Versailles, 3. September. (W. T. B.) der Permanenzkommission gelangten heute mehrere In⸗ terpellationen zur Erledigung. Die Deputirten Mahy und Picard von der Linken brachten die Maßregeln gegen die Presse zur Sprache und beklagten sich über das parteiische Verfahren der Regierung. Der Minister des Innern, Baron v. Chabaud⸗ La⸗Tour, erwiderte darauf, daß er mit Mäßigung, aber mit Festigkeit sich der gesetzlichen Mittel bedienen werde, um die Re⸗ gierung gegen Angriffe zu vertheidigen. — Der Justiz⸗Minister Tailhard machte darauf die Mittheilung, daß der Prozeß gegen die an der Entweichung Bazaine’'s betheiligten Personen am 14. d. M. vor dem Gerichtshofe in Grasse (Departement des Alpes maritimes) eröffnet werden würde. Der legitimistische Deputirte de la Bouillerie interpellirte dann die Regierung, ob sie ein französisches Kriegsschiff an die Mündung der Bi⸗ dassoa senden werde. In Vertretung des abwesenden Herzogs von Décazes erklärte der Minister des Innern auf die Inter⸗
pellation, daß Frankreich, nachdem die Anerkennung der spani⸗ schen Regierung von fast allen europäischen Mächten im Prin⸗ zip angenommen worden sei, sich den übrigen Mächten ange⸗ schlossen habe. Er habe keine Kenntniß davon, ob die Regie⸗ rung Kriegsschiffe an der spanischen Nordküste kreuzen lassen werde, dieselbe werde indessen jeder Intervention in die inneren b Angelegenheiten Spaniens fern bleiben. Die Stationirung einer Truppenabtheilung bei Bourg⸗Madame habe nur den Zweck, Grenzüberschreitungen der Carlisten zu verhindern. — Auf eine Anfrage des legitimistischen Abgeordneten Vicomte d'Aboville, ob die spanische Regierung die Erklärung des Belagerungs⸗ zustandes in den französischen Grenzdepartements gefordert habe, erwiderte der Minister, daß dies Verlangen nicht gestellt worden sei. Der Vicomte d'Aboville und Herr von la Boutillerie gaben nach diesen Erwiderungen des Ministers darauf die Erklärung ab, daß sie ihren Protest gegen die Anerkennung der spanischen “ wiederholen müßten. Die Sitzung wurde dann auf⸗ gehoben.
Spanien. Radrid, 3. September. (W. T. B.) Na dem bisherigen Ergebniß der neuen d.seSn Hea sich bereits 43,823 Mann zum Dienste bei der Fahne einschrei⸗ 88 2n üüner 1 veäenanen welche für Befreiung von der Verpflichtung zur Ableistung eingezahlt worden sind, beläu sich auf 37 Millionen Realen. sith k ͤ aus Perpignan vom 3. September gemeldet wird, haben die Carlisten die Belagerung von Puycerda aufgegeben und ihren Abzug durch das Pyrenäen⸗Thal von Dalp bewerkstelligt. Vor der Stadt sind keine carlistischen Truppenabtheilungen mehr sichtbar. Die Thore sind geöffnet, iele Einwohner sind bereits in Bourg⸗Madame eingetroffen. 8 — 4. September. (W. T. B.) Das Ministerium Za⸗ bala hat seine Entlassung eingereicht und ist Sagasta mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt worden. Die neue Ministerliste ist folgende: Sagasta Minister⸗Präsident und Inneres, Ulloa Auswärtiges, Colmenares Justiz, Serrano Bedoya Krieg, Camacho Finanzen, Arias Marine, Navarro Rodrigo Handel, Romero Ortiz Kolonien.
Dänemark. Kopenhagen, 29. August. .N.) Am 1. Oktober sollen siebenundzwanzig der venünthä Hfts⸗ öna neue Wahlen besetzt werden. Bekanntlich gelten die Lands⸗ thingswahlen für einen Zeitraum von acht Jahren; aber jedes vierte Jahr tritt’ die Hälfte der gewählten Mitglieder des Things ab, und es werden neue Wahlen in den vakanten Landsthings⸗ kreisen ausgeschrieben. Die Hälfte der Landsthingsmänner wur⸗ den zuletzt im Oktober 1870 erneuert. Am 1. Oktober d. J. treten die Mitglieder ab im: 1. Landsthingskreise (Kopenhagen), 2. Kreise (den Aemtern Kopenhagen, Fredexiksborg und Holbäk), 4. Kreise (Bornholm), 7. Kreise (den Aemtern Aalborg und Hjörring), und 9. Kreise (im alten Amte Aarhuus, Randers Amt und in einem Theile des Amtes Viborg).
— Die Panzerfregatte „Danmark“ wurde gestern Mor⸗ gen im Drydock aufgenommen, um einer Reparatur unterworfen
zu werden. — 3. September. (W. T. B.) Der Reichsta ist du einen „Offenen Brief“ des Königs auf den 5. 8 Mtg. 5 rc
rufen worden. Amerika. New⸗York, 3. September. (W. T. B.)
In der Sitzung
Nr. 64 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗Po Verwaltung⸗ hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen vom 28. August 1874: Eröffnung der Eisenbahn zwischen Hainichen in Sachsen und Roßwein; vom 29. August: Berichtigung der Zeitungs⸗ Abonnementsgelder; Bescheidung vom 29. August 1874: Anzeigen und Berichte über vorgekommene Vertustfälle, Unterschlagung ꝛc.
— Die Nr. 18 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Telegraphen⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom 22. August 1874. Ergänzung des internationalen Reglements; v.1nen 28. eea 1enn. 8 decaicehne ds Einheitssatzes der für
elegraphirungsgeschäfte zu gewährenden Nebenvergütung bei den selbst⸗ ständigen Stationen pro 3. Quartal 1874. sechf
— Das Coursbuch der Deutschen Reichs⸗Postver⸗ waltung, September 1874, I. Abtheilung, bas gest die Eisenbahnen in Deutschland und der Oesterreichisch⸗Ungarischen Mon⸗ archie und Uebersicht der bestehenden Rundreise⸗Touren mit Angabe der Billetpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen General⸗ Postamts, Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben und umfaßt die bis zum 1. Sep⸗ tember eingetretenen resp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner: Abtheilung II., Sep⸗ tember⸗Oktober, enthaltend die bedeutenderen Eisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterreich, ferner Postverbindungen in Deutschland und den angrenzenden Ländern, Dampfschiff⸗Course, Reisetouren zwischen mehreren Hauptorten Europas, Verzeichniß der Bade⸗ und Kurorte in Deutschland und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den bedeutenderen Bade⸗Orten, Tarif für Courier⸗ und Extraposten, Wegemaße, Münzvergleichungs⸗Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmungen über Benutzung der Telegraphenlinien und Ge⸗ bührentarif ꝛc. Beigegeben sind 2 Karten.
Statistische Nachrichten.
Die permanente Kommission des internationalen statistischen Kongresses trat am 27. d. M. in Stockholm zu⸗ sammen und wurde vom Präsidenten, P. von Semenov, mit einer französischen Anrede begrüßt. Zum Vize⸗Präsidenten wurde der Chef des schwedischen statistischen Bureaus, Medizinal⸗Rath Berg, gewählt, welcher darauf in deutscher Sprache die Kongreßmitglieder in Schweden willkommen hieß. Als Sekretäre fungiren Wesselowsky (Rußland) und Hellstenius und Printzsköld (Schweden). Die Ver andlungen werden abwechselnd in deutscher und französischer Sprache geführt. Zur vorbereitenden Behandlung liegen folgende zum bevorstehenden Kongreß in Buda⸗Pest 1875 abgegebene Gutachten vor: 1) über die Reorganisation der offiziellen Statistik; 2) über die Centralisation oder Decentralisation der statistisch⸗technischen Wirk⸗ samkeit; 3) über die Anwendung der graphischen und geographischen Methode in der Statistik; 4) über den Unterschied zwischen diesen Methoden 5.5) über die Kriterien der Nationalität; 6) was man unter Nationalität versteht; 7) Berechnung der Todtenlisten; 8) welche Grundlage muß die Statistik herbeischaffen, um richtige Todtentabellen zu erhalten; 9) Ideen über die Ackerbau⸗Statistik; 10) Gutachten über die Bearbeitung der älteren Statistik; 11) über die Klassifikation der Produktion; 12) Bemerkungen über einen Entwurf zur Klassi⸗ fikation der Erwerbszweige; 13) über die allgemeine Klassifikation der Industrie und der Erwerbszweige; 14) über die Statistik der Dampf⸗ kessel und Dampfmaschinen in der ganzen Welt; 15) Fragen, betreffend die Statistik über die nationalen Einnahmequellen; 16) über die Militär⸗Statistik; 17) über die Strafsysteme in Europa.
Am Freitag setzte der permanente Ausschuß seine Verhandlungen über die eingegangenen Gutachten, betreffend verschiedene statistische
Fragen, fort. Die Diskussion wurde theils in französischer, theils in deutscher Sprache Feührt Die Mitglieder waren 51 belh Chef des schwedischen statistischen Bureaus, Medizinal⸗Rath Berg, zu Mittag und Sonnabend zum Diner beim König auf Schloß Drott⸗ ningholm eingeladen. Am Sonnabend beabsichtigte man per Dampf⸗ schiff eine Ausfahrt nach Björkö und Gripsholm vorzunehmen und an einem Tage der nächsten Woche will man Upsala besuchen. Nach (ebenfen die ntiglte e nach Christiania reisen, wohin ihnen freie Fahrt auf den no Eisenb ö“ f rwegischen Eisenbahnen
8b e. e. Literatur. 8
(September⸗) He . Jahrgang) der „Forstlichen Blätter, Zeitschrift für Forst⸗ und 11 gegeben von Julius Theodor Grunert, Königlich preußischer Ober⸗Forstmeister in Trier, Ehrenmitglied des österreichischen Reichs⸗ forstvereins, und Dr. Ottom ar Victor Leo, Dozent der National⸗ ökonomie an der Königlich preußischen landwirthschaftlichen Akademie in Proskau, (Leipzig, Verlag von Heinrich Schmidt, Buchhandlung für Land⸗ und Forstwirthschaft), hat folgenden Inhalt: I. Aufsätze. Das Numeriren der Nutzhölzer mit dem Göhlerschen Numerirschlägel. Vom Königlich sächsischen Forstinspektor Schaal in Grünthal. Einige Erträge der Kiefer, als Treibholz zwischen Eichen angebaut. Vom Ober⸗Forstmeister Grunert. Forstlicher Bericht aus Italien. Von
Die republikanische Konvention von Ohio hat sich von Neuem zu Gunsten derjenigen Punkte des W“ re⸗ vEö rngeecochen⸗ welche die Durchführung reihande ems und die Wiede 5 Fcn Perlegef raufnahme der Zahlungen io de Janeiro, 3. September. (W. T. B.) D ultramontane Deputirte Roma hat 85 der “ den Antrag gestellt, den Minister⸗Präsidenten Vicomte do Rio Branco und zwei andere Minister wegen Hochverraths und Ver⸗ b“ 88 egeh 88 den Staat in Anklagezustand . . Der Antrag wurde zur V Spezialkommission über gefen. 3 11“ Ge
Bernhard Dürer. Internationale landwirthschaftliche Ausstellung i Bremen 1874. Vom Forstmeister S immel ig i 86 8 II. Bücheranzeigen. — III. Fefe hmmelpfennig
— Am 21. d. M. verschied in Erlangen im 80. Lebensj der ordentliche Professor der Pathologie, allgemeinen ö ghr chiatrie und Geschichte der Heilkunde, Dr. Joh. Mich. Leupoldt.
„ — In den Tagen vom 2. bis 4. September hält in Hamb die dritte Delegirten⸗Versammlung bentscher mpehr;
ihre Sitzungen.
Die österreichische Nordpol⸗Expedition it Telegramm aus Christiania vom heutigen Tacer⸗ in 1a b enlüc troffen. Das Expeditionsschiff „Tegethoff“ ist zu Grunde gegangen,
sind nach langen Schlittenreisen von
die Mitglieder der Expedition russischen Schiffen aufgenommen worden.
— Wie man der „Wes. Ztg.“ aus Kohls cheid schreibt, wurden zu Pannesheide am 28. v. M. zwei Erdstöße, der erste um 2 Uhr und der zweite um 3 ¾ Uhr verspürt. Der letztere wurde auch zu Grube Furth bei Bardenberg und in der Nähe der Station Kohlscheid recht deutlich wahrgenommen, und war derselbe von einem dumpfen Getöse begleitet. Die Bewegung schien von Norden gegen Süden (nach der Wahrnehmung zu Furth von Nordosten gegen Südwesten) sich fortzupflanzen.
Gewerbe und Handel.
Bei dem am 2. September angesetzt gewesenen Subhastations⸗ Termin in Sachen der Pommerschen Central⸗Eisenbahn ist kein Gebot abgegeben worden.
— In der kürzlich abgehaltenen Sitzung des Aufsichtsrathes der Westfälischen Bank in Bielefeld wurde von behchhss⸗ die Bilanz des ersten Semesters vorgelegt, wonach der erzielte Rein⸗ gewinn 76,057 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf., gleich 7 ½ % pro anno des Grundkapitals von 2 Millionen Thalern, beträgt.
Verkehrs⸗Anstalten.
„Die Nr. 69 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Achar Hamburger Eisenbahn. — Vereinfachung des Personen⸗Billetapparates. — Vereinsgebiet: Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn (landes⸗ polizeiliche Revision der Linie Königsberg i. N.⸗M.⸗Wilhelmsfelde). — Oberschlesische Eisenbahn (Königliche Eisenbahn Kommission in Breslau). — Hainichen⸗Roßwein eröffnet. — Weimar⸗Gera (Baubericht). — Magsdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1873). — Hannoversche Staats⸗Eisenbahnen (Geschäftsbericht pro 1873). — Oesterreichisch⸗Ungarische Korrespondenz. — Oesterreichische Staats⸗ Eisenbahngesellschaft (Jahresbericht über das Provisions⸗ und Unter⸗ stů ungs⸗Institut für Diener und Arbeiter pro 1873). — Ausland: Rußland (Entwickelung des Verkehrs in 1871—74). Italien: (Verona⸗Dossobuono; v“ Arther⸗Rigibahn (Bericht). — Frankreich (die große Pariser Gürtelbahn). — Belgien (Péruwelz⸗ Anzin eröffnet). — Polar⸗Eisenbahn. — Nordamerika (Jahresbericht der Central⸗Pacific⸗ Eisenbahn). — Pennsylvania⸗Eisenbahn. — Japan. — Juristisches: Dauert die vertragsmäßige Beschränkung der Haft⸗ pflicht der Eisenbahnen auch während der Zeit fort, wo der Transport des Gutes auf der Eisenbahn selbst unterbrochen war? — Literatur: Ueber die Kohle aller Länder, von J. Pechar und Dr. Peez. — Nach⸗ träge zu den offiziellen Mittheilungen uͤber Einnahmen bis ult. Juni 1874. — Marktbericht. — Eisenbahn⸗Kalender. — Offizielle und Privatanzeigen.
— Die Betriebseröffnung der 4 Meilen (31 Kilometer) langen Strecke Reppen⸗Cüstrin (Breslau⸗ Ehvesphis 2 Feterh 1ngen Bahn) wird, da die Erd⸗ und Brückenbauarbeiten nahezu vollendet und die Oberbauarbeiten, sowie die Bahnhofshochbauten bereits seit längerer Zeit in Angriff genommen worden sind, voraussichtlich am 1. November cr. stattfinden können. Die nach Eröffnung von Breslau⸗ Raudten und Rothenburg⸗Reppen hergestellte Route Breslau⸗Raudten⸗ Rothenburg⸗Reppen⸗Frankfurt a. O.⸗Berlin ist 321,75 Kilometer lang und ermöglicht daher einen Konkurrenzverkehr mit der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn, deren Länge von Berlin bis Breslau zur Zeit 359eiah se⸗ “ 8- im Bau begriffene Linie Arns⸗
. m 30,30 Kilometer verkür E12* zt, also auf 327,45 Kilometer
„— Die Vorarbeiten für die Eisenbahn Liegnitz⸗Goldberg⸗ Löwenberg⸗Friedland⸗Zittau und der Füten er Giar für Ae Herstellung der Bahn sind im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten geprüft und revidirt worden. Danach sind die Kosten der Hauptbahn, soweit sie das preußische Gebiet durchschneiden, auf 7,685,000 Thlr. und die Kosten der Abzweigung Welkersdorf⸗ Langenöls auf 415,000 Thlr. festgestellt worden. Der Minister hat jedoch eine übrigens nicht erhebliche, sich nur auf wenige Punkte be⸗ ziehende Ueberarbeitung der Vorarbeiten angeordnet, welche von dem Comité sofort veranlaßt werden wird. Soweit die Bahn das öster⸗ reichische und das sächsische Gebiet berührt, sind die Vorarbeiten gleich⸗ falls von den betheiligten Regierungen geprüft und revidirt worden.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, den 5. September. Opernhaus. lung.) Martha, oder: der Markt zu Richmond. Romantisch⸗ komische Oper in 4 Akten. Musik von F. von Flotow. Lady Harriet: Frl. Grossi. Nancy: Frl. Lammert. Lyonel: Hr. Link. Plumket: Hr. Krolop. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Sonntag, den 6. September. Opernhaus. (161. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von C. M. v. Weber. Agathe: Frl. Lehmann. Aennchen: Frl. Horina. Max: Hr. Lips, vom Stadttheater in Bern, als Gast. Caspar: Hr. Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (164. Vorstellung.) Der verwunschene fasbgenk . 3 düfcheitungen von J. v. Plötz. Vorher:
in Ständchen. Dramatischer Scherz in 1 Akt von G. itz. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. 8
(160. Vorstel⸗
„Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände
können „von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den
Hauspolizei⸗ Inspektoren Schewe (Opernhaus) und Hoff⸗
meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden.
die Benscfarberteng 68 . Sachen in der egebenen Frist nicht, so werden dieselben de i
Weiteres ausgehändigt. “
Der Verein deutscher Strafanstalts⸗Beamten.
— In den Tagen vom 1. bis 3. September hielt der Verein deuts Strafanstalts⸗Beamten auf Einladung des Mielt der des vdegnhr Berlin seine dritte Hauptversammlung ab. Derselben wohnten eine große Anzahl von Direktoren, Verwaltungsbeamten und Geistlichen von Strafanstalten aus allen Theilen des Reiches, sowie Aerzte und Juristen bei. Beide Hauptversammlungen im Bürgersaale des Rath⸗ hauses beehrte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt mit seinem Besuche.
Am Dienstag Nachmittag 2 Uhr fand im Gebäude des Zellen⸗ gefängnisses zu Moabit eine Sitzung des weiteren Ausschusses statt in der folgende, von der Hauptversammlung später acceptirte Aende⸗ rungen in den Statuten angenommen wurden: „Der Antrag auf Er⸗ nennung eines Ehrenmitgliedes wird zuvor einem Ausschusse über⸗ wiesen, ehe er in der Hauptversammlung zur Debatte kommt“ und: „Der Jahresbeitrag wird von einem Thaler auf vier Mark erhöht“. Die anderen Punkte der Tagesordnung waren ein summarischer Be⸗ richt über die seitherige Entwickelung des Vereins, erstattet vom Di⸗ rektor Eckert, und ferner die Rechnungsvorlage. 1 8 8 1”2 1 839 tagenden 8 eine eingehende Besichtigung des Moabite ängni be sen⸗ Vete sen gung ter Zellengefängnisses
ie erste Hauptversammlung fand am 2. September früh 9
statt. Seitens der Staatsregierung wurde die “ 8b Geh. Regierungs⸗Rath Illing begrüßt. Zum ersten Präsidenten wurde General⸗Staatsanwalt Dr. Schwarze aus Dresden, zum ersten Vize⸗ 8 v. v. Se Geh. Regierungs⸗Rath Illing, zum zweiten Geh. Justiz⸗
ath Starke, zum dritten Appell⸗Rath Petersen aus München, zu Schriftführern Direktor Strosser aus Münster und Hausgeistlicher b Bruchsal durch Akklamation gewählt.
erste
„Wie sollen seelengestörte und gebrechliche ä verurtheilte Gefangene untergebracht sich 1“ Referent war Sanitätsrath Dr. Marcard in Celle. Die Versammlung faßte Betreffs der seelengestörten Gefangenen nach längerer Debatte folgende Resolution: „Die Versammlung er⸗ klärt es für nothwendig und ausführbar, daß bei den größeren Straf⸗
anstalten Abtheilungen für irre Verbrecher ge affen w W1
alle Irren behandelt, resp. geheilt ö zpeschaffe Bezüglich der gebrechlichen Gefangenen einigte man sich über folgende Resolution: „Da ein besonderes Bedürfniß zur gesetzlichen Regulirung dieser Materie in der Praxis sich nicht herausgestellt hat geht F. veesaenncung 8 Fdeens.ns über.“
er zweite Pun er Tagesordnung war die 2 wescgäßastn 6 8 g war die Berathung und „Kann den Gefangenen die Selbstverpflegung gestattet w ohne die Gleichmäßigkeit des Strafvollzugs 8 ngea gestat e den welchem Umfange?⸗ Taoe⸗ Lirbeee e “ Fheseruae erec dn in Zwickan. ; e Versammlung schlo mit 81 gegen 71 Sti
Antrag des Geheimen Re⸗ gierungs⸗Rath Intag an: Die emnfbf dem pflegung kann den zu Ge eni teafe verurtheilten Personen gestattet werden. Ueber die Voraussetzungen und den Umfang, in denen sie zu gestatten ist, entscheidet die zu erlassende Strafvollzugsordnung.“ Tageaspeas erledigt.
m Nachmittag tagten die einzeln üsse i erschie⸗ denen Sälen des Rathhauses. “
Die zweite Hauptversammlung wurde i ü — räsidenten eröffnet. 8 am Mittwoch früh 9 Uhr
er erste Gegenstand der Tages . seuazftytrte rstand 9. agesordnung war Berathung und Be
vom
. „Punkt der Tagesordnung war di 2 schlußfassung agn die Frage: va 5- F8 eeies gzatg;
der Strafvollzug im Wege der Gesetzgebung geregelt
Referent: Direktor Köstlin aus Heilbronn. Nach langen, sehr
eingehenden Debatten einigte sich di ü —
bing sesütccna gte sich die Versammlung über folgende Die emeinsamkeit des Strafmaßes im Deutschen Reiche wird
gegenwärtig durch die Verschiedenheit der Sirafena cenan 8 8—
illusorischen gemacht.
2) Zur Beseitigung dieses Uebelstandes bedarf es der Aufstellung
von normativen Vorschriften für die Hauptzweige der Gefängniß⸗
Sö
. ie gesetzliche Ordnung der wesentlichsten Moment .
veg n Phe — deaeseshnehane ö
er zweite Pun er Tagesordnung w ’
Beschderfcgne her die Eerge g war die Berathung und
„Ist zu einer ersprießlichen Durchführung der Einzelhaft die
Fermmeng der C vsenße auch a. 8 Kirche und Schule, b. im Spa⸗ erhof nothwendig önnen zur i d
18 Nece enseh. vaae. rreichung des angeführten Zweckes
eferent: Direktor Wirth in Berlin: Eine Resolution über die Frage, in deren Debatte sich Geheimer ö Illing konnte wegen vorgerückter Zeit nicht
bejahendem Sinne ausspricht, mehr gefaßt werden. Die Versammlung wurde hierauf vom Präsidenten geschlossen.
Redaktion und Rendantur: S chwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsner. Drei Beilagen
(einschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage Nr. 161),
1“ “““
’
Deutschen Reichs⸗Anzeiger
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 5. d. Mts. will Ich in Folge der von dem 17. Posenschen Provinzial⸗Landtage am 24. und 26. Juni cr. ge⸗ faßten Beschlüfse dem zurückfolgenden
vierten Nachtrage zu dem revidirten Reglement für die Feuer⸗
Sozietät der Provinz Posen vom 9. September 1863 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. 8
Schloß Babelsberg, den 12. August 1874.
Wilhelm. Gr. Eulenburg. An den Minister des Innerr. 1“ Vierter Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die Feuer⸗ Sozietät der Provinz Posen — 9. Feptzmber 1863 (Gesetz⸗Samm⸗ ung S. 5 3
Zergleiche 1. Nachtrag vom 1. Oktober 1866 (Gesetz⸗Sammlung 8— geüce), Vergleiche 2. Nachtrag vom 25. Oktober 1871. Geset. Sammlung S. 517.). Vergleiche 3. Nachtrag vom 22. Mai 1872 Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen S. 190 resp. der
Königlichen Regierung zu Bromberg S. 172/173. 1
Zu §. 13. Alinea 2 wird aufgehoben und lautet jetzt: Die Versicherung oder die Erhöhung der bereits bestehenden Ver⸗ sicherung wird der Regel nach erst durch die ausgesprochene Genehmi⸗ gung der Provinzial⸗Direktion rechtsgültig. Falls diese ohne Weiteres ertheilt wird, beginnt die rechtliche Wirkung des Vertrages mit der Mittagsstunde des Tages, an welchem die Beschreibung des Gebäudes mit dem Gutachten der Schätzer über die begehrte Versicherungssumme bei dem Bürgermeister, beziehungsweise dem Distrikts⸗Kommissarius eingegangen ist. Kann die Provinzial⸗Direktion ihre Genehmigung nicht ohne Weiteres ertheilen, findet sie vielmehr Rückfragen oder Ab⸗ änderungen nöthig, so beginnt die rechtliche Wirkung des Versiche⸗ rungs⸗Vertrages erst mit der Mittagsstunde des Tages, von welchem das Genehmigungs⸗Dekret der Provinzial⸗Direktion datirt E“
Bei denjenigen Objekten, deren Versicherung die Sozietät nicht verpflichtet ist, anzunehmen (§. 4 Alinea 3 und 4 und §. 6 des Reglements), tritt die Versicherung in allen Fällen erst mit dem Tage der Genehmigung der Provinzial⸗Direktion in Kraft.
Zu §. 14. Statt §. 14 wird verordnet: Anträge auf sofortigen Eintritt in die Sozietät oder sofortige Erhöhung der Versicherungs⸗ summen, oder Erhöhung der Klassen in Folge baulicher Veränderungen können unter der “ des §. 13 zu jeder Zeit bei dem Bürger⸗ meister, beziehungsweise Distrikts⸗Kommissarius angebracht werden. Diese haben den Antrag, falls solcher dem Reglement. entspricht, sofort den Schätzern zuzustellen, welche spätestens binnen 14 Tagen eine genaue Beschreibung der Gebäude anzufertigen und mit ihrem Gutachten nebst dem Antrage an denselben Beamten abzugeben haben. Letzterer sendet diese Schriften sofort an den Kreis⸗Direktor ein und
iebt dem Versicherungsnehmer zugleich eine Bescheinigung über den Prg der ( der zur Versicherung angemeldeten Gebäude unter Angabe des Datums und der Stunde der Präsentation. Der Kreis⸗Direktor reicht den Antrag mittels Veränderungs⸗Nachweisung sofort an die Provinzial⸗Direktion ein. *
Die Provinzial⸗Direktion hat ohne Verzug und spätestens binnen 14 Tagen entweder die Genehmigung der eingereichten Anträge aus⸗ zusprechen oder das Erforderliche zur Erledigung ihrer etwaigen Be⸗ denken zu verfügen. 1
Nach erfolgter Genehmigung durch die Provinzial⸗Direktion muß der Kreis⸗Direktor dem Eigenthuͤmer eine Bescheinigung, daß die Ein⸗ tragung der begehrten Versicherung oder Erhöhung, Klassenveränderung oder Löschung im Kataster stattgefunden habe, durch den Bürgermeister beziehungsweise Distrikts⸗Kommissarius zufertigen. Diese Bescheini⸗ gung erfolgt unentgeltlich. Wenn aber der Eigenthümer außerdem oder zu einer anderen Zeit eine Bescheinigung über seine Feuerver⸗ sicherung begehrt. 85 soll solche nur gegen Entrichtung der üblichen
Schreibgebühr erfolgen.
8 3u88. 19. Statt §. 19 Folgendes: In der nach §. 14 von den Schätzern nach örtlicher Besichtigung anzufertigenden Beschreibung eines einzelnen Gebäudes wird der Werth desselben mit Aus⸗ schluß der nach §. 18 nicht zur Versicherung kommenden Theile von denselben angegeben und pflichtmäßig bescheinigt.
Ueber die Form der Beschreibungen, deren Vollziehung und Be⸗ scheinigung hat die Provinzial⸗Direktion die nöthigen Bestimmungen u treffen. 1 9 F §. 20. Statt §. 20 Folgendes: Die Schätzer werden auf Vorschlag der Kreis⸗Direktion aus den Eingesessenen des Kreises von der Provinzial⸗Direktion erwählt und nach deren Bestimmung dem⸗ nächst in Eid und Pflicht genommen, nachdem wegen ihrer Vergütung nach den bei gerichtlichen Geschäften für Taxatoren bestehenden Grund⸗ sätzen mit ihnen ein Abkommen getroffen ist. Bei den Versicherungs⸗ summen bis 1000 Thlr. für ein Gebäude genügt das Gutachten eines Sh Ueber 1000 Thlr. ist die Abschätzung von zwei Schätzern erforderlich.
Die Kosten der Einschätzung haben die Versicherungsnehmer zu tra⸗ gen; dieselben sind von der Provinzial⸗Direktion nach Verhältniß der gleichzeitig erfolgten örtlichen Pruüͤfungen auf die betheiligten Ver⸗ sicherungsnehmer zu vertheilen, von denren sie gleich den Beiträgen ein⸗ gezogen werden. Jeder Versicherte ist übrigens berechtigt, direkt durch Schätzer oder einen KSglägtichae Baubeamten die Einschätzung auf⸗ nehmen zu lassen, doch hat er für diesen Fall die daraus entstehenden Kosten selbst zu tragen. 2 “
Auf Grund dieser Einschätzung kann die Provinzial⸗Direktion die Genehmigung des Versicherungs⸗Antrages ertheilen. Es steht je⸗ doch gegen die in 58 Weise leschehene Einschätzung sowohl der Sozietät, als auch dem Gebäudebesitzer zu jeder Zeit die Berufung auf Aufnahme einer förmlichen Tagxe durch einen, in enen Falle von der Sozietät zu wählenden Baubeamten zu; die Kosten dieser Tax⸗ aufnahme, zu welcher der Gebäude⸗Eigenthümer zuzuziehen ist, fallen dem Letzteren nur dann zur Last, wenn derselbe der Antragende ist und bei der erneuerten Taxaufnahme die von den Schätzern festgestellte Versicherungssumme nicht mehr als um ihren zehnten Theil erhöht worden 1 d Fällen hat die Sozietät die Kosten der erneuerten Taxaufnahme zu tragen. 1
Zu §. 23. In dem letzten Alinea sind an Stelle der Abschätzungs⸗ Kommissarien die vereideten Schätzer zu setzen. 8
Zu §. 40. Der §. 40 lautet im 3. Alinea nun wie folgt: Han⸗ delt es sich um eine partielle Faschädioung, oder besteht der geringste Zweifel darüber, ob ein Totalschaden vorliegt, oder waltet der Ver⸗ dacht einer stattgefundenen Ueberversicherung ob, so muß spätestens innerhalb 8 Tagen eine Schadensbesichtigung durch die vereideten Schätzer (§. 20) stattfinden. In der Regel werden hierzu die Schätzer des betreffenden Bezirks oder Kreises von dem Bürgermeister, bezie⸗ hungsweise Distrikts⸗Kommissarius berufen. Auf Anordnung der Pro⸗ dinsn Direktion e“ auch Schätzer aus anderen Kreisen zur
ätzung bestellt werden.
86 Brandschäden, wenn der Gesammtbetrag desselben an den versicherten Gebäuden bei dem einzelnen Falle sich nur auf 500 Thlr. beläuft, genügt die Abschätzung durch einen Schätzer. Bei rößeren Brandschäden sind zwei Schätzer zuzuziehen. Nachdem die⸗ Feihn mit dem Gesichtspunkt, wonach ihr sachkundiges Urtheil begehrt wird, genau bekannt gemacht worden, haben sie die Abschätzung der Schadensquote sogleich an Ort und Stelle vorzunehmen und zu Pro⸗ tokoll zu erklären. In beiden Fällen ist auch der e selbst zur Verhandlung zuzuziehen und mit seiner Erklärung zu Protokoll
Das letzte Alinea des in dessen Stelle gesetzt:
geben.“
Zu §. 71. Zusatz. Die
der Regel keine Tagegelder.
bezeichneten Staatsbeamten.
gesetzten neuen Paragraphen fällt Ober⸗Präsidenten
anbringen.
der Provinz bekannt zu machen.
weg.
In dem 4. und 5. Alinea treten an Stelle der dort erwähnten
ission und Abschätzungs⸗Kommission die vereideten Schätzer. ee. .40 des Reglements fällt weg, und wird
„Der Bürgermeister beziehungsweise Distrikts⸗Kommissarius muß längstens binnen vierundzwanzig Stunden nach Dämpfung des Brandes der Provinzial⸗Direktion und dem Kreis⸗Direktor davon Nachricht
Zu §. 70. Zusatz. Mitglieder und Bureaubeamte der Pro⸗ vinzial⸗Direktion erhalten bei Dienstreisen Tagegelder und Reisekosten nach den für die Mitglieder und Bureaubeamte der Königlichen Pro⸗
vinzial⸗Verwaltungsbehörden geltenden Sätzen. 1 3 gaße⸗ 3 üeraeZürin wird ermächtigt, wenn und soweit in einzelnen Fällen das Interesse der Sozietät es erfor⸗ dert, die Landräthe, Kreis.Steuereinnehmer, Distrikts⸗Kommissarien und Bürgermeister von der Führung der Feuer⸗Sozietätsgeschäfte e oder theilweise zu entbinden und andere geeignete Personen mit dieser Geschäfte zu beauftragen. Zu der Ausschließung einzelner jener Beamten von diesen Funktionen wider ihren Willen ist jedoch die Ge⸗ nehmigung des Ober⸗Präsidenten erforderlich. Die nach dem Regle⸗ ment für jene Beamten ausgesetzten Remunerationen oder Tantièmen werden zur Besoldung der an ihre Stelle tretenden Sozietätsbeamten verwendet und beziehungsweise nach dem von der Provinzial⸗Direktion zu bestimmenden Verhältniß vertheilt. §. 74. Statt §. 74 Folgendes; Die Kreis⸗, Distrikts⸗ und Lokal⸗ beamten erhalten für Sozietätsgeschäfte außerhalb ihres Wohnorts in Dagegen erhalten sie an Reisekosten die⸗ selben Sätze, welche ihnen im unmittelbaren Staatsdienste zukommen. Die Bürgermeister erhalten dieselben Reisekosten, wie die im §. 1. sub V. des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetz⸗Sammlung S. 122)
esorgung
Wenn in Gemäßheit des vorstehenden Zusatzes zum §. 71 an Stelle der nach dem Reglement zur Besorgung der Sozietätsgeschäfte ver⸗ lichteten Beamten andere Personen mit der Besorgung dieser Ge⸗ 1 äfte beauftragt werden, so erhalten die letzteren die Vergütung für Reisen nach Maßgabe der dieserhalb von der Provinzial⸗Direktion mit ihnen zu schließenden Vereinbarung. u §. 78. Das letzte Alinea des durch die Verordnung vom 1. Oktober 1866 (Gesetz⸗Sammlung S. 610 segq.) an Stelle dieses
§. 85. Statt des §. 85 Folgendes: Die Beschwerde geht an den
c 81) und ist binnen einer Präklusivfrist von vier
Wochen nach dem “ der Verfügung der Provinzial⸗Direktion bei der letzteren oder dem Ober⸗Präsidenten einzulegen. — scheidung des Ober⸗Präsidenten ist endgültig. Wer aber die schieds⸗ richterliche Entscheidung in Anspruch nehmen will, muß die Berufung binnen einer ausschließenden Frist von sechs Wochen nach dem Em⸗ pfange der Festsetzung der Provinzial⸗Direktion bei der letzteren
Die Ent⸗
Schlußbestimmung. Der Zeitpunkt, mit welchem die gegen⸗ wärtige Verordnung in Kraft tritt, wird von dem Ober⸗ festgesetzt und ist mindestens vier Wochen vorher durch die
räsidenten mtsblätter
““ Zusammenstellung der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußisch zur Besetzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen.
8 82 ö
en Staats⸗Anzeiger
g
vakanten Stellen.
Etnkaenenen der Stelle jährlich.
Meldung bis zum V 8
Physikus des Kreises Friedland
Physikus des Kreises Wreschen
lohn und Meschede ....
Kreis⸗Wundarzt des kirchen 8
und Stralsund... Kreis⸗Thierarzt des
Cochem .. . .
Berlin... 2. Lehrer an der
zu Drossen... Rektor zu Reetz.
Schule zu Hamober
berlehrer an der höheren
sber EAA1““
O Le 2
Königsberg. . Besold. Stadtrath zu Erfurt Stadtbaumeister zu Barmen Gemeinde⸗Einnehmer zu berg a./W 8
kasse zu Pritzwalk. nas Sen, pr zu Pankow... Amts⸗Kanzlist zu Pankow ... Nachtwächter zu Diez .....
zu vernehmen. Die Kosten dieser Abschätzung fallen der Sozietät zu Last.]
.„ „
hysikus des Kreises Stuhm 9 ysikus des Kreises West⸗Sternberg. Physikus des Kreises Schivelbein ..
des Kreises Brilon.. 3 8 F reis⸗Wundarzt des Kreises Bublitz Kreis⸗Wundarzt des Kreises Dram⸗
burg E11ö“ Kreis⸗Wundarzt des Kreises Wreschen Kreis⸗Wundärzte der Kreise Iser⸗
Kreis⸗Wundarzt des “ Warendorf reises Alten⸗
Kreis⸗Wundarzt des Kreis gMettmann Kreis⸗Thierarzt des Kreises Mohrungen
Kreis⸗Thierarzt des Kreises Ragnit. Kreis⸗Thierarzt der Kreise Franzburg
Kreises Wirsitz. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Rybnik .. Kreis⸗Thierarzt des Kreises Merseburg Kreis⸗Thierärzte der Bezirke Brilon⸗
Meschede und Olpe⸗Altena.... Kreis⸗Thierarzt der Kreise Mayen⸗
2 Roßärzte für das Post⸗Fahramt zu
rofessor des Wasser⸗ und Brücken⸗ 9 baues an der Königl. polytechnischen
Lehrer für Freihandzeichnen ebendaselbst Bürger⸗ rer und Lehrerinnen zu Viersen ꝛc.
aumeister, bezw. Bauführer für Kanalanlagen im Regierungsbezirk
Assistent bei der Stadt⸗ und Kämmerei⸗
.
und 100 Thlr.
je 1000 Thlr.
500 Thlr. inkl.
bis 1500 Thlr.
3 8 4 5
5 2 5
— 1 200 Thlr. 200 Thlr. 200 Thlr.
Zuschuß.
exv. 150 Thlr. Kreiszulage.
400 Thlr.
verschieden.
1000 Thlr. wenigstens 1500 Thlr.
1000 Thlr.
300 Thlr. 3 — 400 Femr. 1 — 200 Thlr.
42 Thlr.
1./10. 74 2/10. 74
12./9. 74
30./9. 74 21./9. 74 1./10. 74
15./9. 74
15./9. 74 15./9. 74
/10. 74 7/10. 74 /10. 74 10. 74 /10. 74 8,/9. 74 /10. 74
1./9. 74 /10. 74
8./9. 74 /10. 74
8./9. 74
7./9. 74
8./9. 74
8./9. 74
15./9. 74
10.,/9. 74 10/9. 74 18./9. 74 15./9. 74
M
173 173
190 205 193 198 193 199 193 197
197 166
und Königlich Preußisch
Berlin, Freitag, den 4. September
Zusammenstellung
der im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bis ult. August 1874 bekannt 2.ee anstehenden Subhastations⸗ 2 *
Gericht, bei welchem die
Subhast. schwebt.
stehenden Immobilien.
Die zur Subhastation Verkaufs⸗ hes 2 Termin. Anz.
ichs⸗
Nr.
Kr.⸗Ger. Berlin
Kr.⸗Ger.⸗Dep. lottenburg
Kr.⸗Ger.⸗Dep. lottenburg Kr.⸗Ger.⸗Dep. lottenburg Kr.⸗Ger.⸗Dep. lottenburg Kr.⸗Ger.⸗Dep. lottenburg Kr.⸗Ger.⸗Dep. lot tenburg
Kr.⸗Ger. Cottbus Kr.⸗Ger. Soldin Kr.⸗Ger. Spandau Kr.⸗Ger. Cammin Kr.⸗Ger. Pleschen
Kr.⸗Ger. Schroda Kr.⸗Ger. Wreschen
Kr.⸗Ger. Glogau Kr.⸗Ger. Pleß
2 7
Amts⸗Ger. Peine
hausen
Char⸗
Char⸗ Char⸗ Char⸗ Char⸗ Char⸗
Kr.⸗Ger. Rothenburg O.-L. Amts⸗Ger. Fritzlar
Amts⸗Ger. Rein⸗
Amts⸗Ger. II. Wals⸗
Grundstücke nebst Zubehör Hyp. Nr. 297 zu Tempel⸗ hof und Hyp. Nr. 109 zu Mariendorf
Grundstücke nebst Zubehör Hyp. Nr. 156, 157, 158 und 159 nebst Zubehör zu Böhmisch⸗Rixdorf Grundstück nebst Zubehör yp. Nr. 215 zu Nieder⸗ chönhausen 1 Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 331 zu Deutsch⸗ Rixdorf b Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 37 zu Weißensee Büdnergrundstück nebst Zu⸗ behör Hyp. Nr. 22 zu Mariendorf Grundstücke nebst Zubehör yp. Nr. 105 u. 106 zu
eltow eche
17.
7./ 21.
19.
17. 18. 23.
Grundstück nebst
Hyp. ““ of Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 164 zu Steglitz Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 166 zu Rei⸗
nickendorf Grundstück nebst “
Hyp. Nr. 436 zu
Schöneberg Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2116 zu Char⸗ lottenburg Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2046 zu Westend Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2047 zu Westend Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2052 zu Westend Grundstück nebst Zubehör yp. Nr. 2091 zu Westend Grundstück nebst Zubehör Hyp. Nr. 2095 zu Char⸗ lottenburg Grundstück Hyp. Nr. 26 zu Cottbus Gut Justinenho Gut Neuenhof Gut Hyp. Nr. 21 zu Caro⸗ linenhöhe Gut Wolmirstaedt Rittergut Wegrzynow adeliges Gut Nagradowice bäuerliches Grundstück Hyp.
Nr. 48 zu Sokolnik Gut Wybranictwo Hyp. Nr. 26 zu Sokolnik Gut Sokolnik Vorwerk zu Gozdowo Vorwerk Nehringswalde 3 Rittergut Gusitz Rittergüter Dziedzkowitz und Gollawiett Rittergüter Kopciowitz und Sciern Grundstücke Nr. 65 u. 99 zu Nieder⸗Rengersdorf 1 Gut Udenborn und Gut zu Fritzlar 1 Wassermühle nebst Zubehör zur Bergermühle u. Halb⸗ spännerstelle Nr. 23 zu Vöhrum 1 Reihestelle Nr. 19 u. Acker⸗ ländereien zu Beienrode
apierfabrikwesen zu Gras⸗ Po e Bürgerwesen Nr. 72 nebst Ländereien zu Walsrode 1
21.
17 17
2.
7.
Zusammenstellung
16./9. 74
8./10. 74.
30./11. 74
2./10. 74 17./10. 74 17./10. 74
17./10. 74 28./9. 74 19./10. 74.
4,/11. 74 16/9. 74
28/9. 74 29./10. 74 29./10. 74 29./10. 74 31.,/10. 74 28/11. 74 22./10. 74
5./11. 74
19./9
79. 74.
10. 74 /10. 74
110. 74
710. 74 711. 74 I11. 74
[11. 74
/10. 74 7/10. 74
/10. 74
/10. 74
j11. 74
7/10. 74 5./9. 74 5./9. 74. 74 u.
1//9. 74.
im September 1874 und später anstehenden Termine von Domänen⸗ 8 Verpachtungen, welche im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeiger angezeigt sind.
tung ausgeht.
Behörde, von wel⸗ cher die Verpach⸗
Bezeichnung der zu verpachten⸗ den Domänen ꝛc.
Verpach⸗ tungs⸗ Termin.
Reichs⸗
Anzeig. 8
mer der Königl. Familiengüter zu Berlin.
Reg. 5 Frankfurt a. O.
Reg. zu Breslau
Reg. zu Erfurt.
Reg. zu Magde⸗ burg.
Finanz⸗Dir. Hannover.
Reg. zu Cassel 1
82 *† „
zu
Königl. Hofkam⸗
önigl. Hausfideicommiß⸗Güter 5./10. 74. Tischdoef und Lobenau
Domäne Butterfelde
Domäne Neuenhagen Domäne Friedrichsaue Walkmühlen⸗Etablissement
Süiftent Kühnhausen ut Kühnhau Beeheen Neuwegersleben
Domäne Bilderlahe
Domäne Sillium Domänen⸗Vorwerk Jesberg Domänen⸗Vorwerk Marienrode Domänen⸗Vorwerk Coverden
zu
5./10. 74.
17./10. 74. 14/10. 74. 15./9. 74.
9./9. 74. 14./9. 74.
17./9. 74.
16./9. 74. 21./9. 74.
87
5./10. 74.
19./10. 74. V