1874 / 185 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

und belgische Archäologen, welche sich einige Tage in Kopen⸗ hagen auf der Durchreise nach Stockholm aufgehalten haben, abgereist, darunter der Geheime Regierungs⸗Rath v. Quast aus Berlin, der Engländer Mr. Franks (Mitdirektor des British Museum) und M. Ewans, M. Quatrefages aus Paris, der Orientalist Oppert aus Sorbonne u. m. A. Einem französi⸗ schen Blatte wird aus Stockholm mitgetheilt und diese Mit⸗ theilung von der „Post och Inv. Tid.“ reproduzirt, daß König Oscar beabsichtigen soll, an den verschiedenen Ausflügen, welche 28 Mitglieder des Kongresses vorzunehmen gedenken, theilzu⸗ nehmen.

Sicherem Vernehmen nach, theilt die „Varde Avis“ mit, soll die feierliche Eröffnung der Eisenbahn von Esb⸗ jörg nach Lunderskov am 22. oder am 25. September d. J. stattfinden, und glaubt man sicher, daß der König den Eröffnnngs⸗ Feierlichkeiten beiwohnen wird.

Nr. 32 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Handels⸗ und Gewerbe⸗ wesen: Dispensation von einer ärztlichen Prüfung. Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen: Kompetenz von Steuer⸗Aemtern. Marine und Schiffahrt:

arantäne⸗Vorschrift. 8.

Statistische Nachrichten. Gesammtsumme der am 1. Januar 1873 in der Stadt laufend gewesenen Mobiliar⸗Feuerversicherungen betrug nach dem Jahresbericht der Aeltesten der Kaufmannschaft 355,254,544 Thlr. Die entsprechende Summe belief sich am 1. Ja⸗ uar 1872 auf 316,956,965 Thlr. und hat sich also im Laufe des Jahres 1872 um mehr als 38 Millionen gehoben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Würzburg findet am 26. und 27. August der deutsche Anwaltstag statt. Gegenstand der Berathung ist u. A. auch der Erlaß einer deutschen Anwaltsordnung.

Für das Reuter⸗Denkmal erläßt der Verleger der Werke des Dichters, der Hofbuchhändler D. C. Hinstorff in Wismar, folgenden Aufruf:

„Der Tod Fritz Reuters, dem Deutschland ein würdiges Denkmal nicht wird schuldig bleiben wollen, ist in eine Zeit gefallen, die der Vereinigung geeigneter Persönlichkeiten aus der Zahl seiner Freunde und Verehrer zur Einleitung der nöthigen Vorbereitungen wenig günstig war. Die Sommerferien haben begonnen und Gelehrte und Künstler, Beamte und Angestellte sind in den verschiedenen Bädern und Kurorten zerstreut, der Landmann, der bei der Errichtung eines Reuter⸗Denkmals nicht wird in letzter Reihe stehen wollen, hat vollauf mit der Ernte zu thun, genug, cs fehlt zur Zeit an den geeigneten Kräften, dem Ge⸗ danken Ausdruck zu geben, der doch in Allen bei der Kunde von Reuters Hinscheiden erwachte, dem Gedanken, daß es eine Ehren⸗ pflicht des deutschen Volkes ist, seinem Lieblingsdichter ein würdiges Denkmal zu errichten. Unter diesen Umständen glaubt der Ver⸗ leger seiner Werke des unvergänglichen Denkmals, das der Dichter sich selbst geschaffen einen Aufruf erlassen zu dürfen, daß man schen jetzt überall, wo sich Freunde Reuters begegnen und finden, mit der Sammlung von Beiträgen für ein ihm zu errichten⸗ des Denkmal vorgehen möge. Gewiß werden sich auch bald die ge⸗ eigneten Persönlichkeiten finden, die den Beruf haben, die Leitung die⸗

ser Nationalangelegenheit in die Hand zu nehmen, sobald nur die

Anregung und in der Ecklärung des Unterzeichneten, Beiträge wie Vorschläge zur Förderung der Sache entgegennehmen zu wollen, ein erster Anknüpfungspunkt gegeben ist. Ueber die Verwendung der Gelder und Ausführung der Vorschläge bleibt selbstverständlich Alles der Beschlußfassung des zu bildenden Haupt⸗Comités vorbehalten. Daß das letztere seinen Sitz und seine Hauptvertretung nur in Meck⸗ lenburg, als der Heimath des Dichters und seiner Sprache, finden werde, steht schon jetzt nach den mir gewordenen Anerbietungen außer

Zweifel. Ich bin gerne erbötig, auch in dieser Beziehung Vorschläge entgegenzunehmen, um dadurch die Einigung zu erleichtern. Briefe und Gelder werden franco an die Hinstorffsche Hof⸗ Buchbandlung zu Wismar erbeten. 8 Wismar, den 4. August 1874.

Karl Tietz, einer der bedeutendsten Architekten Wiens, ist am 3. d. M. in der Döblinger Irrenanstalt, wohin er vor drei Jahren gebracht worden war, gestorben. Mancher Prachtbau an der Wiener Ringstraße giebt Zeugniß von seinem bedeukenden Talent. Tietz war in Jastrow (Preußen) geboren und stand im 43. Lebensjahre.

. Die Universität in Lund hat der Stiftsbibliothek in Reykiavig auf Island ein aus 100 schwedischen Werken in 250 Bänden bestehendes Geschenk zugesandt. Die Gabe, welche

die Hauptwerke der schwedischen Literatur umfaßt, ist mit Genehmi⸗ gung der dänischen Regierung mit der Fregatte „Jylland“ übersandt

worden Gewerbe und Handel.

Hamburg, 7. August. (W. T. B.) Der neue Aufsichtsrath der anglo⸗deutschen Bank veröffentlicht die von ihm pro 39. Juni d. J. aufgestellte Bilanz. Der Gesammtverlust beziffert sich hiernach bei schärfster Schätzung auf 5,151,941 Reichsmark.

London, 8. August. (W. T. B.) Die Besitzer der Kohlen⸗ bergwerke in Durham haben beschlossen, die Löhne um 20 8 zu reduzireu und schlagen, wenn diese Reduktion von den Arbeitern nicht angenommen werden sollte, vor, die Frage einem Schiedsgerichte

zu unterbreiten. Verkehrs⸗Anstalten.

Trriest, 8. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Diana ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Vormittag 9 ¼ Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.

Laut Beschluß des internationalen Gesundheitsraths zu Kon stantinopel unterliegen im türkischen Reiche alle Provenienzen von

Benghazi und der Küste einer Quarantäne von 15 Tagen, ver⸗

bunden mit sorgfältigster Ueberwachung.

* Zur Geschichte der deutschen Universitäten. 1 (Rede des Rektors der Berliner Universität Professor Dr. Weierstraß am 3. 1874.*)

I

Aus der Lehre Kants erwuchsen die philosophischen Systeme Fichtes und Schellings, auf die ich ebenfalls einen Blick werfen muß, ndem sie beide auf den Geist der deutschen Universitäten wesentlichen Einfluß gehabt haben.

„Was aber ihre dauernde Wirkung angeht, so darf man, um zunachst von Schellings und seiner Schule angeblicher Natur⸗ philosophie zu sprechen, ohne Furcht vor Widerspruch sagen, daß, wenn überhaupt etwas durch sie dauernd gefördert worden ist, dies jedenfalls die Naturwissenschaften nicht sind. Denn was sollte diesen jenes sinnlose Spiel mit Worten, Formen und Zeichen, die, der Physik und Mathematik entlehnt, in ganz anderer oder eigentlich gar keiner Be⸗ deutung gebraucht wurden, oder jene kindlichen Erklärungsversuche durch Bilder und Gleichnisse, an denen man Gefallen fand, frommen? Vielmehr ist für die Vermessenheit denn hier ist ein milderes Wort nicht an der Stelle daß man ohne positive Kenntnisse, ohne Beob⸗ achtung und Versuch die Welt mit ihrer unendlichen Fülle von Erscheinungen begreifen und „aus der Idee“ oder wie es später hieß, „logisch“ kon⸗ struiren wollte, Deutschland schwer genug dadurch gestraft worden, daß es in den Naturwissenschaften Dezennien lang hinter anderen Ländern zurückgeblieben ist, und zugleich die spekulative Richtung der Naturforschung von einer großen Zahl der heutigen Vertreter der⸗ selben mehr, als frommt, mißachtet wird. Was aber Fichte angeht, so steht wohl fest, daß der Erfolg seines Wirkens mehr seiner ge⸗ waltigen Persönlichkeit zuzuschreiben ist, als seinem philosophischen System. Ein Mann, für den „das Sittliche die Substanz der Welt und alles übrige nur da war, damit das Sittliche sei“, ein Mann der That zugleich, in welchem Kants Begriff vom reinen Willen verkörpert erschien, war er berufen, dem in sittliche Er⸗ schlaffung versunkenen Zeitalter das Bewußtsein der Pflicht und den Muth des Handelns wiederzugeben. Dies ist etwas so Großes, daß dagegen die von Niemandem geleugneten Schwächen in Fichte’'s Lehr⸗ system völlig verschwinden. Eins aber darf nicht verschwiegen werden, weil es erklärt, warum die sichtbaren Erfolge seiner Thätigkeit so weit hinter seinen Absichten zurückgeblieben sind. Es ist das seine Mißachtung des Empirischen und historisch Gewordenen. Ohne alle Rücksicht auf die bestehende Ordnung der Dinge zog er die Konsequenzen seiner Prin⸗ zipien; was immer diesen widersprechen mochte, sollte weichen. Zum Heile der Menschheit gab er bei seinem bekannten Plane der gemeinsamen Erziehung der Kinder in öffentlichen Anstalten un⸗ bedenklich das wesentlichste Element der Gesellschaft, die Familie, preis. Es walten aber auch in der Organisation und geschichtlichen Entwickelung des Menschengeschlechts Gesetze, in die mit der Kraft des Geistes einzugreifen, dem Einzelnen ebenso wenig gegeben ist, als der Wille des Menschen auf andere Naturgesetze Einfloß hat.

Insbesondere aber ist es bei Fichte ein charakteristischer Zug, den er jedoch mit den meisten Zeitgenossen, die selbst beim Becherklang auf das Wohl der ganzen Welt zu zechen gewohnt waren, gemein hat daß es stets die ge⸗ sammte Menschheit ist, auf die sich seine Pläne richten. Von der Be⸗ stimmung der Menschheit, das Göttliche, Uebersinnliche in der sicht⸗ baren Welt zur Darstellung zu bringen, hat er den höchsten Begriff; der Ee ist nur da, damit die Menschheit diese ihre Bestimmung erreiche.

Daß aber in einem organisch gegliederten Ganzen, wie doch das Menschengeschlecht es ist, das Individuum nur an der Stelle, wo es dem Organismus eingefügt ist, dem Gan⸗ zen dienen kann und auch dies nur, indem es nach der eigenthümlichen Anlage seines Wesens sich entwickelt, ist vielleicht eine zu triviale Wahrheit, als daß sie in Fichte's System Platz fände. Ferner, daß innerhalb der Menschheit Familie, Gemeinde, Nation, Staat, Kirche Individuen höherer Art sind, ein jedes innerhalb einer bestimmten Sphäre zu einer selbständigen Existenz berechtigt und ebendadurch, daß es in dieser sich auslebt, seine Bestimmung erfüllend, auch das wird übersehen oder geradezu verneint.

Darum ist auch der Staat Fichte’'s, der nach der Idee konstruirte Vernunftstaat, nicht der wirkliche, historische Staat, dessen Bestimmung ist, in wohlorganisirter Verfassung des Einzelnen Freiheit und Recht zu schützen, während jener als der ärgste und unerbittlichste Tyrann außtritt

Ich habe mich bei Fichte nicht ohne Absicht etwas länger aufge⸗ halten. Bei keiner Persönlichkeit seiner Zeit tritt so deutlich hervor, wie wenig damals auch die hellsten Köpfe zur Anerkennung des Grund⸗ satzes geneigt waren, von dem ich im Anfang meiner Rede sagte, daß er bei der Stiftung unserer Universität der leitende gewesen sei.

Fichte hat einst an dieser Stelle von der Universität, wie sie in seinem Geiste lebte, ein Bild entworfen, das in seiner idealen Verklärung wie ein Erzeugniß dichterischer Phantasie erscheint. Die Universität ist ihm „die eigends von Menschen ausdrücklich für Sicherung der Stetigkeit im Fortgange der geistigen Entwicklung der Menschheit geschaffene Anstalt, indem durch ihre Vermittelung mit Besonnenheit und nach fester Regel jedes Zeitalter seine höchste Verstandesbildung dem fol⸗ genden Zeitalter übergiebt, damit auch dieses sie vermehre, und in dieser Vermehrung seinem folgenden übergebe und so fort bis ans Ende der Tage.“

Die Größe der Idee wird Niemand verkennen. Wenn aber Fichte fortfahrend die Universität als die wichtigste An⸗ stalt und den heiligsten Besitz der Menschheit preist, als die sichtbare Darstellung der Unsterblichkeit unseres Geschlechts der Einheit des Ueberweltlichen, der Erscheinung Gottes, ja Gottes sahft so mag, wer kann, diese Ueberschwänglichkeit als Ausfluß eines chönen Enthusiasmus hinnehmen, (in der That aber bezeichnen sie eine der Stellen, wo Fichte’s Idealismus die Grenze streift, jenseits

*) Aus der National⸗Zeitu 1 vviege;

schen und Bürger“

welcher das Unbestimmte und Leere liegt); aber dies wird auch der eifrigste Verehrer Fichte’'s zugeben, in dem Staate, wie er ist, findet seine Universität keinen Platz. Und das sollte sie auch gar nicht nach seinem Willen; sie sollte, einmal crrichtet, als eine dem Heil der ganzen Menschheit dienende Anstalt, unbeeinflußt von irgend einer staatlichen Einwirkung, durch sich selbst bestehen und aus sich selbst sich fortentwickeln. Das waren auch nicht blos theoretische Ansichten, Fichte hat bekanntlich bei der Stiftung unserer Hochschuse sehr bestimmte und wohldurchdachte Vor⸗ schläge umfassender Art gemacht und mit der ihm eigenen Energie verfochten, welche auf die Realisirung seiner Idee hinzielten. Daß ihre Ausführung die Lebensfähigkeit der einen Hochschule schon im Keime erstickt haben würde, bestreitet heutzovtage kein Einsichtiger.

Ich komme zum Schluß. Die flüchtige Skizze, welche ich von der Geschichte des Universitätswesens in Deutschland und den mit demselben unmittelbar zusammenhängenden Bewegungen auf dem Ge⸗ biete des wissenschaftlichen und sozialen Lebens zu geben versucht habe, selbstverständlich mit Beschränkung auf die mir als die wich⸗ tigst erscheinenden Momente und ohne Anspruch, etwas Neues gesagt zu haben, sollte uns zeigen, wie die Universitäten von ihrem Ursprung an in beständiger Um⸗ und Fortbildung begriffen und im Wesentlichen stets einen Ausdruck des allgemeinen Kulturlebens der Zeit gewesen sind, so daß nichts ungerechter sein kann, als der Vorwurf der Sta⸗ bilität, der ihnen so oft gemacht worden ist. Kaum wird es noch nöthig sein, jetzt ausdrücklich darauf hinzuweisen, welche Läuterung die Idee der Universität durch die Gründung dieser Hochschule erfahren hat. Ueber Zweck und Bedeutung der Universität als einer wissenschaft⸗ lichen, nicht blos zur Erwerbung von Fachgelehrsamkeit oder praktisch zu verwerthender Kenntnisse und Geschicklichkeiten bestimmten Anstalt gin⸗ gen die Ansichten der Urtheilsfähigen kaum noch auseinander. Es konnte keinem Zweifel unterliegen, daß den Rechten der Wissenschaft im vollsten Maße Genüge geschehen werde, wo ein Schleiermacher, zichte, F. A. Wolf und vor allem ein W. von Humboldt an der Bründung einer Universtätät den wesentlichsten Antheil hatten. Aber es galt jetzt, die Anforderungen der Wissenschaft in einem höheren Sinne, als man früher versucht hatte, mit den Ansprüchen und Bedürfnissen des Lebens auszugleichen; es mußte der Versuch ge⸗ macht werden, die Universität in den Staatsorganismus so ein⸗ zufügen, daß sie die Pflegestätte einer wahrhaft höheren Bildung werde, in der sich Intelligenz und Sittlichkeit, ideales Streben und praktische Tüchtigkeit, wissenschaftlicher Geist und vaterländische Ge⸗ sinnung zu einträchtigem Zusammenwirken vereinigen.

Das ist, wenn ich nicht irre, wahr und klar ausgedrückt, der „Stiftungsgedanke,“ der unserer Hochschule ihren Ursprung gegeben und ihr im höchsten Sinne des Wortes den Charakter einer Staats⸗ anstalt gegeben hat.

Seine treibende und belebende Kraft hat 'er dadurch bewährt, daß in unserm deutschen Vaterlande jetzt alle Universitäten in einem

inne und für einen Zweck zusammenarbeiten.

Friedrich Wilhelm der Dritte hat in einem Erlaß an seinen Unterrichts⸗Minister in seiner schlichten Weise „Erziehung zum Men⸗ als gemeinschaftlichen Zweck aller Schulen be⸗ zeichnet; ich habe diesen einfachen Worten nur hinzuzufügen, daß etwas Anderes auch in ihrer Sphäre die Universitäten nicht können u d wollen.

““

Ausstellung der Suermondtschen lichen Museum.

Die Gemäldesammlung, welche Suermondt in Aachen im Laufe der Jahre, vom reinsten Kunstsinn geleitet und von den glücklichsten Umständen begünstigt, zusammengebracht hatte, galt allen Kunstkennern als die erste Privatsammlung Deutschlands. Es war darum eine der wichtigsten Erwerbungen, welche durch ihren Ankauf dem Museum zu Theil geworden ist. Der größte Theil der Werke ist gegenwärtig im sogenannten Ober⸗ lichtsaale ausgestellt und dem kunstliebenden Publikum die Besichtigung der erworbenen Kunstschätze möglich gemacht worden.

Schon der allgemeine Ueberblick des Ausgestellten ist ein fes⸗ selnder. Vor allem ist ein männliches Porträt von J. van Eyck, der Mann mit Nelken, hervorzuheben, einemit photographischer Genauig⸗ keit wiedergegebene Physiognomie, über die aber der ganze Zauber vollendeter Kunst ausgegossen ist. Von derselben Künstler⸗ hand bewundern wir die Madonna mit dem Kinde in einer gothischen Halle; es ist erstaunlich, wie der Maler in einem so beschränkten Raume so viel Grazie des Ausdrucks, Feinheit der Architektur und Meisterschaft der Perspektive zur Geltung bringen konnte. Daran reiht sich die Schachpartie von Corne⸗ lius Engelbrechtsen, dem Lehrer des Lucas von Leyden an, dessen Bilder zu den größten Seltenheiten der Gallerien gehören.

Mit dem Apostelkopf von Dürer hat das Museum wenig⸗ stens Ein Werk dieses großen deutschen Malers erworben, denn die einzige Skizze, die es bis jetzt von ihm besaß, hat den Meister so gut wie gar nicht vertreten. Von deutschen Künstlern ist dann Hans Holbein mit besonderem Nachdruck zu erwähnen. Drei Bildnisse neben einander, jedes des Meisters vollkommen würdig; beson⸗ ders das mittlere mit grünem Hintergrund, einen vornehmen Herrn vorstellend, ist in jeder Art ein Meisterstück. Von demselben Künstler ist auch eine farbige Originalzeichnung ausgestellt, der bärtige Kopf eines Engländers; solche fein und sorgfältig aus⸗ geführte Zeichnungen von des Meisters Hand gehören zu den größten Kunstschätzen.

Wenn wir bei der deutschen Schule verweilen wollen, so ist hier auch der h. Hieronymus von Hans von Kulmbach zu

allerie im König⸗

nennen; der Kopf ist höchst ausdrucksvoll, die Farbe transparent,

die Technik leicht und sicher. Aus der spanischen Schule

von Bourbon, ersten Gemahlin Philipps IV. von Spanien, in

ganzer Figur, ein Hauptwerk erster Qualität, und das Brustbild

eines Ritters vom Orden des h. Jakob, dessen ausdrucksvolles Gesicht unwillkürlich zu näherer Betrachtung und Würdigung herausfordert.

Die niederländische Schule ist reich vertreten; es werden aus

derselben dem Museum Werke von Künstlern zugeführt, die bis⸗ Von T. de Keyzer sind zwei lebensgroße die ganze künstlerische Kraft und Eleganz des berühmten Künstlers leuchten Von Rembrandt, dem Meister des Helldunkels, begegnen

her in demselben nicht vertreten waren. vier Bildnisse ausgestellt, deren

lassen. wir vier Bildern, unter denen dem Bildnisse eines Rabbi der Preis gebührt. Größe der Auffassung, markige Wiedergabe der Physiognomie und leuchtende Goldfarbe zeigen den Künst⸗ ler in seiner vollen Kraft nisse von F. Bol, Coques, A. Cuyp, G. Flinck, B. van Helst, G. Metze, Mierevelt, Ravestein, G. Terbourg (5 Bilder), ins⸗ besondere aber sieben Bilder von Fr. Hals. Der Künstler konnte nicht glänzender vertreten sein: das Bildniß eines Vornehmen, der singende Junge, der fröhliche Trinker, sind Meisterstücke bei aller Einfachheit; und welcher Ausdruck in den zwei Gesichtern der kleinen Tochter Ilpenstein mit ihrer Bonne, und endlich Hille Bobbe, die Hexe von Haarlem, mit der Eule auf der linken Schulter, welcher Humor ist hier mit kecken Pinselstrichen auf die Leinwand hingeworfen!

Von Genrescenen des niederländischen Lebens ist in der Aus⸗ stellung eine reiche Auswahl geboten; hervorzuheben sind der Schläfer, die Toilette und der Raucher von A. Brouwer, die Karnevalsscene von Codde, der Häringsesser von Diepraem, Bauern von A. und J. van Ostade, die Toilette von J. van der Meer de Delft, die streitenden Spieler und die fröhliche Gesellschaft von J. Steen, die figurenreichen Bildchen von Ph. Wouwermann; allenfalls kann man des phantastischen Beiwerks wegen auch den Reichen in der Hölle von D. Teniers hier ein⸗ beziehen. Der Meister hat dasselbe Beiwerk bei einem anderen seiner Werke benützt, welches eine Schatzgräberin vorstellt.

Neben dem Genre sind die großen niederländischen Künstler des 16. Jahrhunderts in der Landschaft Meister gewesen. Auch von diesen weist die Sammlung viele und vorzügliche Meister⸗ werke auf. Da sind voran fünf Bilder von Jac. van Ruysdael zu nennen, die den Meister der Landschaft in seiner höchsten Vollendung erscheinen lassen; sieben Landschaften von A. van der Neer, dem vorzüglichen Darsteller mondheller Nächte, von welchem Genre drei Gemälde in der Ausstellung sich befinden; drei Landschaften von J. van der Meer de Delft, von denen besonders das Bauernhaus und der Hof mit dem Seifenbläser eine virtuose Lichtwirkung be⸗ sitzen. Das Gehölz von Haag mit dem Auszug der Fürst⸗ lichen Jagdgesellschaft von P. Potter überrascht im ersten Augenblick wegen der eigenthümlichen Behandlung des Baum⸗ schlages, aber bei näherer Betrachtung fühlt man den Künstler überall, besonders in der Darstellung der Thiere heraus.

Anzuführen wären noch Winterlandschaften von Avercamp, J. van Gonyen, A. van der Venne; Landschaften von J. Both, A. Cuyp, A. van Everdingen, J. van Goyen; Marinen von Zeemann, P. Peters, W. van der Velde, also von Künstlern, die auf diesem Felde der Kunst zu den besten Meistern gehören.

Von Blumen⸗ und Fruchtstücken sind zu erwähnen zwei vorzügliche Werke von J. van Hysum, einzelne Bilder von J. de Heem, B. van der Ast und F. Snyders, von welchem letz⸗ teren Meister auch ein schönes Thierstück, Studien von Hunden, zu nennen ist. Bon ausgezeichneten Thierstücken sind außerdem, und zwar in erster Reihe, die beiden Bilder von Jan Fyt her⸗ vorzuheben, ferner ein Bild mit Geflügel von M. de Honde⸗ coeter und Fische von Gillig und van Duynen.

Wenn im Vorstehenden dem Kunstfreunde auch nicht eine erschöpfende Beschreibung geboten wird, so sind ihm doch einige Fingerzeige für die Besichtigung gegeben. Man besuche die Aus⸗ stellung, so lange sie noch als Ganzes diesen großartigen Ankauf zur Ansicht bringt, und man wird dem Urtheil der Kunst⸗ welt beistimmen, daß das Museum durch diese Erwerbung quali⸗ tativ wie quantitativ bereichert worden ist, und daß dadurch dessen ältere Kunstschätze eine allseitige vortreffliche Abrundung und Vervollständigung erhalten.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Zwei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage.

sind zwei Bildnisse von D. 8 Velasquez ausgestellt, ein lebensgroßes Portrait der Elisabeth

Zu erwähnen sind ferner Bild⸗

Königreich Preußen. rivilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Deisataan. der Stadt Burg, Regierungsbezirk Magdeburg, zum Betrage von 100,000 Thalern. Vom 10. Juli 1574. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.

Nachdem der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung

der Stadt Burg darauf angetragen haben,

a. zur Konvertirung der zu 5 % verzinslichen, auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 20. Juni 1865 Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 772 zur Errichtung einer Gasanstalt ausgegebenen, auf Höhe von 78,200 Thlr. noch wachenden Obligationen in der⸗ gleichen 4 ½ prozentigen Obligationen, .

zur Bestreitung der Restbaufosten eines neuen Gymnasial⸗ Gebäudes, von welchen ca. 20,000 Thlr. noch nicht gedeckt sind, eine neue Anleihe von 100,000 Thlr. aufnehmen und zu diesem Be⸗ hufe auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons und Talons ver⸗ sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Stadt⸗Obligationen aus⸗ geben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen Fas Inhaber enthalten, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus⸗ stellung von auf jeden Inhaber lautenden Burgschen Stabdt⸗Obliga⸗ tionen zum Betrage von Einhundert Tausend Thalern, welche nach dem anliegenden Schema auszustellen, in 1000 Stück à 100 Thlr. nach und nach auszugeben, mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar, dagegen von Seiten der Stadt Burg kündbar sind und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosunggoder freihändigen Ankauf mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapital⸗ Betrages unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ kungen von dem Jahre 1876 ab amortisirt werden sollen, so daß die Anleihe in 28 Jahren abbezahlt sein wird. Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich ver Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befrievig ng der Inhaber der Obligationen in keiner Weise eine Gewährleistung Seitens des Staates übernommen wird, ist mit der Anlage in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Sammlung Seite 357) zur öffentlichen

enntniß zu bringen. 1“ 1 Urkenblich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und veigedrucktem Königlichen Insiegel. .

Gegeben Insel Mainau, den 10. Juli 1874.

(L. S.) Wilhelm.

ich für den Minister des Innern. Iesgh b 8 Pe. Irh bach.

Camphausen.

rovinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. 8 4 Burgsche Stadt⸗Obligation.

III. Emission der Anleihe von 100,900 Thalgan ü Ausgefertigt in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom .. ten 8 . 4 . 8 ., Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg g189 S 100 Thlr. Preußisch Courant.

Wir Magistrat der Stadt Burg, beurkunden und bekennen hier⸗ mit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von Einhundert Thalern Preußisch Courant, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadt zu fordern hat. Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen werden am 2. Januar und 1. Juli F Jahres sowie später⸗ hin, so lange sie nicht verjährt find, gegen Rückgabe des ausgefertigten halbjährlichen Zinscoupons vng. die Kämmerei⸗Kasse gezahlt. Die Tilgung des Anleihekapitals geschieht mittelst Verloosung oder Ankauf der Obligationen nach dem von der Staatsbehörde genehmigten Amortisationsplane mit mindestens zwei Prozent jährlich und den ersparten Zinsen der getilgten Obligationen, binnen längstens 28 Jahren. Den Stadtbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken, oder auch sämmtliche Obligationen auf einmal 2 kündigen. Von diesem Kündigungsrechte soll indessen vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Beginne der Emission kein Gebrauch gemacht werden. Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Die Bekannt⸗ machung der durch das Loos gezogenen Obligationen, sowie der etwa außerdem erfolgenden Kündigung geschieht spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Magdeburg und durch die Burgsche Zeitung. Sollte eins oder das andere der genannten Blätter eingehen, so be⸗ stimmen die Stadtbehörden mit Genehmigung der Königlichen Re⸗ gierung zu Magdeburg, in welchem anderen Blatte die Bekannt⸗

machungen erfolgen sollen. 1

Mit dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf. Gegen Rückzahlung des Kapitals sind mit der Obligation auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Obligationen verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Abhebung nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfolgt. Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vier⸗ ten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit; die Amortisation der⸗ solben ist unstatthaft. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsconpons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Käm⸗ mereikasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 8

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener und ver⸗ nichteter Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. Titel 51, §§. 120 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Burg. 1

Mit dieser Schuldverschreibung sind 10 halbjährige Zinsscheine ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Perioden ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Zinsschein⸗Serie er⸗ folgt bei der Kämmerei⸗Kasse gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ schein⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

1“

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Ge⸗ sammtvermögen und die Steuerkraft der Stad Burg, den 1 8

EEe“; 1 86 8

8⸗Anzeiger.

(Eigenhändige Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines deren Magistrats⸗Mitgliedes.) 1— Eingetragen Fol. N. v“ 8

1 W1 Regierungsbezir Thlr. Sgr.

Provinz Sachsen. Erster Coupon

zur Burgschen Stadt⸗Obligation III. Emission à 4 ½ Prozen⸗

über 100 Thaler Preußisch Co ö“ v“ Inhaber empfängt am ten 18 an halbjährlichen Zinsen aus der Kämmerei⸗Kasse der Stadt Burg. Thlr.ü .Sgr. Courant. Burg, den ten 187 Der Magistrat. Anmerkung: Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden. . 3 (Dieser Coupon verjährt in vier Jahren nach Ablauf des K. lenderjahres der Fälligkeit.)

Regierungsbezirk Magde

Propinz Sachsen. .“ Talon

v11“

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons zu der vorbe⸗ zeichneten Obligation die .. .te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre vom bis zum ten 187 bei der Kämmerei⸗Kasse zu Burg, see nicht von dem Inhaber der Obli⸗ gation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist.

Burg, den ten L“

Der Magistrat. 4

Anmerkung: Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mi der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expeditton des Deutschen Reichs-Anzeiger⸗ and Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1.

A.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Vormittag

[2448] Oeffentliche Vorladung.

In hier anhängiger Untersuchung gegen den Kellner Paul Kupfer aus Mittelberg bei Coburg wegen Sachbeschädigung ist von uns Termin auf

Freitag, den 4. September 1874, .“ 9 Uhr, 1

r Hauptverhandlung anberaumt worden. 119 8 Kupfer von hier abwesend und sein Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich geladen, zu dem bezeichneten Termine per⸗ sönlich vor uns zu erscheinen, widrigenfalls die gegen einen Flüchtigen geordneten Maßregeln gegen ihn

Juni 1874. werden angewendet werden. I

9 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Lindenstraße Nr. 54 hierselbst, im Audienzsaale an⸗ beraumt und werden die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Angeschuldigten zu demselben mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termin pünktlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. klagte deren Bevollmächtigte im Termine nicht, so wird mit Verhandlung und Entscheidung der Sache in con- tumaciam verfahren werden. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.

2 1 tl icher An; eiger

z7 2

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen 1 5. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. Subhastationen, u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ꝛc. Verlopsung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

6. Verschiedene Lekanntmachungen. I. Literarische Anzeigen 8. Familien⸗Nachrichten.

Aufgebote, Borladungen

Erscheint in separater Beilage.

ger Gerichtsstelle,

[3438]

Erscheinen die Angeklagten oder Nachstehende Grundstücke:

Potsdam, den 26. gut Waitze,

ugleich wird diejenigen Justiz⸗ oder Polizei⸗ behage 8 deren Bezirk ꝛc. Kupfer betroffen werden sollte, dienstergebenst ersucht, denselben auf die Vor⸗ Fedeh aufmerksam 8 und hiervon uns in Kenntniß setzen zu wollen.

vnn 8- 30. Juli 1874.

Fürstlich Reuß Plauensches Justizamt I.

Edm. Weißker, Ass., i V.

Oeffentliche Vorladung. Durch Beschluß der Rathskammer des unterzeichneten Gerichts vom heu⸗ tigen Tage ist auf Grund der Anklage der hiesigen Königlichen Staatsanwaltschaft vom 9. Juni 1874 gegen die Heerespflichtigen: 1) den Carl Ernst Theo⸗ dor Gabriel, geboren am 20. Oktober 1850; 2) den Gustav Emil Schiernbeck, geboren am 4. November 1850; 3) den Albert Heinrich Friedrich Werlitz, ge⸗ boren am 23. Januar 1850; 4) den Ernst Friedrich Hugo Krause, geboren am 24. Oktober 1551; 5) den Carl August Pape, geboren am 10. Dezember 1851; 6) den Oscar Herrmann Emil Robert Sieg⸗ ling, geboren am 8. Februar 1851; 7) den Richard

ranz Nicolaus Knappe, geboren am 16. Juni 1852; 5 den Carl Friedrich Leya, geboren am 18. Juni 1852; 9) den Rudolph Julius Franz Maehr, gebo⸗ ren am 7. Mai 1852; 10) den Wilhelm Oscar Theodor Richard Schmidt, geboren am 26. Sep⸗ tember 1852; 11) den Heinrich Friedrich Paul Wal⸗ kenhorst, geboren am 18. Oktober 1852; 12) den Richard Eduard Max Stady, geboren am 1. März 1853; 13) den Emil Adolph Carl Hempel, geboren 4. August 1853; 14) den Carl Albert Meyer, ge⸗ boren am 27. Dezember 1852, zu Halle; 15) den Ferdinand Franz Alexander Hoepfner, geboren am

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dem auf

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Adalbert Reinhold Weber, geboren am 23. April 1850, zu Gingst, Kreis Rügen, sämmtlich zuletzt wohnhaft gewesen in Potsdam, die Untersuchung auf Grund des §. 140 des Strafgesetzbuches eröffnet, weil dieselben das Bundesgebiet ohne Erlaubniß ver⸗ lassen und versucht haben, sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte 8 entziehen. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 20. November 1874, au

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Proclama. v 1

Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche 4) das in dem Gemeindebezirke Groß⸗Krebbel be⸗ Aufgebot der, der Frau Gräfin Hohenthal, Ida, geb. Gräfin von Seherr⸗Thoß auf einer Reise von Cöln Krebbel Nr anch Leipzig angeblich abhanden gekommenen Ver⸗ 5) das in dem Gemeindebezirke Groß⸗Krebbel bele⸗ Lchreibung der 5 ligen Anleihe des Norddeut⸗ chen Bundes von 1870

beantragt worden.

Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche an das vorbezeichnete Werthpapier irgend welche Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in

den 7. Dezember 1874, Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Stadtrichter Brose im Zimmer 13 des unterzeichneten Gerichts, Jüdenstraße Nr. 58, Portal III., 1 Treppe, anberaumten Termin anzu⸗ melden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren N. Ansprüchen werden ausgeschlossen, und die aufgerufene Kreisgerichts versteigert werden. Verschreibung wird für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 25. Oktober 18713. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

Deputation für Kredit⸗ ac. und Nachlaßsachen.

Folgender von der hiesigen Lebens⸗, Pensions⸗ und 5, Nr. 6 und Leibrenten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Iduna aus⸗ gestellte Versicherungs⸗Schein 2

Sterbekassenbuch) S . 8

J 8 in; 16) den Friedri Mai 1860 über 50 r. zahlbar beim Tode EE11ö“ 8 8 ddes Schankwirth Andreas Els in Berlin; ist angeblich verloren gegangen. 8

Es werden auf Antrag der berechtigten Personen Alle, welche an die obige Post und den darüber aus gestellten Versicherungsschein aus irgend einem Rechts⸗ grund Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben binnen 3 Monaten vom ersten Erscheinen Kreis⸗ dieser Bekanntmachung ab, spätestens aber in der eingesehen werden. 1 den 29. September d

Grundstück Waitze Nr. 1,

Grundstück Waitze Nr. 2,

gene, im Grundbuche Band

wendigen Subhastation am

einem Flächeninhalte von

Aufgebot. 8

Die Auszüge aus der

Vorm. 11 Uhr,

8

vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bertram an hiesi⸗ immer Nr. 10, anberaumten 1 Eir Termine anzumelden, wiedrigenfalls der betreffende tragung in das Grundbuch gesetzlich erforderlich ist, Versicherungsschein für amortisirt erklärt wird. Halle a. S., den 30. Mai 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf.

1) das im Gutsbezirk Waitze belegene, im Grund⸗ buche Band III. Blatt 9 eingetragene Ritter⸗

das im Gutsbezirk Waitze belegene, im Grund⸗ buche von Waitze Band I. Blatt 1 eingetragene

das im Gutsbezirk Waitze belegene, im Grund⸗ buche von Waitze Band I. Blatt 2 eingetragene

legene, im Grundbuche Band I. Blatt 5 einge⸗ tragene Grundstück Groß⸗Krebbel Nr. 5,

. tragene Grundstück Groß⸗Krebbel Nr. 6 und

Littr. C. Nr. 35,990 über 500 Thlr. 6) das in dem Gemeindebezirke Groß⸗Krebbel be⸗ legene, im Grundbuche Band I. tragene Grundstück Groß⸗Krebbel Nr. 7,

von welchen sämmtlich der Lieutenant a. D. Hans

Agathon Erdmann von Thielen aus Hohenfelde bei

Köelin, jetzt auf Waitze, im Grundbuche als Eigen⸗

thümer eingetragen steht, sollen im Wege der noth⸗

Freitag, den 23. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr, 1u“ im Richterzimmer Nr. 4. des unterzeichneten Königlichen

Das Rittergut Waitze mit Einschluß der Grund⸗ stücke Waitze Nr. 1 und Waitze Nr. 2 unterliegt mit 154 Hektaren 66 Aren 10 Quadratstab der Grundsteuer und ist mit einem Dienstag, den 18. August d. J., Mittags 12 Uhr Grundsteuer⸗Reinertrage von 461,90 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 461 Thlr. veranlagt; die Grundstücke Groß⸗Krebbel Nr.

Nr. 7 unterliegen mit einem Flächen⸗ inhalte von 79 Hektaren 72 Aren 20 Quadratstab der Grundsteuer und sind mit einem Grundsteuer⸗ Reinertrage von 401,12 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 40 Thlr. veranlagt. Steuerrolle, die beglau⸗ bigten Abschriften der Grundbuchblätter und alle sonstigen die Grundstücke betreffenden Nachrichten, sowie die von den Interessenten bereits gestellten oder noch zu stellenden besonderen ekanfehevinenmgen können im Bureau III. des unterzeichneten Königli Kreisgerichts während der gewöhnlichen Dienststunden

Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Exp edition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle g. S., Hmaberg. Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ urg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich nnd deren Agenten, 1 sowie alle übrigen größeren Annsncen⸗Bureaus.

9. Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse).

welche hypothekarisch nicht eingetragene Realrechte, zu deren Werkfamte gegen Dritte jedoch die Ein⸗

auf die obenbezeichneten Grundstücke geltend machen swollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versteigerungstermine an⸗ inmneldene

Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf

G den 26. Oktober 1874, 1 ormittags 12 Uhr,

in unserem Geschäftslokale Nr. 4 anberaumten Ter⸗ mine öffentlich verkündet werden. 1 Birubaum, den 27. Juli 1874.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung Der Subhastationsrichter. 1

Richter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Pferde⸗Auktion in Münster. Sonnabend, den 15. August c., Vormittags 10 Uhr, werden Blatt 6 einge⸗ auf dem Rennplatze einige Beschäler hiesigen Land-

gestüts, welche Tags vorher im Tenkhofschen Lokale aufgestellt sind, meistbietend versteigert. 8 Warendorf, den 3. August 1874. 1 Königlich Westfälisches Landgestüt.

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latt 7 einge⸗

Die Lieferung von 300 Stück eisernen Kohlenwagen, wovon 120 Stück mit Bremse, 888 soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf:

in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 ierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten uerelh und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung eiserner Kohlen⸗ wagen“ eingereicht sein müssen. . Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbe⸗ zeichneten Lokale, sowie bei dem Ober⸗Maschinen⸗ meister Gust auf dem Bahnhofe zu Frankfurt a. O. ur Einsicht aus und können daselbst auch Ab⸗ schriften der Bedingungen, sowie Kopien der Zeich⸗ nungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang en genommen werden. Berlin, den 25. Juli 1874.

Königliche Direktion 88 der Rieder süecsch greedfchie Eisenbahn. vem e