1874 / 189 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Hamburg, 11. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco geschäftslos, auf Termine besser.

Weizen 126 pfd. pr. August 1000 Kilo netto 226 Br., 224 Gd., pr. August-September 1000 Kilo netto 225 Br., 224 Gd., pr. Sep- tember-Oktober 1000 Kilo netto 224 Br., 223 Gd., pr. Okto- ber-November 1000 Kilo netto 222 Br., 221 Gd., pr. November- Dezember 1000 Kilo netto 219 Br., 218 Gd. Roggen pr. August 1000 Kilo netto 175 Br., 173 Gd., pr. August-September 1000 Kilo netto 169 Br., 168 Gd., pr. September-Oktober 1000 Kilo netto 167 Br., 166 Gd., pr. Oktober-November 1000 Kile netto 164 Br., 163 Gd., pr. November-Dezember 1000 Kilo nette 162 Br., 160 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl behauptet, loco 55., pr. Oktober 54 ½8, pr. Mai pr. 200 Pfd. 58 ½. Spiritus still, pr. August und pr. August-September 55, pr. September- Oktober 57, pr. Oktober-November pr. 100 Liter 100 % 56 ½4. Kaffee sehr ruhig, geringer Umsatz. Petroleum behauptet, Standard white loco 10 Br. 9, 80 Gd., pr. August 9, 80 Gd., pr. September- Dezember 10, 80 Gd. Wetter schön.

(W. T. B.)

Amsterdamna, 11. August.

Bankazinn 57.

Antwerpen, 11. August, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen weichend, däni- scher 30 ¼. Roggen behauptet, Odessa 18 ½. Hafer fest, Archan- gel 23. Gerste behauptet.

Petroleum-Markt (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 26 ½ bez. und Br., per August 26 bez. und Br., per September 26 ¼ bez. und Br., per September-Dezember 27 ½ Br., per Oktober- Dezember 28 Br. Fest.

Civerpaol, 11. August, Nachmittags. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 15,000 B., daven für Spekulation und Export 2000 Ballen. Fest.

Middl. Orleans 8 ⁄¼16, middling amerikanische 8 ¼, fair Dholle- rah 5 &, middling fair Dhollerah 5, good middling Dhollerah 4 ⅜, middl. Dhollerah 4 ⅜, fair Bengal 4 ½, fair Broach 5 ⅛, new fair Oomra 5 ⅞, good fair Oomra 5 ¾, fair Madras 5, fair Pernam 8 ¼, fair Smyrna 6 ¼, fair Egyptian 8.

Fair Dhollerah Juni-Verschiffung via Cap 5 ½, Upland nicht unter good ordinary September-Oktober-Lieferung 8 ⁄1, neue Ernte November-Dezember Verschiffung 8 ¼, Oktober-November-Ver- schiffung 8 ¾⁄, Orleans nicht unter good ordinary neue Ernte Oktober-Verschiffung 8 ½ d.

Liverpool, 11. August. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Meizen 1 d. höher. Für Mehl bessere Frage. Mais 6 d. niedriger.

Hull, 11. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen rar bei festen Preisen, fremder unbelebt, Preise unverändert.

Manchester, 11. August, Nachmittags. (W. T. B.)

12r Water Armitage 8 ¼, 12r Water Taylor 10 ¼, 20 r Water Micholls 11 ¾, 30 r Water Gidlow 12 ½, 30r Water Clayton 13 ⅜, 401 Mule Mayoll 12 ⅛, 40r Medio Wilkinson 14, 36r Warpcops Qualität Rowland 13 ⅜⅞, 40r Double Weston 13 ¾, 60r Double Weston 16, Printers 1⁄16 ³1⁄10 8pfd. 117. Gutes Geschäft, Preise steigend.

Slasgow, 11. August, Nachmittags. (W. T. B.) Roheisen. Mirxed numbers warrants 88 sh. 3 d.

Paris, 11. August, Nachm. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Kugust 28,75, pr. Sep- tember-Dezember 27,25. Mehl weichend, pr. August 65,25, pr. Sep- tember-Dezember 61,00, pr. November-Februar 60,00. Rüböl behauptet, pr. August 73,75, pr. September-Dezember 75,25, pr. 77,00. Spiritus ruhig, pr. August 69,50. Wetter: uhig.

St. Petersburg, 11. August, Nachm. 5 Uhr.: (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 46 ½, per August 46 ½. Wer- zen loco —. Roggen loco 7, 00, per August 7, 00. Hafer loco 5, 20, per August —. Hanf loco 36. Leinsaat (9 Pud) loco 13, 25, pr. August —. Wetter: Heiss.

New-Nork, 11. August, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 17, do. in New- Orleans 16 ¾., Petroleum in New-York 11 ⅞, do. in Philadelphia 11 ¾ Mehl 5 D. 75 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 34 C. Kaffee 19 ¼.

8 HIilnUzahlungen. Glauchauer Steinkohlen-Bauverein.

Thlr. bis 26. August bei der Gesellschaftskasse in Glauchau. Braunkohlenwerk „Borna-Lobstädt“. Rückständige Ein-

tober bei der Agentur der Geraer Bank zu Glauchau.

Steinkohlen-Bergbau-Aktlen-Gesellschaft „Humboldt“ in Wlen. Weitere 5 % mit 25 Fl. per Aktie bis 20. August bei Victor v. Erlanger in Wien.

General-Versammlungen.

25. August: Elbinger Aktlen- Gesellschaft für Fabrikatlon von Eisenbahn-Material. Ausserordentl. Gen.-Vers. zu Elbing. Tagesordnung: Liquidation der Gesellschaft.

Ausweise von Banken und Industrie- Gesellschaften.

Kommunalständische Bank für die Preuss. Oberlausitz. Monats-Uebersicht ultimo Juli 1874; s. Ins. in Nr. 187.

Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Vergleichende Uebersicht der 1 und Einnahmen pro Juli 1874 uad 1873; s. Ins. in Nr. 187.

Berliner Vlehmarkt-Aktlen- Gesellschaft. Juli 1874: 26,819 Thlr. oder 5082 mehr als 1873.

Berliner Spediteur-Vereln. Einnahme im Juli: 18,591 Thlr. oder 1605 Thlr. mehr als im Vorjahre.

Abhanden gekommene Effekten.

Bochumer Verein für Berghau und Gussstahl-Fabrikaticu. Aktien Nr. 22185. 22186. 22187. 23161. 231 62.

Ausreichung von Aktien.

Sochlesische Aktien-Gesellschaft für Portland-Oement-FPabri- katlon. Die vollgezahlten Interimsscheine werden vom 15. August ab bei der Gesellschaftskasse in Oppeln und Gebr. Guttentag in

Einnahme im

Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ⅞, Getreidefracht 8.

Breslau gegen Original-Aktien eingetauscht.

Irrvseee-AAAraf IF-ve rarnd ec. ecrvnc,

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen u. dergl. Subhastations⸗Patent als Vorladung.

Das in der Ortschaft Gozdowo belegene, im Grundbuche von Gozdowo, Band 10, Blatt 796 auf den Namen des Gutsbesitzers Paul Nehring eingetragene Vorwerk, welches mit einem Flächen⸗ inhalte von 302 Hektaren 22 Aren Quadratmeter der Grundsteuer unterliegt und mit einem Grund⸗ steuer⸗Reinertrage von 1223,2 Thlr. Sgr. Pf., und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 132 Thlr. Sgr. Pf. veranlagt ist, soll im Wege der nothwendigen Subhastation

an die

[3539]

Die Eröffnung in Gegenwart der anwesenden Submittenten. 1 b1“ fie sn 8E un⸗ b erer Hauptmagazin⸗Verwaltung hierselbst, sowie in [311001 N den Betriebsmaterialien⸗Depots auf den Bahnhöfen Nathwendiger Verkauf V der Königlichen Ostbahn zu Berlin und Königsberg i. Pr. zur Ansicht aus, Hauptmagazin⸗Verwaltung hierselbst zu rich⸗ tende Anträge mitgetheilt. Bromberg, den 10. August 1874. Königliche Eisenbahn⸗Kommission

der Offerten erfolgt im Termine

Zinszahlung u. s. w. von Ppapieren.

124966

usloosung von Langensalzaer

b. Nr. 427. 1328. 1470 über je 100 Thlr., c. Nr. 1526 über 500 Thlr.

Verloosung, Amortisation,

Bei der in Gemäßheit des §. 6 des Allerhöchsten werden auch auf portofreie, 1. vom 11. Juni 1870 pro 1874 erfolgten

tionen sind folgende Nummern gezogen worden: a. Nr. 59. 85. 96. 97. 157. 213. 234. 271. 282.

28. 867. 897. 993. 1048. 1057. 1293.

Diese Kapitalbeträge werden den Inhabern der

Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn vom 10. Juli 1872 ein anderweiter Tarif in Kraft getreten, welcher er⸗ höhte Frachtsätze enthält. Druckexemplare des Tarifs werden bei unseren Güter⸗Expeditionen hier in Gottesberg, Dittersbach, Waldenburg und Altwasser unentgeltlich erabfolgt. Berlin, den 10. August 1874 Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. E 8 8 8 8 11 8

öffentlichen

Stadt⸗Obliga⸗

8 1“

1) Vom 1. August cr. ab treten im Ost⸗Mittel⸗ deutschen Eisenbahnverbande an Stelle der bisheri⸗ gen Tarifsätze neue erhöhte Frachtsätze für alle Gü⸗ ter, mit Ausnahme für Getreide, Hülsenfrüchte,

PFünfte Einzahlung auf die Aktien Lit. A. und 10. Einzahlung auf die Lit. B. mit je 1.⸗

zahlungen nebst 10 % Konventionalstrafe und 6 % Zinsen bis 1. Ok- 1

1“

am 31. Oktober ecr., 1 Vormittags um 10 Uhr, im Lokale des unterzeichneten Gerichts versteigert werden. Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf den 2. November cr., 1 „Vormittags um 9 Uhr, im Geschäftslokale des unterzeichneten Gerichts an⸗ beraumten Termine öffentlich verkündet werden. Wreschen, den 13. Juli 1874. 8 Königliches Kreisgericht. I. Der Subhastations⸗Richter.

[3532] Auf Antrag eines Interessenten werden der ver⸗ schollene 8. Georg Andreas Dingeldein von hier, geb. am 1. Oktober 1797, Sohn des da⸗ hier verstorbenen Bürgers Johann Peter Dingeldein und dessen Ehefrau Anna Margarelhe, geb. Degen, sowie dessen etwa vorhandene Leibeserben aufgefor⸗ dert, binnen einer Frist von vier Monaten, von heute ab gerechnet, vor dem unterzeichneten Gericht per⸗ sönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erschei⸗ nen, widrigenfalls der genannte Georg Andreas Dingeldein für todt erklärt und dessen Vermögen an die präsumtiven Rechtsnachfolger verabfolgt wer⸗ den wird.

Zugleich 28 Fpen weiter ergehende Verfügungen nur durch Anschlag im Gerichtslokale publizirt werden snmdurch schlag

Hanau, am 4. August 1874. 8

Königliches Kreisgericht. Wolf.

8 89 8

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Das 2.

alsbh arde⸗Feldartillerie⸗Regiment beabsichtigt

Zeichnungen können

daß alle in dieser Sache

Bekanntmachung

Die Lieferung von 1192 Qdrt.⸗Fuß 3⸗ bis 4zöll. Sollinger⸗Platten zum Neubau des östlichen Flü⸗ gels des Zellengefängnisses hierselbst, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf den 8

25. August 1874, 3 Vormittags 11 Uhr, im Baubureau des östl. Zellenflügels angesetzt ist.

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Lieferung von Sollinger Platten“ einzureichen.

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag und n l in der Zeit vom 14. bis 25. August, täglich von 8 bis 12 Uhr, im genannten Bureau eingesehen werden.

Hannover, den 11. August 1874.

Der Königliche Landbaumeister. E. Schuster. (a. 403/(8.)

1” Bekanntmachung. Die Lieferung von: 1 Plandrehbank mit Spindelstock von 400 Mm. Spitzenhöhe, einer Planscheibe, um Gegenstände bis zu 2 Meter Durch⸗ mmeesser abdrehen zu können, Schreebnrschnedmaschtn⸗ für Muttern und Bolzen bis zu 1 ½ Zoll Durch⸗ messer 1 selbstthätigen Bohrstange zum Ausbohren von Cylindern soll für Rechnung der Grubenkasse „König Welles⸗ weiler“ auf dem Submissionswege beschafft werden, und ist Termin hierzu auf Freitag, den 28. üeve d. J., Vormittags 8 1 10. Uhr, auf dem Schichtmeisterei⸗Buͤreau anberaumt, wohin versiegelte und mit entsprechender Ueberschrift ver⸗

sehene Offerten einzusenden sind.

3534

898 Kartuschen mit Gardestern,

898 Kartuschbandeliere

im Wege der Submission zu beschaffen.. g

Offerten mit Preisangabe und besiegelter Probe

sind bis 17. August cer., ormittags 10 Uhr

mit Aufschrift bache C1““ Submissions⸗Offerte 2

versiegelt kostenfrei ins Regimentsbureau

üseee liegen dort zur Einsicht offen.

erlin.

Königliches Kommando des 2. Garde⸗Feldartillerie⸗Regimen

W

Zur Anfertigung von Dienstpelzen für die Beam⸗ ten der Königlichen Ostbahn soll die Lieferung von 16,200 Stück halbgahrer schwarzer Siebenbür⸗ ger Schaaffellen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. 8 Freranf bezügliche Offerten sind bis zun Sub⸗ missionstermine Donnerstag, den 20. August er., n fscher mittags 12 ube mit der Aufschrift „Offerte auf Lieferung von Siebenbürger Schaaffellen“ versehen, 2 die unterzeichnete Eisenbahn⸗Kommission hierselbst porto⸗ frei einzureichen.

[gegen Zahlung der Kopialgebühren in Abschrift be⸗

Lieferungsbedingungen können hier eingesehen oder

zogen werden. Neunkirchen im Reg.⸗Bez. Trier, den 7. August 1874. Der Oberschichtmeister. Cto. 87/8.)

2 ;6 Cccacac4.

Die Lieferung von circa 4000 Stück nach der Manier von Boucherie mit F be. imprägnirter Telegraphenstangen soll im Wege der Submission vergeben werden. Die näheren Bedingungen sind bei der Registratur der Unterzeichneten zur Einsicht ausgelegt und werden auf portofreien Antrag gegen Erstattung der Kopia⸗ lien abschriftlich mitgetheilt.

Oualifizirte Lieferungslustige werden aufgefordert,

ihre Offerten, welche mit der Bezeichnung: Submission auf Lieferung von Tele⸗

Kafhekstangen für den Bezirk der

Kaiserlichen Telegraphen⸗Direktion in Straßburg i. E.“,

versehen und versiegelt sein müssen, bis zum 1. Sep⸗

tember d. J. portofrei hierher einzusenden.

Die Eröffnung der eingegangenen Offerten wird am vorgedachten Tage, Vormittags 11 Uhr, in dem Bureau des diesseitigen Direktions⸗Rathes für den Baudienst in Gegenwart der etwa erscheinenden Sub⸗ mittenten stattfinden.

Später eingehende, oder den aufgestellten Bedin⸗ gungen nicht vollständig entsprechende Offerten wer⸗ den nicht berücksichtigt.

Die Auswahl unter den mindestfordernden Sub⸗ mittenten, welche bis zum 30. September d. J. an ihre Offerte gebunden bleiben, wird vorbehalten.

8 13319]

25 Nkr. österr. Währ. pro Monat i

Obligationen hierdurch mit der Aufforderung gekün⸗ digt, dieselben nach dem Nominalwerthe gegen Rück⸗ gabe der Schuldverschreibungen nebst Talons und Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine am 1. Oktober d. J. bei unserer Kämmereikasse in Empfang zu nehmen, indem die Zinsenzahlung mit diesem Tage aufhört. Der Betrag der etwa feh⸗

gebracht.

Hierbei bemerken wir, daß von den in den Jahren 1872 und 1873 ausgeloosten Stadt⸗Obligationen die Nr. 36. 100. 259. 349 über je 50 Thlr. und Nr. 886 über 100 Thlr. noch nicht zur Einlösung gekommen sind. ö

Langensalza, den 16. Juni 1874

Der Magistrat.

Verschiedene Bekanntmachungen.

☛᷑ Fpilepsie, Fall- und Tobsucht, Brust- und Magenkrämpfe,

werden unter Garantie dauernd beseitigt. Näheres durch das ärztliche Auskunfts⸗Bu⸗ reau von u“

Dr. W. Koch,. Berlin SW., Belle⸗Alliancestr. Nr. 4 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Betriebs⸗ Einnahmen pro Monat Juli 1874. Ein⸗ nahmen für Personen ꝛc. ca. 145,083 Thlr., bis ult. Juli 748,548 Thlr., Einnahmen für Güter zc. ca. 244,942 Thlr., bis ult. Juli 1,883,771 Thlr., ander⸗ weite Einnahmen ca. 11,999 Thlr., bis ult. Juli 106,827 Thlr., Summa ca. 402,024 Thlr., bis ult. Juli 2,739,146 Thlr. Dagegen pro Juli 1873 379,246 Thlr., bis ult. Juli 1873 2,971,535 Thlr. Mithin pro Juli 1874 mehr Summa ca. 22,778 Thlr., weniger bis ult. Juli 1874 232,389 Thlr. Mecklenburgische Fegedescegenens.nenb shnn Einnahme im Juli im Personenverkehr 1874 68,920 Thlr., 1873 60,538 Thlr., 1874 mehr 8382 Thlr.; im Güterverkehr 1874 52,438 Thlr., 1873 40,578 Thlr., 1874 mehr 11,860 Thlr.; im Extra⸗ ordinario 1874 8167 Thlr., 1873 4862 Thlr., 1874 mehr 3305 Thlr. Zusammen 1874 129,525 Thlr., 1873 105,978 Thlr., 1874 mehr 23,547 Thlr. Bis Ende Juli zusammen 1874 777,739 Thlr., 1873 731,772 Thlr., 1874 mehr 45,967 Thlr.

lenden Zinscoupons wird von dem Kapital in Abzug Schutzwagen,

Kartoffeln, Mehl, Mühlenfabrikate und Salz, für welche Artikel die bisherigen Tariffätze auch ferner Geltung behalten, in Kraft. 2) Mit dem gleichen Tage dagegen tritt hinsichtlich der auf Seite 20 und 21 des Ost⸗Mitteldeutschen Tarifs pro Achse resp. Wagen und Kilometer normirten Frachtsätze für außergewöhnliche Gegenstände, Umzugseffekten und sowie ferner für die daselbst bezeichne⸗ ten Ueberfuhrkosten eine Erhöhung um 20 % in Kraft. Exemplare des dieserhalb erlassenen Tarif⸗ nachtrages, welche zugleich Berichtigungen der Tarif⸗ bestimmungen und der Waaren⸗Klassifikation enthal⸗ ten, sind von den Verbandstationen käuflich zu be⸗ ziehen. Bromberg, den 11. August 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

Eisenbahn.

Rheinis ch⸗Bayerisch⸗esterreichischer I s. mchc .“ m 15. August cr. wird die Station Schaftla der Bayerischen Staatsbahn für 8

den für Wilzhofen im Tarif vom 1. Februar 1872

genommen. Cöln, den 10. August 1874. Die Direktion.

—-9

gültigen Sätzen in den obenbezeichneten Verkehr auf⸗

Soeben erschien in Kommission bei Carl He mann’'s Verlag, Berlin, SW., Anhaltstraße 128 1

11“

Behörden des Deutschen Reichs.

Zusammengestellt in der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Stacte. henfsche

Preis 10 Sgr.

Dieselbe umfaßt das Reichskan Auswärtige Amt des Deuts liche Admiralität, die Verwa schulden, des Reichskricheschaß fonds, das Reichs⸗Eisenbahnamt, die übrigen Be hörden des Deutschen Reichs (Reichs⸗Oberhandels⸗ gericht), Bundesamt für das Heimathwesen, Dis⸗ S und Disziplinarkammer, Rechnungshof,

Vom 5. d. Mts. ab ist an Stelle des gemeinschaftlichen

niederschlesischer

bach, Waldenburg Altwasser nach Stationen der

teichs⸗Rayon⸗ Reichs⸗Schuldenkommission), sowie diejenigen von Elsaß und Lothringen. Von dee Reichs⸗Behörde sind die oberen Beamten, Vorsitzen⸗ den, Räthe und Hülfsarbeiter angeführt, und bei

Tarifs für den Transport jeder Behörde weisen kurze Bemerkungen die Ressort. in Wagenladt Pehaͤltisse und die verüh vorhandenen befeb lr 8 8 ungen vo eren Bestimmungen nach, eben bei Post. Stationen Gottesberg, Ditters⸗ und 8 so sind bei den Ober⸗Post

Telegraphen⸗Direktionen die Amtsbezirke

Behörden angegeben. ieser

Anuf die (Augsburger)

v“ bei sämmtlichen

ämtern. noch in Oesterreich zur Erhebung kommt. und Rom.

Bestellungen für direkte

für den

Straßburg i. E., den 3. August 1874. Aashrahh. Telegraphen⸗Direktion.

(139/vII)

Expedition der

Kreuzbandsendung (Thlr. 1. 8 Sgr. = fl. nnerhalb Deutschland und Oesterreich) 8

Allgemeinen Zeitung in Augsburg.

9

8

Allgemeine Zeitung

Monat Sreptember einzeln, 8

b Postämtern des Deutschen Reiches abonnirt werden: desgleichen bei den K. K. österr. Preis Thlr. 1. excl. Stempelsteuer, welche seit 1. Juli in p 8 .

Für Italien bei HH. Gebr. Bocca in Florenz, Turin

Post⸗ reußen weggefallen ist, somit nur 1“

xsen 8

2. 14 kr. rhein. = fl. 2.

S⸗ 8

8 2 222*

8

r

8

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Nierteljahr.

8 Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten

Insertionspreis fürden Ranm einer Uruckzeilr 8 Sgr.

R

auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin,

Donnerstag,

aAmx rA ε☚⁷sn⸗

den 13. August, Abends.

er Wrsghenx 439

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann Crous zu Burtscheid, Kreis Aachen, bis⸗

herigen Konsul des Deutschen Reichs in Rom, den Rothen

Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich. Zu der vom Reichskanzler⸗Amte als Anhang zum inter⸗

nationalen Signalbuche herausgegebenen „Amtlichen Liste der

Schiffe der Deutschen Kriegs⸗ und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen für 1874“ ist soeben der zweite Nach⸗ trag erschienen.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem praktischen Arzt Dr. Speier zu Jauer den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. 8 Finanz⸗Ministerium. Bei der heute beendigten Ziehung 2. Klasse 150. König⸗ Preußischen Klassen⸗Lotterie sind nachstehende Gewinne ge⸗ allen: - 2 Gewinne von 600 Toylr. auf Nr. 21,404 und 89,278. 1 Gewinn von 200 Thlr. auf Nr. 45,608. 3 Gewinne von 100 Thlr. auf Nr. 15,270. 31,526 und 56,608. Berlin, den 13. August 1874. Königlich Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1.☚☛ Medizinal⸗Angelegenheiten. 9 Dem Historiker Dr. Albert Jansen an der Kriegsakademie

in Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt wordben.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentl iche Arbeiten. Das den Herren Wirth u. Co. zu Frankfurt a. M. unter

dem 7. Juni 1873

auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen

Schiffs⸗Treib⸗ und Steuer⸗Apparat, so weit er als neu und eigenthümlich erkannt war, Patent ist aufgehoben. b

ertheilte G

Angekommen: Se. Durchlaucht der Kanzler des Deut⸗ schen Reichs und Präsident des Königlich preußischen Staats⸗ Ministeriums, Fürst von Bismarck, aus Kissingen.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Keller im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten aus Langenschwalbach.

Bekanntmachung.

Wirr finden uns veranlaßt, die bereits früher erlassenen Vorschrif⸗ ten, betreffend das Muthungswesen in unsern Bezirken neu zusammen⸗ zustellen und zu veröffentlichen, bez. zu vervollständigen und zu ver⸗ ordnen, wie folgt: ““

I. Ober⸗Bergamtsbezirk. (Vgl. Königliche Verordnung vom 25. Mai 1867, betreffend die Provinz Hannover. Königliche Verodnung vom 24. Juni 1867, betreffend das vormalige Kurfürsten⸗ thum Hessen und die vormals Föthertschen Landestheile. Königliche Verordnung vom 3. Februar 1868, betreffend einen Theil der Graf⸗ schaft Hohnstein. Bekanntmachung des Ministers für Lauenburg vom 8. Juni 18s685.

fahi Der Bezirk des Königlichen Ober⸗Bergamts Clausthal umfaßt:

1) Das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover mit Aus⸗ schluß der Landdrosteibezirke Osnabrück und Aurich, mithin die Bezirke der Landdrosteien Hannover, Lüneburg, Stade und Hildes⸗ heim: von letzterer ist jedoch der zur Standesherrschaft Stolberg⸗ Stolberg gehörende Theil (das sogenannte Amt Neustadt unterm

ohnstein) dem Ober⸗Bergamtsbezirke Halle zugewiesen (vgl. der

ber⸗Bergämter zu Halle und Clausthal Bekanntmachung vom 18. November 1870). 1 ö8

2) Das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hallen nebst den vormals bayerischen Landestheilen, mit Ausschluß der frühern Enklave Kaulsdorf.

3) Die Provinz Schleswig⸗Holstein.

B. Der Bezirk⸗ des Ober⸗Bergamts für Lauenburg zu Clausthal umfaßt das Gebiet des Herzogthums Lauenburg. 1

II. Reviereintheilung. (Vgl. Bekanntmachung des König⸗ lichen Handels⸗Ministers vom 1. Juni 1867 für Hannover; vom 11. Juni 1867 für Hessen; vom 9. Dezember 1868 für Hannover und Hüllen⸗ vom 18. März 1869 für Schleswig⸗ Holstein; des Ministers für Lauenburg vom 8. Juni 1868).

1) Das Bergrevier Schmalkalden (Reviersitz Schmalkalden; Revierbeamter zur Zeit Bergrath Merz) agas im Regierungsbezirke Cassel die Kreise Schmalkalden, Eschwege, Rothenburg, Hersfeld, Hün⸗

e F dch Fes end, Schlüchtern, Hanau, Gelnhausen, einschließlich es Bezirks Orb.

2) Das Bergrevier Cassel (Reviersitz Cassel; Revierbeamter zur Zeit Bergrath Des Coudres) umfaßt: 1s

a. im Regierungsbezirke Cassel die Kreise Cassel, Witzenhausen, Melsungen, Hofgeismar, Fritzlar, Homberg, Wolfhagen, Marburg,

8

Frankenberg, (jedoch mit Ausschluß des Bezirks Vöhl) Kirchheim, Ziegenhain; 1 1 8 b. in dem Landdrosteibezirke Hildesheim das Amt Münden und den Bezirk der selbständigen Stadt Münden. 8

3) Das Bergrevier Goslar (Reviersitz Goslar; Revierbeamter zur Zeit Bergmeister Württenberger) umfaßt im Bezirke der Land⸗ drostei Hildesheim die Aemter Hildesheim, Peine, Marienburg, Al⸗ feld, Bockenem, Liebenburg, Wöltingerode, Herzberg, Osterode, Gie⸗ boldehausen, Reinhausen, Zellerfeld, Elbingerode, Hehaftssr (soweit letzteres Amt dem Ober⸗Bergamtsbezirke angehört), sowie die Bezirke der selbständigen Städte Hildesheim, Peine, Goslar, Osterode, Duderstadt. . 1 1 1 1

In dem Gräflich Stolberg⸗Wernigerodischen Antheile der Graf⸗ schaft Hohnstein (der sog Hohnsteinschen Forst) steht das Bergregal aller der Verfügung des Grundeigenthümers entzogenen Fossilien mit Ausschluß der Eisenerze, imgleichen im Bezirke des Stiftsamtes Il⸗ feld in der Grafschaft Hohnstein das Regal der Steinkohlen dem Stolberg⸗Wernigerodischen Grafenhause zu. Dasselbe wird von dem Gräflich Stolbergschen Bergamte zu Wernigerode verwaltet; die Ge⸗ schäfte des Revierbeamten führt Kraft Auftrages der Bergmeister Württenberger zu Goslar, vgl. die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1869 und bez. vom 2. Januar 1874.]

4) Das Bergrevier Hannover (Reviersitz Hannover; Revier⸗ beamter zur Zeit Bergmeister Hartleben) umfaßt:

a. in der Provinz Hannover die Bezirke der Landdrosteien Han⸗ nover, Lüneburg und Stade, und vom Bezirke der Landdrostei Hildes⸗ heim die Aemter Göttingen, Nordheim, Eimbeck, Uslar, Gronau, so⸗ wie die Bezirke der selbständigen Städte Göttingen, Eimbeck, Nord⸗ heim, Moringen, 8 16

b. im 8“ Cassel den Kreis Rinteln (Grafschaft Schaumburg). 1 u

5) Das Bergrevier Schleswig⸗Holstein umfaßt die genannte Provinz; die Verwaltung ist bis auf Weiteres dem Königlichen Re⸗ vierbeamten zu Hannover (Nr. 4 oben) übertragen. 1

6) Das Bergrevier Lauenburg (Reviersitz Hannover; Revier⸗ beamter Bergmeister Hartleben) umfaßt das Herzogthum Lauenburg.

III. Annahme der Muthungen. (Vergl. §. 12 ff. des All⸗ gemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, Bekanntmachung des Berg⸗ und Forstamts zu Clausthal vom 7. Juni 1867 für die be⸗ treffenden Theile der Provinz Hannover, des Ober⸗Bergamts für Lauenburg vom 21. Juni 1868, des Ober⸗Bergamts zu Clausthal vom 20. März 1869 für Schleswig⸗Holstein, der Ober⸗Berg⸗ und Salzwerks⸗Direktion zu Cassel vom 11. Juni 1867 für den Regie⸗ rungsbezirk Cassel, des Gräflichen Bergamts zu Wernigerode vom 20. Oktober 1869 und vom 2. Januar 1874 für den bezüglichen Theil der Grafschaft Hohnstein.)

1) Die Annahme der Muthungen ist den zuständigen Revier⸗ beamten übertragen. 1 . 1

2) Zur Annahme und zur etwaigen protokollarischen Aufnahme von Muthungen sind bei den Revierbeamten an den gewöhnlichen Wochentagen die Stunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und 3 bis 6 Uhr Nachmittags ausschließlich bestimmt. .

Außer diesen Dienststunden werden Muthungen nicht angenommen und protokollarische Muthungen nicht aufgenommen.

An Sonn⸗ und Feiertagen werden protokollarische Muthungen überall nicht aufgenommen und schriftlich eingehende Muthungen nur während der Vormittagsstunde von 8 bis 9 Uhr mit der Bescheini⸗ gung der Annahme rersehes. Nach dieser Stunde eingehende Muthun⸗ gen erhalten hiernach die Annahmebescheinigung des nächstfolgenden Wochentages.

3) Telegraphisch eingehende Muthungen werden den vom Muther direkt schriftlich eingehenden beigerechnet und demgemäß behandelt.

4) Für Diejenigen, welche eine Muthung persönlich zu überreichen wünschen, und den Revierbeamten oder dessen Stellvertreter abwesend finden, empfiehlt es sich, die gehörig gestellten Anträge auf der Post aufzugeben, da bei gleichzeitiger Präsentirung kollidirender Muthungen das Datum der Postauszabe maßgebend ist. 9

5) Die Vorschriften unter Nr. 1—4 gelten gleichmäßig auch für die den Muthungen gesetzlich gleich gestellten Feldes⸗Umwandlungs⸗ anträge.

W. Maßen der Bergwerksfelder. (Vergl. Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868. Bekanntmachung des unterzeichneten Ober⸗Bergamts vom

10. Juni 1871.)

Anstatt des im allgemeinen Berggesetze vom 24. Juni 1865 und des in den bezüglichen Einführungsverordnungen und Gesetze vom 8. Mai 1867 für das vormalige Königreich Hannover, vom 1. Juni 1867 für das vormalige Kurfürstenthum Hessen und die früher baye⸗ rischen Landestheile, vom 6. Mai 1868 für das Herzogthum Lauen⸗ burg und vom 12. März 1869 für Schleswig⸗Holstein vorgeschriebenen Fuß⸗ und Lachtermaßes ist das Metermaß bei Muthungen in Anwen⸗ dung zu bringen. Nach den gesetzlichen Umrechnungstabellen ist nun 1 Fuß = 0,31385 Meter, 1 Lachter = 2,0924 Meter, 1 Qu.⸗Lachter = 4,3780 Meter. 1

Es betragen mithin (vgl. §. 27 Absatz 1 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes und Art. XV. §. 1 der Königlichen Verordnung vom 8. Mai 1867 cit.) 25,000 Qu. Lachter = 109,450 Qu.⸗Meter, 500,000 Qu.⸗ Lachter = 2,189,000 Qu.⸗Meter, 500 Lachter = 1046,2000 Meter, 2000 Lachter = 4184,3000 Meter. .

V. Situationsrisse. (Vgl. §. 17 ff. des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes und die oben unter III. angezogenen Bekanntmachungen vom 7. Juni 1867 21. Juni 1868 20. Mai 1869 11. Juni 1867.)

1) Als Maßstab für die vom Muther innerhalb der gesetzlichen Frist einzureichenden Situtionsrisse ist festgesetzt: 3

a. für diejenigen Risse, welche sich auf eingelegte Eisenerz⸗ Muthungen oder Bergwerke innerhalb des Amtes Zellerfeld (mit Ausnahme des im Art. XIV. der Königlichen Einführungsverordnung vom 8. Mai 1867 bezeichneten Bezirkes (vergl. unsere Bekanntmachung vom 6. Januar 1869) innerhalb des Amts Elbingerode, der Osteröder Stadtforst und des Weichbildes von Lauterberg beziehen, das Ver⸗ hältniß von 1:3125., 1“

b. Für alle andern das Verhältniß von 1:6250. 3

2) Für Konsolidationsrisse (§. 42 ff. des Allgemeinen Berggesetzes) sind entweder die vorgedachten oder zu denselben in einfachem Ver⸗

hältnisse (½, ½¼ ꝛc.) stehenden Maßstäbe zu wähylen.

3) Situationsverzeichnisse, welche in einem anderen, als dem vor⸗ geschriebenen Maßstabe angefertigt sind, werden zurückgegeben, und hat die dadurch entstehenden Nachtheile (§. 18 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes) der Muther zu tragen.

4) Außer den im §. 17 des Allgemeinen Berggesetzes geforderten Angaben müssen die Risse noch eine Darstellung der Grenzen der Ge⸗ meinden, sowie vorkommenden Falls der Amtsgrenzen, welche das be⸗ gehrte Feld berühren oder durchschneiden, so wie den zur Kontrole er⸗ forderlichen verjüngten Maßstab enthalten. Se

5) Die Situationsrisse müssen die zur Orientirung erforderlichen Tagesgegenstände (§. 17 des Allgemeinen Berggesetzes) enthalten. Die wichtigeren, wie Kirchthürme, Wegekreuze, trigonometrische Dreiecks⸗ punkte ꝛc. sind als Fixpunkte zu bezeichnen. Mit wenigstens einem derselben ist der Fundpunkt durch eine mit Kompaßstunde oder dem Frümnnth, und der Meterzahl zu beschreibende gerade Linie zu ver⸗ binden.

6) In der Aufschrift ist der Name der Muthung, das Mineral, auf welches sie gerichtet ist, so wie der Name der Gemeinde⸗, Amts⸗ und Gerichtsbezirke, in welchen das begehrte Feld liegt, endlich Name und Charakter des Anfertigers anzugeben.

7) Wir empfehlen, die Risse so einzurichten, daß beim Anschauen Norden nach Oben liegt, die Schrift also von Westen nach Osten läuft, und daß mit Rucksicht auf die nöthige Einheftung die Risse wenigstens in einer ihrer beiden Dimensionen mit der Höhe eines Stempelbogens übereinstimmen. 5 88

8) Mindestens das Original der beiden Rißexemplare muß mit Leinen unterklebt, zu beiden aber haltbares Papier verwandt sein.

VI. Kosten des Instruktions⸗ und Verleihungs⸗

4 verfahrens. 11) Jeder Muther hat nach erfolgter Annahme seiner Muthung einen von dem Königlichen Revierbeamten zu bemessenden Vor⸗ schuß für die entstehenden Kosten bei der Königlichen Ober⸗Bergamts⸗ kasse hierselbst einzuzahlen. Wird der bezüglichen Aufforderung nicht Folge geleistet, so bleibt nach dem Ermessen der Behörde entweder die Instruktion der Muthung beruhen, oder die entstehenden Kosten werden durch Postvorschuß, oder nach vorgängiger einmaliger Zahlungs⸗ Aufforderung eventuell im Wege der Verwaltungsexekution ein⸗ gezogen. 88

2) So lange die Verwaltung des Bergreviers Schleswig⸗Holstein von Hannover aus erfolgt, fallen die Entschädigungen, welche dem Revierbeamten für Dienstreisen im Interesse der Muther gebühren, so weit sie überhaupt von diesen zu tragen sind, nur für den inner⸗ halb der Grenzen des genannten Reviers liegenden Th eil d r R e zur Last.

Clausthal, den 1. August 1874.. 4 Ksönigliches Ober⸗Bergamt, auch für Lauenburg. vsthanz. 8

Nichtamtliches. Deutsches Reich

G Preußen. Berlin, 13. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg ist gestern Mittags, nach einem zehntägigen Aufenthalt im Harz, von dort wieder nach Berlin zurückgekehrt.

Der Geheime Legations⸗Rath Bucher ist nach Beendi⸗ gung seiner Urlaubsreise hier wieder eingetroffen.

Der Kaiserlich russische Oberst⸗-Mundschenk Graf Po⸗ tocki ist heute früh nach St. Petersburg abgereist.

Der Kaiserlich russische General⸗Lieutenant und Kom⸗ mandant von Warschau, Graf Rozwadowskny, welcher einige Tage in Berlin verweilte, hat sich von hier nach Dresden begeben.

Bromberg, 11. August. In den letzten Tagen des Sep⸗ tember d. J. werden hundert Jahre vollendet, seit die Eröff⸗ nung des Bromberger Kanals dadurch konstatirt wurde, daß das erste von Nakel in den Kanal einlaufende Stromfahr⸗ zeug die letzte bei Bromberg belegene Schleuse passirte und in die Brahe eintrat. Bei der hohen Bedeutung, welche der Kanal für den Staat, den Kreis und die Stadt hat wird der „Pos. Ztg.“ geschrieben schien es angezeigt, diesen Tag nicht ohne eine öffentliche Feier vorübergehen zu lassen, in welcher dem Danke für die Schöpfung des Werkes und der Hoffnung für die baldige Vollendung desselben entsprechender Ausdruck gegeben werde. Es waren daher gestern eine Anzahl Mitglieder der Königlichen Regierung, der Kreis⸗ und städtischen Behörden, der Kaufmannschaft und des Gewerbes zusammengetreten, welche sich zu folgendem vorläufigen Programme einigten: Das Fest ist als ein allgemeines Volksfest am Sonntag, den 27. September cr., von Nachmittag 1 Uhr ab zu feiern. Ein Festzug bewegt sich durch die Straßen der Stadt über den Friedrichsplatz, auf welchem zu den Füßen des Standbildes Friedrich des Großen eine kurze Ansprache an die Mitglieder des Festzuges gehalten wird, dann weiter bis zur 2. Schleuse, dem Anfangs⸗ punkte des Kanals woselbst der eigentliche Festakt mit Ge⸗ sang und Festrede begangen wird. Demnächst werden die einzelnen Etablissements an den Schleusen besucht; eine Spei⸗ sung der bei dem Kanal beschäftigten Arbeiter wird veranstaltet. Abends werden die Schleusen⸗Partien festlich beleuchtet. Ein Souper vereinigt die Mitglieder der Behörden, der Kauf⸗ mannschaft, der Industrie.