1874 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Aug 1874 18:00:01 GMT) scan diff

nicht reif

Theile Nieder⸗Oesterreichs, besonders im Wiener Becken, in Ober⸗ Oesterreich, Salzburg und selbst im größeren Theile von Steiermark. Dagegen bae Peefs 1- 2 8. Regen wo er bisher sehr in gestanden, aber am b

war; in den übrigen Theilen des Gebiets läßt er wenigstens eine Mittelernte erwarten. Roggen eine gute Mittelernte in Nieder⸗Oesterreich, in Salzburg, Nord⸗Tirol und selbst in Ober Oesterreich und in Steiermark. Die Ernten an Gerste und Hafer lassen sich noch nicht bestimmt taxiren, doch sind mindestens Mittelernten gesichert. Der Mais steht sehr schön in Nord⸗Tirol und Steiermark, doch erhalten sich im letzteren Lande, sowie in Kärnten die Besorgnisse wegen des Reifwerdens. In Nieder⸗Oesterreich läßt derselbe eine Mittelernte erwarten. Hirse ver⸗ spricht eine gute Ernte, desgleichen der eben in die Blüthe tretende Haiden. Bei den Kartoffeln, welche bisher recht schön standen, tritt nun in Folge der Nässe die Fäule in sehr vielen Orten auf. An Grum⸗ met erwartet man, mit Ausnahme von Nieder⸗Oesterreich und Vorarl⸗ berg, eine ganz gute, in Nieder⸗Oesterreich wenigstens durchschnittlich einen mittleren und nur in Vorarlberg einen geringen Ertrag. —-In Süd⸗Tir ol und den Karst⸗Ländern liegen über den Abdrusch zu wenige An⸗ gaben vor, als daß die Ernteergebnisse sicher taxi werden könnten. Mais steht größtentheils sehr schön, nur wird der Regen für ihn in Süd⸗Tirol und in Krain bereits zu viel. Besonders befriedigend ist der Stand der in den Karst⸗Ländern stark gebauten Hirse. Auch der Buchweizen (Haiden), welcher eben blüht, steht schön. Kartoffeln versprechen eine gute Mitttllernte. Der zweite Hieb von Kleefeldern und Wiesen läßt wenigstens einen mittleren Ertrag erwarten. Die guten Aussichten bezüglich des Wei⸗ nes haben sich zwar im Allgemeinen erhalten, doch greift in Folge der Nässe der Traubenpilz in Süd⸗Tirol etwas weiter um sich und zwar bei den edleren Sorten, die gemeinen jedoch blieben bisher da⸗ von verschont. In Dalmatien zeigt sich die Tortria ambigua, doch sind die durch sie verursachten Schäden nicht sehr verbreitet. Oel⸗ bäume versprechen eine sehr gute Ernte. In Ungarn war der Regen meiftentheils ungenügend nach der lang anhaltenden Dürre. Am meisten genossen vom Regen der westliche Theil Ungarns, wäh⸗ rend der Ostrand Ungarns und Siebenbürgens denselben gänzlich ent⸗ behrten und die Duͤrre dort fortdauert. Die Druschergebnisse ver⸗ sprechen gute Mittelernte in Weizen und gewöhnliche Mittelernte bei

liefert

den übrigen Getreidearten. Doch durften sich vielleicht für Weizen, etwas weniger wahrscheinlich auch für Gerste und Hafer, die Durch⸗ schnittsresultate noch etwas günstiger als diesen ent⸗ 8 herausstellen. Gute Ernten lieferte das Banat und zwar esonders der südliche Theil desselben. Aus der Gegend von Arad liegen folgende Angaben vor: Weizen 13 Mtz. zu 89 Pfd., Korn 10 Mtz. u 80 Pfd., Gerste 24 Mtz. zu 75 Pfd., Hafer 18 Mtz. zu 50 Pfd. us Slavonien liegt eine Angabe über einen für einen großen Rayon geltenden Durchschnittsertrag der Gerste von 30 Mtz. Joch vor. Die Qualität von Weizen und Roggen wird durchgehends ge⸗ rühmt. Mais hat durch die zu lang anhaltende Dürre in sehr vielen Gegenden derart gelitten, daß die fruüͤher bestandenen guten Hoffnungen bezüglich desselben vernichtet wurden und in Folge dessen nur noch eine Mittelernte als Durchschnittsertrag erwartet werden kann. Die Kar⸗ toffeln haben meistentheils nur sehr kleine Knollen, in Siebenbürgen aber erwartet man eine gute und in Rücksicht auf Qualität vorzüg⸗ liche Kartoffelernte. Die Wiesen liefern in den meisten Gegenden gar kein Grummet, in anderen ür wenig. Die Hutweiden sind größten⸗ theils ausgebrannt und herrscht demnach große Futternoth. Der Wein läßt, so weit Angaben vorliegen, in einem großen Theile Slavoniens eine ute und im Neutraer eine gute Mittel⸗, im Zalaer Komitate eine Mittelernte, im Banate und im Biharer Komitate beinahe keine Ernte erwarten.

Gewerbe und Handel. B

Breslau, 31. August. (W. T. B.) Die Semestralbilanz der Breslauer Diskontobank (Friedenthal & Co.) ergiebt, dem Veinehmen nach, einen Reingewinn von 240,000 Thlr., gleich 6 pCt. des Aktienkapitals. 8 8 82

London, 31. August. (W. T. B.) In den Grafschaften Fife und Clacmannan sind mit dem Schlusse der Woche 60,000 Koh⸗ lenbergwerks⸗Arbeiter aus der Arbeit entlassen worden, nach⸗ dem die von den Arbeitgebern betreffs der Lohnherabsetzung gemachten Vorschläge in einer abgehaltenen Versammlung mit einer Mehrheit von 500 Stimmen abgelehnt worden waren.

Verkehrs⸗Anstalten. Swinemünde, 31. August. (W. T. B.) Der Postdampfer des baltischen Loyd „Humboldt“ ist heute Morgen um 6 Uhr von New⸗York wohlbehalten hier eingetroffen.

Triest, 30. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Espero“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlan post heute früh um 6 Uhr aus Alerandrien hier eingetroffen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Catania, Montag, 31. August. Am Sonnabend Abend erfolgte ein neuer Ausbruch des Aetna, welchem seitdem unun⸗ terbrochen neue Eruptionen gefolgt sind. Eine bedeutende Lava⸗ masse strömt aus drei verschiedenen Krateröffnungen hervor; für die umliegenden Ortschaften ist bei der Lage der Krater und der von der Lava eingeschlagenen Richtung bis jetzt keine Gefahr zu besorgen. ““

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 1. September. Opernhaus. (156. Vorstel⸗ lung.) Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Rich. Wagner. Elsa: Fr. v. Voggenhuber. Ortrud: Frl. Lammert. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund: Hr. Betz. König: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (160. Vorstellung.) Der Vicomte von Létoriéres, oder: Die Kunst, zu gefallen. Lustspiel in 3 Akten von C. Blum. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Mittwoch, den 2. September. Opernhaus. (157. Vorstel⸗ lung.) Auf Allerhöchsten Befehl: Morgano. Phantastisches Ballet in 3 Akten und einem Vorspiel von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Ueber den größten Theil der Billets ist Allerhöchsten Orts verfügt worden. 1

Schauspielhaus. (161. Vorstellung.) Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Abtheilungen von G. E. Lessing. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Weltausstellung in Philadelphia 1876.

Die mit der Leitung der im Jahr 1876 in Philadelphia stattsindenden Weltausstellung betraute „United States Centen- nial Commission“ hat folgendes allgemeine Reglement für aus⸗ ländische Aussteller erlassen:

Der Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Ab⸗ haltung einer internationalen Ausstellung von Kunst⸗, Fabriks⸗, Acker⸗ und Bergwerks⸗Produkten beschlossen. Eine am 4. Juli 1873 erlassene Proklamation des Präsidenten hat die Ausstellung angekündigt und dieselbe allen Nationen empfohlen. 1 1

Mit der Ausarbeitung und Ausführung des Planes ist die „United States Centennial Commission“ beauftragt; in derselben ist jeder Staat und jedes Territorium durch einen Repräsentanten, welcher auf Vorschlag des Gouverneurs vom Präsidenten ernannt wurde, vertreten.

Die Beamten sind: 8 1

Präsident: Joseph R. Hawley, Connecticut. Vize⸗Präsi⸗ denten: A. T. Goshorn, Ohio; Orestes Cleveland, New⸗Jersey; Wm. M. Byrd, Alabama; John D. Creigh, California; Robert Lowry, Jowa; Robert Mallory, Kentucky. General⸗Direktor: Alfred T. Goshorn, Ohio. Sekretär: John L. Campbell, Indiana. Exekutiv⸗Comité: Daniel J. Morrell, Pennsylvania; Alfred T. Goshorn, Ohio; Walter W. Wood, Viginig; E. A. Straw, New⸗Hampshire; N. M. Beckwith, New⸗York; James T. Earle, Maryland; George H. Rhode Island; John G. Stevens, New⸗Jersey; Alexander R. BVoteler, West⸗Virginia; Richard C. MeCormick, Arizona; Lewis Waln Smith, Georgia; John Lynch, Louisiana; James Birney, Michigan.

I. (Dauer der Ausstellung.) Die Ausstellung wird im Fairmount Park, in der Stadt Philadelphia, abgehalten. Sie wird am 19. April 1876 eröffnet, und am 19. Oktober desselben Jahres geschlossen werden.

II. (Organisation der ausländischen Kommissionen.) Alle Regie⸗ rungen sind ersucht worden, Kommissionen zu ernennen, um ihre respek⸗ tiven Abtheilungen der Ausstellung zu organisiren. Die Ernennung solcher ausländischen Kommissionen sollte dem General⸗Direktor vor dem 1. Januar 1875 angezeigt werden.

III. (Gesuche um Raum. Anweisung des Raumes.) Ge⸗ suche und Unterhandlungen um Raum müssen von dem Avppli⸗ kanten durch die Kommission seines Landes geführt werden.

Am 1. Februar 1875, oder schon früher, werden den ausländischen Kommissionen genaue Pläne der Gebäude und Anlagen geliefert wer⸗ den, welche die jeder Nation zugetheilten Räumlichkeiten bezeichnen; dieselben sind jedoch weiterer Revision und Berichtigung unterworfen.

IV. Die ausländischen Kommissionen sind ersucht, nicht später als am 1. Mai 1875 den General⸗Direktor zu benachrichtigen, ob sie mehr oder weniger als den ihnen angebotenen Raum wünschen.

V. (Zollhaus⸗Reglement.) Die ausländischen Kommissionen wer⸗ den ersucht, dem General⸗Direktor möglichst genaue Pläne über die Benutzung des ihnen zugewiesenen Raumes vor dem 1. Dezember 1875 einzureichen, sowie demselben gleichzeitig Listen der Aussteller und alle anderen Berichte, welche zur Bearbeitung des offiziellen Kataloges nothwendig sind, zu übermitteln.

Alle zur Ausstellung bestimmten Produkte, die durch die Häfen von Boston, New⸗York, Philadelphia, Baltimore, Port⸗ land, Me.,“ Port Huron, New⸗Orleans oder San Francisco in die Vereinigten Staaten eingeführt, können ohne Untersuchung in jenen Häfen, unter passender Aufsicht der Zollbeamten, direkt zu den

usstellungsgebäuden befördert und am Schlusse der Ausstellung nach den Häfen für weitere Beförderung zurücktransportirt werden. Von Waaren, die nicht zum Verbrauch in den Vereinigten Staaten ein⸗ geführt werden, wird kein Zoll erhoben. 1

VI. (Transport und Ablieferung.) Die Kosten für Transport, Empfang, Auspacken und Aufstellen der Ausstellungs⸗Objekte hat der Aussteller selbst zu tragen. 1

VII. (Empfang der Waaren.) Die Ausstellung schwerer Aus⸗ stellungsobjekte, welche ein besonderes Fundament erfordern, sollte durch 8rs Anordnung so früh beginnen, als der Fortschritt der Arbeit an den Gebäuden es möglich macht. Der allgemeine Empfang der Objekte wird in den Ausstellungsgebäuden am 1. Januar 1876 Nach dem 31. März werden keine Gegenstände mehr zu⸗ gelassen.

VIII. Aller Raum, welcher den ausländischen Kommissionen an⸗ ewiesen, und bis zum 1. April 1876 nicht besetzt ist, fällt dem

eneral⸗Direktor zur Wiedervertheilung zu.

IX. Im Falle, daß Ausstellungsobjekte nicht „zur Konkurrenz“ eingesandt sind, haben es die Aussteller derselben zu bemerken, dami solche Objekte nicht von den internationalen Juris untersucht werden.

X. (Offizieller Katalog.) Ein offtzieller Katalog wird von der Centennial⸗Kommission veröffentlicht werden. Derselbe wird in vier verschiedenen Sprachen erscheinen, nämlich: Englisch, Franzöfisch, Deutsch und Spanisch. Der Verkauf von Katalogen ist der Centen⸗ nial⸗Kommission vorbehalten. 1

XI. Den ausländischen Kommissionen ist das Recht zugetheilt, Kataloge ihrer Abtheilungen zu veröffentlichen. 1

Die zehn Haupt⸗Gruppen der Klassifikation, nach welchen die Ausstellungs⸗Objekte mit Ausnahme solcher Kollektiv⸗Ausstellungen, die speziell erlaubt werden, eingetheilt, und im Kataloge angeordnet wer⸗ den, sind wie folgt:

1I. Rohstofee aus dem Mineral⸗, Pflanzen⸗ und Thierreiche. II. Roh⸗ und verarbeitete Stoffe, welche als Nahrungsmittel oder in der Industrie gebraucht werden, und welche das Refultat von Extrak⸗ tions⸗ oder Kombinations⸗Prozessen sind. III. Gewebe und Filz⸗ produkte, Kleidungsstücke, Kostüme und Schmucksachen. IV. Möbel,

Hausgeräthe und Baumaterialien. V. Werkzeuge, Instrumente, Ma⸗ schinen und Gebrauch derselben. VI. Betriebs⸗ und Bewegungs⸗ maschinen, Transport. VII. Apparate und Methoden für die Ver⸗ breitung der allgemeinen Kenntnisse (Erziehung.) VIII. Ingenieur⸗ wesen, öffentliche Arbeiten, Architektur ꝛc. IX. Plastische und gra⸗ phische Künste. X. Objekte, welche dazu bestimmt sind, den physischen, geistigen und moralischen Zustand der Menschen zu verbessern.

XII. (Raum, Betriebskraft, Wasser.) Der zu benützende Raum ist kostenfrei, sowie auch ein beschränkter Theil der Betriebskraft (Dampf oder Wasser). Die Quantität derselben wird bei der Raum⸗ eintheilung bestimmt und bekannt gegeben. Sollten Aussteller mehr Betriebskraft gebrauchen, so steht ihnen selbe zu einem festgestellten Preise zu Gebote. Gesuche dieser Art müssen zur Zeit der Raum⸗ eintheilung eingereicht werden.

XIII. Aussteller haben auf eigene Kosten alle Ausstellungskasten, Kisten und Tische, zu besorgen und auch alle Transmissionswellen, Riemenscheiben, Riemen ꝛc., die nothwendig sind, um Triebkraft von den Haupttransmissionswellen in der Maschinenhalle zu leiten, auf eigene Kosten einzurichten. Alle Anordnungen von Ausstellungs⸗ objekten und die Dekorationen müssen mit dem allgemeinen Plane harmoniren und stehen unter der Aufsicht des General⸗Direktors. Be⸗ sondere Bauten irgend einer Art in den Gebäuden selbst oder auf den umliegenden Gründen können blos auf schriftliche Erlaubniß des General⸗Direktors errichtet werden. Die Centennial⸗Kommission wird für die sichere Verwahrung und Bewachung der ausgestellten Gegen⸗ stände Vorkehrungen treffen, wird sich aber in keiner Weise für Ver⸗ haste oder Schaden durch Feuer oder andere Unfälle verantwortlich

alten. .

XIV. Es wird Sorge getroffen werden, daß Aussteller oder ausländische Kommissionen ihre Waaren zu günstigen Bedingungen versichern können. Die ausländischen Kommissionen können Personen anstellen, um deren Güter während der Stunden, in welchen die Aus⸗ stellung für das Publikum offen ist, zu bewachen. Die Ernennung solcher Aufseher ist jedoch der schriftlichen Genehmigung des General⸗ Direktors unterworfen. 3

XV. (Agenten der Aussteller.) Aussteller oder deren Agenten haben für den Empfang, das Auspacken und die Anordnung der aus⸗ zustellenden Gegenstände, sowie auch für deren Wegschaffung am Schlusse der Ausstellung zu sorgen. Es wird Niemand erlaubt sein, als Agent zu handeln, ohne dem General⸗Direktor schriftlichen Be⸗ weis zu liefern, daß er von der betreffenden Kommission bestätigt ist.

VI. Jedes Frachtstück muß wie folgt adressirt sein: „To the Commission for (Namen des Landes) at the International Exhibitien of 1876, Philadelphia, U. S. A.“ mit den folgenden Bemerkungen:

8. 68 Das Land, von welchem es kommt; 2) Name oder Firma des Ausstellers; 3) Wohnungsort des Ausstellers; 4) Gruppe, zu welcher die Ausstellungsobjekte, gehören; 5) Die Anzahl der von dem Aussteller gesandten Frachtstücke; 6) Laufende Nummer jedes be⸗ sonderen Frachtstückes. 18 *

Es müssen wenigstens zwei solcher Adreßzettel an verschiedenen (jedoch nicht entgegengesetzten) Seiten der Kisten angebracht sein.

XVIII. In jedem Frachtstücke sollte eine Liste der darin enthal⸗ tenen Objekte sein. b

XIX. Wenn bei Ablieferung von Waaren Niemand zugegen ist, dieselben in Empfang zu nehmen, so werden solche sofort auf Kosten des Absenders auf Lager gebracht werden.

XX. (Ausgeschlossene Gegenstände.) Nicht zugelassen zur Ausstel⸗ lung werden leicht entzündbare, explosive Körper, Patent⸗Medizinen, sogenannte Geheimmittel und in dieses Fach einschlägige Präparatio⸗ nen; sowie alle irgendwie anstößige Gegenstände; sollten deren dennoch welche in die Ausstellung gelangen, so werden selbe sofort entfernt.

XXI. Ausstellungs⸗Objekte können in keinem Falle vor dem Schlusse der Ausstellung weggenommen werden.

XXII. Skizzen, Zeichnungen, Photographien oder irgend welche andere Abbildungen von Ausstellungsgegenständen können blos mit der Erlaubniß des Ausstellers und des General⸗Direktors gemacht werden. Der General⸗Direktor jedoch kann die Erlaubniß ertheilen, Skizzen von den Bauten oder deren Theile zu machen.

XXIII. (Wegschaffung der Ausstellungs⸗Objekte.) Sofort nach dem Schlusse der Ausstellung sollen die Aussteller mit der Hinweg⸗ nahme ihrer Effekten beginnen und dieselbe spätestens bis zum 31. De⸗ zember 1876 vollenden. Alle dann noch nicht fortgeschafften Gegen⸗ stände werden entweder von dem General⸗Direktor öffentlich verkauft und der Ertrag zur Erledigung der darauf haftenden Kosten verwendet oder über dieselbe nach Beschluß der Centennial⸗Kommission anders⸗ weitig verfügt werden.

XXIV. Jeder, der die Ausstellung beschickt, erkennt dadurch alle Regeln und Anordnungen für Aussteller an und verpflichtet sich, die⸗ selben zu beobachten. Besondere Regeln werden für die Ausstellung der schönen Künste, für die Organisirung der internationalen Juries, die Ertheilung der Preise, den Verkauf von Gegenständen in den Aus⸗ stellungsgebäuden und für Punkte, welche in diesen Verordnungen nicht erwähnt sind, festgesetzt werden. 8

XXV. Alle Mittheilungen, die Ausstellung betreffend, sollten folgendermaßen adressirt sein: „The Director-General, International Exhibition, Philadelphia, Pa., United Staates of America.“ Die Centennial⸗Kommission behält sich das Recht vor, diese Vorschriften zu erläutern oder zu ändern, wenn es im Interesse der Ausstellung nothwendig sein sollte. G

Philadelphia, den 4. Juli 1874.

John 2. Campbell, A. T. Goshorn, Sekretär. General⸗Direktor.

Die ständige Deputation des Kongresses deutscher Volkswirthe, die, zu Crefeld durch direkte Wahl und darauf erfolgte Kooptation neu zusammengesetzt, jetzt 30 Mitglieder zählt, hat sich nach Schluß der letzten Kongreßsitzung am 19. August konsti⸗ tuirt und (an Stelle des verewigten Prince⸗Smith) zum Vorsitzenden Dr. Karl Braun, zu dessen Stellvertreter Dr. Alexander Meyer, zum Schatzmeister und Sekretär Kanzlei⸗Rath Quandt, sämmtlich zu Ber⸗ lin, gewählt. die Kommission, die zur Vorbereitung der uner⸗ ledigt gebliebenen Eisenbahnfrage (Berechnung der Kosten des Eisen⸗ bahnbaues und Betriebes und ihres Verhältnisses zu einander) für den nächsten Kongreß eingesetzt worden ist, wurden mit dem Rechte der Kooptation gewählt die Herren: Dr. Hammacher (Berlin) als Vor⸗ sitzender, Freiherr Max v. Kübeck (Wien), Dr. Faucher (Berlin), Dr. Gensel (Leipzig), Dr. v. Dorn (Triest) und Dr. Rentzsch (Dresden).

Bremen, 29. August. (W. T. B.) Der fünfzehnte Ver⸗ einstag der deutschen Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ genossenschaften ist heute im großen Saale des hiesigen Gewerbe⸗ hauses eröffnet worden. Es waren gegen 200 Delegirte der Vorschuß⸗ und Kreditvereine anwesend, die Verhandlungen wurden vom Bürger⸗ meister Nizze (Ribnitz) geleitet. Die Angelegenheiten der Vorschuß⸗ und Kreditvereine und die allgemeinen Angelegenheiten des Verbandes bildeten den Berathungsgegenstand. Es wurde u. A. beschlossen, den Vorschußvereinen anzuempfehlen, daß sie die Vermittelung von Zeit⸗ geschäften an der Boörse ablehnen; sodann wurden mehrere die Organi⸗ sation der Verbände betreffende Beschlüsse gefaßt.

30. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß die Aufsichtsräthe der Vorschuß⸗ und Kreditvereine zum Schadenersatz verpflichtet werden, und daß die Direktoren der Provinzialverbände Instruktionen für die Aufsichts⸗ räthe dieser Vereine unter Berücksichtigung der provinziellen Verhält⸗ nisse entwerfen.

8

ZBZlur Reise⸗ und Bade⸗Saison 1877.

Die Seebäder in der Provinz Preußen haben, wie aus Cranz, Neukuhren und Nenhäuser berichtet wird, plüötzlich ein sehr trübes, düsteres Aussehen angenommen. Viele Kurgäste haben in Folge des eingetretenen kalten Herbstwetters dem dortigen Aufent⸗ Sb aufgegeben, andere stehen im Begriff, in diesen Tagen abzureisen.

G Warmbrunn, 25. August. Seit Sonntag herrscht hier eine Kälte, wie dieselbe bisher während des Sommers selten vorgekommen ist. In der Nacht vom Montag zum Dienstag ist das ganze Gebirge eingescheneit, worüber die noch immer in großer Zahl erscheinen⸗ den Touristen ganz unglücklich sind; nur wenige haben der Kälte wegen den Muth, die Schneekoppe zu ersteigen. Den frühzeitigen Schnee⸗

fall betrachten übrigens die Gehirgsbewohner als den Vorboten zu

einem prächtigen Spätsommer.

Bäder⸗Statistik.

Doberan bis 18. August Elster bis 25. August Ems bis 26. August . . . Flinsberg bis 22. August.. Franzensbad bis 20. August Gleichenberg bis 17. August. Glücksburg bis 27. August 8 Görbersdorf bis 28. August .. Groß⸗Ullersdorf bis 13. August. 16“ Johannisbad bis 23. August . . . . . Karlsbäd⸗bis 23. Aungust.67 Königsdorff⸗Jastrzemb bis 20. August. Langenau bis 27. August . . . . . .. Marienbad bis 25. August Norderney bis 24. August Ottenstein bis 27. August 1 bis 25. August.. t. Radegund bis 15. August. Reichenhall bis 17. August . . . . . 1 „Sauerbrunn bis 17. August Schandau bis 24. August. Soden bis 26. August . . . . . Teplitz⸗Schönau bis 24. August Trentschin⸗Teplitz bis 20. August Warmbad bis 27. August . .. Warmb runn bis 26. August Wartenberg bis 27. August . . Westerland bis 20. August . . Wiesbaden bis 29. August . . . . Wildbad bis 24. August . . . 8 Zoppot bis 20. August .. . . . . .

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsne Drei Beilagen seinschließlich Börsen⸗ und Handelsr gister⸗Beilage Nr. 159).

E1“

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml.

S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1874, betreffend die Ge⸗ ehmigung des Revidirten Statuts der eec Bodenkredit⸗Aktien⸗ b Königlichen Regierung zu

zweite Beilage S. 1 bis 14, ausgegeben den 24.

ank zu Berlin, durch das Amtsblatt der otsdam Nr. 30 zuli 1874;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 25. März 1874, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Wanzleben für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen anzleben über Remkersleben nach Commende⸗Bergen id weiter bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Groß⸗ Rodens⸗ leben im Kreise Wolmirstedt, 2) von Westeregeln bei der Schrader⸗ chen Mühle und der Braunkohlengrube „Bertha“ vorbei nach der Magdeburg⸗Halberstädter Staats. ehansse in der Richtung auf Hake⸗

1) von Klein⸗

born, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 28 S. 219, ausgegeben den 11. Juli 1874;

3) das Allerhöchste Privilegzium vom 25. März 1874 wegen Aus⸗ ertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obligationen des Wanz⸗ ebener Kreises im Betrage von 25,000 Thalern V. Emission durch

das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 28 S. 219 bis 223, ausgegeben den 11. Juli 1874;

+ der Allerhöchste Erlaß vom 30. März 1874, betreffend die

Verleihung des Expropriationsrechts an die Oberlausitzer Eisenbahn⸗ esellschaft für die Anlage einer Pferde⸗Eisenbahn vom Bahnhof Ruh⸗ land der Cottbus⸗Großenhayner Eisenbahn über Zschornagosda nach

auchhammer bezüglich der 8 die Strecke von der Elsterbrücke bis zum ichen Grundstücke, durch das Amtsblatt

Lauchhammergebiet erforder

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 25 S. 147,

See den 24. Juni 1874 (s. auch Bekanntmachung S. 218 r. 3);

5) Der Allerhöchste Erlaß vom 4. April 1874, betreffend die Ver⸗ leihung des Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinden Hiltrup und Amelsbüren im Kreise Münster für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee von Hiltrup über Amelsbüren bis zur Lüdinghauser Kreisgrenze auf Ottmarsbocholt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 25.

S. 93, ausgegeben den 20. Juni 1874;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 18. Mai 1874 wegen even⸗ tueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des Kreises Rastenburg III. Emission bis zum Betrage von 1,080,000

Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 25 S. 201 bis 203, ausgegeben den 18. Juni 1874;

7) das Allerhöchste Priotlegunm vom 18. Mai 1874 wegen even⸗ tueller Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen III. Emission des Kreises Fischhausen im Betrage von 510,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 25 S. 199 bis 201, ausgegeben den 18. Juni 1874;

8) das Allerhöchste Privilegium vom 20. Mai 1874 wegen Aus⸗ fertigung auf jeden Inhaber lautender Obligationen des Kreises Hadersleben zum Betrage von 300,000 Reichsmark durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 32 S. 215 bis 219, ausgegeben den 3. Juli 1874;

9) das am 21. Mai 1874 Allerhöchst vollzogene Statut der Ge⸗ nossenschaft zur Melioration der Bageg⸗Brücher im Kreise Obornik durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 28 S. 225 bis 228, ausgegeben den 25. Juni 1874;

10) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Mai 1874 wegen Aus⸗ gabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Frank⸗ furt a. M. zum Betrage von 2,058,000 Mark (686,000 Thlr.) durch

zum Deutschen Reichs⸗A

N 204.

Berlin, Montag, den 31. August

das Amtsblatt für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Nr. 35 S. 157/158, ausgegeben den 2. Juli 1874;

11) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Mai 1874, betreffend die Verlegung des Domizils und des Sitzes der Verwaltung der Ober⸗ lausitzer Eisenba ngesellschaft von Ruhland nach Cottbus, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 24 S. 141 ausgegeben den 13. Juni 1874;

12) das Allerhöchste Privilegium vom 23. Mai 1874 wegen Emission von 4,500,000 Thlr. = 13,500,000 Mark Prioritäts⸗Obli⸗ gationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 26 S. 127 bis 130, aus⸗ gegeben den 20. Juni 1874;

13) die am 23. Mai 1874 Allerhöchst vollzogene Konzessions⸗ Urkunde für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von M. Gladbach nach der preußisch⸗ niederländischen Landesgrenze zum Anschluß an die von dort nach Ant⸗ werpen konzessionirte Eisenbahn durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 29 S. 293, ausgege⸗ ben den 11. Juli 1874,

der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 34 S. 161/162, ausgege⸗ ben den 16. Juli 1874;

14) das am 24. Mai 1874 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Melioration der Thäler am Schrodaer und Milos⸗ lawer Fließ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 26 S. 228 bis 231, ausgegeben den 25. Juni 1874;

15) das Allerhöchste Privilegium vom 26. Mai 1874 wegen even⸗ tueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen VII. Emission des Kreises Rosenberg i. Pr. bis zum Betrage von 810,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 25 S. 135 bis 137, ausgegeben den 24. Juni 1874; 8

16) das Allerhöchste Privilegium vom 27. Mai 1874 wegen even⸗ tueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Halle a. d. S. zum Betrage von 3,000,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 27 S. 149 bis 152, ausgegeben den 4. Juli 1874;

17) das Allerhöchste Privilegium vom 27. Mai 1874 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des Kreises Adelnau im Betrage von 160,000 Thalern II. Emission durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 31 S. 273 bis 275, aus⸗ gegeben den 30. Juli 1874;

18) das Allerhöchste Privilegium vom 29. Mai 1874 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Charlottenburg zum Betrage von 1,500,000 Mark Reichswäh⸗ rung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 28 S. 220 bis 222, ausgegeben den 10. Juli 1874;

19) das Allerhöchste Privilegium vom 3. Juni 1874, wegen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Freiburg zum Betrage von 210,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 28 S. 299 bis 301, ausgegeben den 10. Juli 1874;

20) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Juni 1874, betreffend das der Stadtgemeinde Remscheid ertheilte Expropriationsrecht zur Erwer⸗ bung der behuss Erbreiterung der im Zuge der Gemeindechaussee von der Quatsche nach Feld belegenen „Freiheitsstraße“ erforderlichen Grundstücke durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düs⸗ seldorf Nr. 28 S. 279, ausgegeben den 4. Juli 1874:;

21) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Juni 1874, betreffend die Einstellung des Betriebes auf der Strecke Süchteln⸗Grefrath der Cre⸗ feld⸗Kreis Kempener Industrie⸗Eisenbahn bis zur betriebsmäßigen Vollendung des der betreffenden Gesellschaft gestatteten Weiterbaues der Bahn von Grefrath nach Straelen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 263, ausgegeben den 20. Juni 1874;

8⸗Anzeiger. 18741.

22) das Allerhöchste Privilegium vom 8. Juni 1874 wegen even⸗ tueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Thorner Kreises bis zum Betrage von 525,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 27 S. 151 bis 153, ausgegeben den 8. Juli 1874;

23) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Juni 1874 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Obliga⸗ tionen des Mogilnoer Kreises bis zum Betraze von 783,000 Mark Reichswährung II. Emission durch das Amtsblatt der Königlichen 1Se. Bromberg Nr. 28, S. 237 bis 239, ausgegeben den

. Juli ;

24) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Juni 1874, betreffend die Hessbhegung des Zinsfußes der auf Grund des Privilegiums vom März 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 153) aufgenommenen, nach Abzug der Amortisationsrate des laufenden Jahres von 50,100 Thaler be⸗ tragenden Anleihe der Stadt Gumbinnen von 5 auf 4 ½ Prozent vom des Jahres 1875 ab, durch das Amtsblatt der Königlichen Fehterung zu Gumbinnen Nr. 30, S. 387, ausgegeben den 29. uli 3

25) das am 22. Juni 1874 Allerhöchst vollzogene Statut der unter der Benennung „Hammeschleusen⸗Acht“ zum Zwecke des Schutzes gegen Sommerüberschwemmungen von den Besitzern der in der Hamme⸗ niederung im Kreise Osterholz belegenen Grundstücke gebildeten Ge⸗ nossenschaft durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 29 S. 233 bis 238, ausgegeben den 17. Juli 1874;

26) das Allerhöchste Privilegium vom 22. Juni 1874 wegen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Sangerhausen bis zum Betrage von 120,000 Mark Reichswährun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 3 S. 177 bis 179, ausgegeben den 8. August 1874;

27) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Juni 1874, betreffend das der Stadtgemeinde Steele behufs Anlegung eines Marktplatzes in dem oberen Theile dieser Stadt verliehene Recht, zwei dem Kaufmann Schnütgen daselbst gehörige Parzellen im Wege der Expropriation zu erwerben, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 31 S. 324, ausgegeben den 25. Juli 1874;

28) das Allerhöchste Privilegium vom 1. Juli 1874 wegen even⸗ tueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Strehlen zum Betrage von 150,000 Thalern oder 450,000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breolau Nr. 32 S. 325 bis 327, ausgegeben den 7. August 1874;

29) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Juli 1874, betreffend die Verlängerung der der Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder Eisenbahngesellschaft in der landesherrlichen Konzessions⸗Urkunde vom 8. Januar 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 528) zur Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn Frist bis zum 1. Januar 1876, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 31 S. 241, ausgegeben den 1. August 1874,

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 30 S. 109, ausgegeben den 25. Juli 1874;

30) das Allerhöchste Privilegium vom 6. Juli 1874 wegen Aus⸗ gabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Insterburg zum Betrage von 225,000 Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 32, S. 395 bis 397, ausgegeben den 12. August 1874;

31) der Allerhöchste Erlaß vom 10. Juli 1874, betreffend die Verlängerung der der Aachener Industriebahn⸗Aktiengesellschaft in der landesherrlichen Konzessions⸗Urkunde vom 23. November 1872 (Gesetz⸗Samml. für 1873, S. 394) zur Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme ihres Unternehmens gestellten Frist bis zum 1. Juli 1875, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 36, S. 175, ausgegeben den 30. Juli 1874.

* I Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Atuats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion sohtestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden. Charlottenburg, den 28. Juli 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastationsrichter.

Subhastations⸗Patent.

Das zur Konkursmasse „Deutscher Central⸗Bauverein“ im Hypothekenbuch in der Stadt and 48, Nr. 2047, Blatt 49 ver⸗

Steckbrief. Der Schuhmacher und Handelsmann Eduard Böttcher aus Helmstedt ist gestern Abend mittelst gewaltsamen Ausbruchs aus unserer Gefan⸗ genen⸗Anstalt Abvicher Um Vigilanz auf diesen gefährlichen Verbrecher und dessen Verhaftung im Betretungsfalle wird gebeten. Signalement: Alter: 20 Jahre; Größe 5/4“; untersetzt; Haare: blond; Augen: blau; Gesichtsfarbe: gesund; Zähne: gut; Kinn und Gesichtsbildung: oval; Kleidung: hellgraue Hose, Weste und eine grün eingefaßte Jäger⸗Joppe. Hal⸗ berstadt, den 28. August 1874. Königliches Kreis⸗

[3456]

Westend belegen

Oeffentlicher Anzeiger. 8

8

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. . Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.

2. Subhastatisnen, u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

e Charlottenburg B

9 ¶☛

Aufgebote, Vorladungen . Verschiedene Bekanntmachungen. 8 8 . Literarische Anzeigen.

. Familien⸗Nachrichten.

0 9 —2

Erscheint in separater Beilage.

die Ertheilung des Zuschlags ebendaselbst verkündet werden.

der Aktiengesellschaft

gehörige, in Abschätzungen,

in unserm Bureau B. einzusehen.

o. Central⸗Handels⸗Register (einschl. Konkurse). 4

bietenden versteigert, und demnächst das Urtheil züber den 24. Oktober 1874, Mittags 12. Uhr,

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 18 Ar 71 O.⸗M., mit einem Rein⸗ ertrag von 7,100 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. C., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

b.283 spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗

melden. Charlottenburg, den 28. Juli 1874.

dur⸗ Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Der Subhastations⸗Richter.

Subhastations⸗Patent.

Das zur Konkursmasse der Aktiengesellschaft: „Deutscher Central⸗Bauverein“ gehörige, in West⸗ end belegene, im Hypothekenbuch von der Stadt Charlottenburg Band 48, Nr. 2052, Blatt 89 ver⸗ zeichnete Grundstuͤck nebst Zubehör soll den 17. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr,

[3459]

„Deutscher Central⸗Bauverein“ gehörige, in West⸗

gericht. I. Abtheilung.

Es wird um Auskunft über den dermaligen Auf⸗ enthaltsort des Metzgergesellen Johann Koppel⸗ meyer aus Eichendorf in Bayern ersucht. Cassel, 25. August 1874. Der Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8

Subhastations⸗Patent. 8

[3455] 1 zur Konkursmasse der Aktiengesellschaft

Das

end belegene, im Hypothekenbuch der Stadt Char⸗ lottenburg, Band 49, Nr. 2091 Blatt 161 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 17. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ittags 12 Uhr,

den 24. Oktober 1874, ebendaselbst verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Fächenmaß von 15 Aren 49 Quadrat⸗Metern mit einem Reinertrag von 6,100 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das veee bedürfende, aber nicht eingetra⸗

zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 17. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den

Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 24. Oktober 1874, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ lächenmaß von 18 Ar 62 Qu.⸗M. mit einem Rein⸗

ertrag von 7,100 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.

Charlottenburg, den 28. Juli 1874. 2

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗Richter.

134571 Subhastations⸗Patent.

Das zur Konkursmasse der Aktiengesellschaft „Deutscher Central⸗Bauverein“ gehörige, in Westend belegene, im s von der Stadt Charlottenburg Band 48, Nr. 2046, Blatt 41 ver⸗ zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 17. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege

gene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das EE“ bedürfende, aber nicht eingetragene

ealrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Charlottenburg, den 28. Juli 1874.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Subhastations⸗Richter.

13458]1 Subhastations⸗Patent.

Das zur Konkursmasse der Aktiengesellschaft „Deut⸗ Central⸗Bauverein“ gehörige, in Westend

elegene, im Hypothekenbuch von der Stadt Char⸗ lottenburg Bd. 49, Nr. 2095. Seite 193 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 17. Oktober 1874, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächft das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 24. Oktober 1874, Mittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 21 Ar 54 Qu.⸗M. mit einem Rein⸗ ertrag von 8,100 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗

der nothwendigen Subhastion öffentlich an den Meist⸗

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 24. Oktober 1874, Mittags 12 Uhr,

ebendaselst verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt lächenmaß von 12 Ar. 91 Qu.⸗M. mit einem

einertrag von 5,100 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗ treffende Feeweifengen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserm Bureau B. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das ypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragen

ealrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ sordert dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Charlottenburg, den 28. Juli 1874. Lc. Kreisgerichts⸗Deputation er Subhastations⸗Richter.

187200 Bekanntmachung. Im Sommer 1872 sind zu Cairo (Illinois)

die Brüder Albert und Johann v. Dyke

mit Hinterlassung von 6—800 Dollars verstorben. Die Erblasser sollen aus Deutschland stammen.

Auf Anordnung des Herrn Reichskanzlers werden die erbherechtigten Personen hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei unserer L S anzu⸗

tralsund

tragene Realrechte Epp. zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗

melden. 1870 a.) den 21. August 1874. Bürgermeister und Rath. b

1“