8
i Sir Julius Beneedikt, der in London ansässige Komponist, hat die Haupt⸗Musikschulen Italiens und Deutschlands besucht, um die Prinzipien und Systeme, nach denen sie geleitet werden, zu prüfen. — Nach telegraphischer Mittheilung ist der bekannte Afrika⸗ reisende, Dr. Nachtigal, in Kordofan eingetroffen und auf dem Wege nach Khartum. 89 Landwirthschaft. 8 Vom 1. bis 5. September werden die deutschen Forst⸗ männer in Freiburg tagen.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Das Aeltesten⸗Kollegium der hiesigen Kaufmannschaft hat nunmehr definitiv beschlossen, daß die Börse am 2. September, am Tage von Sedan, geschlossen bleiben soll.
— In dem Zeitraum vom 16. bis 31. Juli 1874 wurde an Brenn⸗ eie in Berlin eingeführt zu Wasser 56,478 Hektoliter Stein⸗ kohlen, Braunkohlen, Koks, 43,252 Kubikmeter Torf, 23,561 Kubik⸗ meter Brennholz; auf den Eisenbahnen 693,344 Hektoliter Stein⸗ kohlen, Braunkohlen, Koks, 1791,43 Kubikmeter Brennholz, Summa 749,822 ⅛ Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 43,252 Kubik⸗ meter Torf, 25,352,48 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 13,095 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, auf den Eisen⸗ bahnen 108,592,5 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Summa 121,687,5 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks. WI
In dem Zeitraum vom 1.—15. August 1874 wurden in Berlin ein⸗ geführt zu Wasser 92,556 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 35,780 Kubikmeter Torf, 15,789 Kubikmeter Brennholz; auf den Eisen⸗ bahnen 680,1109 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 1409 ½ Kubikmeter Brennholz, Summa 772,666,9 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, 35,780 Kubikmeter Torf, 17,198 ½ Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 11,932 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks; auf den Eisenbahnen 104,875 Hektoliter Steinkoh⸗
len, Braunkohlen, Koks, Summa 116,807 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen, Koks.
— Unter Mithülfe der Dresdner Bank soll sich in Dresden dem⸗ nächst eine Aktiengesellschaft konstituiren, welche den Erwerb und Be⸗ trieb der bekannten Friedrich⸗August⸗Hütte, an welcher das ge⸗
nannte Institut bereits jetzt hervorragend interessirt ist, zum Zweck hat.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 27. August. (W. T. B.) Das Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packet⸗Dampfschiff „Westphalia“, das am 13. d. von New⸗York abgegangen ist, ist am 24. d. durch den heute bei der Insel Wight angekommenen Dampfer „Galileo“ auf 50 Gr. nördlicher Breite und 16 Gr. westlicher Länge angesprochen. Die „Westphalia“ hatte die Welle beschädigt und ging daher langsam, gebrauchte aber keine Hülfe und wird morgen oder übermorgen in Plymouth eintreffen.
Southampton, 27. August. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „America“ ist hier eingetroffen. 1
— Die „A. A. C.“ schreibt: Das Projekt der Herstellung eines Tunnels zwischen Frankreich und England scheint in eine praktische Phase treten zu wollen. Die an diesem gigantischen Unter⸗ nehmen interessirten Kapitalisten und Ingenieure wünschen eine Kon⸗ zession von 30 Jahren statt der Eisenbahngesellschaften üblich gewähr⸗ ten von 99, und verlangen weder eine Garantie noch Subsidien. Ferner
englischen Ingenieure glauben, sie würden sich auf 250,000,000 Francs belaufen. Er empfiehlt, daß dies Werk theils von Frankreich und theils von England verrichtet werde, und daß, um die zwei Länder zu veranlassen, auf dieses Unternehmen energisch zu dringen, der jam schnellsten Arbeitende einen Bonus erhalten solle. Die das vorläufige Kapital bildenden 4 Millionen Francs sind, wie man sagt, nahezu gezeichnet. Die franzoͤsische Nordbahn wird eine Million vorschießen, die zwei Compagnien von London nach Dover eine Million und Baron Rothschild 500,000 Francs. Hr. Ferdinand Duval offerirt 50,000 Francs für die Stadt Paris; Léon Say, Chevalier und Lavalley wollen jeder 25,000 Francs beschaffen.
New⸗York, 27. August. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer „Cimbria“ ist heute Morgen 9 Uhr hier eingetroffen.
Königliche Schauspiele. den 29. August. Opernhaus.
(157. Vorstellung.) Was Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Preise.
Sonnabend, Keine Vor⸗ stellung. Schauspielhaus. ihr wollt.
Mittel⸗
Sonntag, den 30. August. Opernhaus. (155. Vorstellung.) Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Abthei⸗ lungen. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. Fatime: Frl. Horina. Huon: Hr. Link. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ Preise.
Schauspielhaus. (158. Vorstellung.) Das Stiftungsfest. Schwank in 3 Akten von G. v. Moser. Hierauf: Herrn Kau⸗ dels Gardinenpredigten. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
sind sie bereit, eine Summe von 4 Millionen Francs für vorläufige Untersuchungen vorzuschießen. Das in Rede stehende Projekt besteht in der Versenkung eines Ganges an der englischen und französischen Küste und der Bohrung zweier langen Gallerien von jeder Seite aus. Ueber das Resultat des Unternehmens — sagt das „Journal de Calais“ — kann kein Zweifel obwalten. Die Seele des Unternehmens ist un⸗ ter den Herren Michael Chevalier, Léon Say und Rothschild, Hr. Lavalley, ein Ingenieur, der die größten Schwierigkeiten in der Her⸗ stellung des Suezkanals überwunden hat und ohne den dieses gigan⸗ tische Unternehmen nicht ausgeführt hätte werden können. Hr. La⸗ valley schätzt die Kosten des Werkes auf 150,000,000 Francs; die
Zusammenstellung der
Betriebs⸗Ergebnisse der deutschen, außerpreußischen Eisenbahnen im Monat Inli 1874.
Namen der Bahnen
Differenz gegen denselben Monat im Vorjahre
Einnahme Differenz bis ultimo
Juli.
Einnahmen
aus dem aus dem in Summa Personen⸗ Güter⸗ inkl. Extra⸗ verkehr verkehr ordinaria.
Befördert wurden Personen Centner Güter
1877 1873 1874 1873
Betriebslänge in Meilen
1874 1873
7.
Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen Wilhelm.Luxemburg⸗Eisenbahn ..
Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn
Braunschweigische Eisenbahnen ²)
Lübeck⸗Büchener Eisenbahn ²) ³).
Lübeck⸗Hamburger Eisenbahn ²) ²2) 8 “ Mecklenburg⸗Friedrich⸗Franz⸗Eisenb. (früh. Mecklenb. Eisenb.⸗Ges.) ²) ³) Oldenburgische Eisenhahn ²) ⁴).. 3 Wernshausen⸗Schmalkalden (Zweigbahn der Werraba
Bayerische e“ erische Ostbahnen “
Bewerische a) Alte Strecke (nicht garantirte Linie) ³) Ludwigsbahn b) Neue Strecke (garantirte Linie) ³) Hudwigsbahn (Nürnberg⸗Fürth) Main⸗Neckar⸗Eisenbahn Oberhessische, 8ee. ahnen ²) ²2) . .
PSerra⸗Eisenbahn .. . ...
öniglich Sächsische Staats⸗Eisenbahnen (in Thalern) 9 8 8 Privat⸗Eisenbahnen (do. ) Zittau⸗Reichenberg Greiz⸗Brunn Gößnitz⸗Gera Altenburg⸗Zeitz Badische Staats⸗Eisenbahnen (in Fl.)
Königlich Württembergische Staats⸗Eisenbahnen (in Fl.) ..
¹) Die Betriebslänge betrug bis 31. März 1873 825 Kilometer; bis 14. Juni 1873 840 Kilometer und vom 15 Juni 1873 ab 862 Kilometer, also durchschnittlich pro Januar bis Juli 1873 838,25 Kilometer. ²) Die Betriebslänge ist in Meilen angegeben. 8) Vorbehaltlich definitiver Feststellung. ) Davon kommen auf die
Thlr. 27,019 38,284 32,185
8,270 14,685
23,547 10,274
Thlr. 4,773,402
790,046 2,258,508 1,976,721
605,204
777,739 454,837 3,810
Fl. 16,036,119
3,428,108 414,879 ĩ76,290 290,998 3,591,059 911,072
6,619,974
140,522 23,643 117,760 116.813 6,956,231 6,786,461
Thlra., Thlr. Thlr. 225,275 496,513 761,788 20,487 87,878 112,865 140,314 221,635 361,999 928204 219,300 312,114 1091] 119,680 . 35,067 39,757 7 109,295 68,920 52,438 129,525 42,038 32,3911 74430 411 589 1000 EE1o1“ Fl. Fl. 1,192,524 1,572,887 2,765,111 55,608 271,935 484,437 766,372 — 73,213 205,111] 340,805 550,720° — 114,156 33,183 28,182 63,474 4,688 10,251 409 10/663 814 164,854 78,756 249,687 342 25,576 24,710 51,101 6,431 153,651 406,154 559,806 + 23,456 52,473 110,946 163,419 15,683
336,565 752,927 1089,492° — 29,100
6,409 12,297 18,706 1,864 1,8511 2,590 4,441 859 5,794 14,736 20,530 1,592 2,150 19,165 21,315 9,674 520,494 784,234 1,304,728 36,406 498,036 766,264 1,264,300 83,263
166,529 184,812 110,513
867 169 † 261,) 43,38 6,30 8,45 42,61 25,34 7,5
2,241 764 295 180
6,00 87,5 176
838,29¹) 169 261,1 43,38 6,30 8,45 42,61 25,34
351,273
4,466,010 3,531,184
370,237
82,239
45,967 57,900
Fl.
357,203
430,687 33,427 3,173 14,577 26,595 18,626 36,357
593,744
8,659 3,857 11,286 59,475 166,954 213,912
**⁸ 1
118,102 101,187 1,029,994
7,278,846 327,380 2,371,0770) 528,262 3,229,430 103,700 537,519 87,030 16,341 153,663 712,394 731,306 52,354 ⁷) 46,676 ) 376,119 306,447 341,364] 368,129 5,238,855 4,874,894
Betriebs⸗Ergebnif se pro Juni 1874 1,093,547 1,204,440 13,142,624 (10,893,384 0)
28,013 31,991 513,675 557,220 12,829 11,957 100,557 70,600 29,685 33,150 484,775 376,305 14,466 16,904 857,360 457,251 659,581 714,7793 7,382,822 5,621,130 671,232 883,703 3,699,264 3,072,426
6,838,741 2,498,310 3,314,104 636,198 12,980
2,078 732 295 168
6,04 87,5 176 56,36 56,36 172 172
1,005 —
27,0 27,0 12,0 12,0 34,5 34,5 26,25 26,25 1,102,47 981,80 1,191,s 1,134
875,790 300,669 415,383 102,256
93,998 151,860
889,501
mm
††!
EE
1
16 Monats⸗Abonnements. ⁸) Inkl. 44 Monats⸗Abonnements. ²) Inkl. eines Kohlen⸗Transports pro Juli cr. von 1,942,408 Ctr. mit einer Einnahme für denselben von 167,235 Fl. 48 Kr.; gegen Juli 1873 ein Mehr⸗Transport von 159,908 Ctr. mit einer Mehr⸗Ein⸗ nahme von 15,801 Fl. 58 Kr. ¹⁰) Exkl. Thier⸗Transporte.
pro Juli 1874 für den Personenverkehr von 10,563 Thlr. und für den Güterverkehr von 8287 Thlr., zusammen 18,850 Thlr. Gegen Juli 1873 eine Mehreinnahme von 2186 Thlr. Bis ult. Juli 1874 betrug die Gesammteinnahme dieser Strecke 118,030 Thlr. gegen ult. Juli 1873 mehr 16,005 Thlr. ⁵³) Seit April 1874 im Betrieb. ³) Außerdem wurden 164,340 Ctr. Regiesendungen befördert. ²⁷) Inkl.
Strecke Wilhelmshaven⸗Oldenburg 6,8s Meilen mit einer Einnahme
8 8 Sasezat⸗ für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers:
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Handelsregister und Wechsel.
Die Bestimmung des Allg. Deutsch. Handels⸗ gesetzbuches, wonach jede Firma in das Handels⸗ register des Ortes eingetragen werden muß, in dem sich die Handelsniederlassung bezw. eine Zweigniederlassung derselben befindet, ist vielfach dahin gedeutet worden, daß die Firma an den Ort 8 handelsgerichtlichen Eintragung derart gebunden sei, daß die Zeichnung derselben unter Angabe eines anderen Ortes die Firmeninhaber nicht verpflichte. Das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht zu Leipzig hat indeß kürzlich in einem ein⸗ schlägigen Falle, einen derartig acceptirten Wechsel betreffend, im entgegengesetzten Sinne entschieden: Ein Mitinhaber der Handelsgesellschaft, Firma: „Gebr. S.“ zu Wetzlar hatte eine Tratte, welche auf die „Gebr. S.“ in Gießen lautete, acceptirt. Die Acceptanten weigerten die Zahlung, weil bei der Nichtexistenz einer gleichnamigen Firma in Gießen ein nicht vorhandenes Rechtssubjekt bezogen sei. Das verurtheilende Erkenntniß zweiter Instanz wurde vom Reichs⸗Ober⸗Han⸗ delsgericht bestätigt, und zwar ist ausgeführt: Es sei richtig, daß die A. W. O. (Art. 4 Nr. 7 u. 8) zu einem gültigen Wechsel zwar die Angabe des Namens des Trassaten resp. der be⸗ zogenen Firma und die Angabe des Zahlungs⸗ ortes erfordere, nicht aber die Angabe des Wohn⸗ orts des Bezogenen. Hierüber lasse in der That
das Gesetz keinen Zweifel. Nach seiner ausdrück⸗
lichen Bestimmung solle der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort in der Regel als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen gelten. Er gelte also als Wohnort, wenn er auch nicht der wahre Wohnort sei. Er bilde das wechselmäßige Do⸗ mizil des Bezogenen (für die Präsentation zur Annahme, für wechselmäßige Notifikatio⸗ nen zc.), wenn auch das bürgerliche Domizil desselben sich an einem anderen Orte befinde. Sei der Wechsel domizilirt, d. h. sei ein vom Wohnorte des Be
nur die Bedeutung,
wechselmäßiger Wohnort zu gelten, wenn er es auch in der That nicht sei. Nach dieser Richtung sei die Gültigkeit des eingeklagten Wechsels nicht zweifelhaft. Seine Adresse lautet: „Herren Gebrüder Schl. in Gießen zahlbar bei der Kgl. Bankkommandite in Siegen.“ Der Wechsel sei also domizilirt. Um ihm diese Eigenschaft zu geben, war die Ortsangabe „in Gießen“ we⸗ sentlich. Sie wäre ferner deshalb nicht über⸗ flüssig, weil sie in Gießen das wechselmäßige Domizil der Firma Gebr. S. begründe, wenn diese Firma nicht dort, sondern nur in Wetzlar existire. Gleich einer physischen Person könne auch eine Firma außerhalb ihres Sitzes für einen bestimmten Wechsel ein besonderes Domizil wäh⸗ len oder bewilligen. — Bestehe also nur in Wetzlar, nicht in Gießen, die Firma Gebr. S., so folge, daß die Beklagten durch die Acceptation des so adressirten Wechsels für denselben ihr Domizil in Gießen erwählt hätten.
Damit ist ausgesprochen, daß auf Wechseln
der bei der trassirten Firma angegebene Ort nicht
eine nähere Kennzeichnung der Firma, sondern, unabhängig von dem handelsgerichtlichen Domizil der Firma, nur eine — für deren ent⸗ sprechende wechselrechtliche Verpflichtung enthält.
— —
Dem Berichte über die am 17. Juli abgehal⸗ tene öffentliche Plenarsitzung der Handelskammer zu Leipzig entnehmen wir, daß im Ministerium des Innern zu Dresden unter Zuziehung der Handelskammer⸗Sekretäre eine Konferenz statt⸗ gefunden hat, behufs anderweiter Abgrenzung der S und Gewerbekammer⸗ bezirke im Königreich Sachsen, die mit den Verwaltungsbezirken in Einklang gebracht werden sollen. Gegenwärtig zählt Sachsen fünf Handels⸗, beziehungsweise Gewerbekammern und zwar zu Leipzig, Dresden, Chemnitz, Plauen und Zittau, während der obersten Verwaltungs⸗ bezirke (Kreisdirektionen) im Königreiche vier vorhanden sind, nämlich Dresden, Leipzig, Bautzen und Zwickau. In den Bezirk der Kreis⸗ direktion Bautzen theilen sich die Handelskam⸗ mern zu Plauen und Chemnitz, von denen die letztere auch noch mehrere zur Kreisdirektion Leipzig gehörige Gerichtsämter, wie Taucha, Markranstädt, Zwenkau und Rötha um⸗ faßt. Es wird nun, um möglichste Ueberein⸗ stimmung der obersten Verwaltungsbezirke mit denen der Handelskammern anzubahnen beabsichtigt, diese Gerichtsämter von letzterem wenigstens den nörd⸗ licheren Theil (ohne die Stadt), von Chemnitz abzuzweigen und mit der Handelskammer zu Leipzig zu vereinen. Da aber anderer⸗ — eine Vergrößerung des ohnehin schon edeutendsten Handelskammerbezirks Leipzig be⸗ denklich erschien, ist die Errichtung noch einer zweiten Handels⸗ und Gewerbekammer mit dem
die Frage vorgelegt, ob nicht die durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 gegen Umgehungen, Täuschungen und andere Mißbräuche bei der Gründung von Aktien⸗ gesells chaften aufgerichteten Garantien — unbe⸗ schadet der freien Bewegung des Verkehrs — einer Erweiterung fähig und bedürftig seien, rere Punkte zur Erwägung präcisirt. Die Kauf⸗ mannschaft zu Magdeburg hat darauf folgen⸗ des Gutachten erstattet:
Ew. Excellenz beehren wir uns ꝛc. gehorsamst zu berichten, daß allerdings bei Gründung und Entwicke⸗ lung der in die Form der Aktiengesellschuften geklei⸗ deten gewerblichen Unternehmungen erhebliche Aus⸗ schreitungen vorgekommen sind, daß aber dabei im Wesentlichen vorübergehende Verhältnisse mitgewirkt
haben. Indem wir an die Beantwortung der im Reskript enthaltenen Fragen gehen, bemerken wir zu⸗ nächst, daß im Prinzip der möglichst
wir freien Bewegung der Kapital⸗Association an sich zugeneigt sind, und daß weder die durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 beseitigte staatliche Konzession zur Bildung der Aktiengesellschaft, noch die hier und da befürwortete Installirung von Regierungs⸗Kom⸗ missarien zur Kontrollirung der Geschäfte der ein⸗ zelnen Aktiengesellschaft empfehlenswerth erscheinen. Solche Maßregeln würden der Gesellschaft eine ge⸗ wisse gesetzliche, obrigkeitliche Legalisirung verleihen, welche den mit dem Geschäftsgange unbekannten Aktionär in den Wahn versetzen könnte, daß der Staat die Kontrolle für eine gute, d. h. für ihn (den Aktionär) gewinnbringende Thätigkeit der Ge⸗ sellschaft übernommen habe, während es lediglich
Unternehmens zu prüfen und zu überwachen. Jede Mitwirkung des Staates bei der Kontrole würde nach allen Richtungen hin, wenn es sich nicht um strafrechtliche Verletzungen handelt, mehr schaden als nützen. Auch der Versuch, die Freiheit zur Bildung von Aktiengesellschaften auf be⸗ stimmte gewerbliche Unternehmungen zu be⸗ schränken oder gewisse Branchen auszuschließen, ist bei dem mannigfaltigen Ineinandergreifen der industriellen und gewerblichen Thätigkeit undurchführbar, wie schon die hierüber gepflogenen Verhandlungen des im September 1869 zu Mainz abgehaltenen XI. Kongresses deutscher Volkswirthe ergeben. Man be⸗ müht sich dort, eine Grenze zu ziehen für diejenigen Geschäftszweige, welche sich zum Betriebe in Form der Aktiengesellschaft eignen und welche nicht; der Versuch aber ist als zu betrachten. Wohl aber ist eine größere Publizität hinsichtlich der Abmachungen bei Errichtung einer Aktiengesellschaft zu wünschen. Namenlose Aufforderungen zur Be⸗ theiligung an Aktiengefellschaften richten sich eigent⸗ lich von selbst, es wäre aber, da die Zeichnungen gewisse Pflichten für die Zeichner involviren, vor⸗ zuschreiben, daß die Auffordernden (Gründer) auch die Bekanntmachung unterzeichnen, und daß auf sie die Strafbestimmungen Anwendung finden, welche in §. 249 für die Mitglieder des Aufsichtsrathes festgesetzt sind. Auch den Gründern gegenüber muß eventnell die Gel⸗ tendmachung civilrechtlicher Anspruͤche jedem Aktionär Exte⸗ sein. Dagegen erachten wir auch jeden
eichner (ersten Aktionär) für haftbar für die Voll⸗ einzahlung der Aktien. Wir erachten es — aller⸗ dings im Widerspruch mit einer Minorität unseres Kollegii — für geboten, daß die Bestimmung des §. 222, nach welcher im Gesellschaftsvertrage be⸗ stimmt werden kann, daß die Befreiung des Zeich⸗ ners von der Haftung für weitere Einzahlungen über 40 Prozent hinaus zulässig sei, geändert, und daß die Haftbarkeit auf den vollen Betrag der Aktie — vielleicht mit einer Begrenzung auf einige Jahre — gesetzlich festgehalten werde; wir würden hierin die einfache Herstellung des natürlichen und gesetzlichen Rechtssatzes erkennen, daß von der übernommenen Verbindlichkeit man sich weder durch Aufgeben des entsprechenden Rechtes noch durch dessen Uebertragung auf Andere zu befreien vermag. Auf Versicherungs⸗ Gesellschaften, welche nur einen Theil des gezeichneten Kapitals als Betriebskaäpital bedürfen und den andern Theil durch Wechsel verbriefen, würde jene Beschränkung nicht Anwendung finden. Die Gewährung von Zinsen während des zur Vorbereitung des Unternehmens bis zum Anfang des vollen Betriebes erforderlichen Zeit⸗ raumes bedarf keiner weiteren Beschränkung als der schon durch §. 217 des Handelsgesetzbuches gegebenen. Die Erhöhung des Gundkapitals mittelst Ausgabe neuer Aktien erscheint uns ekst dann zu⸗ lässig, wenn der Nominalbetrag der Aktien erster Emission resp. der vorhergehenden Emission ganz eingezahlt ist, und ist jede Stipulation zu Gunsten der Gründer oder ersten Aktionäre für den Fall einer Kapitalserhöhung unzulässig; dagegen können für Aufnahme von Anleihen beschränkende Bestimmungen nicht vorgeschrieben werden, schon weil der Begriff „Anleihe“ gar nicht streng begrenzt fixirt werden kann, und weil der Kredit im gewöhnlichen Geschäfts⸗ betriebe dazu doch nicht zu rechnen ist. Was die über die innere Organisation der Aktiengesellschaften disponirenden Bestimmungen betrifft, so gehen die Verpflichtungen und die Verantwortlichkeit der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rathes unseres Erachtens weit genug, abge⸗ sehen von der eben erwähnten Erweiterung dahin, daß neben der strafrechtlichen Verfolgung (§. 249) auch die Geltendmachung civilrechtlicher Ansprüche gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsraths einzuräumen sein wird. Eine Ein⸗ fügung besonderer Kontrolorgane wird sich nicht empfehlen, und die Generalversammlung, welche aller⸗ dings häufig nur die Rolle eines willenlos dienenden Werkzeuges spielen kann, im Wege der Gesetzgebung zu einer selbständigeren Stellung zu erheben, möchte sich eben so schwer durchführen lassen, als eine Kon⸗ trole der sich zur Generalversammlung Meldenden
Sitz Döbeln oder Leisnig in Erwägung ge⸗ zogen worden. Wir werden seinerzeit auf diese Angelegenheit zurückkommen.
Bekanntlich hat das Handels⸗Ministerium durch
über den effe tiven Eigenbesitz der präsentirten Aktien. Es möchte sich für die Generalversammlung dadurch ein erhöhtes Interesse erzielen lassen, daß dort auch das Recht der Minorität gewahrt werde, beispiels⸗ weise dadurch, daß ein Drittheil der vertretenen
Cirkular vom 28. Mai v. J. den Handelskammern
Stimmen genüge, eine Revisionskommission zu wäh⸗
es sich um Beschlußfassung über dem ertheilende Decharge handelt, ein Beschluß, bei wel⸗ und hat meh⸗ chem die Mitglieder des Vorstandes sich der Stimm⸗
Sache des Aktionärs ist, soweit als möglich den Ge⸗ schäftsgang und die Resultate des gewerblichen
len resp. ein Mitglied in eine solche Kommission zu delegiren. Eine Beschränkung zur Stimmbefugniß möchte nur in dem Falle zulässig erscheinen, wenn Vorstand zu
abgabe zu enthalten haben würden. Die Frage: „ob den einzelnen Aktionären aus dem Begriff ihrer Sonder⸗ rechte ein besonderes Feeee zur Geltendmachung ihrer Ansprüche aus schtsverletzungen gegen die Verwaltungsorgane zuzugestehen sei?“ können wir nur bejahen. Der Aufsichtsrath, aus den Aktionären in der Generalversammlung gewählt, tritt durch die Annahme des Mandats in das Rechtsverhältniß ihm übertragener Bevollmächtigung, und nach den allge⸗ meinen Rechtsgrundsätzen hat der Bevollmächtigte seinem Machtgeber Rechenschaft abzulegen. Es ist nun zwar — auch schon judicando — angenommen, daß die Gesammtheit der Aktionäre als das be⸗ rechtigte Subjekt erscheine, diese Rechenschaft zu fordern, weil die Gesammtheit sich als Gesellschaft, als ein Rechtssubjekt darstelle. Indessen, da das Gesetz selbst Sonderrechte jedes einzelnen Aktionärs durch seine Theilnahme am Gewinn und Verlust des Gesammtvermögens der Societät bestimmt, so kann die Gesetzgebung diesen Sonderrechten den Charakter beilegen, daß der einzelne Aktionär nur bei Rechtsverletzungen berechtigt erscheint, diese durch Uttel und echt entscheiden zu lassen. Um so mehr wird diese Befugniß ertheilt werden können, wenn man annimmt, daß, wie oben angedeutet, die General⸗Versammlungen als willen⸗ lose Werkzeuge zur Erreichung von Zwecken für be⸗ sonders beeinflussende Personen auch nur gebraucht werden können.
Nr. 34 der „Deutschen Industrie⸗Zeitung,“ Organ der Handels⸗ und Gewerbekammern zu Chem⸗ nitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgenden In⸗ halt: Das Recht der Arbeit. Von Dr. Landgraf. Die neuen deutschen Goldmünzen. Von J. Frühauf. (Schluß aus Nr. 33.) — Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammern: Oeffentliche Plenarsitzung der Handels⸗ kammer zu Leipzig am 31. Juli 1874. — Technik: Kraftbedarf von Spinnereimaschinen. Supportstahl von F. A. Klingenfeld. (Mit Abbildung.) Wasser⸗ messer. Maschinen zum Korkschneiden. Verzinken von Messing ꝛc. Industrielle Briefe: Berlin: Gesetzbestimmung über Gasthofsgewerbe. Berlin: Jahresbericht der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin für 1873. Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. Tech⸗ nische Notizen. Fragen. Beantwortungen. Indu⸗ strielle Notizen. Vermischte Notizen. Personal⸗ nachrichten. Patentertheilungen. Korrespondenz.
Nr. 35 der „Deutschen Industrie⸗Zei⸗ tung“, Organ der Handels⸗ und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau, hat fol⸗ genden Inhalt: Das Reichspapiergeld. I. Von J. Frühauf. — Handels⸗ und Gewerbekammern: Plenar⸗ sitzung der Handels⸗ und Gewerbekammer zu Dresden am 30. Juli 1874. — Technik: Ransome’s künstliche Steine. Ueber die Darstellung des Safranin. Von A. Ott. Methoden zur Darstellung von Chromgelb. Dampfkessel⸗Explosionen. Salicylsäure. Festigkeit von Kesselblech. — Industrielle Briefe: Crefeld: XV. volkswirthschaftlicher Kongreß. Camden: Welt⸗ ausstellung zu Philadelphia. Manchester: Wochen⸗ schau über den englischen Maschinen⸗ und Metall⸗ markt. — Technische Notizen. Fragen. Beant⸗
Personal⸗Nachrichten. Patentertheilungen. Korre⸗
spondenz. Handels⸗Register.
Allenstein. In unser Firmenregister sind fol⸗ gende Firmen:
unter Nr. 88: J. Hammerstein in Wartenburg, Kaufmann Jacob Hammerstein daselbst, unter Nr. 89: 3 F. Krenz in Allenstein, Inhaber Kaufmann Ferdinand Krenz daselbst, unter Nr. 90: M. Rockel in Alt⸗Kockendorff, Inhaber Kauf⸗ mann Martin Rockel daselbst, unter Nr. 91: M. Woelki in Schoenwalde, Inhaber mann Martin Woelki daselbst, unter Nr. 92: Dampfbäckerei J. Wachowitz in Wartenburg, Inhaber Bäckermeister und Mehlhändler Johann Wachowitz daselbst, unter Nr. 93:
Isaage Simonson in Allenstein, Inhaber Kauf⸗ mann Isaac Simonson daselbst. Allenstein, den 15. August 1874.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Altenkirchen. Auf Anmeldung wurde heute in unser Genossenschaftsregister unter Nr. 4 der Firma: „Altenkirchener Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft“ in Colonne 4 fol⸗
gender Vermerk eingetragen: 3 An Stelle des von hier nach Siegen über⸗ gezogenen Vorstandsmitgliedes Pfarrer Bott ist in der Generalversammlung vom 26. Juli cr. als Vorstandsmitglied, das bisherige Vereins⸗ mitglied, Buchdruckerei⸗Besitzer Eduard Kriegs⸗ korte von hier, gewählt worden. Altenkirchen, den 25. August 1874. Königliches Kreisgericht.
Erste Abtheilung.
Anklam. Mit Bezug auf unsere Bekannt⸗ machung vom 6. Dezember v. J. bringen wir hier⸗ mit zur öffentlichen Kenntniß, S. dem Aus⸗ scheiden des Herrn dg äjene irektors Protzen
Kauf⸗
Urn
“
aus seinem Amte die auf Führung des andels⸗ und
Genossenregisters sich beziehenden Geschäfte bei dem
unterzeichneten Gerichte für die Zeit bis zum 1. De⸗
ember d. J. vom Herrn 11 Ludewig
sier bearbeitet werden. Im Uebrigen ehält es “ 89 u“
1*
wortungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen.
bei der Bekanntmachung vom 6. Dezember v. J. sein Bewenden. Anklam, den 24. August 1874. Königliches Kreisgericht.
Berlin. Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 27. August 1874 sind am
selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
— die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in
rma: S. Rißmann & Loewenstein
vermerkt steht, ist eingetragen: 11““ Der Kaufmann Stern Rißmann in Berlin ist als Mitliquidator der Firma aufgenommen und jeder Liquidator zur selbständigen Zeichnung der⸗ selben berechtigt.
In unser Firmenregister ist Nr. 8249 die Firma: Königstädtische Schulbuchhandlung C. W. Born und als deren Inhaber der Buchhändler Carl Wil⸗ helm Born hier „(ietziges Geschäftslokal: Grüner Weg 84) eingetragen worden.
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: CECarl Justus Heckmann (Gesellschaftsregister Nr. 2629) hat für ihr Han⸗ delsgeschäft dem Theodor August Monteton in Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 2873 eingetragen, dagegen in dem⸗ selben unter Nr. 1429 die dem Julius Lauße für diese Firma ertheilte Prokura gelöscht worden. Gelöscht ist: Prokurenregister Nr. 2566: 8 die Prokura des Paul Lande für die Firma Julius Alexander. 8 Berlin, den 27. August 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Brake. In das Handelsregister ist eingetragen: Nr, 169. Firma: A. S. Körner. Sitz: Brake. 1) Inhaberin: die Ehefrau des Heinrich Julius Körner, Anna Sophie, geborne Hartmann, als alleinige Inhaberin der Gastwirthschaft in „Körner's Hotel“ zu Brake. 1 22) Prokurist: Heinrich Julius Körner, Ehemann der vorgedachten Inhaberin. Brake, den 27. August 1874. Großherzoglich Oldenburgisches Amtsgericht M. Niemoeller.
Büren. Bekanntmachung.
Die Liquidation der unter Nr. 1 unseres Gesell⸗ schaftsregisters eingetragenen Handelsgesellschaft Atorf et Goette zu Ringelstein bei Harth ist beendigt.
Tage in unser Gesellschaftsregister eingetragen. Büren, den 21. August 1874. .
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 88
Delitzsch. In unserem Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage Folgendes eingetragen worden: 3 Nr. 41. Firma der Gesellschaft: Kießel und Kohl. Sittz der Gesellschaft: Bitterfeld. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: 8 Die Gesellschaft hat am 20. August begonnen. Gesellschafter sind: 1) der Brauereibesitzer Wilhelm Kießel, 2) der Brauer Richard Kohl, 8 Beide in Bitterfeld. Jeder Gesellschafter ist zur selbständigen Ver⸗ tretung der Handelsgesellschaft befugt. Delitzsch, den 24. August 1874. Königliches Kreisgericht. Ferien⸗Abtheilung.
Königliches Kreisgericht zu Duisburg. In unserm Gesellschaftsregister ist unter Nr. 226 folgende Eintragung erfolgt:
1874
Duisburg.
Am 25. August 1874. Zufolge notariellen Protokolls vom 21. August 1874 ist der Ingenieur August Langhans zu Duis⸗ burg zum zweiten Mitgliede des Vorstandes erwählt.
Frankfurt a. M. Veröffentlichung aus dem Handelsregister zu Frankfurt a. M.
1136. Die Handlung „R. Franc“ hat den 5* Emanuel Traub dahier zum Prokuristen bestellt.
1137. Für den verstorbenen Gesellschafter der hiesigen Handelsgesellschaft unter der Firma „Joseph Baer & Co.“, Herrn Julius Leop. Joseph Baer, ist dessen hinterlassene Wittwe Frau Hanne Baer, geb. Bär, als Gesellschafterin eingetreten. Die Her⸗ ren Simon Leop. Baer, Kaufmann, hier, und Dr. Hartwig Derenburg, in Paris wohnhaft, vertreten die Gesellschaft und zeichnen die Firma; zugleich sind die 8 Carl Schuchhard und Saly Herm. Baer,
8 hier wohnhaft, zu Collektivprokuristen bestellt worden.
1138. Die Firma „Gebr. Buck“ (Inhaber V. u. Buck) ist vom 15. d. M. an erloschen. Die Aktiven derselben sind auf die hiesige Handlung „Ludwig Hirschfeld“ übergegangen.
1139. Herr Adolph Emil Cahn, Kaufmann dahier, hat eine Handlung unter der Firma „Adolph E. Cahn“ errichtet und seiner Mutter Frau Wittwe Martha Cahn, geb. Seeligmann, Prokura ertheilt. 1140. Durch Beschluß des Verwaltungsraths der hiesigen Aktiengesellschaft „Deutsche Wasserwerks⸗ Gesellschaft“ vom 30. Dezember 1873 ist für ihren bisherigen Vorsitzenden Herrn Heinrich Flinsch das Verwaltungsrathsmitglied Herr Alexander Scharff sen 1““ worden und durch Be⸗
schluß 8. J J. sind, nachdem Herr Hein
Dieses ist heute zufolge Verfügung vom heutigen