1874 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

1“ 11“ ragen der Uniform genannten Regts., in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere versetzt. Frbr. v. Rössing, Hauptm. und Comp. Chef im Kadettencorps, als Major mit Pension und Uniform des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 3. Juli. Richter, Zahlm. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 96, der Abschied mit Pension bewilligt.

Den 21. Juli. Winnen, Zahlm. des Ostpreuß. Train⸗Bats. Nr. 1, der nachgesuchte Abschied mit der gesetzl. Pension ertheilt.

Den 23. Juli. Frhr. v. Zedlitz⸗Neukirch, Zahlmstr. Aspirant, zum Zahlmstr. beim Fuüs. Bat. Inf. Regts. Nr. 83 er⸗ nannt. Knauf, Zahlmstr. vom 3. Bat. Füs. Regts. Nr. 80, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 versetzt.

Den 29. Iuli. 1 Hülfsarbeiter, Registrator im Großen Generalstabe ernannt. II. In der Marine. 8

Offiziere ꝛc. 3

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Wildbad Gastein, 25. Juli. v. Oertzen, Hüpeden, See⸗Kadetten, zu Unter⸗Lieuts. zur See, Chrenkönig I, Baller⸗ städt, Ober⸗Maschinisten, zu Maschinen⸗Unter⸗Ingenieuren, alle vier unter Vorbehalt der Patentirung, befördert.

zum Lent gee

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. August. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am 2. d. M. in Gastein unter anderen Vorträgen auch den des Geheimen Legations⸗ Raths von Bülow entgegen.

Gestern wurde der in Gastein eingetroffene deutsche Bot⸗ schafter General von Schweinitz von Sr. Majestät zur Tafel gezogen.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin statteten am Sonnabend der Stadt Winchester einen flüchtigen Besuch ab, woselbst Höchstdieselben die Kathedrale, das vom Bischof Henry de Blois im Jahre 1132 gegründete Hospital des heiligen Kreuzes, sowie das Winchester⸗College in Augenschein nahmen. Nachmittags kehrten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten nach Sandown zurück, wo Höchstdieselben den Besuch Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland und der Prinzessin Beatrice, sowie der Prinzessin Louise und ihres Gemahls, des Marquis von Lorne, empfingen.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen, Major à la suite des Hannoverschen Husaren⸗Re⸗ giments Nr. 15, ist auf seinen Antrag, während der dies⸗ jährigen Herbstübungen des XI. Armee⸗Corps, und zwar vom Beginn der Detachements⸗Uebungen an, zur Dienstleistung beim General⸗Kommando des XI. Armee⸗Corps kommandirt worden.

„W. T. B. meldet Folgendes: Die von Madrider Zeitungen unterm 3. d. M. veröffentlichte, an den Fürsten Hohenlohe gerichtete, dem französischen Minister des Auswärtigen, Herzog von Decazes, am 27. v. M. angeblich mitgetheilte De⸗ pesche über Unterstützung der Carlisten Seitens Frankreichs ist tendenziöse Erfindung. Es ist deutscher Seits keine schriftliche Mittheilung an die französische Regierung erfolgt, und der In⸗ halt der stattgehabten vertraulichen Besprechungen ist ganz falsch

8 vaho wiedergegehen. 8 88 nchuacun wir sorgenden, vom General⸗Lieutenant z. D. Freiherrn v. Troschke verfaßten Auf⸗ satz über die Friedensklasse des Ordens Pour le merite für Fanl plchscen u Künste:

König Friedrich Wilhelm IV., welcher in einem, für die

Geschichte reich erschlossenen Sinne und in Leiar fül seine Vorfahren gern geeignete Regierungshandlungen an bedeutende Jahrestage knüpfte, erkor im Jahre 1842 den 31. Mai, als den Beginn der glorreichen Regierung Königs Friedrichs II. (1740), um an diesem Tage eine für Wissenschaft und Kunst hochbedeu⸗ tende Stiftung ins Leben zu rufen, welche sich eng an die von Friedrich dem Großen überkommenen Traditionen anschloß. Sdsriedrich II. hatte dem, in den ersten Tagen seiner Re⸗ gierung gestifteten Orden Pour le mérite insofern keine ausschließlich militärische Bedeutung beigelegt, als er dessen Insignien auch an E11“ einen HPtrie⸗ einen Maupertius, einen Algarotti verlieh, während die später is hi gna. Abstand nahm. jene, vor hundert Jahren erfolgten Ernennungen an⸗ knüpfend, stiftete Friedrich Wilhelm IV. 8 dem oben 1r Tage die Friedensklasse des Ordens Pour le meérite für Wissen⸗ schaften und Künste, deren am Bande des ursprünglichen Ordens zu tragende Insignien an 30 auf jenen Gebieten her⸗ vorragende Männer deutscher Nation verliehen wurden. Eine he Zahl von Koryphäen anderer Nationen wurden enselben als ausländische Ritter“ angeschlossen. Ein Kanzler und ein Vize⸗Kanzler standen an der Spitze des Ganzen.

Die deutschen Ritter dieser Tafelrunde des Geistes erhielten das inhaltschwere Recht, die offen werdenden Stellen durch Wahl zu ergänzen und dadurch die Augen aller Freunde der Förde⸗ rung höheren Geisteslebens auf denjenigen zu lenken, der zum Eintritt in diesen erlesenen Kreis als der Würdigste erachtet

worden. Zur Erinnerung an Friedrich den Großen ist dur die Statuten bestimmt, daß fortan die Berleihro des nur am 31. Mai, 24. Januar oder 17. August am Tage seiner Thronbesteigung, seiner Geburt oder seines Todes erfolgen darf.

Der Stifter dieses Zweiges des Ordens und sein erhabener Nachfolger haben das Wahlrecht derartig in voller Freiheit walten lassen, daß von ihnen nur darüber Direktiven gegeben wurden, ob überhaupt resp. inwieweit an der Spezialität fest⸗ gehalten werden solle, zu welcher der Verstorbene, um dessen Ersatz es sich handelte, gehört hatte.

Für Ergänzung der ausländischen Ritter ist nach kurzer Zeit folgendes Verfahren Regel geworden: Die Akademie der Wissenschaften resp. die Akademie der Künste wird in jedem ein⸗ zelnen Falle veranlaßt, 3 geeignete Kandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen in der Regel dem Erstgenannten die offene Stelle verliehen wird.

Auf diese Weise schließt die Verleihung des Ordens neben der damit verbundenen Erweisung Allerhöchster Huld zugleich die Anerkennung in sich, die mit der Wahl durch ausgezeichnete Männer gleichen Strebens verbunden ist, und wird in den wei⸗ testen Kreisen als pretium laborum non vile*) angesehen.

Wesentlich hat hierzu die hohe Bedeutung beigetragen, die dem ersten Kanzler des Ordens, Alegander von Humboldt, von

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allen Seiten unbestritten zuerkannt wurde. Er war es, der seinem Könige bei der Begründung und Fortentwicklung der Stiftung aufs Trefflichste zur Seite stand, und ihm die schwie⸗ rige Last, die von vorn herein damit verbunden war, nach Mög⸗ lichkeit erleichtern half.

Denn wenn man die von 30 Personen zu bewirkende Wahl eines Einzelnen zu solcher Ehrenstelle als eine geistige Arbeit bezeichnen darf, so ist man wohl berechtigt, die erste Auswahl der 30 Ritter deutscher Nation und einer entsprechenden Zahl von Rittern des Auslandes eine geistige That zu nennen, um so mehr als sich unverkennbar bedeutsame Folgen daran ge⸗ schlossen haben.

Es ist durch diese Stiftung zwischen Preußens Monarchen und den Trägern des höheren Geisteslebens zunächst in Deutschland, demnächst im Bereich der ganzen Welt ein Band geschaffen, wie ein solches in dieser scharf ausgesprochenen Eigenthümlichkeit noch nirgends bestanden. Es schließt dieses Band sich einerseits an hochgehaltene Traditionen des Herrscher⸗ hauses an, ist aber zugleich von universeller Bedeutung, während dabei die deutsche Nation durchaus als geistige Einheit gedacht war, und somit einem damals besonders mächtigen Streben volle Rechnung getragen wurde.

Zugleich konnte die neue Stiftung nicht verfehlen, die ein⸗ zelnen Gelehrten und Künstler, denen ein so bedeutsames Wahl⸗ recht beigelegt war, zum Hinausblicken über den Kreis ihrer engeren Wirksamkeit zu veranlassen, ja dies in gewissem Sinne als Gewissenspflicht zu fordern.

Die Universalität der Anschauungen hat nothwendig dadurch gewinnen müssen.

Indem man Nachfolger für die in diesem ausgezeichneten Kreise leer gewordenen Plätze suchte, förderte man zugleich die Kontinuität der allgemeinen geistigen Fortentwickelung, deren Wichtigkeit die Männer der Wissenschaft von Alters her erkannt haben. Zu besonders ansprechendem Ausdruck ist dies durch den Lehrer eines der von Friedrich Wilhelm IV. ernannten Ritter, des berühmten Faraday, gebracht worden, von welchem Davy, der große Enthüller von Geheim nissen der Natur, zu sagen pflegte: „Meine schönste Entdeckung ist Faraday.“

Die Intentionen Friedrich Wilhelms IV. weisen alle Ge⸗ lehrten und Künstler dieses Kreises auf solche Entdeckungen hin, um dieselben dereinst durch die Wahl zu konstatiren und zu be⸗ siegeln.

Ganz besondere Beachtung verdient aber der wahrhaft er⸗ hebende Eindruck, den die Heranziehung zu einem solchen Kreise auf die Betheiligten gemacht. Der sonst kühl erwägende Gauß schreibt darüber an Alexander von Humboldt:

„Ehrenbezeugungen dieser Art empfangen ihren eigentlichen und höchsten Werth in den erhabenen Eigenschaften des Urhe⸗ bers. Von dem hochsinnigen Monarchen, der die schönsten Blüthen aller rein menschlichen Tugenden mit dem Geiste des Groß⸗ Oheims vereinigt und bereits die Bewunderung, Verehrung und Liebe aller Zeitgenossen errungen hat, einem Bunde beigesellt zu sein, der Alexander v. Humboldt an der Spitze die be⸗ deutendsten geistigen Notabilitäten seines Staates verknüpft, ist eine Auszeichnung, die ich mir, ohne zu erröthen, nur in sofern aneignen kann, als ich mich als den Senior derjenigen betrachten darf, welche außerhalb Ihres Staates die strengen Wissenschaften Deutschlands kultiviren.“

In ähnlichem Sinne mögen hier die Worte Gay⸗Lussacs folgen:

1 „Cette distinction d'un prince si revéré par sa sagesse neheniches ronnte in mannigfacher Gestalt als Beleg beige⸗ bracht werden.

Wenngleich es scheinen könnte, als ob der Name „Friedens⸗ klasse“ die Betheiligung von Militärs ausschließe, so ist doch keineswegs prinzipiell in diesem Sinne verfahren worden. Zu den ausländischen Rittern gehören u. A. die englischen Generale Sabine und Rawlinson. Ebenso steht verateschen durchaus nicht in Widerspruch mit altpreußischen Traditio⸗ nen. Friedrich der Große hat akademische Ehren so wenig für unvereinbar mit den sonstigen Verhäͤltnissen eines preußis hden Offiziers gehalten, daß er selbst den General Stille und Andere zu Mitgliedern der Akademie der Vissenschaften ernannte, ja die akademische Gedächtnißrede für den Genannten sogar selber verfaßte.

Auch Friedrich Wilhelm IV. hat durch eine solche Ernennung zwei seiner Generale, v. Radowitz und v. Scharnhorst, geehrt. C1P1“ Majestät der Kaiser und König Wilhelm hat in ähn⸗ licher Weise diese Mitgliedschaft den Generalen Graf Moltke und Beyer übertragen.

Um kurz anzudeuten, wie das Ausland die Verleihung der⸗ artiger Ehren an Militärs auffaßt, sei nur erwähnt, daß man namentlich in Frankreich einen ungemein hohen Werth dar⸗ auf legt. Ein Beleg ist die bedeutende Rolle, welche General Graf Ségur fast ein halbes Jahrhundert in der Academie fran- caise durchgeführt hat. Namentlich aber ist zu erwähnen, wel⸗ chen Werth Napoleon J. auf seine Eigenschaft als membre de linstitut legte. Nach vollbrachtem Siegeslauf in Italien und demnächst in Aegypten war es die Uniform des Instituts, welche er bei feierlichen Gelegenheiten mit Vorliebe trug.

Nach Allem diesem kann es für die Armee nur von hohem Interesse sein, einen ihrer hervorragendsten Führer durch Aller⸗ höchste Sanktion der auf ihn gefallenen Wahl einem Kreise an⸗ gereiht zu fehen, der sich seit 33 Jahren durch ähnliche Wahlen aus den ersten Notabilitäten deutscher Wissenschaft und Kunst ergänzt hat.

Die Leitung der Ordens⸗Angelegenheiten hat 17 Jahre hin⸗ durch in der Hand Alexander v. Humboldts dessen 88 unübertrefflicher Sorgfalt und mit großer Vorliebe durchgeführte Wirksamkeit als Kanzler sich noch bis in die Zeit der Regent⸗ schaft Sr. Majestät des jetzt regierenden Kaisers und Königs erstreckt hat. Die von Allerhöchstdemselben gegebenen Impulse halfen zur gedeihlichen Fortentwickelung der Stiftung unter Kanzlern, wie Savigny, Cornelius und Boekh, welche seit 1867 in der Person Leopolds v. Ranke einen Nachfolger gefunden haben, dessen erschlossener Sinn für historische Fortentwickelung durch geschäftliches Geschick in glücklichster Weise unterstützt wird.

In der französischen Akademie ist der Neueintretende ver⸗ pflichtet, dem Vorgänger die Gedächtnißrede zu halten. Im Kreise der Ritter des Ordens Pour le meérite für Wissenschaften und Künste liegt die Gedächtnißrede wesentlich in dem Namen des

Nachfolgers, den die Genossen in Stell 1 weglen ssen in Stelle des Dahingeschiedenen

Die Annalen des Ordens

ergeben in Bezug hierau mannigfaches Charakteristisches. Wir heben zunächst zie hnrauf volle Wärme hervor, mit welcher der jetzige Herr Vize⸗ kanzler Geheime Rath Dove den Vorzug würdigt, daß die

*) Die Devise des Ordens zum goldnen Vließ.

11“ 8

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und demnächst Argelander auf Ritter: Schlosser, v. Raumer und v. Sybel auf Rauch: Rietschel auf Schwanthaler: Kaulbach auf Mendelsohn: Spohr auf Chateaubriand: Guizot auf Spontini: Auber gefolgt sind, während die Nach⸗ folge des jüngeren Schadow in die Stelle seines Vaters gleich bei Gründung der Stiftung vorgesehen worden ist.

Verwandte Rücksichten scheinen auch der umfangreichsten von allen, vorgewaltet zu haben.

Als es galt, für den hochsinnigen Monarchen, dessen Hin⸗ scheiden nicht nur sein heimisches Sachsenland, sondern das ge⸗ sammte Deutsche Reich unter der vollen Sympathie der übrigen Welt betrauert hat,

klang erwartet werden durfte, dessen Wiederhall im gesammten Deutschland nicht zweifelhaft sein konnte.

Wir dürfen überzeugt sein, daß die Bestätigung dieser Wahl eine wahre Herzensbefriedigung für den erhabenen Mon⸗ archen gewesen ist, welcher mit dem Ordensschmuck, den der un⸗ vergeßliche König Johann von Sachsen getragen, die Brust des Feldmarschall Grafen Moltke geziert hat.

Nach der Rang⸗ und Quartierliste der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1874 beträgt die Gesammtzahl aller See⸗ offiziere 268, wovon einer à la suite der Marine. Die Admirals⸗ und Vize⸗Admirals⸗Charge sind gegenwärtig unbesetzt, und von den fünf Kontre⸗Admiralen sind zwei nur charakterifirt. Nach der Anciennetäts⸗Liste der Kaiserlichen Marine waren fol⸗ gende Kriegsschiffe vorhanden: 1) Dampffahrzeuge (30): 8 Panzerfregatten mit 6, 9, 16 und 23 Geschützen, 1 Panzer⸗ korvette mit 8 Geschützen, 2 Panzerfregatten mit 3 und 4 Ge⸗ schützen, 1 Linienschiff mit 23 Geschützen, 5 gedeckte Korvetten mit 18, 19 und 20 Geschützen, 8 Glattdecks⸗Korvetten mit 5. 6, 10 und 14 Geschützen, 4 Avisos mit 2 (1 ohne) Ge⸗ schützen, 1 K. Pacht. Kanonenboote (18): a. Albatroß⸗ Klasse: 2 mit je 4 Geschützen, b. 1. Klasse: 7 mit je 3 Ge⸗ schützen, c. 2. Klasse: 9 mit je 2 Geschützen, 2 Transport⸗ dampfer, 3 Torpedoboote. 2) Segel⸗Fahrzeuge (6): 2 Fregatten, eine ohne, die andere mit 12 Geschützen, 3 Briggs zu 6 und 8 Geschützen. Fahrzeuge zum Hafendienst: 11 Dampf⸗, 8 Segel⸗Fahrzeuge. Zusammen 79 Fahrzeuge.

Der französische Botschafter am hiesigen Hofe Vicomte de Gontaut⸗Biron itt gestern früh aus Schlangenbad hier⸗ her zurückgekehrt, wird aber nur einige Tage in Berlin verwei⸗ len und sich dann auf seine Güter bei Paris begeben.

Der General der Infanterie und Präses der Ober⸗ Militär⸗Examinations⸗Kommission, von Holleben, hat sich mit Urlaub nach Meiningen begeben.

Der General⸗Major und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ Inspektion Dieterich ist zur Besichtigung der unterhabenden Pionier⸗Bataillone und Festungen hierher zurückgekehrt.

Der Kaiserlich russische Hof⸗Jägermeister Graf Kutu⸗ sow Tolstoy ist, von St. Petersburg kommend, hier einge⸗ troffen und hat im Hotel Royal Wohnung genommen

Der Kaiserlich russische General⸗Adjutant Graf Ba⸗ ranoff, welcher vorgestern von Dresden hier eintraf, hat heute seine Rückreise nach St. Petersburg fortgesetzt.

S. M. S. „Elisabeth“ hat am 31. Mai cr. Sin⸗ gapore verlassen und ist am 15. Juni in Hongkong eingetroffen.

Breslau, 3. August. Der General⸗Feldmarschall Graf vo Moltke traf am Sonnabend hier ein und fuief 88 8 kür⸗ zem Aufenthalt mit dem Nachmittags⸗Personenzuge der Rechte⸗ Oder⸗Uferbahn nach Kreuzburg, um der heut in Bankau statt⸗ findenden Vermählung der Comtesse Ella v. Bethusy⸗Huec mit seinem Neffen, dem Premier⸗Lieutenant v. Moltke, beizuwohnen.

Görlitz, 3. August. Morgen, am Gedenkta von Weißenburg, wird das Den die Stadt Görlitz zur Erinnerun hiesiger Stadt aus den Jahren thaten der Armee errichtet hat. zur Theilnahme an dieser Feier die inaktiven Offiziere, die V teranen aus den Jahren 1813/15, die Kampfgenossen aus den neueren Feldzügen und die Bürgerschaft eingeladen. Für di Feier ist folgendes Programm aufgestellt: Gleckengeläute von 8 bis 8 ½ Uhr Vormittags. Die Festtheilneh⸗ mer sammeln sich sodenn um 9 ½ Uhr Vormittags: und zwar die be sonders eingeladenen Herren, die Königlichen und Kaiserlichen Behör den, die Geistlichkeit und die städtischen Behörden im Rathhause; die inaktiven Offiziere, die Veteranen und die Kampfgenossen im Saale

der Annenkapelle; die Schulen am Klosterplatze vor dem Gymnasium; die Mitglieder der Vereine ꝛc. auf der Elisabethstraße. Der Beginn der Feier erfolgt um 10 Uhr. Die Theilnehmer werden durch Komits⸗ mitglieder auf die bestimmten Plätze geleitet. eines Chorals Festrede des Geistlichen, am Schlusse derselben Enthüllung und Einweihung des Denkmals. Einer Strophe des Chorals folgt die Ansprache des Vertreters der Stadt und Hoch Se. Majestät den Kaiser und die Armee. Demnächst hält der Com⸗ mandeur des 1. Schles. Jäger⸗Bataillons Nr. 5 eine Ansprache. Ein b des 1. Schlesisch. Jäger⸗Bataillons Nr. 5. bildet den Schlußakt der Feier.

Bayern. München, 3. August. Im heute ausgegebene Gesetz⸗- und Verordnungsblaut Nr. 8 in Landtagssession vereinbarte Gesetze publizirt, welche von Sr. Majestät dem König zu Hohenschwangau, den 27. v. M., sank⸗ tionirt wurden. Es betreffen dieselben: Die Ausdehnung und Vervollständigung der Staatseisenbahnen (hierunter ist die Fichtel⸗ gebirgsbahn); den Mehrbedarf für einige theils im Bau voll⸗ endete theils noch in der Ausführung begriffene Staatsbahnen; die Erbauung weiterer Vizinaleisenbahnen und den Mehrbedarf für bereits ausgeführte Vizinaleisenbahnen; die Ausdehnung der bayerischen Ostbahnen; die pfälzischen Eisenbahnen; die Abänderung des Art. 19 Abs. 1 des Ges. vom 10. Nov. 1861 über die Ein⸗ führung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, den Art. 28 des Ges. v. 26. Dez. 1871 über den Vollzug der Einführung des Straf⸗ gesetzbuches für das Deutsche Reich in Bayern, endlich die Todeserklä⸗ rung der in Folge des Krieges von 1866 vermißten Personen betr. Der Finanz⸗Minister Berr hat einen achtwöchentlichen Urlaub angetreten und sich gestern Vormittags nach Schliersee

begeben. Staatsrath Dr. von Fischer hat dessen Portefeuille übernommen.

Sachsen. Dresden, 4. August. Der Staats⸗Minister, General der Kavallerie v. Fabrice hat heute seine in Folge Unwohlseins bisher verzögerte Urlaubsreise angetreten und wird sich hauptsächlich auf seinen Besitzungen in Pommern aufhalten. Die Rückkehr Sr. Excellenz wird am 25. d. Mts. erfolgen.

Württemberg. Friedrichshafen, 1. August. Die

Ordens⸗Insignien Alexanders v. Humboldt auf ihn über⸗ d. erwähnen ferner, daß auf Enke: Hansen

8

Prinzessin Elisabeth von Lippe⸗Schaumburg war

bei der letzten Wahl, 8

in seiner Eigenschaft als Ritter des Geistes einen Nachfolger zu bezeichnen, hat die Wahl sich auf denjenigen gerichtet, für den im ganzen Volke der Sachsen der vollste An⸗

Nach dem Vortrag b

heute zum Besuche der Königlichen Familie hier anwesend und ist nach eingenommenem Diner wieder abgereist. Der Präsident der Kammer der Standesherren Fürst von Waldburg⸗Zeil⸗ Trauchburg nebst Gemahlin, der Graf von Quadt⸗Wykradt⸗Isny und Graf Zeil, Hauptmann der Königlichen Schloßgarde, wur⸗ den heute zur Königlichen Tafel gezogen.

Mecklenburg. Schwerin, 4. August. Der Herzog Paul Friedrich ist gestern hier eingetroffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4. August. Das 1. Bataillon des 5. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) verläßt die Stadt am 11. d. M., um sich zum Regimentsexerziren nach Eisenach, dann zum Zweck größerer Uebungen nach Gelnhausen zu begeben. Die Zeiteintheilung ist folgende: 11. August Ausmarsch aus Weimar. Drei Märsche bis Eisenach. Vom 15.— 20. August Regimentsexerziren bei Eisenach. Marsch über Vacha und Hün⸗ feld nach Gelnhausen. Dort vom 29. August bis 2. Septem⸗ ber Brigadeübungen; vom 4.—7. September Detachements⸗ übungen; vom 8.—11. September Divisionsmanöver des ver⸗ einigten XI. Armee⸗Corps (21., 22. und 25. [Großherzoglich hessische] Division). Am 12. September Corpsmanöver bei Friedberg. 14. 16. September Manöver (2. Bivouak). Am 17. September Rückmarsch per Eisenbahn. Nach der Rückkehr folgt die Entlassung der Reservisten. Betreffs der Einstellung der Rekruten für das Jahr 1874—75 ist bestimmt worden, daß sie bei allen Kavallerie⸗Regimentern, der reitenden Artillerie und der Garde⸗Infanterie zum 10. Oktober, bei allen übrigen Trup⸗ pen zum 12. Dezember zu erfolgen hat.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. August. Der Minister⸗ Präsident Fürst Adolf Auersperg hat gestern einen Urlaub angetreten und sich zum Kurgebrauch nach Wildbad⸗Gastein begeben.

Der Oberst⸗Landmarschall Fürst Karl Auersperg hat sich zu einem mehrwöchentlichen Kurgebrauche von Prag nach Aussee begeben.

Der Kaiserlich japanische Minister⸗Resident Sano Tsou⸗ netami hat den ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten und wird nach beendigter Badekur nach Japan zu⸗ rückkehren.

Der Erlaß der niederösterreichischen Statt⸗ halterei, durch welchen die Gründung der Freimaurerloge „Zukunft“ in Wien untersagt wurde, lautet wörtlich, wie folgt:

„In Erledigung Ihrer Eingabe vom 26. v. M., womit die beab⸗ sichtigte Bildung des Freimaurervereins (Loge) „Zukunft“ in Wien anher angezeigt wurde, werden Sie unter Rückschluß von drei Sta⸗ tuten⸗Exemplaren verständigt, daß das Hohe K. K. Ministerium des Innern, dessen bezügliche Kompetenz nach §. 11 des Vereinsgesetzes vom 15. November 1867 durch die Bestimmungen des §. 4, des 22. und 25. Titels der Statuten gegeben ist, laut Erlasses vom 22. d. M. die Bildung dieses Vereins nach §. 6 des Vereinsgesetzes als gesetz⸗ widrig zu untersagen befunden hat. Die Statuten dieses Vereins ent⸗ sprechen nämlich nicht den Anforderungen des §. 4 des Vereinsgesetzes, indem wesentliche, den Organismus, den Zweck und die Mittel, dann die Rechte und Pflichten der Mitglieder betreffende Punkte in ihrer allgemeinen, jeder Deutung fähigen Bezeichnung, wie die Affiliation, Maurerarbeit, Maurerverschwiegenheit, Maurervergehen, die Grade und deren Bedeutung, Loge im Gegensatz zu Konferenz u. s. w. völlig unbestimmt bleiben. Gesetzwidrig ist auch die Bestimmung des 8. Titels, wonach Personen, welche dem Vereine nicht mehr ange⸗ hören wollen, unbestimmte Zeit lang in demselben festgehalten werden können. Abgesehen hiervon liegt aber die Gesetzwidrigkeit hauptsäch⸗ lich in dem die Oeffentlichkeit ausschließenden Grundcharakter des Frei⸗ maurerthums, wonach selbes das Wesen seiner Thätigkeit geheim zu halten hat. Schon mit Rücksicht darauf kann daher die beabsichtigte Verbindung im Hinblick auf die Bestimmungen des Vereinsgesetzes die staatliche Anerkennung ihres rechtlichen Bestandes nicht erlangen.

Wien, 26. Juli 1874. .

Für den K. K. Statthalter: Kutschera.

Triest, 3. August. (Triester Ztg.) Das Kasemattschiff „Kaiser“ ist heute in Gravosa eingelaufen. Kontre⸗Admiral Baron Sterneck hat sich auf die Fregatte „Radetzky“ überschifft und geht heute nach Triest ab.

Agram, 1. August. Ueber das Arbeitsprogramm des am 5. d. M. zusammentretenden kroatischen Landtages schreibt die „Agramer Ztg.“: „Nach einer mehr denn sechsmonatlichen Pause ist unser Landtag für den 5. d. M. zu der Fortsetzung seiner legislatorischen Aufgabe wieder einberufen. Von den vorbereiteten Vorlagen werden angeführt: der Gesetzentwurf über die politische Administration, über die Abänderung der Straf⸗ prozeßordnung und des Verfahrens in Streitsachen, die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend das Bagatellverfahren, die Ortsgerichte, die bedingte Freilassung der Sträflinge, die Abänderung der Civil⸗ prozeßordnung, das Bankerotgesetz, das Volksschul⸗, Preß⸗ und Sanitätspolizeigesetz.“

Großbritannien und Irland. London, 3. August. Die Kaiserin von Oesterreich, die unter dem Inkognito einer Gräfin Hohenembs reist, kam, wie bereits telegraphisch ge⸗ meldet, begleitet von ihrer Tochter, der Erzherzogin Valerie, und einem zahlreichen Gefolge, Sonnabend früh um 5 Uhr an Bord des Schaufeldampfers „Bordeaux“ von Havre in Ryde an. Nach der Landung am Pier setzte Ihre Majestät per Spezialzug ihre Reise nach Ventnor fort. In Folge der frühen Stunde von Ihrer Majestät Ankunft waren nur sehr wenige Personen zugegen. Ihre Majestät wurde bei der Aus⸗ schiffung von Graf Beust, dem österreichischen Bot⸗ schafter, sowie von mehreren englischen Eisenbahn⸗ und Pier⸗ Beamten empfangen. Dem Kapitän des Dampfers „Bordeaux“ Lieutenant White, überreichte die Kaiserin, nachdem sie gelandet, einen werthvollen Diamantring als Anerkennung der vortreffli⸗ chen Vorkehrungen, die für ihre Ueberfahrt getroffen worden waren. Ihre Majestät beabsichtigt mehrere Wochen in Steephill⸗ Castle, das inmitten reizender Gärten gelegen ist und für die Aufnahme der Kaiserin eigens hergerichtet wurde, zu verweilen. Am Sonntag besuchte sie in Begleitung einiger Mitglieder ihres Gefolges die Königin und die Königliche Familie in Osborne, sowie den Prinzen und die Prinzessin von Wales in Osborne⸗Cottage.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales kamen am Sonnabend von Goodwood in Osborne⸗Cottage an.

Unter dem Vorsitz der Königin findet am 6. ds. in Osborne eine Kabinetsberathung statt, in welcher die Thron⸗ rede anläßlich des Schlusses der Parlamentssession genehmigt werden soll. b

Das ministerielle Weißfischessen in Greenwich ist bis zum Mittwoch verschoben worden. Es werden sich an demselben über 100 Personen von Distinktion betheiligen.

In Birmingham wurde am Sonnabend eine Mar⸗ morstatue Dr. Priestley's, des Entdeckers des Oxygen,

fessor Huxley hielt eine Rede, in welcher er die Verdienste Priestley's als Philosoph und Chemiker würdigte. Die Enthül⸗ lungsfeier fiel mit dem 100. Jahrestage des Oxygens zusammen. Am nämlichen Tage fand in Bradford durch den Herzog von Devonshire die Enthüllung einer Statue des Baronets Sir Titus Salt, eines noch lebenden Mannes, der sich durch seinen Unternehmungsgeist und seine Philanthropie um diese Stadt sehr verdient machte, statt. 8

4. August. (W. T. B.) Im Unterhause erwiderte auf eine Interpellation von Bowyer der Unter⸗Staatssekretär des Innern, Tourke, die Regierung habe keinen Grund zu der An⸗ nahme, daß eine bewaffnete Intervention Seitens einer europäischen Macht in Spanien stattfinden werde, auch müsse er bezweifeln, daß eine solche Intervention einer der übrigen Mächte ebenfalls zu einer Einmischung Veranlassung geben

würde.

5. August. (W. T. B.) Das Oberhaus lehnte heute bei Berathung der Kirchen⸗Bill ein Amendement, nach welchem gegen alle bezüglichen Entscheidungen der Bischöfe der Rekurs an die Erzbischöfe zulässig sein sollte, mit 44 gegen 32 Stimmen ab. Außerdem lagen noch 2 andere weniger erheb⸗ liche Verbesserungsanträge vor, von denen der eine abgelehnt, der andere angenommen wurde. 8

Im Unterhause beantragte Mc. Arthur eine Resolu⸗ tion, in welcher betreffs einer Annexion der Fidji⸗Inseln die Billigung des Hauses ausgesprochen wird. Sir C. W. Dilke brachte ein Amendement ein, in welchem eine umfassende Er⸗ örterung der Annexionsfrage beantragt ward. Gladstone pro⸗ testirte gegen die Annexion, sofern derselben nicht genauere Er⸗ mittelungen voraufgegangen sein würden. Der Unter⸗Staats⸗ Sekretär für das Departement der Kolonien, Lowther, erklärte, die Regierung würde auf ihre eigene Verantwortung hin die Annexion eintreten lassen, wenn sie dieselbe für annehmbar hielte. Es wurde nach dieser Erklärung das Dilke’sche Amende⸗ ment mit 81 gegen 26 Stimmen abgelehnt, ebenso demnächst auch die Mc. Arthursche Resolution.

Frankreich. Paris, 3. August. Der Siegelbewah⸗ rer hat folgendes Rundschreiben an die Ober⸗Staats⸗

anwälte gerichtet:

„Paris, den 22. Juli 1874. Herr Ober⸗Staatsanwalt! Die Ausfertigung der Civilstands⸗ akten giebt oft hinsichtlich der Adelstitel, deren Erwähnung von den Haupt⸗ oder Nebenpersonen verlangt wird, zu Schwiegxigkeiten Anlaß. Oft auch werden vor dem Civilstandsbeamten Ansprüche geltend ge⸗ macht, die nur auf ganz einfache Angaben oder auf einen mehr oder weniger bestreitbaren Besitz gegründet sind. Eltern wollen ihre Kinder unter einem Titel, den sie selbst tragen, oder einem eine Rangstufe tiefer stehenden Titel einschreiben lassen, indem sie sich auf die Sitte oder auf einen Heimfall berufen, von dem sie mit Unrecht glauben, daß er den Regeln entspreche. 1.

Die Titel zerfallen heut in zwei leicht zu unterscheidende Kate⸗ gorien: Die Titel, die schon vor 1789 bestanden, und diejenigen, die nach Einführung der Statuten vom 1. Mai 1808 verliehen worden sind. Die Regelmäßigkeit dieser letzteren kann leicht konstatirt werden, da die Staatskanzlei im Besitz der Register ist, in welche die Patent⸗ briefe oder die diese Patentbriefe ersetzenden Dekrete, sowie die Be⸗ schlüsse in Betreff der regelmäßigen Uebertragung der erblichen Titel eingeschrieben worden sind; die mit dem sie betreffenden Akte versehenen Personen können durch Vorweisung desselben ihr Recht darthun, und im entgegengesetzten Falle kann ihre Lage auf der Staatskanzlei be⸗ glaubigt und bekräftigt werden. 1 .

Viele Angehörige des alten Adels haben ihre Titel unter der Restau ation oder den darauf folgenden Regierungen anerkennen, bestä⸗ tigen oder erneuern lassen, andere ihre Rechte auf gerichtlichem Wege feststellen lassen. Die Einen und die Andern können ihre Erklärung ohne irgend welche Schwierigkeit durch authentische und auf sie bezüg⸗ liche Schriftstücke unterstützen. .

Die Meisten haben aber dieses Mittel, ihre Lage zu ordnen, ver⸗ nachlässigt. Was diese nun anbelangt, so dürfen die Civilstandsbeam⸗ ten nur Bezeichnungen annehmen, die in Schriftstücken von unbestreit⸗ barer Authentizität, welche hinter 1789 zurückgreifen, enthalten und in regelmäßigen Civilstandsakten, welche sich auf die in Frage stehende Person beziehen, bestätigt sind; ist der Fall zweifelhaft, so haben sie sich an die Staatskanzlei zu wenden. S

Mit wenigen, in urkundlichen Pathenbriefen ausgeführten oder durch b⸗sondere Bestimmungen geschaffenen Ausnahmen ruhen die Titel auf einem einzigen Hzupte, und die Söhne eines dem alten Adel an⸗ gehörigen oder seit 1808 in den Adelsstand erhobenen Titulars haben kein Recht auf einen eine Rangstufe tiefer stehenden Titel und folglich noch weniger auf den Titel ihres Vaters. Dieselben Regeln sind für die Personen fremden Ur'prungs gültig, die Ansprüche auf einen Titel erheben, welcher ihnen oder ihren Familien ze kam, che sie durch An⸗ nexion oder durch Naturalisation in das französische Bürgerrecht traten. 8

Fremde Titel darf ein Franzose nur kraft einer besonderen Auto⸗ risation, welche dem Erlaß vom 5. März 1859 gemäß ertheilt ist, tragen. Diese Autorisation ist persönlich und erstreckt sich nicht auf die Kinder Desjenigen, der sie erlangt hat. b

Keine Partei darf daher in Civilstandsakten andere Titel erhalten, als die, welche ihr persönlich durch regelmäßige Dokumente: Patent⸗ briefe, Dekrete, Brevets oder Belehnungsschreiben, gerichtliche Be⸗ schlüsse zc. gesichert sind. Die Sitte, die Familienüberlieferungen, der Besitz können der Vorweisung regelmäßiger Akten, die auf die Person Bezug haben, welche in dem Civilstandsakt als Partei, Deklarant oder Zeuge figurirt, nicht entheben. .

Ich bitte Sie, den Civilstandsbeamten Ihres Gerichtssprengels Instruktionen in diesem Sinne zu ertheilen und über ihre Ausführung zu wachen. Sie werden mir gefälligst den Empfang dieses Cirkulars anzeigen, jedem Ihrer Substituten und allen Präfekten der Depar⸗ tements Abschrift davon zukommen und diese ersuchen lassen, es in die „Sammlung der Verwaltungsakten“ einrücken zu wollen. Genehmigen Sie u. s. w.

Für den Siegelbewabrer: Der Unter⸗Staatssekretär: L. N. Baragnon Im Kriegs⸗Ministerium sind die nöthigen Befehle behufs Ausarbeitung der Befestigungspläne von Chagny in Burgund gegeben worden. 1 4. August. (W. T. B.) Der „Moniteur“ enthält die Mittheilung, daß an die Militärbehörden die Weisung er⸗ gangen sei, strenge Maßregeln zu treffen, um den Transit der für die Carlisten bestimmten Sendungen durch Frankreich zu verhindern. Das Journal zeigt ferner an,

daß die Truppen an der Pyrenäengrenze verstärkt werden würden. Versailles, 4. August. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung beendigte heute die Berathung des Ausgabe⸗ Budgets. Der Finanz⸗Minister Mathieu Bodet machte darauf die Mittheilung, daß die Verhandlungen mit der Bank von Frankreich über die Herabsetzung des jährlich an sie zurück⸗ zuzahlenden Betrages von 200 Millionen auf 150. Millionen nicht dazu geführt hätten, die Einwilligung der Bank in die Reduktion der Amortisationsquote zu erlangen. Die Bank weigere sich vielmehr, auf eine Modifikation der Konvention von 1871, durch welche eine jährliche Rückzahlung von 200 Millionen festgesetzt worden sei, einzugehen; dieselbe habe sich aber bereit erklärt, dem Staate 80 Millionen vorzuschießen,

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Jahre 1871 angeliehenen Summe von 1500 Millionen ebenfalls zurückgezahlt werden sollen. Von diesen 80 Millionen soll die eine Hälfte für das Budget von 1875 verwandt werden und über die Verwendung des Restbetrages von 40 Millionen durch ein besonderes Gesetz Bestimmung getroffen werden, welches vom Finanz⸗Minister sofort eingebracht wurde. Die für dasselbe be⸗ antragte Dringlichkeit wurde angenommen und wird die Vorlage morgen zur Berathung gelangen. Sodann folgte die Be⸗ rathung des Vertrages mit dem Königreich Anam. Der Deputirte Perin von der Linken erklärte sich gegen die Annahme des Artikel 9, in welchem den katholischen Missionären eine un⸗ beschränkte Propaganda gestattet wird, da diese Bestimmung Frankreich jedenfalls in einen Krieg mit Anam verwickeln werde. Nachdem der Admiral Jaurées gegen die Ausführungen von Perin gesprochen hatte, wurde der Vertrag von der Versamm⸗ lung genehenigt. Bei der Berathung des Budgets über die Staatseinnahmen, welche dann begonnen wurde, wurde ein Antrag von Rouvier über die Besteuerung des Einkom⸗ mens mit 421 gegen 192 Stimmen verworfen und die von Limayrac beantragte Besteuerung der Rente ebenfalls mit großer Majorität abgelehnt.

Spanien. Madrid, 4. August. (W. T. B.) Ueber eine etwaige Einberufung der Cortes verlautet, daß die einflußreicheren und tonangebenden Mitglieder des Ministeriums vor Unterdrückung des carlistischen Aufstandes eine derartige Maßregel nicht für angezeigt halten.

General Espartero, der in der Nähe von Logrono seinen Aufenthalt hat, wurde von dem Ober⸗General Zabala benach⸗ richtigt, daß er vor einem Ueberfalle Seitens der Carlisten nicht sicher sei; zugleich wurde zu seinem persönlichen Schutze eine Schutzwache abgesendet.

Italien, Rom, 4. August. (W. T. B.) Unweit Ri⸗ mini sind 27 Führer der republikanischen Partei und der Internationalen, die zu politischen Zwecken dort zusam⸗ mengekommen waren, verhaftet worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Juli. Die verwittwete Königin kehrt am 10. August von Chri⸗ stiania nach Stockholm zurück. Nachdem die früher erwähnten Felddienstübungen jetzt ihr Ende erreicht haben, hat der schwedische General⸗ stab mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Uebungen begonnen, welcher, wenn die ziemlich umfangreiche Arbeit voll⸗ endet ist, im Druck erscheinen wird. Der Gesundheitszustand in Stockholm fährt fort, sich zu bessern. In der Woche vom 19. bis 25. Juli waren nur 32 neue Erkrankungen an den Blattern angemeldet. Christiania, 31. Juli. Prinz Alexander der Nie⸗ derlande ist von seinem Ausfluge in die Umgegend von Chri⸗ stiania zurückgekehrt und nimmt jetzt die Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein. Ferner befinden sich augenblicklich hier der deutsche Geschäftsträger in Stockholm, Graf von Berchem, und der General⸗Postdirektor des Deutschen Reichs, Stephan. Außerdem, heißt es, daß Prinz Arnulph von Bayern hierher unterwegs sei.

Dänemark. Kopenhagen, 1. August. Die „Berl. Tid.“ schreibt über die bevorstehende Feier des 1000 jährigen Jubiläums der Colonisation Islands Folgendes:

„Island wird in diesen Tagen unter großem und lebhaftem An⸗ schluß sein Tamendjahrsfest nach Bebauung des Landes feiern. Es werden dort Repräsentanten fast sämmtlicher Nationen Nordeuropas eintreffen; Kriegsschiffe und Privatschiffe werden Grüße bringen; De⸗ putationen werden ankommen, Adressen und Ehrengaben werden von Norwegen, Schweden, Dänen, von Engländern, Deutschen und Ameri⸗ kanern übersandt werden, Universitäten und Korporationen, Länder und Städte werden Ausdrücke ihres Mitgefühls für die denkwürdige Vor⸗ zeit Islands senden. Der König von Dänemark ist früher des Glück⸗ wunschzuges, nicht nur in Folge der Allerhöchsten Stellung, welche er seinen isländischen Unterthanen gegenüber einnimmt, sondern au wegen der Liebe, womit er Islands Erinnerungen umfaß Sund durch sein vertrauensvolles Hoffen auf Wiedererhebun des Landes in einer glücklichen Zukunft, wovon er vo Kurzem bei Bestätigung der besonderen Verfassung des Landes ei faktisches Zeugniß abgelegt hat. Se. Majestät wird morgen, de 2. d. M., dem isländischen Gottesdienste in der Kirche zu Reykjavik beiwohnen, und an demselben Tage wird in allen Kirchen des Lande ein Fest⸗Gottesdienst in Veranlassung des Tages abgehalten. Am 7 d. M. wird der König ebenfalls an dem großen politischen Feste au Thingvellir Theil nehmen. Wie kommt es denn, daß man dieses Fest zum Gegenstand einer so allgemeinen Theilnahme macht, und daß die Repräsentanten so vieler Nationen dort auf dieser fernen, armen, spärlich bevölkerten Insel an der Grenze des Eismeeres zusammen treffen? Es ist das Gefühl eines gemeinschaftlichen Bedürfnisses und einer Verpflichtung, die Anerkennung, Sympathie und Bewunderung womit man auf die Vorzeit Islands, welche für den Norden und die ganze civilisirte Welt von sof großer Bedeutung gewesen ist zurückblickt, an den Tag zu legen.“ .

Der frühere Stiftamtmann in Ribe, Kammerherr Gra M. S. W. Sponneck, ist gestern in einem sehr hohen Alte hier in der Hauptstadt gestorben. Der Verstorbene feierte vo nicht langer Zeit seine Diamant⸗Hochzeit. 1

4. August. (W. T. B.) Der König ist nach hier eingegangenen Meldungen am 25. v. M. in Thorshaun auf den Faroer⸗Inseln eingetroffen, wo Se. Majestät von der Bevölkerung mit Enthusiasmus empfangen wurde. Am 27 v. M. hat das Königliche Geschwader die Fahrt nach Is⸗ land fortgesetzt.

Amerika.

(A. A. C.) Buenos Ayres, 29. Juni. Das Budget für 1875 zeigt einen wahrscheinlichen Ueberschuß von 1,500,000 Dollars, nämlich 22,500,000 Dollars Ausgabe

und 24,000,000 Dollars Einnahme. Die oberen Provinzen sind nach der jüngsten Wahl ungewöhnlich ruhig.

Montevideo, 30. Juni. Nach hiesigen Zeitungen be⸗ liefen sich die ordentlichen Ausgaben von 1873 auf 8,196,709 Dollars und die Einnahmen auf 6,828,483 Dollars, wodurch ein Defizit von 1,368,226 Dollars entstand, das durch temporãre Anleihen gedeckt wurde. Es waren auch Rückstände früherer Jahre im Betrage von 3,553,618 Dollars vorhanden, so daß die Regierung von den Banken 4,367,572 Dollars borgen mußte, um ihre Bedürfnisse zu bestreiten. Dem „Buenos Ayres Stan⸗ dard“ zufolge ist die Junta von Montevideo wie die von Buenos Ayres bankerott. Die Gasrechnung ist seit drei Jahren 1 nicht bezahlt worden und beläuft sich nun auf 37,000 Lstr., welche Summe mit 12 Prozent zu verzinsen ist.

Rio de Janeiro, 7. Juli. Man erwartet eine baldige Lösung der La Plata⸗Fluß⸗Schwierigkeiten, da die argentinische Regierung den letzten brasilianischen Vorschlag in Betreff der paraguitischen Grenzfrage acceptirt hat. Der Bischof von Para ist von dem obersten Justiz⸗Tribunal zu vier Jahrcen Zwangs⸗ arbeit wegen Vergehens gegen die Verfassung verurtheilt worden.

In der germanischen Kolonie San Leopoldo in Rio

durch Professor Huxley enthüllt; die städtischen Behörden sowie die angesehensten Bürger betheiligten sich an der Feier. Pro⸗

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welche nach der vollständigen Rückzahlung G bereits im 88 88 16 H.

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Grande do Sul hat sich, wie die „A. A. C.“ mittheilt, eine