1874 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Frachtgut. 1) Stückgut. Zu den Frachtsätzen der Stückgut⸗ klasse werden alle Güter befördert, welche der Versender nicht als Eilgut oder Wagenladung aufgiebt, beziehungswese, welche nicht nach den bestehenden Vorschriften als Wagenladungen zu berechnen sind. (Siehe jedoch pos. 3.) Die Minimalfracht beträgt Mark.

) Güter der Wagenladungsklassen und der Spezialtarife. a. Die Sätze der Wagenladungsklasse A. kommen für Sendungen, welche mit einem Frachtbrief aufgegeben werden, zur Berechnung, wenn der Ver⸗ sender die Fracht für mindestens 5000 Kilogramm für jeden ver⸗ wendeten Wagen zahlt. Bei Verladung größerer Onantitäten als 5000 Kilogramm in ein und denselben Wagen hat der Versender die Fracht nach demselben Einheitssatz wie für 5000 Kilogramm für das wirkliche Gewicht der aufgegebenen Sendung zu entrichten. b. Die Sätze der Wagenladungsklasse B. kommen für Sendungen, welche mit einem Frachtbriefe aufgegeben werden, zur Berechnung, wenn der Ver⸗ sender die Fracht für 10,000 Kilogramm zahlt. Die Eisenbahn⸗ verwaltungen sind verpflichtet gegen ahlung des Fracht⸗ satzes der Wagenladungsklasse B. einen Wagen von 10,000 Kilogramm Tragfähigkeit dem Versender zur Beladung zu überweisen, aber berechtigt, Mangels solcher Wagen andere

Wagen von mindestens 10,000 Kilogramm Gesammttragfähigkeit den Versendern zu gestellen. Der Versender ist in diesem Falle berechtigt, deen resp. die gestellten Wagen über 10,000 Kilogramm hinaus bis zur Gesammttragfähigkeit gegen Zahlung der Fracht für das Mehr⸗ gewicht nach demselben Einheitssatz wie für je 10,000 Kilogramm zu beladen. c. Die Frachtsätze der Spezialtarise kommen für die im aarenverzeichniß benannten Gegenstände unter denselben Bedingungen wie die Frachtsätze der Wagenladungsklasse B. zur Berechnung. d. Insoweit die Vorschriften des Betriebsreglements nicht entgegen⸗ stehen, ist das Zusammenladen beliebiger Güter gestattet, und kommt in diesem Falle der Frachtsatz der höchsten Wagenladungs⸗ resp. Spe⸗ zialklasse, aus welcher Güter in der Sendung enthalten sind, für die ganze Sendung zur Berechnung. Eine Garantie gegen Beschädigung des einen Gutes durch das andere wird hierbei nicht übernommen.

3) Besondere Frachtberechnung für einige Transportgegenstände. a. Einer besonderen Frachtberechnung unterliegen: Ackergeräthe, zu⸗ ammengesetzte, Bäume, Gesträuche, Pflanzen, Betten und

ettfedern, Bilder und Bilderrahmen, nicht gepreßt, Blumen, lebende, Borke, rohe und gemahlene (Gerberlohe), leere, Emballagen und Fastagen, neue, Equi⸗ pagen, auseinandergenommene, Figuren von Gips und Holz, Flachs, ungebrecht, Flügel und Fortepianos, unverpackt, Glasba ons, leere, Hausgeräthe, Heede und Heedeabfälle, Heu, Hohlglas, Hopfen, ungepreßt, Hüte von Filz, Käfige von Draht, Kinderwagen und Kin⸗ derwagengestelle, Korbgeflechte, neue, Korkstöpsel, Möbel, Pu waaren, Rauhkarden, Rohr exkl. Stuhlrohr, Schilf, Seegras in losen Bündeln, Sophagestelle, Spinnabfälle, Steingut, unverpackt, Stroh, Thiere, ausgestopft, Tonnenbände, hölzerne, Werg, Wolle in losen Bündeln, und zwar besteht die Fracht bei der Beförderung als Eilgut in dem 1 fachen Betrage der Eilfracht, bei Beförderung als Stückgut in dem I1 fachen Betrage der Fracht für solches, wenn vom Versender nicht vorgezogen wird, die Fracht für eine Wagenladung von 5000 resp. 10,000 Kilogramm zu zahlen. b. Die Beförderung solcher Gegen⸗ stände, deren Verladung besondere Einrichtungen erfordert, oder welche ihrem Umfange oder Gewichte nach nicht auf einen Wagen verladen werden können l(cfr. jedoch die Bestimmung unter d.), wird von der absendenden Station nicht eher zugelassen, als bis sie sich über den Beförderungspreis mit dem Absender geeinigt hat. c. Gegenstände, welche nach dem Ermessen der Absendestationen behufs ihres Transportes auf der Eisenbahn die Stellung eines be⸗ sonderen, vom Versender zu beladenden, vom Empfänger zu entladen⸗ den Wagens erfordern, und außergewöhnliche Gegenstände, zu deren Beförderung die Stellung eines solchen Wagens vom Versender bean⸗ tragt worden ist, unterliegen einem achtsatze von . . . Mark pro Wagen und Kilometer nebst einem Mark Expe⸗

Cigarrenkistchen,

uschlag von .. ditionsgebühr für jeden verwendeten Wagen. Dieselbe Berechnung der Fracht findet auch für Umzugseffekten Anwendung. Wird indessen die Beförderung letzterer als Eilgut verlangt oder ein besonderer Werth der Sendung vom Versender im Frachtbriefe deklarirt, so tritt die gewöhnliche Behandlung und Tarifirung in Centnerfracht (Stückgut⸗ bezw. Eilgut⸗ fracht) ein. d. Bei Gegenständen, deren Beförderung nach dem Er⸗ messen der Eisenbahnverwaltung die Einstellung von Schutzwagen er⸗ forderlich macht (wie z. B. bei Langholz, langen Eisenstangen), wird für jeden Schutzwagen eine Gebühr von Mark per Kilometer erhoben. Erfolgt die Verladung auf gekuppelten Wagen oder auf Wagen von größerer Tragfähigkeit als 10,000 Kilogramm, so wird die tarifmäßige Fracht nach dem Gewicht der Ladung, in minimo aber für 20,000 Kilogramm erhoben. Dabei ist Voraussetzung, daß die gekuppelten Wagen zusammen eine Tragfähigkeit von mindestens 20,000 Kilogramm haben. Andernfalls kommt nur die geringere Tragfähigkeit zur Berechnung. Diese Bestimmung findet jedoch auf Kondensations⸗ röhren, eiserne Dampfkessel und Reservoirs dann keine Anwendung, wenn dieselben nach der Stückgutklasse befördert werden.

II. Auf⸗ und Abladen der Güͤter. Das Auf⸗ und Ab⸗ laden der Einzelgüter (Eilgüter und Stückgüter) auf die Eisenbahn⸗ wagen resp. von denselben geschieht, insoweit dieselben nicht einzeln das Gewicht von 750 Kilogramm bezw. bei Fässern von 1000 Klo⸗ gramm überschreiten, auf Kosten der Eisenbahn. Alle sonstigen Güter sind Seitens der Versender und Empfänger auf⸗ und abzuladen, so⸗ fern nicht die Eisenbahnverwaltung diese Leistung gegen die in ihrem Lokaltarif bestimmten Gebühren selbst übernimmt.

III. Bedeckung der Güter. a. Es gilt als vereinbart, daß die Eisenbahnverwaltung die Güter der Spezialtarife in unbedeckten Wagen zu befördern befugt sein soll, und daß sie, wenn bei dem Mangel einer anderweiten Vorschrift des Versenherz eine Beförderung in unbedeckten Wagen stattfindet, nicht für den Schaden haftet, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. b. Will der Versender der nach dem Vorstehenden zur bedeckten Be⸗ förderung nicht berechtigten Wagenladungsgüter die Ecjenbahn bezüg⸗ lich des Schutzes gegen die Witterung, gegen Entzündung durch Fun⸗ ken aus der Lokomotive u. dergl. verantwortlich machen, so hat er im Frachtbriefe die Deckung der Güter und die Frachtberechnung für dieselben nach der höheren Tarifklasse B. ausdrücklich vorzuschreiben. c. Es bleibt jedoch dem Versender auch überlassen, die Deckung der tarifmäßig unbedeckt zu befördernden Güter selbst zu besorgen und hierzu entweder eigene Decken zu verwenden, oder aber durch einen in den Frachtbrief aufzunehmenden Antrag folgenden Inhalts: „Ich beantrage miethweise Ueberlassung einer Gweier ꝛc.) Decken unter Entbindung der Eisenbahn von der Reve. für unerachtet der be⸗ nutzten Decken etwa entstehende Dur nässung der Güter.“ die mieth⸗ weise Ueberlassung von Decken, welche Eigenthum der Eisenbahnver⸗ waltung sind, zu fordern. Für die von der Eisenbahn gemietheten Decken ist eine Deckenmiethe von .. Mark für je angefangene 200 Kilometer zu berechnen. Dieselbe Miethe kommt zur Berechnung, wenn die Verwaltung statt der geforderten Decken bedeckt gebaute Wagen stellt, sowie wenn die zur bedeckten Beförderung nicht berechtigten Wagenladungsgüter von der Eisenbahn auf Grund von Zollvorschriften mit Decken versehen werden. Wegen der von den Versendern gelieferten eigenen Decken gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 1) Nur solche Decken der Eigenthümer sollen zugelassen werden, die mit einer dauer⸗ haften und deutlichen Bezeichnung des Namens des Eigenthümers und seines Wohnorts (Eisenbahnstation) versehen sind. 2) Die eigenen Decken der Versender, welche zum Schutze der Ladung dienen, werden bei Versendung der betreffenden Güͤter an den Empfänger, sowie bei ihrer Rücksendung innerhalb 3 Monate durch den Empfänger an den Eigenthümer frachtfrei befördert. 3) Diese eigenen Decken sollen auf Bestimmungsstationen dem Empfänger der Sendung mit überliefert werden, und ist daher in den betreffenden Frachtbriefen und Fracht⸗ karten von den Ausstellern, resp. von der Abgangsexpedition zu vermerken: „nebst Stück eigener Decken zum Schutze der Ladung.“ 4) Bei Rücksendung der Decken hat der Empfänger der⸗ Aben, unter Vorlegung des von der Güterexpedition abzustempelnden Original⸗Frachtbriefes, einen auf die Adresse des Eigenthümers lau⸗

] Original⸗Frachtbrief nicht sofort bei Aufgabe der Decken zum Rück⸗

transporte vorgelegt, so wird die tarifmäßige Fact erhoben. 5) Eine Gewähr für unbeschädigte und reparaturfreie Rücklieferung der Decken oder für Innehaltung der Lieferfrist übernimmt die Eisenbahnverwal⸗ tung nicht Wer sich beim Rücktransporte eine Entschädigung für Ver⸗ lust oder Beschädigung sichern oder die Einhaltung der reglementsmäßi⸗ gen Lieferfrist beanspruchen will, muß die Decken als Frachtgut aufgeben.

(Fortsetzung folgt)

In der Woche vom 19. bis 25. Juli 1874 sind ge⸗ prägt worden an Goldmünzen: 4,339,860 Mark 20⸗Mark⸗ stücke, Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 378,781 Mark 1⸗Markstücke, 166,842 Mark 40 Pf. 20⸗Pfennig⸗ stücke; an Nickelmünzen: 84,610 Mark 10 Pf. 10⸗Pfennig⸗ stücke, 41,619 Mark 90 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer⸗ münzen: 38,878 Mark 40 Pf. 2⸗Pfennigstücke; 10,479 Mark 46 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Gold⸗ münzen: 842,741,420 Mark 20⸗Markstücke, 202,953,620 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 21,522,824 Mark 1⸗Markstücke, 6,558,990 Mark 80 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 2,992,908 Mark 40 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 374,807 Mark 90 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 500,156 Mark 86 Pf. 2⸗Pfen⸗ nigstücke, 216,624 Mark 25 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Mithin sind im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 847,081,280 Mark 20⸗Mark⸗ stücke, 202,953,620 Mark 10⸗Markstücke; an Silbermünzen: 21,901,605 Mark 1-⸗Markstücke, 6,725,833 Mark 20 Pf. 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 3,077,518 Mark 50 Pf. 10⸗Pfennigstücke, 416,427 Mark 80 Pf. 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 539,035 Mark 26 Pf. 2⸗Pfennigstücke, 227,103 Mark 71 Pf. 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Gold⸗ münzen: 1,050,034,900 Mark; an Silbermünzen: 28,627,438 Mark 20 Pf.; an Nickelmünzen: 3,493,946 Mark 30 Pf.; an Kupfermünzen 766,138 Mark 97 Pf.

Das Königlich preußische Unter⸗Steueramt kirchen in der Rheinprovinz

zu Neun⸗ ist unter Vorbehalt des Wider⸗ rufs ermächtigt worden, Uebergangsscheine über Bier⸗ und Branntwein⸗Transporte der Gewerbetreibenden zu Mittelbex⸗ bach und Homburg zu ertheilen.

Die Königlich bayerische Uebergangsstelle Lauterecken, Hauptamtsbezirks Kaiserslautern, wird vom 1. Oktober d. Is. ab eingezogen.

Der Großherzoglich badischen Steuereinnehmerei Sins⸗ heim im Hauptamtsbezirk Heidelberg ist die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt worden.

Der General⸗Lieutenant und Commandeur des Kadetten⸗ Corps von Wartenberg hat sich behufs Inspizirung der Kadettenhäuser in Culm und Wahlstatt auf Dienstreisen be⸗ geben.

Der Dirigent der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, Geheime Regierungs⸗Rath Rust, ist aus Carlsbad zurückgekehrt.

Der Thierarzt Wilhelm Meyer zu Hattenheim ist zum kommissarischen Kreis⸗Thierarzt des Kreises St. Goar er⸗ nannt worden.

Der Kaiserlich russische General⸗Lieutenant und Kom⸗ mandant von Warschau Graf Rozwadowsky ist gestern fenh aus Warschau hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.

S. M. Schiffe „Arcona“ und sind am 17. Juli cr. in Veddo angekommen.

Breslau, 7. August. Als am 4. d. M. das Königs⸗ Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7 in Liegnitz die Feier der Schlacht bei Weißenburg beging, traf, wie das „L. Stadtbl.“ berichtet, bei dem Festessen, gerade als der Toast auf den Kaiser ausgebracht werden sollte, von Sr. Majestät ein Telegramm folgenden Inhalts ein:

„Gastein, 4. August. An das Kommando des Königs⸗Grenadier⸗Regiments in Liegnitz. In dankbarer Anerkennung gedenke Ich Meines tapferen und aus⸗ dauernden Regiments auf dem Gaisberg und bei Wörth am 4. und 6. August 1870. Wilhelm.“

Hannover, 7. August. Vorgestern Abend hat sich hier ein Comité für die Vorbereitung zur Feier des Sedan⸗ Tages konstituirt. Die Feier soll durch eine Morgenmusik vom Marktthurme eingeleitet werden. Um 8 resp. 9 Uhr ist in sämmt⸗ lichen Schulen eine offizielle Feier in Aussicht genommen. Die kirchliche Feier beginnt um 11 Uhr in der Marktkirche. Von 12 bis 1 Uhr Festgeläute von sämmtlichen Thürmen der Stadt. Abends 6—7 Uhr wird ein Festzug sich nach dem Schützenplatze bewegen, um dort ein Freudenfeuer anzuzünden. Der patrio⸗ tische Kriegerverein beabsichtigt, die Feier des Tages noch durch besondere festliche Veranstaltungen zu erhöhen. Auch in Du⸗ derstadt werden Vorbereitungen zur Feier des 2. September getroffen.

Bayern. München, 6. August. Die Verordnun⸗ gen, betreffend die Ordnung der Königlichen Studien⸗ Anstalten und der Realgymnasien, welche unterm 2. Juli d. J. genehmigt wurden, werden nächstens im Kultus⸗ Ministerialblatt publizirt werden. Im heutigen Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 37 wird das Gesetz, einen Kredit für die außerordentlichen Bedürfnisse des Heeres be⸗ treffend, gegeben Hohenschwangau, den 27. v. M., zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht.

Staats⸗Minister von Lutz war am Montag Morgen von seinem Landaufenthalt am Starnbergersee hierher gekommen, um einem Ministerrathe beizuwohnen, und in einer Sitzung sei⸗ nes Ministeriums behufs einer Berathung über das projektirte Gebäude für die Königliche Akademie der bildenden Künste den Vorsitz zu führen.] .

Württemberg. Stuttgart, 5. August. Oberst⸗ Lieutenant v. Linck ist heut mit den übrigen früheren Offizieren des 3. Jäger⸗Bataillons (welches jetzt das 3. Bataillon des 5. Infanterie⸗Regiments „König Karl“ Nr. 123 bildet) und mit Deputationen der Unteroffiziere und der Mannschaft von Ulm nach Wörth abgereist, wo morgen als am Erinnerungs⸗ tage der Schlacht bei Wörth das Denkmal eingeweiht werden soll, welches das genannte frühere Jäger⸗Bataillon den aus seiner Mitte Gefallenen errichten ließ. 2

Mecklenburg. Schwerin, 7. August. Sicherem Ver⸗ nehmen nach wird die Abreise des Großherzogs mit der

„Elisabeth“

tenden Frachtbrief beizugeben und in diesem ausdrücklich zu vermerken: „Frachtfrei zu befördern.“ Fehlt dieser Vermerk oder wird der 1—

S

den sich die Mitglieder aller höheren

dem Bahnhofe versammeln. In der Begleitung des Großherzogs werden sich der General⸗Adjutant General⸗Lieutenant von Zülow, der vormalige Flügel⸗Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, jetzige Brigade⸗Commandeur in Münster, Oberst Freiherr von Bran⸗ denstein, sowie die Flügel⸗Adjutanten Hauptmann Bronsart von Schellendorff und von Schrötter besinden. Die Herzogin Marie wird begleitet von ihrer Hofdame Fräulein von Witzleben und dem Kammerherrn von Hirschfeld. Die Großherzogin begiebt sich an demselben Tage mit den jüngeren Prinzen und Prin⸗ zessinen nach Heiligendamm, und wird von dort erst später 9. e; der Herzogin Marie sich nach St. Petersburg egeben.

Gestern Nachmittag um sechs Uhr fand im goldenen Saale des Großherzoglichen Schlosses ein Abschiedsdiner statt, zu welchem etwa 150 Einladungen ergangen waren. Bei demselben hatte die Herzogin Marie den Platz zwischen Ihren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und der Großher⸗ zogin⸗Mutter, neben welcher der Brogerzog Platz genommen hatte. Neben Ihrer Königlichen Hoheit saß der Herzog Johann Albrecht. An der Tafel nahmen auch der Kaiserlich russische Botschaftsrath Baron Arapoff und Professor Richter aus Ber⸗ lin Theil. Während des Diners brachte der Minister⸗Präsident Graf von Bassewitz der scheidenden Herzogin ein Hoch, welches begeistert Aufnahme fand.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. August. Zur Feier des heutigen Geburtstags des Herzogs von Edin⸗ burgh spielte heute Morgen die Regimentsmusik längere Zeit vor dem Palais. Mittags war Tafel bei Sr. Königlichen Hoheit, welcher Se. Hoheit der Herzog, die Herzogin, die Hofchargen, mehrere höhere Beamten und die distinguirten Fremden bei⸗ ö Weitere Festlichkeiten hatte Se. Königliche Hoheit sich verbeten.

Elsaß⸗Lothringen. Weißenbur g, 4. August. Der „Str. Ztg.“ wird unter dem heutigen Tage geschrieben: Der Er⸗ innerungstag an die Schlacht vom 4. August 1870 wird in ernster und feierlicher Stimmung begangen. In der Frühe fand Gottesdienst statt. Die zahlreichen Gräber der deutschen und französischen Krieger sind frisch aufgeworfen und mit Kränzen und Blumen zum Theil reich geschmückt, keines ist ganz vergessen.

Schweiz. Ueber die kürzlich bereits gemeldeten Ueber⸗ schwemmungen erfährt der „Schw. M.“ des Näheren: Die anhaltenden Regengüsse vom 29. bis 31. Juli haben manchen⸗ orts in der Schweiz bedeutenden Schaden angerichtet. Es hatten diesmal weniger die im Stromgebiete der großen Flüsse gelegenen Theile zu leiden, als vielmehr die An⸗ wohner der kleinen Zuflüsse und der Bergbäche, welche über Nacht zu tosenden Wassermassen anwuchsen und, entwur⸗ zelte Tannen, Geröll und Häusertrümmer mit sich fortschlep⸗ pend, viel fruchtbares, eine schöne Ernte versprechendes Acker⸗ feld vernichteten. Besonders schwere Klagen verlauten aus der Ostschweiz, wo die Sitter und die Thur stellenweise arg gehaust. Auch die Sihl, die Limmat und Reuß, die Emme sind stellen⸗ weise über die Ufer getreten und haben bedeutenden Schaden an Brücken, Eisenbahnanlagen, Dämmen ꝛc. angerichtet. Die schöne Ortschaft Langnau im Emmenthal war durch die Ilfis arg be⸗ droht, und es bedurfte übermenschlicher Anstrengung, um den Bergbach in seinen Bahnen zu halten. In Zug hat die Lorze ebenfalls Verwüstungen verursacht, im bernischen Simmenthal die Simme. Bei dem plötzlichen Anschwellen der Bäche sind auch einige Menschenleben ein Opfer der kalten Fluth geworden. Der Wasserstand soll in einigen Orten dem von 1846 gleich⸗ gekommen sein. Aus dem Rheinthal, aus Graubünden, Tessin und Wallis sind keine schlechten Nachrichten eingetroffen.

Großbritannien und Irland. London, 6. August. In Osborne fand heute unter dem Vorsitz der Königin eine Kabinetsberathung statt, bei welcher Hr. Disraeli, der Herzog Rich⸗ mond (Präsident des geheimen Raths) und Croß (Minister des Innern) zugegen waren. Die bei der morgen durch eine König⸗ liche Kommission stattfindenden Prorogation des Parlaments zu verlesende Thronrede wurde Ihrer Majestät unterbreitet. J. G. Hubbard, Unterhausmitglied für die City von London, wurde als ein Mitglied des geheimen Raths beeidigt. Nach der Berathung erhielten die Sheriffs von London und Middlesex aus den Händen der Monarchin die Ritterwürde.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales, die gegenwärtig in Osborne weilen, statteten gestern der Kaiserin nu W1u in Steephill⸗Castle, Ventnor, einen Be⸗ uch ab.

Nach einer vierjährigen Pause Greenwich wieder das herkömmliche fischessen statt. Hr. Disraeli und mehrere andere Minister waren indeß durch Unwohlsein und andere Ursachen am Er⸗ scheinen verhindert. Ein Dampfer verließ des Sprechers Treppe am Westminsterpalast und führte eine Anzahl Mitglieder der Regierung nach dem Ship⸗Hotel, Greenwich.

Temple Bar, das alterthümliche baufällige Thor, das den Eingang von der City in den Strand resp. das Westend der Metropole und vice versa bildet, wird nunmehr abgetragen, und somit verschwindet ein anderes denkwürdiges Monument der Geschichte Londons aus der Gegenwart.

In Manchester wird von morgen ab die Wasser⸗ zufuhr der Wohnhäuser zwischen 6 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens abgeschnitten werden. Die anhaltende Dürre hat die⸗ sen Schritt nothwendig gemacht.

Aus Bombay wird unterm 5. ds. telegraphisch gemel

det: Der ehrenwerthe Maraym Wassubu, ein Mitglied des indi⸗ schen Conseils, wurde heute durch den Einsturz eines Hauses, in dem er wohnte, getödtet. Mehrere andere Personen, die zu der

Zeit im Hause anwesend waren, kamen ebenfalls ums Leben.

7. August. (W. T. B.) Das Parlament ist heute Nachmittag 3 Uhr geschlossen worden. In der Thron⸗ rede werden die freundlichen Beziehungen Englands zu den auswärtigen Mächten hervorgehoben und daran die Versicherung geknüpft, daß der sich aus diesen Beziehungen ergebende Einfluß Englands fortdauernd werde angewendet werden, um vertrags⸗ mäßig festgestellte Verpflichtungen bei Kraft zu erhalten und den europäischen Frieden zu befestigen. Betreffs des Brüsseler, Kon⸗ gresses heißt es in der Thronrede, die Königin habe, ehe sie einen Delegirten zur Theilnahme an den Kongreßverhandlungen be⸗ vollmächtigte, geglaubt, zunächst die Zusicherung aller übrigen bei dem Kongresse vertretenen Mächte erhalten zu müssen, daß kein Antrag bei dem Kongresse eingebracht werden solle, der darauf hinausgehe, die Regeln des internationalen Rechts zu modifiziren oder im Falle eines Krieges den Opera⸗

fand gestern in ministerielle Weiß⸗

Herzogin Marie nach St. Petersburg am Sonntag, den 9. d. M. Nachmittags nach 4 Uhr, erfolgen.

tionen zur See gewisse Beschränkungen aufzulegen. Die Königin

Behörden in Uniform auf

indessen nicht so viel gelegen sei.

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werde die von der Konferenz empfohlenen Vorschläge in Erwã⸗ gung ziehen, müsse sich aber die volle Freiheit vorbehalten, die⸗ selben anzunehmen oder abzulehnen. Bezüglich der inneren Kämpfe in Spanien wird in der Thronrede das lebhafteste Be⸗ dauern und zugleich der dringende Wunsch ausgesprochen, daß Friede und Ordnung in dem Lande bald wieder hergestellt wer⸗ den möge. Die Königin glaube indeß, daß dieses Ziel sich sicherer und leichter werde erreichen lassen, wenn man sich einer ernst⸗ lichen Einmischung in die inneren Angelegenheiten des unabhän⸗ gigen Landes enthalte.

8. August. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffent⸗ licht den Auslieferungsvertrag zwischen England und den Niederlanden.

(Monatsübersicht für Juli.) Die Königin hat Windsor am 14. verlassen und sich nach Osborne auf der Insel Wight begeben. Am 3. war der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen mit seiner Gemahlin und den prinz⸗ lichen Kindern, mit Ausnahme der beiden ältesten Söhne, auf dem Dampfer ,Hohenzollern“, eskortirt von einem deutschen Ge⸗ schwader, in Ryde eingetroffen, um in dem, in der Nähe von Osborne gelegenen, Dorfe Sandown einen längeren Aufenthalt zu nehmen. Die Hohen Gäste wurden überall vom Volke auf as Herzlichste empfangen. In der Mitte August, zu welcher Zeit auch der Kronprinz wieder nach Berlin zurückzukehren ge⸗ denkt, wird sich die Königin abermals zu einem längeren Aufent⸗ halte nach Balmoral begeben. 1“

Im Oberhause gab der Minister des Auswärtigen, Lord Derby, am 3. auf eine an ihn wegen der Theilnahme Groß⸗ britanniens an dem von der russischen Regierung vorgeschlagenen Kongresse in Brüssel gerichtete Anfrage die Erklärung ab, daß die Regierung, wenn sie gleich die gemachten Vorschläge nicht im Geringsten ermuthigt habe und auch nicht viel von dem Kongresse erwarte, sich doch, in Anbetracht daß es sich um eine Milderung der Kriegsleiden handele, und um allen Mißdeutungen in Bezug auf Humanität zu entgehen, dazu ent⸗ schlossen habe, einen Vertreter nuch Brüssel zu senden, daß sie aber fest entschlossen sei, sich auf keine Erörterungen über das Völkerrecht, soweit es die Beziehungen kriegführender Parteien unter einander betrifft, einzulassen, oder irgendwelche Verpflich⸗ tungen in Bezug auf allgemeine Prinzipien zu übernehmen. Ebenso werde sie gegen alle Erörterungen über Kriegführung zur See protestiren und behalte sich das Recht vor, über die An⸗ nahme jedweden Vorschlags des Kongresses selbständig zu ent⸗ scheiden. Eine ähnliche Erklärung gab der Premier⸗Minister in der Sitzung vom 7. im Unterhause ab. Zum Vertreter Groß⸗ britanniens bei dem Kongresse ist der General⸗Major Sir Alfred Horsford ernannt worden. 1

Im Oberhause wurde während des verflossenen Monats die Bill über den Ausschank geistiger Getränke in zweiter und dritter Lesung genehmigt, ebenso die von Lord Shaftesbury eingebrachte Bill über Arbeiterwohnungen, nach welcher Gemeindeland par⸗ zellirt und verkauft werden darf, vorausgesetzt, daß die Käufer auf dergleichen Boden Wohnhäuser für Arbeiter errichten. Zur zweiten Lesung gelangten: die Bills, nach welcher Parkanlagen, Wälder, Jagdgründe und Bergwerke, mit Ausnahme der Kohlen⸗ bergwerke, zur Besteuerung herangezogen werden dürfen, ferner die vom Unterhause bereits angenommenen Fabrikgesetze Ver⸗ worfen wurde die vom Unterhause angenommene Bill, durch welche die irischen Munizipalgerechtsame den englischen ähnlicher gemacht werden sollten und nach welcher einer Anzahl von Flecken das Recht ertheilt werden sollte, ihre Sheriffs und einige andere städtische Beamte selbst zu wählen, ebenso die, welche Pächtern eventuell Entschädigung für landwirthschaftliche Ver⸗ besserungen sichern soll, und die, durch welche das bisherige Strafmaß für Kindesmord ermäßigt werden sollte. 1

Das Unterhaus wurde während des Monats größtentheils durch die verschiedenen Kirchen⸗ und Schulbills in Anspruch ge⸗ nommen und die übrigen Vorlagen nur wenig berücksichtigt. Der Premier⸗Minister sah sich deshalb veranlaßt, dem Hause die Mittheilung zu machen, daß die Regierung bei der Kürze der Zeit bekanntlich beabsichtigt die Regierung die Sitzung des Parlamentes am 5. August zu schließen nur darauf be⸗ stehe, drei Bills durchzuführen, die Bill zur Ab⸗ chaffung des Patronatsrechtes in Schottland, die Stiftsschulen⸗ Kommissionsbill, und die Bill, betref⸗ fend die Errichtung eines Ministeriums für öffentliche Bauten in Indien. Daneben würde dann noch Zeit genug sein, einige andere Bills durchzubringen, an deren Erledigung der Regierung Nach langen Debatten wurde die Stiftsschulen⸗Kommissionsbill vom Hause in zweiter und dritter Lesung genehmigt. Zur zweiten Lesung ge⸗ langte die Kirchendisziplinarbill, nachdem einige Anträge zu derselben, welche der frühere Premier⸗Minister Glad⸗ stone einzubringen beabsichtigte, wieder zurückgezogen worden waren, ferner die Bill über Aufhebung des Patronatsrechtes in Schottland, sowie die Bill behufs Errichtung eines höchsten Gerichtshofes für das Vereinigte Königreich. Verworfen wurde der Antrag auf kompulsorischen Elementarunterricht und der des Herrn L. Lewis auf Aufhebung, bez. Herabsetzung der Einkommen⸗ steuer, sobald kriegerische Ereignisse die Erhebung derselben nicht unbedingt nöthig machten. . 8

Von beiden Häusern wurde der Antrag der Krone, dem Prinzen Leopold eine jährliche Apanage von 15,000 Pfd. Sterl. zu bewilligen, in allen drei Lesungen angenommen.

Nach der am Schlusse des vorigen Monats erlittenen Nieder⸗ lage haben sich die Mitglieder der Homerule⸗Partei weiterer An⸗ träge enthalten, nur bei Gelegenheit der summarischen Prolon⸗ gation einzelner, für einen bestimmten Zeitraum erlassener Gesetze, unter denen sich auch die irischen Ausnahmegesetze befanden, sprach sich der bekannte Führer dieser Partei gegen die dem Mi⸗ nisterium durch ein derartiges Verfahren in die Hand gegebene Macht aus und betonte besonders die Ungerechtigkeit, die in der Aufrechterhaltung besonderer Gesetze für Irland liege. Trotz der entschiedenen Niederlage, welche der Antrag des Herrn Butt im Juni erlitten, wurde doch bei einer in Dublin abgehaltenen Versammlung von Homerulern die Debatte als ein großartiger Erfolg bezeichnet, indem namentlich in England vielen Leuten das Ungerechte in der jetzigen Stellung Irlands zu England klar geworden wäre. Zu erwähnen ist noch der vom Unterhause genehmigte Antrag des Hrn. Newdegate über Vorlegung der in den meisten europäischen und auch einzelnen amerikanischen Staaten geltenden Kirchengesetze, insbesondere soweit dieselben auf geistliche Drden und Klöster Bezug hätten. 1

Der Bericht der von der Regierung ernannten Kommissare, Kommodore Goodenough und Konsul Layard, zur Untersuchung der Angelegenheiten der Fidschi⸗Inseln mit Bezug auf eine even⸗ tuelle Annektirung derselben ist veröffentlicht und beiden Häusern des Parlaments vorgelegt worden. In demselben wird die Frage, ob der König Kakobau und die übrigen Häuptlinge den Ueber⸗ gang des Landes an England wünschten, entschieden bejahend

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beantwortet, die Errichtung einer starken Exekutive unter Heran⸗

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ziehung der Häuptlinge behufs Wahrung der Interessen der Ein⸗ geborenen befürwortet, und die Annektirung der Inseln als das einzige Mittel bezeichnet, innere Unruhen zu verhüten und die Interessen der dortigen englischen Ansiedler zu beschützen. Bei Besprechung dieser Angelegenheit im Oberhause erklärte Lord Carnarvon, die Regierung sei zu dem Entschlusse gekommen, die unbedingte Abtretung der Inseln zu acceptiren, und wurden nur von wenigen Mitgliedern des Hauses Einwendungen gemacht. Im Unterhause wird die Angelegenheit in den ersten Tagen des August zur Sprache gebracht werden.

Die herkömmlichen Demonstrationen der irischen Orangisten am 12. Juli, dem Jahrestage der Schlacht am Boyneflusse, gingen ohne die in anderen Jahren damit verbundenen Unruhen vor sich. Bei einer der größten Versammlungen der Anhänger dieser Partei in Belfast beschloß man, jedem Versuche, die Union zwischen England und Irland aufzuheben, unvermeidlich Wider⸗ stand zu leisten, und empfahl eine größere Einigung der verschie⸗ denen protestantischen Kirchen gegen den gemeinsamen Feind der⸗ selben, den Ultramontanismus. In gleichem Sinne sprach sich eine am 31. Juli in Dublin abgehaltene Versammlung pro⸗ testantischer Geistlichen aus.

Die Ausweisungen des Handelsamtes pro Juni er⸗ geben für den Ausfuhrhandel Englands, in Vergleich zu der entsprechenden Periode des Vorjahres, einen nicht unbedeutenden Ausfall. Der Werth der gesammten Aus⸗ fuhr betrug im Juni des laufenden Jahres 19,367,313 Lstr., gegen 19,460,083 Lstr. in demselben Monat in 1873, was einer Abnahme von ½ Prozent gleichkommt. Gegen Juni 1872 be⸗ trägt dieselbe sogar 4 ½ Prozent. Am bemerkenswerthesten ist der Ausfall in Brennmaterialien und Eisen. Derselbe erreichte dem Werthe nach dei dem ersteren Artikel die Höhe von 15 ¼ Prozent, bei dem letzteren von 10 ¾ Prozent.

In den nördlichen Kohlendistrikten hat sich das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern besser gestaltet, und haben erstere fast überall die ihnen von den Grubenbesitzern gestellten Bedingungen angenommen. Dagegen dauert der Strike der ländlichen Arbeiter noch immer fort, und scheint eine Ausgleichung um so weniger erwartet werden zu können, als die Farmer auch während der Ernteperiode streng an der Ausschließung der den Vereinen angehörenden Arbeiter festgehalten haben. Die Leiter dieser Vereine beabsichti en nun die Mittel zur Auswanderung der verheiratheten Arbeiter zu beschaffen, werden unverheiratheten aber fernerhin keine, oder doch nur geringe Unterstützung ge⸗ währen. In den Kohlengruben von Wales ist abermals ein Strike ausgebrochen, in Folge dessen voraussichtlich 15,000 bis 20,000 Arbeiter ihre Arbeit einstellen werden. .

Die Auswanderung hat in Liverpool im Juni nicht uner⸗ heblich abgenommen. Es schifften sich in diesem Monat nur 14,669 Personen, gegen 18,603 in dem entsprechenden Monate des Vorjahres ein. In dem mit Juni abgelaufenen Quartale wanderten 39,064 Personen weniger aus, als in dem entsprechenden Quartale des Jahres 1873.

Aus dem von dem Vorsitzenden der Königlichen Eisenbahn⸗ Kommission veröffentlichten Berichte über die Unfälle auf englischen Bahnen ergiebt sich, daß auf je 2,845,450 Passagiere ein Ge⸗ tödteter und auf je 260,155 ein Beschädigter kommt. Schlechter stellt sich das Verhältniß bei Bahnbeamten, bei denen schon auf 323 ein Getödteter und auf 213 ein Verwundeter kommt. 1

Die Aussichten in Indien für die kommende Ernte sind in den mittleren Theilen des Landes außerordentlich günstig, doch ist in den nördlichen und östlichen Theilen von Bengalen, in Purneah, Bhaugulpore und Chumparun und in Behar durch das Austreten der Flüsse in Folge heftigen Regens großer Scha⸗ den angerichtet worden. Im südwestlichen Theile von Bengalen sind die Aussichten in Folge anhaltender Dürre weniger gut. Die Zahl der an den Unterstützungsarbeiten Beschäftigten ist seit dem Ende Juni von 1,770,000 auf 892,000 gesunken, dagegen ist die Zahl der von der Regierung Unterstützten von 465,000 auf 525,000 gestiegen. Bis Ende August wird diefe Unter⸗ stützung noch nothwendig sein, dürfte dann aber allmählich über⸗ flüssig werden.

Frankreich. Paris, 6. August. Die Minister des Innern, der Justiz, des Krieges und deröffentlichen Arbeiten werden während der Ferien in Paris ihren Wonsitz nehmen. Der Herzog Decazes bleibt, gleich dem Präsi⸗ denten der Republik, bis Ende August in Versailles.

Die republikanische Linke hat folgendes Sitzungs⸗ protokoll statt eines Manifestes veröffentlicht: 1“

Die gemäßigte Linke hielt gestern unter dem Vorsitz des Hrn. Duclerc eine letzte Sitzung. Vor ihrer Trennung auf vier Monate prüfte sie die Lage, in welcher die Versammlung das Land und die Regierung zurückläßt, und faßte die Eventualitäten ins Auge, die wäh⸗ rend der Vakanzen vorauszusehen sind. Die Nationalversammlung verläßt Versailles vollständig gespalten, und machtlos, dem Lande eine endgültige Regierung zu geben. Die monarchischen Parteien, vor denen eine jede nur eine winzige Majorität findet, wenn sie ihr Prin⸗ zip zur Geltung bringen will, verständigen sich, um die Republik zu bekämpfen, und die drei Gruppen der Linken, die bis zum letzten Tag in dem Gedanken vereint waren, die Regierung, welche Frankreich durch alle Kundgebungen seines Willens verlangt, endgültig zu gründen, find noch in der Minorität von einigen Stimmen. Die im voraus von jeder Partei bekämpfte Organisation einer persönlichen Regierung ist heute eben so wenig möglich, als die Gründung einer endgültigen Regierung. Um aus diefer Sackgasse herauszutreten, verlangten die Republikaner die Berufung an das Land durch allgemeine Wahlen. Die monarchischen Parteien zogen vor, von den Verhältnissen einen heute kompromittirenden Erfolg abzuwarten. Unter den Gegnern der Republik sind die Einen im Kabinet und bleiben mit den willkür⸗ lichen Gewalten des Belagerungszustandes bewaffnet ; Andere wurden seit dem 24. Mai 1873 in Besitz des größten Theils der Verwal⸗ tungsstellen besetzt, Andere endlich bekräftigen von Neuem ihr Recht, während der Ferien die Versuche zu einer Restau⸗ ration wieder aufzunehmen, welche das Land 1873 so sehr erschrecktte. Angesichts dieser drei Parteien, „als Antwort auf alle Mittel, zu denen sie ihre Zuflucht nehmen können, müssen die Republikaner sich absolut ruhig verhalten und fortfahren, Beweise von ihrer Mäßigung und Disziplin, die einen Theil ihrer Kraft aus⸗ machen, abzulegen. Sie werden zu verschiedenen Malen ihren festen Willen, in Frankreich die republikanische Regierung zu gründen, abzu⸗ legen haben; es sind dieses rechtmäßige Kundgebungen, welche auf alle Unternehmen der feindlichen Parteien die Antwort geben müssen. Unter einer endgültigen Regierung ist bei den Generalraths⸗ und Gemeinde⸗ wahlen das lokale Interesse mehr ein Spiel, und die Wähler können der politischen Exklusivität obliegen, um besonders Verwaltungswahlen vorzunehmen. Es handelt sich alsdann, aufs Beste eine von Niemandem bestrittene Organisation fundamentiren zu lassen. Es ist nicht mehr der nämliche Fall, wenn jeder Regierungszwang fehlt und man sich unter einem Regime befindet, welches nur die Dauer der Exekutivgewalt festgesetzt hat. Die Wähler müssen alsdann bei jeder Gelegenheit sich ausdrücken, auf weiche Weise diese Gewalt ausgeübt und nach welchen Prinzipien sie dieselben organisirt haben wollen. Jede Wahl gewährt die Mittel, ihren Willen auszudrücken, und jede Wahl wird eine poli⸗ tische. Unter denen, welche vorbereitet werden, ist eine, welche diesen

Charakter auch ohne diese Verhältnisse hatte. Die Gemeinderäthe, welche das Gesetz Treveneuc interveniren läßt, zwenn Attentate gegen die Volkssouveränetät statt finden, und in welchen man die Wähler für eine Erste Kammer finden will, können nicht der Politik fern stehen, und die Wähler müssen diesem neuen Charakter Rechnung tragen. Frank reich wird also während der Vakanzen zu verschiedenen Malen seinem Willen, die Republik unwiderruflich zu gründen, Raum zu geben haben. Die Republikaner bleiben im Lande, wie sie es in Versailles waren, unabänderlich vereint, und in den ersten Tagen der nächsten Session im Dezember wird diese gesetzmäßige Kundgebung des Willeus von Frankreich sich allen Parteien, welche bis jetzt die Gründung der Re⸗ publik verweigert, aufzwingen, und sie dem Lande das Wort zurück⸗ geben, um endlich seine Zukunft in allgemeinen Wahlen festzustellen. Diese von den Rednern der Linken entwickelten Betrachtungen fanden- in der Versammlung eine einmüthige Zustimmung, und die r⸗publika⸗ nische Linke trennte sich, nachdem sie einen ständigen Ausschuß er⸗ nannte, um alle ihre Mitglieder während der Vakanzen über die po⸗ litischen Ereignisse unterrichtet zu erhalten. 1 Der Sekretär der republikanischen Linken: Sadi Carnot. 8

Der schweizerische Gesandte Kern ist auf einen längeren Urlaub verreist. Zuerst will derselbe sich nach Bern begeben, um dem schweizer Bundesrathe Bericht über die zwischen Frank⸗ reich und der Schweiz schwebenden Angelegenheiten zu erstatten. Ueber die bevorstehenden Pilgerfahrten wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Die Abfahrt der Pariser Pilger nach Lourdes findet am 16. August statt. Zu gleicher Zeit werden fünf Eisen⸗ bahnzüge Pilger aus dem Süden bringen. Eine größere Anzahl Bischöfe findet sich zu dieser Zeit ebenfalls in Lourdes ein. Di Wallfahrten nach Notre Dame de Boulogne s. M. beginnen am 15. August und dauern bis zum 30. Die Hauptprozession fi

am 23. statt. Derselben wohnen die Bischöfe von Arras und Amiens, sowie andere Prälaten an. Eine andere Wallfahrt findet am 20. August nach Notre Dame de Villethion statt, um den Schutz der Jungfrau Maria auf die Kirche und Frankreich

herabzuflehen.

Spanien. Madrid, 7. August. (W. T. B.) Bi „Gaceta“ meldet, daß Laguardia (in Alava) durch di Carlisten besetzt worden ist; die Stadt war nur von 46 Sol 2 daten und einem Trupp entmuthigter Freiwilliger vertheidigt. Dagegen ist die Brigade YPriarte unter dem Jubel der Ein⸗

wohner in Teruel eingerückt; die Carlisten haben sich sofort

von dort zurückgezogen. In Granada war es bei Gelegen⸗ heit der Aushebung zu Ruhestörungen gekommen, die aber sofort energisch unterdrückt wurden. 3

Nach dem „Imparcial“ ist die Absicht, die Cortes ein⸗ zuberufen, bis auf Weiteres aufgegeben.

In dem Prozesse wegen Ermordung des Gene⸗ rals Prim ist der Untersuchungsrichter gegen 50 neue An⸗ geschuldigte vorgegangen.

Ueber die Führer der föderalistischen Partei berichtet der „Imparcial“, daß dieselben vollständig mit einan⸗ der zerfallen und uneinig seien.

Italien, Rom, 8. August. (W. T. B.) In Bologna sind zwei weitere Chefs der Internationalen ver⸗ haftet worden, wobei zugleich die Beschlagnahme wichtiger Do⸗ kumente erfolgte. In den Provinzen Ravenna und Ankona sind eine Anzahl republikanescher und sozialistischer Vereine aufgelöst worden.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 5. August Bei den bevorstehenden großen Manövern bei Krass⸗ noje⸗Selo wird, wie der „R. J.“ meldet, der Großfürst Michael Nikolajewitsch das westliche Corps kommandiren. Die Avantgarde dieses Corps kommandirt der General⸗Major von Sr. Majestät Suite Gurko; dieselbe ist aus 11 Bataillonen, 10 Escadrons und 10 Geschützen formirt. Das Gros des Corps unter Befehl des General⸗Lieutenants Riemann zerfällt in 2 Echelons, deren 1 aus 14 Bataillonen, 9 Escadrons und 36 Geschützen besteht. Das 2. Echelon hat 6 Bataillone, 1 Esca⸗ dron und 24 Geschütze. Im Ganzen also besteht das Gros aus 31 Bataillonen, 20 Escadrons und 84 Geschützen. Das östliche Corps kommandirt der Großfürst Nikolaj Nikolajewitsch. Die Avantgarde kommandirt der Großfürst Wladimir Alexandrowitsch; sie besteht aus 14 Bataillonen, 10 Esca⸗ drons und 26 Geschützen. Die Hauptmacht des Corps, unter Befehl des Großfürsten⸗Thronfolgers, besteht aus 14 Bataillonen, 10 Escadrons und 56 Geschützen. Das ganze Corps ist also 28 Bataillone, 20 Escadrons und78 Geschütze stark.

Mit der Rückkehr des Finanz⸗Ministers sollen, wie die „Börse“ meldet, neue wichtige Finanzmaßregeln zu er⸗ warten stehen, deren nächster Zweck eine größere Befestigung des russischen Kredits bilden soll, zu welchem Ende allerlei vorbe⸗ reitende Arbeiten bereits in vollem Gange seien. General⸗ Adjutant Possiet, Minister der Kommunikationen, wird, wie „Börse“ meldet, seine Rundreise durch das Reich zur Besi tigung aller Eisenbahnen nicht vor Ende August antreten.

Für den Fürsten von Montenegro ist, wie der „K. B.“ meldet, auf der Schaluppen⸗Werft in Kronstadt ein Dampfkutter erbaut worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. August. Der König und die Königin haben jetzt Sophiero verlassen und sind gestern mit einem Extrazuge von Helsingborg nach Wexiö abgereist, von wo sie den Städten Landskrona und Kal⸗ mar einen Besuch abzustatten gedachten. Am Sonntag wer⸗ den die jüngeren Prinzen mit dem ganzen Königlichen Haus halt nachfolgen und bei der Station Alfvestad mit dem Könige und der Königin zusammentreffen, worauf dann die ganze Königliche Familie ihre Reise nach Stockholm fortsetzt.

Die schwedische Publizistenversammlung wurde am Montag in Ourebro eröffnet.

(H. N.).

Dänemark. Kopenhagen, 5. August. Prinz Alexander 8 Niederlande ist einem Telegramm des Ritzau'schen Bureaus zufolge gestern Nachmittag von Gothenburg in Frederikshavn eingetroffen und mit dem um 3 Uhr von dort abgehenden Zuge nach Süden abgereist.

Nach einem 55 der E 8498 Finanz⸗Ministerium sind bis zum 29. Juli d. J.

788960 Eife Deretäfte 4198,000 Zwe⸗Oerestücke, 1,640,500 Fünf⸗Oerestücke und 4,242,000 Zehn⸗Oerestücke ausgemünzt Der neue Kultus⸗Minister drhanf her ier nach Stockholm abgereist, um an dem archäologischen Fnh Aend0 nehmen. Die Geschäfte des Kirchen⸗ und Unterrichts⸗Ministeriums werden während der Abwesenheit des Ministers vom Konseil⸗Präfidenten geleitet. Außer dem Minister Worsage sind heute Vormittag mit dem Dampffchiffe nach Malmö noch mehrere andere der dänischen Theilnehmer an dem archäologischen Kongreß nach Stockholm abge⸗ reist; andere werden morgen nachfolgen. Mit demselben

Dampfschiffe sind auch mehrere deutsche, englische, französische

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