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Weißenfels, 11. August. (W. T. B.) In der heutigen Generalversammlung der Thüringischen Eisenbahnge⸗ gesellschaft, bei welcher 4600 Aktien und 853 Stimmen durch 443 Aktionäre vertreten waren, wurde der Geschäftsbericht pro 1873 genehmigt. In den Verwaltungsrath sind Kommerzien⸗Rath Moritz aus Weimar, Rentier Naundorf aus Weißenfels und Bürgermeister Breslau aus Naumburg gewählt worden.
— Aus Nürnberg vom 10. d. berichtet der „N. Corr.“: Der heute Morgen nach 6 Uhr fällige Wiener Courierzug traf erst Mittags nach 12 Uhr hier ein. Die Ursache der Verspätung war ein bei Deining (erste Station der Ostbahn jenseits Neumarkt gegen Regensburg zu) vorgekommener Zusammenstoß des Courier⸗
zuges mit einem Materialzuge. Die Passagiere des Courierzuges kamen mit unbedeutenden Kontusionen davon, dagegen wurden von den auf dem Materialzuge befindlichen Arbeitern 6 getödtet und 3 verwundet. Die meist in tiefem Schlafe befindlichen Passagiere des Courierzuges wurden durch den Anprall von ihren Sitzen geschleudert, kamen jedoch mit dem Schrecken davon. Die getödteten und verwun⸗ deten Arbeiter werden nach Neumarkt gebracht. Die Lokomotive des
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Courierzuges ist vollständig demolirt, und es mußte eine Hülfslokomo⸗ tive von hier requirirt werden.
— Ueber die russischen Hafenbauten in der Periode von 1871 bis 1874 giebt die „M. Z.“ folgende Uebersicht: Im Jahre 1873 wurde die Frage über den St. Petersburger Hafen end⸗ gültig entschieden und wurden zu den Arbeiten 7,422,818 Rubel assignirt. Der „See⸗Kanal“ von 20 Fuß Tiefe wird den St. Peters⸗ burger Hafen mit Kronstadt verbinden. Die Arbeiten sind schon be⸗ gonnen und sollen bis zum Jahre 1879 fertig gestellt sein. Dann werden die Seeschiffe ohne Hinderniß und Aufenthalt durch Umladung bis St. Petersburg gelangen, und der Hafen wird mit den Eisen⸗ bahnen des Reichs unmittelbar in Verbindung stehen. — Der Odessaer Hafen wird auf 22 bis 26 Fuß, der Baltisportsche auf 20 Fuß, der Narvsche auf 15 Fuß vertieft und die Vertiefung des Hafens von Mariupol im Asowschen Meere bis auf 18 Fuß — was für den Süden Rußlands eine Lebensfrage ist, wird energisch ventilirt. Im verflossenen Jahre ist ferner endgültig beschlossen worden, die Meerenge bei Kertsch auszutiefen, so daß die Schiffe ohne Aufenthalt und Umladung vom Schwarzen ins Asowsche Merr werden ge⸗
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langen können. Bei so gestiegener Thätigkeit des Ministeriums hat sich das Ausgabebudget desselben, wie leicht erklärlich, fast verdoppelt. Die Ausgaben des Ministeriums der Kommunikationen betrugen: 1870 15,551,275 Rbl., 1871 16,266,110 Rbl., 1873 25,431,860 Rbl., 1874 (nach dem Budget) 28,935,410 Rbl. Auch die Lehrthätigkeit des Instituts der Kommunikationen hat sich entsprechend vergrößert. Die Zahl der Zuhörer betrug 1869 nur 210, 1873 schon 582.
“ Königliche Schauspiele. 1 Doonnerstag, den 13. August: Keine Vorstellung
Freitag, den 14. August: Im Opernhause. (145. Vor⸗ stellung.) Sardanapal. Großes Ballet in 4 Akten und 7 Bildern von P. Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Die Oper und das Schauspiel haben Ferien.
II. Deutsches Sängerbundesfest in München.
Ueber den weiteren Verlauf des Festes melden baverische Zeitun⸗ olgendes: 1 ig. Folgenden. 9. August. 1. Festtag. Bis gestern Abend waren 168 Fahnen und bezw. Vereine, theilweise aus dem höchsten Norden Deutsch⸗ lands, eingetroffen. Gestern Abend hat im Glaspalaste der offizielle Akt der Empfangsfeierlichkeit stattgefunden. Die unabsehbaren Räume der Festhalle waren dicht gefüllt. Mehr als 2000 Gasflammen leuch⸗ teten von den Rampen der Festhalle hernieder. Kurz vor 9 Uhr wurde das Fest durch den von Robert Ludwig gedichteten und von Franz Wüllner komponirten Sängergruß eingeleitet, welchen die Münchener Sänger unter Direktion von Franz Wüllner zur Begrüßung ihrer Gäste vortrugen. Hierauf rief der erste Bürgermeister von München, Dr. Erhardt, den Versammel⸗ ten ein herzliches, mit Jubel aufgenommenes Willkommen zu. Advokat Dr. Beckh von Nürnberg richtete folgende Worte an die Ver⸗ sammlung: „Deutsche Sänger! So seid Ihr herzlich begrüßt wor⸗ den! Was der erste Bürgermeister der Isarstadt mit tiefempfundenen Worten ausgesprochen, Das ist Seitens seiner Bürger so herrlich ge⸗ schehen! Wir können nur tief ergriffen den herzlichsten Dank aus⸗ sprechen. Als seiner Zeit der deutsche Sängerbund zur Wahl des Ausschusses schritt, da war unser Ausschuß einstimmig der Ansicht, daß zum ersten Bundesfeste nur München, das in Kunst und Wissen⸗ chaft so reiche, die Königsstadt an der Isar, in der da⸗ ein Kaulbach und Liebig lebten, die Hauptstadt „dessen deutsch gesinnter König zuerst den Anstoß Wiedererstehen des Deutschen Reiches gegeben hat, daß, sage ich, nur München, die eminent deutsche Stadt, die sich zuerst im Süden dem Deutschen Reiche zugewendet hat, erkoren werden müsse!“ Redner führt nun an, daß sich die auf München gesetzte Hoffnung berreich erfüllt habe, und schließt: „München, die Hauptstadt deutscher Kunst und Wissenschaft, die deutsche Königsstadt, unser München lebe hoch!“ Diese Worte riefen den lautesten Jubel hervor, der lange in den Chören nachklang, die dort und hier in der weiten Halle von einzelnen Sängergruppen angestimmt wurden. Um 10 Uhr erfolgte er feierliche Akt der Uebergabe der Sängerbundesfahne. Auf den zwei Emporien, welche den Sockel der stolzen Siegessäule mgeben, erschienen Jungfrauen in weißen Kleidern und mit heils deutschen, theils blauweißen Schleifen in den Haaren, während die schwere Bundesfahne von drei Junkern und egleitet von neun altdeutsch gekleideten Männern unter dem Gesange: „Schneidige Wehr, blanke Ehr, Wie zum Geleit, gieb Gott allezeit!“ am Fuße der Siezessäule niedergestellt wurde. Zunächst ergriff nun die Forstrathstochter Fräulein Moser das Wort und trug einen Prolog vor, worin hervorgehoben ist, daß auch die deutschen Frauen getreulich am deutschen Liede und am Deutschen Reiche halten. Hierauf spendete eine andere Dame der Fahne einen Lorbeerkranz. Das Hochrufen wollte kein Ende nehmen, und es gelang dem nunmehr auftretenden Dr. Hach aus Lübeck kaum, sich verständ⸗ lich zu machen. Dr. Hach brachte ein Hoch auf Münchens deutsche Frauen und Jungfrauen aus und übergab sodann mit kurzen Worten dem Lokalausschusse die Bundesfahne mit dem Wunsche, sie treu zu behüten. Der Fiskal Ernst Rutz, zweiter Vorsitzender des Lokalaus⸗ schusses, übernahm die Bundesfahne, begrüßte sie als das Symbol deut⸗ scher Zusammengehörigkeit und schloß seine kurze Ansprache mit den Worten: „Seit dem Sängerbundesfeste zu Dresden sind schwere Stürme durch unser Vaterland gezogen — o möchtest du auch fürder Zeuge sein von Deutsch⸗ lands Einigkeit und Herrlichkeit!“ Ein brausendes Hoch und sodann der Wahlspruch des bayerischen Sängerbundes, von den Münchener Sängern vorgetragen, schloß den Akt der Uebergabe und damit auch den offiziellen Theil des hestabenbe Es folgte nun ein fröhliches Zusammensein. Inzwischen erklangen dort und hier lustige Weisen. So gaben die Tyroler Sänger Proben im Juchzen und Tiro⸗ lerliedern, während die Rheinländer und Altpreußen sich in ernste⸗ ren Chören versuchten. Der Abend verlief in schönster Ordnung und ohne jede Störung. Die Bedienung der Sänger wurde durch zahl⸗ reiche Kellnerinnen in altdeutscher Tracht besorgt.
2. Festtag. Heute Morgen von 6 Uhr ab bewegten sich trotz des grauen Himmels und der zeitweisen Regenschauer mit den Musik⸗ corps, welche die Reveille halten, große Menschenmassen durch die Straßen. Früh vor 7 Uhr nahmen 50 Feuerwehrmänner und 50 Turner Aufstellung vor dem alten Rathhause, in dessen großem Saale die Junker und Fahnenträger zur Abholung der Fahnen sich einfanden. Um 7 Uhr marschirte der Fahnenzug vom Rathhause ab. Eine Ab⸗ theilung Turner und Feuerwehr eröffnete denselben: vier Musikcorps und die Münchener Sänger geleiteten an 300 prächtige Fahnen durch die Stadt nach dem Glaspalaste. Eine unabsehbare Menschenmenge drängte sich vor und neben dem Zuge her. Im Glaspalaste wurden die Fahnen entsprechend aufgestellt, so daß sie die Ausstattung der Festhalle wirksam volendeten. Um halb 9 Uhr begann im Glaspalaste die Hauptprobe für die erste Festproduktion. Das Sängerpodium war dicht besetzt von Sän⸗ gern. Auch ein zahlreiches Auditorium wohnte der Probe, die fast
vier Stunden dauerte, an. Dieselbe wurde zu einer glänzenden Ova⸗ tion für die Komponisten und Dirigenten Franz Lachner, Fr. Wüll⸗ ner und Dr. Faiß. Um 3 Uhr Nachmittags begann die erste Fest⸗ aufführung. Anwesend waren: die Prinzen Ludwig, Leopold und Adalbert, sowie die Prinzessinnen Ludwig und Gi⸗ sela. Das Sängerpodium und alle Räume der Festhalle waren dicht gefüllt; es mögen wohl ca. 16,000 Personen zugegen gewesen sein. Zum Beginne der Produktion brauste im vieltausendstimmigen Chor der von dem Vorstand des Festausschusses Dr. E. Fentsch ge⸗ dichtete und von Fr. J. Schmid komposnirte Festspruch: „Vaterland, unser Hort“ durch die Halle. Hierauf hielt der Vorstand des Fest⸗ ausschusses die nachstehende Festrede: „Zum ersten Male seit der Wiedergeburt unseres großen, herrlichen Vaterlandes tagen heute die Sänger des Deutschen Reiches. Der deutsche Sängerbund, das
Gesang ist die Offenbarung des deutschen Genius. Das Lied bildet eine der sittlichen Grundlagen unseres Volkes, es ist die Bürgschaft seiner schöpferischen Jugend. Darin kündet sich germanisches Wesen, daß es aus Rythmus und Wohllaut die Kraft zieht zum Kampfe — nicht nur wider alle Fährlichkeit des Lebens, sondern auch wider den „alten Riesen“, den Gedanken, der uns bisweilen zu erdrücken droht! „Musik ist die Poesie der Luft“, sagt Jean Paul. Des Deutschen Herz ist bei seinem Liede, und so erwärmt und entzündet hinwieder sein Lied alle Herzen. Der Banner desselben flattert unseren Schlach⸗ ten wie unseren Friedensfesten voran, und wie oft lasen wir auf seinen weißen Schwingen die muthentfachenden Worte: Sud hoc signo vinces! Ja im Liede liegt die Gewähr der schöpferischen Kraft und Jugend unseres Volkes. Der lebendige Drang, jeder Gefühlserhebung einen musikalischen Ausdruck zu geben, hat das Gute und Schöne dem Ver⸗ ständnisse des Volkes näher gerückt. Im anmuthigen Gewande des Gesanges ward erst das dichterische Wort ein Gemeingut, als Volks⸗ lied vermittelte es die Ueberlieferung, und erhielt im Volke die großen Erinnerungen wach. In der Steigerung zur Kunst übernahm es seinen Antheil an der gemeinsamen bildenden und veredelnden Mission der Kunst. Weit über alle Worte hinaus aber reicht die versöhnende und vermittelnde Kraft des Gesanges. Er weiß Dissonanzen zu lösen, Getrenntes in harmonische Verbindung zu bringen. Er rückt die Herzen zusammen, und längst, ehe der ersehnte Tag unserer politischen Einigung aufging, waren wir einig im Liede. Ihm vor Allem verdanken wir die Weckung und Förderung unseres natichlen Bewußtseins. Das Lied hat zur That gedrängt. Es drückte uns das Schwert in die Faust, und so gebührt ihm denn auch sein Theil an der herrlichen Errungenschaft unserer Tage. Gott segne das deutsche Lied, das da mitfocht in den Reihen der Triarier für die Einheit und Größe un⸗ seres geliebten Vaterlandes! Gott segne den großen herrlichen Bund, dem wie eine Oriflamme das Banner des Liedes voranleuchtet, — den Bund, der zuerst die Kluft überbrückte zwischen Nord und Süd und Ost und West, der über alle Schranken hinweg die Herzen der deutschen Männer einte. Heil und Segen dem deutschen Sänger⸗ bunde!“ Die Rede wurde mit dem lebhaftesten Beifall aufgenommen. Nach der Festrede begann das Concert. Bei Feststel⸗ lung des Programms zu demselben war man von dem Gesichts⸗ punkte ausgegangen, daß das II. deutsche Sängerbundesfest unbescha⸗ det seiner nationalen Seite auch ein wirkliches Gesangsfest sein und darum eine Auswahl der besten Kompositionen für deutschen Männer⸗ gesang (Volks⸗ und Kunstgesang) von der ältesten Zeit an bis herab auf unsere Tage zur vollendeten Darstellung bringen und so die Dich⸗ ter und Komponisten des deutschen Liedes in würdiger Weise feiern solle. Unter der Leitung der Hrrn. Professor J. Faißt aus Stutt⸗ gart, der in der ersten Abtheilung den Dirigentenstab führte, und Hofkapellmeister Wüllner von München, der in der zwei⸗ ten Abtheilung dirigirte, brachte der vieltausendstimmige Chor sämmtliche Nummern des Programms zur glücklichsten Durch⸗ führung. Die Musikbegleitung wurde durch ein in der Mitte des Podiums aufgestelltes und aus den hiesigen Regimentsmusiken gebil⸗ detes Bläsercorps von 160 Mann exekutirt. Das erste Stück: Mo⸗ tette nach dem 111. Psalm von Orlandi di Lasso leitete würdig ein und wurde vortrefflich gesungen; nicht minder gut der Bacchuschor aus dem „Alexanderfest“ von Händel und der Priesterchor: O Isis und Osiris aus der „Zauberflöte“ von Mozart. Das hierauf folgende „Lied vom Rhein“ von Nägeli, feurig und kräftig gesungen, wirkte zündend. Erhebend waren das Weihelied aus „König Stephan“ von Beethoven und Körner⸗Webers Gebet: „Hör uns Allmächtiger!“ Einen wahren Begeisterungssturm in dem Auditorium erregte Uhland⸗ Kreutzers „Siegesbotschaft“. Kräftig und fröhlich rauschte nun vom Sängerpodium Schneiders Chor hernieder: „Kommt, Freunde, trinket froh mit mir“. Die letzte Nummer der ersten Abtheilung, Kleins Motette: „Auferstehn wirst du, mein Staub“, kam trotz ihrer Schwierigkeiten zu gutem Vortrage. Aus der zweiten Abtheilung sind als besonders gelungen und wirksam hervorzuheben die Schubertsche Hymne: „Herr, unser Gott, erhöre unser Flehen“, die Solovorträge des niederösterreichischen Sängerbundes: „Morgengebet“ von Zöllner und C. G. Reissigers Chor „In der Ferne“ und dann „Macte imperator“ veon Fr. Lachner, vom Komponisten selbst dirigirt, der, als er den Dirigentenstuhl betrat, von der Sängerschaar wie von dem ee stürmisch begrüßt wurde. Ebenso stürmisch wurde die Wiederholung dieses opus ver⸗ langt, die auch gewährt wurde. Auch J. Otto's „Dornröschen Straß⸗ burg“ und zum Schlusse Lingg⸗Wüllners deutscher Siegesgesang, trotz mancher Schwierigkeiten gut vorgetragen, rissen zu begeistertem Beifall hin. Das Concert war zu Ende, der Glaspalast wurde gänzlich ge⸗ räumt. Aber schon eine Stunde später zogen die Sängerbünde unter Absingung von Liedern wieder zur Festhalle, um sich hier gesellig zu vereinigen, da der ungünstigen Witterung halber der im Programme vorgesehene Festzug zur Bavaria auf Montag Abend verschoben werden mußte. In der Festhalle spielte ein großes Musikcorps. Die weiten Räume waren vollständig efüllt. Der Reichstags⸗Abgeordnete Justiz⸗Rath Dr. Mayer aus horn brachte dem König von Bayern eine Ovation durch folgende Ansprache: „Wir haben heute am ersten Tage unseres Festes in das vom Vorsitzenden des Festausschusses unserem deutschen Sängerbunde ausgebrachte Hoch mit Begeisterung eingestimmt. Gestatten Sie mir, daß ich im Namen des Gesammtausschusses des deutschen Sän⸗ gerbundes Sie zu einem Hoch auffordere, welches im Herzen aller hier Versammelten den freudigen Widerhall finden wird. Wenn neun Jahre nach dem ersten Feste des deutschen Sängerbundes, nach einer neunjährigen Pause, ausgefüllt durch die gewaltigsten weltge⸗ schichtlichen Ereignisse, hier in dieser Stadt dem zweiten deutschen Sängerbundesfest die Stätte bereitet ist, so haben wir vor Allem dafür dem erhabenen deutschen Fürsten Dank zu sagen, in dessen Lande, in dessen schöner Residenzstadt wir uns in diesem Augenblick zu befinden das Glück haben. Nur durch die huldreiche Förderung, die Er dem
noch mehr, als früher, unser Gemeingut geworden zu sein, so fühlen wir uns dem erhabenen Fürsten näher gerückt, der dem reichen Geistes⸗ leben der Nation Förderung angedeihen läßt. Und wäre das alles nicht, wie könnten wir es dem Herrscher des Bayerlandes jemals ver⸗ gessen, daß er in einem der größten nationalen Momente sich zum Fürsprecher der Wünsche des deutschen Volkes gemacht hat. Als uns im heißen Kampfe die Kraft und die Größe unseres Vater⸗ landes, wenn es geeinigt ist, wieder einmal zum Bewußtsein gekom⸗ men war, da war er es, der im richtigen Erfassen des Augenblicks aussprach, daß der wieder erwachten deutschen Macht auch ihr Sym⸗ bol gebühre, er löste gleichsam dem deutschen Volke die Zunge; er regte die Wiedererrichtung des Deutschen Kaiserthums an; und in seinem Munde war der Gedanke der Verwirklichung gewiß, darum bringen wir dem deutschen Fürsten in Ehrfurcht unser Hoch.“ Die⸗ ser Hochruf wurde von der Versammlung mit enthusiastischem Beifall aufgenommen, und in rauschenden Chören erklang von allen Enden der Festhalle immer wieder das Hoch! und endlich die bayerische Volks⸗ hymne „Heil unserm König, Heil!“ allgemein gesungen. Auch die in den Logen anwesenden Staats⸗Minister des Aeußern, v. Pfretzschner, und der Justiz, Dr. v. Fäustle, stimmten in die Hymne ein. Bald erschien Dr. Gerster aus Regensburg auf dem Podium und brachte eben⸗ falls ein von lebhaften Zurufen begleitetes Hoch auf den König von Bayern aus. Stefan aus Camenz toastirte auf die deutschen Dichter und der Vorsitzende des Sängerbundes der Oberlausitz, Fritsche, schlug vor,
das „Brüder, reicht die Hand zum Bunde“ zu singen, das an diesem
Abende von den daheim gebliebenen Sängern und Vereinen in ganz Deutschland zum Wahrzeichen der deutschen Zusammengehörigkeit ab⸗ gesungen würde. Verschiedene Sängerbündnisse hielten vom Podium herab Einzelvorträge; unendlichen Beifall rief das Jodeln der Tiroler und eine darauf von ihrem Vorsitzenden gesprochene Rede hervor. Der Vorsitzende des Hermannstädter Männergesangvereins gemahnte die Versammlung, des Sachsenvolkes in Siebenbürgen nicht zu ver⸗ gessen, und brachte sein Hoch der unergründlichen Zauberkraft des deutschen Liedes. Diese beiden Redner aus Tirol und Siebenbürgen ernteten rauschenden Beifall. Um 1 Uhr Nachts erst trennten sich die Versammelten.
— 11. August. Der gestrige Fest zug hatte eine große Ausdeh⸗ nung und verlief in schönster Ordnung; alle Straßen waren mit großen Menschenmassen angefüllt, fortwährend fand gegenseitige herz⸗ lichste Begrüßung statt. Vor der Bavaria war Musik, Beleuchtung und Feuerwerk. Mindestens 30,000 Menschen waren gegenwärtig.
Unter den vielen Glückwunschadressen, welche Sr. Excellenz dem General⸗Intendanten v. Hülsen zur Feier seiner silbernen Hochzeit zugegangen sind, befindet sich auch eine von Seiten des Deutschen Bühnen⸗Vereins, dem Hr. v. Hülsen bekanntlich seit einer langen Reihe von Jahren als Präsident vorsteht. Diese Adresse lautet nach hiesigen Blättern wie folgt: „Hochverehrter Herr Präsident! Das Fest, das der Himmel Sie heute feiern läßt, ist zwar auf den Kreis der Familie beschränkt und erhält seine eigentliche Weihe von den Göttern des Hauses; in keiner Verbindung steht es mit den Pflichten des Amtes und Ihrem täg⸗ lichen Berufe. Wohl aber ist den Unterzeichneten, denen im deutschen Bühnen⸗Verein vergönnt ist, Ihrer einsichtsvollen und hin⸗ gebungstreuen Leitung sich zu erfreuen, aus dem Zusammen⸗ hang dieses amtlichen Verkehrs längst ein wärmeres Gefühl für Sie erwachsen, als aus blos geschäftlichen Beziehungen hervorzugehen pflegt: nicht blos das Gefühl der Hochachtung, sondern ebenso das persön⸗ licher Neigung und Verehrung. Und darum sei es uns verstattet, zum festlichen Tage gleichsam mit in den Kreis Ihrer Familie ein⸗ zutreten und den zahlreichen Glückwünschen von nah und fern auch die nnsrigen anzureihen. Möge die Vorsehung Sie auch ferner in ihren gnädigen Schutz nehmen und Ihnen ungetrübt, als erquickenden und befreienden Zufluchtsort nach den schweren Sorgen Öund Mühen Ihres redlich den Interessen der Kunst gewidmeten Amtes, jenes friedliche Glück des Hauses bewahren, dessen reine Flamme von Ihrer hochverehrten, selber dem Dienste der Musen verständnißvoll zugeneigten Frau Gemahlin gehütet wird! Und möge Ihnen Beiden ein gütiges Geschick gewähren, einst auch noch im gol⸗ denen Schmuck den Tag zu schauen, dessen Silberglanz heut Ihre und all der Ihrigen Herzen mit inniger Freude erfüllt aufrichtiger Wunsch. In treuer Anhänglichkeit Der Direktorial⸗Ausschitz
und das Schiedsgericht des deutschen Bühnenvereins: Baron v. Perfall. reiherr v. Losn. A. Woltersdorff. A. Rösicke. Dr. Tempeltey. Heinr. Rumpel. Baron Kramm.
Ueber ein ausgegrabenes Römerkastell meldet der „Rhein. Courier“ Folgendes: Es war bekannt, daß zwischen He Iz⸗ hausen auf der Haide und Laufenselden zunächst am Pfahl⸗ graben ein römisches Kastell lag. Ueber dasselbe war schon von dem preußischen Generalstabs Major Schmidt aus den Jahren 1834 — 45 und von dem Geometer Wagner in Kemel 1854 berichtet wor⸗ den; auch hatte der Letztere in Gemeinschaft mit dem Bürgermeister von Rettert daselbst einige Nachgrabungen angestellt und, wie es hieß, in der nordöstlichen Ecke einen runden Thurm mrit Wendeltreppe aus⸗ gegraben. In jüngster Zeit wurde dieses Kastell bei dem Entgegen⸗ kommen der Forstbehörde und der Gemeindeverwaltung von Holz⸗ hausen, in deren Waldungen es liegt, durch den Hrn. Oberst von Cohausen insoweit ausgegraben, als es nöthig war, die Mauerum⸗ fassung und die vier Thore zeichnen und messen zu können. Es bildet näm⸗ lich ein längliches Rechteck mit abgerundeten Ecken von 181 à 142 Schritt. Vor der Mauer liegen die Bereine und der Graben und hinter der⸗ selben ist der Wall angeschüttet, der nun seit Jahrhunderten die Mauer überdeckt und geschützt hat, leider aber doch nicht verhindern konnte, daß man nicht ihren oberen, wahrscheinlich mit Zinnen besetz⸗
—
No 188.
Königreich Preußen.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Wermelskirchen zum Betrage von 150,000 Mark 14*4*“*“
Vom 3. Juli 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung der Stadt Wermelskirchen darauf angetragen haben, daß der letzteren zur Bestreitung eines Zuschusses in Eisenbahn⸗Angelegen⸗ heiten, sowie zur Deckung außerordentlicher Ausgaben für Schul⸗ und Wegebauten gestattet werde, ein Darlehen von 150,000 Mark Reichs⸗ währung, geschrieben: „Hundertfünfzig Tausend Mark“ gegen Aus⸗ stellung auf den Inhaber lautender, mit Zinscoupons und Talons versehener Obligationen aufzunehmen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu er⸗ innern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium die landesherrliche Genehmigung zur Emission der ge⸗ dachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
§. 1. Es werden 500 Stück Obligationen zu 300 Mark Reichswährung eine jede ausgegeben. Die Obligationen werden mit 4 ½ Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen am 1. Juli und 31. Dezember aus der Gemeinde⸗ kasse der Stadt Wermelskirchen, sowie an einer von dem Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu bestimmen⸗ den und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstelle in Berlin und
1 Cöln gegen Rückgabe der asgeertisßter Janzcoupons gezahlt. Zur
Tilgung dieser Schuld werden jährlich 1½ Prozent von dem Kapi⸗ talbetrage der ausgegebenen Obligationen, sowie die Zinsen von den Beträgen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf um höchstens ünf Prozent des ursprünglichen nominalen Schuldkapitals jedes Jahr zu verstärken, sofern sie spätestens im No⸗ des vorausgehenden Jahres diese Absicht durch die 13 bezeichneten Blätter zur allgemeinen Kenntniß bringt. Die durch die verstärkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen eben⸗ alls dem Tilgungsfonds zu. Den Inhabern der Obligationen steht
eeiin Kündigungsrecht gegen die Stadt zu. 8 2. Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Verzinsung ud Tilgung der auszugebenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordnetenversammlung eine aus 3 Mitgliedern bestehende Schuldentilgungs⸗Kommission gewählt, welche für die treue Be⸗ folgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwort⸗ ist und zu dem Ende von der Regierung zu Düsseldorf in Eid
und Pflicht genommen wird.
.3. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 500 nach dem angehängten Schema angefertigt, von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse der Stadt Wermelskirchen kontrasignirt. 8
Den Obligationen ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
§. 4. Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10 Harbt iige Zinscoupons und Talons nach den anliegenden Schemas
eigegeben. 3
Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Pe⸗ riode werden, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinscoupons und Talons durch die mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen an die Vorzeiger der Talons oder, wenn diese abhanden ge⸗ kommen sein sollten, dem rechtzeitigen Vorzeiger der Obligationen ausgereicht, und, daß dies geschehen, wird auf den Obligationen ver⸗ merkt. Die Coupons und Talons werden mit dem Faecsimile der Unterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schulden⸗ tilgungs⸗Kommission versehen und von dem Rendanten der Gemeinde⸗ kasse unterschrieben.
§. 5. Die fälligen Zinscoupons werden bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse zu Wermelskirchen, namentlich bei Entrichtung der Kom⸗ munalsteuern in Zahlung angenommen.
.6. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt
werden; die dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der
Stadtverordneten⸗Versammlung zu milden Zwecken verwendet werden.
.7. Die Nummern der nach der Bestimmung im §. 1 zu til⸗ genden Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt ge⸗ macht.
§. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗ meisters durch die Schuldentilgungs⸗Kommission in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu wel⸗ chem dem Publikum der Zutritt gestattet ist.
Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufge⸗ nommen.
§ 9. Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Gemeinde⸗
5 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition
des Dentschen Reichs-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [3526] Der unterm 6. dieses Monats hinter dem Straf⸗ efangenen Michael Knöpke erlassene Steckbrief ist durch die Wieder⸗Einlieferung desselben erledigt. Reudsburg, den 10. August 1874. Königliche Direktion der Strafanstalt.
zum Deuts Anzeiger
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen 2. Subhastatienen, u. dergl. Verkaufe, Vervachtungen, Submtsfionen ꝛc. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8
am 1. Oktober 1874, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der nothwen⸗ digen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags am 6. Oktober 1874, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Die Auszüge aus der Steuerrolle und die beglau⸗
ö“ und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin, Mittwoch, den 12. August
kasse, sowie durch die vom Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗ b Regi t ü ommission zu bestimmenden und öffentlich bekannt 95 “
Zahlungsstellen in Berlin und Cöln an den Vorzeiger der Obli-.. der Stadt Wermelskirchen vX“
gationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzin⸗ (Stadt⸗Siegel)
sung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die über drei Hundert Mark Reichswährung N
ausgereichten, nach den Zahlungsterminen fälligen Zinscoupons einzu⸗ r liefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscou⸗ Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 3. Juli 1874 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen
pons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital
verwendet. Sõ. 10. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, von dreihundert Mark Reichwährung, dessen fang sie bescheini die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung von der Stadt Wermelskirchen 8 edes Sa.nh,sees gn vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Armenkasse halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. Juli und 31. De⸗ als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt depo⸗ zember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus⸗ nirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs⸗ gefertigten halbjährigen Zinscoupons gezahlt. Das Kapital wird Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestim⸗ durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kündigung von Sei⸗ mungsmäßer Verwendung an den Rendanten der Gemeinde⸗ ten des Gläubigers nicht zulässig ist. Die näheren Bestimmungen naße verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den In⸗ sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. habern jener Obligationen längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung der Wermelskirchen, den .. . ten 1eööö“
(Trockener Stempel.)
Obligationen bei der Gemeindekasse durch diese, od Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs⸗ bitbelS.
1 b oder durch die von dem Bürgermeister und der Schuldentilgungs⸗Kommission zu bezeich⸗
Unterschrift.) (Unterschriften.)
Eingetragen Kontrollbuch Folio: Der Rendant der Gemeindekasse.
nenden Zahlungsstellen in Berlin und Cöln auszuzahlen.
EE117 Nummern der ausgeloosten nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen sind in der na Bestimmung unter 8 (Unterschrift.) §. 7 lährlich zu erlassenden Bekanntmach bung wieder in Er⸗ Beifügt sind die Coupons Nr. 1 bis 10 nebst Talon. innerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser Die folgenden Zinscoupons werden gegen Einlieferung de wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Talons bei der Gemeindekasse zu Wermelskirchen, sowie an den in “ nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ auch nicht, der Bestimmung unter §. 14 gemäß, als verloren oder Anzeiger, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem vernichtet zum Behufe der Ertheilung neuer Obligationen binnen die⸗ Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder dem an ser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als dessen Stelle tretenden Organe, in der Elberfelder und Kölner Zei⸗ getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der tung, sowie in dem zu Wermelskirchen erscheinenden Allgemeinen An⸗ städtischen Verwaltung zur Verwendung für milde Zwecke anheim⸗ zeiger für das Bergische Land bekannt gemachten Einlösungsstellen i
1“
fallen. Berlin und Cöln verabreicht §. 12, Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die 8 Stadt Wermelskirchen mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann die Stadt, wenn ausgeloosten Obligationen nicht zur rech⸗
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8
Privilegium, wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obli⸗ gationen der Stadt Wermelskirchen zum Bekrage von Hundertfünfzig
die Zinsen oder die 3 — Tausend Mark Reichswährung Vom 3. Juli 1874.
ten Zeit bezahlt werden, auf Zahlung derselben durch den Gläubi Toar ver Chtlich verfolgt werden. der b (Folgt der Abdruck des Privilegiums.)
§. 13. Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen Rhein rovinz. Regi üssell erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats. 8 ET 11““ ööö das 11““ vn. durch das Amts⸗ 1 Zins⸗Coupon b
att der Regierung zu Düsseldorf oder das an dessen Stelle tretende ur Obligation der S V 1 Organ, durch den Allgemeinen Anzeiger für das Bergische Land, die 1 über Maer Reebsas eünhe⸗ Elberfelder und die Kölnische Zeitung. Geht eins der drei letzten Nr. 1 Blätter ein, so bestimmt die Stadtverordnetenversammlung ein anderes G en Blatt. Die desfallsige Veränderung ist in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt zu machen.
§. 14. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Obligationen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:
a. die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der Schuldentilgungs⸗Kommission gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange⸗ führten Verordnun dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Re⸗ gierung zu Düsseldorf statt;
das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Elberfeld;
c. die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen solen durch die unter §. 13 dieses Privilegiums angeführten Bläͤtter geschehen;
d. an die Stelle der im §. 7 erwähnten sechs Zahlungstermine acht und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zah⸗ ungstermines, der zehnte treten.
Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinscoupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Schuldentilgungs⸗Kommission angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinscoupons durch Vor⸗ zeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 1
Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obliga⸗ tionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Se des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu prä⸗ judiziren.
Gegeben Bad Ems, den 3. Juli 1874.
(L. S.) Wilhelm. Gr. zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Inhaber dieses empfängt am. ten 18 . an hal jährlichen Zinsen der oben benannten Wermelskircher Stadt⸗Obligation aus der Gemeindekasse der Stadt Wermelskirchen, sowie an den in dem Deutschen Reichs⸗ und ““ Preußischen Staats⸗ Anzeiger, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in der Elbelfelder und Kölner Zeitung, sowie in dem zu Wermelskirchen erscheinenden Allgemeinen Anzeiger für das Bergische Land bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Cöln, 6,75 Mark, geschrieben: Sechs Mark fünf und siebenzig Pfennige Reichswährung. 1 8
Wermelskirchen, den . . ten b (Trockener Stempel.) “ Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. . b (Faesimile.)
Eingetragen Folio . . der Der Rendant der Gemeindekasse. „Kdontrolle. (Unterschrift.)
Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 3. Juli 1874 ungültig und werhlos, wenn dessen Geldbetrag binnen 5 Jahren nach dem Verfalltage nicht erhoben ist.
Der Bürgermeister. (Faecsimile.)
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düssel dorf. a lo n.
Inhaber dieses empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Ge⸗ meindekasse der Stadt Wermelskirchen, sowie an den in dem Deutschen Reichs⸗ und a. Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger, oder dem an dessen telle tretenden Organe, in dem Amisblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in der Elberfelder und Kölner Zeitung, sowie in dem zu Wermelskirchen erscheinenden Allgemeinen Anzeiger für das Bergische Land bekannt gemachten Einlösungsstellen in Berlin und Cöln zu der Obligation der Stadt Wermelskirchen über Drei Hundert Mark Reichswährung Nr. . . . die Serie Zins⸗ coupons für die fünf Jahre vom.. bis. ,„ sofern da⸗ gegen bei der unterzeichneten städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission rechtzeitig kein Widerspruch eingeht.
Wermelskirchen, am . ten 18 I
(Trockener Stempel.) Der Bürgermeister — (Facsimile.)
Die städtische Schuldentilgungs⸗Kommission. (Faecsimile.)
Der Rendant der Gemeindekasse.
(Unterschrift.)
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Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition“
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,
d. Industrielle Etablifsements. Fabriken n. Großhandel. “ Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt g. M., Halle a. S.,
6. Verschiedene Bekanntmachungen. amburg, Leipzig, München, Nürnberg, Präg, Straß⸗
3. 1 urg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, 9. Centrat:daabelecheegiter (einschl. Konkarfe). —= blowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. Erscheint in separater Beilage.
phausen.
Kufgebote, Vorladungen
sellen Heinrich Lieschke, zuletzt hier wohnhaft, eine Ehescheidungsklage angebracht, in vohaafte be⸗ hauptet, daß der Verklagte sie am 23. ebruar 1872 böslich verlassen habe, indem er nach Amerika aus⸗ gewandert und seitdem nicht wieder zurückgekehrt sei. Zur Beantwortung dieser Klage ist ein Termin auf den 31. Oktober 1874, Vormittags 11 Uhr, im
lassung auf Trennung der Ehe geklagt. Derselbe hat bis zum Monat Mai 1872 hierselbst seinen Wohnsitz gehabt, sich dann aber von hier entfernt und ist seitdem nicht mehr gesehen worden, hat auch von seinem Verbleiben bisher keine Nachricht ge⸗ geben. Zur mündlichen Verhandlung über den Ehe⸗ scheidungs⸗Antrag wird derselbe hierdurch zu dem auf
ten Theil zu benachbarten Wegebauten abbrach und fortschaffte. In der kurzen Ostseite fand sich ein Doppelthor: zwei durch einen Mittel⸗ pfeiler getrennte Einfahrten, während die anderen Thore, Feines in der Mitte der gleichfalls kurzen Westseite und je eines im östlichen Drit⸗ tel der langen Süd⸗ und Nordseiten nur einfach waren. Damit die schönen jungen Eichenpflanzungen nicht beschädigt und damit auch spã⸗ ter im Winter Nässe und Frost dem Mauerwerk nicht verderblich
würden, wurden die Ausgrabungen alsbald wieder zugeschüttet — nicht
erste Werk nationaler Einigung, das wir zu einer Zeit schufen, Unternehmen angedeihen ließ, ist es überhaupt möglich geworden. als wir uns über Grenzpfähle und Markgräben hinweg nur mühselig Und welch ein bedeutungsvolles und schönes Zusammentreffen die Hand zum Drucke reichen konnten, der deutsche Sängerbund schuldet ist es, daß gerade hier in München dies Fest begangen werden noch eine Jubelhymne auf den Doppelsieg, den wir in jüngster Zeit kann! Ist doch diese Stadt durch eine Reihe kunstsinniger Fürsten erfochten. Stark und gewaltig hat sich die deutsche Wehre erprobt in hervorragendem Grade eine Pflanzstätte der deutschen Kunst ge⸗ gegen den Anprall des Landesfeindes, stark und gewaltig, alen Wider⸗ worden, und ist doch die Hingebung und liebevolle Pflege bekannt, jachern zu Truz, haben wir die Hydra der Zwietracht bezwungen! welche der jetzt regierende König dieses Landes insbesondere der musi⸗ Wir sind ein einig Volk geworden, von den grünen Matten unserer kalischen Kun entgegenbringt, nicht von dem kühleren Standpunkte n 8 . n Alpen bis zu den Dünen der Nordsee! Nun dürfen wir Alle offen eines feinsinnigen Kunstmäcens, sondern von dem eines sie in seinem ohne den Wunsch zu erwecken, sie einst wieder aufgedeckt und, in geeigne⸗ und freudig bekennen, daß uns das gleiche Heimathsgefühl an die Innersten hegenden Verehrers. So groß und bedeutungsvoll die Ereig⸗ ter Weise geschützt, den Augen des Publikums bleibend offen gelegt deutsche Scholle kettet; daß gleiche Hoffnungen und Schmerzen unsere nisse der letzten Jahre für die politischen Verhältnisse Deutschlands zu sehen. .
sind, wir Alle, ohne Unterschied der politischen Ueberzeugung, werden
Seele bewegen; daß gleiche Sprache und Sitte ein unlösbares Band um uns schlingt; daß wir im Norden wie Süden, im Osten wie darum niemals die reiche Fülle nationalen Lebens missen wollen, welche Westen einen gleichen melodischen Ausdruck haben, für Alles — Alles, auf dem Gebiet von Kunst und Wissenschaft uns eigen war, und — was uns rührt, entzückt, begeistert, — das deutsche Lied. so hoffen wir — auch eigen bleiben wird. Sind wir politisch enger Tief im Gemüthe des deutschen Volks quillt ein unerschöpflicher, stets umschlungen, so scheint uns auch Alles, was auf dem Gebiet
von Kunst und Wissenschaft, was für Kunst und Wissenschaft geschieht,
bigten Abschriften der Grundbuchblätter sind in un⸗ den 22. Oktober 1874, Mittags 12 Uhr, im serem Prozeß Bureau III. a. einzusehen. Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Gerichts
Alle Diefenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ anberaumten Termine öffentlich unter der Verwar⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung nung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ in dem Termine persönlich oder durch einen zu⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden lässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen aufgefordert, ihre Ansprüche zur Vermeidung der Rechtsanwälte ezenburg, Kette, Wolff, Mellien, Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine Riebe und Justiz⸗Rath Soeuke in Vorschlag ge⸗ anzumelden. (B. 102/8.) bracht werden, melden sollte, nach Ableistung des
Rothenburg O.⸗L., den 27. Juli 1874. Diligenzeides Seitens seiner Ehefrau die Ehe durch
Königliches Kreisgericht. Erkenntniß getrennt werden wird.
8 Frankfurt a. O., den 22. Juni 1874. 18 Der Subhastations⸗Richter. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[2817] Oeffentliche Vorladung.
Die verehelichte Arbeiter Schmidt, Auguste, geb. Schneider, hierselbst, hat gegen ihren Ehemann, ollen “ en Arbeiter Karl Schmidt, wegen böslicher Ver⸗
Zimmer Nr. 10 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem der Verklagte, der zuletzt im Staate New⸗York, Nordamerika, gewohnt haben soll, dessen jetziger Aufenthalt aber unbekannt ist, unter der Ver⸗ warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben der Klagevortrag für zugestanden angenommen und, was darnach Rechtens, gegen ihn erkannt werden wird. Spremberg, den 6. Juli 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
18522] Subhastationspatent.
Die zur Verlassenschaft der verwittweten Böhme, Regine Beate, geborene Grabs, gehörigen Grund⸗ stücke Grundhuch Nr. 65 und Nr. 99 zu Nieder⸗ Rengersdorf, enthaltend: Erstens, eine der Grund⸗ steuer unterliegenden Fläche von 4 Hektar, 84 Ar und 30 Qu.⸗Meter, veranlagt zur Grundsteuer mit einem Reinertrage von 49,74 Thlr. und zur Gebäude⸗ steuer mit einem Nutzungswerthe von jährlich 73
Verkäufe, Verpachtungen,
Redaktion und Rendantur: Schwieger. 1 — Submissionen ꝛc.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
8 “ Zwei Beilagen Thlr. und Grundbuch Nr. 99, enthaltend nur eine der einschließlich Börsen⸗Beilag Grundsteuer unterliegende und zu solcher mit 31,87 b F1111; Thlr. veranlagte Fläche von 5 Hektar 77 Ar und
50 Qu.⸗Meter, s
8
““ ¶[3531] G [2901] Edictaleitation. ür die Artillerie⸗Schieß⸗S sind: 1
Die verehelichte Tuchmachergeselle Lieschke, tuschen nebst Vandesse⸗ 4½ e. grie, geb. Bogan, von hier hat unterm 3. Juli 1 wollen ihre Preisangaben bis 18. d. Mts. schrift⸗ J. gegen ihren Ehemann, den Tuchmacherge⸗ lich einsenden.
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sich ernenernder Born, der in Wort und Klang Gestalt gewinnt.