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has Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Bierteljahr. E für den Raum einer ruckzeile 3 Agr.
N Alle Post⸗Anstulten des In- und Auslandes uehmen
Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten
auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
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1. September, Abends.
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Wegen der nationalen Feier des 2. September erscheint die nächste MNummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers erst am 3. September Abends.
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Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
Dem Legations⸗Sekretär Grafen von Berchem die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Nordstern⸗Ordens zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Gleim zu Cassel den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu er⸗ theilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Ludwigs⸗Ordens: dem Major z. D. Wittje, im Bezirk des Reserve⸗Landwehr⸗ Bataillons (Magdeburg) Nr. 36; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Major von Loßberg, etatsmäßigen Stabsoffizier im Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, und 1 dem Ober⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt Dr. Schilling von demselben Regiment; des Ritterkreuzes erster ra 9 desselben Ordens: dem Rittmeister und Escadron⸗Chef von Heuser in dem⸗ selben Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern 11 desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant von Vollard⸗Bockelberg in demselben Regiment; des demselben Orden affiliirten Verdienstkreuzes: dem Wachtmeister Beinroth und dem Stabstrompeter Grünert, beide in demselben Regiment; sowie der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗ Medaille: dem Wachtmeister Buchholz, dem Vize⸗Wachtmeister Matthies, dem Sergeanten Hartwig, und den Unteroffizie⸗ ren Dohse und Kockel, sämmtlich von demselben Regiment.
1 Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deut⸗ schen Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augsbur⸗ gischer Konfession zu Straßburg vollzogene Ernennung des Pfarrers Jakob Kraenker zu Zutzendorf im Bezirk Unter⸗ Elsaß zum Pfarrer in Müttersholz, desselben Bezirks, zu be⸗ stätigen geruht.
Auf Ihren Vortrag bestimme Ich hiermit: Für das mili⸗ tärische Grüßen in Meiner Marine sollen fortan auch an Bord die darüber für die Armee bestehenden Bestimmungen mit fol⸗ 28 Zusatze gelten: Das Frontmachen geschieht nur an Land. Blabelsberg, den 18. August 1874. “
Wilhelm. An den Chef der Admiralität.
Im Anschluß an diese Allerhöchste Kabinets⸗Ordre bestimme ich, daß beim Essen und während des Gottesdienstes in dem Wohnraum der Mannschaft, dem Zwischendeck resp. der Batte⸗ rie, stets die Kopfbedeckung abzunehmen ist. Bei allen anderen Gelegenheiten bleibt es außer Dienst dem Manne überlassen, ob er in diesen Räumen die Mütze aufbehalten will oder nicht. Beerlin, den 20. August 1874.
1 Der Chef der Admiralität. — G
v. Stosch.
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FeS“ mit Dänemark und
weden.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffverbindungen mit Dänemark und Lihsecden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt:
Linie Kiel⸗Korsoer.
„Die Fahrten finden in beiden Richtungen bis zum Schluß der diesjährigen Fahrperiode täglich statt. Abgang aus Kiel: um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Ham⸗ burg. Ankunft in Korsoer: Morgens gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags. Abgang aus Korsoer: um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Puges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: Morgens gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Hamburg.
8 Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe.
Die Fahrten finden täglich statt: Abgang aus Lübeck: 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankunft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den um 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm
bgehenden Eisenbahnzug. Abgaug aus Malmoe: Vormittags. Ab⸗ gang aus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck: Mor⸗ gens, zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin.
inie Stralsund⸗Malmoe.
grin Die Fahrten finden dreimal wöchentlich statt, und zwar aus
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Stralsund wie aus Malmoe am Montag, Mittwoch und Freitag. Abgang aus Stralsund: mit Tagesanbruch. Ankanft in Mal⸗ moe: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den um 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags nach Stockholm abgehenden Eisenbahnzug. Außerdem Anschluß an die zwischen Kopenhagen und Malmoe coursirenden Dampfer. Abgang aus Malmoe: Abends um 8 Uhr 45 Minuten. Ankunft in Stralsund: am nächsten Morgen, zum Anschluß an den zweiten Zug nach Berlin. Linie Stettin⸗Kopenhagen.
Die Fahrten finden vom 1. September ab bis zum Schluß der diesjährigen Fahrperiode einmal wöchentlich statt, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopen aßen jeden Mittwoch. Ab⸗ gang aus Stettin: Mittags 1 Uhr. Ankunft in eerg.;: am nächsten Morgen 5 sihr. Abgang aus Kopenhagen: Nach⸗ mittags 3 Uhr. Ankunft in Stettin: am nächsten Morgen 9 Uhr.
Linte Rostock⸗Nykjöbing.
Die Fahrten finden dreimal wöchentlich statt, und zwar aus Rostock am Montag, Mittwoch und Freitag, aus Nykjöbing am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Abgang aus Rostock: Vor⸗ mittags 9 Uhr nach Ankunft der Züge aus Berlin, Hamburg ac. Ankunft in Nykjöbing: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Kopenhagen. Abgang aus Nyk⸗ jöbing: Nachmittags 2 ½ Uhr, nach Ankunft des Eisenbahnzuges von Kopenhagen. Ankunft in Rostock: an den betreffenden Tagen Abends zum Anschluß an den Eisenbahnzug nach Hamburg, Berlin ꝛc.
Berlin, 30. August 1874. .
Kaiserliches General⸗Postamt.
Bekanntmachung.
Bei Beförderung von Telegrammen zwischen den Tele⸗ graphen⸗Stationen in Pankow und Alt⸗Schöneberg einerseits und den innerhalb des Weichbildes von Berlin gelegenen Te⸗ legraphen⸗Stationen andererseits kommt von jetzt ab der allge⸗ meine Gebühren⸗Tarif zur Anwendmg, so daß für eine Depesche bis zu 20 Worten 5 Sgr. und füt je 10 Worte, oder einen
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Theil derselben, mehr 2 ½ Sgr. zur Erhebung gelangen.
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Berlin, den 28. August 1874. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. Hirs
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 9 88 Stadtrichter Eggebrecht hierselbst zum Regierungs⸗ ath;
Den bisherigen ordentlichen Lehrer vom Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin, Dr. Wilhelm Wilmanns, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Univer⸗ sität in Greifswald; sowie
Den Superintendentur⸗Verweser, Pfarrer Karl Theodor Woldemar Hoffheinz in Werden, zum Superintendenten der Diözese Heydekrug — Regierungsbezirk Gumbinnen — und den Superintendantur⸗Verweser, Pfarrer Karl August Bercio in Ortelsburg, zum Superintendenten der Diözese Ortelsburg — Regierungsbezirk Königsberg — zu ernennen; und
Dem Regierungs⸗Sekretär Alexander Schadenberg in Breslau bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen. 9 5
Berlin, den 1. September 1874. 8
Heute erfolgte in der Friedenskirche zu Potsdam die Kon⸗
firmation
Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich
Wilhelm Victor Albert von Preußen, ältesten Sohnes Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen, in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, der Durchlauchtigsten Eltern, der zur Zeit anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Wales, Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar, Sr. Hoheit des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar, der Obersten⸗, Ober⸗Hof⸗ und Fefenscharger, des Ministers des König⸗ lichen Hauses, der Königlichen Staats⸗Minister, der Generale der Infanterie und Kavallerie, der Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Hof⸗ und Domgeistlichkeit u. s. w.
Die heilige Handlung wurde durch den Hof⸗Prediger Heym verrichtet, welcher den Konfirmations⸗Unterricht Sr. Königlichen Hoheit in den Sen Wochen leitete, nachdem Höchstderselbe seit zwei Jahren den Religions⸗Unterricht des Predigers Persius an der Heiligen Geistkirche zu Potsdam genossen hatte.
Nachdem Se. Königliche Hoheit das von Ihm Selbst ver⸗ faßte Glaubensbekenntniß verlesen und die über einzelne Glau⸗ benslehren an Sie gerichteten Fragen beantwortet und durch Aussprüche der Heiligen Schrift begründet hatten, bestätigten Höchstdieselben Ihren Taufbund durch Beantwortung der in der Agende vorgeschriebenen Fragen, und wurden demnächst in die Rechte und Pflichten der evangelischen Kirche aufgenommen.
Hierauf wurde dem Neu⸗Konfirmirten in Gemeinschaft mit den Durchlauchtigsten Eltern das Heilige Abendmahl gereicht.
Berlin, 1. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend in Potsdam eingetroffen und im Königlichen Stadtschlosse daselbst abgestiegen.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 74 Medizinal⸗Angelegenheiten. 1
Der seitherige Physicus primarius, Sanitäts⸗Rath Dr. Kloß,
zu Frankfurt a. M., und der seitherige Stadt⸗Physikus Dr. Bagge
ebendaselbst sind zu Kreis⸗Physikern des Stadtkreises Frankfurt a. M. ernannt worden.
Der Lehrer Gliese zu Großdorf ist zum ordentlichen Lehrer
an dem Schullehrer⸗Seminar in Hilchenbach ernannt worden. 8
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
HPeannimg 1“ Die Kandidaten der Baukunst, welche in der zweiten dies⸗ jährigen Prüfungs⸗Periode die Prüfung als Bauführer abzu⸗ legen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 30. d. Mts. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden. Meldungen nach dem angegebenen Termine müssen unbe⸗ rücksichtigt bleiben. Berrlin, den 1. September 1874. 8 88 Königliche technische Bau⸗Deputation.
Aufruf.
Auf Beschluß der hiesigen Gemeinde⸗Behörden wird am Abend des 2. September d. J. das Rathhaus fefstlich erleuchtet und sollen Mittags 1 Uhr vom Rathhausthurme herab Choräle und patriotische Lieder geblasen werden. — Unsere Mitbürger bitten wir, zur würdigen Feier des nationalen Festes auch ihrer⸗ seits durch eine allgemeiue Erleuchtung der Häuser am Abend beizutragen. 18 ben
Berlin, den 31. August 1874. 8 18*
hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.
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Die Illumination, welche nach der Bekanntmachung des Magistrats am 2. September cr. stattfinden soll, macht für die Dauer derselben von 8 Uhr Abends ab für den Straßen⸗ verkehr folgende polizeiliche Anordnungen nothwendig:
1) Für den Wagenverkehr werden gesperrt: die Schloß⸗ freiheit, der Schloßplatz, die Kurfürstenbrücke, die Königsstraße von der Kurfürstenbrücke bis zur Klosterstraße, und die Leipziger⸗ straße von der Wilhelmstraße bis zum Potsdamer Thor.
2) Der Omnibusverkehr unter den Linden, in der Friedrichs⸗ straße von der Leipzigerstraße ab bis zur Weidendammer Brücke einschließlich, auf der Tour vom Molkenmarkte bis zum Pots⸗ damer Thor, und der Betrieb der Pferde⸗Eisenbahn in der Do⸗ rotheenstraße ist einzustellen.
3) In den nicht gesperrten, aber besonders belebten Straßen, wie Unter den Linden, in der Friedrichsstraße, Wilhelmstraße, Leipzigerstraße, am Spittelmarkt, Mühlendamm zc. darf nur im Schritt gefahren werden.
Die Fuhrwerke haben stets die rechte Seite des Fahrdamms und Reihe zu halten. Kein Fuhrwerk darf aus der Reihe aus⸗ brechen, vorfahrende überholen oder sich in die Reihe eindrängen.
4) Die Fußgänger haben die zur rechten Hand belegene Straßenseite zu halten und jede Stockung durch Stehen⸗ bleiben zu vermeiden.
Das Publikum wird ersucht, die Polizeibeamten bei Auf⸗ rechthaltung der Ordnung in aller Weise zu unterstützen, un ihren Anordnungen bereitwilligst Folge zu leissten.
Berlin, den 1. September 1874. 9
FEKFhönigliches Polizei⸗Präsidium. J. V.: Freiherr von Hertzberg.
Bekanntmachung für Seefahrer.
Am 7. k. Mts. beginnt in der Steuermannsklasse der hiesi⸗ gen Staats⸗Navigationsschule ein neuer Unterrichtskursus. Die Aufnahme in denselben ist von einer Prüfung abhängig, in welcher der Aufzunehmende nachzuweisen hat:
1) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich verständ⸗ lich auszudrücken;
2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit 8 und Uebung in der Ausziehung von Quadrat⸗ wurzeln;
3) Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit von Winkeln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntniß der einfacheren Sätze vom Kreise und von den Winkeln im Kreise, leichter Konstruktions⸗ und Rechnungs⸗Aufgaben vermittelst der Lehrsätze;
4) Einige Vorbereitung in der nautischen Geographie, be⸗ sonders in der mathematischen. ö“