1874 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

wirthschaftliche Disziplinen: 1) Einleitung in das landwirthschaftliche Studium (Hodegetik, Geschichte): Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Sette⸗ gast. 2) Encyklopädie der Landwirthschaft: Dr. Dreisch. 3) All⸗ gemeine Ackerbaulehre: Derselbe. 4) Spezieller Pflanzenbau: Admi⸗ nistrator Schnorrenpfeil. 5) Allgemeine Thierzucht: Dr. Crampe. 6) Vergleichendes Exterieur der Hausthiere: Geh Reg.⸗Rath Dr. Sette⸗ gast. 7) Pferdezucht und Pferdehandel: Dr. Möller. 8) 1“ Dr. Crampe. 9) Wollkunde mit praktischen Uebungen: Derselbe. 10) Agro⸗ nomische und zootechnische Uebungen und Demonstrationen: Dr. Crampe. 11) Landwirthschaftliche Buchführung: Rechnungs⸗Rath Schneider. IV. Forstliche Disziplinen: 1) E““ Oberförster Sprengel. 2) Forstbenutzung: Derselbe. V. Naturwissenschaftliche ö 1) Unorganische Experimental⸗Chemie: Prof. Dr. Krocker. 2) Chemie der Düngemittel: Derselbe. 3) aldtihh. Chemie mit Uebungen in landwirthschaftlich⸗chemischen Arbeiten im Laboratorium: Derselbe. 4) Physiologische Experimental⸗Chemie: Dr. Weiske. 5) Experimental⸗Physik: Professor Dr. Pape. 6) Anatomie, Physiologie und Geographie der Pflanzen: Professor Dr. Heinzel. 7) Krankheiten der Kulturpflanzen: Dr. Kirchner. 8) Uebungen im pflanzenphysiologischen Laboratorium: Professor Dr. Heinzel. 9) Allgemeine und spezielle Zoologie: Professor Dr. Hensel. 10) Uebungen im zoologisch⸗zootomischen Laboratorium: Derselbe. 11) Zoologisches Colloquium: Derselbe. 12) Geognosie: Dr. Gruner. 13) Bodenkunde: Derselbe. 14) Uebungen und Demonstrationen im mineralogischen Museum: Derselbe. 15) Anatomie und Physiologie der Hausthiere: Dr. Möller. VI. Landwirthschaftlich⸗technische Ge⸗ werbe: Dr. Friedländer. VII. Thierheilkunde: 1) Seuchenlehre: Dr. Möller. 2) Geburtshülfe: Derselbe. 3) Veterinär⸗klinische De⸗ monstrationen: Derselbe. VIII. Landwirthschaftliche Bau⸗ und Ma⸗ schinenkunde: Baurath Engel. IX. Mathematik: Professor Dr. Pape.

Lehrhülfsmittel. Der Unterricht wird durch Demonstrationen, praktische Uebungen und Exkursionen erläutert. Hierzu dient zunächst die gesammte Gutswirthschaft, deren technische Betriebsanlagen (Brennerei, Brauerei, Ziegelei) die technologischen Vorträge erläutern, ferner das Forstrevier. Als weitere Lehrhülfsmittel dienen: die Versuchswirthschaft und Versuchsstation, der botanische Garten, die Anatomie, die Thierklinik, das zootechnische Institut, das chemische Laboratorium, das pflanzenphysiologische Institut, das landwirthschaft⸗ liche Museum, das zoologische Kabinet und zootomische Laboratorium, die Bibliothek und das Lesezimmer. 1 5

Praktische Kurse und Praktikanten⸗Station. Für die praktische Erlernung der Spiritus⸗ und bayerischen Bier⸗Fabrika⸗ tion in besonderen Kursen ist Vorsorge getroffen. Zur Erlernung der praktischen Landwirthschaft ist durch die mit der Akademie in Ver⸗ bindung gebrachte Praktikanten⸗Station Gelegenheit geboten. An⸗ gehende Landwirthe finden gegen Entrichtung einer Pension in dem Hause des Administrators in Proskau und des Wirthschafts⸗Inspektors auf dem Departement Schimnitz Aufnahme, sie werden von ihren Lehrherren mit dem Betriebe der Landwirthschaft vertraut gemacht und in der Gutswirthschaft praktisch beschäftigt.

Aufnahme der Akademiker. Honorar⸗Zahlung. Son⸗ stige Einrichtungen der Akademie. Die Aufnahme erfolgt na oder mündlicher Anmeldung beim Direktor. Die Akademie verlangt von den Studirenden Reife des Urtheils und Kennt⸗ nisse in dem Maße, um akademischen Vorträgen ohne Schwierigkeit folgen und daraus den rechten Nutzen ziehen zu können. Voraus⸗ gegangene wenigstens einjährige praktische Thätigkeit im Landwirth⸗ schaftebetriebe ist zum Verständniß der Vorträge erforderlich. Der Kursus ist zweijährig, der Studirende veerpflichtet sich bei seinem Eintritt jedoch nur für das laufende Semester. Gegen ein monatlich zu entrichtendes Lehrhonorar können junge Land⸗ wirthe, deren Verhältnisse ihnen den Aufenthalt an der Akademie wäyrend eines vollen Semesters nicht gestatten, als Hospitanten zu⸗ gelassen werden. Es beträgt das Eintrittsgeld 6 Thaler, das Studien⸗ honorar für das erste Semester 40 Thaler, für das zweite 30 Thaler, für das dritte 20 Thaler, für das vierte und jedes folgende Semester 10 Thaler. Beim Schluß eines jeden Semesters finden Abgangs⸗ prüfungen statt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß der Studirende vier Semester auf der Akademie absolvirt haben. Die Feit seines Studiums an einer andern Hochschule kommt dabei in

nrechnung. Nähere Nachrichten über die Akademie finden sich in folgenden, durch alle Buchhandlungen zu beziehenden Schriften: Die Akademie Proskau, Berlin, 1872, IV. Ausgabe; Der landwirthschaft⸗ liche Unterricht, von H. Settegast, Breslau 1873. 1

Proskau, den 13. Juli 1874. Der Direkter der Königlichen landwirthschaftlichen Akademie. Geheimer Regierungs Rath Dr. Settegast.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten am Sonntag, dem 2. d. M., in Gastein dem Gottesdienst in der evangelischen Kirche bei. Zum Diner hatte der Fürst Rohan Einladung erhalten.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern von Sandown nach Ventnor, um von da aus Ihrer Majestät der Kaiserin von Oesterreich in Steephill Castle einen Besuch abzustatten, und wohnten darauf in Ryde einer Revue der Truppen und der Freiwilligen⸗Regimenter bei.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl kamen gestern Vormittag 10 Uhr von Pots⸗ dam nach Berlin, besuchten, als am Geburtstage König Friedrich Wilhelms II, das Mausoleum zu Charlottenburg und machten dann eine Spazierfahrt durch den Thiergarten am Standbilde König Friedrich Wilhelm III. und der Luisen⸗Insel vor⸗ über, welche, wie alljährlich an diesem Tage, mit Guirlanden und hohen Topfgewächsen reich dekorirt waren. Heute Vor⸗ mittag 9 Uhr hat Sich Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl nach Wesel und Schlangenbad begeben, während Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl eine Stunde später nach Glinike zurückkehrte. Im Gefolge Ihrer Königlichen Hoheit befinden Sich die Hofdamen Gräsin von Seydewitz und Gräfin von Schlippenbach, sowie der Kammerherr Graf von Brühl.

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich, Söhne Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, sind aus dem Seebade Scheveningen zurückgekehrt und haben Sich am Montag Morgen 8 Uhr von hier nach Potsdam begeben.

Der Vorstand der evangelisch⸗lutherischen Konferenz innerhalb der preußischen Landeskiche hat mit Rücksicht auf die vollzogenen Wahlen zu den Provinzial⸗Synoden beschlossen, die Augustkonferenz zu vertagen.

Der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Graf von der Goltz ist von seiner Urlaubsreise hierher zurückgekehrt, desgleichen der General⸗Major und Commandeur der 1. Garde⸗Kavallerie⸗Bri⸗ gade von Krosigk.

Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Hofe, Kammerherr von Quaade, hat sich auf Urlaub begeben. 6 8

Seine Vertretung hat der Legations⸗Sekretär von Krag über⸗ nommen.

Der Fürst Nicolaus Metscherski traf gestern früh aus Moskau hier ein und nahm im Hotel de Rome Wohnung.

Der Kaiserlich russische Finanz⸗Minister von Reutern hat am Sonnabend Nachmittag Berlin wieder verlassen und sich nach Carlsbad begeben.

S. M. S. „Augusta“ ist am 7. Juli cr. in Bahia angekommen. An Bord Alles wohl.

S. M. Aviso „Pr. Adler“ ist am 31. v. Mts. in Wilhelmshaven außer Dienst gestellt.

Kiel, x3. August. (W. T. B.) Wie die ‚Kieler Zeitung“ meldet, ist das Kanonenboot „Nautilus“ auf 2 Jahre, das Kanonenboot „Albatros“ auf ein Jahr in Dienst gestellt. S. M. S. „Nymphe“ und „Musquito“ sind heute Nach⸗ mittag hier eingelaufen. .

Hannover, 3. August. Zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht sah man gestern sowohl an öffentlichen, als auch an vielen Pri⸗ vathäusern Flaggen und Fahnen wehen.

Paderborn, 4. August. (W. T. B.) Der Bischof Martin

ist heute Morgen um 8 Uhr vom Exekutions⸗Inspektor und

einem Gericht diener des hiesigen Kreisgerichts zur Verbüßung der gegen ihn erkannten Gefängnißstrafe von 4 ½ Monat ver⸗ haftet und zu Wagen in das hiesige Inquisitoriatsgebäude ab⸗ geführt worden. Der Bischof, bei welchem das Domkapitel ver⸗ sammelt war, legte gegen seine Verhaftung Protest ein.

Cöln, 3. August. Nachdem des Kaisers und Königs Majestät befohlen haben, daß in den Kirchen Gedächtniß⸗ tafeln für die Tapfern, welche in den letzten Kriegen auf dem Felde der Ehre gefallen sind, errichtet werden sollen, und zwar in ähnlicher Weise, wie solches nach den Kämpfen von 1813 bis 1815 geschehen ist, wird auf Anordnung des Königlichen Gouvernements am Sonntag, den 9. d. Mts., Morgens 10 ½ Uhr, in hiesiger Garnisonkirche zu St. Pantaleon in feierlichem Gottesdienste die kirchliche Einweihung dieser Tafeln erfolgen. Dieselben enthalten die Namen aller Krieger, welche in den Kämpfen der Jahre 1864, 1866 und 1870/71 den Heldentod gestorben sind, und zwar von nachstehenden Truppentheilen: 3. Westfälisches Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 16, Hohenzollerisches Füsilier⸗Regiment Nr. 40, 5. Rhei⸗ nisches Infanterie⸗Regiment Nr. 65 (incl. Besatzungs⸗Bataillon Jülich), Rheinisches Kürassier⸗Regiment Nr. 8 (incl. 2. schweres Reserve⸗Reiter⸗Regiment, früher 7. Reserve⸗Ulanen⸗Regiment), Westfälisches Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 7, Westfälisches Pio⸗ nier⸗Bataillon Nr. 7, Besatzungs⸗Bataillon Deutz. Das Gou⸗ vernement hat angeordnet, daß sowohl die neuen Tafeln als auch die aus den Kriegsjahren 1813 bis 1815 mit Eichenlaub bekränzt werden, um so der Allerhöchsten Absicht, das Andenken der Tapfern zu ehren, nachzukommen.

Bayern. Nach §. 11 des nun verkündeten Finanz⸗ gesetzes vom 27. Juli 1874 für die 12. Finanzperiode, 1874 und 1875, sind die Bestimmungen des Art. 7 Abth. 2 des Ge⸗ setzes über die Kapital⸗Rentensteuer vom 31. Mai 1856 und des §. 64 des Landtagsabschiedes vom 29. April 1869, wonach die im Ausland bereits besteuerten Kapitalrenten bisher in Bayern steuerfrei und blos umlagenpflichtig waren, vom 1. Ja⸗ nuar 1874 an außer Wirksamkeit gesetzt. Demnach sind von diesem Zeitpunkte an alle ausländischen Renten ohne Unterschied steuer⸗ und umlagenpflichtig.

In Betreff der neuen Schulordnung für Studien⸗ Nrse sind noch folgende Punkte aus derselben hervorzu⸗ eben:

Die Studienanstalten haben den Zweck, die männliche Jugend auf der Grundlage höherer allgemeiner Bildung zu selbständigem Studium vorzubereiten und sie zu religiös⸗sittlicher Tüchtigkeit zu er⸗ ziehen. Zur Erreichung dieses Zweckes dienen außer den Mitteln religiös⸗sittlicher Erziehung hauptsächlich das Studium der Sprachen und der Literatur des klassischen Alterhums, sowie die Pflege der deutschen Muttersprache. Eine vollständige Studienanstalt (humani sti⸗ sches Gymnasium) umfaßt 9 Jahreskurse (Klassen), die fünf unteren Klassen bilden die Lateinschule, die 4 oberen Jahreskurse das Gymnasium. Lateinschulen können auch für sich und ohne unmittelbare Verbindung mit Gymnasialklassen bestehen (isolirte Lateinschulen). Die Anzahl der Schüler soll in den Klassen der Lateinschule 50, in den Klassen des 40 nicht übersteigen. Haben sich für eine Klasse mehr Schüler gemeldet, so wird nach Bedürfniß entweder die Klasse in Parallelkurse getrennt oder dem Klasselehrer ein Aushülfslehrer bei⸗ gegeben. Lehrgegenstände der Studienanstalten sind: 1) wissenschaft⸗ liche Fächer: a. obligatorische: Religion, deutsche, lateinische, griechische und französische Sprache; philosophische Propädeutik in Verbindung mit dem deutschen Unterricht, Arithmetik, Mathematik und Physik, Geographie und Geschichte; b. fakultative: hebräische, englische und italienische Sprache; 2) Kunst und Fertigkeit: a. obligatorische: Kalligraphie und Turnen, b. fakultative: Zeichnen, Stenographie, Gesang und Instrumental⸗ Musik, Schwimmen. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden für die obligatorischen Lehrfächer beträgt in den 2 untersten Klassen der Lateinschule 25, in der 3. 26, in der 4. 27, in der 5. Lateinklasse und in den 4 Gymnasialklassen 28. Zwei Nachmittage in der Woche sind vom Schulunterricht frei. Nur die Turnübungen und ausnahms⸗ weise auch fakultative Lehrgegenstände können auf dieselben verlegt werden. An den 4 übrigen Wochentagen ist der Unterricht auf Vor⸗ und Nachmittag zu vertheilen.

4. August. (W. T. B.) Der hiesige Bürgermeister Erhardt hat ein Schreiben des Staats⸗Sekretärs von Bülow erhalten, in welchem derselbe Namens des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck den herzlichsten Dank desselben für die ihm über⸗ sendete Glückwunschadresse ausspricht. Zugleich wird die Ver⸗ sicherung beigefügt, wie wohlthuend es dem Reichskanzler ge⸗ wesen sei, gerade aus München solche Kundgebungen patriotischer Theilnahme zu empfangen.

SBachsen. Dresden, 2. August. Der Staats⸗Minister v. Nostitz⸗Wallwitz ist gestern von seinem Urlaube wieder hier eingetroffen. Derselbe hat neben der Leitung der Geschäfte des Ministeriums des Innern während der Abwesenheit des Staats⸗Ministers Freiherrn v Friesen zugleich die Leitung der Geschäfte des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten übernommen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 1. August. Die Regierung hat einige Bestimmungen zur Ausführung des Reichspreßgesetzes getroffen, welche im „Regierungsblatt“ veröffentlicht werden. Dieselben beziehen sich wesentlich auf die Feststellung der zuständigen Polizeibehörden. Als die Polizei⸗ Behörde des Ausgabeortes, bei welcher die sogenannten Pflicht⸗ exemplare einzureichen sind, sind die Bezirksdirektionen anzusehen; ebenso sind die Bezirksdirektoren als diejenige Polizeibehörde

bezeichnet, der unter Mitwirkung der unteren Instanzen die Ver⸗ fügung über Vollziehung einer Beschlagnahme von Druckschriften zusteht. Die bisherigen straßenpolizeilichen Bestimmungen über das öffentliche Anschlagen und Anheften von Druckschriften blei⸗ ben bestehen.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Die Regie⸗ rung wird dem im Herbst zusammentretenden Landtag einen Gesetz⸗ entwurf über eine Gemeinde⸗ und Kreisordnung vorlegen, welcher mit dem 1. Januar k. J. in Kraft treten soll. Dieser Entwurf ist den staatlichen und kommunalen Behörden zum Zweck einer gutachtlichen Aeußerung mitgetheilt worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 2. August. Der Kaiser wird sein Geburtsfest in Ischl begehen und daselbst über den 21. 8. als dem Geburtstage des Kronprinzen Rudolf, verweilen.

Großbritannien und Irland. London, 1. August. Dem Hofjournal zufolge macht die Besserung in dem Be⸗ finden des Prinzen Leopold Fortschritte. Der Herzog von Cambridge ist wiederum an der Gicht erkrankt. Zu Ehren des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz ga⸗ ben gestern der Fürst und die Fürstin Teck ein Diner, bei wel⸗ chem außer Sr. Königlichen Hoheit die verwittwete Herzogin von Beaufort, sowie andere Mitglieder der hohen britischen Aristokratie zu⸗ gegen waren. Der südliche Flügel des Kenfington⸗Palastes, der frü⸗ her von dem verstorbenen Herzog von Sussex und später von dessen Wittwe, der verstorbenen Herzogin von Inverneß, bewohnt wurde, wird einer durchgreifenden Reparatur unterzogen, um künftighin der Prinzessin Louise und ihrem Gemahle, dem Marquis von Lorne, als Residenz zu dienen.

Die Königin hat den Marquis von Lothian zum Geheimsiegelbewahrer von Schottland ernannt und Senor Antonio Maria Pradilla als General⸗Kon⸗ sul der Vereinigten Staaten von Columbia in Lon⸗ don bestätigt.

Die offizielle „London Gazette“ enthält ein Königliches Dekret, welches die Konstituirung der Niederlassungen an der Goldküste und Lagos in eine getrennte Kolonie, die Kolonie der Goldküste genannt, verfügt und für die Regierung der⸗ selben Fürsorge trifft. Kapitän George Strahan ist zum Gouverneur und Commandeur -en-chef der Kolonie der Gold⸗ küste, und Herr Charles C. Lee zum Administrator von Lagos ernannt worden.

Das Hofjournal meldet, daß Herr E. F. S. Pigott an Stelle des ausscheidenden Herrn Donne zum Königlichen Bühnencensor ernannt worden ist.

Temple Bar, das alterthümliche City⸗Thor, das sfeit geraumer Zeit Spuren von Verfall zeigte, hat nun einen bedenk⸗ lichen Riß erhalten, in Folge dessen es nöthig wurde, das Mittelthor zu schließen und ein hölzernes Gerüst zur Stützung des Mittelbogens zu errichten. Das Thor wird wahrscheinlich in Kurzem ganz abgetragen werden.

Aus Manchester wird geschrieben: Die hiesigen Behör⸗ den haben es für nöthig erachtet, die Einwohner zu ermahnen, die Vergeudung von Wasser zu vermeiden, da, falls die Dürre länger anhalten sollte, es nothwendig werden würde, die Zufuhr, die bis jetzt ungeschmälert ist, zu beschränken.

Das militärische Ballon⸗Comité in Woolwich richtet neuerdings seine Aufmerksamkeit auf die beste Methode, einen Ballon auf dem Schlachtfelde zu füll n. Man ist zu der Entscheidung gelangt, daß Kriegs⸗Ballons sich als werthvolle Hülfsmittel für eine im Felde stehende Armee erweisen dürften. In einer Höhe von 200 Ellen kann die ganze Landschaft an einem klaren Tage über einen Radius von ca. 40 englischen Meilen übersehen werden. 3

3. August. (W. T. B.) Im Unterhause beantwor⸗ tete der Präsident des Handelsamts, Sir Charles Adderley, heute eine Interpellation von Anderson, betreffend den Erlaß eines Reglements über die Benutzung bestimmter Segelstraßen Seitens der Seeschiffe, und erklärte, die Regierung habe die Frage, ob es sich empfehle, zur Verringe⸗ rung der Gefahr des Zusammenstoßes von Schiffen solche Vor⸗ schriften zu erlassen, lebhaft in Erwägung gezogen. Obgleich eine solche Maßregel unverkennbar mit großen Schwierigkeiten ver⸗ bunden sein werde und sich kaum erwarten lasse, daß ein Ein⸗ vernehmen der Mächte über die Festsetzung von obligatorischen Routen herbeigeführt werden könne, werde die Regierung der Frage nichts destoweniger auch ferner ihre ganze Aufmerksamkeit zuwenden.

Das englische Mittelmeer⸗Geschwader wird laut Telegramm aus Malta am 4. August von dort nach Barce⸗ lona abgehen.

Die Kirchendisziplinar⸗Bill wurde in dritter Lesung angenommen. Hierauf gab der Sekretär im Departement für Indien, Lord G. Hamilton, eine Darlegung des indischen Budgets. Nach derselben betrugen in dem Rechnungsjahre 1872 73 die Ausgaben 50,638,386 Pfd. Sterl., die Einnahmen nur 50,219,486 Pfd. Sterl. Im Rechnungsjahre 1873 74 be⸗ trugen die Ausgaben 55,122,738 Pfd. Sterl., die Einnahmen nur 49,478,745 Pfd. Sterl., während im Rechnungsjahre 1874 bis 75 die Ausgaben sich auf 54,935,000 Pfd. Sterl., die Ein⸗ nahmen auf 48,984,000 Pfd. Sterl. bezifferten. Das für die ge⸗ dachten. 3 Jahre sich herausstellende Defizit von 12,013,899 Pfd. Sterl. wurde hauptsächlich durch die Hungersnoth herbeigeführt, zu deren Linderung 6,500,000 Pfd. Sterl. direkt verausgabt wurden, während die Kosten für die aus Anlaß derselben aus⸗ geführten öffentlichen Arbeiten sich auf 10,339,000 Pfd. Sterl. beliefen. Lord G. Hamilton gab zu, daß die letztgedachten Aus⸗ gaben sehr hohe seien, schlug aber gleichwohl vor, für die näch⸗ sten vier Jahre weitere 12 Millionen zum Bau von Eisenbahnen und Herstellung besserer Kommunikationen zu verwenden. Der⸗ selbe hob dabei hervor, daß dem Umsichgreifen der Hungersnoth durch die angewen eten Mittel wirksam gesteuert werde, und spendete den bezüglichen Anstrengungen des Vize⸗Königs hohes Lob.

Ryde, 3. August. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich hat gestern der Königin sowie dem Prinzen und der Prinzessin von Wales in Osborne einen Be⸗ such abgestattet. .

Frankreich. Paris, 31. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Dekret, welches die auf den 17. August an⸗ beraumten Generalrathssitzungen so lange vertagt, bis die vorzunehmenden Neuwahlen begonnen haben.

Der Marschall⸗Präsident wird am 1. September vag⸗ Schloß Sully gehen und dann das Elysée in Paris

eziehen.

Bei Fontainebleau ist ein Lager errichtet; im Sep⸗ tember werden Manöver im Lager von Chalons abgehalten

werden. Zum Feldlager bei Compiègne ist das Feld schon vom Genie ausgewählt worden. Es liegt auf dem rechten Ufer der Oise, vom Plateau von Margny bis nach Goudun. Wenn größere Truppenmassen zugetheilt werden, so wird sich ein Theil auf dem linken Ufer, zwischen dem Flusse und dem Walde etabliren.

1. August. Das amtliche Blatt theilt die Ernennung des Herrn Barthelemy Saint Mare Girardin, Unterpräfekten von Corbeil, und des Herrn Henri Pretavoine, bisherigen Sub⸗ chefs im Ministerium des Innern, zum Kabinetschef im Ministerium des Innern und zum Adjunkten des Kabinetschefs in demselben Ministerium mit. Die Ernennung des Hrn. Louis Passy zum Nachfolger des Hrn. Lefebure, Unterstaatssekretär im Finanz⸗Ministerium, wurde gestern angezeigt.

Die schon telegraphisch erwähnte Note des „Journal officiel“, betreffend den Hirtenbrief des Erzbischofs von Paris, lautet wörtlich:

„Die Blätter beschäftigen sich seit mehreren Tagen mit dem Hirtenbriefe, den Se. Eminenz der Kardinal⸗Erzbischof von Paris an die Geislichkeit und an die Gläubigen seines Sprengels gerichtet hat. Die Regierung hat die Veröffentlichung dieses Briefes mit Be⸗ dauern wahrgenommen. Es wäre zu wünschen, daß die Blätter ihn nicht länger zum Gegenstand ihrer Polemik machen würden.“

Durch ein Gesetz vom 6. September 1871 war die Stadt Paris ermächtigt worden, während der Jahre 1871 und 1872 Kassenscheine in einem Betrage von nicht über 60 Millionen auszugeben. Seitdem wurde diese Ermächtigung auch auf die Jahre 1873 und 1874 erstreckt, und jetzt kommt die Verwaltung der Stadt behufs Ausgleichung ihres Budgets um die Bewilligung ein, die Ziffer der im Jahre 1875 zu emit⸗ tirenden Kassenscheine auf 60 Millionen zu erhalten. Ein in diesem Sinne lautender, von dem Minister des Innern einge⸗ reichter Entwurf ist zur Prüfung an die Budgetkommission ver⸗ wiesen worden.

Versailles, 3. August. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung genehmigte heute das Budget für das Mini⸗ sterium des Ackerbaues und des Handels, sowie der öffentlichen Arbeiten. Betreffs der neuen Ringbahn um Paris wurde regie⸗ rungsseitig auf Befragen erklärt, man sei im Augenblicke noch mit Prüfung dieses Projektes beschäftigt. Hinsichtlich der von der Versammlung beschlossenen Reduktion der Amortisationsquote bei der Bank von Frankreich von jährlich 200 Millionen auf 150 Millionen Frces. bemerkte der Minister für öffentliche Arbei⸗ ten, Caillaux, die bezüglichen Verhandlungen mit der Direktion der Bank seien eingeleitet, und hoffe er, dieselben demnächst zu einem befriedigenden Abschluß zu führen.

Der Nationalversammlung ist von der Regierung ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, in welchem ihr Ermächtigung ertheilt wird, mit den Gemeinden zu unterhandeln, um mit ihrer Unterstützung den Bau der neuen Kasernen zu sichern. Wie aus dem dem Gesetzentwurf voranstehenden Bericht hervor⸗ geht, belaufen sich die Kosten für diese Kasernen auf 114 Mil⸗ lionen. Diese Summe soll theils durch die Zuschüsse der Gemeinden, durch Vorschüsse, welche die Gemeinden machen, und die der Staat in 12 Jahreszahlungen zurückerstattet wird, und theils durch die dem Kriegs⸗Ministerium zur Verfügung stehenden Hülfsquellen aufgebracht werden. Die Summe, welche die ver⸗ schiedenen Gemeinden als Zuschüsse bewilligten, beträgt 31 Millionen, die Vorschüsse, welche sie machen werden, betragen 57 Millionen, so daß für den Staat nur 26 Millionen bleiben, von denen bereits 16 Millionen gedeckt sind. Was die Vorschüsse der Depar⸗ tements oder Gemeinden anbelangt, so sollen dieselben, Kapital und Zinsen, in 12 Jahren, jährlich 6,430,000, zurückbezahlt werden. 1875 werde aber noch nicht belastet werden, da die Arbeiten drei Jahre dauern sollen und man vor der Hand noch Mittel habe. Der Gesetzentwurf selbst lautet:

Art. 1. Während der Dauer der parlamentarischen Vakanzen wird der Präsident der Republik ermächtigt: 1) die Konventionen zu billigen, welche zwischen dem Staat und den Departements oder Ge⸗ meinden zur Sich rung der Kasernirung der Armee abgeschlossen wer⸗ den; 2) die zu diesem Zweck von den Departemental⸗ oder Gemeinde⸗ räthen beschlossenen Anleihen oder außerordentlichen Hülfsquellen jeder Art zu billigen; 3) die betreffenden Anleihen sind stempelfrei; 4) die im Art. 1 vorgesehenen Beschlüsse werden im Ministerrath gefaßt und von den Ministern des Innern, des Kriegs und der Finanzen ge⸗ gengezeichnet werden.

Italien. Rom, 31. Juli. (It. N.) Der Herzog und die Herzogin von Aosta, welche Letztere noch immer leidend ist, befinden sich noch auf dem Schlosse in Moncaliori.

Die Veröffentlichung des Hirtenbriefs des Erz⸗ bischofs von Paris ist den italienischen Blättern unterfagt worden.

Auf den Schiffswerften der ligurischen Küste herrscht große Thätigkeit. Allein am Strande von Sestri Po⸗ nente wird an 40 Fahrzeugen gearbeitet. Der Absatz der ita⸗ lienischen Schiffe im Auslande trägt nicht wenig zur Blüthe dieses Geschäftszweiges bei. Gegenwärtig halten sich mehrere deutsche, norwegische und französische Rheder in Sestri Ponente auf, um der Konstruktion der Schiffe, welche für ihre Rechnung gebaut werden, beizuwohnen.

Spanien. Madrid, 3. August. (W. T. B.) Vom Ministerrathe ist heute beschlossen worden, 12,000 Mann zur Verstärkung nach Cuba abzusenden. 8*

Dem Vernehmen nach hätten die Carlisten einen Geistlichen in der Diözese Vittoria erschießen lassen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Auguste Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist gestern Abend mit der Warschauer Bahn von hier abgereist. 1

Seit dem vorigen Sonntag, den 26. Juli, liegt die Panzerfregatte „Swjetlana“, kommandirt von dem Groß⸗ fürsten Alexei Alexandrowitsch, auf der Rhede von Re⸗ val. Gestern sollte dieselbe wiederum nach Kronstadt abgehen. Auf dem Schiffe befindet sich auch der Großfürst Ssergei Alexandrowitsch. 8

General⸗Adjutant Possiet, der neu ernannte Minister der Kommunikationen, hat, wie die „Börse“ meldet, am 29. v. M. die Beamten seines Ressorts empfangen. Wie verlautet, wird der Minister u. A. auch alle russische Eisenbahnen persön⸗ lich besichtigen. Demselben Blatt zufolge begiebt sich der seit⸗

herige Minister der Kommunikationen, Graf Bobrinski, mit Urlaub auf seine Güter 8

Der Finanz⸗Minister Staats⸗Sekretär v. Reutern ist am 29. Juli mit der Warschauer Bahn von hier abgereist. Wie die „Russ. St. P. 3.“ hört, wird derselbe etwa 6 Wochen in Urlaub von hier abwesend sein. Nach der Rückkehr des Finanz⸗ Ministers soll dann die Frage zur Entscheidung kommen, nach welchem System der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes bewerkstelligt werden soll.

Zur Vermittelung des unmittelbaren Austausches von Nachrichten zwischen den Chefs des transkaspischen und

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des Amu⸗Darja⸗Bezirks über die Lage der Dinge in den beiden genannten Rayons ist der „Turkestanschen Zeitung“ zu⸗ folge gegenwärtig ein regelmäßiger Verkehr zwischen Krassnowodsk und dem Amu⸗Darja⸗Bezirk her⸗ gestellt worden. Dieser sehr zweckmäßige und nothwendige Verkehr findet alle zwei Wochen einmal statt und wird durch besondere, aus Krassnowodsk entsandte Tschaparen unterhalten, zu denen man zuverlässige und uns ergebene Turkmenen wählt. Je cusger. schreibt die „St. Pet. Ztg.“, zuverlässige und treue oten durch die Steppen nach Chiwa entsandt werden, die ein persönliches Interesse an redlicher Pflichterfüllung haben, da sie eine Remuneration erhalten, desto häufiger und mehr werden genaue Nachrichten zu erlangen sein, und man wird beständig die Stimmung der Turkmenen kontroliren können, die in den Steppen des Amu⸗Darja no⸗ madisiren.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Juli. Prinz Alexander der Niederlande, welcher am Sonn⸗ abend Abend in Christiania ankam und im Hotel Victoria ab⸗ stieg, ist Tags darauf über Bolkefjö nach Thelemarken abgereist.

Der norwegisch⸗schwedische Gesandte in Wien, Graf C. E. Piper, hält sich gegenwärtig in Stockholm auf.

Die Einladung zu einer Versammlung nordischer Seeversicherungs⸗Gesellschaften soll großen Anklang gefunden haben. Unter den zur Behandlung kommenden Fragen werden genannt: 1) Sollten sich die Versicherungs⸗ Gesellschaften in Dänemark, Norwegen und nicht über die Annahme eines gemeinschaftlichen Systems für Seeversicherung einigen? 2) Sollte der Grundsatz nicht aufgestellt werden, daß Agenten der verschiedenen Gesell⸗ schaften, welche in dem betreffenden Orte nicht zu Hause gehörig sind, genau den Bedingungen und Prämien der Gesellschaften des Ortes zu folgen haben? 3) Sollte man nicht bei den re⸗ spektiven Regierungen um schärfere Bestimmungen hinsichtlich der Seetüchtigkeit der Fahrzeuge, der Kompetenz der Kapitäne und der Verantwortlichkeitspflicht in Havariefällen antragen? Würde es nicht vortheilhaft sein, gemeinschaftliche Havarie⸗Agen⸗ ten für die nordischen Gesellschaften in verschiedene Küstendistrik⸗ ten Europas anzustellen?

Amerika. Washington, 3. August. (W. T. B.) Schatzsekretär Bristow hat den Verkauf von 5 Millionen Gold pro August d. J. an eordnet. Nach dem vom Departe⸗ ment für Landwirthschaft erstatteten Berichte ist die Qualität der Winterfrüchte 4 Prozent über, diejenige der Sommer⸗ früchte 4 Prozent unter dem mittleren Durchschnitt.

Afrika. Aus der Capstadt wird unterm 6. Juli ge⸗ meldet: Das Parlament tagt noch immer. Die Voluntary⸗Bill zur Aufhebung der Staatsunterstützung für religiöse Zwecke wurde bei der zweiten Lesung verwo fen. Ein Sonderausschuß von Mitgliedern des Hauses ist ernannt worden, der eine Maß⸗ regel für die Anordnung einer billigeren Vertheilung der Staats⸗ unterstützung für Religion entwerfen soll. Die Eisenbahn⸗Bills haben die zweite Lesung ohne irgend welche Opposition passirt; doch erwartet man, daß in der Comitéberathung eine ernstliche Meinungsverschiedenheit betreffs der vorgeschlagenen Routen, welche die Linien einschlagen sollen, entstehen dürfte. Die Regie⸗ rung bekämpft die Einfuhr von Kulis aus Indien und China. Die Regie ung beabsichtigt vier Brücken über den Orangefluß zu bauen. Eine Bill ist zur Annahme gelangt, welche dem früheren Sprecher Sir C. Brind eine Jahrespension von 1000 Lstr. be⸗ willigt.

Coursbuch der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung, 1874 Au aust, I. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enthält die Eisenbahnverbindungen in Deutschland und der österrei⸗ chisch⸗ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗ Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen General⸗Postamts, und umfaßt die bis zum 1. August eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzü e. Ferner: Abtheilung II., August, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampfschiff⸗Course, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Verzeichniß der Bade⸗ und Kurorte in Deutschland und den angrenzenden Ländern nebst Nach⸗ richten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den bedeutenderen Bade⸗Orten, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Ge⸗ bührentarif ꝛc. Beigelegt sind 2 Karten.

Statistische Nachrichten.

Nach den Aufstellungen des Kaiserlichen statistischen Amts betrug die Gesammtproduktion der im deutschen Zollgebiet ge⸗ legenen Salzwerke, Salinen und Fabriken, welche Salz als Nebenprodukt gewinnen, an salinischen Erzeugnissen aller Art im Jahre 1873 11,290,000 Ctr. und zwar in: Preußen (45 Werke) 5,231,355 Ctr., Bayern (7 W.) 993,820 Ctr., Württemberg (6 W.) 1,467,894 Ctr., Baden (3 W) 483,360 Ctr., Hessen (3 W.) 740,657 Ctr., Mecklenburg (1 W.) 50,084 Ctr., Thüringen (9 W.) 1,274,342 Ctr., Braun'chweig (1 W.) 112,116 Ctr., Anhalt (3 W.) 215,744 Ctr., Elsaß⸗Lothringen (6 W.) 720,656 Ctr. Im Einzelnen wurden gewonnen: 2,502,098 Ctr. Krystall; und anderes Steinfalz, 7,569,090 Ctr. Siedesalz, 997,245 Ctr. Soole, 63,483 Ctr. Mutter⸗ lauge und Badesalze, 1434 Ctr. Viehsalz⸗Lecksteine und 156,650 Ctr. Pfannevstein und sonstige Abfälle. Die Gesammtproduktion hat die⸗ jenige des Vorjahres um rund 550 000 Ctr. übertroffen, und zwar wurden an Krystall⸗ und anderem Steinsalz ca. 200 000 Ctr. oder 8 Proz. mehr als in 1872 gefördert, während die Menge der produ⸗ zirten Soole die des Vorjahrs um ein volles Dritttbeil übertraf. Dagegen blieb die Herstellung von Siedesalz um 70,400 Ctr. oder nahezu 1 Prozent hinter dem Produktionsquantum von 1872 zurück.

Der gesammte Absatz der deutschen Steinsalzwerke, Salinen ꝛc. umfaßte im Jahre 1873 eine Menge von 11,590,000 Ctr. gegen 10,936,000 Ctr. in 1872, und sind hiervon 10,480,000 Ctr. (1872: 10,151,000 Ctr.) im deutschen Zollgebiet verblieben, während die übri⸗ gen 1,100,000 Ctr. (1872: 785,000 Ctr.) nach dem Zollauslande, na⸗ mentlich nach: Rußland (338,000 Ctr.), Oesterreich (196,000 Ctr.), deutschen Zollausschlüssen (322,000 Ctr.), den Niederlanden (75,000 Ctr.), Schweden (72,000 Ctr.), Dänemark (33,000 Ctr.), der Schweiz (36,000 Ctr.), Frankreich (15,000 Ctr.), Belgien (14,000 Ctr.) ab⸗ gesetzt worden sind. Der Verbrauch von Salzprodukten im deut⸗ schen Zollgebiete belief sich im Jahre 1873 auf 11,328,500 Ctr. und war um ca. 700,000 Cir. oder fast 7 Prozent höher als in 1872; von der Verbrauchsmenge sind 10,268,800 Ctr. durch die inländische Produktion und 1,059,700 Ctr. durch ausländisches Salz gedeckt wor⸗ den. Deutsches Salz wird fast ausschließlich in den Provinzen Bran⸗ denburg, Schlesien, Pacsen. Hannover und Hessen⸗Nossau, im König⸗ reich Sachsen, sowie in Württemberg, Hessen, Mecklenburg, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig und Anhalt gebraucht. Pommern

Schweden

und Posen, Bayern und Baden haben zwar nicht unerheb⸗ liche Mengen fremden Salzes importirt, doch stellen die⸗ selben nur einen kleinen Bruchtheil des Verbrauchs an deutschem Salze dar. In der Rheinprovinz dagegen wurde reichlich der fünfte Theil des Jahresbedarfs vom Auslande (169,100 Ctr.), hauptsächlich von Frankreich, gedeckt, während Schleswig⸗Holstein und Elsaß⸗Lothringen mehr als den vierten Theil ihres Bedarfs vom Auslande (37,746 Ctr. bez. 120,868 Ctr.) bezogen. Vorherrschend war der Verbrauch außer⸗ deutschen Salzes nur in der Provinz Preußen und in Luxemburg. Ostpreußen versorgte sich beinahe ausschließlich (302,361 Ctr.), West⸗ preußen mit seines Bedarfs vom Auslande (217,506 Ctr.). Luxem⸗ burg erhielt etwa 95 Prozent seines Bedarfs vom Ausland (95,216 Ctr.) Der Verbrauch an Speisesalz im deutschen Zollgebiet berech⸗ net sich für 1873 auf 6,612,660 Ctr. oder durchschnittlich 16 Zoll⸗ pfund auf den Kopf der Bevölkerung, jedoch weichen die einzelnen Ge⸗ biete von diesem Durchschnitt erheblich ab. In den nordöstlichen Ge⸗ bietstheilen (Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommera, Posen, Schlesien, igreich Sachsen und beiden Mecklenburg) betrug der Salzverbrauch pro Kopf 15,1 Pfd., in den nordwestlichen Gebietstheilen (Provinzen Sachsen, Schleswig⸗Hoistein, Hannover, Westfalen Hessen⸗ Nassau und Rheinland, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt und Luxemburg 16,5 Pfd., endlich in den südlichen Gebietstheilen (Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß⸗Lothringen und Hohen⸗ zollern) 17,5 Pfd.

Was die fiskalische Bedeutung, welche dieser Salzverbrauch im Jahre 1873 gehabt hat, betrifft, so belief sich die Einnahme an Eingangszoll von fremdem Salz auf 1,728,043 Thlr. (1872: 1,35 9,163 Thlr.) und die Steuer für das einbeimische in den Speisegebrauch übergegangene Salz auf 11,253,291 Thlr. (1872: 11,047,932 Thlr.), zusammen auf 12,981,334 Thlr. Diesem Betrage treten an Frei⸗ schreibungen für privative Rechnungen 59,921 Thlr. hinzu, während an gezahlten Ausfuhrvergütungen 20,673 Thlr. in Abzug zu bringen sind. Es stellt sich hiernach der Ertrag der aufgekommenen Salz⸗ abgaben für 1873 auf 13,020,582 Thlr. (566,848 Thlr. mehr als in 1872) und berechnet sich für den Kopf der Bevölkerung des deutschen Zollgebiets von 40,678,000 Bewohnern auf 9,⸗ Sgr. Eine abgabenfreie Verwendung von Salz hat zu land⸗ wirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken stattgefunden. Zur Fütterung des Viehs wurden im J. 1873 1,725,724 Ctr., im 8 1872 1,602,241 Ctr. abgabenfrei verabfolgt, somit 1873 mehr 123,483 Ctr. Als Düngesalz sind 48,941 Ctr. gegen 55,540 Ctr. in 1872 abgegeben worden. Die Menge des zu gewerblichen Zwecken steuerfrei verabfolgten Salzes betrug im J. 1873 2,005,564 Ctr., und hat diejenige des Vorjahrs (1,934,019 Ctr.) nur um ein Weniges übertroffen. Die bei Weitem ausgedehnteste Verwendung findet das Salz in den Fabriken, welche Soda bereiten. Ihr Salzbedarf um⸗ faßte 1,563,361 Ctr. gegen 1,560,559 Ctr. in 1872. Außerdem sind noch in größeren Mengen abgegeben an: andere chemische Fabriken 160,310 Ctr. (1872: 91,425 Ctr.), Färbereien und Farbefabriken 58,754 Ctr. (1872: 39,478 Ctr.), Seifen⸗ und Stearinkerzenfabriken 70,010 Ctr. (1872: 69,086 Ctr.), Glashütten und Glasfabriken 49,908 Ctr. (1872: 44,477 Ctr.), Gerber und Häutehändler 33,895 Ctr. (1872: 28,975 Ctr.).

Das vierzehnte Heft der „Statistischen Nachrichten für das Großherzogthum Oldenburg“, herausgegeben von dem Großherzoglichen statistischen Bureau, enthält die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1871. Dasselbe behandelt auf 177 Seiten, darunter über 100 Seiten Tabellen, in 9 Abschnitten folgende Themata: Organisation und Ausführung der Volkszählung die Bevölkerung im Allgemeinen und ihr Verhältniß zur Boden⸗ flache. Das Geschlecht der Bevölkerung. Die Wohnun⸗ gen und Haushaltungen. Die Stlaatsangehörigkeit der Bevölkerung. Der Geburtsort der Beyvölkerung. Das Alter und der Familienstand. Die Konfessionsverhältnisse. Die Berufsvertheilung der Bevölkerung. Das Material des Heftes ist noch unter der Leitung des bisherigen, inzwischen in den Reichsdienst übergetretenen Vorstandes des statistischen Bureaus, jetzigen Direktors Becker, aus den Zählungslisten entnommen worden, während die Bearbeitung durch den neuen Vorstand Dr. Paul Kollmann erfolgte und zwar in dem Umfange, als es die einmal abeeschlossene Extraktion der Thatsachen zuließ. Besonders eingehend ist der Ab⸗ schnitt über die Bevölkerung im Allgemeinen und ihr Verhältniß zur Bodenfläche behandelt worden. Wir entnehmen diesen Ausführungen, daß die zur Zeit der Zählung ortsanwesende Bevölkerung des Großherzogthums sich auf 314,777 Personen belief. Von diesen entfielen auf das Herzog⸗ thum Oldenburg 244,296 oder 77,01 /%, das Fürstenthum Lübeck 34,353 oder 10,91 %, das Fürstenthum Birkenfeld 36,128 oder 11,48 %. Eine durchgreifende Rückwirkung auf wirthschaftliche und rechtliche Verhält⸗ nisse hat die Beschaffenheit des Bodens. Zwei scharfe Gegensätze zei⸗ gen sich hier: die Marsch und die Geest. Es kommen im Herzogthum auf die Marsch 70,486 Bewohner oder 28,85 %, aguf die Oldenbur⸗ gische Geest 111,299 oder 45,56 %, die Münstersche Geest 62,511 oder 25,59 %. Bei einem Flächeninhalt von zusammen 113,738 Quadratmeilen beträgt die relative Bevölkerung pro Quadrat⸗ meile im Herzogthum 2556, im Fürstenthum Lübeck 3721, im Fürstenthum Birkenfeld 4041 Einwohner. Unterscheidet man auch hier Marsch und Geest, so kommen in der Marsch bei einem Ge⸗ sammtumfange von 20,218 Qu.⸗M 3486 Einwohner auf die Qua⸗ dratmeile, bei der Oldenburger Geest bei 37,208 Qu.⸗M. je 2991, bei der Münsterschen Geest bei 38,137 Qu.⸗M. je 1639 Einwohner. Da⸗ für umfaßt aber auch das Unland in der Marsch nur 7,60, in der Oldenburger Geest 45,06, in der Münsterschen Geest 59,81 *%, die Kulturfläche entsprechend 92,40, 54,94 und 40,389 % der Gesammtfläche.

Nach einer Bekanntmachung des Herzoglichen Appellationsge⸗ richtes in Altenburg, betreffend die Strafrechtpflege im Herzog thum Sachsen⸗Altenburg während des Jahres 1873, kamen bei den Staatsanwaltschaften in Altenburg und Roda 824 Anzeigen vor, einschließlich 126 unerledigt aus dem Jahre 1872 übernommenen. Davon wurden 22 sofort zurückgewiesen, 150 anderen Behörden abge⸗ geben, 202 nicht weiter verfolgt, während bei 231 Vorerörterungen veranstaltet, resp. beantragt wurden. Hiervon waren am Schlusse des Jahres nur 18 unerledigt. Voruntersuchungen wurden von der Staats⸗ anwaltschaft 390 beantragt, von denen 107 wieder eingestellt wurden, und 80 unerledigt in das Jahr 1874 übergingen. Förm⸗ liche Anklagen erhob die Staatsanwaltschaft 236. Haupt⸗ verhandlungen wurden abgehalten über 623 Personen oder über 0,438 Proz. der Bevölkerung; verurtheilt wurden 563. Vor dem Gerichts⸗ hofe selbst wurden 34 Falle verhandelt, von denen 5 mit Freisprechung, 1 mit Verurtheilung zum Tode, 15 mit Verurtheilung zum Zucht⸗ haus, 13 zum Gefängniß endeten. Die Kriminalgerichte erkannten in 218 Sachen, in 16 auf Freisprechung, 19 auf Zuchthaus, 152 auf Gefängniß. Unter den Verbrechen und Vergehen sind hervorzuheben 1 Mord, 1 Kindesmord, 5 Meineide, 3 vorsätzliche Brandstiftungen, 1 Körperverletzung mit tödtlichem Ausgange, 5 Urkundenfälschungen, 2 betrügerische Bankerotte, 1 Raub, 42 einfache Diebstähle, 20 schwere Diebstähle, 39 Diebstähle im Rückfalle und 12 Hinterziehungen

Militärpflicht.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Mai⸗Juni⸗Heft von „Carl Heymanns Literatur⸗ blatt für Rechts⸗ und Staatswissenschaft“ hat folgenden Inhalt: 1. Ein literarisches Jubiläum. II. Bibliographie. III. Kritik. IV. Gesetzgebung. V. Neu erschienene rechts⸗ und staatswissenschaft⸗ liche Werke. VI. Künftig erscheinende rechts⸗ und staatswissenschaft⸗ liche Werke. VII. Aus anderen Gebieten. VIII. Notizen und Ver⸗ mischtes.

Von dem kürzlich im Verlage der Pfefferschen Buchhand⸗ lung in Halle erschienen Werk: „Der Preußische Gemeinde⸗ Vorsteher“ (Preis 1 ½ Thlr.), welches eine systematische Zusammen⸗ stellung aller für die Amtsführung dieses Beamten erlassenen Gesetze, Verordnungen ꝛc. bietet, ist bereits eine zweite Auflage nöthig ge⸗ worden, welche in Kürze fertig vorliegen wirrded.