstücke süddeutscher Währung werden in den Monaten September, Oktober, November und Dezember 1874 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu be⸗ zeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen ge⸗ prägt haben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungs⸗ mittel sind, zu ihrem gesetzlichen Werthe für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs⸗ bezw. Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 31. Dezember 1874 werden

die Zweiguldenstücke süd⸗

deutscher Währung auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch

zur Umwechselung angenommen

A

§. 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§. 2) finder auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Um⸗ lauf im Gewicht verringerte, imgleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 2. Juli 1874.

8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Bekanntmachung.

8 Korrespondenzverkehr mit Brasilien

In Folge des neuen Postvertrages mit Brafilien können Briefe nach Brasilien entweder frankirt oder unfrankirt ab⸗ gesandt werden. Das Porto beträgt für je 15 Gramm bei der Beförderung über Hamburg oder Antwerpen für frankirte Briefe 5 Sgr., für unfrankirte Briefe 7 Sgr.; bei der Be⸗ förderung über Frankreich oder über England für fran⸗ kirte Briefe 8 Sgr., für unfrankirte Briefe 10 Sgr. Postkarten müssen frankirt werden und unterliegen denselben Portosätzen wie einfache frankirte Briefe. Für Drucksachen und Waarenproben, sowie für Handelspapiere, Kor⸗ rekturbogen und Manuskripte nach Brasilien beträgt das Porto für je 50 Gramm 1 Sgr. bei der Beförderung über Fenhn oder über Antwerpen, und 1 ½ Sgr. bei der Beförderung über Frankreich oder über England. Korre⸗ spondenz⸗Gegenstände jeder Art können unter Rekomman⸗ dation abgesandt werden. Für rekommandirte Sendungen wird außer dem Porto wie für gewöhnliche Sendungen derselben Art eine Rekommandations⸗Gebühr von 2 Sgr. berechnet.

Berlin W., den 7. Juli 1874. Kaiserliches General⸗Postamt. Am 1. August cr. wird zu Melle, Landdrostei Osnabrück, eine

Reichs⸗Telegraphen⸗Statien mit beschränktem T lichen Verkehre übergeben werden. 2

Hannover, den 6. Juli 1874. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreisgerichts⸗Direktor von Klocke in Iserlohn zum Appellationsgerichts⸗Rath in Magdeburg;

Den Regierungs⸗Assessor Hans Hermann von Ber⸗ lepsch zum Landrathe des Kreises Kattowitz, den Regierungs⸗ Assessor Friedrich Heinrich Hans Ehrenreich von Hol⸗ wede zum Landrathe des Kreises Zabrze; den Regierungs⸗ Assessor Carl Herrmann Edmund von Wittken zum Land⸗ rathe des Kreises Beuthen; und den Regierungs⸗Assessor Bern⸗ hard Georg August Barchewitz zum Landrathe des Kreises Tarnowitz zu ernennen; sowie

Dem Appellationsgerichts⸗Kanzlisten, Kanzlei⸗Sekretär Kuntze in Arnsberg bei seiner Versetzung in den Ruhestand

den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

.“ Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 150. König⸗ lich Preußischen Klassen⸗Lotterie sind folgende Gewinne gezogen: 2 Gewinne zu 1200 Thlr. auf Nr. 18,915 und 90,591.

1 Gewinn zu 500 Thlr. auf Nr. 94,640 und 2 Gewi 100 Thlr. auf Nr. 30,850 und 54,172. Berlin, den 9. Juli 1874. 8 Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion.

Bekanntmachung. Nachdem für die bis incl. 27. Juni d. J. bei uns eingelie⸗ ferten Goldmünzen der Metallwerth Seitens der Königlichen Münzverwaltung festgestellt ist, können die bezüglichen Beträge von den resp. Einlieferern gegen Rückgabe der mit Empfangs⸗ Bescheinigung zu versehenden Verzeichnisse (bis incl. 978) bei

der unterzeichneten Einlösungsstelle abgehoben werden.

Berlin, den 8. Juli 1874. Königliche General⸗Staats⸗Kasse.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. August Tramm vom Marienstifts⸗Gymnasium in Stettin zum Ober⸗ lehrer am Gymnasium in Anklam; und b

am Gymnasium in Freienwalde a. O. die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Friedrich Quedefeld zum Oberlehrer ist genehmigt worden.

Der ordentliche Lehrer Dr. am Gymnasium in Rendsburg worden. 1

Bei der höheren Bürgerschule zu Guhrau ist dem ersten Lehrer Dr. Conr. Deventer der Oberlehrertitel verliehen worden. ““ 11“

Johann Carl Schulthes ist zum Oberlehrer befördert

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Direktor im Auswärtigen Amt von Philipsborn nach Nor⸗ derney;

Der General⸗Auditeur der Armee Fleck nach Saßnitz auf

Bekanntmachung. 1 Durch Beschluß der Rathskammer des hiesigen Königlichen Stadt⸗ gerichts vom 6. d. Mts. ist die vorläufige Schließung des Allgemei⸗ nen Deutschen Maurer⸗ und Steinhauer⸗Vereins hierselbst ausgespro⸗ chen worden. . Es wird dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach §. 16 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 die Betheiligung an einem auch nur vorläufig geschlossenen Ver⸗ eine als Mitglied mit Geldbuße von 5 bis 50 Thlr. oder mit Ge⸗ fängniß von 8 Tagen bis zu 3 Monaten zu bestrafen ist. Berlin, den 8. Juli 1874. Königliches Polizei⸗Präsidium.

von Hertzberz.

Deutsches Reich. .—

Preußen. Berlin, 9. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten gestern im offenen Wagen alle Haupt⸗ theile der alten und neuen Stadt Coblenz und fuhren zu dem Sicherheitshafen, um dort die Kanonenboote zu sehen. Nachmit⸗ tags besuchten Beide Majestäten das Schloß Stolzenfels. Heute früh um 8 Uhr verließen Se. Majestät der Kaiser und König Coblenz und verabschiedeten Sich mit dem Ausdruck altbewähr⸗ ter Theilnahme und Freundlichkeit für die Stadt und ihre Be⸗ wohner. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin beglei⸗ tete Se. Majestät auf den Bahnhof, wo die Spitzen aller Be⸗ hörden und der Direktor der Rheinischen Eisenbahn versammelt waren.

Beide Majestäten werden nach dem Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Gastein, Anfangs August, auf Schloß Babelsberg zusammentreffen.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin machten am Montag eine kurze Vergnügungsfahrt an Bord der deutschen Dampfkorvette „Albatroß“. Später besuchten die Höchsten Herr⸗ schaften mehrere Läden in Ryxde und kehrten am Abend nach Sandown zurück.

Morgen werden Hoheiten nach Gosport jestät der Königin Victoria

Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen begeben und von dort aus Ihrer Ma in Windsor einen Besuch abstatten.

Der Bundesrath hat sich in seiner Sitzung vom 2. d. M. mit den von den Ausschüssen vorgeschlagenen Bestim⸗ mungen, betreffend die Vermessung der Dampfschiffe für

den Suezkanal, einverstanden erklärt.

Rücksichtlich der einheitlichen Ordnung des Apo thekenwesens hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 2. d. M. beschlossen: 1) daß eine aus Angehörigen verschiedener Bundesstaaten bestehende Kommission von Sachverständigen ge⸗ bildet werde, welche sich über die Grundsätze für einheitliche Ordnung des Apothekenwesens gutachtlich zu äußern habe; 2) daß diese Sachverständigen aus Medizinalbeamten, Aerzten und Apothekern, und zwar sowohl Apothekenbesitzern, als Nicht⸗ besitzern, zu wählen seien; 3) daß die Zusammensetzung und Be⸗ rufung der Kommission dem Reichskanzler⸗Amte mit der Maß⸗ gabe zu überlassen sei, daß die verschiedenen in Betracht kom⸗ menden Interessen thunlichst berücksichtigt werden, den Bundes⸗ regierungen, welche einen besonderen Werth darauf legen, anheim zu geben sei, geeignete Personen dem Reichskanzler⸗Amte binnen einer Frist von vier Wochen zu bezeichnen; 4) daß die Kosten der Kommission vom Reiche zu tragen seien; 5) daß den Be⸗ rathungen der Sachverständigen das in Nr. 136 d. Bl. ab⸗ gedruckte Programm zu Grunde zu legen sei. Ferner beschloß der Bundesrath, daß die Sachverständigen⸗Kommission, welche sich über die Grundsätze für einheitliche Ordnung des Apotheken⸗ wesens gutachtlich zu äußern hat, beauftragt werde, gleichzeitig die bezüglich der Prüfung der Apotheker bestehenden Vorschriften unter Berücksichtigung der auf Abänderung gestellten Anträge einer Begutachtung zu unterwerfen und eventuell über die Fo mulirung der an den bestehenden Vorschriften zu treffenden Aenderungen Vorschläge zu machen.

Der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Kameke, ist vorgestern Nachmittag von seiner Urlaubsreise hier wiede eingetroffen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 22. Juni d. J. ist in Abänderung des Reglements⸗vom 5. Dezember 1858 für die Uniformen der Beamten der Verwaltung der indi⸗ rekten Steuern genehmigt, daß die Zolleinnehmer II. Klasse, die Assistenten der Nebenzoll⸗ und Untersteuer⸗Aemter, die Thor⸗ vontroleure, die Zoll⸗, Steuer⸗ und Brückgeld⸗Erheber, wenn diese