1874 / 177 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

28. Juli. (M. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco still, beide auf Termine fest.

Weizen 126 pfd. pr. Juli 1000 Kilo netto 237 Br., 235 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 232 Br., 231 Gd., pr. August-Sep- tember 1000 Kilo netto 230 Br., 229 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo nette 224 Br., 223 Gd., pr. Oktober-November 1000 Kilo netto 222 Br., 221 Gd. Roggen pr. Juli 1000 Kilo netto 186 Br., 185 Gd., pr. Juli-August 1000 Kilo netto 175 Br., 174 Gd., pr. August-September 1000 Kilo netto 171 Br., 170 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo netto 168 Br., 167 Gd., pr. Okto- ber-November 1000 Kilo netto 166 Br., 165 Gd. Hafer fest. Gerste still. Rüböl still, loco 56 ½ Br., pr. Oktober pr. 200 Pfd. 56. Spiri- tus still, pr. Juli-August 56, pr. August-September 57, pr. September-Oktober pr. 100 Liter 100 % 57 ⅛. Kaffee fest; Umsatz 2000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 10,00 Br. 9,90 Gd., pr. Juli 9,80 Gd., pr. August-Dezember 10,60 Gd. Wetter: Schön.

Amsterdamnz, 28. Juli, Nachm. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen pr. November 301. Roggen pr. Juli 200 ½, pr. Oktober 191 ½, pr. März 19 ½. Raps pr. Herbst —, pr. Frühjahr Fl. Rüböl loco —, pr. Herbst —, pr. Mai —.

8 Lenn Seee9 28. Juli. Die heute abgehaltene Wollauktion war wenig belebt. Von den zum Verkauf angebotenen 2620 Ballen Buenos-Ayres-Wollen wurden 2292 B. verkauft. Preise waren gegen die der Mai-Auktion unverändert.

Liverpoel, 28. Juli. (W. T. B.)

Weizen 1 d. niedriger. Mehl flau. Mais 1 sh. 6 d. niedriger.

Liverpeel, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 Ballen. Fest, schwimmende eher ge- r zu vollen Preisen.

Middl. Orleans 8 ⅛, middling amerikanische 8 ⁄6, fair Dholle- rah 5 ½, middling fair Dhollerah 4 ⅞, good middling Dhollerah 4 ⅛½, middl. Dhollerah 4 ⅜, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 H, new fair

Getreidemarkt.

g 11.uX“ 8

Oomra 5 ⅛⅞, good fair Oomra 5⅛,

kair Smyrna 6 ¼, fair Egyptian 8.

ESEpfand nicht unter good ordinary Juli-Lieferung 8 ⁄6 d. HuII, 28. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englicher Weizen rar, 2 sh. billiger, frem- der unverkäuflich.

Glasgow, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.) Roh- eisen. Mirxed numbers warrants 88 sh. 36d.

Manchester, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.)

12r Water Armitage 8 ¼, 12r Water Taylor 10 ¼, 20r Water Micholls 11 ⅞, 30r Water Gidlow 12 ⅞, 30r Water Clayton 13 ⅝, 40r Mule Mayoll 12 ¼, 40r Medio Wilkinson 13 ⅛, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 ⅜H, 40r Double Weston 13 ¾¼, 60r Double Weston 16, Printers ¹6⁄16 2¼⁄6¶ o8 ½ pfd. 117. Markt ruhig, Preise fest.

Paris, 28. Juli, Nachm. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen steigend, pr. Juli 33,00, pr. Sep- tember-Oktober 28,75. Mehl steigend, pr. Juli 82,00, pr. Sep- tember -Dezember 63,75, pr. November - Februar 62,00. Rüböl matt, pr. Juli 74,50, pr. August 74,75, pr. September-Dezember 77,25. Spiritus weichend, pr. Juli 68,75. Wetter: Regnerisch.

St. Petersburg, 28. Juli, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 47, per August 46 ½. Wei- zen loco 13, 25. Roggen loco 7, 40, per August 7, 30. Hafer loco

5, 25, per August 5, 10. Hanf loco 36. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 25,

pr. Augast —. Wetter: Warm. b New-YNerk, 28. Juli, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 17, do. in New-

Orleans 16 ½. Petroleum in New-York 12, do. in Philadelphia 12.

Mehl 5 D. 85 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 37 C. Kaffee 20.

Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ¼. Getreidefracht 6 ½.

Auszahlungen. 3 ½ % Posener Pfandbriefe. Die am 1. Juli fälligen Zinsen vom 1. bis 15. August bei F. Mart. Magnus in Berlin; s. Ins. in Nr. 173.

eer Härings-Fischerel, A.-G. 3 % Dividende für 1873 mit 3 Thlr. pro Aktie von jetzt ab bei Gebr. Niedlich in Berlin. Mosco-Rläsan-Eisenbahn. Die am 1. August fälligen Zinzen von da an bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin. Usancen. 3 ½ und 4 % Schlesische Pfandbriefe Litt. A., emittirt auf Grund des Regulatirs vom 22. Januar 1872, sind den Altland-

schaftlichen 3 ½ und 4 % Schlesischen Pfandbriefen gleich zu

achten und gleich diesen lieferbar.

Die Eintheilung der Abschnitte der Braunschweigischen 4 ½ % Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen ist nicht analog den späteren effektiven Obligationen erfolgt und lauten daher die In- terimsscheine derselben über Reichsmark 15000, 3000 und 300,

Thaler 5000, 1000 100. General-Versammlungen. : Rathenower optische Industrie-Anstalt. Ordentl. Gen-Vers. zu Rathenow: Erste Deutsche Unfall- und Transport-Versioherungs- Aktiengesellschaft. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Dresden. Tagesordnung: Erledigung der von dem Königl. Handelsgericht im Bezirksgericht Dresden ge- machten Erinnerungen gegen die Beschlüsse und WMahlen der letzten ordentlichen Generalversammlung. HNKRũüũndigungen und Verloosungen. Berglsch-Märkische Eisenbahn. Bergisch-Märkische Priori- täts-Obligationen Serie I. bis V., Dortmund-Soester Prioritäts- Obligationen Ser. I. und II., Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Aktien I. Serie und Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obligationen II. Ser., zum 2. Januar 1875 gekündigt, s. Ins. in Nr. 173. Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. Aachen-Düssel- dorfer Prioritäts-Obligationen und Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher Prioritäts-Oblig. zum 2. Januar 1875 gekündigt, s. Ins. in Nr. 173. Eisenbahn-Einnahmen. Kansas-Paoilflo-Eisenbahn. Einnahme pro Juni 315,339 Doll., oder 3724 Doll. mehr als im Vorjahr.

ͤͤͤͤZͤqͤqqͤͤ—

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der Handelsmann Carl Springer aus Jena und der Tischler Heinrich Andreas Christoph Hamster aus Weißenfels, welche zu mehrjährigen Gefängnißstrafen verurtheilt sind, haben Gelegenheit gefunden, in der vergangenen Nacht aus unserer Gefangenen⸗Anstalt auszubrechen. Um Vigilanz und Verhaftung dieser höchst gefährlichen Verbrecher im Betretungsfalle wird gebeten. Signalement des Springer: 29 Jahre alt, 5 Fuß 6 Zoll groß, schlank, dunkelblond, blasse Gesichtsfarbe, Augen braun, Zähne gut, dunkler Schnurbart und ein wenig Backenbart, Kinn und Gesichtsbildung oval; des Hamster: 35 Jahre alt, klein, schmächtig, schwarzes Haar, schlechte Zähne, spitzes Gesicht, Augen blaugrün, blonder Backenbart, schwacher Schnurbart. Sprache bei Beiden deutsch. Bekleidung des Springer: Graues Buͤrkin⸗ Jaquett, graue Buxkin Hose, türkisches Shwaltuch, ein G. A. H. gezeichnetes Anstaltshemde. Be⸗ kleidung des Hamster: Dunkeler Rock von Sommer⸗Buxkin, schwarze 1“ graue Buxkin⸗Weste, kalblederne Stiefel, schwarzseidener

ut, weißleinenes G. A. H. gezeichnetes Anstalts⸗ zemde und weißes Chemisett, weißbaumwollene Strümpfe. Halberstadt, den 27. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Pferde⸗Auktion. Donnerstag, den 13. August d. J., Vormittags von 11 ½ Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober⸗Marstallge⸗ bände, Dorotheenstraße Nr. 97, aus den Königlich Neustädter Gestüten, 10 bis 12 jüngere und ältere, meist noch deckfähige Hengste, sowie 6 bis 8 Stuten im Alter von 5 Jahren und darüber, von welchen die Mehrzahl gedeckt ist, öffentlich und meistbietend egen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

ämmtliche Pferde sind mehr oder weniger rittig und können am Tage vor der Auktion an dem be⸗ zeichneten Orte besichtigt werden. Das Nähere über deren Abstammung ꝛc. geht aus den vom 11. August cr. ab im Königlichen Ministerium für die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten, wie auch im Kö⸗ niglichen Ober⸗Marstall⸗Amte zu Berlin und im dies⸗ seitigen Bureau⸗Lokal zur Empfangnahme bereit liegenden Listen hervor. Friedrich Wilhelms⸗ Gestüt bei Neustadt a. d. Dosse, den 21. Juli 1874. Der Königliche Landstallmeister. Wettich.

132481 auntmachn

Bekanntmachung.

Die Lieferung der Materialien zur etats⸗ mäßigen Unterhaltung der Chausseen im Ver⸗ waltungsbezirke der Königlichen Ministerial⸗Bau⸗ Kommission pro 1875 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Nachweisung über die zu liefernden Mate⸗

rialien, sowie die Lieferungsbedingungen, sind in mei⸗ nem Bureau, Steglitzer Straße Nr. 24, Vormittags von 9 bis 11 Uhr, einzusehen, können auch gegen Erstattung der Kopialien von mir bezogen werden. Die Offerten sind bis Donnerstag, den 6. August cr., Vormittags 11 Uhr, portofrei in dem genannten Bureau abzugeben, wo⸗ selbst zur bezeichneten Zeit die Eröffnung der einge⸗ gangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschiene⸗ nen Submittenten erfolgen wird. Berlin, den 28. Juli 1874. Der Kreisbaumeister. Coberg.

JJNLE1 Die Lieferung von: 4000 Tafeln Weißblech soll durch öffentliche Submission verdungen werden. Die speziellen Liefermmsbedingungen liegen in un⸗ serem Büreau zur Einsicht aus, woselbst auch auf Verlangen Abschrift derselben gegen Einsendung von 5 Sgr. Kopialiengebühren ertheilt wird. Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Weißblech“ sind bis zum 18. August ecr. Vormittags 11 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzusenden. Spandau, den 28. Juli 1874. Cto. 223/7.) Direktion des Feuerwerks⸗Laboratoriums.

[3238]

Das Regiment hat zu ca. 4000 Kochgeschirren, segen Uebernahme der Einsätze alter Probe, die angen Stiele zu beschaffen, und fordert hierdurch zur Einreichung von Offerten zur Lieferung der langen Stiele mit und ohne Uebernahme der Einsätze auf.

Fleusburg, den 26. Juli 1874. 8 Kommando des Schleswig⸗Holsteinischen Füsi⸗ 3 lier⸗Regiments FSr zu Fleusburg.

iebe.

1.“

Oberst und Commandeur.

1324111 Für Behörden ꝛc.

sehr gut geei netes Grundstück ist Behrenstraße zu verkaufen. O rten sub W. 500 befördert die An⸗ noncen⸗Expedition von Wienert & Uhlich, Tauben⸗ straße 12/13. (ept. 958/7)

[3248] Bekanntmachung.

Chausseebau⸗Licitation. Die auf 34,789 Thylr. 24 Sgr. veranschlagten Arbeiten für circa 1 ½ Meilen des Chausseebaues Prechlau⸗Konarczun sollen im Wege des Minder⸗ gebotes in Entreprise gegeben werden. Zur Abgabe der Gebote ist ein Termin auf Montag, den 21. September er, Vormittags 11 Uhr, im Kreisausschuß⸗Saale hierselbst anberaumt, wozu Reflektanten mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder Bieter zur Sicherstellung seines Gebotes eine Kaution von 500 Thlr. in größeren preußischen Banknoten zu deponiren und über seine Qualifikation und genügendes disponibles Vermögen sich auszu⸗ weisen hat. Der Anschlag nebst Plänen, sowie die Bau⸗ und Licitations⸗Bedingungen liegen im hiesigen landräthlichen Büreau zur Einsicht aus, letztere können auch gegen Erstattung der Kopialien ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden. Schlochau, den 27. Juli 1874. Cto. 225/7.) Der Kreisausschuß. von Oven.

Zu einem auf der hiesigen Werft zu erbauenden Bootsschuppen sollen in Submission verdungen werden: 8 1 8

1) 18 Zimmer⸗, Tischler⸗ und Schlosser⸗Ar⸗ beiten; die Schieferdecker⸗Arbeiten;

3) die Glaser⸗, Maler⸗ und Anstreicher⸗Arbeiten, sämmtlich einschließlich der Lieferung des Materials;

4) die Lieferung eiserner Fenster.

Die Submissionsbedingungen, Zeichnungen und Auszüge aus dem Kosten⸗Anschlage sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt; von den Aus⸗ zügen aus dem Kostenanschlage können gegen Erstat⸗ tung der Kopialien Abschriften ausgegeben werden.

Die Offerten sind für die Gruppen wie ad 1—4 bezeichnet, getrennt abzugeben und bis „Sonnabend, den 8. August er., Mittags 12 Uhr“, mit der Aufschrift: „Submission auf Zimmer⸗, Tischler⸗ und Schlosser⸗Arbeiten (resp. Bezeichnung nach den anderweitigen Gruppen) zur Erbauung eines Bootsschuppens“ versiegelt und frankirt an uns einzusenden.

Wilhelmshaven, den 26. Juli 1874.

Kaiserliche Marine⸗Hafenban⸗Kommission.

181281 Hannoversche Staatsbahn. Die Bahnhofs⸗Restauration zu Wunstorf soll im Wege der öffentlichen Submission zum 1. Ok⸗ tober cr. neu verpachtet werden; ein Termin hierfür ist in dem Bureau des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 54, im neuen östlichen Flügel des Bahnhofs⸗ Gebäudes zu Hannover auf Mittwoch, den 5. August d. J., Vormittags 11 Uhr,

angesetzt 8 s Minimal⸗Pachtpreis ist der Betrag von 500 Thlr. pro Jahr festgesetzt.

Die Offerten sind rechtzeitig, portofrei und ver⸗ siegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Pachtung der Restaura⸗ tion auf Bahnhof Wunstorf“ an den Unterzeichneten einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung stattfindet, werden täglich während der Dienststunden in der Registratur des Unterzeichneten auf portofreie Anforderung und gegen Erstattung der Druckkosten à Exemplar 1 Sgr. 2 Pf. verabfolgt.

Hannover, den 22. Juli 1874.

Der d-ueee⸗ 11

Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor.

Knoche.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von ca. 650 Kilogr. Eisenguß zu Roststäben, veranschlagt zu 69 ½ Thlr., soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 6. August d. Js., Vormittags 11 Uhr, im Bau⸗Bureau des öftlichen Zellenflügels angesetzt ist.

ie Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Liefe⸗ rung von gußeis. Roststäben“ einzureichen.

Eu“

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag und Mo⸗ delle können in der Zeit vom 28. Juli bis 5. August, täglich von 8 bis 12 Uhr, im oben bezeichneten Bau⸗ Bureau eingesehen werden.

Hannover, den 26. Juli 1874.

Der Königliche Landbaumeister. E. Schuster. (a. c. 946/7.)

Verschiedene Bekanntmachungen. 882355 Vacante .

Gymnasial⸗Direktor⸗Stelle.

In Folge der Ernennung des Herrn Dr. Pähler zum Direktor des Königlichen Gelehrten⸗Gymnasiums zu Wiesbaden ist die Direktorstelle am hiesigen Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium vacant geworden und soll bis zum 1. Oktober d. J. wieder besetzt werden.

Qualifizirte Schulmänner katholischer Konfession, die sich um die Stelle bewerben wollen, werden er⸗ sucht, ihre Zeugnisse binnen 14 Tagen an das unter⸗ zeichnete Kuratorium einzusenden. Gehalt nach den Bestimmungen des Normaletats. 1“

Montabaur, den 23. Juli 1874.

8 Das Kuratorium. Der Vorsitzende: Weaterloo, Bürgermeister. [3236]

Wegen einer nothwendig gewordenen Klassentren⸗ nung soll am hiesigen Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium zum 1. Oktober d. J. ein weiterer 8G

wissenschaftlicher Hülfslehrer vorläufig mit 500 Thlr. Gehalt angestellt werden.

Philologisch gebildete Kandidaten, welche die Prü⸗ fung pro facultate dooendi bestanden haben, wollen ihre Zeugnisse baldigst dem Unterzeichneten einsenden.

Montabaur, den 23. Juli 1874.

Der Vorsitzende des Kuratoriums, Waterloo.

Die 11I“X“ des Stadtkreises Wiesbaden mit dem Wohnsitze des Beamten in Wiesbaden ist durch den Verzug ihres seitherigen Inhabers nach dem Auslande vakant geworden. Qualifizirte Aerzte, welche auf die erledigte Stelle reflektiren, haben ihre Bewerbungs⸗Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse, sowie eines ausführlichen Lebenslaufs, innerhalb der nächsten sechs Wochen bei uns anzubringen. Wiesbaden, den 25. Juli 1874. Königliche Regierung, Ab⸗ theilung des Inuern.

Für die Spezialleitung des Baues eines Garnison⸗ Lazareths wird zum baldigen Eintritt ein geprüfter Bauführer gesucht. Offerten sind an den Unter⸗ zeichneten einzusenden. Nachweis über seitherige Be⸗ schäftigung erwünscht. Bielefeld, 27. Juli 1874.

Der Bau⸗Inspektor. Cramer.

[3237 8 Benaß §. 4 unserer Statuten machen wir hier⸗ durch bekannt, daß die Herren Otto Wiethaus und Fene Haslinde zu Stellvertretern des Vor⸗ tandes (§. 15 unserer Statuten) ernannt sind. Die Prokura des Herrn Heinrich Haslinde ist erloschen. Hamm, den 25. Juli 1874.

Westfälischer Draht⸗Industrie⸗Verein.

Vom 20. d. Mts. ab sind im Verband⸗Güter⸗ verkehr zwischen der Königlichen Ostbahn und der Oberschlesischen Eisenbahn für den Spezialtarif VIII. im Verkehr nach den Stationen Danzig, Elbing und Königsberg, sowie für die Spezialtarife XII. und XIII. im Verkehr zwischen sämmtlichen Verband⸗ fertge anderweitige Frachtsätze in Kraft getreten.

n Stelle der in den Spezialtarifen XII. und XIII. enthaltenen Frachtsätze treten jedoch zum 1. August cr. anderweite erhöhte Frachtsätze in Kraft. Der dieserhalb zum Tarif vom 1. April 1873 heraus⸗ gegebene fünfte Nachtrag ist bei den Verbandstationen zu beziehen. Wegen der erhöhten Frachtsätze werden zum 1. August cr. anderweite Tarifnachträge heraus⸗ gegeben werden. Bromberg, den 26. Juli 1874.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Vom 1. August cr. findet mit den diesseitigen Courierzügen nicht nur zwischen den Stationen Bromberg, Danzig, Königsberg und Seee sondern auch zwischen Landsberg, Kreuz und Elbing einerseits, und der Station Hamburg andererseits, eine direkte Personen⸗ und Gepäckbeförderung

in der I. und Wagenklasse statt. Außerdem

den von den vorgedachten diesseitigen Stationen Billets II. und III. Klasse, welche auf der Ostbahn für die II. Klasse der Courierzüge, und auf der Berlin⸗ Hamburger Bahn für die III. Klasse der Personen⸗ züge gültig sind, ausgegeben. Die Billets haben eine fünftägige Gültigkeitsdauer und kann während dieses Zeitraums die Fahrt beliebig unterbrochen werden, jedoch hat der betreffende Reisende sofort nach dem erlassen des Zuges sein Billet dem Stationsver⸗ steher der Aussteigestation zum Vermerk der ge⸗ schehenen Unterbrechung der Fahrt vorzulegen. Die Ueberführung der mit direkten Billets nach Hamburg versehenen Passagiere mit ihrem Gepäck vom Ost⸗ bahnhofe nach dem Berlin⸗Hamburger Bahn⸗ hofe in Berlin erfolgt mittelst Omnibus und nur von den diesseitigen Courierzügen; die Gebühr hierfür ist in den Preisen der Billets und der Gepäck⸗ überfracht mitenthalten. Werden bei Unterbrechung der Fahrt andere als die vorbezeichneten Züge, für welche die Billets ursprünglich zur Verausgabung kommen, zur Fortsetzung der Reise nach Hamburg benutzt, dann hat der betreffende Passagier für seine Ueberführung in Berlin selbst zu sergen, ohne zur Rückforderung der gezahlten Ueberführungsgebühren berechtigt zu sein, oder einen Anspruch wegen nicht erfolgter Weiterbeförderung mit dem nächsten Zuge der Berlin⸗Hamburger Bahn erheben zu können. Bromberg, den 21. Juli 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

[3225]

Bekanntmachung.

Zu dem, vom 1. Oktober 1872 ab gültigen Tarife ür die Beförderung von Gütern ꝛc. im Westdeut⸗ chen Eisenbahn⸗Verbande ist der 25. Nachtrag er⸗ chienen, welcher mit dem 1. k. M. in Kraft tritt.

f 1 Derselbe ist auf allen Verbandstationen zu haben. Cassel, am 24. Juli 1874. 3 Für die Verwaltungen des Westdeutschen Eisenbahn⸗Verbandes. Königliche Direktion Main ⸗Weser⸗Bahn

Zu dem, vom 1. August 1870 ab gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern ꝛc. im Nordwest⸗ deutschen Eisenbahn⸗Verband tritt mit dem 1. k. Mts. der 52. Nachtrag in Kraft, welcher auf allen Verbandsstationen zu haben ist. .

Cassel, den 24. Juli 1874. Für die Verwaltungen des Nordwestdeutschen

Verbandes. FKönigliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.

„Zu dem vom 1. September 1872 ab gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern ꝛc. im Ver⸗ kehr der Stationen des Westdeutschen Verbandes mit Kehl, Straßburg ꝛc. tritt mit dem 1. k. Mts. der 18. Nachtrag in Kraft, welcher auf sämmtlichen Ver⸗ bandstationen zu haben ist.⸗

Cassel, den 24. Juli 1874.

Für die Verwaltungen des Westdeutschen

v Verbandes. 8 Königliche Direktion

der Main⸗Weser Bahn.

[3228]

.“

auntmachung.

Zu dem vo Januar 1874 gültigen Tarif für die Beförderung von Gütern ꝛc. im Nordwestdeutsch Elsaß⸗Lothringischen tritt mit dem 1. k. Mts. der 9. Nachtrag in Kraft, welcher auf sämmtlichen Verbandsstationen zu haben ist.

Cassel, am 25. Juli 1874.

Für die Verwaltungen des Nordwestdeutsch⸗

g- Elsaß⸗Lothringischen Berbandes

Königliche Direktion der Main⸗Weser Dahn.

Das Abonnement betrügt 1 Thlr. 15 Sgr.

für das Vierteljahr.

BAAeiaanehnae. für den Raum einer Bruckzrile 3 Sgr. 2&

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen

1 Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin,

1“

Donnerstag, den

30. Juli,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath a. D. von Boehn zu Cöslin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Regierungs⸗Sekretär Theurich zu Breslau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichts⸗ voigt a. D. Namuth zu Laatzen, Kreis Linden, dem Schulzen Baron zu WMreske, Kreis Oppeln, und dem Civildiener und Kastellan Lehmann beim reitenden Feldjäger⸗Corps zu Neu⸗ stadt E/W. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

8 Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Friedrich Joers zu Rawitsch ist unter Belassung seines Wohnsitzes da⸗ selbst zum Kreiswundarzt des Kreises Kroeben; und

Der praktische Arzt Dr. Guido Kontny zu Peiskretscham zum Kreiswundarzt des Kreises Tost⸗Gleiwitz unter Belassung seines Wohnsitzes in Peiskretscham ernannt worden.

Dem Dirigenten des Königlichen Domchors zu Berlin, Rudolph von Hertzberg; sowie

Dem Lehrer der Kunstgeschichte an der Königlichen Akade⸗ mie der Künste in Berlin, Dr. Eduard Dobbert, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Seminarlehrer Lotz in Schlüchtern ist als erster Lehrer

an das Schullehrer⸗Seminar zu Usingen versetzt worden.

Akademie der Künste.

11111““ Mitt Bezug auf das unter dem 11. Februar d. Is. ver⸗ öffentlichte Programm der großen Kunstausstellung von Werken ren Künstler des In⸗ und Auslandes, welche am Sonntag,

en 6. September, in den Räumen des Königlichen Akademie⸗ gebäudes wird eröffnet werden, ist hierdurch nochmals der §. 7 des Programms in Erinnerung zu bringen. Es find danach ddie auszustellenden Kunstwerke in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends bis Montag, den 10. August, abzuliefern. Dieser Einlieferungstermin wird unabänderlich inne gehalten werden, so daß später eingehende Kunstwerke keine Aufnahme finden können. N Berlin, am 30. Juli 1874. 8 Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrag: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Lehrer Dr. Bernhard Rathke und Werner Narten zu Cassel sind zu Gewerbeschullehrern ernannt und an der Königlichen Gewerbeschule zu Cassel angestellt worden.

Der Baumeister Heinrich Rubarth in Biedenkopf ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und ihm die bisher kommissarisch von ihm verwaltete Kreisbaumeister⸗Stelle daselbst definitiv verliehen worden.

Dem Doctor Eduardo Giampietro zu Neapel ist unter dem 25. Juli 1874 ein Patent auf ein künstliches Trommelfell in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

In dem unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts. (Reichs⸗ ꝛc. Anzeiger Nr. 164) über die 39. Prämien⸗Ziehung des vormals Kur⸗ hessischen Staatslotterie⸗Anlehns vom Jahre 1845 unter I. beigefügten Verzeichnisse der zur Verloosung gekommenen 120 Serien ist bei der Aufführung der Serien⸗Nummern ein Druckfehler eingeschlichen, indem statt der (nach unserer Bekanntmachung vom 1. Dezember 1873 in der 57. Serienziehung ausgeloosten) Serie 585 die schon früher gezogene und verloofte Serie 558 aufgeführt ist.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, am 25. Juli 1874.

Königliches Regierungs⸗Präsidium.

Nichtamtliches.

d“ Preußen. Berlin, 30. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat Sich auf Schloß Mainau von der Großherzoglich badischen Familie verabschiedet, welche nach Karlsruhe zurückgekehrt ist, um sich von dort in das Bad St. Moritz zu begeben, während die Kaiserin, nach einem kurzen Ausflug in die Schweiz, am 8. August in Potsdam ein⸗ treffen wird

³evaeneabeen.A.

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Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz hat Sich, der „A. A. C.“ vom 28. d. M. zufolge, zu einem mehrtägigen Besuche des Herzogs und der Herzogin von e; nach Schloß Blenheim, in der Grafschaft Oxford,

egeben.

Das von dem Reichskanzler⸗Amt entworfene, in Nr. 175 d. Bl. erwähnte Programm der durch Beschluß des Bundesrathes vom 31. Januar 1874 angeordneten Erhebungen zur Erörterung der Frage über die Erweiterung des gesetzlichen Schutzes der in Fabriken beschäftigten Frauen und Minderjährigen lautet im Auszuge:

I. Verhältnisse der Arbeiterinnen.

àA. Allgemeine Ermittelungen. Soweit die Ergebnisse dieser Ermittelungen für sämmtliche Arbeiterinnen eines Industrie⸗

zweiges nicht gleichmäßig sind, ist annähernd die Zahl der Arbeite⸗

rinnen anzugeben, für welche jedes der verschiedenen Ergebnisse zutrifft.

Die statistischen Erhebungen sind auf die in der Beilage I. auf⸗ geführten Industriezweige zu beschränken. Für jeden unter einer be⸗ sonderen Nummer aufgeführten Industriezweig bedarf es einer geson⸗ derten Zusammenstellung. Verschiedenheiten, welche innerhalb der unter einer Nummer befindlichen Arbeitszweige bestehen, sind am Schluß der einzelnen Zusammenstellungen hervorzuheben. Liegen die Verhältnisse in den durch Buchstaben bezeichneten Industriezweigen gleich, so können die Zusammenstellungen für jede dieser Gruppen zu⸗ sammengefaßt werden.

Die Erhebungen beziehen sich zunächst auf die Zahl der Arbeite⸗ rinnen über 16 Jahre, deren Arbeitszeit und Arbeitslohn. (Diese sind nach den mitgetheilten Formularen zusammenzustellen.) Im Uebrigen sind sie zusammenzufassen in Antworten auf nachfolgende Fragent:

3 1) Sonntag⸗ und Nachtarbeit. 1) Fällt ein Theil der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Nacht, und auf welche Stunden, auf den Sonntag und auf welche Stunden?

2) Ist den nasig beschäftrgten Arbeiterinnen freigestellt oder zur Pflicht gemacht, Theil zu nehmen an der Nachtarbeit, an der Sonntagsarbesit? Wenn in den gedachten Beziehungen regelmäßig während bestimmter (besonders lebhafter oder stiller) Geschäftszeiten Besonderheiten vorkommen, so sind diese und die Dauer, für welche sie eintreten, ebenfalls anzugeben. Als Nachtzeit sind die Stunden von 8 ½ Uhr Abends bis 5 ½ Uhr Morgens anzusehen.

2) Arbeitsräume.

3) Sind die Räume der Arbeiterinnen gesondert von denjenigen der Arbeiter?

8— Sevr für die Räume der Arbeiterinnen weibliche Aufseher hestellt? 5.) Sind die Arbeiterinnen, soweit sie mit den Arbeitern gemein⸗ same Räume haben, thätig in regelmäßiger Vereinigung mit Ar⸗ Fe sei es an bestimmten Maschinen oder an bestimmten Arbeits⸗ stücken?

3) Arbeiserleichterungen.

6) Bestehen zu Gunsten der Arbeiterinnen besondere Veranstal⸗ tungen, namentlich: An⸗ und Auskleideräume, Wasch⸗ und Bade⸗ räume, Schlafanstalten, Logirhäuser, Koch⸗ und Speise⸗Anstalten, An⸗ stalten zum Unterricht in Handarbeiten, zur Uebung in häuslichen Arbeiten? 1

7) Bestehen zu Gunsten der verheiratheten Arbeiterinnen un⸗ bedingt oder unter besonderen Verhältnissen (vor und nach der Nieder⸗ kunft, bei Krankheitsfällen in der Familie) besondere Erleichterun⸗ gen, namentlich rücksichtlich des Beginnes oder Schlusses der Arbeits⸗ zeit, der Arbeitspausen, der Fürsorge für die Kinder (Bewahr⸗ und Spielanstalten)?

B. Erörterung besonderer Mißstände. Bei Erörterung der in einzelnen Industriezweigen wahrgenommeffen Mißstände sind jedesmal auch folgende Fragen zu berücksichtigen:

a. Sind die Mißstände überall, wo der Industriezweig besteht, oder nur an gewissen Orten bemerkt? werden sie in anderen In⸗ dustriezweigen oder außerhalb der Fabrikindustrie überhaupt nicht oder nicht in dem Grade wahrgenommen?

b. Seit wann sind in dem Industriezweig weibliche Arbeitskräfte in einigem Umfang beschäftigt. und ist ihre Verwendung im Zu⸗ oder Abnehmen begriffen? seit wann sind bezüglich ihrer Mißstände 96e. genommen, ist eine Steigerung zu bemerken oder zu besorgen? Bei der Erörterung sind die Industriezweige, um deren Verhältnisse es sich handelt, immer bestimmt zu bezeichnen. 8

1) Gesundheitsverhältnisse.

8) Sind unter den Arbeiterinnen bestimmte gesundheitsschädliche Einwirkungen der Arbeit bemerkbar geworden? Worin haben dieselben ihren Grund?

9) Bringt die Arbeit für die Arbeiterinnen eigenthümliche Ge⸗ fahren mit sich, und zwar in Folge der maschinellen Einrichtungen (Räder, Treibriemen)? des in den Arbeitsräumen stattfindenden Nie⸗ derschlags von Staub und Fabrikationsabfällen?

10) Erweist sich der Gesundheitszustand der Arbeiterfamilien als besonders ungünstig namentlich durch kürzere Lebensdauer der Frauen, größere Sterblichkeit der Säuglinge? Verkümmerung der Kinder in der späteren Jugend, ungünstige Ergebnisse der Aushebung?

2) Soziale Verhältnisse.

11) Erscheinen die Sittlichkeitsverhältnisse unter der Arbeiter⸗ bevölkerung besonders ungünstig, namentlich durch Neigung zur Trunk⸗ sucht unter den Frauen? durch unbesonnenes, frühzeitiges Heirathen? durch Häufigkeit unehelicher Geburten? .

12) Ist auf Seiten der Frauen eine Vernachlässigung des Fami⸗ lienlebens hervorgetreten, insbesondere durch Vernachlässigung der Pflege, der Erziehung der Kinder (mangelhafter Schulbesuch)? Un⸗ fähigkeit oder Unlust, der Wirthschaft vorzustehen, Schuldenmachen?

3) Abhülfe vorhandener Mißstände.

13) Ist eine Abhülfe möglich ohne Beschränkung der Fabrikarbeit selbst, insbesondere: Ist sie zu erreichen durch Verbesserungen der Fabrik⸗ einrichtungen, vor allem durch Trennung der Geschlechter bei der Arbeit? Einführung zweckmäßiger Arbeitskleidung? vollkommenere Abschließung der Maschinen (Räder, Treibriemen u. s. w.), wirksamere Ventilations⸗ einrichtungen? Errichtung von Anstalten zu Gunsten der Arbeiterinnen

8 u“

Abends.

(An⸗ und Auskleideräume u. s. w. vergl. oben unter A. 3)? Wird eine Abhülfe befördert durch Einwirkung auf die Lebensverhältnisse der Arbeiterfamilien außerhalb der Fabriken, namentlich durch Unter⸗ richtsanstalten für weibliche Arbeiten? Einrichtungen zur Beaufsich⸗ tigung und Beschäftigung noch nicht schulpflichtiger Kinder?

14) Erscheinen zur Abhülfe Einschränkungen der Fabrikarbeit nöthig, und zwar: Bedarf es nur temporärer Beschränkungen bezüglich gewisser Tagesstunden oder bezüglich der Nacht⸗ oder Sonn⸗ tagsarbeit? bezüglich aller Arbeiterinnen oder nur bezüglich gewisser Klassen (jugendliche bis zu welchem Alter verheirathete Ar⸗ beiterinnen)? Bedarf es eines gänzlichen Verbotes einer gewissen oder jedweder Art von Beschäftigung in dem Industriezweige? für alle

rbeiterinnen oder nur für gewisse Klassen? 4 4) Durchführbarkeit vorgeschlagener Maßregeln:

15) Würde die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregeln die wirthschaftliche Lage der Arbeiterfamilien erheblich benachtheiligeg, ist insbesondere anzunehmen, daß das den Familien nach Wegfall der Frauenarbeit verbleibende Einkommen noch eine genügende Subsistenz für sie gewähren würde? daß den Arbeiterinnen anderweit Gelegen⸗ heit zu einem den Lohnverlust ausgleichenden Verdienst geboten sein würde? daß die Nothwendigkeit eines Ersatzes für den Ausfall des Frauenlohns eine Erhöhung des Lohnes der Arbeiter nach sich ziehen würde?

16) Würde die Durchführung der vorgeschlagenen Maßregeln den Industriezweig erheblich schädigen, ist insbesondere anzunehmen, daß die den Frauen entzogenen Arbeiten für Männer geeignet und aus⸗ führbar sein würden? daß der Mehrbedarf an Arbeitern, im Falle einer Einschränkung der Frauenarbeit, unschwer und ohne Nachtheil für andere Erwerbszweige sich decken ließe? daß eine Ginschre in der täglichen Arbeitszeit der Frauen den Betrieb empfindlich stören würde? daß die für den Betrieb erforderliche Arbeitskraft eine Ver⸗ theuerung erfahren würde, welche entweder überhaupt die Preise der Fabrikate in einer den Absatz hemmenden Weise erhöhen würde? oder wenigstens die Konkurrenz mit anderen Orten, insbesondere des Auslandes, gefährden würde?

Die thatsächlichen Verhältnisse, auf welche sich in diesen Punkten die Urtheile gründen, sind darzulegen. II. Verhältnisse der jugendlichen Arbeiter.

Ueber die Zahl und den Lohn der jugendlichen Arbeiter ist für die in Beilage I. angegebenen Industriezweige die in Beilage II. an⸗ geschlossene Tabelle 4 aufzustellen.

8 1) Arbeitszeit.

Arbeiter zwischen 12 und 14 Jahren sollen höchstens 6 Stunden, Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren höchstens 10 Stunden täglich beschäftigt sein.

18) Ist anzunehmen,

nicht zur Ausführung gelangt werden? 19) Würden sich gesetzliche Bestimmungen empfehlen, welche eine schärfere Kontrole ermöglichen, namentlich für Arbeiter unter 14 Jahren: Bestimmungen, wonach die nämlichen Kinder nur vor oder nur nach der Mittagpause (oder einer gewissen Tagesstunde) beschäf⸗ tigt werden dürften? für Arbeiter unter 16 Jahren: Bestimmungen, wonach die Arbeitgeber gehalten wären, Anfang und Ende der Arbeits⸗ zeit und der Pausen in der Fabrik anzuschlagen oder der Behörde an⸗ zuzeigen?

20) Würden derartige Bestimmungen erlassen werden können, ohne die Dispositionen für den Fabrikbetrieb in empfindlicher Weise zu hemmen?

daß diese Bestimmungen vielfach noch sind oder zeitweise nicht beachtet

2) Arbeitspausen.

Jugendlichen Arbeitern ist nach der Absicht des Gesetzes nicht ge⸗ stattet, in den Arbeitspausen aus freien Stücken fortzuarbeiten.

21) Ist anzunehmen, daß dieser Absicht aus freiem Willen des Arbeiters, auf Drängen der Eltern, im Einverständniß mit dem Arbeitgeber häufig entgegen gehandelt wird?

22) Welche Einrichtungen sind zu empfehlen, um derartige Um⸗ gehungen des Gesetzes zu verhüten?

23) Würde es sich rechtfertigen, den Arbeitgeber unbedingt, auch wenn sein Einverständniß nicht nachweisbar, für Umgehungen der be⸗ zeichneten Art verantwortlich zu machen? 1

3) Verschärfung des Gesetzes.

24) Ist eine Verschärfung der Bestimmungen über die Beschäfti⸗ gung Fesliche Arbeiter im Interesse der letzteren anzurathen, und zwar für Arbeiter unter 16 Jahren durch eine Verkürzung der gesetz⸗ lichen Arbeitszeit? durch ein Verbot der Beschäftigung in gewissen Industriezweigen oder mit gewissen Arbeiten darin? für einige weitere Altersklassen durch Einführung einer gesetzlichen eec durch Einschränkung oder Verbot der Nacht⸗ oder Sonntag⸗ arbeit?

25) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln den Nahrungsstand der Arbeiterfamilien beeinträchtigen, indem namentlich ohne Ersatz für den ausfallenden Verdienst das Einkommen unter das Bedürfniß hinabgedrückt würde? den jugendlichen Arbeitern Gelegen⸗ heit zu Arbeit und Verdienst anderweit mangeln würde?

26) Würden die in Vorschlag zu bringenden Maßregeln die Betriebsverhältnisse des Industriezweiges erschüttern, indem na⸗ mentlich die von jüngeren Arbeitern versehenen Arbheiten zur Wahrnehmung durch ältere Leute sich nicht eignen würden? die Ausbildung der Arbeiter und dadurch die Erhaltung eines Stammes tüchtiger Arbeiter erschwert würde? die Heranziehung älte⸗ rer Arbeiter eine Vertheuerung der Arbeiten und eine durch die Kon⸗ kurrenzverhältnisse ausgeschlossene Preissteigerung der Fabrikate nach sich ziehen würde? 8 2

4) Kontrole des Gesetzes. ¹

27) Ist anzunehmen, daß die Bestimmungen über die Beschäfti gung jugendlicher Arbeiter überhaupt noch vielfach nicht zur Durch⸗ führung gelangt sind oder doch zeitweise unbeachtet bleiben?

28) Sind die ordentlichen Aufsichtsbehörden geeignet und in der Lage, eine schärfere Kontrole darüber mit Erfolg zu führen?

29) Wenn die Anstellung besonderer Aufsichtsbeamten an ihrer Statt (Fabrik⸗Inspektoren) als Bedürfniß erscheint, unter welchen Voraussetzungen (Art oder Umfang des Industriebetriebes einer Gegend) würde sie gesetzlich vorzuschreiben sein? mit welcher Kompetenz wären die Beamten zu versehen, insbesondere

nur für die Kontrole der Bestimmungen über die jugendlichen Arbei⸗