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Die veränderten Programme sind beim General⸗Sekretär Dr. L. Buvry, dlerstraße 12, vom 24. d. Mts. ab, zu erhalten. — Die Versammlung der hombopathischen Aerzte und Apotheker, welche zur Ehre des Gründers der homöopathischen Heilmethode Dr. Samuel Christian Friedrich Hahnemann an seinem Promotionstage, dem 10. August, jährlich in Leipzig gehalten zu werden pflegt, fand in diesem Jahre in dem Kaisersaale der Central⸗ halle unter zahlreicher Betheiligung von nah und fern, nicht blos aus Europa, sondern selbst aus Amerika, am 9. und 10. August statt.
Sie künstlerische Ausschmückung des Mittelschiffs der Gode⸗ hardskirche in Hildesheim, welche Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz bei dem Besuche der Stadt vor 5 Jahren in Aussicht stellte, geht jetzt ihrer Vollendung entgegen, indem, wie die „H. Z.“ mittheilt, der Verputz der Seitenwände des Mittelschiffes bis zum 15. November d. J. vollendet sein und im nächsten Früh⸗ ling mit den Darstellungen aus dem Leben des heil. Godehard durch Welters kunstgeübte Hand begonnen werden wird.
— Der in Crefeld versammelte volkswirthschaftliche Kongreß beschäftigte sich vorgestern mit der Frage der Arbeiter⸗ versorgungskassen und erledigte dieselbe durch Annahme einer Re⸗ solution, welche empfiehlt, diese Kassen in Gemäßheit der reichs⸗ gesetzlichen Vorschriften über die Genossenschaftskassen einzurichten und von der Konstituirung eines Beitrittszwanges für gewisse Arbeits⸗ branchen oder Bezirke Abstand zu nehmen. Gegenstände, der heutigen Tagesordnung waren „die Berechnung der Kosten des Eisenbahnbaues und Betriebes und ihres Verhältnisses zu einander“, sowie ferner „die Eisenbahntariffrage.“ Die Diskussion uüͤber den ersten Gegenstand wurde einstweilen ausgesetzt und derselbe einer Kommission zur Vor⸗ berathung überwiesen; hinsichtlich der Cisenbahntarife sprach sich der Kongreß für die Gewährung möglichster Tarifirungsfreiheit aus und erklärte zugleich die gesetzliche Regelung der Frage für wünschenswerth, inwieweit dritten Personen eine Mitbenutzung der Eisenbahneinrichtun⸗ gen eingeräumt werden könne.
— Am 16. d. Mts. fand die feierliche Enthüllung der Grill⸗ parzer⸗Gedenktafel in Römerbad statt. Eine der Kaiserin von Oesterreich von Ventnor telegraphisch dargebrachte Huldigung wurde durch den Oberst⸗Hofmeister derselben erwidert. Zuschriften liefen von nah und ferg ein. Ein Toast auf das Ehrenmilglied, Se. Majestät den König Ludwig II. von Bavern, wurde enthusiastisch begrüßt und ward im Druck mit dem Bilde des Königs als Fest⸗ blatt in der Regentenhalle vertheilt. In der Festrede betonte Radics besonders die internationale Popularisirung von Grillparzers Werken durch das Welthaus der Literatur am Neckarstrande.
— Die Aufstellung des Denkmales in der Heimat Walthers von der Vogelweide, welche bekanntlich durch die germanische Sektion des Philologentages im September d. J. vorgenommen wer⸗ den soll, wird, wie die „Bozener Ztg.“ vom 8. d. M. vernimmt, Veranlassung zu einer ganz besonderen Feier geben. Es sind zu diesem Zwecke und zwar auf die Bitte des Männergesangvereines in Brixen vom K. K. Hof⸗Opern⸗Direktor Herbek in Wien drei Lieder Walthers in Musik gesetzt worden, nämlich: „Liebeslied“, „Deutschlands Lob“ und „Maienlust“. Die Kompositionen sollen durch den genannten Verein bei der Feier an der Vogelweide zum Vortrage kommen.
— Am 31. August tritt in Genf das Institut für inter⸗ nationales Recht zusammen. Auf seiner Tagesordnung stehen folgende drei Berathungsgegenstände: 1) Internationale Schieds⸗ gerichte; Entwurf eines Reglements für ihren Geschäftsgang; 2) Prü⸗ fung der im Vertrage von Washington aufgestellten drei Regeln des internationalen Seerechts und 3) Nutzen der Aufstellung von für alle Staaten verbindlichen Verträgen, in welchen die allgemeinen Regeln eines internationalen Privatrechts behufs einheitlicher Ausgleichung der in den verschiedenen Civil⸗ und Kriminalgesetzgebungen enthaltenen Widersprüche niedergelegt sein sollen. Ueber das erste Thema wird Püof. Goldschmidt von Leipzig referiren; über das zweite Prof.
luntschli von Heidelberg und über das dritte Hr. Asser von Amster⸗ dam. Die Sitzungen des Instituts, dessen Präsident Prof. Mancini in Rom und dessen Vize⸗Präsidenten Prof. Bluntschli und Esquiros de Parien, Mitglied des Instituts von Frankreich sind, und das im Ganzen 37 Mitglieder zählt, werden auf dem Hotel de Ville zu Genf im gleichen Saale abgehalten werden, in welchem seiner Zeit das Alabama⸗Schiedsgericht getagt hat. — Die Direktion der Eisenbahn Winterthur⸗Singen⸗Kreuzlingen at der Regierung des Kantons Thurgau die Anzeige gemacht, daß kei den Erdarbeiten in dem Stationseinschnitt Ermatingen neben einer Anzahl mehr oder weniger gut erhaltener Schädel auch Kriegswaffen gefunden wurden, die, nach Gestalt und Gewicht zu chließen, in die Allemanenzeit hinauf reichen, so daß die An⸗ nahme berechtigt ist, es sei hier ein allemanisches Todtenfeld aufge⸗ deckt worden. Die Direktion hat der Regierung die betreffenden Funde zur Verfügung gestellt, und diese wird sie dem Vernehmen ach durch einen Sachverständigen in Empfang nehmen lassen.
— In Glasgow werden umfangreiche Vorkehrungen für die Aufnahme der Theilnehmer an dem bevorstehenden 18. Jahres⸗ Kongreß des Vereins zur Förderung der Socialwissen⸗ schaft, der daselbst in dem Zeitraum vom 30. September bis 7. Ok⸗ tober abgehalten werden wird, getroffen; der diesjährige Kongreß wird in vier Abtheilungen tagen. In der ersten, die wiederum in zwei Unterabtheilungen zerfällt, werden: a. internationale und munizipale, b. Kriminalfragen, diskutirt werden. Die drei anderen Abtheilungen beschäftigen sich resp. mit Fragen über Unterrichtswesen, Gesundheits⸗ pflege, sowie Volkswirthschaft und Handel. Die zur Erörterung in der ersten Abtheilung (Präsidenten: Lord Moncrieff, Lord Justice Clerk von Schottland und Mr. Frederic Hill) vorliegenden Fragen lauten: 1) Ist es wünschenswerth, daß die Verdikte von Geschworenen einstimmig seien? 2) Wie weit mögen Schiedsgerichtshöfe als Mittel zur Schlich⸗ tung der Streitigkeiten von Nationen benutzt werden? 3) Wie weit sollten frühere Bestrafungen bei der Verurtheilung von Verbrechern in Betracht gezogen werden? 4) Ist es wünschenswerth, Verurtheilungen zur Polizeiaufsicht auf andere Fälle als die bereits vorgeschriebenen auszudehnen? In der Abtheilung für das Unterrichtswesen (Präsident Lord Napier und Ettrick) soll erörtert werden, in welcher Weise und in welchem Stadium der technische Unterricht in das nationale Er⸗ ziehungssystem eingeführt werden soll, ferner, wie weit die Kinder der Arbeiterklasse mittelst der Fabrikgesetze und durch die Aktion der Schulbehörde am besten zum Elementarunter⸗ richt herangezogen werden können. In der Abtheilung für die Gesund⸗ heitspflege, dessen Präsident Dr. Lyon Playfair ist, liegen folgende Fragen zur Erörterung vor: 1) Welches sind die besten Methoden, um Städte mit Kloaken zu versehen und ihren organischen Unrath abzuführen? 2) In welcher Weise können gesunde Arbeiterwohnungen statt derjenigen errichtet werden, die zum Zwecke der Ausführung von sanitätlichen oder munizipalen Verbesserungen, oder für andere wecke beseitigt werden? 3) Welchen Einfluß hat die Beschäftigung von Müttern in Fabriken auf die Sänuglingssterblichkeit, und sollen irgend welche Beschränkungen solcher Beschäftigung auf⸗ erlegt werden und was für welche? In der letzten Abtheilung (Präsi⸗ dent Sir George Campbell, Ex⸗Gouverneur von Bengalen) kommen folgende Themata zur Erörterung: 1) Welches sind die wahrschein⸗ lichen Wirkungen der Ausbreitung von Fabrikenindustrie in Europa auf die künftige kommerzielle Wohlfahrt des Vereinigten Königreichs? 2) Welches sind die besten Mittel für die Engerziehung der Interessen des Vereinigten Königreiches, Indiens und der Kolonien? 3) Welche Gesetzgebung sollte dem Bericht der Kommission über Begräbniß⸗ und Krankenkassen (Friendley Societies) folgen?
— In Lyon hat sich ein Comité zur Errichtung eines Auber⸗ Denkmals konstituirt. Das Comité gedenkt, mit der Subskription auf Beiträge sich auch an das Ausland zu wenden.
— Der archäologische Kongreß in Stockholm hielt am 14. d. M. unter Vorsitz des Hrn. Quatrefages eine Versammlung ab. An der Diskussion (welche dem Programm zufolge das Eisenzeitalter in Schweden betraf) nahmen Hildebrand, Montelius, Kurck, Vertrand u. m. A. Theil Nachmittags begaben sich die itgli
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Kongresses nach Drottningholm, wohin dieselben vom Könige ein⸗ geladen worden sind. Die Anzahl der Gäste war reichlich 1000, und es waren fünf Dampfschiffe zum Transport der Eingeladenen gechartert
.
worden. Landwirthschaft. 6 — In dem nunmehr abgelaufenen Sommersemester wurde die unter der Leitung des Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Settegast stehende Landwirthschaftliche Akademie in von 74 Studirenden mit Einschluß von 5 Hospitanten besucht. Nur in 5 von den seit dem Bestehen der Akademie verflossenen 27 Sommer⸗ Halbjahren war die e eine stärkere. Als erfreuliches Zeichen richtiger Erkenntniß der Nothwendigkeit einer gründlichen wissen⸗ schaftlichen Durchbildung ist die Thatsache hervorzuheben, daß dem Studium an der Akademie in neuerer Zeit eine längere Dauer als früher eingeräumt wird. — Mit dem Schluß des diesjährigen Sommersemesters unterwarfen sich nach zweijährigem Studium der Abgangs⸗Prüfung 7 Studirende; der Ausfall derselben war durchweg ein günstiger. — Dr. H. Möller, Lehrer der Anatomie, Physiologie und Veterinärkunde, folgt einem Rufe an die Thierarzneischule in Berlin. Der scheidende Docent wurde durch mannigfaltige Beweise ehrender Anerkennung (Festdiner, Fackelzug, Kommers) gefeiert. Da⸗ gegen hat Dr. Rabe, seit mehreren Jahren Repetitor an der König⸗ lichen Thierarzneischule in Berlin, einen Ruf an die Akademie Proskau erhalten und wird demselben am 1. September cr. folgen.
— Im Königlichen Landgestüt zu Trakehnen findet am Donnerstag, den 3. September c., Vormittags von 12 Uhr ab, die öffentliche Verauktio nirung, von 16 Stück vierjährigen, 1 drei⸗ jährigen Hengste und einem vierjährigen Wallach statt. Für Fuhr⸗ werk vom Bahnhofe bis zum Gestüt ist Sorge getragen.
— Die internationale landwirthschaftliche Ausstel⸗ lung hat, der Hüh. Fefolge Peche, Defizit hinter⸗
en, wie es Anfangs hie ondern einen Ueberschuß, der rund au 20,000 Mark angeschlagen wird. 2
— Vom Bodensee wird der „Carlsruher Ztg.“ geschrieben: Die Ernte ist mit Ausnahme des Hafers wohl 863 1ö ein⸗ geheimst und der Rückgang der Getreidepreise hat in Wahrheit ganz unerwartete Dimensionen angenommen. Während die Körnerfrucht im Sommer des vorigen Jahres zu 18 Fl. bis 19 Fl. per Doppelcentner verkauft wurde, sind diesfähriges Korn und Weizen an den jüngsten Fruchtmärkten zu Hilzingen, Stockach und Ueberlingen auf 10 Fl. bis 12 Fl., neue Gerste auf 8 Fl. bis 10 Fl. und Hafer auf 9 Fl. bis 11 Fl. per 100 Kilos herabgegangen. Die Frühhopfen gehen ihrer Reife entgegen, und in mehreren Amtsbezirken des Seekreifes darf dies Jahr ein nach Qualität und Quantität gutes Hopfenerträgniß erwartet werden. Fällt auch, wie vielfach angenommen wird, die diesjährige Weinlese be⸗ friedigend aus, so dürfte alsbald nach dem Herbste im Augemeinen eine erhebliche Besserung der Geldverhältnisse mit ihren günstigen Einwirkungen auf Handel und Industrie bei uns sich bemerkbar machen.
Geywerbe und Handel.
Dem Aufsichtsrath der Essener Kredit⸗Anstalt hat in seiner in den letzten Tagen abgehalten Sitzung der Semestral⸗Abschluß vom 30. Juni vorgelegen. Letzterer schließt mit einem Reingewinn an Provisionen und Zinsen von 223,299 Thlr. = 3 ¾ % des Aktien⸗ Kapitals ab. Das Debitoren⸗Konto ist von 7,528,483 Thlr. (31./12 73) auf 4,724,777 Thlr. zurückgegangen, ebenso hat das Accepten⸗ Sshh⸗ eine Verminderung von 3,612,351 Thlr. auf 1,305,066 Thlr. erfahren.
Wien, 19. August. (W. T. B.) Die heutigen Morgenblätter konstatiren auf Grund eines von maßgebender Stelle an sie gerichte⸗ ten Ersuchens, daß alle über die Semestralbilanz der Kredit⸗ anstalt verbreiteten Gerüchte jedweder Begründung entbehrten. Selbst der Direktion und dem Verwaltungsrathe der Kreditanstalt seien die Ziffern der Bilanz noch nicht bekannt, indem die Bilanzen mehrerer Filialen und der ungarischen Kredithank noch gar nicht ein⸗
gegangen seien. Verkehrs⸗Anstalten.
Nr. 65 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Donauwörth⸗Ingolstadt (Bayerische Staats⸗ bahn) eröffnet. — Die beabsichtigte Reform der Eisenbahn⸗Fracht⸗ tarife im Deutschen Reiche (VI. Tarifvorschriften). — Eine neue Ab⸗ stempelung der Billets. — Aus Sachsen. — Aus Frankfurt. — Münster⸗Enschede. — Vergnügungsbillets nach der Schweiz. — Berlin⸗ Görlitz. — Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn, Geschäftsbericht pro 1873. — Angermünde⸗Schwedt. — Fheeeberre Zeice — Personal⸗Nachrichten. — Ausland: Rumänische Eisenbahnen, eschäftsbericht pro 1873. — Schweden, Carlskrona⸗Wexiö eröffnet. — Technisches: Sebalds Eisen⸗ bahewagen⸗Kuppelung. — Eisenbahn⸗Kalender. — Offizielle und Privat⸗
nzeigen.
— Am 13. d. M. hat die polizeiliche Abnahme der Volmethal⸗ Bahn, bekanntlich zum System der Bergisch⸗Märkischen Bahn gehö⸗ rend, stattgefunden. Die Bahn, deren Herstellung vier Jahre erfor⸗ derte, geht im Volmethal aufwärts von Hagen nach Brügge, von 88 1 Punkt später eine Zweigbahn nach Lüdenscheid geführt werden soll.
— Am 15. wurde die 51 Kilom. (fast 7 Meilen) lange Bahn⸗ linie Donauwörth⸗Ingolst adt dem öffentlichen Verkehre über⸗ geben. Diese Bahnlinie bildet das Zwischenglied zur Verbindung der auswärtigen Donauthalbahn und der Festungen Uim und Ingol⸗ stadt. Die Linie enthält die Stationen ab Donauwörth: Rain, Burgheim, Unterhausen (Exp. II. Kl.), Neuburg a. D., Rohrenfeld (Exp. II. Kl.) und Weichering. Die Fortsetzung dieser Donauthal⸗ bahnstrecke von Ingolstadt nach Regensburg ist bereits seit 1. Juni in Betrieb. Mit Einführung des nächsten Winterfahrplans wird die Donauthalbahn von Donauwörth nach Regensburg in den direkten internationalen Verkehr einbezogen und auch mit Schnellzügen be⸗ fahren werden.
— Laut dem neuesten Berichte des Bundesrathes wurden im Monat Juni beim Bau des großen Gotthardtunnels folgende Resultate erreicht: Bei Göschenen (Nordseite) betrug der Monats⸗ fortschritt 70,3 Meter, bei Airolo (Südseite) 63, M. Im Ganzen waren bis Ende des Monats nördlich 720 M. und südlich 642,4 M. durchbrochen. Es wurden durchschnittlich 1774 und im Maximum 2076 Arbeiter beschäftigt.
Aus dem Wolff'’schen Telegraphen⸗Bureau. Cöln, Mittwoch, 19. August, Morgens. Bazaine ist gestern Mittag von hier nach Spaa abgereist. Wie es heißt, wird derselbe jedoch nicht in Belgien, sondern wahrscheinlich in
England seinen bleibenden Aufenthalt nehmen.
Königliche Schauspiele. den 20. August. Opernhaus. Keine Vor⸗ stellung.
Schauspielhaus. (151. Lustspiel in 4 Abtheilungen Augustin Moreto, von West. Gaston: Hr. Eyben, vom Stadttheater Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Freitag, den 21. August. Opernhaus. (150. Vorstellung.) Der Troubadour. Oper in 4 Akten. Musik von Verdi. Bal⸗ let von P. Taglioni. Leonore: Fr. v. Voggenhuber. Azucena: Frl. Lammert. Manrico: Hr. Link, vom Königlichen Theater in Hannover, als Debüt. Luna: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise .
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗
Donnerstag,
Vorstellung.) Donna Diana. nach dem Spanischen des Don Don Cesar: Hr. Knorr, Don in Breslau als Gäste.
über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Meldungen um Theater⸗Billets im Bureau der General⸗ Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegan⸗ gen angesehen und finden keine Beantwortung.
8 „Uebersicht 8 der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Verlins
durch Courier⸗ und Schnellzüge.
(Erscheint auf Grund der neuesten amtlichen Angaben. Berlin, 15. August 1874.
Amsterdam. 88 Ab.“
Abgang nach... Ankunft in ... 1
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Abgang nach
110. Ab. 12. 25 Nm.*10. 50 V.⸗
8. 30 fr.“ 8. 45 fr. 7. 30 Ab.“ [10. Ab.* 5. 50 fr.: 5. 50 fr. t 3. 55 Nm. *7. 10 Ab.
Bremen. egf. 1u 8 Nm. † 6. 45 fr.* 7. 22 Ab. ††
über Uelzen oder 6 Breslau. 8 45 fr. † III. Ab. *
über Oberhausen oder Salzbergen.
über Gelach ref über isena resp. Kreiensen. 4
Ankunft in....
Abgang nach.. Ankunft in.
Hannover. 8 3. 30 Nm. † 6. 35 fr.* Abgang nach.
1z Wff g. B.
1 Brüssel. b über Cöln oder Gladbach. 5. 5
Ankunft in.
Abgang nach 8. 45 fr. 12. e
7. 8. 35. Ab. † 9. 15. Ab. †f 8. 20 fr.⸗ 8. 30 fr.“* 10.45 Ab.* 8. 45 fr. *
über Stendal oder
Ankunft in .. Kreiensen
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10. Ab.* 10
Ankunft in .. Abgang nach Ankunft in ...
Stettin.
Dresden. b
über Röderau oder Lübbenau.
Abgang nach .. Frankfurt a. M.
über Eisenach resp.
Ankunft in .... Kreiensen.
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CP über Kreiensen resp.
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Abgang nach ..
Haag. über Oberhausen oder Salzbergen.
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2. 30 N. † 11. 30 Ab.* 8. 15 Ab. † 4. 45 fr.*
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Abgang nach. 8 fr. 7. 30 Ab.* s6 40 Vm.*10.55 Ab.“ 5. 28 N.“* 8
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5. 40 N. † 5. 40 N. f
Lübeck. 6 30 N. † 11.30 Ab.⸗ direkt oder über Hamburg. 8. 35 A. † 8. 30 fr.:
über Nürnberg oder Regensburg.
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Frankfurt a. d. D. 3. 55 N. †
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Abgang nach. 1883 .20 Ab.
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St. Petersburg. Abgang nach.. Anka c 8
Stettin.
Abgang nach. Ankunft in .. Abgang nach.
21 fr. 8. 21 r 30 fr. 8. 45 fr. † 10 Ab.*
Stockholm. über Kopenhagen.
Straßburg.
über Eisenach oder
Ankunft in .. Kreiensen.
Abgang nach. Ankunft in..
Triest. über Breslau, Dresden oder Görlitz.
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Warschau.
Wien. über Breslau, Dresden oder Görlitz.
Zürich. über Kreiensen resp. Eisenach.
†r Expreßzüge.
Abgang nach.. Ankunft in ...
† Schnellzüge. * Courierzüge.
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsn
Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 151)
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Bas Abonnemen betrügt 1 Thlr. 18 Sgr. für das Nierteljahr.
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——
Berlin,
““ .“ Donnerstag,
heeeeekess —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Baurath Borggreve zu Hamm den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts⸗Rath Henke zu Quedlinburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Stadtrath g. D. und Stadtverordneten Dr. jur. Grich zu Berlin’ den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗Aufseher Schmidt zu Neu⸗Lewin im Kreise Ober⸗Bar⸗ nim und den Schulzen Hammermeister zu Smolnik im Kreise Thorn und Müller zu Ober⸗Nessau desselben Kreises
das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
Den Königlich württembergischen Zoll⸗Inspektor Hegel⸗ maier zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und Mitglied des Statistischen Amts des Deutschen Reichs zu ernennen.
Der Königlich preußische Berg⸗Assessor Carl von Albert ist zum Kaiserlichen Bergmeister in Elsaß⸗Lothringen ernannt und ist ihm das Bergrevier Elsaß mit dem Wohnsitze in Straß⸗ burg überwiesen worden.
Zu Wörth, im Kreise Weißenburg, wird am 1. September cr. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienst dem öffentli⸗ chen Verkehr übergeben werden. 3
Straßburg, den 15. August 1874. —
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Der von der Stadtverordnetenversammlung zu Viersen ge⸗ troffenen Wahl gemäß, den Oekonomen Mathias Giesen zu Heimer als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen. b
Privilegium wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Obli⸗ gationen der Stadt Ottensen im Betrage von 250,000 Thalern.
G Vom 24. Juli 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ertheilen, nachdem die städtischen Kollegien⸗ der Stadt Ottensen zur Bestreitung der Kosten verschiedener nothwendiger und nützlicher Unter⸗ nehmungen im Interesse der Gemeinde, sowie zur Rückzahlung älterer städtischer Schulden die Aufnahme einer Anleihe zum Betrage von 250,000 Thalern weihundert und fünfzig Tausend Thalern) beschlofsen und darauf angetragen haben, der Stadt Ottensen zu diesem Behufe die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und mit Zinscoupons versehenen Obligationen zu gestatten — in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, und der Verord⸗ nung vom 17. September 1867 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1518) durch
egenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Rösgabe gedachter Obligationen unter nachstehenden Bedingungen: Es werden ausgegeben: 750 Obligationen, jede zu 100 Thlr. = 75,000 Thlr., 250 Obligationen, jede zu 200 Thlr. = 50,000 Thlr., 200 Obligationen, jede zu 500 Thlr. = 100,000 Thlr., 25 Obliga⸗ tionen, jede zu 1000 Thlr. = 25,000 Thlr., in Summa 250,000 aler. g Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema aus⸗ zustellen, mit viereinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der schuldnerischen Stadtgem inde nach näherem Inhalte der Obligationen kündbar und von selbiger mindestens mit Ein vom Hundert des Gesammtkapital⸗Betrages der ausgegebenen Obligationen, unter auf Hunderte abgerundetem Zuwachse der Zinsen der eingelösten Obligationen, jährlich zu amortisiren.
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und durch welches für die Befriedigung der Obli⸗ sationeninhaber Seitens des Staats keinerlei Gewähr uͤbernommen wird, ist nebst dem Schema der Obligationen, der Zinscoupons und der zu diesem gehörigen Anweisungen (Talons) durch das Amtsblatt der Regierung zu Schleswig zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “
Gegeben Wildbad Gastein, den 24. Juli 1874.
(L. S.) v8“
Zugleich für den Minister Für den Minister für Han⸗
1 des Innern. del, Gewerbe und öffentliche Camphausen. Arbeiten. Falk.
Provinz Schleswig⸗Holstein. ’“; Obligation der Stadt Ottensen aus der Anleihe von 250,000 Thalern. 1I1I11“ F IE Comrant. 61 Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums 8 8 .Amtsblatt 828 Königlichen Regierung zu Schleswig von 1874, Stuͤck...).
Der Magistrat und das Stadtverordneten⸗Kollegium der Stadt Ottensen beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation von der Stadt Ottensen ein derselben dargeliehenes Kapital von Thalern geschrieben Thalern Preußisch Courant
betrages der ausgegebenen Obligatieonen, unter Zurechnung der Zinsen der eingelösten Obligationen, zurückgezahlt wird. Ottensen, den .. . ten 18..
Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistrats⸗Mit⸗ gliedes, sowie des Stadtverordneten⸗Vorstehers seines St ll
Plan, betreffend die Ausgabe von auf den Inhaber lantenden Obli⸗ gationen der Stadt Ottensen im Betrage von Pr. Rthr. 250,000. Das Kapital wird mit viereinhalb vom Hundert jährlich ver⸗ zinst, und werden die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli, sowie später, so lange dieselben nicht verjährt sind, gegen Rückgabe der zu jeder Obligation auf 5 Jahre ausgefertigten Coupons auf der Ottensener Stadtkasse ausbezahlt. Fällige Coupons werden ungültig, wenn sie nicht vor dem Ablaufe der durch das Gesetz vom 9. Februar 1869 (Gesetz⸗Sammlung Seite 341) eingeführten vierjährigen Ver⸗ jährungsfrist zur Zahlung präsentirt worden sind. Jedem Couponbogen wird ein Talon beigegeben, gegen dessen Rückgabe die folgende Serie der Coupons an den Inhaber des Ta⸗ lons verabfolgt wird. Erhebt der Inhaber der Obligation gegen die Aushändigung der Couponbogen an den Talon⸗Inhaber Widerspruch, so wird bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation oder des Talons die Auslieferung vnd Auszahlung der Coupons sistirt. 1 1 Zur Tilgung dieser Anleihe werden jährlich von dem auf die erste Obligationen⸗Ausgabe folgenden Jahre an, am ersten Wochen⸗ tage im Juli mindestens Ein vom Hundert des ursprünglichen Schuld⸗ betrages, unter auf Hunderte abgerundetem Zuwachse der durch die fortschreitende Amortisation ersparten Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen öffentlich ausgeloost und am ersten “ des folgenden Monats Januar auf der Stadtkasse ausgezahlt. 9chie gezogenen Nummern werden im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, in der Hamburger Börsenhallen⸗ Liste, in den Itzehoer, den Altonaer und den Ottensener Nachrichten wenigstens 3 Monate vor dem Rückzahlungstage bekanat gemacht. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so bestimmen dafür die städti⸗ schen Kollegien mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Schleswig ein anderes. Mit dem Ablaufe des angekündigten Zahlungstages hört die Verzinsung der betreffenden Obligationen auf. Dem Obligations⸗Inhaber steht ein Recht auf Kündigung nicht zu. Dagegen behält sich die Stadt Ottensen das Recht vor, einen größeren Betrag, als den oben festgestellten, auszuloosen oder die sämmtlichen Obligationen zur Auszahlung innerhalb sechs Monate zu kündigen. Die Kündigung und der Tag der Rückzahlung wird auch in diesem letzteren Falle in den vorbezeichneten Blättern bekannt emacht. 8 Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nur gegen Auslieferung der betreffenden Obligationen nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons. In Ermangelung letzterer wird der Nominalbetrag der fehlenden vom Kapitale abgezogen. 1 Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, welche nicht binnen 30 Jahren nach dem Flüigkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet werden, er⸗ löschen und hört von dem genannten Zeitpunkte die Zahlungsverbind⸗ lichkeit der Stadt auf. Solche Obligationen sollen bis dahin jähr⸗ lich einmal in den oben genannten öffentlichen Blättern aufgerufen werden. Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Obligationen oder Zinscoupons erfolgt nach den Vorschriften der Ver⸗ ordnung für das Herzogthum Holstein, betreffend die Mortifikation der Aktien der Holsteinischen Eisenbahnen und Aktiengesellschaften vom 14. Juli 1863 mit der näheren Maßgabe, daß die nach §. 2 der genannten Verordnung zu erlassenden öffentlichen “ bei dem Magistrate der Stadt Ottensen zu beantragen, daß das fernere Verfahren bei dem Altonaer Kreisgerichte einzuleiten ist, und daß für alle durch die Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen die vorgedachten Blätter zu benutzen sind. “ Das Aufgebot und die Mortifizirung von Talons findet nicht statt. Zur Sicherheit der hierdurch übernommenen Verp ichtungen haf⸗ tet die Stadtzemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft. Ottensen, am Der Magist — Zinscoupon der Ottensener Stadtobligation. über Thaler Preußisch Courant.
Inhaber empfängt am 1. Juli 18. ..(2. Januar 18 . ..) an Zinsen obiger Stadtobligation für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 18 .. (1. Juli bis 31. Dezember 18 .. ) . . Thpr. 11111“*“ Mark .. . Markpfennige) aus der Ottensener Stadtkasse.
Dieser Coupon wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Ablaufe der gesetzlichen vierjährigen Verjährungsfrift erhoben wird. Ottensen, den.. . ten 1 1 „Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Die Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Coupons mit Lettern oder Faecstmilestempeln gedruckt werden. Es muß jedoch die eigenhändige Unterschrift eines Kontrolbeam⸗ ten hinzutreten.)
ing 3 Obligation der Stadt Ottensen. Nr. 4“
Thal
den 20. August, Abends⸗
1874.
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Ottensener Stadtkasse am 18 (888 10 Zinscoupons zu obiger Stadtobligation. 2
Wird von dem Inbaber der Obligation Widerspruch gegen Aushändigung der Zinscoupons erhoben, so wird letztere bis gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Besitzes Obligation und des Talons sistirt. 8 Dttensen, den... 1. Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Die Unterschriften der Magistrats⸗Mitglieder, sowie des Stadt⸗ verordneten⸗Vorstehers und seines Stellvertreters können unter den Talons mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden.
Es muß jedoch die eigenhändige Unter schrift eines Kontrolbeamten hinzutreten) 8
Finanz⸗Ministerium. G Der bisherige Feldwebel Baer ist zum Münz⸗Betriebs⸗ Sekretär bei der Königlichen Münze in Berlin ernannt. 1
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Akademie der Künste. 8 Bekanntmachung. Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste. Mit hoher Genehmigung eröffnet die Königliche Akademie der Künste eine außerordentliche Preisbewerbung im Fach der Geschichtsmalerei. Der Bewerber hat einzusenden: 1) Ein für die Konkurrenz bestimmtes, von ihm selbst er
fundenes und ausgeführtes historisches Gemälde, dessen Gegen⸗
stand frei gestellt bleibt; 2) Eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend: nach Odyssee XII. 158 ff. Odysseus, an den Mastbaum gebunden, hört den Gesang der Sirenen;
3) Von ihm gemachte Studien; b
4) Ein curriculum vitae, aus welchem der Gang seine Studiums ersichtlich ist.
Zugleich hat derselbe nachzuweisen: 1) daß er ein Preuße ist und die in der akademischen Verfassung vorgeschriebenen Studien auf einer der Königlich preußischen Akademien oder dem Städelschen Institut in Frankfnrt a. M. gemacht hat; 2) daß er das dreißigste Jahr nicht überschritten hat; 3) er hat schriftlich an Eides Statt zu versichern, daß die eingereichten Arbeiten von ihm selbst ohne fremde Beihülfe entworfen und ausg führt sind. 8
Der Termin der Ablieferung der konkurrirenden Arbeiten ist festgesetzt auf den 1. Dezember d. Is.
Die Ertheilung des Preises geschieht am 20. Dezember 1
Der Preis besteht in einem Stipendium zu einer Studien⸗ reise nach Italien auf zwei auf einander folgende Jahre, für jedes derselben im Betrage von Eintausend Thalern.
Berlin, den 19. August 1874. Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe
Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notar Wippermann zu Torgau ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Halle a/S. mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.
Abgereist: Der Unter⸗Staatssekretär im Justiz⸗Ministe⸗ rium Dr. Friedberg nach Ems.
Nachricht über die Prüfung der Handarbeitslehrerinnen.
Füichn Prüfung sind die Monate Mai und September jeden Jahres festgesetzt. 1 1
Die Anmeldung zu derselben erfolgt in den Monaten April resp. August jeden Jahres bei dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium zu Berlin unter Beifügung folgender Schriftstücke:
1) eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes, “
2) eines Zeugnisses des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums über tadellose Führung, 8 3 8 18
3) des Zeusnisses eines Geistlichen über sittliche Befähigung zum Lehrberuf. “
Bei Ablegung dieser Prüfung haben Diejenigen, welche die Be⸗ fähigung für den Handarbeitsunterricht in Mittel⸗ und höheren Töchterschulen zu erlangen wünschen, 1) ein selbstgefer⸗ tigtes, schulgerecht genähtes Mannsoberhemd, 2) ein Frauenhemd, 3) ein Paar selbstgestrickte Strümpfe, 4) ein Tuch mit Buchstaben, sowohl in Kreuzstich als gestickt, und 5) ein Stopftuch mit einer ge⸗ wöhnlichen Leinwand⸗ und einer Köperstopfe vorzulegen. 889
Solche Personen, welche nur die Qualifikation für den Unterricht in hiesigen Gemeindeschulen nachsuchen, haben 1) ein Frauen⸗ hemd, 2) ein Mannshemd (nicht Oberhemd) von gröberer Leinwand, 3) ein Paar Strümpfe mit den nöthigen Ausbesserungen, als Hacken⸗ einstricken, 4) ein Zeichentuch, fedoch nur mit einem Alphabet und den 10 Ziffern, 5) eine einfache Leinwandstopfe vorzulegen. “
Die Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit noch etwas unter Aufsicht zu fertigen bleibt.
Am Tage der Prüfung ist eine Examinationsgebühr von 1 Thlr. zu entrichten. Direktor Merget.
Unter Bezugnahme auf vorgedruckte Nachricht bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir zur Prüfung der Handarbeits⸗ lehrerinnen, welche in öffentlichen Schulen Unterricht zu ertheilen beab⸗
ichtigen, einen Termin auf b Montag, den 7. September d. Js.,
zu fordern hat, welches mit vier ein halb Prozent jährlich verzinst 89 nach Maßgabe des umstehend abgedruckten Planes, durch Aus⸗ loosung von jährlich mindestens Ein Prozent des Gesammt⸗Kapital⸗
8 1
empfängt gegen
88 86
er. 8 dessen Rückgabe an die
anberaumt haben, und daß wir zu diesem Termine nur Anmeldungen
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