Upland neue Ernte Oktober-November-Verschiffung 8 ½⅜, fair Dhollera Juni-Verschiffung ums Kap 5 ⅛ d.
Glasgow, 29. Juli, Mittags. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 89 sh.
Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 8400 Tons gegen 11,000 Tons in derselben Wocbe des vorigen Jahres.
Glasgow, 29. Juli., Nachmittags. (W. T. B.) Roheisen Mixed numbers warrants 88 sh.
Leith, 29. Juli. Getreidemarkt. (Von Cochrane Pa- terson & Comp.) Fremde Zufuhren der Woche: Weizen 3071 Tons. Mehl 8825 Sack. Weizen bei grosser Kauflust eher billiger. Mehl 1 sh. niedriger. Andere Artikel unverändert.
Paris, 29. Juli, Nachm. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Juli 33,50, pr. Sep- tember-Oktober 28,75. Mehl weichend, pr. Juli 82,75, pr. Sep- tember -Dezember 63,75, pr. November - Februar 61,75. Rüböl steigend, pr. Juli 75,25, pr. August 75,00, pr. September-Dezember 77,75. Spiritus ruhig, pr. Juli 68,50. — Wetter: Beèdeckt.
New-YNork, 29. Juli, Abenäs 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 17, do. in New- Orleans 16 ⅞. Petroleum in New-Xork 11 ⅞, do. in Philadelphia 11 ⅞. Mehl 5 D. 85 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 37 C. Kaffee 20. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ¾, Getreidefracht 6 ⅛.
8 “ 29. Juni. (W. T. B.) (Von Sievers & eyer).
Wollmarkt: Lebhaft. Vorrath 230,000 Arroben. Notirung für Supra-Wollen 95, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 50,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 3400 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 174,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 20 sh. Preis für Salzhäute 54 Doll., Schlachtungen der letzten 14 Tage gering. Ver- schiffung von Salzhäuten nach dem Kanal, nach England direkt, und dem Kontinent seit letzter Post 15,000 Stück. Fracht für Salz- häute (per Segler) 20 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen) nomin., für trockene Häute 53 ½ Realen. Cours auf London 48 ¾ d.
8 Dividenden-Festsetzungen- 8
Leipziger Feuer-Verslcherungs-Anstalt pro 1873: 92 x%.
Glauziger Zuokerfabrik pro 1873/74: 9 ¾˖ %. Auszahlung er- folgt vom 3. August ab.
Auszahlungen.
Werkzeng-Masochinenfabrik Vulkan in Chemnitz. 6 % Divi- dende pro 1873/74 gegen Dividendenschein Nr. 2 mit 6 Thlr. pro Aktie von jetzt ab bei dem Chemnitzer Bankverein.
Eisenbahn-Einnahmen.
Chemnitz-Würsochnitzer Eisenbahn. Die Einnahmen für Kohlen- beförderung betrugen vom 1. April bis 1. Juli: 12,681 Thlr., vom 8 bis 1. Juli 26,097 Thlr. = 1077 Thlr. mehr als im
orjahr. 1
Ausweise von Industrie -Gesellschaften.
Germania, Eisenbahnwagen-Leih-Anstalt. Einnahmen im Juni 4553 Thlr., vom Januar bis 1. Juli 96,384 Thlr.
EE11.““];
8 ums
für Ackerbau,
Bekanntmachung.
Die Fürstlich Rumänische Regierung beabsichtgt, für ungefähr 2 Mil⸗
lionen Franecs
bedeckte Güterwagen
mit einer Tragfähigkeit von 10 Tausend Kilogr. anzukaufen.
Die Bedingungen sind auf dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu Bukarest
einzusehen. 8 Versiegelte Offerten werden
bis zum 2. 14. September er., Mittags,
nuf dem genannten Ministerio n. Das Ministerium behält sich über den Zuschlag freie Entschließung vor. Bewerber hat seinem Antrage einen, von der Depositenkasse in Bukarest ausgestellten Schein über Hinterlegung von 10,000 Francs, entweder in baarem Gelde oder in Rumänischen Staatspapieren,
entgegengenommen.
beizufügen.
8 Das Depot muß, vor der Vollziehung des endgültigen Vertrages, auf 100 Tausend Francs erhöht werden, und wird erst nach vollständiger Lieferung zurückgegeben.
g
„ MNr. 6682 6/18. Juli 1874.2 3268] ss
“ Bekanntm
3,0 bis 4,3, veranschlagt zu.
ferner die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗ und Steinhauer⸗Arbeiten, der Arbeits⸗ und Lehrgerüste zur Herstellung des Viadukts bei Ottersweiler der Linie Zabern⸗Wasselnheim, von Kilo⸗
meter 4,3 bis Kilometer 4 , veranschlagt zu . . soll in öffentlicher Submission verdungen werden.
straße 10, an den Wochentagen von 9 bis 1 Aufschrift:
bis spätestens zu dem auf
“ 8 August d. J., Vormittags 11 Uhr, im bezeichneten Bureau anberaumten Termine, in welchem die bis dahin eingega Offerten i ⸗ wart etwa erschienener Submittenten eröffnet werden, portofrei “
Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten haben auf Berücksichtigung keinen
Anspruch.
vor dem Termine nachweisen. EStraßburg, den 25. Juli 1874.
Unternehmer, welche für uns noch keine Bauarbeiten ausgeführt haben, wollen ihre Qualifikation
Kaiserliche General⸗Direktion der in Elsaß⸗Lothringen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
chung.
8 Die Ausführung der Erd⸗, Planirungs⸗ und Böschungs⸗Arbeiten, der Wegebefestigungen, der Maurer⸗ und Steinhauer⸗Arbeiten, sowie die Lieferung von Bettungsmaterial zur Herstellung des Bahnkörpers innerhalb des Looses II. der Eisenbahnlinie Zabern⸗Wasselnheim von Kilometer
fentl Kostenanschläge und Bedingungen, von welchen auf Er⸗ fordern Abdrücke abgegeben werden, sind mit den in unserem Central⸗Bureau für Hehelchen, Stein⸗
hr, einzusehen. Die Offerten sind versiegelt mit der
„Submission auf Erd⸗ ꝛc. Arbeiten des Looses II. Zabern⸗Wasselnheim“, resp. auf Arbeiten für den Viadukt bei Ottersweiler
kehr für Roheisentransporte von
amburg⸗Russischer Verkehr;
strecke
bergen; 17) Verkehr
Jeder
[3060]
aa
18,274 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf., zwei austretenden;
—. 155,234 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf.,
Empfang zu nehmen.
[3259]
thal und via Bleyberg; 2) Verkehr mit Oesterreich via Bodenbach, exkl. für Gyps⸗Transporte von Ell⸗
Fürstlich Temanise 88 Mehs;ne:. EE e liche Arbeiten. .
nover⸗Bayerisch⸗Oesterreichischen Eisenbahnverbandes via Lichtenfels resp. Gemünden; 6) Verkehr mit der Buschtehrader Bahn via Leipzig⸗Weipert; 7) Ver⸗ 1 eine nach Pilsen und Wien; 8) Ostdeutsch⸗Rheinischer Verkehr; 9) Russisch⸗Rheinischer Verkehr; 10) Bremen, reso. Henggeg Fas hach. Verkehr; 11) Bremen, re
12) Bremen, Hamburg⸗Moskauer Verkehr; 13) Verkehr des Han⸗ nover⸗Niederländischen Eisenbahnverbandes via Salz⸗ bergen; 14) Verkehr zwischen Stationen der Bahn⸗ trecke Rheine⸗Minden und Stationen der Nieder⸗ ländischen Rhein⸗Eisenbahn via Salzbergen; 15) Verkehr zwischen Hannoverschen Stationen östlich von Minden und Stationen der Niederländischen Rhein⸗Eisenbahn via Salzbergen und via Oberhausen; 16) Norddeutsch⸗Niederländischer Verkehr via Salz⸗ mit Stationen ländischen Rhein⸗Eisenbahn im Norddeutschen und Berlin⸗Cölner Eisenbahn⸗Verbande; Bremer Verkehr via Stendal⸗Uelzen; 19) Hamburg⸗
Berliner resp. Leipziger Verkehr via Uelzen⸗Stendal; 20) Verkehr des Schlesisch⸗Rheinischen Eisenbahn⸗ Verbandes; 21) Bremen⸗ resp. Hamburg⸗Schlesischer Verkehr; 22) Verkehr mit Stationen der Sächsischen Staatsbahnen, westliche Linie. Die Ausführungs⸗ Termine der noch nicht feststehenden Frachterhöhungen für vorbezeichnete Verkehre werden besonders bekannt bemacht werden. Für den Braunkohlenverkehr aus Böhmen, von Stationen der Außig⸗Teplitzer und der Dux⸗Bodenbacher Bahn, wird am 1. September d. Js. ein neuer Tarif mit erhöͤhten Sätzen heraus⸗ p. gegeben werden; bis dahin finden die bisherigen resp. Frachten e. ür den Verkehr der Hafen⸗ stationen a. mit Kehl, Straßburg, Basel, Waldshut, Schaffhausen, Constanz, Friedrichshafen, Bregenz im Westdeutschen Verbande via Heidelberg, b. mit Sta⸗ tionen der Elsaß⸗Lothringenschen Bahnen im Nord⸗ westdeutschen Verbande via Weißenburg sind Tarif⸗ nachträge mit neuen, vom 1. August d. Js. ab gültigen Frachtsätzen herausgegeben. Bezüglich der in Ausführung kommenden Tariferhöhungen werden in den Güter⸗Expeditionen die betreffenden Tarif⸗ nachträge, sowie generelle Umrechnungstabellen für die 20 prozentige Erhöhung käuflich abgelassen. Hannover, den 28. Juli 1874. Königliche Eisenbahn⸗Direktion
der Nieder⸗ 18) Berlin⸗
Dritte ordentliche General⸗Versammlung
der
Hypotheken⸗Bank in Hamburg
Freitag, den 7. August 1874, Nachmittags 2 ¼ Uhr, im Assekuranzsaale der Börsenhaule hünt.
Tagesordnung:
Bericht der Direktion über das am 30. Juni 1874 abgelaufene Geschäftsjahr; 8 Bericht der Reoisions⸗Kommission und Ertheilung der Decharge an Aufsichtsrath und Direktion, Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl eines im Laufe des Geschäftsjahres interimistisch gewählten Mitgliedes desselben und Neuwahl zweier Mitglieder an Stelle der
Wahl der Revisions⸗Kommission für 1874/75. Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben gegen Vorzeigung ihrer Aktien Eintritts⸗ karten und nummerirte Wahlzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormittagsstunden des 5. und 6. August d. J. bei Herrn Notar Dr. Stockfleth hier, Große Bäckerstraße Nr. 13, in
Hamburg, den 18. Juli 1874.
Hypotheken⸗Bank in Hamburg.
Die Direktion.
Nachweis
des Standes
der Nassauischen Landesbank
(M. Str. 74/VII.)
Eisenbahnen
Verloosung, Amortisation, . Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[3269] Bekanntmachung.
Die auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 20. Dezember 1865 ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Obligationen des Landkreises Danzig werden den Inhabern mit der Aufforde⸗ rung hierdurch gekündigt, die Kapital⸗Beiträge bei
der 1.
ständen auf.
„Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst
gegen Rückgabe der Obligationen, welchen die nicht
verfallenen Coupons und die Talons beiliegen müs⸗
sen, zu erheben.
Zur Einlösung gelangen:
Litt. A. à 500 Thlr. Nr. 1. 2. 3. 4. 6. 7. 8. 9. 10. 11., 12. 14. 16. 17. 18. 20. 21. 22. 23. 24. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 45. 46. 8. 49. 50. 51. 52. 53. 55. 56. 58. 59.
Nr. 2. 3. 4. 5. 7. 8. 9. 10. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24.
Litt. C. à 100 Thlr. Nr. 1. 2. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
Litt. B. à 200 Thlr. 1“
67. 68. 69. 70. 71. 72. 79. 74. 75. 6. 27828.
88. 89. 90. 91. 92. 93. 94. 95. 96. 97.
100. Landeskreditkasse⸗Anlehen von 1840/42
98. 99. 11“ Anlehen gegen Schuldscheine auf Namen mit Amortisation
Der Zahlungstermin für diese Obligationen ist
September d. F. und die folgenden Tage. Mit dem 1. September d. J. hört mithin die Verzinsung dieser Obligationen unter allen Um⸗
Indem wir uns im Interesse des betheiligten Pu⸗ den blikums noch bereit erklären, die Einlösung der Obli⸗ gationen schon vor dem 1. September d. J. und zwar vom 10. Mai d. J. ab bewirken, und für die im Monat Mai zur Einlösung präsentirten Obliga⸗ tionen die Zinsen bis zum Ende des Monats Juni cr. und für die später zur Einlösung präsentirten Obli⸗ gationen die Zinsen wenigstens bis zum Schlusse des laufenden Monats zahlen zu lassen, ersuchen wir die Inhaber mehrerer Obligationen, dieselben mit⸗ telst eines Verzeichnisses, welches Datum, Betrag, Littra und Nummer der Obligation enthält, zur 60 Einlösung vorzulegen. Danzig, den 22. April 1874. Der Kreis⸗Ausschu gez. von Gramatzki. Drawe.
—.—
am Schlusse des Monats Juni 1874.
““ Gesammtbetrag der
Passiva. Activa. Shhibr 2121qFRalr rf
80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87.
Schuld⸗ und Pfandbriefe (4 %) . Anlehen auf kurze Zeit
2 2 7 2 2 2
Einzulösende Banknoten 1
88 gegen Hypotheken ..
„ Privaten.. der Nassauischen
der Brandkasse.
Danziger Landkreises. Wannow.
12. 14. 16. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 27. 28. 29. 30. 32. 33. 34. 35. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 45. 46. 50. 51. 52. 53. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 80. 81. 82. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91. 93. 94. 95. 96. 7. 99. 100. 101. 102. 103. 104. 106. 107. 108. 109. 110. 111. 112. 113. 114. 116. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. 125. 126. 127. 128. 129. 130. 131. 132. 133. 134. 135. 136. 138. 139. 140. 141. 142. 143. 144. 145. 146. 147. 149. 150. 151. 152. 153. 154. 155. 156. 157. 158. 159. 160. 161. 162. 163. 165. 166. 167. 168. 169. 171. 172. 173. 174. 175. 176. 177. 178. 179. 181. 182. 184. 185. 186. 187. 188.
'M189. 190. 191. 193. 194. 195. 196. 197. 198. 199. 200. ³ 50 Thir. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 21. 22. 23. 24. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 49. 50. 52. 53. 54. 55. 56. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 66.
[3127]
Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Das Diakonat an der hiesigen evangelischen Stadt⸗Pfarrkirche wird zum 18 Drtber 1 kischen Das Einkommen der Stelle bringt jetzt inkl. einer sehr schönen Dienstwohnung prpr. 900 Thlr. und wird bei der in Aussicht genommenen Fixation auf vass. 1100 Thlr. steigen. 86
ewerber um diese Stelle wollen sich bis 31. August c. schriftlich melden.
Etwaige persönliche Vorstellungen werden wir erst vom 1. September c. ab gewärtigen.
Goldberg i. Schl., 10. Juli 1874.
Der Magistrat.
Hannoversche Staatsbahn. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. Juni d. Js. bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß die nachbezeichneten Verkehre von der Tariferhöhung ad 20 % für den Termin vom 1. August d. Js. ausgenommen werden: 2 Deutsch⸗Belgischer und Deutsch⸗Belgisch⸗Französischer
dem Bau Lombard⸗Vors chüsse 1
C 11Xe“ Afservate und Vorschußzahlungen.
Zinsen⸗Konto .. R“ 8 erwaltungskosten.. Bank⸗Immobilien ...
Konto der Landesbank . . .
Reservefonds der Landesbank Effekten des Reservefonds. be11A“
Günther.
daß
Verkehr via Herbes⸗
Nassauische Landesbank.
Schuld der Landesbank an den Staat 8 Obligationen der Landesbank Lit. 4. 44 2
Darlehen zur Ablösung von Reallasten
8 an Gemeinden und Verbände .. — Kontokorrente mit Bankhäusern. Sparkasse ““ kommunalständischen Anstalten:
der kommunalständischen Verwaltung
dem Straßenbaufonds . der kommunalständischen Hülfskasse dem Landarmenfonds . . . . dem Waisenfonds. der Irrenanstalt zu Eichberg . . . .. der Eöö“ zu Camberg .. Ebbe“; 5 der Irrenanstalt zu Eichberg
edirte Kauf⸗ und Steigschillinge.
Wiesbaden, den 25. Juli Direktion der Nassaui
747,657 62,532 112,806 1,300,000 1,523,256 1,510,850 1,018,300 2,069,750 1,935,550 38,500
2,229,256 7,391,682 1,248,736 691,594 176,587
II1IIIIIII
E“;
“ 21,093 1 209,351 77,605
20
112,874
EEN
3,638 2,655
. .
11,785 2,765 141,426 279,350
12,292,356
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bo loete] 1EIIIIII
‿
10,852,106
179,087 9 9 —
5,464 5 “ 187 15,757
— 78,406 [1,432,427 27 1 — 155,271 19 202 — 339,414 16, 8 —
— — - 329,790
12,963,772 14 212,963,772
laewml IlIlIEl!
deren Abfahrt stattfindet: am
Zas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Vierteljahr.
Insertionspreis fürden Raum einer Aruckzeile 3 Igr.
2 — Ale Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten
Berlin, Freitag,
anch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 82.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspektor, Pfarrer Noeldechen zu Cracau, Kreis Jerichow J., den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Rechtsanwalt und Notar von Schenck zu Arnsberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während des onats August wie folgt:
A. Nach Föhr (Wyk).
1) Von Husum nach Föhr mittelst des Dampfschiffes „Nord⸗ friesland“ am 1., 4., 5., 6, 8. August; mittelst der Dampfschiffe E1“ und „Sylt“ vom 10.—15., 17.— 22., 24.—29., und 31. August.
asag. Tagen: 1., 4, 5,, 6., 13., 14., 15., 17., 18., 19., 20., 22., 27., 28., 29. und 31. August ist Wyk bei Benutzung des Eisen⸗ bahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden.
2) Ueber Dagebüll nach Föhr.
a. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11³0 Abends (nach 8 1e aus Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges); in Dagebüll 728 früh. .
b. Ven Dse88 über Deetzbüll nach HSeeegche Peinat per. sonenfuhrwerk täglich 2 Uhr Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges) in Deetzbüll 5 Uhr Nachm. Die Weiterfahrt von Deetzbüll richtet sich nach dem Ab⸗ gange des Fährschiffes von Dagebüll. — Von Dagebüll nach Wyk zweimal täglich mittelst Fährichiffes, dessen Abgang vom Ein⸗ tritt der Fluth abhängt. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1 ½ Stunden.
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland).
Von Tvirvern nach Hoyer Personenpost täglich 1158 Nachm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges). Von Hoyer nach Sylt täglich mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Der Abgang des Schiffes ist von dem Eintritt der
luth abhängig. 88 dnhban Scgane Vom 1.— 6., 12.—21., 28.— 31. August ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Ham⸗ burg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 8 Stangen; 29. Juli 1874
iel, den 29. Juli 6 Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich während
der Zeit vom 1. bis incl. 15. August wie folgt: 1 A. Von Norden nach Norderney. I. Auf dem Wege über Norddeich:
Von Norden nach Norddeich mittelst Personenpost resp. Personenfuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittelst
iffes. schiste., Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August um 12 ½ Uhr Nachm., am 2. August 1 Uhr Nachm., am 3. August 1 ½ Uhr Nachm., am 4. August 2 ½ Uhr Nachm., am 5. August 3 ½ Uhr Nachm., am 6. August 5 Uhr Nachm., am 7. August 6 ½ Uhr Vorm. und 6 ½ Uhr Nachm, am 8. August 7 ½ Uhr Vorm. und 6 ½ Uhr Nachm., am 9. August 8 Uhr Vorm. und 6 ½ Uhr Nachm., am 10. August 9 ¼ Uhr Vorm., am 11. August 10 Uhr Vorm., am 12. August 10 ¾ Uhr Vorm., am 13. August 11¼ Uhr Vorm, am 14. August 11 ½ Uhr Vorm, am 15. August 11 ¾ Uhr Vorm. 8
Diese “ wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ vost⸗Gegenstäͤnden benutzt. — 8 88 Dis Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr ¼ Stunden, von Norddeich nach Norderney ungefähr 40 Minuten.
II. Auf dem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und
durch das Watt: Mittelst einer Fünlichen Personenpost, deren Beförderungszeit un⸗ ähr 4 Stunden beträgt. nefaähe⸗ Abfahrt von Norden erfolgt: am 1. August 4 ½ Uhr Nachm., am 2. August 5 Uhr Morgens, am 3. August 5 ¼ Uhr Morgens, am 4. August 6 ½ Uhr Morgens, am 5. August 7 ¾ Uhr Morgens, am 6. August 9 ½ Uhr Vorm., am 7. August 10 ¾ Uhr Vorm., am 8. August 12 Uhr Mittags, am 9. August 12 ¾ Uhr Nachm., am 10. August 1 ½ Uhr Nachm., am 11. August 2 Uhr Nachm., am 12. August 3 ¼ Uhr Nachm., am 13. August 3 ½ Uhr Nachm., am 14. August 3 ¾ Uhr Nachm., am 15. August 4 Uhr Nachm. Diese Verbindung wird zur Beförderung von Brief⸗ und Fahr⸗ post⸗Gegenständen benutzt. B. Von Eim den vach Norgesnehe⸗ fenijchaft Mi er Dampfschiffe der Ems⸗Dampfschiffahrtsgesellschaften, Mitteln 18 1. August 9 ½ Uhr Vorm., am 2. Vorm., am 3. August 12 ½ Uhr Nachm., am 4. August „am 5. August 1¼¾ Uhr Nachm., am 6. August 1 „am 7. August 11 ¼ Uhr Vorm., am 8. August 2 Uhr am 9. August 6 ½ Uhr Morg., am 10, August 2 ½ Uhr am 11. August 8 ½ Uhr Vorm., am 12. August 8 Uhr Vorm., am 13. August 8 ½ Uhr Vorm., am 14. August 9 Uhr Vorm., am 15. Auagust 11 Uhr Vorm. .
Diese Verbindung wird zur Briefpostbeförderung benutzt.
Die Fahrzeit beträgt circa 3 ¾ bis 4 Stunden.
b Von Geestemünde nach Norderney. Mitteelst eines Dampfschiffes des Norddeutschen Lloyd, welches aus Geestemünde abfährt: am 3. August 8 Uhr Vorm., am 5. August 9 ¾ Uhr Vorm., am 7. August 11 ¾ Uhr Vorm., am 10. August 2 ½ Uhr be am 12. Angust 4 ½ Uhr Morg., am 14. August 5 ¾ Uhr Morg.
1 1 2 Verbindung wird zur Briefpostbeförderung Fahrzeit beträgt 5—6 Stunden.
rivat⸗ ampf⸗
enutzt. Die
AAUTENA 1Sa.n--
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152
Wie sich die Verbindungen vom 16. August c über bleibt weitere Publikation vorbehalten. Oldenburg, den 24. Juli 1874. Deer Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor. In Vertretung: Schopper. Elsaß⸗Lothringen. “ Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und der Kreistage. Vom 27. Juli 1874. . 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 8 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund der Gesetze vom 22. Juni 1833, 10. Mai 1838 und 18. Juli 1866, sowie des die Bezirksvertretungen, die Kreisvertretungen und die Wahlen für die Gemeinderähe Gesetzes vom 24. Januar 1873, für Elsaß⸗Lothringen was folgt: 3. 1 6 zchein Bezirkstage werden am 17. August d. J. eröffnet und spätestens am 29. August geschlossen. . 11“ §. 2. Die erste Sitzungsperiode der Kreistage beginnt am 10. August, die zweite am 31. August dieses Jahreezs.—* Die Dauer 88 jeden dieser Sitzungsperioden wird auf höchstens ünf Tage festgesetzt. EC1“ 1“ fEage fifh 1. Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. . 1““ Gegeben Wildbad Gastein, den 27. Juli 1874. (L. S.) pbwbilhe 1ö11.“ Fürst von Bismarck.
Das 9. Stück des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter?
Nr. 217 die Verordnung, betreffend die Einberufung der Bezirkstage und der Kreistage. Vom 27. Juli 1874.
Berlin, den 31. Juli 1874.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
8
i Königreich Preußen. Ur. Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes zu Ber⸗ lin durch die Stadt nach Charlottenburg durch die Berliner Stadt⸗
Eisenbahngesellschaft. Vom 8. April 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Fgens von der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft zu Berlin darauf angetragen worden ist, einer von ihr in Gemeinschaft mit dem Königlichen Fiskus, der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger, der Magdeburg⸗ Halberstädter und der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft unter der Firma: „Berliner Stadt⸗Eisenbahngesellschaft“ zu gründenden Aktiengesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisen⸗ bahn von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofs zu Berlin durch die Stadt nach der Südseite von Charlottenburg zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Expropriation und zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstuücke nach Maßgabe des Gesetzes vom öö 1838 unter den nachstehenden Bedin⸗ ngen hierdurch ertheilen. 8 8t Die Gesellschaft wird unter der Firma: „Berliner Stadt⸗ Eisenbahngesellschaft“ gebildet und erhält ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Berlin. 8 8 II. Die Bahn soll vorzugsweise und zunächst dem Personen⸗ und Gepäckverkehr, dem Güterverkehr dagegen nur insoweit dienen, als dies von der Staatsregierung für zulässig erachtet wird. III. Die Vollendung und Jabetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb sechs Jahren nach der Aushändigung der Kon⸗ zessionsurkunde erfolgen. 1 8 ür den Ben velten insbesondere folgende Bestimmungen; 1) Die Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischen⸗ unkte wird von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche hrbeiten festgestellt, auch unterliegen sämmtliche Bauprojekte und der Hauptkostenanschlag der Genehmigung des letzteren. 8* 2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige An⸗ stellung eines besonderen Polizei⸗Aufsichtspersonals entstehenden Kosten zu tragen, auch zu der in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Dezember 1846 für die Bauarbeiter einzurichtenden Krankenkasse die nöthigen schüsse zu leisten. 8 Zuschose bem Staate durch diese spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten hat die Gesellschaft nach 8 V Ministers für Handel, und öffentliche Arbeiten zu erstatten. ““ 1) “ in der Konstruktion der baulichen Anlagen sowohl, wie der Betriebsmittel und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände der Bahn, welche der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vor oder nach der Betriebseröffnung derselben im Interesse der Bewohner der benachbarten Grundstücke für erforderlich erachtet, wird die Gesellschaft auf ihre Kosten in Ausführung bringen. 2) Die Gesellschaft hat den gesammten Unterbau von vornherein zur Aufnahme von 4 leisen einzurichten und hiervon zunächst mindestens zwei durchgehende Geleise anzulegen; sie ist zur Herstellung des dritten und vierten Gleises verpflichtet, wenn und sobald die Staatsregierung solches im ö. oder im Interesse der iebssicherheit für erforderlich erachtet. — — et für as der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel hat die Gesellschaft mit der Eröffnung des Be⸗ triebes einen Erneuerungs⸗ und einen Reservefonds zu bilden. Dem Erneuerungsfonds, aus welchem vornehmlich die Kosten der Er⸗ neuerung der Lokomotiven nebst Tendern und Wagen, beziehungsweise einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten, Kessel, Clinder Siederöhren, Federn, Achsen, Räder, Radreifen, Bremsen, Wasser⸗
behälter, Wagenkasten und Coupes, die Kosten der Erneuerung der Seieies Schwellen, Weichen und der kleinen Eisentheile des Ober⸗ baues, sowie der Eisentheile des Unterbaues. der Brücken ꝛc. gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechen⸗ den alten Materialien, ein nach Anhörung der Direktion und des Auf⸗ sichtsrathes von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten festzusetzender jährlicher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, sowie die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst zu überweisen. Der Reserve⸗ fonds, der die Mittel zur Bestreitung der durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unglücksfälle hervorgerufenen außer⸗ ordentlichen Au gaben gewähren, mit Genehmigung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auch zu den Kosten nach⸗ träglich für erforderlich oder zweckmäßig erachteter Ergänzungsbauten herangezogen werden soll, ist zunächst durch Zuweisung eines entspre⸗ chenden Theils des nach vollständigem Ausbau und vollständiger Aus⸗ rüftung der Bahn etwa verbleibenden Restes des Anlagekapitals und durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Anlagekapitals, der Zinsen des Reservefonds selbst, sowie eines von dem Aufsichts⸗ rathe der Gesellschaft zu bestimmenden, nicht unter dem Betrage von einem Zehntel Prozent des Anlagekapitals verbleibenden jährlichen Zuschusses aus den Betriebseinnahmen bis zur Höhe von 160,000 Thlrn. (Einhundert Sechszig Tausend Thalern) zu bringen und in die⸗ er Höhe zu erhalten. Lp Die Genehmigung und Abänderung des Fahrplans bleibt der Königlichen Staatsregierung vorbehalten, ebenso die Genehmigung des Bahngeldtarifs nnd des Frachttarifs, sowohl für den Güter⸗ als ür den Personenverkehr. h f 1g ger den Betrieb der Bahn sind zunächst die Bestim⸗ mungen des Betriebs⸗ und des Bahn⸗Polizei⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands maßgebend. Außerdem behält sich die Staatsregierung vor, jederzeit diejenigen besonderen polizeilichen Vor⸗ schriften zu erlassen, welche sie im Interesse der Stadt Berlin und ihrer Bewohner für geboten erachten wird. Auch kann die Regierung jederzeit eine Beschränkung des Güterverkehrs in einer ihr angemessen erscheinenden Weise anordnen.
VIII. Die Beförderung von Truppen, Militär⸗Effekten und son⸗ stigen Armeebedürfnissen hat nach denjenigen Normen und Sätzen stattzufinden, welche auf den Staatseisenbahnen im Gebiete des frü⸗ heren Norddeutschen Bundes jeweilig Gültigkeit haben.
IX. Der Postverwaltung des Deutschen Reichs gegenüber ist die esellschaft verpflichtet: d S r Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Postverwal⸗
tung zu bringen, 33 mit g “ Zuge auf Verlangen der Post⸗ verwaltung einen Postwagen und innerhalb desselben:
a. Briefe, Zeitungen, Gelder, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner solche nicht in die Kategorie der obigen Sendungen gehörige Pakete, welche einzeln das Gewicht von 20 Zollpfunden nicht überschreiten,
b. die zur Begleitung der Postsendungen sowie zur Verrichtung des Dienstes unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn die⸗ selben geschäftslos zurückkehren, 8
c. die Geräthschaften und Utensilien, deren die Beamten unter⸗ wegs 8” g
unentgeltlich zu befördern. 8 2
Statt beiondexer Postwagen können auf Grund desfallsiger Ver⸗ ständigung auch Postcoupes in Eisenbahnwagen, gegen eine den Selbstkosten für die Beschaffung und Unterhaltung thunlichst nahe⸗ stehende Miethe benutzt, es kann ferner bei solchen Zügen, in denen Postwagen oder Postcoupes nicht laufen, die unentgeltliche Mitnahme eines Postbeamten mit der Briefpost, dem alsdann der erforderliche Sitzplatz einzuräumen ist, oder die unentgeltliche Beförderung von Brief⸗ und Zeitungspacketen durch das Zugpersonal verlangt werden.
3) Für ordinäre Packete über 20. Pfund, auch wenn dieselben innerhalb des Postwagens oder Briefcoupes befördert werden, erhält die Gesellschaft die tarifmäßige Eilfracht, welche für das monatliche Gesammtgewicht der zwischen je zwei Stationen beförderten zahlungs⸗ pflichtigen Packete berechnet, und auf Grund besonderer Vereinbarung aversionirt wird.
89 Wenn ein Postwagen oder das an dessen Stelle zu benutzende Postcoupe (ad 2) für den Bedarf der Post nicht ausreicht, so hat die Gesellschaft entweder die Beförderung der nicht unterzubringenden Poft⸗ sendungen in ihren Wagen zu vermitteln, oder der Post die erforder⸗ lichen Transportmittel keihweise herzugeben. Im ersteren Falle wird für ordinäre Packete über 20 Pfund eine weitere als die ad 3 vor⸗ gesehene Verguͤtung nicht geleistet. Im letzteren Falle zahlt die Post⸗ verwaltung außer der Frachtvergütung für die ordinären Pakete über 20 Pfund eine besonders zu vereinbarende, nach Sätzen pro Coupe und Meile und resp. pro Achse und Meile zu bemessende Hergabe⸗ und
ransportvergütung. 8 8 5) Die Gesellschaft übernimmt die Unterhaltung, Unterstellung, Reinigung, das Schmieren, Ein⸗ und Ausrangiren ꝛc. der Eisenbahn⸗ Postwagen, sowie den leihweisen Ersatz derselben in Beschädigungs⸗ fällen gegen Vergütungen, welche nach den Selbstkosten bemessen wer⸗ den, und über deren Berechnung besondere Vereinbarung getroffen wird⸗
6) Die Gesellschaft ist verpflichtet, die mit Postfreipaͤssen ver⸗ sehenen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgesetzt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahn, einen anderen Theil aber mit gewöhnlichem Postfuhrwerk zurücklegen.
X. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Ersenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind, oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen.
XI. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die von ihr anzustellenden Bahnwärter, Schaffner und sonstigen. Unterbeamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil⸗Anstellungsberechtigung entlassenen Militärs, soweit die⸗ selben das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zu wählen.
Für ihre Beamten und Arbeiter hat sie, nach Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahn bestehenden Grundsätze, Fedfe Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den elben die
erforderlichen Zuschüsse leisten.