1874 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Liverpool, 17. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Weizen 2 d. niedriger, Mehl 6 d. niedriger, Mais 6 d. höher.

Liverpool, 17. Juli, Nachm. FE. B.) (Baumwollen-Wochenbericht.)

Vorige Woche.

Wochenumsatz . . .

dsgl. v. amerikan...

dsgl. für Spekulat..

8 De“

wirkl. Konsum.

Wirklicher Erport.. .

Import der Woche.. B .

davon amerikan.. ..

Schwim. n. Grossbritannien. 442,000 471,000 davon amerikan.. .. 54,000 55,000

ELiverpool, 17. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Unverändert, Surats matt.

Middl. Orleans 8 ⅛, middling amerikanische 8 ⁄6, fair Dholle- rah 5 ½, middling fair Dhollerah 4 ⅝, good middling Dhollerah 4 ⅛, middl. Dhollerah 4 ⅜, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 H, new fair Oomra 5 ⅜, good fair Oomra 5 ¾, fair Madras 5, fair Pernam 8 ½,

22 22

11““ 1“ 8

Orleans nicht unter good ordinary November-Dezember-Ver- schiffung (neue Ernte) 8 d.

Manchester, 17. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

12r Water Armitage 8 ¼, 12r Water Taylor 10 ½, 20r Water Micholls 11 ⅞, 30r Water Gidlow 12 ½, 30r. Water Clayton 13 ⅝, 40r Mule Mayoll 12 ½, 40r Medio Wilkinson 13 ⅛, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 H, 40r Double Weston 13 ¾, 60r Double Weston 16 ½, Printers ¹¼1 3 ⁄¼2 8 pfd. 117. Markt ruhig.

Paris, 17. Juli, Nachm. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Juli 33,00, pr. Septbr.-Oktober 29,00. Mehl behauptet, pr. Juli 77,25, pr. Septem- ber-Dezember 64,75, pr. November-Februar 62,50. Rüböl weichend, pr. Juli 78,25, pr. August 78,00, pr. September-Dezember 80,75. Spiritus steigend, pr. Juli 68,25. Wetter: Warm.

Petersburg, 17. Juli, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 47, per August 47. Wei- zen loco 13, 25. Roggen loco 7, 60, per August 7, 35. Hafer loco 5, 10, per August 5. Hanf loco —. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 50 pr. August —. Wetter: Veränderlich.

Aew-York, 17. Juli, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 17 ½, do. in New- Orleans 16 ½. Petroleum in New-York 12 ½, do. in Philadelphia 12 ⅛. Mehl 6 D. 00 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 38 C. Kaffee 20 ¾l. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅞, Getreidefracht 9.

New-York, 17. Juli, Abends. (W. T. B.)

Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 9000 B. Ausfuhr nach England 9000 B., nach dem Kon-

Berlin, 18. Juli. An Schlachtrieh war aufgetrieben: Rindvieh 375 Stück, Schweine 213 Stück, Schaafvrieh 660 Stück,

Külber 644 Stück. 8

Berlin, 18. Juli. Fleischpreise auf dem Schlachtviehmarkt. höchster mittel niedri Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew. Thlr. 16 Thlr. 11 —– 12 Schweine pro Ctr. Schlachtgew. 19 ½¼ I1“ 16 Kälber: Handel matt, kaum Mittel-Preise.

Dividenden-Festsetzungen.

Chemnitzer Werkzeug-Maschinen-Fabrik „Vulkan“ (vorm. V. Benndorf). Die Dividende pro 1873/74 beträgt 6 %.

Kündigungen und Verloosungen.

4 ½ % Berliner Stadt-Obligatlonen de 1846, 1849 und 1855. zum 1. Januar 1875 gekündigt; s. Ins. in Nr. 166.

Ausweise von Banken.

Schlesische Boden-Credit-Aktien-Bank. Status vom 30. Juni

1874; s. Ins. in Nr. 166. General-Versammlungen..

Thüringlsche Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. 8 Erfurt; s. Ins. in Nr. 166.

Liquidationen.

Berliner Vereinsbank. Liquidation in der am 16. Juli ab- gehaltenen ausserordentlichen General-Versammlung einstimmig be-

11. August.

fair Smyrna 6 ¾, fair Egyptian 8.

tinent —. Vorrath 209,000 B.

schlossen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[3022] 8egeee.

Der Käthner und Ziegelmeister Andreas Rexin zu Okollo bei Poln. Crone hat gegen seine Ehefrau Florentine Rexin, geborne Bessert, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung dieser Klage und zur mündlichen Ver⸗ handlung ist Termin in unserm Audienz⸗Saale Nr. 18 auf den 20. November 1874, Vormittags 11 Uhr, angesetzt. Die Verklagte, Floreutine Rexin, ge⸗ borne Bessert, welche sich im Juni 1872 nach Amerika begeben haben soll, wird zu diesem Termin unter der Verwarnung vorgeladen, bei ihrem Nichterscheinen die Angaben der Klage für anerkannt erachtet und die Ehescheidung durch Contumacial⸗ Erkenntniß aue gesprochen, sie auch für den schuldigen Theil erklärt und in die gesetzliche Ehescheidungs⸗ strafe und in die Kosten verurtheilt werden wird.

Bromberg, den 4. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2007] Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Karoline Kurzweg, geborene Hoffmann, aus Schottland, hat gegen ihren Ehemann, den Einwohner Carl Ferdinand Eduard F. weg ebendaselbst auf HeAn.; der Ehe geklagt, weil letzterer die erstere seit dem 2. April 1873 hülf⸗ los verlassen hat. Zur Beantwortung dieser Klage von Seiten des Verklagten haben wir einen Termin auf den 3. September 1874, Vormittags 10 Uhr vor dem Herrn Kreisrichter Freiwald in unserem Sitzungssaale Nr. 1 anberaumt, zu welchem der Ver⸗ klagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, per⸗ sönlich zu erscheinen. Statt selbst im Termin zu erscheinen, steht dem Verklagten auch frei, vor oder im Termine eine schriftliche Beantwortung einzu⸗ reichen, die entweder durch einen Rechtsanwalt abge⸗ faßt oder vor einem gerichtlichen Deputirten zu Pro⸗ tokoll erklärt sein muß. Versäumt der Verklagte den Termin, so wird es von unserer Bestimmung abhängen, ob angenommen werden soll, daß der Ver⸗ klagte die zur Begründung der Klage vom Gegen⸗ theil aufgestellten Thatsachen bestreitet und diejenigen Urkunden und Beweismittel nscht anerkennt, welche zum Beweise des Klagegrundes dienen sollen und die zur Widerlegung vom Verklagten geltend gemachten Ehescheidungsgründe oder zur Abwendung der alleinigen oder überwiegenden Schuld vom Gegentheile ange⸗ Thatsachen einräumt oder die beigebrachten

ürkunden und Schriften anerkennt.

Schubin, den 5. Mai 1874. 4

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1989] Ediktal⸗Citation.

Die Ehefrau des ehemaligen Privatförsters Adolph Tramm, Emilie, geb. Trenchmann, gegen⸗ wärtig zu Neue Neustadt Magdeburg, früher zu Wefensleben, Kreis Neuhaldensleben, hat wider ihren gedachten Ehemann, welcher sich gegenwärtig unter

der Adresse: Mr. Adolph Tramm Care of Carl Graf Grothe de Grot ngeneer a. d. H. G. N. R. R. (Ingenieur an der Henfthn W .. . Dannville Montgomery⸗County Texas America

in Amerika aufhalten soll, Klage auf Treunung

der Ehe wegen böslicher Verlassung erhoben. Indem das unterzeichnete Gericht den Verklagten zur Rückkehr auffordert, ist zugleich zur Beantwor⸗ tung der Klage, zum Sühneversuch, sowie zur wei⸗ teren mündlichen Verhandlung vor dem Kollegio ein Termin auf den 21. Jannar 1875, Morgens 11 Uhr, angesetzt, zu welchem der Verklagte unter der War⸗ nung vorgeladen wird, daß, wenn er nicht erscheint, derselbe der böslichen Verlassung in contumaciam für eständig erachtet, dem zufolge seine Ehe mit der ägerin getrennt und er als allein schuldiger Theil in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe verurtheilt wer⸗ den wird. Neuhaldensleben bei Magdeburg, den 7. Mai

1874. Königlich Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung.

—— 8 ESiiktalladung. Der Halbhöfner Nic. Strachau, er Abbauer Nic. Jac. Burmester, der Dienstknecht Nic. Wolter, der Köthner Heinrich Kubelcke, der Vollhöfner Heinr. Junge und der Hufner Joh. 8 sämmtlich in Barförde, haben von dem Vollhufner Heinrich Schütt in Barförde die sämmtlichen zu dessen Vollhofe Nr. 9 in Barförde gehörigen Grund⸗ stücke, namentlich auch die Gebände gekauft und zu ihrer Sicherung gegen etwaige dingliche Rechte und 1“ Dritter eine Ediktalladung derselben eantragt. Demgemäß werden Alle, welche an die bezeichneten Eigenthums⸗,

äher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche

[2959]

Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗

berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗

fordert, sich damit im Termine am 1 18 September d. J.,

1 Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube so gewiß zu melden, als sonst für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zu den obgedachten neuen Erwerbern der betreffenden Grundstücke das Recht verloren geht.

Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch Affixion an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht werden.

Lüneburg, den 9. Julius 1874.

Königl. Amtsgericht, Abthl. III. A. Keuffel.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

[2913. Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs des Kammergerichts an Brennholz für das Jahr 1874/75 bestehend in ungefähr 24 Haufen Buchen und 12 Haufen Kiefern Klobenholz, beides zweimal gespalten, soll dem Mindestfordernden überlassen werden. Die Lieferungsbedingungen sind bei dem Kastellan des Kammergerichts einzusehen und schriftliche Submis⸗ sionen bis zum 3. August d. Is. versiegelt einzu⸗ reichen.

Berlin, den 4. Juli 1874.

Königliches Kammergericht.

Se

g 1 assagier⸗ Ger mit 8s süterzun. en, offene Güterwagen ohne und50⸗ dergl. hne]) Bremsen, soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf: 8 Dienstag, den 28. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89, Fierdihst anberaumt, bis zu welchem die Offerten ankirt und persiegelt mit der Aufschrift: . „Submission auf Lieferung von Gepäck⸗ resp. Güterwagen“ eingereicht sein müssen. 1 Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen lie⸗ gen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale, sowie bei dem Ober⸗Maschinenmeister Gust auf dem Bahnhofe zu Frankfurt a. O. zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Copien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Berlin, den 8. Juli 1874. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[3018]

Di 6 Stück 25

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung der Einrichtung einiger Wasserstationen auf der Abkürzungsstrecke Gassen⸗ Arnsdorf im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf Freitag, den 31. Juli c., Mittags 12 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten in Frankfurt g./O. anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Wasser⸗ stations⸗Einrichtungen“ versehen, eingereicht sein müssen. Die Submissions⸗Bedingungen und Zeich⸗ nungen liegen in den Wochentagen im Central⸗ Bureau der Königlichen Direktion zu Berlin und hier zur Einsicht aus und können dafelbst auch Ab⸗ schriften der Bedingungen und Kopien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen

Frankfurt a./O., den 17. Juli 1874. 8

Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. H. Gust.

8

[3008]

„Der Bedarf an Brod und Fourage für die in der Zeit vom 9. bis 21. August c. bei Steinau a. O. und Liegnitz stattfindenden Uebungen der 17. und 18. Infanterie⸗Brigade (Regiments⸗ und Bri⸗ gade-Uebungen) soll im Wege der Submission event. Lizitation sicher gestellt werden.

Zu diesem Behufe ist ein Termin auf den 24. d. Mts., Vormittags 10 Uhr im Bureau der unterzeichneten Intendantur anberaumt, woselbst vom 21. d. Mts. ab die Bedingungen zur Einsicht aus⸗ liegen werden. 8

Glogau, den 16. Juli 1874.

Königliche Intendantur der 9. Division.

[30141 Bekanntmachung.

Die Anlieferung einer 1. Zwillings⸗Fördermaschine von ecirca 550 /m Chlinder⸗Durchmesser für den Rhein⸗Nahebahn⸗Schacht für Rechnung der Grubenkasse „König⸗Wellesweiler“ soll auf dem Sub⸗ missionswege beschafft werden, und ist Termin hierzu Freitag, den 7. August d. J., Vormittags 10 Uhr, 8 auf dm Schichtmeisterei⸗Bureau festgesetzt, wohin versiegelte und mit der Ueberschrift für diesen Gegen⸗ stand versehene Offerten einzureichen sind. Bedingungen können hier eingesehen oder in Ab⸗ schrift, gegen Zahlung der Kopialgebühren, bezogen werden. 8 Neunkirchen, den 14. Juli 1874.

(Reg.⸗Bez. Trier) 8 8 Der Ober⸗Schichtmeister, Fricke.

11““

13000 Bekanntmachung.

Die Lieferung von etwa 259 ½ O.⸗Meter eichen en Bohlen, 10 Z.⸗M. stark, 66 Q.⸗Meter eichenen Boh⸗ len, 6 Z.⸗M. stark, und 2 Kb.⸗M. eichenen Schwel⸗ len zur Reparatur der Weserkettenbrücke soll im Wege der öffentlichen Submisssion vergeben werden,

wozu Termin auf den 25. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Untelzeichneten angesetzt ist. Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und ver⸗ siegelt mit der Aufschrift: Gebot auf Lieferung von Eichenholz zur Kettenbrücke einzureichen. Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag, können in der Zeit vom 20. bis 25. d. Mts., täglich von 9 bis 12 Uhr, in dem Bureau des Unterzeich⸗ neten eingesehen werden. Hameln, den 12. Juli 1874. Der Bau⸗Inspektor. F. Meyer.

(28411 Bekanntmachung. 8 Für die Königliche Pulverfabrik bei Hanau soll die Erbauung on 2 Arbeiter⸗Wohnhäusern für je 8 Familien nebst Zubehör an Stallung, Wasch küche ꝛc., veranschlagt zu à 20,091 Thlr. 8 Sgr. 824 f. event. davon getrennt die Schreiner⸗, Schlosser⸗, Schmiede⸗, Glaser⸗ und Anstreicherarbeiten veran⸗ schlagt zu à 3170 Thlr. 15 Sgr. an den Mindest⸗ fordernden vergeben werden. 1

Bedingungen, Pläne, Kostenanschläge liegen während der Bureaustunden im Dienstlokal der unterzeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf.

Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schrift⸗ lich und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehen, bis spätestens

den 24. Juli cr., Morgens 9 Uhr,

in dem vorbezeichneten Lokale aufgeben, woselbst zur genannten Zeit die Eröffnung in Anwesenheit erschie⸗

nener Submittenten stattfindet.

Hanau, den 7. Juli 1874. Direktion der Pulverfabrik.

[2983] Bekanntmachung.

Es sollen sämmtliche Arbeiten und Lieferun⸗ gen zu dem Hauptgebäude nebst Güterschopyen, dem Nebengebäude und der Halle auf der neu anzulegenden Haltestelle Bovenden im Ganzen oder auch nach den einzelnen Arbeiten und Lieferungen der Gewerkschaften getrennt im Wege der öͤffentlichen verdungen werden. Hierzu wird Ter⸗ min auf .

Sonnabend, den 8. August cr., 1 Mittags 11 Uhr, in unserem Bureau hierselbst anberaumt.

Die Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: 8 „Submission auf Erbauung des Haupt⸗ gebäudes ꝛc. zu Bovenden“ versehen, bis zu genanntem Termine an uns einzu⸗

reichen.

Bedingungen, Zeichnungen und Kostenanschläge

liegen in dem Bureau des Baumeisters Janssen in

Göttingen, sowie auf den Bahnhöfen Northeim und

Münden bei den Stationsvorstehern zur Einsicht aus,

auch werden die Bedingungen und Zeichnungen gegen

Erstattung der Kopialien von dem Bureauvorsteher

der unterzeichneten Behörde auf Antrag verabfolgt. Cassel, den 9. Juni 1874.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission der Hanno⸗

verschen Staatsbahn.

[290²] „Bekanntmachung. Behufs öffentlicher Verdingung des Bedarfs

an Rauhfourage, Fleisch, Viktualien, Bivouaes⸗ holz und Lagerstroh ꝛc., sowie an den zum Trans⸗

port der beiden letzten Artikel von den Ausgabestellen bis zu den Bivouacsplätzen erforderlichen Wagen für die Truppen der 17. Division während der dies⸗ ährigen Herbstübungen haben wir einen Submissions⸗ ermin auf Dienstag, den 28. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumt. . Die Submissionsbedingungen liegen im Geschäfts⸗ lokal der unterzeichneten Intendantur zu Jedermanns Einsicht aus und sind die auf Grund derselben abzu⸗ Nöchen Offerte versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: „Submissionsofferte auf Lieferung der Manöverbedürfnisse der Truppen der 17. Division pro 1874 3

Nan die unterzeichnete Intendantur bis zu dem bezeich⸗ neten Termin, in welchem die eingegangenen Offerten in Gegenwart der Interessenten werden

geöffnet werden, einzusenden.

Schwerin, den 8. Juli 1874.

Königliche Intendantur der 17. Division. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[2986] 8 Nachdem in der Generalversammlung vom 30. Juni 1874 die Zusammenlegung von vier Aktien in eine und die Herabsetzung unseres Grundkapitals von Thlr. 1,000,000 auf Thlr. 250,000 beschlossen wor⸗ den und dieser Beschluß handelsgerichtlich eingetragen und veröffentlicht worden ist, fordern wir unter Hin⸗ weis auf Art. 243 u. 245 des Allg. Deutschen Han⸗ delsgesetzbuches die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich zu melden. Berlin, 14. Juli 1874.

Allgemeine Deutsche Handels⸗Gesellschaft.

Bodstein. Jahn.

Wir bringen hierdurch zur

öffentlichen Kenntniß, daß vom

1. September cr. ab im

Braunkohlenverkehr von Sta⸗

8 r —— tionen der Außig⸗Teplitzer und

2 ’Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn

die Antheile der deutschen Bahnen um 20 % erhöht werden. Berlin, den 17. Juli 1874. Königliche Direktion

der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

[2297]

rg⸗Epe

chen⸗Palle⸗Leipziger Eisenbahn..

Die Besitzer von Prioritäts⸗Aktien unserer Gesellschaft nach den Privilegien vom

e11“1“ 28. März

1840 und 15. Januar 1842 werden ersucht, die zu denselben ausgegebenen Talons Behufs der Empfang⸗

nahme der neuen Serie Zinscoupons und Talons, in der Zeit vom 15. Juni bis ultime September

dieses Jahres, ausschließlich der Sonn⸗ und Festtage, in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr bei unserer hiesigen Hauptkasse

Die Einreichung muß mittelst zweier gleichlautenden Designationen, von denen die eine aus

einzureichen.

einem ganzen, die andere aus einem halben Bogen zu bestehen hat und welche von den Präsentanten eigen⸗

händig zu vollziehen sind, erfolgen.

Exemplare sind bei unserer Feupee unentgeltlich zu haben. bgabe der Talons können die n

Acht Tage nach geschehener Empfang genommen werden.

Mlaadeburg, den 4. Juni 1874 J1ö1“ E1ö1

1““

Direktorium.

Talons in 82

8 4*

Hier folgt die besondere Beilage.

8

8E

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Lruckzeile 8 Sgr.

2

.

2. 82 8 Alle Bost-Anstalten des Iun⸗- und Auslandes h,

Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Forstmeister von Briesen zu Potsdam den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Lehrer und Küster Ahrens zu Ritze im Kreise Salzwedel, dem Schulzen Radimersky zu Friedrichsgrätz im Kreise Oppeln und dem Schulzen Saalfeld zu Straußfurt im Kreise Weißensee das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Zimmergesellen Karl Preuß zu Templin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu 1““ öb““

Deutsches Reich.

Zu Crivitz, im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin, wird am 1. August d. Js. eine Teregraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst (efr. §. 4 der Telegräphen⸗Ordnung) eröffnet.

Haäamburg, den 16. Juli 1874. 18 L. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Zu Bolchen in Lothringen wird am 1. August cr. eine Tele⸗ graphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste dem öffentl ichen Ver⸗ kehr übergeben werden. 1““

Straßburg i./E. den 18. Juli 1874.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktio

Elsaß⸗Lothringen. Der Advokat Franz Paver Zink zu Straßburg im Elsaß

ist zum Anwalt bei dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst er⸗ nannt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Direktor Rudolph Jaenisch zu Neudeck den Titel Oekonomie⸗Rath zu verleihen.

Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obliga⸗

tionen der Stadt Frankfurt a. M. zum Betrage von 2,058,000 Mark (686,000 Thalern.)

Vom 21. Mai 1874.

Wiir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

ertheilen, nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Ein⸗ verständnisse mit der Stadtverordneten versammlung daselbst darauf angetragen hat, zur Bestreitung der Kosten für den Neubau eines Theaters eine Anleihe von 2,058,000 Mark (686,000 Thaler) aufzu⸗ nehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit halb⸗ jährigen Zinscoupons versehene und von Seiten der Gläubiger un⸗ kündbare Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des 8.2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. S. S. 75) und der

erordnung vom 17. September 1867 (Ges. S. S. 1518) durch ge⸗ genwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ stellung von 2,058,000 Mark (686,000 Thalern) Frankfurter Stadt⸗ obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 686 Stück, jedes zu 3000 Mark (1000 Thlr.) auszufertigen, mit viereinhalb vom Hun⸗ dert jährlich zu verzinsen, und durch Ausloosung oder auch durch An⸗ kauf mit mindestens Einem Prozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die successive Tilgung der letzteren herbeigeführten Zinsen⸗ ersparnisse, vom Jahre 1877 ab zu amortisiren sind, ohne dadurch den Inhabern der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 2

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗

gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 21. Mai 1874. 8 (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Schuldverschreibung

8 Stadt Frankfurt a. M. 8 (Stadtwappen.) 89

Litt. M. Nr. über Dreitausend Mark (eintausend Thaler) jährlich zu 84 verzinslich

(ausgefertigt in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom

21. Mai 1874, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden

Stück.. ).

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main beurkundet und bekennt hiermit auf Geund des zustimmenden Beschlusses der Stadt⸗ verordnetenversammlung, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von dreitausend Mark (eintausend Thalern Pr. Courant), dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat.

Die auf viereinhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen werden am 2. Januar und 1. Inli jeden Jahres, sowie späterhin, so lange se nicht verjährt sind, gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinscoupons

urch die Rechneikasse gezahlt. iar

Die Tilgung des ganzen Anleihekapitals geschieht vom 1. Januar 1877 ab mittelst altjährlicher Verloosung oder Ankaufs von Obliga⸗ tionen auf Höhe von einem Prozent des ursprünglichen Anlehensbe⸗ trages nebst den ersparten Zinsen der getilgten Obligationen. Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu.

Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obligationen geschieht unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, wenig⸗ stens zwei Monate vor diesem Termine durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung zu Wiesbaden, durch das Anzeigeblatt der städtischen Behörden und durch zwei Frankfurter Zeitungen.

Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen das

Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf.

ee

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

—den 20. Juli, Ab

ends.

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe dieser

Schuldverschreibung bei der Rechneikasse, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

scheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in den gedachten Bekanntmachungen wieder in Erinnerung gebracht.

Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Obligationen verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfolgt; die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit; die Amor⸗ tisation derselben ist unstatthaft. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Rechneikasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ coupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an⸗ gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung gezahlt werden.

In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen ver⸗ bleibt es bei den dahier bestehenden gesetzlichen Bestimmungen: Gesetz vom 8. Juli 1817 (Gesetz⸗ und Statuten⸗Sammlung, Band I. Seite 102) und Gesetz vom 20. April 1830 (Gesetz⸗ und Statuten⸗Samm⸗ lung, Band IV. Seite 211.)

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinsscheine auf 5 Jahre und ein Talon ausgegeben. Nach Ablauf der ersten, sowie jeder folgenden fünfjährigen Periode erfolgt die Ausgabe einer neuen Zinsschein⸗Serie bei der Rechneikasse zu Frankfurt a. M. gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗Serie beigedruckten Talons, oder, wenn solcher abhanden gekommen sein sollte, gegen rechtzeitige Vor⸗ zeigung der Obligation, auf der die Ausreichung bemerkt wird. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das ge⸗ sammte Vermögen und Einkommen der Stadt. 8

Frankfurt a. M., den ... ten

Der Ptagigir

8 (L. S.)

(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) Provinz Hes ungsbazirk Wiesbaden. Serie C Serie C .

4 ½ prozentige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main. CEvoupon zur Schuldverschreibung. über 67 Mark 50 Pf. (Stadt⸗Wappen.) Nr. über 3000 Mark.

Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 18... aus der Rechneikasse zu Frankfurt am Main die halbjährigen Zinsen von 3000 Mark zu vier und ein halb pro Cent per anno mit Siebenundsechszig Mark und fünfzig

fennigen.

Frankfurt am Main, den ..

1 Der Magistrat. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗ Mitgliedes.)

Dieser Coupon verjährt mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre seiner Fälligkeit.

Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. 4 gͤpprozentige Anleihe der Stadt Frankfurt am Main. Talon 81 zur Schuldverschreibung 1 über 3000 Mark. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die . . .Serrie Zinscoupons für die fünf Jahre vom. ten . . . . .. 18 bis 18 . bei der Rechneikasse zu Frankfurt am Main, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung rechtzeitig protestirt worden ist. 8 E Frankfurt am Main, den . ten . Der Magistrat. 11 (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistrats⸗Mitgliedes.) Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons: Die Namenzunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des zweiten Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Coupons⸗Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

2

1“

(Stadt⸗Wappen.)

9

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, aus Kissingen.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des König⸗ lichen Staats⸗Ministeriums und Finanz⸗Minister Camphausen nach Süddeutschland;

Se. Excellenz der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Falk nach Kiel.

Nichtamtlichee. vL41““

Preußen. Berlin, 20. Juli. Bei Sr. Majestät dem Kaiser und König fand in Gastein am 18. d. M. ein Diner statt, zu welchem u. A. der General von Obernitz, der sächsische General von Miltitz, der Oberst von Massow und der Hof⸗ prediger Heym Einladungen erhalten hatten.

Vor dem Diner statteten Se. Majestät der Gräfin Meran einen halbstündigen Besuch ab. Nach demselben fand ein Aus⸗

8 1.“

flug nach Böckstein statt. . 8 Das Befinden Sr. Majestät ist durchaus erwünscht.

Fälligkeitstermine nebst Talon zurückzuliefern; für die fehlenden Zins⸗

.S

Meber den Besuch Ihrer Kaiserlichen und König lichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronpri zes 1 in am englischen Hofe entnehmen wir der „A. A. C.“ Fol gendes:

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten empfingen am 16. d. M. in Marlborough⸗House in London den Besuch des Herzogs von Edinbourgh und speisten am Abend in B gleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales beim Grafen und der Gräfin Granville.

An demselben Tage fand im Uebungslager in Aldersho zu Ehren des Kronprinzen ein großes Manöver statt, das von 14,500 Mann Truppen aller Waffengattungen mit 48 Geschützen unter dem Kommando der Generale Prinz Eduard von Sachsen⸗ Weimar und Smith ausgeführt wurde. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit erschien in Begleitung des Prinzen von Wales, des Herzogs von Manchester, und seiner Suite im Luger der Herzog von Cambridge, General en chef. britischen Armee, war durch Unwohlsein dem Manöver beizuwohnen Der Kronprinz Uniform Seines pommerschen Kürassier⸗Regiments mit dem Stern und Bande des Hosenband⸗Ordens, und wurde von der allerwärts versammelten Volksmenge mit lebhaften Akklamationen begrüßt. Dem Prinzen von Wales, der in englischer Generals Uniform erschien, stieß während des Manövers ein kleiner Unfall zu der Prinz wurde durch einen ungestüm vorbeigaloppirenden Reite mit Seinem Pferde zu Boden gerissen, erlitt aber weiter keinen Schaden, als den Verlust einen Seiner Sporen. Am Schluss des Manövers fand ein Vorbeimarsch vor Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen statt. Alsdann frühstückt Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit den Offizieren des 7. HusarenRegiments.

Am Freitag nahmen der Kronprinz und die Kronprinzessin das Bethnalgreen Museum, sowie das Atelier des Hrn. Leighton in Augenschein und wohnten dann einem glänzenden Gartenfest bei, das Lady Holland in Holland⸗House gab, und bei dem auch der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz, der Preinz und die Prinzessin von Wales, sowie andere Mitglieder der Königlichen Familie zugegen waren. Am Abend erschienen Ihre Kaiserliche Hoheiten in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales auf einem Balle des Herzogs und der Herzogin von Wellington in Apsley⸗House.

Die Prinzessinnen Charlotte und Victoria besuchten am Freitag für einen Tag Ihre Majestät die Königin in Osborne.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist am Sonnabend auf S. M. Korvette „Nymphe“ in Hel⸗ singborg eingetroffen und stattete alsbald Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen in Sophiero einen Besuch ab, welchen Letzterer Abends erwiderte. Die Korvette ist gestern früh wieder nordwärts abgesegelt.

Das von dem Bundesrath genehmigte Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht ist im „Centralbl. f. d. D. R.“ publizirt worden. Nach demselben wird der Gerichtshof in drei Senate getheilt. Die Senate führen die Bezeichnung: „Erster Senat“, „Zweiter Senat“, „Dritter Senat“. Vorsitzender des ersten Senats ist der Präsi⸗ dent, Vorsitzender des zweiten Senats der erste Vize⸗Präsident, Vorsitzender des dritten Senats der zweite Vize⸗Präsident, vor⸗ behaltlich der Befugniß des Präsidenten, den Vorsitz in einzelnen Sitzungen des zweiten oder dritten Senats zu übernehmen. Jedes Mitglied muß einem Senate als ständiges Mitglied ange⸗ hören und jeder Senat einschließlich des Vorsitenden aus min⸗ destens sieben ständigen Mitgliedern bestehen. Jeder Senat bearbeitet die ihm zugetheilten Sachen selbständig. Vor das Plenum gehören außer den Angelegenheiten, welche durch das Gesetz vor das Plenum verwiesen sind: 1) die Erledigung der Rechtsmittel, welche gegen Entscheidungen des Gerichtshofes ein⸗ gelegt sind; 2) die Entscheidung auf die Nichtigkeitsbeschwerde in den Fällen des Artikels 820 Abs. 2 der bayerischen Civil⸗ prozeßordnung vom 29. April 1869; 3) die Berathung und Beschlußfassung über die bei dem Bundesrathe in Vorschlag zu bringenden Aenderungen des Geschäftsregulativs, so wie die Be⸗ rathung und Beschlußfassung über andere geschäftliche Angele⸗ genheiten, soweit diese zur Kompetenz des Gerichtshofes gehören; 4) die von dem Gerichtshofe zu erstattenden Gutachten, insbe⸗ sondere die über legislative Angelegenheiten; 5) die pruchsachen, welche von dem Präsidenten vor das Plenum verwiesen sind; 6) die Einführung der neuen Mitglieder und Sekretäre des Ge⸗ richtshofes. Jeder Senat hat ein besonderes Präjudizienbuch über die bei der Erledigung der einzelnen Sachen erfolgten Ent⸗ scheidungen zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen zu führen. 1 Die Eintragung erfolgt in Folge Anregung des Referenten oder eines anderen Mitgliedes auf Beschluß des Senats. In dem Beschlusse ist die wörtliche Fassung der Eintragung zu bestim⸗ men. Die Eintragung wird von einem Sekretär unter Kontrole des Referenten bewirkt. Die in das Präjudizienbuch eines Senats eingetragenen Entscheidungen sind in den beiden anderen Senaten durch deren Vorsitzende zum Vor⸗ trag zu bringen. Sie werden in eine besondere Ab⸗ theilung der Präjudizien⸗Bücher dieser Senate abschriftlich über⸗ tragen. Ueber die Plenarentscheidungen wird ein besonderes